Österreichische Gemeindefinanzen 2015 - Entwicklungen 2004 bis 2018

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Schriftenreihe des • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • GesundheitsÖsterreichischen Städtebundes einrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegen­ Jänner 2015 heiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • Öffentlichkeitsarbeit • Straßenverwaltung • Wirtschaftsbetriebe • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • Gesundheitseinrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegen­heiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • Öffentlichkeitsarbeit • Straßen­ verwaltung • Wirtschaftsbetriebe • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • Gesundheitseinrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegen­heiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • 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Stadtdialog

Österreichische Gemeindefinanzen 2015 – Entwicklungen 2004 bis 2018


Herausgeber: Österreichischer Städtebund 1082 Wien, Rathaus Tel.: 01/4000 - 89980 Fax: 01/4000 - 7135 E-Mail: post@staedtebund.gv.at Internet: www.staedtebund.gv.at Leitung: Dr. Thomas Weninger, MLS Redaktion: Mag.a Saskia Sautner, Mag.a Michaela Bareis, MA Gestaltung: TrendCom Consulting Ges.m.b.H. 1080 Wien Copyright für nicht (anders) bezeichnete Fotos: Österreichischer Städtebund Druck: Grasl Druck & Neue Medien GmbH 2540 Bad Vöslau Wien, im Jänner 2015 ISBN 978-3-9502038-1-3 � Copyright Österreichischer Städtebund/KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung der Autorinnen und Autoren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.


Inhalt Österreichische Gemeindefinanzen 2015 – Entwicklung 2004 bis 2018 1.

Gemeindefinanzen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7

1.1

Gesamtentwicklung anhand wichtiger Finanzkennzahlen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7

1.2

Belastungen nach Aufgabenbereichen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 12

2.

Gebarungsteile gemäß Rechnungsquerschnitt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15

2.1

Die Salden der Querschnittsrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 16

2.2

Die Gebarungsteile der Querschnittsrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 17

3.

Einnahmen der laufenden Gebarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19

3.1

Entwicklung der laufenden Einnahmen und Einnahmenstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19

3.2

Laufende Einnahmen nach EinwohnerInnen-Klassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 20

3.3

Laufende Einnahmen nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 22

3.4

Gemeindeabgaben und Ertragsanteile im Detail. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 23

4.

Ausgaben der laufenden Gebarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 26

4.1

Entwicklung der laufenden Ausgaben und Ausgabenstruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 26

4.2

Laufende Ausgaben nach EinwohnerInnen-Klassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

4.3

Laufende Ausgaben nach Bundesländern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 29

4.4

Personalstand und Personalausgaben im Detail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 29

5.

Investitionstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

32

5.1

Gemeindeinvestitionen gemäß Rechnungsabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

32

5.2

Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß ESVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 34

6.

Verschuldungssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 36

6.1

Verschuldung, Schuldendienst und Haftungen gemäß Rechnungsabschluss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 36

6.2

Öffentliche Schulden der Gemeindeebene gemäß ESVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 39

7.

Transfersituation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 40

7.1

Entwicklung im 10-Jahres-Rückblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

7.2

Transfers nach Bundesländern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 42

7.3

Verteilungswirkungen des Transfersystems auf Gemeindeebene. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 43

8.

Schwerpunkt Kinderbetreuung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 46

27

41

8.1

Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben bis 2013. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 46

8.2

Künftige Finanzierungsbedarfe im Krippenbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 48

9.

Zusammenfassung und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 50

9.1

Entwicklungen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 50

9.2

Gemeindefinanzprognose bis 2018. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

52

9.3

Handlungserfordernisse und -optionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite

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© Kurt Keinrath

Editorial

Städte- und Gemeindefinanzen wieder im Aufschwung Die vorliegende Publikation hat mittlerweile schöne Tradition: Bereits zum 6. Mal legt das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung eine umfassende Finanzprognose für die kommunale Ebene vor. Aufgrund der aktuellen Konjunkturdaten berechnet das KDZ dabei die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung auf die Finanzen der Städte und Gemeinden. Die vorliegende Prognose (Stand: Jänner 2015) verzeichnet grundsätzlich Positives: Die österreichischen Gemeinden (ohne Wien) erwirtschafteten 2013 einen Überschuss der laufenden Gebarung von 1,6 Milliarden, in realen Werten liegt dies jedoch noch immer unter dem Wert von 2007. Die Investitionen sind mit 2,0 Milliarden gestiegen, liegen jedoch noch immer unter dem Wert von 2,4 Milliarden vor der Krise. Um die Finanzen der Städte langfristig abzusichern, sind daher Reformschritte notwendig. Die Transferverflechtungen müssen abgebaut und klare Aufgabenverteilungen geschaffen werden. Und auch der Finanzausgleich muss sich verstärkt an den tatsächlichen Aufgaben anstatt an den Wohnsitzen orientieren. Der Österreichische Städtebund wird sich auch in Zukunft für wichtige Reformen starkmachen. Die vorliegende Publikation ist in Zusammenarbeit mit dem KDZ und der Bank Austria entstanden und soll – als jüngstes Produkt unserer Serie „Stadtdialog“ – auch als fundiertes Nachschlagewerk für alle Interessierten dienen.

Bürgermeister Dr. Michael Häupl Präsident des Österreichischen Städtebundes

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Gemeindefinanzen im Überblick

Österreichische Gemeindefinanzen 2015 – Entwicklungen 2004 bis 2018 Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung © Die zukünftige Entwicklung der österreichischen Gemeindefinanzen entscheidet darüber, inwiefern auch künftig das hohe Niveau an kommunalen Dienstleistungen und Infrastrukturen erhalten werden kann. Eine nähere Analyse der letzten zehn Jahre gibt Auskunft über die Entwicklung der erkennbaren Trends und zeigt Ansatzpunkte für mögliche Reformen auf – auch in Zusammenhang mit den bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen. Der vorliegende Beitrag soll einen breiten Bogen von den bisherigen Entwicklungen der letzten zehn Jahre bis hin zu einer Prognose der Gemeindefinanzen bis 2018 spannen. Es erfolgt zunächst eine Analyse der Gemeindefinanzen im Überblick (Kapitel 1). Darauf aufbauend werden Detailanalysen auf Basis des Voranschlags- und Rechnungsquerschnitts der Gemeinden in Österreich (Kapitel 2) und vertiefend in einzelnen Einnahmenund Ausgabenbereichen der laufenden Gebarung (Kapitel 3 und 4) durchgeführt. Zusätzlich erfolgt eine nähere Analyse der kommunalen Investitionstätigkeit und Schuldenentwicklung (Kapitel 5 und 6) sowie eine Betrachtung der Entwicklungen der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden (Kapitel 7). Den finanziellen Entwicklungen im Kinderbetreuungsbereich ist ein vertiefendes Kapitel gewidmet (Kapitel 8). Abschließend (Kapitel 9) erstellen wir eine Prognose über die finanzielle Entwicklung der österreichischen Gemeinden bis 2018 und erläutern Entwicklungsperspektiven und -potenziale im Bereich der Gemeindefinanzen. Der hier bestehende umfassende Blick auf die Gemeindefinanzen ermöglicht dabei detaillierte Analysen nach EinwohnerInnenklassen (EW-Klassen) und Bundesländern1 und liefert zahlreiche Hintergrundinformationen und Erklärungen zu den dargestellten Entwicklungen. Im Fokus steht dabei insbesondere eine rückblickende Betrachtung der Entwicklung des Zeitraums 2004 bis 2013, welche im Schlusskapitel um eine Prognose der Gemeindefinanzen bis zum Jahr 2018 ergänzt wird. Wien wird aufgrund der Doppelfunktion als Stadt und Land – und der damit mangelhaften Vergleichbarkeit mit den Gemeinden und Städten in Österreich – in der Analyse nicht berücksichtigt.

1. Gemeindefinanzen im Überblick Um einen Überblick über die finanzielle Situation der Gemeinden zu geben, wird die Gesamtentwicklung einerseits anhand ausgewählter Finanzkennzahlen dargestellt, andererseits wird der Zuschussbedarf (Nettobelastung) in einzelnen Aufgabenbereichen näher betrachtet, um auch die Struktur und die Veränderungen im Leistungsgefüge zu berücksichtigen.

zur (teilweisen) Finanzierung von Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur bzw. für die Tilgung von Schulden zur Verfügung stehen.

Anhand weniger, ausgewählter Finanzkennzahlen kann ein erstes Bild zur Entwicklung der finanziellen Situation der Gemeinden gezeichnet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Kennzahlen, welche Auskunft über die Ertragskraft, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Investitionstätigkeit sowie die Schuldensituation einer Gemeinde geben.

Wesentliche Kenngröße hierzu ist die Finanzkraft pro Kopf2, welche zeigt, in welchem Ausmaß eine Gemeinde auf eigene Steuern und Ertragsanteile zurückgreifen kann. Je höher die Finanzkraft pro Kopf ist, desto besser ist eine Gemeinde mit Finanzmitteln ausgestattet. Eine hohe Finanzkraft pro Kopf besagt jedoch noch nicht automatisch, dass eine Gemeinde deshalb auch mehr Mittel für den laufenden Betrieb und für Investitionen zur Verfügung hat, da die komplexen Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern (v. a. Umlagen an die Länder, laufende Transfereinnahmen von den Ländern) zu deutlichen Verschiebungen

Finanzielle Leistungsfähigkeit noch immer unter dem Vor-Krisen-Niveau Die finanzielle Gesamtsituation einer Gemeinde bestimmt sich wesentlich über das Ausmaß an Überschüssen im laufenden Betrieb (daher in der laufenden Gebarung), welche

1) Methodischer Hinweis zur Mittelwertberechnung: In der Regel wurde der Mittelwert aus den einzelnen Pro-Kopf-Werten bzw. Quoten berechnet. Klassifizierung nach Bevölkerungsstand 1.1.2013. 2) Summe der gemeindeeigenen Abgaben und der kommunalen Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben

1.1 Gesamtentwicklung anhand wichtiger Finanzkennzahlen

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Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Der Saldo 1 (Saldo der laufenden Gebarung) gibt darüber Auskunft, inwieweit die laufenden Einnahmen ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Saldo 1 spiegelt neben den wesentlichen laufenden Einnahmequellen (Ertragsanteile und eigene Steuern) und den wichtigen laufenden Ausgabengrößen (Personalaufwand und Verwaltungs- und Betriebsaufwand) auch die laufenden Transferbeziehungen zu den Ländern wider. Hier zeigt sich seit 2004 eine Steigerung des Pro-Kopf-Wertes im Saldo 1 in der Höhe von 17 Prozent. Die Steigerung fiel damit deutlich niedriger aus als bei der Finanzkraft pro Kopf, was zu einem wesentlichen Teil auf die besonders dynamische Entwicklung im Umlagenbereich (+50 Prozent) zurückzuführen ist.

bei der finanziellen Ausstattung der Gemeinden führen. Betrachtet man die Finanzkraft pro Kopf nach EW-Klassen (Tabelle 1), zeigt sich, dass sich die Finanzkraft im Zeitverlauf deutlich gesteigert hat. So stieg sie von 2004 bis 2013 um 37 Prozent an, wobei die stärksten Zuwächse bei den Gemeinden bis 10.000 EW3 bestehen. Wesentlicher Grund hierfür sind die Veränderungen beim Abgestuften Bevölkerungsschlüssel in den Finanzausgleichsgesetzen 2005 und 2008. Aber auch die eigenen Steuern entwickelten sich bei den Gemeinden bis 10.000 EW dynamischer als bei mittleren und großen Städten. Für die Gemeinden ab 10.001 EW erhöhte sich die Finanzkraft hingegen nur um 31 bzw. 32 Prozent.4 3) EW = Einwohnerinnen und Einwohner 4) Siehe hierzu das Kapitel „Entwicklung der laufenden Einnahmen“.

Schließlich gibt die Öffentliche Sparquote darüber Auskunft, in welchem Ausmaß die laufenden Einnahmen die

Mittelwerte ausgewählter Finanzkennzahlen EinwohnerInnen-Klassen

2004

Veränderung 2013

2009

2010

2011

2012

2013

in Euro 914 1.008 877 970 912 1.001 1.003 1.095 1.093 1.189 1.254 1.331 1.382 1.483 1.693 1.791 947 1.038

1.034 1.004 1.035 1.130 1.224 1.374 1.534 1.852 1.072

2004 = 100

2009 = 100

1.090 1.045 1.075 1.170 1.261 1.421 1.584 1.916 1.114

136 136 138 138 135 132 131 131 137

118 119 118 117 116 114 114 114 118

148 222 253 265 265 263 250 131 242

186 203 236 261 269 271 251 140 233

101 118 117 116 127 142 110 117

270 196 163 165 172 177 152 288 173

12 15 18 17 16 17 10 5 16

10 16 19 18 15 14 11 5 17

11 14 17 17 15 14 11 5 16

67 81 82 84 95 108 89 83

186 163 144 144 153 155 136 254 150

in Prozent -7 -3 -2 3 2 6 4 8 4 7 1 7 -1 2 -1 1 1 5

-5 3 6 8 6 6 4 1 5

-3 2 5 7 7 6 4 1 4

55 66 81 102 121 97 69

34 382 227 237 345 290 -

Finanzkraft pro Kopf 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

803 765 781 848 931 1.073 1.211 1.458 813

926 880 912 998 1.084 1.249 1.391 1.684 947

Saldo 1 pro Kopf 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

184 171 202 224 211 190 228 -99 198

69 104 145 159 156 153 166 48 134

in Euro 110 128 164 189 182 153 102 64 158

175 215 235 252 257 316 214 130 232

Öffentliche Sparquote - ÖSQ 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

17 18 21 20 16 13 12 -2 19

6 9 12 12 10 9 8 2 11

in Prozent 8 10 13 14 11 9 6 3 12

Quote Freie Finanzspitze - FSQ 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

0 4 8 9 7 5 4 -8 6

-8 -2 1 3 3 2 1 -1 0

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

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Index

Tabelle 1: Ausgewählte Finanzkennzahlen zum laufenden Betrieb nach EW-Klassen 2004 bis 2013


Gemeindefinanzen im Überblick

laufenden Ausgaben übersteigen5 und inwieweit freie Mittel für Investitionen oder den Schuldenabbau zur Verfügung stehen. Nun ist das Ausmaß des Schuldenabbaus (Tilgungen) in der Regel über einen längeren Zeitraum in den Darlehensverträgen fixiert, sodass nur ein Teil der Überschüsse des laufenden Betriebs am Ende für Investitionen zur Verfügung steht. Dieser Teil wird allgemein als „Freie Finanzspitze“ bezeichnet. Insofern stellt die Kennzahl Quote der Freien Finanzspitze eine Erweiterung der Öffentlichen Sparquote dar. Die Quote der Freien Finanzspitze zeigt dabei, in welchem Ausmaß tatsächlich freie Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen,6 und ist damit ein Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde.7 In Tabelle 1 ist zu sehen, dass sowohl die Öffentliche Sparquote als auch die Quote der Freien Finanzspitze insbesondere in den Jahren 2009 und 2010 bedingt durch die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise eingebrochen sind. Mit den Jahren 2011 bis 2013 haben sich die Werte zwar wieder erholt, sie haben jedoch noch immer nicht das Vor-KrisenNiveau erreicht. Aufgrund von empirischen Studien und der Beratungserfahrung des KDZ kann gesagt werden, dass eine Gemeinde über sehr gute finanzielle Spielräume verfügt, wenn die Öffentliche Sparquote über 25 Prozent und die Quote der Freien Finanzspitze über 15 Prozent liegt. Selbst in den finanziell 5) Verhältnis Saldo der laufenden Gebarung zu den laufenden Ausgaben 6) Verhältnis Saldo der laufenden Gebarung abzüglich Tilgungen zu den laufenden Einnahmen 7) Ein Beispiel: Eine Quote der Freien Finanzspitze von 5,5 Prozent besagt, dass ca. 5,5 Prozent der laufenden Einnahmen für Investitionen zur Verfügung stehen.

stabileren Jahren vor der Finanzkrise konnten die österreichischen Gemeinden diese Werte im Durchschnitt nicht erreichen. Eine durchschnittliche Öffentliche Sparquote von 16 Prozent im Jahr 2013 ist gemäß diesen Beurteilungskriterien als befriedigend (= Schulnotenäquivalent 3) zu beurteilen, und eine durchschnittliche Quote der Freien Finanzspitze von 3 Prozent im selben Jahr entspricht nach diesen Bewertungskriterien einem genügenden Ergebnis (= Schulnotenäquivalent 4). Dies zeigt, dass sich zwar die Einnahmensituation der Gemeinden wieder stabilisiert hat, dass sich jedoch das Verhältnis aus laufenden Einnahmen und Ausgaben weniger günstig entwickelt hat. Damit bestehen nach der Finanzkrise geringere finanzielle Spielräume als noch vor der Finanzkrise. Betrachtet man die genannten Kennzahlen differenziert nach EW-Klassen, zeigt sich eine mit der EW-Klasse tendenziell steigende Finanzkraft pro Kopf – daher eine steigende Ausstattung mit Ertragsanteilen und eigenen Steuern. Hingegen besteht beim Saldo 1 ein umgekehrt U-förmiger Verlauf (Abbildung 1). So weisen insbesondere die kleinsten und die größten Gemeinden das ungünstigste Verhältnis zwischen laufenden Einnahmen und laufenden Ausgaben auf – und damit den niedrigsten Saldo 1 pro Kopf. Dieses Ergebnis zeigt sich auch bei Betrachtung der Öffentlichen Sparquote und der Quote der Freien Finanzspitze, wo die Werte bei mittleren Gemeinden tendenziell besser sind als bei ganz kleinen Gemeinden sowie größeren Städten. (Abbildung 2). So liegt die Öffentliche Sparquote im Jahr 2013 bei den Gemeinden von 501 bis 20.000 EW bei 14 bis 17 Prozent, bei den Gemeinden unter 500 EW sowie den Städten von 20.001 bis 50.000 EW bei 11 Prozent und bei

Abbildung 1: Finanzkraft und laufender Saldo nach EW-Klassen 2013 2.000

1.200

501 bis 1.000 EW

250

1.001 bis 2.500 EW

200

2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW

800

10.001 bis 20.000 EW 400

20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Finanzkraft pro Kopf

Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

1.600

0

300

0 bis 500 EW

150 100 50 0

Saldo 1 pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

9


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

den Städten über 50.000 EW bei nur 5 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der Quote der Freien Finanzspitze, wobei die Gemeinden unter 500 EW sogar eine negative Freie Finanzspitze aufweisen. Die negative freie Finanzspitze bei den kleinsten Gemeinden ist ein Hinweis, dass hier bei besonders vielen Gemeinden die laufenden Ausgaben (inkl. Tilgungen) höher sind als die laufenden Einnahmen. Gründe hierfür können sich einerseits in der sehr kleinteiligen Gemeindestruktur (NichtAusnutzen von Skaleneffekten), andererseits auch in den höheren Erhaltungskosten der Infrastruktur (großes Wegenetz, geringere Auslastung) finden. In den größeren Städten ist hingegen die Tilgungsbelastung niedriger, da hier ein hohes Ausmaß an Schulden in gemeindeeigenen Gesellschaften ausgelagert ist.

Doch nicht nur bei einer Betrachtung nach EW-Klassen zeigen sich deutliche Unterschiede bei den Finanzkennzahlen, sondern auch bei einer Zuordnung nach Bundesländern (Abbildung 3). So ist im Bereich der Finanzkraft pro Kopf tendenziell ein West-Ost-Gefälle erkennbar, da das regionale Steueraufkommen in den westlichen Bundesländern höher ausfällt und bei den Ertragsanteilen insbesondere der Getränkesteuerausgleich bei den westlichen Bundesländern höher ist als bei den östlichen Bundesländern. Deutlich größere Differenzen zeigen sich hingegen bei einer Betrachtung des Saldos 1 pro Kopf. Hier schwanken die Werte im Jahr 2013 zwischen 40 Euro pro Kopf in Kärnten und 343 Euro pro Kopf in Vorarlberg. Dass sich bei der Finanzkraft pro Kopf und beim laufenden Saldo pro Kopf ein sehr unterschiedliches Bild je nach Bundesland ergibt, ist in hohem Maße auch auf unterschiedliche Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden

20

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW

16

in Prozent

in Prozent

Abbildung 2: Öffentliche Sparquote und Quote Freie Finanzspitze nach EW-Klassen 2013

1.001 bis 2.500 EW 12

8 6 4

2.501 bis 5.000 EW

2

5.001 bis 10.000 EW

8

0

10.001 bis 20.000 EW 4

-2

20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW

0

-4

Öffentliche Sparquote

Quote Freie Finanzspitze

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

Abbildung 3: Finanzkraft und laufender Saldo nach Bundesländern 2013 1.600

Oberösterreich

800

Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Finanzkraft pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

250 Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

Niederösterreich

400

10

300

Kärnten

1.200

0

350

Burgenland

200 150 100 50 0

Saldo 1 pro Kopf


Gemeindefinanzen im Überblick

25

in Prozent

in Prozent

Abbildung 4: Öffentliche Sparquote und Quote Freie Finanzspitze nach Bundesländern 2013

Burgenland Kärnten

20

Niederösterreich 15

Oberösterreich Salzburg

10

Steiermark 5

0

Tirol Vorarlberg Öffentliche Sparquote

12 10 8 6 4 2 0 -2 -4 -6 -8

Quote Freie Finanzspitze

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

zurückzuführen.8 So bestehen je nach Bundesland sehr unterschiedliche Belastungen durch Umlagen an das Land und/oder die Gemeindeverbände (Soziales, Krankenanstalten). Es wirkt sich aber auch die unterschiedliche Förder­ politik der Länder aus. Bei Betrachtung der Öffentlichen Sparquote und der Quote der Freien Finanzspitze im Jahr 2013 nach Bundesland (Abbildung 4) weist das Burgenland besonders gute Werte auf. Im Jahr 2012 lagen die Werte mit einer Freien Finanzspitze von rund 20 Prozent noch deutlich höher, da hier der BEGAS-Verkauf der burgenländischen Gemeinden in der laufenden Gebarung verbucht wurde. Dieser Einmaleffekt trifft auf das Jahr 2013 nicht mehr zu. Vielmehr pendelt sich das Burgenland nun wieder auf die ebenfalls vergleichsweise guten Werte in den Jahren 2010 und 2011 ein. Die größten Engpässe zeigen sich in Kärnten, wo im Jahr 2013 eine negative Quote der Freien Finanzspitze besteht. Neben dem Burgenland weisen auch die Bundesländer Salzburg und Niederösterreich vergleichsweise gute Werte auf. Trend zu sinkenden Investitionen und steigender Gesamtverschuldung Die sich verändernden finanziellen Spielräume der Gemeinden wirkten sich unmittelbar auf deren Investitionstätigkeit und Schuldensituation aus (Tabelle 2). Bei den Investitionen pro Kopf zeigt sich, dass es hier in den letzten Jahren zu einem deutlichen Einbruch gekommen ist. So lag der Wert 2004 noch bei 422 Euro pro Kopf, danach ging dieser kontinuierlich auf 403 Euro pro Kopf im Jahr 2009 zurück. Dann folgte im Jahr 2010 ein schlagartiger Einbruch 8) Siehe hierzu das Kapitel 7 Transfersituation.

aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise. Der Einbruch trat dabei um ein Jahr verzögert ein, da bereits begonnene Investitionsprojekte in der Regel nicht abgebrochen werden konnten und daher Entwicklungen in der Investitionstätigkeit verzögert reagierten. Seit der Krise sind die Investitionen jedoch nur sehr geringfügig von 335 Euro pro Kopf im Jahr 2010 auf 351 Euro pro Kopf im Jahr 2013 gewachsen. Ein Erklärungsansatz für die seit vielen Jahren erkennbare Tendenz zu rückgängigen Pro-Kopf-Investitionen kann die steigende Anzahl an Ausgliederungen sein. Viele Gemeinde­ investitionen werden in ausgegliederten Gesellschaften oder Gemeindeverbänden getätigt und sind daher nicht mehr im Gemeindehaushalt ausgewiesen.9 Neben den Investitionen interessiert auch, wie sich die Verschuldung entwickelt hat. Durch die Auslagerung von Gemeindeinvestitionen in gemeindeeigene Gesellschaften wurde auch ein wesentlicher Teil der Schulden ausgelagert und durch Haftungen ersetzt. In Tabelle 2 werden daher die Verschuldung und die von den Gemeinden eingegangenen Haftungen gemeinsam betrachtet. Verschuldung und Haftungen pro Kopf 10 sind von 2004 bis 2013 um 12 Prozent gestiegen. Betrachtet man diesen Zeitraum, fällt auf, dass die Verschuldung und die Haftungen in den Städten ab 10.001 EW deutlich stärker angestiegen sind als bei den anderen Gemeinden. So lagen die Pro-Kopf-Werte im Jahr 2004 bei den Städten ab 50.001 EW noch um 14 Prozent unter dem Durchschnitt der Gemeinden. Im Jahr 2013 liegt 9) Siehe hierzu auch das Kapitel 5 Investitionstätigkeit. 10) Bei Betrachtung der Haftungen ist darauf hinzuweisen, dass nicht sämtliche Haftungen schlagend werden. Siehe hierzu auch das Kapitel 6 Verschuldungssituation.

11


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

der Verschuldungs- und Haftungswert der Städte hingegen um 7 Prozent über dem Durchschnitt. Diese Entwicklung ist insbesondere auf den starken Anstieg der Haftungen zurückzuführen.11

dieser Bereich nicht im Gemeindebudget abgebildet ist. Ein direkter Vergleich zwischen den Größenklassen ist daher nicht möglich, da hier eine konsolidierte Betrachtung (also inklusive ausgegliederter Einheiten) notwendig wäre.

Bei der Interpretation muss weiters berücksichtigt werden, dass es zur Beurteilung der Verschuldungs- und Investitionssituation notwendig wäre, auch die Vermögenssituation einer Gemeinde darzustellen. Da es hierzu jedoch kein aussagekräftiges und flächendeckendes statistisches Material gibt, fehlt dieser wichtige Bereich.

Im Bereich der Verschuldung zeigt sich bei Einbezug der Haftungen, dass die Pro-Kopf-Werte der Gemeinden in einem ähnlichen Bereich liegen. Ausnahme hierbei sind die Kleinstgemeinden bis 500 EW, welche im Jahr 2013 um 35 Prozent über dem Durchschnitt liegen. Insgesamt ist erkennbar, dass die Verschuldung pro Kopf mit steigender Gemeindegröße abnimmt, die Haftungen pro Kopf hingegen zunehmen, sodass sich die Gesamtwerte insgesamt angleichen.

Betrachtet man die Investitionstätigkeit nach EW-Klassen (Abbildung 5), zeigen sich besonders hohe Pro-Kopf-Investitionen bei den Kleinstgemeinden, wohingegen die großen Städte deutlich unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Investitionen aufweisen. Die niedrigeren Pro-Kopf-Investitionen sind dabei insbesondere auf zwei Faktoren zurückzuführen. Kleingemeinden müssen die gleiche Infrastruktur für weniger Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung stellen, sodass dies zu höheren Pro-Kopf-Ausgaben führt. Andererseits steigt mit der Größenklasse das Ausmaß an ausgelagerten Dienstleistungen. Je größer eine Gemeinde ist, desto mehr Leistungen erbringt sie z. B. im Rahmen ihrer zentralörtlichen Funktion. Diese Leistungen werden aber zumeist in ausgegliederten Einheiten erbracht, sodass

Ein ebenfalls differenziertes Bild zeigt sich bei Betrachtung von Verschuldung und Investitionstätigkeit nach Bundesländern (Abbildung 6). Die Schwankungsbreite bei den ProKopf-Investitionen im Jahr 2013 liegt zwischen 254 Euro in Kärnten und 550 Euro in Vorarlberg. Auch im Bereich der Pro-Kopf-Verschuldung besteht eine sehr große Spannbreite von 1.669 Euro im Burgenland bis 4.499 Euro in Vorarlberg. Gründe hierfür liegen beispielsweise in unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen, aber auch in der unterschiedlichen Förderungsstruktur der Bundesländer. In Vorarlberg sind zusätzlich vergleichsweise sehr hohe Haftungen pro Kopf ausgewiesen.

1.2 Belastungen nach Aufgabenbereichen

11) Ein Teil des starken Anstiegs bei den Haftungen kann auch durch eine mit den Jahren verbesserte Erhebung durch die Bundesländer bzw. die Statistik Austria zurückgeführt werden. Bei rund 25 Prozent der Gemeinden sind derzeit keine Haftungen erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es nur vereinzelt Gemeinden ohne Haftungen geben dürfte.

Neben der Betrachtung zentraler Finanzkennzahlen lohnt sich auch die Analyse der Mittelverwendung in Form der Nettobelastung (Tabelle 3). Als Nettobelastung in diesem Sinne soll die Saldierung aus ordentlichen Einnahmen und Ausga-

Mittelwerte ausgewählter Finanzkennzahlen EinwohnerInnen-Klassen Investitionen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt Verschuldung und Haftungen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

2004

2009

635 461 416 362 301 340 326 218 422 3.001 2.477 2.166 2.139 2.031 2.046 2.142 1.947 2.274

2010

Veränderung 2013 Index

2011

2012

2013

542 423 405 365 307 326 327 160 403

in Euro pro Kopf 460 397 370 359 332 297 299 273 239 225 240 224 283 240 158 137 335 305

460 351 314 292 261 253 282 166 323

476 366 352 310 290 291 286 177 351

75 79 85 86 96 85 88 81 83

88 87 87 85 94 89 88 111 87

3.468 2.784 2.506 2.307 2.213 2.407 2.426 2.252 2.576

in Euro pro Kopf 3.538 3.581 2.792 2.777 2.525 2.525 2.372 2.421 2.252 2.262 2.409 2.342 2.568 2.528 2.387 2.719 2.608 2.617

3.513 2.702 2.461 2.415 2.304 2.532 2.694 2.647 2.576

3.434 2.617 2.419 2.406 2.319 2.545 3.116 2.727 2.539

114 106 112 112 114 124 145 140 112

99 94 97 104 105 106 128 121 99

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

2004 = 100

2009 = 100

Anmerkung: Investitionen umfassen den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie aktivierungsfähiger Rechte.

12

Tabelle 2: Ausgewählte Finanzkennzahlen – Investitionen und Verschuldung nach EW-Klassen 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Anmerkung: Investitionen umfassen den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie aktivierungsfähiger Rechte.


Gemeindefinanzen im Überblick

ben bezeichnet werden. Diese gibt den Zuschussbedarf durch eigene Abgaben und Ertragsanteile wieder. Einmalige außerordentliche Vorhaben (insbesondere Investitionsvorhaben, Darlehensaufnahmen) werden daher nicht berücksichtigt.12

öffentliche Einrichtungen, Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit und wirtschaftliche Unternehmungen (z. B. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Müllbeseitigung, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Stadtwerke).

Eine besonders hohe Dynamik zeigt sich in der Gruppe 4 (Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung), in der Gruppe 5 (Gesundheit) und in der Gruppe 8 (Dienstleistungen). Die Nettobelastung erhöhte sich in diesen drei Gruppen von 2004 bis 2013 um 49 bis 63 Prozent. Hier wirken sich insbesondere Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage (Gruppe 4 und 5) aus. In den Bereich der Dienstleistungen entfallen vor allem

Betrachtet man den Zeitraum seit 2009, weist zusätzlich zu den bereits genannten Bereichen auch die Gruppe 2 (Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft) eine hohe Dynamik bei der Nettobelastung (13 Prozent) auf. Hier wirkt sich die Ausbauoffensive im Kinderbetreuungsbereich aus. Die Nettobelastung in der Gruppe 6 (Straßen- und Wasserbau) sowie in der Gruppe 7 (Wirtschaftsförderung) hingegen stagnierte.

12) Hier nicht berücksichtigt ist die Gruppe 9 (Finanzwirtschaft), in welcher jene Finanzflüsse dargestellt werden, die einzelnen Aufgabenbereichen nicht zugeordnet werden können (z. B. eigene Steuern, Ertragsanteile).

Der Zuschussbedarf (Nettobelastung) nach EW-Klassen (Abbildung 7) zeigt einen U-förmigen Verlauf. Dies bedeutet, dass sowohl die kleinsten Gemeinden bis 500 EW als

Abbildung 5: Investitionen und Verschuldung sowie Haftungen nach EW-Klassen 2013 500

3.000

1.001 bis 2.500 EW 300

2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW

200

Euro pro Kopf

501 bis 1.000 EW

400 Euro pro Kopf

3.500

0 bis 500 EW

10.001 bis 20.000 EW 100

2.000 1.500 1.000

20.001 bis 50.000 EW

500

50.001 bis 500.000 EW 0

2.500

0

Investitionen pro Kopf

Schulden und Haftungen pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

Abbildung 6: Investitionen und Verschuldung sowie Haftungen nach Bundesländern 2013 600

4.000

Kärnten Niederösterreich

400

Oberösterreich

300

Salzburg

200

Steiermark Tirol

100

Vorarlberg Investitionen pro Kopf

3.500 Euro pro Kopf

Euro pro Kopf

500

0

4.500

Burgenland

3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0

Schulden und Haftungen pro Kopf

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

13


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

auch die großen Städte über 10.000 EW verstärkt auf allgemeine Steuermittel zurückgreifen müssen und ihre Leistungen nicht direkt über Leistungsentgelte oder Gebühren finanzieren können. Der geringste Zuschussbedarf besteht bei den Gemeinden zwischen 2.501 und 5.000 EW, deren Netto-Belastung nur halb so hoch ist wie jene der größten Städte ab 50.000 EW (ohne Wien).

hingegen nur halb so hoch. Bei sehr kleinen Gemeinden ist das tendenziell auf eine strukturelle Ineffizienz in der Infra­ strukturbereitstellung und Leistungserbringung zurückzuführen. Schließlich muss jede Gemeinde – unabhängig von der Größe – eine gewisse Infrastruktur aufweisen und eine kommunale Grundversorgung erbringen (z. B. Gemeindestraßen, Wasser- und Kanalnetz, Rathaus, Mindestmaß an Verwaltungspersonal, BürgermeisterIn etc.).

Die Begründung für diese nach EW-Klassen sehr unterschiedliche Belastung findet sich insbesondere im Bereich der Gruppe 0 (Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung), wo der U-förmige Verlauf besonders ausgeprägt ist. So ist die Pro-Kopf-Belastung in den Kleinstgemeinden bis 500 EW und in den großen Städten über 50.000 EW gleich hoch, die Belastung der Gemeinden von 2.501 bis 5.000 EW

Neben den unterschiedlichen Belastungen in der Gruppe 0 zeigt sich, dass insbesondere ab einer EW-Klasse von 10.001 EW in den Bereichen Kultur (Gruppe 3), Soziale Wohlfahrt (Gruppe 4), Gesundheit (Gruppe 5) und im Bereich der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (Gruppe 8) eine mit der EW-Klasse steigende Nettobelastung besteht. Dies er-

Nettobelastung der Gemeinden nach Gruppen

Veränderung 2013

Gruppen

2004

2009

2010

2011

2012

2013

Gruppe 0 Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6 Gruppe 7 Gruppe 8 Gruppen gesamt

1.416 215 1.160 305 947 741 423 201 429 5.837

1.683 262 1.425 351 1.358 934 578 226 580 7.397

in Mio. Euro 1.680 1.694 264 264 1.401 1.465 346 354 1.470 1.529 981 1.002 520 515 212 216 559 544 7.435 7.582

1.754 280 1.569 368 1.490 1.076 561 225 636 7.960

1.788 292 1.617 380 1.541 1.102 584 223 658 8.184

Index

2004 = 100

2009 = 100

126 135 139 125 163 149 138 111 153 140

106 111 113 108 114 118 101 98 113 111

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Anmerkung: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Anmerkung: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Anmerkung: Gruppe 0 = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Gruppe 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Gruppe 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen.

Tabelle 3: Nettobelastung der Gemeinden nach Gruppen 2004 bis 2013 Anmerkung: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Gruppe 0 = Vertretungs­körper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Gruppe 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Gruppe 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen.

Abbildung 7: Nettobelastung der Gemeinden nach Gruppen und EW-Klassen 2013 0 bis 500 EW

Gruppe 0

501 bis 1.000 EW

Gruppe 1 Gruppe 2

1.001 bis 2.500 EW

Gruppe 3

2.501 bis 5.000 EW

Gruppe 4

5.001 bis 10.000 EW

Gruppe 5

10.001 bis 20.000 EW

Gruppe 6 Gruppe 7

20.001 bis 50.000 EW

Gruppe 8

50.001 bis 500.000 EW 0

200

400

600

800

1.000

1.200

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Anmerkung: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben.

1.400

1.600

1.800

2.000

Euro pro Kopf

Anmerkung: Nettobelastung ist die Differenz aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Anmerkung: Gruppe 0 = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Gruppe 0 = Vertretungs­körper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Gruppe 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Gruppe 7 = Gruppe 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen. Gruppe 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen.

14


Gebarungsteile gemäß Rechnungsquerschnitt

klärt sich dadurch, dass diese Gemeinden auch Infrastruktur und Leistungen zur Verfügung stellen, die von Bürgerinnen und Bürgern umliegender Gemeinden genutzt werden. Die Finanzierung obliegt aber zu großen Teilen ausschließlich den Zentralorten, weshalb hier die Nettobelastung steigt. Solche Leistungen werden als zentralörtliche Aufgaben bezeichnet und umfassen zum Beispiel Leistungen im Bereich der Kultur (Kulturhäuser, Veranstaltungszentren), Musikschulen, im Sport, in der Kinderbetreuung, in Schulen, im öffentlichen Verkehr etc.

Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen kleineren und größeren Gemeinden in den Gruppen 4 und 5 (Soziales, Gesundheit). Hier steigen die Ausgaben der Gemeinden deutlich mit der Gemeindegröße an. Dieser Ausgabenverlauf wird maßgeblich durch die Umlagenbelastung der Gemeinden bestimmt, welche mit einer höheren Finanzkraft steigt. Ohne diese starken Unterschiede in der Umlagenbelastung wäre die Kurve deutlich abgeflachter.

2. Gebarungsteile gemäß Rechnungsquerschnitt (Saldo 2): Erfasst Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Vermögenserwerb und -veräußerungen sowie Kapitaltransfers (z. B. Bedarfszuweisungen für Investitionen) • Finanztransaktionen (Saldo 3): Erfasst Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehensaufnahmen und -tilgungen sowie mit Rücklagen (Zuführen und Auflösen)

Der Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt für Gemeinden13 ist besonders gut für vertiefende Analysen der Gemeindefinanzen geeignet, da er alle Einnahmen und Ausgaben nach ökonomischen Gesichtspunkten gliedert. Der Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt besteht aus drei großen Teilbereichen: • Laufende Gebarung (Saldo 1): Erfasst die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebs • Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen

In den folgenden Abschnitten werden diese drei Gebarungsteile dargestellt und kommentiert. Die Angaben betreffen jeweils den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt in Summe.

13) Gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung des Bundesministeriums für Finanzen 1997

Abbildung 8: Salden der Querschnittsrechnung und Jahresergebnisse 2004 bis 2013

1.600 1.200

376

347

262

in Mio. Euro

800 400

955

870

-11

-1.458

109 -2

-1.440

-1.150

-1.062

-235

-1.200

2004

1.550

-223

-400

-1.600

227

67

0

-800

1.595

1.524 1.071

2009

2010

Ergebnis der laufenden Gebarung (Saldo 1) Ergebnis der Finanztransaktionen (Saldo 3)

2011

-1.107

-1.306

-379 2012

-246 2013

Ergebnis der Vermögensgebarung (Saldo 2) Jahresergebnis ohne Verrechnungen (Saldo 4)

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

15


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

2.1 Die Salden der Querschnittsrechnung

dann erhöht sich der Schuldenstand oder die Rücklagenstände verringern sich. Ein negativer Saldo 3 steht für eine Verringerung der Schulden bzw. eine Erhöhung der Rücklagen.

Der Saldo der laufenden Gebarung (Saldo 1) gibt an, in welchem Umfang laufende Ausgaben (Personal, Betriebskosten, Transferzahlungen etc.) durch laufende Einnahmen (Steuern, Gebühren etc.) gedeckt sind. Im Saldo 1 sollte ein Überschuss erwirtschaftet werden, der zur (teilweisen) Finanzierung von Investitionen und/oder zur Tilgung von Schulden bzw. Bildung von Rücklagen verwendet wird.

Die drei Ergebnisse der einzelnen Gebarungsteile zeigen zusammen das Jahresergebnis, ohne die Verrechnungen zwischen ordentlichem und außerordentlichem Haushalt, und ohne die Abwicklung der Vorjahre (Saldo 4). Dieses sollte – einen ausgeglichenen Haushalt vorausgesetzt – über einen längeren Zeitraum betrachtet in Summe 0 ergeben. Das heißt, dass bei hohen Überschüssen im Saldo 1 z. B. Abgang im Saldo 2 (hohe Investitionstätigkeit) und Saldo 3 (Schuldentilgung) bestehen können, ohne das Haushaltsgleichgewicht zu gefährden. Ist der Saldo 1 allerdings gering oder gar negativ, und es wird in der Gemeinde trotzdem viel investiert (hoher Abgang im Saldo 2), so muss der Saldo 3 entsprechend positiv sein (Aufnahme von Darlehen/Auflösung Rücklagen), um den Haushalt auszugleichen.

Der Saldo der Vermögensgebarung (Saldo 2) stellt Einnahmen aus Vermögensverkäufen und aus Zuschüssen Dritter zur Finanzierung der Investitionen den Ausgaben für Vermögenserwerb (Investitionsausgaben) gegenüber. Meist wird dieser Saldo negativ sein, da die Investitionen in Gemeindeinfrastrukturen der Gemeinden in der Regel höher sind als die Veräußerungen.14 Das Ergebnis der Finanztransaktionen (Saldo 3) zeigt schließlich, in welchem Ausmaß Schulden- und Rücklagenstände in einem Jahr verändert werden. Ist der Saldo 3 positiv, so liegen mehr Einnahmen aus Finanztransaktionen vor als Ausgaben. Einnahmen kommen in der Regel aus Auflösung von Rücklagen und Aufnahme von Darlehen zustande, während Ausgaben aus der Rückzahlung von Darlehen bzw. Zuweisung von Rücklagen entstehen. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben (Saldo 3 ist positiv),

In den Jahren 2004 bis 2010 war der Saldo 1 meist niedriger als der Saldo 2.15 Der Überschuss aus der laufenden Gebarung reichte daher nicht aus, um die Investitionen (nach Abzug von Vermögensveräußerungen) zu finanzieren, sodass Schulden aufgebaut wurden. 2011 und 2012 stieg der Saldo 1 deutlich an, im Jahr 2013 verzeichnete er

14) Investitionen führen zu Ausgaben, Veräußerungen zu Einnahmen in der Vermögensgebarung.

15) Ausnahmen: die Jahre 2006 und 2007

Abbildung 9: Saldo der laufenden Gebarung (Saldo 1) und Anteil am BIP 2004 bis 2013

0,60%

0,56%

0,50%

0,49%

0,44% 1.200

0,30%

0,50% 0,40%

0,32%

0,30% 800

1.586 1.071

2004

2007

1.595

1.524 870

400

0

2009

1.550

0,20%

955 0,10%

2010

2011

Überschuss laufende Gebarung in Mio. Euro

2012

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: BIP und Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

2013

Überschuss in Prozent des BIP

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: BIP und Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

16

0,48%

1.600

0,00%

Überschuss in Prozent des BIP

Überschuss laufende Gebarung in Mio. Euro

2.000


Gebarungsteile gemäß Rechnungsquerschnitt

Tabelle 4: Entwicklung der laufenden Gebarung 2004 bis 2013 Bezeichnung Einnahmen der laufenden Gebarung Eigene Steuern Ertragsanteile Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen Einnahmen aus Leistungen Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Sonstige laufende Transfereinnahmen Gewinnentnahmen der Gemeinden von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde Einnahmen aus Veräußerungen und sonstigen Einnahmen Summe 1: Einnahmen der laufenden Gebarung Ausgaben der laufenden Gebarung Leistungen für Personal Pensionen und sonstige Ruhebezüge Bezüge der gewählten Organe Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Verwaltungs- und Betriebsaufwand Zinsen für Finanzschulden Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Sonstige laufende Transferausgaben Gewinnentnahmen der Gemeinden von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde Summe 2: Ausgaben der laufenden Gebarung

Laufende Gebarung der Gemeinden 2004

2009

2010

2011

2012

2013

2.350 4.050

2.710 4.879

in Mio. Euro 2.800 2.920 4.822 5.332

3.028 5.514

1.357 1.196 417 756 163

1.558 1.323 448 872 191

1.602 1.376 434 982 197

1.760 1.469 552 976 201

2004 = 100

2009 = 100

3.128 5.751

133 142

115 118

1.814 1.509 452 999 175

134 126 108 132 108

116 114 101 115 92

153 201 231 231 241 266 497 581 603 600 599 576 10.939 12.762 13.047 13.849 14.339 14.671

174 116 134

132 99 115

in Mio. Euro 3.143 3.166 362 364 217 218 398 395 3.690 3.742 195 224 2.995 3.111 878 890

3.351 371 226 428 4.096 171 3.259 969

129 120 134 121 134 62 154 115

109 104 106 111 111 58 116 113

132 185 213 216 226 251 9.868 11.892 12.092 12.324 12.745 13.120

190 133

136 110

2.603 310 169 353 3.060 274 2.121 846

3.083 358 212 386 3.699 295 2.816 858

Saldo 1:eigene Ergebnis der laufenden Gebarung 1.071 Quelle: KDZ: Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

wieder einen leichten Rückgang. Insgesamt lag der Saldo 1 (laufender Betrieb) jedoch ab 2011 über dem Saldo 2 (Investitionen), sodass im Saldo 3 Schulden abgebaut werden konnten (Abbildung 8).

2.2 Die Gebarungsteile der Querschnittsrechnung

Der Saldo 1 ist im Betrachtungszeitraum 2004 bis 2013 deutlichen Schwankungen unterlegen (Abbildung 9). So stieg der Saldo 1 von 2004 bis 2008 von 1.071 Mio. Euro auf 1.376 Mio. Euro an. Danach brach dieser aufgrund der Wirtschaftskrise auf 870 Mio. Euro im Jahr 2009 sowie 955 Mio. Euro im Jahr 2010 ein. Seit dem Jahr 2011 bewegt sich der Saldo 1 mit 1.524 bis 1.595 Mio. Euro in einem ähnlichen Bereich. Damit wurde das Vor-Krisen-Niveau von 2007 mit 1.586 Mio. Euro im Jahr 2013 mit 1.550 Mio. Euro leicht unterschritten. Berücksichtigt man weiters, dass die Inflation in diesem Zeitraum 14 Prozent16 betragen hat, entstand ein deutlicher realer Verlust.

Veränderung 2013 Index

870

955

1.687 1.417 441 1.024 196

1.524

3.257 368 223 417 3.950 206 3.154 944

1.595

1.550

bewegt sich damit noch unter dem Vor-Krisen-Niveau von 0,56 Prozent im Jahr 2007. Eine nähere Betrachtung der laufenden Gebarung zeigt, dass sich die Summe der laufenden Einnahmen ähnlich entwickelt hat wie die Summe der laufenden Ausgaben (Tabelle 4). Die Summe der laufenden Einnahmen stieg seit 2004 um 34 Prozent, die Summe der laufenden Ausgaben um 33 Prozent. Innerhalb der einzelnen Einnahmen- und Ausgabenkategorien kam es jedoch zu differenzierten Ergebnissen. So sind bei einer längerfristigen Betrachtung insbesondere die Ertragsanteile seit 2004 mit 42 Prozent überdurchschnittlich stark gewachsen – und dies trotz des Einbruchs in den Jahren 2009 und 2010. Die Einnahmen aus Leistungen steigen mit nur 26 Prozent unterdurchschnittlich. Betrachtet man nur die Entwicklungen der letzten fünf Jahre, entwickelten sich die großen Einnahmenbereiche hingegen in einem ähnlichen Bereich.

Der signifikante Einbruch aufgrund der Wirtschaftskrise zeigt sich grundsätzlich auch bei Betrachtung des Saldos in Prozent des BIP. Der laufende Saldo der Gemeinden betrug 2009 nur mehr 0,30 Prozent des BIP; 2004 war der Saldo mit 0,44 Prozent des BIP noch deutlich höher. In den Jahren 2011 bis 2013 lag der Anteil bei rund 0,50 Prozent und

Ausgabenseitig zeichnen sich die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden in den letzten zehn Jahren ab, das zeigt sich insbesondere in den vergleichsweise moderat wachsenden Personalausgaben in der Höhe von 29 Prozent.17 Eine besonders starke Entwicklung zeigt sich hingegen im Bereich der laufenden Transferzahlungen an Träger des öffent-

16) Gemäß Verbraucherpreisindex 2005.

17) Siehe hierzu auch das Kapitel 4.4.

17


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

lichen Rechts mit plus 54 Prozent. Bei diesen handelt es sich hauptsächlich um Ausgabensteigerungen für Umlagen (v. a. Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage, Landesumlage) der Gemeinden an die Länder und Gemeindeverbände.

laufenden Transfers um 16 Prozent. Die Personalausgaben stiegen mit 9 Prozent leicht unterdurchschnittlich, der Verwaltungs- und Betriebsaufwand leicht überdurchschnittlich. Hinzuweisen ist auch auf die besonders niedrigen Ausgaben für die Zinsen für Finanzschulden, die auf das allgemein sehr niedrige Zinsniveau zurückzuführen sind. Damit mussten die starken Entwicklungen bei den Umlagenzahlungen

Betrachtet man nur die letzten fünf Jahre, zeigt sich auch hier die überdurchschnittliche Steigerung im Bereich der Tabelle 5: Entwicklung der Vermögensgebarung 2004 bis 2013 Bezeichnung Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Veräußerung von unbeweglichem Vermögen Veräußerung von beweglichem Vermögen Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Sonstige Kapitaltransfereinnahmen Summe 3: Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Erwerb von unbeweglichem Vermögen Erwerb von beweglichem Vermögen Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Sonstige Kapitaltransferausgaben Summe 4: Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen

Vermögensgebarung der Gemeinden 2004

Veränderung 2013

2009

2010

2011

2012

2013

276 3 7 910 50

293 4 0 1.087 67

in Mio. Euro 267 256 4 3 1 0 1.002 923 65 59

265 4 0 1.043 63

1.246

1.452

1.338

1.241

2.058 222 7 118 300

1.945 253 7 108 578

in Mio. Euro 1.593 1.448 210 198 11 6 106 103 568 548

2.704

2.892

2.488

-1.458

-1.440

-1.150

Index

2004 = 100

2009 = 100

177 4 0 1.050 72

64 165 3 115 144

60 105 428 97 108

1.376

1.304

105

90

1.578 230 5 105 565

1.713 247 6 107 537

83 111 93 91 179

88 97 93 99 93

2.303

2.483

2.610

97

90

-1.062

-1.107

-1.306

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2004 bis 2013.

Tabelle 6: Entwicklung der Finanztransaktionen 2004 bis 2013 Bezeichnung Einnahmen aus Finanztransaktionen Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren Entnahmen aus Rücklagen Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an andere und von Bezugsvorschüssen Aufnahme von Finanzschulden von Trägern des öffentlichen Rechts Aufnahme von Finanzschulden von anderen Gruppen Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde und der Gemeinde Summe 5: Einnahmen aus Finanztransaktionen Ausgaben aus Finanztransaktionen Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren Zuführungen an Rücklagen Gewährung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Gewährung von Darlehen an andere und von Bezugsvorschüssen Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Rückzahlung von Finanzschulden bei anderen Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde und der Gemeinde Summe 6: Ausgaben aus Finanztransaktionen Saldo 3: Ergebnis der Finanztransaktionen

Finanztransaktionen der Gemeinden 2004

2009

41 422

110 573

16

8

15

16 99 1.056

14 75 1.081

152 1.803

153 2.014

83 346 9 19

131 399 12 79

119 662

134 743

120 828

189 1.427

169 1.667

376

347

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2004 bis 2013.

18

2010

Veränderung 2013

2011

2012

2013

in Mio. Euro 88 112 464 327

74 411

7

31 59 1.053 134 1.844

Index

2004 = 100

2009 = 100

77 426

186 101

70 74

17

5

30

64

24 54 907

37 53 858

27 50 1.069

167 51 101

186 67 99

139 1.570

154 1.605

161 1.815

106 101

106 90

in Mio. Euro 72 119 385 509 8 6 22 35

80 505 6 30

181 540 8 24

218 156 89 129

138 135 69 31

126 859

181 1.016

166 963

140 146

124 130

146 1.582

151 1.805

165 1.983

178 2.061

94 144

105 124

262

-235

-379

-246


Einnahmen der laufenden Gebarung

an die Länder durch moderates Wachstum bei den Personalausgaben sowie im laufenden Betrieb ausgeglichen werden. Tabelle 5 zeigt die Struktur der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen der Gemeinden. Die Haupteinnahmen der Vermögensgebarung der Gemeinden sind die Kapitaltransferzahlungen von anderen öffentlichen Rechtsträgern, welche von 2004 auf 2013 um 15 Prozent gestiegen, seit 2009 hingegen um 3 Prozent gesunken sind. Kapitaltransfereinnahmen sind zu einem wesentlichen Teil Gemeinde-Bedarfszuweisungen der Länder, welche einen Vorwegabzug von den Gemeindeertragsanteilen darstellen. Zusätzlich zu den Gemeinde-Bedarfszuweisungen umfassen Kapitaltransfers auch einmalige Landesförderungen.

2013 die Ausgaben zum Erwerb von unbeweglichem Vermögen gegenüber den Vorjahren deutlich angestiegen sind, ist gegenüber dem Jahr 2004 ein Rückgang um 17 Prozent, gegenüber dem Jahr 2009 um 12 Prozent zu verzeichnen.18 Dieser Rückgang ist auf die verstärkten Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden und die Zunahme außerbudgetärer Investitionen zurückzuführen.19

Bei den Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen besteht im Jahr 2013 mit 177 Mio. Euro ein besonders niedriger Wert. In den Vorjahren bewegte sich dieser Wert meist auf einem ähnlichen Niveau zwischen 256 und 293 Mio. Euro.

Die Finanztransaktionen sind wesentlich durch die Aufnahme und Rückzahlung von Finanzschulden sowie durch die Entnahme und Zuführung von/zu Rücklagen bestimmt (Tabelle 6). Seit dem Jahr 2011 besteht ein negatives Ergebnis der Finanztransaktionen. Dies bedeutet, dass die Rückzahlung von Darlehen und die Bildung von Rücklagen die Auflösung von Rücklagen und die Aufnahme von Darlehen übersteigen: Schuldenstände sind also gesunken bzw. Rücklagen wurden aufgebaut. Dies ist insbesondere auf die Bemühungen im Rahmen des aktuellen Österreichischen Stabilitätspaktes zurückzuführen.

Die Ausgaben der Vermögensgebarung der Gemeinden (ohne Wien) werden hauptsächlich durch den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen, also die Durchführung von Investitionen, bestimmt. Obwohl im Jahr

18) Die Wirtschaftskrise zeigt sich bei Investitionen um ein Jahr zeitverzögert, weshalb im Jahr 2009 die Investitionen noch relativ hoch lagen. 19) Siehe hierzu das Kapitel Investitionstätigkeit.

3. Einnahmen der laufenden Gebarung Von besonderer Bedeutung für die finanzielle Situation der Gemeinden sind die Einnahmen der laufenden Gebarung. Nachfolgend werden die wichtigsten Einnahmenquellen in ihrer Entwicklung und Struktur interpretiert. Es erfolgt weiters eine nähere Betrachtung der laufenden Einnahmen nach EW-Klassen und Bundesländern. Schließlich wird auf die wichtigsten Gemeindeabgaben und die Ertragsanteile im Detail eingegangen.

3.1 Entwicklung der laufenden Einnahmen und Einnahmenstruktur

Die Summe der laufenden Einnahmen ist von 10.939 Mio. Euro im Jahr 2004 auf 14.671 Mio. Euro im Jahr 2013 gestiegen (Abbildung 10). Dies entspricht einer Steigerung um 34 Prozent. Im Vergleich dazu ist das BIP in diesem Zeitraum um 34 Prozent und der Verbraucherpreisindex (VPI) um 20,9 Prozent gestiegen. Ab 2009 ist die Summe der laufenden Einnahmen um 15 Prozent gewachsen, demgegenüber erhöhte sich das BIP um 13 Prozent und der VPI um 9,9 Prozent. Wichtigste Einnahmengröße sind die Ertragsanteile, gefolgt von den Gebühren, Einnahmen aus Leistungen sowie Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit. Wei-

ters haben auch die eigenen Steuern einen wesentlichen Anteil. Die Einnahmen aus laufenden Transfereinnahmen und sonstige laufende Einnahmen sind betragsmäßig von geringerer Bedeutung. Bei der Einnahmenstruktur (Abbildung 11) ist es in den letzten Jahren zu leichten Verschiebungen gekommen. Auffällig ist der Rückgang des Anteils der Ertragsanteile in den Jahren 2009 und 2010 auf 38,2 bzw. 37,0 Prozent aufgrund der Wirtschaftskrise. In den Jahren 2011 und 2012 stieg der Anteil dann wieder auf 38,5 Prozent der laufenden Einnahmen20 an. Im Jahr 2013 lag der Anteil der Ertragsanteile bei 39,2 Prozent. Im Jahr 2012 ist ein einmaliger Anstieg im Bereich der Gebühren sowie der Einnahmen aus Leistungen und Besitz sowie wirtschaftlicher Tätigkeit erkennbar. Das kann in hohem Maße durch den Verkauf der BEGAS-Anteile in den burgenländischen Gemeinden erklärt werden. Der Anteil der eigenen Steuern ist im Betrachtungszeitraum relativ stabil geblieben. 20) „ Laufende Transfereinnahmen“ setzen sich aus laufenden Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts (KZ 15) sowie sonstigen laufenden Transfereinnahmen (KZ 16) zusammen.

19


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Historisch betrachtet ist der Anteil an eigenen Steuern insbesondere aufgrund des Wegfalls der Getränkesteuer im Jahr 2001 stark gesunken.

3.2 Laufende Einnahmen nach EinwohnerInnen-Klassen

Die Einnahmen aus gemeindeeigenen Steuern (Kommunalsteuer, Grundsteuer etc.) pro Kopf (Abbildung 12) steigen mit der Gemeindegröße. Dies ist in hohem Maße auf das höhere

Kommunalsteueraufkommen aufgrund der höheren Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in zentralen Orten zurückzuführen. Insgesamt sind die Einnahmen aus eigenen Steuern in Städten über 50.000 EW mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Die eigenen Steuern in den Kleinstgemeinden liegen 2013 um 14 Prozent unter dem Durchschnitt. Die Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind die wichtigste Einnahmenquelle

Abbildung 10: Entwicklung der laufenden Einnahmen 2004 bis 2013

15.000 12.762

in Mio. Euro

12.000

13.047

13.849

14.339

14.671

2012

2013

10.939

9.000

6.000

3.000

0

2004

2009

2010

2011

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Abbildung 11: Entwicklung der Einnahmenstruktur der laufenden Gebarung 2004 bis 2013

2004

21,5%

37,0%

27,1%

8,4%

5,9%

2009

21,2%

38,2%

26,1%

8,3%

6,1%

2010

21,5%

37,0%

2011

21,1%

38,5%

25,6%

8,8%

6,0%

2012

21,1%

38,5%

26,4%

8,2%

5,9%

2013

21,3%

8,0%

5,7%

0%

26,2%

39,2% 20%

9,0%

25,7%

40%

60%

80%

6,4%

100%

Anteile an den gesamten Einnahmen der laufenden Gebarung in Prozent eigene Steuern

Ertragsanteile

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

laufende Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

20

sonstige laufende Einnahmen


Einnahmen der laufenden Gebarung

der Gemeinden. Für das Jahr 2013 ist gut erkennbar, dass die Ertragsanteile für die Gemeinden bis 10.000 EW ähnlich hoch sind. Die Gemeinden über 10.000 EW erreichen deutlich höhere Ertragsanteilseinnahmen pro Kopf. Dies ist auf den Abgestuften Bevölkerungsschlüssel sowie weitere Detailregelungen des Finanzausgleichsgesetzes (z. B. Vorausanteile) zurückzuführen. Die Einnahmen aus Gebühren und aus Leistungen sowie aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit betreffen vor allem Infrastruktur- und Dienstleistungen der Gemeinden, die von den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Gebühren, von Entgelten, von Kostenbeiträgen sowie von Mieten und Pachten abgegolten werden. Insgesamt zeigt sich, dass dieser Einnahmenbereich mit der Gemeindegröße ansteigt, wobei dies auch auf das steigende Infrastrukturangebot in größeren Gemeinden und Städten zurückgeführt werden kann. Weiters ist auf zahlreiche Gemeindeverbände hinzuweisen, welche teilweise auch die Gebühreneinhebung übernehmen. Laufende Transfereinnahmen sind in erster Linie laufende Zuschüsse von Bund und Ländern (insbesondere Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich sowie Zuschüsse für Kinderbetreuung, Feuerwehren und Schulen) sowie Kostenersätze von anderen Gemeinden (beispielsweise im Rahmen von Schulgemeindeverbänden u. ä.). Die bei weitem höchsten laufenden Transfereinnahmen finden sich bei den Kleinstgemeinden. Daraus kann man schließen, dass es sehr oft Klein-

und Kleinstgemeinden sind, die zur Finanzierung bestimmter Leistungen (Kinderbetreuung, Musikschulen etc.), als auch zum Haushaltsausgleich, auf Zuschüsse angewiesen sind. Im Folgenden werden die wichtigsten laufenden Einnahmen der Gemeinden nach EW-Klassen für die Jahre 2004 bis 2013 dargestellt (Tabelle 7). Die Einnahmen aus eigenen Steuern sind im Zeitraum 2004 bis 2013 insgesamt um ca. 32 Prozent gewachsen. Tendenziell sind die eigenen Steuern bei den Gemeinden bis 5.000 EW stärker gewachsen als bei den Gemeinden über 5.000 EW. Seit dem Jahr 2009 liegt die Entwicklung der eigenen Steuern bei allen Gemeinden in einem ähnlichen Bereich. Bei den Ertragsanteilen ist erkennbar, dass diese seit 2004 bei den Gemeinden unter 10.000 EW stärker gestiegen sind als bei den Gemeinden über 10.000 EW. Dies ist auf Änderungen durch die Finanzausgleichsgesetze 2005 und 2008 zurückzuführen (insbesondere weitere Aushöhlung des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels), wo es zu Mittelverschiebungen zu den Gemeinden unter 10.000 EW kam. Bei den Ertragsanteilen wirkt sich auch die Finanz- und Wirtschaftskrise aus, die an den Rückgängen im Jahr 2009 und 2010 erkennbar ist. Im Bereich der Einnahmen aus Gebühren, aus Leistungen, aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit zeigt sich die Finanz- und Wirtschaftskrise nur abgeschwächt. Hier gab es

Abbildung 12: Durchschnittliche laufende Pro-Kopf-Einnahmen nach EW-Klassen 2013 1.200 0 bis 500 EW 1.000

501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW

Euro pro Kopf

800

2.501 bis 5.000 EW 600

5.001 bis 10.000 EW

400

10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW

200

50.001 bis 500.000 EW 0

eigene Steuern

Ertragsanteile

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

laufende Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

21


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

3.3 Laufende Einnahmen nach Bundesländern

2009 und 2010 keine Rückgänge, sondern geringe Anstiege. Insgesamt zeigen sich seit 2004 bei den Gemeinden bis 5.000 EW jedoch deutlich stärkere Anstiege dieses Einnahmenbereiches als bei den Gemeinden über 5.000 EW. Dies kann auch als Hinweis gedeutet werden, dass nun auch hier die Kostendeckungsgrade teils deutlich angehoben wurden.

Auch bei einer Betrachtung nach Bundesländern (Abbildung 13) zeigt sich eine unterschiedliche Finanzausstattung der Gemeinden. So liegen die durchschnittlichen Pro-Kopf-Werte bei den eigenen Steuern im Jahr 2013 in Vorarlberg 2,6 Mal so hoch wie im Burgenland. Hauptverantwortlich für diese Differenzierung der Abgabenerträge ist, dass die eigenen Steuern – nach dem Prinzip des örtlichen Aufkommens – in wirtschaftsstarken Regionen deutlich höhere Pro-Kopf-Werte erbringen als in wirtschaftsschwachen Zonen. Auch besteht ein West-Ost-Gefälle bei den durchschnittlichen Gehältern, das wirkt sich auch auf die Kommunalsteuerhöhe aus.

Die laufenden Transfereinnahmen sind insbesondere in den Jahren 2009 und 2010 angestiegen, während die anderen Einnahmequellen stagnierten oder zurückgegangen sind. Damit wurden die negativen finanziellen Folgen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise durch laufende Transfers durch die Länder aufgefangen. Auffällig ist, dass seit 2004 die laufenden Transfereinnahmen in den Gemeinden bis 10.000 EW deutlicher gestiegen sind. Betrachtet man die Entwicklung seit 2009, ist kein eindeutiges Bild erkennbar.

EinwohnerInnen-Klassen

Geringere Differenzen zeigen sich hingegen bei den Ertragsanteilen, wodurch der nivellierende Effekt im Finanzausgleich

Mittelwerte ausgewählter Einnahmen der laufenden Gebarung 2004

2009

2010

2011

2012

2013

Veränderung 2013 Index

2004 = 100

2009 = 100

in Euro pro Kopf

eigene Steuern 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

228 210 239 301 390 428 421 579 260

262 237 276 350 437 479 473 644 298

259 239 284 363 454 498 479 664 306

276 256 297 378 476 514 505 684 321

278 264 309 392 493 533 523 701 333

295 273 318 402 505 544 533 726 343

129 130 134 134 129 127 127 125 132

112 115 115 115 115 114 113 113 115

Ertragsanteile 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

576 555 542 547 541 645 790 879 553

663 643 636 648 647 770 918 1.040 649

654 637 628 640 639 756 903 1.029 641

732 715 704 717 713 817 978 1.107 717

756 739 726 737 730 841 1.010 1.151 739

796 771 757 768 757 877 1.051 1.190 771

138 139 140 140 140 136 133 135 139

120 120 119 119 117 114 115 114 119

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 0 bis 500 EW 323 407 422 426 443 470 146 501 bis 1.000 EW 281 331 337 358 396 386 137 1.001 bis 2.500 EW 295 344 350 370 414 399 135 2.501 bis 5.000 EW 374 427 435 454 490 489 131 5.001 bis 10.000 EW 510 532 545 573 596 608 119 10.001 bis 20.000 EW 557 589 607 616 643 641 115 20.001 bis 50.000 EW 696 736 737 750 790 788 113 50.001 bis 500.000 EW 668 697 729 742 759 757 113 Gemeinden gesamt 333 383 391 410 447 441 133

115 117 116 115 114 109 107 109 115

laufende Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

110 114 110 111 114 115 110 108 111

349 198 140 110 110 112 153 190 160

424 243 167 134 131 119 169 184 193

441 286 193 151 140 130 161 194 218

442 281 194 147 139 190 172 202 218

428 269 183 145 139 132 177 211 208

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

22

Tabelle 7: Ausgewählte Einnahmen der laufenden Gebarung pro Kopf nach EW-Klassen 2004 bis 2013

466 277 185 148 149 137 185 198 215

133 140 132 135 135 123 121 104 134

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.


Einnahmen der laufenden Gebarung

deutlich wird (Verteilung über den Abgestuften Bevölkerungsschlüssel). Dass beispielsweise die burgenländischen und steirischen Gemeinden dennoch niedrigere Pro-KopfErtragsanteile aufweisen, liegt unter anderem auch an der kleinteiligen Gemeindestruktur und den ergänzenden Verteilungsschlüsseln im Finanzausgleich. Hierzu zählt vor allem der Getränkesteuerausgleich, welcher als Ausgleich für die im Jahr 2001 entfallene Getränkesteuer gilt und traditionell in den westlichen Bundesländern höher ausfällt. Bei den Gebühren, Einnahmen aus Leistungen sowie Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit zeigen sich je nach Bundesland ebenfalls sehr unterschiedliche Werte. So liegen die Einnahmen in den Vorarlberger Gemeinden doppelt so hoch wie in den burgenländischen Gemeinden. Hier ist auf unterschiedliche Organisationsformen der Gebührenbereiche hinzuweisen. So bestehen im Burgenland flächendeckende Gemeindeverbände im Wasserver- und Abfallentsorgungsbereich. Auch bei den laufenden Transfereinnahmen bestehen die höchsten Werte in Vorarlberg. Hier liegen die Pro-KopfEinnahmen beim 2,4-fachen der Werte der niederösterreichischen Gemeinden. In diesen sehr unterschiedlichen Werten spiegeln sich insbesondere die je nach Bundesland sehr verschiedenen Förderregelungen wider, beispielsweise im Kinderbetreuungs- oder Schulbereich.

3.4 Gemeindeabgaben und Ertragsanteile im Detail

Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen soll nachfolgend auf die beiden wichtigsten Einnahmenbereiche der eigenen Steuern und Ertragsanteile näher eingegangen werden. Der Großteil der eigenen Steuern der österreichischen Gemeinden (65 Prozent im Jahr 2013) ist auf Einnahmen aus der Kommunalsteuer zurückzuführen (Abbildung 14). Im Jahr 2004 lag der Anteil noch bei 61 Prozent. Zweitwichtigste Einnahmenart ist die Grundsteuer mit einem Anteil von 17 Prozent im Jahr 2013 bzw. noch 19 Prozent im Jahr 2004. Insgesamt ist daher ein Bedeutungsverlust der Grundsteuer erkennbar. Seit 2004 haben die Gemeindeabgaben um 34 Prozent zugenommen. Dabei war das Wachstum bis 2007 sehr dynamisch. Nach einem kurzfristigen Rückgang im Jahr 2009 (-1,2 Prozent) haben sich die Steigerungen in den Jahren 2010 bis 2013 zwischen 3,3 und 4,5 Prozent stabilisiert. Dies ist vor allem auf die steigenden Einnahmen der Kommunalsteuer zurückzuführen (+42 Prozent seit 2004 bzw. +18 Prozent seit 2009). Die Einnahmen aus der Grundsteuer wachsen hingegen weniger dynamisch (+26 Prozent seit 2004 bzw. +10 Prozent seit 2009). Bei den Interessentenbeiträgen ist ein moderater Anstieg zu verzeichnen (+3 Prozent seit 2004 bzw. +1 Prozent seit 2009). Stark zugenommen haben die Einnahmen aus Fremdenverkehrsabgabe, Orts- und

Abbildung 13: Durchschnittliche laufende Pro-Kopf-Einnahmen nach Bundesländern 2013 1.000

Burgenland

900

Kärnten

Euro pro Kopf

800 700

Niederösterreich

600

Oberösterreich

500

Salzburg

400

Steiermark

300

Tirol

200

Vorarlberg

100 0

eigene Steuern

Ertragsanteile

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

laufende Transfereinnahmen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basisauf Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

23


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Kurtaxen sowie sonstigen Gemeindeabgaben (+28 Prozent seit 2004 bzw. +30 Prozent seit 2009). Hier besteht jedoch ein relativ geringes Gesamtvolumen, sodass die dynamische Entwicklung kaum Einfluss auf die Gesamtentwicklung hat.

und 2012 lag der Anteil bei 9,5 Prozent. Der Anteil des Bundes betrug im Jahr 2004 noch 71,4 Prozent, dieser sank jedoch bis 2011 auf 66,3 Prozent und stieg mit 2013 wieder marginal auf 66,7 Prozent an.

Wichtigster laufender Einnahmenbereich sind die Ertragsanteile. In den letzten Jahren hat sich die Verteilung der Ertragsanteile auf die Gebietskörperschaften zuungunsten der Gemeinden und des Bundes bzw. zugunsten der Länder verschoben (Tabelle 8). Vor allem seit 2005 hat der Anteil der Gemeinden (ohne Wien) an der Summe der Ertragsanteile von noch 10 Prozent im Jahr 2004 auf nur mehr 9,3 Prozent im Jahr 2013 abgenommen. In den Jahren 2001

Folglich konnten vor allem die Länder einen größeren Anteil der Ertragsanteile beanspruchen. All diese Entwicklungen sind auf Veränderungen im Finanzausgleich zurückzuführen. Mit dem FAG 2008 kam es, im Zuge der Abschaffung des Konsolidierungsbeitrags, der Umwandlung von Transfers vom Bund an die Länder und Gemeinden in Ertragsanteile und vor allem durch die Umwandlung der Bedarfszuweisung zum Haushaltsausgleich, beispielsweise dazu, dass

Abbildung 14: Entwicklung des Aufkommens der Gemeindeabgaben 2004 bis 2013 3.200 2.800

in Mio. Euro

2.400

179 182

2.000

243

1.600

431

208

246

252

491

505

233

219

218

250

248

252

541

525

514

1.711

1.424

2.021

1.947

1.855

1.750

400 0

Fremdenverkehrsabgaben, Orts- und Kurtaxen Interessentenbeiträge

1.200 800

sonstige Gemeindeabgaben

Grundsteuer

Kommunalsteuer 2004

2009

2010

2011

2012

2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf2014 Basisauf Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Anmerkung: „Sonstige Gemeinde­abgaben“ umfassen die Abgaben von Anzeigen in Zeitungen, Getränkesteuer, Lustbarkeitsabgaben, Abgaben für das Halten von Tieren, Abgaben von Anmerkung: "Sonstige Gemeindeabgaben" umfassen die Abgaben von Anzeigen in Zeitungen, Getränkesteuer, Lustbarkeitsabgaben, Abgaben für das Ankündigungen, Abgaben für den Gebrauch von öffentlichem Grund, Verwaltungsabgaben und sonstige Gemeindeabgaben. Halten von Tieren, Abgaben von Ankündigungen, Abgaben für den Gebrauch von öffentlichem Grund, Verwaltungsabgaben und sonstige Gemeindeabgaben.

Entwicklung der Ertragsanteile Gebietskörperschaften

Bund

Länder (ohne Wien)

Wien als Land

Wien als Gemeinde

Gemeinden (ohne Wien) Gesamt

Bund Länder (ohne Wien) Wien als Land Wien als Gemeinde Gemeinden (ohne Wien) Gesamt

2004

2009

2010 in Mio. Euro

33.302

38.838

40.033

1.438

2.552

2.627

5.640

9.592

2011 42.637

Veränderung 2013 2012

44.304

2004 = 100

2009 = 100

46.717

140

120

3.036

211

119

9.865

10.640

10.857

11.449

2.834

2.871

203

119

1.613

1.876

1.973

2.099

2.235

2.302

143

123

46.635

58.276

60.126

64.332

66.585

70.047

150

120

Anteil in % an der Summe der Ertragsanteile 66,6% 66,6% 66,3% 66,5% 16,5% 16,4% 16,5% 16,3% 4,4% 4,4% 4,4% 4,3% 3,2% 3,3% 3,3% 3,4% 9,3% 9,4% 9,5% 9,5% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0%

66,7% 16,3% 4,3% 3,3% 9,3% 100,0%

4.642

71,4% 12,1% 3,1% 3,5% 10,0% 100,0%

5.418

5.629

6.122

6.319

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen 2004 bis 2013.

6.543

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen 2004 bis 2013.

24

Index

2013

141

121

Tabelle 8: Entwicklung der Ertragsanteile bei Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Vorwegabzüge) 2004 bis 2013


Einnahmen der laufenden Gebarung

Abbildung 15: Jährliche Veränderung der Ertragsanteile pro Kopf der Gemeinden nach Jahren 2004 bis 2013 18,0%

FAG 2008 1. Etappe

15,0%

FAG 2008 2. Etappe

13,2%

11,9%

Veränderung zum Vorjahr in %

12,0% 8,8%

9,0% 6,0%

8,0%

6,9% 7,1%

5,6% 3,2% 3,2%

3,0%

2,9%

3,5%

4,1%

3,7%

0,0% -3,0%

-1,2% -1,4%

-1,4%

FAG 2005

-4,1%

-6,0% -7,0%

-9,0% -12,0%

Änderung Bevölkerungsbezug 2004/2005

2005/2006

2006/2007

2007/2008 unter 10.000 EW

2008/2009

2009/2010

Veränderung von 2004 auf 2013: bis 10.000 EW: 40% über 10.000 EW: 35%

2010/2011

2011/2012

2012/2013

über 10.000 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte: Summe Ertragsanteile unter / über 10.000 EW bezogen auf die Gesamtbevölkerung unter / über 10.000 EW. Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte: Summe Ertragsanteile unter / über 10.000 EW bezogen sich auf die Gesamtbevölkerung unter / über 10.000 EW.

sich der Anteil des Bundes in den Jahren 2008 und 2009 deutlich verringerte. Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil der Länder deutlich, wobei dies insbesondere neben der Umwandlung von Transfers in Ertragsanteile auch zusätzlichen Finanzmitteln im Bereich der LandeslehrerInnen, Spitäler, der Kinderbetreuung sowie der Abschaffung der Selbstträgerschaft geschuldet ist. Zu beachten ist weiters, dass in der Tabelle 8 die Ertragsanteile ohne Vorwegabzüge dargestellt sind. Bei den Ertragsanteilen der Gemeinden sind daher noch die Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von 12,7 Prozent der ungekürzten Ertragsanteile abzuziehen. Durch die Finanzausgleichsgesetze 2005 und 2008, welche für den Betrachtungszeitraum relevant sind, kommt es auch zu deutlichen Veränderungen im Zeitverlauf bei den Gemeinden. Dabei zeigt sich eine nach EW-Klasse sehr unterschiedliche Entwicklung. Abbildung 15 zeigt die jeweilige Veränderung zum Vorjahr bei den Ertragsanteilen pro Kopf – differenziert nach zwei EW-Klassen. Die Entwicklung der Ertragsanteile pro Kopf in den einzelnen Jahren entwickelt sich dabei im Wesentlichen gemäß der wirtschaftlichen Gesamtlage. So sind die Rückgänge bei den Ertragsanteilen in den Jahren 2009 und 2010 aufgrund der Wirtschaftskrise gut erkennbar.

Die Zuwächse (bzw. Rückgänge) betrafen jedoch nicht sämtliche Gemeinden im selben Ausmaß, wobei dies insbesondere in den Veränderungen durch Finanzausgleiche deutlich wird. So stiegen im Jahr 2005 die Ertragsanteile pro Kopf bei den Gemeinden bis 10.000 EW um 5,6 Prozent, wohingegen die Ertragsanteile bei den Gemeinden über 10.000 EW pro Kopf sanken. Dies ist auf die Anhebung der untersten Stufe des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels vom Vervielfacher 1 1/3 auf 1 1/2 im FAG 2005 zurückzuführen. Das hat eine deutliche Aushöhlung des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels und eine Verschiebung von Ertragsanteilen von den Städten zu den kleinen und mittleren Gemeinden bewirkt. Eine weitere deutlich unterschiedliche Entwicklung zeigt sich im Jahr 2008, in welchem die erste Etappe des FAG 2008 relevant wurde. Hier wurde der Ersatz für die Abschaffung der Selbstträgerschaft schlagend, welcher sämtlichen Gemeinden über 2.000 EW als Ausgleich dient und insgesamt 32 Mio. Euro betrug. Der Ausgleich entfällt mehrheitlich auf die Gemeinden über 10.000 EW. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diesen Einnahmen auch tatsächliche Ausgaben gegenüberstehen und diese Mehreinnahmen daher nicht zu einer Entlastung der Städtebudgets geführt haben.

25


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Die nächste wesentliche Änderung ergibt sich im Jahr 2009 aufgrund der Verwendung der aktuellen Bevölkerungszahlen anstelle der bisherigen alle zehn Jahre erhobenen Volkszählungszahlen für den Finanzausgleich. Da es Wanderungsbewegungen von den kleineren Gemeinden zu den Ballungszentren und Städten gibt, fiel der Rückgang der Ertragsanteile aufgrund der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 bei den Gemeinden über 10.000 EW weniger stark aus als bei den restlichen Gemeinden. Im Jahr 2011 trat schließlich die zweite Etappe des FAG 2008 in Kraft. Hier erfolgte eine Annäherung der untersten Stufe des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels auf die Stufe der Gemeinden zwischen 10.001 und 20.000 EW. Die Ver-

luste der Städte über 20.000 EW wurden dabei durch einen Vorausanteil grundsätzlich ausgeglichen. Dadurch ergibt sich, dass die Ertragsanteile für die Städte über 20.000 EW gleich geblieben sind, die Gemeinden unter 20.000 EW hingegen um 100 Mio. Euro mehr an Ertragsanteilen zur Verfügung haben, wodurch die unterschiedliche Entwicklung erklärt werden kann. In Summe entwickelten sich damit die Ertragsanteile pro Kopf bei den Gemeinden bis 10.000 EW stärker als bei den Gemeinden über 10.000 EW. Sie stiegen von 2004 bis 2013 bei den Gemeinden bis 10.000 EW um 40 Prozent, bei den Gemeinden über 10.000 EW um nur 35 Prozent.

4. Ausgaben der laufenden Gebarung Neben den laufenden Einnahmen bestimmen insbesondere die laufenden Ausgaben das finanzielle Gleichgewicht der Gemeinden. Nachfolgend werden die Ausgabenstruktur und deren Entwicklung seit 2004 näher betrachtet. Auch hier erfolgt eine detaillierte Betrachtung nach EW-Klassen und Bundesländern. Zusätzlich wird auf den Personalbereich als wichtigen Ausgabenbereich näher eingegangen. Dem Transferbereich – als betragsmäßig wichtigstem Ausgabenbereich der laufenden Gebarung – wird ein eigenes Hauptkapitel (Kapitel 7) gewidmet.

4.1 Entwicklung der laufenden Ausgaben und Ausgabenstruktur

Die Summe der laufenden Ausgaben erhöhte sich von 2004 bis 2013 um insgesamt 33 Prozent (Abbildung 16), seit 2009

14.000 12.000

in Mio. Euro

10.000

11.892

12.092

12.324

2009

2010

2011

um 10 Prozent. Damit entwickeln sie sich in einem ähnlichen Bereich wie die laufenden Einnahmen (+34 Prozent seit 2004). Mit einem Betrag von 13.120 Mio. Euro im Jahr 2013 lagen die laufenden Ausgaben damit bei 89 Prozent der laufenden Einnahmen. Bei Betrachtung der Ausgabenstruktur (Abbildung 17) zeigen sich strukturelle Veränderungen im Zeitverlauf, welche insbesondere auf die zahlreichen Konsolidierungsbemühungen zurückzuführen sind. Während das Ausgabenwachstum in den zentralen Bereichen der Personalausgaben sowie des 21) „Laufende Transferausgaben“ setzen sich aus laufenden Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts (KZ 26) sowie sonstigen laufenden Transferausgaben (KZ 27) zusammen.

12.745

13.120

2012

2013

Abbildung 16: Entwicklung der laufenden Ausgaben 2004 bis 2013

9.868

8.000 6.000 4.000 2.000 0

2004

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

26

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.


Ausgaben der laufenden Gebarung

Verwaltungs- und Betriebsaufwandes von den Gemeinden in den letzten Jahren erfolgreich eingedämmt bzw. stabilisiert werden konnte, sind vor allem die laufenden Transferausgaben21 an Träger des öffentlichen Rechts überdurchschnittlich stark gewachsen. Seit dem Jahr 2011 ist allerdings eine Stabilisierung des Anteils der Transferausgaben erkennbar, welcher auf gegenüber den Vorjahren geringere Wachstumsraten im Umlagenbereich (v. a. durch Einführung des Pflegefonds) zurückzuführen ist. Durch den starken Anstieg in den Jahren vor 2011 sind die Transferausgaben mit 32,2 Prozent der größte Ausgabenbereich geworden.

schnittliche (Pro-Kopf-)Aufwand für Verwaltung und Betrieb hingegen ist in einer Kleinstgemeinde (bis 500 EW) annähernd so hoch wie in den großen Städten, den niedrigsten Aufwand verzeichnen Gemeinden mit 1.001 bis 2.500 EW. Die durchschnittlichen Personalausgaben der österreichischen Gemeinden sind lediglich halb so hoch wie die Personalausgaben der Gemeinden über 20.000 EW. Dies ist damit zu erklären, dass Gemeinden ab einer bestimmten Größe ein umfangreicheres Aufgabenportfolio haben als kleine Gemeinden, bzw. dass größere Gemeinden einen höheren Teil der kommunalen Leistungen selbst erbringen und nicht in Verbänden bzw. durch externe Leistungserbringer organisieren. Bei den Gemeinden bis 1.000 EW bestehen höhere Pro-Kopf-Ausgaben für Personal als bei den Gemeinden von 1.001 bis 2.500 EW, weil es eine gewisse Anzahl an Personal in der Verwaltung geben muss.

Stetig an relativem Gewicht verloren haben hingegen die Ausgaben für Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Vor allem im Jahr 2010 sind diese auch absolut gesunken, das kann als Ergebnis der zahlreichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung gewertet werden. In den Jahren 2012 und 2013 hingegen stieg der Anteil wieder an. Der Anteil der Ausgaben für Personal hat sich zwischen 2004 und 2009 von 26,4 auf 25,9 Prozent verringert – nicht zuletzt aufgrund von Ausgliederungen in gemeindeeigene Gesellschaften. Seit 2010 zeigt sich ein leicher Rückgang bei den Personalausgaben.

Beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird besonders deutlich, dass die Infrastrukturerhaltung in Klein- und Kleinstgemeinden sowie in Gemeinden ab 5.001 EW überdurchschnittlich teuer ist. Bei Klein- und Kleinstgemeinden hängt dies damit zusammen, dass die Fixkosten der Infrastruktur für verhältnismäßig wenige Einwohnerinnen und Einwohner getragen werden müssen und diese Gemeinden damit weniger effizient sind. Bei den größeren Gemeinden ist, aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktion, in der Regel Infrastruktur in größerem Ausmaß vorhanden, die wiederum deutlich höhere Kosten verursacht. Diese werden lediglich auf die Gemeindebevölkerung aufgeteilt, obwohl auch

4.2 Laufende Ausgaben nach EinwohnerInnen-Klassen

Auch die Höhe der laufenden Ausgaben nach Ausgabenarten unterscheidet sich in den einzelnen Gemeinden. Betrachtet man die Gemeinden nach EW-Klassen (Abbildung 18), zeigt sich, dass insbesondere die Ausgaben für Personal und für laufende Transfers mit der EW-Klasse steigen. Der durch-

Abbildung 17: Entwicklung der Ausgabenstruktur der laufenden Gebarung 2004 bis 2013

2004

26,4%

31,0%

30,1%

12,5%

2009

25,9%

31,1%

30,9%

12,1%

2010

26,0%

30,5%

32,0%

11,5%

2011

25,7%

30,4%

32,5%

11,5%

2012

25,6%

31,0%

32,2%

11,3%

2013

25,5%

31,2%

32,2%

11,0%

0,0%

Leistungen für Personal

25,0%

50,0%

75,0%

100,0%

Anteile an den gesamten Ausgaben der laufenden Gebarung in Prozent

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

laufende Transferausgaben

sonstige laufende Ausgaben

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

27


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden bzw. der Region davon profitieren. Die laufenden Transferausgaben sind in hohem Ausmaß von den bundeslandspezifischen Regelungen im Bereich der Umlagen abhängig, welche insbesondere die Finanzkraft als bestimmenden Faktor festlegen. So müssen finanzkräftigere Gemeinden einen größeren Anteil der Gesamtumlagenbelastung der Gemeinden eines Bundeslands tragen als Gemeinden mit einer geringeren Finanzkraft. Meist sind es größere Städte und Gemeinden, welche eine hohe Finanzkraft aufweisen. Deshalb ist die Pro-Kopf-Belastung der Gemeinden durch laufende Transferausgaben umso höher, je größer die Gemeinde ist. Eine Stadt ab 50.001 EW zahlte im Jahr 2013 pro Kopf rund 67 Prozent mehr an Transfers als eine Gemeinde bis 500 EW. Auch in der Entwicklung zeigen sich wesentliche Unterschiede in Abhängigkeit von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner. Tabelle 9 weist die Höhe und die Veränderung wichtiger laufender Ausgaben zwischen 2004 und 2013 pro Kopf nach EW-Klassen der Gemeinden aus. Dargestellt werden die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Gemeinden. Die Personalausgaben stiegen von 2004 bis 2013 um 40 Prozent, der Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 36 Prozent und die laufenden Transferausgaben um 50 Prozent. Bei den Personalausgaben fällt auf, dass diese seit 2004 umso deutlicher steigen, je kleiner die Gemeinden sind. Dies ist – zumindest teilweise – durch verstärkte Ausgliederungen bei den mittleren und großen Gemeinden zu erklären.

Der starke Anstieg bei den Kleinst- und Kleingemeinden ist u. a. auch auf einen Leistungsausbau zurückzuführen (beispielsweise im Kinderbetreuungsbereich). Vergleichsweise wenig dynamisch entwickelte sich der Pro-Kopf-Aufwand für Verwaltung und Betrieb. Im Jahr 2010 war sogar ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Diese Reduktion ist einerseits auf Konsolidierungsbemühungen im Zusammenhang mit der finanziell herausfordernden Situation der Wirtschaftskrise zurückzuführen. Andererseits wirken sich auch die in den letzten Jahren zahlreich durchgeführten Ausgliederungen in Form von geringerem Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gemeinden aus. Seit 2004 sind insbesondere die Pro-Kopf-Ausgaben bei den Gemeinden bis 5.000 EW überdurchschnittlich stark gestiegen. Auch hier ist auf den Leistungsausbau bei kleineren Gemeinden hinzuweisen. Im zeitlichen Verlauf fällt insbesondere der überproportional starke Anstieg der laufenden Transferausgaben auf, welche seit 2004 um 50 Prozent bzw. seit 2009 um 14 Prozent gestiegen sind. Aufgrund der dynamischen Entwicklung stellen die laufenden Transferausgaben seit dem Jahr 2010 die betragsmäßig wesentlichste Ausgabengruppe dar. Im Jahr 2013 bewegte sich der Verwaltungs- und Betriebsaufwand um rund 7 Prozent unter den laufenden Transferausgaben, die Leistungen für Personal waren um 24 Prozent niedriger. Im Jahr 2004 waren es nur 12 Prozent, wodurch die deutlich dynamischere Entwicklung im Transferbereich sichtbar wird. Seit 2004 ist die Transferbelastung für die kleineren und mittleren Gemeinden deutlich stärker gewachsen als bei den Städten. Dies ist nicht zuletzt ein Hinweis auf die

Abbildung 18: Durchschnittliche laufende Pro-Kopf-Ausgaben nach EW-Klassen 2013 900 0 bis 500 EW

800

501 bis 1.000 EW

700

1.001 bis 2.500 EW

Euro pro Kopf

600

2.501 bis 5.000 EW

500 400

5.001 bis 10.000 EW

300

10.001 bis 20.000 EW

200

20.001 bis 50.000 EW

100

50.001 bis 500.000 EW

0

Leistungen für Personal

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

28

laufende Transferausgaben


Ausgaben der laufenden Gebarung

bessere Finanzkraftausstattung und die verbesserte Ausstattung der Kleingemeinden über die Finanzausgleichsgesetze 2005 und 2008.

Ebenfalls sehr starke Differenzen sind bei den laufenden Transferausgaben erkennbar. So sind die Transferausgaben in Kärnten im Jahr 2013 2,3 Mal so hoch wie im Burgenland. Hier wirken sich insbesondere die unterschiedlichen Umlagenbelastungen der Bundesländer aus.22

4.3 Laufende Ausgaben nach Bundesländern

Auch bei der Betrachtung der laufenden Ausgaben nach Bundesländern sind Unterschiede zu bemerken (Abbildung 19). So sind die Personalausgaben in Salzburg um 63 Prozent höher als in Niederösterreich. Hier werden unterschiedliche Strukturen und gesetzliche Rahmenbedingungen in den Bundesländern deutlich. In Niederösterreich fallen etwa keine Ausgaben für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen an, da hier das Personal vom Land angestellt wird.

4.4 Personalstand und Personalausgaben im Detail

Die Personalausgaben stellen einen wesentlichen Ausgabenbereich dar, welcher nachfolgend näher betrachtet wird. Die Gemeinden beschäftigten im Jahr 2013 insgesamt 74.302 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seit dem Jahr 2004 stagniert der Personalstand. Bei näherer Betrachtung der Bedienstetenzahl nach EWKlassen zeigt sich eine sehr unterschiedliche Entwicklung (Tabelle 10). Bei den Gemeinden von 501 bis 20.000 EW sind Zuwächse zu verzeichnen, bei den kleinsten Gemeinden und den großen Städten hingegen Rückgänge. Die stärksten

Sehr deutliche Unterschiede bestehen auch beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Hier sind die Ausgaben in Vorarlberg mehr als doppelt so hoch wie in Oberösterreich. Auch hier werden unterschiedliche Strukturen deutlich (z. B. unterschiedliches Ausmaß an Gemeindeverbänden oder Ausgliederungen).

22) Näheres hierzu im Kapitel 7 Transfersituation

EinwohnerInnen-Klassen

Mittelwerte ausgewählter Ausgaben der laufenden Gebarung 2011

2012

2013

334 319 313 368 484 542 727 750 346

in Euro pro Kopf 344 353 331 339 322 326 376 383 493 499 548 551 736 735 758 759 355 361

367 351 336 394 513 566 743 778 373

Verwaltungs- und Betriebsaufwand 0 bis 500 EW 571 501 bis 1.000 EW 404 1.001 bis 2.500 EW 351 2.501 bis 5.000 EW 371 5.001 bis 10.000 EW 529 10.001 bis 20.000 EW 506 20.001 bis 50.000 EW 587 50.001 bis 500.000 EW 732 Gemeinden gesamt 400

707 493 426 468 577 607 673 727 485

in Euro pro Kopf 692 692 492 481 422 428 449 460 568 580 594 581 673 674 748 762 477 481

laufende Transferausgaben 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

465 437 458 504 544 602 641 751 474

in Euro pro Kopf 474 489 466 481 483 506 527 546 571 589 654 653 696 705 761 800 499 518

Leistungen für Personal 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

2004

2009

248 248 249 293 387 479 653 688 275

334 329 346 384 426 506 535 725 360

2010

Veränderung 2013 Index

2004 = 100

2009 = 100

381 365 348 406 526 576 761 789 385

154 147 140 138 136 120 117 115 140

114 115 111 110 109 106 105 105 111

741 514 459 490 610 621 711 793 513

783 551 490 519 605 647 737 787 543

137 136 140 140 114 128 125 107 136

111 112 115 111 105 107 110 108 112

486 490 511 561 597 667 711 831 525

514 503 523 577 617 682 734 856 541

154 153 151 150 145 135 137 118 150

111 115 114 115 113 113 114 114 114

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Tabelle 9: Ausgewählte Ausgaben der laufenden Gebarung pro Kopf nach EW-Klassen 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

29


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Rückgänge finden sich bei den Gemeinden über 20.000 EW mit 12 bzw. 13 Prozent seit 2004. Die starken Rückgänge bei den großen Städten sind insbesondere vor 2008 auf Ausgliederungen zurückzuführen, später verstärkt auch auf Konsolidierungsbemühungen.

der Kinderbetreuung aufgrund von Leistungssteigerungen die Personalstände zugenommen. Eine wichtige Begründung für den Rückgang in Niederösterreich liegt beispielsweise im Übertragen von Gemeindespitälern an das Land. Gegenläufig zum abnehmenden Personal entwickeln sich die diesbezüglichen Ausgaben. Seit 2004 haben die Personalausgaben der Gemeinden insgesamt um rund 29 Prozent zugenommen, bedingt durch die Altersstruktur, die Biennalsprünge im öffentlichen Dienst und die Inflation. Abbildung 20 zeigt die Entwicklung der Personalausgaben der Gemeinden nach Voranschlagsgruppen. Dabei fällt auf, dass jeweils rund ein Viertel der Personalausgaben in der Voranschlagsgruppe 0 (allgemeine Verwaltung und politische Organe),

Auch bei Betrachtung des Bedienstetenstands nach Bundesländern (Tabelle 11) zeigt sich ein differenziertes Bild. So konnte seit 2004 die Anzahl der Bediensteten in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark reduziert werden. Seit 2009 reduzierte sich die Zahl in Kärnten, in der Steiermark und in Vorarlberg. Auch bei dieser Betrachtung wirken sich strukturelle Änderungen und Ausgliederungen stark aus. So haben in

Abbildung 19: Durchschnittliche laufende Pro-Kopf-Ausgaben nach Bundesländern 2013 1.000 Burgenland

Euro pro Kopf

900 800

Kärnten

700

Niederösterreich

600

Oberösterreich

500 Salzburg

400 300

Steiermark

200

Tirol

100 0

Vorarlberg Leistungen für Personal

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

laufende Transferausgaben

Quelle: KDZ:KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Quelle: eigene Berechnung 2014Statistik auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten

Anzahl der Gemeindebediensteten 2004 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

574 2.646 13.211 12.714 12.059 8.461 8.946 16.299 74.910

2009

2010

Veränderung 2013

2011

2012

2013

Bedienstete zum 31.12. 546 533 537 2.766 2.813 2.828 13.584 13.632 13.707 13.467 13.545 13.599 12.292 12.441 12.608 8.619 8.626 8.681 8.214 8.002 7.773 15.443 15.435 14.088 74.930 75.028 73.821

537 2.937 13.848 13.627 12.605 8.500 7.851 14.182 74.086

541 2.962 14.138 13.815 12.260 8.584 7.875 14.128 74.302

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

30

2013.

Index

2004 = 100

2009 = 100

94 112 107 109 102 101 88 87 99

99 107 104 103 100 100 96 91 99

Tabelle 10: Entwicklung der Bedienstetenzahl der Gemeinden nach EWKlassen 2004 bis 2013


Ausgaben der laufenden Gebarung

der Voranschlagsgruppe 2 (Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft) und in der Voranschlagsgruppe 8 (Dienstleistungen) anfallen. Die stärksten Zuwächse seit 2004 gibt es mit +46 Prozent in der Gruppe 2, in der insbesondere die Ausgaben für Kinderbetreuung und Schulen enthalten sind. Die Ausgaben in der Gruppe 0 sind um 30 Prozent gestiegen, die Ausgaben der Gruppe 8 – hierbei handelt es sich um Personal für die allgemeine Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Abfall etc.) – nur um vergleichsweise geringe 16 Prozent.

Der Gesundheitsbereich ist der einzige rückläufige Bereich. Der Vergleich der Werte aus den Jahren 2004 und 2013 ergibt einen Rückgang der Ausgaben um 8 Prozent. Dieser ist auf die Ausgliederung der Spitäler in den Bereich der netto-budgetierten wirtschaftlichen Unternehmungen sowie auf die Übertragung von Gemeindespitälern an das Land (im Fall Niederösterreich) zurückzuführen.

Anzahl der Gemeindebediensteten 2004 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2009

2.721 5.629 17.494 14.896 8.499 13.645 7.518 4.508 74.910

2010

Tabelle 11: Entwicklung der Bedienstetenanzahl der Gemeinden nach Bundesländern 2004 bis 2013

Veränderung 2013

2011

2012

2013

Bedienstete zum 31.12. 3.093 3.130 3.037 5.722 5.743 5.429 16.674 16.804 16.763 14.385 14.525 14.350 8.825 8.897 9.213 13.317 13.274 12.141 8.028 7.988 8.154 4.886 4.667 4.733 74.930 75.028 73.821

3.130 5.398 16.704 14.453 9.466 12.057 8.116 4.763 74.086

3.220 5.376 16.953 14.501 8.820 12.150 8.451 4.831 74.302

Index

2004 = 100

2009 = 100

118 96 97 97 104 89 112 107 99

104 94 102 101 100 91 105 99 99

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Abbildung 20: Personalausgaben der Gemeinden nach Voranschlags-Gruppen 2004 und 2013

668

Gruppe 0 90

Gruppe 1

866

118 618

Gruppe 2 116

Gruppe 3

901

147

124 149

Gruppe 4

2004

51 47

Gruppe 5

162

Gruppe 6

2013

211

14 16

Gruppe 7

671

Gruppe 8 80

Gruppe 9 0

100

781

105 200

300

400

500

600

700

800

900

1.000

Personalausgaben in Mio. Euro Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 und 2013.

Quelle: KDZ: eigene0 Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 und Ordnung 2013. Anmerkung: Gruppe = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Anmerkung: Gruppe 0 = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Gruppe 1 = Öffentliche Ordnung und Sicherheit; Gruppe 2 = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Wissenschaft; Gruppe 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Gruppe 3 = Kunst, Kultur und Kultus; Gruppe 4 = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gruppe 5 = Gesundheit; Gruppe 6 = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Verkehr; Gruppe 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen. Gruppe 7 = Wirtschaftsförderung; Gruppe 8 = Dienstleistungen

31


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

5. Investitionstätigkeit Die Investitionstätigkeit der Gemeinden ist unter verschiedenen Gesichtspunkten zu beleuchten. Im Nachfolgenden wird ein Überblick über die Struktur der Gemeindeinvestitionen und zu regionalen Unterschieden in der Investitions­ tätigkeit gegeben.

2009. Insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 zeigten sich Einbrüche aufgrund der Wirtschaftskrise. Im Jahr 2012 gab es gegenüber dem Jahr 2011 erstmals ein Plus von knapp 10 Prozent. Insgesamt wurde 2013 aber nur der Wert aus dem Jahr 2010 erreicht. Der langfristige Trend, nach dem die Gemeindeinvestitionen der öffentlichen Haushalte zurückgehen, ist damit nicht gebremst.

5.1 Gemeindeinvestitionen gemäß Rechnungsabschluss

Die österreichischen Gemeinden investierten im Jahr 2013 2,0 Mrd. Euro (Abbildung 21), zusätzlich erwarben sie Wertpapiere und Beteiligungen in der Höhe von 181 Mio. Euro. Die Investitionen sanken damit um 9 Prozent gegenüber dem Jahr 2004 und um 8 Prozent gegenüber dem Jahr

Von den Gemeindeinvestitionen 2013 entfielen 1,7 Mrd. Euro, und damit der weitaus größte Teil, auf den Erwerb von unbeweglichem Vermögen. In diesem Bereich ist auch der Rückgang der Investitionstätigkeit am deutlichsten zu erkennen (rund 17 Prozent seit 2004). Dieser offensichtliche

Abbildung 21: Entwicklung der Gemeindeinvestitionen 2004 bis 2013 2.500

100

114

236

248

in Mio. Euro

2.000

131 72

253

2.058

230

198

210

1.500

1.000

80

119

1.945 1.593

1.578

1.448

1.713

500

0

2004

2009

2010

2011

2012

2013

Erwerb von unbeweglichem Vermögen

Erwerb von beweglichem Vermögen

Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten

Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 und 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Investitionen pro Kopf EinwohnerInnen-Klassen

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

2004 635 461 416 362 301 340 326 218 422

2009

2010

Veränderung 2013

2011

2012

2013

in Euro pro Kopf 542 460 397 423 370 359 405 332 297 365 299 273 307 239 225 326 240 224 327 283 240 160 158 137 403 335 305

460 351 314 292 261 253 282 166 323

476 366 352 310 290 291 286 177 351

2009 = 100

75 79 85 86 96 85 88 81 83

88 87 87 85 94 89 88 111 87

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 und 2013.

32

Index

2004 = 100

Tabelle 12: Pro-KopfInvestitionen nach EW-Klassen 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.


Investitionstätigkeit

Rückgang der Gemeindeinvestitionen ist jedoch unter dem Blickwinkel der in den letzten Jahren erfolgten Aus- und Umgliederungen kommunaler Aufgaben zu sehen.

Bei einem Vergleich nach Bundesländern zeigen sich in den meisten Bundesländern Rückgänge im Zeitverlauf (Tabelle 13). Nur in Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind seit 2004 Zuwächse erkennbar. Die besonders hohen Pro-Kopf-Ausgaben im Burgenland im Jahr 2012 und auch noch 2013 sind auf einen einmaligen Effekt zurückzuführen (Verkauf der BEGAS-Anteile und damit mehr Mittel für Investitionen).

Somit sind die in den Gemeindehaushalten zu erkennenden Investitionsrückgänge nur zum Teil auf eine verringerte Investitionstätigkeit zurückzuführen, welche sich vielmehr in ausgegliederte Gesellschaften verlagert hat. Nach einer Erhebung für den Österreichischen Staatsschuldenausschuss für das Jahr 2010 beläuft sich das geschätzte Investitionsvolumen der Gemeindegesellschaften (ohne Wien) für das Jahr 2010 auf 1,2 bis 1,6 Mrd. Euro. Damit würden sich die Gemeindeinvestitionen verdoppeln.23

Deutliche Differenzen bestehen im Niveau der Pro-KopfInvestitionen. Unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Investitionen finden sich 2013 in den Gemeinden in der Steiermark (25 Prozent niedriger als der Durchschnitt) und in Kärnten (28 Prozent unter dem Durchschnitt). Überdurchschnittliche Pro-Kopf-Investitionen bestehen in den Vorarlberger Gemeinden (57 Prozent über dem Durchschnitt) und den Tiroler Gemeinden (45 Prozent über dem Durchschnitt).

Das durchschnittliche Investitionsvolumen pro Kopf24 der Gemeinden lag im Jahr 2013 bei 351 Euro, 2004 lag es noch bei 422 Euro. Damit ist ein signifikanter Rückgang der in den Gemeindehaushalten ausgewiesenen Investitionen im Zehnjahreszeitraum erkennbar. Betrachtet man die Investitionen nach EW-Klassen, zeigen sich mit der Gemeindegröße sinkende Pro-Kopf-Investitionen (Tabelle 12). Wesentlicher Grund für die hohen Pro-Kopf-Investitionen in den Kleinstgemeinden ist, dass die Infrastrukturleistung auf weniger Köpfe verteilt werden kann und es damit zu Ineffizienzen kommt. Es deutet aber auch auf einen verstärkten Infrastrukturausbau hin. Die niedrigen Pro-Kopf-Investitionen bei den Städten sind hingegen in hohem Maße auf die Auslagerung der Investitionen in ausgegliederte Gesellschaften zurückzuführen. Die Investitionen sind in sämtlichen EW-Klassen in einem ähnlichen Ausmaß im Zeitverlauf zurückgegangen. Nur bei den großen Städten zeigen sich Schwankungen – nicht zuletzt aufgrund der geringeren Anzahl an Gemeinden.

Die regionale Verteilung der Investitionstätigkeit wird in der Abbildung 22 sichtbar. Dabei wurden die Gemeinden entsprechend ihren durchschnittlichen Pro-Kopf-Investitionen im Zeitraum 2009 bis 2013 in fünf Quintile25 eingeteilt. Es zeigt sich, dass in Niederösterreich flächendeckend relativ viele Gemeinden in höherem Maße investieren. Dabei zeigen sich regionale Cluster intensiver Investitionstätigkeit. Beispiele dafür sind Gemeinden des Waldviertels und des nördlichen Weinviertels (Niederösterreich), Gemeinden im Drautal (Kärnten), Gemeinden zwischen Ried im Innkreis und Linz (Oberösterreich) sowie die Gemeinden am Arlberg (Tirol und Vorarlberg) und einige mehr. Es sind aber auch Regionen zu erkennen, in denen nur in geringem Ausmaß investiert wird. Beispielsweise sind dies der Bregenzerwald, Unterkärnten, die Obersteiermark sowie große Teile des Burgenlands.

23) Vgl. Staatsschuldenausschuss: Bericht über die öffentlichen Finanzen 2011, 2012, S. 153. Schätzung basiert auf einer Rücklaufquote von 14 Prozent bei der Befragung der österreichischen Gemeinden. 24) Ohne den Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren

25) Dazu werden die österreichischen Gemeinden nach der Höhe der Pro-Kopf-Investitionen geordnet und in fünf gleich große Quintile geteilt. Im 1. Quintil finden sich demnach die 20 Prozent der Gemeinden mit den niedrigsten Pro-KopfInvestitionen.

Investitionen pro Kopf Bundesländer

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Bundesländer gesamt

2004 307 378 492 462 306 364 426 536 422

2009

2010

Veränderung 2013

2011

2012

2013

in Euro pro Kopf 267 240 227 292 241 226 494 400 365 466 343 298 295 287 318 311 274 214 476 391 378 397 435 520 403 335 305

338 241 364 275 375 234 427 522 323

284 254 393 312 346 264 512 550 351

Index

2004 = 100

2009 = 100

92 67 80 68 113 73 120 103 83

106 87 80 67 117 85 108 138 87

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 und 2013.

Tabelle 13: Pro-Kopf-Investitionen nach Bundesländern 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzen 2004 bis 2013.

33


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Die Gründe für eine hohe Investitionstätigkeit sind vielfältig und regional stark unterschiedlich. So kann ein Grund für hohe Investitionen eine hohe Finanzkraft in einer Region sein. Andererseits kann ein besonders hohes Bevölkerungswachstum einen Investitionsbedarf auslösen. Schließlich weisen auch Tourismusgemeinden sehr oft hohe Investitionen pro Kopf aus, weil hohe Ansprüche an deren Infrastruktur gestellt werden. So wird in diesen Gemeinden sehr oft die Infrastruktur für weit mehr Menschen benötigt, als in diesen Gemeinden Hauptwohnsitze gemeldet sind, weil durch eine relativ hohe Hoteldichte die Bevölkerung saisonbedingt stark ansteigen kann (z.B. klassische Wintertourismusgemeinden in Vorarlberg, Tirol und Salzburg). Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Interpretation unterschiedlicher Investitionstätigkeiten auch immer das Ausmaß der Ausgliederungen zu berücksichtigen ist. Sind wesentliche Bereiche ausgelagert (z. B. in rechtlich selbstständigen Einheiten oder in Gemeindeverbänden), finden sich diese Investitionen nicht mehr in den Gemeindehaushalten, weshalb es hier zu Verzerrungen kommen kann. Dies trifft insbesondere auf die häufig in Gemeindeverbänden organi-

sierten Leistungen der Daseinsvorsorge zu (wie insbesondere Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Müllbeseitigung), weshalb es hier auch zu deutlichen Unterschieden zwischen den Bundesländern und Regionen kommen kann.

5.2 Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß ESVG

Zu bemerkenswerten Ergebnissen führt ein Zehnjahresvergleich der Entwicklung der kommunalen Investitionstätigkeit der öffentlichen Haushalte mit dem gesamtwirtschaftlichen Investitionsvolumen und dem BIP (Tabelle 14). Bei einer Betrachtung gemäß ESVG 2010 werden ausschließlich die dem Sektor Staat zugeordneten Gemeindeinvestitionen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt sind daher Investitionen in marktbestimmten Betrieben. Sehr wohl berücksichtigt sind hingegen Investitionen von ausgegliederten, dem öffentlichen Sektor zugeordneten Unternehmen (z. B. Immobiliengesellschaften, Errichtungs- und Betriebsgesellschaften). Im Jahr 2013 entsprach das Investitionsvolumen der Gemeindeebene (inkl. Wien)26 3,57 Prozent der Bruttoinvestitionen aller österreichischen Gebietskörperschaften27, im Jahr 2004 lag der Anteil bei 3,41 Prozent. Der niedrigste Anteil wurde 2011 mit

Abbildung 22: Durchschnittliche Pro-Kopf-Investitionen der Gemeinden – Durchschnitt 2009 bis 2013

34


Investitionstätigkeit

2,99 Prozent erreicht. Seitdem steigt er wieder an. Insgesamt haben die Investitionen im Jahr 2013 wieder den Wert aus dem Jahr 2009 erreicht. Im Vergleich dazu erhöhten sich die gesamten Bruttoinvestitionen sowie das BIP um 13 Prozent. Betrachtet man das Verhältnis zwischen Gemeindeinvestitionen im öffentlichen Bereich inkl. Wien (gemäß ESVG) und Wirtschaftsleistung (BIP) (Abbildung 23), zeigt sich, dass die Investitionen im Jahr 2013 mit 0,82 Prozent des BIP auf demselben Niveau liegen wie im Jahr 2004. Der Wert lag im Jahr 2009 mit 0,92 Prozent des BIP am höchsten, reduzierte

26) Die Daten zur Investitionstätigkeit werden von der Statistik Austria nur inkl. Wien veröffentlicht. 27) Die Bruttoinvestitionen aller Gebietskörperschaften umfassen neben dem Sektor Staat auch den Bereich der nichtfinanziellen sowie finanziellen Kapitalgesellschaften.

sich dann bis zum Jahr 2011 auf 0,73 Prozent des BIP und steigt seitdem wieder an. Damit zeigt sich hier ein anderer Trend als bei der Betrachtung des gesamten Gemeindehaushaltes (siehe Vorkapitel – also inkl. marktbestimmter Betriebe, aber exkl. ausgegliederter öffentlicher Unternehmen), bei welchem ein rückläufiger Trend erkennbar ist. Im Bereich der öffentlichen Investitionen gemäß ESVG 2010 hingegen zeigt sich ein – mit Schwankungen versehenes – gleichbleibendes Niveau. Bei der Interpretation muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass hier – im Gegensatz zum Vorkapitel – auch die Stadt Wien enthalten ist, da es hier keine gesonderte Auswertung ohne Wien gibt. Weiters muss berücksichtigt werden, dass nur jene ausgegliederten Unternehmen einbezogen sind, welche dem Sektor Staat zugeordnet werden. Unternehmen, welche sich großteils selbst finanzieren (z. B. Gebührenbereiche) und ebenfalls ein sehr großes Investitionsvolumen haben, sind daher nicht miteinbezogen.

Tabelle 14: Bruttoinlandsprodukt, Bruttoinvestitionen gemäß VGR, Investitionen der Gemeindeebene inkl. Wien gemäß ESVG 2010, 2004 bis 2013 Kommunale und volkswirtschaftliche Investitionstätigkeit laut ESVG 2010 2004 Bruttoinlandsprodukt - BIP Bruttoinvestitionen der Gebietskörperschaften gesamt gemäß VGR Öffentliche Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien) in Prozent des BIP in Prozent der Bruttoinvestitionen gesamt

2009

2010

Veränderung 2013

2011

2012

2013

in Mio. Euro 294.208 308.675

317.213

Index

2004 = 100

2009 = 100

322.595

134

113

241.505

286.188

58.230

65.379

66.433

74.809

76.251

73.670

127

113

1.985

2.639

2.485

2.240

2.425

2.632

133

100

0,82% 3,41%

0,92% 4,04%

0,84% 3,74%

0,73% 2,99%

0,76% 3,18%

0,82% 3,57%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2004 bis 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2004 bis 2013.

Investitionen in Mio. Euro

3.200

0,92%

2.800 2.400

1,00% 0,84% 0,73%

0,82%

0,76%

0,82% 0,80%

2.000

0,60%

1.600 1.200 800

2.639 1.985

2.485

2.240

2.425

2.632

0,20%

400 0

0,40%

2004

2009

2010

2011

Öffentliche Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien)

2012

2013

Anteil Investitionen in Prozent des BIP

Abbildung 23: Investitionen der Gemeindeebene inkl. Wien sowie in Prozent des BIP 2004 bis 2013

0,00%

Anteil Investitionen in Prozent des BIP

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: BIP und Öffentliche Finanzen 2004 und 2013. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: BIP und Öffentliche Finanzen 2004 bis 2013.

35


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

6. Verschuldungssituation In engem Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit der Gemeinden steht auch die Entwicklung der Gemeindeverschuldung.

Während die Verschuldung der Eigenbetriebe (NichtMaastrichtschulden der Gemeinden) von 2004 auf 2013 um 4 Prozent zurückgegangen ist, stiegen die Maastrichtschulden der Gemeinden um 40 Prozent. Die in ausgegliederten Gesellschaften und Gemeindeverbänden bestehenden öffentlichen Schulden sind ebenfalls leicht angestiegen. Da die Werte der Gemeindeebene ohne Wien vor 2010 von der Statistik Austria nicht veröffentlicht werden, kann nur der Zeitraum ab 2010 betrachtet werden. Von 2010 bis 2013 wuchs die Verschuldung der sonstigen Gemeindeebene um 9 Prozent. In Summe stiegen die Maastrichtschulden (Gemeinden und sonstige Gemeindeebene) von 2010 bis 2013 um 9 Prozent in einem ähnlichen Bereich wie das BIP mit 10 Prozent. Die Haftungen (wobei hier auf Einschränkungen aufgrund der statistischen Erfassung hinzuweisen ist – siehe später) sind von 2004 bis 2013 um 83 Prozent angestiegen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass es sich zu großen Teilen um Haftungen für die Maastrichtschulden der sonstigen Gemeindeebene handelt. Eine Addition der hier dargestellten Schulden und Haftungen ist daher nicht möglich.

In Abbildung 24 wird ein Überblick über die Verschuldungssituation der österreichischen Gemeindeebene gegeben. Dabei können grundsätzlich die öffentlichen Schulden der Gemeindeebene und die Gesamtschulden gemäß Rechnungsabschluss der Gemeinden dargestellt werden. Zur Berechnung der öffentlichen Schulden der Gemeindeebene werden von den Gesamtschulden der Gemeinden gemäß Rechnungsabschluss die Schulden der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Abschnitt 85 – 89) abgezogen. Gleichzeitig werden zu den öffentlichen Schulden der Gemeinden jene Schulden von Gemeindeverbänden und gemeindeeigenen Gesellschaften hinzugezählt, welche dem öffentlichen Sektor zugerechnet werden. Die öffentlichen Schulden der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände und gemeindeeigenen Gesellschaften ergeben daher gemeinsam den öffentlichen Schuldenstand der Gemeindeebene.

6.1 Verschuldung, Schuldendienst und Haftungen gemäß Rechnungsabschluss

Davon zu unterscheiden ist der Gesamtschuldenstand gemäß Rechnungsabschluss, in welchem auch die Schulden der Eigenbetriebe enthalten sind. Ebenfalls dargestellt sind die Haftungen.

Tabelle 15 zeigt die Entwicklung des Schuldenstandes sowie der Haftungen der Gemeinden in den letzten zehn Jahren. Der Schuldenstand erhöhte sich bis 2010 kontinuierlich und

Abbildung 24: Gesamtübersicht Verschuldung 2004 bis 2013 16.000

in Mio. Euro

14.000

3.123

12.000

0

10.000

3.120

2.632

3.208 6.484*

3.361

3.409

3.308 6.742*

3.534

3.468

3.677

8.000

8.370

8.022

2.000 0

11.491**

10.655**

2004

Nicht-Maastrichtschulden Gemeinden

11.684** 8.324

2009 Maastrichtschulden Gemeinden

8.107

2010

7.891 5.939

5.619

5.119

4.831

3.373

11.351**

11.359**

11.641**

6.000 4.000

2011 Maastrichtschulden sonstige Gemeindeebene

2012 Haftungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Anmerkung: Nicht-Maastrichtschulden der Gemeinden sind jene Schulden aus UA 85 bis 89. Anmerkung: Nicht-Maastrichtschulden der Gemeinden sind jene Schulden aus den UA 85den bis 89 * Öffentlicher Schuldenstand der Gemeinden; ** Gesamtschuldenstand der Gemeindender gemäß Rechnungsabschluss * Öffentlicher Schuldenstand der Gemeindeebene; ** Gesamtschuldenstand Gemeinden gemäß Rechnungsabschluss

36

7.086*

6.775*

7.674

6.446

2013 keine Werte vorhanden


Verschuldungssituation

ist seitdem wieder zurückgegangen. Damit ist der Schuldenstand 2013 gegenüber dem Jahr 2004 um 7 Prozent gestiegen, im Vergleich zum Jahr 2009 leicht zurückgegangen.

hat und damit auch vermehrt Gemeinden mit Haftungen überhaupt erfasst werden. So wiesen im Datensatz der Statistik Austria im Jahr 2004 noch 38 Prozent der Gemeinden keine Haftungen auf, im Jahr 2013 sind es nur mehr 24 Prozent. Es wird erwartet, dass sich die Anzahl der Gemeinden mit Haftungen im Jahr 2014 durch eine Veränderung der Datenschnittstelle nochmals massiv erhöhen wird.

Der Rückgang des Schuldenstandes in den letzten Jahren ist nicht zuletzt auf die deutliche Dynamik des Schuldendienstes zurückzuführen. So erhöhte sich der Schuldendienst seit 2004 um 23 Prozent, seit 2009 um 11 Prozent. Die aus den Schulden resultierende jährliche Belastung der Gemeinden variiert in Abhängigkeit vom jeweiligen Zinsniveau und den unterschiedlichen Tilgungsraten.

Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung ist bei den Kleinstgemeinden am höchsten und verringert sich mit steigender EW-Klasse (Tabelle 16). So ist die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung bei den Gemeinden bis 500 EW um 56 Prozent höher als bei den Städten über 50.000 EW. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass einerseits die Infrastrukturleistungen – und damit verbundene Darlehensaufnahmen – bei Kleinstgemeinden auf weniger Köpfe aufgeteilt werden können, wodurch eine höhere Pro-KopfVerschuldung entsteht. Andererseits wurden insbesondere bei den Städten verstärkt Schulden und Investitionen in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert. Gemäß einer Schätzung für den Österreichischen Staatsschuldenausschuss beträgt der außerbudgetäre Schuldenstand der Gemeindegesellschaften (ohne Wien) für das Jahr 2010 rund 7 bis 10 Mrd. Euro.28

Gemäß dem Stabilitätspakt 2012 sollen künftig auch die Haftungen in die Beurteilung der Schuldensituation der Gemeinden miteinbezogen werden. Grundsätzlich ist in Bezug auf die Haftungen der Gemeinden zu beobachten, dass diese seit 2004 nicht nur absolut, sondern auch im Verhältnis zu den Finanzschulden überproportional stark angewachsen sind. Betrugen die Haftungen der Gemeinden im Jahr 2004 noch rund 3,4 Mrd. Euro bzw. 32 Prozent bezogen auf die Schulden in diesem Jahr, so erreichten sie im Jahr 2013 mit rund 6,7 Mrd. Euro bereits 59 Prozent der Schulden der Gemeinden. Dieser starke Anstieg kann einerseits auf die steigende Anzahl ausgegliederter Unternehmungen zurückgeführt werden. Andererseits muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich die Qualität der Datenerfassung im Laufe der Jahre verbessert

28) Vgl. Staatsschuldenausschuss: Bericht über die öffentlichen Finanzen 2011, 2012, S. 153. Schätzung basiert auf einer Rücklaufquote von 14 Prozent bei der Befragung der österreichischen Gemeinden.

Verschuldung der Gemeinden 2004 Schuldenstand Schuldendienst Haftungen

10.655 1.063 3.373

2009 11.491 1.182 4.831

2010

2004 = 100

2009 = 100

Tabelle 15: Schuldenstand, Schuldendienst und Haftungen 2004 bis 2013

107 123 191

99 111 133

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Veränderung 2013

2011

2012

2013

in Mio. Euro 11.684 11.641 1.169 1.232 5.119 5.619

11.359 1.417 5.939

11.351 1.308 6.446

Index

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 und 2013.

Verschuldung pro Kopf EinwohnerInnen-Klassen

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

2004 2.570 1.884 1.681 1.556 1.492 1.584 1.694 1.581 1.753

2009 2.943 2.112 1.894 1.650 1.524 1.651 1.709 1.421 1.942

2010

Veränderung 2013

2011

2012

2013

in Euro pro Kopf 2.947 2.940 2.107 2.108 1.922 1.894 1.680 1.654 1.531 1.494 1.649 1.655 1.802 1.765 1.473 1.499 1.961 1.941

2.854 2.045 1.839 1.603 1.428 1.603 1.734 1.511 1.882

2.786 1.995 1.792 1.576 1.378 1.583 1.741 1.577 1.838

Index

2004 = 100

2009 = 100

108 106 107 101 92 100 103 100 105

95 94 95 96 90 96 102 111 95

Tabelle 16: Pro-KopfVerschuldung nach EWKlassen 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

37


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Auch nach Bundesländern (Tabelle 17) variiert die ProKopf-Verschuldung. Eine vergleichsweise hohe Pro-KopfVerschuldung besteht in Vorarlberg, in Niederösterreich und in Oberösterreich. Unterdurchschnittliche Werte finden sich im Burgenland, in Kärnten und in Salzburg. So ist die Pro-Kopf-Verschuldung in Vorarlberg 2,4 Mal so hoch wie im Burgenland. Diese unterschiedlichen Werte sind auch auf divergierende Entwicklungen beim Schuldenstand zurückzuführen. So reduzierte sich im Burgenland der Schulden-

stand seit 2004 deutlich um 19 Prozent, in Kärnten kam es hingegen zu einem Anstieg um 26 Prozent. In der regionalen Verteilung (Abbildung 25)29 häufen sich die Gemeinden mit hoher Pro-Kopf-Verschuldung überwiegend in den weniger dicht besiedelten peripheren Regionen wie beispielsweise im nördlichen Mühlviertel, im niederösterreichischen Waldviertel und den Alpen. Die dichter besiedelten und zumeist größeren Gemeinden in zentralen Lagen

Verschuldung pro Kopf Bundesländer

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Bundesländer gesamt

2004 1.390 1.116 2.102 1.800 1.651 1.596 1.589 2.453 1.753

2009 1.309 1.444 2.372 2.170 1.593 1.715 1.748 2.411 1.942

2010

Veränderung 2013

2011

2012

2013

in Euro pro Kopf 1.279 1.224 1.488 1.432 2.403 2.378 2.239 2.244 1.550 1.508 1.709 1.689 1.745 1.692 2.447 2.581 1.961 1.941

1.162 1.434 2.317 2.145 1.495 1.634 1.622 2.601 1.882

1.129 1.406 2.281 2.036 1.436 1.592 1.603 2.695 1.838

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 und 2013.

Abbildung 25: Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden 2013

38

Index

2004 = 100

2009 = 100

81 126 109 113 87 100 101 110 105

86 97 96 94 90 93 92 112 95

Tabelle 17: Pro-Kopf-Verschuldung nach Bundesländern 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.


Verschuldungssituation

weisen großteils eine niedrigere Pro-Kopf-Verschuldung auf. Insbesondere bei den Städten ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Schulden ausgegliederter Betriebe in der Gemeindefinanzstatistik nicht erfasst werden und in dieser Darstellung folglich nicht berücksichtigt sind.

In der nachfolgenden Tabelle 18 wird der öffentliche Schulden­stand des Gesamtstaates den Schulden der Gemeinden bzw. der Gemeindeebene gegenübergestellt. Die Verschuldung des Gesamtstaates gemäß ESVG 2010 hat sich seit 2004 um 67 Prozent erhöht. Demgegenüber stieg die öffentliche Verschuldung der Gemeinden (ohne ausgelagerte Einheiten) mit 26 Prozent in einem vergleichsweise geringen Ausmaß. Die Veröffentlichung der Werte für die Gemeindeebene ohne Wien erfolgt erst seit dem Jahr 2010. Von 2010 bis 2013 kam es zu einem Anstieg der Verschuldung auf der gesamten Gemeindeebene (ohne Wien) um 9 Prozent. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Verschuldung für die im ESVG 2010 neu erfassten ausgegliederten Gesellschaften für die Vorjahre nur zurückgerechnet wurde.

6.2 Öffentliche Schulden der Gemeindeebene gemäß ESVG

Öffentlicher Schuldenstand Mit den Finanzdaten 2013 gilt mit dem ESVG 2010 eine neue statistische Erfassung der öffentlichen Schulden der Gemeindeebene. Öffentliche Schulden sind dabei jene Schulden, welche dem Sektor Staat zugeordnet werden. Gegenüber dem bisher geltenden ESVG 1995 kommt es zu einer Verschiebung der Grenzen zwischen Sektor Staat und „nichtstaatlichen“ Einheiten bzw. zwischen Markt- und Nichtmarktproduzenten. So wurde der Begriff des beherrschenden Einflusses neu definiert und es werden nun auch reine Hilfseinrichtungen zum Sektor Staat hinzugezählt. Für die Gemeindeebene bedeutet dies, dass nun v. a. auch diverse Errichtungs- und Betriebsgesellschaften dem öffentlichen Sektor zugeordnet werden.

Interessant ist ein Vergleich zwischen den Schuldenständen gemäß ESVG 1995 sowie ESVG 2010. Demnach erhöhte sich der Schuldenstand 2012 um 2,5 Mrd. Euro gegenüber dem Schuldenstand gemäß ESVG 1995. Für den Österreichischen Stabilitätspakt von Relevanz ist dabei insbesondere die Relation der Verschuldung zum BIP. Dabei zeigt sich in den letzten Jahren ein relativ konstanter Anteil der Gemeinden an der Verschuldung (1,2 bzw. 1,3 Prozent des BIP). Die Gemeindeebene insgesamt weist nach ESVG 1995 einen Anteil von 1,3 bzw. 1,4 Prozent auf, nach ESVG 2010 einen Anteil von 2,1 bzw. 2,2 Prozent. Die gesamtstaatliche Verschuldung hingegen hat deutlich zugenommen und ist von 2004 auf 2013 von 64,8 Prozent auf 81,2 Prozent des BIP gestiegen.

Durch die neue statistische Erfassung gemäß ESVG 2010 hat sich die Anzahl der Gemeindeeinheiten deutlich erhöht. So waren in der bisherigen Regelung neben den 2.356 Gemeinden bereits 1.316 weitere Einheiten (hauptsächlich Gemeindeverbände und Gesellschaften der großen Städte) erfasst. Mit dem ESVG 2010 kamen nun weitere 1.276 Einheiten hinzu.30 Dies hat zur Folge, dass sich auch der Schuldenstand der Gemeindeebene gegenüber der bisherigen Erfassung deutlich erhöht hat.

Öffentliches Defizit Die zweite wesentliche Maßzahl der öffentlichen Verschuldung ist das „Maastricht-Ergebnis“ – auch öffentliches Defizit genannt. Es drückt die Entwicklung der Finanzkraft der Verwaltungen ohne Eigenbetriebe (ausgenommen die Zuschüsse an oder die Ablieferungen von diesen) aus und stellt die Neuverschuldung (gegebenenfalls auch eine Entschuldung) der öffentlichen Haushalte ohne den Unternehmensbereich (Eigenbetriebe) nach Vornahme der Investitionen und Investitionsförderungen dar. Auch hier wird die

29) Zur Bildung von Quintilen werden die österreichischen Gemeinden nach der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung geordnet und in fünf gleich große Quintile geteilt. Im 1. Quintil finden sich demnach die 20 Prozent der Gemeinden mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung. 30) Vgl. Statistik Austria: Übersicht über die Einheiten des Öffentlichen Sektors gemäß ESVG – Stand September 2014. www.statistik.at

Gesamtwirtschaftlicher und kommunaler öffentlicher Schuldenstand 2004 Öffentlicher Schuldenstand Gesamtstaat gemäß ESVG 2010 in Prozent des BIP

Gemeinden laut ESVG 2010 (ohne Wien) in Prozent des BIP

Gemeindeebene laut ESVG 2010 (ohne Wien) Gemeindeebene laut ESVG 1995 (ohne Wien)

2)

in Prozent des BIP in Prozent des BIP

2010

2011

2012

Index

2013

2004 = 100

2009 = 100

in Mio. Euro 156.501 228.166 242.442 253.293 259.263 261.978

167

115

64,8%

79,7%

82,4%

82,1%

81,7%

81,2%

3.141

3.525

3.723

3.848

3.775

3.966

126

113

k.A.

k.A.

6.484

6.742

6.775

7.086

-

-

k.A.

3.900

4.170

4.310

4.260

-

-

-

1,3%

1)

2009

Veränderung 2013

-

-

1,2% -

1,4%

1,3%

2,2%

1,4%

1,2%

2,2%

1,4%

1,2%

2,1%

1,2%

2,2%

1,3%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen, BIP und Gemeindefinanzdaten 2004 und 2013. Anmerkung: 1) Berechnungstand 30.09.2014. 2) Berechnungstand 30.09.2013. (beides budgetäre Notifikationen) k.A. = keine Werte verfügbar

-

Tabelle 18: Gesamtwirtschaftlicher und kommunaler Schuldenstand gemäß ESVG, 2004 bis 2013 Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen, BIP und Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Anmerkungen: 1) Berechnungstand 30.9.2014 2) Berechnungstand 30.9.2013 (beides budgetäre Notifikationen) k.A. = keine Werte verfügbar

39


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Gemeindeebene insgesamt – inkl. relevanter Gemeindeverbände und gemeindeeigener Gesellschaften gemäß ESVG 2010 – dargestellt. Über den gesamten Betrachtungszeitraum von zehn Jahren wurde ein gesamtstaatliches öffentliches Defizit erwirtschaftet. 2009 und 2010 war das Defizit aufgrund der ungünstigen konjunkturellen Lage trotz des strengeren Österreichischen Stabilitätspaktes besonders hoch und ist 2011 und 2012 wieder geringer geworden. In den Jahren zuvor bestand regelmäßig ein größeres Defizit. Im Jahr 2013 lag das Defizit nur bei 1,5 Prozent. In Abbildung 26 werden

Defizit (-) / Überschuss (+) in Prozent des BIP

1,0%

2004

2009

2010

2011

die Maastricht-Ergebnisse nach Gebietskörperschaften von 2004 bis 2013 gezeigt. Es ist zu sehen, dass vor allem das Maastricht-Ergebnis des Bundes stärkeren Schwankungen unterworfen ist und insgesamt deutlich negativer ausfällt als jenes der Länder und Gemeinden. Das insgesamt schwache Ergebnis der Jahre 2009 und 2010 (Defizit von -5,3 bzw. -4,5 Prozent) wurde von allen Gebietskörperschaften (mit Ausnahme der Sozialversicherungsträger) mitbegründet. Seit 2011 kommt es bei sämtlichen Gebietskörperschaften zu einer Verbesserung, wobei die Gemeinden nach den beiden negativen Jahren 2009 und 2010 wieder positive Ergebnisse erwirtschaften.

2012

2013

Abbildung 26: Öffentliches Defizit nach Teilsektoren des Staates 2004 bis 2013

0,0%

-1,0%

-2,0%

-3,0%

Bundessektor Landesebene (ohne Wien) Gemeindeebene (mit Wien) (bis 2009)

-4,0%

-5,0%

Wien (ab 2010) Gemeindeebene (ohne Wien) (ab 2010) Sozialversicherungsträger

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Budgetäre Notifikation. Daten gemäß ESVG 2010. Bundesländer einschließlich außerbudgetärer Einheiten. Landeskammern sind den einzelnen Bundesländern zugeordnet. Berechnungsstand 30.09.2014.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Budgetäre Notifikation. Daten gemäß ESVG 2010. Bundesländer einschließlich außerbudgetärer Einheiten. Landeskammern sind den einzelnen Bundesländern zugeordnet. Berechnungsstand 30.9.2014

7. Transfersituation Die Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet. So sind die wichtigsten Umlagen (Landes-, Sozialhilfeund Krankenanstaltenumlage) in den Bundesländern meist unterschiedlich geregelt (sowohl hinsichtlich Höhe als auch in Bezug auf die Berechnungsgrundlage), weiters bestehen zahlreiche Förderungen (laufende Transfereinnahmen, Bedarfszuweisungen und andere einmalige Kapitaltransfers), die in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt und gehandhabt werden. Das Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden zeigt folgende Transferströme (Abbildung 27): • I m Jahr 2013 haben die Gemeinden (ohne Wien) aus dem Finanzausgleich 6.588 Mio. Euro erhalten. • Davon gingen 837 Mio. Euro als Vorwegabzug (Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel) an die Länder (1), 5.751 Mio. Euro als Ertragsanteile an die Gemeinden (2).

40

• D ie Gemeinden erhielten von den Ländern 685 Mio. Euro an laufenden Transferzahlungen, z. B. für Kinderbetreuung, aber auch für den Haushaltsausgleich (3). • In einem nächsten Schritt (4) gingen 2.761 Mio. Euro als Umlagen (Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage) an die Länder (in einzelnen Bundesländern auch an Sozialhilfeverbände bzw. Landesfonds). • Schließlich gingen Kapitaltransfers von 879 Mio. Euro von den Ländern an die Gemeinden (5). • Insgesamt ergibt sich damit ein negativer Transfersaldo für die Gemeinden von 1.197 Mio. Euro. Bei dieser Betrachtung müssen die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel gesondert berücksichtigt werden. Diese werden im Rahmen eines Vorwegabzugs bei den Gemeinde-Ertragsanteilen an die Länder zur Weitergabe an die Gemeinden überwiesen und stellen eigentliche Gemeindemittel dar, weshalb die Transfereinnahmen der Gemeinden im Ausmaß der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel (1) in


Transfersituation

Höhe von 837 Mio. Euro zu reduzieren sind. Somit beläuft sich der negative Transfersaldo auf -2.034 Mio. Euro, das sind 30,9 Prozent der Gemeinde-Ertragsanteile. Weiters muss berücksichtigt werden, dass die hier dargestellten Transferbeziehungen ausschließlich die Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern bzw. anderen den Ländern zuordenbaren Einheiten31 darstellen. Transfers von den Ländern an ausgegliederte Gesellschaften sind explizit nicht enthalten.

7.1 Entwicklung im 10-Jahres-Rückblick

Der negative Transfersaldo32 zwischen Gemeinden und Ländern hat sich seit 2004 von 516 Mio. Euro auf 1.197 Mio. Euro (2013) erhöht und damit mehr als verdoppelt (Abbildung 28). Wichtiger Grund hierfür ist die unterschiedliche

31) Zum Beispiel wird die Sozialhilfeumlage in Oberösterreich und in der Steiermark als Transfer an die Sozialhilfeverbände (daher Gemeindeverbände) verbucht. Auch bei den Krankenanstalten wird die Umlage nicht durchgängig als Transfers an die Länder verbucht. Dass die Statutarstädte in Oberösterreich und in der Steiermark in ihrer Rolle als Sozialhilfeverband eine stark verringerte Sozialhilfeumlage zahlen, wurde hingegen nicht berücksichtigt. 32) Saldo sämtlicher Transfereinnahmen und -ausgaben der Gemeinden

Entwicklung von Transfereinnahmen und Transferausgaben. So stiegen die Transferausgaben von 2004 bis 2013 um 58 Prozent bzw. 1.080 Mio. Euro an, die Transfereinnahmen zeigten hingegen mit 27 Prozent bzw. 337 Mio. Euro eine geringe Dynamik. Die starken Zuwächse bei den Transferausgaben sind insbesondere auf die Steigerungen der Krankenanstaltenumlage (+389 Mio. Euro bzw. +67 Prozent) sowie bei der Sozialhilfeumlage33 (+462 Mio. Euro bzw. +64 Prozent) zurückzuführen. Aufgrund der hohen Dynamik bei den Transferausgaben interessiert auch ein Vergleich mit der Entwicklung der Ertragsanteile. Diese sind in den letzten zehn Jahren nur um 43 Prozent gestiegen, der aus Gemeindesicht negative Transfersaldo um 132 Prozent. Wurden 2004 nur 13 Prozent der Ertragsanteile als Nettotransfers an die Länder gezahlt, waren es 2013 bereits 21 Prozent. Damit ist die Hälfte des Anstiegs der Ertragsanteile der Gemeinden in den letzten zehn Jahren über höhere Transfers an die Länder geflossen.

33) Hinzuzuzählen wären noch die theoretischen Beiträge der Statutarstädte in Oberösterreich und in der Steiermark an sich selbst aufgrund ihrer Rolle als Sozialhilfeverband.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

gemäß FAG (Oberverteilung)

6.588 Mio. Euro 1

Transfers an die Länder

2

2.761 Mio. Euro

5.751 Mio. Euro

4

GemeindeBedarfszuweisungsmittel 837 Mio. Euro

v.a. Sozialhilfe-, Krankenanstaltenund Landesumlage

laufende Transfers an Gemeinden 3

Gemeinden 5

Länder

685 Mio. Euro z.B. Haushaltsausgleich, Co-Finanzierungen

Kapitaltransfers an Gemeinden 879 Mio. Euro

Transfersaldo: -1.197 Mio. Euro

Gemeindeertragsanteile

Transfersaldo ohne Bedarfszuweisungen: -2.034 Mio. Euro

Abbildung 27: Gemeindeertragsanteile und Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern 2013

z.B. Investitionszuschüsse, einmalige Förderungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

41


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

7.2 Transfers nach Bundesländern

wegabzüge bei den Ertragsanteilen hinnehmen mussten. So konnte die Dynamik der Umlagen gedämpft werden, was sich auch im Jahr 2013 mit einer geringeren Steigerung des Transfersaldos von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr zeigt. Von 2009 auf 2010 bzw. von 2010 auf 2011 lagen die Steigerungen zum Vorjahr noch bei 18 bzw. 16 Prozent.

Transfersaldo Der Transfersaldo – als Differenz aus Transfereinnahmen und -ausgaben – unterscheidet sich je nach Bundesland aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen sehr deutlich (Tabelle 19). Den höchsten negativen Transfersaldo pro Kopf weisen im Jahr 2013 die Gemeinden der Bundesländer Oberösterreich und Kärnten aus. Insgesamt kam es von 2004 bis 2013 zu einem Anstieg des negativen Transfersaldos in sämtlichen Bundesländern. Die Finanzierungslast nahm daher deutlich zu, am höchsten in Kärnten (+171 Euro pro Kopf), in Niederösterreich (+151 Euro pro Kopf) sowie in Oberösterreich (+126 Euro pro Kopf). Salzburg ist das einzige Bundesland, in welchem der Transfersaldo für die Gemeinden in den letzten Jahren deutlich zurückging. Mussten die Salzburger Gemeinden im Jahr 2004 noch den höchsten Transfersaldo bewältigen, so rangieren sie seit 2012 aufgrund des starken Anstiegs in den anderen Bundesländern wie auch der landesinternen Reform des Transfersystems nur im Mittelfeld. Nach den starken Anstiegen bis zum Jahr 2011 kam es 2012 erstmals zu einem Rückgang des Transfersaldos. Dies ist die Folge der Neuorganisation des Landespflegegelds sowie des Pflegefonds, wofür die Gemeinden jedoch höhere Vor-

Umlagen Die nach Bundesländern verschieden hohen Transferlasten der Gemeinden sind die Folge von acht unterschiedlichen Transfersystemen. Sie differieren hinsichtlich folgender Parameter: • A nzahl der Umlagen – alle Bundesländer heben Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage ein; davon ausgenommen sind Niederösterreich (keine Landesumlage) sowie die Steiermark (keine Kranken­ anstaltenumlage); • Höhe der Umlagen – die Landesumlage schwankt zwischen 0 und 7,6 Prozent der Ertragsanteile, der Anteil der Gemeinden an den Krankenanstalten-Betriebsabgängen zwischen 10 und 40 Prozent, der Anteil der Gemeinden an der Sozialhilfe zwischen 30 und 50 Prozent; • Unterschiedliche organisatorische Rahmenbedingungen: In Oberösterreich und der Steiermark sind Statu-

Abbildung 28: Entwicklung des Transfereinnahmen und -ausgaben und der Ertragsanteile 2004 bis 2013 250

7.500

6.000

4.500

3.000

4.879

4.822

5.332

5.514

5.751 150

4.022

1.500 1.227

1.498

1.528

1.484

1.535

1.564

-2.351

-2.535

-2.656

-2.672

-2.761

2009

2010

2011

2012

2013

Index: 2004 = 100

in Mio. Euro

200

100

0 -1.743 -1.500

-3.000

2004

Transfereinnahmen

Transferausgaben

Ertragsanteile

Index Nettotransfers

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

42

50

0

Index Ertragsanteile


Transfersituation

Transfersaldo der Gemeinden vom/zum Land nach Bundesländern 2004

2009

2010

2011

2012

2013

-6 -139 -317 -371 -85 -22 -133 -64 -1.137 -20 -249 -197 -263 -161 -19 -187 -172 -170

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

0 -50 -111 -188 -82 7 -66 -25 -516

-4 -115 -168 -335 -97 8 -101 -40 -852

in Mio. Euro 2 -9 -121 -144 -269 -288 -362 -386 -92 -108 6 -18 -116 -159 -54 -59 -1.006 -1.172

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

0 -90 -71 -135 -158 6 -97 -71 -79

-16 -205 -105 -238 -184 6 -143 -110 -128

in Euro pro Kopf 8 -32 -217 -258 -168 -179 -257 -274 -175 -204 5 -15 -165 -225 -146 -161 -151 -176

Veränderung 2013 Index

2004 = 100

2009 = 100

-10 -145 -360 -371 -85 -38 -135 -52 -1.197

288 325 197 104 204 205 232

238 127 214 111 88 134 129 140

-36 -261 -222 -261 -160 -32 -189 -140 -178

289 313 193 101 194 197 226

235 128 211 110 87 132 127 139

Tabelle 19: Transfersaldo der Gemeinden vom/zum Land nach Bundesländern 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Anmerkung zur Berechnung der ProKopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013. Anmerkung Berechung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland.

tarstädte zugleich Sozialhilfeverband und zahlen keine Umlagen an sich selbst.34 • Umfang des Leistungsangebots im Bereich der Sozialhilfe und der Krankenanstalten. Damit zeigt die Umlagenhöhe für die Gemeinden eine sehr große Bandbreite (Abbildung 29). So zahlten im Jahr 2013 die oberösterreichischen Gemeinden 484 Euro pro Kopf, die Belastung der steirischen sowie der burgenländischen Gemeinden war mit rund 211 bzw. 246 Euro pro Kopf nur halb so hoch. Während die Krankenanstaltenumlage im Burgenland 22 Euro pro Kopf beträgt, liegt sie in Ober­ österreich bei 198 Euro pro Kopf. Neben der sehr unterschiedlichen Belastung in den Bundesländern besteht auch eine differierende Dynamik bei den einzelnen Umlagen (Tabelle 20). In Summe sind die Umlagen im Jahr 2013 mit 2.532 Mio. Euro um 962 Mio. Euro bzw. 61 Prozent über dem Wert von 2004. Gegenüber 2009 haben die Umlagen um 391 Mio. Euro zugenommen. Die Sozialhilfeumlage ist seit 2004 um 462 Mio. Euro bzw. 64 Prozent auf 1.181 Mio. Euro gestiegen, die Krankenanstaltenumlage hat um 389 Mio. Euro bzw. 67 Prozent auf 971 Mio. Euro zugenommen. Aufgrund des Einbruchs der 34) Das geschätzte Volumen dieser „theoretischen Umlagen“ liegt bei rund 190 Mio. Euro (basierend auf einer Umfrage bei den Statutarstädten durch das KDZ im Jahr 2014).

Ertragsanteile in den Jahren 2008 und 2009 ist die Landesumlage etwas geringer, nämlich nur um 112 Mio. Euro bzw. 42 Prozent auf 381 Mio. Euro gestiegen. In Salzburg war die Zunahme aufgrund einer Änderung der Gemeindeanteile bei der Krankenanstalten- wie auch Sozialhilfeumlage mit 30 Prozent verhältnismäßig gering. Die höchsten Zuwächse weisen burgenländische und nieder­ österreichische Gemeinden mit 100 bzw. 81 Prozent auf. Die Sozialhilfeumlage erhöhte sich im Burgenland auf das 2,5-fache, wobei hier die Gemeinden mit 162 Euro pro Kopf im Jahr 2013 den niedrigsten Wert im Bundesländervergleich aufweisen. Den geringsten Anstieg bei der Sozialhilfe zeigt Salzburg mit +27 Prozent. Mit 174 Euro pro Kopf liegt die Sozialhilfebelastung in Salzburg im Mittelfeld. Die Krankenanstaltenumlage stieg in Kärnten auf das 2,5-fache und liegt 2013 mit 143 Euro pro Kopf im Mittelfeld. Die geringsten Anstiege zeigen sich im Burgenland mit 37 Prozent und in Salzburg mit 28 Prozent.

7.3 Verteilungswirkungen des Transfersystems auf Gemeindeebene

Die erfolgte Finanzkraftausstattung der Gemeinden im primären Finanzausgleich (Ertragsanteile und gemeinde­ eigene Steuern) wird durch den sekundären (Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, Landesumlage) sowie den tertiären

43


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Finanzausgleich (Krankenanstalten- und Sozialhilfeum­lage, Landesförderungen) massiv verändert.

Die laufenden Transfereinnahmen (2) verbessern die Finanzkraft der Gemeinden bis 1.000 EW aufgrund der Finanzkraft als primärem Verteilungsschlüssel der drei Umlagen zwischen den Gemeinden. Nach den laufenden Transferausgaben (3) haben die kleinen Gemeinden folglich mehr Mittel als die Gemeinden zwischen 1.001 und 10.000 EW.

Die Finanzkraftausstattung (Abbildung 30) aus dem primären Finanzausgleich (1) zeigt eine gleich hohe Finanzkraft pro Kopf35 bei den Gemeinden bis 2.500 EW, danach steigt die Finanzkraft kontinuierlich an. Das ist auf die höheren gemeindeeigenen Steuern sowie ab 10.000 EW auch auf den Abgestuften Bevölkerungsschlüssel zurückzuführen.

Unter Berücksichtigung der Kapitaltransfers (4) verfügen die kleinsten Gemeinden über mehr Mittel als die Gemeinden zwischen 10.001 und 50.000 EW. Während die Finanzkraftausstattung der Gemeinden bis 1.000 EW von 1.045 Euro pro Kopf vor Transfers auf 1.144 bis 1.411 Euro pro Kopf nach Transfers steigt, geht jene der Gemeinden

35) Ertragsanteile zuzüglich eigene Steuern

Umlagen 2004

2009

Summe Umlagen Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

-35 -153 -345 -448 -152 -156 -176 -104 -1.570

Sozialhilfeumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2010

2011

2012

2013

-52 -216 -464 -623 -185 -231 -229 -140 -2.141

in Mio. Euro -59 -66 -223 -230 -531 -567 -661 -670 -186 -192 -259 -277 -243 -274 -151 -157 -2.313 -2.433

-62 -230 -585 -685 -188 -258 -271 -159 -2.439

-18 -90 -152 -191 -73 -95 -53 -46 -719

-32 -121 -193 -286 -96 -159 -79 -73 -1.037

in Mio. Euro -39 -44 -124 -118 -224 -255 -305 -294 -95 -96 -188 -198 -90 -111 -79 -81 -1.143 -1.197

Krankenanstaltenumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

-5 -32 -193 -189 -45 0 -83 -36 -582

-6 -59 -272 -257 -51 0 -102 -42 -788

Landesumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

-12 -31 0 -68 -33 -61 -40 -22 -269

-14 -36 0 -81 -39 -72 -48 -26 -315

2004 = 100

2009 = 100

-71 -246 -625 -688 -198 -256 -282 -167 -2.532

200 161 181 153 130 164 161 160 161

136 114 135 110 107 111 123 119 118

-40 -113 -246 -306 -88 -174 -99 -78 -1.144

-46 -124 -259 -310 -93 -169 -100 -80 -1.181

254 137 170 162 127 177 189 173 164

146 102 135 108 97 106 127 109 114

in Mio. Euro -6 -6 -63 -73 -307 -312 -276 -288 -53 -54 0 0 -106 -111 -47 -48 -858 -891

-6 -76 -339 -287 -55 0 -116 -51 -930

-6 -79 -366 -281 -58 0 -124 -56 -971

137 249 190 149 128 150 156 167

113 134 135 109 114 121 134 123

in Mio. Euro -14 -16 -36 -39 0 0 -80 -88 -38 -43 -71 -79 -48 -52 -26 -29 -312 -345

-16 -41 0 -93 -45 -83 -56 -30 -365

-18 -43 0 -97 -47 -87 -58 -31 -381

144 138 142 141 142 145 140 142

125 120 120 120 121 122 121 121

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.

44

Veränderung 2013 Index

Tabelle 20: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesländern 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013.


Transfersituation

zwischen 10.001 und 50.000 EW von 1.431 bis 1.600 Euro pro Kopf auf 1.092 bis 1.248 Euro pro Kopf zurück. Den größeren Gemeinden verbleiben somit weniger Mittel zur Finanzierung der Kernaufgaben wie auch der zentralörtlichen Aufgaben.

tig Sozialhilfeverband sind und daher eine stark reduzierte Sozialhilfeumlage zahlen, würde sich die Finanzkraft bei den Städten über 50.000 EW um weitere rund 170 Euro verringern.36 36) Das geschätzte Volumen dieser „theoretischen Umlagen“ liegt bei rund 190 Mio. Euro (basierend auf einer Umfrage bei den Statutarstädten durch das KDZ im Jahr 2014).

Berücksichtigt man weiters, dass in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark die Statutarstädte gleichzei-

Abbildung 29: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart 2013

0 -162

Euro pro Kopf

-100

-223

-160

-218

-174

-22

-200

-139

-140 -213

-72

-62

-173

-109 -143

-300

-400

-226 -198

-150 -88

-81

-77

-84 -68

-500

Bgld

Ktn

Sozialhilfeumlage

Sbg

Krankenanstaltenumlage

Stmk

Tir

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

Vbg

Anmerkung Berechung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland

Landesumlage

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

Anmerkung Berechung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland.

Abbildung 30: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach EW-Klassen 2013 2.100 0 bis 500 EW

Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf

1.800

501 bis 1.000 EW

1.500

1.001 bis 2.500 EW

1.200

2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW

900

10.001 bis 20.000 EW

600

20.001 bis 50.000 EW 300 0

50.001 bis 500.000 EW Finanzkraft (FK)

1

FK zzgl. lfd. 2 Transfereinnahmen

FK zzgl. lfd. Transfersaldo

3

FK zzgl. lfd. Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo

4

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013. Anmerkung Berechung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Anmerkung: Berechnung Pro-Kopf-Werte: Summe Transfersaldo der Gemeinden im Bundesland bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Bundesland

Bundesland.

45


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

8. Schwerpunkt Kinderbetreuung

8.1 Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben bis 2013

In Abbildung 31 wird die Entwicklung des Zuschussbedarfes im Kinderbetreuungsbereich sowie die Entwicklung der Zahl der betreuten Kinder in den Jahren 2004 bis 2013 dargestellt. Der Zuschussbedarf (Nettoausgaben) stieg um 229 Mio. Euro bzw. +74 Prozent in diesem Zeitraum an. Dabei erhöhte sich sowohl der laufende Betrieb (+69 Prozent) als auch der Investitionsbereich (+137 Prozent) deutlich. Rund um das Jahr 2008 zeigt sich ein besonders starker Anstieg des Zuschussbedarfes. Auch die Anzahl an betreuten Kindern erhöhte sich zwischen 2004 und 2013 um 20 Prozent. Die stärksten Anstiege konnten auch hier zwischen 2008 und 2010 verzeichnet werden. Gründe für diese Entwicklungen sind vor allem in den Ausbauprogrammen für die institutionelle Kinderbetreuung zu finden. Hauptgrund für die rasante Entwicklung

Nettoausgaben in Mio. Euro

37) Siehe hierzu auch 1. Kapitel: Tabelle 3 Nettobelastung der Gemeinden nach Gruppen

Für die Jahre 2011 bis 2014 wurde eine weiterführende 15a-Vereinbarung abgeschlossen. Auch hier ist das Ziel, die Betreuungsquote der Unter-3-Jährigen schwerpunktmäßig zu erhöhen. Für die 3- bis 6-Jährigen soll die Ganztagesbetreuung ausgebaut werden.39 Ergänzend zu den bereits genannten 15a-Vereinbarungen ist mit September 2009 eine 15a-Vereinbarung zur Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtend frühen Förderung in Kraft getreten. Ein Blick auf die Einnahmen- und Ausgabenstruktur40 zeigt, wofür die Ausgaben im Kinderbetreuungsbereich anfallen und mit welchen Einnahmen diese finanziert werden.

38) Vgl. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots; BGBl. II Nr. 478/2008 39) Vgl. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots; BGBl. I Nr. 120/2011 40) Für die Auswertungen zu den Einnahmen und Ausgaben in der Kinderbetreuung wurde der Abschnitt 24 gemäß VRV 1997 in der geltenden Fassung ausgewertet.

600

220

500

200

400

180

300

160

200

140

100

120

0

2004

2005

laufender Betrieb

46

von 2008 bis 2010 ist die für diesen Zeitraum geltende 15a-Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes. In dieser wurde der Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung vereinbart.38

2006

2007

2008

Investitionsbereich

2009

2010

2011

Index Nettoausgaben

2012

2013

Index: 2004 = 100

Der Kinderbetreuungsbereich ist ein wesentlicher Zuschussbereich37 und weist eine besonders hohe Dynamik auf. Durch Einführung des Gratiskindergartens für 5-Jährige sowie die Ausbauoffensive im Kinderbetreuungsbereich erfolgte eine Ausweitung des Leistungsangebotes bei den Gemeinden. Und auch für die Zukunft ist eine Weiterführung dieses Trends zu erwarten. Auch in den nachfolgenden Ausführungen erfolgt eine Betrachtung ohne Wien.

100

Index betreute Kinder

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013 und Kindertagesheimstatistik 2004/2005 bis 2013/2014. Anmerkung: Nettoausgaben exkl. Finanztransaktionen

Abbildung 31: Zuschussbedarf und betreute Kinder im Kinderbetreuungsbereich 2004 bis 2013

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2004 bis 2013 und Kinder­tagesheimstatistik 2004/2005 bis 2013/2014. Anmerkung: Nettoausgaben exkl. Finanztransaktionen


Schwerpunkt Kinderbetreuung

Betrachtet man die Ausgaben nach EinwohnerInnenklassen (Abbildung 32), fällt auf, dass die Ausgaben pro betreutem Kind mit steigender Gemeindegröße sinken. Insbesondere bei den Gemeinden bis 1.000 EW fallen besonders hohe Personalausgaben pro betreutem Kind an, das deutet auf kleinere – daher verstärkt geringer ausgelastete – Gruppen hin. Dies dürfte auch auf den Verwaltungs- und Betriebsaufwand zutreffen. Bei den Städten über 50.000 EW fällt weiters der vergleichsweise hohe Anteil an laufenden Transferzahlungen an private Organisationen auf, da hier ein besonders hoher Anteil an Kindern in privaten Einrichtungen betreut wird. Investitionen fallen 2013 in allen EW-Klassen in einem ähnlichen Bereich an. Bei den großen Städten ist auf die zahlreichen Ausgliederungen hinzuweisen, in welchen in der Regel auch die Investitionen stattfinden. Die unterschiedliche Ausgabenhöhe pro betreutem Kind ist insbesondere auch bei einem Vergleich mit der Betreuungsquote interessant. So steigt die Betreuungsquote sowohl bei den Unter-3-Jährigen als auch bei den Über-3-Jährigen mit der EW-Klasse an. Gleichzeitig sinken hier jedoch die Ausgaben pro betreutem Kind. Berücksichtigt man weiters, dass auch die Öffnungszeiten mit der EW-Klasse steigen und die Schließtage sinken, wird dieses umgekehrte Verhältnis aus Ausgaben und Leistung besonders deutlich. Dies spricht für eine verstärkte interkommunale Kooperation und damit größere Leistungseinheiten, um die Auslastung sowie Skaleneffekte zu erhöhen.

Bei der Betrachtung der Einnahmenstruktur zeigt sich der hohe Zuschussbedarf im Kinderbetreuungsbereich besonders deutlich (Abbildung 33). So liegt der Kostendeckungsgrad meist um die 50 Prozent. Dies bedeutet, dass rund 50 Prozent der Ausgaben im Kinderbetreuungsbereich nicht durch direkte Einnahmen (v. a. Leistungsentgelte, Transfers von den Ländern) gedeckt werden können, sondern aus dem allgemeinen Budget (v. a. Ertragsanteile, eigene Steuern) getragen werden müssen. Tendenziell zeigt sich ein mit der EW-Klasse leicht sinkender Kostendeckungsgrad. Den niedrigsten Deckungsgrad findet man bei den Städten über 50.000 EW mit 28 Prozent, den höchsten bei den Gemeinden von 1.001 bis 2.500 EW mit 54 Prozent. Bei der Einnahmenstruktur besonders auffällig ist, dass die laufenden Transfereinnahmen pro betreutem Kind mit der Gemeindegröße deutlich abnehmen. So sind diese bei den Gemeinden unter 500 EW mehr als dreimal so hoch wie bei den Gemeinden über 50.000 EW. Hingegen bewegen sich die Leistungsentgelte pro betreutem Kind bei allen EW-Klassen in einem ähnlichen Bereich. Da es sich bei den laufenden Transfereinnahmen in der Regel um Personalkostenzuschüsse handelt, erhöhen sich dadurch bei geringerer Gruppengröße automatisch auch die laufenden Transfereinnahmen pro betreutem Kind.

Abbildung 32: Ausgabenstruktur im Kinderbetreuungsbereich 2013 7.000

100% 90% 80%

5.000

70% 60%

4.000

50% 3.000

40% 30%

2.000

20%

1.000 0

Betreuungsquote

Euro pro betreutem Kind

6.000

10% unter 500 EW

501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW

2.501 bis 5.000 EW

Leistungen für Personal laufende Transferzahlungen an private Organisationen Tilgungen Betreuungsquote 0-bis 2-Jährige

5.001 bis 10.000 10.001 bis 20.000 20.001 bis 50.000 EW EW EW Verwaltungs- und Betriebsaufwand Investitionen Sonstige Ausgaben Betreuungsquote 3- bis 5-Jährige

50.001 bis 500.000 EW

0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013 und Kindertagesheimstatistik 2013/2014. Anmerkung: Sonstige Ausgaben ohne Postengruppe 961 bis 968 (Soll-/Ist-Abwicklungen) Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013 und Kindertagesheimstatistik 2013/2014. Anmerkung: Sonstige Ausgaben ohne Postengruppe 961 bis 968 (Soll-/Ist-Abwicklungen)

47


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

8.2 Künftige Finanzierungsbedarfe im Krippenbereich

Auch für die nächsten Jahre ist ein weiterer Ausbau des Kinderbetreuungsbereiches zu erwarten, da insbesondere die Betreuungsquote der Unter-3-Jährigen nach wie vor unter der angestrebten 33-Prozent-Grenze liegt. Es stellt sich die Frage, wieweit künftig mit Kostensteigerungen zu rechnen ist und wie sich der Zuschussbedarf entwickeln wird. Ziel dabei wird insbesondere sein, die Betreuungsquote der Unter-3-Jährigen zu erhöhen, weshalb sich die nachfolgenden beiden Szenarien ausschließlich auf den Krippenbereich beziehen.41 Da eine Abgrenzung des Zuschussbedarfes für den Krippenbereich auf Basis der Finanzgebarung nicht möglich ist, erfolgte hier eine Annäherung.42 Basierend auf den Kinderzahlen für das Jahr 2013 und einer entsprechenden Gewichtung der Krippenkinder wird angenommen, dass 22 Prozent des gesamten Zuschussbedarfes (für 2013: 113 Mio. Euro) auf den Krippenbereich entfallen.

41) Ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für 3- bis 5-Jährige wird aufgrund der rückgängigen Kinderzahlen nicht in die Szenarien einbezogen. 42) Gemäß einem aktuellen vom KDZ durchgeführten interkommunalen Kennzahlenvergleich beträgt das Verhältnis zwischen Kinderkrippe-Ausgaben und Kindergarten-Ausgaben pro Platz für den laufenden Betrieb 1,5:1. Um auch das erhöhte Investitionsvolumen zu berücksichtigen, wird hier ein Verhältnis von 2:1 angenommen. Für ein (ganztags betreutes) Kind in einer Kinderkrippe wird daher zweimal so viel ausgegeben wie für ein Kind in einem Kindergarten. Dieses Verhältnis wird auch für den Einnahmenbereich angenommen.

Auf Basis der zur Verfügung stehenden Daten sind zwei Herangehensweisen möglich. In einer ersten Variante (Abbildung 34) kann die durchschnittliche Entwicklung der Nettoausgaben sowie der Kinderbetreuungszahlen der Unter-3-Jährigen der letzten fünf Jahre bis zum Jahr 2018 fortgeführt werden. Demnach würde sich von 2013 bis 2018 zwar die Summe der Kinder unter 3 Jahren weiterhin reduzieren. Gleichzeitig würde sich die Betreuungsquote der Unter-3-Jährigen von 14 Prozent (2013) auf 20 Prozent (2018) erhöhen. Nimmt man weiters an, dass sich die Netto-Ausgaben pro Unter-3-Jährigem wie in den Vorjahren entwickeln, würde der Zuschussbedarf von 2013 bis 2018 um 71 Prozent bzw. 80,5 Mio. Euro steigen. In einer zweiten Variante (Tabelle 21) wird der theoretische sofortige Mehrbedarf erhoben, um eine Betreuungsquote der Unter-3-Jährigen von 33 Prozent in Österreich zu erreichen. Hier werden in einem ersten Schritt die aktuelle Betreuungsquote der 0- bis 2-Jährigen sowie die Zahl der im Jahr 2013 betreuten Kinder nach EW-Klasse dargestellt, wobei mit zunehmender EW-Klasse die Betreuungsquote steigt. In einem zweiten Schritt wird die Anzahl der betreuten Kindern ausgewiesen, welche auf eine Betreuungsquote von 33 Prozent in der jeweiligen EW-Klasse fehlen. Basierend auf den Nettoausgaben pro betreutem Kind in Krippen wird dann der theoretische sofortige Mehrbedarf erhoben. Die bereits jetzt bestehenden Netto-Ausgaben für den Krippenbereich in der Höhe von rund 118 Mio. Euro hätten danach mit zusätzlichen rund 157 Mio. Euro mehr als verdoppelt werden müssen, um im Jahr 2013 eine Betreuungsquote von 33 Prozent zu erreichen.

Abbildung 33: Einnahmenstruktur im Kinderbetreuungsbereich 2013 60%

6.000

50%

5.000

40%

4.000

30%

3.000

20%

2.000

10%

1.000 0

unter 500 EW

501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW

Laufende Transfereinnahmen Sonstige Einnahmen

2.501 bis 5.000 EW

Kapitaltransfereinnahmen Zuschussbedarf

5.001 bis 10.000 10.001 bis 20.000 20.001 bis 50.000 EW EW EW Leistungsentgelte

Kostendeckungsgrad

Schuldenaufnahme

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013 und Kindertagesheimstatistik 2013/2014.

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: 2013 und Kindertagesheimstatistik 2013/2014. Anmerkung: Sonstige Einnahmen ohne Postengruppe 961Gemeindefinanzdaten bis 968 (Soll-/Ist-Abwicklungen) Anmerkung: Sonstige Ausgaben ohne Postengruppe 961 bis 968 (Soll-/Ist-Abwicklung)

48

50.001 bis 500.000 EW

0%

Kostendeckungsgrad

Euro pro betreutem Kind

7.000


Schwerpunkt Kinderbetreuung

Der Nachholbedarf ist dabei in den kleinen Gemeinden aufgrund der derzeit bestehenden geringeren Betreuungsquote mit 30 bzw. 38 Euro pro Kopf bei den Gemeinden bis 1.000 EW besonders hoch. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade in kleinen Gemeinden die Kinderbetreuung oftmals von umliegenden Gemeinden wahrgenommen wird

und der Mehrbedarf daher bei den mittleren bis großen Gemeinden besteht. Der geringste theoretische zusätzliche Mehrbedarf besteht bei den großen Städten mit 18 Euro pro Kopf, da diese bereits jetzt auf eine vergleichsweise sehr hohe Betreuungsquote verweisen können.

Abbildung 34: Variante 1: Kontinuierliche Erhöhung der Betreuungsquote – laufende Fortschreibung bis 2018 40%

200 180

35%

160

in Mio. Euro

25%

120 100

20%

80

15%

60

10%

40

5%

20 0

Betreuungsquote

30%

140

2013

0%

Prognose 2014 Prognose 2015 Prognose 2016 Prognose 2017 Prognose 2018 Nettoausgaben Krippen

Betreuungsquote in Kinderkrippen*

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2013 und

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2013 und Kindertagesheimstatistik 2009/2010 bis 2013/2014. Kindertagesheimstatistik 2009/2010und bisohne 2013/2014. Anmerkung: Nettoausgaben exkl. Finanztransaktionen Postengruppe 961 bis 968 (Soll-/Ist-Abwicklung) * Anzahl der Kinder in Krippen zzgl. 50 Prozent der betreuten Kinder in altersgemischten Einrichtungen

Anmerkung: Nettoausgaben exkl. Finanztransaktionen und ohne Postengruppe 961 bis 968 (Soll-/Ist-Abwicklung) * Anzahl der Kinder in Krippen zzgl. 50 Prozent der betreuten Kinder in altersgemischten Einrichtungen.

Tabelle 21: Variante 2: Sofortige Aufstockung auf eine 33-Prozent-Betreuungsquote auf Basis des Jahres 2013 Stand 2013 Betreuungsquote Krippen unter 500 EW

Betreute Kinder in Krippen

geschätzte Nettoausgaben Krippen in Euro*

theoretischer Mehrbedarf

Anzahl der fehlenden betreuten Kinder auf Betreuungsquote 33%

theoretischer Mehrbedarf in Euro

theoretischer Mehrbedarf in Euro pro Kopf

7%

112

609.796

440

2.405.986

38

501 bis 1.000 EW

10%

937

4.368.047

2.101

9.800.238

30

1.001 bis 2.500 EW

10%

4.873

20.027.077

10.584

43.498.993

25

2.501 bis 5.000 EW

14%

5.789

24.135.379

7.717

32.178.045

22

5.001 bis 10.000 EW

13%

3.533

15.607.317

5.476

24.193.396

23

10.001 bis 20.000 EW

14%

2.559

11.952.250

3.393

15.848.572

25

20.001 bis 50.000 EW

15%

2.008

8.713.511

2.430

10.542.611

24

50.001 bis 500.000 EW

21%

5.781

32.839.744

3.221

18.297.719

18

Österreich gesamt Quote nach EW-Klassen

14%

25.590

118.253.121

35.362

156.765.558

23

Quelle:KDZ: KDZ: eigene Berechnung auf Statistik Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2013 und Kindertagesheimstatistik 2013/2014. Quelle: eigene Berechnung 2014 2014 auf Basis Austria: Gemeindefinanzdaten 2013 und Kindertagesheimstatistik 2013/2014. Anmerkung: Nettoausgaben ohneohne Postengruppe 961 bis961 968 bis (Soll-/Ist-Abwicklung) Anmerkung: Nettoausgaben Postengruppe 968 (Soll-/Ist-Abwicklung) **Schätzung basierend auf dem Anteil der Krippenkinder an der der betreuten Kinder inKinder den jeweiligen EW-Klassen. Schätzung basierend am Anteil derbetreuten betreuten Krippenkinder an Summe der Summe der betreuten in den jeweiligen EW-Klassen.

49


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

9. Zusammenfassung und Ausblick Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Entwicklungen der Gemeindefinanzen geboten. Danach werden die Ergebnisse der Gemeindefinanzprognose bis zum Jahr 2018 dargestellt und es wird auf zentrale Handlungs­ erfordernisse und -optionen eingegangen.

9.1 Entwicklungen im Überblick

Betrachtet man die Gemeindefinanzen 2013, zeigt sich auf den ersten Blick eine Verbesserung der Finanzsituation gegenüber dem Jahr 2012. Erkennbar sind eine gesunkene Gesamtverschuldung, steigende Investitionen und eine moderate Umlagenentwicklung. Eine nähere Betrachtung relativiert jedoch die guten Ergebnisse. Keine zusätzlichen Spielräume für Investitionen und Schuldtilgungen Lag der Saldo 1 im Jahr 2007 noch bei 1,59 Mrd. Euro, so sank dieser bis zum Jahr 2009 auf 870 Mio. Euro. Seitdem steigt er kontinuierlich an. Mit 1,60 bzw. 1,55 Mrd. Euro im Jahr 2012 und 2013 wurde erstmals wieder ein Wert wie vor der Krise erreicht. Berücksichtigt man auch die Inflation, ist seit 2007 ein realer Rückgang von rund 12 Prozent zu verzeichnen. Den Gemeinden stehen somit in diesem Ausmaß weniger Mittel für Investitionen und Schuldentilgungen zur Verfügung. Dass die Akutphase der Wirtschaftskrise im Wesentlichen überwunden ist, zeigt sich auch bei einer Kennzahlenbetrachtung. Demnach kommt 2013 sowohl die Öffentliche Sparquote als auch die Quote der freien Finanzspitze den Werten aus den Vorkrisen-Jahren wieder nahe. Langfristig steigende Transferbelastung – kurzfristige Entlastung bei den Umlagen Die Umlagenbelastung der Gemeinden ist gegenüber den Vorjahren durch die Einführung des Pflegefonds und des Wegfalls des Landespflegegeldes deutlich gebremst worden. Im Bereich der laufenden Transfers an Träger des öffentlichen Rechts (umfasst v. a. die Landes-, Krankenanstaltenund Sozialhilfeumlage) stiegen die Ausgaben von 2011 auf 2012 nur um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich dazu stiegen die Ausgaben von 2008 auf 2009 um 5,6 Prozent, von 2009 auf 2010 um 6,4 Prozent und von 2010 auf 2011 um 3,9 Prozent. Auch für das Jahr 2013 fällt der Anstieg der Transferausgaben mit 3,3 Prozent gemäßigter aus. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf verwiesen werden, dass diese Entlastung 2012 und 2013 tatsächlich nicht erfolgte, da für diese Zwecke Vorwegabzüge bei den Ertragsanteilen erfolgen. Diese belaufen sich im Bereich des Landespflegegeldes auf 127 Mio. Euro, der Gemeinde-Anteil

50

am Pflegefonds beträgt rund 26 Mio. Euro. Die geringeren Transfersausgaben gehen daher auch mit geringeren Einnahmen über die Ertragsanteile in der gleichen Höhe einher. Betrachtet man einen längeren Zeitraum, ist eindeutig eine überproportionale Belastung der Gemeindehaushalte im Transferbereich erkennbar. Seit dem Jahr 2009 ist der negative Transfersaldo um 40 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu sind die Ertragsanteile um 18 Prozent (+872 Mio. Euro) gestiegen. Reduziert man den Transfersaldo weiters um die Gemeinde-Bedarfszuweisungen, welche den Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs zustehen, erhöht sich der negative Saldo sogar auf 2,034 Mrd. Euro. Insgesamt ist festzustellen, dass die Gemeinden je nach Bundesland in sehr unterschiedlichem Ausmaß mit Umlagen durch die Bundesländer belastet werden. Investitionen liegen weiter unter dem Vor-Krisen-Niveau Die Investitionen43 sind 2013 auf rund 2,0 Mrd. Euro gestiegen. 2009 lagen die Investitionen bei 2,31 Mrd. Euro und sanken seither kontinuierlich bis ins Jahr 2011 auf 1,73 Mrd. Euro. Seitdem gibt es entgegen dem langjährigen Trend wieder Zuwächse. Das Investitionsniveau liegt damit 2013 um 10 Prozent unter dem Vor-Krisen-Niveau. Gegenüber 2004 sind die Investitionen um 13 Prozent zurückgegangen. Von 2004 bis 2013 reduzierten sich zwar die Investitionen um 267 Mio. Euro, berücksichtigt man jedoch, dass sich die Haftungen im selben Zeitraum um 3.343 Mio. Euro stark erhöht haben, liegt der Schluss nahe, dass hier wesentliche Aufgabenbereiche ausgegliedert wurden und damit auch ein großer Teil der kommunalen Investitionstätigkeit.44 Haftungszuwächse übersteigen Rückgang der Finanzschulden Seit dem Jahr 2011 sinken die Finanzschulden der Gemeinden – nicht zuletzt aufgrund der strengeren Regelungen des geltenden Österreichischen Stabilitätspaktes. Von 2012 auf 2013 kam es zu einem minimalen Rückgang um 7,3 Mio. Euro bzw. 0,001 Prozent. Gleichzeitig sind die Haftungen 43) Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Vermögen und aktivierungsfähigen Rechten 44) Nach einer Schätzung des Staatsschuldenausschusses lag das Investitionsvolumen der Gemeindegesellschaften (ohne Wien) für das Jahr 2010 bei 1,2 bis 1,6 Mrd. Euro. 45) Hier muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Qualität der Datenerfassung im Laufe der Jahre verbessert hat und damit auch vermehrt Gemeinden mit Haftungen überhaupt erfasst werden. So wiesen im Jahr 2004 noch 38 Prozent der Gemeinden keine Haftungen auf, im Jahr 2013 sind es nur mehr 24 Prozent.


Zusammenfassung und Ausblick

um 507 Mio. Euro gestiegen.45 Der besonders starke Anstieg dürfte im Auslaufen der steuerlich vorteilhaften Investitionen in ausgegliederten Immobiliengesellschaften mitbegründet sein. Bei diesen Haftungen handelt es sich in hohem Maße um Investitionen in ausgegliederten Gesellschaften, deren Schulden de facto von den Gemeinden zu bedecken sind. Dies bedeutet, dass die faktischen Schulden der Gemeinden im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 500 Mio. Euro angestiegen sind. Seit 2004 sind die Finanzschulden um 697 Mio. Euro gestiegen, seit 2009 um 139 Mio. Euro gesunken. Seit 2011 kommt es zu einer kontinuierlichen Reduzierung der Finanzschulden – und dies trotz steigender Investitionen. Bei den Haftungen hingegen ist ein klarer Anstieg erkennbar. Diese stiegen seit 2004 um 3,1 Mrd. Euro und seit 2009 um 1,6 Mrd. Euro. In Summe weisen die Gemeinden 2013 Schulden und Haftungen in der Höhe von 17,8 Mrd. Euro auf. Zusätzlich ist noch auf außerbudgetäre Schulden aufgrund der zahlreichen Ausgliederungen und Gemeindeverbände hinzuweisen. Hier kommen nochmals 3,4 Mrd. Euro an Maastricht-relevanten Schulden für den Gemeindesektor hinzu. Zu den weiteren Verschuldungsdaten ausgegliederter Gesellschaften, welche nicht dem öffentlichen Bereich zugeordnet werden, bestehen keine Daten. Der Schuldendienst, welcher in den Krisenjahren 2009 und 2010 vergleichsweise niedrig lag, erhöhte sich seit 2011 wieder deutlich. Gegenüber 2009 hat sich der Schuldendienst damit um 11 Prozent erhöht. Dies zeigt, dass in den Krisenjahren verstärkt Tilgungen ausgesetzt worden sein dürften. Im Jahr 2013 reduzierte sich der Schuldendienst gegenüber dem Vorjahr wieder leicht um 109 Mio. Euro. Das Maastricht-Ergebnis wurde 2013 auf Gemeindeebene wieder erfüllt. Nur in den Jahren 2009 und 2010 konnte dieses nicht erreicht werden. Regionale Unterschiede Bei den Einnahmen sind klare regionale Unterschiede zu erkennen. Grundsätzlich sind die Einnahmen im Westen Österreichs höher als im Osten.46 Dies liegt insbesondere auch an der unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangs­ situation. So können in wirtschaftsstarken Regionen höhere Pro-Kopf-Einnahmen erzielt werden als in wirtschaftsschwachen Gemeinden. Während bei den eigenen Abgaben und Gebühren sehr starke Differenzen bei den Gemeinden nach Bundesländern bestehen, fällt der Differenzbetrag bei den Ertragsanteilen – aufgrund der nivellierenden Effekte des Finanzausgleichsgesetzes – geringer aus.

46) Ohne Berücksichtigung von Wien

Auch auf der Ausgabenseite zeigt sich ein West-Ost-Gefälle. Zusätzlich ist auch auf die sehr unterschiedlich hohe Belastung an Umlagen je Bundesland hinzuweisen. Unterschiedliche Finanzausstattung nach EW-Klassen Finanziell besonders enge Spielräume finden sich einerseits bei den sehr kleinen Gemeinden bis 500 EW, andererseits bei den Städten ab 20.000 EW. Besonders deutlich wird dies bei Betrachtung der Öffentlichen Sparquote und der Quote der Freien Finanzspitze. Während die Gemeinden zwischen 501 und 20.000 EW im Jahr 2013 Öffentliche Sparquoten zwischen 14 und 17 Prozent aufweisen, liegen die Werte bei den Kleinstgemeinden und den Städten von 20.001 bis 50.000 EW bei 11 Prozent, bei den Städten über 50.000 EW bei nur 5 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt auch die Quote der Freien Finanzspitze. Hier ergibt sich für die Kleinstgemeinden ein negativer, für die Städte über 50.000 EW ein nur schwach positiver Wert. Demgegenüber liegen die Quoten der anderen Gemeinden meist bei 3 bis 7 Prozent. Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden hängt von der EW-Klasse ab. So sind die Pro-Kopf-Einnahmen im Bereich der eigenen Steuern bei den Großstädten ab 50.000 EW etwa 2,5 Mal so hoch wie bei den Kleinstgemeinden bis 500 EW. Weniger starke Differenzen bestehen im Bereich der Ertragsanteile, wo aufgrund des Abgestuften Bevölkerungsschlüssels die Städte ab 10.000 EW verstärkt profitieren. Laufende Transfereinnahmen gehen zugunsten der kleineren Gemeinden. Auf der Ausgabenseite steigen insbesondere die Personalausgaben sowie die laufenden Transferausgaben mit der EW-Klasse. Beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist ein U-förmiger Verlauf erkennbar. In Summe weisen die Gemeinden bis 1.000 EW im Jahr 2013 deutlich höhere Netto-Ausgaben pro Kopf auf als die Gemeinden von 1.001 bis 10.000 EW. Im Verwaltungsbereich sind die Netto-Ausgaben der kleinen Gemeinden bis 1.000 EW höher als bei den Gemeinden bis 50.000 EW. Sowohl bei der Verschuldung als auch bei den Investitionen sinken die Pro-Kopf-Werte mit der EW-Klasse. So sind die Pro-Kopf-Investitionen bei den Kleinstgemeinden bis 500 EW etwa 2,7 Mal so hoch wie bei den Städten über 50.000 EW. Die Pro-Kopf-Verschuldung bei Kleinstgemeinden ist um 77 Prozent höher als bei den Großstädten. Hier muss berücksichtigt werden, dass das Ausmaß an Ausgliederungen unterschiedlich ist. Insgesamt keine bedeutende Verbesserung Grundsätzlich ist keine substanzielle Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinden zu erkennen. Die Verbesserung im Bereich der laufenden Gebarung der beiden Vorjahre ist als nicht nachhaltig einzustufen, die

51


Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

Entlastungen im Umlagenbereich gehen mit Abzügen im Bereich der Ertragsanteile einher, die Finanzschulden verringern sich nur aufgrund von Ausgliederungen und einem damit verbundenen Anstieg der Haftungen. Schließlich ist auf den realen Rückgang an Investitionen und Schuldentilgungen hinzuweisen. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der sehr dynamischen Umlagenentwicklung, andererseits auch in einem Ausbau des Leistungsangebotes – wie beispielsweise im Kinderbetreuungsbereich.

Ländern (betreffend Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage) sowie Forschungsinstituten (WIFO und IHS betreffend Konjunkturentwicklung, Entwicklung Löhne und Gehälter sowie Verbraucherpreis-Index) basiert.47 Die Prognose erfolgt in drei verschiedenen Szenarien: • I m Ausgangsszenario (Szenario 1) wird davon ausgegangen, das sich die Gemeindefinanzen auf Basis der aktuellen Wirtschaftslage (und BMF-Prognosen zu den Ertragsanteilen) entwickeln wird und die Steuerreform von den Gemeinden nicht mitzutragen ist – ein eher unwahrscheinliches Szenario. • Im Steuerreform-Szenario (Szenario 2) wird davon ausgegangen, dass die Steuerreform mit 5 bis 6 Mrd. Euro zu 50 Prozent ausgabenseitig (d. h. geringere gemeinschaftliche Bundesabgaben gegenüber dem Szenario 1) finanziert wird und von den Gemeinden mitzutragen ist – ein Drittel bereits 2015, zwei Drittel ab 2016. • Im Steuerreform-Konjunkturschwäche-Szenario (Szenario 3) wird davon ausgegangen, dass neben der Steuerreform (gemäß Szenario 2) auch eine stagnierende konjunkturelle Entwicklung zu einem geringen Anstieg der Ertragsanteile und gemeindeeigenen Steuern führt.

Hinzu kommt, dass die finanziellen Entwicklungen nicht im selben Ausmaß für sämtliche Gemeinden gelten, sondern dass sich die finanzielle Situation mit einer steigenden Gemeindegröße tendenziell verschlechtert. Wesentlicher Grund hierfür sind die bestehenden Verteilungswirkungen durch den Finanzausgleich, welcher beispielsweise zentralörtliche Funktionen oder besondere Anforderungen aufgrund sozio-demografischer Entwicklungen nur unzureichend berücksichtigt. Eine entsprechende Reform des Finanzausgleichs – und eine damit verbundene effizientere Mittelverteilung – wäre daher angebracht.

9.2 Gemeindefinanzprognose bis 2018

Um die zukünftige Entwicklung der Gemeindefinanzen einschätzen zu können, werden nachfolgend die Ergebnisse unserer aktuellen Gemeindefinanzprognose von Dezember 2014 vorgestellt, welche im Ausgangsszenario auf aktuellen Prognosewerten von Bund (betreffend Ertragsanteile),

47) WIFO-Prognose 02/2014 und 10/2014; BMF-Ertragsanteilsprognose 04/2014 und 09/2014; IHS Prognose 07/2014; Umfrage bei Ländern zu Transferentwicklung Herbst 2014

Abbildung 35: Entwicklungstrend der Gemeindefinanzen bis 2018 – am Beispiel Überschuss der laufenden Gebarung in Prozent der laufenden Ausgaben (Öffentliche Sparquote) 16%

14,9%

Überschuss lfd. Gebarung in %

14%

12,6%

12%

12,7%

12,0%

12,2%

12,1% 11,2%

12,1%

10%

10,7%

8% 7,4%

12,0% 9,8%

8,7%

8,0%

6%

12,0%

12,0% 9,6%

9,5%

7,9%

7,2%

ÖSQ

4%

Ausgangsszenario

Szenario Steuerreform

Szenario Steuerrreform, Konjunkturschwäche

2% 0%

RA 2007

RA 2008

RA 2009

RA 2010

RA 2011

RA 2012

RA 2013

Vorschau 2014

Progn. 2015

Progn. 2016

Progn. 2017

Progn. 2018

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2007 bis 2013, aktuelle Prognosewerte von BMF, WIFO, IHS und

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2014 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2007 bis 2013, aktuelle Prognosewerte von BMF, WIFO, IHS und Bundesländern. Bundesländern.

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Zusammenfassung und Ausblick

Im Szenario 1 bleibt der Überschuss der laufenden Gebarung – als zentrale Größe, die den Gemeinden für Investitionen und Schuldentilgungen zur Verfügung steht – auch bis 2018 auf 12,0 Prozent, was jedoch real um 1/5 unter dem Wert von 2007 liegt. In diesem Szenario erhöht sich der Saldo 1 von 2013 auf 2018 um 209 Mio. Euro bzw. um +13,5 Prozent. In Szenario 2 geht aufgrund der Mittragung der Steuerreform der Überschuss der laufenden Gebarung bis 2018 auf 9,5 Prozent der laufenden Ausgaben zurück. Die Steuerreform bewirkt ein Absinken um rund 2,5 Prozentpunkte. Der Überschuss der laufenden Gebarung würde 2018 mit 1,4 Mrd. Euro um 127 Mio. Euro unter dem Wert von 2013 liegen. Gegenüber dem Überschuss im Szenario 1 im Jahr 2018 bedeutet dies eine Verschlechterung von 336 Mio. Euro. In Szenario 3 geht aufgrund der stagnativen konjunkturellen Entwicklung der Überschuss der laufenden Gebarung auf 7,2 Prozent der laufenden Ausgaben zurück – ein Wert des Krisenjahres 2009. In Summe verbleiben den Gemeinden dabei in der laufenden Gebarung rund 1,1 Mrd. Euro, das ist ein Minus von 474 Mio. Euro gegenüber 2013 bzw. ein Rückgang von 683 Mio. Euro gegenüber dem Überschuss 2018 beim Szenario 1. Auf Basis der Szenarien 2 und 3 ergibt sich für die kommunalen Haushalte bis 2018 ein Konsolidierungsbedarf von 4 bis 8 Prozent der laufenden Ausgaben.

9.3 Handlungserfordernisse und -optionen

Obwohl die Akutphase der Finanz- und Wirtschaftskrise vorbei ist, hat sich die finanzielle Situation der Gemeinden nicht nachhaltig erholt. Vielmehr zeigen sich enger werdende Handlungsspielräume, da ein steigender Anteil an Einnahmen und Ausgaben von den Gemeinden selbst nicht beeinflusst werden kann. Insofern ist es notwendig, die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Gemeinden zu verändern. Nachfolgend werden zentrale Handlungserfordernisse und -optionen vom KDZ dargestellt. Verbesserte Rahmenbedingungen durch einen reformierten Finanzausgleich Ein Großteil der Einnahmen und Ausgaben wird über den Finanzausgleich bestimmt. Die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen bieten die Chance, grundlegende Reformen durchzuführen. In seinen Empfehlungen zur gesamtstaatlichen Budgetpolitik und deren Finanzierung im Jahr 2014 hat der Fiskalrat die Forderung nach einer Reform der grundsätzlichen Gesamtarchitektur des Finanzausgleichs betont. Hierbei streicht er mehrere Punkte heraus: • „ Ausweitung der Eigenverantwortung durch Abbau von Mischfinanzierungen;

• S tärkung des Effizienzkriteriums der Konnexität (Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung); • Aufgabenorientierte Mittelausstattung, die einen demografischen, topografischen und zentralörtlichen Lastenausgleich schafft; • Bedachtnahme auf die Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften, der z. B. durch einen Ressourcenausgleich für strukturschwache Regionen Rechnung getragen werden könnte; • Transparenz der Mittelflüsse und -verwendung; • Elemente einer wirkungsorientierten Steuerung und Monitoring.“48 Durch ein reformiertes Finanzausgleichsgesetz könnte die Finanzierbarkeit des unterschiedlichen Leistungsangebotes trotz verschiedener finanzieller Ausstattung sichergestellt werden. Grundvoraussetzung wird dabei sein, dass mit dem Finanzausgleich eine Gesamtstrategie verfolgt wird. Daneben bedarf es jedoch auch einer Reform der bundesländerinternen Finanzausgleiche. Hier gilt es, die bundesländerweise sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Gemeinden anzunähern. Dies kann sowohl eine Vereinheitlichung der Umlagen (z. B. einheitliche Beitragspflichten der Gemeinden, Entfall der Umlagen) als auch transparente und einheitliche Vergabekriterien bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln umfassen.49 Gebietskörperschaftsübergreifende Aufgaben-, Kompetenz- und Strukturreformen Zahlreiche Finanzierungs- und Kompetenzverflechtungen sowie Doppelstrukturen gehen zulasten der Effizienz des Verwaltungsgeschehens. Wie auch der Fiskalrat betont, bedarf es insbesondere Reformen in den Bereichen Schulwesen, Förderwesen sowie öffentlicher Regional- und Nahverkehr. Durch die Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung für öffentliche Leistungen soll die Eigenverantwortung und Transparenz gestärkt und eine höhere Wirkungsorientierung ermöglicht werden. Zusätzlich sind nachhaltige Bewältigungsstrategien hinsichtlich Kostendynamik in den Bereichen Pflege und Gesundheit notwendig. Im Pflegebereich wäre dies durch die Weiterentwicklung harmonisierter Pflegestandards hinsichtlich Zugang, Leistung und Kosten bzw. den weiteren Ausbau der mobilen und ambulanten Dienste möglich. Im Gesundheits48) Siehe Fiskalrat Austria: Empfehlung des Fiskalrates zur Budgetpolitik und deren Finanzierung 2014 vom 2. Juli 2014 49) Näheres zu Reformoptionen im Gemeinde-Finanzausgleich in Mitterer et al.: Aufgabenerfordernisse der Gemeinden und Mittelverteilung im Gemeinde-Finanzausgleich. Österreichischer Städtetag 2014, S. 86 ff.

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Karoline Mitterer, Anita Haindl, Nikola Hochholdinger, Peter Biwald

bereich sollte die Verlagerung vom stationären zum ambulanten bzw. niedergelassenen Bereich forciert werden. Miteinbeziehen von gemeindeeigenen Gesellschaften Insbesondere bei den Städten sind wesentliche Teile des Verwaltungshandelns in den Rechnungsabschlüssen nicht ersichtlich, da diese Bereiche in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert sind. Auch bei kleineren und mittleren Gemeinden besteht eine sehr hohe Anzahl an Gemeindeverbänden und Gesellschaften, sodass eine Gesamteinschätzung der finanziellen Situation nur sehr schwer möglich ist. Insofern wäre eine Forcierung der konsolidierten Betrachtung – daher eine gemeinsame Betrachtung von Gemeinden und ihren Gesellschaften – für eine Gesamtbetrachtung der Gebietskörperschaftsebene notwendig. Dies ist teilweise über das neue ESVG 2010 und die damit erweiterte Erfassung von diversen Errichtungs- und Betriebsgesellschaften erfolgt. Allerdings ist hier nur eine konsolidierte Betrachtung für die gesamte Gemeindeebene, nicht aber für die Gemeinden selbst möglich. Auch werden hier nur der öffentliche Bereich, nicht aber die weiteren kommunalen Aufgabenbereiche (welche nicht Maastrichtrelevant sind) berücksichtigt. Insbesondere zur Beurteilung der gesamthaften finanziellen Situation der Gemeinden wäre jedoch eine Einschätzung der gesamten kommunalen Investitionstätigkeit und auch Verschuldung sinnvoll. Dies könnte mit einer umfassenden Erhebung abgedeckt werden, welche zumindest alle großen Städte mit ihren umfangreichen Ausgliederungen beinhaltet. Mittelfristig sollte jedenfalls auch die Haushaltsrechtsreform neue Erkenntnisse zur finanziellen Situation der Gemeinden bringen.

Konkretisierung des Österreichischen Stabilitätspaktes für die Gemeindeebene Im bereits seit 2012 geltenden Österreichischen Stabilitätspakt sind mehrere Fiskalregeln angeführt, welche von den österreichischen Gemeinden und Städten umzusetzen sind. Hier zu nennen ist einerseits das aktuell geltende Maastricht-Ergebnis, welches ab 2016 durch das strukturelle Defizit (Schuldenbremse) abgelöst wird. Andererseits bestehen mit der Ausgabenbremse und der Schuldenquotenanpassung ergänzende Regelungen. Während die genaue Ausgestaltung der Berechnung des strukturellen Defizits weitgehend geklärt ist, ist noch offen, welche Konsequenzen die Regelungen für die einzelnen Gemeinden bedeuten. So ist nach wie vor unklar, wie die Regelungen auf die einzelnen Gemeinden herunterzubrechen sind bzw. welche Konsequenzen bei Nicht-Einhalten zum Tragen kommen. So ist noch zu diskutieren, ob hier die Summe der Gemeinden eines Bundeslandes für etwaige Strafzahlungen solidarisch aufkommen muss oder ob es hier ein Durchgriffsrecht auf einzelne Gemeinden geben soll. Die Ausgestaltung und die Handhabung dieser Regelungen werden auch darüber entscheiden, inwieweit sich die Handlungsspielräume der Gemeinden weiter verengen werden. Gemeindeautonomie stärken Ein Großteil der bisher genannten Handlungsoptionen würde zumindest indirekt dazu beitragen, die Handlungsspielräume der Gemeinden zu erweitern. Eine an den Bedarfen ausgerichtete Mittelausstattung durch den Finanzausgleich, die Reduzierung der Umlagenbelastung, eine transparente Vergabe der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, klare Kompetenzregelungen und Ausgabenentlastungen durch Strukturreformen würden die Gemeindehaushalte nachhaltig entlasten.

Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung ist Kompetenzzentrum und Wissensplattform für • Public Management/Governance • Finanzwirtschaft • Stadtwirtschaft Das KDZ ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien, der seit 1969 dem öffentlichen Sektor angewandte Forschung, Beratung und Weiterbildung anbietet. Das Denken und Handeln der Organisation ist ganzheitlich und interdisziplinär. Die Sichtweise umfasst Städte und Gemeinden, Länder, Bund und die europäische Ebene. Geschäftsführer: Mag. Peter Biwald www.kdz.or.at

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Viele Gemeinden haben ähnliche Probleme.

Wir helfen, sie zu meistern. Die Bank Austria steht Ihnen zur Seite. Mit einem eigenen Beratungsteam, das sich auf die Anforderungen des öffentlichen Sektors spezialisiert hat. Deshalb kennen wir die aktuellen Herausforderungen genau und bieten Ihnen bedürfnisorientierte Lösungen und Finanzierungen. publicsector.bankaustria.at


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