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Impulskonferenz „Krisenfester Finanzausgleich“
Anton Matzinger
Reformen für eine verbesserte Resilienz der öffentlichen Finanzierung der Daseinsvorsorge BMF, Abt. II/3 Wien, 09. Juni 2021
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Reformen für eine verbesserte Resilienz der öffentlichen Finanzierung der Daseinsvorsorge Mein Thema
ist ein zweifaches Zum einen die verbesserte
Resilienz der Finanzierung der Daseinsvorsorge, die herkömmlich als kommunales Thema diskutiert wird
Die Daseinsvorsorge ist eingebettet in den
gesamtstaatlichen Finanzausgleich und von dessen Resilienz maßgeblich beeinflusst
Darüber hinaus existieren weitere Verflechtungen und im Finanzausgleich hängt alles mit allem zusammen!
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Resilienz - Nachhaltigkeit Komplexer, vielschichtiger Begriff, für diesen Beitrag:
Finanzielle Fähigkeit der Gebietskörperschaften, ihre Aufgaben weitgehend zu finanzieren und zwar • gerade in Krisensituationen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, • ohne Insolvenzbedrohung, • ohne Einstellung ihrer Aufgabenerfüllung in weiten Bereichen und • ohne wesentliche negative Einwirkung auf die gesamtstaatliche Nachfrage und damit auf die Volkswirtschaft. anton.matzinger @bmf.gv.at
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Finanzausgleich
Auch hier verschiedene Zugänge, z.B.:
sehr weit: Finanzausgleich als Verteilung der gesamten Aufgaben und Entscheidungskompetenzen zwischen den staatlichen Akteuren
enger, aber wohl operationaler: Regelsystem für die Finanzierung der Gebietskörperschaften
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Rückblick auf die Krise - bisher
• schwerster Einbruch der Wirtschaftsaktivität • Finanzausgleichspartner Bund, Länder und Gemeinden scheinen bisher verhältnismäßig gut durch diese Probleme gekommen zu sein, − keine Kürzung von Sozialleistungen, − Keine Zwangsentlassungen oder –pensionierungen öffentlich Bediensteter − Keine Senkung der staatlichen Nachfrage
Kurz: Keine Maßnahmen wie sie uns aus dem Geschichte der ersten Republik bekannt sind.
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Massive Gegensteuerung
Alle Gebietskörperschaften betroffen • insb. der Bund – aber auch die anderen Gebietskörperschaften - haben durch Unterstützungen die Wirtschaft aufgefangen und die Menschen sozial abgesichert und dadurch die Basis für den Wiederaufschwung aus einer besseren Startposition gelegt. • Dazu war Liquidität erforderlich, denn eigene Steuererträge und Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben brachen ein. anton.matzinger@bmf.gv.at
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Leitverantwortung des Bundes im Finanzausgleich - der Bund hilft
Bund sicherte Liquidität: • Bund: Kreditaufnahme über ÖBFA – ermöglicht durch gutes Standing als stabiler, zuverlässiger Schuldner • Länder: Bund übernimmt Finanzierung der Länder durch ÖBFA • Gemeinden: ÖBFA Finanzierung nicht möglich • rechtlich • vor allem aber technisch –organisatorisch: ÖBFA hat keine Kapazität für Vielzahl von Klienten
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Sicherung der Daseinsvorsorge durch den Bund
Der Bund fand eine andere Möglichkeit den Gemeinden zu helfen
KIG 2020 baut auf KIG 2017 auf, aber 1 Mrd. €, 50% Unterstützung, grüne Ziele
Diskussion um Verlängerung wegen Auslastung der Bauwirtschaft
➔ Wichtiger Impuls für Konjunktur
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Das Projekt Genesis • Die Corona Krise verlängerte sich mit einer zweiten und dritten Welle. • Daher ein weiteres, auch systematisch bedeutsames Hilfsprogramm: − Arbeitstitel „Projekt Genesis“ − Liquidität der Gemeinden 2021 um weitere 1,5 Mrd. € erhöht.
• Systematisch interessant: ein Ertragsanteile Vorschuss von 1 Mrd. € in 2021. − gleichzeitig Garantie für die Gemeinden, dass ihre Ertragsanteile jedes Jahr steigen − Rückführung des Vorschusses also nur in guten Zeiten und − nur soweit, dass jedenfalls eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr verbleibt. Geben das die Steuererträge nicht her, tritt der Bund neuerlich in Vorlage. − Nach den dzt. Steuerschätzungen wird das in 2021 und 2022 sein − Erst 2023 beginnt Rückführung
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Ein Reformergebnis der Krise Genesis 41: Josef erklärt Pharao die sieben fetten und die sieben mageren Jahre und die nötige Reaktion darauf
neue Nachhaltigkeitsdimension für den Finanzausgleich der Gemeinden entstanden aus der Krise als Einmalprojekt, Dauer von mehreren Jahren
Überführung in den Dauer-Finanzausgleich würde dessen Resilienz dauerhaft erhöhen
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Resilienzprüfung des Finanzausgleichs: bisher in Ehren bestanden Ausschlaggebend: nicht gesatzte Regeln, sondern • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und • die Bereitschaft des Bundes zur Solidarität
Krise geht nicht spurlos vorbei: Staatsschulden, insb. des Bundes massiv erhöht - künftige Lasten
Nun umgekehrte Solidarität erforderlich: Schönheit der Finanzverfassung, § 4 F-VG: Verwirklichung des Resilienzprinzips Die nächsten Finanzausgleichsgespräche werden interessant: Tragfähigkeit der Zusammenarbeit muss erhalten bleiben, denn: anton.matzinger@bmf.gv.at
NACH DER KRISE IST VOR DER KRISE!
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