Der Finanzausgleich vereinfacht dargestellt - Überblick

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So funktioniert der Finanzausgleich Verteilung auf die Gebietskörperschaftsebenen Bund, Länder und Gemeinden (Oberverteilung)

Eigene Abgaben

Der Finanzausgleich – ein undurchschaubares Konstrukt?

Die Summe der gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt. Vor der Verteilung erfolgen Vorwegabzüge für v.a. Gesundheit und Pflege.

Eigene Steuern und Gebühren Neben den gemeinschaftlichen Abgaben verbleiben einzelne Steuern sowie Gebühren bei den Gebietskörperschaften. Auf Bundesebene betrifft dies vor allem die Dienstgeberbeiträge für den Familienlastenausgleichsfonds. Auf Gemeindeebene sind die Kommunalsteuer, die Grundsteuer und die Gebühren die wesentlichsten Einnahmequellen. Bei den Ländern fallen im Vergleich nur sehr geringe eigene Abgaben an.

Seit vielen Jahrzehnten wächst das Finanzausgleichssystem und weist eine hohe Komplexität auf. Der Österreichische Städtebund hat das KDZ · Zentrum für Verwaltungsforschung beauftragt, das System Finanzausgleich aufzurollen und die einzelnen Schritte sowie wichtige Reformthemen sichtbar zu machen.

Verteilung der Ländermittel auf die einzelnen Länder (Unterverteilung Ländermittel) Die Ländermittel werden auf die neun Bundesländer aufgeteilt. Großteils (61%) erfolgt die Verteilung pro Kopf. Etwa 32% werden nach historischen Fixschlüsseln verteilt. Weiters gibt es Vorwegabzüge u.a. für den EU-Beitrag, die Siedlungswasserwirtschaft und das Landespflegegeld.

Gemeinschaftliche Bundesabgaben 75,09 Mrd. Euro Ertragsanteile

Eigene Abgaben 14,49 Mrd. Euro Transfers des Bundes

Eigene Abgaben

Finanzzuweisungen/Zuschüsse des Bundes an Länder und Gemeinden Weiters bestehen zahlreiche Finanzzuweisungen und Zuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden. Den größten Anteil nehmen die LandeslehrerInnen ein. Wichtige Zuschussbereiche an die Länder sind aber auch der Gesundheits- und Pflegebereich. Für die Gemeinden sind die Finanzzuweisungen zur Finanzkraftstärkung (Gemeindekopfquotenausgleich) und die ÖPNV-Förderung von Bedeutung.

Bund 48,39 Mrd. Euro (54%)

Länder 26,69 Mrd. Euro (30%)

Gemeinden 13,75 Mrd. Euro (15%)

Transfers

Verteilung der Gemeindemittel auf neun (länderweise) Töpfe (Unterverteilung Gemeindemittel)

Der Finanzausgleich

Die Gemeindemittel werden auf je einen Topf pro Bundesland zugeteilt. Die Verteilung erfolgt nach dem Abgestuften Bevölkerungsschlüssel (53%), der Volkszahl (16%) und Fixschlüsseln (17%). Von den Ländertöpfen werden die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel sowie das Landespflegegeld abgezogen und den Ländern überwiesen.

Im Rahmen des Finanzausgleichs werden die Steuer­einnahmen auf Bund, Länder und ­Gemeinden verteilt. Der Großteil der Steuern wird über die Ertragsanteilsverteilung zugeordnet (gemeinschaftliche Bundes­abgaben – wie z. B. Lohnsteuer, Mehrwertsteuer).

auf die einzelnen Gemeinden In jedem Bundesland werden die Gemeindemittel auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Wichtigstes Verteilungskriterium ist hierbei der Abgestufte Bevölkerungsschlüssel (86%).

Ergänzende Elemente sind das Transfersystem sowie die eigenen Abgaben (z. B. Kommunalsteuer und ­Gebühren). Erst die Summe dieser drei Elemente e ­ rgibt den endgültigen Abgabenertrag der drei G ­ ebietskörperschaftsebenen.

Legende Gemeindeebene Länderebene Bundesebene nicht eindeutig zuordenbar Ertragsanteile Transfers Eigene Abgaben

Hinweise Sämtliche dargestellte Werte betreffen das Jahr 2013! Quellen: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellungen 2015 auf B ­ asis: BMF: Ertragsanteile sowie Finanzzuweisungen/Zuschüsse des Bundes 2013 Statistik Austria: Gemeindegebarungsdaten 2013

Transfers Länder/Gemeinden Transfers zwischen Ländern und Gemeinden Es bestehen sowohl Transfers von den Gemeinden an die Länder (v.a. Umlagen) als auch Transfers von den Ländern an die Gemeinden (v.a. Gemeinde-Bedarfszuweisungen, Landesförderungen). Insgesamt erhalten die Länder um 1,20 Mrd. Euro mehr von den Gemeinden als sie den Gemeinden überweisen.


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