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3 Finanzierungsbeziehungen

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IX Verzeichnisse

IX Verzeichnisse

3 Finanzierungsbeziehungen

Die Finanzierung der Leistungen zur Kinderbetreuung erfolgt primär durch öffentliche Mittel mit zentraler Rolle der Gemeinden. Die Basisfinanzierung der einzelnen Einrichtungen obliegt den jeweiligen Trägern, welche mit Ko-Finanzierungen von Bund und Ländern sowie mit Elternbeiträgen ergänzt wird.11

Abbildung 1: Finanzierungsbeziehungen der institutionellen Kinderbetreuung

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2022. Etwa zwei Drittel der gesamten Netto-Ausgaben werden von den Gemeinden getragen. Die Mittel fließen überwiegend in gemeindeeigene Einrichtungen, teils in Zuschüsse an private Betreuungseinrichtungen. Die Mehrkosten für den quantitativen und qualitativen Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes werden gemeinschaftlich getragen. So werden Investitionen der Gemeinden durch Ko-Finanzierungen von Bund und Ländern gestützt (z.B. Erhöhung der Betreuungsquoten, sprachliche Förderung). Die Bundeszuschüsse aus den Art. 15a-Vereinbarungen werden von den Ländern im Rahmen der bestehenden Fördersysteme an die Träger der Einrichtungen weitergegeben. Von Seiten der Länder bestehen durchwegs Ko-Finanzierungsregelungen zum Personalaufwand des pädagogischen Personals der Gemeinden. Nur in Niederösterreich wird Personal direkt vom Land beigestellt. Darüber hinaus erhalten Standortgemeinden und private Träger Transferzahlungen von anderen Gemeinden.12 Elternbeiträge (z.B. Essens-, Bastelbeiträge) stellen eine weitere Einnahmequelle für die Einrichtungen dar, denen auch Kosten zur Berechnung und Einhebung gegenüberstehen.

11 https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/elternbeitraege-in-kindergaerten-so-sieht-es-in-den-bundeslaendern-aus [Download: 16.11.2021] 12 Bauer/Mitterer: Der Kindergarten als öffentliche Institution, 2022, S. 129 ff.; in: Koch (Hrsg.): Handbuch Kindergartenleitung, 2022.

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