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2 Bundespolitische Reformvorhaben und weitere Reformthemen

2 Bundespolitische Reformvorhaben und weitere Reformthemen

Reformvorhaben gemäß Regierungsprogramm 2020-2024

Im Regierungsprogramm werden v.a. folgende Reformmaßnahmen zur Weiterentwicklung der elementaren Bildung genannt:52  Flächendeckender und bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuung (quantitativ, qualitativ, flexible Öffnungszeiten, VIF53-Prozentsatz erhöhen)  Qualitätssicherung bei Tageseltern  Attraktivierung des Berufsfeldes Kindergartenpädagogik (z.B. Bündeln der Elementarpädagogik-Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen)  mittelfristig verpflichtendes 2. Kindergartenjahr  Errichtung eines Beirates für Elementarpädagogik zur Förderung der österreichweiten Zusammenarbeit und um Vorschläge für einheitliche Qualitätsmindeststandards in der Elementarpädagogik zu erarbeiten  Erarbeiten eines neuen, einheitlichen und verbindlichen Bildungs- und Betreuungsrahmenplans  Wesentliche Erhöhung des Zweckzuschusses der Art. 15a-Vereinbarungen zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ab 2020/2021  Stärkung und Ausbau der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit beim Übergang Kindergarten – Schule (Transition)  Intensivierung der Sprachförderung in elementaren Bildungseinrichtungen Mit Stand Ende 2021 wartet der weit überwiegende Teil der Reformvorhaben noch auf Umsetzung. Umgesetzt ist etwa seit September 2020 der Beirat für Elementarpädagogik.54 Dass der Ausbau der Elementarpädagogik forciert werden soll, wurde auch im nationalen Aufbau- und Resilienzplan 2021 bestätigt. Demnach soll bis 30.09.2023 eine Betreuungsquote von 33 Prozent bei den 0-2-Jährigen erreicht werden.55

Personalmangel und Arbeitsbedingungen

Zunehmend wird es für Träger der Betreuungseinrichtungen schwieriger, Personal zu finden. Dabei befinden sich genug Personen in Ausbildung. Viele ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen üben jedoch danach den Beruf nicht aus oder steigen nach kurzer Zeit wieder aus. Immer häufiger wird auch auf die zunehmend schwierigen Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht. Seit Oktober 2021 fanden deshalb auch mehrfach Demonstrationen des pädagogischen Personals statt. Gefordert werden bessere Arbeitsbedingungen (z.B. kleinere Gruppen, günstigere Personalschlüssel, mehr Zeit für die pädagogische Arbeit, gut ausgestattete Arbeitsplätze), Reformen im Ausbildungsbereich und eine bessere Entlohnung.56

Rechtsanspruch

In letzter Zeit wird verstärkt ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem 1. Geburtstag diskutiert. In Deutschland besteht bereits seit 2013 ein Rechtsanspruch, was zu einem starken Anstieg der Kosten für die Gemeinden geführt hat. Gleichzeitig konnte dort die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen von 5 auf 36 Prozent erhöht werden.

52 Republik Österreich: Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020-2024, 2020, S. 195 ff. 53 Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf 54 https://www.bmbwf.gv.at/Themen/ep/ep_bmbwf.html#ep_beirat (download: 9.12.2021). 55 Europäische Kommission: Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Österreichs, 2021, S. 74. 56 Hierzu beispielhaft: https://awblog.at/ihre-arbeit-ist-kein-kinderspiel/ (download: 20.12.2021).

Der Österreichische Städtebund sieht den Rechtsanspruch als mögliches langfristiges Ziel, stellt jedoch klar, dass die Kosten des Rechtsanspruchs nicht von den Kommunen getragen werden können. Auch braucht es Lösungen für das zunehmende Personalproblem. Der Österreichische Gemeindebund lehnt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung aus finanziellen, juristischen und organisatorischen Gründen ab.57 Als Alternative zum Rechtsanspruch bietet sich an, verstärkt auf Anreize zum Ausbau der Kinderbetreuung zu setzen, wie dies mit den Art. 15a-Vereinbarungen grundsätzlich erfolgt. Es wäre dazu näher herauszuarbeiten, weshalb der Ausbau nicht im gewünschten Tempo erfolgt. In Folge wären die Rahmenbedingungen für den Ausbau entsprechend anzupassen.

Laufende Finanzierbarkeit für Gemeinden

Eine Analyse der Netto-Ausgaben der Gemeinden zeigt, dass diese überdurchschnittlich stark steigen. Während es für Investitionen im Kinderbetreuungsbereich mit den Art. 15aVereinbarungen einen finanziellen Zuschuss für Gemeinden gibt, zeigt sich die Finanzierung des laufenden Bereiches zunehmend als Herausforderung. Der Österreichische Städtebund sowie der Österreichische Gemeindebund fordern daher seit langem eine nachhaltige, laufende Finanzierung des Kinderbetreuungsbereiches durch Bund und Länder.

Vermehrt kostenlose Betreuungsangebote

In den letzten Jahren ist ein verstärkter Trend zu kostenlosen Betreuungsangeboten zu verzeichnen. Ganztägige Gratisbetreuung von 0-6-Jährigen ist in Wien und im Burgenland gegeben, in Kärnten werden den Eltern zwei Drittel der Elternbeiträge rückerstattet. Gratisbetreuung von 2½ bis 6 Jahren vormittags existiert in Oberösterreich und in Niederösterreich (letztere nur für den Kindergarten). In Tirol ist die Betreuung der 4-6-Jährigen kostenlos. In den restlichen Bundesländern ist nur das verpflichtende Kindergartenjahr beitragsfrei.58 Die kostenlosen Angebote bedeuten idR. auch höhere Kosten für die Gemeinden.

Weiterentwicklung der frühen sprachlichen Förderung – Empfehlungen des Rechnungshofes

2020 sprach der Rechnungshof im Rahmen einer Prüfung der frühen sprachlichen Förderung v.a. folgende Empfehlungen aus:59  Verpflichtende Sprachstandsfeststellung für sämtliche Kinder der entsprechenden Altersgruppe (derzeit bestehen Lücken)  Bedarfsorientierte Neuaufteilung der Zweckzuschüsse auf die Bundesländer, etwa auf Basis der Sprachstandsfeststellung (derzeit erfolgt die Aufteilung unabhängig vom Bedarf)  Entwickeln von bundesweit einheitlichen Kriterien in der frühen sprachlichen Förderung (derzeit sehr unterschiedliche Standards)  Entscheidungen zur Fortführung des Ausbau-Förderprogrammes unter Berücksichtigung aussagekräftiger Wirkungsdaten  Kohärenz der Sprachstandsfeststellung im letzten Kindergartenjahr und der Kompetenzanalyse-Deutsch bei Schuleintritt (derzeit bestehen große Unterschiede)  Forcierung der Weiterentwicklung der Kindergärten zu Bildungseinrichtungen (z.B. im Zuge des Beirates für Elementarpädagogik)

57 Österreichischer Städtebund: Resolution an den 70. Städtetag, am 11.11.2021, S. 5 f.; Österreichischer Gemeindebund: Positionspapier zum

Thema Kinderbetreuung, vom 9.12. 2021. 58 https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/kinderbetreuung/2/Seite.370130.html (download: 9.12.2021). 59 Rechnungshof Österreich: Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten, Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2021/20, Wien 2021, S. 13.

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