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GemeindeTransferbericht
Analyse 2002 – 2011 und Handlungserfordernisse Endfassung verfasst von Mag. Peter Biwald Mag.a Anita Haindl MMag. Clemens Hödl
KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at
INHALT
Inhaltsverzeichnis I
II
III
Zusammenfassung ............................................................................................................... 6 1
Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden .................................................... 6
1.1
Entwicklung der Transfers im 10-Jahres-Rückblick ..................................................... 7
1.2
Unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Bundesländern .................................. 8
2
Verteilungswirkungen des Transfersystems auf Gemeindeebene ............................ 10
3
Resümee und Handlungserfordernisse ...................................................................... 12
Einleitung ............................................................................................................................ 16 1
Gegenstand der Studie ............................................................................................... 16
2
Gliederung der Studie ................................................................................................. 16
Grundlagen zu Finanzausgleich und Transferbeziehungen.......................................... 17 1
Stellung der Transfers im Finanzausgleich ................................................................ 17
1.1
Finanzausgleich und Transfers – Begriffsbestimmung .............................................. 17
1.2
Finanzielle Verflechtungen im Finanzausgleich ......................................................... 18
1.3
Zielsetzung von Transferleistungen ........................................................................... 20
2
Methodische Vorgehensweise.................................................................................... 21
2.1
Entwicklung der Förder- und Transferbeziehungen in den Bundesländern zwischen
2002 und 2011 ...................................................................................................................... 21 2.2 IV
Verteilungswirkungen der Transfers........................................................................... 22
Entwicklung der Transfers von 2002 bis 2011 ................................................................ 25 1
Gesamtbetrachtung – Transfereinnahmen, -ausgaben, -saldo aus Gemeindesicht . 25
2
Umlagenbelastung aus Gemeindesicht...................................................................... 28
2.1
Sozialhilfe im weiteren Sinn ........................................................................................ 29
2.2
Krankenanstalten ........................................................................................................ 30
2.3
Landesumlage ............................................................................................................ 32
3
Förderungen durch die Länder ................................................................................... 33
3.1
Vorschulische Erziehung ............................................................................................ 35
3 08.05.13
V
3.2
Pflichtschulen .............................................................................................................. 38
4
Bedarfszuweisungen .................................................................................................. 42
5
Resümee..................................................................................................................... 44
Verteilungswirkungen der Förder- und Transferpolitik zwischen Ländern und
Gemeinden .................................................................................................................................... 47
VI
VII
VIII
1.1
Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Gemeinden ......................................... 47
1.2
Verteilungswirkungen zwischen Ländern und Gemeinden ........................................ 49
1.3
Verteilungswirkung auf Gemeindeebene nach ausgewählten Bereichen ................. 62
1.4
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ............................................................. 67
Transferbilanz nach Bundesländern ................................................................................ 69 1
Burgenland.................................................................................................................. 69
2
Kärnten ....................................................................................................................... 71
3
Niederösterreich ......................................................................................................... 73
4
Oberösterreich ............................................................................................................ 75
5
Salzburg ...................................................................................................................... 77
6
Steiermark................................................................................................................... 79
7
Tirol ............................................................................................................................. 81
8
Vorarlberg ................................................................................................................... 83
Schlussfolgerungen und Handlungserfordernisse ........................................................ 85 1
Kritisches Resümee zum Transfersystem .................................................................. 85
2
Handlungserfordernisse und Reformoptionen ........................................................... 86
2.1
Ressourcenausgleich ................................................................................................. 87
2.2
Lastenausgleich .......................................................................................................... 87
2.3
Reformoptionen .......................................................................................................... 87
Anhang ................................................................................................................................ 89 1
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................ 89
2
Tabellenverzeichnis .................................................................................................... 91
INHALT
3
Literaturverzeichnis..................................................................................................... 92
4
Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................. 93
5 08.05.13
ZUSAMMENFASSUNG
I
Zusammenfassung
1
Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden
Das Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden zeigt folgende Struktur und Finanzsowie Transferströme:
Aus dem Finanzausgleich haben die Gemeinden (ohne Wien) im Jahr 2011 6.108 Mio. Euro erhalten. Davon gingen 776 Mio. Euro als Vorwegabzug an die Länder (1), 5.332 Mio. Euro gingen direkt an die Gemeinden (2). Die Gemeinden erhielten von den Ländern 724 Mio. Euro an laufenden Transferzahlungen, z.B. für Kinderbetreuung aber auch für den Haushaltsausgleich (3). In einem nächsten Schritt (4) gingen 2.656 Mio. Euro als Umlagen (Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage) an die Länder (in einzelnen Bundesländern auch an Sozialhilfeverbände). Schließlich (5) wurde der Vorwegabzug in Form von Kapitaltransfers in Höhe von 760 Mio. Euro wieder an die Gemeinden zurücküberwiesen.
Abbildung 1: Gemeindeertragsanteile und Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern, 2011
Quelle: KDZ: eigene Darstellung, 2013.
Von den den Gemeinden verbleibenden Ertragsanteilen nach Vorwegabzug wurde die Hälfte als Umlagen an die Länder (bzw. in einzelnen Bundesländern über die Sozialhilfeverbände - SHV) weitergeleitet. Unter Berücksichtigung der laufenden Transfereinnahmen (d.h. ohne Kapitaltransfers) haben die Gemeinden einen negativen Transfersaldo gegenüber den Ländern in
6 08.05.13
ZUSAMMENFASSUNG
Höhe von 1.932 Mio. Euro ausgewiesen. Dies sind 36,2 Prozent der Ertragsanteile. Der von den Gemeindeertragsanteilen an die Länder überwiesene Vorwegabzug wurde an die Gemeinden weitergereicht.
1.1
Entwicklung der Transfers im 10-Jahres-Rückblick
Der negative Transfersaldo zwischen Gemeinden und Ländern hat sich seit 2002 von 404 Mio. Euro auf 1.171 Mio. Euro (2011) erhöht und damit fast verdreifacht. Dies ist einerseits auf die starken Zuwächse bei der Krankenanstaltenumlage (+ 386 Mio. Euro bzw. + 84 Prozent) sowie bei der Sozialhilfeumlage (+ 564 Mio. Euro bzw. + 91 Prozent) zurückzuführen. In Summe sind die laufenden Transferausgaben der Gemeinden an die Länder um 1.086 Mio. Euro bzw. 69 Prozent gestiegen. Die Transfereinnahmen haben um 318 Mio. Euro bzw. + 27 Prozent zugenommen. Die Ertragsanteile sind in den letzten zehn Jahren nur um 31 Prozent gestiegen, der aus Gemeindesicht negative Transfersaldo um 190 Prozent. Wurden 2002 erst 10 Prozent der Ertragsanteile als Nettotransfers an die Länder gezahlt, waren es 2011 bereits 22 Prozent.
6.000
250
5.000
200
4.000
150
3.000
100
2.000
50
1.000
0
0
indexiert
in Mio. Euro
Abbildung 2: Entwicklung des Transfersaldos und der Ertragsanteile, 2002 bis 2011, in Mio. Euro und indexiert
-50 2002
2003
2004
Nettotransfers
2005
2006
Ertragsanteile
2007
2008
Nettotransfers
2009
2010
2011
Ertragsanteile
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Ohne Berücksichtigung der Bedarfszuweisungsmittel (inkl. Haushaltsausgleich), die von den Gemeinden über den Vorwegabzug selbst finanziert werden, stieg der Transfersaldo im Analysezeitraum von 1,2 Mrd. Euro bzw. 30 Prozent der Gemeindeertragsanteile im Jahr 2002
7 08.05.13
ZUSAMMENFASSUNG
auf 2,1 Mrd. Euro bzw. 40 Prozent der Gemeindeertragsanteile. Folglich wird mehr als ein Drittel der Gemeindeertragsanteile im Transfersystem von den Ländern abgeschöpft.
1.2
Unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Bundesländern
Den höchsten negativen Transfersaldo weisen im Jahr 2011 die Gemeinden der Bundesländer Oberösterreich und Kärnten aus. Die Gemeinden des Bundeslandes Salzburg mussten 2002 noch den höchsten Transfersaldo bewältigen, 2011 rangiert Salzburg aufgrund des starken Anstiegs der anderen Bundesländer wie auch der landesinternen Reform des Transfersystems nur im Mittelfeld. Insgesamt kam es von 2002 bis 2011 zu einem Anstieg des negativen Transfersaldos bei den Gemeinden – die Finanzierungslast nahm daher deutlich zu, am höchsten in Kärnten (+ 197 Euro je EW), Oberösterreich (+183 Euro je EW) sowie Vorarlberg (+150 Euro je EW). Abbildung 3: Transfersaldo der Gemeinden zum/vom Land, 2002 bis 2011 nach Bundesland, Euro pro Kopf 50 0
Euro pro Kopf
-50
2002
-100
2005 -150
2008
-200
2011
-250 -300 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Die Ursache für die unterschiedliche Höhe der Transferlast liegt darin, dass es in Österreich acht unterschiedliche Transfersysteme gibt. Sie unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich folgender Parameter:
8 08.05.13
Anzahl der Umlagen – alle Bundesländer heben Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage ein; davon ausgenommen ist Niederösterreich (keine Landesumlage) sowie Steiermark (keine Krankenanstaltenumlage); Höhe der Umlagen – die Landesumlage schwankt zwischen 6,9 und 7,6 Prozent der Ertragsanteile, der Anteil der Gemeinden an den Krankenanstalten-Betriebsabgängen zwischen 10 und 40 Prozent, der Anteil der Gemeinden an der Sozialhilfe zwischen 30 und 50 Prozent; Umfang des Leistungsangebots im Bereich der Sozialhilfe und Krankenanstalten und damit verbunden höhere oder niedrigere Lasten.
ZUSAMMENFASSUNG
Der geringe Pro-Kopf-Saldo der Gemeinden im Burgenland und in der Steiermark ist zu einem großen Teil auf die spezifische Umlagenbelastung in diesen beiden Bundesländern zurückzuführen. Während die Krankenanstaltenumlage im Burgenland 21 Euro pro Kopf beträgt, liegt sie in Oberösterreich bei 203 Euro pro Kopf. In der Steiermark wird gänzlich auf die Einhebung einer Krankenanstaltenumlage verzichtet. In Niederösterreich gibt es keine Landesumlage, weshalb die Transferlast der niederösterreichischen Gemeinden im Mittelfeld liegt. Die abweichenden Transfersysteme in den Bundesländern spiegeln sich auch in den unterschiedlichen Höhen der Umlagen der Gemeinden in den einzelnen Bundesländern wider. Die oberösterreichischen Gemeinden zahlten 2011 472 Euro je EW, die steirischen und burgenländischen Gemeinden rund 230 Euro je EW. Die Umlagenlast hat sich in allen Bundesländern seit 2002 nahezu verdoppelt. Abbildung 4: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland im Zeitverlauf, 2002 bis 2011, Euro pro Kopf 0 -50
-100 Euro pro Kopf
-150 -200
2002
-250
2005
-300
2008
-350
2011
-400 -450
-500 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Dem gegenüber sind die Förderungen der Länder etwas geringer. Sie bewegten sich 2011 zwischen 180 Euro je EW in Kärnten und Salzburg und 260 bis 280 Euro je EW in Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg. Auch die Landesförderungen sind seit 2002 gestiegen, jedoch in bedeutend geringerem Maße als die Umlagen. Deutlich überdurchschnittliche Förderungen haben die Gemeinden der Bundesländer Vorarlberg (273 Euro pro Kopf), Oberösterreich (262 Euro pro Kopf) und der Steiermark (259 Euro pro Kopf) erhalten. Die Transfereinnahmen für die Gemeinden des Bundeslandes Kärnten sind mit +1,7 Prozent am geringsten gestiegen.
9 08.05.13
ZUSAMMENFASSUNG
Abbildung 5: Förderungen der Gemeinden durch die Länder, 2002 und 2011, Euro pro Kopf
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Grundsätzlich werden in allen Bundesländern die Vorwegabzüge über Bedarfszuweisungen an die Gemeinden wieder zurückgegeben, jedoch mit starken Verteilungswirkungen von den finanzstarken zu den finanzschwachen bzw. von den großen zu den kleinen Gemeinden (siehe dazu das nächste Kapitel). Abbildung 6: Bedarfszuweisungen und Vorwegabzug der Ertragsanteile, nach Bundesland, 2002 und 2011, in Euro pro Kopf 200
150
Euro pro Kopf
100
50
0
-50
-100
-150 2002
2011 Bgld
2002
2011 Ktn
2002
2011 NÖ
2002
2011
2002
OÖ Bedarfszuweisungen
2011 Sbg
Vorwegabzug
2002
2011 Stmk
2002
2011 Tir
2002
2011 Vbg
Saldo
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
2
Verteilungswirkungen des Transfersystems auf Gemeindeebene
Das Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden führt auch zu signifikanten Verteilungswirkungen auf der Gemeindeebene. Die Ursachen dafür liegen einerseits in den Verteilungsparametern der drei genannten Umlagen sowie im Einsatz der Bedarfszuweisungsmittel zum Haushaltsausgleich wie auch für Investitionen. Die Höhe der Umlagen der einzelnen Gemeinden wird in den meisten Bundesländern nach der Finanzkraft
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ZUSAMMENFASSUNG
bemessen, womit ein Lastenausgleich von den Gemeinden zugunsten des jeweiligen Landes mit einem Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden verknüpft wird. Die erfolgte Finanzkraftausstattung der Gemeinden im primären Finanzausgleich (Ertragsanteile und gemeindeeigene Steuern) wird durch den sekundären (Vorwegabzug/BZ-Mittel sowie Landesumlage) sowie den tertiären Finanzausgleich (Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage sowie Landesförderungen) massiv verändert. Die Finanzkraftausstattung aus dem primären Finanzausgleich (1) zeigt eine gleich hohe Finanzkraft je EW bei den Gemeinden bis 2.500 EW, danach steigt die Finanzkraft kontinuierlich an, was auf die höheren gemeindeeigenen Steuern sowie ab 10.000 EW auch auf den abgestuften Bevölkerungsschlüssel zurückzuführen ist. Die laufenden Transfereinnahmen (2) verbessern die Finanzkraft der Gemeinden bis 1.000 EW aufgrund der Finanzkraft als primärer Verteilungsschlüssel der drei Umlagen zwischen den Gemeinden. Nach den laufenden Transferausgaben (3) haben die kleinen Gemeinden folglich mehr Mittel als die Gemeinden zwischen 1.001 und 10.000 EW. Unter Berücksichtigung der Kapitaltransfers (4) verfügen die kleinsten Gemeinden über mehr Mittel als die Gemeinden zwischen 10.001 und 50.000 EW. Während die Finanzkraftausstattung der Gemeinden bis 1.000 EW von 1.000 Euro je EW vor Transfers auf 1.050 bis 1.400 EW nach Transfers steigt, geht jene der Gemeinden zwischen 10.001 und 50.000 EW von 1.370 bis 1.420 Euro je EW auf 1.020 bis 1.100 Euro je EW zurück. Den größeren Gemeinden verbleiben somit weniger Mittel zur Finanzierung der Kernaufgaben wie auch der zentralörtlichen Aufgaben. Abbildung 7: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Einwohnergrößenklassen, 2011 2.000
2011
Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
1.800 1.600
unter 500 EW
1.400
501 bis 1.000 EW
1.200
1.001 bis 2.500 EW
1.000
2.501 bis 5.000 EW
800
5.001 bis 10.000 EW
600
10.001 bis 20.000 EW
400
20.001 bis 50.000 EW über 50.000 EW
200 0 Finanzkraft (FK)
FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen
1
2
FK zzgl. lfd. Transfersaldo
3
FK zzgl. lfd. Transfers und Kapitaltransfers 4
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Die Umverteilung zeigt sich auch nach Finanzkraftquintilen. Die Unterschiede zwischen dem finanzkraftschwächsten Fünftel und dem finanzkraftstärksten Fünftel reduzieren sich von 77,5 Prozent auf 38 Prozent. Insbesondere in den ersten drei Quintilen wird die Finanzkraft angeglichen.
11 08.05.13
ZUSAMMENFASSUNG
Abbildung 8: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Finanzkraftquintilen, 2011 1.600
2011
Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
1.400
1.200
FKQ 1 (geringe Finanzkraft)
1.000
FKQ 2
800
FKQ 3
600 FKQ 4
400 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
200 0 Finanzkraft (FK)
1
FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen
2
FK zzgl. lfd. Transfersaldo
3
FK zzgl. lfd. Transfers und Kapitaltransfers 4
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
3
Resümee und Handlungserfordernisse
Das bestehende Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden ist von folgenden Merkmalen gekennzeichnet. Vielfältige Transferverflechtungen Es gibt eine große Vielfalt an Verflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften sowohl bei der Trägerschaft und Erfüllung der Aufgaben als auch bei deren Finanzierung. Durch die vielfältigen Transferbeziehungen zwischen den Ländern und Gemeinden entstehen nicht mehr nachvollziehbare Umverteilungseffekte (Intransparenz der Transferbeziehungen), und es kommt auch zu Verstößen gegen Prinzipien der Autonomie sowie der Konnexität von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Weiters haben die Transferverflechtungen negative Auswirkungen auf die Effizienz der Leistungserbringung durch Städte und Gemeinden. Auf Ebene der Länder und Gemeinden werden rund 52.000 Transferbeziehungen abgewickelt1, die auf Basis einer qualifizierten Schätzung2 Transaktionskosten in Höhe von 2,4 bis 4,5 Prozent des Transfervolumens ausmachen. In Summe entspricht dies rund 100 Mio. Euro. Zersplitterung der Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung Derzeit existieren in einigen Aufgabenbereichen sehr zersplitterte Kompetenzregelungen. Im Sozialbereich sind zum Beispiel alle drei Gebietskörperschaftsebenen, aber auch Gemeindeverbände und Sozialfonds für unterschiedliche Aufgaben zuständig. So werden von den Gemeinden beispielsweise große Teile der Kosten für Sozialhilfe getragen, während die Gemeinden allerdings keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Leistungen der Sozialhilfe haben. Gemeinden müssen also die Kosten für Leistungen tragen, die an anderer Stelle 1 2
Siehe Biwald et.al., Grundlegende Reform des Finanzausgleichs – Transfers und Kostentragung, Wien 2010, S. 37 Siehe Biwald et.al., Wien 2010, S. 97
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ZUSAMMENFASSUNG
(insbesondere von den Ländern) beschlossen werden. Dies trifft noch stärker auf die Krankenanstaltenumlage zu, wo die Gemeinden kein Mitgestaltungsrecht haben, jedoch bis zu 40 Prozent der Landeskosten zu finanzieren haben. Vor diesem Hintergrund ist eine Zusammenführung der Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung erforderlich und zweckmäßig. Dies würde zu effizienteren Steuerungsstrukturen und in weiterer Folge auch zu deutlichen Einsparungseffekten führen. Vermischung von Lasten- und Ressourcenausgleich Die Krankenanstalten-, Landes- und Sozialhilfeumlage werden in der Regel nach einem besonderen Finanzkraftschlüssel berechnet. Damit wird der Lastenausgleich zugunsten des Landes mit einem Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden vermischt. Es besteht dadurch Intransparenz, welchen Betrag nun eine finanzkräftige Gemeinde als Lastenausgleich an das Land zahlt und welcher Betrag indirekt als Ressourcenausgleich den anderen Gemeinden zufließt. Dies gilt auch umgekehrt: finanzschwache Gemeinden wissen nicht, welchen Betrag sie eigentlich an das Land zum Lastenausgleich zahlen müssten und welchen Teil die anderen Gemeinden als Ressourcenausgleich übernehmen (und damit die Umlagenzahlung an das Land reduzieren). Hohe Abschöpfung der Ertragsanteile 50 Prozent der Gemeinde-Ertragsanteile nach Vorweg-Abzug sind an die Länder über Krankenanstalten-, Sozialhilfe- sowie Landesumlage abzuführen. Zuzüglich der laufenden Transferzahlungen der Länder an die Gemeinden werden mehr als ein Drittel der GemeindeErtragsanteile von der Ländern aus dem Transfersystem abgeschöpft. Nivellierung bzw. Überkompensation der Finanzkraftausstattung bei unterschiedlichen Aufgaben Das Transfersystem führt auch zu einer Nivellierung der Finanzkraftausstattung nach Finanzkraftquintilien sowie zu einer Überkompensation nach Größenklassen. So verfügen die Gemeinden unter 1.000 EW am Ende des Finanzausgleichs über eine tendenziell höhere Finanzkraft als die Gemeinden zwischen 10.000 und 50.000 EW. Die Gemeinden beider Größenklassen haben damit ihre Kernaufgaben zu bestreiten, die grundsätzlich nicht gleich hoch sind, wie die Kinderbetreuung zeigt. In diesem Bereich weisen die Gemeinden mit wachsender Größe höhere Betreuungsquoten wie auch Qualitätsstandards (z.B. Öffnungszeiten) auf. Die Städte ab 10.000 EW (teilweise auch darunter) haben jedenfalls auch zentralörtliche Aufgaben – von der Bezirksverwaltungsbehörde, Bildung und Wissenschaft, Kultur bis zur Freizeitinfrastruktur – zu finanzieren, die mit der Finanzkraftausstattung am Ende des Finanzausgleichs unzureichend abgegolten werden. Abgestufter Bevölkerungsschlüssel ist durch Transferverteilung aufgehoben Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird im Finanzausgleich aufgehoben. Nach den Transfers verfügen die Gemeinden bis 1.000 EW über höhere Mittel als die darüber liegenden Gemeinden.
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ZUSAMMENFASSUNG
Reformerfordernisse Das Transfersystem wäre grundsätzlich zu reformieren. So schafft das derzeitige Transfersystem auf der Ebene der Länder und Gemeinden durch eine Vielzahl von Transfers Intransparenz. Es ist nicht nachvollziehbar, wer welche Mittel mit welchen Verteilungswirkungen bekommt bzw. begleichen muss. Das derzeitige System führt zu einer Umverteilung von den Gemeinden zu den Ländern wie auch von den finanzstarken zu den finanzschwachen Gemeinden. Die Gemeinden haben im Rahmen der laufenden Transfers rund 1,9 Mrd. Euro mehr an die Länder zu zahlen, als sie von diesen erhalten. Unter Berücksichtigung der Bedarfszuweisungsmittel der Länder (die aus den Vorwegabzügen von den Gemeindeertragsanteilen finanziert werden) sind dies immer noch rund 1,2 Mrd. Euro jährlich. Zwischen den Gemeinden führt die Transferpolitik der Länder zu einer massiven Umverteilung. Die Finanzkraftausstattung wird nicht angeglichen, sondern umgekehrt. Die kleinen und damit in der Regel finanzschwachen Gemeinden haben nach den Transfers in der Regel sogar eine höhere Finanzkraft, als die größeren, in der Regel finanzstarken Gemeinden. Folglich setzen die Reformoptionen an der Umverteilung zwischen Ländern und Gemeinden und zwischen den Gemeinden selbst sowie an der Transparenzfrage an. a) Reformen auf Ebene der Länder und Gemeinden Im Mittelpunkt sollte dabei das Entflechten der Transfers zwischen Ländern und Gemeinden stehen, indem beispielsweise die Sozialhilfe- und Krankenanstaltenfinanzierung künftig vollständig die Länder tragen, während beispielsweise die Kinderbetreuung und Musikschulen vollständig von den Gemeinden finanziert werden. Damit soll in wichtigen Leistungsbereichen die Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung vorangebracht werden. Falls diese Entflechtung nicht umsetzbar ist, sollten künftig die Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage nicht nach Finanzkraft, sondern nach leistungsgerechten Indikatoren, wie beispielsweise Mindestsicherungs- bzw. SozialhilfeempfängerInnen, in Krankenanstalten versorgte Personen bzw. die Anzahl der Hauptwohnsitze, erfolgen. Weiters könnte die Landesumlage gegen Landesförderungen (z.B. Schulen, Feuerwehr, Kinderbetreuung usw.) abgetauscht werden. D.h., für den Verzicht auf die Landesumlage werden entsprechend geringere Förderungen vom Land an die Gemeinden gezahlt. Mit einer Reform der Bedarfszuweisungsmittel sollten klare, transparente Richtlinien eingeführt werden, die von einem Beirat mit Einbeziehung des Österreichischen Gemeindebundes und Österreichischen Städtebundes vollzogen werden. Schließlich bedarf es eines jährlichen Transferberichts in den einzelnen Bundesländern, der über die Transferbeziehungen zwischen den Ländern und Gemeinden und deren Wirkungen Bericht erstattet. b) Reformen auf Ebene der Gemeinden Auf der Ebene der Gemeinden sollten künftig anstatt der Vielzahl an Transfers nur ein bis zwei Transfers zum Finanzkraftausgleich zwischen den Gemeinden dienen. Dieser Ressourcenausgleich sollte auch nicht – wie derzeit – zu einer Nivellierung oder sogar
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ZUSAMMENFASSUNG
Überkompensierung führen, sondern finanzschwache Gemeinden auf 80 bis 90 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft heranführen. Weiters sollte für den Lastenausgleich die Zuweisung von BZ-Mitteln verstärkt nach objektiven Kriterien (sozio-demografische, geografisch-topografische Faktoren) erfolgen. Die Abgeltung regionaler Spill-overs für die Bereitstellung von Leistungen, die auch von BürgerInnen anderer Gemeinden wahrgenommen werden, sollte durch finanzielle Entschädigung für zentralörtliche Aufgaben berücksichtigt werden. Weiters sollten auch künftig Strukturausgleichs-Transfers für selektive regionale Projekte in wirtschaftsschwächeren, finanzärmeren Regionen entsprechend berücksichtigt werden.
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EINLEITUNG
II
Einleitung
1
Gegenstand der Studie
Vorliegende Studie im Auftrag des Österreichischen Städtebundes beinhaltet eine kritische Analyse der Transferverflechtungen der österreichischen Gemeinden mit den Bundesländern. Dabei werden sowohl die Förder- und Transferpraxis in ausgewählten Aufgabenbereichen, als auch die Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden untersucht. Die Umverteilung der Finanzkraft (Ertragsanteile plus gemeindeeigene Steuern) aufgrund der Transfers soll dabei entsprechend Berücksichtigung finden. Folgende Untersuchungsschwerpunkte stehen somit im Vordergrund der Studie:
Darstellung der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden im Überblick; Darstellen der Verteilungswirkungen der Förder- und Transfermaßnahmen nach Finanzkraft bzw. Gemeindegröße; Herausarbeiten der Finanzkraft nach Größenklassen vor und nach den Transfers mit den Ländern; Handlungserfordernisse zur Förder- und Transferpolitik.
Folgende Transfers werden in die Analyse einbezogen:
Vorschulische Erziehung; Pflichtschulen; Sozialhilfe im weiteren Sinn; Krankenanstalten; Landesumlage; Bedarfszuweisungen der Länder an die Gemeinden.
Um Aussagen über die Entwicklung der Förderungen und Transferbeziehungen treffen zu können, wurden die Jahre 2002 und 2011 in die Betrachtung einbezogen. Die Ergebnisse der Studie bestehen demnach
2
aus einer kritischen Analyse der Transferpolitik zwischen den Ländern und Gemeinden, aus einer Offenlegung der interkommunalen Verteilungswirkungen der Transferpolitik in den einzelnen Bundesländern wie auch zwischen den Größenklassen; aus der Erarbeitung eines aktualisierten Maßnahmenkatalogs zur Reform der Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden.
Gliederung der Studie
Die Studie ist in drei wesentliche Themenbereiche gegliedert:
16 08.05.13
Entwicklung der Förder- und Transferbeziehungen in den einzelnen Bundesländern zwischen 2002 und 2011 Verteilungswirkungen der Transfers Schlussfolgerungen und Handlungserfordernisse zur Förder- und Transferpolitik
GRUNDLAGEN ZU FINANZAUSGLEICH UND TRANSFERBEZIEHUNGEN
III Grundlagen zu Finanzausgleich und Transferbeziehungen 1
Stellung der Transfers im Finanzausgleich
Die Förder- und Transferpolitik ist als Teil des Finanzausgleichs in Österreich zu sehen. Nachfolgend werden zentrale Begriffsbestimmungen rund um die Themenbereiche Finanzausgleich sowie Förder- und Transferpolitik dargestellt.
1.1
Finanzausgleich und Transfers – Begriffsbestimmung
Der Begriff „Finanzausgleich“ wird sehr vielfältig verwendet, weshalb nachfolgend die wichtigsten Begriffsbestimmungen erläutert werden.3 Finanzausgleich im weiteren bzw. im engeren Sinn Unter Finanzausgleich im weiteren Sinn wird die Zuordnung der öffentlichen Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen auf die Gebietskörperschaften verstanden. Der Finanzausgleich im engeren Sinn nimmt die Aufgabenverteilung als gegeben an und stellt über die Regelung der Einnahmenverteilung (inklusive Ausgleichsmaßnahmen) die Finanzierung der Aufgaben der Gebietskörperschaften sicher. Die Begriffe des primären, sekundären und tertiären Finanzausgleichs beziehen sich dabei tendenziell auf den Finanzausgleich im engeren Sinn. Primärer Finanzausgleich Der primäre Finanzausgleich umfasst die Verteilung der Abgabenhoheit. Es wird dabei geregelt, welche Abgaben von welcher Gebietskörperschaftsebene eingehoben werden dürfen. Zusätzlich wird im primären Finanzausgleich die Verteilung der Ertragshoheit (Beteiligung am Aufkommen an gemeinschaftlichen Abgaben) auf die Gebietskörperschaften bestimmt. Der primäre Finanzausgleich ist im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Sekundärer Finanzausgleich Der sekundäre Finanzausgleich bezeichnet das System der Transferzahlungen zwischen den Gebietskörperschaften, welche die Abgabenteilung aus dem primären Finanzausgleich ergänzen. Es handelt sich hierbei um Kostentragungen, Ersätze, Zuschüsse und Finanzzuweisungen. Diese sind im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Die finanziellen Beziehungen zwischen Ländern und Gemeinden werden hier grundsätzlich nicht geregelt. Es ist lediglich geregelt, in welchem Ausmaß und aus welcher Quelle Mittel für die Gemeindebedarfszuweisungsmittel zur Verfügung stehen, nicht jedoch nach welchen Kriterien diese Mittel zu verteilen sind. Zusätzlich ist im sekundären Finanzausgleich eine Obergrenze für die Landesumlage festgeschrieben. Tertiärer Finanzausgleich Der tertiäre Finanzausgleich umfasst alle übrigen intragovernmentalen (d.h. Transfers zwischen öffentlichen Rechtsträgern) Transfers nach sonstigen Bundes- und Landesgesetzen. Hierunter 3
Vgl. hierzu insbesondere Bauer; Thöni: Begriffe, 2008, S. 23ff. sowie Bröthaler: Entwicklung des Finanzausgleichs, 2008, S. 214 ff. und Bröthaler; Bauer; Schönbeck: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers, 2006.
17 08.05.13
GRUNDLAGEN ZU FINANZAUSGLEICH UND TRANSFERBEZIEHUNGEN
fallen hauptsächlich die Transferleistungen von den Gemeinden an die Länder (z.B. Krankenhausumlage, Sozialhilfeumlage) oder von den Ländern an die Gemeinden (z.B. Personalkostenzuschuss im Bereich der Kindergärten). Grauer Finanzausgleich Wenn eine Gebietskörperschaftsebene Regelungen erlässt, die bei einer anderen Gebietskörperschaftsebene finanzielle Be- oder Entlastungen erwirken, wird dies als grauer Finanzausgleich bezeichnet. So wurden beispielsweise in den letzten Jahren Aufgaben an die Statutarstädte ohne finanzielle Abgeltung übertragen (z.B. Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Einführung des Hochsicherheitspasses) oder das Leistungsangebot der Gemeinden per Landesgesetz erweitert (z.B. Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Reduktion der Klassenschülerhöchstzahl). Vertikaler und horizontaler Finanzausgleich Als vertikaler Finanzausgleich werden jene Regelungen des Finanzausgleichs bezeichnet, die die Verteilung der Mittel zwischen den Gebietskörperschaften regeln. Als horizontaler Finanzausgleich gelten jene Regeln des Finanzausgleichs, die die Verteilung der Mittel innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaften bestimmen. So wird also im vertikalen Finanzausgleich geregelt, wie viele Mittel insgesamt für alle Gemeinden zur Verfügung stehen und der horizontale Finanzausgleich bestimmt, wie viel davon jede einzelne Gemeinde erhält. Lasten- und Ressourcenausgleich Lastenausgleich bedeutet, dass eine Gebietskörperschaft Transferzahlungen an eine andere Gebietskörperschaft zu leisten hat, weil diese eine bestimmte Aufgabenlast (z.B. Krankenanstalten) aufgrund unzureichender eigener Einnahmen nicht alleine finanzieren kann. Ressourcenausgleich heißt, durch Transfers die Finanzkraft von finanzschwächeren Gebietskörperschaften auf ein bestimmtes Niveau zu verbessern (z.B. Umverteilung von finanzstärkeren zu finanzschwächeren Gemeinden durch den Finanzkraftschlüssel bei der Landesumlage).
1.2
Finanzielle Verflechtungen im Finanzausgleich
Nachfolgende Tabelle 9 stellt die finanziellen Verflechtungen im Finanzausgleich stark vereinfacht dar. Im Finanzausgleichsgesetz selbst werden die Verteilung der Ertragsanteile auf die Gebietskörperschaftsebenen, die grundsätzliche Einhebung der Landesumlage sowie Transferleistungen des Bundes festgelegt.
18 08.05.13
GRUNDLAGEN ZU FINANZAUSGLEICH UND TRANSFERBEZIEHUNGEN
Abbildung 9: Finanzielle Verflechtungen der Gebietskörperschaften im Finanzausgleich
Bund
Ertragsanteile, Transfers
Länder Transfers (Umlagen)
Gemeinden
Ertragsanteile Transfers (Förderungen)
Quelle: KDZ: eigene Darstellung, 2013.
Die gesetzlichen Grundlagen für alle weiteren Transferleistungen befinden sich in sonstigen Bundes- und Landesgesetzen. Eine Transferleistung (bzw. ein Transfer) stellt eine Finanzbeziehung zwischen mehreren Partnern dar, wobei zwischen verschiedenen Transfers unterschieden werden kann. Die Klassifizierung der Transfers erfolgt in der Regel nach folgenden Kriterien:4
„Zweckbindung: zweckgebundene und nicht zweckgebundene Transfers; Richtung: vertikale („absteigende oder aufsteigende“) und horizontale Transfers; Vermögenswirksamkeit: laufende und Kapitaltransfers; Ziel: funktionsspezifische und regionsspezifische Transfers; Wirkung: Transfers mit allokativer und distributiver Wirkung; Dotierung: frei budgetierbare und gesetzlich geregelte Transfers; Verteilung: Bedarfs- und Schlüsseltransfers; Transferart: Zuschuss, Zuweisung, Beitrag, Umlage, Subvention, Kostenbeiträge und -ersätze.“
Daraus ergeben sich folgende Transferarten:5
4 5
Laufende Transfers sind Geldleistungen, die bei der Empfängerin und beim Empfänger als einkommenswirksam zu betrachten und insbesondere für Konsumzwecke oder sonstige laufende Verwendungszwecke bestimmt sind. Darunter fallen beispielsweise Finanzzuweisungen, Zuschüsse, Subventionen, Beihilfen, Umlagen. Kapitaltransfers sind Zahlungen ohne Gegenleistung, die ausdrücklich für Investitionszwecke bestimmt sind und widmungsgemäß verwendet werden müssen. Ferner sind Kapitaltransfers Zahlungen, die nicht dem laufenden Einkommen zugerechnet, sondern als Vermögenszuwachs betrachtet werden. Schlüsselzuweisungen dienen, auch wenn im Einzelfall ein Verwendungszweck angegeben ist, prinzipiell zur Deckung allgemeiner Haushaltserfordernisse. Sie können auch nicht an Bedingungen,
siehe Schönbäck et.al.: Netz der intragovernmentalen Transferbeziehungen, 2004, S. 12. siehe Schönbäck et.al.: Netz der intragovernmentalen Transferbeziehungen, 2004, S. 14 f.
19 08.05.13
GRUNDLAGEN ZU FINANZAUSGLEICH UND TRANSFERBEZIEHUNGEN
1.3
wie etwa an die Erbringung einer Grundleistung oder an einen genauen Verwendungsnachweis, geknüpft werden. Bedarfszuweisungen sind zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes, zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse und zum Ausgleich von Härten bestimmt, die sich bei der Verteilung von Abgabenertragsanteilen oder Schlüsselzuweisungen ergeben. Zuschüsse werden ausdrücklich für bestimmte Zwecke gewährt, in der Regel werden eine Grundleistung und ein genauer Verwendungsnachweis verlangt. Kostenbeiträge (-ersätze) der Gemeinden sind einnahmenseitig beispielsweise Zahlungen, die eine (betreuende) Gemeinde einer (betreuten) Gemeinde für tatsächlich erbrachte Leistungen (z.B. im Bereich Pflichtschulen) vorschreibt. Ausgabenseitig sind es Zahlungen einer Gemeinde für die Abgeltung von Leistungen eigener und fremder Verwaltungsdienststellen, für die keine bestimmten Gebühren, Entgelte oder Tarife festgelegt sind. Kostenersätze werden vor allem im hoheitlichen bzw. nichtbetrieblichen Bereich anfallen. Beiträge sind Abgaben, die zur teilweisen Deckung der Kosten öffentlicher Einrichtungen von den davon besonders Begünstigten eingehoben werden. Zum Unterschied von Gebühren ist es bei Beiträgen gleichgültig, ob der Beitragspflichtige die von ihm mitfinanzierte Einrichtung tatsächlich in Anspruch nimmt oder nicht. Umlagen sind Zahlungen, mit welchen in der Regel nicht durch andere Einnahmen gedeckte Ausgaben des Trägers einer Einrichtung finanziert werden (z.B. Sozialhilfeverbandsumlage). Die Unterscheidung von einem Kostenersatz ist manchmal nur schwer zu treffen. Der Landesumlage kommt steuerähnlicher Charakter zu. Subventionen sind Zuschüsse, die von öffentlichen Rechtsträgern an Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen oder an private Rechtsträger gewährt werden. Den Subventionen stehen keine direkten Gegenleistungen gegenüber, doch wird mit ihrer Hingabe eine Reihe von Zwecken erfüllt, die in der Regel das Verhalten des Empfängers beeinflussen sollen. Zuwendungen sind sonstige Zahlungen ohne Gegenleistung an oder durch Gebietskörperschaften (Subventionen, Spenden, Beihilfen).
Zielsetzung von Transferleistungen
Generell ist zwischen Wirkung und Zielsetzung einer Transferleistung zu unterscheiden. Die Wirkung, die eine Transferleistung letztlich aufweist, muss nicht mit der ursprünglichen Zielsetzung übereinstimmen. Die angestrebten Ziele können generell regionalspezifisch und/oder gesamtwirtschaftlich, allokativ und/oder distributiv sein. Weiters können beispielsweise stabilitätspolitische Effekte, die wirtschaftliche Angleichung regionaler Gegebenheiten oder das langfristige Wirtschaftswachstum angestrebt werden. Nur selten sind die verfolgten Ziele einer Transferleistung vollständig bekannt und explizit formuliert.
20 08.05.13
GRUNDLAGEN ZU FINANZAUSGLEICH UND TRANSFERBEZIEHUNGEN
Gemäß der finanzwissenschaftlichen Theorie6 folgen die Ziele von intragovernmentalen Transfers den grundlegenden Steuerungsbereichen der öffentlichen Finanzwirtschaft, nämlich den Allokations-, Distributions- und Stabilitätszielen. Da die intragovernmentalen Transfers grundsätzlich der Feinsteuerung der Mittelverteilung in den Finanzausgleichssystemen der verschiedenen Staaten dienen, dominieren die Transfers mit allokativen und jene mit distributiven Wirkungen. Stabilitätspolitische Ziele werden dagegen in erster Linie über die Verteilung der Aufkommens- und Ertragshoheit und nicht mit Hilfe von Transfers angestrebt. Transfers mit allokativen Zielen werden v.a. zum tendenziellen Ausgleich interregionaler Spillovers, zur Sicherung einer angestrebten Produktivität der regional gebundenen Infrastruktur, zum Vermeiden unwirtschaftlicher Wanderungen und zum Ausgleich von vertikalen und horizontalen Mängeln des primären Finanzausgleichs verwendet. Transfers mit distributiven Zielen dienen in erster Linie dem horizontalen Einnahmenausgleich und dem horizontalen Lastenausgleich zwecks der tendenziellen Sicherung eines gewünschten Standards der Ausstattung der Gebietskörperschaften einer Ebene mit öffentlichen Gütern im Sinn der „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“.
2
Methodische Vorgehensweise
Die vorliegende Studie wird in drei wesentliche Bereiche gegliedert:
2.1
Entwicklung der Förder- und Transferbeziehungen in den einzelnen Bundesländern zwischen 2002 und 2011 Verteilungswirkungen der Transfers Schlussfolgerungen und Handlungserfordernisse zur Förder- und Transferpolitik
Entwicklung der Förder- und Transferbeziehungen in den Bundesländern zwischen 2002 und 2011
In dieser Studie stehen die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden im Mittelpunkt, wobei auch Gemeindeverbände oder sonstige Träger öffentlichen Rechts – sofern diese ebenfalls für die Transferbeziehung zwischen Ländern und Gemeinden ausschlaggebend sind – in die Betrachtung einbezogen werden. Die ausgewählten Transferbeziehungen werden sowohl qualitativ beschrieben, als auch ihre finanzielle Bedeutung und Ausprägung im Rahmen einer finanzstatistischen Analyse dargestellt. In den Bereich der qualitativen Aufbereitung fallen kompetenzrechtliche und organisatorische Hinweise. Methodisch basieren die Beschreibungen der hier angeführten Kriterien auf einer Internetrecherche sowie einer Dokumentenanalyse (Gesetzeslage). Ergänzende Informationen wurden bei Bedarf im Rahmen von Expertengesprächen gewonnen. Datengrundlage für die finanzstatistische Untersuchung ist der Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria. Für die Berechnung der Pro-Kopf-Werte wurden die von der Statistik Austria veröffentlichten Bevölkerungszahlen mit Stichtag 01.01.2012 zu Grunde gelegt. Die Analyse umfasst grundsätzlich den Zeitraum 2002 bis 2011. 6
siehe Zimmermann u. Henke: Finanzwissenschaft, 2005, S. 217 ff.
21 08.05.13
GRUNDLAGEN ZU FINANZAUSGLEICH UND TRANSFERBEZIEHUNGEN
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die in die finanzstatistischen Berechnungen einbezogenen Unterabschnitte und Posten sowie deren Zuordnung zu den betrachteten Transferbereichen. Auf Basis der organisatorischen Rahmenbedingungen wurden entweder nur die in den Posten 751 und 771 ausgewiesenen Transferausgaben bzw. in den Posten 861 und 871 ausgewiesenen Transfereinnahmen zwischen Land und Gemeinden, oder auch die Transfereinnahmen der Posten 752, 754, 772 und 774 und die Transferausgaben der Posten 862, 864, 872, 874 (jeweils von/an Länder/n, Gemeinden und Gemeindeverbände/n sowie von/an sonstige/n Träger/n des öffentlichen Rechts) mitberücksichtigt. Tabelle 1: Betrachtete Unterabschnitte und Posten nach Aufgabenbereichen
Transferbereiche
Unterabschnitte
Erläuterungen zu den Unterabschnitten
Posten Ausgaben
Posten Einnahmen
Erläuterungen zu den Posten
Vorschulische Erziehung
UA 240, 241, 249
Kindergärten
751+771
861+871
nur Landestransfers
Pflichtschulen
UA 210-214, 219
Allgemeinbildender Unterricht exkl. Allgemeinbildender Höherer Schulen
751+771
861+871
nur Landestransfers
Sozialhilfe i.w.S.
UA 400, 401, 410-419, 430-439
Sozialamt, Einrichtungen und Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe, sonst. Einrichtungen und Maßnahmen der allgemeinen öffentlichen Wohlfahrt, Maßnahmen der Behindertenhilfe, Pflegesicherung, Jugendamt, Jugendwohlfahrt
751, 752, 754, 771, 774, 772
861, 862, 864, 871, 872, 874
Transfers von/zu Land, Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden, sonst. Träger öffentl. Rechts
Krankenanstalten
UA 550-569 +590
Eigene Krankenanstalten, Krankenanstalten anderer Rechtsträger, Krankenanstaltenfonds
751, 752, 754, 771, 774, 772
861, 862, 864, 871, 872, 874
Transfers von/zu Land, Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden, sonst. Träger öffentl. Rechts
Bedarfszuweisungen
alle
Landesumlage
UA 930
871 (+ 861 für UAB 9407) Landesumlage
751+771
861+871
nur Landestransfers
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2013.
Die Ausweitung der Transferbeziehung auf Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sowie Träger des öffentlichen Rechts ergibt sich durch die in den Bundesländern unterschiedlich praktizierte organisatorische Ausgestaltung der Aufgabenbereiche. Die getrennte Betrachtung von Bedarfszuweisungen im Bundesländervergleich ist mit Abgrenzungsproblemen verknüpft. So besteht je nach Bundesland eine unterschiedliche Verbuchungspraxis, wodurch die Vergleichbarkeit etwas erschwert wird.
2.2
Verteilungswirkungen der Transfers
Bei der Analyse der Verteilungswirkungen der Transfers erfolgt eine nähere Betrachtung ausgewählter Transferbereiche nach Einwohnerklasse, Finanzkraft-Quintilen und Bundesländern. 7
Unterabschnitt 940 = Bedarfszuweisungen.
22 08.05.13
GRUNDLAGEN ZU FINANZAUSGLEICH UND TRANSFERBEZIEHUNGEN
Dabei werden die Gemeinden auf Basis des Bevölkerungsstandes vom 01.01.2012 in Einwohnerklassen eingeteilt:
bis 500 EinwohnerInnen (EW) 501 - 1.000 EW 1.001 - 2.500 EW 2.501 - 5.000 EW 5.001 - 10.000 EW 10.001 - 20.000 EW 20.001 - 50.000 EW über 50.000 EW
Nachfolgende Tabelle 2 zeigt die Anzahl der Gemeinden je gewählter Einwohnerklasse, deren Einwohnerzahl und durchschnittliche Bevölkerungsentwicklung. Dabei ist Wien nicht enthalten, weil es in seiner Sonderform als Gemeinde und gleichzeitig Bundesland nicht mit anderen Städten und Gemeinden vergleichbar ist. Es zeigt sich, dass die meisten österreichischen Gemeinden (exkl. Wien) unter 5.000 EW haben (insgesamt 90 Prozent). In diesen Gemeinden wohnen ungefähr 54 Prozent der BürgerInnen. 31 Prozent der BürgerInnen wohnen in Städten mit mehr als 10.000 EW, die in ihrer absoluten Anzahl lediglich 3 Prozent der Gemeinden (exkl. Wien) ausmachen. Außerdem lässt sich ein Trend erkennen, wonach die Bevölkerungszahl in den größeren Gemeinden eher wächst (um bis zu 5,1 Prozent im Zeitraum 2003 bis 2012), während sie in Klein- und Kleinstgemeinden sinkt. Tabelle 2: Verteilung der Gemeinden und EinwohnerInnen nach Einwohnerklassen zum 01.01.20128 Einwohnergrößenklasse
Anzahl der Gemeinden
Anteil an der Summe der Gemeinden
Einwohnerzahl
Anteil an der Gesamtbevölkerung
durchschn. Einwohnerzahl
unter 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW über 50.000 EW Gesamt
187 431 1086 428 152 47 17 8 2356
8% 18% 46% 18% 6% 2% 1% 0% 100%
63.545 326.040 1.755.943 1.458.376 1.040.242 610.905 465.310 991.421 6.711.782
1% 5% 26% 22% 15% 9% 7% 15% 100%
340 756 1.617 3.407 6.844 12.998 27.371 123.928 2.849
durchschn. Bevölkerungsentw. 2003 bis 2012 -2,0% -0,7% 1,2% 3,8% 4,2% 5,1% 3,5% 5,4% 1,4%
Quelle: Statistik Austria: Einwohnerzahlen 01.01.2012; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Zusätzlich wurden die Gemeinden in so genannte „Finanzkraft-Quintile“ eingeteilt. Dies sind fünf Gruppen mit der gleichen Anzahl von Gemeinden. Die Zuteilung der Gemeinden in die jeweilige Gruppe (in das jeweilige Finanzkraft-Quintil) erfolgte anhand der Finanzkraft der Gemeinde. Als Finanzkraft gilt hierbei die Summe aus eigenen Steuern und Ertragsanteilen pro EinwohnerIn. Jenes Fünftel der Gemeinden mit der höchsten Finanzkraft wurde dem Finanzkraftquintil 5 zugewiesen, jenes mit der niedrigsten Finanzkraft wurde dem Finanzkraftquintil 1 zugeordnet. Die verbleibenden Gemeinden entsprechend ihrer Finanzkraft den Quintilen 2 bis 4. In nachfolgender Tabelle 3 ist zu sehen, dass meist die größeren Gemeinden jene sind, die auch die größte Finanzkraft aufweisen. Je höher das Finanzkraftquintil, desto höher ist die durchschnittliche Einwohnerzahl der sich in diesem Quintil befindlichen Gemeinden. Das ist auch 8
Wien mit seinen rund 1,7 Mio. EinwohnerInnen wird in dieser Analyse nicht berücksichtigt, da es in seiner Doppelfunktion als Stadt und Land keine Transfers im Innenverhältnis aufweist.
23 08.05.13
GRUNDLAGEN ZU FINANZAUSGLEICH UND TRANSFERBEZIEHUNGEN
an der Gesamteinwohnerzahl sowie am Anteil der EinwohnerInnen je Finanzkraftquintil an der Gesamtbevölkerung zu erkennen. Die Bevölkerungsentwicklung ist in den Finanzkraftquintilen relativ ähnlich und tendenziell stabil bzw. nur leicht wachsend. Tabelle 3: Verteilung der Gemeinden und EinwohnerInnen nach Finanzkraft-Quintilen zum 01.01.2012
Finanzkraft-Quintil
Anzahl der Gemeinden
Anteil an der Summe der Gemeinden
Einwohnerzahl
Anteil an der Gesamtbevölkerung
durchschn. Einwohnerzahl
1 2 3 4 5 Gesamt
472 471 471 471 471 2356
20% 20% 20% 20% 20% 100%
574.667 798.625 951.622 1.309.700 3.077.168 6.711.782
9% 12% 14% 20% 46% 100%
1.218 1.696 2.020 2.781 6.533 2.849
durchschn. Bevölkerungsentw. 2003 bis 2012 0,1% 1,0% 1,7% 1,8% 2,1% 1,4%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Tabelle 4: Verteilung der Gemeinden nach Einwohnerklassen und Finanzkraft-Quintilen zum 01.01.2012 unter 500 EW FKQ 1 FKQ 2 FKQ 3 FKQ 4 FKQ 5 SUMME
70 37 25 29 26
501 bis 1.000 EW 145 92 88 45 61
1.001 bis 2.500 EW 230 260 233 207 156
187
431
1.086
2.501 bis 5.001 bis 10.001 bis 20.001 bis über 5.000 EW 10.000 EW 20.000 EW 50.000 EW 50.000 EW SUMME 26 1 472 71 11 471 98 27 471 132 46 12 471 101 67 35 17 8 471 428
152
47
17
8
2.356
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Die Verteilungswirkungen der Transfers soll nach Größenklassen differenziert nach folgenden Kriterien dargestellt werden:
24 08.05.13
Finanzkraft je EW vor Transfers; Einnahmen aus lfd. Transfers je EW; Ausgaben aus lfd. Transfers je EW; Finanzkraft je EW nach lfd. Transfers; Einnahmen aus Bedarfszuweisungen je EW; Finanzkraft je EW nach lfd. Transfers und Bedarfszuweisungen; Ertragsanteile je EW vor Vorwegabzug; Ertragsanteile je EW nach Vorwegabzug; Ertragsanteile je EW nach Vorwegabzug, lfd. Transfers und BZ-Mittel; Transferbilanz je Bundesland.
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
IV Entwicklung der Transfers von 2002 bis 2011 Förder- und Transferbeziehungen zwischen Bundesländern und Gemeinden werden je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Dabei sind jedoch nicht sämtliche Transferbereiche miteinander vergleichbar, weshalb hier nachfolgend eine Konzentration auf die Bereiche Sozialhilfe im weiteren Sinn, Krankenanstalten, Landesumlage, Vorschulische Erziehung, Pflichtschulen und Bedarfszuweisungen erfolgt. Im Nachfolgenden soll die Förder- und Transferpolitik der österreichischen Bundesländer transparent gemacht und etwaige Unterschiede dargestellt werden.
1
Gesamtbetrachtung – Transfereinnahmen, -ausgaben, -saldo aus Gemeindesicht
Die vielfältigen Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet. Einerseits sind die wichtigsten Umlagen (Landesumlage, Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage) in den Bundesländern meist unterschiedlich geregelt, andererseits bestehen zahlreiche Förderungen (sowohl betreffend laufende Transfers als auch Bedarfszuweisungen und andere Kapitaltransfers). Dadurch kommt es je nach Bundesland zu verschiedenen Transferbelastungen der Gemeinden. In Summe belaufen sich die Transferausgaben der österreichischen Gemeinden an die Länder auf 2,7 Mrd. Euro (2011), die Transfereinnahmen betragen 1,5 Mrd. Euro. Es verbleibt ein negativer Transfersaldo9 der Gemeinden zu/von den Ländern10 in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro (siehe Tabelle 5). Während die Transferausgaben in den vergangenen zehn Jahren um 69 Prozent gestiegen sind, haben sich die Transfereinnahmen um 27 Prozent erhöht. Daraus folgt, dass sich der negative Transfersaldo seit 2002 mit +190 Prozent fast verdreifacht hat. Die Verschlechterung des Transfersaldos zu Ungunsten der Gemeinden ist zu einem großen Teil auf die höhere Sozialhilfeumlage (+91 Prozent) und Krankenanstaltenumlage (+84 Prozent) zurückzuführen. Im Durchschnitt zahlten die österreichischen Gemeinden im Jahr 2011 175 Euro pro Kopf an das jeweilige Bundesland, und damit durchschnittlich 113 Euro pro Kopf mehr als im Jahr 2002. Dieser Wert variiert sehr stark je nach Bundesland. Während die oberösterreichischen Gemeinden mit 273 Euro pro Kopf am stärksten belastet werden, ist der Transfersaldo in der Steiermark mit 15 Euro pro Kopf am geringsten. Dies ist auf sehr unterschiedliche Umlagenbelastungen zurückzuführen. Während die Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage in Oberösterreich zu den höchsten im Österreichvergleich zählen, müssen die steirischen Gemeinden keine Krankenanstaltenumlage und eine durchschnittlich hohe Sozialhilfeumlage bezahlen.
9
Saldo sämtlicher Transfereinnahmen und -ausgaben einer Gemeinde Bei Betrachtung des Transfersaldos zwischen Land und Gemeinde ist zu berücksichtigen, dass dieser auch die Bedarfszuweisungen enthält, welche gemäß Finanzausgleichsgesetz als Gemeindemittel gelten. In Summe fällt die Belastung der Gemeinden durch die Länder daher noch deutlich stärker aus als hier dargestellt wird.
10
25 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Tabelle 5: Transfersaldo der Länder und Gemeinden (ohne Wien), 2002 bis 2011, in Tsd. Euro
Bgld 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Veränderung 2002 zu 2011
719 -1.452 96 590 -2.418 -7.257 -3.344 -4.388 2.410 -9.070 -9.789 -
Bgld 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Veränderung 2002 zu 2011
2,6 -5,2 0,3 2,1 -8,6 -25,8 -11,8 -15,5 8,5 -31,7 -34,3 -
Transfersaldo der Gemeinden vom/an das Land nach Bundesland, in Tsd. Euro Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tir
-34.163 -50.480 -50.372 -67.300 -77.268 -97.357 -106.837 -114.532 -120.948 -143.816 -109.653 321,0%
-120.769 -126.701 -110.721 -123.925 -193.627 -205.257 -179.350 -168.486 -269.272 -288.453 -167.684 138,8%
-123.862 -172.764 -187.775 -221.180 -262.292 -303.435 -338.066 -334.695 -361.850 -386.082 -262.220 211,7%
-64.632 -81.990 -82.480 -86.538 -100.714 -110.126 -108.039 -96.780 -92.370 -107.848 -43.215 66,9%
5.919 1.888 6.748 14.738 28.308 3.098 -3.592 7.818 5.767 -17.913 -23.832 -
-63.651 -43.813 -66.410 -72.649 -69.018 -75.283 -93.020 -100.708 -116.461 -159.254 -95.603 150,2%
Transfersaldo der Gemeinden vom/an das Land nach Bundesland, in Euro pro Kopf Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tir
-61,2 -90,5 -90,1 -120,3 -138,1 -173,8 -190,6 -204,8 -216,6 -257,8 -196,7 321,6%
-78,0 -81,4 -70,6 -78,4 -121,9 -128,6 -111,7 -104,8 -167,0 -178,3 -100,4 128,8%
-89,6 -124,5 -134,6 -158,0 -186,9 -215,7 -239,7 -237,2 -256,2 -272,5 -182,9 204,2%
-125,0 -157,8 -157,9 -164,9 -191,5 -208,8 -204,1 -182,7 -173,7 -201,9 -76,9 61,5%
5,0 1,6 5,6 12,3 23,5 2,6 -3,0 6,5 4,8 -14,8 -19,7 -
-93,7 -64,1 -96,4 -104,6 -99,0 -107,4 -132,0 -142,5 -164,0 -222,9 -129,2 137,9%
Vbg
-3.575 -22.154 -26.477 -28.281 -23.836 -29.819 -47.732 -40.426 -53.769 -59.478 -55.903 1563,5%
Vbg
-10,1 -62,0 -73,5 -78,0 -65,4 -81,5 -129,9 -109,6 -145,3 -160,0 -149,9 1486,8%
Gesamt
-404.015 -497.466 -517.391 -584.545 -700.864 -825.435 -879.981 -852.196 -1.006.495 -1.171.915 -767.900 190,1%
Gesamt
-62,1 -76,2 -78,8 -88,5 -105,8 -124,2 -132,0 -127,6 -150,4 -174,6 -112,5 181,2%
Quelle: Statistik Austria, Gemeindegebarung 2002-2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013; umfasst lfd. Transfers und Kapitaltransfers Post 751, 771, 861, 871; Krankenanstalten Post 752, 754, 772, 774, 862, 864, 872, 874; Sozialhilfeumlage Post 752, 754, 772, 774, 862, 864, 872, 874
Abbildung 10 zeigt den Transfersaldo der Gemeinden zum/vom Land inkl. der gesamten Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage11. Den höchsten negativen Transfersaldo hatten im Jahr 2011 die Gemeinden der Bundesländer Oberösterreich und Kärnten, d.h. die Transferbelastung der Gemeinden war in diesen Bundesländern am größten. Der kleine ProKopf-Saldo der Gemeinden im Burgenland und der Steiermark ist zu einem großen Teil auf die geringe Umlagenbelastung in diesen beiden Bundesländern zurückzuführen. Während die Krankenanstaltenumlage im Burgenland 21 Euro pro Kopf beträgt, liegt sie in Oberösterreich bei 203 Euro pro Kopf. In der Steiermark wird seitens des Landes auf die Einhebung einer Krankenanstaltenumlage verzichtet. Die Gemeinden des Bundeslandes Salzburg mussten 2002 noch den höchsten Transfersaldo bewältigen, 2011 rangiert Salzburg aufgrund des starken Anstiegs der anderen Bundesländer nur im Mittelfeld. Insgesamt kam es von 2002 bis 2011 zu einem Anstieg des negativen Transfersaldos bei den Gemeinden – die Finanzierungslast nahm daher deutlich zu.
11
In einigen Bundesländern werden die Sozialhilfe- bzw. Krankenanstaltenumlagen nicht als Transfers von der Gemeinde ans Land verbucht, sondern als Transfers an sonstige Träger des öffentlichen Rechts bzw. an Gemeindeverbände. So wird die Sozialhilfeumlage in Oberösterreich und in der Steiermark als Transfer an die Sozialhilfeverbände (daher Gemeindeverbände) verbucht. Auch bei den Krankenanstalten wird die Umlage nicht durchgängig als Transfers an die Länder verbucht. Die hier dargestellten Abbildungen enthalten die gesamte Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage – unabhängig von der getätigten Verbuchungsweise, da die Länder in diesen beiden Bereichen Aufgabenträger sind.
26 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Abbildung 10: Transfersaldo der Gemeinden zum/vom Land, 2002 bis 2011 nach Bundesland, Euro pro Kopf 50 0
Euro pro Kopf
-50
2002
-100
2005 -150
2008
-200
2011
-250 -300 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
6.000
250
5.000
200
4.000
150
3.000
100
2.000
50
1.000
0
0
indexiert
in Mio. Euro
Abbildung 11: Entwicklung des Transfersaldos und der Ertragsanteile, 2002 bis 2011, in Mio. Euro und indexiert
-50 2002
2003
2004
Nettotransfers
2005
2006
Ertragsanteile
2007
2008
Nettotransfers
2009
2010
2011
Ertragsanteile
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 11 zeigt die Entwicklung des Transfersaldos sowie der Ertragsanteile zum einen in absoluten Zahlen und zum anderen in einer indexierten Darstellung. Während die Einnahmen aus Ertragsanteilen in den vergangenen zehn Jahren um 31 Prozent gestiegen sind, hat sich der Transfersaldo um 190 Prozent erhöht. Wie die Darstellung in absoluten Zahlen zeigt, hat sich der Anteil des Transfersaldos an den Ertragsanteilen zwischen 2002 und 2011 von 10 auf 22 Prozent
27 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
erhöht. Ohne Berücksichtigung der Bedarfszuweisungsmittel (inkl. Haushaltsausgleich), die von den Gemeinden mittels Vorwegabzug selbst finanziert werden, stieg der Transfersaldo im Beobachtungszeitraum von 1,2 Mrd. Euro auf 2,1 Mrd. Euro bzw. um 77 Prozent.
2
Umlagenbelastung aus Gemeindesicht
Die drei Umlagen in den Bereichen Landesumlage, Sozialhilfe und Krankenanstalten verzeichneten in den letzten zehn Jahren in allen Bundesländern einen kontinuierlichen Anstieg (siehe Abbildung 12)12. Im Österreichschnitt stiegen die drei Umlagen von 2002 bis 2011 um rund 73 Prozent. Abbildung 12: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland im Zeitverlauf, 2002 bis 2011, Euro pro Kopf 0 -50
-100 Euro pro Kopf
-150 -200
2002
-250
2005
-300
2008
-350
2011
-400 -450
-500 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 13 zeigt, dass im Bundesland Niederösterreich keine Landesumlage und im Bundesland Steiermark keine Krankenanstaltenumlage eingehoben wird. Die gesamte Umlagenbelastung der Gemeinden ist im Jahr 2011 im Land Oberösterreich mit 473 Euro pro Kopf am höchsten, gefolgt von Vorarlberg (423 Euro pro Kopf) und Kärnten (412 Euro pro Kopf). Im Jahr 2002 war die Umlagenbelastung ebenfalls in Oberösterreich am höchsten. Die geringste Pro-Kopf-Belastung lag sowohl 2002 als auch 2011 in den Bundesländern Steiermark und Burgenland vor. Während die Landesumlage pro Kopf in allen Bundesländern in ähnlicher Höhe liegt (55 bis 80 Euro pro Kopf), variieren die Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage sehr stark. Die Spanne der Krankenanstaltenumlage liegt zwischen 21 Euro pro Kopf im Burgenland und 203 Euro pro Kopf in Oberösterreich und bei der Sozialhilfeumlage zwischen 154 Euro pro Kopf im Burgenland und 217 Euro pro Kopf in Vorarlberg.
12
Die Städte Linz, Wels, Steyr und Graz zahlen keine Sozialhilfeumlage, da sie als Statutarstädte einen eigenen Sozialhilfeverband bilden und die Sozialhilfelasten direkt finanzieren. Diese direkt finanzierten Sozialhilfelasten sind daher in dieser Darstellung nicht enthalten.
28 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Abbildung 13: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart, 2002 und 2011, in Euro pro Kopf
Burgenland
Kärnten
2002
2011
2002
0
-15 -58
-21
-41
-100
-45
-154
Niederösterreich
2011
2002
-131
-109
2011
Euro pro Kopf
-55
2002
2011
-115 -193
-127
Salzburg
Steiermark
2002
2011
-80
-101
2002
2002
-70 -52
-203
Tirol
2011
-108 -163
-111
-180
-56 -212 -157
-300
-65
-207
2002
2011
-69 -129
-155 -115
-60 -156
-64
-51
Vorarlberg 2011
-67
-125
-88
-200
Oberösterreich
-63
-217
-80 -73
-69
-400
-77 -62
-500 Krankenanstaltenumlage
Sozialhilfeumlage
Landesumlage
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
2.1
Sozialhilfe im weiteren Sinn
Die Sozialhilfeumlage i.w.S. umfasst Transferausgaben der Gemeinden in den Bereichen Sozialhilfe i.e.S., Behindertenhilfe sowie Jugendwohlfahrt. Teilweise betreiben Gemeinden jedoch auch eigene Sozialhilfeeinrichtungen und erhalten wiederum Transfereinnahmen von den Gemeinden. Der Anteil an Transfereinnahmen ist jedoch im Vergleich zu den Transferausgaben der Gemeinden verschwindend klein. Abbildung 14: Entwicklung Transfersaldo der Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe i.w.S. nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Transfersaldo der Gemeinden 0
Euro pro Kopf
-50 2002
-100
2005
-150
2008 2011
-200 -250 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 14 zeigt den Transfersaldo pro Kopf der Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe i.w.S. nach Bundesland. Den höchsten negativen Transfersaldo in diesem Bereich haben im Jahr 2011 die Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg mit -217 Euro pro Kopf, den geringsten Saldo die
29 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Gemeinden des Landes Tirol mit -150 Euro pro Kopf. Generell ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Transferlast in allen Bundesländern seit dem Jahr 2002 zu beobachten. Die absoluten Zahlen zu Abbildung 14 werden in Tabelle 6 dargestellt. Auffällig sind die unterschiedlichen Steigerungsraten im Beobachtungszeitraum in den einzelnen Bundesländern. Für die Gemeinden des Bundeslandes Kärnten sind die Sozialhilfetransfers mit +168 Prozent am stärksten gestiegen. Tabelle 6: Transfersaldo der Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe i.w.S. nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro
2002 2005 2008 2011 Veränderung 2002 zu 2011
Transfersaldo der Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe i.w.S. nach Bundesland, in Tsd. Euro Bgld Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tir Vbg -16.422 -71.367 -141.052 -153.017 -65.185 -84.557 -45.513 -42.133 -20.481 -92.078 -158.982 -204.085 -78.277 -96.286 -53.724 -48.950 -26.216 -113.432 -182.732 -249.285 -90.765 -136.815 -70.793 -60.903 -44.012 -117.866 -254.660 -288.051 -93.300 -197.745 -106.863 -80.579 168,0%
65,2%
80,5%
88,2%
43,1%
133,9%
134,8%
Gesamt -619.246 -752.863 -930.942 -1.183.076
91,3%
91,1%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Seit dem Jahr 2002 ist der Transfersaldo in ganz Österreich jährlich um rund acht Prozent gestiegen, wobei zwischen den Ländern die Ergebnisse sehr unterschiedlich sind. Das höchste jährliche Wachstum findet sich im Burgenland mit rund 12 Prozent, gefolgt von Tirol und der Steiermark mit jeweils zehn Prozent. Relativ niedrige jährliche Steigerungsraten weist das Bundesland Salzburg mit vier Prozent auf.
2.2
Krankenanstalten
Die Krankenanstaltenumlage umfasst im Wesentlichen die Abgangsdeckung der Krankenanstalten. In einigen Städten (v.a. der Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg) werden auch eigene Krankenanstalten betrieben. Die Entwicklung des Transfersaldos der Gemeinden für den Bereich Krankenanstalten nach Bundesland wird in Abbildung 15 dargestellt, wobei in der Steiermark keine Krankenanstaltenumlage von den Gemeinden eingehoben wird. Im Jahr 2011 hatten die Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich mit -203 Euro pro Kopf die höchste Belastung zu tragen und die Gemeinden des Burgenlandes mit -21 Euro pro Kopf die geringste Transferlast. Zwischen 2002 und 2011 ist der Transfersaldo für den Bereich Krankenanstalten in ganz Österreich um sieben Prozent pro Jahr gestiegen, wobei die Ergebnisse in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Das größte jährliche Wachstum findet sich bei den Vorarlberger Gemeinden mit +27 Prozent, gefolgt von den Kärntner Gemeinden mit +14 Prozent. Das geringste jährliche Wachstum besteht in Salzburg mit +3 Prozent.
30 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Abbildung 15: Entwicklung des Transfersaldos der Gemeinden im Bereich der Krankenanstalten nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf
Transfersaldo der Gemeinden 50
Euro pro Kopf
0
-50
2002 2005
-100
2008
-150
2011
-200 -250
Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Ausgabenentwicklung der Länder und Gemeinden Tabelle 7 zeigt die Nettoausgaben13 der Länder und Gemeinden für den Bereich Krankenanstalten für die Jahre 2002 und 2011. Die Länder haben die Ausgaben in diesem Aufgabenbereich von 778 Mio. Euro auf 1.984 Mio. Euro bzw. um 155 Prozent erhöht. Tabelle 7: Nettoausgaben der Länder und Gemeinden für Krankenanstalten, 2002 und 201114
Bundesland
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Österreich Gesamt
Nettoausgaben in Tsd. Euro
2002 Nettoausg./Kopf in Euro
Länder
Länder
Gem.
7.883 4.325 30.496 22.904 186.101 203.399 248.814 161.571 113.281 44.668 29.354 41 76.838 79.522 85.116 31.922 777.884 548.352
28,50 54,59 120,12 179,97 219,08 24,68 113,09 240,03 119,54
Gem. 15,64 41,00 131,29 116,87 86,38 0,03 117,04 90,02 84,27
Anteil an Nettoausg. f. Krankenanstalten Länder 65% 57% 48% 61% 72% 100% 49% 73% 59%
Gem.
Nettoausgaben in Tsd. Euro
2011 Nettoausg./Kopf in Euro
Länder
Länder
35% 68.415 43% 155.089 52% 379.589 39% 420.067 28% 245.809 0% 466.304 51% 145.870 27% 102.750 41% 1.983.893
Gem. 5.874 73.007 287.156 284.739 54.668 103 113.849 49.832 869.227
239,03 278,05 234,68 296,50 460,21 384,34 204,17 276,40 295,58
Gem. 20,52 130,89 177,54 200,98 102,35 0,08 159,35 134,05 129,51
Anteil an Nettoausg. f. Krankenanstalten Länder 92% 68% 57% 60% 82% 100% 56% 67% 70%
Gem. 8% 32% 43% 40% 18% 0% 44% 33% 30%
Quelle: Rechnungsabschlüsse der Länder 2002 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Bei Betrachtung dieser Werte muss berücksichtigt werden, dass die öffentlichen Krankenanstalten in Landesfonds organisiert sind und damit nur ein Teil der Ausgaben bei den Ländern verbucht ist. Die Ausgaben der Länder betreffen hierbei hauptsächlich Personalüberlassungen sowie die Landesbeiträge zur Abgangsdeckung. Somit muss darauf hingewiesen werden, dass beim Zehnjahresvergleich auch Strukturänderungen innerhalb der Bundesländer erfolgt sind und bei der Auswertung der Daten berücksichtigt werden müssen.
13 14
Differenz aus ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen. Da der Rechnungsabschluss 2011 für das Bundesland Kärnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht veröffentlicht war, wurden für das Land Kärnten die Voranschlagsdaten 2011 herangezogen.
31 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Es ist insbesondere in den Bundesländern Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg zu Übertragungen von Gemeindekrankenanstalten an die Länder gekommen, was sich in rückgängigen Ausgaben und Einnahmen niederschlägt. Im Jahr 2011 findet sich ausschließlich die Krankenanstaltenumlage bei den Ausgaben – mit Ausnahme der Steiermark. Betrachtet man die Entwicklung der Nettoausgaben der Gemeinden, sind diese deutlich, trotz der Übertragungen an die Länder, um 59 Prozent von 548 Mio. Euro im Jahr 2002 auf 869 Mio. Euro im Jahr 2011 gestiegen. Im Bundesland Kärnten sind die Nettoausgaben mit +219 Prozent am stärksten gestiegen. Bei der Betrachtung der Pro-Kopf-Werte zeigt sich, dass die Ausgaben mit 131 Euro pro Kopf trotz des starken Wachstums im Durchschnitt der österreichischen Gemeinden von 130 Euro pro Kopf liegen. Insgesamt hat sich der Anteil der Länder an den gesamten Nettoausgaben für Krankenanstalten seit dem Jahr 2002 von 59 Prozent auf 70 Prozent erhöht und der Gemeindeanteil entsprechend verringert.
2.3
Landesumlage
Bei der Landesumlage handelt es sich um eine nicht zweckgebundene Transferleistung von den Gemeinden an die Länder. In den Jahren 1922 bis 1938 konnten die Länder aus ihren eigenen Steuerquellen beträchtliche Einnahmen erzielen, die etwa im Jahr 1925 – damals wurde die mittelbare Bundesverwaltung eingeführt – die Hälfte aller ihrer Ausgaben deckten. Mit der Einführung des deutschen Rechts 1938 wurden den Ländern die eigenen Besteuerungsrechte fast zur Gänze entzogen. Die Landkreise und Gaue erhielten dagegen das Recht, ihren anderweitig nicht deckbaren Bedarf durch Heranziehung eines Teils der steuerlichen Erträge der Gemeinden auszugleichen. Mit dem F-VG 1948 wurden den Ländern diese Besteuerungsrechte nicht wieder zurückgegeben. Sie verloren endgültig die Erträge aus der Grundsteuer und der Gewerbesteuer und erhielten quasi als Ausgleich die Berechtigung zur Einhebung einer Landesumlage (§ 3 Abs. 2 FAG 1948). Im Jahr 1948 lag der Prozentsatz für die Landesumlage noch bei 20 Prozent der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden und hat sich seitdem auf 7,6 Prozent reduziert.15 In Abbildung 16 wird die Entwicklung der Landesumlage nach Bundesland für die Jahre 2002 bis 2011 dargestellt. Im Bundesland Niederösterreich wird keine Landesumlage von den Gemeinden eingehoben. Als Bemessungsgrundlage für die Landesumlage dient meist die Finanzkraft des Vorjahres. Die höchste Landesumlage musste im Jahr 2011 von den Gemeinden des Bundeslandes Salzburg mit 80 Euro pro Kopf geleistet werden, gefolgt von den Vorarlberger Gemeinden mit 77 Euro pro Kopf. Die geringste Umlage zahlen die Gemeinden des Burgenlandes mit 55 Euro pro Kopf. In Österreich beträgt das durchschnittliche jährliche Wachstum der Landesumlage zwischen 2002 und 2011 +2,7 Prozent, wobei die Steigerungen in den einzelnen Bundesländern ähnlich sind und zwischen 2,3 Prozent und 2,9 Prozent variieren.
15
vgl. Biwald et.al.: Reform Finanzausgleich, 2010, S. 54.
32 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Da der Anteil der Landesumlage an den Ertragsanteilen in allen Bundesländern, mit der Ausnahme von Oberösterreich und Tirol, gleich ist, sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern auf die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden zurückzuführen. Abbildung 16: Entwicklung der Landesumlage nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 0 -10
Euro pro Kopf
-20 -30 2002
-40
2005
-50
2008
-60
2011
-70 -80 -90 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Die Gesamtsummen zu Abbildung 16 werden in Tabelle 8 dargestellt. Auch hier sind ähnliche Veränderungen in allen Bundesländern gegenüber 2002 zu erkennen. Im österreichischen Durchschnitt ist die Landesumlage seit dem Jahr 2002 um 26,7 Prozent gestiegen. Tabelle 8: Landesumlage nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro
2002 2005 2008 2011 Veränderung 2002 zu 2011
Bgld 12.473 13.237 15.584 15.759
Ktn 31.490 32.472 38.963 38.689
26,3%
22,9%
Landesumlage nach Bundesland, in Tsd. Euro NÖ OÖ Sbg Stmk 0 70.657 33.026 61.525 0 71.891 34.230 63.355 0 85.776 41.708 76.853 0 87.911 42.538 78.684 -
24,4%
28,8%
27,9%
Tir 40.672 41.920 50.306 52.438
Vbg 22.198 23.028 27.301 28.680
Gesamt 272.042 280.133 336.490 344.719
28,9%
29,2%
26,7%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
3
Förderungen durch die Länder
Abbildung 17 zeigt die Förderungen der Gemeinden durch die Bundesländer in den Jahren 2002 und 2011. Die durchschnittliche Förderungshöhe liegt im Jahr 2011 zwischen 178 Euro pro Kopf in Niederösterreich (geringer Wert aufgrund Sachförderung in der Kinderbetreuung) und 273 Euro pro Kopf in Vorarlberg. Mit +54 Prozent sind die Pro-Kopf-Förderungen im Bundesland Steiermark seit dem Jahr 2002 am stärksten gestiegen. Im Bundesland Kärnten ist das Wachstum der Förderungen mit 1,7 Prozent am geringsten. Auffällig ist das unterschiedliche Verhältnis von laufenden Transfers und Kapitaltransfers an den gesamten Förderungen in den einzelnen Bundesländern. Während im Bundesland Kärnten der
33 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Anteil der Kapitaltransfers rund 70 Prozent beträgt, ist dieser Anteil im Burgenland mit 20 Prozent verhältnismäßig gering. Die Ursache dafür dürfte in unterschiedlichen Verbuchungspraktiken in den einzelnen Bundesländern liegen. Abbildung 17: Förderungen der Gemeinden durch die Länder, 2002 und 2011, in Euro pro Kopf
Euro pro Kopf
300
84
200
134
40 84
31
130
100
171
134 118
128
108
75
169
94 48
53
58
2002
2011
2002
64
114
101
170
176
2002
2011
130
129
109
97
130
55
66
68
2002
2011
2002
76
64
0 2002
2011
Burgenland
Kärnten
2011
Niederösterreich
2002
2011
Oberösterreich
lfd. Transfereinnahmen
Salzburg
2011
2002
Steiermark
2011 Tirol
Vorarlberg
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Insgesamt sind die Förderungen österreichweit von 1,17 Mrd. Euro im Jahr 2002 auf 1,48 Mrd. Euro im Jahr 2011 gestiegen. In Tabelle 9 werden die laufenden Transfereinnahmen der Gemeinden dargestellt. Seit dem Jahr 2002 sind die Transfers im Bundesland Oberösterreich mit +105 Prozent am stärksten gestiegen. Dies ist zum Teil auf die hohe Anzahl an Abgangsgemeinden und den damit verbundenen Transfers zum Haushaltsausgleich vom Land Oberösterreich verbunden. Seit dem Jahr 2002 haben sich die laufenden Bedarfszuweisungen (Mittel zum Haushaltsausgleich) in Oberösterreich von 14 Mio. Euro auf 79 Mio. Euro erhöht. Tabelle 9: Laufende Transfereinnahmen der Gemeinden nach Bundesland absolut, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro
Jahr 2002 2005 2008 2011 Veränderung 2002 zu 2011
Laufende Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land nach Bundesland, in Tsd. Euro Bgld Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tir 30.115 26.688 90.342 88.774 28.331 80.620 43.488 34.985 33.731 103.871 110.207 29.258 96.996 54.160 39.063 24.985 109.794 109.253 31.246 115.428 48.658 48.485 29.571 151.329 182.156 35.008 157.682 54.093 61,0%
10,8%
67,5%
105,2%
23,6%
95,6%
24,4%
Vbg 60.262 44.890 53.040 65.469
Gesamt 448.622 508.098 531.467 723.792
8,6%
61,3%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Gleichzeitig haben sich in Oberösterreich die Kapitaltransfereinnahmen der Gemeinden verringert (siehe Tabelle 10). Dies ist die Konsequenz aus den gestiegenen Zahlungen zum Haushaltsausgleich. Durch die Deckung der Haushaltsabgänge stehen weniger Bedarfszuweisungsmittel für die oberösterreichischen Gemeinden zur Verfügung. Je mehr Mittel
34 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
für den Haushaltsausgleich verwendet werden, umso weniger Bedarfszuweisungsmittel stehen für Investitionen zur Verfügung. Tabelle 10: Kapitaltransfereinnahmen der Gemeinden nach Bundesland absolut, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro
Jahr 2002 2005 2008 2011 Veränderung 2002 zu 2011
Kapitaltransfereinnahmen der Gemeinden vom Land nach Bundesland, in Tsd. Euro Bgld Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tir 8.479 72.822 115.986 237.093 55.587 119.918 77.468 8.784 71.538 165.144 195.628 49.399 128.566 82.768 9.251 90.333 163.680 208.929 52.269 147.402 107.775 11.412 71.489 136.013 189.529 62.777 157.153 95.856 34,6%
-1,8%
17,3%
-20,1%
12,9%
31,1%
23,7%
Vbg 29.712 41.846 37.879 36.072
Gesamt 717.066 743.673 817.518 760.301
21,4%
6,0%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Bei Betrachtung der gesamten Transfereinnahmen ist festzustellen, dass die finanziellen Mittel im Bundesland Kärnten stagnieren. Dies ist zum Teil auf die demografische Entwicklung des Bundeslandes zurückzuführen.
3.1
Vorschulische Erziehung
Der Bereich der Vorschulischen Erziehung umfasst nicht nur Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Kindergärten, sondern auch im Zusammenhang mit Krabbelstuben und Kinderkrippen. In den meisten Fällen fungieren die Gemeinden als Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und erhalten meist umfangreiche Finanzierungsbeiträge der Länder (vor allem Personalkostenbeiträge), was sich in umfangreichen Förderbeziehungen widerspiegelt. In den meisten Bundesländern bestehen fast nur Transferzahlungen von den Ländern an die Gemeinden. Im Bundesland Steiermark muss jedoch auch auf nennenswerte Transferzahlungen von den Gemeinden an das Land hingewiesen werden, weshalb nachfolgend der Transfersaldo der Gemeinden dargestellt wird. Transfersaldo der Gemeinden nach Bundesland In einigen Bundesländern kam es zwischen 2002 und 2011 zu einem deutlichen Anstieg der Transfereinnahmen der Gemeinden. Dies trifft insbesondere auf die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Vorarlberg zu. Die Erklärung für die Entwicklung liegt vorrangig im Ausbau des Leistungsangebotes. So wird der Kindergarten in Niederösterreich seit 2008 bereits für 2,5-Jährige angeboten, wodurch es 2008 und 2009 zu zahlreichen Investitionen (Räume für zusätzliche Kindergartengruppen) gekommen ist. Der Besuch des Kindergartens ist in der Steiermark seit September 2008 und im Burgenland und in Oberösterreich seit September 2009 gratis, was zu erhöhten Transferzahlungen (als Ersatz für die entfallenden Elternbeiträge) geführt hat. Mittlerweile wurde das Leistungsangebot in diesem Bereich aufgrund des allgemeinen Sparzwanges wieder verringert. So wurde in der Steiermark das Gratiskindergartenangebot mit Herbst 2011 stark reduziert. In anderen Bundesländern wurden Pläne zur Errichtung von Gratiskindergärten wieder zur Seite gelegt.
35 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Abbildung 18: Transfersaldo der Gemeinden für Vorschulische Erziehung, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf
Transfersaldo der Gemeinden 90 80
Euro pro Kopf
70 60
2002
50
2005
40
2008
30
2011
20 10 0 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 19 zeigt den Transfersaldo pro betreutem Kind in Gemeindeeinrichtungen im Bereich der Vorschulischen Erziehung nach Bundesland im Jahr 2011. Den höchsten Transfersaldo in diesem Bereich können im Jahr 2011 die Gemeinden des Landes Vorarlberg mit 3.442 Euro pro betreutem Kind für sich verbuchen. Den geringsten Transfersaldo haben die Gemeinden des Landes Niederösterreich mit 953 Euro pro Kopf. Für Niederösterreich muss berücksichtigt werden, dass das pädagogische Personal vom Land bereitgestellt wird und somit die Gemeinden eine Sachsubvention und dafür geringere Geldsubventionen erhalten. Abbildung 19: Transfereinnahmen der Gemeinden für Vorschulische Erziehung pro betreutem Kind in Gemeindeeinrichtungen in Euro, 2011 Transfersaldo pro betreutem Kind in Gemeindeeinrichtungen 4.000
3.500 3.000
Euro
2.500 2.000 1.500 1.000 500
0 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Kindertagesheimstatistik 2010/2011; Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Ausgabenentwicklung der Länder Tabelle 11 zeigt die Ausgaben der Länder für Vorschulische Erziehung für die Jahre 2002 und 2011. Die Ausgaben der Länder sind für alle Bundesländer von rund 277 Mio. Euro auf etwa 622 Mio. Euro bzw. um 125 Prozent gestiegen. In den Bundesländern Kärnten und Niederösterreich liegt das Ausgabenwachstum deutlich unter dem österreichischen Mittelwert.
36 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Tabelle 11: Ausgaben der Länder für Vorschulische Erziehung, 2002 und 2011, in Tsd. Euro16 Länder Bundesland
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Österreich Gesamt
Ausgaben Entwicklung Vorschulische Erziehung Pro-Kopf-Ausgaben in % in Tsd. Euro 2002 9.632 16.795 97.243 57.948 17.617 46.822 18.261 12.227 276.545
2011 23.598 24.783 177.355 148.706 42.124 125.061 42.910 37.455 621.991
2002-2011 145% 48% 82% 157% 139% 167% 135% 206% 125%
2002 34,83 30,07 62,77 41,91 34,07 39,37 26,88 34,48 42,50
2011 82,45 44,43 109,65 104,96 78,87 103,08 60,06 100,75 92,67
Anteil an Ausgaben für Vorschulische Erziehung* 2002 28% 26% 47% 33% 24% 32% 24% 28% 34%
2011 29% 29% 38% 42% 32% 41% 31% 39% 38%
Anteil an den Gesamtausgaben** 2002 1,1% 0,9% 1,3% 0,9% 1,2% 1,1% 0,9% 1,2% 1,1%
2011 2,0% 0,8% 2,0% 2,9% 1,8% 2,3% 1,4% 2,6% 2,1%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; Rechnungsabschlüsse der Länder 2002 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013. Anmerkungen: *Summe der Ausgaben von Ländern und Gemeinden. **Gesamtausgaben der Länder.
In Kärnten ist das niedrige Wachstum teilweise auf die demografische Entwicklung des Landes zurückzuführen. Im Bundesland Niederösterreich sind die Pro-Kopf-Ausgaben trotz des geringen Wachstums wie bereits im Jahr 2002 auch im Jahr 2011 mit 110 Euro am höchsten. Der Anteil an den Gesamtausgaben der Länder hat sich zwischen 2002 und 2011 in Österreich von 1,1 Prozent auf 2,1 Prozent bzw. um einen Prozentpunkt durch die zum Teil deutliche Ausweitung des Leistungsangebots erhöht. Ausgabenentwicklung der Gemeinden Die Ausgaben der Gemeinden für die Vorschulische Erziehung werden in Tabelle 12 dargestellt. Insgesamt haben sich die Ausgaben seit dem Jahr 2002 von 557 Mio. Euro auf 1.029 Mio. Euro bzw. um 85 Prozent erhöht. In den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland sind die Ausgaben der Gemeinden deutlich überdurchschnittlich gewachsen. Im Gegensatz dazu, haben sich in Kärnten die Ausgaben der Gemeinden aufgrund der demografischen Entwicklung mit +26 Prozent am geringsten erhöht. Da die Länder ihre Ausgaben für den Bereich Vorschulische Erziehung stärker erhöht haben als die Gemeinden, ist der Anteil der Gemeinden an den Ausgaben für die Vorschulische Erziehung von 66 Prozent im Jahr 2002 auf 63 Prozent im Jahr 2011 gesunken. Österreichweit hat sich der Anteil der Vorschulischen Erziehung an den Gesamtausgaben der Gemeinden im Beobachtungszeitraum von 3,8 Prozent auf 5,5 Prozent bzw. um 1,7 Prozentpunkte erhöht. Mit einer Steigerung von 5,6 Prozentpunkten hat sich der Anteil im Burgenland am stärksten erhöht.
16
Da der Rechnungsabschluss 2011 für das Bundesland Kärnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht veröffentlicht war, wurden für das Land Kärnten die Voranschlagsdaten 2011 herangezogen.
37 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Tabelle 12: Ausgaben der Gemeinden für Vorschulische Erziehung, 2002 und 2011 Gemeinden Bundesland
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Österreich Gesamt
Ausgaben Entwicklung Vorschulische Erziehung Pro-Kopf-Ausgaben in % in Tsd. Euro 2002 25.629 47.475 111.489 121.123 57.561 102.115 58.748 33.022 557.162
2011 59.160 59.927 286.110 203.025 89.796 176.931 94.238 59.803 1.028.989
2002-2011 131% 26% 157% 68% 56% 73% 60% 81% 85%
2002 91,15 84,73 69,83 86,11 109,13 84,75 83,84 90,26 83,86
Anteil an Ausgaben für Vorschulische Erziehung*
2011 206,70 107,44 176,89 143,30 168,12 145,83 131,90 160,87 153,31
2002 72% 74% 53% 67% 76% 68% 76% 72% 66%
2011 71% 100% 62% 58% 68% 59% 69% 61% 63%
Anteil an den Gesamtausgaben** 2002 6,2% 3,9% 3,3% 3,8% 4,4% 3,6% 3,9% 3,6% 3,8%
2011 11,8% 4,2% 6,4% 5,1% 5,3% 5,3% 4,6% 5,3% 5,5%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; Rechnungsabschlüsse der Länder 2002 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013. Anmerkungen: *Summe der Ausgaben von Ländern und Gemeinden. **Gesamtausgaben der Gemeinden.
Abbildung 20 zeigt den Anteil der Transfereinnahmen an den Ausgaben der Gemeinden für den Bereich Vorschulische Erziehung zwischen 2002 und 2011. Die niederösterreichischen Gemeinden müssen den größten Teil der Ausgaben für Vorschulische Erziehung selbst tragen, da sie mit nur rund 15 Prozent den geringsten Anteil der Ausgaben durch Transfereinnahmen ersetzt bekommen. Allerdings erhalten die niederösterreichischen Gemeinden neben den Transfers zusätzlich Sachförderungen vom Land. Abbildung 20: Anteil der Transfereinnahmen vom Land an Ausgaben der Gemeinden für die Vorschulische Erziehung, 2002 bis 2011, in Prozent
Anteil der Transfereinnahmen an den Ausgaben 60%
50% 40%
2002
30%
2005 2008
20%
2011
10% 0% Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
3.2
Pflichtschulen
In den Bereich der Pflichtschulen fallen gemeinsame Kosten im Bereich der Allgemeinbildenden Pflichtschulen. Hierunter fallen Gebarungsfälle, welche mehrere Pflichtschultypen betreffen, wie insbesondere Beiträge an den Landesschulbaufonds, Schulgemeindeverbandsumlagen und ähnliches. Weiters werden hier Transfers im Zusammenhang mit Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und polytechnischen Schulen erfasst. Im Großteil der Bundesländer gibt es
38 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
beinahe ausschließlich nur Transferzahlungen von den Ländern an die Gemeinden. In drei Bundesländern (Kärnten, Oberösterreich, Steiermark) muss jedoch auch auf nennenswerte Transferzahlungen von den Gemeinden an die Länder verwiesen werden, weshalb nachfolgend der Transfersaldo der Gemeinden näher dargestellt wird. Transfersaldo der Gemeinden nach Bundesland Abbildung 21 zeigt den Transfersaldo der österreichischen Gemeinden für den Bereich Pflichtschulen für die Jahre 2002 bis 2011. Für ganz Österreich beträgt der Transfersaldo sowohl im Jahr 2002 als auch im Jahr 2011 etwa 15 Euro pro Kopf, d.h. insgesamt hat sich der Saldo im Beobachtungszeitraum nicht verändert. In den einzelnen Bundesländern ist es allerdings zum Teil zu deutlichen Verschiebungen gekommen. Während sich der Transfersaldo in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Vorarlberg zum Teil stark erhöht hat, ist er im Bundesland Tirol seit dem Jahr 2002 um rund 20 Prozent gesunken. Mit rund 27 Euro pro Kopf erhalten die Gemeinden des Bundeslandes Salzburg im Jahr 2011 die höchsten Transfers. Abbildung 21: Transfersaldo der Gemeinden für Pflichtschulen, 2002 bis 2011, Euro pro Kopf
Transfersaldo der Gemeinden 35
Euro pro Kopf
30 25 2002
20
2005
15
2008
10
2011
5 0 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
In Abbildung 22 erfolgt die Betrachtung des Transfersaldos pro PflichtschülerIn. Den höchsten Transfersaldo haben im Jahr 2011 mit 359 Euro pro PflichtschülerIn die Gemeinden in Salzburg, gefolgt von den Vorarlberger Gemeinden mit 291 Euro pro PflichtschülerIn. Das Land Niederösterreich hat mit 84 Euro pro PflichtschülerIn den geringsten Transfersaldo. Da im Jahr 2011 der Anteil der PflichtschülerInnen an der Gesamtbevölkerung in allen Bundesländern zwischen sechs und neun Prozent beträgt, zeigt der Transfersaldo pro PflichtschülerIn ein ähnliches Bild wie der Transfersaldo pro EinwohnerIn.
39 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Abbildung 22: Transfersaldo pro PflichtschülerIn, 2011 Transfersaldo pro PlichtschülerIn 400 350
300
Euro
250 200 150 100 50 0 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Schülerstatistik 2010/2011: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Ausgabenentwicklung der Länder Tabelle 13 zeigt die Ausgaben der Länder für den Bereich Pflichtschulen für die Jahre 2002 und 2011. Österreichweit sind die Ausgaben in diesem Zeitraum um 22 Prozent von 2,4 Mrd. Euro auf 2,9 Mrd. Euro gestiegen. Vor allem im Bundesland Vorarlberg haben sich die Ausgaben mit +42 Prozent stark überdurchschnittlich erhöht. Aufgrund dieses deutlichen Wachstums sind die Ausgaben pro Kopf im Jahr 2011 in Vorarlberg mit 508 Euro am höchsten. Tabelle 13: Ausgaben der Länder für Pflichtschulen, 2002 und 2011, in Tsd. Euro17 Länder Bundesland
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Österreich Gesamt
Ausgaben Pflichtschulen Entwicklung Pro-Kopf-Ausgaben in Tsd. Euro in % 2002
2011
96.679 222.736 530.772 531.965 182.252 414.665 244.228 132.460 2.355.757
117.514 247.431 638.552 655.016 230.872 487.224 303.323 188.660 2.868.590
2002-2011 22% 11% 20% 23% 27% 17% 24% 42% 22%
2002 349,60 398,72 342,60 384,78 352,46 348,66 359,45 373,54 362,01
2011 410,58 443,61 394,79 462,33 432,25 401,58 424,55 507,50 427,40
Anteil an Ausgaben für Pflichtschulen* 2002 74% 73% 77% 73% 66% 73% 71% 73% 73%
2011 73% 75% 74% 73% 68% 70% 71% 75% 72%
Anteil an den Gesamtausgaben** 2002 10,5% 11,8% 7,0% 8,5% 12,4% 9,6% 11,8% 12,6% 9,2%
2011 10,2% 8,1% 7,4% 13,0% 9,8% 9,1% 9,7% 13,3% 9,5%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; Rechnungsabschlüsse der Länder 2002 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013. Anmerkungen: *Summe der Ausgaben von Ländern und Gemeinden. **Gesamtausgaben der Länder.
Der Anteil an den Ausgaben für den Bereich Pflichtschulen ist zwischen 2002 und 2011 österreichweit von 73 Prozent auf 72 Prozent um einen Prozentpunkt gesunken, d.h. die Länder leisten weiterhin rund drei Viertel der Ausgaben für diesen Aufgabenbereich.
17
Da der Rechnungsabschluss 2011 für das Bundesland Kärnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht veröffentlicht war, wurden für das Land Kärnten die Voranschlagsdaten 2011 herangezogen.
40 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Der Anteil der Ausgaben der Länder an den Gesamtausgaben hat sich im Beobachtungszeitraum von 9,2 Prozent auf 9,5 Prozent um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Ausgabenentwicklung der Gemeinden In Tabelle 14 werden die Ausgaben der Gemeinden für den Bereich Pflichtschulen in den Jahren 2002 und 2011 dargestellt. Ebenso wie die Länder, haben auch die Gemeinden im Beobachtungszeitraum ihre Ausgaben um 22 Prozent gesteigert. Aufgrund der demografischen Entwicklung sind die Ausgaben im Bundesland Kärnten mit -3 Prozent rückläufig. Trotz des Wachstums der gesamtösterreichischen Ausgaben in diesem Bereich sinkt der Anteil an den Gesamtausgaben der Gemeinden von 6,1 Prozent im Jahr 2002 auf 5,9 Prozent im Jahr 2011. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtausgaben der Gemeinden mit +27 Prozent in diesem Zeitraum deutlich stärker gewachsen sind als die Ausgaben für den Bereich Pflichtschulen. Tabelle 14: Ausgaben der Gemeinden für Pflichtschulen, 2002 und 2011, in Tsd. Euro Gemeinden Bundesland
Ausgaben Pflichtschulen Entwicklung Pro-Kopf-Ausgaben in Tsd. Euro in % 2002
Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Österreich Gesamt
34.852 82.984 166.332 199.209 94.894 159.192 103.240 50.806 891.509
2011 42.619 80.816 222.962 246.353 108.561 203.947 122.468 64.100 1.091.825
2002-2011 22% -3% 34% 24% 14% 28% 19% 26% 22%
2002 123,95 148,10 104,18 141,62 179,91 132,12 147,34 138,86 134,19
2011 148,91 144,89 137,85 173,88 203,25 168,10 171,42 172,43 162,67
Anteil an Ausgaben für Pflichtschulen* 2002 26% 27% 23% 27% 34% 27% 29% 27% 27%
2011 27% 100% 26% 27% 32% 30% 29% 25% 29%
Anteil an den Gesamtausgaben** 2002 8,4% 6,9% 5,0% 6,3% 7,2% 5,7% 6,8% 5,5% 6,1%
2011 8,5% 5,6% 5,0% 6,2% 6,4% 6,1% 6,0% 5,7% 5,9%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; Rechnungsabschlüsse der Länder 2002 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013. Anmerkungen: *Summe der Ausgaben von Ländern und Gemeinden. **Gesamtausgaben der Gemeinden.
Der Anteil der Transfereinnahmen an den Gesamtausgaben (ordentlich und außerordentlich) der Gemeinden für den Aufgabenbereich Pflichtschulen ist in Abbildung 23 dargestellt. Den höchsten Anteil erhalten mit rund 15 Prozent die Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg, gefolgt von den Gemeinden in Oberösterreich und Salzburg mit etwa 13 Prozent. Die burgenländischen Gemeinden müssen im Vergleich mit den Gemeinden der anderen Bundesländer den größten Teil der Ausgaben für den Bereich Pflichtschulen selbst tragen, da sie mit rund 4,6 Prozent den geringsten Anteil erhalten.
41 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Abbildung 23: Anteil der Transfereinnahmen vom Land an Ausgaben der Gemeinden für Pflichtschulen, 2002 bis 2011, in Prozent
Anteil der Transfereinnahmen an den Ausgaben 20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0%
2002 2005 2008 2011
Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
4
Bedarfszuweisungen
Der österreichische Finanzausgleich sieht vor, dass ein bestimmter Anteil der kommunalen Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben den Ländern als zweckgebundene Mittel für Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zu überweisen ist. Gemäß § 11 Abs. 1 FAG 2008 sind hierfür 12,7 Prozent der ungekürzten Ertragsanteile mit Ausnahme der Anteile an der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Anschaffung der Selbstträgerschaft vorgesehen. Im Gegensatz zu den einheitlichen und genau beschriebenen Finanzausgleichsregelungen der „Oberverteilung“ sowie der länderweisen und der gemeindeweisen „Unterverteilung“ der Erträge der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (siehe § 9 FAG 2008) besteht mit dem System der Bedarfszuweisungen ein – in jedem Bundesland mehr oder weniger unterschiedlich gestaltetes – Beziehungsgeflecht zwischen Ländern und Gemeinden. Die Entwicklung der Bedarfszuweisungen nach Bundesland wird in Abbildung 24 dargestellt.18 Über den gesamten Beobachtungszeitraum sind die Bedarfszuweisungsmittel in allen Bundesländern gestiegen, wobei das Wachstum in den einzelnen Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich ist. Der Zuwachs im Beobachtungszeitraum ist im Burgenland mit 64 Prozent am höchsten und in Kärnten mit zwei Prozent am geringsten. Die Einnahmen pro Kopf betragen im Jahr 2011 im Österreichschnitt etwa 139 Euro und sind gegenüber 2002 um rund 16 Prozent gestiegen. Die höchsten Mittel erhalten die Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich mit 188 Euro pro Kopf. Dies ist zu einem Teil darauf zurückzuführen, dass den oberösterreichischen Gemeinden relativ hohe finanzielle Mittel zur Abgangsdeckung bereitgestellt werden. Die geringsten Bedarfszuweisungen erhalten die niederösterreichischen Gemeinden sowie die Gemeinden des Burgenlandes mit jeweils 104 Euro pro Kopf. 18
Da aus den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden die erhaltenen Bedarfszuweisungsmittel nicht eindeutig ersichtlich sind, wurden zur näherungsweisen Berechnung alle Finanzströme auf der Post 871 und alle Finanzströme am Unterabschnitt 940 und der Post 861 dafür herangezogen.
42 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Abbildung 24: Entwicklung der Bedarfszuweisungen von Ländern nach Bundesland, 2002 bis 2011, Euro pro Kopf 200 180 160
Euro pro Kopf
140 120
2002
100
2005
80
2008
60
2011
40 20 0 Bgld
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Vbg
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Tabelle 15 zeigt die Gesamtsummen zu Abbildung 16. Auch hier ist das stark unterschiedliche Wachstum in den einzelnen Bundesländern ersichtlich. Tabelle 15: Bedarfszuweisungen nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro
2002 2005 2008 2011 Veränderung 2002 zu 2011
Bgld 17.539 23.466 26.068 29.756 69,7%
Bedarfszuweisungen nach Bundesland, in Tsd. Euro Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk 75.987 136.289 251.206 55.533 126.773 77.687 186.705 227.559 49.399 136.664 92.210 190.699 238.655 49.960 160.110 77.372 168.572 266.736 62.777 185.651 1,8%
23,7%
6,2%
13,0%
46,4%
Tir 81.102 94.975 107.775 95.856
Vbg 40.685 51.418 49.611 48.206
Gesamt 785.114 847.874 915.087 934.926
18,2%
18,5%
19,1%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Eine Gegenüberstellung der Bedarfszuweisungsmittel und der Vorwegabzüge ist in Abbildung 25 ersichtlich. Vor allem in Oberösterreich (72 Euro pro Kopf), und zu einem kleineren Teil auch in Tirol (43 Euro pro Kopf) und Kärnten (21 Euro pro Kopf), werden vom Land mehr Bedarfszuweisungsmittel an die Gemeinden verteilt, als durch die Vorwegabzüge im Rahmen des Finanzausgleiches von den Gemeinden einbehalten wird. In Oberösterreich ist dies zu einem großen Teil auf die Abgangsdeckungen zurückzuführen. Einzig im Bundesland Salzburg sind die Vorwegabzüge mit rund 14 Euro pro Kopf nennenswert höher als die verteilten Bedarfszuweisungen.19
19
Siehe Landesrechnungsabschluss 2011, Seite 310: Rund 7,8 Mio. Euro werden im Jahr 2011 nicht an die Gemeinden verteilt, sondern einer Rücklage zugeführt.
43 08.05.13
ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
Abbildung 25: Bedarfszuweisungen und Vorwegabzug der Ertragsanteile, nach Bundesland, 2002 und 2011, in Euro pro Kopf 200
150
Euro pro Kopf
100
50
0
-50
-100
-150 2002
2011
2002
Bgld
2011 Ktn
2002
2011
2002
NÖ
2011
2002
2011
OÖ Bedarfszuweisungen
2002
Sbg Vorwegabzug
2011
2002
Stmk
2011
2002
Tir
2011 Vbg
Saldo
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Tabelle 16 zeigt das Verhältnis der Bedarfszuweisungen zum Vorwegabzug. Ein Prozentsatz von über 100 Prozent zeigt an, dass die verteilten Bedarfszuweisungsmittel höher sind als der Vorwegabzug, und umgekehrt. Vor allem in Bundesland Salzburg ist das Verhältnis regelmäßig unter bzw. bei 100 Prozent, d.h. die Salzburger Gemeinden erhalten nicht den vollständigen Vorwegabzug als Bedarfszuweisungen zurück. Hingegen liegt das Verhältnis im Bundesland Oberösterreich dauerhaft deutlich über 100 Prozent. Dies ist auf die hohen Abgangsdeckungen des Landes für die Gemeinden zurückführen, die ebenfalls als Bedarfszuweisungen verbucht werden. Tabelle 16: Verhältnis Bedarfszuweisungen zu Vorwegabzug nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Prozent Verhältnis Bedarfszuweisungen zu Vorwegabzug nach Bundesland, in Prozent Bgld
2002 2005 2008 2011 Veränderung 2002 zu 2011
Ktn
NÖ
OÖ
Sbg
Stmk
Tir
Gesamt
Vbg
84%
147%
104%
196%
101%
125%
117%
111%
132%
108%
145%
139%
175%
86%
131%
135%
135%
139%
99%
140%
115%
149%
70%
123%
124%
106%
122%
110%
118%
98%
162%
86%
139%
106%
98%
121%
30,1%
-19,6%
-6,1%
-17,1%
-14,8%
11,8%
-9,8%
-11,1%
-8,7%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
5
Resümee
In Summe belaufen sich die Transferausgaben der österreichischen Gemeinden an die Länder auf 2,7 Mrd. Euro (2011), die Transfereinnahmen betragen 1,5 Mrd. Euro. Es verbleibt ein negativer Transfersaldo der Gemeinden zum/vom Land bzw. eine Belastung der Gemeinden in der Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro. Zwischen 2002 und 2011 sind die Transferausgaben der Gemeinden an die Länder um insgesamt 1.086 Mio. Euro bzw. 69 Prozent gestiegen, die Transfereinnahmen der Gemeinden von den Ländern hingegen nur um 318 Mio. Euro bzw. 27 Prozent. Folglich hat sich der Transfersaldo der Gemeinden gegenüber den Ländern um
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ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
768 Mio. Euro bzw. 190 Prozent verschlechtert. Von diesen 768 Mio. Euro entfielen rund 262 Mio. Euro auf die oberösterreichischen Gemeinden, 168 Mio. Euro auf die niederösterreichischen Gemeinden sowie 110 Mio. Euro auf Kärntner Gemeinden. Der negative Transfersaldo je EinwohnerIn stieg zwischen 2002 und 2011 am höchsten in Kärnten (+197 Euro je EW), Oberösterreich (+183 Euro je EW) sowie Vorarlberg (+150 Euro je EW). Im Jahr 2011 haben die Gemeinden der Bundesländer Oberösterreich, Kärnten und Tirol den höchsten negativen Transfersaldo zum/vom Land. In den vergangenen zehn Jahren sind die Einnahmen aus Ertragsanteilen um 31 Prozent gestiegen, während sich der Transfersaldo um 190 Prozent erhöht hat. Der Anteil des Transfersaldos an den Ertragsanteilen hat sich zwischen 2002 und 2011 von 10 auf 22 Prozent erhöht. Der hohe negative Transfersaldo wird zu einem großen Teil durch die hohe Umlagenbelastung verursacht. Von den drei Umlagen (Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage) sind es vor allem die Sozialhilfeumlage (+91 Prozent) und Krankenanstaltenumlage (+84 Prozent), die das hohe Umlagenwachstum verursachen. Die höchsten Umlagen haben mit 473 Euro pro Kopf die oberösterreichischen Gemeinden gefolgt von den Vorarlberger und Kärntner Gemeinden zu leisten. Insgesamt hat sich die Umlagenbelastung der österreichischen Gemeinden zwischen 2002 und 2011 um rund 73 Prozent erhöht. Die durchschnittlichen Förderungen betragen für die österreichischen Gemeinden im Jahr 2011 etwa 221 Euro pro Kopf. Das Wachstum der Förderungen lag in den vergangenen zehn Jahren bei etwa 23 Prozent. Deutlich überdurchschnittliche Förderungen haben die Gemeinden der Bundesländer Vorarlberg (273 Euro pro Kopf), Oberösterreich (262 Euro pro Kopf) und der Steiermark (259 Euro pro Kopf) erhalten. Die Transfereinnahmen für die Gemeinden des Bundeslandes Kärnten sind mit +1,7 Prozent am geringsten gestiegen. Dies ist zum Teil auf die demografische Entwicklung des Bundeslandes zurückzuführen. In den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark sind die hohen Förderungen zum Teil auf die Zahlungen zur Abgangsdeckung zurückzuführen. Je mehr Mittel für den Haushaltsausgleich verwendet werden, umso weniger Bedarfszuweisungsmittel stehen für Investitionen zur Verfügung. Im Bereich der Vorschulischen Erziehung erhalten vor allem die Vorarlberger (82 Euro pro Kopf) und burgenländischen (72 Euro pro Kopf) Gemeinden hohe Transfers. Die Kärntner Gemeinden müssen mit 21 Euro pro Kopf das Auslangen finden. Die geringen Transfers in Kärnten in diesem Bereich sind zum Teil auf die demografische Entwicklung des Landes zurückzuführen. Für Niederösterreich muss berücksichtigt werden, dass das pädagogische Personal vom Land bereitgestellt wird. Dadurch erhalten die Gemeinden eine Sachförderung und keine bzw. weniger Geldsubventionen. Österreichweit haben sich die Transfers im Bereich der Vorschulischen Erziehung seit dem Jahr 2002 um 115 Prozent auf 44 Euro pro Kopf erhöht. Im Bereich der Pflichtschulen erhalten die Salzburger (27 Euro pro Kopf) und Vorarlberger (25 Euro pro Kopf) Gemeinden hohe Transfers. Die geringsten Transfers erhalten die Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich mit 6 Euro pro Kopf. Aufgrund von rückläufigen Einnahmen in einigen Bundesländern (Oberösterreich, Salzburg, Tirol) sind die Transfers in diesem Bereich seit dem Jahr 2002 um nur zwei Prozent auf 15 Euro pro Kopf gewachsen. Durchschnittlich bekommen die österreichischen Gemeinden 139 Euro pro Kopf an Bedarfszuweisungen, wobei die Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich mit 188 Euro
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ENTWICKLUNG DER TRANSFERS VON 2002 BIS 2011
pro Kopf die meisten Mittel erhalten. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich, wie bereits erwähnt, sehr stark durch Umlagen belastet werden. Außerdem dient ein Teil der Bedarfszuweisungsmittel als Abgangsdeckung für die oberösterreichischen Gemeinden.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
V
Verteilungswirkungen der Förder- und Transferpolitik zwischen Ländern und Gemeinden
Im Finanzausgleich erfolgt die Aufteilung der Einnahmen aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf die einzelnen Gebietskörperschaften. Jenen Teil, welcher den Gemeinden zugeordnet wird, erhalten diese in Form der Ertragsanteile, wobei die Aufteilung des Gesamtanteils zwischen den Gemeinden nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erfolgt. Zusätzlich kommen landesspezifische Regelungen zur Geltung, auf deren Basis zahlreiche Transferströme zwischen den Gebietskörperschaften entstehen. Eine Erläuterung der theoretischen Grundlagen zum Finanzausgleich und den Transferbeziehungen erfolgte bereits in Abschnitt III. In diesem Kapitel wird der Fokus auf die Verteilungswirkungen der förder- und transferpolitischen Maßnahmen auf die Gemeinden in Österreich gesetzt. Grundsätzlich gilt es, die Auswirkungen der FAG-Regelungen auf die finanzielle Situation der österreichischen Gemeinden darzustellen. Darüber hinaus werden ausgewählte Transferbereiche zwischen dem Land und den Gemeinden auf ihre Verteilungswirkung analysiert. Da die Gemeinden in ihrer Größe und Finanzkraft variieren, werden sie für eine bessere Vergleichbarkeit Einwohnergrößenklassen (EW-Klassen) und Finanzkraftquintilen (FKQ) zugeordnet (nähere Informationen über die angewendete Methodik sind dem Abschnitt III Kapitel 2.2 zu entnehmen).
1.1
Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Gemeinden
Die Verteilung der Gemeindeertragsanteile und die Transferbeziehung der Gemeinden mit dem Land im Rahmen des Finanzausgleichs erfolgen, wie in Abbildung 26 schematisch dargestellt, nach folgendem Ablauf: Schritt 1:
Gemäß § 11 Abs. 1 FAG 2008, welcher die Oberverteilung regelt, werden von den Gemeindeertragsanteilen zunächst 12,7 Prozent vorweg abgezogen und den Ländern zur Verfügung gestellt. Dieser Vorwegabzug ist zweckgewidmet. Die Länder sollen damit Bedarfszuweisungen an Gemeinden oder Gemeindeverbände finanzieren. Nach welchen Kriterien eine Gemeinde Anspruch auf eine solche Bedarfszuweisung hat, wird im FAG nicht geregelt und obliegt dem Ermessen des Landes.
Schritt 2:
Die verbleibenden Ertragsanteile (nach Vorwegabzug) werden den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Verteilung auf die Gemeinden innerhalb eines Bundeslandes erfolgt gemäß § 11 Abs. 2 FAG 2008. Dabei werden ca. 16 Prozent der Mittel pro Kopf nach EinwohnerInnen verteilt, 59 Prozent nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel (gem. § 9 Abs.10 und Abs.11 FAG 2008) und die verbleibenden 25 Prozent nach den in § 11 Abs. 2 FAG 2008 angeführten Regelungen und Fixschlüsseln.
Schritt 3:
Im Laufe des Finanzjahres erhalten die Gemeinden von ihren Ländern laufende Transferzahlungen. Diese kommen beispielsweise strukturschwachen und unterfinanzierten Gemeinden zu Gute und ermöglichen diesen den Haushaltsausgleich. Diese Zuwendungen werden aus dem zuvor erläuterten Vorwegabzug finanziert. Darüber hinaus leistet das Land Zuschüsse in etlichen
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Leistungsbereichen (ein bekanntes Beispiel ist die Kinderbetreuung in Kindergärten), von denen alle Gemeinden profitieren. Schritt 4:
Gemeinden sind allerdings im Gegenzug auch verpflichtet, laufende Transferzahlungen an das Land zu leisten. Dies sind allem voran die Sozialhilfeumlage, die Krankenanstaltenumlage und die Landesumlage.
Schritt 5:
Neben den laufenden Transferzahlungen erhalten Gemeinden vom Land bei Bedarf auch so genannte Bedarfszuweisungen, die in aller Regel für förderungswürdige Investitionsprojekte vergeben werden. Dabei kann es sich um Einmalzuschüsse handeln. Es kann aber auch sein, dass das Land mittel- und langfristig einen Teil des Schuldendienstes übernimmt, der aus der Finanzierung des Investitionsprojektes entsteht (= Ersätze). Finanziert werden diese Transferzahlungen ebenfalls aus den über die Oberverteilung anfangs erhaltenen Vorwegabzügen.
Abbildung 26: Schematische Darstellung der Verteilung der Gemeindeertragsanteile und der Transferbeziehungen zwischen den Gemeinden und den Ländern, 2011
Quelle: KDZ: eigene Darstellung, 2013.
Das Zusammenwirken dieser Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden führt schließlich zu dem Betrag, der den Gemeinden tatsächlich nach dem Finanzausgleich zur Verfügung steht. Dies kann teilweise weit mehr sein, als aus der ursprünglichen Verteilung der Ertragsanteile erwartet hätte werden können (= Nettotransferempfänger). Es kann aber auch Nettotransferzahler geben (meist größere, finanzkräftigere Gemeinden), die durch die Transferbeziehungen mit dem Land deutlich mehr an das Land abführen müssen, als sie an Transfereinnahmen vom Land verzeichnen können. Die finanziellen Auswirkungen dieser Beziehungen sollen nachfolgend, auf Basis finanzstatistischer Auswertungen, dargestellt werden.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
In Tabelle 17 werden die Finanzkraft und die Transferbelastungen aller Gemeinden in Österreich unterteilt nach Bundesländern für das Jahr 2011 dargestellt. Dabei fällt beim Vergleich der Finanzkraft vor und nach den Nettotransfers auf, dass in Summe die Gemeinden in Kärnten und Oberösterreich die stärksten Nettotransferzahler sind, da ihnen nur 79 Prozent bzw. 78 Prozent der Finanzkraft übrig bleiben. In Österreich sind zwar alle Bundesländer Nettotransferzahler, allerdings verbleiben den steirischen Gemeinden 99 Prozent und den burgenländischen Gemeinden 97 Prozent. Tabelle 17: Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden (ohne Wien) nach Bundesland und in Summe, 2011, in Mio. Euro Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden aus der Sicht der Gemeinden (Summe je Bundesland)
Burgenland
Niederösterreich
Kärnten
Werte
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
alle Gemeinden (ohne Wien)
in Mio. Euro
Einnahmen aus Ertragsanteilen
187
452
1.184
1.132
501
917
623
337
5.332
Einnahmen aus Eigenen Steuern
86
240
641
662
281
496
328
184
2.920
273
692
1.825
1.794
783
1.413
951
521
8.252
FINANZKRAFT Einnahmen aus laufenden Transfers
48
30
151
182
35
158
54
65
724
Ausgaben für laufende Transfers
68
245
575
749
203
330
306
161
2.637
254
477
1.402
1.227
614
1.241
700
426
6.339
11
71
136
190
63
157
96
36
760
1
0
1
8
2
3
3
0
19
FINANZKRAFT abzgl. laufenden Nettotransfers Einnahmen aus Kapitaltransfers Ausgaben für Kapitaltransfers FINANZKRAFT abzgl. Nettotransfers
264
548
1.537
1.408
675
1.395
792
462
7.080
Veränderung FK vor und nach Nettotransfers
-3%
-21%
-16%
-22%
-14%
-1%
-17%
-11%
-14%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
1.2
Verteilungswirkungen zwischen Ländern und Gemeinden
Im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs wird die Aufteilung der Ertragsanteile an die Gemeinden innerhalb eines Bundeslandes geregelt. Nach dem Verteilungsschlüssel, welcher in § 11 Abs.2 FAG 2008 definiert wird, kommt dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel20 (§ 9 Abs.10 und Abs.11 FAG 2008) hierbei eine wichtige Bedeutung zu. Dieser soll sicherstellen, dass Gemeinden über 10.000 EinwohnerInnen verhältnismäßig höhere Ertragsanteile erhalten, da sie zentralörtliche Aufgaben zu erfüllen haben. Als zentralörtliche Aufgaben werden Leistungen definiert, die von einer Gemeinde erbracht und finanziert werden, von denen aber auch BürgerInnen der umliegenden Gemeinden und teilweise sogar ganze Regionen profitieren z.B. Sportanlagen, Kultureinrichtungen. In der Regel tragen die umliegenden Gemeinden jedoch nichts oder nur in geringem Ausmaß zur Finanzierung dieser Leistungen bei. Durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel sollen diese zentralörtlichen Aufgaben zumindest teilweise abgedeckt werden. Die Auswirkungen dieser unterschiedlichen Gewichtung der Bevölkerungszahl in einer Gemeinde seit 2002 werden in Tabelle 18 bei der Gegenüberstellung der Ertragsanteile nach EW-Klassen 20
Die gesetzlichen Regelungen über die Höhe der einzelnen Multiplikatoren, die den jeweiligen Einwohnerklassen zugeordnet sind, befinden sich in § 9 Abs.10 und Abs.11 FAG 2008.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
und FK-Quintilen ersichtlich. Es wird bestätigt, dass die Ertragsanteile pro Kopf mit zunehmender EW-Klasse sowie zunehmendem FK-Quintil tendenziell ansteigen. Dieser Umstand, dass mit zunehmendem FK-Quintil die Ertragsanteile pro Kopf ansteigen, liegt daran, dass beispielsweise im FKQ 5 alle 25 österreichischen Gemeinden über 20.000 EinwohnerInnen enthalten sind.21 Tabelle 18: Verteilung der Ertragsanteile nach Einwohnergrößenklasse, Finanzkraftquintil und Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro
Ertragsanteile pro Kopf Mittelwerte der Gemeinden in Euro pro Kopf Einwohnergrößenklasse 2002 2005 2008 (EW-Klasse) unter 500 EW 568 606 738 501 bis 1.000 EW 552 585 710 1.001 bis 2.500 EW 544 572 688 2.501 bis 5.000 EW 548 576 689 5.001 bis 10.000 EW 549 569 682 10.001 bis 20.000 EW 676 641 801 20.001 bis 50.000 EW 803 762 967 über 50.000 EW 902 865 1.080
734 715 702 714 710 819 973 1.093
Bundesland Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Finanzkraftquintil (FKQ) FKQ 1 (geringe Finanzkraft) FKQ 2 FKQ 3 FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
2011
Veränderung 02-11, in % + 29% + 30% + 29% + 30% + 29% + 21% + 21% + 21% Veränderung 02-11, in % + 26% + 31% + 28% + 28% + 35% + 29% + 29% + 32%
2002
2005
2008
2011
513 545 536 557 616 519 628 639
536 586 558 578 669 547 654 682
639 714 666 693 812 675 782 815
647 715 685 715 830 672 809 847
2002
2005
2008
2011
Veränderung 02-11, in %
517 535 546 560
545 563 575 587
662 680 690 706
666 693 706 725
+ 29% + 30% + 29% + 30%
612
635
768
786
+ 28%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Im Bundesländervergleich ist zu sehen, dass die Gemeinden der westlichen Bundesländer (Salzburg, Tirol, Vorarlberg) im Durchschnitt höhere Ertragsanteilseinnahmen pro Kopf aufweisen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gemeinden in diesen Bundesländern in überdurchschnittlichem Ausmaß vom Getränkesteuerausgleich profitieren, der über die Ertragsanteile abgewickelt wird. Hingegen erhalten die burgenländischen Gemeinden die geringsten Ertragsanteilseinnahmen und sie verzeichnen seit 2002 mit nur 26 Prozent auch den 21
In Tabelle 4 wird die Zusammensetzung der österreichischen Gemeinden nach EW-Klassen in Bezug auf die FK-Quintile dargestellt.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
geringsten Anstieg. Im Zeitverlauf ist erkennbar, dass die Ertragsanteile aller Bundesländer in den letzten zehn Jahren durchschnittlich um 29 Prozent angestiegen sind. Tabelle 19: Nettobelastung der Gemeinden durch laufende Transfers an das Land nach Einwohnergrößenklasse, Finanzkraftquintil und Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro
Nettobelastung durch laufende Transferzahlungen Mittelwerte der Gemeinden in Euro pro Kopf Einwohnergrößenklasse (EW-Klasse) 2002 2005 2008 unter 500 EW -16 -42 -19 501 bis 1.000 EW 68 75 104 1.001 bis 2.500 EW 116 136 179 2.501 bis 5.000 EW 161 194 241 5.001 bis 10.000 EW 193 228 277 10.001 bis 20.000 EW 238 292 343 20.001 bis 50.000 EW 174 228 329 über 50.000 EW 277 283 360
2011 8 119 206 282 325 345 387 403
Bundesland Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Finanzkraftquintil (FKQ) FKQ 1 (geringe Finanzkraft) FKQ 2 FKQ 3 FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
Veränderung 02-11, in % + 151% + 75% + 78% + 75% + 69% + 45% + 122% + 46% Veränderung 02-11, in % + 69% + 122% + 89% + 39% + 61% + 72% + 88% + 971%
2002
2005
2008
2011
-44 149 114 208 152 65 154 9
-47 201 136 230 173 62 178 68
-36 312 153 315 215 90 218 79
-14 332 216 289 244 112 291 95
2002
2005
2008
2011
Veränderung 02-11, in %
22 94 117 136
14 104 135 167
38 140 175 210
47 157 205 241
+ 119% + 68% + 75% + 76%
198
237
297
354
+ 79%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Die Ertragsanteile, welche den Anteil für die Gemeinden aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben darstellen, verzeichneten 2009 und 2010 einen starken Rückgang. Grund dafür waren die geringeren Steuereinnahmen (z.B. geringere Umsatzsteuer- und Lohnsteuereinnahmen) verursacht durch die Finanz- und Wirtschaftskrise. Im Jahr 2011 stiegen die Ertragsanteile wieder stark an und erreichten sogar ein höheres Niveau als 2008. Die Auswirkungen der laufenden Transferzahlungen, das sind Geldleistungen ohne unmittelbare Gegenleistung der Gemeinden vom und an das Land (Schritte 3 und 4), werden in Tabelle 19 dahingehend dargestellt, indem die Nettobelastungen nach EW-Klassen, Bundesländern und FKQuintilen miteinander verglichen werden. Laufende Transfereinnahmen vom Land erhalten
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Gemeinden beispielsweise für die Bereiche Kindergarten oder Haushaltsausgleich. Demgegenüber müssen Gemeinden laufende Transferausgaben in Form von Sozialhilfe-, Krankenanstalten- und Landesumlage an das Land leisten. Die dargestellte Nettobelastung der Gemeinden durch laufende Transfers vom und an das Land errechnet sich aus der Differenz der laufenden Transferzahlungen an das Land abzüglich der laufenden Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land. Zusätzlich werden Transfers an andere Träger des öffentlichen Rechts berücksichtigt, wenn diese Landesaufgaben erbringen (z.B. Soziales, Krankenanstalten). Die Nettobelastung steigt mit zunehmender EW-Klasse und FK-Quintil, wobei dies bedeutet, dass je größer und finanzkräftiger eine Gemeinde ist, desto höher ihre Nettobelastung bei den laufenden Transfers ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass kleinere und finanzschwache Gemeinden verhältnismäßig hohe laufende Zuschüsse vom Land erhalten, wodurch die Umlagenlast zumindest teilweise ausgeglichen wird. Bis 2010 erhielten die österreichischen Kleinstgemeinden unter 500 EinwohnerInnen sogar mehr laufende Transfereinnahmen als sie an das Land laufende Transferzahlungen leisten mussten (laufende Nettotransferempfänger). In den letzten zehn Jahren ist die Nettobelastung durch laufende Transferzahlungen allerdings sehr stark angestiegen. Dies ist vor allem auf sehr starke Erhöhungen der Transferzahlungen an die Länder im Bereich der Mindestsicherung (bis 2010 Sozialhilfe) zurückzuführen. Tabelle 19 zeigt, dass die Nettobelastung durch laufende Transferzahlungen zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Das Burgenland ist als einziges Bundesland Nettotransferempfänger. Der Grund dafür liegt in der geringeren Belastung durch Umlagen. Wie bereits im Abschnitt IV Kapitel 2 in der Abbildung 13 gezeigt wurde, ist beispielsweise die Krankenanstaltenumlage mit nur 21 Euro pro Kopf (2011) im Burgenland am geringsten.22 In Kärnten ist die Nettobelastung durch laufende Transferzahlungen mit 332 Euro pro Kopf am höchsten, wobei dies auf eine hohe Belastung durch die Sozialhilfeumlage zurückzuführen ist. Ursache für die Unterschiede zwischen den Bundesländern liegen einerseits in der Förderpolitik der jeweiligen Länder und haben andererseits mit der unterschiedlichen Belastung durch Umlagen zu tun. So haben beispielsweise die Gemeinden in der Steiermark keine Krankenanstaltenumlage zu leisten und in Niederösterreich gibt es keine Landesumlage. Im Burgenland und in Vorarlberg hingegen sind die laufenden Zuweisungen der Länder an die Gemeinden relativ hoch. Bei der Unterteilung nach Finanzkraftquintilen wird sehr deutlich dargestellt, dass finanzstarke Gemeinden in Österreich einer viel höheren Nettobelastung durch laufende Transfers unterliegen, als finanzschwächere Gemeinden. Zusätzlich zur geringen Nettobelastung durch laufende Transferzahlungen profitieren die kleinen und finanzschwachen Gemeinden deutlich mehr von Kapitaltransfers vom Land an die Gemeinden. Kapitaltransfers sind Geldleistungen ohne Gegenleistung, die ausdrücklich für Investitionszwecke bestimmt sind und widmungsgemäß verwendet werden müssen. Die Länder verwenden dafür die Vorwegabzugsmittel, die ihnen von den Gemeindeertragsanteilen zugewiesen werden. Gefördert werden vor allem infrastruktur- und finanzschwache kleine Gemeinden. Dies wird in Tabelle 20 bestätigt. Vor allem die Gemeinden unter 2.500 EinwohnerInnen erhalten pro Kopf die höchsten Zuweisungen und danach sinkt der Nettoertrag kontinuierlich mit zunehmender EW-Klasse. Eine Ausnahme stellt die EW-Klasse über 50.000 EinwohnerInnen dar, da sie vor allem bis 2005 einen Nettoertrag aus Kapitaltransferzahlungen 22
Mit Ausnahme der Steiermark, da dort keine Krankenanstaltenumlage eingehoben wird.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
vergleichbar mit Gemeinden mit 2.500 EinwohnerInnen hatten. Der Grund dafür sind erhöhte Kapitaltransfereinnahmen in Salzburg, Innsbruck und Sankt Pölten. Die Besserstellung der kleineren Gemeinden spiegelt sich auch in der Entwicklung seit 2002 wider, indem sich der Nettoertrag in den Gemeinden über 20.000 EinwohnerInnen reduziert hat. Tabelle 20: Nettoertrag der Gemeinden durch Kapitaltransfers des Landes nach Einwohnergrößenklasse, Finanzkraftquintil und Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro
Nettoertrag aus Kapitaltransferzahlungen Mittelwerte der Gemeinden in Euro pro Kopf Einwohnergrößenklasse (EW-Klasse) 2002 2005 2008 unter 500 EW 335 333 374 501 bis 1.000 EW 225 204 236 1.001 bis 2.500 EW 138 146 164 2.501 bis 5.000 EW 98 96 124 5.001 bis 10.000 EW 83 74 101 10.001 bis 20.000 EW 58 67 82 20.001 bis 50.000 EW 48 61 41 über 50.000 EW 91 155 63
2011 394 227 157 116 87 75 39 55
Bundesland Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Finanzkraftquintil (FKQ) FKQ 1 (geringe Finanzkraft) FKQ 2 FKQ 3 FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
Veränderung 02-11, in % + 18% + 1% + 14% + 18% + 5% + 30% -17% -40% Veränderung 02-11, in % + 212% + 5% + 11% -7% + 11% + 18% + 22% + 26%
2002
2005
2008
2011
11 244 105 213 145 157 226 144
13 233 108 197 110 161 230 203
21 281 133 222 108 175 292 196
34 257 116 199 162 186 276 180
2002
2005
2008
2011
Veränderung 02-11, in %
138 169 173 153
135 173 169 166
156 189 194 194
157 174 189 187
+ 14% + 3% + 9% + 22%
148
134
166
162
+ 9%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Die Finanzkraft scheint allerdings kein eindeutiges Kriterium dafür zu sein, ob Kapitaltransfers zugewiesen werden oder nicht. Es sind eher die Gemeinden der mittleren Finanzkraftquintile, die tendenziell höhere durchschnittliche Kapitaltransfereinnahmen verzeichnen. Die Unterschiede zwischen den Finanzkraftquintilen sind allerdings nicht besonders ausgeprägt. Auch zwischen den Bundesländern sind die durchschnittlichen Kapitaltransfereinnahmen der Gemeinden relativ ähnlich. Die ausgeprägten Unterschiede in der Förderpolitik werden beispielsweise bei einer Gegenüberstellung der Nettoerträge im Burgenland (34 Euro pro Kopf)
53 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
und in Tirol (276 Euro pro Kopf) sichtbar. Die burgenländischen Gemeinden erhalten relativ geringe Kapitaltransfers, allerdings sind dafür die Einnahmen aus laufenden Transferzahlungen verhältnismäßig hoch. Ein Gesamtüberblick der Verteilungswirkungen der Transferzahlungen auf die Ertragsanteile, differenziert nach EW-Klassen und FK-Quintilen, wird in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt. Die einzelnen Ergebnisse in den Abbildungen sind den in Abbildung 26 dargestellten Schritten zuzuordnen. Bei der Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden nach dem primären Finanzausgleich (nach den Regelungen aus §11 FAG 2008 – siehe (1) und (2)) zeigt sich, dass die Gemeinden unter 10.000 EinwohnerInnen über ähnlich hohe Einnahmen aus Ertragsanteilen verfügen. Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen erhalten aufgrund der Regelungen des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (gemäß §9 Abs.10 und Abs.11 FAG 2008) verhältnismäßig mehr Ertragsanteile pro Kopf als Gemeinden mit weniger EinwohnerInnen. Nach FK-Quintilen betrachtet, heben sich die Gemeinden des FK-Quintils 5 von den anderen Gemeinden ab. Da die Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen fast alle auch dem Finanzkraftquintil 5 zuzuordnen sind, sind auch die durchschnittlichen Einnahmen aus Ertragsanteilen der Gemeinden des FK-Quinitils 5 deutlich höher als in den anderen Finanzkraftquintilen. Im nächsten Schritt werden die laufenden Transfereinnahmen der Gemeinden vom Land berücksichtigt, wobei davon besonders die Gemeinden mit weniger als 2.500 EinwohnerInnen und die Gemeinden der niedrigeren FK-Quintile (siehe (3)) profitieren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass diese Gemeinden eine geringe finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen und daher vom Land besonders unterstützt werden. So sind es zum Beispiel jene Gemeinden, die den größten Teil der laufenden Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich erhalten. Gleichzeitig werden die großen und finanzkräftigen Gemeinden nur in sehr geringem Ausmaß durch laufende Transfers von Seiten des Landes unterstützt. Bei der Berücksichtigung der laufenden Transferzahlungen der Gemeinden an die Länder wird die Belastung der Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen besonders deutlich (siehe Veränderung von (3) auf (4)). Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass diese Gemeinden zuvor die höchsten Einnahmen aus Ertragsanteilen aufweisen und demnach auch die höchste Finanzkraft erreichen. Die Transferbelastung (Umlagen) erfolgt in den meisten Bundesländern größtenteils nach der Finanzkraft, wobei die Gemeinden mit der höchsten Finanzkraft am stärksten belastet werden. Dies führt dazu, dass unter Berücksichtigung der laufenden Transfereinnahmen (siehe (4)), die kleinsten Gemeinden (unter 500 EinwohnerInnen) über mehr Mittel verfügen als die größeren, obwohl sie ursprünglich (siehe (1)) deutlich finanzschwächer waren. Besonders eklatant zeigt sich das bei der Betrachtung nach Finanzkraftquintilen. Während bei der ursprünglichen Verteilung der Ertragsanteile (siehe (1) und (2)) die verfügbaren Mittel im FKQuintil 5 am höchsten und im FK-Quintil 1 am geringsten waren, sind die finanziellen Verhältnisse nach Berücksichtigung der laufenden Transfereinnahmen und -ausgaben auf den Kopf gestellt (siehe (4)). Während die laufenden Transfereinnahmen der Gemeinden von den Ländern (siehe (3)) dazu geführt haben, dass die durchschnittliche Finanzkraft aller Gemeinden auf einem relativ ähnlichen Niveau war, belasten die laufenden Transferausgaben die finanzkräftigen Gemeinden überproportional stark, sodass am Ende die finanzschwächeren Gemeinden über mehr finanzielle Mittel verfügen, als die ursprünglich finanzstarken Gemeinden.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
An dieser umverteilenden Wirkung des Transfersystems ändern auch die Kapitaltransferzahlungen nichts mehr. Im Gegenteil: Nach Kapitaltransfers haben die ursprünglich finanzschwächeren kleineren Gemeinden pro Kopf im Durchschnitt noch mehr Mittel zur Verfügung, als die ursprünglich finanzstarken größeren Gemeinden. Grund dafür ist, dass die vermeintlich finanzschwachen aufgrund ihrer geringen Einnahmen aus Ertragsanteilen (und eigenen Steuern) bei geplanten Investitionen verstärkt finanzielle Unterstützung vom Land erhalten. Die geringere laufende Transferbelastung bleibt dabei unberücksichtigt. Dies ist besonders bemerkenswert, weil die größeren Gemeinden zusätzlich noch mit zentralörtlichen Aufgaben belastet werden. Zentralörtliche Aufgaben werden von lokalen und regionalen Zentren (meist größere Städte) erbracht. Von diesen Leistungen profitieren auch BürgerInnen umliegender Gemeinden und in Einzelfällen sogar ganze Regionen. Die Finanzierungslast trifft aber in der Regel nur die Gemeinde, in der die Aufgabe erfüllt wird. In einem aufgabenorientierten Finanzausgleich hätten diese Zentren einen Anspruch auf finanzielle Entlastung, da durch solche regionale Spill-Over-Effekte entstehen. Im aktuellen österreichischen Finanzausgleich ist davon allerdings nichts zu erkennen. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel würde dafür zwar ein Instrument liefern, wie die vorherigen Ausführungen jedoch gezeigt haben, werden die finanziellen Vorteile, die große Städte aus dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel haben sollten, durch die umso stärkere Transferbelastung in weiterer Folge mehr als ausgeglichen. Der Vergleich zwischen den Jahren 2002 und 2011 zeigt auf den ersten Blick ein sehr ähnliches Bild, mit durchgehend leicht geringeren Werten im Jahr 2002. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass in den 17 Gemeinden mit 20.001 bis 50.000 EinwohnerInnen bei den Ertragsanteilen zuzüglich laufendem Transfersaldo (siehe (4)) sowie auch bei den Ertragsanteilen nach Berücksichtigung des gesamten Transfersaldos (siehe (5)) ein Rückgang von 2002 auf 2011 stattgefunden hat. Der Grund dafür liegt beim überdurchschnittlich hohen Anstieg der laufenden Transferausgaben in den Bereichen Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage. Die Transferzahlungen für die Sozialhilfeumlage haben sich seit 2002 beinahe in all diesen Gemeinden verdoppelt und bei der Krankenanstaltenumlage ist zu beachten, dass in einigen Gemeinden die jeweilige Krankenanstalt von Gemeinde- in Landesbesitz überging. Generell konnten Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen ein deutlich geringeres Wachstum seit 2002 verbuchen, wodurch die umverteilende Wirkung durch den Finanzausgleich zugunsten der kleineren und finanzschwächeren Gemeinden in den letzten zehn Jahren verstärkt wurde. In Österreich ist die Finanzkraft der Gemeinden (Eigene Steuern plus Ertragsanteile) ungleichmäßiger als deren Ertragsanteile verteilt. Während bei der Finanzkraft zwischen den Gemeinden unter 500 EW und den größten Gemeinden über 50.000 EW eine Differenz von 757 Euro pro Kopf besteht, liegt diese bei den Ertragsanteilen nur bei rund 411 Euro pro Kopf. Bei der zusätzlichen Berücksichtigung der gemeindeeigenen Steuern muss bei der Interpretation nach Einwohnerklassen bedacht werden, dass die teilweise starken Ungleichheiten (z.B. aufgrund von kleinen finanzstarken Tourismusgemeinden) innerhalb der Einwohnergrößenklasse nicht berücksichtigt werden, da für die Berechnungen Mittelwerte herangezogen werden. Dies ist auch der Grund, weshalb Gemeinden unter 500 EinwohnerInnen in Tabelle 21 über eine höhere Finanzkraft pro Kopf verfügen als Gemeinden mit 501 bis 2.500 EinwohnerInnen.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Abbildung 27: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Ertragsanteile nach Einwohnergrößenklassen, 2011, in Euro 1.400
2011 Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
1.200 1.000
unter 500 EW 501 bis 1.000 EW
800
1.001 bis 2.500 EW
2.501 bis 5.000 EW
600
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
400
20.001 bis 50.000 EW über 50.000 EW
200 0 EAT zzgl. Vorwegabzug
1
Ertragsanteile (EAT)
2
EAT zzgl. lfd. Transfereinnahmen
EAT zzgl. lfd. Transfersaldo
3
4
EAT zzgl. Saldo aus lfd. Transfers und 5 Kapitaltransfers
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Abbildung 28: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Ertragsanteile nach Finanzkraftquintilen, 2011, in Euro 1.000
2011
900
Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
800 700
FKQ 1 (geringe Finanzkraft)
600
FKQ 2
500 FKQ 3
400 FKQ 4
300 200
FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
100 0 EAT zzgl. Vorwegabzug
1
Ertragsanteile (EAT)
2
EAT zzgl. lfd. Transfereinnahmen
3
EAT zzgl. lfd. Transfersaldo
4
EAT zzgl. Saldo aus lfd. Transfers und 5 Kapitaltransfers
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Abbildung 29: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Ertragsanteile nach Einwohnergrößenklassen, 2002, in Euro 1.200
2002 Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
1.000 unter 500 EW
800
501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW
600
2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW
400
10.001 bis 20.000 EW
20.001 bis 50.000 EW über 50.000 EW
200
0 EAT zzgl. Vorwegabzug
1
Ertragsanteile (EAT) 2
EAT zzgl. lfd. Transfereinnahmen
EAT zzgl. lfd. Transfersaldo
3
4
EAT zzgl. Saldo aus lfd. Transfers und 5 Kapitaltransfers
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Abbildung 30: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Ertragsanteile nach Finanzkraftquintilen, 2002, in Euro 800
2002
Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
700 600
FKQ 1 (geringe Finanzkraft)
500
FKQ 2
400 FKQ 3
300 FKQ 4
200
FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
100
0 EAT zzgl. Vorwegabzug
1
Ertragsanteile (EAT)
2
EAT zzgl. lfd. Transfereinnahmen
EAT zzgl. lfd. Transfersaldo
3
4
EAT zzgl. Saldo aus lfd. Transfers und 5 Kapitaltransfers
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002; KDZ: eigene Darstellung 2013.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Um die Verteilungswirkungen der Transferzahlungen zwischen Gemeinden und Ländern in Bezug auf die Finanzkraft darzulegen, wird in Tabelle 22 die Finanzkraft nach laufenden Transfers sowie nach den gesamten Transferzahlungen dargestellt. Diese Zahlen spiegeln die umverteilende Wirkung des Finanzausgleichs hin zu einer Stärkung der kleineren und finanzschwächeren Gemeinden wider. Nach Berücksichtigung der laufenden Transfers sind die Unterschiede noch nicht so stark, aber durch die Kapitaltransfers, welche vor allem finanz- und strukturschwache Gemeinden erhalten, wandelt sich die Verteilung zum deutlichen Vorteil für kleine Gemeinden. Während den Gemeinden mit über 5.000 EinwohnerInnen nach Transfers maximal 80 Prozent der ursprünglichen Finanzkraft verbleiben, erhöht sich die Finanzkraft der Gemeinden unter 1.000 EinwohnerInnen um 11 bis 38 Prozent durch die Transferverflechtungen mit dem Land. Es wird die stark umverteilende Wirkung der Transferregelungen im Finanzausgleich deutlich. Diese bestätigen sich auch in der Betrachtung nach Finanzkraftquintilen. Tabelle 21: Verteilung der Finanzkraft nach Einwohnergrößenklassen, 2002 bis 2011, in Euro Finanzkraft pro Kopf in Euro Veränderung 02-11 in %
2002
2005
2008
2011
unter 500 EW
778
827
992
1.011
+30%
501 bis 1.000 EW
750
802
947
972
+30%
1.001 bis 2.500 EW
762
813
963
996
+31%
2.501 bis 5.000 EW
830
887
1.041
1.091
+31%
5.001 bis 10.000 EW
916
964
1.129
1.181
+29%
10.001 bis 20.000 EW
1.099
1.093
1.307
1.345
+22%
20.001 bis 50.000 EW
1.207
1.189
1.448
1.476
+22%
über 50.000 EW
1.454
1.438
1.722
1.768
+22%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
In Bezug auf die Entwicklung seit 2002 zeigt Tabelle 22, dass das Verhältnis der Finanzkraft nach Transfers im Vergleich zur Finanzkraft vor Transfers durchgehend in allen Einwohnergrößenklassen kontinuierlich abnimmt. Das bedeutet, dass die österreichischen Gemeinden seit 2002 mit einer immer stärker werdenden Belastung aufgrund der Transferzahlungen zwischen Ländern und Gemeinden konfrontiert sind. Um diesen Sachverhalt zu verdeutlichen, wird wie zuvor bei den Ertragsanteilen eine schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft in den folgenden vier Abbildungen dargestellt. Werden die laufenden Transfereinnahmen der Gemeinden von den Ländern berücksichtigt, verändert sich das Bild in Abbildung 31 nur bei den Gemeinden unter 1.000 EinwohnerInnen merklich und bei der Darstellung nach FK-Quintilen in Abbildung 32 ist ein gleichmäßiger Anstieg in allen FK-Quintilen zu sehen. Die Berücksichtigung der laufenden Transferzahlungen der Gemeinden an die Länder führt zu einer deutlichen Verringerung der finanziellen Mittel der Gemeinden in allen EW-Klassen und FK-Quintilen (siehe Veränderung von (2) auf (3) ). Abbildung 32 zeigt, dass sich durch die Berücksichtigung des laufenden Transfersaldos die Gemeinden der FK-Quintile 1 bis 4 relativ auf dem selben Niveau befinden. Nach der zusätzlichen Berücksichtigung der Kapitaltransfers (4), sind die Gemeinden über 50.000 EinwohnerInnen und die Kleinstgemeinden unter 500 EinwohnerInnen am finanzkräftigsten.
58 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Generell ist zu beobachten, dass die Verteilungswirkung der Transferzahlungen auf die Finanzkraft, differenziert nach FK-Quintilen, weniger stark als bei den Ertragsanteilen ist. Der Vergleich zwischen 2002 und 2011 zeigt zwar so wie zuvor bei den Ertragsanteilen, dass die Gemeinden zwischen 20.001 und 50.000 EinwohnerInnen wieder den geringsten Anstieg verzeichneten, allerdings sind bei der Finanzkraft viel geringere Unterschiede zwischen den EWKlassen bemerkbar. Tabelle 22: Verbleibende Finanzkraft nach Transfers nach EW-Klassen und FK-Quintilen, 2002 bis 2011
Einwohnergrößenklasse
verbleibende Finanzkraft nach lfd. Transfers
verbleibende Finanzkraft nach lfd.Transfers und Kapitaltransfers
Mittelwert der Gemeinden je EWK bzw. FKQ
2002
2005
2008
2011
Mittelwert der Gemeinden je EWK bzw. FKQ
2002
2005
2008
2011
absolut in Euro pro Kopf
unter 500 EW
794
869
1.010
1.003
1.129
1.202
1.384
1.397
501 bis 1.000 EW
682
727
843
853
907
931
1.079
1.079
1.001 bis 2.500 EW
646
677
784
790
783
823
948
947
2.501 bis 5.000 EW
669
693
801
809
767
790
925
925
5.001 bis 10.000 EW
723
736
852
855
806
810
953
943
10.001 bis 20.000 EW
861
801
964
1.000
919
868
1.046
1.075
20.001 bis 50.000 EW
1.033
961
1.119
1.089
1.081
1.022
1.160
1.129
über 50.000 EW
1.178
1.156
1.362
1.365
1.269
1.311
1.424
1.420
unter 500 EW
102%
105%
102%
99%
145%
145%
140%
138%
501 bis 1.000 EW
91%
91%
89%
88%
121%
116%
114%
111%
1.001 bis 2.500 EW
85%
83%
81%
79%
103%
101%
98%
95%
2.501 bis 5.000 EW
81%
78%
77%
74%
92%
89%
89%
85%
5.001 bis 10.000 EW
79%
76%
75%
72%
88%
84%
84%
80%
10.001 bis 20.000 EW
78%
73%
74%
74%
84%
79%
80%
80%
20.001 bis 50.000 EW
86%
81%
77%
74%
90%
86%
80%
76%
über 50.000 EW
81%
80%
79%
77%
87%
91%
83%
80%
Finanzkraftquintil (FKQ)
2002
2005
2008
2011
2002
2005
2008
2011
622
659
755
744
759
794
911
901
593 622 680
626 652 705
719 753 818
722 754 836
762 795 832
799 821 871
908 947 1.012
896 943 1.023
895
931
1.095
1.116
1.043
1.065
1.261
1.277
relativ im Verhältnis zur Finanzkraft vor Transfers
absolut in Euro pro Kopf
FKQ 1 (geringe Finanzkraft)
FKQ 2 FKQ 3 FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
relativ im Verhältnis zur Finanzkraft vor Transfers
FKQ 1 (geringe Finanzkraft)
FKQ 2 FKQ 3 FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
97%
98%
95%
94%
118%
118%
115%
114%
86% 84% 83%
86% 83% 81%
84% 81% 80%
82% 79% 78%
111% 108% 102%
110% 104% 100%
106% 102% 98%
102% 98% 95%
82%
80%
79%
76%
95%
91%
91%
87%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Abbildung 31: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Einwohnergrößenklassen, 2011, in Euro 2.000
2011
Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
1.800 1.600
unter 500 EW
1.400
501 bis 1.000 EW
1.200
1.001 bis 2.500 EW
1.000
2.501 bis 5.000 EW
800
5.001 bis 10.000 EW
600
10.001 bis 20.000 EW
400
20.001 bis 50.000 EW über 50.000 EW
200 0 Finanzkraft (FK)
FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen
1
2
FK zzgl. lfd. Transfersaldo
3
FK zzgl. lfd. Transfers und Kapitaltransfers 4
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Abbildung 32: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Finanzkraftquintilen, 2011, in Euro 1.600
2011
Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
1.400
1.200
FKQ 1 (geringe Finanzkraft)
1.000
FKQ 2
800
FKQ 3
600 FKQ 4
400 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
200 0 Finanzkraft (FK)
1
FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen
2
FK zzgl. lfd. Transfersaldo
3
FK zzgl. lfd. Transfers und Kapitaltransfers 4
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
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VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Abbildung 33: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Einwohnergrößenklassen, 2002, in Euro 1.600
2002
Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
1.400 1.200
unter 500 EW
1.000
501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW
800
2.501 bis 5.000 EW
600
5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW
400
20.001 bis 50.000 EW über 50.000 EW
200
0 Finanzkraft (FK)
FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen
2
1
FK zzgl. lfd. Transfersaldo
3
FK zzgl. lfd. Transfers und Kapitaltransfers 4
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Abbildung 34: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Finanzkraftquintilen, 2002, in Euro 1.200
2002 Ø Nettoeinnahmen in Euro pro Kopf
1.000 FKQ 1 (geringe Finanzkraft)
800
FKQ 2
600
FKQ 3
400
FKQ 4
200
FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
0 Finanzkraft (FK)
1
FK zzgl. lfd. Transfereinnahmen
2
FK zzgl. lfd. Transfersaldo
3
FK zzgl. lfd. Transfers und Kapitaltransfers 4
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002; KDZ: eigene Darstellung 2013.
61 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
1.3
Verteilungswirkung auf Gemeindeebene nach ausgewählten Bereichen
Um die bisher erläuterten Verteilungswirkungen der Transferbeziehungen zwischen den Ländern und Gemeinden besser verstehen zu können, werden im folgenden Unterabschnitt die wichtigsten Transferbereiche detailliert dargestellt. Eine Definition der einzelnen Transferarten und eine Liste der jeweils in die Analyse einbezogenen Abschnitte und Posten sind in Abschnitt III Kapitel 2 zu finden. Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Transferbeziehungen zwischen Länder und Gemeinden auf die Gemeinden finanziell auswirken. Dabei werden die Gemeinden sowohl in Einwohnergrößenklassen als auch nach Finanzkraftquintilen eingeteilt, um die Auswirkungen zu verdeutlichen und zu generalisieren. Darüber hinaus werden auch die durchschnittlichen Auswirkungen im Mittelwert jedes Bundeslandes dargestellt, um die unterschiedlichen Transferwirkungen in den jeweiligen Bundesländern zu demonstrieren. In Tabelle 23 zeigt sich, dass die Belastung durch die Sozialhilfe im weiteren Sinn, darunter wird die Sozialhilfe inklusive Jugendwohlfahrt, Behindertenhilfe und Pflege verstanden, mit der Einwohnerzahl und der Finanzkraft steigt. Eine Ausnahme stellen die Gemeinden der EW-Klasse mit über 50.000 EinwohnerInnen dar, da sie 2011 über den selben Transfersaldo wie Kleinstgemeinden unter 500 EinwohnerInnen verfügen. Dies liegt an den entsprechenden Regelungen in den Bundesländern, die die Transferbelastung auf die Gemeinden nach deren Finanzkraft verteilen. Dass die Gemeinden über 50.000 EinwohnerInnen einen verhältnismäßig sehr geringen Transfersaldo bei der Sozialhilfeumlage haben, hängt mit den Regelungen in Oberösterreich und der Steiermark zusammen. Hier fungieren Gemeindeverbände, die bezirksweise organisiert sind, als Sozialhilfeträger. Die Gemeinden eines Bezirks zahlen daher ihre Umlagen an die Gemeindeverbände, die wiederum die Kosten der Sozialhilfe tragen. Statutarstädte werden dabei allerdings keinem Bezirk zugeordnet. Stattdessen finanzieren sie die Sozialausgaben in ihrer Stadt aus den eigenen Budgets. Sie leisten daher keine Transfers im Bereich der Sozialhilfe. Dies betrifft die vier Städte Graz, Linz, Wels und Steyr, wobei die ersten drei der Kategorie mit über 50.000 EinwohnerInnen angehören. Sie leisten zwar direkte Ausgaben für Sozialhilfe, zahlen allerdings keine Transfers, wodurch die durchschnittliche Transferbelastung der Gemeinden mit über 50.000 EinwohnerInnen relativ niedrig ausfällt. Im Bundesländervergleich zeigt sich eine besonders hohe Belastung der Gemeinden in Oberösterreich und Kärnten sowie eine besonders geringe Belastung in Tirol, Salzburg, Niederösterreich und dem Burgenland. Zu begründen ist dies mit den unterschiedlichen Sozialausgaben der Bundesländer, mit dem unterschiedlichen Anteil an Nettoausgaben im Sozialbereich, die von den Gemeinden zu tragen sind und mit den unterschiedlichen Mechanismen der Verteilung der Belastung auf die Gemeinden. Darüber hinaus ist zu sehen, dass die durchschnittliche Belastung durch die Sozialhilfeumlage im Vergleich zu 2002 stark gestiegen ist und sich teilweise sogar verdoppelt hat. Dies hängt einerseits mit der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung zusammen, die zu erhöhter Nachfrage nach Sozialhilfe beiträgt, und ist andererseits auf die steigende Nachfrage nach Finanzierung der Pflege im Rahmen der Sozialhilfe zurückzuführen.23
23
Vgl. dazu Köfel, Hochholdinger: Grenzen der Leistungsfähigkeit, 2012. Bzw. Köfel: Wer finanziert die Pflege? 2012.
62 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Tabelle 23: Transfersaldo Sozialhilfe i.w.S., 2002 bis 2011, in Euro Transfersaldo Sozialhilfe i.w.S. Einwohnergrößenklasse (EWK)
Mittelwert der Gemeinden je EWK und FKQ in Euro pro Kopf
2002
2005
2008
unter 500 EW
-70
-82
-111
Veränderung 02-11, in % -157 +124%
501 bis 1.000 EW
-74
-91
-118
-159
+114%
1.001 bis 2.500 EW
-81
-100
-127
-167
+107%
2.501 bis 5.000 EW
-89
-109
-135
-173
+95%
5.001 bis 10.000 EW
-100
-121
-151
-194
+93%
10.001 bis 20.000 EW
-123
-140
-165
-215
+74%
20.001 bis 50.000 EW
-135
-154
-181
-237
+76%
über 50.000 EW
-107
-126
-145
-157
+47%
2008
Veränderung 2011 02-11, in %
Bundesland Burgenland
2002
2005
2011
-55
-67
-86
-141
+159%
-130
-174
-209
-219
+68%
-77
-87
-99
-136
+77%
Oberösterreich
-109
-146
-184
-215
+97%
Salzburg
-105
-119
-139
-148
+41%
Steiermark
-73
-85
-124
-182
+149%
Tirol
-50
-60
-81
-130
+161%
-106
-124
-154
-202
2002
2005
2008
-66
-79
-104
-144
+119%
Kärnten Niederösterreich
Vorarlberg Finanzkraftquintil (FKQ) FKQ 1 (geringe Finanzkraft) FKQ 2
+91% Veränderung 2011 02-11, in %
-76
-93
-118
-155
+104%
FKQ 3
-82
-101
-127
-163
+100%
FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
-88
-108
-137
-177
+101%
-103
-125
-157
-206
+100%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Bei der Transferbelastung durch die Krankenanstaltenumlage (siehe Tabelle 24) zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei der Sozialhilfeumlage, da im Zeitablauf auch bei den Krankenanstalten eine enorme Belastungssteigerung seit 2002 zu verbuchen ist. Auch hier steigt der Transfersaldo mit der Finanzkraft und der Gemeindegröße. Der starke Anstieg von 2005 auf 2008 bei den Gemeinden zwischen 20.001 und 50.000 EinwohnerInnen ist darauf zurückzuführen, dass in einigen Gemeinden die Krankenanstalt von Gemeinde- in Landesbesitz überging. Im Bundesländervergleich ist die Belastung, wie schon bei der Sozialhilfe, in Oberösterreich besonders hoch. Es zeigt sich aber auch, dass Gemeinden in Tirol und Niederösterreich, die bei der Sozialhilfe relativ geringe Ausgaben hatten, recht hohe Ausgaben bei den Krankenanstalten zu verbuchen haben. Umgekehrt ist die Belastung in Kärnten und Vorarlberg besonders niedrig. Dabei war die Belastung durch die Sozialhilfe in diesen Bundesländern relativ hoch. In der Steiermark gibt es keine Krankenanstaltenumlage.
63 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Tabelle 24: Transfersaldo Krankenanstalten, 2002 bis 2011, in Euro Transfersaldo Krankenanstalten Einwohnergrößenklasse (EWK)
2002
2005
2008
unter 500 EW
-51
-61
-69
501 bis 1.000 EW
-60
-72
-85
-99
+65%
1.001 bis 2.500 EW
-64
-77
-92
-108
+68%
2.501 bis 5.000 EW
-74
-90
-107
-128
+72%
5.001 bis 10.000 EW
-72
-94
-105
-129
+78%
10.001 bis 20.000 EW
-73
-117
-141
-102
+40%
20.001 bis 50.000 EW
-26
-76
-133
-167
+546%
-122
-30
-151
-188
+54%
Veränderung 2011 02-11, in %
über 50.000 EW
Mittelwert der Gemeinden je EWK und FKQ in Euro pro Kopf
Veränderung 02-11, in % -79 +57%
2011
Bundesland
2002
2005
2008
Burgenland
-16
-17
-19
-21
+32%
Kärnten
-38
-63
-93
-121
+220%
Niederösterreich
-105
-123
-146
-168
+60%
Oberösterreich
-104
-121
-154
-184
+77%
-59
-64
-70
-80
+35%
Salzburg Steiermark
0
0
0
0
-100
-121
-131
-147
-42
-92
-88
-108
2002
2005
2008
-36
-41
-50
-58
+61%
-65
-77
-92
-109
+69%
FKQ 3
-75
-89
-106
-126
+68%
FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
-73
-87
-104
-117
+61%
-76
-99
-117
-138
+81%
Tirol Vorarlberg Finanzkraftquintil (FKQ) FKQ 1 (geringe Finanzkraft) FKQ 2
+46%
+158% Veränderung 2011 02-11, in %
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Bei der Landesumlage sind keine so deutlichen Zuwächse zu erkennen wie noch bei der Krankenanstalten- und der Sozialhilfeumlage. Dies hat damit zu tun, dass die Höhe der Landesumlage in den Bundesländern an die Finanzkraft der Gemeinden gekoppelt ist. Es ist jeweils ein bestimmter Anteil der Finanzkraft an das Land abzuführen. Da sich die Finanzkraft der Städte und Gemeinden allerdings in den Jahren 2008 und 2009 verringert hat und erst seit 2010 wieder langsam steigt, sind die Zuwächse bei der Landesumlage ebenfalls moderat. Es zeigt sich aber auch bei der Landesumlage die umverteilende Wirkung der Transferbelastung. Die großen Städte und Gemeinden werden weitaus stärker belastet als die kleinen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die großen Gemeinden in der Regel über eine höhere Finanzkraft verfügen und demnach auch mehr an das Land abliefern müssen. Besonders deutlich wird dies, wenn man die Belastung nach FK-Quintilen betrachtet. Die Gemeinden des höchsten Quintils sind Belastungen ausgesetzt, die im Durchschnitt vierfach so hoch sind, wie jene der finanzschwächsten Gemeinden. Im Bundesländervergleich zeigt sich, dass die Landesumlage pro Kopf in Salzburg, Tirol und Vorarlberg überdurchschnittlich hoch ist. Bei den Gemeinden in fast allen Bundesländern sind
64 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Abweichungen bei der Belastung durch die Landesumlage auf die unterschiedliche durchschnittliche Finanzkraft zurückzuführen. Nur in Oberösterreich liegt die geringe Belastung am geringeren Satz der Landesumlage. Die Oberösterreichischen Gemeinden verfügen nämlich generell über eine relativ hohe Finanzkraft, müssen aber nur 6,9 Prozent ihrer Finanzkraft als Landesumlage abliefern, während der Satz für die Landesumlage in den anderen Bundesländern bei 7,6 Prozent liegt (bzw. 7,46 Prozent in Tirol). In Niederösterreich gibt es keine Landesumlage. Tabelle 25: Transfersaldo Landesumlage, 2002 bis 2011, in Euro Transfersaldo Landesumlage Einwohnergrößenklasse (EWK)
2002
2005
2008
unter 500 EW
-33
-26
-32
Veränderung 02-11, in % -34 +2%
501 bis 1.000 EW
-26
-24
-28
-29
+15%
1.001 bis 2.500 EW
-26
-26
-32
-34
+29%
2.501 bis 5.000 EW
-34
-35
-42
-43
+27%
5.001 bis 10.000 EW
-44
-46
-54
-55
+24%
10.001 bis 20.000 EW
-47
-47
-55
-55
+18%
20.001 bis 50.000 EW
-43
-45
-53
-53
+23%
über 50.000 EW
-73
-73
-86
-86
+17%
Mittelwert der Gemeinden je EWK und FKQ in Euro pro Kopf
2011
Veränderung 2011 02-11, in %
Bundesland
2002
2005
2008
Burgenland
-34
-36
-42
-42
+24%
Kärnten
-40
-42
-50
-50
+27%
Niederösterreich
0
0
0
0
Oberösterreich
-33
-32
-39
-41
+25%
Salzburg
-52
-55
-67
-69
+32%
Steiermark
-40
-35
-43
-44
+12%
Tirol
-45
-46
-55
-58
+29%
Vorarlberg Finanzkraftquintil (FKQ) FKQ 1 (geringe Finanzkraft) FKQ 2
-48
-49
-59
-64
2002
2005
2008
-20
-15
-18
-18
-+12%
+33% Veränderung 2011 02-11, in %
-18
-16
-20
-20
+12%
FKQ 3
-20
-20
-24
-25
+26%
FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
-33
-33
-40
-41
+27%
-59
-62
-76
-79
+35%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Als Bedarfszuweisungen werden hier sowohl laufende Zuweisungen des Landes an die Gemeinden zum Haushaltsausgleich verstanden, als auch Kapitaltransferzahlungen, die Gemeinden vom Land zur Finanzierung bestimmter Investitionen erhalten. Mit Bedarfszuweisungen unterstützt das Land Gemeinden finanziell, die unter ungünstigen Rahmenbedingungen agieren. Unterstützt werden meist Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl. Diese erhalten aus dem Finanzausgleich aufgrund ihrer geringen Bevölkerung vergleichsweise wenige Mittel. Sehr oft ist in diesen Klein- und Kleinstgemeinden auch das Aufkommen an Kommunalsteuer relativ gering.
65 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
Dazu kommen bei einigen Gemeinden die geografische Lage (z.B. in großer Entfernung zu Ballungsräumen) und die Siedlungsdichte (geringe Bevölkerung bei hoher Gemeindefläche, die nur eingeschränkt als Siedlungsraum zur Verfügung steht), die ebenfalls zu relativ hohen Ausgaben im Verhältnis zur Wohnbevölkerung führen. Um in diesen Gemeinden ein Mindestmaß an notwendiger Infrastruktur bei stabilen Haushalten finanzieren zu können, werden kleine und finanzschwache Gemeinden durch das Land in Form von Bedarfszuweisungen unterstützt. Tabelle 26: Transfersaldo Bedarfszuweisungen, 2002 bis 2011, in Euro Transfersaldo Bedarfszuweisungen Einwohnergrößenklasse (EWK)
Mittelwert der Gemeinden je EWK und FKQ in Euro pro Kopf
Mittelwert der Gemeinden je EWK und FKQ in Euro pro Kopf
laufende Bedarfszuweisungen
Kapitaltransferzahlungen Veränderung 02-11, in %
2002
2005
2008
2011
Veränderung 02-11, in %
139
+98%
345
342
381
424
+23%
93
+154%
228
208
240
234
+2%
29
48
+146%
140
148
166
161
+15%
11
12
22
+172%
100
98
126
119
+19%
6
5
13
+146%
85
81
101
89
+5%
2
2
5
+56%
57
70
87
76
+34%
2
0
0
3
+13%
46
64
47
45
-3%
4
13
0
3
-22%
94
160
69
67
-29%
Bundesland
2002
2005
2008
2011
Veränderung 02-11, in %
2002
2005
2008
2011
Veränderung 02-11, in %
Burgenland
55
91
102
113
+105%
30
32
36
46
+53%
Kärnten
19
35
12
34
+81%
244
234
282
258
+5%
Niederösterreich
31
33
37
37
+20%
107
110
133
118
+11%
Oberösterreich
24
55
52
122
+404%
214
198
223
202
-6%
0
0
0
0
150
113
110
168
+12%
12
17
24
39
158
163
178
191
+21%
0
0
0
0
229
234
295
282
+23%
83
81
102
105
144
203
196
182
2002
2005
2008
2002
2005
2008
2011
+27% Veränderung 02-11, in %
38
57
61
85
+127%
145
141
161
166
26
40
41
71
+177%
171
175
190
180
+5%
FKQ 3
20
33
33
53
+165%
175
171
196
192
+10%
FKQ 4 FKQ 5 (hohe Finanzkraft)
23
28
34
47
+101%
155
168
196
191
+23%
10
12
15
21
+112%
150
138
168
166
+11%
2002
2005
2008
2011
unter 500 EW
70
103
115
501 bis 1.000 EW
37
56
63
1.001 bis 2.500 EW
20
29
2.501 bis 5.000 EW
8
5.001 bis 10.000 EW
5
10.001 bis 20.000 EW
3
20.001 bis 50.000 EW über 50.000 EW
Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Finanzkraftquintil (FKQ) FKQ 1 (geringe Finanzkraft) FKQ 2
+226%
+27% Veränderung 2011 02-11, in %
+15%
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Diese Bedarfszuweisungen können in Form von Kapitaltransferzahlungen erfolgen, die in direktem Zusammenhang mit Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur stehen. In den letzten Jahren, insbesondere in Folge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, stiegen aber vor allem die laufenden Bedarfszuweisungen an, die Gemeinden zum Haushaltsausgleich erhalten. Von diesen Zuweisungen profitieren vor allem kleine und finanzschwache Gemeinden, die unter den ungünstigen finanziellen Rahmenbedingungen der letzten Jahre ihren Haushalt ansonsten nicht ausgleichen könnten. Dies ist in Tabelle 26 nachzuvollziehen. Gemeinden unter 500 EinwohnerInnen profitieren überproportional stark von Bedarfszuweisungen, während große Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen nur mit sehr geringen Bedarfszuweisungsmitteln rechnen können. Je größer eine Gemeinde ist, desto weniger Bedarfszuweisungen stehen dafür zur Verfügung. Auffällig ist auch, dass im Vergleich zu 2002 die Bedarfszuweisungen für die Gemeinden über 20.000 EinwohnerInnen im Jahr 2011 rückläufig waren, während sie in allen anderen EW-Klassen
66 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
teilweise sehr deutlich gestiegen sind. Auch hier zeigt sich die immer stärker werdende Umverteilungswirkung der Transfers. Nach FK-Quintilen ergibt sich, aus den zuvor erwähnten Gründen, eine deutliche Differenz bei den laufenden Bedarfszuweisungen zwischen den finanzschwachen und finanzstarken Gemeinden, die ebenfalls größer wird. Im Bundesländervergleich wird jedenfalls deutlich, dass im Burgenland und in Niederösterreich relativ wenige Bedarfszuweisungen vergeben werden. In Tirol fällt auf, dass es keine laufenden Bedarfszuweisungen für die Gemeinden gibt, allerdings sehr hohe Kapitaltransfers vom Land an die Tiroler Gemeinden ausbezahlt werden. Die Kapitaltransfers in der EW-Klasse über 50.000 EinwohnerInnen sind aufgrund der hohen Kapitaltransfers vom Land an die Stadt Innsbruck verhältnismäßig hoch. Ansonsten ähneln einander die Bundesländer bei den Ergebnissen in diesem Bereich allerdings.
1.4
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Abschließend veranschaulichen die nachfolgenden Abbildungen in einer zusammengefassten Darstellung, dass die Transferzahlungen zwischen Ländern und Gemeinden in Österreich dazu führen, dass kleinere und finanzschwächere Gemeinden deutlich besser gestellt werden, als größere und finanzstarke Gemeinden. Umverteilend wirken dabei im Wesentlichen die Umlagen sowie die Bedarfszuweisungen. Während größere und finanzkräftigere Gemeinden stärker durch die Umlagen belastet werden, profitieren sie auch in deutlich geringerem Ausmaß von Bedarfszuweisungen seitens des Landes. Man kann diese umverteilende Wirkung der Transfers von den finanzkräftigeren auf die finanzschwächeren und von den großen auf die kleinen Gemeinden im Zusammenhang mit dem Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden in einem Bundesland argumentieren. Schließlich ist es nachvollziehbar, dass Gemeinden, die aufgrund einer günstigeren Lage oder der Funktion als Wirtschaftsstandort, über mehr finanzielle Mittel verfügen, solidarisch zur Finanzierung von Gemeinden beitragen, die mit einer geringeren Ressourcenausstattung auskommen müssen. Die folgenden Abbildungen zeigen eine Gegenüberstellung des Transfersaldos von ausgewählten Transferbereichen für die Jahre 2002 und 2011. Dabei fällt auf, dass die österreichischen Gemeinden durch die Sozialhilfe-, Krankenanstalten- und Landesumlage auf der Ausgabenseite und durch die Bedarfszuweisungen auf der Einnahmenseite maßgeblich geprägt werden, da sie in Bezug auf das Volumen die größten Transferzahlungen darstellen. Aus Abbildung 35 geht hervor, dass bei der Differenzierung nach EW-Klassen, die umverteilende Wirkung der Transferzahlungen auf der Einnahmenseite dazu führt, dass je größer eine Gemeinde ist, desto niedriger die Einnahmen sind; auf der Ausgabenseite gilt es umgekehrt. Bei der Sozialhilfeumlage zeigt der Jahresvergleich, dass sie sich bis auf die Gemeinden über 50.000 EinwohnerInnen24 verdoppelt hat. Die Krankenanstaltenumlage ist zwar auch stark gestiegen, allerdings deutlich geringer als die Sozialhilfeumlage. Der überdurchschnittlich hohe Anstieg von 2002 auf 2011 bei den Gemeinden zwischen 20.001 und 50.000 EinwohnerInnen ist auf den in dieser Zeit durchgeführten Wechsel der Eigentümerschaft der Krankenanstalten von Gemeindein Landeseigentum zurückzuführen. Die Bedarfszuweisungen zeigen durchgehend, außer bei 24
Dies ist auf die besonderen Regelungen in Oberösterreich und in der Steiermark zurückzuführen.
67 08.05.13
VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER FÖRDER- UND TRANSFERPOLITIK ZWISCHEN LÄNDERN UND GEMEINDEN
den Gemeinden über 50.000 EinwohnerInnen, einen Anstieg von 2002 auf 2011. Bei den weiteren Transferbereichen ist die Vorschulische Erziehung in Bezug auf das Volumen der bedeutendste Bereich. Abbildung 35: Transfersaldo Gesamt nach EW-Klassen, 2002 und 2011, in Euro 700 600 500 400 300
ÖPNV Ausbildung in Musik & Kunst
in Euro pro Kopf
200
Pflichtschulen
100
Vorschulische Erziehung Feuerwehrwesen
0
Bedarfszuweisungen Landesumlage
-100
Krankenanstalten Sozialhilfe
-200
-300 -400 -500 2002
2011
2002
unter 500 EW
2011
501 bis 1.000 EW
2002
2011
1.001 bis 2.500 EW
2002
2011
2002
2.501 bis 5.000 EW
2011
5.001 bis 10.000 EW
2002
2011
10.001 bis 20.000 EW
2002
2011
2002
20.001 bis 50.000 EW
2011
über 50.000 EW
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
Bei der Differenzierung nach Finanzkraftquintilen in Abbildung 36 zeigt sich ein relativ homogenes Bild zwischen den einzelnen Quintilen. Allerdings fällt auf, dass die Gemeinden im FK-Quintil 5 über höhere Belastungen durch die Umlagen verfügen, als sie auf der Einnahmenseite erhalten. Abbildung 36: Transfersaldo Gesamt nach FK-Quintilen, 2002 und 2011, in Euro 400 300 200 ÖPNV
in Euro pro Kopf
100
Ausbildung in Musik & Kunst Pflichtschulen
0
Vorschulische Erziehung
-100
Feuerwehrwesen Bedarfszuweisungen
-200
Landesumlage Krankenanstalten
-300
Sozialhilfe
-400 -500 2002
2011 FKQ 1
2002
2011 FKQ 2
2002
2011 FKQ 3
2002
2011 FKQ 4
2002
2011 FKQ 5
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 und 2011; KDZ: eigene Darstellung 2013.
68 08.05.13
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
VI Transferbilanz nach Bundesländern Nachfolgend wird für jedes Bundesland ein kurzer Überblick zur Transferbilanz gegeben. Dazu werden der gesamte Transfersaldo, die Umlagen und die Transfereinnahmen dargestellt.
1
Burgenland
Im Bundesland Burgenland liegt der gesamte Transfersaldo zwischen Land und Gemeinden deutlich unter dem österreichweiten Durchschnitt. Dies ist vor allem auf die wesentlich niedrigere Transferbelastung der burgenländischen Gemeinden zurückzuführen. Im Zeitverlauf hat sich die Differenz zum österreichischen Durchschnitt erhöht. Lag der Transfersaldo im Jahr 2002 im Burgenland mit +2,6 Euro pro Kopf rund 65 Euro unter dem österreichischen Durchschnitt, waren es im Jahr 2011 bei einem Transfersaldo von -32 Euro pro Kopf etwa 143 Euro. Abbildung 37: Transfersaldo, Bundesland Burgenland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
50
Euro pro Kopf
0
-50
Burgenland Österreich
-100
-150
-200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Wie bereits erwähnt liegt die Umlagenbelastung der burgenländischen Gemeinden deutlich unter dem österreichischen Durchschnitt. Dies trifft vor allem auf die Krankenanstaltenumlage zu. Während die österreichischen Gemeinden im Durchschnitt 126 Euro pro Kopf an Krankenanstaltenumlage leisten, müssen die burgenländischen Gemeinden 21 Euro pro Kopf zahlen. Ebenso ist die Sozialhilfeumlage im Burgenland unterdurchschnittlich, obwohl sie seit dem Jahr 2002 um 159 Prozent gestiegen ist. Lediglich die Landesumlage liegt geringfügig über dem österreichischen Durchschnitt. Die laufenden Transfereinnahmen liegen deutlich über dem Durchschnittswert. Dies ist vor allem auf die hohen Förderungen der Vorschulischen Erziehung und die Abgangsdeckungen zurückzuführen. Durch die hohen laufenden Transfereinnahmen ergibt sich, dass die Kapitaltransfereinnahmen im Vergleich mit den anderen österreichischen Gemeinden niedrig sind.
69 08.05.13
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
Abbildung 38: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Burgenland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Landesumlage
Bgld
Österr.
2011
Österr.
Bgld
-42
2008
Österr.
-45
2005
Bgld
Österr.
Bgld
Bgld
2002
Österr.
2011
Österr.
2008
Bgld
Bgld
Österr.
2005
Österr.
2002
Österr.
2011
Bgld
Bgld
Österr.
2008
Österr.
Bgld
Bgld
2005
Österr.
2002
Krankenanstaltenumlage
Bgld
Sozialhilfeumlage
-55
-51
0 -20
-16
-17
-19
-21
-40 -60
-42
-47
-50
-55
Euro pro Kopf
-59
-80
-71
-73
-100
-95
-84
-93 -109
-120
-114
-126
-140 -140
-160
-154
-180
-176
-200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 39: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Burgenland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 180
169
160 138
140 125
Euro pro Kopf
120
123
113 109
113
110
108
100 80
77
80
69
60 40
40
31
33
31
20 0 Bgld
Österr.
2002
Bgld
Österr.
2005
Bgld
Österr.
2008
laufende Transfereinnahmen
Bgld
Österr.
2011
Bgld
Österr.
2002
Bgld
Österr.
2005
Bgld
Österr.
2008
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
70 08.05.13
Bgld
Österr.
2011
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
2
Kärnten
Im Bundesland Kärnten hat sich der gesamte Transfersaldo in der Beobachtungsperiode gegenüber dem Österreichschnitt deutlich verschlechtert. Während die beiden Transfersalden im Jahr 2002 nahezu ident waren, liegt der Transfersaldo im Jahr 2011 in Kärnten mit 258 Euro pro Kopf etwa 83 Euro unter dem österreichischen Wert. Diese negative Entwicklung ist vor allem auf stark gestiegene Umlagen und auf relativ konstant gebliebene Transfereinnahmen zurückzuführen. Abbildung 40: Transfersaldo, Bundesland Kärnten, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
0
-50
Euro pro Kopf
-100 Kärnten -150
Österreich
-200
-250
-300
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Im Jahr 2011 liegen alle drei Umlagen im Bundesland Kärnten über dem österreichischen Durchschnitt. Vor allem die Krankenanstaltenumlage sowie Sozialhilfeumlage haben sich mit +65 bzw. +219 Prozent seit dem Jahr 2002 stark erhöht. Lediglich die Landesumlage ist mit +22 Prozent relativ gering gewachsen, liegt aber weiterhin über dem österreichischen Durchschnittswert. Insgesamt liegen die Transfereinnahmen der Gemeinden in Kärnten unter dem Durchschnitt der österreichischen Gemeinden. Während die Transfereinnahmen in Österreich im Durchschnitt um 23 Prozent gestiegen sind, sind sie in Kärnten in zehn Jahren um nur 1,7 Prozent gewachsen. Dies dürfte zu einem Großteil auf die demografische Entwicklung des Bundeslandes zurückzuführen sein. Während in allen Bundesländern die Einwohnerzahl seit dem Jahr 2002 gestiegen ist, ist sie in Kärnten gesunken.
71 08.05.13
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
Abbildung 41: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Kärnten, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Landesumlage
Österr.
2011
Ktn
Ktn
Österr.
2008
Österr.
2005
Ktn
Österr.
Ktn
Ktn
2002
Österr.
2011
Österr.
2008
Ktn
Österr.
Ktn
2005
Österr.
2002
Österr.
2011
Ktn
Österr.
Ktn
2008
Österr.
Ktn
2005
Österr.
Ktn
2002
Krankenanstaltenumlage
Ktn
Sozialhilfeumlage
0
-50
-42
-41 -56
Euro pro Kopf
-71
-42
-50
-58
-67
-51 -69
-70 -84
-100
-95
-98 -109
-114
-130 -126
-128
-150
-140 -165 -176
-200 -202
-211
-250
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 42: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Kärnten, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 180 161
160 140
130
Euro pro Kopf
120
128
123
113
113
110
108
128
100 80
77
80
69 60
60
53
48
45
40
20 0 Ktn
Österr. 2002
Ktn
Österr. 2005
Ktn
Österr. 2008
laufende Transfereinnahmen
Ktn
Österr. 2011
Ktn
Österr. 2002
Ktn
Österr. 2005
Ktn
Österr. 2008
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
72 08.05.13
Ktn
Österr. 2011
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
3
Niederösterreich
Im Bundesland Niederösterreich hat sich der Transfersaldo zwischen 2002 und 2011 nahezu parallel zum gesamtösterreichischen Transfersaldo entwickelt, obwohl in Niederösterreich von den Gemeinden keine Landesumlage eingehoben wird. Abbildung 43: Transfersaldo, Bundesland Niederösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
0 -20
-40
Euro pro Kopf
-60 -80 -100
Niederösterreich Österreich
-120 -140 -160
-180 -200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Die Sozialhilfeumlage hat sich in der Beobachtungsperiode in Niederösterreich etwas geringer als im Österreichdurchschnitt erhöht und liegt mit 157 Euro pro Kopf leicht unter dem Durchschnittswert. Mit +74 Prozent hat sich die Krankenanstaltenumlage etwa in der gleichen Höhe wie im österreichischen Mittel erhöht, ist allerdings mit 167 Euro pro Kopf die zweithöchste des Landes. Wie bereits erwähnt, wird im Bundesland Niederösterreich keine Landesumlage von den Gemeinden eingehoben. Sowohl die laufenden Transfereinnahmen als auch die Kapitaltransfereinnahmen liegen in Niederösterreich unter dem österreichischen Mittel. Dies ist zum Teil auf die Sachförderungen im Bereich der Vorschulischen Erziehung zurückzuführen. In Niederösterreich wird das pädagogische Personal vom Land bereitgestellt. Durch die niedrigeren Transfereinnahmen und die höhere Krankenanstaltenumlage wird der Effekt durch die nicht eingehobene Landesumlage kompensiert, sodass der gesamte Transfersaldo im Bundesland Niederösterreich für die Gemeinden dem österreichischen Durchschnitt entspricht.
73 08.05.13
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
Abbildung 44: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Niederösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Landesumlage
Österr.
NÖ
NÖ
2011
Österr.
2008
Österr.
2005
NÖ
NÖ
NÖ
Österr.
2002
Österr.
2011
Österr.
2008
NÖ
Österr.
NÖ
2005
Österr.
2002
Österr.
2011
NÖ
Österr.
NÖ
2008
Österr.
NÖ
2005
Österr.
NÖ
2002
Krankenanstaltenumlage
NÖ
Sozialhilfeumlage
0 -20 -40 -42
-42
-50
Euro pro Kopf
-60
-80 -100
-51
-71
-84
-91 -95
-120
-96
-96
-101
-109 -114 -114 -126
-140 -140
-160
-157
-180
-159
-167
-176
-200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 45: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Niederösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 180 160 140 123
Euro pro Kopf
120
113
113
104
102
94
100 80
77
80 60
110
108
69
66
Österr.
NÖ
84
75
68
58
40
20 0 NÖ
2002
Österr. 2005
NÖ
Österr. 2008
laufende Transfereinnahmen
NÖ
Österr. 2011
NÖ
Österr. 2002
NÖ
Österr. 2005
NÖ
Österr. 2008
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
74 08.05.13
NÖ
Österr. 2011
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
4
Oberösterreich
Im Bundesland Oberösterreich hat sich der gesamte Transfersaldo zwischen 2002 und 2011 gegenüber dem österreichischen Durchschnitt deutlich verschlechtert. Während sich der oberösterreichische Transfersaldo im Jahr 2002 mit -90 Euro pro Kopf etwa 28 Euro unter dem Durchschnittswert befindet, liegt er im Jahr 2011 mit -273 Euro pro Kopf rund 98 Euro unter dem Mittelwert. Dieser Entwicklung ist auf die stark gestiegenen Umlagen (v.a. Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage) sowie rückläufige Kapitaltransfereinnahmen zurückzuführen. Abbildung 46: Transfersaldo, Bundesland Oberösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
0
-50
Euro pro Kopf
-100 Oberösterreich -150
Österreich
-200
-250
-300
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Alle drei Umlagen liegen in der gesamten Beobachtungsperiode im Bundesland Oberösterreich über dem österreichischen Durchschnitt. Die Krankenanstaltenumlage ist die höchste österreichweit und liegt mit 203 Euro pro Kopf 77 Euro über dem Mittelwert. Ein ähnliches Bild zeigt die Sozialhilfeumlage, auch diese liegt bei 203 Euro pro Kopf und damit 27 Euro über dem Durchschnitt. Da die Städte Linz, Wels und Steyr als Statutarstädte einen eignen Sozialhilfeverband bilden, sind die finanzierten Sozialhilfelasten dieser Städte in der Abbildung nicht enthalten. D.h. unter Berücksichtigung dieser Städte wären die Ausgaben zur Sozialhilfe noch höher. Die oberösterreichischen Gemeinden müssen nicht nur die höchsten Umlagen bezahlen, sondern erhalten auch die höchsten Transfereinnahmen vom Land. Dies ist zu einem großen Teil auf die Transfers zur Abgangsdeckung und die Transfers für den Bereich der Vorschulischen Erziehung zurückzuführen. In Summe ist der Transfersaldo trotzdem stark im negativen Bereich.
75 08.05.13
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
Abbildung 47: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Oberösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Landesumlage
Österr.
2011
OÖ
OÖ
Österr.
2008
Österr.
2005
OÖ
OÖ
OÖ
Österr.
2002
Österr.
2011
Österr.
2008
OÖ
Österr.
OÖ
2005
Österr.
2002
Österr.
2011
OÖ
Österr.
OÖ
2008
Österr.
OÖ
2005
Österr.
OÖ
2002
Krankenanstaltenumlage
OÖ
Sozialhilfeumlage
0
-50 -51
-42
-51
-42
-50
-61
-71
Euro pro Kopf
-51 -62
-84
-100
-95 -111
-114
-109
-117
-126
-134
-150
-140
-146
-168
-176
-177
-200 -203
-203
-250
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 48: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Oberösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 180
171
160
148 140
140
123
120
Euro pro Kopf
134
129 110
108
113
113
100 79
80
77
77
Österr.
OÖ
80
69
64
60 40
20 0 OÖ
Österr. 2002
OÖ
2005
Österr. 2008
laufende Transfereinnahmen
OÖ
Österr. 2011
OÖ
Österr. 2002
OÖ
Österr. 2005
OÖ
Österr. 2008
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
76 08.05.13
OÖ
Österr. 2011
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
5
Salzburg
Im Bundesland Salzburg hat sich der gesamte Transfersaldo zwischen 2002 und 2011 gegenüber dem österreichischen Durchschnitt verbessert. Ist der Transfersaldo in Salzburg im Jahr 2002 etwa 63 Euro pro Kopf über dem Österreichschnitt gelegen, hat sich dieser Abstand bis zum Jahr 2011 auf rund 27 Euro pro Kopf reduziert. Insgesamt ist der Transfersaldo für die Salzburger Gemeinden von -125 Euro pro Kopf auf -202 Euro pro Kopf gestiegen. Abbildung 49: Transfersaldo, Bundesland Salzburg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
0
Euro pro Kopf
-50
-100
Salzburg Österreich
-150
-200
-250
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Das geringere Wachstum des Transfersaldos in Salzburg ist auf das langsamere Wachstum der Umlagen zurückzuführen. Sowohl die Sozialhilfeumlage als auch die Krankenanstaltenumlage sind im Beobachtungszeitraum deutlich unter dem durchschnittlichen Wachstum geblieben. Während die Sozialhilfeumlage im Jahr 2002 in Salzburg am höchsten war, liegt sie 2011 nur noch im Durchschnitt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Krankenanstaltenumlage. Im Jahr 2002 lag diese über dem österreichischen Mittelwert und im Jahr 2011 deutlich darunter. Die Transfereinnahmen der Salzburger Gemeinden liegen unter dem österreichischen Mittelwert. Dies trifft besonders auf die laufenden Transfers zu. Eine Ursache hierfür ist, dass es in Salzburg kaum Abgangsgemeinden gibt und somit nur wenig Transfers zum Haushaltsausgleich gezahlt werden.
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TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
Abbildung 50: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Salzburg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Landesumlage
Österr.
Sbg
Sbg
2011
Österr.
2008
Österr.
2005
Sbg
Sbg
Sbg
Österr.
2002
Österr.
2011
Österr.
2008
Sbg
Sbg
Österr.
2005
Österr.
2002
Österr.
2011
Sbg
Sbg
Österr.
2008
Österr.
Sbg
Sbg
2005
Österr.
2002
Krankenanstaltenumlage
Sbg
Sozialhilfeumlage
0 -20 -40 -42
-42
-50
Euro pro Kopf
-60 -64
-80
-71
-81
-100
-84
-65 -79
-80
-87
-95 -109
-120 -140
-86
-51
-101
-114 -126
-126 -140
-149
-160
-172
-180
-175 -176
-200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 51: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Salzburg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 180 160 140 123
Euro pro Kopf
120
108
110
108
80
77
80 60
99
94
100 69 55
66
59
56
113
118
113
40
20 0 Sbg
Österr.
2002
Sbg
Österr.
2005
Sbg
Österr.
2008
laufende Transfereinnahmen
Sbg
Österr.
2011
Sbg
Österr.
2002
Sbg
Österr.
2005
Sbg
Österr.
2008
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
78 08.05.13
Sbg
Österr.
2011
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
6
Steiermark
Im Bundesland Steiermark ist der gesamte Transfersaldo zwischen 2002 und 2011 nahezu unverändert geblieben. Insgesamt ist der Transfersaldo in der Steiermark ausgeglichen. Dies ist zu einem großen Teil auf die nicht eingehobene Krankenanstaltenumlage zurückzuführen. Abbildung 52: Transfersaldo, Bundesland Steiermark, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
50
Euro pro Kopf
0
-50
Steiermark Österreich
-100
-150
-200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Obwohl die Sozialhilfeumlage geringfügig unter dem Durchschnitt liegt, war das Wachstum zwischen 2002 und 2011 österreichweit am zweithöchsten. Da die Stadt Graz als Statutarstadt einen eigenen Sozialhilfeverband bildet und die Soziallasten direkt finanziert, sind diese direkten Sozialhilfelasten in der Darstellung nicht enthalten. Unter Berücksichtigung der Stadt Graz wären die Ausgaben in diesem Bereich höher. Sowohl die laufenden Transfereinnahmen als auch die Kapitaltransfereinnahmen liegen im Jahr 2011 deutlich über dem österreichischen Mittelwert. Im Jahr 2002 lagen beide noch unter dem Durchschnitt. Die hohen laufenden Transfers sind zum Teil auf die Zahlungen zum Haushaltsausgleich zurückzuführen. Insgesamt ergibt sich der ausgeglichene Transfersaldo aus den überdurchschnittlichen Transfereinnahmen und der nicht eingehobenen Krankenanstaltenumlage.
79 08.05.13
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
Abbildung 53: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Steiermark, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Landesumlage
Österr.
2011
Stmk
Stmk
Österr.
2008
Österr.
2005
Stmk
Stmk
Stmk
Österr.
2002
Österr.
2011
Österr.
2008
Stmk
2005
Österr.
Stmk
Österr.
2002
Österr.
2011
Stmk
Österr.
Stmk
2008
Österr.
2005
Stmk
Österr.
Stmk
2002
Krankenanstaltenumlage
Stmk
Sozialhilfeumlage
20 0 -20
Euro pro Kopf
-40 -42
-60 -80
-71
-100
-42 -53
-52
-50 -64
-51 -65
-71
-80
-84
-95
-120
-109
-114 -113
-126
-140 -140
-160 -163
-180
-176
-200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 54: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Steiermark, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 180 160 140
130
130
Euro pro Kopf
120
101
96 81
80
110
108
100
123
122
113
113
107
80
77
69
68
60 40
20 0 Stmk Österr. Stmk Österr. Stmk Österr. Stmk Österr. 2002
2005
2008
laufende Transfereinnahmen
2011
Stmk Österr. Stmk Österr. Stmk Österr. Stmk Österr. 2002
2005
2008
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
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2011
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
7
Tirol
Im Bundesland Tirol hat sich der gesamte Transfersaldo zwischen 2002 und 2010 parallel zum österreichischen Durchschnitt entwickelt. Im Jahr 2011 ergibt sich eine deutliche Abweichung zum Durchschnittswert von 48 Euro pro Kopf. Dies liegt zu einem großen Teil an einer Verrechnungsumstellung im Bereich der Sozialhilfe, sodass 2011 zusätzliche Zahlungen im Ausmaß von rund 15 Mio. Euro zu tätigen waren, die einmaligen Charakter haben. Abbildung 55: Transfersaldo, Bundesland Tirol, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
0
Euro pro Kopf
-50
-100
Tirol Österreich
-150
-200
-250
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Mit einem Wachstum von 135 Prozent ist die Sozialhilfeumlage in Tirol im Beobachtungszeitraum am zweitstärksten gestiegen. Dies ist zu einem großen Teil auf den oben erwähnten Einmaleffekt zurückzuführen. Trotzdem liegt die Sozialhilfeumlage in Tirol weiter unter dem österreichischen Durchschnitt. Im Gegensatz dazu liegen die Krankenanstaltenumlage sowie die Landesumlage deutlich über dem Mittelwert. Das Wachstum der Krankenanstaltenumlage war zwischen 2002 und 2011 allerdings nur halb so hoch wie im österreichischen Durchschnitt. Insgesamt liegen die Transfereinnahmen geringfügig unter dem Mittelwert, wobei sich die laufenden Transfers darunter und die Kapitaltransfers darüber befinden.
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TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
Abbildung 56: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Tirol, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Landesumlage
Österr.
2011
Tir
Tir
Österr.
2008
Österr.
2005
Tir
Tir
Tir
Österr.
2002
Österr.
2011
Österr.
2008
Tir
Österr.
Tir
2005
Österr.
2002
Österr.
2011
Tir
Österr.
Tir
2008
Österr.
Tir
2005
Österr.
Tir
2002
Krankenanstaltenumlage
Tir
Sozialhilfeumlage
0 -20 -40 -42
-42
-50
Euro pro Kopf
-60
-80
-60
-67 -71
-77
-100
-95
-126
-126
-140 -140
-160
-73
-109
-112
-114
-71
-51
-84
-100
-120
-60
-135 -150 -153
-180
-176
-200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 57: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Tirol, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 180 153
160
134
140
Euro pro Kopf
119
114
120
113
110
108
123
113
100 78
80
80
77
76
69
69
64
60 40
20 0 Tir
Österr. 2002
Tir
Österr. 2005
Tir
Österr. 2008
laufende Transfereinnahmen
Tir
Österr. 2011
Tir
Österr. 2002
Tir
Österr. 2005
Tir
Österr. 2008
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
82 08.05.13
Tir
Österr. 2011
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
8
Vorarlberg
Im Bundesland Vorarlberg hat sich der gesamte Transfersaldo im Beobachtungszeitraum nahezu parallel zum österreichischen Mittelwert entwickelt. Dies trifft vor allem auf die vergangenen vier Jahre zu. Im Jahr 2011 beträgt die Differenz zwischen dem Vorarlberger Transfersaldo und dem Mittelwert rund 15 Euro pro Kopf. Abbildung 58: Transfersaldo, Bundesland Vorarlberg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
0
-20 -40
Euro pro Kopf
-60 -80 -100
Vorarlberg
Österreich
-120 -140
-160 -180 -200
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Die Sozialhilfeumlage liegt in Vorarlberg deutlich über dem österreichischen Durchschnitt. Das Wachstum war zwischen 2002 und 2011 mit +91 Prozent sowohl für die Vorarlberger als auch die österreichweite Sozialhilfeumlage gleich hoch. Während die Krankenanstaltenumlage im Jahr 2002 deutlich unter dem Mittelwert gelegen ist, hat sie sich bis zum Jahr 2011 auf das gesamtösterreichische Niveau erhöht. Insgesamt liegen die Umlagen in Vorarlberg mit rund 61 Euro pro Kopf über dem österreichischen Durchschnittswert. Da die Umlagen in Vorarlberg über dem Durchschnitt liegen und der gesamte Transfersaldo ähnlich hoch wie im österreichischen Mittel ist, müssen die Transfereinnahmen über dem gesamtösterreichischen Niveau liegen. Insgesamt erhalten die Gemeinden in Vorarlberg rund 52 Euro pro Kopf mehr an Transfereinnahmen als eine durchschnittliche österreichische Gemeinde, allerdings war das Wachstum der Transfereinnahmen mit +8 Prozent zwischen 2002 und 2011 gering.
83 08.05.13
TRANSFERBILANZ NACH BUNDESLÄNDERN
Abbildung 59: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Vorarlberg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf Landesumlage
Österr.
Vbg
Vbg
2011
Österr.
2008
Österr.
2005
Vbg
Österr.
Vbg
Vbg
2002
Österr.
2011
Österr.
2008
Vbg
Vbg
Österr.
2005
Österr.
2002
Österr.
2011
Vbg
Vbg
Österr.
2008
Österr.
Vbg
Vbg
2005
Österr.
2002
Krankenanstaltenumlage
Vbg
Sozialhilfeumlage
0 -16
-50
-42
-63
Euro pro Kopf
-71
-42
-50 -74
-84
-100
-95 -106
-114
-119
-77
-99 -109 -126 -126
-135
-150
-51
-63
-140 -166 -176
-200 -217
-250
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
Abbildung 60: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Vorarlberg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf 200 180
176 170
160 144
140
Euro pro Kopf
124
120
123
113
115
108
110
113
103 97
100
84 80
77
80
69
60 40 20 0 Vbg
Österr.
2002
Vbg
Österr.
2005
Vbg
Österr.
2008
laufende Transfereinnahmen
Vbg
Österr.
2011
Vbg
Österr.
2002
Vbg
Österr.
2005
Vbg
Österr.
2008
Kapitaltransfereinnahmen
Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2002 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013.
84 08.05.13
Vbg
Österr.
2011
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSERFORDERNISSE
VII Schlussfolgerungen und Handlungserfordernisse 1
Kritisches Resümee zum Transfersystem
Das bestehende Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden ist von folgenden Merkmalen gekennzeichnet. Vielfältige Transferverflechtungen Es gibt eine große Vielfalt an Verflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften sowie bei der Trägerschaft und Erfüllung der Aufgaben als auch bei deren Finanzierung. Durch die vielfältigen Transferbeziehungen zwischen den Ländern und Gemeinden entstehen nicht mehr nachvollziehbare Umverteilungseffekte (Intransparenz der Transferbeziehungen), sowie kommt es auch zu Verstößen gegen Prinzipien der Autonomie sowie der Konnexität von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Weiters haben die Transferverflechtungen negative Auswirkungen auf die Effizienz der Leistungserbringung durch Städte und Gemeinden. Auf Ebene der Länder und Gemeinden werden rund 52.000 Transferbeziehungen abgewickelt25, die auf Basis einer qualifizierten Schätzung26 Transaktionskosten in Höhe von 2,4 bis 4,5 Prozent des Transfervolumens ausmachen. In Summe entspricht dies rund 100 Mio. Euro p.a. Zersplitterung der Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung Derzeit existieren in einigen Aufgabenbereichen sehr zersplitterte Kompetenzregelungen. Im Sozialbereich sind zum Beispiel alle drei Gebietskörperschaftsebenen, aber auch Gemeindeverbände und Sozialfonds für unterschiedliche Aufgaben zuständig. So werden von den Gemeinden beispielsweise große Teile der Kosten für Sozialhilfe getragen, während die Gemeinden allerdings keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Leistungen der Sozialhilfe haben. Gemeinden müssen also die Kosten für Leistungen tragen, die an anderer Stelle (z.B. von den Ländern) beschlossen werden. Dies trifft noch stärker auf die Krankenanstaltenumlage zu, wo die Gemeinden kein Mitgestaltungsrecht haben, jedoch bis zu 40 Prozent der Landeskosten zu finanzieren haben. Vor diesem Hintergrund ist eine Zusammenführung der Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung erforderlich und zweckmäßig. Dies würde zu effizienteren Steuerungsstrukturen und in weiterer Folge auch zu deutlichen Einsparungseffekten führen. Vermischung von Lasten- und Ressourcenausgleich Die Krankenanstalten-, Landes- und Sozialhilfeumlage werden nach einem besonderen Finanzkraftschlüssel berechnet. Damit wird der Lastenausgleich zugunsten des Landes mit einem Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden vermischt. Es besteht dadurch Intransparenz, welchen Betrag nun eine finanzkräftige Gemeinde als Lastenausgleich an das Land zahlt und welcher Betrag indirekt als Ressourcenausgleich den anderen Gemeinden zufließt. Dies gilt auch umgekehrt: finanzschwache Gemeinden wissen nicht, welchen Betrag sie eigentlich an das Land zum Lastenausgleich zahlen müssten und welchen Teil die anderen
25 26
Siehe Biwald et.al., Grundlegende Reform des Finanzausgleichs – Transfers und Kostentragung, Wien 2010, S. 37 Siehe Biwald et.al., Wien 2010, S. 97
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSERFORDERNISSE
Gemeinden als Ressourcenausgleich übernehmen (und damit die Umlagen an das Land reduzieren). Hohe Abschöpfung der Ertragsanteile 50 Prozent der Gemeinde-Ertragsanteile nach Vorweg-Abzug sind an die Länder über Krankenanstalten-, Sozialhilfe- sowie Landesumlage abzuführen. Zuzüglich der laufenden Transferzahlungen der Länder an die Gemeinden werden mehr als ein Drittel der GemeindeErtragsanteile von der Ländern aus dem Transfersystem abgeschöpft. Nivellierung bzw. Überkompensation der Finanzkraftausstattung bei unterschiedlichen Aufgaben Das Transfersystem führt auch zu einer Nivellierung der Finanzkraftausstattung nach Finanzkraftquintilen sowie zu einer Überkompensation nach Größenklassen. So verfügen die Gemeinden unter 1.000 EW am Ende des Finanzausgleichs über eine höhere Finanzkraft als die Gemeinden zwischen 10.000 und 50.000 EW. Die Gemeinden beider Größenklassen haben damit ihre Kernaufgaben zu bestreiten, die grundsätzlich nicht gleich hoch sind, wie die Kinderbetreuung zeigt. In diesem Bereich weisen die Gemeinde mit wachsender Größe höhere Betreuungsquoten wie auch Qualitätsstandards (z.B. Öffnungszeiten) auf. Die Städte ab 10.000 EW (teilweise auch darunter) haben jedenfalls auch zentralörtliche Aufgaben – von der Bezirksverwaltungsbehörde, Bildung und Wissenschaft, Kultur bis zu Freizeitinfrastruktur – zu finanzieren, die mit der Finanzkraftausstattung am Ende des Finanzausgleichs unzureichend abgegolten werden. Abgestufter Bevölkerungsschlüssel ist durch Transferverteilung aufgehoben Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird im Finanzausgleich aufgehoben. Nach den Transfers verfügen die Gemeinden bis 1.000 EW über höhere Mittel als die darüber liegenden Gemeinden.
2
Handlungserfordernisse und Reformoptionen
Mit intragovernmentalen Transfers können grundsätzlich unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Insbesondere geht es um „die Frage der Gewichtung von Wachstums-, Effizienz- und Gleichheitszielen im Finanzausgleich. Je höher die Gleichheit der Mittelausstattung gegenüber den Effizienz- und Wachstumszielen des Mitteleinsatzes bewertet wird, desto mehr Bedeutung wird man grundsätzlich vertikalen Transfers von den zentralstaatlichen zu den subnationalen Ebenen beimessen.“ 27 Der österreichische Finanzausgleich konzentriert sich „bisher vor allem auf das Herstellen von Verteilungsgerechtigkeit und (vernachlässigt) andere wichtige wirtschaftsund gesellschaftspolitische Ziele.“28 Ein moderner Finanzausgleich strebt dabei ein Gleichgewicht zwischen Ausgleichs- und Effizienzzielen an.
27 28
siehe Biwald et.al.: Reform Finanzausgleich, 2010, S. 101. siehe Rossmann: Finanzausgleich Paradigmenwechsel, 2008, S. 321
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSERFORDERNISSE
2.1
Ressourcenausgleich
Ein Ressourcenausgleich fokussiert auf den Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung der Gemeinden. „Der grundsätzliche Mechanismus des Ressourcenausgleichs besteht darin, dass die überdurchschnittlich hohe Finanzkraft einzelner (...) Gemeinden (...) abgeschöpft und den (...) Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft zugeführt wird.“29 Insbesondere im tertiären Finanzausgleich mit den zahlreichen Umlagen und Förderungen erfolgt ein Ressourcenausgleich, um auch finanzschwachen Gemeinden die Finanzierung der Basisaufgaben zu ermöglichen. Durch die stark wachsende Bedeutung von Umlagen und Förderungen in den letzten Jahren hat das Element des Ressourcenausgleichs sehr stark an Bedeutung gewonnen. Dies führt nun dazu, dass eigentlich finanzkräftige Gemeinden und Städte aufgrund der enormen Finanzkraftabschöpfung finanziell schlechter dastehen können als ursprünglich finanzschwache Gemeinden.
2.2
Lastenausgleich
Bei einem Lastenausgleich wird auf unterschiedliche Rahmenbedingungen der einzelnen Gemeinden eingegangen und es werden insbesondere sozio-demografische sowie geografisch topografische Entwicklungen berücksichtigt. So stehen beispielsweise stark wachsende Gemeinden anderen Herausforderungen gegenüber als stagnierende oder schrumpfende Gemeinden. Auch Faktoren wie Integration, Altersstruktur der Bevölkerung oder die räumliche Lage einer Gemeinde haben wesentlichen Einfluss auf die Kostenstruktur. Weiters bedarf es der Berücksichtigung von Sonderlasten auf Grund zentralörtlicher Funktionen und anderer räumlicher Spill-overs. Dabei sollen insbesondere Kosten- und Qualitätsvorteile durch die Mitversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft benachbarter (....) Gemeinden ausgelöst und/oder mögliche suboptimale Angebotslagen vermieden und last but not least Anreize für deren Bereitstellung geboten werden. Die Realisierung eines solchen Transfers erfolgt beispielsweise im Rahmen eines interkommunalen Finanzausgleichs, wie dies bereits jetzt bei Pflichtschul- oder Musikschulverbänden geschieht.
2.3
Reformoptionen
Folglich setzen die Reformoptionen an der Umverteilung zwischen Ländern und Gemeinden und zwischen den Gemeinden selbst sowie an der Transparenzfrage an. a) Reformen auf Ebene der Länder und Gemeinden Im Mittelpunkt sollte dabei das Entflechten der Transfers zwischen Ländern und Gemeinden stehen, indem beispielsweise die Sozialhilfe- und Krankenanstaltenfinanzierung künftig vollständig die Länder tragen, während beispielsweise die Kinderbetreuung und Musikschule vollständig von den Gemeinden finanziert werden. Damit soll in wichtigen Leistungsbereichen die Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung vorangebracht werden. 29
siehe Biwald et.al.: Reform Finanzausgleich, 2010, S. 102.
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND HANDLUNGSERFORDERNISSE
Falls diese Entflechtung nicht umsetzbar ist, sollten künftig die Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage nicht nach Finanzkraft, sondern nach leistungsgerechten Indikatoren, wie beispielsweise Mindestsicherungs- bzw. SozialhilfeempfängerInnen, in Krankenanstalten versorgte Personen bzw. die Anzahl der Hauptwohnsitze, erfolgen. Weiters könnte die Landesumlage gegen Landesförderungen (z.B. Schulen, Feuerwehr, Kinderbetreuung usw.) abgetauscht werden. D.h., für den Verzicht auf die Landesumlage werden entsprechend geringere Förderungen vom Land an die Gemeinden gezahlt. Mit einer Reform der Bedarfszuweisungsmittel sollten klare, transparente Richtlinien eingeführt werden, die von einem Beirat mit Einbeziehung des Österreichischen Gemeindebundes und Österreichischen Städtebundes vollzogen werden. Schließlich bedarf es eines jährlichen Transferberichts in den einzelnen Bundesländern, der über die Transferbeziehungen zwischen den Ländern und Gemeinden und deren Wirkungen Bericht erstattet. b) Reformen auf Ebene der Gemeinden Auf Ebene der Gemeinden sollten künftig anstatt einer Vielzahl an Transfers nur ein bis zwei Transfers zum Finanzkraftausgleich zwischen den Gemeinden dienen. Dieser Ressourcenausgleich sollte auch nicht – wie derzeit – zu einer Nivellierung oder sogar Überkompensierung führen, sondern finanzschwache Gemeinden auf 80 bis 90 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft heranführen. Weiters sollte für den Lastenausgleich die Zuweisung von BZ-Mitteln verstärkt nach objektiven Kriterien (sozio-demografische, geografisch-topografische Faktoren) erfolgen. Die Abgeltung regionaler Spill-overs für die Bereitstellung von Leistungen, die auch von BürgerInnen anderer Gemeinden wahrgenommen werden, sollte durch finanzielle Entschädigung für zentralörtliche Aufgaben berücksichtigt werden. Weiters sollten auch künftig Strukturausgleichs-Transfers für selektive regionale Projekte in wirtschaftsschwächeren, finanzärmeren Regionen entsprechend berücksichtigt werden.
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ANHANG
VIII Anhang 1
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gemeindeertragsanteile und Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern, 2011 ........................................................................................................................... 6 Abbildung 2: Entwicklung des Transfersaldos und der Ertragsanteile, 2002 bis 2011, in Mio. Euro und indexiert .............................................................................................................................. 7 Abbildung 3: Transfersaldo der Gemeinden zum/vom Land, 2002 bis 2011 nach Bundesland, Euro pro Kopf ............................................................................................................................ 8 Abbildung 4: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland im Zeitverlauf, 2002 bis 2011, Euro pro Kopf ............................................................................................................................ 9 Abbildung 5: Förderungen der Gemeinden durch die Länder, 2002 und 2011, Euro pro Kopf .... 10 Abbildung 6: Bedarfszuweisungen und Vorwegabzug der Ertragsanteile, nach Bundesland, 2002 und 2011, in Euro pro Kopf ..................................................................................................... 10 Abbildung 7: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Einwohnergrößenklassen, 2011 ............................................................................................. 11 Abbildung 8: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Finanzkraftquintilen, 2011 ........................................................................................................................................ 12 Abbildung 9: Finanzielle Verflechtungen der Gebietskörperschaften im Finanzausgleich ........... 19 Abbildung 10: Transfersaldo der Gemeinden zum/vom Land, 2002 bis 2011 nach Bundesland, Euro pro Kopf .......................................................................................................................... 27 Abbildung 11: Entwicklung des Transfersaldos und der Ertragsanteile, 2002 bis 2011, in Mio. Euro und indexiert ................................................................................................................... 27 Abbildung 12: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland im Zeitverlauf, 2002 bis 2011, Euro pro Kopf .......................................................................................................................... 28 Abbildung 13: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart, 2002 und 2011, in Euro pro Kopf ............................................................................................................ 29 Abbildung 14: Entwicklung Transfersaldo der Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe i.w.S. nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ........................................................................ 29 Abbildung 15: Entwicklung des Transfersaldos der Gemeinden im Bereich der Krankenanstalten nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ............................................................... 31 Abbildung 16: Entwicklung der Landesumlage nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ................................................................................................................................................. 33 Abbildung 17: Förderungen der Gemeinden durch die Länder, 2002 und 2011, in Euro pro Kopf ................................................................................................................................................. 34 Abbildung 18: Transfersaldo der Gemeinden für Vorschulische Erziehung, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ................................................................................................................................... 36 Abbildung 19: Transfereinnahmen der Gemeinden für Vorschulische Erziehung pro betreutem Kind in Gemeindeeinrichtungen in Euro, 2011 ....................................................................... 36 Abbildung 20: Anteil der Transfereinnahmen vom Land an Ausgaben der Gemeinden für die Vorschulische Erziehung, 2002 bis 2011, in Prozent ............................................................. 38 Abbildung 21: Transfersaldo der Gemeinden für Pflichtschulen, 2002 bis 2011, Euro pro Kopf .. 39 Abbildung 22: Transfersaldo pro PflichtschülerIn, 2011 ................................................................ 40 Abbildung 23: Anteil der Transfereinnahmen vom Land an Ausgaben der Gemeinden für Pflichtschulen, 2002 bis 2011, in Prozent ............................................................................... 42
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ANHANG
Abbildung 24: Entwicklung der Bedarfszuweisungen von Ländern nach Bundesland, 2002 bis 2011, Euro pro Kopf ................................................................................................................ 43 Abbildung 25: Bedarfszuweisungen und Vorwegabzug der Ertragsanteile, nach Bundesland, 2002 und 2011, in Euro pro Kopf ............................................................................................ 44 Abbildung 26: Schematische Darstellung der Verteilung der Gemeindeertragsanteile und der Transferbeziehungen zwischen den Gemeinden und den Ländern, 2011 ............................ 48 Abbildung 27: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Ertragsanteile nach Einwohnergrößenklassen, 2011, in Euro ............................................... 56 Abbildung 28: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Ertragsanteile nach Finanzkraftquintilen, 2011, in Euro ......................................................... 56 Abbildung 29: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Ertragsanteile nach Einwohnergrößenklassen, 2002, in Euro ............................................... 57 Abbildung 30: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Ertragsanteile nach Finanzkraftquintilen, 2002, in Euro ......................................................... 57 Abbildung 31: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Einwohnergrößenklassen, 2011, in Euro .................................................... 60 Abbildung 32: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Finanzkraftquintilen, 2011, in Euro ............................................................. 60 Abbildung 33: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Einwohnergrößenklassen, 2002, in Euro .................................................... 61 Abbildung 34: Schrittweise Darstellung der Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach Finanzkraftquintilen, 2002, in Euro ............................................................. 61 Abbildung 35: Transfersaldo Gesamt nach EW-Klassen, 2002 und 2011, in Euro....................... 68 Abbildung 36: Transfersaldo Gesamt nach FK-Quintilen, 2002 und 2011, in Euro ...................... 68 Abbildung 37: Transfersaldo, Bundesland Burgenland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ............ 69 Abbildung 38: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Burgenland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf .................................................... 70 Abbildung 39: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Burgenland, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ......................................................................... 70 Abbildung 40: Transfersaldo, Bundesland Kärnten, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf .................. 71 Abbildung 41: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Kärnten, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf .......................................................... 72 Abbildung 42: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Kärnten, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ............................................................................................. 72 Abbildung 43: Transfersaldo, Bundesland Niederösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf .... 73 Abbildung 44: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Niederösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ............................................ 74 Abbildung 45: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Niederösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf................................................................. 74 Abbildung 46: Transfersaldo, Bundesland Oberösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf....... 75 Abbildung 47: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Oberösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ............................................... 76 Abbildung 48: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Oberösterreich, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ................................................................... 76 Abbildung 49: Transfersaldo, Bundesland Salzburg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ................ 77 Abbildung 50: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Salzburg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf......................................................... 78
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ANHANG
Abbildung 51: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Salzburg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ............................................................................. 78 Abbildung 52: Transfersaldo, Bundesland Steiermark, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ............. 79 Abbildung 53: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Steiermark, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ..................................................... 80 Abbildung 54: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Steiermark, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf .......................................................................... 80 Abbildung 55: Transfersaldo, Bundesland Tirol, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf........................ 81 Abbildung 56: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Tirol, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ................................................................ 82 Abbildung 57: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Tirol, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ............................................................................................. 82 Abbildung 58: Transfersaldo, Bundesland Vorarlberg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf .............. 83 Abbildung 59: Saldo der Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage, Bundesland Vorarlberg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf ...................................................... 84 Abbildung 60: Laufende Transfereinnahmen und Kapitaltransfereinnahmen, Bundesland Vorarlberg, 2002 bis 2011, in Euro pro Kopf .......................................................................... 84
2
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Betrachtete Unterabschnitte und Posten nach Aufgabenbereichen ............................. 22 Tabelle 2: Verteilung der Gemeinden und EinwohnerInnen nach Einwohnerklassen zum 01.01.2012 .............................................................................................................................. 23 Tabelle 3: Verteilung der Gemeinden und EinwohnerInnen nach Finanzkraft-Quintilen zum 01.01.2012 .............................................................................................................................. 24 Tabelle 4: Verteilung der Gemeinden nach Einwohnerklassen und Finanzkraft-Quintilen zum 01.01.2012 .............................................................................................................................. 24 Tabelle 5: Transfersaldo der Länder und Gemeinden (ohne Wien), 2002 bis 2011, in Tsd. Euro 26 Tabelle 6: Transfersaldo der Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe i.w.S. nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro ............................................................................................................. 30 Tabelle 7: Nettoausgaben der Länder und Gemeinden für Krankenanstalten, 2002 und 2011.... 31 Tabelle 8: Landesumlage nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro ................................... 33 Tabelle 9: Laufende Transfereinnahmen der Gemeinden nach Bundesland absolut, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro ................................................................................................................... 34 Tabelle 10: Kapitaltransfereinnahmen der Gemeinden nach Bundesland absolut, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro ............................................................................................................................. 35 Tabelle 11: Ausgaben der Länder für Vorschulische Erziehung, 2002 und 2011, in Tsd. Euro ... 37 Tabelle 12: Ausgaben der Gemeinden für Vorschulische Erziehung, 2002 und 2011.................. 38 Tabelle 13: Ausgaben der Länder für Pflichtschulen, 2002 und 2011, in Tsd. Euro ..................... 40 Tabelle 14: Ausgaben der Gemeinden für Pflichtschulen, 2002 und 2011, in Tsd. Euro ............. 41 Tabelle 15: Bedarfszuweisungen nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Tsd. Euro ....................... 43 Tabelle 16: Verhältnis Bedarfszuweisungen zu Vorwegabzug nach Bundesland, 2002 bis 2011, in Prozent .................................................................................................................................... 44 Tabelle 17: Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden (ohne Wien) nach Bundesland und in Summe, 2011, in Mio. Euro ......................................................................................... 49
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ANHANG
Tabelle 18: Verteilung der Ertragsanteile nach Einwohnergrößenklasse, Finanzkraftquintil und Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro ....................................................................................... 50 Tabelle 19: Nettobelastung der Gemeinden durch laufende Transfers an das Land nach Einwohnergrößenklasse, Finanzkraftquintil und Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro .......... 51 Tabelle 20: Nettoertrag der Gemeinden durch Kapitaltransfers des Landes nach Einwohnergrößenklasse, Finanzkraftquintil und Bundesland, 2002 bis 2011, in Euro .......... 53 Tabelle 21: Verteilung der Finanzkraft nach Einwohnergrößenklassen, 2002 bis 2011, in Euro . 58 Tabelle 22: Verbleibende Finanzkraft nach Transfers nach EW-Klassen und FK-Quintilen, 2002 bis 2011 ................................................................................................................................... 59 Tabelle 23: Transfersaldo Sozialhilfe i.w.S., 2002 bis 2011, in Euro ............................................ 63 Tabelle 24: Transfersaldo Krankenanstalten, 2002 bis 2011, in Euro........................................... 64 Tabelle 25: Transfersaldo Landesumlage, 2002 bis 2011, in Euro ............................................... 65 Tabelle 26: Transfersaldo Bedarfszuweisungen, 2002 bis 2011, in Euro ..................................... 66
3
Literaturverzeichnis
Bauer, Helfried (Hrsg.): Finanzausgleich 2008 – Ein Handbuch mit Kommentar zum FAG 2008. Wien-Graz 2008. Bauer, Helfried; Thöni, Erich: Begriffe, Prinzipien und Spannungsfelder des Finanzausgleichs in Österreich – eine Einleitung. In: Bauer, Helfried (Hrsg.): Finanzausgleich 2008 – Ein Handbuch mit Kommentar zum FAG 2008. Wien-Graz 2008. S. 19-39. Bauer, Helfried; Schratzenstaller, Margit: Stärkung der subnationalen Steuerautonomie und intragovernmentale Transfers; Wien-Graz 2007. Biwald, Peter; Hochholdinger Nikola; Hödl, Clemens; Köfel, Manuel: Transfer zwischen Ländern und Gemeinden – Status quo; Wien 2012. Biwald, Peter; Hochholdinger Nikola; Hödl, Clemens; Köfel, Manuel: Transfer zwischen Ländern und Gemeinden – Verteilungswirkungen; Wien 2012. Biwald, Peter; Bauer, Helfried; Bröthaler, Johann; Getzner, Michael; Mitterer, Karoline; Schratzenstaller, Margit: Grundlegende Reform des Finanzausgleichs – Projekt „Transfers und Kostentragung“, KDZ-IFIP-WIFO-Studie, Wien 2010. Bröthaler, Johann: Entwicklung des österreichischen Finanzausgleichs 1948-2008 und finanzielle Auswirkungen 1976-2001. In: Bauer, Helfried (Hrsg.): Finanzausgleich 2008 – Ein Handbuch mit Kommentar zum FAG 2008. Wien-Graz 2008. S. 213-244. Bröthaler, Johann: Einnahmenautonomie auf der regionalen und kommunalen Ebene in Österreich – langfristige Entwicklungstrends; in: Bauer, Helfried u. Schratzenstaller, Margit: Stärkung der subnatio-nalen Steuerautonomie und intragovernmentalten Transfers; Wien-Graz 2007, S. 32-61. Bröthaler, Johann; Bauer, Helfried; Schönbäck, Wilfried: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers: Steuerung, Förderung, Belastung; Wien-New York 2006. Bröthaler, Johann; Sieber, Lena; Schönbäck, Wilfried; Maimer, Alexander; Bauer, Helfried: Aufgabenorientierte Gemeindefinanzierung in Österreich; Wien-New York 2002.
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ANHANG
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Gesetzliche Grundlagen
Sozialhilfe i.e.S.
Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr 5/2000, idF LGBl. Nr 44/2012 Burgenländisches Mindestsicherungsgesetz, LGBl. Nr. 76/2010, idF LGBl. Nr 44/2012 Kärntner Mindestsicherungsgesetz, LGBl.Nr. 15/2007, idF LGBl Nr 112/2012 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl Nr 15/2000, idF LGBl Nr 72/2012 NÖ Mindestsicherungsgesetz, LGBl Nr 59/2010, idF LGBl Nr 92/2011 OÖ Sozialhilfegesetz 1998, LGBl Nr 82/1998, idF LGBl Nr 4/2013 OÖ Mindestsicherungsgesetz, LGBl Nr 74/2011 Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl Nr 19/1975, idF LGBl Nr 107/2012 Salzburger Mindestsicherungsgesetz, LGBl Nr 63/2010, idF LGBl Nr 107/2012 Steiermärkisches Sozialhilfegesetz, LGBl Nr 29/1998, idF LGBl Nr 10/2012 Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz, LGBl Nr 14/2011, idF LGBl Nr 9/2012 Tiroler Mindestsicherungsgesetz, LGBl Nr 99/2010, idF LGBl Nr 13/2013 Vorarlberger Mindestsicherungsgesetz, LGBl Nr 64/2010, idF LGBl Nr 34/2012
Behindertenhilfe
Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. Nr 5/2000, idF LGBl. Nr 44/2012 Kärntner Mindestsicherungsgesetz, LGBl.Nr. 15/2007, idF LGBl Nr 112/2012 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl Nr 15/2000, idF Nr LGBl 72/2012 OÖ Chancengleichheitsgesetz LGBl Nr 41/2008, idF LGBl Nr 54/2012 Salzburger Behindertengesetz 1981, LGBl Nr 93/1981, idF LGBl Nr 53/2011 Steiermärkisches Behindertengesetz, LGBl Nr 26/2004, idF LGBl Nr 83/2012 Tiroler Rehabilitationsgesetz, LGBl Nr 58/1983, idF LGBl Nr 13/2013 Chancengesetz: Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung, LGBl Nr 30/2006, idF LGBl Nr 63/2010
Jugendwohlfahrt
Burgenländisches Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl Nr 32/1992, idF LGBl Nr 75/2009 Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl Nr 139/1991, idF LGBl Nr 89/2012 NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991, LGBl Nr 40/1991, idF LGBl Nr 20/2012 OÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991, LGBl Nr 111/1991, idF LGBl Nr 4/2013 Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992, LGBl Nr 83/1992, idF LGBl Nr 66/2011 Steiermärkisches Jugendwohlfahrtsgesetz 1991, LGBl Nr 93/1990, idF LGBl Nr 63/2011 Tiroler Jugendwohlfahrtsgesetz 2002, LGBl Nr 51/2002, idF LGBl Nr. 49/2010 Vorarlberg: Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz LGBl. Nr. 46/1991, idF LGBl Nr 10/2012
Krankenanstalten
Burgenländisches Gesundheitswesengesetz, LGBl Nr 5/2006, idF LGBl Nr 29/2012 Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 52/2000, idF 75/2012 Kärntner Krankenanstaltenordnung, LGBl Nr 26/1999, idF LGBl Nr 78/2012
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ANHANG
NÖ Krankenanstaltengesetz, LGBl Nr 170/1974, idF LGBl Nr 139/2012 OÖ Krankenanstaltengesetz 1997, LGBl Nr 132/1997, idF LGBl Nr 70/2012 Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24/2000, idF LGBl Nr 96/2012 Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012, LGBl Nr 111/2012 Tiroler Gesundheitsfondsgesetz, LGBl Nr 2/2006, idF LGBl Nr 150/2012 Tiroler Krankenanstaltengesetz, LGBl Nr 5/1958, idF LGBl Nr 122/2012 Vorarlberg: Spitalbeitragsgesetz, LGBl Nr 8/1987, idF LGBl 25/2012 Landesgesundheitsfondsgesetz, LGBl Nr 7/2006, idF LGBl Nr 68/2008
Vorschulische Erziehung
Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009; LGBl. Nr. 7/2009, idF LGBl Nr 67/2009 Kärntner Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr 13/2011, idF LGBl Nr 57/2012 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl Nr 49/2006, idF LGBl Nr 61/2012; NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBl 157/1978, idF LGBl Nr 30/2007; NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996, LGBl 112/1996, idF LGBl Nr 132/2012 OÖ Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr 39/2007, idF LGBl Nr 181/2010 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007, LGBl Nr 41/2007, idF LGBl Nr 60/2012 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl Nr 23/2000, idF LGBl Nr 60/2011; Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz LGBl Nr 22/2000, idF LGBl Nr 61/2011 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr 48/2010, idF LGBl Nr 150/2012 Richtlinien über die Gewährung von Beiträgen zu den Personalkosten der KindergartenpädagogInnen und KindergartenhelferInnen September 2012; Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen September 2012.
Pflichtschule
Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995, LGBl Nr 36/1995, idF LGBl Nr 56/2011 Kärntner Schulgesetz, LGBl Nr 58/2000, idF LGBl Nr 5/2013 NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBl 157/1978, idF LGBl Nr 30/2007; NÖ Pflichtschulgesetz, LGBl 7/1973, idF LGBl Nr 111/2012 OÖ Pflichtschulorganisationsgesetz 1992, LGBl Nr 35/1992, idF LGBl Nr 5/2013 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995, LGBl Nr 64/1995, idF LGBl Nr 49/2012 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, LGBl Nr 71/2004, idF LGBl Nr 82/2012 Tiroler Schulorganisationsgesetz 1991, LGBl Nr 84/1991, idF LGBl Nr 150/2012 Vorarlberg: Schulerhaltungsgesetz, LGBl Nr 32/1998, idF LGBl Nr 63/2012
Landesumlage
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Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl I Nr. 103/2007, idF BGBl I Nr. 82/2012 – § 5 Burgenland – Landesumlagegesetz LGBl. Nr. 73/1993, idF LGBl. Nr. 12/2011 Kärnten – Gesetz über eine Landesumlage LGBl. Nr. 22/1967, idF LGBl Nr. 60/2008 Oberösterreichisches Landesumlagegesetz 2008 LGBl. Nr. 4/2008
ANHANG
Salzburg – Landeshaushaltsgesetz 2012 LGBl Nr. 13/2012 Steiermark – Gesetz über die Landesumlage LGBl. Nr. 67/2001, idF LGBl. Nr. 28/2008 Tirol – Gesetz über die Einhebung der Landesumlage LGBl. Nr. 5/2008 Vorarlberg – Gesetz über die Einhebung einer Landesumlage 39/1998 idF LGBl. Nr. 25/2008; Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß der Landesumlage LGBl. Nr. 99/2012
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