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IV Vorschlag Kommunaler Investitionsfonds

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II Einleitung

II Einleitung

Ein kommunaler Investitionsfonds würde dabei helfen, Arbeitsplätze zu sichern und vor allem zukunftsträchtige Investitionen zu fördern. Nachfolgend dazu ein Vorschlag.

1 Zielsetzung

Bei Auflage eines kommunalen Investitionsfonds sollten die Zielsetzungen, welche mit diesem verfolgt werden, ausreichend konkretisiert sein. Zu den Zielen bedarf es freilich einer politischen Diskussion. In ersten Vorschlägen des WIFO und der Arbeiterkammer Wien werden etwa Schwerpunkte auf die Bereiche Beschäftigung, Klimaschutz oder das Stärken der Resilienz gelegt.25

Im hier vorliegenden Papier sollen die folgenden Zielsetzungen vorgeschlagen werden:  Vermeiden eines Investitionsrückstaus der kommunalen Infrastruktur  Beitrag zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes  Nutzen des Potenzials der Gemeinden für den Klimaschutz und anderer Aufgabenziele  Umsetzen von Investitionen in Zukunftsprojekte mit positiven sozialen Auswirkungen  Berücksichtigen unterschiedlicher Aufgabennotwendigkeiten

Vermeiden eines Investitionsrückstaus der kommunalen Infrastruktur

Wie die Analyse der Investitionstätigkeit nach der Finanzkrise 2008/2009 gezeigt hat, kommt es ohne ein entsprechendes Investitionsprogramm zu einem Einbruch der kommunalen Investitionstätigkeit. Der dadurch entstehende Investitionsrückstau ist dabei schwierig aufzuholen. Dies betrifft insbesondere den städtischen Raum, in welchem es aufgrund der demografischen Entwicklung einen stärkeren Investitionsbedarf aufgrund von erhöhten Ausbaubedarfen gibt. Auch im ländlichen Raum würde ein Investitionsrückstau die bestehenden demografischen Ströme vom Land in die Stadt noch weiter verstärken. Wichtig wäre hierbei, dass ein Investitionsfonds – anders als das KIP26 (kommunales Investitionsprogramm 2017/2018) – ermöglicht, zumindest die bisher geplanten Investitionen gemäß den mittelfristigen Finanzplänen der Gemeinden umzusetzen, um einen Investitionsstau zu verhindern.

Dabei sollte der Fokus auf jene Projekte gelegt werden, bei welchen durch einen Aufschub langfristige Folgen zu erwarten wären. Dies betrifft etwa den Ausbau von Kinderbetreuungs- und Schulbauten in stark wachsenden Gebieten.

Ohne Förderprogramme durch den Bund müssten solche Projekte über eine Neuverschuldung realisiert werden. Eine hohe Verschuldung der Gemeinden birgt die Gefahr, dass diese ihre Probleme nur in die Zukunft verschieben. Wie problematisch dies sein kann, zeigt ein Blick auf Deutschland. Dort gibt es bereits jetzt etwa 2.000 Gemeinden, deren Kassenkredite so hoch sind, dass sie die Zinsen nicht mehr bedienen können.27 Eine gewisse Verschuldung wird angesichts

25 Siehe hierzu beispielsweise auch: Feigl et al.: Budget 2020, 2020, S. 15.; Köppl et al.: COVID-19, Klimawandel und Konjunkturpakete, 2020, S. 4 f. 26 Dieses hat nur „neue“ Projekte gefördert. 27 Spiegel: Nach meiner Ansicht macht Herr Scholz alles falsch, 2020.

der Lage sicherlich tragbar sein, aber die Verschuldung sollte als Steuerungsgröße jeweils im Blick behalten werden.

Beitrag zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes

30 Prozent der öffentlichen Investitionen wurden 2018 von Gemeinden getätigt. Kommt es hier zu einem Einbruch, würde dies auch negative Folgen auf die Beschäftigung nach sich ziehen und bestehende negative Entwicklungen verstärken. Dies betrifft primär den Bausektor, welcher rasch stabilisiert werden sollte. In weiterer Folge werden jedoch gerade durch kommunale Investitionen auch langfristig Arbeitsplätze geschaffen. Man denke hier beispielsweise an den Ausbau der Kindergärten und -krippen bzw. der Nachmittagsbetreuung von PflichtschülerInnen, in einigen Bundesländern auch an den Sozial- und Gesundheitsbereich.

Nutzen des Potenzials der Gemeinden für den Klimaschutz und anderer Aufgabenziele

Gemeinden tragen ein großes Potenzial in sich, an der Entwicklung hin zu einer klimafreundlichen Gesellschaft beizutragen. Der Beitrag der Gemeinden zur Erreichung der Klimaziele zieht sich dabei durch alle Aufgabenbereiche der Gemeinden: von der Siedlungsentwicklung und Raumplanung, über den öffentlichen Verkehr, über die thermische Sanierung öffentlicher Gebäude, über Optionen für eine Ökologisierung der kommunalen Abgaben bis hin zur Verankerung der Klimaziele in der Steuerung (Klimabudgets).28

Bestehende Förderprogramme, insbesondere auch die Vorgaben bei der Verteilung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen, berücksichtigen dieses enorme Steuerungspotenzial derzeit noch unzureichend.29 Eine starke Ausrichtung eines bundesweiten kommunalen Investitionsfonds an Klimazielen würde dieses wichtige Bewusstsein sowohl auf der Länder- als auch auf der Gemeindeebene stärken und somit langfristig zu einem Umbau in Richtung klimafreundliche Gemeinde beitragen.

Umsetzen von Investitionen in Zukunftsprojekte mit positiven sozialen Auswirkungen

Ein Investitionsprogramm in der bestehenden Krise bietet die Chance, positiv steuernd auf die Zukunft einzuwirken. Zentrale Zukunftsfragen betreffen hierbei auch den Gemeindesektor. Neben dem bereits genannten Beitrag der Gemeinden zum Klimaschutz ist dies insbesondere der Bereich der Bildung. Durch das Schaffen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen sind positive Effekte auf die Gesellschaft zu erwarten, in dem etwa die Bildungschancen aller SchülerInnen verbessert werden.30 Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gerade nach dieser Krise, in der Frauen wieder verstärkt in veraltete Rollenaufteilungen gedrängt wurden31, Gebot der Stunde.

Berücksichtigen unterschiedlicher Aufgabennotwendigkeiten

Die Gemeindeebene besteht aus einer Vielzahl an inhomogenen Gemeinden. Die Aufgabenbedarfe der Gemeinden variieren etwa in Abhängigkeit des Zentralitätsgrades oder der demografischen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Funktion der Gemeinde ist dabei ausschlaggebend, welche Dienstleistungen und Infrastrukturen bereitgestellt werden müssen. Ein zentraler Ort mit regionaler Versorgungsfunktion muss mehr Angebote aufrechterhalten als eine

28 Brait et al.: Fünf Maßnahmen für mehr Klimaschutz in den Gemeinden, 2020. 29 Im Gegenteil, so werden klimafreundliche Maßnahmen der Gemeinden – etwa die Installierung einer Photovoltaikanlage – in einigen

Bundesländern im Rahmen der Bedarfszuweisungsprozesse explizit nicht gefördert. 30 Bund: Wirkungsmonitoring, 2020; Mitterer u. Seisenbacher: Fact Sheets: Pflichtschule und Tagesbetreuung, 2019, S. 7. 31 Allmendinger: Frauen verlieren ihre Würde, 2020.

Gemeinde im Stadtumland. Eine Tourismusgemeinde weist andere Aufgabenbedarfe auf als eine landwirtschaftlich geprägte Gemeinde. Das 2017/2018 aufgelegte KIP (kommunales Investitionsprogramm) hatte etwa keinen differenzierten Ansatz. Die Gelder wurden pro Kopf – daher mit der „Gießkanne“ – auf die Gemeinden verteilt. Unterschiedliche Aufgabenbedarfe von Gemeinden wurden nicht berücksichtigt, dies hätte jedoch die Effektivität der Mittel erhöht. Durch eine wenig differenzierte Vorgehensweise besteht die Gefahr, dass in Gemeinden mit höheren Investitionsbedarfen aufgrund ihrer spezifischen Funktionen keine ausreichende Finanzierung von Investitionsprojekten erfolgt.

2 Inhaltliche Schwerpunkte

Abgeleitet von den Zielsetzungen stellt sich die Fragestellung nach inhaltlichen Schwerpunkten. Betrachtet man bisherige kommunale Investitionsprogramme zeigen sich einerseits programmatische Schwerpunkte (Kinderbetreuung, Ganztagsschulen), andererseits besteht mit dem KIP (kommunales Investitionsprogramm 2017/2018) ein Investitionsprogramm ohne konkrete Aufgabenziele. Entsprechend der oben genannten Ziele sollte ein Verteilen der Gelder mittels „Gießkanne“ vermieden werden und stattdessen an bestehende aufgabenbezogene Steuerungsziele angedockt werden. Im Folgenden werden die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte vorgeschlagen:

Schwerpunkte auf Aufgabenbereiche Schwerpunkte auf Steuerungsaspekte (Förderkriterien)

 Bildung und Soziales  Daseinsvorsorge  Öffentlicher Verkehr  Klimaschutz  regionale Perspektive  notwendige Ersatzinvestition  demografische Bedarfe

Schwerpunkte auf Aufgabenbereiche

Es werden Schwerpunkte in drei zentralen Aufgabenbereichen vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich einerseits um zukunftsorientierte Investitionen, andererseits um Projekte zur Sicherung der Versorgungssicherheit.

Bildung und Soziales

Hierbei wären insbesondere die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:  Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten – Kinderkrippen, Kindergärten, Horte  Ausbau von ganztätigen Angeboten im Pflichtschulbereich – Ganztagsschulen, Nachmittagsbetreuung  Ausbau von Infrastrukturen aufgrund demografischer Notwendigkeiten  Ausbau von sozialer Infrastruktur – z.B. Pflegeeinrichtungen (auch Tageszentren) In den Bereichen Elementarpädagogik und Ganztagsschulen ist zu berücksichtigen, dass bereits programmatische Förderungen vorliegen, an welche hier angedockt werden kann.

Daseinsvorsorge

Im umfangreichen Bereich der Daseinsvorsorge wäre ein Schwerpunkt auf die folgenden Bereiche zu legen:  Ver- und Entsorgung – Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung  Bereitstellen technischer Infrastruktur (inkl. Breitband) Auch bei der Daseinsvorsorge sind bereits bestehende Förderprogramme zu berücksichtigen, wie etwa für die Siedlungswasserwirtschaft oder den Breitbandausbau.

Öffentlicher Verkehr

Der öffentliche Verkehr ist nicht nur für einen starken Klimaschutz ein zentraler Baustein, sondern er garantiert auch das Zusammenwirken in funktionalen Räumen. Für die Gemeindeebene von besonderer Bedeutung hierbei sind Förderungen in den folgenden Bereichen:  Ausbau des städtischen ÖPNRV (Angebotsausweitungen und alternative Antriebe)  Ausbau der Radweginfrastruktur  Investitionen in Verkehrsberuhigung, Rad- und Fußwege im städtischen Raum  innovative Lösungen für einen Mikro-Öffentlichen-Verkehr im ländlichen Raum  Errichtung von Nahverkehrsdrehscheiben Insbesondere in Stadtregionen besteht ein hoher Ausbaubedarf der Infrastrukturen im ÖPNRV.32 Die vom Bund geplante Nahverkehrsmilliarde33 stellt dabei voraussichtlich vorrangig auf stadtgrenzenüberschreitende Verkehre ab. Die Finanzierung von Projekten innerhalb der Stadtgrenzen, wie etwa der Ausbau von Straßenbahnen, könnte damit gefährdet sein. Auch besteht hier bereits bisher ein Investitionsrückstau, da entsprechende Förderinstrumente für den städtischen ÖPNRV fehlen. Jedenfalls sollte hier eine Abstimmung dieser beiden Förderprogramme stattfinden. Gleiches gilt für die für den ländlichen Raum vorgesehene Regionalverkehrsmilliarde, welche jedoch vorrangig durch die Bundesländer ausgeschöpft werden sollte.

Die Errichtung von Nahverkehrsdrehscheiben ermöglicht die Integration der verschiedenen Verkehrsmodi (Fuß-, Rad-, öffentlicher Verkehr sowie shared Lösungen).34

Schwerpunkte auf Steuerungsaspekte

Unabhängig vom jeweiligen Aufgabenbereich sollten noch weitere Schwerpunkte gesetzt werden. Die Einhaltung dieser Kriterien könnte dann die Förderquote entsprechend erhöhen.

Klimaschutz

Ein starker Fokus auf den Klimaschutz könnte an den folgenden Themen ansetzen35:  thermische Sanierung  Neuerrichtung nach klimafreundlichen Standards  erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik-Anlagen)  Umrüstung der kommunalen Fahrzeugflotte auf alternative Antriebe

32 Mitterer et al.: Bedarfserhebung ÖPNRV-Infrastruktur in Stadtregionen, 2018. 33 Regierungsprogramm 2020-2024. 34 Köppl et al.: COVID-19, Klimawandel und Konjunkturpakete, 2020, S. 9. 35 Siehe hierzu auch Köppl et al.: COVID-19, Klimawandel und Konjunkturpakete, 2020, S. 9.; Brait et al.: Fünf Maßnahmen für mehr Klimaschutz in den Gemeinden, 2020.

 Förderung der Elektromobilität  Raumplanungs- und Stadtentwicklungsmaßnahmen (Rückbau von Hitzeinseln in Ortszentren, Renaturierungsprojekte) bis hin zur Smart City36

Mit einer erhöhten Sanierungsrate im Bereich öffentlicher Gebäude können relevante Einsparpotenziale an Energie- und Treibhausgasemissionen erschlossen werden.37 Sowohl bei Neubauten als auch bei Generalsanierungen können dabei klimafreundliche Standards verfolgt werden. Ein Beispiel, wie dies gelingen kann, zeigt die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), welche bei Neubauten und Sanierungen Mindeststandards definiert hat (Holistic Building Program-Kriterienkatalog, klimaaktiv Silber – Gebäudeausweis).38

Zersiedelung, Einkaufszentren an den Ortsrändern und hoher Bodenverbrauch prägen die letzten Jahrzehnte. Die Entwicklung sollte daher stärker in Richtung Eingrenzung des Bodenverbrauchs, Verhinderung von Zersiedelung sowie Sicherstellung einer verdichteten, kompakten Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung gehen. Eine Anknüpfungsmöglichkeit gibt es etwa an den europäischen Green Deal. Es wäre jedoch noch zu prüfen, ob und in welcher Form dies möglich wäre.

Regionale Perspektive

Eine stärker regionale Abstimmung der Dienstleistungen und Infrastrukturen der Gemeinden soll die Effizienz- und Effektivitätspotenziale heben. Bereits bisher zeigen sich immer wieder Ansätze zur Förderung von Gemeindekooperationen – etwa im Finanzausgleichsgesetz –, allerdings greifen diese meist zu kurz. Um die Anreize für Gemeinden zu erhöhen, um über Kooperationsprojekte nachzudenken, sollte die Förderquote auch hier ansetzen. Dies umfasst etwa

 niedrigere Förderung, wenn ein Projekt in Kooperation effizienter umgesetzt werden könnte, aber dennoch nicht in Kooperation erfolgt  höhere Förderung bei Projekten mit regionaler Versorgungsfunktion Auch eine Integration der regionalen Perspektive (z.B. Stadtregionen) wäre sinnvoll, um etwa die Stadt-Umland-Problematik aufzugreifen.

Notwendige Ersatzinvestition

Die Gemeinden haben im Rahmen der VRV 2015 ihr Vermögen erfasst. In diesem Zusammenhang wissen sie mittlerweile sehr genau das Alter, die restliche Nutzungsdauer und den Buchwert ihrer Vermögensgegenstände. Die Notwendigkeit eines Investitionsprojektes kann daher auch in Abhängigkeit der Restnutzungsdauer bzw. des Restbuchwertes eines Objektes abgeleitet werden. Daher: Wenn ein Objekt – wie z.B. ein Gebäude oder eine Wasserleitung – weitgehend abgeschrieben ist, ist eine Ersatzinvestition notwendig.

Demografische Bedarfe

Darüber hinaus sind die Infrastrukturbedarfe der Gemeinden auch in hohem Maße von den demografischen Entwicklungen abhängig. Insbesondere die stark wachsenden Ballungsräume

36 Siehe hierzu beispielhaft den Smart-City-Ansatz der Stadt Wien, welcher insbesondere auch den Klimaschutzaspekt berücksichtigt. https://smartcity.wien.gv.at/site/ 37 Kranzl et al.: Effekte einer Steigerung der thermischen Sanierungsrate öffentlicher Gebäude, 2012. 38 BIG: Nachhaltiger Mindeststandard (https://nachhaltigkeit.big.at/schaffen/nachhaltiger-mindeststandard). Dieser sieht vor: Ausstieg aus fossilen

Brennstoffen, erhöhte Klimaenergerieeffizienzstandards, ökologische Gesamtbewertung von Gebäuden, Limitierung der CO2 – Emissionen,

Verpflichtende Lebenszykluskostenanalysen, Vermeidung von klimaschädlichen Baustoffen.

sind auf einen raschen Ausbau ihrer Infrastrukturen abhängig, allen voran in den Bereichen Elementarpädagogik und Pflichtschulen. Da ein Aufschub solcher Projekte als kritisch anzusehen ist und die Finanzierung dann in hohem Maße wohl ausschließlich über eine höhere Verschuldung erfolgen könnte, sollte hier ein eigener Förderschwerpunkt gesetzt werden. Dieser Schwerpunkt setzt daher daran an, jene Projekte zu identifizieren, welche selbst trotz Coronakrise nicht gestoppt werden sollten/können.

3 Förderquote, Zeitraum, Prozess

Beschreibung

Förderquote zwischen 30 und 70% in Abhängigkeit der oben genannten Förderschwerpunkte Zeitraum 2021-2023 Klarheit über Kriterien Anfang September 2020 Förderprozess Anknüpfung an bestehende Genehmigungsverfahren durch die Länder

Förderquote

In Abhängigkeit der oben genannten Förderschwerpunkte sollte eine unterschiedliche Förderquote zwischen 30 und 70% bereitgestellt werden:  Projekte in Bildung, Soziales, Daseinsvorsorge und öffentlichen Verkehr erhalten höhere Quoten als Projekte in anderen Aufgabenbereichen  Je mehr Förderkriterien erfüllt sind, desto höher fällt die Förderquote aus. Daher ein klimafreundliches Kooperationsprojekt (bzw. ein Projekt mit hoher regionaler Versorgungsfunktion) in einer wachsenden Gemeinde erhält die höchste Förderquote. Durch eine Knüpfung der Förderquote an Förderkriterien können jene Projekte mit höherer Dringlichkeit vorrangig behandelt werden. Bei den Förderkriterien bewusst nicht integriert ist die Finanzkraft der Gemeinde. Dies deshalb, weil davon auszugehen ist, dass eine Ko-Finanzierung durch die Länder erfolgt und in den bestehenden Vergabesystemen der GemeindeBedarfszuweisungen bereits ein hoher Ressourcenausgleich vorgesehen ist.39 Der hier vorgesehene Ansatz setzt hingegen an den Aufgaben sowie konkreten inhaltlichen Zielsetzungen (wie Klimaschutz) an und möchte daher primär einen aufgabenorientierten Steuerungsansatz verfolgen (= Geld folgt Aufgabe).

Zeitraum

Ein kommunaler Investitionsfonds sollte die Jahre 2021-2023 umfassen. Der Zeitraum über drei Jahre wurde gewählt, da davon auszugehen ist, dass die Investitionen – ähnlich wie nach der Finanzkrise 2008/2009 – über mehrere Jahre einbrechen werden, wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird. Der Startzeitpunkt ab 2021 wird als ausreichend eingeschätzt, da:  bereits 2020 gestartete Projekte aktuell noch fortgeführt werden und ein Einbruch der Investitionen – wie auch nach der Krise 2008/2009 – erst ab 2021 zu erwarten ist

39 Siehe hierzu etwa Mitterer/Seisenbacher: Umsetzungsstand FAG 2017 zu Transfers an Gemeinden, 2019.

 meist noch Rücklagen in den Gemeinden bestehen, welche für die Investitionsprojekte 2020 verwendet werden können  es ausreichend Vorbereitungszeit für die Umsetzung der Regelungen von Seiten des Bundes und der Länder bedarf

Für die Gemeinden von Bedeutung ist weiters, dass die Regelungen zu einem Investitionsfonds bis Anfang September 2020 vorliegen sollten, damit dies bereits in den Voranschlägen für 2021 berücksichtigt werden kann. Gemeinden brauchen hier möglichst rasch Planungssicherheit.

Förderprozess

Ein aufgabenbezogener Investitionsfonds sollte an bestehende Prozesse andocken, um bestehende Synergien zu nutzen. Es wird daher vorgeschlagen, hier an die bestehenden Prozesse der Projektgenehmigung durch das Land anzudocken und die genannten Schwerpunkte als zusätzliche Kriterien in den Prüfungsprozess zu integrieren. Ein ähnlicher Prozess besteht etwa bereits in Salzburg. Dort wird das Förderungsausmaß im Wesentlichen anhand eines Sockelförderungssystems mit entsprechenden Zu- und Abschlägen berechnet. Neben Indikatoren zur Finanzkraft werden dort bereits jetzt auch Energie- und Ökopunkte berücksichtigt, ebenso wir die interkommunale Zusammenarbeit.40

4 Volumen

Wie hoch das Volumen eines kommunalen Investitionsfonds sein soll, hängt von den spezifischen Zielsetzungen ab. Gemäß unseren Vorschlägen läge das Volumen – wie nachfolgend beschrieben – zwischen 1 und 2 Mrd. Euro im 1. Jahr. Als Grundlage für die folgenden drei Varianten dienen die Analysen des bisherigen Investitionsvolumens im ersten Kapitel. Das zu fördernde Investitionsvolumen setzt dabei am Durchschnitt der letzten drei Jahre an. Weiters werden allen drei Varianten die folgenden Grundannahmen zugrunde gelegt:  durchschn. Förderquote von 50 Prozent im 1. Jahr, danach sinkende Förderquote  Dauer drei Jahre

Möchte man der Stabilisierung des Arbeitsmarktes eine hohe Priorität beimessen, wird man an sämtlichen kommunalen Investitionen ansetzen müssen, um das bisherige Investitionsniveau der Gemeinden zu erhalten (Variante 1 in Tabelle 3). Hier läge das Fördervolumen dann bei 2 Mrd. Euro. Dies würde auch den voraussichtlichen Einnahmenentfällen der Gemeinden 201941 entsprechen, welche die Einnahmenverluste 2020 auch in den Folgejahren mitziehen werden müssen. Auch ist davon auszugehen, dass zumindest auch 2021 das Steueraufkommen nicht das Vorkrisenniveau erreichen wird.42 Ab 2022 könnte die Förderquote – entsprechend der Erholung der Gemeindefinanzen – reduziert werden. Bei den Varianten 2 und 3 wird der Fokus stärker auf inhaltliche Aspekte gelegt, was insgesamt zu einem geringeren Fördervolumen führt. Erfolgt eine Konzentration auf die öffentlichen Investitionen – daher auf jene Bereiche, welche nicht in hohem Maße durch andere Einnahmen (wie Gebühren) gedeckt werden können – läge das Fördervolumen bei 1,6 Mrd. Euro im 1. Jahr.

40 Land Salzburg: Gemeindeausgleichsfonds. 41 Biwald/Mitterer: Prognose Gemeindeeinnahmen, 2020. 42 Siehe hierzu die aktuellen Wirtschaftsprognosen etwa von WIFO und IHS.

Konzentriert man sich ausschließlich auf die Bereiche Bildung und Soziales, öffentlicher Verkehr sowie Daseinsvorsorge wäre ein Fördervolumen von 1 bis 1,5 Mrd. Euro43 notwendig.

Tabelle 3: Mögliche Varianten zum Investitionsvolumen Variante zu fördernde Investitionen Volumen (im 1. Jahr)

Variante 1 alle öffentlichen und nichtöffentliche Investitionen: 4 Mrd. Euro

Variante 2 alle öffentlichen Investitionen (daher v.a. ohne Ver- und Entsorgung): 3,2 Mrd. Euro 2 Mrd. Euro

1,6 Mrd. Euro p.a.

Variante 3 nur die genannten Aufgabenschwerpunkte (daher keine Förderungen für z.B. Gemeindestraßen, Kultur, Sport): 1-1,5 Mrd. Euro p.a.

mögliche primäre Zielsetzung

Stabilisierung des Arbeitsmarktes

Sicherung von Investitionsprojekten, welche sich zu weniger als 50 Prozent aus Gebühren und Leistungsbeiträgen selbst finanzieren können – daher z.B. Bildung, Soziales, öffentlicher Verkehr; aber auch Kultur- und Sportstätten sowie Gemeindegebäude geschätzt 2-3 Mrd. Euro

Fokus auf zukunftsträchtige Projekte (Bildung, Soziales, öffentlicher Verkehr) und die Versorgungssicherheit im Bereich der Daseinsvorsorge

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2020.

Bei der Bestimmung des Investitionsvolumens wären noch Wechselwirkungen mit bestehenden Förderungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere:  Kapitaltransfers von den Ländern an die Gemeinden: In den letzten Jahren standen den Investitionen 30 bis 40 Prozent44 an Investitionszuschüssen gegenüber. Dies betrifft in hohem Maße die Weitergabe der Gemeinde-Bedarfszuweisungen, teils auch eigene Investitionsprogramme der Länder. Dabei bestehen nennenswerte Differenzen nach Gemeinden unterschiedlicher Größe. So werden bei Gemeinden bis 2.500 EW im Durchschnitt (2014-2018) 47 Prozent der Investitionssumme bezuschusst, bei Gemeinden über 2.500 EW 33 Prozent.  Bestehende Investitionsförderprogramme des Bundes: Dies betrifft die Ausbauprogramme in den Bereichen Kinderbetreuung und Ganztagsschulen.  Weitere Förderprogramme, wie etwa für die Siedlungswasserwirtschaft, Breitbandausbau, Katastrophenfonds etc.

43 Bei Variante 3 kann eine konkrete Bestimmung des Investitionsvolumens nicht erfolgen, da es zu den Investitionen außerhalb der

Gemeindebudgets keine Analysen nach Aufgabenbereichen gibt. Die vorliegenden Statistiken zum Investitionsvolumen geben keine Auskunft darüber, für welche Aufgabenbereiche die Investitionen in ausgelagerten Gesellschaften getätigt werden. Investitionen in ausgelagerten

Gesellschaften, welche nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet werden, werden gar nicht verfasst. Dies betrifft insbesondere auch die zahlreichen Abwasser-, Wasser- und Abfallverbände. 44 Ohne Wien.

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