IMPULSKONFERENZ FINANZAUSGLEICH 2024 - GESTÄRKT IN DIE ZUKUNFT?
Session I Finanzausgleichsgesetz 2024 im Überblick Marco Franz Rossegger (BMF) Finanzausgleichsgesetz 2024 Das FAG 2017 trat nach einer einmaligen, Corona bedingten Verlängerung um zwei Jahre mit 31. Dezember 2023 außer Kraft. Schon mehr als ein Jahr zuvor begannen daher die Vorbereitungen für Verhandlungen für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024. Mit Beginn das Jahres 2023 verhandelten Expertinnen und Experten in den drei Arbeitsgruppen Gesundheit, Pflege sowie Finanzausgleich-Kernthemen. Neben diesen Expertengesprächen fanden auch Verhandlungen auf politischer Ebene statt. Nach mehr als 70 Verhandlungsrunden konnte am 3. Oktober in einer „Grundsatzeinigung“ der finanzielle Rahmen für einen neuen Finanzausgleich abgesteckt werden. Am 21. November 2023 schließlich wurden die Verhandlungen mit einer Gesamteinigung für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 abgeschlossen. Der Vortrag gibt diesen Prozess der Genese für einen Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 wieder und präsentiert schwerpunktartig die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Finanzausgleich-Kernthemen“. MMag. Marco Rossegger wurde 1978 in der Steiermark geboren. Er schloss die Studien der Volkswirtschaftslehre sowie der Rechtswissenschaften ab. Seit 2010 geht Rossegger seiner beruflichen Tätigkeit für das Bundesministerium für Finanzen nach – zuerst in den Bereichen IT und E-Government, seit 2018 in der Abteilung Finanzverfassung und Finanzausgleich, die er stellvertretend leitet. Rossegger beschäftigt sich u.a. mit Verfassungs- und Föderalismusfragen und unterrichtet nebenberuflich zum Thema Staatsfinanzrecht. Rossegger lebt heute mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Wien.
Michael Getzner (TU) Reflexion – Resilienz und Nachhaltigkeit Im Lichte des Evaluierungsrahmens für den Finanzausgleich von Bröthaler und Getzner (2017) kann der neue Finanzausgleich 2024 differenziert beurteilt werden. Während sich aus systemischer Sicht eine Abkehr von einer weiteren Vereinfachung des Finanzausgleichs i.S. der Umwandlung von Transfers in Ertragsanteilen zeigt, wurde strukturell die Zielorientierung im Finanzausgleich durch verschiedene inhaltliche Festlegungen ausgebaut (z.B. Gesundheit, Pflege, Klimaschutz, Elementarbildung). Einige neue Elemente tragen zur Verbesserung zumindest der langfristigen Resilienz des Systems bei (z.B. Nachhaltigkeit durch Ausbau des ÖPNV), allerdings ist das Monitoring und die Verbindlichkeit der vereinbarten Ziele wenig zukunftsorientiert. Wichtige materielle Rahmenbedingungen (z.B. Klimaschutzgesetz) fehlen nach wie vor, diese können durch den Finanzausgleich naturgemäß nicht ersetzt werden. Wesentliche Änderungen im Gesamtsystem ergeben sich zusammenfassend nicht.