KLEEBLATT Mediadaten 2013

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Überblick

MEDIADATEN (Stand 01.2013) Das KLEEBLATT: • Sarstedts informatives Anzeigenblatt mit allen Neuigkeiten aus dem gesamten Großraum Sarstedt und der Region • 20.000 Exemplare alle 14 Tage direkt in die Haushalte

Der Inhalt:

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• Lokalnachrichten für Sarstedt und Umgebung • Aktuelles aus Politik, Interviews und Sport • Kulturelles rund um die Innerste, Kino, Konzert, uvm. • Klatsch und Tratsch aus der Region • Multimedia, Spielvorstellungen, Sonderveröffentlichungen • Wer über Sarstedt Bescheid wissen will, liest das KLEEBLATT!

Die Vorteile: • Hohe Leser/Blatt-Bindung seit 1982 • Gezielte Kundenbetreuung direkt vor Ort • Gutes Preis-/Leistungs-Verhältnis • Optimale Haushaltsabdeckung durch professionelle Vertriebsorganisation

Kontakt: Anzeigen: 05066 / 707036 • Redaktion: 05066 / 707070

Preise & Rabatte Anzeigenpreise

Lokalpreis (Geschäftskunden)

mm-Preis im Anzeigenteil (zzgl. MwSt.)

Druck- und Satzformate

Grundpreis (Agenturen)

sw

1c

4c

sw

1c

4c

€ 0,74

€ 0,86

€ 1,00

€ 0,86

€ 1,01

€ 1,12

Format:

315 x 470 mm (Berliner)

Satzspiegel:

285 x 440 mm

Titelkopfanzeige 3Sp./80 mm

€ 406,-

€ 497,- € 559,-

€ 467,-

€ 572,- € 647,-

Spaltenbreite: 45 mm (Spaltenzwischenraum 3 mm)

Titelfußanzeige 6Sp./80 mm

€ 462,-

€ 537,- € 624,-

€ 537,-

€ 631,- € 699,-

1/1 Anzeigen: 285 x 440 mm

(zzgl. MwSt.)

(zzgl. MwSt.)

private Kleinanzeigen

1. Zeile € 3,00 jede weitere € 2,50

(inkl. MwSt.)

Rabatte

2%

5%

10 %

15 %

20 %

Skonto bei Bankeinzug

3

6

12

24

Mengenstaffel Skonto bei / Millimeter Bankeinzug

/

5.000

10.000

20.000

Malstaffel / Anzeige

Familienanzeigen € 0,60/mm

Verbreitung: Sarstedt, Heisede, Ruthe, Schliekum, Hotteln, Gödringen, Giften, Barnten, Rössing, Ahrbergen, Gr. Förste, Hasede, Jeinsen, Kl. u. Gr. Giesen, Rethen, Gleidingen, Ingeln, Oesselse Rücktrittsrecht:

Beilagen

Platzierungsvorgaben Lokalpreis Grundpreis 1.000 Stk. 1.000 Stk.

Titelseite:

Nur schriftlich, 7 Tage vor Erscheinung

+ 30%

Agenturenmäßigung:

bis 10 g

€ 49,-

€ 54,-

Allgemeines

bis 20 g

€ 54,-

€ 61,-

Erscheinung:

bis 30 g

€ 59,-

€ 68,-

Donnerstags, alle 14 Tage

bis 40 g

€ 64,-

€ 74,-

Auflage:

ca. 20.000

15 % bei Vertragsabschluss für Werbeagenturen bei Anlieferung von druckreifen Anzeigendaten. Die Malund Mengenstaffel kann nur kundenbezogen in Ansatz gebracht werden

Jahrgang:

31

Kleinanzeigen:

über 40 g auf Anfrage Prospektverteilung außerhalb des Erscheinungstages auf Anfrage

Anzeigenschluss: Dienstags, bis 12.00 Uhr Druckunterlagen:Dienstags, bis 18.00 Uhr

nur gegen Barzahlung oder Abbuchung

Chiffre-Gebühr: Abholung € 3,10 Versand € 5,10

Druckunterlagen Das KLEEBLATT verwendet ausschließlich digitale Daten der Anzeigen. Filme können nur nach Absprache angenommen werden E-Mail Adressen: anzeigen@KLEEBLATT.de Datenformate: druckfähiges PDF Profil:

ISOnewspaper26v4

Bitte unbedingt einen farbverbindlichen Ausdruck/Proof (oder PDF-Datei) zur Kontrolle mitschicken oder unter 05066 70 70 90 faxen (nur bei s/w-Anzeigen)

Bei Fragen rufen Sie uns an:

05066 7070 36 (Anzeigenabteilung) 05066 7070 11 (Technik)


Verteilungsgebiete und Haushalte Gemeinden

Haushalte

Sarstedt Sarstedt Kernstadt Sonnenkamp Schliekum / Ruthe Heisede Hotteln Gödringen Giften Laatzen

8435

Gleidingen

1770

6270 500 420 440 220 265 320 5835

Ingeln

400

Oesselse

1155

Rethen

2510

Giesen

3200

Giesen

1360

Ahrbergen

820

Groß Förste

320

Hasede

700

Weitere Gemeinden

1480

Barnten

450

Jeinsen

270

Rössing

760

Gesamt

18.950

Druckunterlagen Verarbeitungszustand a) Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Sie dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. b) Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsetzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Alle Beilagen mit außen angeklebten Produkten sowie Sonderformen wie gestanzte Beilagen, Warenmuster oder -proben sind nach Anfrage oder Vorlage eines Musters möglich. c) Heftung: Bei Draht-Rückenheftung soll die verwendete Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen sein. Dünne Beilagen sollen grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Verpackung und Transport a) Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig ist. b) Spätester Anlieferungstermin für den KLEEBLATT-Verlag: 4 Werktage vor und nicht eher als 8 Werktage vor dem Erscheinen. c) Die Unterbringung in genau begrenzten Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Geringfügige Gebietsabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

Druckunterlagen Oppermann Druck u. Verlag Gutenbergstraße 1 31552 Rodenberg

Telefon: 0 57 23 / 7 00 - 0 info@oppermann-druck-u-verlag.de www.oppermann-druck-u-verlag.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen 1. Der Vertragsbeginn kann sich aus technischen oder organisatorischen Gründen seitens des Verlages verschieben.

11. Für die Druckqualität überlassener Fotos kann der Verlag keine Haftung übernehmen; Reproduktionen erfolgen bestmöglichst.

2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Ausschusses – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

12. Wird Foto- oder Textwechsel vereinbart, so sind diese Änderungen spätestens 1 Tag vor Anzeigenschluss im Verlag schriftlich vorzulegen.

3. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. 4. Der Werbungstreibende hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. 5. Erhält der Verlag zugesandte Unterlagen nicht rechtzeitig zum Anzeigenschluss, soweit gilt er vom Auftraggeber als ermächtigt, die am besten geeignet erscheinende Unterlage zur Anzeigen­gestaltung zu verwerten. 6. Für die rechtzeitige Lieferung der Beilagen, Beihefter oder Beikleber ist der Auftraggeber verantwortlich. Im Falle der nicht rechtzeitigen Lieferung behält sich der Verlag das Recht vor, anfallende Kosten in Rechnung zu stellen. 7. Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen kann nur nach Vereinbarung und bei Verrechnung des jeweils gültigen Platzierungs­ zuschlages gewährleistet werden. 8. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur bei einer Anzeigengröße von 1/1 Seite für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. 9. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht. 10. Alle vom Verlag gestalteten Anzeigen sind Urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung bedarf der Zustimmung des Verlages.

13. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung. 14. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu zahlen. 15. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 16. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druck­unterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. 17. Werden Anzeigenaufträge für sechs Aus­ gaben und mehr erteilt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Ver­tragsdauer, wenn der Auftraggeber diesen Vertrag nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf des letzten Insertionsmonats schriftlich mit eingeschriebenen Brief kündigt. 18. Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigen Abdruck einer An­zeige hat der Auftraggeber den Anspruch auf eine Ersatzanzeige; aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitgehende Haftung für den Verlag ist ausgeschlossen.

19. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftrag­geber von diesem schriftlich beim Verlag geltend gemacht werden. 20. Der Abdruck der Anzeigen muss vom Auftrag­geber sofort nach Erscheinen auf Richtigkeit geprüft werden. Unterläuft der gleiche Fehler bei Wiederholungsanzeigen, ohne das dieser sofort reklamiert wird, erkennt der Verlag nur für eine Anzeige den Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige an.

Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. 27. Verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Anzeigenbeginn, so wird dadurch die Gesamt­laufzeit des Vertrages (Anzahl der zu veröffentlichenden Anzeigen) nicht berührt. 28. Muss der Vertrag seitens des Verlages aus technischen oder organisatorischen Gründen unterbrochen werden, so ändert das nichts an der Gesamtlaufzeit des Vertrages.

21. Tritt der Auftraggeber einseitig vom Vertrag zurück, so hat er dem Verlag, ohne dass dieser einen Einzelnachweis über den entsprechenden Schaden zu führen braucht, 50% des Rechnungsbetrages der nicht abgenommenen Anzeigen als Schadenersatz zu erstatten.

29. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar, weitere Exemplare werden in Rechnung gestellt.

22. Erfüllungsort und Gerichstand ist für den Auftraggeber wie für den Verlag Hannover.

31. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 50 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.

23. Bei Änderungen der Anzeigenpreisliste treten die neuen Preise auch auf alle laufenden Aufträge sofort in Kraft. Erweitert der Auftraggeber während der Laufdauer des Vertrages seinen Auftrag an den Verlag, so ist der Verlag berechtigt, die hierfür entstehenden Mehrkosten laut jeweils geltender Preisliste in Rechnung zu stellen. 24. Die Anzeigenkosten sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen. 25. Der Verlag ist unter Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen­abschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhänig zu machen. 26. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen von 1% über den Diskontsatz der Bank sowie die

30. Für redaktionelles Material, das unaufgefordert eingeschickt wird, übernimmt der Verlag keinerlei Verantwortung.

32. Der Auftraggeber trägt die Haftung für etwaige presserechtliche oder strafrechtliche Folgen aus einer veröffentlichten Anzeige (z.B. Entgeg­nung oder Beschlagnahme). 33. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Verlagstarife zu halten. Die vom Verlag ge­währte Mittlungsvergütung darf an die Auftrag­geber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 34. Sollten einzelne Punkte unserer AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden, so kann das nur schriftlich erfolgen.


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