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Neue Regeln im Zeichen der Energiewende ....................... S
STICHTAG 1. JANUAR 2022: Neue Regeln im Zeichen der Energiewende
WAS SICH FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER GEÄNDERT HAT
Für Immobilieneigentümer sind zum 1. Januar 2022 einige wichtige Änderungen in Kraft getreten.
Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Zum Stichtag 1. Januar 2022 müssten alle Immobilien neu bewertet werden. Wann konkret und wie Eigentümer hier mitwirken müssten, regele jedes Bundesland selbst. Hier kommen die Änderungen zum 1. Januar im Überblick.
Gesundheitsnetz Köln-Süd e.V.
CO2-Preis auf Brennstoffe steigt auf 30 Euro
Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wird 2022 entsprechend dem geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz von 25 auf 30 Euro steigen. Verbraucher müssen also mit weiter steigenden Heizkosten rechnen.
Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern bedeutet das im Durchschnitt 13 bis 21 Euro mehr Heizkosten gegenüber dem Vorjahr.
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des Gesundheitsnetzes Köln-Süd
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Ökostrom-Umlage sinkt auf 10-Jahres-Tief
Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde 2022 – und damit auf ein 10-Jahres-Tief.
Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresstromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von fast 100 Euro gegenüber dem Vorjahr.
• Jeden Samstag und Sonntag am 8. und 9. Januar, 15. und 16. Januar, 22.und 23. Januar, am 29. und 30. Januar sowie am 5. und 6. Februar • 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr • Köln-Rodenkirchen, Ringstr. 44 • Erstimpfung, Zweitimpfung, Booster-Impfung • Keine Anmeldung erforderlich • Bitte mitbringen! Impf- und Personalausweis 2 x ausgefüllter Anamnese und Aufklärungsbogen zur Corona-Schutz-Impfung
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Heizkosten: Verbrauchsinformationspflicht für fernablesbare Zähler
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer den Mietern Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen lassen, und zwar monatlich ab dem 1. Januar 2022. Das schreibt die neue Heizkostenverordnung vor.
Schornsteine: strengere Regeln bei neuen Kaminöfen und Pelletheizungen
Mit höher und firstnah angeordneten Schornsteinen soll künftig die Nachbarschaft besser vor den Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen durch
Abgase aus Feststofffeuerungen geschützt werden.
Deshalb gelten für Schornsteine von neuen Kaminöfen und Pelletheizungen ab 1. Januar 2022 strengere Anforderungen. Dies regelt die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV – Erste Bundesimmissionsschutzverordnung). Die Modernisierung oder der Ersatz bestehender Kaminöfen, aber auch der Ersatz einer alten Gas- oder Ölheizung gegen einen Biomassekessel werden nicht erschwert. Hierfür gelten die bisherigen Regelungen fort.
Höhere Gebühren für Schornsteinfeger
Ab 1. Januar 2022 ist die geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) in Kraft. Mit der Neuregelung werden die Gebührentatbestände für Bezirksschornsteinfeger an die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (§ 97 GEG) angepasst und um die dort neu eingeführten Prüfaufgaben ergänzt. Diese betreffen unter anderem die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026 sowie die Prüfung der Ausstattung einer Zentralheizung mit einer Heizungssteuerung.
Info: Haus & Grund ist mit über 900.000 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland.
Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 867 Ortsvereine. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
Verwaltung ist Vertrauensache
Die Verwaltungsarbeit transparent und anschaulich zu gestalten ist unser Anspruch. Verwaltung von Mietobjekten und Eigentumswohnungen.
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