Unabhängigkeitsgrundsatz und ethisch unbedenkliches Handeln Die Unabhängigkeit von Abschlussprüferinnen und -prüfern ist ein Grundpfeiler der internationalen berufsständischen Standards und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Integer handeln KPMG hat Verfahren implementiert, die darauf abzielen, die Einhaltung der von KPMG International erlassenen Unabhängigkeitsgrundsätze, die vom IESBA Code of Ethics abgeleitet wurden, und – soweit dies für den jeweiligen Mandanten erforderlich ist – zusätzlich die Einhaltung der Standards von SEC24 und PCAOB sowie aller anderen jeweils anzuwendenden berufsständischen beziehungsweise regulatorischen Standards sicherzustellen. Die globalen Grundsätze werden von KPMG um nationale Regelungen ergänzt, die sicherstellen, dass auch das HGB, die WPO, die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und die von IDW und EU veröffentlichten einschlägigen Standards und Verordnungen beachtet werden. Die damit für KPMG maßgeblichen Bestimmungen zur Unabhängigkeit umfassen Regelungsbereiche wie firmenbezogene Unabhängigkeit (zum Beispiel bei Finanzanlagen und weiteren Beziehungen mit Finanzinstituten oder im Einkauf), persönliche Unabhängigkeit der Partnerinnen sowie Partner und Mitarbeitenden, interne und externe Rotation sowie Zulässigkeit von Nicht-Abschlussprüfungs- beziehungsweise Beratungsleistungen für Abschlussprüfungsmandanten.
Der EIP von KPMG, unterstützt durch ein Team von Spezialistinnen und Spezialisten, ist dafür verantwortlich, dass die Anforderungen zur Wahrung der Unabhängigkeit belastbar und konsistent erfüllt werden und dass ihre Einhaltung durch die Einführung und Aufrechterhaltung unterstützender Prozesse und Tools gesichert wird. Die Ethics & Independence-Grundsätze werden allen Partnerinnen, Partnern und fachlichen Mitarbeitenden durch ein jährliches Training von KPMG International, jeweils ergänzt um nationale beziehungsweise berufsständische Besonderheiten und weitere Schulungsmaßnahmen, vermittelt. Wesentliche sich unterjährig ergebende Änderungen werden zeitnah von Quality & Risk Management durch regelmäßige Newsletter oder Ad-hoc-Informationen mitgeteilt. Die Umsetzung der gesetzlichen und berufsständischen Verpflichtungen zur Wahrung der Unabhängigkeit erfolgt bei KPMG durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen, hierzu von Quality & Risk Management erlassene Grundsätze und den Verhaltenskodex sowie durch Konzernbetriebs vereinbarungen. Die Partnerinnen, Partner und Mitarbeitenden von KPMG müssen sich bezüglich bestimmter Angelegenheiten, die im Q&RM-Portal und im Q&RM-Manual definiert sind, mit dem EIP absprechen. Je nach Sachverhalt und Gegebenheiten ist der EIP unter Umständen ebenfalls gehalten, die Global Independence Group zu konsultieren.
KPMG-Werte und Vorwort Unternehmenswerte und -kultur
Anwendung von Fachwissen und -kenntnissen Digitale Technologie nutzen
Förderung von vielfältig qualifizierten Teams Gezielte Mandantenund Auftragsauswahl
Unabhängigkeitsgrundsatz und ethisch unbedenkliches Handeln Durchführung von Aufträgen auf hohem Qualitätsniveau Bewertung von Qualitätsrisiken Effektive Kommunikation
Überwachung und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
Finanzinformationen
Vergütungsgrundlagen
Netzwerkeinbindung
Erklärungen des Vorstands von KPMG
24 United States Securities and Exchange Commission – US-Börsenaufsichtsbehörde
Transparenzbericht 2022 I 24 © 2022 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
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