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Vergütungsgrundlagen
Im Folgenden sind die Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und Führungskräfte der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dargestellt.
Aufsichtsrat
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Grundvergütung pro Mitglied und Geschäftsjahr. Die Mitglieder der gebildeten Ausschüsse erhalten darüber hinaus eine feste Vergütung pro Mitglied und Geschäftsjahr. Der oder die Vorsitzende, die Stellvertreterinnen und Stellvertreter und die Vorsitzenden der gebildeten Ausschüsse erhalten jeweils eine erhöhte Vergütung.
Vorstand und Führungskräfte
Der Vorstand und die Führungskräfte erhalten eine Fixvergütung sowie eine ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung. Die ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung hat im Verhältnis zur Gesamtvergütung bei Partnerinnen und Partnern zurzeit einen Anteil von durchschnittlich etwa 58 Prozent, bei den sonstigen Führungskräften etwa 27 Prozent. Die Tantieme reflektiert den individuellen Beitrag der jeweiligen Führungskraft zum Gesamterfolg des Geschäftsjahrs. Die Festsetzung der Tantieme basiert auf zwei zentralen Bausteinen: der Zielvereinbarung und der Feststellung der Zielerreichung. Der ergebnis- und leistungsabhängigen Vergütung liegt eine jährliche Leistungsbewertung zugrunde, die nach festgelegten Kriterien erfolgt. Diese Kriterien umfassen insbesondere die Qualität der Arbeit, den Umfang der erbrachten Leistungen für Mandanten, Umsatz und Profitabilität, Führungsqualitäten sowie die Beachtung der globalen Werte von KPMG und des Verhaltenskodexes. Bei der Bemessung der ergebnis- und leistungsabhängigen Vergütung für die Prüfungspartnerinnen und Prüfungspartner wie auch die Prüfungsdirectorinnen und Prüfungsdirectoren werden prüfungsfremde Leistungen, die für Prüfungsmandanten erbracht werden, nicht berücksichtigt.