Oberhallau/Info-Blatt 63 (November 2016)

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Gemeinde Oberhallau

Info-Blatt Mitteilungsblatt des Gemeinderates

Nr. 63/ November 2016

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Inhalt:

Seite

Editorial des Gemeindepräsidenten Einladung und Traktandenliste zur

2-3 4

Gemeindeversammlung vom 23. November 2016 Zu den Traktanden: Reglement für den Wasserversorgungs-Fonds Budget 2017

5,6 7-15

-

Bericht des Finanzreferenten

-

Zusammenfassung

-

Laufende Rechnung

10,11

-

Investitionsrechnung

12

-

Übersicht

13

-

Betriebsrechnung Spezialfinanzierung und Separatfonds

Projekt Entwässerung Wasseri, bzw. Sanierung Meteorleitung Bauabrechnungen Wiesengrund, Mitteldorf, Hinterdorf und

7,8 9

14,15

16 17,18

Püntweg Beitritt Naturpark

19-21

Wahl eines Delegierten in die Verbandskommission

22

Bergrennen vom 26, und 27. August 2017

22

Aus dem Gemeinderat und der Gemeindekanzlei

23


2

Editorial Herbst 2016 Liebe Oberhallauerin, lieber Oberhallauer, In meinen Frühlingszeilen habe ich vom diesjährigen möglicherweise kalten Schaltjahr geschrieben. Der Vorsommer war schwierig – aber die zweite Hälfte inklusive September über alle Massen herrlich und zum Geniessen schön! Vor allem für uns Rebbauern ein wahres Geschenk vom Himmel, diese herrlich grossen und meist gesunden Trauben ernten zu können. Dies nachdem der Frost, Hagel und Falscher Mehltau ihre markanten Spuren hinterlassen haben. Während diesem Jahr konnten die umfangreichen Wasser- und Strassenbauprojekte (Mittel- und Hinterdorf, Püntweg und Wiesengrundstrasse Ost) mit dem Deckbelag fertig ausgebaut und nun definitiv abgeschlossen werden. Bei all diesen umfassenden Bauprojekten hat unser Bau- und Wasserreferent Alex Hutter geniale Arbeit geleistet. Nochmals meinen herzlichsten DANK an dieser Stelle. Die Baustelle im Unterdorf diesen Herbst war so nicht geplant. Verschiedene Lecks innert sehr kurzer Zeit zwangen uns kurzfristig, dieses marode Stück während der Herbstferien (ÖV Schulbus) auszuwechseln. Für die mangelhafte Beschilderung möchte ich mich entschuldigen und für manche Improvisation herzlich bedanken. An der kommenden Gemeindeversammlung möchte der Gemeinderat diese Projekte dokumentiert vorlegen und verabschieden. Danke für Ihre Unterstützung. Nun sind wir bereit, das nächste «Jahrhundertprojekt» umzusetzen. Sauberes und einwandfreies Trinkwasser ist eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel überhaupt. Wir realisieren dies vor allem dann, wenn (wegen einem Leitungsbruch) nichts mehr aus der Leitung kommt. Der WC Spülkasten bleibt leer, die Waschmaschine zeigt eine Störmeldung an und alles Alltägliche wird sehr aufwändig …. Im Herbst 2015 haben wir an der Gemeindeversammlung den Planungskredit für unsere 1. Etappe (Neubau Reservoir Chlooster und neue Verbindung ins Dorf) bewilligt. Die Planungsarbeiten sind in der Zwischenzeit soweit fortgeschritten, dass wir im Frühjahr/Sommer 2017 zur Umsetzung schreiten können. Im Zentrum steht ein gesetzlich notwendiges zweites Versorgungsstandbein inkl. Feuerund Löschreserven. Dazu bauen wir das neue Reservoir im Chlooster mit Anschluss an die bestehende Wasserleitung von Schleitheim, welche die Familien Wegmann und Zollinger vor etlichen Jahren erstellt hat. In einer späteren Etappe (2018 / 2019) eine neue Verbindungsleitung vom Rohr zur Wasserversorgung Hallau, die an der oberen Buckstrasse/ Kapellenstrasse verbunden wird. Die Sondiergrabungen am vorgesehenen Standort sind gemacht, die Vorverträge unterschrieben, das Baugesuch wird eingereicht. Für unser kleines Dorf wird dies finanziell eine weitere grosse Belastung werden. Aus den Zeilen unseres Finanzreferenten Patrick Strasser können Sie entnehmen, dass durch die grossen Investitionen entsprechende gesetzliche Abschreibungen gemacht werden müssen, welche sich stark auf die laufende Rechnung auswirken. Danke für Ihre Unterstützung auch für dieses Projekt – für uns und unsere Kinder.


3 An unserer Frühjahrs Gemeindeversammlung haben wir grundsätzlich dem Beitritt zum regionalen Naturpark Schaffhausen zugestimmt. Während der 4 jährigen Errichtungsphase (ohne Oberhallau) wurden verschiedenste Projekte entwickelt und zum Teil bereits umgesetzt. Die vorliegende Charta (Parkvertrag) muss nun von allen bisherigen und neu dazu stossenden Gemeinden in dieser Fassung abgenommen werden. Anschliessend ist ein Beitritt während dieser 10 Jahre Betriebsphase nicht mehr möglich. Oberhallau wurde an der Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark am 29.10.16 als reguläres Mitglied aufgenommen. Wenn wir in unserem Dorf gute attraktive Projekte lancieren und umsetzen können, wird diese Unterstützung und Vernetzung erst recht sichtbar werden. Das Weidegansprojekt bzw. die Verleihung des Agro Preises Anfangs November an Weidegans.ch verkörpert durch die Familie Corinne und Jürg Baumann sind geniale Puzzleteile, die garantiert positive Strahlkraft über unsere Region hinaus haben werden. Gerade für den ländlichen Raum wird es mit den weiter liberalisierten Märkten in Zukunft noch entscheidender sein, dass die erbrachten Leistungen sichtbar werden. Oberhallau will nicht daneben stehen – sondern aktiv mitgestalten und profitieren. Bald schon Tradition hat Anfangs November nach der Koordinationssitzung der Termine mit allen Dorfvereinen der Jungbürger- und Neuzuzüger Apéro. Die ansässigen Vereine inkl. Feuerwehr stellen sich und ihre Schwerpunkte vor. Durch dieses Treffen konnten in den letzten Jahren sehr gute und nachhaltige Kontakte geknüpft werden. Unsere neuen Jungbürger bzw. volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner sind Betschart Adrian, Fischer Janaina, Fischer Remo, Ochsner Tobias, Pedersen Aaron, Racine Luciana und Wehrli Joel Yannick Der Wahlherbst 2016 war und ist in Oberhallau vor allem ein Bestätigungswahlherbst. Es ist ausserordentlich erfreulich, dass der gesamte Gemeinderat in seiner bewährten Zusammensetzung so klar bestätigt wurde. Von ganzem Herzen danken wir Ihnen liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für das grosse Vertrauen! Als Dank möchten wir im Anschluss an die Gemeindeversammlung vom Mittwoch 23. November mit Ihnen gebührend darauf anstossen. Unsere Dorfgemeinschaft lebt von vielen Handreichungen und Idealismus, die in keiner Statistik und keinem Benevolbericht erwähnt werden. Vieles geschieht nicht im Glanz der Öffentlichkeit, es ist Nachbarschafts- und gelebte Familienhilfe. Ich bin stolz auf unsere Vereine und Genossenschaften. Meinen herzlichsten Dank an die Vorstandsmitglieder und Macher, die unsere Dorfkultur positiv beleben. Gerade in der kommenden äusserlich dunkleren Jahreszeit sind gute Begegnungen mehr als ein Licht. Es ist Wärme und Geborgenheit. Davon wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen ein überfliessendes Mass voll. Ihr Gemeindepräsident

Hansueli Graf


4

Einladung zur G e m e i n d e v e r s a m m l u n g auf Mittwoch, den 23. November 2016, um 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Oberhallau Traktanden: 1. Bericht und Antrag zur Genehmigung des Reglements für den Wasserversorgungs-Fonds der Gemeinde Oberhallau 2. Bericht und Anträge zum Budget 2017  Projekt Entwässerung Wasseri /Sanierung Meteorleitung  Abnahme des Steuerfusses von 117%  Abnahme des Budgets 2017 3. Bericht und Antrag zur Genehmigung der Abrechnungen Sanierung Wiesengrund, Mitteldorf-, Hinterdorf- und Püntweg 4. Bericht und Antrag zum Parkvertrag des Vereins Regionaler Naturpark (Start in die Betriebsphase) 5. Wahl eines Delegierten in die Verbandskommission des Feuerwehrverbandes HOT (Hallau, Oberhallau, Trasadingen) 6. Gesuch des Vereins Bergrennen Oberhallau zur Durchführung des Bergrennens am 26. und 27. August 2017 7. Verschiedenes Alle Stimmberechtigten ab dem 18. Altersjahr werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Die Akten hierzu liegen, soweit sie den Stimmberechtigten nicht zugestellt wurden, in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Teilnahme ist für alle Stimmberechtigten bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer unentschuldigt fern bleibt hat 6.00 Franken zu bezahlen. Für eine Entschuldigung gilt Art. 10 des Wahlgesetzes. Als Entschuldigung gilt auch, wenn der Stimmausweis bis spätestens am 26. Dezember 2016 in den Briefkasten der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 4 eingelegt wird. Der Gemeindepräsident: Hansueli Graf

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Anlässlich Abschluss des Wahljahres findet im Anschluss der Versammlung ein Apero statt, um mit allen Anwesenden anzustossen auf gutes Gelingen.


5

REGLEMENT FÜR DEN WASSERVERSORGUNGS-FONDS

der Gemeinde Oberhallau

Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 23.11.2016


6

Die Gemeinde Oberhallau erlässt für den Wasserversorgungs-Fonds folgende Bestimmungen: Zweck

1 Die

Äufnung

2

Fondsvolumen

3

Entnahme

4

In-Kraft-Treten

5

Mittel des Wasserversorgungs-Fonds sind zweckbestimmt für die Finanzierung der Investitionen in die Wasserversorgung.

Dem Wasserversorgungs-Fonds wird derjenige Anteil der Wasser-Grundgebühr, der mengenabhängigen Wassergebühr, der Mietgebühr für die Wasserzähler, der Feuerschutzgebühr sowie der Anschlussgebühren zugewiesen, der nicht für die Deckung der Ausgaben in der Laufenden Rechnung der Kostenstelle „Wasserversorgung“ benötigt wird. . Der Fonds wird maximal bis zu der Höhe geäufnet, die benötigt wird, um die Investitionen nach Art. 1 vollumfänglich abzuschreiben.

Die Gemeindeversammlung beschliesst mit der Genehmigung der Jahresrechnung über die Entnahme aus dem Wasserversorgungs-Fond. Diese Entnahme muss dem Zweck nach Art. 1 entsprechen.

Dieses Reglement tritt nach Annahme durch die Gemeindeversammlung rückwirkend auf den 1. Oktober 2016 in Kraft.

Von der Gemeindeversammlung Oberhallau genehmigt am 23.11.16

Einwohnergemeinde Oberhallau Der Präsident:

Die Schreiberin:

Hansueli Graf

Barbara Ochsner

Vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt am:


7

Finanzbericht zum Budget 2017 Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Auf den folgenden Seiten finden Sie das Budget 2017. Die Steuereinnahmen sind berechnet mit einem unveränderten Steuerfuss von 117%. Das Budget der Laufenden Rechnung 2017 weist Einnahmen von CHF 2‘016‘510 und Ausgaben von CHF 2‘170’100 auf. Dies ergibt einen Aufwandüberschuss von CHF 153'590. Die Investitionsrechnung 2017 weist Ausgaben von CHF 1‘075'000 und Einnahmen von CHF 70'000 auf; dies führt zu einer Nettoinvestitionssumme von CHF 1‘005'000. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf CHF 951'390. Hauptgrund für diesen hohen Finanzierungsfehlbetrag sind die Investitionen in die Wasserversorgung (Umsetzung GWP). Diese werden aber über die erhöhten Gebühren abgedeckt. Mehr Sorgen bereiten dem Gemeinderat die hohen, nicht beeinflussbaren Kosten in der Laufenden Rechnung. Er macht sich darum laufend Überlegungen, wie diese Kosten reduziert werden können. Als Folge davon wird die Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Neunkirch betreffs Mitbenutzung des Altersheims gekündet. Des Weiteren beteiligt sich der Gemeinderat an Gesprächen über die zukünftige Organisation der Schule im Unterklettgau mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die sowohl den Ansprüchen der Schülerinnen und Schülern entspricht als auch möglichst kostengünstig ist.

Bemerkungen zu den einzelnen Kontogruppen der Laufenden Rechnung ALLGEMEINE VERWALTUNG 013 Gemeinderat: Der Kantonsbeitrag an die Besoldung der Gemeindepräsidenten wurde vom Kantonsrat im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 14 des Kantons abgeschafft. 029 Übriger allgemeiner Aufwand: Die Homepage der Gemeinde Oberhallau muss dringend einer Erneuerung unterzogen werden.

OEFFENTLICHE SICHERHEIT 103 Erbschaftswesen: Mit der Abschaffung des obligatorischen Inventars wird der Aufwand, aber auch der Ertrag im Erbschaftswesen sinken. 104 Berufsbeistand: Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall, welche die Berufsbeistandschaft im Auftrag der Klettgauer Gemeinden führt, hat es geschafft, die Kosten zu optimieren. U.a. sind Rückzahlungen aus Vorjahren eingetroffen.

BILDUNG 200 Kindergarten / 210 Primarschulen / 212 Orientierungsschulen / 220 Sonderschulung: Die Beiträge an Hallau für die verschiedenen Schulstufen/-typen richten sich nach der jeweils aktuellen Schülerzahl. Insbesondere die Schülerzahl in der Orientierungsstufe nimmt stark zu. 210 Primarschulen: Am Schulhaus sind verschiedene Unterhaltsarbeiten geplant (Schulzimmer streichen / Ersatz einzelner Fenster).218 Mehrzweckgebäude: Die Fenster und die Gebäudehülle aus Holz sollen neu gestrichen werden.

KULTUR / FREIZEIT Keine besonderen Bemerkungen.


8 GESUNDHEIT 448 Ambulante Versorgung im Altersbereich (Spitex): Die neue Spitexorganisation SPUR führt zu einem tieferen Nettoaufwand verglichen mit dem Budget 2016. Der sehr tiefe Nettoaufwand in der Rechnung 2015 entstand auf Grund einer Rückzahlung mit Basis Vorjahr.

SOZIALE WOHLFAHRT 520 Krankenversicherung: Die Beiträge an die Krankenkassen-Prämienverbilligung werden auf Grund der Vorgaben des Kantons budgetiert. 578 Stationäre Versorgung im Altersbereich (Heim): Die Beiträge an die Heime in Hallau und Neunkirch sind abhängig von der Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner aus Oberhallau. Steigende Heimbeiträge lösen auch höhere Kantonsbeiträge aus. Neben den ordentlichen Beiträgen muss, wenn ein Heim nicht kostendeckend arbeiten kann, ein Anteil am Defizit übernommen werden. Weder das Altersheim Hallau noch dasjenige in Neunkirch arbeiten kostendeckend. Da das Altersheim Hallau genügend Plätze für den Bedarf der Oberhallauer Bevölkerung anbieten kann, wird der entsprechende Vertrag mit Neunkirch aufgelöst. 587 Ausländerfürsorge: Die Abgeltung an den Kanton (keine Aufnahme von Asylsuchenden in Oberhallau) ist auf gleicher Höhe wie 2015. Der tiefere Betrag in der Rechnung 2015 ergab sich auf Grund einer Rückerstattung.

VERKEHR Keine besonderen Bemerkungen.

UMWELT UND RAUMORDNUNG 700 Wasserversorgung: Die Verrechnung der Abschreibungen der Investitionen in die Wasserversorgung (Umsetzung GWP) erfolgt auf dieser Kostenstelle. Entsprechend erhöhen sich Aufwand und Ertrag (Entnahme Wasserversorgungsfonds).

VOLKSWIRTSCHAFT 870 Kiesgrube: Ob der Erlös der Kiesgrube die Abgeltung an Hallau aufwiegt, ist schwer vorauszusagen. (Kiesbezug/ Auffüllungen)

FINANZEN UND STEUERN 900 Gemeindesteuer: Die Einkommens- und Vermögenssteuern sind CHF 20‘000 höher budgetiert als im Budget 2016, dafür werden die Quellensteuern voraussichtlich tiefer ausfallen. Dies führt im Vergleich zum Budget 2016 zu einem leichten Rückgang beim Bruttoertrag. 920 Finanzausgleich: Der Budgetbetrag des Finanzausgleichs wird vom Kanton vorgegeben.

Bemerkungen zu der Investitionsrechnung 200 Kindergarten: CHF 25'000 für Sanierung Umgebung bzw. Neugestaltung Spielplatz 700 Wasserversorgung: CHF 1‘000‘000 für Erneuerung Wasserversorgung (Umsetzung GWP); u.a. Bau des neuen Reservoirs 710 Kanalisation: CHF 50'000 für Sanierung Meteorleitung Wasseri.

Antrag

Der Gemeinderat und die Revisoren beantragen Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, das vorliegende Budget 2017 der Gemeinde Oberhallau zu genehmigen. Oberhallau, Oktober 2016

Ihr Finanzreferent Patrick Strasser


9

Gemeinde Oberhallau Zusammenfassung Voranschlag 2017 Laufende Rechnung

Rechnung 2015 Aufwand

0 Allg. Verwaltung

Ertrag

Voranschlag 2016 Aufwand

Ertrag

Voranschlag 2017 Aufwand

Ertrag

199'136.82

27'581.65 171'555.17

216'800.00

25'100.00 191'700.00

212'300.00

16'000.00 196'300.00

76'379.40

60'564.05 15'815.35

86'550.00

58'500.00 28'050.00

73'800.00

59'760.00 14'040.00

647'381.30

75'941.50 571'439.80

679'200.00

76'250.00 602'950.00

717'300.00

76'250.00 641'050.00

24'206.05

24'206.05

18'500.00

18'500.00

400.00 18'100.00

36'840.00

29'178.00 7'662.00

38'500.00

15'000.00 23'500.00

18'600.00

6'000.00 12'600.00

180'267.64

35'520.00 144'747.64

205'300.00

45'700.00 159'600.00

235'500.00

36'500.00 199'000.00

82'125.15

20'300.00 61'825.15

83'600.00

25'300.00 58'300.00

81'500.00

25'300.00 56'200.00

202'426.45

200'121.55 2'304.90

254'900.00 400.00

255'300.00

317'200.00

273'500.00 43'700.00

263'071.75

229'116.70 33'955.05

238'350.00

225'100.00 13'250.00

219'300.00

209'400.00 9'900.00

286'407.26 1'033'511.11

1'319'918.37

291'200.00 977'100.00

1'268'300.00

276'100.00 1'037'300.00

1'313'400.00

Netto Ertrag / Aufwand

Total laufende Rechnung

1'998'241.82

1'998'241.82

2'112'900.00

1'994'550.00

2'170'100.00

2'016'510.00

Netto Ertrag / Aufwand

1 Oeffentliche Sicherheit Netto Ertrag / Aufwand

2 Bildung Netto Ertrag / Aufwand

3 Kultur und Freizeit Netto Ertrag / Aufwand

4 Gesundheit Netto Ertrag / Aufwand

5 Soziale Wohlfahrt Netto Ertrag / Aufwand

6 Verkehr Netto Ertrag / Aufwand

7 Umwelt und Raumplanung Netto Ertrag / Aufwand

8 Volkswirtschaft Netto Ertrag / Aufwand

9 Finanzen

18'500.00

Aufwandüberschuss Ertragüberschuss

118'350.00

153'590.00

16'893.40

Zahlen, die für den Finanzhaushalt und die Investitionsplanung von Bedeutung sind: Gemeindesteuer Benzinzoll Finanzausgleich Schuldzinsen Banken Schuldzinsen Fonds und Spezialfinanzierungen

979'283.95

930'000.00

950'000.00

38'510.76

39'800.00

40'100.00

239'381.00

194'100.00

201'000.00

-

4'000.00

-

6'860.30

6'900.00

7'100.00

Gewinn vor Abschreibungen

228'393.40

95'650.00

7'210.00

Abschreibungen

211'500.00

214'000.00

207'200.00


10


11


12


(Total Saldi LR + IR) (Total Saldi LR - IR)

Finanzierungsbedarf Gewinn

Finanzierungsfehlbetrag

Finanzierungsüberschuss

Abschreibungen

Laufende Rechnung Laufende Rechnung

Aufwandüberschuss Ertragsüberschuss Nettoinvestitionen

594'385.30

211'500.00

805'885.30

16'893.40 822'778.70

822'778.70

Nettoinvestitionen

FINANZIERUNG

934'474.20 111'695.50

16'893.40

1'981'348.42 1'998'241.82

Rechnung 2015

Ausgaben Einnahmen

INVESTITIONSRECHNUNG

Ertragsüberschuss

Aufwandüberschuss

Aufwand Ertrag

LAUFENDE RECHNUNG

Gemeinde Oberhallau

192'350.00

214'000.00

406'350.00

288'000.00

118'350.00

288'000.00

951'390.00

207'200.00

1'158'590.00

1'005'000.00

153'590.00

1'005'000.00

1'075'000.00 70'000.00

153'590.00

118'350.00

335'000.00 47'000.00

2'170'100.00 2'016'510.00

Voranschlag 2017

2'112'900.00 1'994'550.00

Voranschlag 2016

13


14


15


16

Der Gemeinderat Oberhallau beantragt Ihnen geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einen Kredit von 50‘000.- Franken für das Projekt Entwässerung Wasseri/ Sanierung Meteorleitung. Oberhallau im Oktober

Hansueli Graf


17 Wiesengrund Kanalisation

Wasser

6'317.45

54'352.45

Strasse

Total

Budget

68'005 158'674.55 156'000.00

Unterschied zum Buget

in %

2'674.55

1.7

Betrag berechtigt für Subvention 53809.10

Subvention 25% 13452.28

Ausführende Firmen: Walter Schudel AG, Hans Graf AG, Vögeli Sanitär, und Hüppi Strassenbau Der Kredit über 96'000.- Franken, welcher an der Gemeindeversammlung vom

7.

Juni 2013 gewährt wurde, musste am 25. Februar 2014 vom Gemeinderat um einen Zusatzkredit von 30'000.- Franken erhöht werden. Bei den Ausführungsarbeiten stellte Walter Schudel AG bei der Kanalisationsleitungen einen kleineren Querschnitt fest, als jener welcher auf den Plänen eingetragen war. Weiter wurden bei einer nachträglichen Untersuchung durch HG Meyer beträchtliche Schäden an der Kanalisation festgestellt. Am 15. April 2014 wurde vom Gemeinderat für die Erweiterung des Projekts nochmals ein Kredit von 30'000.- Franken gesprochen. Begründung: Die Kreuzung Wiesengrund- / Wasseristrasse, die nur mit einem Spritzbelag befestigt und bereits beeinträchtigt war, wurde durch die Bauarbeiten noch mehr beschädigt. Es fehlte in der Kreuzung und in der Wiesengrundstrasse der Kieskoffer. Die Gemeinde konnte Subventionen von der Feuerpolizei einfordern und machte davon auch bei der Stichstrasse Wiesenweg, damals noch ohne Namen, Gebrauch. Der Wiesenweg wurde inzwischen in den Besitz der Gemeinde aufgenommen.

Mitteldorf Kanalisation

Wasser

Strasse

Total

Budget

66'166.60 89'575.05 115'358.40 271'100.05 320'000.00

Unterschied zum Budget -48'899.95

in %

-15.3

Betrag berechtigt für Subvention 65'247.55

Subventio n 25% 16311.89

Ausführende Firmen: Walter Schudel AG, Hans Graf AG, Werke Hallau für die Sanitärarbeiten, und Hüppi Strassenbau

Die Bauarbeiten wurden durch sehr gute Arbeit der Unternehmer und Einhaltung des festgelegten Endtermins (Chilbi) ~15% unter dem Budgetbetrag abgeschlossen.


18

Hinterdorf Kanalisation

Wasser

Strasse

Total

Budget

299'489.05 242'309.80 341'950.05 883'748.90 960'000.00

Unterschied zum Budget -76'251.10

in %

-7.9

Betrag berechtigt für Subvention 195'508.60

Subvention 25% 48877.15

Ausführende Firmen: Walo, Roger Müller Sanitär Auch diese Arbeiten wurden durch sehr gute Arbeit der Unternehmer und unter Einhaltung des festgelegtem Endtermins (Bergrennen) ~8% unter dem Budgetbetrag abgeschlossen.

Püntweg Kanalisation

Wasser

556.30 76'593.05

Strasse

Total

Budget

92'318.90 169'468.25 220'000.00

Unterschied zum Budget -50'531.75

in %

-23.0

Betrag berechtigt für Subvention 65'040.10

Subvention 25% 16260.03

Firmen: Walo, Zenelli Sanitär

Diese Bauarbeiten wurden ebenfalls speditiv und durch sehr gute Arbeit der Unternehmer ~23% unter dem Budgetbetrag abgeschlossen. __________________________________________________________________ Für die Projekte wurden den anstossenden Grundeigentümern Sanierungsgebühren für die Kanalisation bzw. Mehrwertsbeiträge für die Strasse bei dem Püntweg (zu 2/3, da die Strasse noch nicht voll ausgebaut war) verrechnet. Die Mehrwertsbeiträge sind erst provisorisch abgerechnet, die definitive Rechnungsstellung erfolgt Ende Jahr.

Der Gemeinderat Oberhallau legt Ihnen geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die aufgeführten Projekte zur Genehmigung vor und ersucht Sie um Abnahme der Bauabrechnungen. Wiesengrundstrasse 158'674.55 Franken Mitteldorfstrasse

271'100.05 Franken

Hinterdorfstrasse

883'748.90 Franken

Püntweg

169'468.25 Franken

Oberhallau, im Oktober 2016

Baureferent Alex Hutter


19

Regionaler Naturpark Schaffhausen – Start in die Betriebsphase Bericht und Antrag des «Vereins Regionaler Naturpark Schaffhausen» zum Parkvertrag an die Exekutiven zuhanden Ihrer Gemeindeversammlungen und Parlamente Seit Anfang 2014 befindet sich der Regionale Naturpark Schaffhausen (RNPSH) in der Errichtungsphase. Seither hat sich das Projekt sehr erfolgreich entwickelt. Das Budget beträgt rund Fr. 1 Mio. pro Jahr. Durch die Geschäftsstelle werden zurzeit über 50 Projekte aus den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Natur, Landschaft, Bildung und Kultur bewerkstelligt.

Feststellungen -

Der RNPSH wird zu rund 50% durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU), zu rund 30% durch den Kanton Schaffhausen (Generationenfonds) sowie zu rund 20% durch die Gemeinden und die Einzelmitglieder finanziert.

-

Für die Betriebsphase 2018-2027 werden voraussichtlich Mittel im Umfang von insgesamt rund Fr. 13.6 Mio. in Projekte investiert.

-

Die in der Errichtungsphase realisierten Projekte zeigen klar, dass der Regionale Naturpark unserer Region Schaffhausen einen ökonomischen, ökologischen und sozialen Mehrwert bringt. Das Instrument für die Entwicklung von ländlichen Regionen funktioniert auch in Schaffhausen optimal.

-

Alle Mitgliedsgemeinden haben in der Errichtungsphase finanzielle Beiträge erhalten, welche in der Summe ein Mehrfaches ihrer jährlichen Mitgliederbeiträge ausmachen. Diese Gelder wurden für Projekte in den Gemeinden eingesetzt und generieren echte Wertschöpfung.

-

Um diesen Erfolg fortzusetzen sowie das vorhandene Potential weiterhin zu nutzen und damit die Region zu stärken, startet der RNPSH per Anfang 2018 in die zehnjährige Betriebsphase als «Regionaler Naturpark von nationaler Bedeutung».

-

Im Parkvertrag sind die Grundlagen für den Start in die zehnjährige Betriebsphase 2018 bis 2027 sowie die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden geregelt. Es handelt sich dabei um die strategischen Ziele des Regionalen Naturparks Schaffhausen, die räumliche Sicherung, die Organisation der Trägerschaft, die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und die Dauer des Vertrags von zehn Jahren.


20

-

Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt: -

Für Gemeinden, welche mit ihrem gesamten Gebiet im Perimeter sind, Fr. 4.- pro EinwohnerIn Für Gemeinden, welche nicht mit ihrem gesamten Gebiet im Perimeter sind, Fr. 2.- pro EinwohnerIn Für die Stadt Schaffhausen und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall Fr. 1.- pro EinwohnerIn Für Gemeinden ausserhalb des Kantons Schaffhausen Fr. 1.- pro EinwohnerIn

-

Im Managementplan für die Betriebsphase wird aufgezeigt, wie der Betrieb des Regionalen Naturparks Schaffhausen umgesetzt wird.

-

Im Managementplan wird die Entwicklung der Region Schaffhausen während der Errichtungsphase seit Anfang 2014 analysiert und daraus die strategischen Ziele für die zehnjährige Betriebsphase abgeleitet.

-

Während der Errichtungsphase seit 2014 wurden die Parkträgerschaft und die Organisationsstruktur des Parks definiert. Die entsprechenden Grundlagen wie Statuten und Organisationsreglement sind erarbeitet und von der Mitgliederversammlung in Kraft gesetzt.

-

Die Statuten halten fest, dass die Gemeinden in jedem Fall die Geschicke des Trägervereins und damit die Ausrichtung des Regionalen Naturparks Schaffhausen bestimmen. Sie können nicht von Organisationen oder Einzelpersonen überstimmt werden.

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Der Vorstand, die Geschäftsprüfungs- und die Labelkommission sowie der Beirat sind gut eingespielte Gremien welche optimal funktionieren.

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Damit ab 2018 in die zehnjährige Betriebsphase gestartet werden kann und das Label «Park von nationaler Bedeutung» vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) verliehen wird, müssen die Gemeindeversammlungen oder Parlamente dem Parkvertrag zustimmen.

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Durch Genehmigung des Parkvertrages wird die Gemeinde ab 2018 für die Dauer von zehn Jahren Mitglied im «Verein Regionaler Naturpark Schaffhausen» und muss jährlich ihren Mitgliederbeitrag, der im Organisationsreglement des Trägervereins festgelegt ist, entrichten.


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Erwägungen -

Der RNPSH ist eine nachhaltige Investition. Die Finanzierung und Cofinanzierung durch Bund, Kanton, Gemeinden und Einzelmitglieder vervielfacht den Mitteleinsatz jedes Einzelnen. Nebst direkter finanzieller Wertschöpfung werden weiterhin bleibende Werte in den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Natur, Kultur und Bildung geschaffen, welche weit über unsere Kantonsgrenzen hinaus national und international sichtbar sind. Diese Vorleistungen sollten genutzt werden, indem der RNPSH in die Betriebsphase geführt wird.

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Schon während der Errichtungsphase beweist der RNPSH, dass in den Parkgemeinden echte Werte entstehen. Über 50 Projekte, welche ohne professionelle Projektleitung und ohne Vernetzung kaum zustande gekommen wären, bestätigen, dass es sich wirklich lohnt den RNPSH in die Betriebsphase zu führen um unsere ländliche Region zu stärken.

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Die effiziente Aufbauarbeit, welche die motivierten Mitarbeitenden und Gemeinden schon in der Errichtungsphase leisten, verdient eine hohe Zustimmung zum Parkvertrag in den Gemeindeversammlungen und Parlamenten. All diese Vorleistungen der vergangenen Jahre sollten belohnt werden.

Auszug auch dem Editorial unseres Gemeindepräsidenten zu diesem Thema An unserer Frühjahrs Gemeindeversammlung haben wir grundsätzlich dem Beitritt zum regionalen Naturpark Schaffhausen zugestimmt. Während der 4 jährigen Errichtungsphase (ohne Oberhallau) wurden verschiedenste Projekte entwickelt und zum Teil bereits umgesetzt. Die vorliegende Charta (Parkvertrag) muss nun von allen bisherigen und neu dazu stossenden Gemeinden in dieser Fassung abgenommen werden. Ein Beitritt während dieser 10 Jahre Betriebsphase ist nicht mehr möglich. Oberhallau wurde an der Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark am 29.10.16 als reguläres Mitglied aufgenommen und Hansueli Graf in den Vorstand gewählt.

Der Gemeinderat Oberhallau beantragt Ihnen dem Parkvertrages zuzustimmen und damit dem Start des Regionalen Naturparks Schaffhausen in die Betriebsphase 2018 - 2027.

Weitere Informationen sind schaffhausen.ch/de/downloads

online

verfügbar

unter

www.naturpark-


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Wahl eines Delegierten in die Verbandskommission des Feuerwehrverbandes HOT Die Gemeinde Oberhallau ist mit zwei Delegierten in der Verbandskommission des Feuerwehrverbandes Hallau Oberhallau Trasadingen vertreten. Die Delegierten müssen gemäss Verfassung von der Gemeinde gewählt werden. Als Delegierter vertritt einerseits Alex Hutter als Feuerwehrreferent und gewählter Gemeinderat die Gemeinde. Andererseits ist ein Mitglied der Feuerwehr bzw. ein Mitglied aus der Bevölkerung zu wählen. Roland Burger hat dieses Amt seit der Gründung des Verbandes HOT inne. Er ist bestens geeignet für diese Aufgabe als ehemaliger Feuerwehrkommandant. Er weiss um was es geht und wovon man spricht. Zudem liegt ihm die Feuerwehr am Herzen. Er vertritt diese Aufgabe und auch die Gemeinde Oberhallau im Verband mit Herzblut und viel Engagement. Da in der Ortsverfassung diese Wahl an der Urne nicht vorgesehen ist, wird die Wahl an der Gemeindeversammlung vorgenommen.

Der Gemeinderat ersucht Sie deshalb, Roland Burger das Vertrauen auszusprechen und ihn als Delegierten der Gemeinde Oberhallau in der Verbandskommission HOT ehrenvoll zu wählen.

**************** Bergrennen 2017 Wie jedes Jahr an der Budgetgemeinde liegt auch das Gesuch des Vereins pro Bergrennen zur Durchführung eines Bergrennens am 26. und 27. August 2017 vor. Die Gemeindeversammlung befindet darüber, ob das Rennspektakel wieder im Dorf willkommen ist. Die Bewilligung obliegt allerdings dem Regierungsrat.

Der Gemeinderat legt Ihnen geschätzte Stimmberechtigten das Gesuch vor, um der Regierung das Gesuch in zustimmendem Sinn zu unterbreiten und damit auch die Akzeptanz sowie die Unterstützung für den Anlass seitens der Gemeinde Oberhallau zu bekräftigen.


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Aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat möchte Sie über Handhabungen im Baubereich informieren. Amtliche Rechtssetzung von Bauordnung und Zonenplan Mit der Genehmigung der überarbeiteten Bauordnung und dem revidierten Zonenplan gelten ab sofort die neuen Vorschriften. Im November 2015 wurde die Bauordnung als Vorlage für die Gemeindeversammlung in alle Haushaltungen verteilt. Es hat sich daran nichts verändert. Sollten Sie ein Bauvorhaben planen, können Sie (Falls sie dieses Expl. nicht mehr haben) in der Kanzlei ein neues Exemplar abholen oder sich bei Baureferent Alex Hutter informieren. Auch über Internet kann die Bauordnung eingesehen oder herunter geladen werden. Der Gemeinderat nimmt das neue Regelwerk in der Gesetzessammlung auf. Solaranlagen: Die Errichtung von Solaranlagen ist meldepflichtig. Bewilligungspflichtig ist eine Anlage nur, wenn sich ihre Lage auf einem Schutzobjekt oder in einer Schutzzone befindet. Kinderspielhäuser Kinderspielhäuser oder bewilligungspflichtig.

Spielhütten

sind

als

solches

nicht

Gemeindekanzlei/Einwohnerkontrolle Oberhallau

Vom 22. Dezember 2016 bis 6. Januar 2017 bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen In dringenden Angel egenheiten erreichen Sie mich zuhause, Hinterdorfstrasse 29, oder Tel. 079 351 58 86 Vielen Dank für Ihr Verständnis Gemeindeschreiberin Barbara Ochsner


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