Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen
Energetische Nutzung biogener Abfälle im Kanton Schaffhausen Schlussbericht 16. September 2013
Projektteam Henzen, Clea Maerki, Alexandra Meyer, Richard Rosser, Silvan Steiner, Reto Perch-Nielsen, Sabine Ernst Basler + Partner AG Zollikerstrasse 65 8702 Zollikon Telefon +41 44 395 11 11 info@ebp.ch www.ebp.ch
Druck: 18. Juni 2014 S:\213075\90_ENDPRODUKTE\18062014_Schlussbericht_BiomasseSH.docx
Vorwort In der vorliegenden Studie werden die für den Bau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage geeigneten Regionen definiert und bewertet. Die Bewertung der Regionen wurde von folgenden Personen begleitet, die auch wichtige Informationen bezüglich aktueller Nutzung der biogenen Abfälle im Kanton geliefert haben: •
Bernard Dubochet: Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen (Auftraggeber)
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Christian Eggenberger, LBZ Arenenberg
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Niccolò Gaido, Interkantonales Labor /Abfälle und Lärm
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Markus Leumann, Landwirtschaftsamt Kt. SH
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Rainer Bombardi, Interkantonales Labor / Kläranlagen
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Hansueli Bernath, Verein Landenergie Schaffhausen
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Simon Furter, Verein Landenergie Schaffhausen
Herr Niccolò Gaido hat Informationen über aktuelle Anlagen, die biogene Abfälle verwerten, geliefert. Die Daten zu den landwirtschaftlichen Betrieben wurden von Herrn Markus Leumann vom Landwirtschaftsamt Kanton Schaffhausen zur Verfügung gestellt. Die Daten der Kehrichtbehandlungsanlage Hard hat Herr Niklaus Reichenbach zur Verfügung gestellt. Der Verein Landenergie hat mit Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten beigetragen. In diesem Sinne möchten wir uns für die Unterstützung bedanken.
I
Zusammenfassung Ausgangslage und Aufgabenstellung Der Kanton Schaffhausen hat das Ziel, bis im Jahr 2035 seinen Strombedarf ohne Atomstrom abzudecken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhöht werden. Im Bereich Energie aus Biomasse besteht noch ein grosses ungenutztes Potenzial. Um dieses Potenzial zu nutzen, sollen die Rahmenbedingungen angepasst, Massnahmen ergriffen und die wichtigen Akteure mobilisiert werden. Die energetische Nutzung von Biomasse kann im Kanton Schaffhausen mittels biogener Abfälle und landwirtschaftlicher Biomasse erfolgen. Das Ziel dieser Studie ist eine Massnahmenliste zur Förderung der energetischen Nutzung der Biomasse sowie die Bestimmung der geeignetsten Regionen für den Bau von Biogasanlagen. Zudem sollen auch die Ergebnisse aus der Studie aus dem Jahr 2007 zu den Stoffströmen und der Nutzung der biogenen Abfälle den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Biomasse fällt in den Haushalten in Form von Rüstabfällen und Speiseresten im Kehrichtsack oder als Grüngut an. Auch im Gewerbe und in der Industrie entstehen biogene Abfälle, wie beispielsweise in der Lebensmittelindustrie oder der Gastronomie. Öffentliche Dienste produzieren biogene Abfälle durch die Landschaftspflege. Gesamthaft fallen im Kanton Schaffhausen etwa 17‘500 t FS (Frischsubstanz) biogene Abfälle in den Haushalten, Gewerbe/Industrie und öffentlichen Diensten pro Jahr an. Nur ein Teil davon kann technisch getrennt und gesammelt werden und ist zudem geeignet für die Vergärung. Die Menge der vergärbaren biogenen Abfälle liegt daher mit 13‘000 t/a tiefer (siehe Abbildung 1).
II
Abbildung 1: Menge der biogenen Abfälle aus Haushalten, Gewerbe, Industrie und öffentlichen Diensten im Kanton Schaffhausen Im 2012 wurde eine grosse gewerblich/industrielle Biogasanlage, die Kehrichtbehandlungsanlage (KBA) Hard, in Betrieb genommen. Diese Anlage verarbeitet pro Jahr aktuell 9‘000 t biogene Abfälle, etwa 6‘000 t davon aus dem Kanton Schaffhausen. Die maximale Kapazität der KBA Hard wird auf 18‘000-20‘000 t/a geschätzt. Die ideale Verwertung der feuchten Biomasse ist die energetische Nutzung mit anschliessender stofflicher Nutzung. Die Vergärung in Biogasanlagen ermöglicht dieses Grundprinzip. Durch die Kompostierung wird die Biomasse nur stofflich genutzt, durch die Verbrennung in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder die Faulung in einer Abwasserreinigungsanlage nur energetisch. Zieht man vom gesamten Potenzial die biogenen Abfälle ab, die bereits heute energetisch und anschliessend stofflich genutzt werden, verbleiben im Kanton nur etwa 5‘000 t/a biogene Abfälle (siehe Abbildung 2). Diese 5‘000 t/a eignen sich als Co-Substrate für Biogasanlagen und werden heute entweder nur stofflich (in Kompostierungsanlagen) oder nur energetisch (in Kehrichtverbrennungsanlagen) genutzt.
III
Abbildung 2: Verbleibendes Potenzial der biogenen Abfälle aus Haushalten, Gewerbe, Industrie und öffentlichen Diensten. Heutige Stoffströme und Nutzung landwirtschaftlicher Biomasse Anders als bei den biogenen Abfällen besteht bei der landwirtschaftlichen Biomasse ein grosses Potenzial. Im Kanton Schaffhausen gibt es ungefähr 12‘800 Grossvieheinheiten, welche pro Jahr 57‘500 t Mist und 156‘500 t Hofdünger produzieren. Aus der Landwirtschaft können auch Erntereste und Zwischenfrüchte für die Vergärung eingesetzt werden. Das Potenzial beträgt etwa 9‘000 t/a resp. 22‘000 t/a. Nur ein kleiner Anteil des gesamten Potenzials wird in den zwei bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Thayngen verwertet. Somit wäre der Bau von mehreren kleinen, rein landwirtschaftlichen Anlagen möglich. Diese Zahlen bestätigen die Schlussfolgerungen der Studie von Ernst Basler + Partner von 2007: Das Potenzial für den Bau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen ist im Kanton vorhanden. Damit jedoch die knappen Co-Substrate effizient genutzt werden können, sind die Standorte von neuen Anlagen sorgfältig auszuwählen. Geeignete Regionen für Anlagenstandorte Anhand von Potenzialkarten wurden 19 Regionen definiert, die grundsätzlich für den Bau einer kleinen oder grossen landwirtschaftlichen Biogasanlage in Frage kommen (siehe Abbildung 3). Für kleine Anlagen mit einer Kapazität von etwa 5‘000 t/a müssen pro Jahr im Umkreis von 1 km mindestens 3‘000 t unverdünnter Hofdünger vorhanden sein. Für grössere Biogasanlagen
IV
liegt die Einschränkung bei mindestens 9‘000 t im Umkreis von 3 km. Mit dieser Eingrenzung wären alle 19 Regionen geeignet für den Bau einer grossen Biogasanlagen mit ungefähr 15‘000 t/a Kapazität.
Abbildung 3: Geeignete Regionen für den Bau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage (in Rot die ausgewählten bestgeeigneten Standorte). Die Eignung der 19 Regionen wurde anhand von verschiedenen Kriterien bewertet:
Vermeidung von Konkurrenzsituationen (+)
Grösse der landwirtschaftlichen Betriebe (+)
Verfügbarkeit von Co-Substraten (+)
Verfügbarkeit von Ernteresten und Zwischenfrüchten (+)
Nähe zu einem Wärmeabnehmer (+)
Nähe zum Wohngebiet (-)
Nähe zu Naturschutzgebieten (-)
V
Die Bewertung wurde mit der Meinung von Experten ergänzt. 7 Regionen wurden als geeignetste für den Bau einer Biogasanlage definiert:
Region 2 „Wilchingen“
Region 4 „Neunkirch“
Region 5 „Gächlingen-Hallau-Oberhallau“
Region 7 „Schleitheim-Beggingen“
Region 8 „Merishausen“
Region 10 „Bibern“
Region 11“Barzheim“
Massnahmen Schlussendlich wurde eine Reihe von Massnahmen definiert, welche zur Förderung der Energie aus Biomasse beitragen sollen (siehe Tabelle 1). Dazu zählen beispielsweise die Verankerung der strategischen Grundsätze in der kantonalen Gesetzgebung, eine aktive Kommunikation und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren. Fördermassnahmen wie Investitionshilfen oder eine Einspeisungsvergütung für rein landwirtschaftliche Biogasanlagen könnten den Bau von Biogasanlagen zusätzlich begünstigen.
Gesetzliche Verankerung der strategischen Grundsätze
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Aktive Öffentlichkeitsarbeit
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Aktives Zusammenführen von Akteuren
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Kantonale KEV-Garantie für Strom aus Biogas
5
Anpassung Eigentümerstrategie
6
Investitionshilfen für landwirtschaftliche Biogasanlagen
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Erweiterung des Beratungsangebots Landwirtschaft
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Einführung der Separatsammlung in Gemeinden
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Schaffung von Planungsgrundlagen für Biomasseverwertungsanlagen
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x x
Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen (absteigende Priorität), Wirkungsbereich und Umsetzbarkeit.
mittelfristig (3-5 Jahre) erfordert Planung und finanzielle Mittel
kurzfristig (1-3 Jahre) einfach umsetzbar
Sensibilisierung / Motivation
x
Wirtschaftlichkeit
Rahmenbedingungen / Bewilligungsverfahren
x
Umsetzbarkeit
1
Tabelle 1:
x
Verfügbarkeit von Substraten / Umlenkung
Wirkungsbereich
Information und Beratung
gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben
Massnahmentyp
Förderbeiträge
Massnahme
x
Inhaltsverzeichnis 1
Einleitung und Ziele ......................................................................................................... 1 1.1 Ausgangslage ........................................................................................................ 1 1.2 Zielsetzung und Fragestellungen ............................................................................. 1 1.3 Grundlagen ........................................................................................................... 2 1.4 Vorgehen .............................................................................................................. 2
2
Definitionen und Abgrenzungen ...................................................................................... 3 2.1 Systemgrenzen ...................................................................................................... 3 2.2 Biomassefraktionen................................................................................................ 3 2.3 Potenzialbegriffe .................................................................................................... 5
3
Rahmenbedingungen ....................................................................................................... 7 3.1 Bundesebene ......................................................................................................... 7 3.2 Kantonale Ebene.................................................................................................... 9 3.2.1 Richtplan ............................................................................................... 11 3.2.2 Energieordner 2011 ............................................................................... 11 3.2.3 Förderprogramm Energie des Kantons Schaffhausen ............................... 12
4
Biomassestoffströme ...................................................................................................... 13 4.1 Biomassefraktionen.............................................................................................. 13 4.1.1 Biogene Abfälle aus Haushalten, öffentlichen Diensten, Industrie und Gewerbe ................................................................................................ 13 4.1.2 Zusammenfassung biogener Abfälle aus Haushalten, öffentlichen Diensten, Industrie und Gewerbe ............................................................ 16 4.1.3 Landwirtschaftliche Biomasse.................................................................. 17 4.2 Anlagen zur Nutzung der Biomasse in Kanton Schaffhausen ................................. 20 4.3 Verbleibende Potenziale ....................................................................................... 21
5
Geeignete Regionen ...................................................................................................... 23 5.1 Referenzanlagen .................................................................................................. 23 5.2 Bestimmung der Regionen ................................................................................... 24 5.3 Bewertung der Regionen...................................................................................... 28 5.3.1 Bewertungskriterien ............................................................................... 28 5.3.2 Weitere Kriterien .................................................................................... 31 5.3.4 Gewichtung der Kriterien ....................................................................... 32 5.3.5 Ergebnisse der Bewertung ...................................................................... 32 5.4 Bestgeeignete Regionen anhand der Bewertung ................................................... 34 5.4.1 Region 5: „Gächlingen-Hallau-Oberhallau“ ............................................. 34 5.4.2 Region 7: „Schleitheim-Beggingen“ ........................................................ 36 5.4.3 Region 10: „Bibern“............................................................................... 37 5.4.4 Region 11: „Barzheim“ .......................................................................... 38 5.5 Weitere bestgeeignete Regionen aufgrund Expertenaussagen ............................... 39 5.5.1 Region 2: „Wilchingen“ ......................................................................... 40
5.5.2 5.5.3 7
Region 4: „Neunkirch“ ........................................................................... 41 Region 8 „Merishausen“ ........................................................................ 42
Schlussfolgerungen ........................................................................................................ 57
Anhänge A1 Literaturverzeichnis A2 Wärmebedarf im Kanton Schaffhausen A3 Naturschutzgebiet A4 Gut geeignete Regionen A5 Nicht prioritäre Regionen
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1
Einleitung und Ziele
1.1
Ausgangslage
Der Kanton Schaffhausen hat das Ziel, bis im Jahr 2035 seinen Strombedarf ohne Atomstrom abzudecken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhöht werden. Die heutige Zubaurate der erneuerbaren Elektrizitätsproduktion reicht jedoch nicht aus, um eine atomfreie Stromversorgung in der Zukunft zu sichern. Deshalb prüft der Kanton, wie die Potenziale zur erneuerbaren Stromproduktion besser genutzt werden können und der Zubau erhöht werden kann. Im Bereich feuchte Biomasse hat Ernst Basler + Partner im Jahr 2007 die Potenziale im Kanton Schaffhausen geschätzt und mögliche Anlagentypen zur Verwertung der Biomassefraktionen aufgezeigt. Heute werden im Kanton Schaffhausen in zwei landwirtschaftlichen Anlagen biogene Abfallstoffe und Hofdünger verarbeitet. Dabei werden etwa 1.7 GWh Strom und ebenso viel Wärme produziert. Eine dritte, grössere Anlage, die Kehrichtbehandlungsanlage (KBA) Hard, wurde im Sommer 2012 in Betrieb gesetzt. Es besteht noch ein grosses, ungenutztes Potenzial, um die Energieproduktion aus feuchter Biomasse zu steigern. Um dieses Potenzial zu nutzen, sollen die Rahmenbedingungen angepasst, Massnahmen ergriffen und die wichtigen Akteure mobilisiert werden. Weitere Entscheidungsgrundlagen sollen erarbeitet werden, damit die Energieproduktion aus feuchter Biomasse gezielt gefördert und gesteigert werden kann.
1.2
Zielsetzung und Fragestellungen
Die Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen will eine Liste konkreter Massnahmen und Handlungsempfehlungen erstellen, wie die Nutzung des Potenzials und die Stromproduktion aus Biomasse optimiert werden kann. Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeiten zwischen den wichtigen Akteuren zu verbessern. Zudem sind geeignete Regionen für die Energieproduktion aus feuchter Biomasse zu evaluieren. Als Grundlage für die Erarbeitung von Massnahmen und Handlungsempfehlungen sind die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welches sind die aktuellen Stoffströme und Potenziale im Bereich feuchte Biomasse im Kanton Schaffhausen? 2. Wo liegen die geeignetsten Regionen für den Bau von Biogasanlagen?
2
3. Welche Massnahmen sind sinnvoll, um die Energieproduktion aus feuchter Biomasse zu steigern?
1.3
Grundlagen
Eine wichtige Grundlage für die aktuelle Studie ist die bestehende Studie von Ernst Basler + Partner „Energetische Nutzung biogener Abfälle im Kanton Schaffhausen“ aus dem Jahr 2007. Die wichtigen Erkenntnisse dieser Studie sollen aktualisiert werden und gelten als Basis für die Erarbeitung der Massnahmenliste. Im Energiekonzept des Kantons Schaffhausen „Leitlinien und Massnahmen der kantonalen Energiepolitik 2008-2017“ werden die Grundsätze der Energiepolitik des Kantons beschrieben. Dieses dient als Ausgangslage für den Entwurf der Massnahmen zur Förderung der energetischen Nutzung der feuchten Biomasse. Weitere energiepolitische Grundlagen werden in der Vorlage zum Kernenergieausstieg festgehalten1. Im Weiteren müssen die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene berücksichtigt werden.
1.4
Vorgehen
In der Abbildung 4 wird das Vorgehen der Studie schematisch abgebildet. In einem ersten Schritt wurden die Stoffströme der biogenen Abfälle im Kanton Schaffhausen aktualisiert und die verfügbaren Potenziale modelliert. Mit dem Bau der KBA Hard wurde die Menge der biogenen Abfälle, die als Substrate für eine industrielle Biogasanlage dienen könnten, reduziert. Mit der verbleibenden Menge biogener Abfälle ist nur noch der Bau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen möglich. Anhand von Potenzialkarten wurden in einem nächsten Schritt die geeigneten Regionen für den Bau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage definiert. Die Regionen wurden anhand von Bewertungskriterien geprüft. Abschliessend wurde eine Liste von Massnahmen zur effektiven energetischen Nutzung der biogenen Abfälle erstellt und die besten Regionen vertieft analysiert.
Abbildung 4: Vorgehen der Studie.
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Infras, 2011, Bericht zum Kernenergieausstieg des Kantons Schaffhausen
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Definitionen und Abgrenzungen
2.1
Systemgrenzen
In dieser Studie wurden Biomassefraktionen betrachtet, die im Kanton Schaffhausen anfallen. Importierte Biomasse ist nicht Teil der Studie. Für die Bestimmung der geeigneten Regionen wurden nur Gebiete im Kanton berücksichtigt, explizit wurden gepachtete Auslandsflächen ausgeschlossen. Zudem wurden in der Modellierung nur die Hofdüngermengen aus den Betrieben des Kantons einberechnet. Es ist natürlich möglich, Biogasanlagen zu bauen, die zum Teil mit der Biomasse aus anderen Kantonen gespeist werden. Bei Potenzialen in der Nähe der Kantonsgrenze soll die Verfügbarkeit der Biomasse mit dem Nachbarkanton geprüft werden, um eine mögliche Kollaboration zu starten. Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich auf die feuchten Biomassefraktionen, die in Haushalten, Industrie und Gewerbe sowie in der Landwirtschaft anfallen und für die Vergärung geeignet sind. Holzartige Biomassefraktionen sind nicht Bestandteil der Untersuchung.
2.2
Biomassefraktionen
Die relevanten Biomassefraktionen, welche sich für die Vergärung eignen, werden im Folgenden aufgelistet. Biogene Abfälle aus dem Kehricht Der Anteil des biogenen Abfalls im Kehricht beträgt in der Schweiz durchschnittlich 27%2. Diese Angabe stammt aus einer Studie aus dem Jahr 2003. Es wird angenommen, dass sich der Anteil biogener Abfälle im Kanton Schaffhausen mittlerweile auf 25% gesenkt hat. Es handelt sich dabei um Rüstabfälle wie Schalen von Kartoffeln, Karotten, Gurken, Salatblätter etc., Speisereste wie Früchte, Gemüse, Teigwaren, Reis, Brot, Fleisch etc., und übrige Küchenabfälle wie verdorbene Lebensmittel, noch verpackte Lebensmittel, Teebeutel, volle Kaffeefilter, etc.. Ein grosser Anteil dieser Abfälle ist grundsätzlich für die Vergärung geeignet. Nicht zu den biogenen Abfällen werden Papier, Zeitungen, Karton, Holz, Knochen und Leder gezählt.
BUWAL (2003): Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2001/2002. Schriftenreihe Umwelt Nr. 356. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern. 2
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Grüngut Als Grüngut werden die Gartenabfälle aus Haushalten, welche durch die öffentliche Sammlung gesammelt oder in die öffentlichen Sammelstellen geliefert werden, definiert. Diese biogenen Abfälle sind Äste, Reisig, Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub, Blumen, Strauchschnitt, etc. Ungefähr 70% dieser Abfälle eignen sich für die Vergärung. Speisereste aus der Gastronomie Als Speisereste aus der Gastronomie bezeichnet man alle gekochten Lebensmittelabfälle. Darunter fallen gekochte Fleischreste, Reis, Teigwaren und Gemüse. Sie entstehen in Hotels, Restaurants und Kantinen. Wegen des Verfütterungsverbots von Speiseresten stehen biogene Abfälle aus Restaurants und Kantinen für die energetische Nutzung zur Verfügung. Nicht-holzartige Abfälle aus der Landschaftspflege Durch das Pflegen von öffentlichen Gärten und Parkanlagen sowie von Bäumen an den Strassenrändern werden Laub und Gras gesammelt, die sich für die Vergärung eignen. Abfälle aus der Lebensmittelindustrie Reststoffe und/oder Abfälle biogener Herkunft entstehen in verschiedenen Bereichen der Lebensmittel-, der chemischen und der pharmazeutischen Industrie und des Gewerbes. Nennenswerte Beiträge an Abfällen fallen in der Weinproduktion, in Brennereien und der Bierherstellung an. Früchte und Gemüse, die nicht mehr verkauft werden können, fallen auch in diese Kategorie. Speiseöl Öle mit tierischem oder pflanzlichem Ursprung bezeichnet man als Speiseöl. Hofdünger Gülle fällt vor allem bei der Haltung von Milchkühen, Mastrindern und Schweinen an. Bei der Haltung von Mutterkühen, Kälbern, Pferden, Schafen, Ziegen und Geflügel sind mehrheitlich Aufstallungen mit viel Stroh üblich, wobei vorwiegend Mist anfällt. Ernteresten Auf den offenen Ackerflächen fallen Ernterückstände (Freilandgemüse, Kartoffeln, Zuckerrüben, Raps, Sonnenblumen, Erbsen, …) an. Diese werden heute teilweise auf dem Feld belassen, verfüttert oder über andere Wege in den stofflichen Kreislauf zurückgeführt. Ein Teil dieser Enteresten kann als Substrat für die Vergärung genutzt werden, ohne dass eine Konkurrenz mit der Lebensmittelproduktion, der Tierfütterung und der Düngung entsteht. Vergärung steht nicht in Konkurrenz mit direkter Düngung, da die Nährstoffe der Ernterückstände mit der Ausbringung des Gärguts wieder auf das Feld gelangen.
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Zwischenfrüchte Zwischenfrüchte, zum Beispiel Leguminose und Kleesorten, können zwischen den Hauptkulturen im Ackerbau angebaut und als energiereiches Substrat für die Vergärung geerntet werden. Je nach Erntezeitpunkt der Hauptkultur und Wetterbedingungen ist eine Herbst- und Frühjahrsnutzung oder eine Einfachnutzung der Zwischenkultur möglich. In dieser Studie wurde nur das nutzbare Potenzial für die Verarbeitung in Biogasanlagen betrachtet. Die Flächen, die für die stoffliche Nutzung (Grundfutter) genutzt werden, wurden abgezogen, damit keine Konkurrenz mit der Lebensmittelproduktion und Fütterung entsteht.
2.3
Potenzialbegriffe
Für die Schätzung der Potenziale zur energetischen Nutzung von biogenen Abfällen im Kanton Schaffhausen werden folgende Begriffe benutzt: Aufkommen der Biomassefraktionen In der vorliegenden Untersuchung versteht man darunter das gesamte physikalische Angebot der heute anfallenden feuchten Biomasse im Kanton Schaffhausen. Heute energetisch genutzte Biomasse Das ist der Anteil der anfallenden feuchten Biomasse, der heute bereits in den beiden landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Kanton Schaffhausen und in der KBA Hard energetisch genutzt wird. Theoretisch zusätzlich vorhandene Biomasse zur energetischen Nutzung Dieser Anteil ergibt sich aus der Differenz vom Aufkommen der feuchten Biomasse und der energetisch genutzten feuchten Biomasse. Es handelt sich hier beispielsweise um die Biomasse, die in Kompostieranlagen verwertet wird. Ein grosser Teil dieser Abfälle, die feuchte und strukturarme Biomasse, ist für die Vergärung geeignet. Nicht verfügbare und nicht geeignete Biomasse zur energetischen Nutzung Ein Anteil der Biomasse ist zwar theoretisch vorhanden, kann jedoch nicht vollumfänglich energetisch genutzt werden. Beispielsweise besteht der Kehricht zu 50% aus organischem Abfall, der im Energiegesetz als erneuerbarer Energieträger definiert wird. Rund die Hälfte davon sind biogene Abfälle. Durch geeignete Anreize und Massnahmen lässt sich die Separat-Sammelquote der biogenen Abfälle bei den Siedlungsabfällen steigern. Trotzdem ist nicht davon auszugehen, dass die gesamte anfallende Biomasse für die Vergärung verfügbar gemacht werden kann. Ein
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Teil der Biomasse ist zudem für die Vergärung nicht geeignet, z.B. holzartige und trockene Abfälle wie Papier oder Karton. Zusätzlich ausschöpfbares Potenzial der Biomasse zur energetischen Nutzung In der Praxis kann nur ein Teil der für die Vergärung geeigneten Abfallmenge, die theoretisch zusätzlich vorhanden ist, verfügbar gemacht und energetisch genutzt werden. Zu berücksichtigen sind technische, wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Faktoren, welche das theoretisch vorhandene Potenzial einschränken.
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3
Rahmenbedingungen
In diesem Kapitel sind die wichtigsten rechtlichen Vorschriften, die heute für die Verwertung von Biomasse auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene massgebend sind, kurz zusammengefasst. Damit sollen die wichtigsten, verbindlichen Vorgaben rekapituliert werden.
3.1
Bundesebene
Im Hinblick auf die Verwertung von Biomasse sind auf Bundesebene insbesondere folgende rechtliche und politische Rahmenbedingungen3) von Bedeutung: Bundesverfassung: Die Bundesverfassung definiert in Art 73 die Aufgaben hinsichtlich der Nachhaltigkeit. Der Artikel besagt, dass Kantone ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits anstreben. Raumplanungsgesetz: Biogasanlagen in der Landwirtschaft sind dann zonenkonform, wenn die verarbeitete Biomasse einen engen Bezug zur Landwirtschaft und zum Standortbetrieb hat. Werden mehr als 50% Co-Substrate verarbeitet, dürfen die Anlagen nicht in der Landwirtschaftszone gebaut werden. Mineralölsteuergesetz: Treibstoffe wie Biogas, Bioethanol und Biodiesel werden von der Mineralölsteuer befreit. Die Steuer auf Erd- und Flüssiggas als Treibstoff wird um 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent gesenkt. Damit soll der Ausstoss von CO2 und Feinstaub sowie die Entstehung von Ozon reduziert werden. CO2-Gesetz: Das revidierte CO2-Gesetz sieht bis 2020 eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber denen aus dem Jahr 1990 vor. Das revidierte CO2-Gesetz trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Förderung von erneuerbarer Energieerzeugung ist ein Bestandteil der Massnahmen für die Zielerreichung. Landwirtschaftsgesetz (LwG): Weitere Fördermassnahmen auf nationaler Ebene sind die Investitionshilfen für Hofdüngeranlagen, die das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zur Verfügung stellt und die Finanzhilfen, die im Rahmen der Agrarpolitik 2011 für die Förderung von Projekten für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in der Landwirtschaft geschaffen wurden (LwG Art. 77a und 77b).
3)
teilweise übernommen aus www.biomasse.ch
8
Energiegesetz: Art. 7a Abs. 1 des eidgenössischen Energiegesetzes verpflichtet Netzbetreiber in ihrem Netzgebiet die gesamte Elektrizität, die aus Neuanlagen durch die Nutzung von Biomasse gewonnen wird, in einer für das Netz geeigneten Form abzunehmen und zu vergüten, sofern diese Neuanlagen sich am betreffenden Standort eignen. Als Neuanlagen gelten Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen, erheblich erweitert oder erneuert wurden. Energieverordnung (EnV): Die EnV regelt unter anderem – gestützt auf Artikel 16 Absatz 1 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG) - die Höhe und die Bedingungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die ein Produzent je nach Anlagetyp erhält. Neue Biogasanlagen oder solche, die nach dem 1. Januar 2006 gebaut wurden, können seit dem 1. Mai 2008 bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid AG angemeldet werden, um den Strom zum fixen Tarif der KEV ins Netz einzuspeisen. Die Detailregelungen für alle Technologien für Anlagen, welche die kostendeckende Einspeisevergütung oder Mehrkostenfinanzierung (MKF) beanspruchen möchten, sind in den Richtlinien für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und Mehrkostenfinanzierung (MKF) geregelt. Die eidgenössische Energieverordnung gewährt einen Bonus für Energie aus landwirtschaftlicher Biomasse, wenn: 1. Hofdünger (Gülle und Mist aus der Tierhaltung) oder Hofdünger zusammen mit Ernterückständen, Reststoffen aus der landwirtschaftlichen Produktion oder deklassierten landwirtschaftlichen Produkten eingesetzt werden; und 2. der Anteil nicht landwirtschaftlicher Co-Substrate und Energiepflanzen ≤20 Prozent (bezogen auf Frischmasse) beträgt. Die Höhe des landwirtschaftlichen Bonus wird nach der äquivalenten Leistung der Anlage anteilsmässig nach verschiedenen Leistungsklassen berechnet. Wird biogenes Gas ins Erdgasnetz eingespeist und an einem anderen Ort als dem Ort der Gaserzeugung zur Elektrizitätsproduktion verwendet, so wird die Vergütung gemäss Ziffer 5.4 der eidgenössischen Energieverordnung berechnet [Vergütungssatz in Rp./kWh = 55,431 x-0.2046 (x = äquivalente Leistung), maximal 24 Rp./kWh], zudem muss sichergestellt sein, dass eine private Organisation über die Herkunft des Gases, die Einhaltung der Mindestanforderungen, die eingespeisten Mengen und den Verwendungszweck Buch führt. Verordnung über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte (VTNP): Die Verfütterung von Speiseresten an Nutztiere ist seit dem 1. Juli 2011 verboten. Diese umfassen einerseits Speisereste aus Schweizer Restaurants und Grossküchen und tierische Abfälle aus dem Schlachthof. Als Alternative bietet sich die Vergärung der Speisereste in Biogasanlagen an. Je nach Kategorie müssen die Speiseresten vor der Vergärung sterilisiert werden. Düngerverordnung: In der Düngerverordnung (DüV) werden Qualitätsanforderungen, Richtwerte, Anmeldepflicht von Dünger, Kennzeichnung und Aufgaben der Inhaber geregelt. Das Gärgut aus der Vergärung von Hofdünger mit einem maximalen Anteil von 20% Co-Substraten gilt als Hofdünger. Falls der Anteil 20% übersteigt, gilt das Gärgut als Recyclingdünger und muss die Grenzwerte gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung einhalten. Ausge-
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nommen davon ist das Ausbringen auf eigenen Flächen oder die direkte Abgabe von Hofdünger. Technische Verordnung über Abfälle: Klärschlamm muss in geeigneten Anlagen verbrannt respektive umweltverträglich thermisch behandelt werden (Art. 11 Technische Verordnung über Abfälle [TVA], SR 814.60D) und darf nicht mehr als Düngemittel auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden. Die thermische Verwertung erfolgt in Anlagen zur Schlammverbrennung, in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) oder nach vorgeschalteter Trocknung als Zusatzbrennstoffe in Zementwerken. Biomassestrategie Schweiz: Mit der Vision einer nachhaltigen und optimalen Produktion, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse haben die Bundesämter für Energie, Landwirtschaft, Raumentwicklung und Umwelt gemeinsam eine Strategie erarbeitet. Acht umfassende strategische Ziele dienen nun als Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung der verschiedenen Politiken auf Bundesebene. Energie aus Biomasse spielt dabei eine wichtige Rolle. Im Hinblick auf die Nutzung von Biomasse spielt insbesondere das in der Biomassestrategie verankerte Kaskadenprinzip („Teller-Trog-Tank“) eine Rolle, die eine mehrfache stoffliche Nutzung der Biomasse und, wo sinnvoll, eine abschliessende energetische Nutzung vorsieht. Biomasse-Energiestrategie Schweiz: Der Bund hat nach der Biomassestrategie Schweiz ergänzend eine Strategie für die energetische Nutzung von Biomasse für den Zeithorizont 2035 ausgearbeitet. Sie sieht eine nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung der Biomasse vor, bei der Anbauflächen quantitativ und qualitativ mindestens auf dem heutigen Niveau erhalten bleiben. Sie formuliert 10 strategische Ziele, darunter die vollständige nachhaltige Nutzung des inländischen Biomasse-Energiepotenzials, die Bereitstellung hochwertiger Energie und die Nutzung von Synergien. Vollzughilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft: Die Positivliste des BLW verschafft einen Überblick, welche organischen Materialien sich für die Vergärung und/oder die Kompostierung eignen und welche allfälligen Vorbehandlungsmassnahmen für die einzelnen Materialien getroffen werden müssen. Das Modul Biogas ist zurzeit in Vernehmlassung.
3.2
Kantonale Ebene
Die kantonale Energiepolitik wird mittels gesetzlichen Rahmenbedingungen aus dem Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) festgelegt. Energiepolitik 2008-2017: Die Verwendung feuchter und trockener Biomasse für die Energieerzeugung soll im Kanton gesteigert werden. Bei der Erzeugung von Biogas aus feuchter Biomasse (Gülle und Ernterückstände, etc.) müssen raumplanerische Fragen geklärt werden, da die
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Wärmeerzeugung mittels Biogas von Vorteil siedlungsnah erfolgt, was wiederum mit der Raumplanung in Konflikt stehen kann. Die Nutzung von trockener Biomasse wie Holz muss sich nicht zwingend auf das Potenzial im Kanton Schaffhausen beschränken, da in unmittelbarer Nähe zum Kantonsgebiet grosse Waldgebiete wie der Schwarzwald bestehen. Baugesetz: Das Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen beschreiben unter Abschnitt C „Vorschriften und Planungen der Gemeinden“ im Art. 18 Abs. 3, dass Vorschriften erlassen werden können über die Energiestandards der Gebäude, die Art der zur Wärmeerzeugung in Haushalten zugelassenen Energieträger und die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb gemeinsamer Energieversorgungsanlagen oder zum Anschluss an Energieverteilungsnetze oder zentrale Wärmeerzeugungsanlagen. Im Abschnitt D, Art. 41 wird erläutert, dass Bauten und Anlagen unzulässig sind, wenn aus ihrer bestimmungsgemässen Benützung schädliche oder lästige Einwirkungen wie Lärm, Erschütterungen, Geruch, Abgase, Rauch, Russ, Dünste, Staub oder Strahlen auf die Umgebung zu erwarten sind, die mit der Zonenordnung und dem Charakter der Umgebung nicht vereinbar sind (Abs. 1). Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz: Das Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz sieht im Abschnitt VII „Abfälle“ besondere Regeln für die Entsorgung bestimmter Abfälle vor. Art. 23 Abs. 1 verpflichtet die Gemeinden, nicht dezentral kompostierbare Abfälle zu sammeln und zu verwerten (Art. 6 und 7 der TVA). Der Regierungsrat kann die separate Sammlung und Verwertung weiterer Siedlungsabfälle vorschreiben (Abs. 2). Der Regierungsrat kann weitere Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle erlassen (Abs. 4). Abfallplanungen – Grünabfälle: Mit dem Inkrafttreten der TVA haben die Kantone in Art. 16 den Auftrag erhalten, bis spätestens am 1. Februar 1996 eine Abfallplanung zu erarbeiten und diese in der Folge periodisch nachzuführen. Zurzeit gilt die „Abfallplanung für den Kanton Schaffhausen aus“ dem Jahr 2008. In vielen Gemeinden des Kantons besteht die Möglichkeit, das Grüngut gratis an einer zentralen Sammelstelle abzugeben, von wo es einer Kompostierung am Feldrand oder auf einem Hartplatz zugeführt wird. Vereinzelt findet Grüngut als Co-Substrat in Biogasanlagen Verwendung (z.B. Grasschnitt des kantonalen Unterhaltsdienstes). Die Stadtgärtnerei betreibt mit dem städtischen Tiefbauamt eine eigene Kompostieranlage. Das kantonale Tiefbauamt führt seine Grünabfälle als Co-Vergärungssubstrat einer Biogasanlage zu. Auf den ersten Blick scheint die Entsorgung/Verwertung von Grünabfällen im Kanton Schaffhausen somit gelöst zu sein. 2002 wurde in der Stadt Schaffhausen und 2003 in Thayngen die Einführung verursachergerechter Abfallgebühren beschlossen. Im Vorfeld dieser Einführung haben z.T. heftige Diskussionen über die „Gerechtigkeit“ einer Sackgebühr stattgefunden und nach deren Ablehnung in einer Volksabstimmung in der Stadt Schaffhausen musste der Regierungsrat das Verursacherprinzip per Verfügung dekretieren. Zu diesem Zeitpunkt war das zuständige Departement des Innern der Meinung, dass auch für das Grüngut eine verursacherbezogene Finanzierung oder zumindest eine
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solche innerhalb der Abfallrechnung durchzusetzen sei. Den Gemeinden wurde aber mehr Zeit gelassen, in diesem Bereich eine Lösung zu finden. 3.2.1
Richtplan
Der kantonale Richtplan (Entwurf: Vorlage Kantonsrat 2013) zielt darauf, die Produktion von Biogas sowie die verstärkte und energetisch optimierte Nutzung organischer Abfälle zu fördern. Biogas (RiplaNr: 4-2-6/A1): Unter Federführung der Energiefachstelle soll bis 2014 Biogas/Faulgas in allen Kläranlagen mit mehr als 2‘000 Einwohnergleichwerten effizient genutzt werden. Die Gemeinden schaffen beispielsweise Anreize (Vergütung, steuerliche Begünstigung) für Kläranlagenbetreiber zur Nutzung von Biogas oder setzen sich selbst für die Umsetzung ein, falls die Kläranlage im Besitz der öffentlichen Hand ist. Die Gemeinden initiieren Kooperationen zwischen Kläranlagenbetreibern und Energieversorgern. Energietechnische Nutzung organischer Abfälle (RiplaNr: 4-2-6/A2): Bis 2014 soll unter Federführung der Gemeinden erreicht werden, dass für die verstärkte und energietechnisch optimierte Nutzung organischer Abfälle und des Hofdüngers folgende Grundsätze gelten:
Nährstoffe müssen in geeigneter Form dem Kreislauf wieder zugeführt werden.
Die Vergärung mit Nutzung der Energie hat zwingend vor der Kompostierung zu erfolgen.
Hofdünger soll, soweit angemessen, energietechnisch genutzt werden.
Anlagenstandorte sind gemeindeübergreifend zu realisieren, wobei zu beachten ist, dass kurze Transportwege und keine Überkapazitäten entstehen.
Auf die Produktion von Energie aus Biomasse (exklusive Abfallprodukte) ist zu verzichten, wenn die Anbauflächen zur Nahrungsmittelproduktion eingesetzt werden können. Die Nahrungsmittelproduktion hat Vorrang vor dem Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Energieproduktion.
3.2.2
Energieordner 2011
Die Kantone haben eine gemeinsame energiepolitische Strategie entwickelt. Ein zentraler Punkt ist die Harmonisierung der kantonalen energierechtlichen Anforderungen. In diesem Zusammenhang sind die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) erarbeitet worden. Die Mustervorschriften wurden letztmals im Jahr 2008 überarbeitet und durch die Energiedirektorenkonferenz verabschiedet. Die Umsetzung der Mustervorschriften erfolgt durch die einzelnen Kantone. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, sind Vollzugshilfen geschaffen worden. Die Vollzugshilfen gewährleisten einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und ermöglichen andererseits im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Auch der Kanton Schaffhausen trägt die Harmonisierung mit. Mit den teilweise revidierten Bestimmungen im Baugesetz (6. September 2010) resp. der revidierten Energiehaushaltsverordnung ist
12
diese weitestgehend an die MuKEn 2008 angepasst worden. Die gesamtschweizerischen Vollzugshilfen sind auch im Schaffhauser Energieordner enthalten. Register 3: Regelungen Kanton Schaffhausen (Ausgabe Oktober 2010): In den Mustervorschriften der Kantone ist die Zusatzanforderung für den Wärmeschutz bei Neubauten mit einem „Höchstanteil von max. 80 Prozent an nicht erneuerbaren Energien“ festgelegt (Schaffhauser Vorschrift mit MuKEn-Anforderung identisch). Vollzugshilfe EN-1: Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien bei Neubauten: Die Nutzung der Wärme einer mit erneuerbaren Energien (Biomasse) betriebenen Wärmekraftkopplungsanlage, ausgelegt nach dem Wärmebedarf des Gebäudes, reduziert den maximalen Anteil nichterneuerbarer Energie proportional zum Deckungsgrad dieser Energie. Im rechnerischen Nachweis wird die mit Biomasse produzierte Energie als erneuerbar betrachtet. 3.2.3
Förderprogramm Energie des Kantons Schaffhausen
Das Baugesetz sieht ein Förderprogramm Energie vor, welches periodisch dem Stand der Technik und neuen Entwicklungen angepasst wird (Baugesetz Art. 42e, Abs. 1). Beiträge werden für Projekte und Aktionen geleistet, die der rationellen Energienutzung, der Nutzung erneuerbarer Energien und der Nutzung von Umgebungs-, Erd- und Abwärme dienen. In der Regel richten sich die Beiträge nach der eingesparten nicht erneuerbaren Energiemenge (Abs. 2). Betreibern von gemeinschaftlichen, noch nicht voll ausgelasteten Energieerzeugungsanlagen kann für längstens zehn Jahre ein zinsloses Darlehen gewährt werden (Abs. 3). Bis zum März 2012 förderte der Kanton Schaffhausen auf der Basis der oben erwähnten Rechtsgrundlage unter anderem folgende Bereiche mit Investitionsbeiträgen:
die energetische Nutzung (Strom und Wärme) feuchter und trockener Biomasse (biogene Reststoffe, Hofdünger und Holz)
die Abwärmenutzung in ARA, Industrie und Biogasanlagen
neue Anschlüsse an Fernwärmenetze
Machbarkeitsstudien für Nutzung erneuerbare Energien und der Energieeffizienz
Diese Förderprogramme wurden im März 2012 wegen begrenzter finanziellen Mitteln eingestellt. Das Förderprogramm des Kantons Schaffhausen soll in Zukunft mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Der Kanton will Technologien zur Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien fördern, welche aufgrund der Marktverhältnisse nicht wirtschaftlich sind oder lange Amortisationszeiten aufweisen. Er legt dabei den Schwerpunkt auf die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien, die kurzfristig genutzt werden können und die ein grosses energetisches Potenzial aufweisen. Das Erstellen von Energieplanungen mit dem Ziel der koordinierten Abwärmenutzung soll vom Kanton stärker gefördert werden.
13
4
Biomassestoffströme
4.1
Biomassefraktionen
4.1.1
Biogene Abfälle aus Haushalten, öffentlichen Diensten, Industrie und Gewerbe
Biogene Abfälle aus dem Kehricht Gemäss des Abfallberichts 2009/2010 wurden im Jahr 2010 10‘686 t FS Kehricht4 in den Gemeinden im Kanton Schaffhausen gesammelt. Diese Abfälle wurden in der Kehrichtbehandlungsanlage Hard angeliefert und entsorgt und nur ein kleiner Teil von 214 t FS wurde direkt exportiert. Der Anteil biogener Abfälle im Kehricht wird im Kanton Schaffhausen heute auf etwa 25% geschätzt (siehe auch Kapitel 2.3), was etwa 2‘700 t FS entspricht. Es wird davon ausgegangen, dass rund 50% dieser organischen Abfälle durch die separate Sammlung für die Vergärung zur Verfügung gestellt werden könnten, d.h. 1‘350 t FS.
Abbildung 5: Aufkommen der biogenen Abfälle im Kehricht.
4
Abfallverzeichnis 2009/10 Kanton Schaffhausen, Interkantonallabor
14
Grüngut aus der öffentlichen Sammlung Insgesamt wurden im Jahr 2010 im Kanton Schaffhausen 8'300 t FS Grünabfälle aus den Haushalten separat gesammelt und verwertet5. Je nach Gemeinde wird das gesammelte Grünmaterial in den zentralen und dezentralen Kompostieranlagen verwertet6. Man geht davon aus, dass sich nur 80% dieser Biomasse für die Vergärung eignet, der Rest ist strukturiertes Material, d.h. 6‘500 t FS sind vergärbar.
Abbildung 6: Aufkommen des Grünguts im Kanton Schaffhausen. Speiseöl von Separatsammelstellen Im Kanton Schaffhausen fallen pro Jahr ca. 190 t Speiseöl in den öffentlichen Separatsammlungen an7. Biogenes Material dezentral in Gärten kompostiert Ein Teil der biogenen Abfälle wird dezentral in Gärten und Quartieren kompostiert. In der Schweiz schätzt man die Mengen anfallender biogener Abfälle aus privaten Haushaltungen, die
Abfallverzeichnis 2009/10 Kanton Schaffhausen, Interkantonales Labor EBP Studie 2007, Energetische Nutzung biogener Abfälle im Kanton Schaffhausen, Stofffluss und Potenziale 7 Keine aktuelle Angabe, Daten aus EBP Studie 2007, Energetische Nutzung biogener Abfälle im Kanton Schaffhausen, Stofffluss und Potenziale 5 6
15
dezentral verwertet werden, auf ca. 41 kg pro Einwohner. Somit werden geschätzte 3'000 t FS biogenes Material aus privaten Haushaltungen kompostiert. Man geht davon aus, dass etwa die Hälfte dieser Biomassefraktionen nur für die Vergärung verfügbar gemacht werden kann, 1‘500 t FS. Abfälle aus der Lebensmittelindustrie In der Industrie und im Gewerbe fallen jährlich rund 1'630 t FS biogene Abfälle an, die 100% für die Vergärung genutzt werden könnten. Branche
Firmenname,
Biogene Abfälle
Ort Nahrungsmittel
Mengen
Verwendungszweck
[t FS/a]
Unilever
Nahrungsmittel,
Schweiz GmbH, SU- Thayngen
450
Biogasanlage
Produktionsabfälle
8
Fett und Speiseöl,
4
Fettabscheider Bierherstellung
Falken,
Biertreber nass
475
Schaffhausen9 Obstproduktion
Kurt Hablützel,
und
Wilchingen
450-500 Tonnen, Futtermittel
Safttrub
2
1 bis 2 Tonnen: wird von Destilliere Zimmerli in
10
Hallau übernommen
-verwertung Getreide-
GVS,
Abfall aus der
sammelstellen
Schaffhausen
Kartoffel-
GVS,
verarbeitung
Schaffhausen
Wein-
GVS,
produktion
Schaffhausen
13
300-350 Tonnen, Landw. Biogasanlage
125
100-150 Tonnen, Landw. Betriebe (Verfütterung)
12
Traubentrester und ge-
14
325
Getreidereinigung Futterkartoffeln
Rimuss, Hallau
11
55
trocknete Weinhefe Hefe, Trüeb
50-60 Tonnen, Landw. Betriebe
150
Dünger: wird von den lokalen Landwirten abgenommen, davon gelangen
Unilever, Dietmar Hosp, SHE-Manager, Juni 2013 Michael Hanreich; Leiter Produktion & Technik; Brauerei Falken; Mai 2013, Daten werden geliefert 10 Mailauskunft von Kurz Hablützel, Unternehmer vom 2. Mai 2013 11 Peter Felder, Geschäftsführer GVS Landi AG; Juni 2013 12 Peter Felder, Geschäftsführer GVS Landi AG; Juni 2013 13 Peter Felder, Geschäftsführer GVS Landi AG; Juni 2013 14 Telefonische Auskunft: Lukas Andres, Leiter Produktion, Mai 2013 8 9
16
Branche
Firmenname,
Biogene Abfälle
Ort
Mengen
Verwendungszweck
[t FS/a] 50'000 Liter ins Abwasser
Zimmerli
Beim Abfüllen fallen
Hallau
Reststoffe an.
nen ins Abwasser - ARA
Produktionsabfall: v.a.
10 Tonnen (trocken): ei-
Kerne und Häute, die bei
gene Kompostierung:
der Destillation und
Landwirt holt die Produk-
Brennereien anfallen
tionsabfälle ab und kom-
15
40
davon gelangen 30 Ton-
postiert alles. Wird für den Rebbau verwendet.
Tabelle 2:
Biomasseaufkommen aus der Lebensmittelindustrie
Speisereste aus der Gastronomie Im Kanton Schaffhausen werden etwa 580 t FS aus den Restaurants, Kantinen und Hotels gesammelt16, die 100% für die Vergärung genutzt werden könnten. Abfälle aus dem Gartenbau Aus dem Gartenbau werden ungefähr 1‘200 t FS Biomasse gesammelt17. Nicht-holzartige Abfälle aus Landschaftspflege Durch die Modellierung wurde ausgerechnet, dass etwa 60 t FS vergärbare Biomasse aus der öffentlichen Landschaftspflege im Kanton anfallen. 4.1.2
Zusammenfassung biogener Abfälle aus Haushalten, öffentlichen Diensten, Industrie und Gewerbe
Gesamthaft fallen etwa 17‘500 t FS Biomasse aus Haushalten, öffentlichen Diensten, Industrie und Gewerbe im Kanton an. Für die Energieproduktion durch Vergärung sind nur 13‘000 t FS einsetzbar (Abbildung 7).
Telefonische Auskunft: Hans Zimmerli, Unternehmer, 17. Mai 2013 Schätzung: Niccolò Gaido; Fachbereichsleiter Abfall, Lärm, Interkantonales Labor; Mai 2013 17 Schätzung: Niccolò Gaido; Fachbereichsleiter Abfall, Lärm, Interkantonales Labor; Mai 2013 15 16
17
Abbildung 7: Menge der biogenen Abfälle aus Haushalten, Gewerbe, Industrie und öffentlichen Diensten im Kanton Schaffhausen 4.1.3
Landwirtschaftliche Biomasse
Gülle und Mist Im Kanton Schaffhausen gibt es etwa 12‘800 Grossvieheinheiten (GVE)18, unterteilt wie folgt: Tiergattung
GVE
Kühe
4’662
Rinder
1‘638
Pferde
410
Ziegen/Schafe
430
Schweine
3’296
Geflügel
2’348
Total
12’784
Tabelle 3:
Anzahl GVE pro Gattung.
Die 12‘800 GVE produzieren ungefähr 57‘500 t FS Mist (Abbildung 8) und 156‘500 t FS Gülle (Abbildung 9), d.h. 214‘000 t FS Hofdünger fallen in den landwirtschaftlichen Betrieben des Kantons Schaffhausen an.
18
Angaben zu den landwirtschaftlichen Betrieben aus der Datenbank vom Landwirtschaftsamt Kanton Schaffhausen
18
Abbildung 8: Anfallender Mist im Kanton Schaffhausen.
Abbildung 9: Anfallende GĂźlle im Kanton Schaffhausen.
19
Erntereste Gemäss der Modellierung fallen im Kanton Schaffhausen ungefähr 9‘000 t FS Erntereste an. Diese wären für die Vergärung geeignet, ohne in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion oder Tierfütterung zu stehen.
Abbildung 10: Potenzial für Erntereste im Kanton Schaffhausen.
20
Zwischenfrüchte Gemäss der Modellierung wäre es möglich, im Kanton Schaffhausen etwa 22‘000 t FS Zwischenfrüchte zu pflanzen und als Substrat für die Vergärung zu nutzen, ohne die Bodenverbesserung zu beeinträchtigen. In dieser Studie wird die graue Energie für die zusätzliche Saat der Zwischenfrüchte und Ernte nicht berücksichtigt.
Abbildung 11: Potenzial für Zwischenfrüchte im Kanton Schaffhausen. Im Anhang werden die Anteile pro Kulturtyp, die für die Vergärung zur Verfügung stehen, angezeigt.
4.2
Anlagen zur Nutzung der Biomasse in Kanton Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen werden die Biomassefraktionen heute in zwei landwirtschaftlichen Biogasanlagen, drei Platzkompostierungen, drei Feldrandkompostierungen und in der Kehrichtbehandlungsanlage Hard verwertet. Die KBA Hard verwertet mit einem Vergärungsverfahren 6‘600 t biogene Abfälle aus dem Kanton Schaffhausen. Mit Biomasse aus anderen Kantonen vergärt sie insgesamt rund 9‘000 Tonnen Biomasse pro Jahr, die geschätzte maximale Kapazität der Anlage beträgt 18‘000-20‘000 t/a.
21
Anlagetyp
Verarbeitete Menge [t/a]
KBA Hard (Menge aus Kanton SH):
6‘600
-
Grüngut aus Schaffhausen/Neuhausen Übrige Gemeinden und Private im Kanton SH
Landwirtschaftliche Co-Vergärungsanlagen (2 Anlagen): -
Co-Substrate Hofdünger
5’400 1’200 5‘424 1‘424 4‘000
Platzkompostierungen (3 Anlagen)
1‘407
Feldrandkompostierungen (3 Anlagen)
1‘243
Tabelle 4:
4.3
Anlagen zur Nutzung biogener Abfälle im Kanton Schaffhausen19.
Verbleibende Potenziale
Gemäss dem Kaskadennutzungsprinzip, das in der Biomasse-Nutzungsstrategie des Bundes festgehalten ist, soll bei der Nutzung von Biomasse eine optimale Wertschöpfung erzielt werden, indem Synergien genutzt und möglichst hochwertige Produkte hergestellt werden. Die biogenen Abfälle sollen erst energetisch und dann stofflich genutzt werden. Biomassefraktionen, welche schon in einer Vergärungsanlage verwertet werden, sollten weiterhin dort eingesetzt werden. Biomassefraktionen, welche heute in eine Kompostierungsanlage geliefert werden, könnten künftig durch Vergärung erst energetisch und dann stofflich genutzt werden. Zieht man die aktuelle Nutzung biogener Abfälle in den zwei landwirtschaftlichen Biogasanlagen und in der KBA Hard von der Menge der technisch zur Verfügung stehenden biogenen Abfälle ab, wird das verbleibende Potenzial auf rund 5‘000 t/a reduziert (Abbildung 12).
19
Daten vom Interkantonalem Labor und vom Betreiber der KBA Hard
22
Abbildung 12: Verbleibendes Potenzial der biogenen Abfälle. Wie schon in der Studie „Energetische Nutzung biogener Abfälle im Kanton Schaffhausen: Stofffluss und Potenziale“ (2007) erläutert, ist für den Bau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage nicht der Hofdünger limitierend, sondern die Menge an biogenen Abfällen aus Haushalten, Gewerbe, Industrie und öffentlichen Diensten.
23
5
Geeignete Regionen
5.1
Referenzanlagen
Für die Bestimmung der geeigneten Regionen mit Potenzialkarten werden drei Referenzanlagen definiert. In der Tabelle 5 werden die Charakteristiken der Anlagen definiert.
15‘000
Tabelle 5:
[MWh -
60
300
~15
260
420
~60
170
1’000
90
560
~15
480
640
~35
400
3‘000
180
1‘650
~15
1‘380
1‘670
~30
1‘170
Co-Substrate
Netto Wärmeproduktion [MWhthe]
Grosse landwirtschaftliche Biogasanlage mit Co-Fermentation
Mögliche
Eigenverbrauch [%]
3‘000
Brutto Wärmeproduktion [MWh el]
5‘000
Netto Stromproduktion th]
Kleine landwirtschaftliche Biogasanlage mit Co-Fermentation
1‘000
Eigenverbrauch [%]
3‘000
Brutto Stromproduktion [MWh el]
5‘000
Installierte Leistung [kW el]
Reine landwirtschaftliche Biogasanlage
Zwischenfrüchte/ Erntereste
Gülle und Mist unverdünnt
Substratmenge [t FS/a]
Kapazität [t/a]
Technologie
Substrate 9’000
Mögliche Substrate
Referenzanlagen für die Bestimmung der geeigneten Regionen (Energieproduktion: gerundete Werte).
Die kleinen und grossen landwirtschaftlichen Biogasanlagen verarbeiten maximal 20% CoSubstrate. Aus diesem Grund könnten diese den Landwirtschaftsbonus bei der KEV (Kostendeckende Einspeisungsvergütung) erhalten. In dieser Studie werden Abwasserreinigungsanlagen nicht betrachtet, da nach der energetischen Behandlung durch Vergärung die Substrate nicht als Dünger auf die Felder zurückgebracht werden dürfen, sondern verbrannt oder deponiert werden müssen. Die enthaltenen Nährstoffe gehen mit diesem Prozess verloren.
24
Die verfügbare Menge biogener Abfällen ist ungenügend, um eine rentable industrielle Biogasanlage zu betreiben. Solche Anlagen brauchen heutzutage mindestens etwa 16‘000 Tonnen Substrate pro Jahr. Aus diesem Grund wird dieser Anlagetyp nicht als Referenzanlage aufgeführt.
5.2
Bestimmung der Regionen
Zur Bestimmung geeigneter Regionen für den Bau einer Biogasanlage wurden unterschiedliche Kriterien betrachtet. Die Eignung der Regionen wurde zuerst für den Bau kleinerer Anlagen geprüft. Kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen lassen sich wirtschaftlich bauen, wenn jährlich mindestens 3‘000 Tonnen Hofdünger im Umkreis von 1 km anfallen. Hofdünger über grosse Distanzen zu transportieren macht wenig Sinn, da dieser zu einem sehr grossen Anteil aus Wasser besteht. Bei kleinen Anlagen fällt dieser Faktor noch mehr ins Gewicht, da sie generell mehr Hofdünger und weniger feste Substrate verarbeiten. Für grosse landwirtschaftliche Biogasanlagen müssen jährlich mindestens 9‘000 Tonnen Hofdünger in einem Umkreis von 3 km anfallen. Aufgrund der wenigen verfügbaren Co-Substrate werden diese in der Modellierung zur Bestimmung der Regionen nicht berücksichtigt. Sie werden als Kriterium in der Bewertung der Regionen eingesetzt (vgl. Kapitel 5.3.1). Referenzanlagen
Bestimmungskriterien
Reine landwirtschaftliche Biogasanlage
1. Minimum 3‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr in einem Einzugsgebiet von maximal 1 km. 2. 1‘000 Tonnen Erntereste und Zwischenfrüchte pro Jahr in einem Einzugsgebiet von maximal 5 km
Kleine landwirtschaftliche Biogasanlage mit Co-Fermentation
1. Minimum 3‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr in einem Einzugsgebiet von maximal 1 km. 2. 1‘000 Tonnen Co-Substrate pro Jahr in einem Einzugsgebiet von maximal 10 km
Grosse landwirtschaftliche Biogasanlage mit Co-Fermentation
1. Minimum 9‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr in einem Einzugsgebiet von maximal 3 km. 2. 3‘000 Tonnen Co-Substrate pro Jahr in einem Einzugsgebiet von maximal 30 km
Tabelle 6:
Kriterien für die Abgrenzung bezüglich des Biomassepotenzials.
Gemäss den oben genannten Kriterien gibt es im Kanton Schaffhausen insgesamt 19 Regionen, welche sich für den Bau einer kleinen Anlage eignen würden (Abbildung 13).
25
Abbildung 13: Geeignete Regionen fĂźr den Bau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage.
26
Die Hofdüngerkonzentration ist in allen Regionen auch für den Bau einer grösseren Anlage mit einem Einzugsgebiet von 3 km genügend gross. In der Abbildung 14 wird gezeigt, in welchen Gebieten sich 9‘000 Tonnen Hofdünger im Umkreis von 3 Kilometer konzentrieren. Fünf der in Abbildung 13 markierten Regionen weisen eine so hohe Hofdüngerkonzentration auf, dass der Bau einer grossen landwirtschaftlichen Biogasanlage sogar mit einem Einzugsgebiet von nur 1 km möglich wäre.
27
Abbildung 14: Potenzial für den Bau grösserer landwirtschaftlichen Biogasanlagen. Kriterium: Mindestens 9‘000 Tonnen Hofdünger im Umkreis von 3 km.
28
5.3
Bewertung der Regionen
5.3.1
Bewertungskriterien
Die 19 Regionen wurden anhand von Bewertungskriterien beurteilt, um die geeignetsten zu bestimmen. Für die Bewertung wurde davon ausgegangen, dass eine Biogasanlage wirtschaftlich und sinnvoll ist, wenn sie bei einem schon existierenden landwirtschaftlichen Betrieb entsteht. Die Regionen werden anhand eines Kriterienkatalogs mit einer jeweiligen Skala von 1 bis 3 bewertet, wobei 1 den tiefsten Wert (weniger geeignet) darstellt und 3 den höchsten (besser geeignet). Folgend werden die Bewertungskriterien, deren Punktskala sowie Bemerkungen zu Alternativen aufgelistet. Vermeidung von Konkurrenzsituationen 1
Bestehende Anlage in der Region vorhanden
2
Biogasanlage in der Region in Planung
3
Es gibt keine Biogasanlage
Zu prüfen: Sind genügend landwirtschaftliche Substrate für die Umsetzung einer zweiten Anlage vorhanden?
Wie viele Landwirte sind bereits involviert? Können weitere ins Projekt integriert werden?
Ist eine grössere Anlage mit überbetrieblicher Zusammenarbeit möglich?
Grösse der landwirtschaftlichen Betriebe 1
In der Region gibt es nur 1 Betrieb mit mehr als 100 GVE.
2
In der Region gibt es 2 oder mehr Betriebe mit >100 GVE aber mit einem Abstand voneinander von mehr als 100m.
3
In der Region gibt es 2 oder mehr Betriebe mit >100 GVE und mit einem kleineren Abstand als 100m.
Zu prüfen: Ist es den Betrieben möglich, ihren Hofdünger zu einem anderen Standort zu transportieren?
Wie hoch ist die Mistmenge?
Ist eine Anlage mit überbetrieblicher Zusammenarbeit möglich?
29
Verfügbarkeit von Co-Substraten 1
Im Umkreis von 10 km gibt es <300 t noch verfügbare Co-Substrate
2
Im Umkreis von 10 km gibt es 300-1‘000 t noch verfügbare Co-Substrate
3
Im Umkreis von 10 km gibt es >1‘000 t noch verfügbare Co-Substrate
Zu prüfen: Ist eine reine Hofdüngeranlage möglich? Können alternativ zu Co-Substraten Erntereste oder Zwischenfrüchte verwertet werden?
Werden bereits energetisch nutzbare Zwischenfrüchte angebaut oder können diese nachhaltig in die Fruchtfolge eingeplant werden?
In welchen Mengen fallen welche Co-Substrate an? Gibt es bereits Abnahmeverträge? Wie gross sind die Transportdistanzen?
Verfügbarkeit von Ernteresten und Zwischenfrüchten 1
In der Region gibt es <300 t Erntereste und Zwischenfrüchte
2
In der Region gibt es 300t-700 t Erntereste und Zwischenfrüchte
3
In der Region gibt es >700 t Erntereste und Zwischenfrüchte
Zu prüfen: Werden bereits energetisch nutzbare Zwischenfrüchte angebaut oder können diese nachhaltig in die Fruchtfolge eingeplant werden?
Fallen energetisch nutzbare Erntereste an?
In welchen Mengen fallen welche Co-Substrate an? Gibt es bereits Abnahmeverträge? Wie gross sind die Transportdistanzen?
Nähe an einer Wärmesenke Die Karte mit dem Wärmebedarf im Kanton Schaffhausen befindet sich im Anhang. 1
Im Umkreis von maximal 1 km gibt es eine kleine Gemeinde mit ungefähr 50 Häusern
2
Im Umkreis von maximal 1 km gibt es eine mittlere Gemeinde mit ungefähr 50-150 Häusern
3
Im Umkreis von 1 km gibt es Industrie oder Gewerbe oder eine grosse Gemeinde mit mehr als 150 Häusern
Zu prüfen: Besteht bereits ein Netz zur Nutzung von Abwärme für Heizzwecke?
30
Ist die Gemeinde an einem Wärmenetz interessiert? Wie viele potenzielle Abnehmer sind vorhanden?
Wie gross ist der Wärmebedarf? Kann dieser durch die anfallende Abwärme gedeckt werden oder muss zugeheizt werden?
Bestehen alternative Wärmesenken, die das ganze Jahr über versorgt werden können (z.B. Treibhäuser, Schwimmbad, etc.)?
Können alternative Wärmesenken geschaffen werden (z.B. Integration einer Fischzucht)?
Distanz zum Wohngebiet 1
Die Distanz zum Wohngebiet von allen grossen landwirtschaftlichen Betrieben ist <200m
2
Die Distanz zum Wohngebiet von 1 der grossen landwirtschaftlichen Betriebe ist >200m
3
Die Distanz zum Wohngebiet von 2 oder mehr grossen landwirtschaftlichen Betrieben ist >200m
Zu prüfen: Kommt ein weiter entfernter Betrieb als Anlagestandort in Frage?
Kommt ein alternativer Anlagestandort in Frage (z.B. bei einer Abwasserreinigungsanlage, bei einer bestehenden Kompostierung, etc.)?
Besteht eine gewisse Akzeptanz oder ein gewisses Interesse an einer Biogasanlage bei der Bevölkerung?
Welche Massnahmen können zur Verminderung allfälliger Emissionen getroffen werden?
Nähe zu Naturschutzgebieten Die Karte mit den relevanten Naturschutzgebieten und Landschaften mit kantonaler oder nationaler Relevanz befindet sich im Anhang. 1
Mehr als 1 landwirtschaftlicher Betrieb ist in einer Landschaft oder einem Naturdenkmal von nationaler Bedeutung (BLN)
2
Ein grosser landwirtschaftlicher Betrieb ist in einer Zone des Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) oder der Landschaften von kantonaler Bedeutung
3
Die landwirtschaftlichen Betriebe befinden sich nicht in der Nähe eines Naturschutzgebietes oder BLN
Zu prüfen: Kommt ein alternativer Anlagestandort ausserhalb bzw. in grösserer Entfernung zum Naturschutzgebiet in Frage?
31
Potenzial für grössere Biogasanlagen Für den Bau einer grösseren Biogasanlage beträgt die notwendige Hofdüngermenge etwa 9‘000 t/a im Umkreis von 3 km. In einigen Regionen fallen 9‘000 t Hofdünger pro Jahr sogar im Umkreis von 1 km an, was bei einer grossen Biogasanlage zu einer effizienteren Substratlogistik beitragen könnte. Dieses Kriterium wird für jede Region zusätzlich bewertet, aber nicht in die gesamthafte Punktesumme eingerechnet. 1
Das Potenzial für den Bau einer grösseren Biogasanlage ist nicht vorhanden
2
9'000 Tonnen Hofdünger fallen im Radius von 3km an
3
9'000 Tonnen Hofdünger fallen im Radius von 1km an
Zu prüfen: Besteht Interesse an einer grösseren, überbetrieblichen Anlage bzw. einer Zusammenarbeit bei den im Gebiet liegenden Landwirten?
Besteht Interesse bei der/n Gemeinde/n?
Sind genügend Co-Substrate im Kanton vorhanden?
5.3.2
Weitere Kriterien
Nähe zu Grundwasserschutzzonen Eine Biogasanlage ist insbesondere aus logistischer Sicht dann sinnvoll, wenn die Anlage direkt auf einem schon bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung entsteht. Landwirtschaftliche Betriebe können grundsätzlich nicht in einer Grundwasserschutzzone gebaut werden. Dies macht die zusätzliche Darstellung bzw. Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen hinfällig. Nähe zum Gasnetz Eine Biogasaufbereitungsstation ist nur bei sehr grossen landwirtschaftlichen Biogasanlagen (>25‘000 Tonnen Co-Substrate pro Jahr) rentabel. Im Kanton Schaffhausen würde genügend Hofdünger anfallen, um eine grosse Biogasanlage wirtschaftlich zu betrieben. Die Menge der Co-Substrate ist aber ungenügend. Aus diesem Grund wurde die Nähe zum Gasnetz nicht als Kriterium in der Bewertung berücksichtigt.
32
5.3.4
Gewichtung der Kriterien
In der Analyse sind nicht alle Kriterien gleich wichtig. Anhand von internem Expertenwissen und der Meinung der Begleitgruppe, welche die Herausforderung im Kanton kennt, wurden die Kriterien gewichtet (1=weniger relevant; 3=sehr relevant). Bewertungskriterium
Gewichtung
Vorhandene Anlagen oder Projektideen in der Region
1
Grösse der landwirtschaftlichen Betriebe
3
Verfügbarkeit von Co-Substraten
1
Verfügbarkeit von Ernteresten und Zwischenfrüchten
2
Nähe an einer Wärmesenke
1
Nähe zum Wohngebiet
2
Nähe an den Naturschutzgebieten
2
Tabelle 7:
Gewichtung der Bewertungskriterien.
Das Kriterium „Nähe an einer Wärmesenke“ wird für kleine Anlagen als nicht so relevant eingestuft, weil solche Biogasanlagen einen hohen Anteil der produzierten Wärme direkt selber nutzen. Die Situation ändert, wenn eine grössere Biogasanlage gebaut wird. Je grösser eine Biogasanlage ist, desto effizienter ist sie und der eigene Wärmekonsum sinkt anteilmässig. Für eine grosse Biogasanlage ist es ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, so viel Abwärme wie möglich extern zu nutzen. 5.3.5
Ergebnisse der Bewertung
Die Ergebnisse für jede der 19 Regionen werden in nachfolgender Tabelle abgebildet. Als sehr gut geeignete Regionen werden diejenigen bezeichnet, die ≥29 Punkte haben. Die gut geeigneten Regionen sind die Regionen, welche zwischen 26 und 28 Punkten haben. Regionen mit ≤ 25 Punkten sind grundsätzlich für die energetische Verwertung von Biomasse geeignet, stehen für weitere Überlegungen jedoch nicht im Vordergrund.
33 Reg. 1
Reg. 2
Reg. 3
Reg. 4
Reg. 5
Reg. 6
Reg. 7
Reg. 8
Buchberg
Wilchingen
Trasadingen
Neunkirch
GächlingenHallauOberhallau
SiblingenOberhallau
SchleitheimBeggingen
Merishausen Bargen
Bibern
Vorhandene Biogasanlage
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Grösse der lw. Betriebe
6
6
6
6
9
6
9
9
3
9
Co-Substrate
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
Erntereste und Zwischenfrüchte
4
4
6
4
6
4
6
2
2
4
Wärmebedarf
2
2
1
1
2
2
1
2
1
1
Wohngebiet
4
6
6
6
2
6
6
4
6
4
Naturschutzgebiete
6
4
4
6
6
6
4
6
2
6
Potenzial für grosse Biogasanlage
2
2
2
2
3
2
2
3
1
2
Summe Bewertungskriterien
28
26
27
27
29
28
30
27
18
29
Reg. 11
Reg. 12
Reg. 13
Reg. 14
Reg. 15
Reg. 16
Reg. 17
Reg. 18
Reg. 19
Barzheim
Dörflingen
Buch
Ramsen
Hemishofen
Löhningen
Guntmadingen
AazheimerhofNeuhausen am Rheinfall
Hemmental
Vorhandene Biogasanlage
1
3
3
3
3
3
3
3
3
Grösse der lw. Betriebe
9
6
3
6
6
6
9
3
9
Co-Substrate
2
1
1
3
2
1
1
1
1
Erntereste und Zwischenfrüchte
6
4
4
4
2
4
4
2
2
Wärmebedarf
3
2
1
2
1
2
1
3
2
Wohngebiet
2
4
6
2
6
6
4
6
4
Naturschutzgebiete
6
4
6
6
6
6
6
6
2
Potenzial für grosse Biogasanlage
3
2
2
2
2
2
3
1
1
Summe Bewertungskriterien
29
24
24
26
26
28
28
24
23
Tabelle 8:
Reg. 9
Reg. 10
Ergebnisse der Bewertungsanalyse der 19 geeigneten Regionen. ≥29 Punkten -> sehr gut geeignet (grün); 26-28 Punkte -> gut geeignet (gelb); ≤25 Punkte -> geeignet, aber nicht im Vordergrund (orange).
34
Vier Regionen haben 29 oder mehr Punkte erhalten. Diese vier Regionen werden anhand der Bewertung als „bestgeeignet“ für den Bau einer Biogasanlage bezeichnet. In allen 19 definierten Regionen fällt genügend Hofdünger an, um eine kleine landwirtschaftliche Biogasanlage zu betreiben. Informationen zu den einzelnen Regionen sind in den folgenden Kapiteln aufgeführt. Informationen zu den gut geeigneten Regionen und zu Regionen, die nicht prioritär behandelt werden, befinden sich im Anhang.
5.4
Bestgeeignete Regionen anhand der Bewertung
In diesem Kapitel werden die bestgeeigneten Regionen vertieft beschrieben. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um jene Regionen, die bei der Bewertung in Tabelle 8 am meisten Punkte erhalten haben (≥29 Punkte). 5.4.1
Region 5: „Gächlingen-Hallau-Oberhallau“
Abbildung 15: Region 5 "Gächlingen-Hallau-Oberhallau".
35
Gemäss Bewertung erreichte die Region 5 das viertbeste Ergebnis. Biogasanlagen sind weder in Planung noch gebaut, so dass grosses Potential vorhanden ist. Vor allem rund um Oberhallau gibt es grosse Gebiete, wo in einem Umkreis von 1 km mehr als 6‘000 Tonnen Hofdünger vorhanden sind, teilweise sogar mehr als 9‘000 Tonnen. Sehr positiv zu bewerten ist zudem, dass bei einer Kooperation von grossen landwirtschaftlichen Betrieben grosse Mengen Hofdünger mit sehr kurzen Transportwegen bereitgestellt werden könnten. Co-Substrate sind wenig vorhanden. Interessante Partner als Lieferant von biogenen Abfällen könnten die Rimuss und Weinkellerei Rahm AG sowie die Brennerei Zimmerli sein. Deren Abfälle werden im Moment direkt als Dünger eingesetzt oder in der ARA verwertet. Mehr als 700 Tonnen Ernterückstände und Zwischenfrüchte sind in der Region pro Jahr verfügbar. Die relativ kleinen Dörfer haben einen eher geringen Wärmebedarf. Die grossen Höfe als potentielle Standorte für eine Biogasanlage befinden sich nahe dem Wohngebiet, was für die Wärmenutzung optimal wäre. Hingegen bringt die Nähe zum Wohngebiet auch negative Aspekte mit sich. Das Potential für eine grosse Biogaslage ist in der Region 5 gegeben. Aus einem Umkreis von 3 km können mehr als 27‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr bereitgestellt werden. Das grösste Hemmnis dürfte der geringe Wärmebedarf in Oberhallau und Gächlingen sein, sowie die Nähe zum Wohngebiet.
36
5.4.2
Region 7: „Schleitheim-Beggingen“
Abbildung 16: Region 7 "Schleitheim-Beggingen". Die Region „Schleitheim-Beggingen“ gehört mit 30 der 39 möglichen Punkte mitunter zur am besten bewerteten Region. Biogasanlagen sind keine vorhanden oder in Planung. In der definierten Region liegen mehrere Grossbetriebe mit mehr als 100 GVE, welche teilweise nur kurze Distanzen trennen. Einige der grossen, landwirtschaftlichen Betriebe haben bei einem Einzugsradius von 1 km Zugang zu mehr als 6‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr. Co-Substrate sind in Schleitheim in geringen Mengen vorhanden. In Beggingen fehlen diese praktisch ganz. Handkehrum sind Ernterückstände und Zwischenfrüchte potentiell in grossen Mengen vorhanden. Der Wärmebedarf von Beggingen ist sehr gering und auch jener von Schleitheim ist nur punktuell nennenswert. Erste Abklärungen für einen Wärmeverbund werden getroffen.Viele der erwähnten Grossbetriebe, welche als potentielle Standorte für eine Biogasanlage in Frage kommen, sind zudem weit weg von grossen Wohngebieten, was der Realisierung einer Biogasanlage entgegen kommt. Abzuklären ist die Bedeutung der grossflächigen Zone der „schützenswerten Landschaft von kantonaler Bedeutung“. In der Region fanden schon Abklärungen für den Bau einer Biogasanlage statt. Keine Anlage wurde aber bis jetzt realisiert. Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist in der Region 7 vorhanden. Es gibt Gebiete in der Region Schleitheim-Beggingen, wo innerhalb von 1 km Radius mehr als 9‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr anfallen. Wird der Einzugsradius auf 3 km erweitert, sind es überall mehr als 18‘000
37
Tonnen. Als Wärmesenke würde vor allem Schleitheim in Frage kommen. Die grossen landwirtschaftlichen Höfe sind nicht direkt im Wohngebiet und müssten beim Bau einer grossen Biogasanlage an den Wärmeverbund angeschlossen werden. 5.4.3
Region 10: „Bibern“
Abbildung 17: Region 10 "Bibern". Die kleine Region „Bibern“ schneidet mit 29 und 39 Punkten sehr gut ab. Biogasanlagen sind keine vorhanden oder in Planung. Die nächste Anlage steht in Thayngen und könnte zu einer gewissen Konkurrenz führen. Grosse Höfe mit mehr als 100 GVE sind vorhanden und mit einem Einzugsradius von 1 km gibt es ein Potential für mehr als 3‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr. CoSubstrate sind unter Berücksichtigung des nahen Thayngen viele vorhanden (>1‘000 Tonnen pro Jahr). Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil dieser Co-Substrate schon in den Biogasanlagen in Thayngen verarbeitet wird. In einem nächsten Schritt wäre abzuklären, welche Mengen für eine neue Biogasanlage zur Verfügung stehen würden. Erntereste und Zwischenfrüchte wären genügend vorhanden (300-700 Tonnen pro Jahr). Potentielle Wärmesenken sind ein Freibad und eine Schule, die aber mehr als 1 km von den landwirtschaftlichen Betrieben entfernt sind. Der vorhandene Wärmeverbund ist nicht mehr in Betrieb und müsste erneuert werden. Die erwähnten Grossbetriebe liegen relativ nahe an einem Wohngebiet, was die Umsetzbarkeit einer Bio-
38
gasanlage erschweren dürfte. Die grossen landwirtschaftlichen Betriebe liegen jedoch nicht in einem Naturschutzgebiet, so dass sie als potentielle Standorte in Frage kommen. Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist knapp gegeben. Mit einem Einzugsradius von 3 km hätten die erwähnten Höfe potentiell Zugriff auf mehr als 9‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr. Eine konstante Wärmesenke müsste gefunden werden, da der Wärmebedarf in der Region 10 ansonsten relativ klein ist. 5.4.4
Region 11: „Barzheim“
Abbildung 18: Region 11 "Barzheim". Die Region „Barzheim“ gehört mit 30 von 39 Punkten zu den am besten bewerteten Regionen. Im sehr nahe gelegenen Thayngen gibt es bereits zwei Biogasanlagen. Eine weitere ist in Planung, so dass eine gewisse Konkurrenzsituation entsteht. Grosse landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 100 GVE sind in der Region vorhanden und liegen nahe beieinander, was kurze Transportwege für Hofdünger erlauben würde. Im Einzugsgebiet von 1 km sind in Barzheim teilweise mehr als 12‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr verfügbar. Co-Substrate sind unter Berücksichtigung des nahen Thayngen viele vorhanden (>1‘000 Tonnen pro Jahr). Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil dieser Co-Substrate in den Biogasanlagen in Thayngen verarbeitet wird. Es wäre in einem nächsten Schritt abzuklären, welche Mengen noch zur Verfügung stehen
39
würden. Auch Erntereste und Zwischenfrüchte wären in grossen Mengen verfügbar (>700 Tonnen pro Jahr). Der Wärmebedarf in Barzheim ist eher gering. Zwei Wärmeverbunde sind jedoch in Thayngen vorhanden, ein weiterer ist in Planung. Einige der erwähnten Grossbetriebe liegen relativ nahe zu einem Wohngebiet, was Probleme mit Betroffenen bringen könnte. Naturschutzgebiete sind keine vorhanden und würden der Realisierung einer Biogasanlage nicht im Weg stehen. Wichtiger Akteur, welcher früh in die Planung und Umsetzung eingebunden werden müsste, dürfte eine vorhandene Kompostierung in Barzheim sein. Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist in der Region Barzheim auf jeden Fall gegeben, da grosse Mengen Hofdünger anfallen. Eine Kooperation mit den Wärmeverbunden in Thayngen wäre dann zu prüfen.
5.5
Weitere bestgeeignete Regionen aufgrund Expertenaussagen
Aufgrund der Expertenmeinungen aus dem Workshop werden drei weitere Regionen beschrieben, obwohl diese punktemässig in die mittlere Kategorie (gut geeignet) fallen.
40
5.5.1
Region 2: „Wilchingen“
Abbildung 19: Region 2 "Wilchingen“. Die Region 2 „Wilchingen“ erhielt in der Bewertung 26 von maximal 39 Punkten und gehört damit zur mittleren Kategorie. In dieser Region liegt jedoch grosses Potential vor. Die Projektidee für eine Biogasanlage in Trasadingen bekam keine Bewilligung, sodass im Raum um Wilchingen keine Biogasanlagen vorhanden sind. Es befinden sich landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 100 GVE und mit mehr als 6‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr in einem Umkreis von 1 km. Jedoch liegen grosse Distanzen zwischen den Betrieben, so dass nicht die maximale Punktzahl in diesem Bewertungskriterium gegeben wurde. In der Region Wilchingen sind zudem nur rund 100 Tonnen Co-Substrate pro Jahr verfügbar, sodass eine sehr tiefe Bewertung in dieser Kategorie resultierte. Erntereste und Zwischenfrüchte sind in der Region genügend vorhanden. Interessante Partner für eine Biogasanalage wären Reb- und Weinbauer, welche in der Region vorhanden sind und ihre biogenen Abfälle aus der Produktion zurzeit kompostieren. Der Wärmebedarf in Wilchingen beschränkt sich grösstenteils auf die Wohngebiete, da wenig Gewerbe oder Industrie vorhanden ist. Positiv zu bewerten ist, dass bereits ein Wärmeverbund in Wilchingen vorhanden ist. Die grossen landwirtschaftlichen Höfe sind jedoch weit vom Dorf und auch vom Wärmeverbund entfernt. Die grosse Entfernung vom Wohngebiet ist bezüglich Emissionen positiv zu bewerten.
41
Einer dieser grossen Höfe liegt dagegen in einer schützenswerten Landschaft von kantonaler Bedeutung. Welche Auswirkungen dies auf den Bau einer Biogasanlage hat, wäre in einem nächsten Schritt abzuklären. Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist intakt. Die erwähnten Höfe könnten aus einem Umkreis von 3 km mehr als 18‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr beziehen. Eine grosse Biogasanlage könnte zudem in den bestehenden Wärmeverbund aufgenommen werden. 5.5.2
Region 4: „Neunkirch“
Abbildung 20: Region 4 „Neunkirch“. Die Region 4 „Neunkirch“ gehört mit 27 von maximalen 39 Punkten ebenfalls nicht zu den am besten bewerteten Regionen. Diese Region ist dennoch sehr interessant, da hier bisher keine Biogasanlagen vorhanden oder geplant sind. In der definierten Region befinden sich Grossbetriebe mit mehr als 100 GVE, jedoch sind diese Höfe relativ weit voneinander entfernt. Die Höfe in der definierten Region Neunkirch können potentiell lediglich etwas mehr als 3‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr aus einem Umkreis von 1 km gewinnen. Ein Hof in der Region Neunkirch hatte in der Vergangenheit bereits einmal eine Biogasanlage betrieben, sodass von einem gewissen Know-how in dieser Region ausgegangen werden kann. Zudem dürften die Betroffenen in Neunkirch mit der Thematik schon mal konfrontiert worden sein. Diese Biogasanlage ist zurzeit
42
nicht mehr im Betrieb, weil es sich um eine Anlage der ersten Generation gehandelt hat. CoSubstrate sind mit rund 160 Tonnen pro Jahr in der Region wenig vorhanden. Erntereste und Zwischenfrüchte fallen in der Region 4 genügend an. Der Wärmebedarf in der Region Neunkirch ist in der Wohnzone gegeben, jedoch fehlen grosse konstante Wärmesenken und die Grossbetriebe sind relativ weit von der Wohnzone entfernt, sodass die Wärmenutzung schwierig sein könnte. Die grosse Distanz zum Wohngebiet ist für kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen auf jeden Fall positiv zu bewerten. Die grossen Höfe liegen zudem auch nicht in einer Naturschutzzone, was die Realisierung weiter vereinfachen dürfte. Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist intakt. Die erwähnten Höfe könnten aus einem Umkreis von 3 km mehr als 9‘000 teilweise sogar mehr als 18‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr beziehen. 5.5.3
Region 8 „Merishausen“
Abbildung 21: Region 8 „Merishausen“. Die Region 8 „Merishausen“ gehört ebenfalls nicht zu den am besten bewerteten Regionen. Diese Region ist aber sehr interessant, weil eine grosse Hofdüngerdichte vorhanden ist. Die grossen landwirtschaftlichen Betriebe sind nahe beieinander, was kurze Transportwege erlauben würde. In der Region sind Biogasanlagen weder in Planung noch vorhanden. Mit weniger als
43
100 Tonnen pro Jahr sind nur wenige Co-Substrate vorhanden und in der Region fallen weniger als 300 Tonnen Erntereste und Zwischenfrüchte pro Jahr an. Der Wärmebedarf konzentriert sich auf das Wohngebiet, welches aber recht kompakt angesiedelt ist. Grosse landwirtschaftliche Höfe liegen nahe beim Wohngebiet, sodass eine Biogasanlage gut als Wärmelieferant dienen könnte. Dieser Faktor ist aber auch ein Nachteil in Bezug auf den Bau einer Biogasanlage, die kleinen Abstände zum Wohngebiet könnten zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung führen. Geeignete Grossbetriebe befinden sich aber auch am Rande des Wohngebiets, was vielversprechender wäre. Die definierte Region liegt nicht direkt in einem Naturschutzgebiet. Das Gebiet liegt jedoch in einem BLN-Gebiet und die Machbarkeit einer Anlage wäre diesbezüglich vertieft zu prüfen. Das Potential für eine grosse landwirtschaftliche Biogasanlage ist gegeben. Einige Grossbetriebe könnten bei einem Einzugsradius von 1 km potentiell auf mehr als 9‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr zugreifen. Die möglichen raumplanerischen Herausforderungen sollten abgeklärt worden. Die Kommunikation und der Einbezug der Akteure und Bevölkerung wären für ein Biogasprojekt in der Region 8 besonders wichtig. Eine Kommunikationsstrategie, um die positiven Aspekte gezielt auszuarbeiten und gekonnt zu präsentieren, wäre ein möglicher nächster Schritt.
Weitere Informationen zu den gut geeigneten Regionen und zu Regionen, die nicht prioritär behandelt werden, befinden sich im Anhang.
44
6
Massnahmen
Im Kanton Schaffhausen ist insbesondere bei der landwirtschaftlichen Biomasse ein grosses ungenutztes Potenzial vorhanden. Um das Potenzial auszuschöpfen, können Massnahmen auf verschiedenen Ebenen getroffen werden. Diese wirken auf unterschiedliche Weise, beispielsweise tragen sie dazu bei, dass Biomasse-Stoffströme umgelenkt werden, leisten einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der energetischen Nutzung von Biomasse oder sensibilisieren Akteure oder die Öffentlichkeit. Eine der wichtigsten Massnahmen ist die Festsetzung von übergeordneten strategischen Grundsätzen in der kantonalen Gesetzgebung (Energie- oder Biomassestrategie). Weitere Massnahmen unterscheiden wir nach Förderung (Förderbeiträge), Anpassung der Rahmenbedingungen (gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben) oder Information & Beratung. Die Massnahmen sind gemäss ihrer Relevanz (aus der Diskussion mit der Begleitgruppe) aufgeführt und im Folgenden kurz beschrieben.
45
Gesetzliche Verankerung der strategischen Grundsätze
2
Aktive Öffentlichkeitsarbeit
x
x
x
3
Aktives Zusammenführen von Akteuren
x
x
x
4
Kantonale KEV-Garantie für Strom aus Biogas
5
Anpassung Eigentümerstrategie
6
Investitionshilfen für landwirtschaftliche Biogasanlagen
7
Erweiterung des Beratungsangebots Landwirtschaft
8
Einführung der Separatsammlung in Gemeinden
x
9
Schaffung von Planungsgrundlagen für Biomasseverwertungsanlagen
x
x
x
x x
x
x
x x
x x
mittelfristig (3-5 Jahre) erfordert Planung und finanzielle Mittel
kurzfristig (1-3 Jahre) einfach umsetzbar
Sensibilisierung / Motivation
x
Wirtschaftlichkeit
Rahmenbedingungen / Bewilligungsverfahren
x
Umsetzbarkeit
1
Tabelle 9:
x
Verfügbarkeit von Substraten / Umlenkung
Wirkungsbereich
Information und Beratung
gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben
Massnahmentyp
Förderbeiträge
Massnahme
x x
x
x
x
x
x x x
x
Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen, Wirkungsbereich und Umsetzbarkeit.
x
46
Massnahme 1 „Gesetzliche Verankerung der strategischen Grundsätze“ Die unten beschriebenen Grundsätze zur Nutzung biogener Abfä lle wer-
Beschreibung
den im Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz (Eg USG), und im kantonalen Richtplan festgeschrieben. Detailinformationen
Strategische Grundsätze für die Nutzung der Biomasse: Kaskadennutzung gemäss dem Prinzip „Teller-Trog-Tank“: Es soll also ein möglichst hoher Anteil an Biomasse in die Verfütterung oder als Vorprodukt in die Nahrungs- und Futtermittelherstellung gehen. Es sollen keine landwirtschaftlichen Flächen für Energiepflanzen genutzt werden. Ausnahmen sind zusätzlich angebaute Zwischenfrüchte, da sie nicht mit der Nahrungsmittelproduktion konkurrieren. Maximaler Ersatz nicht erneuerbarer Energieträger: Die energetische Nutzung der Biomasse soll zu einem möglichst grossen Ersatz von nichterneuerbaren Energieträgern führen. Stoffkreisläufe schliessen: Im Sinne einer nachhaltigen und vollständigen Nutzung der Biomasse sollen Stoffkreislaufe, wo möglich und sinnvoll, geschlossen werden. Vollständige und nachhaltige Nutzung und lokale Wertschöpfung: Die vorhandene Biomasse wird möglichst vollständig genutzt. Die Nu tzung, unabhängig davon ob stofflich oder energetisch, ist dabei immer effizient und orientiert sich am Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, d.h. ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Aspekte sollen berücksichtigt und gleich gewichtet werden. Dabei soll auch darauf geachtet werden, dass die Biomasse möglichst lokal verwertet wird, um Transportdistanzen möglichst kurz zu halten und die lokale Wertschöpfung zu stä rken. Schafft die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine nachhaltige
Wirkung
energetische Nutzung und Verwertung von biogenen Abfällen. Kosten
Kantonsinterne Kosten im Rahmen der Gesetzesrevision
Verantwortlich für
Departement des Innen
Umsetzung Betroffene Gesetze/
Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz (Eg USG), Kantonaler Rich t-
Verordnungen
plan, Abfallplanung, Baugesetz
Zeitliche Umsetzbar-
Mittelfristig
keit Monitoring/Controlling Querbezüge zu ande-
M-8 Einführung der Separatsammlung in Gemeinden
ren Massnahmen
Tabelle 10:
M-1 Gesetzliche Verankerung der strategischen Grundsätze.
47
Massnahme 2 „Aktive Öffentlichkeitsarbeit“ Die Öffentlichkeit ist gegenüber erneuerbarer Energie aus Biomasse
Beschreibung
grundsätzlich positiv eingestellt. Das Thema ist jedoch komplex und einige in der Presse negativ erwähnte Anlagebeispiele schwächen das Vertrauen der Bevölkerung in Biomasseanlagen. Mittels breiter Öffentlichkeitsarbeit informiert der Kanton die Bevölkerung umfassend. Detailinformationen
Eine Informations- und Imagekampagne befasst sich ehrlich und umfassend mit dem Thema Biomasse-Nutzung (lokale Wertschöpfung, Klimaänderung, Treibhausgasemissionen, Kaskadennutzung, ausschliessliche Verwertung von Reststoffen, Emissionen von Anlagen, Ersatz für Erdgas zu Heizzwecken, etc.). Weitere denkbare Aktionen im Rahmen der Öffen tlichkeitsarbeit sind öffentliche Veranstaltungen, Tag der offenen Tür auf bestehenden Anlagen, Wettbewerb für innovative Projekte, e tc. Durch die Stärkung der positiven Wahrnehmung kann einerseits die Nac h-
Wirkung
frage nach Energie aus Biomasse erhöht und andererseits allfällige Wiederstände gegen neue Biomasseverwertungsanlagen reduziert werden. Weiter kann ein positives Image zur Erhöhung der Sammelquote von Grüngut und Küchenabfällen führen. Einmalig 20’000 CHF für die Konzeption einer Kampagne. Laufend
Kosten
10’000 CHF/a. Verantwortlich für
Baudepartement
Umsetzung Betroffene Gesetze/
-
Verordnungen Zeitliche Umsetzbar-
Kurzfristig
keit Monitoring/Controlling Wahrnehmung von Biogasanlagen in der Bevölkerung Querbezüge zu ande-
M-3 Aktives Zusammenführen von Akteuren
ren Massnahmen
M-9 Schaffung von Planungsgrundlagen für Biomasseverwertungsanlagen
Tabelle 11:
M-2 Aktive Öffentlichkeitsarbeit.
48
Massnahme 3 „Aktives Zusammenführen von Akteuren“ Wichtigen Akteuren wird das Thema Energie aus Biomasse beigebracht
Beschreibung
und Synergien werden durch gemeinsame Anlässe aufgezeigt Detailinformationen
In geeigneten Gebieten werden die wichtigsten Akteure (potenzielle Pr ojektinitianten, mögliche Investoren, Gemeindevertreter) im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Landwirten-Aperó, Erfahrungs- und Ideenaustausch etc. an einen Tisch gebracht und das Gespräch gefördert. Der Kanton unterstützt so die Sensibilisierung und Motivation der wichtigen Akteure und baut erste Hürden ab. Durch eine Stärkung der positiven Wahrnehmung und das Zusammenfü h-
Wirkung
ren möglicher Betreiber oder Investoren können Projektideen diskutiert und konkretisiert werden Kosten
Ca. 10‘000 CHF pro Standort
Verantwortlich für
Volkswirtschaftsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Verein Land e-
Umsetzung
nergie und dem Baudepartement
Betroffene Gesetze/
-
Verordnungen Zeitliche Umsetzbar-
Kurzfristig
keit Monitoring/Controlling Anzahl Anlässe, Projektideen und gebaute Anlagen Querbezüge zu ande-
M-2 Aktive Öffentlichkeitsarbeit
ren Massnahmen
M-7 Erweiterung des Beratungsangebots Landwirtschaft
Tabelle 12:
M-3 Aktives Zusammenführen von Akteuren.
49
Massnahme 4 „Kantonale KEV-Garantie für Strom aus Biogas“ Der Kanton führt eine Garantie für die Kostendeckende Einspeisevergü-
Beschreibung
tung (KEV) des Bundes ein. Diese kantonale KEV-Garantie ist mit einem Kostendeckel versehen und gilt ausschliesslich für landwirtschaftliche Bi ogasanlagen (max. 20% Co-Substrat), die auf der Warteliste der nationalen KEV (swissgrid) sind. Die kantonalen Überbrückungsbeiträge (KEVGarantie) werden bis zum Eintreten der nationalen KEV-Beiträge, resp. max. für 3 Jahre ausbezahlt. Detailinformationen
Eine Anmeldung zur nationalen KEV und ein Platz auf der Warteliste sind Voraussetzung für den Erhalt der kantonalen KEV-Garantie. Die kantonale KEV-Garantie läuft ab der Inbetriebnahme der Anlage und die Beitragsh öhe beträgt 2/3 der nationalen KEV (inkl. Wärme- und Landwirtschaftsboni, wenn diese ebenfalls beantragt wurden). Die Auszahlung der Beiträge erfolgt gemäss effektiv eingespeister Menge Strom. Der ökologische Mehrwert geht für die Dauer der KEV-Garantie an den Kanton über. Es wird davon ausgegangen, dass frühestens ab 2015 wieder Gelder aus der nationalen KEV zur Verfügung stehen. Die kantonale KEV-Garantie verhindert einen Realisierungsstau wegen
Wirkung
fehlender Fördermittel auf Bundesebene und Anlagen werden schneller realisiert. Die KEV-Garantie wird auf maximal 200’000 CHF/a über alle Anlagen be-
Kosten
grenzt. Diese Summe entspricht der jährlichen Übergangsvergütung von rund zwei kleineren landwirtschaftlichen Anlagen (bis ca. 150 kW installierte Leistung). Der administrative Aufwand für diese Massnahme ist eher gering, da die Prüfung der Gesuche durch die nationale KEV erfolgt. Verantwortlich für
Baudepartement
Umsetzung Betroffene Gesetze/
Richtplan
Verordnungen Monitoring/Controlling Produzierte kWh Strom und Wärme von Anlagen mit KEV-Garantie Zeitliche Umsetzbar-
Mittelfristig
keit Querbezüge zu ande-
M-6 Investitionshilfen für landwirtschaftliche Biogasanlage
ren Massnahmen
Tabelle 13:
M-4 Kantonale KEV-Garantie für Strom aus Biogas.
50
Massnahme 5 „Anpassung Eigentümerstrategie EKS“ Die EKS als Energieversorger im Kantonsbesitz wird mittels einer Anpa s-
Beschreibung
sung der Eigentümerstrategie zu einer aktiven Unterstützung und Umse tzung des Biomassekonzeptes Kanton Schaffhausen verpflichtet. Dazu wird die Eigentümerstrategie mit Zielen betreffend Biogasanlagen ergänzt. Das EKS soll sich verstärkt an Biogasanlagen im Kanton Schaffhausen beteiligen oder solche bauen und betreiben, Machbarkeitsstudien unterstützen sowie Biomasse-Strom in ihr Portfolio aufnehmen. Detailinformationen
Im Fokus der EKS sollen primär kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen stehen. Eine Zusammenarbeit mit weiteren Partnern ist dabei anzustreben (z.B. Zusammenschlüsse von Landwirten). Für die Projektentwicklung und Umsetzung der Anlagen ist das EKS in eigener Kompetenz zuständig. Die EKS leistet einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des kantonalen Bio-
Wirkung
massenkonzepts. Interne Kosten für die Anpassung der Eigentümerstrategie.
Kosten
Investitions- und Betriebskosten seitens EKS Verantwortlich für
Baudepartement
Umsetzung Betroffene Gesetze/
Eigentümerstrategie für das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen
Verordnungen
(EKS)
Monitoring/Controlling Eingespeiste Menge Strom aus Biogas, resp. Biogas aus Anlagen mit EKS Beteiligung. Zeitliche Umsetzbar-
Kurzfristig
keit Querbezüge zu anderen Massnahmen
Tabelle 14:
M-5 Anpassung Eigentümerstrategie EKS.
51
Massnahme 6 „Investitionshilfen für landwirtschaftliche Biogasanlagen“ Der Kanton leistet Beiträge zu Machbarkeitsstudien, Investitionshilfen für
Beschreibung
reine Hofdüngeranlagen (Anlagen ohne Co-Substrate) sowie für den Anschluss an Wärmeverbünde. Die Höhe der Förderbeiträge soll im Zuge der Einführung der KEV-Garantie für Strom (Massnahme 4) überprüft und wenn nötig angepasst werden, um eine Doppelförderung zu verhindern. Ebenfalls sind solche Förderungen mit weiteren Fördermassnahmen auf Ebene Bund abzugleichen. Detailinformationen
Das Förderprogramm Energie des Kantons Schaffhausen soll wieder eingeführt werden. Mögliche finanzielle Unterstützungsbeiträge (à -fond-perdu) sind (nicht abschliessend):
Unterstützung von Vorabklärungen / Standortabklärungen
Unterstützung von Machbarkeitsstudien (z.B. 50% der Kosten bis zu einem Maximalbeitrag)
À-fond-perdu Beiträge an die Investitionskosten
Fördermassnahmen für den Bau/Ausbau von Nahwärmenetzen oder Gülleleitungen
Wirkung
Eingespeiste Menge Strom aus Biogas.
Kosten
Die Beiträge werden auf maximal 400’000 CHF/a über alle Anlagen begrenzt. Das Programm wird über Stromabgaben finanziert.
Verantwortlich für
Baudepartement
Umsetzung Betroffene Gesetze/
Förderprogramm Energie
Verordnungen Monitoring/Controlling Anzahl geförderter Anlagen, Energie aus geförderten Anlagen Zeitliche Umsetzbar-
Mittelfristig
keit Querbezüge zu ande-
M-4 Kantonale KEV-Garantie für Strom aus Biogas
ren Massnahmen
Tabelle 15:
M-6 Anpassung und Überprüfung Förderprogramm Energie 2013.
52
Massnahme 7„Erweiterung des Beratungsangebots Landwirtschaft“ Der Kanton arbeitet mit dem Bildungs- und Beratungszentrum (BBZ) Are-
Beschreibung
nenberg zusammen. Das Angebot für die Landwirtschaft im Kanton Schaffhausen umfasst bereits heute Beratung zu Biogasanlagen. Dieses Angebot soll bedarfsgerecht erweitert und ergänzt werden, um dem geplanten Ausbau der landwirtschaftlichen Vergärungskapazitäten gerecht zu werden. Detailinformationen
Das Beratungsteam des BBZ Arenenberg wird im Bereich Biogasanlagen nachfrageorientiert verstärkt. Die Hauptaufgaben der Biogas-Beratung sind: Beratung und Unterstützung von Landwirten bei Planung, Bewilligung sverfahren, Bau und Betrieb von Biogasanlagen Aktive "Marktbearbeitung" und Initiierung von landwirtschaftlichen Anlagen in Gebieten mit hohem Biomasse-Potenzial Fachliche und organisatorische Unterstützung beim Aufbau von gröss eren, gemeinschaftlichen Anlagen (z.B. Genossenschaften oder Betriebsgesellschaften) Schulung und Unterstützung (z.B. Qualitätssicherung Anlage, Optimi erung Gärgutqualität, etc.) Die Unterstützung der Landwirte wird verbessert und senkt damit die or-
Wirkung
ganisatorischen und mentalen Hürden beim Bau von Biogasanlagen. Die Wirkung der Massnahme entfaltet sich längerfristig. Kosten
Kosten für zusätzliche Stellen-% (Lohnkosten) bei Bedarf.
Verantwortlich für
Baudepartement zusammen mit BBZ Arenenberg
Umsetzung Betroffene Gesetze/
Leistungsauftrag des Baudepartements mit BBZ Arenenberg
Verordnungen Monitoring/Controlling Anzahl Beratungen durch BBZ Arenenberg, Anzahl initiierter, resp. begle iteter Anlageprojekte Zeitliche Umsetzbar-
Kurzfristig
keit Querbezüge zu ande-
M-2 Aktive Öffentlichkeitsarbeit
ren Massnahmen
M-3 Aktives Zusammenführen von Akteuren M-9 Schaffung von Planungsgrundlagen für Biomasseverwertungsanlagen
Tabelle 16:
M-7 Erweiterung des Beratungsangebots Landwirtschaft.
53
Massnahme 8 „Einführung der Separatsammlung in Gemeinden“ Der Kanton verpflichtet die Gemeinden zur Einführung einer Separa t-
Beschreibung
sammlung von Grüngut und organischen Abfällen aus Haushalten. Die Einführung der Separatsammlung in den Gemeinden wird sinnvollerweise mit dem Aufbau der entsprechenden Vergärungskapazitäten in der Region koordiniert. Detailinformationen
Die Gemeinden werden dazu angehalten, frühzeitig ein Konzept für die Separatsammlung auszuarbeiten, welches spätestens dann umzusetzen ist, wenn die notwendigen Vergärungskapazitäten verfügbar sind. Durch die Separatsammlung werden biogene Abfälle verfügbar gemacht,
Wirkung
die heute noch mit dem Hauskehricht verbrannt werden und damit für die energetische und stoffliche Verwertung verloren sind (Potenzial ca. 1‘500 t/a). Die Pflicht zur Einführung der Separatsammlung gibt potentiellen Invest oren eine zusätzliche Investitionssicherheit bezüglich der Verfügbarkeit der benötigten Biomasse. Die Einführung der Separatsammlung ist aufwändig und bedingt Investit i-
Kosten
onen in die Sammellogistik (z.B. für zusätzliche Sammelfahrzeuge). Die Kosten fallen vorwiegend auf Gemeindeebene an. Erfahrungsgemäss betragen die Kosten für Sammlung (inkl. Administration) zwischen 6 und 16 CHF/Einwohner. Die Kosten für die Verwertung in einer Vergärungsanlage liegen zwischen 130 und 160 CHF/t. Verantwortlich für
Departement des Innern
Umsetzung Betroffene Gesetze/
Einführungsgesetz zum Abfallgesetz, Einführungsgesetz zum USG
Verordnungen Monitoring/Controlling Anzahl der Gemeinden mit Separatsammlung, gesammelte Menge Grüngut und biogene Abfälle pro Einwohner Zeitliche Umsetzbar-
Mittelfristig
keit Querbezüge zu ande-
M-1 Gesetzliche Verankerung der strategischen Grundsätze: Das Einfüh-
ren Massnahmen
rungsgesetz zum Abfallgesetz ist mit der gesetzlichen Verankerung der Leitsätze zu koordinieren.
Tabelle 17:
M-8 Einführung der Separatsammlung in Gemeinden.
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Massnahme 9 „Schaffung von Planungsgrundlagen für Biomasseverwertungsanlagen“ Beschreibung
Der Kanton schafft die notwendigen Planungsgrundlagen für die Koord ination von Standorten für die Biomasseverwertungsanlagen und zeigt die Potenziale auf. Diese sind mit geeigneten Werkzeugen (z.B. GIS) zu visu alisieren und verfügbar zu machen. Der Kanton unterstützt damit eine bestmögliche Auslastung der Anlagen und stellt kurze Transportwege sicher. Zusätzlich definiert der Kanton einen Standardablauf sowie eine zentrale Anlaufstelle für Bewilligungsverfahren.
Detailinformationen
Es sind mindestens folgende Angaben zu erfassen und in geeigneter Form zu publizieren:
Festlegung von Gebieten, in welchen Biomasseverwertungsanlagen grundsätzlich bewilligungsfähig sind (landwirtschaftliche, resp. g ewerblich/industrielle Anlagen).
Standorte bestehender und geplanter Biomasseverwertungsanlagen (Vergärungs-, Kompostieranlagen etc.) mit Verwertungsart, maximaler Kapazität und durchschnittlicher Auslastung
Menge des anfallenden Hofdüngers und Ernterückstände pro G emeinde (z.B. über Nutztierdichte)
Menge des anfallenden Grünguts und biogenen Haushaltsabfall pro Gemeinde
Standorte von Betrieben (z.B. Lebensmittelverarbeiter) mit grösseren Mengen an biogenen Abfällen mit der Menge und Art der Abfälle.
Wenn möglich sind weitere relevante Informationen einzubeziehen wie bspw. bestehende/geplante Wärmeverbünde, grössere Abwärmequellen und Wärmebezüger, Hofdüngerbedarf und Abnehmer von Gärgut, für Einspeisung geeignetes Erdgasnetz, Energiedichte der bestehenden Gebäude, etc. Es wird ein Standardablauf für Bewilligungsverfahren definiert sowie eine Anlaufstelle für Fragen rund um Bewilligungsverfahren (Guichet unique) eingerichtet. Wirkung
Durch die Verfügbarkeit der Informationen sowie die Standardisierung von Abläufen und dem Aufbau einer zentralen Anlaufstelle:
wird der Zusammenschluss von Landwirten zum Bau von grösseren Anlagen gefördert,
können potenzielle Investoren sich schnell ein Bild über die Situation machen,
kann der Kanton in geeigneten Gebieten gezielt Massnahmen ergre ifen um Biomasseverwertungsanlagen zu initiieren und
Kosten
können Verfahren/Abläufe effizienter abgewickelt werden.
Einmalig 50’000 – 100’000 CHF für Aufbau, laufend 10’000 CHF/a für
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Aktualisierung, Kosten für zusätzliche Stellen-% (Lohnkosten) bei Bedarf. Verantwortlich für
Baudepartement
Umsetzung Betroffene Gesetze/
Keine
Verordnungen Monitoring/Controlling Verfügbarkeit und Aktualität der Informationen im GIS, Nutzung der Informationen durch Projektentwickler (Befragung) Zeitliche Umsetzbar-
Mittelfristig
keit Querbezüge zu ande-
M-2 Aktive Öffentlichkeitsarbeit: Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
ren Massnahmen
werden geeignete Regionen sowie weitere Massnahmen (standardisiertes Verfahren, guichet-unique) kommuniziert. M-7 Erweiterung des Beratungsangebots Landwirtschaft: Die landwir tschaftlichen Berater können aufgrund der Informationen gezielt auf Landwirte in Gebieten zugehen, wo ein hohes Potenzial für gemeinschaftliche Biogasanlagen besteht.
Tabelle 18:
M-9 Schaffung von Planungsgrundlagen für Biomasseverwertungsanlagen.
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7
Schlussfolgerungen
Die Analyse von 2007 „Energetische Nutzung biogener Abfälle: Stofffluss und Potenziale“ zeigte, dass das Potenzial für weitere Vergärungsanlagen im Kanton Schaffhausen vorhanden ist. Die Aktualisierung der Stoffflüsse hat ergeben, dass das Potenzial nach wie vor gegeben ist. Besonders das Potenzial an Hofdünger ist im Kanton gross und mit den zwei bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Thayngen bisher nur wenig ausgenutzt. Es stehen weiterhin 210‘000 t/a Hofdünger für die energetische Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich könnten in der Landwirtschaft weitere energetisch interessante Substrate (Erntereste und Zwischenfrüchte) produziert und für den Betrieb rein landwirtschaftlicher Biogasanlagen eingesetzt werden. Im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen Substraten ist die anfallende Menge von biogenen Abfällen aus Haushalten, Gewerbe, Industrie und öffentlichen Diensten eher bescheiden und mit der Inbetriebnahme der Kehrichtbehandlungsanlage Hard weiter reduziert worden. Mit den verbleibenden Co-Substraten wäre es möglich, fünf kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen mit Co-Vergärung oder eine grosse und zwei kleine zu betreiben. Für reine landwirtschaftliche Biogasanlagen ist die Situation anders, weil diese als zusätzliche Substrate Erntereste und Zwischenfrüchte benutzen und nicht von biogenen Abfällen abhängig sind. Der Bau von etwa 20 bis 30 kleinen Anlagen wäre durchaus möglich, die grösste Schwierigkeit liegt hier bei der ungenügenden Rentabilität. Im Kanton gibt es 19 Regionen, die sich für den Bau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage eignen würden. Weil die Co-Substrate ein knappes Gut sind und die Rentabilität einer Biogasanlage von verschiedenen Faktoren wie Logistik oder Abwärmenutzung abhängt, sollen neue Biogasanlagen dort geplant werden, wo ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Distanz zwischen landwirtschaftlichen Betrieben oder die Nähe zu einer Wärmesenke, stufen die Regionen in „bestgeeignet“, „gut geeignet“ und „nicht prioritär“ ein. Gemäss der Bewertung sind sieben Regionen für den Bau einer Biogasanlage sehr gut geeignet, weil mehrere grosse landwirtschaftliche Betriebe nahe beieinander liegen, diese mehr als 200 Meter Abstand von Wohngebieten haben und potenzielle Wärmesenken in der Nähe vorhanden sind. In einem nächsten Schritt müssen weitere Kriterien wie die Akzeptanz in der Bevölkerung, das Engagement von regionalen Akteuren sowie Details zur Verfügbarkeit von Substraten an konkreten Standorten geprüft werden. Mit der vorgeschlagenen Massnahmenliste könnten typische Hürden wie die Rentabilität der Biogasanlagen, die Akzeptanz in der Bevölkerung oder langsame Bewilligungsverfahren abgebaut werden. Die Massnahmen, die als sehr relevant identifiziert worden sind, wie beispielsweise die Verankerung der strategischen Grundsätze in der kantonalen Gesetzgebung, eine aktive
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Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung des Zusammenführens von Akteuren und eine Kostendeckende Einspeisevergütung für Strom auf kantonaler Ebene, sollten als erstes umgesetzt werden.
A1 - 1
A1
Literaturverzeichnis
Bundesamt f체r Energie 2004: Oettli, B. et al., 2004: Potentiale zur energetischen Nutzung von Biomasse in der Schweiz, Bern BUWAL 2003: Erhebung der Kehrichtzusammensetzung, 2001/2002. Schriftenreihe Umwelt Nr. 356. Bundesamt f체r Umwelt, Wald und Landschaft, Bern Ernst Basler + Partner, 2007, energetische Nutzung biogener Abf채lle im Kanton Schaffhausen: Stofffluss und Potenziale, Zollikon Infras, 2011, Bericht zum Kernenergieausstieg des Kantons Schaffhausen Kanton Schaffhausen, Interkantonales Labor, 2011, Abfallverzeichnis 2009/10, Schaffhausen Kanton Schaffhausen, Departement des Innern, 2008, Abfallplanung f체r den Kanton Schaffhausen, Schaffhausen
A2 - 1
A2
Wärmebedarf im Kanton Schaffhausen
A3 - 1
A3
Naturschutzgebiet
A4 - 1
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Gut geeignete Regionen
Region 1: „Buchberg“ In dieser Region sind keine Biogasanlagen vorhanden oder in Planung, was positiv zu bewerten ist.
In der definierten Region befinden sich zwei grosse landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 100 GVE, jedoch liegen die beiden Grossbetriebe recht weit auseinander.
Co-Substrate sind sehr wenig vorhanden.
Baumschule Hauenstein als möglicher Partner.
Ernterückstände und Zwischenfrüchte sind genügend vorhanden.
Kooperation mit dem Verband Zürcher Weinland. Rhein als natürliche Grenze, jedoch grosse landwirtschaftliche Flächen in Will ZH und Rafz vorhanden.
Der Wärmebedarf beschränkt sich auf Wohngebiete, welche etwas zersiedelt sind.
Einer der Grossbetriebe ist recht nahe an einer Wohnsiedlung. Der zweite Grossbetrieb befindet sich nicht in der Nähe einer Wohnzone.
Die Region liegt nicht in einem Naturschutzgebiet.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist intakt. Aus einem Umkreis von 3 km könnten mehr als 9‘000 Tonnen Hofdünger verfügbar gemacht werden.
Region 3: „Trasadingen“ Eine geplante Biogasanlage erhielt keine Bewilligung in dieser Region. Daher besteht zurzeit keine Konkurrenz um biogene Rohstoffe für eine Biogasanlage.
In der definierten Region befinden sich zwei grosse landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 100 GVE. Die beiden Grossbetriebe sind aber weit voneinander entfernt, sodass bei einer Kooperation lange Transportwege entstehen würden.
Co-Substrate sind mit rund 50 Tonnen pro Jahr nur sehr wenige vorhanden.
Ernterückstände und Zwischenfrüchte sind mehr als 700 Tonnen pro Jahr verfügbar.
Der Wärmebedarf ist recht bescheiden und die grossen landwirtschaftlichen Betriebe sind weit von den Wärmesenken entfernt.
Die grossen Höfe liegen nicht in der Nähe zu einem Wohngebiet.
Die Region liegt teilweise im Bereich der Zone „schützenswerte Landschaften von kantonaler Bedeutung“.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist intakt. Die grossen Höfe können mit einem Einzugsradius von 3 km potentiell mehr als 9‘000 Tonnen Hofdünger verarbeiten.
A4 - 2
Region 6 „Siblingen-Oberhallau“ Biogasanlagen sind weder in Planung noch vorhanden.
In dieser Region befinden sich vier Grossbetriebe mit mehr als 100 GVE, jedoch sind diese über die Region verstreut.
Die Topografie (Höhenunterschiede) könnte allgemein eine Schwierigkeit sein (Bau von Gülleleitungen).
Co-Substrate sind mit rund 140 Tonnen pro Jahr nur wenige vorhanden.
Ernterückstände und Zwischenfrüchte sind genügend vorhanden.
Der Wärmebedarf beschränkt sich auf die Wohnzonen. Ein Grossbetrieb würde sich für die Wärmenutzung in einem guten Abstand zur Wohnzone befinden. Die anderen Höfe sind weit weg von Wärmesenken.
Drei Grossbetriebe sind nicht in der Nähe zum Wohngebiet.
Die Region befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist gegeben. Teilweise liegen die Grossbetriebe im Bereich, wo innerhalb von 1 km über 6‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr anfällt.
Region 15 „Hemishofen“ Biogasanlagen sind weder in Planung noch vorhanden.
In der Region „Hemishofen“ befinden sich zwei landwirtschaftliche Grossbetriebe mit mehr als 100 GVE und eher kleinem Abstand zueinander. Bei einer Kooperation dieser beiden Betriebe wäre eine Biogasanlage durchaus sinnvoll.
Co-Substrate sind in Hemishofen kaum vorhanden. Im nahegelegenen Stein am Rhein fallen aber über 1‘000 Tonnen pro Jahr an. Das Potential wäre also sicherlich vorhanden.
Eine vorhandene Grüngutsammelstelle in Diessenhofen verschärft den Druck auf CoSubstrate.
Erntereste und Zwischenfrüchte fallen weniger als 300 Tonnen pro Jahr an.
Der Wärmedarf ist klein und die Grossbetriebe sind weit von der Wohnzone entfernt. Region 15 eignet sich daher eher nicht für die Wärmenutzung.
Die landwirtschaftlichen Grossbetriebe haben einen genügend grossen Abstand von der Wohnzone, sodass diesbezüglich kaum Probleme zu erwarten wären.
Die definierte Region liegt nicht in einem Naturschutzgebiet. Das Gebiet liegt jedoch in einem BLN-Gebiet.
A4 - 3
Das Potential für eine grosse Biogasanlage wäre gegeben. Bei einem Einzugsradius von 3 km stehen mehr als 9‘000 Tonnen Hofdünger zur Verfügung. Viele Höfe müssten miteinander kooperieren.
Region 16 „Löhningen“ Biogasanlagen sind in der Region „Löhningen“ weder in Planung noch vorhanden.
In der Region 16 befinden sich zwei Grossbetriebe mit mehr als 100 GVE, jedoch in weitem Abstand zueinander.
Co-Substrate sind in Löhningen mit weniger als 50 Tonnen pro Jahr sehr wenige vorhanden. Die mehr als 1‘000 Tonnen Co-Substrate, welche pro Jahr in Beringen anfallen, werden grösstenteils in der KBA Hard verarbeitet.
Erntereste und Zwischenfrüchte sind genügend vorhanden.
Die grossen landwirtschaftlichen Betriebe sind sehr weit von der Wohnzone entfernt, sodass die Wärmenutzung kaum möglich wäre.
Die Wohnzone wäre nicht von einer Biogasanlage betroffen.
Die definierte Region liegt nicht in einem Naturschutzgebiet.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist gegeben. Bei einem Einzugsradius von 3 km könnten potentiell mehr als 18‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr zugänglich gemacht werden.
Eine Kooperation mit der Region 17 „Guntmadingen“ scheint sinnvoll.
Region 17 „Guntmadingen“ Biogasanlagen sind in der Region 17 weder in Planung noch vorhanden.
In der Region „Guntmadingen“ befinden sich vier Grossbetriebe mit mehr als 100 GVE, wobei drei dieser Betriebe sehr nahe beieinander liegen, was kurze Transportwege für Hofdünger ermöglichen würde.
Co-Substrate sind nur sehr spärlich vorhanden.
Das Potential durch Erntereste und Zwischenfrüchte ist vorhanden.
Der Wärmebedarf ist klein. Die Grossbetriebe befinden sich in der Wohnzone.
Das Wohngebiet wäre direkt vom Bau einer Biogasanlage betroffen, einige Grossbetriebe haben aber einen genügend grossen Abstand zur Wohnzone.
Die definierte Region 17 liegt nicht in einem Naturschutzgebiet.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist gegeben. Bereits in einem Umkreis von 1 km können jährlich mehr als 6‘000 Tonnen Hofdünger bereitgestellt werden.
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Eine Kooperation mit der Region 16 „Löhningen“ scheint sinnvoll.
Region 19 „Hemmental“ Gemäss Modellierungen ist das Potential für eine Biogasanlage zurzeit noch nicht vorhanden. Die Rahmenbedingungen sind aber geeignet.
Biogasanlagen sind in der Region 19 weder in Planung noch vorhanden.
In der Region 19 befinden sich zwei Grossbetriebe mit mehr als 100 GVE, die sehr nahe beieinander liegen. Ein weiterer Grossbetrieb ist in Planung.
Co-Substrate werden in der KBA Hard verwertet.
Ernterückstände und Zwischenfrüchte fallen genügend an.
Der Wärmebedarf ist relativ klein. Die Grossbetriebe sind nahe an der Wohnzone.
In der Region gibt es Naturschutzgebiete, engere Randenschutzgebiete und BLN-Gebiete.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist nicht gegeben.
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A5
Nicht prioritäre Regionen
Region 9 „Bargen“ Biogasanlagen sind in der Region 9 weder in Planung noch vorhanden.
Viele Biogasanlagen befinden sich im grenznahen Deutschland. Abfluss von Biomasse nach Deutschland denkbar.
Ein landwirtschaftlicher Grossbetrieb in der definierten Region.
Sehr wenig Co-Substrate vorhanden.
Erntereste und Zwischenfrüchte fallen weniger als 300 Tonnen pro Jahr an.
Der Wärmebedarf ist gering.
Der Grossbetrieb ist weit vom Wohngebiet entfernt.
Die Region liegt in einem BLN- und engerem Randenschutzgebiet.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist nicht gegeben.
Region 12 „Dörflingen“ Biogasanlagen sind in der Region „Dörflingen“ weder in Planung noch vorhanden.
Zwei landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 100 GVE befinden sich in der definierten Region. Teilweise Vieh auf verschiedene Höfe verteilt.
Sehr wenig Co-Substrate vorhanden.
Erntereste und Zwischenfrüchte fallen mehr als 300 Tonnen pro Jahr an.
Der Wärmebedarf beschränkt sich auf die Wohnzone.
Die Grossbetriebe sind am Rande der Wohnzone und würden sich für die Wärmeabgabe eignen. Es ist abzuklären, ob der Abstand zur Wohnzone genügend gross ist.
Die Region liegt in einer schützenswerten Landschaft von kantonaler Bedeutung.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist gegeben. Mit einem Einzugsradius von 1 km fallen über 6‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr an.
Region 13 „Buch“ Biogasanlagen sind in der Region 13 weder in Planung noch vorhanden.
Ein Grossbetrieb mit mehr als 100 GVE befindet sich in der definierten Region.
Sehr wenig Co-Substrate vorhanden. Zudem grosser Druck auf Co-Substrat-Nachfrage vorhanden.
Erntereste und Zwischenfrüchte fallen mehr als 300 Tonnen pro Jahr an.
A5 - 2
Der Wärmebedarf ist klein.
Der Grossbetrieb liegt etwas ausserhalb der Wohnzone.
Die Region liegt nicht in einem Naturschutzgebiet.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist intakt. Mit einem Einzugsradius von 3 km fallen mehr als 9‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr an.
Region 14 „Ramsen“ Anhand der Bewertung erhielt die Region „Ramsen“ genügend Punkte für die Kategorie „Mittel“. Experten im Workshop bewerten das Potential dieser Region jedoch für gering.
Biogasanlagen sind in der Region 14 weder in Planung noch vorhanden.
Zwei landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 100 GVE befinden sich in der definierten Region. Die Höfe liegen jedoch nicht nahe beieinander.
Mehr als 700 Tonnen Co-Substrate fallen pro Jahr an. Wobei ein hoher Nachfragedruck besteht.
Grüngut vom nahegelegenen Stein am Rhein geht in Zukunft in eine geplante Biogasanlage im Thurgau.
Erntereste und Zwischenfrüchte fallen mehr als 300 Tonnen pro Jahr an.
Ackerflächen in der definierten Region werden teilweise von Landwirten aus dem Kanton Zürich bewirtschaftet.
Der Wärmebedarf von Ramsen ist erheblich. Konstante Wärmesenken sind denkbar.
Beide Grossbetriebe würden sich als Wärmelieferant eignen, da sie nahe oder im Wohngebiet sind. Die genaue Distanz zur Wohnzone wäre zu prüfen.
Die Region liegt nicht in einem Naturschutzgebiet.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist gegeben. Mit einem Einzugsradius von 3 km fallen mehr als 18‘000 Tonnen Hofdünger pro Jahr an.
Region 18 „Aazheimerhof-Neuhausen am Rheinfall“ Biogasanlagen sind in der Region 18 weder in Planung noch vorhanden.
Ein Grossbetrieb mit mehr als 100 GVE befindet sich in der definierten Region.
Co-Substrate fallen im nahegelegenen Neuhausen am Rheinfall sehr viele an. Grösstenteils werden diese in der KBA Hard verarbeitet.
Erntereste und Zwischenfrüchte fallen mehr als 300 Tonnen pro Jahr an.
Wärmebedarf: der Grossbetrieb liegt in der Nähe von Industrieanlagen.
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Der Grossbetrieb liegt ausserhalb der Wohnzone.
Die Region liegt nicht in einem Naturschutzgebiet.
Das Potential für eine grosse Biogasanlage ist nicht gegeben.