Leitbild leben mit behinderung

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Leitbild «Leben mit Behinderung»

für den Kanton Schaff Schaffhausen

Vom Regierungsrat am 6. März 2012 zur Kenntnis genommen


INHALT Vorwort

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Auftrag

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Ziele zum Leben mit Behinderung

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Leben in der Gesellschaft

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Am Leben teilhaben

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Wohnen ist Leben

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Lernen fĂźrs Leben

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Leben und Wirken

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Rat und Wege durchs Leben

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Lebendiges Miteinander

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Bewegtes Leben

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Geld zum Leben

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Entstehung und Umsetzung

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Mitwirkende

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Impressum

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VORWORT Die Gesellschaft befindet sich im Kanton Schaffhausen wie überall in einem stetigen Wandel – und damit auch das Leben mit Behinderung. Viele Menschen erfahren im Laufe ihres Lebens eine Beeinträchtigung ihrer Aktionsfreiheit, welche als sichtbare oder unsichtbare Behinderung bezeichnet werden kann. Und wer selber keine Behinderung hat, lebt mit derjenigen seiner Mitmenschen. Dabei manifestieren sich zunehmend die Ansprüche auf Autonomie und auf Integration, und die Gesellschaft greift diese Anliegen auf. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für eine angemessene selbständige Lebensgestaltung zu ermöglichen sowie die nötige Hilfe und Unterstützung zu leisten. Das vorliegende Leitbild «Leben mit Behinderung» analysiert die Bedürfnisse und formuliert Richtziele für die Behindertenpolitik. Dazu gehören einerseits übergeordnete Ziele und Anliegen wie die Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es spricht aber auch konkrete Themen an wie die Wohn-, Bildungs- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung. Schliesslich sind weitere Kapitel den Grundlagen wie Information, Unterstützung und Finanzen gewidmet. Denn das Leben mit wie ohne Behinderung findet in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen statt. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» dient als strategischer Leitfaden und Wegweiser für die Behindertenpolitik und den Erlass zukünftiger gesetzlicher Regelungen. Die konkrete Umsetzung geschieht jedoch immer durch Menschen. Sie leisten in Behörden, Organisationen, Institutionen, aber vor allem auch im privaten Umfeld täglich einen grossen Einsatz für das Zusammenleben der Menschen mit und ohne Behinderung. Bei der Ausarbeitung dieses Leitbildes waren breite Kreise involviert. Und sie werden auch weiterhin in der zukünftigen Kommission Behinderung angehört und einbezogen. Ausdruck dieser Zusammenarbeit sind die eindrücklichen Porträts in diesem Leitbild: Menschen mit Behinderung aus dem Kanton Schaffhausen stehen ein für eine aktive Gestaltung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung. Das tatkräftige Wirken aller Beteiligten wird auch dazu beitragen, dass das Leitbild ein langfristig wirkungsvolles Instrument sein wird. Ich danke allen, die an diesem Leitbild «Leben mit Behinderung» mitgewirkt und zum guten Gelingen beigetragen haben. Ursula Hafner-Wipf, Regierungspräsidentin Kanton Schaffhausen 5


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AUFTRAG Das Leitbild «Leben mit Behinderung» formuliert die übergeordneten Ziele und Rahmenbedingungen für die Behindertenpolitik im Kanton Schaffhausen. Dabei nimmt es Bezug einerseits auf die gesellschaftlichen Verhältnisse in allen Lebensbereichen und anderseits auf die Bedürfnisse der Betroffenen nach Integration in allen Altersstufen. Es beschäftigt sich mit der Situation von Menschen mit unterschiedlicher Behinderung. Dabei geht es vom Normalitätsprinzip aus, das jeder Person eine allgemein übliche Lebensform in unserem kulturellen und sozialen Umfeld ermöglicht. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft integriert leben. Mit einer weiter gefassten Perspektive bedeutet es die Inklusion als selbstverständliche Teilhabe. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» wendet sich an Politik und Behörden im Kanton Schaffhausen sowie an Leistungserbringende und Ausbildungsstellen. Darüber hinaus richtet es sich auch an die Betroffenen selber, ihre Organisationen und die gesamte Bevölkerung. Es dient als strategischer Leitfaden und Wegweiser für die zukünftige Behindertenpolitik im Kanton Schaffhausen. Seine Grenzen hat das Leitbild «Leben mit Behinderung» an der Schnittstelle zur operativen Umsetzung. Mit ihr befassen sich die weiterführenden gesetzlichen Regelungen. So erfahren die grundsätzliche Gleichberechtigung und Rechtsgleichheit ihre Einschränkungen im Erwachsenenschutzrecht – dies für Menschen mit und ohne Behinderung. Das Abwägen von Autonomieanspruch und Recht auf Schutz muss sich am Bedürfnis und an der realisierbaren Entscheidungsfreiheit und Handlungsfähigkeit der Betroffenen orientieren. Konkretisiert wird dies in gesetzlichen Bestimmungen bis hin zu Qualitätsvorgaben von Institutionen. Damit bildet das Leitbild das erste Glied in einer Kette von Faktoren, die das Leben mit Behinderung im Kanton Schaffhausen beeinflussen.

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ZIELE ZUM LEBEN MIT BEHINDERUNG Leben mit und ohne Behinderung ist normal – Daher geht das Leitbild vom Grundsatz aus, dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstbestimmt und integriert in ihrem sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld leben. Im Kanton Schaffhausen werden sie dazu wo nötig unterstützt. Die Massnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderung orientieren sich an der Normalität aller Einwohnerinnen und Einwohner. Ziel ist es, sie persönlich in ihrer autonomen Lebensbewältigung zu stärken: • Menschen mit und ohne Behinderung haben Teil an einer Gesellschaft, die sie nicht in ihrer Autonomie behindert und die sie integriert. • Menschen mit und ohne Behinderung haben die gleichen Rechte und Pflichten. Alle sind in der Gesellschaft gleichgestellt und werden weder benachteiligt noch bevorzugt. • Menschen mit und ohne Behinderung leben in einer solidarischen Gesellschaft. Sie begegnen sich respektvoll und nehmen Rücksicht aufeinander. • Menschen mit und ohne Behinderung erhalten Unterstützung, wenn sie dies benötigen. Damit wird Verschiedenheit als kreative Ressource gefördert und Ausgrenzung verhindert. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» zeigt Wege auf, wie diese Ziele verfolgt und erreicht werden können. Dabei ist der Grundsatz der Behindertengleichstellung (Behindertengleichstellungsgesetz) wegleitend und wird laufend umgesetzt.

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LEBEN IN DER GESELLSCHAFT Leben mit Behinderung heisst selbst bestimmen – Menschen mit und ohne Behinderung handeln selbstbestimmt. Alle begegnen einander ohne Vorurteile und Diskriminierung. Menschen mit und ohne Behinderung haben individuelle Bedürfnisse. Es ist ihr Recht und ihre Aufgabe, diese selber zu bestimmen und zu formulieren. Daher gilt für alle Beteiligten: • Alle sind Partner bei der Realisierung einer menschen- und damit behindertenfreundlichen Gesellschaft und Umgebung. Kommunikation und Vernetzung haben einen hohen Stellenwert. • Wer mit Menschen mit Behinderung zusammenarbeitet oder Leistungen für sie erbringt, orientiert sich daran, was sie selbstständig tun können und wo sie Unterstützung benötigen. Die Dienstleistungen sind qualitativ hochwertig und genügen den erforderlichen professionellen Ansprüchen. • Der Kanton und die Gemeinden orientieren ihre Tätigkeit auch am aktuellen und künftigen Bedarf der Menschen mit Behinderung. Dazu vernetzen sie ihre Zusammenarbeit kantonsübergreifend. • Die Behörden erkennen den Bedarf von Menschen mit Behinderung und sorgen für die Finanzierung der nötigen Leistungen. Sie kennen deren Kosten und sichern die Qualität. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» stützt ein ausgewogenes Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Behinderung.

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AM LEBEN TEILHABEN Leben mit Behinderung heisst Teilhabe – Menschen mit und ohne Behinderung haben gleichermassen Teil am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Kanton Schaffhausen. Bei Bedarf werden sie dabei unterstützt: • In erster Linie gilt es, die Teilhabe zu gewährleisten und Hindernisse erst gar nicht aufzubauen. Bestehende Strukturen und Instrumente, die hinderlich wirken, werden abgebaut oder umgestaltet. • Wer Leistungen für Menschen mit Behinderung bereitstellt oder erbringt, zieht diese partnerschaftlich in das Handeln ein und beteiligt sie. Ausgangspunkt sind ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnisse. • Menschen mit Behinderung werden bei Entscheidungen und Massnahmen einbezogen, die sie betreffen. Ausgehend von der individuellen Autonomie werden Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung bis hin zur Betreuung geleistet. • Der Grundsatz der Gleichberechtigung gilt ebenso im politischen Leben. Menschen mit Behinderung haben das Recht, auf allen Ebenen mitzuwirken und Gehör zu finden. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» fördert die Integration von Menschen mit Behinderung und wirkt der Ausgrenzung entgegen – Integration als Schritt auf dem Weg zur Inklusion, der selbstverständlichen Dazugehörigkeit, so dass Menschen mit Behinderung nicht behindert werden.

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WOHNEN IST LEBEN Leben mit Behinderung heisst vielfältiges Wohnen – Im Kanton Schaffhausen leben und wohnen Menschen mit und ohne Behinderung. Für alle trägt ihre Art zu wohnen zu ihrer individuellen Identität und einem positiven Lebensgefühl bei: • Daher wählen auch Menschen mit Behinderung die Form und den Ort ihres Wohnens den persönlichen Neigungen, Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend selber. • Innerhalb des Kantons besteht dazu ein qualitativ hochstehendes, angemessenes und differenziertes Angebot an Wohnmöglichkeiten. • Die Palette reicht von selbstständigem Wohnen über begleitete Wohnformen bis zu stationären Angeboten. Das Angebot ist vernetzt und durchlässig. • Die Gestaltung des Wohnens von der Kindheit bis ins Alter kann sich wandeln. Die Wohnformen in den einzelnen Lebensabschnitten und die Übergänge dazwischen richten sich nach der Normalität der individuellen Lebensgestaltung. Dies schliesst Durchlässigkeit über die Kantonsgrenzen hinaus – das heisst, die Wahl des Wohnortes – ein. Das «Leitbild Leben mit Behinderung» fördert das Leben in optimaler Autonomie und Integration dank Individualität in Wohnform und Wohnstil.

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LERNEN FÜRS LEBEN Leben mit Behinderung heisst Lernen fürs eigene Leben – Alle Menschen haben das Recht auf ihren Möglichkeiten entsprechende Chancen für ihr Leben. Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sind darin anderen gleichgestellt – auch wenn sie einer besonderen Förderung bedürfen: • Die Ziele von Autonomie, Integration, Respekt, Solidarität, Rechten und Pflichten gelten für Menschen mit Behinderung jeden Alters – ganz besonders für Kinder und Jugendliche. • Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern erhalten die nötige Information und Unterstützung. Dazu arbeiten alle Beteiligten interdisziplinär zusammen. • Menschen mit und ohne Behinderung sind lernende Wesen. Das Erwerben von Fähigkeiten und Wissen schafft eine Grundlage zur individuellen Entwicklung und zur gesellschaftlichen Teilhabe. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung werden ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend unterstützt und gefördert. • Verschiedenheit ist kein Grund für Separation: Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung findet so integrativ wie möglich statt. Das «Leitbild Leben mit Behinderung» fördert das Lernen als lebenslangen Prozess für Menschen mit Behinderung.

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LEBEN UND WIRKEN Leben mit Behinderung in Arbeit und Beruf – Einen Beruf ausüben und arbeiten tragen zur Identität, zur Integration und zur Anerkennung von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft bei. Arbeit und andere Tätigkeiten schaffen eine geregelte Tagesstruktur. Sie vermitteln Selbstwertgefühl und eine soziale Orientierung: • Menschen mit Behinderung sollen wenn immer möglich am Arbeits- und Erwerbsleben teilnehmen oder eine andere sinnvolle Tätigkeit und die dazu notwendige Ausbildung erhalten. Dabei gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente». • In erster Priorität sollen Menschen mit Behinderung im Sinne der Inklusion gar nicht vom Arbeitsprozess ausgeschlossen werden. Bei Bedarf werden Arbeitsplätze in der freien Marktwirtschaft, die auf besondere Bedürfnisse Rücksicht nehmen, und ihre Schaffung professionell und finanziell unterstützt. • In zweiter Priorität bieten geschützte Werkstätten und Tagesstätten Menschen mit Behinderung ein passendes Umfeld, in dem sie wirtschaftlich produktiv sein oder einer anderen sinnvollen Arbeit nachgehen können. • Die verschiedenen Formen von Arbeit und Bildung, andere sinnstiftende Tätigkeiten und Tagesstrukturen sollen flexibel, jedoch aufeinander abgestimmt zur Verfügung stehen. Das Angebot kann auch überregional ausgestaltet sein. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» unterstützt die Kreativität, Flexibilität und Kompatibilität der Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Es fördert deren Durchlässigkeit auch über die Kantonsgrenzen hinaus.

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RAT UND WEGE DURCHS LEBEN Leben mit Behinderung heisst Information – Um das Leben und die Umwelt zu gestalten, gilt es für Menschen mit und ohne Behinderung für sich persönlich Entscheidungen zu treffen und mitzubestimmen. Als Grundlage dazu braucht es Information: • Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sowie weitere interessierte Personen können sich über private und öffentliche Angebote informieren. Diese Informationen sind leicht zugänglich. • Mit ihren Fragen und Anliegen können sie sich an eine Anlauf- und Triagestelle wenden. Dort erhalten sie kompetente Auskunft oder werden an eine geeignete Adresse vermittelt. • Das Beratungsangebot ist bedarfsgerecht und bezieht sich auf alle wichtigen Lebensbereiche – von der Gesundheit über Finanzen bis zur Freizeit. Die beteiligten Organisationen arbeiten vernetzt. • Für Fragen im Zusammenhang mit Behinderung besteht eine Ombuds- und Schlichtungsstelle. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» ist ein Baustein in der Kommunikation und im Informationsaustausch und legt die verbindliche Basis für eine hilfreiche Vernetzung.

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LEBENDIGES MITEINANDER Leben mit Behinderung heisst Gemeinschaft – Menschen mit Behinderung sind so weit wie möglich selbstständig. Darüber hinaus erhalten sie Unterstützung aus ihrem Umfeld. Diese folgt möglichst weitgehend den Grundsätzen von Normalität und Integration. Wer solche Unterstützung leistet, erfährt Wertschätzung für sein Engagement: • Selbsthilfe, nachbarliche und familiäre Unterstützung sowie professionelle Leistungen ergänzen sich und sind durchlässig. Sie können niederschwellig und in angemessener Intensität in Anspruch genommen werden. • Eigen- und Sozialverantwortung im Lebensumfeld – insbesondere in der Familie – haben Vorrang. Wer diese Aufgabe erfüllt, erfährt dabei durch geeignete Massnahmen Unterstützung und Entlastung. • Nachbarschaftshilfe und die Arbeit von Freiwilligen haben einen hohen Stellenwert und werden gefördert. Sie werden begleitet und unterstützt. • Alle Unterstützungsleistungen geschehen in der erforderlichen Qualität. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» bietet allen Beteiligten eine Orientierungshilfe zum Leben mit Behinderung an.

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BEWEGTES LEBEN Leben mit Behinderung heisst Bewegung – Mobilität schafft Integration und Lebensmut. Menschen mit und ohne Behinderung haben Anspruch darauf. Die Wege und Mittel zur Mobilität sind bedürfnisgerecht und hindernisfrei eingerichtet: • Für Menschen mit Behinderung ist die selbstständige und sichere Fortbewegung von zentraler Bedeutung für die gesellschaftliche Integration und stärkt das Selbstvertrauen. Sie ermöglicht den Austausch und die Dazugehörigkeit. • Mobilität gehört zur modernen Selbstbestimmung in Privatleben und Beruf. Durch die Teilnahme am Erwerbsleben ermöglicht sie wirtschaftliche Unabhängigkeit, Selbstverantwortung und Autonomie. • Je nach Behinderung ergeben sich verschiedene Hindernisse für die Mobilität und Orientierung. Mit zahlreichen Massnahmen wird die selbstständige Mobilität gestützt (z.B. geeignetes Bauen, öffentlicher Verkehr). • Menschen mit Behinderung sollen ausserdem einen raschen, unkomplizierten und kostengünstigen Zugang zu Mobilitäts- und anderen Hilfsmitteln sowie Dienstleistungen erhalten. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» verstärkt die bisherigen Ressourcen für Mobilität, gibt den Anstoss zu Verbesserungen sowie Innovation und zur Vernetzung über die Kantonsgrenzen hinaus.

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GELD ZUM LEBEN Leben mit Behinderung heisst eine sichere materielle Basis haben – Menschen mit Behinderung erhalten Leistungen, die ihrem ausgewiesenen Bedarf entsprechen und auf die sie Anspruch haben. • Menschen mit Behinderung werden darin unterstützt, mit Erwerbstätigkeit ihren eigenen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten; dies geschieht nach dem Grundsatz Eingliederung – bzw. Wiedereingliederung – vor Rente. • Gelingt dies nicht ausreichend und besteht keine anderweitige Regelung, so tragen Kanton und Gemeinden subsidiär zur Existenzsicherung und zur Finanzierung von notwendigen Leistungen bei. • Die Leistungen entsprechen dem Bedarf und weisen eine gute Qualität aus. Das heisst sie bewirken das Richtige (Effektivität) auf die richtige Weise (Effizienz). • Gleichzeitig werden die Ressourcen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit eingesetzt. Das bestmögliche Resultat für Menschen mit Behinderung wird mit einem optimalen Einsatz der finanziellen Mittel erreicht. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» setzt den Massstab für eine gerechte und wirtschaftliche Finanzierung von bedarfsgerechten, qualitativ hoch stehenden und effizienten Leistungen.

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ENTSTEHUNG UND UMSETZUNG Das Leitbild «Leben mit Behinderung» ist unter breiter Zusammenarbeit entstanden. Im Juni 2008 hat das Departement des Innern das kantonale Sozialamt beauftragt, ein Behinderten-Leitbild für den Kanton Schaffhausen zu erarbeiten, um einem breiten Bedürfnis – nicht zuletzt der Behindertenorganisationen – entgegen zu kommen. In der Folge bestellte die Fachstelle Behinderung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenorganisationen, Leistungserbringenden, Fachpersonen und Behörden. Sie erarbeiteten den Leitbild-Entwurf. Ausserdem wurden an zwei Halbtagen die Inputs eines Forums von 50 fachlich und persönlich interessierten Personen eingeholt und integriert. Dabei waren auch Betroffene mit verschiedenen Behinderungen; in einem Projekt wurden ausserdem Menschen mit einer geistigen Behinderung mit einer begleiteten Beteiligung einbezogen. 2011 wurde eine umfassenden Vernehmlassung durchgeführt, in der die Departemente, das Sozialversicherungsamt, die Gemeinden, die politischen Parteien, die Pro Infirmis, Institutionen und Organisationen von Menschen mit Behinderung sowie die Öffentlichkeit um Stellungnahme gebeten wurden. Dank der breiten Mitwirkung bei der Erarbeitung stiess das Leitbild «Leben mit Behinderung» auf grosse Zustimmung. Nach letzten redaktionellen Optimierungen wurde die Gestaltung umgesetzt. Die Fotos zeigen Porträts von elf Personen aus dem Kanton Schaffhausen. Sie leben mit verschiedenen Behinderungen, in verschiedenen Lebens-, Wohn- und Arbeitssituationen. Als Leitbild-Models stehen sie ein für ein gewandeltes Verständnis von selbstständigen, selbstbewussten Menschen mit Behinderung. Sie präsentieren Bilder aus einem Projekt der Schaffhauser Sonderschulen. In ihnen malten Kinder mit Behinderung ihre Pläne und Träume für die Zukunft. Das Leitbild «Leben mit Behinderung» wurde am 6. März 2012 vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen. Innerhalb der übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen bildet es eine Grundlage für die Behindertenpolitik im Kanton Schaffhausen. Es wird bei Tätigkeiten der Verwaltung, die Menschen mit Behinderung betreffen, als Referenz beigezogen.

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MITWIRKENDE Text: Das Leitbild «Leben mit Behinderung» verfasste eine ProjektKerngruppe. Ihr gehörten an (in alphabetischer Reihenfolge): • Regula Battistino, Behindertenkonferenz und insieme Schaffhausen • Thomas Bräm, diheiplus und INSOS Schaffhausen • Iren Eichenberger, Kantonsrätin und Aids-Hilfe Schaffhausen • Ralf Eschweiler, Schaffhauser Sonderschulen • Barbara N. Grauwiler, kantonale Fachstelle Behinderung, interne Projektleitung • Rita Hauser, kantonale Fachstelle Sonderpädagogik • Kurt Jaggi, the move consulting ag, externe Projektleitung • Agnes Kaderli, Sozialdienst Psychiatriezentrum Breitenau • Rosemarie Lippmann, Schweizerischer Blindenbund Schaffhausen • André Meier, Pro Infirmis Thurgau-Schaffhausen • Richard Rickli, altra Schaffhausen • Helen Schönberger, MS-Gesellschaft Schaffhausen • Fabrice Vuilleumier, kantonales Hochbauamt • Arthur Waldvogel, Verband Gemeindeschreiber Schaffhausen Fotos: Mario Ciceri, civi – ciceri visuell Models: • Patty Shores (Seite 6) • Bernhard Spaar (S. 8) • Ursula Busenhart (S. 10) • Regula Liner (S. 12) • Helga Weibel (S. 14) • Vedran Ristic (S. 16) • Matthias Pfund (S. 18) • Hermine Walker (S. 20) • Hubert Jud (S. 22) • Arthur Waldvogel (S. 24) • Gilberte Ettlin (S. 26) Bilder: Kinder der Schaffhauser Sonderschulen und der Christian Morgenstern Schule

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IMPRESSUM Gestaltung: Duscha Heer, mcid. ag visuelle mediengestaltung Druck: Unionsdruckerei Schaffhausen Bezugsquelle: Kantonales Sozialamt Platz 4 8200 Schaffhausen Telefon +41 (0)52 632 76 85 info.soza@ktsh.ch Das Leitbild «Leben mit Behinderung» kann auch als PDF-Datei heruntergeladen und/oder angehört werden unter www.sh.ch

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Kanton Schaffhausen


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