Leitfaden Landschaft Rheinfall, 2018

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Leitfaden Landschaft Rheinfall

Grundlagen zur Beurteilung von Vorhaben im Rheinfallgebiet aus landschaftlicher Sicht


Leitfaden Landschaft Rheinfall

Stand Juni 2018 Bearbeitung Christian Leisi Dipl.-Ing. Landschafts- und Freiraumplaner, Dipl. NDS ETHZ Raumplanung Peter Theiler Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Dimitri Murbach BSc FHO in Landschaftsarchitektur Metron Raumentwicklung AG Stahlrain 2 Postfach 5201 Brugg T 056 460 91 11 info@metron.ch www.metron.ch

Titelbild: Rheinfall (Foto Metron)

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Leitfaden Landschaft Rheinfall | Inhaltsverzeichnis

3

Inhaltsverzeichnis 1

Anlass und Ziele

4

2 2.1 2.2

Stellenwert und Konzept Stellenwert Konzeptansatz

5 5 5

3

Ablauf zur Projektbeurteilung

7

4 4.1 4.2 4.3 4.4

Grundlagen zur Projektbeurteilung Grundsätze Leitlinien Charakteristische Elemente Empfindlichkeiten Teilräume

9 9 9 12 17

Anhang Anhang 1: Empfindlichkeiten Teilgebiete

18 18

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Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anlass und Ziele

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1 Anlass und Ziele Der Landschaftsraum Rheinfall stellt mit seinem einzigartigen Naturschauspiel einen Tourismus-Magnet mit internationaler Ausstrahlung dar. Daneben ist er aber auch Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzengemeinschaften sowie Zeuge von geologischen Prozessen und von bedeutenden kultur- und industriegeschichtlichen Entwicklungen. Aufgrund seiner grossen Ausstrahlung und Bedeutung ist der Landschaftsraum Rheinfall auch Kristallisationspunkt von vielen Nutzungsinteressen. Im Laufe der letzten Jahre wurden zahlreiche Projekte und Vorhaben - hauptsächlich aus den Bereichen Tourismus, Gastronomie oder Verkehr -, die am Rheinfall realisiert werden sollten, an den Kanton herangetragen. Da das Rheinfallgebiet als BLN-Objekt bezeichnet ist, hat sich auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK verschiedentlich zu solchen Vorhaben geäussert. Anlässlich einer Stellungnahme zu Hochhäusern auf dem RhyTech-Areal forderte die ENHK die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts, das Grundlagen für eine einheitliche und transparente Beurteilung der verschiedenen Einzelvorhaben liefern soll (s. Schreiben ENHK vom 12. März 2013). Mit dem Leitfaden Landschaft Rheinfall sind folgende Zielsetzungen verbunden: - Bestandserfassung und Bewertung des Landschaftsraums Rheinfall (Qualitäten, Defizite, Empfindlichkeiten etc.) - Erarbeitung eines Koordinations- und Steuerungsinstrumentes für den Kanton zur systematischen und transparenten Beurteilung von Vorhaben und Projekten - Aufzeigen von Leitplanken und Rahmenbedingungen für die landschaftliche und touristische Weiterentwicklung des Rheinfallgebietes - Differenzierung der Schutzziele des BLN-Objekts 1412 Rheinfall


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Stellenwert und Konzept

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2 Stellenwert und Konzept 2.1

Stellenwert

In seiner Funktion als Koordinations- und Steuerungsinstrument stellt der Leitfaden ein behördenanweisendes, selbstbindendes und informelles Planungsinstrument dar. Mit dem Leitfaden wird keine neue Rechtsgrundlage geschaffen und es werden auch keine gesetzlich vorgesehenen politischen oder demokratischen Entscheidungsprozesse vorweggenommen. Der Leitfaden wirkt auf verschiedenen Ebenen. In erster Linie dient er als Grundlage für die Beurteilung von Projekten und Vorhaben aus landschaftlicher Sicht und somit auch als Basis für Verhandlungen und Beratungen mit den verschiedenen Akteuren (Bauherren, Projektträger). Ebenso dient er der Präzisierung von Entwicklungs- und Schutzzielen. Der Leitfaden soll aber auch eine Grundlage sein für allfällige Anpassungen oder Änderungen von Instrumenten auf der Richt- und Nutzungsplanungsstufe sowie von Schutzverordnungen und Inventaren (s. Abb. 1).

Abbildung 1: Wirkung des Leitfadens auf verschiedene Planungsinstrumente, Grundlagen und Projekte

2.2

Konzeptansatz

Als Konzeptansatz für den Leitfaden wurden die im Folgenden beschriebenen Prinzipien und Elemente des klassischen Theaters gewählt1. Daraus wurde der Ablauf zur Projektbeurteilung und die entsprechenden Beurteilungsgrundlagen abgeleitet (s. Kap. 3 u. 4). Die Bühne und somit der Mittelpunkt bildet der Rheinfall mit den Rheinfallfelsen und dem darunter liegendem Rheinfallbecken. Hier findet das Schauspiel statt. Der Zuschauerraum mit seinen Rängen und dem ungestörten Blick auf die Bühne wird von den weniger steil abfallenden Bereichen des Südhangs, der Flaniermeile und der Aussichtsplattform des Schlosses Laufen gebildet. Die erste Reihe vor der Bühne sind die direkten Uferbereiche. Dazu gehören die Flaniermeile, die Kanzel, die historische Eisenbahnbrücke sowie die Terrassen von Schloss Laufen und Schlössli Wörth. Logen im Zuschauerraum sind höher gelegene Terrassen und Aussichtspunkte an der Hangkante. Die Kulisse des Schauspiels setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: Dem Schloss Laufen, dem gegenüberliegenden Areal mit Haus Mühle, Kraftwerk und den historischen Produktionsgebäuden des SIG-Areals, dem Schlössli Wörth und den steil abfallenden Hangbereichen. 1

Die Herleitung des Konzeptansatzes wird in Anhang 3 Grundlagenbericht Landschaftsanalyse näher beschrieben.


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Stellenwert und Konzept

Abbildung 2: Konzeptansatz nach den Prinzipien des klassischen Theaters

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Leitfaden Landschaft Rheinfall | Ablauf zur Projektbeurteilung

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3 Ablauf zur Projektbeurteilung Der Leitfaden Landschaft Rheinfall stellt eine Grundlage für die Beurteilung von Projekten dar. Abb. 3 zeigt die Stellung des Leitfadens im Zusammenhang mit den übrigen, für die Prüfung von Projekten relevanten offiziellen und inoffiziellen Planungsinstrumenten.

Abbildung 3: Stellung des Leitfadens im Zusammenhang mit anderen Planungsinstrumenten

Der Leitfaden ermöglicht eine systematische Überprüfung von unterschiedlichen Projekten und Vorhaben nach einem einheitlichen Kriterienraster. Dabei wird ein dreistufiges Vorgehen angewendet (Stufen A, B, C; schematischer Ablauf s. Abb. 4). Auf einer ersten Stufe werden die Projekte hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit und Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Leitlinien für das Rheinfallgebiet überprüft (s. Kap. 4.1 und 4.2). Bei einer positiven Beurteilung erfolgt in einer zweiten Stufe eine Prüfung auf Vereinbarkeit mit den charakteristischen Elementen der Landschaftsteilräume (s. Kap. 4.3). Die dritte Stufe schliesslich umfasst die Überprüfung hinsichtlich der teilräumlichen Empfindlichkeiten (s. Kap. 4.4). Das stufenweise Vorgehen erlaubt eine Beurteilung von Projekten von einer hohen Flugebene bis hin zu einem relativ feinen Detaillierungsgrad. Die Vorhabensträger haben die Möglichkeit, jeweils bei allen Prüfstufen ihrer Projekte gemäss den entsprechenden Vorgaben anzupassen. Dieser Ablauf sorgt für Transparenz und führt zu nachvollziehbaren Ergebnissen für alle Beteiligten. Es gibt keinen starren Beurteilungsrahmen, sondern jedes Vorhaben wird im Einzelfall geprüft. Eine landschaftliche Weiterentwicklung des Rheinfallgebietes soll unter Berücksichtigung von klaren Rahmenbedingungen und Vorgaben- grundsätzlich möglich sein.


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Ablauf zur Projektbeurteilung

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Geplantes Projekt Grobe Vorprüfung auf Stufe Strategischer Planung

möglich?

ja

prüfen

Projektanpassung

A Grundsätze/ Leitlinien

nicht erfüllt!

erfüllt?

nein

ja Projektaufgabe

nein

möglich?

ja

prüfen

Projektanpassung

B Charakteristische Elemente

führt zu Beeinträchtigung oder keiner Aufwertung der charakt. Elemente

Projektaufgabe

Elemente werden nicht beeinträchtigt oder sie werden aufgewertet?

nein

ja nein

möglich?

ja

prüfen

Projektanpassung

hohe / erhebliche Projektwirkungen auf Empfindlichkeiten des Teilgebiets!

C Empfindlichkeiten Teilgebiet Keine bzw. nur geringe Projektwirkungen auf Empfindlichkeiten des Teilgebiets ?

nein

ja

Realisierung des Projektes hinsichtlich Vorgaben Landschaftsraum Rheinfall möglich

Weiterbearbeitung im entsprechenden Verfahren

Abbildung 4: Ablaufschema zur Beurteilung von Projekten

Zunahme Prüfungs- / Planungsaufwand

Detailiertere Prüfung / Vorstudie

nein

Prüfung auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen u. Richtlinien im laufenden Prozess

Projektaufgabe


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Grundlagen zur Projektbeurteilung

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4 Grundlagen zur Projektbeurteilung Im Folgenden werden die Beurteilungsgrundlagen für das in Kap. 3 aufgezeigte dreistufige Vorgehen beschrieben. 4.1

Grundsätze

Die folgenden allgemeinen Grundsätze gelten für das gesamte Rheinfall-Gebiet: - Der künftige Umgang mit dem Landschaftsraum Rheinfall richtet sich nach den Prinzipien des klassischen Theaters (Schauspiel, Zuschauerraum, Kulisse). - Der Rheinfall mit Felsen, Stromschnellen und Rheinfallbecken ist die Hauptattraktion. Die Nutzungen im Gebiet ordnen sich dem Rheinfall unter. - Offene Flächen und bestehende Sichtbezüge werden freigehalten. - Bauten und Anlagen sind standortgebunden. Sie werden räumlich konzentriert. - Projekte werden gesamträumlich beurteilt. Möglichkeiten zur Kompensation werden genutzt (z.B. Aufwertung Defizite, Nutzung Synergien). - Das Erlebnis Rheinfall ist bis auf wenige Ausnahmen gratis. 4.2

Leitlinien

Mit den Leitlinien soll im Grundsatz die folgende Fragestellung beantwortet werden: «WIE wird mit künftigen Veränderungen und Eingriffen in den einzelnen Raumeinheiten umgegangen?»

Abbildung 5: Raumeinheiten für die Formulierung der Leitlinien


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Grundlagen zur Projektbeurteilung

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Das Schauspiel ist der Rheinfall selber; er steht im Mittelpunkt des Theaters. Die Qualität und Kraft des Schauspiels definiert sich über die Wassermenge und die Absturzhöhe des Wasserfalls. Die Flussabschnitte oberhalb und unterhalb (Stromschnellen bzw. Rheinfallbecken) sind integrale Bestandteile des Rheinfalls und gehören zum Schauspiel dazu. Eingriffe in dieses System sind sehr sensibel und können zu einem Qualitätsverlust des Schauspiels führen. Einrichtungen zwischen Schauspiel und Betrachter sind besonders sorgfältig einzufügen und müssen zurückhaltend sein. Leitlinien: - Die touristische Nutzung auf dem Rheinfallfelsen (Besucherfrequenzen) und die touristischen Anlagen zu dessen Erschliessung (Treppen, Bootsanlegestellen) bleiben auf das heutige Ausmass beschränkt. - Die Qualität des Naturelements Rheinfallfelsen als Aussichtspunkt bleibt erhalten ohne wahrnehmbare Veränderungen oder weitere bauliche Eingriffe. - Die natürlichen jahreszeitlichen Schwankungen der Wassermenge bleiben im Sinne des maximalen Erlebniswertes2 erhalten. - Exponierte Stellen bleiben frei von zusätzlichen Bauten und Anlagen3 sowie Attraktionen4. - Das natürliche Strömungsspiel ober- und unterhalb des Rheinfalls wird erhalten. Die Wasserfläche bleibt frei von Bauten und Anlagen. Der Zuschauerraum/Arena ermöglicht den Zuschauern das Schauspiel auf vielfältige Weise und von verschiedenen Standorten aus zu betrachten. Es gibt ganz nahe Zuschauerplätze (Kanzel, Felsen, Flanierweg am Becken = Erste Reihe), sowie weiter entfernte Betrachtungsorte (Südhang und Hangkrone = Zuschauerraum und Logen). Ihnen gemeinsam ist die freie ungestörte Sicht auf das Schauspiel. Zu beachten ist jeweils die Doppelfunktion Zuschauerraum < - > Kulisse. Leitlinien: - Die Bauten und Anlagen im Zuschauerraum müssen standortgebunden, d.h. von ihrer Funktion her auf einen Standort innerhalb des Zuschauerraums angewiesen sein. Sie dienen in erster Linie der Betrachtung des Naturschauspiels. Sie sollen auf das heutige Ausmass beschränkt werden. - Bei der Gestaltung der Bauten und Anlagen sind denkmalpflegerische und landschaftsästhetische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Das Erlebnis beeinträchtigende dauerhafte Einbauten oder Nebenattraktionen sind zu vermeiden. - Besonders wichtig ist die erste Reihe (Flaniermeile, Kanzel, Rheinfallfelsen); sie soll Fussgängern vorbehalten bleiben und ihnen das Erlebnis des Schauspiels mit einem möglichst direkten Sichtbezug ermöglichen. Die notwenigen dauerhaften wie temporären Bauten und Anlagen (Kleinarchitektur, Bänke etc.) sind zurückhaltend zu gestalten.

2

Die Auswirkungen für Flora und Fauna können je nach Menge der Abflussreduktion dazu führen, dass Naturschutzinteressen tangiert werden. 3 Definition von Bauten und Anlagen gemäss § 1 Allgemeine Bauverordnung 4 Die Beleuchtung des Rheinfalls richtet sich nach dem Reglement betreffend den Betrieb der Beleuchtungseinrichtungen im Rheinfallgebiet vom 9. April 2008


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- Notwendige Sanierungen entlang der verbauten Ufer sollen mit naturnahen Ufersicherungen ausgeführt werden. Wo möglich sollen entlang der Flaniermeile zur Erhöhung des Erlebniswertes naturnahe Zugänge zum Wasser geschaffen werden (keine Badestellen). - Neben Schlössli Wörth, Mühleradhaus, Restaurant Park, Fischzucht, Brandlabor, Laufenhäuser und Pavillon sollen im Zuschauerraum grundsätzlich keine zusätzlichen temporären oder permanenten Versorgungseinrichtungen platziert werden. - Der Bereich der ersten Reihe auf Schaffhauser Seite sowie die Aussichtspunkte im Zuschauerraum sind frei zugänglich und erschlossen. Ausnahme bilden Felsen und Kanzel. - Die öffentlich zugänglichen Logen und Aussichtspunkte an der Hangkante (z.B. Standort Rhenania Terrasse) werden erhalten. Im rückwärtigen Bereich der Logen (Kulisse) sind weitere Versorgungseinrichtungen möglich (z.B. Synergien mit Schwimmbad, Seilpark). - Die Waldbewirtschaftung erfolgt so, dass das Erscheinungsbild der bewaldeten Hangflächen gesichert ist (z.B. keine Rodungen, die sich nachhaltig auf das Landschaftsbild auswirken). Die Kulisse gehört zum Schauspiel. Für den Rheinfall bedeutet dies die sorgfältige Behandlung der kulturhistorischen Elemente, der Erschliessungsanlagen, der bewaldeten Hänge und der sichtbaren Siedlungselemente. Als Besonderheit gibt es am Rheinfall verschiedene, gegenüberliegende Zuschauerräume. Steht ein Besucher beispielsweise auf der Kanzel beim Schloss Laufen wird der Neuhauser Prallhang mit Restaurant Park sowie die Stadtsilhouette zur Kulisse. Steht er beim Schlössli Wörth oder auf der Flaniermeile entlang des Beckens, wird die Kanzel, das Schloss Laufen und das Industrieareal zur Kulisse. Leitlinien: - Im Sichtbereich der Kulisse sollen sich Bauten bezüglich Dimensionierung / Höhe, Beleuchtung, Material- und Farbwahl landschaftlich so eingliedern, dass sie sich dem Naturschauspiel unterordnen und die Wahrnehmung und die Erlebbarkeit innerhalb des Landschaftsraums Rheinfall nicht beeinträchtigen. - Eine Optimierung der bestehenden touristischen Infrastruktur (z.B. Wege, Aufenthaltsflächen) ist möglich, soweit die Natur- und Landschaftswerte im Rheinfall-Gebiet nicht beeinträchtigt werden. Für eventuell notwendige Erweiterungen der touristischen Infrastruktur werden auch die Peripherieflächen oberhalb der Hangkante in der Kulisse mit einbezogen. - Denkmalpflegerische und landschaftsästhetische Gesichtspunkte werden bei Anund Umbauten berücksichtigt. - Die touristischen Anlagen werden gebündelt. Dazu werden ehemalige Standorte historischer Bauten entlang der Hangkante und Landmarken in das touristische Gesamtkonzept mit einbezogen (Hotel Schweizerhof). - Die Waldbewirtschaftung erfolgt so, dass das Erscheinungsbild der bewaldeten Hangflächen gesichert ist (z.B. keine grossflächigen Rodungen, die sich nachhaltig auf das Landschaftsbild auswirken).


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Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen dienen der touristischen Erschliessung, halten sich jedoch zurück und stören die Betrachtung des Naturschauspiels so wenig wie möglich. Parkplätze, Strassen sowie Velo- und Fusswege werden landschaftlich so integriert, dass sie sich den bestehenden Strukturen und dem Gesamtbild unterordnen. Besucherwege führen direkt zum Schauspiel und ermöglichen verschiedene Betrachtungsstandorte. Leitlinien: - Allfällige neue Versorgungseinrichtungen und Gastronomieangebote werden konzentriert und in Randbereichen des Zuschauerraums (jedoch nicht unmittelbar zwischen Schauspiel und Zuschauerraum) sowie in den rückwärtigen Logenbereichen platziert. - Temporäre Versorgungseinrichtungen, Veranstaltungen oder touristische Nutzungen sind unter bestimmten Auflagen und zeitlich beschränkt möglich. Sie müssen die gleichen Auflagen erfüllen, wie die entsprechenden permanenten Einrichtungen. Es ist ein Reglement für temporäre Versorgungseinrichtungen und Veranstaltungen am Rheinfall auszuarbeiten (zulässige Einrichtungen / Veranstaltungen, Dauer, Auflagen etc.). - Technische Infrastrukturen wie Parkplätze und Haltestellen gliedern sich landschaftlich so ein, dass sie sich dem Naturschauspiel unterordnen und die Wahrnehmung und die Erlebbarkeit innerhalb des Landschaftsraums Rheinfall nicht beeinträchtigen. Jahreszeitliche Aspekte sowie Tag- und Nachtwirkung sind zu berücksichtigen. - Notwendige Eingriffe und Neubauten werden besonders sorgfältig und mit hohen Qualitätsansprüchen ausgeführt. - Für permanente Um- und Neubauten sollen in der Regel Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden.

4.3

Charakteristische Elemente

Mit der Charakterisierung der Teilräume soll im Grundsatz die folgende Fragestellung beantwortet werden: "WELCHE Elemente und Nutzungen bestimmen im Wesentlichen den Charakter der einzelnen Teilräume?"


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Abbildung 6: Teilräume für die Beschreibung der charakteristischen Elemente

In der folgenden Tabelle sind die charakteristischen Elemente der einzelnen Teilräume aufgeführt, gegliedert nach "natürlichen / naturnahen Elementen", "Infrastrukturanlagen" und "historischen Bauten". Weiterhin ist die Empfindlichkeit der Teilräume gegenüber Eingriffen / Veränderungen dargestellt (hoch - mittel - gering). Für die Teilräume wurde eine feinere räumliche Unterteilung gewählt, als für die Raumeinheiten der Leitlinien. Die Zuordnung der Teilräume zu den Raumeinheiten ist in der Tabelle ebenfalls ersichtlich. Raumeinheit

Teilräume

Charakteristische Elemente / Nutzungen

Empfindlichkeit

Gesamtcharakter: grösster Wasserfall Europas mit einmaligem Erlebniswert, für gesamtes Rheinfallgebiet prägende räumliche und kulturhistorische Elemente, punktuelle technische Verbauungen, über lange Zeit hinweg wenig veränderter Teilraum

Rheinfall

5

Rheinfall mit Rheinfallfelsen

5 Die Raumeinheiten

4.2).

natürliche / naturnahe Elemente: - Felsformationen des Rheinfalls (Überreste alte Rheinschlucht) - natürliche jahreszeitliche Wasserstandschwankungen - Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten von Flora und Fauna Infrastrukturanlagen: - Bootsanlegestellen, Zugänge, Aussichtsplattformen (touristische Nutzung) historische Bauten: - keine

beziehen sich auf die Formulierung der Leitlinien (s. Kap.

hoch


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Raumeinheit

Teilräume

Charakteristische Elemente / Nutzungen

14

Empfindlichkeit

Gesamtcharakter: für gesamtes Rheinfallgebiet prägende räumliche und kulturhistorische Elemente, punktuelle technische Verbauungen, über lange Zeit hinweg wenig veränderter Teilraum

Rheinfall

Rheinfallbecken

natürliche / naturnahe Elemente: - Geomorphologie des Rheinbeckens (altes Bett des Rheins) - Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten von Flora und Fauna Infrastrukturanlagen: - Bootsverkehr (touristische Nutzung) historische Bauten: - keine

hoch

Gesamtcharakter: für gesamtes Rheinfallgebiet prägende räumliche und kulturhistorische Elemente, punktuelle technische Verbauungen, über lange Zeit hinweg wenig veränderter Teilraum

Zuschauerraum

Stromschnellen

natürliche / naturnahe Elemente: - naturnahe Gewässermorphologie (Stromschnellen) - natürliche jahreszeitliche Wasserstandsschwankungen - Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten von Flora und Fauna Infrastrukturanlagen: - keine historische Bauten: - Eisenbahnbrücke über den Rhein

hoch

Gesamtcharakter: historische Bauten und Landmarken als prägende Bestandteile des Gesamtensembles Rheinfall, über lange Zeit hinweg relativ wenig veränderter Teilraum, intensive touristische Nutzung

1. Reihe

Schlössli Wörth

natürliche / naturnahe Elemente: - Insel im Rheinfallbecken Infrastrukturanlagen: - Steg als Zugang zur Insel, Restaurant im Schloss, gedeckte Panoramaterrasse (erbaut 60er Jahren) - Selbstbedienungsrestaurant, Kiosk, Toilettenanlagen (erbaut 60er Jahren) - Anlegestellen für Ausflugsboote historische Bauten: - Schlössli Wörth (erbaut 12. Jh.)

hoch

Gesamtcharakter: historische Bauten und Landmarken als prägende Bestandteile des Gesamtensembles Rheinfall, über lange Zeit hinweg relativ wenig veränderter Teilraum, intensive touristische Nutzung

1. Reihe

Schloss Laufen

Zuschauerraum

Laufener Landwirtschaft

natürliche / naturnahe Elemente: - Kalkfesten unterhalb Schloss (Überreste alte Rheinschlucht) - spezialisierte bzw. gefährdete Tier- und Pflanzenarten (Felsen) Infrastrukturanlagen: - Fussweg, Känzeli (Aussichtsplattform) - Panorama-Lift - Haltestelle SBB unterhalb Schloss historische Bauten: - Schloss Laufen (Teil Ortsbild nationaler Bedeutung) - historische Verkehrswege Gesamtcharakter: für gesamtes Rheinfallgebiet prägende räumliche und kulturhistorische Elemente

hoch

mittel


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Raumeinheit

Teilräume

Charakteristische Elemente / Nutzungen

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Empfindlichkeit

natürliche / naturnahe Elemente: - Gartenflächen - Friedhofanlage Infrastrukturanlagen: - keine historische Bauten: - reformierte Kirche und Pfarrhaus (Teil Ortsbild nationaler Bedeutung) - historische Verkehrswege Gesamtcharakter: naturnahe Ausprägung, geringe urbane Nutzung und touristische Erschliessung, für gesamtes Rheinfallgebiet prägende räumliche und kulturhistorische Elemente, über lange Zeit hinweg relativ wenig veränderter Teilraum

Zuschauerraum

Bewaldeter Gleithang (Lauferfeld), Buchhalde, Bewaldeter Prallhang (Nohl)

natürliche / naturnahe Elemente: - Prall- bzw. Gleithang mit hohem Artenreichtum und seltenen Waldtypen (z.B. Eiben-Buchenwald, ZahnwurzBuchenwald) Infrastrukturanlagen: - Bootsanlegestellen (Nohl) - uferbegleitende Wanderwege - Bahnlinie an Hangkante (Lauferfeld) - Strasse im Hangbereich (Nohl) historische Bauten: - historische Verkehrswege

hoch

Gesamtcharakter: Elementare, räumliche und kulturhistorische Elemente des Rheinfallgebietes Zuschauerraum

Bewaldeter Gleithang (SIGAreal)

natürliche / naturnahe Elemente: - Bewaldeter Steilhang - naturnahe Flussufer Infrastrukturanlagen: - uferbegleitender Wanderweg historische Bauten: - keine

hoch

Gesamtcharakter: für gesamtes Rheinfallgebiet prägende räumliche und kulturhistorische Elemente, intensive touristische Nutzung

Zuschauerraum

Historische Ebene "Alusuisse"

natürliche / naturnahe Elemente: - Grünanlage mit parkartigem Baumbestand - Grünflächen im Hangbereich Infrastrukturanlagen: - Fussweg im Hangbereich historische Bauten: - Gebäude "Alusuisse im Lauffe" - Mühlenradhaus

mittel

Gesamtcharakter: Touristisch stark genutzte Bereiche mit technischen Infrastrukturanlagen unterschiedlicher Dimensionierung und Dominanz (Erlebnisbereich, "1. Reihe", direkt am Rhein)

1. Reihe

Flaniermeile

natürliche / naturnahe Elemente: - Baumreihe entlang Ufer (bei Schlössli Wörth) - Fledermaushöhle unter Fischzucht Infrastrukturanlagen: - Uferpromenade mit Sitzbänken, Aussichtsbereichen, Infotafeln etc. - Schiffsanleger - Restaurant "Park" - Fischzuchtanlage historische Bauten: - Pumpenhaus

hoch


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Raumeinheit

Teilräume

Charakteristische Elemente / Nutzungen

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Empfindlichkeit

Gesamtcharakter: mit "Schlössli Wörth", "Flaniermeile" und "Alusuisse historische Ebene" flächenmässig grösster Bereich zum Erleben der Rheinfallkulisse - auch aus historischer Sicht

Kulisse

Südhang, Strukturierter Südhang "Bellevue"

natürliche / naturnahe Elemente - Verschiedene Landnutzungen mit teils extensiven, wertvollen Flächen (Trockenrasen) auf ehemaligen Rebkulturstandorten - Reptilienlebensräume am offenen Südhang Infrastrukturanlagen: - Zufahrtsstrassen - Bahnlinie - Fuss- und Velowege historische Bauten: - Bellevue - historische Verkehrswege

hoch

Gesamtcharakter: historische Bauten und Landmarken als prägende Bestandteile des Gesamtensembles Rheinfall, über lange Zeit hinweg relativ wenig veränderter Teilraum Kulisse

SIG historische Industriebauten

natürliche / naturnahe Elemente - keine Infrastrukturanlagen: - Zufahrtsstrassen historische Bauten: - Ensemble historischer Industriebauten der SIG

mittel

Gesamtcharakter: Neuzeitliche Industrie- und Gewerbestandorte, grossflächig abgeschlossene Areale (mangelhafte Durchgängigkeit)

Kulisse

SIG Industrie Plateau

natürliche / naturnahe Elemente - keine Infrastrukturanlagen: - Industrie- und Gewerbebauten - grosser Parkplatz - Eisenbahnlinie - künstliche Aufschüttungen historische Bauten: - keine

gering

Gesamtcharakter: Neuzeitliche Industrie- und Gewerbestandorte, grossflächig abgeschlossene Areale (mangelhafte Durchgängigkeit), Bebauung teilweise bis an den Uferbereich des Rheins

Kulisse

Aufschüttung "Röti"

natürliche / naturnahe Elemente - bewaldeter Hangbereich (zw. Kläranlage und Parkplatz) Infrastrukturanlagen: - Kläranlage - Industrie- und Gewerbebauten - künstliche Aufschüttungen historische Bauten: - keine

gering

Gesamtcharakter: alter Ortskern von Neuhausen mit weithin sichtbarer katholischer Kirche und teilweise historischer Bebauung

Kulisse

Industrieplatz

natürliche / naturnahe Elemente - Baumbestand im Siedlungsgebiet Infrastrukturanlagen: - Verkehrsinfrastrukturen, Bebauung etc. historische Bauten: - katholische Kirche - historische Verkehrswege

mittel


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Grundlagen zur Projektbeurteilung

4.4

17

Empfindlichkeiten Teilräume

Mit den Empfindlichkeiten der Teilräume soll im Grundsatz die folgende Fragestellung beantwortet werden: "WIE empfindlich sind die einzelnen Teilräume gegenüber verschiedenen Eingriffen und welche Wirkungen sind zu erwarten?" Die Empfindlichkeiten sind einerseits von der Qualität und Leistungsfähigkeit eines Landschaftsbestandteiles, andererseits von der Intensität der von einem Projekt ausgehenden Wirkungen abhängig. Die Empfindlichkeiten der einzelnen Teilräume sind tabellarisch in Anhang 1 dargestellt.


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

Anhang Anhang 1: Empfindlichkeiten Teilgebiete

18


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

19

Wasser-Elemente Rheinfall mit Rheinfallfelsen und Rheinfallbecken, Stromschnellen oberhalb Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber Flächen- / Funktionsverlust Rheinfall mit Rheinfallfelsen

hoch

Rheinfallbecken

hoch

Stromschnellen oberhalb

hoch

- Verlust / Beeinträchtigung von Lebensräumen - Verlust / Schmälerung wertgebender Landund den darin vorkommender seltenen und schaftsbestandteile - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden wertgebenden Tier - und Pflanzenarten räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Verlust / Beeinträchtigung der Strukturvielfalt

- Verlust / Verkleinerung erlebbarer Landschaftsbestandteile

Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung (Brücken- Flussbauwerke) Rheinfall mit Rheinfallfelsen

hoch

Rheinfallbecken

hoch

Stromschnellen oberhalb

hoch

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

Verlust / Beeinträchtigung von Lebensräumen - Beeinträchtigung der Erlebbarkeit des und den darin vorkommender seltenen und Gesamtschauspiels wertgebenden Tier - und Pflanzenarten Verlust / Beeinträchtigung der Gewässerdurchgängigkeit für darin lebende Arten bei Flussbauwerken

Veränderung der hydraulischen Gegebenheiten und des Abflussgeschehens (einschliesslich der Folgewirkungen auf die verschiedenen Lebensräume und Biozönosen in und am Gewässer) Rheinfall mit Rheinfallfelsen

hoch

Rheinfallbecken

hoch

Stromschnellen oberhalb

hoch

- Veränderung der Uferbereiche mit ihren Struktu- - Verlust / Beeinträchtigung der Lebensräume im - Veränderung der natürlichen, jahreszeitliren aufgrund der veränderten Wasserspiegellaund am Wasser und den darin vorkommenden chen Wasserstandsschwankungen als gen Biozönosen Bestandteil des Erlebnischarakters

Intensivierung der touristischen Nutzung (Erhöhung der Besucherzahlen einschl. der Folgewirkungen auf Frequenzen im Langsam- und Bootsverkehr) Rheinfall mit Rheinfallfelsen

hoch

Rheinfallbecken

mittel

Stromschnellen oberhalb

mittel

- Beeinträchtigung lärm- und störungsempfindli- - Beeinträchtigung der Erlebbarkeit des cher Lebensräume mit den darin vorkommenGesamtschauspiels an touristischen "Hot den Arten durch erhöhte Besucherströme Spots"

Empfindlichkeit gegenüber An-, Um- und Ausbau von touristischen Bauten und Anlagen Rheinfall mit Rheinfallfelsen

hoch

Rheinfallbecken

mittel

Stromschnellen oberhalb

mittel

- Verlust / Schmälerung wertgebender Land- Verlust / Beeinträchtigung angrenzender geschaftsbestandteile schützter Lebensräume - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäudeund Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen)

- Verlust / Verkleinerung erlebbarer Landschaftsbestandteile


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

20

Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber raumbildenden und raumwirksamen Neubauten und Anlagen Rheinfall mit Rheinfallfelsen

hoch

Rheinfallbecken

hoch

Stromschnellen oberhalb

hoch

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäudeund Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen) - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Einschränkung / Beeinträchtigung der Erlebbarkeit durch veränderte bzw. unterbrochene Sichthorizonte und Sichtachsen


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

21

Historische Bauten und Landmarken Schloss Laufen, Schlössli Wörth, Rheinfall Mühle, historische SIG-Gebäude, Eisenbahnbrücke und Aussichtspunkte Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber An-, Um- und Ausbauten Schloss Laufen

hoch

Schlössli Wörth

hoch

Rheinfall Mühle

hoch

Historische SIG-Gebäude

mittel

Eisenbahnbrücke

hoch

Aussichtspunkte

gering

- Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gebäudeensembles und des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäude- und Anlagenaus- gestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen) - Verlust / Beeinträchtigung der Strukturvielfalt

Verlust / Beeinträchtigung angrenzender geschützter Lebensräume und Einzelobjekte (Hecken, Bäume) Beeinträchtigung von eventuell vorkommenden Arten, die die historischen Gebäude als Habitat nutzen (Fledermäuse, Turmfalke)

Intensivierung der touristischen Nutzung (Erhöhung der Besucherzahlen einschl. der Folgewirkungen auf Frequenzen im Langsam- und Bootsverkehr) Schloss Laufen

mittel

Schlössli Wörth

hoch

Rheinfall Mühle

mittel

Historische SIG-Gebäude

gering

Eisenbahnbrücke

gering

Aussichtspunkte (Känzeli, Rheinfallfelsen, Rheinfall Mühle, Schlössli Wörth)

hoch

Sonstige Aussichtspunkte

gering

- Beeinträchtigung angrenzender lärm- und - Beeinträchtigung der Erlebbarkeit des störungsempfindlicher Lebensräume mit den Gesamtschauspiels an touristischen "Hot darin vorkommenden Arten durch erhöhte BeSpots" sucherströme

Empfindlichkeit gegenüber An-, Umbauten von angrenzenden touristischen Bauten und Anlagen Schloss Laufen

hoch

Schlössli Wörth

hoch

Rheinfall Mühle

hoch

Historische SIG-Gebäude

gering

Eisenbahnbrücke

gering

Aussichtspunkte (Känzeli, Rheinfallfelsen, Rheinfall Mühle, Schlössli Wörth)

mittel

Sonstige Aussichtspunkte

gering

- Verlust / Schmälerung historischer Umgebungs- - Verlust / Beeinträchtigung angrenzender gebereiche schützter Lebensräume und Einzelobjekte - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des jeweiligen Gebäudeensembles und des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäude- und Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen)

- Verlust / Verkleinerung erlebbarer Landschaftsbestandteile - Einschränkung / Beeinträchtigung der Erlebbarkeit durch veränderte bzw. unterbrochene Sichthorizonte und Sichtachsen sowohl innerhalb des jeweiligen Gebäudeareals, als auch im Gesamtensemble


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

22

Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber raumbildenden und raumwirksamen Neubauten und Anlagen Schloss Laufen

hoch

Schlössli Wörth

hoch

Rheinfall Mühle

hoch

Historische SIG-Gebäude

hoch

Eisenbahnbrücke

hoch

Aussichtspunkte (Känzeli, Rheinfallfelsen, Rheinfall Mühle, Schlössli Wörth)

hoch

Sonstige Aussichtspunkte

mittel

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäudeund Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen) - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Einschränkung / Beeinträchtigung der Erlebbarkeit durch veränderte bzw. unterbrochene Sichthorizonte und Sichtachsen


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

23

Historische Anlagen Historischer ehemaliger Standort Allusuisse, Laufener Landwirtschaft Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber Flächen- / Funktionsverlust Alusuisse historische Ebene

mittel

Laufener Landwirtschaft

hoch

- Verlust / Beeinträchtigung angrenzender ge- Verlust / Schmälerung wertgebender Land- Verlust / Verkleinerung erlebbarer Landschützter Lebensräume und Einzelobjekte (He- schaftsbestandteile schaftsbestandteile - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden cken, Bäume) - Einschränkung / Verkleinerung von Zoräumlichen, wahrnehmbaren Gliederung nen / Bewegungszonen, die durch die Begehbarkeit die Erlebbarkeit ermögli- Verlust / Beeinträchtigung der Strukturvielfalt chen (historisches Areal Alusuisse angrenzend an "Flaniermeile", "Südhang"; historischer, primärer Aufenthaltsort, um den Rheinfall zu erleben)

Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung Strassen und Bahnstrecken Alusuisse historische Ebene

hoch

Laufener Landwirtschaft Rad-, Fuss- und Wanderwege

hoch

Alusuisse historische Ebene

gering

Laufener Landwirtschaft

mittel

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden - Beeinträchtigung zusammenhängender geräumlichen, wahrnehmbaren Gliederung schützter Lebensräume (Hecken, Baumgruppen, extensive Landwirtschaftsflächen) - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Beeinträchtigung erlebbarer Landschaftsbestandteile durch zu hohe Erschliessungsdichte - Einschränkung / Verkleinerung von Zonen / Bewegungszonen, die durch die Begehbarkeit die Erlebbarkeit ermöglichen (historisches Areal Alusuisse angrenzend an "Flaniermeile", "Südhang"; historischer, primärer Aufenthaltsort, um den Rheinfall zu erleben)

Intensivierung der touristischen Nutzung (Erhöhung der Besucherzahlen einschl. der Folgewirkungen auf Frequenzen im Langsam- und Bootsverkehr) Alusuisse historische Ebene

mittel

Laufener Landwirtschaft

mittel

- Beeinträchtigung angrenzender Lebensräume - Beeinträchtigung der Erlebbarkeit des mit den darin vorkommenden Arten durch erGesamtschauspiels an touristischen "Hot höhte Besucherströme Spots"


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

24

Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber An-, Umbauten von angrenzenden touristischen Bauten und Anlagen Alusuisse historische Ebene

gering

Laufener Landwirtschaft

mittel

- Verlust / Schmälerung historischer Umgebungsbereiche - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des jeweiligen Gebäudeensembles und des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäude- und Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen)

- Verlust / Verkleinerung erlebbarer Landschaftsbestandteile

Empfindlichkeit gegenüber raumbildenden und raumwirksamen Neubauten und Anlagen Alusuisse historische Ebene

hoch

Laufener Landwirtschaft

hoch

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäudeund Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen) - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Einschränkung / Beeinträchtigung der Erlebbarkeit durch veränderte bzw. unterbrochene Sichthorizonte und Sichtachsen


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

25

Touristische Elemente Flaniermeile am Rheinfallbecken, Schiffsbetrieb mit Anlegestellen Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber Flächen- / Funktionsverlust Flaniermeile am Rheinfallbecken

hoch

Schiffsbetrieb mit Anlegestellen

hoch

- Einschränkung / Verlust von Zonen / Bewegungszonen, die durch die Begehbarkeit die Erlebbarkeit ermöglichen (historisches Areal Alusuisse angrenzend an "Flaniermeile", "Südhang"; historischer, primärer Aufenthaltsort, um den Rheinfall zu erleben; Bootsbetrieb)

Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung Strassen und Bahnstrecken, Flussbauwerke Flaniermeile am Rheinfallbecken

hoch

Schiffsbetrieb mit Anlegestellen Rad-, Fuss- und Wanderwege

hoch

Flaniermeile am Rheinfallbecken

gering

Schiffsbetrieb mit Anlegestellen

gering

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Beeinträchtigung erlebbarer Landschaftsbestandteile durch zu hohe Erschliessungsdichte - Einschränkung / Verkleinerung von Zonen / Bewegungszonen, die durch die Begehbarkeit die Erlebbarkeit ermöglichen (historisches Areal Alusuisse angrenzend an "Flaniermeile", "Südhang"; historischer, primärer Aufenthaltsort, um den Rheinfall zu erleben, Bootsbetrieb)

Intensivierung der touristischen Nutzung (Erhöhung der Besucherzahlen einschl. der Folgewirkungen auf Frequenzen im Langsam- und Bootsverkehr) Flaniermeile am Rheinfallbecken

gering

Schiffsbetrieb mit Anlegestellen

mittel

- Beeinträchtigung der Erlebbarkeit des Gesamtschauspiels an touristischen "Hot Spots" und Anlegestellen durch erhöhte Besucherfrequenzen.

Empfindlichkeit gegenüber An-, Umbauten von angrenzenden touristischen Bauten und Anlagen Flaniermeile am Rheinfallbecken

mittel

Schiffsbetrieb mit Anlegestellen

mittel

- Verlust / Schmälerung historischer Umgebungsbereiche - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehen-

- Verkleinerung erlebbarer Landschaftsbestandteile - Einschränkung / Verkleinerung von wichtigen Knotenpunkten, Zonen / Bewegungszonen, die durch die Begehbarkeit


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

26

Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild Landschaftsinventar den, visuellen Wahrnehmung der örtlichen Bereiche und des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäude- und Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen)

Erlebnischarakter die Erlebbarkeit ermöglichen

Empfindlichkeit gegenüber An-, Umbauten von angrenzenden touristischen Bauten und Anlagen Flaniermeile am Rheinfallbecken

hoch

Schiffsbetrieb mit Anlegestellen

hoch

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäudeund Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen) - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Einschränkung / Beeinträchtigung der Erlebbarkeit durch veränderte bzw. unterbrochene Sichthorizonte und Sichtachsen


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

27

Siedlungselemente Ortskern «Oberbärg» und «Industrieplatz» Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber Flächen- / Funktionsverlust hoch

- Verlust des ursprünglichen, historischen Ortskerns von Neuhausen mit prägender weithin sichtbarer kath. Kirche und teilweise historischer Bebauung - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Einschränkung / Verlust von historischen, charakteristischen Siedlungsbereichen

Ortskern "Oberbärg" und Industrieplatz Rad-, Fuss- und Wanderwege

mittel

- Einschränkung / Verkleinerung von historischen Siedlungsbereichen

Ortskern "Oberbärg" und Industrieplatz

gering

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

Ortskern "Oberbärg" und Industrieplatz

Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung Strassen und Bahnstrecken, Flussbauwerke

Intensivierung der touristischen Nutzung (Erhöhung der Besucherzahlen einschl. der Folgewirkungen auf Frequenzen im Langsamverkehr) Ortskern "Oberbärg" und Industrieplatz

- Beeinträchtigung der Erlebbarkeit des historischen Siedlungsbereiches mit seinem Gebäudeensemble.

gering

Empfindlichkeit gegenüber An-, Umbauten von angrenzenden touristischen Bauten und Anlagen Ortskern "Oberbärg" und Industrieplatz

mittel

- Verlust / Schmälerung historischer Umgebungsbereiche - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung der örtlichen Bereiche und des Gesamtschauspiels durch optisch

- Verkleinerung erlebbarer historischer Siedlungsbestandteile


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

28

stark wirkende Gebäude- und Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen) Empfindlichkeit gegenüber raumbildenden und raumwirksamen Neubauten und Anlagen Ortskern "Oberbärg" und Industrieplatz

hoch

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäudeund Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen) - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Einschränkung / Beeinträchtigung der Erlebbarkeit durch veränderte bzw. unterbrochene Sichthorizonte und Sichtachsen


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

29

Topografische Elemente mit Vegetation Bewaldete Ufer / Steilhänge, offen strukturierter Südhang Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild

Landschaftsinventar

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber Flächen- / Funktionsverlust Bewaldete Ufer

hoch

Offen strukturierte Südhänge

hoch

- Verlust / Schmälerung wertgebender Landschaftsbestandteile - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung / Topografie - Verlust / Beeinträchtigung der Strukturvielfalt

Verlust / Beeinträchtigung von Einzelstrukturen - Verlust / Verkleinerung erlebbarer Landschaftsbestandteile Verlust / Beeinträchtigung von Lebensräumen und den darin vorkommender seltenen und - Einschränkung / Verkleinerung von Zowertgebenden Tier - und Pflanzenarten nen / Bewegungszonen, die durch die Begehbarkeit die Erlebbarkeit ermöglichen (historisches Areal Alusuisse angrenzend an "Flaniermeile", "Südhang"; historischer, primärer Aufenthaltsort, um den Rheinfall zu erleben)

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

Beeinträchtigung zusammenhängender geschützter Lebensräume (Hecken, Baumgruppen, Waldgesellschaften, extensive Landwirtschaftsflächen)

Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung Strassen und Bahnstrecken Bewaldete Ufer

hoch

Offen strukturierte Südhänge Rad-, Fuss- und Wanderwege

hoch

Bewaldete Ufer

hoch

Offen strukturierte Südhänge

mittel

- Beeinträchtigung erlebbarer Landschaftsbestandteile durch zu hohe Erschliessungsdichte - Einschränkung / Verkleinerung von Zonen / Bewegungszonen, die durch die Begehbarkeit die Erlebbarkeit ermöglichen (historisches Areal Alusuisse angrenzend an "Flaniermeile", "Südhang"; historischer, primärer Aufenthaltsort, um den Rheinfall zu erleben)

Intensivierung der touristischen Nutzung (Erhöhung der Besucherzahlen einschl. der Folgewirkungen auf Frequenzen im Langsam- und Bootsverkehr) Bewaldete Ufer

hoch

Offen strukturierte Südhänge

mittel

- Beeinträchtigung lärm- und störungsempfindli- - Beeinträchtigung der Erlebbarkeit des cher Lebensräume mit den darin vorkommenGesamtschauspiels an touristischen "Hot den Arten durch erhöhte Besucherströme Spots"

Empfindlichkeit gegenüber An-, Umbauten von angrenzenden touristischen Bauten und Anlagen Bewaldete Ufer

hoch

Offen strukturierte Südhänge

hoch

- Verlust / Schmälerung wertgebender Land- Verlust / Beeinträchtigung angrenzender geschaftsbestandteile schützter Lebensräume - Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden

- Verlust / Verkleinerung erlebbarer Landschaftsbestandteile


Leitfaden Landschaft Rheinfall | Anhang

30

Mögliche Wirkungen auf: Landschaftsbild Landschaftsinventar räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäudeund Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen)

Erlebnischarakter

Empfindlichkeit gegenüber raumbildenden und raumwirksamen Neubauten und Anlagen Bewaldete Ufer

hoch

Offen strukturierte Südhänge

hoch

- Veränderung / Beeinträchtigung der bestehenden räumlichen, wahrnehmbaren Gliederung - Beeinträchtigung / Veränderung der bestehenden, visuellen Wahrnehmung des Gesamtschauspiels durch optisch stark wirkende Gebäudeund Anlagenausgestaltung (Farben, Materialien, Struktur der Aussenhüllen) - Beeinträchtigung von bestehenden Sichthorizonten - Beeinträchtigung / Unterbrechung von bestehenden Sichtachsen

- Einschränkung / Beeinträchtigung der Erlebbarkeit durch veränderte bzw. unterbrochene Sichthorizonte und Sichtachsen



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