Kinder- und Jugendpolitik Kanton Schaffhausen Leitsätze
Leitsätze Der Kanton setzt sich aktiv für die Kinder- und Jugendpolitik ein. Den unterschiedlichen Realitäten der Kinder und Jugendlichen wird im Sinne der Chancengerechtigkeit Rechnung getragen. Dabei werden möglichst alle Handlungsfelder im sozialen, kulturellen, gesundheitlichen und rechtlichen Bereich berücksichtigt. Die Gemeinden werden bei ihren Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik unterstützt.
Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen ist durch bedarfsgerechte und koordinierte Massnahmen gewährleistet. Die mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien arbeitenden Organisationen erfüllen ihre Aufgaben zum Schutz, zur Hilfe und zur Förderung koordiniert und mit geklärten Zuständigkeiten. Sie fördern in der Gesellschaft das Bewusstsein für die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Sie ermöglichen den Zugang zu den Angeboten.
Kinder und Jugendliche werden in ihrer gesunden Entwicklung und sozialen Integration durch ein vielfältiges Angebot gefördert. Der Kanton unterstützt die Weiterentwicklung von Angeboten der Kinder- und Jugendförderung. Dabei stehen die Erarbeitung von konzeptuellen Grundlagen, die Weiterentwicklung und Vernetzung der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Gesundheitsförderung im Zentrum.
Kinder und Jugendliche können ihre Bedürfnisse und Sichtweise bei Themen, die für sie bedeutsamen Themen sind, einbringen. Der Kanton sensibilisiert und informiert über die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Die Formen der Beteiligung berücksichtigen den jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen.
Informationen über die Angebote zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind allen interessierten Personen einfach zugänglich. Eine kantonale Angebotsübersicht erleichtert den Nutzerinnen und Nutzern die Orientierung und die Suche nach entsprechenden Angeboten.
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Erläuterungen Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben Haltungen und Grundlagen der Kinder- und Jugendpolitik. Dies soll zu einem gemeinsamen Verständnis und damit zur Weiterentwicklung dieses Bereiches führen.
Kontext Im Rahmen des kantonalen Programms "schützen.fördern.beteiligen." 2016-2018 wurden die vorliegenden Leitsätze der Kinder- und Jugendpolitik des Kantons Schaffhausen von einer Fachgruppe entwickelt und von der politischen Steuerungsgruppe Kinder- und Jugendpolitik verabschiedet.
Zweck Die Leitsätze sind richtungsweisend für die aktuelle kantonale Kinder- und Jugendpolitik. Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und die Entfaltung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Leitsätze bilden die Grundlage für kantonale Projekte und konkrete Massnahmen, welche im Rahmen der Legislatur- und Jahresplanungen und in Abstimmung mit aktuellen Entwicklungen und den zur Verfügung stehenden Mitteln beschlossen werden. Die Leitsätze dienen Akteuren der Kinder- und Jugendförderung sowie Fachpersonen aus dem Bereich Kinder- und Jugendschutz als Orientierung und Information.
Rechtliche Grundlagen Die Kinder- und Jugendpolitik stützt sich auf eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen. Da sich Bund, Kantone und Gemeinden die Zuständigkeit teilen, finden sich diese auf allen drei Ebenen. Massgebend auf Bundesebene sind die Schweizerische Bundesverfassung und die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie seit dem 1.1.2013 das Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dieses unterstützt die Kantone im Aufbau und der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik. In der Kantonsverfassung des Kantons Schaffhausen sind mehrere Artikel mit konkretem Bezug zu Kindern und Jugendlichen zu finden. Art. 14 stellt den Schutz und die Fürsorge ins Zentrum. Die Schul-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen wie auch deren Förderung und Integration werden in Art. 15, 22, 86 und 92 thematisiert. Die Verordnung über die Zusammenarbeit in der Jugendpolitik und Jugendhilfe (SHR 211.223, 2007) beschreibt zudem die Aufgaben des Kantons in den Bereichen Koordination, Vernetzung und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure in der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik. Zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen auf Kantonsebene erwähnen Kinder und Jugendliche in Bezug zur Gesundheits- und Suchtprävention, Bildung und zum Jugendstrafrecht. Die kantonalen Leitlinien zur Frühen Förderung, zur Integrationspolitik sowie zum Leben mit Behinderungen befassen sich mit weiteren Aspekten, welche spezifische Gruppen von Kindern und Jugendlichen betreffen. Sie sollen als Ergänzung zu den Leitsätzen betrachtet werden.
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Begriffsdefinitionen Kinder und Jugendliche Von Geburt an entwickeln sich Kinder als eigenständige Persönlichkeiten und gestalten ihre Umwelt aktiv als Teil ihrer Familie und anderen sozialen und kulturellen Gemeinschaften. Wie gut ihr Aufwachsen gelingt, hängt deshalb auch davon ab, welche Entwicklungsbedingungen und Beziehungsangebote sie in ihrem Umfeld vorfinden.
Kinder- und Jugendpolitik Kinder- und Jugendpolitik bedeutet, die Bedürfnisse von Familien, Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft wahrzunehmen und diesen mit bedarfsgerechten Angeboten und Interventionen zu begegnen. Kinder- und Jugendpolitik lässt sich nicht in einem isolierten Politikfeld realisieren. Sie will vielmehr als Querschnittsaufgabe verstanden werden, die in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen wirkt und eine gemeinschaftliche Aufgabe von Kanton, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen darstellt. Ziel der Kinder- und Jugendpolitik ist es, Kinder und Jugendliche schrittweise in ihrer Entwicklung zur Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung zu unterstützen. Drei Schwerpunkte kennzeichnen dabei die kantonale Kinder- und Jugendpolitik: Der Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Aufgabe des Kantons ist es, Rahmenbedingungen für die Förderung der sozialen, kulturellen und politischen Integration von Kindern und Jugendlichen (Förderung) zu schaffen. Es müssen frühzeitig Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen, wo die gesunde Entwicklung von Kindern gefährdet ist (Schutz). Kinder und Jugendliche sollen zudem an Entscheidungen beteiligt werden, die sie direkt betreffen und ermutigt werden, ihre Umwelt aktiv mitzugestalten (Beteiligung). Schutz, Förderung und Beteiligung können nicht als unabhängige Elemente betrachtet werden. Die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und selbstbewussten Persönlichkeiten hat zugleich präventive und schützende Auswirkungen. Gleichzeitig ist der angemessene Schutz von Kindern nur möglich, wenn diese ein Mitspracherecht haben. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen setzt wiederum die soziale Integration und eine gesunde Entwicklung voraus.
Dezember 2018 4