Wegleitung für die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen

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Wegleitung für die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen Primarstufe Sekundarstufe Ⅰ

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Erziehungsdepartement im Mai 2015 Genehmigt vom Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen am 3. Dezember 2014


Wegleitung

für die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen

Einleitung Die Qualität in der Schule basiert auf dem professionellen Handeln der Lehrpersonen. Die fachliche, didaktische und pädagogische Tätigkeit lässt sich nicht standardisieren. Das adäquate Handeln der Lehrpersonen ist deshalb ein Schlüsselelement der Schulqualität. Die Schulbehörden sind gemäss geltendem Schulgesetz verantwortlich für die Personalführung und im Rahmen der pädagogischen Führung auch für das Qualitätsmanagement ihrer Schulen. Qualität entsteht im Rahmen eines funktionierenden, wirkungsvollen Prozesses. Als Basis gelten die im Berufsauftrag für Lehrpersonen definierten Berufsfelder. Schulbehörden und Lehrpersonen führen mit dem Mitarbeitergespräch einen regelmässigen, institutionalisierten, konstruktiven und zukunftsgerichteten Austausch. Darin werden die Zusammenarbeit, die Ziele und Aufgaben sowie die Qualität und Quantität der Arbeitsleistung des Einzelnen besprochen und die individuelle Situation gemeinsam beurteilt. Das Mitarbeitergespräch ist Bestandteil der regelmässigen Kommunikation im Arbeitsalltag. Ziele der Mitarbeitergespräche sind die Erhaltung und Förderung der Professionalität der Lehrpersonen. Diese sind die wichtigsten Qualitätsträger. Die damit verbundene Beurteilung steht im Dienste von guten Schulen und gutem Unterricht. Die Mitarbeitergespräche sind ein wichtiges Führungs- und Organisationsinstrument. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat mit Beschluss vom 16. Dezember 1997 die Verordnung für die Beurteilung von Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen als verbindliche Grundlage für die Durchführung von Mitarbeitergesprächen erlassen. Die dazu notwendigen Instrumente sind ebenfalls für alle Schulen verbindlich. Die Verbindlichkeit der Instrumente ist Voraussetzung für einheitliche Verfahren und transparente Beurteilungskriterien, die eine wichtige Grundlage für eine vergleichbare Praxis der Mitarbeitergespräche darstellen. Ziel ist, dass alle Lehrpersonen an den Schaffhauser Schulen von differenzierten und professionellen Mitarbeitergesprächen profitieren können.

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Das Wichtigste in Kürze Grundsatz Am Anfang einer Beurteilung steht die Bezeichnung des für die Beurteilung verantwortlichen Schulbehördenmitgliedes durch die Schulbehörde und die fristgemässe Feststellung, welche Lehrpersonen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen in welchem Zeitraum qualifiziert werden müssen. Die Beurteilungen müssen frühzeitig angekündigt und die Modalitäten festgelegt werden.

Beurteilende Person Die beurteilende Person hat im Wesentlichen die folgenden Aufgaben: Ankündigen der Beurteilung (inkl. Festlegung Modalitäten, Termine usw.) Protokollieren der Unterrichtsbesuche Vorbereiten und Führen des Beurteilungsgesprächs

Lehrperson Die Lehrperson hat folgende Aufgaben: Vorbereiten des Beurteilungsgesprächs Erstellen der Berufsdokumentation

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Vorbereitung des Beurteilungsgesprächs Die beurteilende Person bereitet das Beurteilungsgespräch vor. Sie berücksichtigt dafür im Wesentlichen folgende Unterlagen: Beobachtungsprotokolle über die Unterrichtsbesuche Berufsdokumentation der Lehrperson

Beurteilungsgespräch Im Rahmen des Beurteilungsgesprächs werden die Leistungen, Perspektiven und Schwerpunkte besprochen. Am Gespräch nehmen die Lehrperson und die beurteilende Person teil. Die beurteilende Person erstellt im Anschluss an das Gespräch den Beurteilungsbericht zuhanden der Schulbehörde. Die Schulbehörde befindet über die Richtigkeit der formellen Beurteilung und meldet das Ergebnis an das Erziehungsdepartement.

Verfügung Zuständig für die Verfügung der Auswirkungen ist das Erziehungsdepartement auf Antrag der Schulbehörde.

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Ablaufschema ordentliche Beurteilung Schritt 1

Die zuständige Behörde ernennt und beauftragt die beurteilenden Personen. Sie legt fest, welche Lehrpersonen zu qualifizieren sind.

▼ Ablauf der Beurteilung vereinbaren

Beurteilende Person

Lehrperson Schritt 2

Die Lehrperson erstellt die Berufsdokumentation.

Schritt 3

Nun erfolgen mindestens zwei Unterrichtsbesuche mit anschliessenden Gesprächen und Besuchsprotokollen.

▼ ▼

Schritt 4

Verfassen des Beurteilungsberichts Vorbereitung des Beurteilungsgesprächs

▼ ▼ Ausserordentliche Beurteilung (siehe Seite 8)

Schritt 5

Beurteilungsgespräch mit Bekanntgabe des Ergebnisses

▼ Schritt 6

Die Schulbehörde beschliesst die Beurteilung und meldet das Ergebnis an das Erziehungsdepartement

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Ablauf ordentliche Beurteilung Schritt 1 Die Schulbehörde legt fest, welche Lehrpersonen im Laufe des Schuljahres beurteilt werden und bestimmt die dafür zuständige Person. Die Lehrpersonen werden von der beurteilenden Person in einem Gespräch über die stattfindende Beurteilung informiert. Die Abmachungen werden schriftlich festgehalten (Formular Planung Beurteilung).

Schritt 2 Die Lehrperson erstellt die Berufsdokumentation (Hinweise zur Berufsdokumentation) und stellt sie der beurteilenden Person zu. Nach Abschluss des Verfahrens geht die Berufsdokumentation zurück an die Lehrperson.

Schritt 3 Die beurteilende Person besucht die Lehrperson mindestens zweimal im Unterricht. Die Eindrücke aus den Besuchen werden im Unterrichtsprotokoll (Formular Unterrichtsbeobachtung) festgehalten. Im Anschluss an die Unterrichtsbesuche erfolgt jeweils ein Feedbackgespräch. Die Unterrichtsprotokolle werden der Lehrperson in Kopie abgegeben. Diese bilden die Grundlage für die Beurteilung des Bereichs Unterricht.

Schritt 4 Die beurteilende Person verfasst den Beurteilungsbericht (Formular Gesamtbeurteilung). Grundlage dazu bilden die Unterrichtsprotokolle, die Berufsdokumentation und allenfalls andere, am Vorbereitungsgespräch definierte, Unterlagen.

Schritt 5 Beurteilungsgespräch Die beurteilende Person führt das Beurteilungsgespräch und bezieht dabei die Sichtweise der Lehrperson mit ein. Die Zielvereinbarungen werden schriftlich festgehalten (Formular Gesamtbeurteilung). Die Bilanz der Gesamtbeurteilung lautet «erfüllt» oder «nicht erfüllt». (Bei Bilanz «nicht erfüllt» dem Ablaufschema ausserordentliche Beurteilung folgen) Das Beurteilungsdossier wird der Lehrperson in Kopie abgegeben. Die Akten werden archiviert.

Schritt 6 Die Schulbehörde meldet das Ergebnis der formellen Beurteilung an das Erziehungsdepartement und stellt Antrag (Formular Vollzugsmeldung).

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Ablaufschema ausserordentliche Beurteilung (Bilanz nicht erfüllt)

Schritte 1– 4

▼ Bilanz «nicht erfüllt»

▼ Schritt 5

Die beurteilende Person und das Schulinspektorat sprechen sich ab.

▼ Schritt 6

Die Schulbehörde bereitet unter Einbezug des Schulinspektorats das Gespräch vor.

Die Schulbehörde beschliesst eine zusätzliche resp. erweiterte Beurteilung und leitet Fördermassnahmen ein.

▼ Schritt 7

Die Lehrperson wird über die erweiterte Beurteilung und das weitere Vorgehen informiert.

▼ Bilanz nach Fördermassnahme. Das Beurteilungsgespräch wird vorbereitet.

Erweiterte Beurteilung und Umsetzung der Fördermassnahmen

Schritt 8

▼ Schritt 9

Beurteilungsgespräch mit Bekanntgabe des Ergebnisses

erfüllt

Schritt 10

Die Schulbehörde meldet das Ergebnis der formellen Beurteilung an das Erziehungsdepartement und stellt Antrag.

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nicht

erfüllt

Schritt 10

Die Schulbehörde meldet das Ergebnis der formellen Beurteilung an das Erziehungsdepartement und stellt Antrag.

teilweise erfüllt

Schritt 10

Die Schulbehörde meldet das Ergebnis der formellen Beurteilung an das Erziehungsdepartement und stellt Antrag.

Verfügung und Vollzug durch das Erziehungsdepartement/ Anstellungsbehörde

Verfügung und Vollzug durch das Erziehungsdepartement/ Anstellungsbehörde

Normalsituation

Auflösung des Arbeitsverhältnisses


Ablauf ausserordentliche Beurteilung (Bilanz nicht erfüllt)

Schritte 1 bis 4 analog Ablauf «ordentliche Beurteilung» Schritt 5 Bei sich abzeichnender Beurteilung «nicht erfüllt» ist zwingend das Schulinspektorat beizuziehen.

Schritt 6 Fördermassnahmen einleiten Besteht Handlungsbedarf, so plant und startet die Schulbehörde zusammen mit dem Schulinspektorat Fördermassnahmen. Über die Einleitung von Fördermassnahmen entscheidet die gesamte Schulbehörde. Sie ist verantwortlich für die Fallführung. Sie legt zusammen mit dem Schulinspektorat den Inhalt und die Ziele der Fördermassnahmen fest. Sie legt den dafür benötigten Zeitplan fest. Sie entscheidet über allfällig weitere Massnahmen.

Schritt 7 Die Lehrperson wird in einem Gespräch über die erweiterte Beurteilung und das weitere Vorgehen informiert. Sämtliche Abmachungen wie Ziele und Massnahmen sowie Fristen sind zwingend schriftlich festzuhalten (Formular Fördermassnahme).

Schritt 8 Nach Ablauf der Förderphase zieht die Schulbehörde zusammen mit dem Schulinspektorat Bilanz. Grundlage dafür sind die festgehaltenen Ziele. Erfüllt: Normalsituation. Weiteres Vorgehen analog ordentliche Beurteilung (Formular Bilanz nach Fördermassnahme). Nicht erfüllt: Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Teilweise erfüllt: Verlängerung der Fördermassnahmen.

Schritt 9 Beurteilungsgespräch mit der Lehrperson Die beurteilende Person führt zusammen mit dem Schulinspektorat das Beurteilungsgespräch (Formular Gesamtbeurteilung). Die Bilanz der Beurteilung lautet «erfüllt», «nicht erfüllt», oder «teilweise erfüllt». Das Beurteilungsdossier wird der Lehrperson in Kopie abgegeben. Die Akten werden archiviert.

Schritt 10 Die Schulbehörde meldet das Ergebnis der formellen Beurteilung an das Erziehungsdepartement und stellt Antrag (Formular Vollzugsmeldung).

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Ablaufschema ausserordentliche Beurteilung (vermutete Mängel)

Die Schulbehörde, die Schulleitung oder das Schulinspektorat kommen aufgrund eigener Beobachtungen oder aufgrund von Elternreklamationen, Fragestellungen/Anstössen von aussen, Vorkommnissen usw. zum Schluss, dass Mängel vorliegen könnten.

Mängel werden vermutet

Die Schulbehörde prüft unter Einbezug des Inspektorats allfällige Abklärungsmassnahmen.

Die Schulbehörde bereitet unter Einbezug des Schulinspektorats das Gespräch vor.

Die Schulbehörde beschliesst zusätzliche Abklärungen.

▼ Einladung der Lehrperson zu einem ausserordentlichen Gespräch unter Hinweis auf die wichtigsten Gründe.

▼ Gespräch inklusive Bekanntgabe der Massnahmen.

Die Schulbehörde bewertet die Erkenntnisse und beschliesst das weitere Vorgehen.

▼ Schritte 7– 10

siehe Ablaufschema Seite 8

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▼ Ablauf ordentliche Beurteilung


Ablauf ausserordentliche Beurteilung (vermutete Mängel)

Die Schulbehörde, die Schulleitung oder das Schulinspektorat kommen aufgrund eigener Beobachtungen oder aufgrund von Elternreklamationen, Fragestellungen/Anstössen von aussen, Vorkommnissen usw. zum Schluss, dass Mängel vorliegen könnten. Die Schulbehörde spricht sich mit dem Schulinspektorat ab und beschliesst zusätzliche Abklärungen (Vorgehen gemäss Ablaufschema vermutete Mängel). Bestätigen sich die Vermutungen, erfolgen die nächsten Schritte gemäss Ablaufschema «Bilanz nicht erfüllt». Der Einstieg erfolgt bei Schritt 6.

Schritt 6 Fördermassnahmen einleiten Fördermassnahmen können auch ausserhalb des ordentlichen Beurteilungsverfahrens eingeleitet werden, wenn die Schulbehörde zusammen mit dem Schulinspektorat Mängel in der Schulführung feststellt. Besteht Handlungsbedarf, so plant und startet die Schulbehörde zusammen mit dem Schulinspektorat Fördermassnahmen. Über die Einleitung von Fördermassnahmen entscheidet die gesamte Schulbehörde. Sie ist verantwortlich für die Fallführung. Sie legt zusammen mit dem Schulinspektorat den Inhalt und die Ziele der Fördermassnahmen fest. Sie legt den dafür benötigten Zeitplan fest. Sie entscheidet über allfällig weitere Massnahmen.

Schritte 7 – 10 Vergleiche Seite 9

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Rahmenbedingungen Sämtliche Gesetzestexte wie Personalgesetz, Lehrerverordnung, Verordnung betreffend die Beurteilung von Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen, Verordnung über die Weiterbildung von Lehrpersonen sind unter www.schule.sh.ch (Stichwortsuche) zu finden. Ebenso sind der Berufsauftrag und der Qualitätsrahmen auf der Seite www.schule.sh.ch aufgeschaltet.

Instrumente:

➞ Dokumente online unter www.schule.sh.ch Planung Beurteilung, siehe Seite 14 Unterrichtsbeobachtungsbogen, siehe Seite 15 Orientierungshilfe zu Unterrichtsbeobachtungsbogen, siehe Seite 16 Berufsdokumentation, siehe Seite 18 Sichtweise Lehrpersonen, siehe Seite 19 Gesamtbeurteilung, siehe Seite 20 Formulierungshilfe für die Beurteilung der Lehrpersonen, siehe Seite 22 Einleitung von Fördermassnahmen, siehe Seite 25 Bilanz nach Fördermassnahmen, siehe Seite 25 Vollzugsmeldung Beurteilung Lehrpersonen, siehe Seite 26

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Anhang Auszug aus dem Qualitätsrahmen der Schulen der Primar- und Sekundarstufe I (Seite 14 – 15)

Qualitätsrahmen der Schulen der Primar- und Sekundarstufe Ⅰ im Kanton Schaffhausen Kindergarten Primarstufe Sekundarstufe Ⅰ Sonderpädagogik

Schulbehörde und Gemeinde Personalführung Die Schulbehörde ist grundsätzlich verantwortlich für die Personalplanung, insbesondere für die Personalgewinnung, -anstellung, -betreuung, -entwicklung und für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Die Schulbehörde … wählt qualifiziertes Personal aus und setzt es an geeigneter Stelle ein. macht regelmässige Unterrichtsbesuche, fördert die Motivation und das Potenzial der Mitarbeitenden und wertschätzt deren Leistung. sorgt für die Umsetzung der Verordnung über die Beurteilung der Lehrpersonen der Primar- und Sekundarstufe Ⅰ. ist erste Ansprechperson in Krisensituationen.

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Schulkreis:

Geburtsdatum:

Beurteilende Person:

Ort und Datum:

Datum des Beurteilungsgespr채ches:

(weitere Unterlagen nach Absprache)

Gesamtbeurteilung

Berufsdokumentation

Best채tigungen Weiterbildungen

Protokolle Unterrichtsbesuche

Unterlagen f체r das Beurteilungsgespr채ch:

Planung Beurteilung

Vorname:

Name:

Lehrperson

Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch


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Schulkreis:

Geburtsdatum:

Zeit:

Datum:

+

––

Bemerkungen / Beobachtungen:

++

+

––

Bemerkungen / Beobachtungen:

Steuerung durch positive Mittel, Lernatmosphäre, anregungsreiche Lernumgebung, Fehler als Chance

Lernklima

++

Nutzung der Unterrichtszeit, Einhaltung der Regeln, Umgang mit Störungen, Klarheit der Sprache, Auftreten der Lehrperson

Klassenführung

Gesamteindruck:

Fach:

Klasse:

Unterrichtsbeobachtungsbogen

Vorname:

Name:

Lehrperson

Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

––

––

Bemerkungen / Beobachtungen:

Besuchende Person:

Eingesehen Lehrperson:

Empfehlungen / Abmachungen:

Standardsprache

selten

selten

immer meistens

Standardsprache

Bemerkungen / Beobachtungen:

Bemerkungen:

Die Schülerinnen und Schüler sprechen untereinander und mit der Lehrperson

meistens

immer

Die Lehrperson spricht

+

Sprache

++

Lernprozesse

+

Aufbau der Lektion, Rituale, eigenverantwortliches Lernen, von und miteinander lernen

++

(Ziele transparent)

Zielorientierung


Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Orientierungshilfe zum Unterrichtsbeobachtungsbogen Gesamteindruck Auswahl an positiven Formulierungen

Auswahl an kritischen Formulierungen

• Ausgezeichneter, sehr guter Unterricht

• Stimmung im Klassenzimmer angespannt,

• Gut aufgebaute und strukturierte Lektion

• Eintöniger Unterricht

• …

• Beliebiger, wenig zielorientierter Unterricht

• Intensive, abwechslungsreiche Lektion

wenig wertschätzend

• Von gegenseitiger Wertschätzung / Empathie geprägte Unterrichtsatmosphäre

• Der Unterricht berücksichtigt die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen kaum

• …

Klassenführung Kriterien

Beispiele von Indikatoren (die Liste ist nicht abschliessend)

Die Unterrichtszeit wird für das Lernen genutzt.

Die Lehrperson und die Lernenden sind pünktlich. Geeignetes Material und Geräte liegen bereit.

Es entstehen kaum Wartezeiten für die Lernenden.

Der Unterricht ist weitgehend frei von Organisationsaktivitäten. Der Unterricht ist weitgehend störungsfrei.

Die Lernprozesse verlaufen ohne Unterbrechung.

Auftretende Störungen werden rasch erkannt und es erfolgt eine adäquate Reaktion.

Die Lehrperson bezieht die Lernenden bei der Lösung von Problemen aktiv mit ein. Die Regeln werden eingehalten.

Im Schulzimmer sind die Regeln wahrnehmbar.

Lernende und Lehrperson sprechen klar und deutlich.

Die Lehrperson gibt klare und eindeutig formulierte Anweisungen.

Die Lehrperson verfügt über ein angemessenes Auftreten.

Die Lehrperson lenkt durch ihr Auftreten die Lernenden nicht ab:

Alle Beteiligten halten die Regeln mehrheitlich ein. Die Lernenden sind gut zu verstehen. – Erscheinungsbild – Sprache – …

Lernklima Kriterien

Beispiele von Indikatoren (die Liste ist nicht abschliessend)

Die Lehrperson steuert den Unterricht durch positive Mittel.

Der Umgangston ist freundlich. Die Lernenden werden gelobt.

Schwächere Lernende werden ermutigt.

Der nonverbale Ausdruck zeugt von Empathie und Herzlichkeit. Die Lehrperson nimmt Vorschläge der Lernenden ernst.

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Lernklima Kriterien

Beispiele von Indikatoren (die Liste ist nicht abschliessend)

Die Lernsituation ist entspannt.

Humor hat im Unterricht Platz.

Die Lehrperson reagiert gelassen auf kritische Ereignisse und Störungen. Die Lernenden erhalten die Möglichkeit, sich zu bewegen oder in Bewegung zu lernen.

Der Unterrichtsraum ist als anregungsreiche Lernumgebung gestaltet.

Lernangebote, Denkhilfen und Medien stehen den Lernenden zur Verfügung. Schülerarbeiten werden ansprechend präsentiert. Der Unterrichtsraum ist funktional eingerichtet.

Die Lehrperson geht mit Schülerfehlern so um, dass sie eine Lernchance darstellen.

Die Lehrperson gibt Hinweise, die das Lernverständnis fördern.

Die Lernenden erfahren nicht nur, dass etwas falsch ist, sondern auch warum. Die Wartezeit nach Fragen ist ausreichend.

Zielorientierung Kriterien

Beispiele von Indikatoren (die Liste ist nicht abschliessend)

Die Lehrperson macht den Lernenden Ziele, Abläufe und Erwartungen klar.

Die Ziele und/oder Abläufe sind für die Lernenden erkennbar. Die Lernenden kennen die Kriterien zur Zielerreichung.

Über das Erreichen der Ziele und den Weg wird reflektiert. Der Lektionsverlauf entspricht den deklarierten Zielen.

Lernprozesse Kriterien

Beispiele von Indikatoren (die Liste ist nicht abschliessend)

Die Lehrperson vermag das Interesse der Lernenden zu wecken.

Beispiele und Aufgaben knüpfen an Erfahrungskontext, Interessen, ausserschulische Aktivitäten oder Lebenshorizonte der Lernenden an. Es wird thematisiert, dass und warum der Lernstoff im Alltag nützlich, wichtig und anwendbar ist.

Der Lernstoff wird mit Bekanntem und/oder anderen Fächern vernetzt. Die Lehrperson erklärt anschaulich und einfach.

Möglichst alle Lernenden werden in den Unterricht einbezogen. Die Lektionen sind inhaltlich klar und logisch gegliedert.

Die Unterrichtselemente gehen stimmig ineinander über. Der «rote» Faden der Lektion ist sichtbar. Die Aufgabenstellung ist verständlich.

Rituale werden gepflegt.

Unterrichtsbeginn und / oder -ende sind ritualisiert.

Die Lernenden werden persönlich begrüsst und / oder verabschiedet.

Unterrichtssprache Kriterien

Beispiele von Indikatoren (die Liste ist nicht abschliessend)

Die Lehrperson spricht Standardsprache.

Im Kindergarten: Mundart, mit Hochdeutschinseln Primar- und Sekundarstufe I: Hochdeutsch Fremdsprachenunterricht: Zielsprache

Die Schülerinnen und Schüler sprechen in der Standardsprache.

Angepasst an Stufe und Fach

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Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Berufsdokumentation Hinweise zur Berufsdokumentation

Die Berufsdokumentation ist ein Mittel der Selbstreflexion des eigenen Tuns und der Selbststeuerung. Sie ist in Teilbereichen vergleichbar mit Bewerbungsunterlagen und beinhaltet unter anderem persönliche Reflexionen, Auskünfte über Weiterbildungen sowie weitere berufsrelevante Unterlagen. Die Berufsdokumentation zeigt die Leistungen von Lehrpersonen auf zuhanden von vorgesetzten Stellen und dient als Referenz in der weiteren Berufslaufbahn. Die Berufsdokumentation ist Bestandteil im Beurteilungsverfahren der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen. Einige Teilbereiche im Beurteilungsverfahren können nur in einer Berufsdokumentation dargestellt werden, weil sie bei Unterrichtsbesuchen nicht zu beobachten sind. Es steht den Beteiligten frei, in welcher Weise sie die Bereiche ihrer Tätigkeit beschreiben und ausweisen wollen. Die Berufsdokumentation ist Eigentum der Lehrperson und wird nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens durch die Schulbehörde der Lehrperson zurückgegeben.

Inhalt:

Die Berufsdokumentation enthält unter anderem Aussagen zu folgenden Bereichen: Beruflicher Werdegang

Ausbildungen, bisherige Tätigkeiten

Weiterbildung

Besuchte und geplante Weiterbildungen

Elternkontakte

Art der Elternkontakte Anderweitige Öffentlichkeitsarbeit

Anonymisierte Aussensicht der beruflichen Tätigkeit

Eigene Erkenntnisse aus einer anonymisierten Schüler- und / oder Elternbefragung im laufenden oder vergangenen Schuljahr (Die eigentlichen Befragungsergebnisse müssen gegenüber der beurteilenden Person nicht offengelegt werden) Erkenntnisse aus kollegialem Feedback

Planungsunterlagen

Quartals- und / oder Jahresplanungen

Sichtweise Lehrperson

Bestandteil der Berufsdokumentation

Schulberichte

Können beigelegt werden

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Schulkreis:

Geburtsdatum:

(Engagement, Ämter, Umgang mit Konflikten, etc.)

Aussagen, Rückmeldungen zu den Bereichen Schulhaus / Schulhausteam

(positive Aspekte, negative Aspekte, Änderungsvorschläge)

Aussagen, Rückmeldungen zur eigenen Tätigkeit

Vorname:

Name:

Sichtweise Lehrperson (obligatorischer Bestandteil der Berufsdokumentation)

Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Unterschrift:

Ort / Datum:

Berufliche Perspektiven, Ziele

Aussagen, Rückmeldungen zur Zusammenarbeit mit vorgesetzten Stellen und unterstützenden Diensten


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Bemerkungen:

erfüllt

nicht erfüllt

Weiterbildungspflicht

Unterricht:

Besuchsdaten:

Unterricht

Beurteilende Person:

Schulkreis:

Geburtsdatum:

Gesamtbeurteilung

Vorname:

Name:

Lehrperson

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(Offenheit gegenüber Neuem, Umgang mit Konflikten, Perspektiven, persönliche Zielsetzungen)

Persönlichkeitsbereiche

Umgang mit vorgesetzten Stellen und schulischen Diensten

(Mitarbeit bei Projekten, Aufgaben für die Schule als Ganzes, Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, etc.)

Engagement Schule und Team


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nicht erfüllt

Schulpräsidium:

Ort / Datum:

Zielvereinbarungen und Abmachungen

Eingesehen Lehrperson:

gemäss §5 der VO betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen

Auswirkungen

erfüllt

Gesamtwürdigung / Bilanz


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Formulierungshilfe für die Beurteilung von Lehrpersonen (Alle Aussagen sind positiv formuliert und können je nach Ausprägung angepasst werden)

Unterricht  Siehe Kriterien Unterricht

Engagement Schule und Team Die Lehrperson …  setzt sich im Team ein und übernimmt Aufgaben.  bringt ihre Stärken im Team ein.  kann ihre Wünsche und Bedürfnisse im Team einbringen.  pflegt die zielgerichtete und ressourcenorientierte Teamarbeit.  pflegt einen konstruktiven Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen.  kennt die aktuellen Schulentwicklungstendenzen.  trägt Schulentwicklungsprojekte aktiv mit.  legt Wert auf eine gute Zusammenarbeit im Team.  arbeitet mit Fachlehrpersonen und Therapeutinnen konstruktiv zusammen.  arbeitet eng mit sozialpädagogischen Fachkräften (z. B. Schulsozialarbeit) zusammen.  sucht den Kontakt mit den Erziehungsberechtigten und schafft Möglichkeiten zum Austausch.  weiss um ihre Rolle als öffentliche Person und setzt sich aktiv für eine glaubwürdige Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit ein.  setzt sich für einen konstruktiven Umgang im Team mit Gesellschaftsthemen wie Gleichstellung der Geschlechter, Rassismus, Mobbing etc. ein.  arbeitet bei der Ausgestaltung einer gemeinsamen Schulkultur mit.  kooperiert mit anderen Lehrpersonen für die Ausgestaltung des Unterrichts.  tauscht sich regelmässig fach-, klassen- oder jahrgangsbezogen über Aufgabenstellungen und Leistungsresultate aus.  schafft sich geeignete Arbeitsstrukturen für die Kooperation untereinander, auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Teilzeitkräften.  achtet auf eine ehrliche und nachhaltige Selbstspiegelung, z. B. durch kollegiales Feedback, Elternrückmeldungen und Rückmeldungen von Lernenden.  sieht sich als «Diener des Systems» und vermag sich dadurch auf die Bedürfnisse der Lernenden und der Schule als Organisation zu konzentrieren.  verhält sich im Umgang mit den Lernenden sowie im Team fehlerfreundlich.

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Umgang mit vorgesetzten Stellen und schulischen Diensten Die Lehrperson …  ist gegenüber den Behörden offen und pflegt einen angenehmen Umgang.  trägt Entscheide der vorgesetzten Stellen mit und setzt sie um.  verhält sich gegenüber Vorgesetzten und dem Team loyal.  kennt die Zugänge zu den schulischen Diensten und den vorgesetzten Stellen.  informiert die vorgesetzten Stellen von sich aus über Anlässe, auftretende Probleme etc.  sucht bei Fragen oder auftauchenden Problemen rechtzeitig den Kontakt zu den schulischen Diensten.  verhält sich im Umgang mit den schulischen Diensten rollentreu.  ist offen für andere Meinungen, Anregungen und Kritik.  kommt zu Gesprächen gut vorbereitet und dokumentiert.  kann eigene Interessen zu Gunsten einer sachorientierten Problemlösung zurückstellen.

Persönlichkeitsbereiche Die Lehrperson …  verfügt über professionelles Auftreten.  ist empathisch.  ist humorvoll.  ist belastbar.  setzt die Lernenden ins Zentrum des schulischen Alltags.  besitzt eine gute Balance von Nähe und Distanz zu den Lernenden.  weiss um die Wichtigkeit von Fehlern als Lernchance.  ist offen für neue Entwicklungen im schulischen Bereich.  ist bereit, Neues zu lernen.  bildet sich regelmässig bedarfsgerecht weiter.  fördert die ihr anvertrauten Kinder ihren Möglichkeiten entsprechend.  zeigt Interesse am Wohlergehen der Kinder.  bringt ihre Meinung ins Gespräch ein.  kann zuhören.  kann andere Meinungen akzeptieren.  ist offen für andere Meinungen, Anregungen und Kritik.  ist interessiert an der Wirkung des eigenen beruflichen Einsatzes.  nutzt die Möglichkeit der Hospitation zur professionellen Weiterentwicklung.  bleibt auch unter Belastung ruhig und gelassen.  sucht in schwierigen Situationen rechtzeitig Unterstützung.  ist offen für Veränderungen.  arbeitet korrekt, sorgfältig, zuverlässig und ökonomisch.

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Gesamtwürdigung / Bilanz Die Lehrperson …  überzeugt mit einem gut vorbereiteten und strukturierten Unterricht.  übernimmt Verantwortung im Team.  zeigt grosse Stärken in den Bereichen …  bildet sich bedarfsgerecht weiter.  schafft Möglichkeiten für einen guten Kontakt zu den Eltern.  arbeitet mit spürbarer Freude.  ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.  ist den Herausforderungen des schulischen Alltags gewachsen.  schafft eine positive und lernwirksame Schul- / Unterrichtslandschaft.  vermag mit ihrer Persönlichkeit zu begeistern/zu motivieren.  vermittelt Werte und Verhaltensweisen, welche ein konstruktives Zusammenleben ermöglichen.  ist offen für Neues und kennt die aktuellen Schulentwicklungstendenzen. Die Schulbehörde dankt für die Arbeit als Lehrer / Lehrerin und freut sich auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit im herausfordernden gesellschaftlichen Umfeld.

Zielvereinbarungen werden gemeinsam festgelegt und formuliert Stichworte:  Weiterbildung  Elternarbeit  Umgang mit Kritik

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Schulpräsidium:

Ort / Datum:

Lehrperson:

Die Frist für die Zielerreichung beträgt Nach Ablauf der Frist findet die Zielüberprüfung statt.

(Ziele überprüfbar formulieren)

Die Fördermassnahmen gelten als erfüllt, wenn folgende Ziele erreicht sind:

Begründung:

Schulpräsidium:

Ort / Datum:

Schulinspektorin / Schulinspektor

Beurteilende Person:

e) Einleitung von weiteren Fördermassnahmen

c) Lohnkürzung

b) Nichtgewähren einer Lohnerhöhung unabhängig von der zur Verfügung stehenden Lohnsumme

teilweise erfüllt

d) Auflösung des Arbeitsverhältnisses

nicht erfüllt

a) Gewähren einer Lohnerhöhung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lohnsumme

erfüllt

Beurteilung:

teilweise erfüllt

nicht erfüllt

erfüllt

Beurteilung:

Bilanz der Fördermassnahmen gemäss Verfügung Fördermassnahmen vom zwischen der oben genannten Gemeinde und der oben erwähnten Lehrperson.

Geburtsdatum:

Schulkreis:

Geburtsdatum:

Die Schulbehörde der oben genannten Gemeinde legt in Zusammenarbeit mit dem Schulinspektorat für die oben erwähnte Lehrperson folgende Fördermassnahmen fest:

Name:

Vorname:

Name:

Bilanz nach Fördermassnahmen

Schulkreis:

Lehrperson

Lehrperson

Einleitung von Fördermassnahmen

Vorname:

Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch


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Schulkreis:

Geburtsdatum:

Datum des Beurteilungsgespräches:

Schulpräsidium:

Ort / Datum:

e) Einleitung von Fördermassnahmen

c) Lohnkürzung

b) Nichtgewähren einer Lohnerhöhung unabhängig von der zur Verfügung stehenden Lohnsumme

teilweise erfüllt

d) Auflösung des Arbeitsverhältnisses

nicht erfüllt

a) Gewähren einer Lohnerhöhung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lohnsumme

erfüllt

Beurteilung:

(gemäss §5 der Verordnung betreffend die Beurteilung der Lehrpersonen an Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen)

Auswirkung

Beurteilende Person:

(Weiterleiten an Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I, Herrenacker 3, 8200 Schaffhausen; personaladministration.volksschule@ktsh.ch)

Vollzugsmeldung Beurteilung Lehrpersonen

Vorname:

Name:

Lehrperson

Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch



Dienststelle Primar- und Sekundarstufe Ⅰ Gedruckt auf REFUTURA FSC; 100 % Recyclingpapier, chlorfrei gebleicht, CO₂-neutral


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