Musteretiketten für Fleisch
Frischfleisch von Schwein/Schaf/Ziege
Sachbezeichnung, Tierart
Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer,
1 kg
Nettofüllmenge
zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MM
Verbrauchsfrist/ Mindesthaltbarkeitsdatum
gekühlt lagern bei 2 bis 6 °C
Temperatur und Lagerbedingungen
Gefördert aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder
ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Seite 1 von 12
Musteretiketten für Fleisch
Grillkotelett gewürzt
Sachbezeichnung
Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen
500 g
Nettofüllmenge
zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MM
Verbrauchsfrist/ Mindesthaltbarkeitsdatum
gekühlt lagern bei 2 bis 6 °C
Temperatur und Lagerbedingungen
Zutaten: Schweinefleisch, Sonnenblumenöl, Gewürze, Senf* (…., …., …. ), jodiertes Speisesalz
Zutaten
* Senf ist eine zusammengesetzte Zutat. Es sind daher sämtliche im Senf enthaltenen Zutaten zu deklarieren.
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Seite 2 von 11
Musteretiketten für Fleisch
Rindfleisch
Sachbezeichnung
Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen
1 kg
Nettofüllmenge
zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MM
Verbrauchsfrist/ Mindesthaltbarkeitsdatum
gekühlt lagern bei 2 bis 6 °C
Temperatur und Lagerbedingungen
Referenznummer des/der Tiere geschlachtet in Land (Österreich) Zulassungsnummer (Veterinärkontrollnummer) zerlegt in Land (Österreich) Zulassungsnummer (Vet.k.nr.) Herkunft Österreich oder geboren, gemästet, geschlachtet in Österreich
Herkunft
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Seite 3 von 11
Musteretiketten für Fleisch
Wildfleisch * Tierart angeben
Sachbezeichnung
Franz Jäger Forstweg 3, 1234 Wald
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen
1 kg
Nettofüllmenge
zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MM
Verbrauchsfrist/ Mindesthaltbarkeitsdatum
gekühlt lagern bei 2 bis 6 °C
Temperatur und Lagerbedingungen
* falls zutreffend, ist zusätzlich „Wildbret aus Direktvermarktung“ unter Nennung des Jagdgebietes zu deklarieren.
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Seite 4 von 11
Musteretiketten für Fleisch
Fleisch tiefgekühlt, (Tierart und Teilstück)
Sachbezeichnung, Tierart
Franz Fleischmann Schlachtgasse 3, 1234 Wurst
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen
1 kg
Nettofüllmenge
im ***-Tiefkühlfach mindestens haltbar bis TT/MM/JJ im Kühlschrank bei 2-6 °C 2 Tage haltbar nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren
Mindesthaltbarkeitsdatum
L-010906
Losnummer/Chargennummer
tiefgekühlt lagern bei - 18 °C
Temperatur und Lagerbedingungen
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Seite 5 von 11
Musteretiketten für Fleisch
Faschiertes *
Sachbezeichnung
Franz Fleischer Schlachtgasse 3, 1234 Wurst
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen
0,5 kg
Nettofüllmenge
zu verbrauchen bis TT/MM**
Verbrauchsfrist
gekühlt lagern bei 2 bis 4 °C
Temperatur und Lagerbedingungen
*) Faschiertes: Gemischtes „Faschiertes“ aus Rind und Schwein kann als „Faschiertes“ bezeichnet werden, sonst ist die Tierart anzugeben, z.B: Rinderfaschiertes. Bei über 50% Rindfleisch ist die %-Angabe Rindfleisch erforderlich.
** Faschiertes darf nur am Tag der Herstellung in Verkehr gebracht werden.
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Seite 6 von 11
Musteretiketten für Fleisch
Geflügel- oder Kaninchenfleisch*
Sachbezeichnung
Franz Fleischer Schlachtgasse 3, 1234 Wurst
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer, ev. Identitätskennzeichen
1,5 kg
Nettofüllmenge
zu verbrauchen bis TT/MM **
Verbrauchsfrist
gekühlt lagern bei 2 bis 6 °C
Temperatur und Lagerbedingungen
* Wird Geflügel oder Kaninchenfleisch nicht am Produktionsbetrieb und durch eine andere Person abgegeben, so ist zusätzlich zu deklarieren: „aus bäuerlicher Schlachtung“ mit Name und Adresse des Produzenten und dem Schlachtdatum; ** bei verpacktem Geflügel (auch vakuumverpackt) ist immer das Verbrauchsdatum anzugeben.
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Seite 7 von 11
Musteretiketten für Fleisch Kennzeichnungselemente für Fleisch 1. Handelsübliche Sachbezeichnung (Codex Kap. B14) Die Sachbezeichnung ist „Fleisch“ oder „Frischfleisch“, „Faschiertes“ etc. Die Angabe der Tierart und Teilstücke ist handelsüblich und die Deklaration daher empfehlenswert. Bei Fleisch als Zutat ist die Angabe der Tierart verpflichtend. Tiefkühlprodukte: Zusätzlich zur handelsüblichen Sachbezeichnung ist der Hinweis „tiefgefroren“, tiefgekühlt“, „gefrostet“ oder „Tiefkühlkost“ erforderlich.
2. Name und Anschrift des Erzeugers oder Verpackers oder Verkäufers, Bio-Kontrollnummer, Identitätskennzeichen Durch Name und Anschrift muss zurückverfolgt werden können, wer das Produkt in Verkehr gebracht hat. Wird das Produkt als Bio-Produkt bezeichnet, muss die Bio-Kontrollnummer auf das Etikett. Identitätskennzeichen: Ist der Direktvermarkter ein Schlachtbetrieb, so muss er als solcher zugelassen sein und eine Zulassungsnummer (Veterinärkontrollnummer) haben. Die Angabe dieser Nummer (=Identitätskennzeichen) auf dem Etikett ist aber nur erforderlich, wenn die Vermarktung außerhalb von Österreich (=nicht regional) oder an den Großhandel erfolgt. Beispiel für ein Identitätskennzeichen:
AT N – 123 EG
3. Nettofüllmenge Angabe in Gramm oder Kilogramm, bzw. die offizielle Abkürzung „g“ oder „kg“.
Achtung: Die Ziffernhöhe der Nennfüllmenge ist festgelegt! Packungsgröße in Gramm Zentiliter
Mindestschriftgröße in Millimeter
bis 200 >200 bis 1000
bis 20 >20 bis 100
3 4
1000
>100
6
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Musteretiketten für Fleisch 4. Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsfrist Verbrauchsfrist: für leicht verderbliche Produkte, z.B. Frischfleisch, frische Innereien. Bei verpacktem Geflügelfleisch (auch bei Vakuumverpackung) ist immer das Verbrauchsdatum anzugeben. Die Angabe hat mit „zu verbrauchen bis TT/MM“ zu erfolgen. Produkt mit Dehnfolie umhüllt frisches Fleisch von Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Lamm, Ziege, Kitz, Pferd und frische Innereien Knochen rohes Faschiertes, Wurstbrät, klein geschnittenes Fleisch (z.B. Geschnetzeltes) rohe Hühner Flügel, Junges, Innereien
Verbrauchsfrist 3 Tage
Lagertemperatur max. + 4 °C
2 Tage am Tag der Herstellung 5 Tage 3 Tage
max. 4 °C max. + 2 bis + 4 °C max. 4 °C max. - 1 bis + 3 °C
Diese Fristen sind per Erlass festgelegt, für die Angabe des entsprechenden Datums ist der Erzeuger verantwortlich. Die Verbrauchsfrist ist eine Verfallsfrist, d.h. die Ware darf am Tag nach der Verbrauchsfrist nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mindesthaltbarkeitsdatum Das Mindesthaltbarkeitsdatum kann bei vakuumverpacktem Fleisch angegeben werden (ausgenommen Geflügel). Es ist jenes Datum, bis zu dem die Ware die spezifischen Eigenschaften behält. Weil die Haltbarkeit eines Produktes von den Herstellungsbedingungen, Hygiene, etc. abhängig ist, muss sie der Hersteller wissen bzw. festlegen. Die Angabe hat mit „mindestens haltbar bis TT/MM“ zu erfolgen. Die Angabe „mindestens haltbar bis Ende MM/JJ“, kann bei Produkten mit einer Haltbarkeit von über 3 Monaten gemacht werden. Dann ist aber auch die Los- und Chargennummer anzugeben. Zusätzliche Angaben zum Mindeshaltbarkeitsdatum bei Tiefkühlprodukten: Aufbewahrungstemperatur - 18 °C oder weniger Erforderliche Anlage: z.B. im ***-Tiefkühlfach Lagerfrist beim Letztverbraucher z.B. „im Kühlschrank bei 2-6 °C 3 Tage haltbar“ Hinweis: „nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“ Beispiel: Schweinefleisch tiefgekühlt im ***-Tiefkühlfach mindestens haltbar bis TT/MM/JJ im Kühlschrank bei 2-6 °C 3 Tage haltbar, Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren
übrig gebliebenes Fleisch, soll nicht am letzten Tag der Verbrauchsfrist oder zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums tiefgefroren werden!
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Musteretiketten für Fleisch 5. Losnummer Die Losnummer ist eine frei wählbare Ziffern- oder Buchstabenkombination, mit „L“ beginnend. Der Hersteller soll daraus eindeutig das Produktionsdatum ableiten können, um im Fall eines Produktionsfehlers die betroffene Charge aus dem Verkehr zu nehmen (führen eines Chargenbuches).
Bei Produkten die länger als 3 Monate haltbar sind, ist die Losnummer anzugeben gilt
z.B. bei Tiefkühlprodukten! Die Angabe der Losnummer kann entfallen, wenn für das Produkt ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Tag genau angegeben wird: z.B. „mindestens haltbar bis 31.07.2008“.
6. Hinweise auf Temperaturen und Lagerbedingungen Der Hinweis auf die richtige Lagerung ist für die Haltbarkeit von Fleisch wichtig und gehört daher auf das Etikett: „gekühlt lagern bei xx°C“ siehe Verbrauchsfristen
7. Zutaten Unter dem Titel „Zutaten“ sind alle Stoffe anzugeben, die bei der Herstellung verwendet wurden und in irgendeiner Form im Endprodukt enthalten sind. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, zum Zeitpunkt der Herstellung anzuführen. Beispiel: Grillkotelett Zutaten: Schweinefleisch, Sonnenblumenöl, Gewürze, Weinsäureessig, Wasser, Zucker, Gewürze), jodiertes Speisesalz
Senf
(Senfkörner,
Allergenkennzeichnung: Allergene sind Stoffe, die bekannt sind dafür, dass sie allergische Reaktionen oder Überempfindlichkeit auslösen können. Sind in Fleischprodukten Allergene enthalten und werden diese nicht ohnehin in der Sachbezeichnung oder Zutatenliste genannt, so müssen diese mit dem Wortlaut „enthält“ und dem Allergen gekennzeichnet werden. Allergene sind u.a. Senf, Sellerie, Milch, glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut), Eier, Sesam, Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Pistazie, etc.) Erdnüsse, Sesamsamen Fisch, Soja, Schwefeldioxid und Sulfite. Bio-Produkte: Wird ein Produkt als „bio“ ausgelobt, ist die Kennzeichnung der Bio-Zutaten erforderlich. Kennzeichnung durch „*“ bei der jeweiligen Zutat und der Hinweis: „… aus biologischer/öko-logischer Landwirtschaft/Landbau/Anbau“. Die Abkürzungen „kbA“ und „kbL“ sind erlaubt.
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Musteretiketten für Fleisch 8. Gebrauchsanleitung Hinweise für die richtige Verwendung bzw. Zubereitung des Fleisches sind freiwillig möglich, als zusätzliche Information für die Kunden.
9. Herkunft Verpflichtende Rindfleischkennzeichnung (im Verkaufsraum oder am Etikett): • Referenznummer des/der Tiere: zur Identifizierung des Tieres oder der Tiergruppe, von der das Fleisch stammt (Ohrmarkennummer oder Code) • Geschlachtet in Land (Österreich): Zulassungsnummer (= Veterinärkontrollnummer) des Schlachtbetriebes • Zerlegt in Land (Österreich); eine Zulassungsnummer (=Veterinärkontrollnummer) kann nur angegeben werden, wenn der Betrieb eine Zulassungsnummer hat. Direktvermarkter als Zerlege und Verarbeitungsbetrieb brauchen eine Zulassungsnummer nur, wenn sie ins Ausland und an den Großhandel liefern. • Herkunft Österreich oder „geboren in .. “ (Land der Geburt), „gemästet in … “ (Land/Länder der Mast), „geschlachtet in … “ (Land der Schlachtung) Keine Pflicht zur Rindfleischkennzeichnung: bei Rindfleisch gesalzen oder gewürzt Rinderinnereien Faschiertem mit einem Rindfleischanteil von bis zu 50 %. Freiwillige Rindfleischkennzeichnung = Spezifikation bei Auslobung von zusätzlichen Angaben zum Rindfleisch direkt am Etikett z.B.: • Haltungsform (z.B. aus Mutterkuhhaltung) • Mastverfahren (z.B. Milchkalb) • Tierkategorie (z.B. Kalb, Jungrind, …) usw. Pflicht, für ein behördlich zugelassenes Kontrollsystem Bindung per Vertrag (Lizenzverträge z.B. bos, LUQs)
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