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Ihre meist gestellten Fragen (FAQ
WIE ERHALTE ICH EINEN KATALOG?
Der Katalog steht Ihnen auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung als digitale Version zur Verfügung. Der Versand des gedruckten Kataloges erfolgt gegen Einsendung eines frankierten (1,55 Euro) DIN-A4-Umschlags, der mit Ihrer Anschrift versehen ist, an die Geschäftsstelle der: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung c/o Verband der Kolpinghäuser Breite Straße 110 | 50667 Köln
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GIBT ES INFORMATIONEN IM INTERNET?
Alle Informationen finden Sie unter: www.bag-familienerholung. de. Nutzen Sie auch unser Anfrageportal unter www.urlaub-mit-derfamilie.de.
WER KANN DIE FAMILIENERHOLUNG NUTZEN?
Die Familienerholung steht allen Familien offen. In den Schulferien werden vorrangig Familien aufgenommen, die besondere Belastungen tragen. Diese können sein: ein niedriges Einkommen zu haben, kinderreich oder auch allein erziehend zu sein, behinderte, kranke oder zu pflegende Angehörige zu haben.
WO KANN ICH MICH ANMELDEN?
In der Regel finden Sie auf den Häuserseiten unter der Hausadresse den Kontakt für die Anmeldung.
HABE ICH ANSPRUCH AUF EINEN ZUSCHUSS?
Zuschüsse sind Ländersache. Wir informieren Sie ab Seite 112 über die Zuschussbedingungen in Ihrem jeweiligen Bundesland. Auch die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände helfen Ihnen in ZuschussAngelegenheiten, insbesondere beim Antragsverfahren.
WANN STELLE ICH DEN ANTRAG AUF DEN ZUSCHUSS ZUR FAMILIENERHOLUNG?
Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Da die Vergabe von Zuschüssen sich oft danach richtet, ob noch Fördermittel verfügbar sind, empfehlen wir, Zuschüsse so früh wie möglich zu beantragen.
WER BERÄT ZU FRAGEN DER FAMILIENERHOLUNG?
Neben den Ansprechpersonen in den Häusern informieren auch die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und die Geschäftsstellen der drei Arbeitskreise für Familienerholung und der BAG FE (siehe Impressum).
WIE LANGE DAUERT EINE FAMILIENERHOLUNG?
Grundsätzlich gibt es dafür keine Beschränkung. Wenn Sie einen Zuschuss Ihres Bundeslandes erhalten, finden Sie die Dauer der geförderten Ferienzeit in den Zuschussbedingungen der Länder der Farbgebung und ab Seite 112.
WIE HÄUFIG KANN ICH EINE FAMILIENERHOLUNG IN ANSPRUCH NEHMEN?
Es gibt keine Beschränkung.
HABEN SIE AUCH BARRIEREFREI AUSGESTATTETE HÄUSER?
Menschen mit Behinderungen sind uns willkommen. In den Hausbeschreibungen des Katalogs finden Sie Hinweise, welche Häuser vollständig barrierefrei sind und welche über eine begrenzte Anzahl barrierefreier Zimmer oder Ferienwohnungen verfügen. Wenn ein Haus barrierefreie Zimmer / Wohnungen hat, sind auch die Gemeinschaftsräume und die Wege am Haus für Rollstuhlfahrende zugänglich. Weitere Informationen zu barrierefreiem Familienurlaub erhalten Sie in unserer Broschüre „Familienerholung für Menschen mit Handicap“ (S. 108).
BIETEN SIE AUCH GRUPPEN-FREIZEITEN NUR FÜR KINDER UND JUGENDLICHE (OHNE ELTERN)?
In der Regel nicht, unser Schwerpunkt ist gemeinsamer Urlaub von Eltern (oder Großeltern) und Kindern. Etliche Häuser bieten aber thematische Gruppen-Freizeiten für Familien an.
KÖNNEN AUCH GROSSELTERN MIT IHREN ENKELN VERREISEN?
Selbstverständlich: Wir fördern die Begegnung der Generationen. Auch an Familienfreizeiten können Großeltern mit Enkeln teilnehmen.
MUSS ICH MITGLIED EINER KIRCHE ODER RELIGIONSGEMEINSCHAFT SEIN, WENN ICH IN EINEM KIRCHLICHEN HAUS BUCHEN WILL?
Nein, in allen Häusern sind Menschen unabhängig von ihrer Glaubenshaltung willkommen.
KÖNNEN AUCH EINZELREISENDE BEI IHNEN BUCHEN?
Außerhalb der Schulferienzeiten sind solche Belegungen möglich.