Faktenblatt Tuberkulose Deutsch

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10.2015 Tub e rk u los e

Häufig gestellte Fragen zur Tuberkulose und Antworten darauf 1. Was ist Tuberkulose? Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Tuberkulosebakterien (Mycobacterium tuberculosis) verursacht wird. Die häufigste Form ist die Lungentuberkulose (ca. 70%). Andere Formen wie z.B. Lymphknoten- oder Knochentuberkulose sind nicht ansteckend. 2. Was ist eine latente tuberkulöse Infektion? Eine latente tuberkulöse Infektion bedeutet, dass eine Person irgendwann in ihrem Leben mit Tuberkulosebakterien in Kontakt gekommen ist und sich dadurch angesteckt (infiziert) hat. In diesem Stadium ist die Person weder krank noch ansteckend. Die meisten infizierten Personen (ca. 90%) erkranken nie an Tuberkulose. 3. Wie wird die Tuberkulose ­übertragen? Die Übertragung der Tuberkulose­ bakterien erfolgt über die Luft von Mensch zu Mensch. Die erkrankte Person gibt beim Husten mikroskopisch kleine Tröpfchen mit Tuberku­ losebakterien in die Umgebungsluft ab. Diese schweben eine gewisse Zeit in der Luft und können von anderen Menschen eingeatmet werden. Die Gefahr einer Ansteckung (Infektion) besteht nur bei Kontakt mit einer an ansteckender Lungentuberkulose erkrankten Person (Frage 6).

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4. Wann spricht man von einer ­Tuberkuloseerkrankung? Man spricht von einer Erkrankung, wenn sich die Bakterien in der Lunge vermehren. Dies kann nach Monaten oder Jahren nach der Infektion erfolgen. Über die Blutbahnen können sich die Tuberkulosebakterien auch im übrigen Körper verbreiten (z.B. Lymphknoten, Zentralnervensystem, Knochen). Diese Formen der Tuberkulose sind nicht ansteckend. Die Tuberku­ lose ist gefährlich, vor allem für kleine Kinder und immungeschwächte Personen. Die Tuberkulose ist heute gut heilbar, wenn sie richtig behandelt wird. 5. Welches sind die typischen ­Symptome einer Tuberkulose­ erkrankung? Häufig beginnt die Erkrankung mit wenigen Beschwerden. Zu diesen gehören: Husten (manchmal mit Blut­ beimengungen), Müdigkeit, leichtes Fieber und Schwitzen in der Nacht. In einem weiteren Stadium können andere Symptome auftreten wie: Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit und Schmerzen in der Brust.

6. Wann spricht man von einer ­ansteckenden Lungentuberkulose? Man spricht von einer ansteckenden Lungentuberkulose, wenn die Erkrankung in der Lunge so weit fortgeschritten ist, dass die erkrankte Person Tuberkulosebakterien beim Husten (allenfalls Niesen) ausscheidet. Erst in diesem Stadium der Erkrankung kann die erkrankte Person die Tuberkulose übertragen und andere Mitmenschen anstecken (Frage 3). 7. Wie lange bleibt eine Person mit ansteckender Lungentuberku­ lose ansteckend? Eine Person mit ansteckender Lungentuberkulose wird im Spital oder zu Hause isoliert, d.h., sie wird von ihrer Umwelt abgeschirmt. Sie bleibt so ­lange isoliert, bis sie nicht mehr an­ steckend ist. In der Regel dauert dies zwei bis drei Wochen. Danach ist sie nicht mehr ansteckend. Sie muss aber unter ärztlicher Kontrolle die Therapie insgesamt sechs Monate oder länger bis zur vollständigen Heilung fortsetzen. 8. Wer riskiert eine Ansteckung? Ein Ansteckungsrisiko haben nur Personen, die sehr engen Kontakt (mehrere Stunden in denselben Räumlichkeiten) zu einem an ansteckender Lungentuberkulose erkrankten Menschen hatten (Frage 6).


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9. Ich wurde geimpft. Kann ich trotzdem angesteckt werden? Ja, denn die früher regelmässig durchgeführten Impfungen gegen Tuber­ kulose (BCG) bieten nur einen sehr beschränkten Schutz. 10. Ich hatte mit einer an Lungen­ tuberkulose erkrankten Person ­Kontakt, was muss ich nun tun? Die Fachstelle Tuberkulose der kantonalen Lungenliga Ihres Kantons bietet Ihnen kostenlose Beratung und Information zu allen Fragen der Tuberkulose an. Wer engen Kontakt zu einer an ansteckender Lungentuberkulose erkrankten Person (Frage 6) hatte, kann mit der Fachstelle Tuberkulose einen Termin vereinbaren (Adressen im Anhang), um sich zu informieren und testen zu lassen, ob sie angesteckt wurde (Frage 12). 11. Ich hatte mit einer Person ­Kontakt, die an einer Tuberkulose ausserhalb der Lunge erkrankt ist, was muss ich nun tun? Sie müssen nichts Weiteres unternehmen, denn es besteht für Sie keine Gefahr. Solche Formen von Tuberkulose sind nicht ansteckend, denn es werden von der erkrankten Person keine Tuberkulosebakterien über die Luftwege ausgeschieden. 12. Wie kann eine Ansteckung nachgewiesen werden? Eine Ansteckung kann mit einem Tuberkulinhauttest oder einem Bluttest (auch Gamma-Interferon-Test genannt) nachgewiesen werden. Informationen über die Testverfahren und die Interpretation der Testresultate können Sie bei der Fachstelle Tuberkulose Ihrer kantonalen Lungenliga anfragen.

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13. Wieso wird der Tuberkulinhaut­ test und/oder der Bluttest bei Per­ sonen, die älter als zwölf Jahre sind, erst acht Wochen nach dem letzten Kontakt zu einer an ansteckender Lungentuberkulose erkrankten Per­ son durchgeführt? Die Tuberkulosebakterien vermehren sich nur sehr langsam und die Entwicklung einer immunologischen Reaktion dauert mehrere Wochen. Ob eine Ansteckung erfolgte, kann darum erst nach acht Wochen nachgewiesen werden. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist die Gefahr jedoch grösser, dass sie gefährliche Tuberkuloseformen entwickeln. Zudem kann sich die Krankheit in diesem Alter schneller entwickeln. Deshalb wird bei ihnen sicherheitshalber ein erster Test bereits sofort nach dem letzten Kontakt durchgeführt und – je nach Testresultat – nochmals nach acht Wochen. 14. Das Bluttestresultat ist positiv. Was bedeutet das, und was passiert nun? Ein positives Testresultat bedeutet, dass ein Kontakt mit Tuberkulosebakterien stattgefunden hat (Frage 2). Die Fachstelle Tuberkulose wird Sie und Ihren Arzt darüber informieren, mit der Bitte, einen Termin für weitere Abklärungen (Röntgenbild etc.) zu vereinbaren, um eine Tuberkulose­ erkrankung auszuschliessen oder zu bestätigen. 15. Ich wurde angesteckt, kann ich damit andere Menschen gefährden? Nein! Eine Ansteckung bedeutet weder, dass man an Tuberkulose erkrankt ist, noch dass man ansteckend ist (Fragen 2, 4 und 6). Bei einem positiven Bluttest sind darum Ihre Bezugspersonen nicht gefährdet.

16. Ich wurde angesteckt, wie gross ist mein Risiko, später einmal an Tuberkulose zu erkranken? Das Bakterium wird vom Immunsystem in Schach gehalten. Es befindet sich in einer Art «Schlafzustand». 90% aller angesteckten Personen entwickeln keine Tuberkulose. 10% entwickeln eine Tuberkuloseerkrankung. Davon entwickelt die Hälfte eine Tuberkuloseerkrankung innert zwei ­ Jahren, die andere Hälfte später in ­ihrem Leben (Frage 4). Das Risiko erhöht sich, wenn eine unzureichende Immunabwehr vorliegt (z.B. bei HIVInfektion, lang anhaltender Kortisonbehandlung, immunsupprimierender Chemotherapie, Diabetes, Alkoholund Tabakmissbrauch). 17. Kann ich behandelt werden, wenn ich mich angesteckt habe? Eine nachgewiesene Ansteckung (Frage 2) wird mit einem Antibiotikum behandelt. Je nach Antibiotikum dauert dies zwischen vier und neun Monate. Die Behandlung wird empfohlen, weil sie das Risiko deutlich reduziert, später eine Tuberkuloseerkrankung zu entwickeln. Ob eine solche Behandlung durchgeführt wird, entscheidet die angesteckte Person zusammen mit dem behandelnden Arzt, der behandelnden Ärztin. 18. Wer bezahlt was? Die Kostenübernahme im Bereich Tuberkulose ist kantonal unterschiedlich geregelt. Die Fachstelle Tuberkulose Ihrer kantonalen Lungenliga informiert Sie gerne über die in Ihrem Kanton geltenden Bestimmungen.


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19. Gibt es ausser den kantonalen Fachstellen Tuberkulose eine schweizerische Anlaufstelle für ­Fragen zur Tuberkulose? Ja, das Kompetenzzentrum Tuberkulose der Lungenliga Schweiz, welches im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit nationale Aufgaben wahrnimmt. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite www. tbinfo.ch zu finden. 20. Wie läuft eine Umgebungs­ untersuchung ab? Wenn eine Tuberkulose diagnostiziert wurde, müssen der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin und das Labor dies dem Kantonsarzt, der Kantonsärztin des Wohnsitzkantons der erkrankten Person melden. Der Kantonsarzt, die Kantonsärztin entscheidet aufgrund der Untersuchungs­ ergebnisse, ob eine Umgebungsuntersuchung durchzuführen ist. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine ansteckende Lungentuberkulose handelt. Liegt eine solche vor, wird die Fachstelle Tuberkulose der zuständigen kantonalen Lungenliga mit der Durchführung einer Umgebungsuntersuchung beauftragt. Diese nimmt mit der erkrankten Person Kontakt auf. Gemeinsam wird eine Liste von Kontaktpersonen erstellt, die ein Ansteckungsrisiko haben (Frage 8). In der Regel sind dies Familienmitglieder, Wohnpartner, Arbeits- oder Freizeitkollegen. Diese Personen werden anschliessend informiert und es wird ­getestet, ob sie angesteckt wurden (Frage 12).

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Wussten Sie, dass … … Tuberkulose eine Infektionskrankheit ist, welche dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet werden muss? … sich in der Schweiz die Zahl der neuen Tuberkulosefälle in den letzten Jahren zwischen 500 und 550 pro Jahr einge­ pendelt hat? … die Tuberkulose in der Schweiz gut behandelbar ist, sofern die Medikamente gemäss den Empfehlungen der Lungenliga Schweiz und des BAG eingenommen werden? … jedes Jahr weltweit (vor allem in Entwicklungsländern) rund 1,8 Millionen Menschen an Tuberkulose sterben? Informationsblatt FAQ in weiteren Sprachen:

Kompetenzzentrum Tuberkulose Chutzenstrasse 10 3007 Bern Telefon 031 378 20 50 Telefax 031 378 20 51 tbinfo@lung.ch www.tbinfo.ch


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Fachstellen Tuberkulose Aargau/Basel-Land Lungenliga Aargau Hintere Bahnhofstrasse 6 Postfach 5001 Aarau Tel. 062 832 40 00 Fax 062 832 40 01 lungenliga.aargau@llag.ch

Jura Ligue pulmonaire jurassienne Place de l’Eglise 7 2800 Delémont Tel. 032 422 20 12 Fax 032 422 20 45 direction@liguepj.ch

Thurgau Lungenliga Thurgau Bahnhofstrasse 15 Postfach 251 8570 Weinfelden Tel. 071 626 98 98 Fax 071 626 98 99 info@lungenliga-tg.ch

Basel Stadt Kantonsärztlicher Dienst St. Alban-Vorstadt 12 4001 Basel Tel. 061 267 95 26 Fax 061 267 95 28 gsd@bs.ch

Luzern-Zug/ Nidwalden/Obwalden Lungenliga Luzern-Zug Schachenstrasse 9 6030 Ebikon Tel. 041 429 31 10 Fax 041 429 31 11 info@lungenliga-lu-zg.ch

Ticino Lega polmonare ticinese Via alla Campagna 9 6904 Lugano Tel. 091 973 22 80 Fax 091 973 22 89 legapolm@bluewin.ch

Bern Tuberkulose-Beratung Universitätsklinik für Infektiologie Inselspital 3010 Bern Tel. 031 632 60 69 tb.info@insel.ch

Neuchâtel Ligue pulmonaire neuchâteloise Rue de la Gare 4 2034 Peseux Tel. 032 886 82 60 Fax 032 886 82 61 ligue.pulmonaire@ne.ch

Uri Lungenliga Uri Seedorferstrasse 19 6460 Altdorf Tel. 041 870 15 72 Fax 041 870 18 58 lungenliga.uri@bluewin.ch

Fribourg Ligue pulmonaire fribourgeoise Route St-Nicolas-de-Flüe 2 Case postale 96 1705 Fribourg Tel. 026 426 02 70 Fax 026 426 02 88 info@liguepulmonaire-fr.ch

St. Gallen/ Appenzell AI/Appenzell AR Lungenliga St. Gallen Kolumbanstrasse 2 Postfach 9008 St. Gallen Tel. 071 228 47 47 Fax 071 228 47 48 info@lungenliga-sg.ch

Valais Ligue pulmonaire valaisanne Rue des Condémines 14 Case postale 888 1951 Sion Tel. 027 329 04 29 Fax 027 329 04 30 info@psvalais.ch

Genève Centre antituberculeux de Genève Rue Gabrielle Perret Gentil 6 1211 Genève Tel. 022 372 95 44 Fax 022 372 99 29 cat.infirmieres@hcuge.ch Glarus Lungenliga Glarus Wiggispark 8754 Netstal Tel. 055 640 50 15 Fax 055 640 53 32 lungenligaglarus@bluewin.ch Graubünden Lungenliga Graubünden Gürtelstrasse 80 7000 Chur Tel. 081 354 91 00 Fax 081 354 91 09 info@llgr.ch

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Schaffhausen Lungenliga Schaffhausen Grabenstrasse 7 8200 Schaffhausen Tel. 052 625 28 03 Fax 052 625 37 74 info@lungenliga-sh.ch

Vaud Ligue pulmonaire vaudoise Avenue de Provence 4 1007 Lausanne Tel. 021 623 38 00 Fax 021 623 38 10 info@lpvd.ch

Schwyz Lungenliga Schwyz Bahnhofstrasse 29 6440 Brunnen Tel. 041 857 00 16 Fax 041 857 00 17 brunnen.llsz@hin.ch

Zürich Verein Lunge Zürich Tuberkulose-Zentrum Wilfriedstrasse 7 8032 Zürich Tel. 044 268 20 95 Fax 044 268 20 20 tuberkulose@lunge-zuerich.ch

Solothurn Lungenliga Solothurn Dornacherstrasse 33 Postfach 563 4501 Solothurn Tel. 032 628 68 28 Fax 032 628 68 38 info@lungenliga-so.ch

Fürstentum Liechtenstein Amt für Gesundheit Aeulestrasse 51 Postfach 684 FL-9490 Vaduz Tel. 00423 236 73 34 Fax 00423 236 73 39 info@ag.llv.li


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