Vademecum 2018/2019
Wie verordne ich die Therapie und die Beratung f체r Lungenpatienten?
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3
Inhalt LUNGE ZÜRICH – Hilft. Informiert. Wirkt. .........................................................4 Gesundheitsförderung..............................................................................................6 Publikationen................................................................................................................. 7 Therapie- und Beratungsleistungen....................................................................8 Sauerstoff-Therapie...................................................................................................10 Inhalations-Therapie..................................................................................................15 CPAP-Therapie..............................................................................................................16 Mechanische Heimventilation............................................................................. 18 Zusätzliche Beratung (Pflege ambulant oder zu Hause).......................... 20 Tuberkulose................................................................................................................... 21 Beratungsstellen........................................................................................................22 Kontakt.......................................................................................................................... 26 Kopiervorlagen Verordnungsformulare........................................................... 29
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der vorliegenden Publikation durchgehend die männliche Form verwendet. Weibliche Personen sind selbstverständlich immer eingeschlossen.
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LUNGE ZÜRICH
Hilft. Informiert. Wirkt. Seit über 100 Jahren ist LUNGE ZÜRICH für lungenkranke Menschen da. Das Ziel von LUNGE ZÜRICH ist die Verbesserung der Lebensqualität von Betroffenen und die Früherkennung und Prävention von Lungenkrankheiten. Kurz: LUNGE ZÜRICH hilft, informiert und wirkt. Als eine von 19 Lungenligen in der Schweiz gehört LUNGE ZÜRICH dem Dachverband Lungenliga Schweiz an. LUNGE ZÜRICH hilft lungenkranken Menschen. Die Mitarbeitenden von LUNGE ZÜRICH vermitteln den Betroffenen und ihren Angehörigen Sicherheit im Umgang mit ihrer Krankheit und der Therapie und arbeiten eng mit den zuweisenden Ärzten, Spitälern und anderen Gesundheitsorganisationen zusammen. Dadurch können Lungenkranke ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben führen. LUNGE ZÜRICH ist spezialisiert auf die Lungenkrankheiten COPD, Asthma, Tuberkulose und Schlafapnoe. LUNGE ZÜRICH informiert über Themen rund um Lunge und Luft. Unser Atmungsorgan, die Lunge, ist unglaublich leistungsstark, gleichzeitig aber auch sehr sensibel. Sind die Lungenbläschen einmal zerstört oder beschädigt, können sie weder geheilt werden, noch wachsen sie nach. Deshalb gilt es, Lungenkrankheiten möglichst früh zu diagnostizieren und richtig zu behandeln. LUNGE ZÜRICH informiert die Bevölkerung über die Wichtigkeit von gesunden Lungen und über Lungenkrankheiten sowie deren Symptome. LUNGE ZÜRICH wirkt mit diversen Projekten präventiv. Mit verschiedensten Projekten leistet LUNGE ZÜRICH einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung und Früherkennung von Lungenkrankheiten. Bei Kindern werden die Themen gesunde Lungen und saubere Luft mit den Projekten «Baumwelten» oder der «KinderOlympiade» in den Fokus gerückt. Im LuftiBus führt LUNGE ZÜRICH kostenlose Lungenfunktionstests durch und informiert über Themen rund um Lunge, Atmung und Luft. Zudem unterstützt LUNGE ZÜRICH Forschungsprojekte, um neue Erkenntnisse im frühzeitigen Erkennen, Vermeiden und im richtigen Behandeln von Lungenkrankheiten zu erhalten. Im Jahr 2017 wurden 630‘000 Franken in die Forschung investiert. LUNGE ZÜRICH setzt auf hohe Qualität Qualität liefern, effizient arbeiten, Standards der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltmanagements einhalten, darauf setzt LUNGE ZÜRICH. LUNGE ZÜRICH trägt als eine von wenigen europäischen Non-Profit-Organisationen das NPO-Label «NPO-Management Excellence». Ausserdem ist LUNGE ZÜRICH ISOund ZEWO-zertifiziert. Mit krankenkassenfinanzierten Dienstleistungen arbeitet LUNGE ZÜRICH im ärztlichen Auftrag weitgehend selbsttragend. Als weitere Finanzierungsquellen, insbesondere für Präventionsprojekte, stehen Mitgliederbeiträge, Spenden und Legate zur Verfügung.
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LUNGE ZÜRICH
Wir sind für Sie da Haben Sie Fragen zu den Verordnungen oder Therapiesystemen? Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren oder benötigen Sie Informationen zu den Dienstleistungen im Bereich Heimtherapie? Dann wenden Sie sich an unsere diplomierten Pflegefachpersonen. Diese beantworten Ihre Fragen gerne oder vereinbaren Termine. Kostenloses Info- und Beratungstelefon für Patienten und Ärzte Montag bis Freitag, durchgehend von 8 bis 17 Uhr T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch Bereitschaftsdienst LUNGE ZÜRICH bietet ausserhalb der Öffnungszeiten einen Bereitschaftsdienst an, welcher durch diplomierte Pflegefachpersonen abgedeckt wird: T 0800 07 08 09. Die Notfall-Telefonnummern aller kantonalen Lungenligen finden Sie unter: www.lungenliga.ch/notfall
Team LUNGE ZÜRICH
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LUNGE ZÜRICH
Gesundheitsförderung Patienten sollten möglichst früh über ihr Krankheitsbild informiert und interdisziplinär geschult werden, um das Krankheitsmanagement zu verbessern. Patientenschulungen bieten dafür den perfekten Rahmen. Sie unterstützen die ärztliche Intervention und sind mit einer geringeren Hospitalisierungsrate sowie höherer Lebensqualität verbunden. In der stationären pulmonalen Rehabilitation ist die Patientenschulung deshalb fest im interdisziplinären Behandlungspfad verankert (www. pneumo.ch/pulmonale-rehabilitation). Im ambulanten Setting wird die Patientenschulung jedoch nicht immer angeboten. Dort setzt das Schulungsprogramm von LUNGE ZÜRICH an. Patientenschulungen und Kurse LUNGE ZÜRICH bietet Patientenschulungen zu folgenden Krankheitsbildern an: • COPD • Schlafapnoe • Asthma • Seltene Lungenerkrankungen Neben den Patientenschulungen bietet LUNGE ZÜRICH ein breites Angebot an Kursen für Patienten mit Lungenkrankheiten an. An den Kursen wird der soziale Austausch und der Spass an der Bewegung gefördert, Entspannungstechniken vermittelt und das Gesundheitsverhalten positiv beeinflusst. Weitere Informationen zu aktuellen Patientenschulungen und Kursen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite: www.lunge-zuerich.ch/kurse
Individuelle Rauchstoppberatung Besonders für Patienten mit Lungenkrankheiten ist ein Rauchstopp unabdingbar. Gemeinsam mit dem UniversitätsSpital Zürich und apodoc Hardbrücke bietet LUNGE ZÜRICH eine individuelle Rauchstoppberatung an. Während sechs persönlichen und zwei telefonischen Gesprächen berät eine Rauchstoppberaterin unter Einbezug eines Arztes interessierte Personen und unterstützt sie auf dem Weg in ein rauchfreies Leben. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie auf unserer Webseite: www.lunge-zuerich.ch/rauchstopp-angebote
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LUNGE ZÜRICH
Publikationen Die Merkblätter und Publikationen von LUNGE ZÜRICH informieren in kompakter Form über wichtige Themen. Alle Merkblätter stehen online als PDF zum Download bereit: www.lunge-zuerich.ch/merkblaetter Die Publikationen können online im E-Shop bestellt werden: www.lunge-zuerich.ch/shop Alle Merkblätter und Publikationen können auch per E-Mail angefordert werden: pr@lunge-zuerich.ch
Merkblätter Über 50 kostenlose Merkblätter informieren zu den Themen: • Lunge, Lungenkrankheiten, Therapien • Rauchen und Passivrauchen • Gesundheit und Fitness • Innen- und Aussenluft • Tuberkulose
Weitere Publikationen • «Besser leben mit COPD» Leitfaden und Aktionsplan • Magazin «zürch'air» • COPD-Newsletter • E-Newsletter • Kochbuch «Kochen mit LUNGE ZÜRICH» • Flyer «Individuelle Rauchstoppberatung» • Diverse Bücher zu den Themen Lunge und Luft
Broschüren
Asthmakarten
Broschüren über die Krankheitsbilder Asthma, COPD und Schlafapnoe sowie zu diversen Themen rund um Lungenkrankheit stehen im E-Shop zur Verfügung.
Die praktischen und kostenlosen Asthmakarten von LUNGE ZÜRICH demonstieren die richtige Inhalation von diversen Asthma-Medikamenten.
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LUNGE ZÜRICH
Therapie- und Beratungsleistungen Zu den Dienstleistungen von LUNGE ZÜRICH gehören unter anderem die Therapiebegleitung, die Gerätevermietung, -organisation und -instruktion, verschiedenste Kursangebote sowie ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst. LUNGE ZÜRICH ist spezialisiert auf die Lungenkrankheiten COPD, Asthma, Tuberkulose und Schlafapnoe. Untenstehend finden Sie einen Überblick über die Therapie- und Beratungsleistungen von LUNGE ZÜRICH. Weiterführende Informationen finden Sie im Vademecum unter den entsprechenden Krankheitsbildern.
Krankheitsbild
Therapie
COPD
Sauerstoff-Therapie
Seite 10
• Sauerstoff-Konzentratoren • Flüssigsauerstoff • Sauerstoff-Flaschen Inhalations-Therapie • Aerosolapparate
Asthma
Inhalations-Therapie
Seite 15
• Aerosolapparate
Schlafapnoe / Mechanische Heimventilation (MHV) Seite 16
CPAP-Therapie und Heimbeatmung • CPAP-Geräte • Heimbeatmungsgeräte
Tuberkulose
Verantwortlich für Medikamentenabgabe
Seite 21
(Tuberkulose-Zentrum)
seltene Lungenkrankheiten
Erfordern individuelle Behandlungsstrategien
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Kontakt Haben Sie Fragen zu den Verordnungen oder Therapiesystemen? Wir informieren Sie gerne: T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch www.lunge-zuerich.ch
Beratung LUNGE ZÜRICH • hilft bei der Auswahl von geeigneten Therapieformen und unterstützt Patienten bei deren Integration im Alltag bei psychosozialen Fragen • überwacht den Therapieverlauf, überprüft und wartet regelmässig die Geräte
COPD
• berät Patienten im Umgang mit der Krankheit und der Therapie, unterstützt bei der Ferienorganisation und ist Ansprechpartner
• stellt durch Anleitung und Kontrolle die korrekte Inhalation sicher (Gerät für Feuchtinhalation und Trockendevices) • informiert über verschiedene Angebote im Bereich der ambulanten pulmonalen Rehabilitation (APR)
• führt Erstinstruktionen, Maskenberatungen und -anpassungen durch, bietet Erfahrungsaustauschgruppen an und ist Ansprechpartner bei Problemen mit der Beatmung, der Maske, dem Gerät, der Krankheit und bei psychosozialen Fragen • überwacht den Therapieverlauf, überprüft und wartet regelmässig die Geräte
LUNGE ZÜRICH • berät und informiert Tuberkulose-Erkrankte und ihre Angehörigen und unterstützt bei psychosozialen Themen • kontaktiert und testet Personen aus dem Umfeld von Tuberkulose-Erkrankten • führt Tuberkulose-Screenings im Rahmen der Arbeitssicherheit durch • bereitet Information für Organisationen auf
LUNGE ZÜRICH • informiert über Krankheitsbild und Therapie • unterstützt Selbsthilfegruppen
Schlafapnoe / MHV
LUNGE ZÜRICH
Tuberkulose
• stellt durch Anleitung und Kontrolle die korrekte Inhalation sicher (Gerät für Feuchtinhalation und Trockendevices)
seltene
• vermittelt betroffenen Kindern und deren Eltern sowie Erwachsenen in Schulungen, wie sie ihre Krankheit kontrollieren können
Lungenkrankheiten
LUNGE ZÜRICH
Asthma
• vermittelt Betroffenen in Schulungen, wie sie ihre Krankheit kontrollieren können
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Sauerstoff-Therapie
Überblick Sauerstoff-Quellen Druckgas
Einsatzgebiete
• Sauerstoff bei Bedarf • bei Mobilität in
Flüssigsauerstoff
• Mobilität mit einem täglichen Aufenthalt von
Stationärer
Mobiler
Sauerstoff-Konzentrator
Sauerstoff-Konzentrator
• Gebrauch zu Hause • palliative Betreuung
Kombination mit einem
mehreren Stunden ausser- • Sauerstoff-Therapie bis
Sauerstoff-Konzentrator
halb der Wohnung
24 Stunden • nicht geeignet bei Mobilität ausserhalb der Wohnung
• regelmässige Mobilität ausserhalb der Wohnung, Ferien • Flugreisen bei konstantem Flow (in Absprache mit der Airline) • Einsatzdauer ist abhängig
COPD
von Anzahl l/Min und
Limitationen
• maximal fünf
• drei Monate, dann Über-
• drei Monate, dann Über-
Akkuleistung • drei Monate, dann
Füllungen/Monat,
weisung an einen Fach-
weisung an einen Facharzt
Überweisung an einen
bei Mehrverbrauch-
arzt für die Langzeit-
für die Langzeitverord-
Facharzt für die Langzeit-
System nicht geeignet
verordnung
nung oder in Ausnah-
verordnung
mefällen Gesuch an den
Eigenschaften
Flaschen zu 10 Liter • reichen bei 2l/Min ca. 16 Stunden
• Sauerstoff wird stark gekühlt (-183 Grad Celsius).
Krankenversicherer • Gerät wird am Strom betrieben
Deshalb können grosse
• Gerät kann mit Akku und am Strom betrieben werden
Mengen Flüssigsauerstoff Flaschen zu 2 Liter • reichen bei 2l/Min ca. 3 Stunden
Vorteile
• einfache Lösung bei geringer Mobilität • bis 15l/Min
(ca. 40 Liter) in einem Tank gelagert werden • kleiner portabler Tank kann abgefüllt werden • hohe Mobilität • leise
• kontinuierliche Sauerstoff- • hohe Mobilität Abgabe
• grosse Reichweite
• einfache Handhabung
• bis 15l/Min bei mobilen
• sichere und günstige
und stationärem Tank möglich • sehr gut ausgebautes
Sauerstoff-Quelle • muss nicht nachbestellt werden
Tankstellennetz in der
COPD
Nachteile
gebrauch ungeeignet • Befüllung/Austausch relativ kostenintensiv • bei längeren Ausflügen
• regelmässiges Nachfüllen
• max. 5l/Min • nur innerhalb der
müssen mehrere Flaschen
mobiler Tank nur eine
mitgetragen werden
Stunde
• hohes Gewicht
• Gerätegeräusch
Behälters, ca. alle 1-2 Wochen
• relativ kostenintensiv
bis zu 8 Stunden • kompakt • Stromquelle fast überall vorhanden, dadurch • Transport in Caddy, Tasche
des Flüssigsauerstoff-
• bei 15l/Min hält ein
• Sauerstoffversorgung von
Flexibilität
Schweiz • bei hohem Sauerstoff-
• Autonomie
Wohnung mobil • benötigt einen Stromanschluss
oder Rucksack • nicht geeignet für den Schlaf • nicht geeignet bei grosser Anstrengung • Maschinengeräusch • defektanfällige Akkus • Gewicht • max. 4l/Min • abhängig von Batterie bzw. Stromquelle
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Sauerstoff-Therapie
Überblick Sauerstoff-Quellen Druckgas Sauerstoff-Druckgasflaschen beinhalten komprimierten Sauerstoff und eignen sich für den sporadischen Gebrauch, zum Beispiel bei oder nach körperlicher Anstrengung. Vor allem für Betroffene mit geringem Gesamt-Sauerstoffbedarf ist Druckgas eine gute Möglichkeit, gasförmigen Sauerstoff mit sich zu führen und somit mobil zu bleiben. Druckgas kann direkt bei LUNGE ZÜRICH oder über Lieferanten bezogen werden, nach Gebrauch werden die Flaschen jeweils komplett ausgetauscht. Für die langfristige Therapie ist dieses System aufgrund des hohen Flaschenverbrauchs eher ungeeignet.
Flüssigsauerstoffsysteme ermöglichen eine konstant hohe Sauerstoffabgabe über viele Stunden – auch unterwegs. Betroffene erhalten von LUNGE ZÜRICH einen stationären Flüssigsauerstoff-Behälter für zu Hause. Dieser dient als Quelle für die Sauerstoffzufuhr im eigenen Heim und zum selbstständigen Nachfüllen des tragbaren Sauerstoffgerätes für unterwegs. Der Inhalt des tragbaren Gerätes reicht je nach Grösse und Sauerstoffverbrauch für drei bis acht Stunden. Der Patientensituation angepasst kann das portable Gerät in verschiedenen Transportsystemen mitgeführt werden.
COPD
Flüssigsauerstoff
Im Gegensatz zu gasförmigem Sauerstoff kann in Flüssigsauerstoffsystemen sehr viel mehr Sauerstoff gelagert werden. Aus einem Liter Flüssigsauerstoff lassen sich etwa 850 Liter gasförmigen Sauerstoff gewinnen. Das stationäre Gerät zu Hause muss regelmässig durch einen Lieferanten nachgefüllt oder ausgetauscht werden, die Organisation läuft über LUNGE ZÜRICH. Die Häufigkeit des Nachfüllens hängt vom individuellen Gebrauch ab. Dank einem schweizweiten Tankstellennetz sind auch Tagesausflüge in der Schweiz möglich. Flüssigsauerstoff eignet sich zudem für Ferien in der Schweiz und im Ausland. LUNGE ZÜRICH berät und unterstützt Betroffene bei der Organsation der Sauerstoffversorgung. Die genauen Standorte und Öffnungszeiten der Tankstellen finden Sie unter: www.lunge-zuerich.ch/tankstellen Basel
Schaffhausen
Münsterlingen Winterthur
Yverdon
Neuenburg Bern
St. Gallen
Luzern
Chur
Thun
Freiburg
Davos
Heiligenschwendi
Samedan
Lausanne Visp Genf
Sion
COPD
Aarau Zürich Olten Uster Delémont Thalwil Biel Solothurn Zug
Locarno
Bellinzona Lugano
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Sauerstoff-Therapie
Überblick Sauerstoff-Quellen Stationärer Sauerstoff-Konzentrator
COPD
Sauerstoff-Konzentratoren filtern Sauerstoff direkt aus der Umgebungsluft: Durch das eingebaute Filtersystem werden Stickstoff und Partikel wie Staub entfernt, wodurch der Sauerstoffanteil der Luft erhöht wird. Die vom Sauerstoff-Konzentrator gefilterte Luft hat einen Sauerstoffgehalt von 96 Prozent, normale Umgebungsluft hat hingegen lediglich 21 Prozent. Der Konzentrator gibt eine konstante Menge an Sauerstoff ab und versorgt den Körper so kontinuierlich. Die Geräte wurden für den Gebrauch zu Hause konzipiert und werden durchgehend mit haushaltsüblichem Strom betrieben. Dank einem bis zu 15 Meter langen Schlauch kann der Konzentrator an einem Ort betrieben werden, an welchem das konstante Geräusch nicht stört. Wegen der Grösse ist der Konzentrator nicht für den Transport und den Gebrauch ausser Haus geeignet.
Mobiler Sauerstoff-Konzentrator Mobile Sauerstoff-Konzentratoren können auf einem Caddy, in einer Tasche oder einem Rucksack mitgetragen werden. Die Geräte können mit einem Akku oder einem Adapter an einer 12-Volt-Steckdose mit Strom versorgt werden, wodurch sie grundsätzlich überall einsetzbar sind: zu Fuss, im Auto, Zug, etc. Bei der Ferienversorgung müssen einige wichtige Punkte bezüglich Akkudauer und technische Möglichkeiten beachtet werden. Download «Informationsbroschüre Reisen mit Lungenkrankheiten»: www.lunge-zuerich.ch/merkblaetter Mobile Sauerstoff-Konzentratoren können aber nicht in jeder Krankheitsphase eingesetzt werden: Wer einen hohen Flow braucht, ist mit einem stationären Konzentrator oder mit Flüssigsauerstoff meist besser bedient, da der Versorgungsbereich bei diesen Geräten höher ist. Die meisten Geräte eignen sich zudem nicht für den Schlaf oder bei grosser Anstrengung. Gerätearten Es gibt zwei Hauptarten von Geräten, die sich wie folgt unterscheiden: Pulse-Dose-Modus-Geräte • Sauerstoff wird beim Einatmen freigesetzt • normalerweise leichter als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung • längere Akkuleistung als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung • häufiger verbreitet als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung, da kleiner und leichter Pulse-Dose-Modus-Geräte mit konstanter Flow-Einstellung • kann bei Bedarf auf konstanten Flow umgestellt werden, z.B. bei körperlicher Anstrengung oder während des Schlafens • geeignet, wenn der Sauerstoff-Konzentrator als einzige Sauerstoffversorgung verwendet wird – insbesondere wegen der Sauerstoffversorgung im Schlaf
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Sauerstoff-Therapie
Musterverordnung Sauerstoff-Langzeittherapie MiGeL-Limitationen Die Verordnung der Sauerstoff-Langzeittherapie ist Fachärzten für Pneumologie vorbehalten.
kontinuierliche O2-Langzeittherapie/Pflege
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Verordnungsformulars die Richtlinien der SGP für die Sauerstoff-Langzeittherapie. Diese regeln die Indikationen, die Verschreibungspraxis und das Follow-up. Richtlinien: www.pneumo.ch/fachpersonen.html
2
Erstverordnung WiederholungsV (von Liga auszufüllen)
MiGel
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP)
KLV 7
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH ausgefüllt. A) und B) vollständig ausfüllen.
Versicherten-Nr.
Versicherer
Bitte Code wählen
B) Hauptdiagnose 00 Obstruktive Lungenkrankheiten
40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
01 chronische Bronchitis, Emphysem 02 Asthma
(pulmonale Hypertension)
10 Restriktive Lungenkrankheiten
50 Kardiale Krankheiten
(Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)
(Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
20 Respiratorische Schlafstörungen
60 Andere Lungenkrankheiten
(OSA, CSA, gemischte Formen)
(Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)
30 Neuromuskuläre Krankheiten
90 Andere
C) Obligatorische Untersuchungen
Ja
Nein (Zeichen des chronischen Cor pulmonale)
Lungenfunktion (in % Sollwert)
VK
Labor
Hämoglobin
in mmHG
in kPa
Arterielle Blutgase: (klinisch stabile Verhältnisse)
% g/L
Datum:
PaO2:
FEV1
%
Hämatokrit PaCO2:
C) ABGA-Werte müssen angegeben werden.
% SaO2 %:
(1) in Ruhe (ohne O2) (2) in Ruhe (nach > 30 Minuten O2) (3) unter standardisierter Belastung (ohne O2) (4) unter standardisierter Belastung (mit O2)
(3) und (4) obligatorisch für Flüssiggas-System
Flüssiggas-System
D) Verordnung Therapie-System Dauer
Std./Tag O2-Dosis Ruhe
Mobilität
Std./Tag Mobil mit
(ausserhalb der Wohnung)
Sparventil
Verabreichung
Bemerkung
E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
D) Therapie-System und Dosierung unbe-
O2-Konzentrator L/Min.
O2-Dosis Belastung
L/Min.
Ja
E)
Nein
(2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
Erstes Jahr: 300 Minuten
Folgejahr: 150 Minuten
F) Verordnender Pneumologe Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
des Pflegebedarfs fix hinterlegt. • Die ärztliche Verordnung für die Be-
Datum der Entlassung
ratung wird für sechs Monate er-
Datum der Verordnung Hausarzt Pneumologe für Nachkontrollen
Verordnung senden an ZH
kreuzen. • Im Standardfall sind die Richtwerte
(3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
Verordnender Pneumologe
«Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an-
Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.
dingt angeben.
Begründung Sparventil bei Flüssig O2?
Bilddatei auswählen
Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Download: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlagen ab Seite 29
stellt und verlängert sich anschliessend automatisch um weitere sechs Monate.
COPD
VERORDNUNGSFORMULAR
(ab 3 Monate)
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Sauerstoff-Therapie
Musterverordnung kurzfristige Sauerstoff-Therapie MiGeL-Limitationen Bis zu einer Therapiedauer von drei Monaten können Ärzte die kurzfristige Sauerstoff-Therapie verordnen.
COPD
VERORDNUNGSFORMULAR kurzfristige O2-Therapie/Pflege
(von Liga auszufüllen)
MiGel
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
Allgemeine Hinweise Die Verordnung erfolgt idealerweise zwei bis vier Tage vor Therapiebeginn. Wichtig für Verordnung bei Druckgas: Bei einer Therapiedauer von mehr als einem Monat ist auf ärztliche Begründung hin eine vorgängige Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich.
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Erstverordnung WiederholungsV KLV 7
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
(bis 3 Monate)
Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH ausgefüllt. A) und B) vollständig ausfüllen.
Versicherten-Nr.
Versicherer
Bitte Code wählen
B) Hauptdiagnose
40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
00 Obstruktive Lungenkrankheiten 01 chronische Bronchitis, Emphysem 02 Asthma
(pulmonale Hypertension)
10 Restriktive Lungenkrankheiten
50 Kardiale Krankheiten
(Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)
(Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
20 Respiratorische Schlafstörungen
60 Andere Lungenkrankheiten
(OSA, CSA, gemischte Formen)
(Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)
30 Neuromuskuläre Krankheiten
90 Andere
C) Verordnung kurzfristige O2-Therapie Druckgas Flüssiggas Konzentrator
(max. 1 Monat, wenn länger, bitte unter D) begründen) (max. 3 Monate, wenn länger, bitte Formular Nr. 2 verwenden) (max. 3 Monate, wenn länger, bitte Formular Nr. 2 verwenden)
Dauer
Std./Tag O2-Dosis Ruhe
Mobilität
Std./Tag Mobil mit
(ausserhalb der Wohnung)
L/Min.
Sparventil
Verabreichung
Bitte Limitationen der MiGeL beachten! Siehe Rückseite
O2-Dosis Belastung
L/Min.
Falls unter (C) Druckgas für mehr als einen Monat verordnet wird, bitte unter (D) begründen.
Behandlungsbeginn
Bemerkung
D) Begründung zu Druckgas-System falls die O2-Therapie länger als 1 Monat durchgeführt werden muss
E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
Ja
E)
Nein
(1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
Erstes Jahr: 300 Minuten
Folgejahr: 150 Minuten
kreuzen. • Im Standardfall sind die Richtwerte
(3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
des Pflegebedarfs fix hinterlegt.
F) Verordnender Arzt/Ärztin Verordnender Arzt/Ärztin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
• Die ärztliche Verordnung für die Beratung wird für sechs Monate er-
Datum der Verordnung Hausarzt
Verordnung senden an ZH
«Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an-
Richtwert in Minuten
Bilddatei auswählen
Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Download: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlagen ab Seite 29
stellt und verlängert sich anschliessend automatisch um weitere sechs Monate.
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Inhalations-Therapie
Musterverordnung Aerosolapparat und Absauggerät MiGeL-Limitationen Bis zu einer Therapiedauer von sechs Monaten ist eine Gerätemiete möglich, danach sollte das Gerät gekauft werden.
VERORDNUNGSFORMULAR Aerosolapparat & Absauggerät
1
Erstverordnung WiederholungsV (von Liga auszufüllen)
MiGel
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
KLV 7
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Versicherer
Versicherten-Nr.
Abgabe von Inhalationsgeräten Die Erstabgabe und Instruktion von Aerosolapparaten ist in allen Beratungsstellen von LUNGE ZÜRICH möglich. Eine Voranmeldung ist zwingend nötig: Termine können per Telefon unter 0800 07 08 09 vereinbart werden. Für die Abgabe und Instruktion sollte eine halbe Stunde eingeplant werden.
Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH ausgefüllt.
A) und B) vollständig ausfüllen.
00 Obstruktive Lungenkrankheiten
Asthma
Bitte Code wählen
B) Hauptdiagnose
40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
01 chronische Bronchitis, Emphysem 02 Asthma
(pulmonale Hypertension)
50 Kardiale Krankheiten
10 Restriktive Lungenkrankheiten
(Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
(Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)
60 Andere Lungenkrankheiten
20 Respiratorische Schlafstörungen
(Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)
(OSA, CSA, gemischte Formen)
90 Andere
30 Neuromuskuläre Krankheiten
C) Verordnung für
(bitte zutreffende Gerätekategorie ankreuzen)
Aerosol-Apparat
Medikamente
Voraussichtliche Therapiedauer:
Dosierung
Anzahl/Tag
max. 6 Monate
C)
• Bitte vermerken, falls die Therapie voraussichtlich länger als sechs Monate dauert. Diese Angabe ist wich-
> als 6 Monate Spezialvernebler Antibiotika und Steroide Silikonmaske für Kleinkinder
tig für den Entscheid, ob das Gerät
Beatmungs-Inhalationsgerät (IPPB)
gemietet oder direkt gekauft wird. • Falls ein Absauggerät verordnet
Einsatz z.B. bei neuromuskulären Erkrankungen, Skoliose, Tetraplegie, Pectus excavatum u.a.
wird, bitte a nkreuzen.
Absauggerät für die Atemwege Behandlungsbeginn
D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate. (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
Ja
D) «Verordnung Beratung/Pflege ambu-
Nein Inhalationstherapie erstes Jahr: 120 Minuten
Inhalationstherapie Folgejahr: 60 Minuten
Absaugen erstes Jahr: 180 Minuten
Absaugen Folgejahr: 90 Minuten
lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) ankreuzen. • Im Standardfall sind die Richtwerte des Pflegebedarfs fix hinterlegt.
E) Verordnender Arzt/Ärztin Verordnender Arzt/Ärztin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
• Die ärztliche Verordnung für die Beratung wird für sechs Monate er-
Datum der Verordnung Hausarzt
Bilddatei auswählen
stellt und verlängert sich anschliessend automatisch um weitere sechs
Verordnung senden an ZH
Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlagen ab Seite 29
Monate.
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CPAP-Therapie
Screening und Diagnostik obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) Primär wenden sich Patienten mit Schlafapnoe aufgrund von Beschwerden wie Kopfschmerzen, lautes, unregelmässiges Schnarchen oder Tagesmüdigkeit mit Konzentrationsmangel an ihren Hausarzt. Nach gründlicher Anamnese und allenfalls einer Screening-Methode wird der Hausarzt entscheiden, ob weitere Untersuchungen bei einem Facharzt für Pneumologie oder in einem Schlaflabor notwendig sind.
Screeningmethoden Pulsoxymetrie Die nächtliche Pulsoxymetrie ist keine alleinige Screening-Methode, sondern als orientierende Untersuchung anzusehen. Tarmedabrechnung durch Ärzte: Position 15.0710. Andere Screening-Systeme bei Schlafapnoe Andere Sreening-Systeme bei Schlafapnoe erfolgen mithilfe kleiner, einfach zu bedienender Geräte verschiedener Anbieter. Sie können vom Patienten zu Hause selbständig bedient werden. Die Geräte zeichnen den Atemfluss, das Schnarchen, die O₂-Sättigung und die Pulsfrequenz auf. Mit einem zusätzlichen Sensor kann die Atemanstrengung gemessen werden. Tarmedabrechnung durch Ärzte: Position 15.0710.
Schlafapnoe/(MHV)
Schlafdiagnostik Respiratorische Polygraphie Die nächtliche respiratorische Polygraphie kann zu Hause oder in der Klinik durchgeführt werden. Dabei werden Atmung, Schnarchgeräusche, EKG, Körperlage, Bewegungen und Sauerstoffgehalt im Blut während des Schlafs aufgezeichnet. Die respiratorische Polygraphie wird vom Facharzt für Pneumologie durchgeführt. Tarmedabrechnung durch Facharzt für Pneumologie: Position 15.0720. Polysomnographie Die vollständige, überwachte nächtliche Polysomnographie wird von zertifizierten Schlafzentren durchgeführt und ist aktuell die «Goldstandard»-Untersuchung bei der Diagnostik des OSAS. Im Rahmen der Polysomnographie werden folgende Untersuchungen durchgeführt: • Kontinuierliche Ableitung der Hirnströme mittels Elektroenzephalogramm • Langzeit-EKG • Elektromyogramm • Elektrookulogramm • Pulsoxymetrie • Atemflussmessung nasal und oral • Atembewegungen von Thorax und Abdomen Tarmedabrechnung durch Facharzt für Pneumologie: Position 15.0730. Schlafapnoe-Risikotest: www.lunge-zuerich.ch/schlafapnoe-test
17
CPAP-Therapie
Musterverordnung CPAP-Therapie MiGeL-Limitationen Die Verordnung der CPAP-Therapie ist Fachärzten für Pneumologie vorbehalten.
VERORDNUNGSFORMULAR CPAP-Therapie/Pflege
Erstverordnung WiederholungsV (von Liga auszufüllen)
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
MiGel
KLV 7
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP) Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Verordnungsformulars die Richtlinien der SGP für die Diagnose und Betreuung von Personen mit OSAS. Diese regeln die Indikationen, die Verschreibungspraxis und das Follow-up. Richtlinien: www.pneumo.ch/fachpersonen.html
3
Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH ausgefüllt.
Versicherten-Nr.
Versicherer
Bitte Code wählen
B) Hauptdiagnose 20 Respiratorische Schlafstörungen
50 Kardiale Krankheiten
(OSA, CSA, gemischte Formen)
(Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
30 Neuromuskuläre Krankheiten
A), B), C) und D) vollständig ausfüllen.
90 Andere
C) Untersuchungen Index:
Oxymetrie
Anzahl Desaturationen/Stunde:
Polygraphie/PSG
Apnoe-Hypopnoe-Index:
Ohne CPAP:
Mit CPAP:
Schlafapnoe/(MHV)
Diagnostik:
D) Verordnung Gerät und Zubehör Leistung wird gewünscht als:
(Kauf frühestens nach 12 Monaten möglich)
Systeme
Druck (min./max.)
Zubehör Nasen-Maske
Modell
Grösse
Vollgesichts-Maske
Modell
Grösse
Kopfhalterung
Modell
Befeuchter
Modell
Anderes
E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
Ja
E)
Nein
(1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.
Erstes Jahr: 140 Minuten
(2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
Folgejahr: 80 Minuten
Ja
Nein
Erfolgsüberwachung nach 1 bis 3 Monaten bzw. ab dem 2. Jahr
G) Verordnender Pneumologe Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
send automatisch um weitere sechs
Datum der Verordnung
Monate.
Pneumologe für Nachkontrollen
ZH
ratung wird für sechs Monate erstellt und verlängert sich anschlies-
Datum der Entlassung
Verordnung senden an
des Pflegebedarfs fix hinterlegt. • Die ärztliche Verordnung für die Be-
(Aufbereiten Compliancedaten, Bericht an Arzt)
Verordnender Pneumologe/ verordnendes Zentrum für Schlafmedizin
kreuzen. • Im Standardfall sind die Richtwerte
(3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
F) Anordnung für Erfolgsüberwachung
Verordnung «Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an-
Richtwert in Minuten
Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlage ab Seite 29
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Mechanische Heimventilation
Verordnung Mechanische Heimventilation MiGeL-Limitationen Die Verordnung der mechanischen Heimventilation ist Fachärzten für Pneumologie vorbehalten.
Erstverordnung • Gerät • Beratung und Betreuung Wiederholungsverordnung • Gerät • Beratung und Betreuung
Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP) Der genaue Gesuchsablauf für die Verordnung der mechanischen Heimventilation ist unter www.pneumo.ch abrufbar.
SVK-Krankenversicherer
Nicht-SVK-Krankenversicherer
SVK-Formular 5 LUNGE ZÜRICH Formular 6
LUNGE ZÜRICH Formular 5 LUNGE ZÜRICH Formular 5
Nein Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 6
Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 5 Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 5
Schlafapnoe/(MHV)
Die Tabelle gibt Aufschluss über die Verwendung der Verordnungsformulare für die Mechanische Heimventilation.
Beispiel SVK-Krankenversicherer Für die Erstverordnung eines Gerätes verwenden Sie das SVK-Formular 5. Für die Beratungs- und Betreuungsverordnung kommt das Verordnungsformular 6 von LUNGE ZÜRICH zur Anwendung. Kommt es zur Wiederholungsverordnung, muss lediglich das Verordnungsformular 6 von LUNGE ZÜRICH für die Beratung und Betreuung ausgefüllt werden. Für das Gerät braucht es keine erneute Verordnung. Beispiel Nicht-SVK-Krankenversicherer Für Patienten bei Nicht-SVK-Krankenversicherer wird die Erstverordnung für Gerät, Beratung und Betreuung mit dem Verordnungsformular 5 von LUNGE ZÜRICH in Auftrag gegeben. Auch für die Wiederholungsverordnung kommt das Verordnungsformular 5 von LUNGE ZÜRICH zur Anwendung. Eine Liste der SVK-Mitglieder kann auf Anfrage direkt beim SVK angefordert werden. Kontakt SVK: www.svk.org/kontakt
19
Mechanische Heimventilation
Musterverordnungen Mechanische Heimventilation Drucken
VERORDNUNGSFORMULAR
5
Erstverordnung WiederholungsV
Nicht invasive und invasive Heimventilation
(von Liga auszufüllen)
MiGel
Anwendbar für alle Nicht-SVK-Versicherer.
A) Patient (bitte vollständig ausfüllen)
KLV 7
Sprache
DE
Name/Vorname
Geburtsdatum
Strasse/Nr.
Invalidenversicherung
PLZ/Ort
ID-Nummer
Telefon
Versicherungs-Nr.
IT
Nein
Krankenversicherer
Natel Gesuch
B) Diagnose
FR
Ja
Erstgerät/Erstverordnung
Gerätewechsel
Zweitgerät
Gerät
Hauptdiagnose Code:
34 Posttraumatische Veränderungen 40 Primäre alveoläre Hypoventilation 41 kongenital 42 late onset 50 Adipositas-Hypoventilationssyndrom 60 Hypoventilation bei obstruktiven Lungenkrankheiten 61 fortgeschrittene stabile COPD
nicht invasiv
C) Angaben zur Heimventilation Beatmungsdauer
Alter > 5 Jahre
Defekt
Zusatzdiagnose Code:
22 Myotonische Dystrophie 23 Angeborene, metabolische, entzündliche Myopathien 30 Erkrankungen von Skelett, Pleura und Lunge 31 Kyphoskoliosen 32 Narbige Pleuraveränderungen 33 St. n. ausgedehnten Lungenresektionen
10 Neuropathien 11Hohe Querschnittsläsion 12 Amyotrophe Lateralsklerose 13 Bilaterale Zwerchfellähmung 14 Post-Polio-Syndrom 15 Spinale Amyotrophien 20 Myopathien 21 M. Duchenne
62 Bronchiektasen 63 Zystische Fibrose 70 Zentrales Schlaf-Apnoe-Syndrom 71 Komplexes Schlaf-Apnoe-Syndrom 72 Cheyne-Stoke-Atmung 99 unklar/andere
B) Diagnose gemäss Codeliste unbedingt a ngeben. C) Zusatzinformationen auf der zweiten Seite ergänzen.
invasiv
nachts verordnete Anzahl Std.
24h ununterbrochen
nachts und partiell tagsüber Anzahl Std.
Behandlungsbeginn
Gerät: Marke, Modell
Serien-Nr.
MiGeL-Position Behandlungsbeginn
D) Verordnung «Beratung/Pflege ambulant oder zu
(Spitalentlassung)
Befeuchter/Zubehör
integriert
separat
Maske
Marke, Modell
Hause» (Ja oder Nein) hier ankreuzen.
Grösse
Lieferant Diverses
ext. Batterie
Fernalarmkabel
Gerätekoffer
Halterung
Kopfhaube
O2-Adapter
Ständer
klimatisiertes Schlauchsystem
Zusatzinformationen zur Indikation und Betreuung (optional)
D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause
Kinnband
• Im Standardfall sind die Richtwerte des Pflegebedarfs fix hinterlegt.
ja (siehe Seite 2)
Ja
Nein
• Die ärztliche Verordnung für die Beratung wird für sechs
(gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
Atemstörung im Schlaf Erstes Jahr: 200 Minuten Folgejahre: 120 Minuten
Monate erstellt und verlängert sich anschliessend auto-
Ventilatorische Insuffizienz Erstes Jahr: 420 Minuten Folgejahre: 270 Minuten
matisch um weitere sechs Monate.
(3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
E) Verordnung/Unterschrift Arzt/Ärztin (durch Arzt auszufüllen) Zuständiger Arzt/Ärztin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Verordnender Arzt/Ärztin Datum der Verordnung Hausarzt Pneumologe für Nachkontrollen
ZH
Bilddatei auswählen
Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
SVK Abteilung VENT Postfach Muttenstrasse 3 4502 Solothurn
Kopiervorlage ab Seite 29
SVK-Krankenversicherer Das Verordnungsformular für die SVKKrankenversicherer ist nur online verfügbar. Online-Formular SVK: www.svk.org/kostengutspracheformulare
SVK 5 Nicht invasive und invasive Heimventilation Gesuch und Bestellung Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie (SGP) Gesuch Korrespondenz E-Mail Adresse Benachrichtigungen und Informationen zur Verarbeitung dieses Online-Formulars, werden über diese E-Mail Adresse erfolgen.
Gesuch Erstgerät/Erstverordnung Alter > 5 Jahre
Zweitgerät
Gerätewechsel
Defekt
Bitte um Nachlieferung eines Konsignationsgerätes durch den Lieferanten Ja
Nein
SVK, Abteilung VBL (VENT), Muttenstrasse 3, Postfach, 4502 Solothurn, Tel.: 032 626 57 47, Fax: 032 626 57 57, vent@svk.org, www.svk.org
Seite 1 von 5
Schlafapnoe/(MHV)
Verordnung senden an
20
Zusätzliche Beratung
alle Therapiesysteme
Zusätzliche Beratung Pflege ambulant oder zu Hause Allgemeine Informationen Dieses Formular wird für zusätzliche Beratungen für alle Therapiesysteme und bei erhöhtem Pflegebedarf verwendet. Ausserdem kommt es für die Beratungs- und Betreuungsverordnung von Mechanischer-Heimventilations-Patienten der SVK-Krankenversicherer zur Anwendung.
ÄRZTLICHE VERORDNUNG Pflege ambulant oder zu Hause
6
Erstabklärung Neuevaluation
Gemäss Zusatzvereinbarung mit der tarifsuisse ag vom 01.01.2015
Zeitdauer von bis Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um maximal 6 Monate.
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Versicherer
Versicherten-Nr.
B) Diagnose
C) Verordnung Krankenpflege
(durch Pflegefachperson auszufüllen)
Leistungen nach KLV 7/Tarifziffer
Minuten/Jahr
A), B), C), D) und E) werden von der Pflegefachperson von LUNGE ZÜRICH ausgefüllt.
lit a Ziff 1: Abklärung des Pflegebedarfs lit a Ziff 2: Beratung des Patienten lit a Ziff 3: Koordination der Leistungen (besondere Voraussetzungen gemäss KLV 7, Absatz 2bis beachten) lit b Ziff 1: Messung der Vitalzeichen lit b Ziff 4: Massnahmen zur Atemtherapie lit b Ziff 7: Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten lit b Ziff 9: Massnahmen zur Überwachung von Geräten lit b Ziff 10: Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden
D) Begründung bei erhöhtem Pflegebedarf
E) Unterschrift Pflegefachperson Zuständige Person
Datum/Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Name/ZSR-Nr weitere Beteiligte
Bilddatei auswählen
F)
F) Verordnung/Unterschrift Arzt/Ärztin (durch Arzt auszufüllen) Verordnender Arzt/Ärztin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Datum der Verordnung Datum der Spitalentlassung evtl. Hausarzt Spezielle Anordnung
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z.B. Asthma-Patientenschulung, korrekte Inhalationstechnik etc.
Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlage ab Seite 29
Der Arzt unterschreibt und retourniert das Formular an LUNGE ZÜRICH.
21
Tuberkulose
Tuberkulose-Zentrum Das Tuberkulose-Zentrum von LUNGE ZÜRICH arbeitet mit einem Leistungsauftrag des Kantons und der Stadt Zürich zur Bekämpfung der Tuberkulose und zum Schutz der Bevölkerung. Es arbeitet deshalb eng mit dem kantonsärztlichen Dienst und den Hausärzten und Spitälern zusammen. Dienstleistungen des Tuberkulose-Zentrums • Beratung und Information von Tuberkuloseerkrankten und ihren Angehörigen. • Koordination und Durchführung von Umgebungsuntersuchungen im Umfeld von erkrankten Personen • Beratung der Kontaktpersonen von erkrankten Personen über eine mögliche Infektion und die präventive Behandlung einer latenten tuberkulösen Infektion (LTBI) • Medikamentenabgabe im Rahmen der kontrollierten Medikamenteneinnahme bei erkrankten Personen (DOT: Directly Observed Therapy) • Koordination und Kontrolle von DOT, die durch andere Stellen durchgeführt werden • Tuberkulose-Screening im Rahmen der Arbeitssicherheit • Tuberkulose-Screening für den Testbetrieb des Bundes für ein beschleunigtes Asylverfahren • Beratung und Unterstützung bei persönlichen und sozialen Problemen • Präventives Screening (kostenpflichtig) mittels Mantoux-Test oder Gamma-Interferon-Blutanalyse
Kontakt Tuberkulose-Zentrum Verein Lunge Zürich, Tuberkulose-Zentrum, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich T 044 268 20 95, tuberkulose@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20
Lernen Sie das Tuberkulose-Zentrum von LUNGE ZÜRICH in unserem Film kennen: www.lunge-zuerich.ch/tuberkulose
Tuberkulose
Merkblätter, Melde- und Verordnungsformulare Die Broschüre «Tuberkulose in der Schweiz, das Wichtigste in Kürze» enthält aktuelle internationale Leitlinien zur Diagnose und Behandlung von Tuberkulose. Das Meldeformular zur Tuberkulose sowie weitere Informationen rund um diese Krankheit finden Sie unter: www.tbinfo.ch
22
LUNGE ZÜRICH
Beratungsstelle Zürich Pfingstweidstrasse und Geschäftssitz Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Termine nur nach Vereinbarung, auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Kontakt Beratungsstelle
LUNGE ZÜRICH Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch Lageplan
Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt
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Haltestelle Technopark
Hardstrasse Hardbrücke
zwei kostenlose Parkplätze vor der Beratungsstelle
Haltestelle Schiffbau
Bus Nr. 33/72 Tram Nr. 4
Limmatstrasse
Josefstrasse
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LUNGE ZÜRICH
Beratungsstelle Zürich Wilfriedstrasse und Tuberkulose-Zentrum Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Termine nur nach Vereinbarung, auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Kontakt Beratungsstelle
LUNGE ZÜRICH, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich T 0800 07 08 09, beratung@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20 Kontakt Tuberkulose-Zentrum
Verein Lunge Zürich, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich T 044 268 20 95, tuberkulose@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20 Lageplan
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Parkplatz und Parkplatz für Behinderte
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LUNGE ZÜRICH
Beratungsstelle Winterthur Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Termine nur nach Vereinbarung, auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Kontakt Beratungsstelle
LUNGE ZÜRICH Rudolfstrasse 29, 8400 Winterthur T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch Lageplan
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Sankt-Georgen-Strasse Stadttheater Museumstrasse Bahnhofunterführungen Richtung Rudolfstrasse Stadthausstrasse
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LUNGE ZÜRICH
Beratungsstelle Uster Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Termine nur nach Vereinbarung, auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Kontakt Beratungsstelle
LUNGE ZÜRICH Amtsstrasse 3, 8610 Uster T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch Lageplan
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Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt
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LUNGE ZÜRICH
Kontakt Beratungsstellen
Hauptsitz
Abteilungen
Info- und Beratungstelefon Alle Beratungsstellen Tel. 0800 07 08 09 Fax 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch
Geschäftsleitung Verein Lunge Zürich Pfingstweidstrasse 10 8005 Zürich info@lunge-zuerich.ch www.lunge-zuerich.ch
Gesundheitsförderung und Prävention Tel. 044 268 20 22 kurse@lunge-zuerich.ch
Beratungsstelle Pfingstweidstrasse Verein Lunge Zürich Pfingstweidstrasse 10 8005 Zürich Beratungsstelle Wilfriedstrasse Verein Lunge Zürich Wilfriedstrasse 7 8032 Zürich Beratungsstelle Winterthur Verein Lunge Zürich Rudolfstrasse 29 8400 Winterthur
Mitgliederadministration Tel. 044 268 20 66 mitglieder@lunge-zuerich.ch Kommunikation und Marketing Tel. 044 268 20 14 pr@lunge-zuerich.ch Finanz- und Rechnungswesen Tel. 044 268 20 23 fr@lunge-zuerich.ch Kongresse Tel. 044 268 20 71 kongresse@lunge-zuerich.ch
Beratungsstelle Uster Verein Lunge Zürich Amtsstrasse 3 8610 Uster Tuberkulose-Zentrum Verein Lunge Zürich Wilfriedstrasse 7 8032 Zürich Tel. 044 268 20 95 tuberkulose@lunge-zuerich.ch
Feedback Haben Sie Anregungen zum Vademecum? Gerne erwarten wir Ihr Feedback unter feedback@lunge-zuerich.ch.
27
Kopiervorlagen Verordnungen
28
VERORDNUNGSFORMULAR Aerosolapparat & Absauggerät
1
Erstverordnung WiederholungsV (von Liga auszufüllen)
MiGel
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
KLV 7
Verordnungsformular 1: Aerosolapparat & Absauggerät, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Versicherer
Versicherten-Nr.
Bitte Code wählen
B) Hauptdiagnose 00 Obstruktive Lungenkrankheiten
40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
01 chronische Bronchitis, Emphysem 02 Asthma
(pulmonale Hypertension)
50 Kardiale Krankheiten
10 Restriktive Lungenkrankheiten
(Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
(Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)
60 Andere Lungenkrankheiten
20 Respiratorische Schlafstörungen
(Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)
(OSA, CSA, gemischte Formen)
90 Andere
30 Neuromuskuläre Krankheiten
C) Verordnung für
(bitte zutreffende Gerätekategorie ankreuzen)
Aerosol-Apparat
Medikamente
Voraussichtliche Therapiedauer:
Dosierung
Anzahl/Tag
max. 6 Monate > als 6 Monate
Spezialvernebler Antibiotika und Steroide Silikonmaske für Kleinkinder Beatmungs-Inhalationsgerät (IPPB) Einsatz z.B. bei neuromuskulären Erkrankungen, Skoliose, Tetraplegie, Pectus excavatum u.a. Absauggerät für die Atemwege Behandlungsbeginn
D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate. (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
Ja
Nein Inhalationstherapie erstes Jahr: 120 Minuten
Inhalationstherapie Folgejahr: 60 Minuten
Absaugen erstes Jahr: 180 Minuten
Absaugen Folgejahr: 90 Minuten
E) Verordnender Arzt/Ärztin Verordnender Arzt/Ärztin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Datum der Verordnung Hausarzt
Verordnung senden an ZH
Bilddatei auswählen
Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
30
VERORDNUNGSFORMULAR
kontinuierliche O2-Langzeittherapie/Pflege
(von Liga auszufüllen)
MiGel
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
2
Erstverordnung WiederholungsV KLV 7
Verordnungsformular 2: Sauerstoff-Langzeittherapie, Seite 1, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Versicherer
Versicherten-Nr.
Bitte Code wählen
B) Hauptdiagnose 00 Obstruktive Lungenkrankheiten
40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
01 chronische Bronchitis, Emphysem 02 Asthma
(pulmonale Hypertension)
10 Restriktive Lungenkrankheiten
50 Kardiale Krankheiten
(Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)
(Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
20 Respiratorische Schlafstörungen
60 Andere Lungenkrankheiten
(OSA, CSA, gemischte Formen)
(Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)
30 Neuromuskuläre Krankheiten
90 Andere
C) Obligatorische Untersuchungen
Ja
Nein (Zeichen des chronischen Cor pulmonale)
Lungenfunktion (in % Sollwert)
VK
%
FEV1
%
Labor
Hämoglobin
g/L
Hämatokrit
%
in mmHG
in kPa
Arterielle Blutgase: (klinisch stabile Verhältnisse)
Datum:
PaO2:
PaCO2:
SaO2 %:
(1) in Ruhe (ohne O2) (2) in Ruhe (nach > 30 Minuten O2) (3) unter standardisierter Belastung (ohne O2) (4) unter standardisierter Belastung (mit O2)
(3) und (4) obligatorisch für Flüssiggas-System
D) Verordnung Therapie-System
Flüssiggas-System
Dauer
Std./Tag O2-Dosis Ruhe
Mobilität
Std./Tag Mobil mit
(ausserhalb der Wohnung)
Sparventil
Verabreichung
Bemerkung
E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
O2-Konzentrator L/Min.
O2-Dosis Belastung
L/Min.
Begründung Sparventil bei Flüssig O2?
Ja
Nein
Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
Erstes Jahr: 300 Minuten
Folgejahr: 150 Minuten
(3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
F) Verordnender Pneumologe Verordnender Pneumologe
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Datum der Entlassung Datum der Verordnung Hausarzt Pneumologe für Nachkontrollen
Verordnung senden an ZH
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Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Kontinuierliche Sauerstoff-Langzeittherapie Zur Erreichung der Therapieziele (Verminderung der pulmonalarteriellen Hypertonie, Entlastung der Atemmuskulatur durch Rückgang des Atemminutenvolumens infolge des Sauerstoffs, Verbesserung der Sauerstoffversorgung der Organe, Verbesserung der allgemeinen Leistungsfähigkeit, verbesserte Lebenserwartung) ist eine Sauerstoffverabreichung von mindestens 16 Stunden täglich notwendig. Eine Langzeit-Sauerstofftherapie setzt eine vorgängige korrekte Abklärung und Indikationsstellung durch spezialisierte Ärzte oder Ärztinnen voraus und bedarf einer Instruktion und nachfolgender Betreuung durch spezialisiertes Hilfspersonal. Für die Sauerstofftherapie stehen verschiedene, im therapeutischen Nutzen ebenbürtige Systeme zur Verfügung. Abhängig vom Verbrauch, vom Anwendungszeitraum und vom Bedarf für die Mobilität ist jeweils das wirtschaftlichste System zu wählen.
Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (in der Fassung vom 28.08.2006) gelten insbesondere die nachfolgenden Indikationen: 1. Patienten mit chronischer arterieller Hypoxämie infolge einer chronischen Lungenkrankheit in klinisch stabilisiertem Zustand: PaO2 < 55 mmHg/7.3 kPa. Eine gleichzeitige Hyperkapnie stellt grundsätzlich keine Kontraindikation für eine Sauerstoffheimtherapie dar, sofern das Risiko einer sauerstoffinduzierten Atemdepression ausgeschlossen wurde. 2. Patienten mit sekundärer Polyglobulie und/oder Zeichen des chronischen Corpulmonale, PaO2 55 – 60 mmHg/7.3 – 8.0 kPa 3. Patienten mit situativen, lang dauernden Hypoxämien: 3.1. die vorwiegend belastungsinduzierte Hypoxämie, PaO2 < 55 mmHg/7.3 kPa. bzw. O2-Sättigung < 90 % mit dem Nachweis einer verbesserten Leistungstoleranz unter Sauerstoffatmung 3.2. das zentrale Schlafapnoe-Syndrom (z. B. Cheyne-Stokes Atmung) mit repetitiven Desaturationen als Alternative zur nichtinvasiven Beatmung
Limitationen für die kontinuierliche Sauerstoff-Langzeittherapie (gemäss MiGeL) Vorliegen eines andauernden Sauerstoffmangels bei einer chronischen Lungen- bzw. Atemwegserkrankung mit gesicherter Diagnose. Grundlagen für die Verschreibung bilden die Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (in der Fassung vom 28.08.2006). Sie ist an folgende Voraussetzungen gebunden: – Indikationsstellung und Verordnung durch einen Facharzt für Pneumologie. – Vorliegen von Blutgasanalysen innerhalb der letzten 1 – 3 Monate vor Gesuchsstellung, vorgenommen in Ruhe unter klinisch stabilen Verhältnissen. – Die Ergebnisse einer spirometrischen Lungenfunktionsprüfung aus dem letzten Monat vor Antragstellung liegen vor. – bei Kindern < 7 Jahren ist die Lungenfunktionsprüfung fakultativ und die Blutgasanalysen können durch nichtinvasive Messmethoden ersetzt werden (z. B. transkutane Bestimmungen von O2 und CO2). – Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate. – Für eine erneute Kostengutsprache sind Indikationen und Behandlungsvoraussetzungen wie bei der Ersten zu prüfen. – Grund für eine Ablehnung der Bewilligung sind auch gewichtige Argumente, die für eine nicht zureichende Mitarbeit des Patienten sprechen. Bei einer Neubeantragung der Kostengutsprache nach einer solchen Ablehnung muss eine positive Stellungnahme des indikationsstellenden Arztes zur bisherigen Mitarbeit des Patienten vorliegen.
Zusätzlich für die Verordnung von Sauerstoff-Flüssiggas – Mobilität mit regelmässigem täglichem Aufenthalt von mehreren Stunden ausserhalb der Wohnung der versicherten Person. – Klinische Untersuchung, Sauerstoffmessungen unter standardisierter Belastung (Blutgasanalysen oder transkutane Oxymetrie) ohne und mit zusätzlicher Sauerstoffzufuhr aus dem letzten Monat vor Antragstellung und eine Beurteilung der Compliance (Therapietreue) liegen vor und belegen den hinreichenden Nutzen der zusätzlichen Sauerstoffzufuhr zur Erlangung der benötigten Mobilität. – Sind wegen Veränderungen der Situation die genannten Voraussetzungen der Mobilität nicht mehr gegeben, erlischt die Kostengutsprache für eine Flüssigsauerstoff-Therapie auch vor Ablauf des maximalen Bewilligungszeitraumes von 12 Monaten. – Die Therapie muss durch einen Vertrauensarzt der Versicherung bewilligt werden.
Verordnungsformular 2: Sauerstoff-Langzeittherapie, Seite 2, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
Eine Langzeit-Sauerstofftherapie mittels Druckgasflaschen ist obsolet und extrem unwirtschaftlich.
VERORDNUNGSFORMULAR CPAP-Therapie/Pflege
Erstverordnung WiederholungsV (von Liga auszufüllen)
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
MiGel
KLV 7
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Versicherer
Versicherten-Nr.
Bitte Code wählen
B) Hauptdiagnose Verordnungsformular 3: CPAP-Therapie, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
3
20 Respiratorische Schlafstörungen
50 Kardiale Krankheiten
(OSA, CSA, gemischte Formen)
(Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
30 Neuromuskuläre Krankheiten
90 Andere
C) Untersuchungen Diagnostik:
Index:
Oxymetrie
Anzahl Desaturationen/Stunde:
Polygraphie/PSG
Apnoe-Hypopnoe-Index:
Ohne CPAP:
Mit CPAP:
D) Verordnung Gerät und Zubehör Leistung wird gewünscht als:
(Kauf frühestens nach 12 Monaten möglich)
Systeme
Druck (min./max.)
Zubehör Nasen-Maske
Modell
Grösse
Vollgesichts-Maske
Modell
Grösse
Kopfhalterung
Modell
Befeuchter
Modell
Anderes
E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
Ja
Nein
Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.
Erstes Jahr: 140 Minuten
(2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
Folgejahr: 80 Minuten
(3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
F) Anordnung für Erfolgsüberwachung
Ja
Nein
Erfolgsüberwachung nach 1 bis 3 Monaten bzw. ab dem 2. Jahr (Aufbereiten Compliancedaten, Bericht an Arzt)
G) Verordnender Pneumologe Verordnender Pneumologe/ verordnendes Zentrum für Schlafmedizin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Datum der Entlassung Datum der Verordnung Pneumologe für Nachkontrollen
Verordnung senden an ZH
Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
a
34
VERORDNUNGSFORMULAR kurzfristige O2-Therapie/Pflege
4
Erstverordnung WiederholungsV (von Liga auszufüllen)
MiGel
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
KLV 7
Verordnungsformular 4: Kurzfristige Sauerstofftherapie, Seite 1, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Versicherer
Versicherten-Nr.
Bitte Code wählen
B) Hauptdiagnose
40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
00 Obstruktive Lungenkrankheiten 01 chronische Bronchitis, Emphysem 02 Asthma
(pulmonale Hypertension)
10 Restriktive Lungenkrankheiten
50 Kardiale Krankheiten
(Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)
(Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
20 Respiratorische Schlafstörungen
60 Andere Lungenkrankheiten
(OSA, CSA, gemischte Formen)
(Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)
30 Neuromuskuläre Krankheiten
90 Andere
C) Verordnung kurzfristige O2-Therapie Druckgas Flüssiggas Konzentrator
(max. 1 Monat, wenn länger, bitte unter D) begründen) (max. 3 Monate, wenn länger, bitte Formular Nr. 2 verwenden) (max. 3 Monate, wenn länger, bitte Formular Nr. 2 verwenden)
Dauer
Std./Tag O2-Dosis Ruhe
Mobilität
Std./Tag Mobil mit
(ausserhalb der Wohnung)
L/Min.
Sparventil
Verabreichung
Bitte Limitationen der MiGeL beachten! Siehe Rückseite
O2-Dosis Belastung
L/Min.
Behandlungsbeginn
Bemerkung
D) Begründung zu Druckgas-System falls die O2-Therapie länger als 1 Monat durchgeführt werden muss
E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
Ja
Nein
Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
Erstes Jahr: 300 Minuten
Folgejahr: 150 Minuten
(3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
F) Verordnender Arzt/Ärztin Verordnender Arzt/Ärztin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Datum der Verordnung Hausarzt
Verordnung senden an ZH
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Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Zusammenfassung der Limitationen der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL), Fassung vom 01.08.2007 betreffend Verordnung von Sauerstoff-Druckgas, Sauerstoff-Konzentrator und mobile Sauerstoff-Druckgasversorgung. Im Zweifelsfalle ist die Originalfassung zu konsultieren. Für die Sauerstoff-Druckgasflaschen gleich welcher Grösse gilt: – Es werden maximal 5 Füllungen pro Monat vergütet. – Bei Therapiedauer länger als 1 Monat ist auf ärztliche Begründung hin eine vorgängige Kostengutsprache des Versicherers erforderlich.
– Bei Therapiedauer länger als 3 Monate ist auf ärztliche Begründung hin eine vorgängige Kostengutsprache des Versicherers erforderlich.
Für die mobile Sauerstoff-Druckgasversorgung gilt: – Beinhaltet Flaschenmiete, -füllung, Druckminderer, Flaschenlieferungen, allfälliges Sparventil oder mobiler Konzentrator. – Bei Therapiedauer länger als 3 Monate ist eine vorgängige Kostengutsprache des Versicherers notwendig. Diese kann erteilt werden bei isolierter anstrengungsabhängiger Hypoxie.
Verordnungsformular 4: Kurzfristige Sauerstofftherapie, Seite 2, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
Für den Sauerstoff-Konzentrator 'MàTTJHTBVFSTUPGG gilt:
VERORDNUNGSFORMULAR
Nicht invasive und invasive Heimventilation
(von Liga auszufüllen)
MiGel
Anwendbar für alle Nicht-SVK-Versicherer.
A) Patient (bitte vollständig ausfüllen)
Verordnungsformular 5: Nicht invasive und invasive Heimventilation, Seite 1, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
5
Erstverordnung WiederholungsV KLV 7
Sprache
DE
Name/Vorname
Geburtsdatum
Strasse/Nr.
Invalidenversicherung
PLZ/Ort
ID-Nummer
Telefon
Versicherungs-Nr.
Natel
Krankenversicherer
Gesuch
B) Diagnose
Erstgerät/Erstverordnung
Gerätewechsel
Zweitgerät
Gerät
Hauptdiagnose Code:
Ja
Alter > 5 Jahre
34 Posttraumatische Veränderungen 40 Primäre alveoläre Hypoventilation 41 kongenital 42 late onset 50 Adipositas-Hypoventilationssyndrom 60 Hypoventilation bei obstruktiven Lungenkrankheiten 61 fortgeschrittene stabile COPD
nicht invasiv
C) Angaben zur Heimventilation Beatmungsdauer
IT
Nein
Defekt
Zusatzdiagnose Code:
22 Myotonische Dystrophie 23 Angeborene, metabolische, entzündliche Myopathien 30 Erkrankungen von Skelett, Pleura und Lunge 31 Kyphoskoliosen 32 Narbige Pleuraveränderungen 33 St. n. ausgedehnten Lungenresektionen
10 Neuropathien 11Hohe Querschnittsläsion 12 Amyotrophe Lateralsklerose 13 Bilaterale Zwerchfellähmung 14 Post-Polio-Syndrom 15 Spinale Amyotrophien 20 Myopathien 21 M. Duchenne
FR
62 Bronchiektasen 63 Zystische Fibrose 70 Zentrales Schlaf-Apnoe-Syndrom 71 Komplexes Schlaf-Apnoe-Syndrom 72 Cheyne-Stoke-Atmung 99 unklar/andere
invasiv
nachts verordnete Anzahl Std.
24h ununterbrochen
nachts und partiell tagsüber Anzahl Std.
Behandlungsbeginn
Gerät: Marke, Modell
Serien-Nr.
MiGeL-Position Behandlungsbeginn (Spitalentlassung)
Befeuchter/Zubehör
integriert
separat
Maske
Marke, Modell
Grösse
Lieferant Diverses
ext. Batterie
Fernalarmkabel
Gerätekoffer
Halterung
Kopfhaube
O2-Adapter
Ständer
klimatisiertes Schlauchsystem
Zusatzinformationen zur Indikation und Betreuung (optional)
D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause
Kinnband
ja (siehe Seite 2)
Ja
Nein
(gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
Atemstörung im Schlaf Erstes Jahr: 200 Minuten Folgejahre: 120 Minuten
Ventilatorische Insuffizienz Erstes Jahr: 420 Minuten Folgejahre: 270 Minuten
(3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.
E) Verordnung/Unterschrift Arzt/Ärztin (durch Arzt auszufüllen) Zuständiger Arzt/Ärztin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Verordnender Arzt/Ärztin Datum der Verordnung Hausarzt Pneumologe für Nachkontrollen
Verordnung senden an ZH
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Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
Zusatzinformationen zur Indikation und Betreuung*
Seite 2
Verordnungsformular 5: Nicht invasive und invasive Heimventilation, Seite 2, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
38
* Diese Zusatzinformationen können das Kostengutsprachegesuch gegenüber dem Vertrauensarzt unterstützen und das Betreuungsteam in der fachgerechten Unterstützung des Patienten helfen.
ÄRZTLICHE VERORDNUNG Pflege ambulant oder zu Hause
6
Erstabklärung Neuevaluation
Gemäss Zusatzvereinbarung mit der tarifsuisse ag vom 01.01.2015
Verordnungsformular 6: Ärztliche Verordnung Pflege ambulant oder zu Hause, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
Zeitdauer von bis Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um maximal 6 Monate.
A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname
Geschlecht
Adresse
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Kt
Telefon/Natel
Sozialversicherungs-Nr.
Beruf
Krankheit/Unfall/IV
Versicherer
Versicherten-Nr.
B) Diagnose
C) Verordnung Krankenpflege
(durch Pflegefachperson auszufüllen)
Leistungen nach KLV 7/Tarifziffer
Minuten/Jahr
lit a Ziff 1: Abklärung des Pflegebedarfs lit a Ziff 2: Beratung des Patienten lit a Ziff 3: Koordination der Leistungen (besondere Voraussetzungen gemäss KLV 7, Absatz 2bis beachten) lit b Ziff 1: Messung der Vitalzeichen lit b Ziff 4: Massnahmen zur Atemtherapie lit b Ziff 7: Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten lit b Ziff 9: Massnahmen zur Überwachung von Geräten lit b Ziff 10: Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden
D) Begründung bei erhöhtem Pflegebedarf
E) Unterschrift Pflegefachperson Zuständige Person
Datum/Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Name/ZSR-Nr weitere Beteiligte
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F) Verordnung/Unterschrift Arzt/Ärztin (durch Arzt auszufüllen) Verordnender Arzt/Ärztin
Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
Datum der Verordnung Datum der Spitalentlassung evtl. Hausarzt Spezielle Anordnung
Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
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40
VERORDNUNGSFORMULAR Atemtherapiegerät STMedical
Verordnungsformular 7: Atemtherapiegerät STMedical, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
A)
Allgemeine Angaben (bitte vollständig und in Blockschrift ausfüllen)
Name und Vorname: ____________________________________________ Geschlecht: F Bei Kindern Name und Vorname ges. Vertreter: _____________________________________________________________________ Adresse: ____________________________________________ Geburtsdatum: ______________________________ PLZ / Ort: ____________________________ Kt: __________ AHV-Nummer: _____________________________ Telefon / Natel: ____________________________________________ Invalidenversicherung: _______________________ Beruf: ____________________________________________ KK-Mitglied-Nr.: ______________________________ Krankenkasse: ____________________________________________ Sektion: ______________________________
B)
Hauptdiagnose/Indikation Obstruktive Lungenkrankheiten Restriktive Lungenkrankheiten Andere Lungenkrankheiten: _____________________________________________
Cystische Fibrose Neuromuskuläre Krankheiten Andere: _____________________________________
Atemtherapiegerät zur Verbesserung Lungenfunktion Körperliche Leistungsfähigkeit Sekretmobilisation
D)
Untersuchungen für Instruktion
Vitalkapazität (VK): Atemgrenzwert (MVV):
_______ L _______ L/min (optional)
E)
Verordnung Gerät und Zubehör
14.03.11.00.1
14.03.11.00.2
Zubehör: 14.03.11.01.1
Kauf STMedical (Verschreibung nur durch Fachärzte Pneumologie, Bewilligung durch Vertrauensarzt, max. 1 Gerät alle 5 Jahre) 3 Monate Miete STMedical (max. 3 Monate gemäss Höchstvergütungsbetrag) Atmungsbeutel (1 mal pro Jahr) Beutelvolumen = 50% der Vitalkapazität (VK) in Liter 0.5L 1.0L 1.5L 2.0L 2.3L 3.0L Mundstück (1 mal pro Jahr)
14.03.11.02.1
F)
Verordnung Beratung und Betreuung
14.03.11.03.1 Schulung (Erstinstruktion) zum Atemtherapiegerät Verordnung Pflege ambulant oder zu Hause
G)
Verordnender Arzt/Pneumologe
Verordnender Arzt/Pneumologe
_____________________________
Stempel / Unterschrift (inkl. Konkordatsnummer)
Klinik / Praxis Datum der Verordnung Hausarzt
_____________________________ _____________________________ _____________________________
Die persönlichen Patientendaten werden nur für den Zweck der Krankenkassenverordnung weitergegeben. Der Patient ist über die Weitergabe der Daten informiert und einverstanden. Kopie der Verordnung an:
Ausgefüllte Verordnung bitte zurücksenden an: Verein Lunge Zürich, alle Beratungsstellen, per Fax oder Mail: 044 268 20 20, beratung@lunge-zuerich.ch. Termine nach Vereinbarung. Kostenloses Info- und Beratungstelefon: 0800 07 08 09.
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Impressum Herausgeber: Verein Lunge Zürich, www.lunge-zuerich.ch Druck: Druckerei Kyburz AG, www.kyburzdruck.ch Auflage: 2400 Exemplare Erscheinung: einmal jährlich
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LUNGE ZĂ&#x153;RICH Pfingstweidstrasse 10, 8005 ZĂźrich T 0800 07 08 09, F 044 268 20 20, beratung@lunge-zuerich.ch www.lunge-zuerich.ch, Spendenkonto: 80-1535-7