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4 € · G 53450

DAS MAGAZIN DER KREISHANDWERKERSCHAFT HEINSBERG

Editorial »

Das war 2016

Recht und Finanzen » »

Änderungen zum Spendennachweis ab 2017 Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2016

Aus KH und Innungen » »

Feier der alten Meister: „Der Meisterbrief ist Vorbild für Europa“ 3. Bau-, Bier- und Innungsnacht

Spezial »

Wichtige Tipps für die Auto-Fitness im Winter

6.2016


Mit der IKK classic als Partner ins neue Jahr.

Alles Gute fĂźr 2017. Top-Leistungen fĂźr Ihre Gesundheit. Weitere Informationen unter unserer kostenlosen IKK-Servicehotline: 0800 455 1111. Oder auf www.ikk-classic.de


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Offizielle Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Heinsberg Herausgeber: Handwerker Service Gesellschaft mbH (HSG) Eine Gesellschaft der Kreishandwerkerschaft Heinsberg Nikolaus-Becker-Straße 18, 52511 Geilenkirchen Telefon: (02451)6201-0 Telefax: (02451)6201-62

Editorial

Aus KH und Innungen

Das war 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Feier der alten Meister: „Der Meisterbrief ist Vorbild für Europa“ . . . . . . . . . . . . 28

Handwerk aktuell

CETA – ein wichtiges Abkommen für Europas Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . 6

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Michael Vondenhoff Erscheinungsweise: Zweimonatlich Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21-23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de Internet: www.image-text.de Geschäftsführung: Lutz Stickel stickel@image-text.de Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen (verantwortlich) Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigenberatung: Wolfgang Thielen (verantwortlich) Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigendisposition: Tim Stickel Tel.: (02183)334 | t.stickel@image-text.de Grafik: Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Lore von der Linde Tel.: (02183)334 | von.der.linde@image-text.de Druck: van Acken Druckerei & Verlag GmbH, Krefeld Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.

Zwei Fachvorträge und Ehrungen zum „silbernen“ Meisterjubiläum . . . . 30 Lehrlingswarte-Tagung . . . . . . . . . . . . 30 IKK classic: Früherkennung nicht vergessen: Vorsorge für Erwachsene . . . . 8

Volles Haus bei der Dachdecker Innung Heinsberg . . . . . . 30

Wenn der Papierkram über den Kopf wächst …. . . . . . . . . . . 10

Drei Silberne Meisterbriefe und eine „Remmel- Semmel“ . . . . . . . . . . . 31

SIGNAL IDUNA: Qualität von unabhängiger Seite bestätigt . . . . . . . . 11

Ehrung für Tischlermeister Franz-Josef Bronneberg . . . . . . . . . . . . 31

Recht und Finanzen

Jubiläen, Geburtstage und neue Innungsmitglieder . . . . . . . . 31

Haus & Grund: Schneeräumen ist Pflicht – Streuen alleine reicht nicht . . . . . . . . . 12

3. Bau-, Bier- und Innungsnacht . . . . . 32

Änderung des § 309 Nr. 13 BGB: Änderung der Anforderungen an Schriftformklauseln – Arbeitsverträge müssen angepasst werden . . . . . . . . . . 13 Änderungen zum Spendennachweis ab 2017. . . . . . . . . . 14 Alle Jahre wieder... Weihnachtsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Die Inkassostelle informiert: Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2016 . . . . . . . . . . . . . 17

Spezial

Wichtige Tipps für die Auto-Fitness im Winter. . . . . . . . . . . . 34 Deutscher Nutzfahrzeugmarkt legt deutlich zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Top-Noten für Autowerkstätten . . . . . 36

Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen . . . . . . . . 17

Herbst-Zeit bringt Stress für Autofahrer . . . . . . . . . . . . . . 37

Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist auf den Mindestlohn anrechenbar . . . . 18

Licht-Test: Düstere Bilanz bei Nutzfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . 38

Inhaltsverzeichnis

Impressum

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Editorial

Das war 2016 Sie haben gerade unsere sechste und damit letzte Ausgabe unserer Mitgliederzeitung Dialog in diesem Jahr in der Hand. Das ist ein sicheres Zeichen dafür, dass das Jahr 2016 seinem Ende entgegengeht. Zeit innezuhalten und auf das zurückliegende Jahr zurückzuschauen. Besonders erfreulich: Ein weiterer anhaltender Konjunkturschub, hat dafür gesorgt, dass die Handwerksbetriebe im Kreis Heinsberg weiterhin 2016 wirtschaftlich auf Kurs blieben. Ein weiterer positiver Lichtblick: Es entscheiden sich wieder mehr Schulabgänger gegen ein Studium und für eine Ausbildung im Handwerk. Auch hier konnten die Innungen einen Beitrag mit unserem Berufsinformationstag im Berufskolleg Geilenkirchen und unserer Aktion zum Tag des Handwerks in Erkelenz leisten.

Ein weiterer Kraftakt und persönlicher Erfolg in diesem Jahr, war der Beginn der Umbauarbeiten unserer Geschäftsstelle in Geilenkirchen. So konnte in diesem Jahr der erste Bauabschnitt mit einem neuen Konferenzbereich und einem repräsentativen Sitzungszimmer für unsere Innungsversammlungen begonnen werden. Hier gilt ein besonderer Dank dem Vorstand für die tatkräftige Unterstützung. Unsere alljährlichen Veranstaltungen, wie das Frühjahrstreffen mit einen hochkarätigen Referenten Wolfgang Bosbach, der seine zahlreiche Zuhörerschaft nicht enttäuschte, einem Sommerfest in gemütlicher spätsommerlicher Atmosphäre und einer sehr würdigen Feier der alten Meister, bei der auch dank Hastenraths Will, dem „scharismatischen Land-

Das Thema, das uns in diesem Jahr besonders gefordert hat, war das Thema Flüchtlinge und die Frage, wie schaffen wir durch Integration eine Perspektive für diese Menschen im Handwerk. So konnten wir 30 jungen Menschen, die aus ihrer Heimat Syrien und Afghanistan fliehen mussten, in einem Integrationskurs eine Qualifizierungs- und Orientierungsmöglichkeit in unserer Tischlerwerkstatt bieten.

wirt und Ortsvorsteher“ viel gelacht wurde, rundeten das Bild von einem gelungenen Jahr ab. Wir wollen nun über die Jahreswende Luft holen und Kraft tanken, um mit neuer frischer Kraft im Jahr 2017, dass wohl im Zeichen der Bundestagswahl stehen wird, wieder durchzustarten. Auch hier laufen bereits die ersten Vorbereitungen, wie etwa für unser Frühjahrstreffen mit unserem hochkarätigen Festredner, dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Peter Wollseifer. Wir wünschen Ihnen – auch im Namen aller Vorstandskollegen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – ein schönes besinnliches Weihnachtsfest, ein frohes neues Jahr sowie Gesundheit und persönliches Glück im Jahr 2017.

Ihre

Edwin Mönius – Kreishandwerksmeister –

Dr. Michael Vondenhoff – Hauptgeschäftsführer –


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Ein Dank gilt allen Mitgliedern für ihre Treue zur Innung und zur Kreishandwerkerschaft Heinsberg sowie allen Freunden und Förderern des regionalen Handwerks für ihre vielfältige Unterstützung.

Allen wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2O17. Mitgliederversammlung, Vorstand und Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Heinsberg

Weihnachtsgrüße

Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Heinsberg danken allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern der Kreishandwerkerschaft Heinsberg und der angeschlossenen Innungen für die engagierte Arbeit im zu Ende gehenden Jahr.

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Handwerk Aktuell

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CETA – ein wichtiges Abkommen für Europas Zukunft von Sabine Verheyen, Mitglied des Europäischen Parlaments Globalisierung ist längst kein Phänomen mehr, sondern Realität. Wir spüren ihre Auswirkungen jeden Tag, in vielen Bereichen des Lebens. So sind auch Wirtschaft und Politik weltweit vernetzt. Produziert wird heute überall und rund um die Uhr; Ströme von Gütern, Kapital, Informationen sowie Know-how überschreiten zunehmend nationale Grenzen. Unsere Märkte sind freier zugänglich geworden, internationale Handelsbeziehungen haben sich ausgeweitet und der Welthandel entfaltet sich mehr und mehr. In solch einer globalisierten Weltwirtschaft liegt es an uns, zu entscheiden, ob wir die Rahmenbedingungen der Globalisierung mit gestalten wollen oder diese von Anderen festgelegt werden. Mit CETA – dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada – wollen wir in Europa Globalisierung klar gestalten und nicht einfach geschehen lassen. Dass die EU zukunftsfähige Bande mit verbündeten Staaten knüpft, ist unheimlich wichtig. Denn eines ist klar: Wenn wir uns weigern, dem internationalen Handel den Weg in die Zukunft zu ebnen, werden es andere tun. Kanada ist seit langer Zeit ein eng verbundener, zuverlässiger Partner, der unsere Grundwerte teilt. Da müssen wir uns doch fragen: Wenn wir es als EU

Möglichkeit, die Regeln der globalen Wirtschaftsordnung mit unseren europäischen Werten nachhaltig zu prägen und mitzugestalten. Und nur wenn uns dies gelingt, wird die Europäische Union auch in Zukunft ein ernstzunehmender politischer und wirtschaftlicher Akteur auf der globalen Bühne bleiben!

nicht schaffen, Handelsabkommen mit guten Freunden wie Kanada auszuhandeln, mit wem sind wir Europäer dann überhaupt noch vertragsfähig? CETA ist in meinen Augen ein modernes und ausgewogenes Handelsabkommen, mit dem wir Europäer weltweit neue Maßstäbe und Standards für künftige Handelsabkommen setzen können. Es ist das Model für die Zukunft der EU-Handelsbeziehungen. In den letzten Jahren ist die wirtschaftliche Dominanz von Ländern wie China und Indien stark gewachsen. Abkommen wie CETA bieten uns die

Öffnungszeiten der Kreishandwerkerschaft Heinsberg

Weihnachten und Neujahr 2O16/2O17 Die Hauptgeschäftsstelle geilenkirchen und die geschäftsstelle Erkelenz bleiben in der Zeit von Samstag, 24. Dezember 2016 bis Sonntag, 1. Januar 2017 geschlossen!!!

Vor sieben Jahren wurden die Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada offiziell eröffnet. Am 30. Oktober dieses Jahres wurde CETA von Kommissionspräsident Juncker, dem kanadischen Premierminister Trudeau und dem europäischen Ratspräsidenten Tusk unterzeichnet. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments kann das Abkommen vorläufig in Kraft treten. Voraussichtlich im Dezember bzw. Januar nächsten Jahres stimmen wir Abgeordnete des Europäischen Parlaments über CETA ab. Zu einer vollen Wirksamkeit des Abkommens kann es jedoch erst kommen, wenn es durch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vollständig ratifiziert wurde. Das Abkommen bietet enorme Chancen für die EU und Kanada, ihre guten Beziehungen auszubauen. Schon heute bestehen intensive Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Kanada ist ein wichtiger Partner für Europa, aber auch für Deutschland. Die EU ist nach den USA der zweitwichtigste Handelspartner für Kanada: Auf die 28 EU-Mitgliedstaaten entfällt ca. 9,5 Prozent des kanadischen Außenhandels. Viele deutsche Mittelständler investieren bereits in hohem Maße in Kanada und exportieren ihre Güter sowie Dienstleistungen dorthin – damit sichern sie hierzulande Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Freihandel hat Europa stärker gemacht. Handel lässt sich als Kraftstoff für den Wachstumsmotor der Europäischen Gemeinschaft sehen. So stieg beispielsweise die Ausfuhr von Waren und Dienstleis-


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Handwerk Aktuell

tungen der EU nach dem Freihandelsabkommen mit Südkorea um 55 % bzw. 40 %. Dass nun mit CETA fast alle Einfuhrzölle zwischen den Volkswirtschaften der EU und Kanadas abgebaut werden, wirkt sich positiv auf unsere europäischen Unternehmen aus, die nach Kanada exportieren. Denn sie sparen jährlich bis zu 500 Millionen Euro ein. Zudem wird in CETA eine unabhängige Investitionsgerichtsbarkeit in Form eines ständigen Gerichts mit von der EU und Kanada ausgewählten Mitgliedern und einem für die Überprüfung der Entscheidungen des Gerichts zuständigen Berufungsgerichts geschaffen. In Kombination mit einem klaren ethischen Kodex für die Mitglieder des Tribunals stellt dies sicher, dass Investitionsstreitigkeiten transparent und unparteiisch beigelegt werden. CETA wird nicht dazu führen, dass ausländische Investoren im Vergleich zu einheimischen Investoren eine Vorzugsbehandlung erfahren. Die europäischen Standards in Bereichen wie Lebensmittelsicherheit und Arbeit-

nehmerrechte werden von dem Abkommen uneingeschränkt gewahrt. CETA wird auch nicht die Art und Weise, wie wir in der EU die Lebensmittelsicherheit regulieren, ändern. Das betrifft beispielsweise die Regelungen zu gentechnisch veränderten Produkten oder das Verbot der Einfuhr von hormonbehandeltem Rindfleisch. CETA stellt ganz klar sicher, dass die wirtschaftlichen Vorteile nicht auf Kosten der Demokratie, des Umweltschutzes oder der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gehen. Johannes, Metallbauer

Endstation Großraumbüro? Ich hab was Besseres vor. Entdecke über 130 Ausbildungsberufe.

Kurzum: Bei CETA handelt es sich um eines der fortschrittlichsten und modernsten Abkommen der Welt, welches Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und Verbraucherrechte schützt und gleichzeitig den Handel für Exportunternehmen erleichtert. CETA ist ohne Zweifel ein wichtiger Beitrag dafür, dass die Europäische Union, und damit auch Deutschland, in Zukunft wirtschaftlich im globalen Weltgeschehen mithalten und europäische Werte durchsetzen kann.


Handwerk Aktuell

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Früherkennung nicht vergessen: Vorsorge für Erwachsene Einmal im Jahr zum Zahnarzt, ab 20 zur Krebsvorsorge beim Frauenarzt, ab 35 zum allgemeinen Check-up und ab 50 zur Darmkrebsvorsorge: Auch wer sich rundum gesund fühlt, sollte regelmäßig zum Arzt gehen. Denn je früher eine Krankheit erkannt wird, desto größer sind die Chancen, sie zu heilen oder die Folgen zu lindern. Deshalb haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf spezielle Vorsorge-Untersuchungen zur Früherkennung. Gesundheits-Check-up: Jeder Versicherte ab

35 kann sich beim sogenannten Check-up 35 alle zwei Jahre gründlich untersuchen lassen. Dabei prüft der Hausarzt, ob eine HerzKreislauf-Krankheit, ein Nierenleiden oder Diabetes vorliegt. Zum Arzt-Patienten-Gespräch gehören die Krankengeschichte und mögliche Risiken. Außerdem prüft der Arzt Puls, Blutdruck, Herz und Lunge, nimmt eine Blutprobe und bestimmt Blutzuckerund Cholesterinwerte, überprüft mit einem Urintest Nieren und Harnwege und bespricht die Ergebnisse dann mit dem Patienten.

Krebsvorsorge: Innerhalb des gesetzlichen Vorsorgeprogramms wird der größte diagnostische Aufwand zur Früherkennung von Krebs betrieben. Kein Wunder, denn gerade bei Krebserkrankungen hängen eine erfolgreiche Therapie und oftmals auch das Überleben von einer möglichst frühzeitigen Entdeckung ab. Frauen ab dem 20. Lebensjahr haben deshalb einen jährlichen Anspruch auf eine Genitaluntersuchung zur Früherken-

Keinen Termin verpassen: „Welche Vorsorgeuntersuchungen sind wann fällig? Mit dem interaktiven Vorsorgeplaner der IKK classic hat man alle wichtigen Termine im Blick. Mehr dazu unter www.ikk-classic.de/ vorsorgeerinnerung

nung von Krebserkrankungen. Dazu zählt auch der Pap-Abstrich zur Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs. Für Frauen ab 30 gehört dann auch die jährliche Tastuntersuchung der Brust zur Krebsvorsorge. Zusätzlich erhalten Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Post von einem regionalen Screening-Zentrum: Sie werden zum Mammographie-Screening eingeladen, zur Röntgenuntersuchung der Brust.

Bonus: Im Rahmen des Bonusprogramms der IKK classic profitieren Versicherte gleich doppelt von der Vorsorge. Denn wer zu den Vorsorgeuntersuchungen geht, kann sich über einen Bonus freuen. Zusätzlich werden die Teilnahme an Gesundheitskursen, Schutzimpfungen und gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt.

Männliche Versicherte ab 45 Jahren sollten einmal im Jahr zur Prostata- und Genitalsowie Dickdarm- und Rektumuntersuchung, um Prostata- und Darmkrebs vorzubeugen. Für Männer und Frauen ab 50 gibt es zur Darmkrebs-Früherkennung einen jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Ab 55 haben sie dann die Möglichkeit, zweimal im Abstand von zehn Jahren eine Darmspiegelung machen zu lassen. Zahnvorsorge: Gesetzlich Versicherte sollten einmal im Jahr – besser halbjährlich – zum Zahnarzt. Wird Zahnersatz fällig, belohnt die IKK classic die regelmäßigen Kontrollen mit finanziellen Zuschüssen. Unbedingt die Untersuchungen im speziellen Zahnarzt-Bonusheft festhalten. Das gibt es beim Zahnarzt.

Albert Michaelis, Regionalgeschäftsführer der IKK classic, Regionaldirektion Aachen

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4. Berufsinformationstag des

Heinsberger Handwerks

4. Februar 2017 Samstag

8.30 – 12.00 Uhr Berufskolleg Ernährung Sozialwesen Technik Berliner Ring 48-54 52511 Geilenkirchen

Tischler

Friseur/in

Malerund Lackierer

Bäcker

Maurer

Metallbauer

Fachverkäuferin

Straßenbauer

Elektroniker

Fleischer / Fachverkäuferin


Handwerk Aktuell

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Wenn der Papierkram über den Kopf wächst … Office-Management Sabine Jütten übernimmt private und geschäftliche Verwaltungsarbeit Büroarbeit ist für viele Menschen ein notwendiges Übel und muss dennoch erledigt werden. Handwerker, Freiberufler und Dienstleister haben oftmals mit ihrem Geschäft genug zu tun und können unmöglich alles allein schaffen. „Das müssen Sie auch nicht“, sagt Sabine Jütten „Im Gegenteil: Werden unliebsame Bereiche ausgelagert, ist dies auch eine strategische Entscheidung.“ Denn damit verschafft sich der Unternehmer Zeit und Freiraum – für seine Kernkompetenz und sein Unternehmen oder auch für sich selbst und seine Familie. Durch ihre langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte, Chefsekretärin und Marketingleiterin bringt Sabine Jütten umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Bereichen Sekretariat, Organisation und Marketing mit. Für Selbstständige, insbesondere für „Einzelkämpfer“, lohnt es sich oft nicht, eine Bürokraft einzustellen. Da kann die Beauftragung eines Büroprofis schon sinnvoller. „Handwerker lieben ihr Hand-Werk, aber nicht den dazugehören Papierkram“ sagt Sabine Jütten, „gerade für Selbstständige nimmt der ganze Papierkram, der zu erledigen ist, oftmals ungeahnte Ausmaße an und kostet wertvolle Zeit und Nerven.“

Solche Herausforderungen sind für die erfahrene Fachfrau kein Problem. Wenn Angebote und Rechnungen geschrieben werden müssen, sich überall Post und Ablage türmt, der Steuerberater auf Unterlagen wartet und Werbung auch mal wieder gemacht werden müsste, heißt es für Frau Jütten: Ärmel hochkrempeln und loslegen.

Und genau das macht sie auch, wenn sie von Privatkunden angefordert wird. Die private Verwaltung kann nämlich genauso umfangreich und belastend sein. Jüngere und ältere Menschen sind oft gleichermaßen überfordert. „Zum Sortieren werden wäschekörbeweise Unterlagen bei mir abgegeben“ sagt Sabine Jütten. Denn auch wenn der private Papierkram noch so belastet – er muss bewältigt werden. Schnell und unkompliziert hilft Frau Jütten beim Schriftverkehr mit Krankenkassen, Ämtern und Behörden, übernimmt das Sortieren von Unterlagen und legt komplette Ablagesysteme an. „Manchmal braucht man einfach professionelle Unterstützung, egal aus welchem Grund“, sagt Sabine Jütten. Für sie spielt es keine Rolle, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen oder ob einfach die Zeit und Lust für den unliebsamen Papierkram fehlt. Wenn sie gerufen wird, ist sie zur Stelle und übernimmt routiniert die private oder geschäftliche Verwaltungsarbeit. Office-Management Sabine Jütten Dämmerweg 3, 41849 Wassenberg-Birgelen Telefon 02432 9023-203 Telefax 02432 9023-204 Mobil 0174 9447879 info@juetten-office.de www.papierkram-hilfe.de


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Qualität von unabhängiger Seite bestätigt

Versicherungen sind Vertrauenssache, denn sie bieten nicht nur Schutz bei Krankheit, Unfall oder den Folgen von Schicksalsschlägen. Sie begleiten ihre Kunden im Idealfall auch ein Leben lang. Dies gilt insbesondere für die Krankenversicherung, hilft sie doch dabei, das kostbarste Gut zu erhalten und wiederzuerlangen: die Gesundheit. Versicherungsverträge sind keine Eintagsfliegen. Wenn man da einen starken Partner an seiner Seite wissen will, heißt es, sich seine Wahl für oder gegen einen bestimmten Krankenversicherer gut zu überlegen. Dabei sollten weniger das Bauchgefühl als vielmehr harte Fakten entscheiden. Entscheidungshilfen bieten unter anderem die Einschätzungen unabhängiger Fachleute, beispielsweise der Kölner Ratingagentur ASSEKURATA, die Versicherungsunternehmen aus Sicht ihrer Kunden auf Herz und Nieren prüft. Wiederholt erzielten der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein und die SIGNAL Krankenversicherung die Gesamtnote „SEHR GUT (A+).

ASSEKURATA bescheinigte beiden Unternehmen auch eine hervorragende Beitragsstabilität. Bereits seit 2010 liegen die Beitragsanpassungs-Raten der SIGNAL Kranken unter dem ASSEKURATADurchschnitt. Auch der Deutsche Ring zeigt in der Vollkostenversicherung eine deutlich bessere Beitragsentwicklung als der Durchschnitt der von ASSEKURATA gerateten Unternehmen Im aktuellen PKV-M-Rating des Branchendienstes map report erreichten SIGNAL Kranken und Deutscher Ring Kranken die Topnote „mmm“ – hervorragend. Damit belegen beide Unternehmen einen Platz unter den besten drei bewerteten Krankenversicherern. Untersucht wurden Kennzahlen aus den Bereichen Bilanz, Vertrag und Service. Neben der testierten Qualität als solides, nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, ist natürlich das Produktangebot bei der Auswahl des passenden Krankenversicherers entscheidend. Hier halten SIGNAL Kranken und Deutscher Ring Kranken in der Voll- und Zusatzversicherung eine breite Palette leistungsstarke Tarife für jeden Bedarf bereit. Die private Krankenversicherung steht überdies für generationengerechte Finan-

zierung und garantierte Leistungen. Sie ist ein wichtiger und stabiler Bestandteil der Daseinsvorsorge, denn sie ist weder auf staatliche Zuschüsse angewiesen, noch hat sie einen Euro Schulden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Verkaufsleiter Frank Huppertz

Generalagentur Dimitrios Merikidis

Theaterstraße 90, 52062 Aachen

Nikolaus Becker Straße 18, 52511 Geilenkirchen

Mobil 0172 2422501, Fax 02403 7854087

Telefon 02451 620150, Fax 02451 620152

frank.huppertz@signal-iduna.net

dimitrios.merikidis@signal-iduna.net

Handwerk Aktuell

Die Krankenversicherer der SIgnaL IDuna


Recht & Finanzen

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Haus & grund

Schneeräumen ist Pflicht – Streuen alleine reicht nicht So romantisch Schnee auch ist, er macht in der Winterzeit sehr viel Arbeit. Der Gesetzgeber macht darüber hinaus Vorgaben, wie und wann Wege zu räumen sind: Wann und wie oft muss Schnee geräumt werden? Die jeweiligen Räum- und Streuzeiten stehen meistens entweder im Landesgesetz oder in der Ortssatzung. Der Bewohner – egal ob Mieter oder Hauseigentümer – muss dafür sorgen, dass die Gehwege in den allgemeinen Zeiten zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr ohne Gefahr benutzt werden können. Bei wiederkehrendem Schneefall muss der Anwohner auch mehrmals am Tag raus und spätestens innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall schippen. Wenn für die Nacht Glatteis angekündigt ist, darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden – hier muss vorbeugend gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht gilt haftungsrechtlich auch auf Privatwegen. Ein Schild, dass darauf hinweist, man betrete das Grundstück auf eigene Gefahr, befreit den Eigentümer nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht. Wer muss Schnee räumen? Eigentlich müssen die Kommunen öffentliche Gehwege von Schnee und Eis befreien. In der Praxis sieht das aber anders aus. Zwar werden viele Straßen von den Kom-

munen geräumt, um die Bürgersteige müssen sich aber die Anwohner kümmern, wenn die Kommune ihre Räumund Streupflicht per Satzung an die Anlieger übertragen hat. Hauseigentümer und Vermieter können ihrerseits die Pflicht, vor dem Haus Schnee zu räumen und die Gehsteige zu streuen, an ihre Mieter übertragen. Denn kommt eine Person zu Schaden muss ansonsten möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld gezahlt werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen. Dringend anzu-

raten ist daher der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Wie breit muss ein Weg geräumt werden? Es muss nicht gleich der gesamte Bürgersteig von Schnee und Eis befreit werden. Die Faustregel lautet: Zwei Passanten müssen auf einem rutschfesten Durchgang gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Private Flächen, die als Abkürzung genutzt werden, müssen laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm nicht geräumt und gestreut werden (Az.: 6 U 178/12).


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Änderung der Anforderungen an Schriftformklauseln – Arbeitsverträge müssen angepasst werden von Rechtsanwalt Markus Engels, aachen Aufgrund des „Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ vom 17.02.2016 hat der Gesetzgeber auch die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen, zu denen insbesondere auch vorformulierte Arbeitsverträge gehören, geändert. Gegenstand der Anforderungsänderungen ist dabei die in der Praxis häufig verwendete Klausel, dass der Verbraucher für Erklärungen und Anzeigen die Schriftform verwenden soll. Nach dem am 01.10.2016 neu in Kraft tretenden § 309 Nr. 13 BGB sind nunmehr jedoch Regelungen unwirksam, nach denen in Verträgen eine strengere Form als die Textform gefordert wird. Der Unterschied zwischen Text- und Schriftform besteht grundsätzlich darin, dass die Schriftform eine eigenhändige Unterschrift erfordert und damit beispielsweise bei EMails nicht gewahrt ist. Die Textform hingegen setzt lediglich eine lesbare Erklärung voraus, die den Ersteller nennt und auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird, womit sie bei einer E-Mail gewahrt ist. Auf den ersten Blick ist damit lediglich eine kleine Änderung vorgenommen worden, die nunmehr die Textform statt zuvor der Schriftform von Verbrauchern verlangt. Von dieser vermeintlich kleinen Regelungsänderung gehen jedoch weitreichende Folgen aus. So sind Klauseln grundsätzlich nichtig, wenn sie in Verträgen, die nach dem 30.09.2016 geschlossen werden, noch die Schriftform für Erklärungen eines Verbrauchers (Arbeitnehmers) voraussetzen.

Sehr wahrscheinlich ist davon auszugehen, dass sich die Rechtsprechung nicht darauf beschränken wird, den überbleibenden, eigenständig lesbaren Teil einer Klausel als wirksam anzusehen, sondern die gesamte Klausel als nichtig einstufen wird. Worauf findet das neue Klauselverbot Anwendung? Umfasst von der gesetzlichen Neuregelung sind „Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind“. Dies ist denkbar weit und umfasst sämtliche einseitigen Willenserklärungen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen eines Verbrauchers. Ausnahmen hiervon stellen zwei Themenkomplexe dar: Auch weiterhin darf an solche Erklärungen das Schriftformerfordernis gestellt werden, bei denen schon das Gesetz selbst dies fordert. Hierbei ist insbesondere an Kündigungen im Arbeitsrecht zu denken, bei denen das Gesetz eine schriftliche Kündigung fordert. Ebenfalls nicht umfasst von der Neuregelung sind Schriftformklauseln, wonach Änderungen eines Vertrages grundsätzlich der Schriftform bedürfen. Der Grund hierfür ist, dass es sich nicht um einseitige Erklärungen des Verbrauchers sondern um beidseitige Übereinstimmungen der Parteien handelt. Bei welchen Klauseln könnten sich besonders Auswirkungen ergeben? Besondere Vorsicht ist nach der neuen Gesetzeslage bei (arbeitsrechtlichen) Regelungen geboten, die zur Wahrung einer Ausschlussfrist die Erklärung in Schriftform voraussetzen. Mit der neuen Rechtslage würde eine solche Ausschlussfrist nicht greifen. In der Folge müsste der Arbeitnehmer) die Ausschlussfrist überhaupt nicht mehr beachten.

Der Verwender (also der Arbeitgeber) der Klausel hingegen muss sich auch weiterhin an die Klausel halten, da für ihn das Klauselverbot des § 309 Nr. 13 n.F. BGB nicht gilt. Das Klauselverbot gilt nur dann nicht, wenn im Arbeitsvertrag auf einen gesamten, überdies einschlägigen, Tarifvertrag verwiesen wird. Dabei darf im Arbeitsvertrag nicht nur auszugsweise auf einen Tarifvertrag verweisen werden. Auch in letzterem Falle empfiehlt es sich, spätestens ab dem 30.09.2016 das Erfordernis der Schriftform durch ein Textformerfordernis zu ersetzen. Was muss geändert werden ? Die Formulierungen bezüglich der Anforderungen an Erklärungen der Verbraucher sind von „Schriftform“ in „Textform“ abzuändern, etwa bei den Ausschlussfristen. Im Hinblick auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 24.8.2016 ist zudem zu empfehlen, Ansprüche auf Mindestlöhne – gleich welcher Rechtsgrundlage – vom Geltungsbereich der Ausschlussfristen auszunehmen.

Rechtsanwalt Markus Engels, Aachen

Recht & Finanzen

Änderung des § 309 nr. 13 bgb


Recht & Finanzen

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Änderungen zum Spendennachweis ab 2017 von bernd Krückel, Steuerberater und Landtagsabgeordneter aus Heinsberg Zu Jahresende stellen die Deutschen alljährlich ihre Spendenfreudigkeit unter Beweis. Damit die Hilfsbereitschaft zumindest steuerliche honoriert wird, gibt es eine Reihe von steuerlichen Vorschriften, die aktuell geändert werden: Will der Steuerpflichtige eine Zuwendung, d.h. eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag, steuerlich geltend machen, muss er bisher seiner Steuererklärung eine „Zuwendungsbestätigung“ beifügen (§ 10b EStG). Bei Einzelspenden bis 200,00 € reicht der Zahlungsnachweis aus, zum Beispiel eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem die Überweisung hervorgeht. Durch die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ändern sich die Regelungen ab 2017 teilweise erheblich. Hier das Wesentliche im Überblick:

1) Belegaufbewahrungspflicht: Die bisher geltende Belegvorlagepflicht wird ersetzt durch eine Belegaufbewahrungspflicht. D.h.: nach derzeit geltendem Recht muss der Steuerpflichtige die Zuwendungsbestätigung oder den Zahlungsnachweis bei Kleinspenden seiner Steuererklärung beifügen. Tut er das nicht, wird der Spendenabzug vom Finanzamt versagt. Ab 2017 muss der Steuerpflichtige die Zuwendungsbestätigung oder den Zahlungsnachweis nur noch vorlegen, wenn er vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Diese Aufforderung darf innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des Steuerbescheides erfolgen. In dieser Zeit muss der Steuerpflichtige die Spendenbelege sorgfältig aufbewahren.

Beispiel.1: Der Steuerpflichtige spendet

an eine gemeinnützige Organisation im Februar 2017. Er erhält eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung. Seine Einkommensteuererklärung 2017 erstellt er im Frühjahr 2018 und erhält den Steuerbescheid am 05.06.2018. Er muss die Zuwendungsbestätigung demnach bis zum 05.06.2019 aufbewahren und dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen.

Beispiel 2: Für den durch einen Steuerbe-

rater vertretenen Steuerpflichtigen muss die Einkommensteuererklärung 2017 aufgrund einer Fristverlängerung bis zum 28.02.2019 abgegeben werden. Er erhält den Steuerbescheid am 28.03.2019. Die Aufbewahrungsfrist für Spendenbescheinigungen läuft bis zum 28.03.2020.


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Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren ist der neu eingeführte § 93c AO. Für Zuwendungsbestätigungen ergeben sich hieraus im Einzelnen folgende neue Regelungen: » Frist zur Datenübermittlung:

Der Zuwendungsempfänger, die sog. „mittelungspflichtige Stelle“, muss die Spendendaten nach Ablauf des 31.12. des Veranlagungs-jahres bis Ende Februar des folgenden Jahres an die Finanzverwaltung übermitteln. » Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht:

Die Übermittlungsdaten sind beim Zuwendungsempfänger aufzeichnungs- und

für sieben Jahre aufbewahrungspflichtig.

(§10b Abs. 4 EStG) bleiben unverändert.

» Mitteilungspflicht:

Die an das Finanzamt übermittelten Daten sind auf Wunsch dem Spender elektronisch oder als Ausdruck zur Verfügung zu stellen.

» Zeitliche Anwendung:

Die Neuregelungen gelten für Zuwendungen, die dem Empfänger ab 2017 zufließen.

» Möglichkeit der Bescheidkorrektur:

Werden Spendendaten im Steuerbescheid nicht ordnungsgemäß berücksichtigt, kann das Finanzamt den Steuerbescheid korrigieren, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Steuerpflichtigen (§175b AO) » Vorgelagerte Prüfung und Außenprüfung beim Empfänger:

Das zuständige Finanzamt kann bei der gemeinnützigen Organisation eine vorgelagerte Prüfung durchführen, bei der Übermittlungspflicht, Vollständigkeit der Übermittlung und Aufzeichnungspflicht überprüft werden können. In diesem Zusammenhang können für Kontrollzwecke beim Finanzamt des Spenders Spendendaten abgerufen werden. Auch kann beim Zuwendungsempfänger eine Außenprüfung durchgeführt werden. » Haftung:

Die Regelungen zur Spendenhaftung

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Recht & Finanzen

2) Elektronische Zuwendungsbestätigungen: Wie schon bisher, kann der Spender den Zuwendungsempfänger (Verein, etc.) bevollmächtigen, die Zuwendungsbestätigung elektronisch zu übermitteln. Hierfür gibt es einen amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Bei diesem Verfahren muss der Spender keine Zuwendungsbestätigung und der Zuwendungsempfänger kein Doppel aufbewahren.


Recht & Finanzen

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dialog 6.2016

Alle Jahre wieder... Weihnachtsgeld Das Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung, die der Arbeitgeber aus Anlass des Weihnachtsfestes bzw. Ablauf des Kalenderjahres erbringt. Über den Wortsinn hinaus werden mit „Weihnachtsgeld“ auch (anteilige) 13. Monatsgehälter, Sonderzuwendungen und Jahressonderzahlungen bezeichnet. Anspruchsvoraussetzungen: Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Übung ergeben. Tarifvertrag: In einigen Gewerken existieren tarifvertragliche Regelungen zum Weihnachtsgeld. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf das tarifvertragliche Weihnachtsgeld besteht unmittelbar bei Tarifbindung oder Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages.

Tarifbindung: Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht entsteht eine Tarifbindung nicht

bereits mit der Mitgliedschaft in einer Innung. Vielmehr müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte aus dem Tarifvertrag herleiten können. Zur Innungsmitgliedschaft muss also hinzukommen, dass der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.

Allgemeinverbindlicherklärung: Die Tarifbindung kann bei nichtgebundenen Arbeits-

vertragsparteien dadurch hergestellt werden, dass der Tarifvertrag durch den Bundesminister für Arbeit oder die entsprechenden obersten Landesbehörden für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dann gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Gewerks unmittelbar und zwingend. Zurzeit existiert im Bäckerhandwerk sowie im Dachdeckerhandwerk eine allgemeinverbindliche Regelung zum Weihnachtsgeld.

Bei bestehender Tarifbindung oder Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den tariflichen Anspruch unwirksam. Betriebsvereinbarung: Durch Betriebsvereinbarung können Arbeitgeber und Betriebsrat tarifvertragliche Regelungen auf alle Arbeitnehmer ausweiten. Arbeitsvertrag: Tarifverträge können auch durch den Einzelarbeitsvertrag einbezogen werden.

Betriebliche Übung: Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld kann durch gleichartige und wiederholte Zahlungen entstehen. Zahlt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ein Weihnachtsgeld gleichförmig in bestimmter Höhe oder nach einem bestimmten Schema (z. B. in Anlehnung an den Tarifvertrag), kann der Arbeitnehmer annehmen, dass das Weihnachtsgeld auch künftig auf Dauer gewährt werden soll. Beachte: Die betriebliche Übung entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber die Bindungswirkung im Arbeitsvertrag folgendermaßen ausdrücklich ausschließt: Vom Arbeitgeber gezahlte Gratifikationen/Sondervergütungen gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen, und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft.

Einmal aus einer betrieblichen Übung entstandene Ansprüche können nur noch durch eine einvernehmliche Vertragsänderung beseitigt werden. D.h. durch eine gegenläufige betriebliche Übung (sog. negative betriebliche Übung) wie z. B. die dreimalige Nichtzahlung eines Weihnachtsgeldes kann eine in Gang gesetzte betriebliche Übung nicht mehr beseitigt werden!


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dialog 6.2016

Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2016 Jeder Gewerbetreibende sollte vor Ablauf des Jahres die ausstehenden Forderungen daraufhin überprüfen, ob ihnen eine Verjährung droht! Zivilrechtliche Ansprüche wie Werklohnforderungen verjähren regelmäßig in 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach § 199 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Dies bedeutet, dass mit dem Ablauf des 31.Dezember 2016 grundsätzlich sämtliche Forderungen, die vor dem 1.1.2014 fällig geworden sind, der Verjährung unterliegen.

Dringend gewarnt werden muss vor der oft vertretenen Auffassung, dass eine – insbesondere durch Einschreiben ausgesprochene – Mahnung die Verjährung unterbreche oder hemme. Diese Auffassung ist nicht richtig! Durch Eintritt eines Hemmungsgrundes kommt die Verjährung zum Stillstand, nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Verjährung weiter. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird nicht in die Verjährung eingerechnet. Die Verjährung ist u. a. gehemmt bei » vereinbartem Leistungsverweigerungs-

recht » schwebenden Verhandlungen bis zur Verweigerung der Fortsetzung der Ver-

handlungen. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. » Rechtsverfolgungsmaßnahmen (vor allem durch Klageerhebung oder Zustellung des Mahnbescheides im Mahnverfahren). Die Hemmung endet 6 Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des streitigen Verfahrens. Ferner beginnt die volle Verjährungsfrist neu, » wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in sonstiger Weise anerkennt, » oder wenn Vollstreckungshandlungen vorgenommen oder beantragt werden.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen Die gesetzlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen, insbesondere die Ersetzung der ehemaligen lohnsteuerlichen Freigrenze durch einen Freibetrag, haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen. Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich nach den lohnsteuerrechtlichen Grundsätzen. » Von einer überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten üblichen Zuwendung ist umsatzsteuerrechtlich im Regelfall auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110,– EUR einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreitet. Der Vorsteuerabzug ist in vollem Umfang möglich. » Übersteigt dagegen der Betrag, der auf den

einzelnen Arbeitnehmer entfällt, pro Veranstaltung die Grenze von 110,– EUR einschließlich Umsatzsteuer, ist von einer überwiegend durch den privaten Bedarf des Arbeitnehmers veranlassten unentgeltlichen Zuwendung auszugehen. Ein Vorsteuerabzug ist (insgesamt) nicht möglich. Anmerkung: Das Bundesfinanzministerium stellt in einem Schreiben vom 19.04.2016

fest, dass Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen im Ergebnis nicht zum Teil unternehmerisch und zum Teil nicht unternehmerisch wie bei einer gemischten Verwendung veranlasst sein können. Diese Sichtweise des Ministeriums ist jedoch gerichtlich nicht überprüft. Quelle: Informationen aus dem Steuerrecht Oktober 2016

Recht & Finanzen

Die Inkassostelle der Kreishandwerkerschaft Heinsberg informiert:


Recht & Finanzen

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dialog 6.2016

Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist auf den Mindestlohn anrechenbar Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit seinem Urteil vom 25.06.2016 (Az. 5 AZR 135/16), dass der Arbeitgeber das monatlich gezahlte Urlaubs- und das Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 € pro Zeitstunde anrechnen durfte. Die Zuschläge für Überstunden- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie die Jahres-Sonderzahlungen müssen nicht auf Basis des Mindestlohns berechnet werden, dürfen also darunter liegen. Es ist demnach unerheblich, wenn einzelne Zeitstunden geringer vergütet werden, solange durchschnittlich der ge-

setzliche Mindestlohn erreicht wird.Nur die Zuschläge für Nachtarbeit sind, wie schon vom Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg angenommen, auf der Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns zu berechnen, da für diese Zeit ein angemessener Zuschlag gewährt werden muss. (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Bei Überstunden-, Feiertags- und Sonntagszuschlägen sei das anders zu bewerten. Es gelte der Grundsatz, dass Zuschläge oder Zulagen auf den Mindestlohn anrechenbar sind es sei denn, das Gesetz billigt dem Zuschlag oder der Zulage einen besonderen

Zweck zu, welcher der Anrechnung auf den Mindestlohn entgegensteht. In dem entschiedenen Fall wurde durch eine Betriebsvereinbarung die Auszahlungsmodalität des gezahlten Urlaubsund Weihnachtsgeldes geändert. Diese wurden monatlich zu 1/12 gezahlt und vom Arbeitgeber auf den Mindestlohn angerechnet. Das BAG bestätigte, dass Leistungen wie Weihnachtsgeld oder ein zusätzliches Urlaubsgeld als Bestandteil des Mindestlohnes anzurechnen sind. Die Richter schränkten ein, das gelte nur dann, wenn die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt würden - quasi wie ein 13. Gehalt. Nicht anrechnungsfähig sollen hingegen Entgeltbestandteile sein, die ausschließlich anderen Zwecken dienen. (z.B. Urlaubsgeld mit dem Zweck erhöhte Aufwendungen im Urlaub abzudecken und Weihnachtsgeld um die vergangene und zukünftige Betriebstreue zu belohnen) Maßgeblich für die Anrechnung des Urlaubsgeldes ist damit, ob das Urlaubsgeld von den Regelungen zum Urlaub abhängig ist oder ob es bloß eine saisonale Sonderleistung darstellt.


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Ihre Innung – Es gibt viele Gründe, dabei zu sein! Liebe Kolleginnen und Kollegen nicht überall ist die Bedeutung der Innung als Basisorganisation des örtlichen Handwerks bekannt. Sie können sich auf dieser Seite kurz und knapp über die Vorteile einer Innungsmitgliedschaft informieren. Diese Informationen sind natürlich nur Ausschnitte der umfangreichen Vorzüge einer Innungsmitgliedschaft. Nachfolgend vorab nur einmal sieben Gründe, die für eine Mitgliedschaft sprechen: » Wir kümmern uns um die Einziehung Ihrer geschäftlichen

Forderungen. Dieser Service ist kostenlos und erspart Innungsmitgliedern zeitraubende Schreibarbeit. Wettbewerbswidrige Werbung, wie zum Beispiel das unzulässige Anbieten handwerklicher Leistungen, ahnden wir sofort als Wettbewerbsverstoß durch entsprechende Abmahnverfahren, ohne Imageschaden für Sie.

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denden günstiger. Innungsmitglieder müssen nur reduzierte Prüfungsgebühren zahlen.

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KH & Innungen

Feier der alten Meister:

„Der Meisterbrief ist Vorbild für Europa“

Goldene Meisterbriefe erhielten in diesem Jahr Bäckermeister Heinz-Josef Cüster aus Geilenkirchen, die Elektro-Installateurmeister Franz Korsten aus Wassenberg und Franz Thevißen aus Waldfeucht, Fleischermeister Johannes Tholen aus Geilenkirchen, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister Hans-Josef Aretz aus Geilenkirchen, die Friseurmeister Heinz-Peter Acker und Manfred Keuter, beide aus Wegberg, Landmaschinen-Mechanikermeister Dagobert Bergstein aus Baesweiler, Maler- und Lackierermeister Dieter Gonsior aus Hückelhoven, Maschinenbauermeister Franz-Josef Derichs aus Wassenberg, Maurermeister Josef Mainz aus Inden, die Schlossermeister Hans Küppers aus Heinsberg und Franz Küppers aus Waldfeucht, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliermeister Wilhelm Dietrich Wagner aus Alsdorf sowie Tischlermeister Josef Pennartz aus Geilenkirchen.

Im Rahmen der traditionellen Feier der alten Meister der Kreishandwerkerschaft Heinsberg waren rd. 300 Gäste der Einladung in die Festhalle Heinsberg-Oberbruch gefolgt. Kreishandwerksmeister Edwin Mönius hieß in der Festhalle nicht nur die verdienten Meister und ihre Angehörigen, sondern auch Politiker aus Bund, Land und Kommunen, darüber hinaus Horst Wiegand als Vorsitzenden der AlteMeister-Stiftung der Kreishand-werkerschaft sowie Wilhelm Grafen, Ge-

Diamantene Meisterbriefe gingen an die Bäckermeister Willy Bomanns aus Gangelt und Hans-Josef Erbel aus Übach-Palenberg, Dachdeckermeister Wilhelm-Josef Krings aus Baesweiler, Elektro-Installateurmeister Arnold Müller aus Eschweiler, die Friseurmeister Hans-Willi Derichs aus Geilenkirchen, Wilhelm Derichs aus Linnich, Anna Engels aus Heinsberg, Erich Neffgen aus Heinsberg, Gertrud Schäfer aus Inden, Jakob Schmitz aus Jülich und Willi Wild aus Baesweiler, Maler- und Lackierermeister Heinrich von Tongelen aus Geilenkirchen, Schuhmachermeister Gottfried Schumacher aus Erkelenz, Stuckateurmeister August Bauer aus Übach-Palenberg sowie an die Tischlermeister Johann Bauchmüller aus Kamp-Lintfort, Leo Klingen aus Wegberg und Leonhard Knoben aus Gangelt.

schäftsführer der Handwerkskammer Aachen, und deren Vorstandsmitglied Marco Herwartz.

In seiner Rede blickte Mönius auf die Europäische Union. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker habe sich dafür ausgesprochen, ein besseres Europa zu schaffen. „Zu einem besseren Europa gehören nach unserer Ansicht auch der Meisterbrief als qualifikationsgebundener Gewerbezugang und das duale Ausbildungssystem“, betonte der Kreishandwerksmeister. Dies führe im internationalen Vergleich zu den geringsten Arbeitslosen- und Jugendarbeitslosen-


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KH & Innungen

quoten sowie zu hervorragenden Zukunftsperspektiven für junge Menschen. „Nur ganz allmählich scheint sich in der EU die Erkenntnis durchzusetzen, dass die berufliche Ausbildung in Deutschland auch deswegen so erfolgreich ist, weil nirgendwo sonst betrieb-liche Ausbildung und theoretische Vertiefung so eng mit-einander verzahnt sind.“ Bildungsforscher würden dem deutschen Gesellenbrief ein Qualifikationsniveau attestieren, das mit Fachhochschulabschlüssen anderer Länder zu vergleichen sei. Daher gehöre zu einem besseren Europa noch mehr Verständnis dafür, dass die besondere Qualifikationskultur des Handwerks kein Hemm-schuh sei, sondern beruflichen Aufstieg, soziale Integration und freien Leistungswettbewerb erfolg-

reich miteinander verbinde. „Der Meisterbrief ist Vorbild für Europa – und muss es

bleiben“, betonte Mönius unter großem Applaus aus dem Publikum.

Viel Spaß hatten die Gäste im Anschluss an diesem Tag beim Auftritt von Hastenraths Will.


KH & Innungen

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Zwei Fachvorträge und Ehrungen zum „silbernen“ Meisterjubiläum

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung in der Festhalle Oberbruch begrüße Obermeister Michael Bähr wieder ein volles Haus. Rund 50 Betriebe waren gekommen, um sich zu informieren. Neben zwei Fachvorträgen zu den tech-

nischen Neuerungen im Kfz-Gewerbe und zur Wirkung der Systemreinigung in Otto- und Dieselmotoren standen Ehrungen aus Anlass des „silbernen“ Meisterjubiläums im Kraftfahrzeugmechanikerhandwerk auf dem Programm.

Lehrlingswarte-Tagung Rechte und Pflichten im ausbildungsverhältnis

Zu einem Lehrlingswarteseminar trafen sich unter Leitung von Kreislehrlingswart Adi Rademacher die einzelnen Lehrlingswarte und Lehrlingswartinnen der Innungen. Im Mittelpunkt standen die Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis. Hierzu gab der Geschäftsführer der Handwerkskammer Aachen Georg Stoffels ein Update, indem er die aktuelle Rechtslage u.a. zur Probezeit nach einem Praktikum, die angemessenen Vergütung, die Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit, Kündigungsgründe und das aktuelle Thema Flüchtlinge in Ausbildung und Praktikum erläuterte.

Obermeister Michael Bähr und Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Vondenhoff gratulierten den Kraftfahrzeugmechanikermeister Rheinhard Aretz, Roland Berbenich, Hans Erkens und Franz Gransch.

Volles Haus bei der Dachdecker Innung Heinsberg

Obermeister Bernd Baltes freute sich über eine rege Teilnahme an der letzten Innungsversammlung im Hotel am Park in Hückelhoven in diesem Jahr. Mit 35 Betrieben waren gut die Hälfte der stetig wachsenden Mitglieder gekommen. Ein würdiger Rahmen für die Ehrung von Dachdeckermeister Uwe Bünten, der seine Meisterprüfung 1991 vor der Handwerkskammer Lüneburg abgelegt hatte, mit dem Silbernen Meisterbrief. Auch fachlich hatten die Kollegen mit dem Vortag von dem Sachverständigen Rene Felten zum Thema „Neue Flachdachrichtlinien“ nicht nur einen hochinteressanten und unterhaltsamen Vortrag sondern auch einen regen Austausch untereinander


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Silbernes Meisterjubiläum: 28.01.17 11.02.17 20.02.17

Marco Nehen Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Erkelenz Franz-Josef Perius Elektroinstallateur, Geilenkirchen Jürgen Hohnen Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Heinsberg Albert Keutmann Maler- und Lackierer, Hückelhoven

Goldenes Meisterjubiläum: Drei Silberne Meisterbriefe und eine „Remmel- Semmel“

06.01.17

Gleich drei Silberne Meisterbriefe durfte Obermeister Edwin Mönis und HGF Dr, Michael Vondenhoff auf der diesjährigen Innungsversammlung übereichen. Im Jahr 1991 legten Hans Wolter und Hubert Vogten, beide aus Waldfeucht sowie Norbert Sieberichs aus Hückelhoven ihre Meisterprüfung vor der Handwerkskammer ab. Auch Herr RA Waler Dohr, Geschäftsführer des Verbandes des Rheinischen Bäckerhandwerks , der im Anschluss in seinem Vortrag zu den aktuellen Geschehnissen Im Bäckerhandwerk berichtete und auf die Sorgen der Bäcker zur kommenden und auf Unverständnis stoßende Hygiene Ampel (wir berichteten) und auf die erfolgreiche Protestaktion, besser bekannt unter – Remmel-Semmel – einging.

09.03.17

Ehrung für Tischlermeister Franz-Josef Bronneberg

12.02.17

Auf der diesjährigen Innungsversammlung der Tischer wurde Tischlermeister Franz-Josef Bronneberg aus Baesweiler, der 1991 vor der Handwerkskammer Aachen den Meisterbrief erwarb mit dem silbernen Meisterbrief geehrt. Stellvertretend für alle Kollegen gratulierten Obermeister Hermann-Josef Claßen und Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Vondenhoff, die sich über die rege Beteiligung an der Versammlung freuten. Im Mittelpunkt stand ein Vortrag zum Trialen Studiengang Handwerksmanagement- Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Niederrhein, der eine handwerkliche Ausbildung, eine Meisterfortbildung und ein betriebswirtschaftliches Bachelorstudium verbindet. Weiterhin stand das Thema Berufsorientierung von Flüchtlingen in der Ausbildungswerkstatt in Terheeg auf der Tagesordnung. Mit bewegenden Worten warb er dafür im Holzhandwerk begabten Flüchtlingen, die in ihrer Heimat Afghanistan und Syrien alles zurückgelassen haben, in den Betrieben eine Chance zu geben.

09.03.17

14.03.17 20.03.17

Willi Ziemeck Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Hückelhoven Wolfgang Engelen Fleischer, Geilenkirchen Rolf-Jakob Zahren Fleischer, Wassenberg Horst Caumanns Elektro-Installateur, Hückelhoven Heinz Speis Maurer, Heinsberg

Diamantenes Meisterjubiläum: 30.01.17 07.02.17

Hubert Sieberichs Dachdecker, Wassenberg Helmut Wolf Maler- und Lackierer, Erkelenz Theo Welters Elektro-Installateur, Erkelenz

Geburtstage Ehrenamtsträger: 11.01.17 15.01.17 27.02.17

Manfred Vossen Fleischermeister, Selfkant 50 Jahre Michael Bähr KFZ-Mechanikermeister, Geilenkirchen 60 Jahre Hans-Günter Gossen, Oberstudienrat – BK Geilenkirchen, Heinsberg 70 Jahre

Neue Innungsmitglieder: Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Heinsberg: Christian Hailmen, Waldfeucht.

Betriebsjubiläen: Walter Skrobucha, Maler- und Lackierer, Übach-Palenberg Richard Schönen, Dachdecker, Aldenhoven Hans-Josef Pennartz, Bäcker, Geilenkirchen Franz-Josef Bronneberg, Tischler, Baesweiler

25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre

KH & Innungen

28.01.17


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3. Bau-, Bier- und Innungsnacht Bereits zum dritten Mal veranstaltete die Baugewebe-Innung Heinsberg ihre Bau-, Bierund Innungsnacht in Übach-Palenberg. Michael Hemmersbach wandte sich zu Beginn der Veranstaltung an die zahlreichen Besucher: „Ich freue mich auf diesen schönen Abend“. Der Obermeister der BaugewerbeInnung Heinsberg nutzte in diesem Jahr als Veranstalter die wundervolle ,,Wies‘n“ des Wirtsehepaares Astrid und Albert Spiertz in der Borsigstraße. Hunderte Gäste in Lederhosen und feschen Dirndl-Kleidern warteten auf den Fassanstich durch den Schirmherrn Wolfgang Jungnitsch, Bürgermeister von Übach-Palenberg. Er benötigte in diesem Jahr drei kräftige Schläge mit dem schweren Holzhammer auf den Zapfhahn. Und los ging der Gaudi. Nachdem dann der offizielle Fassanstich vollzogen war, konnte die Party dann beginnen. Als Garant für die musikalisch hervorragende

Foto: www.mirbachpictures.de

KH & Innungen

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Unterhaltung konnte Michael Hemmersbach die seit Jahren beste Partyband „Sumpfkröten“ aus Österreich gewinnen. Warum sie bereits zum dritten Mal in Folge zu Österreichs Nummer eins in diesem Genre gewählt

wurden, wurde den zahlreichen Gästen bereits nach den ersten Stimmungsliedern fest. Schon nach kurzer Zeit hielt es die Gäste der Bauinnung nicht mehr auf den Stühlen. Auch der Platz vor und neben der Bühne wurde ausgiebig zum Tanzen benutzt. Ein umfassendes Angebot an hervorragenden Spezialitäten rundete den begeisternden Abend ab. Schade nur, dass die Bau-, Bier- und Innungsnacht bislang nur alle zwei Jahre statt findet. So das Resümee der begeisterten Gäste, die einmal mehr beim gemeinsamen Feiern den Arbeitsalltag hinter sich lassen konnten.

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dialog 6.2016

Spezial

Wichtige Tipps für die Auto-Fitness im Winter Winterreifen mit Profil, ausreichender Frostschutz, kraftvolle Batterien, sinnvolle Hilfsmittel gegen Schnee und Eis sowie nicht zuletzt regelmäßige Pflege halten das Auto auch im Winter fit. Die Meisterbetriebe der Kfz-Innung Wuppertal geben wichtige Tipps, um mit dem Auto sicher und warm durch die frostige Jahreszeit zu kommen. Winterreifen: Zu prüfen ist der Zustand der Reifen. Gibt es Beschädigungen? Reicht das Profil? Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Die Kfz-Betriebe empfehlen jedoch vier Millimeter. Das gibt mehr Sicherheit. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach zirka sechs Jahren härten die Sohlen aus und verlieren ihre Haftung. Daher rechtzeitig für neue Reifen sorgen.

Frostschutz: Unverzichtbar für Kühler und Scheibenwaschanlage, hält bei knackiger Kälte alles im Fluss. Im

Kühlwasser sorgt er dafür, dass Motor und Kühler bis etwa minus 25 Grad Celsius reibungslos funktionieren. Rost


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dialog 6.2016

und Kalkablagerungen haben im Kühlsystem keine Chance.

Batterie: Sie hat im Winter den meisten Stress. Schwächelnde Akkus werden mit Ladegeräten auf Trab gebracht, Batteriewächter halten die Fahrer über den Ladezustand auf dem Laufenden. Die größte Herausforderung lautet jedoch: Strom sparen. Kurzstrecken möglichst vermeiden und Energiefresser wie Sitzheizung, HifiAnlage, Gebläse oder heizbare Heckscheibe sparsam einsetzen oder auf dem Weg in den Supermarkt um die Ecke gänzlich auf sie verzichten.

Wagenpflege: Ganz klar: Der Dreck muss weg, und zwar schnell. Sonst frisst sich der Cocktail aus Dreck, Salz, Lauge und Rollsplitt ruckzuck in die Autohaut. Ein sauberes Fahrzeug wird außerdem entscheidende Sekunden eher gesehen. Die Kfz-Meisterbetriebe raten wöchentlich zur Fahrt in die Waschanlage. Vor der Normalwäsche mit Trocknung Schnee mit weichem Handfeger und groben Schmutz besonders in den Rad-

kästen mit Hochdruckreiniger entfernen. Einmal im Monat vertragen die Schmuddelautos eine Wellnesskur mit Heißwachs und Unterbodenpflege Quelle: Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.

Nützliches Zubehör: Sinnvoll sind Abdeckplane, Handfeger mit weichen Borsten, Eiskratzer und Defrosterspray für freie Sicht. Der Enteiser für das Türschloss gehört in die Manteltasche! Ein Starthilfekabel bringt schlappe Batterien wieder auf Touren. Für die

Zukunft nachrüsten: der Mercedes me Adapter. Konnektivität erleben: Vernetzen Sie sich mit Ihrem Mercedes und starten Sie in die Welt von Mercedes me. Lassen Sie jetzt Ihren Adapter bei uns nachrüsten. Bei Durchführung einer Wartung bis zum 31. März 2017 erhalten Sie den Adapter sogar kostenlos dazu. Mehr Informationen zu Ihren Vorteilen und zu den praktischen Funktionen bekommen Sie auch unter: www.mercedes.me/me-adapter Mercedes me Adapter inkl. Einbau und Aktivierung:

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dialog 6.2016

Spezial

Deutscher Nutzfahrzeugmarkt legt deutlich zu Die Neuzulassungen von Nutzfahrzeugen in Deutschland verzeichneten im August diesen Jahres einen deutlich zweistelligen Zuwachs. Mit 30.600 Fahrzeugen wurden 43 Prozent mehr Nutzfahrzeuge abgesetzt als im Vorjahresmonat. Zudem ist dies das höchste Absatzniveau, das jemals in einem August erreicht wurde. Ein wesentlicher Grund für dieses Wachstum ist – neben der guten Konjunktur – der Vorzieheffekt durch die neue Abgasnorm Euro 6, die ab September 2016 für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) verpflichtend ist. Im bisherigen Jahresverlauf (Januar bis August) liegt der Markt mit 236.100 abgesetzten Einheiten 12 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Das Wachstum war im August in allen Nutzfahrzeugsegmenten zu beobachten. So legte das volumenstarke Transporter-

segment (bis 6 Tonnen) um mehr als die Hälfte (+53 Prozent) auf 23.600 Einheiten zu. Der Absatz von schweren Nutzfahrzeugen (über 6 Tonnen) stieg um 17 Prozent auf 6.500 Fahrzeuge. Darüber hinaus erreichten die Neuzulassungen von Bussen ein Niveau von knapp 500 Einheiten (+7 Prozent). Im bisherigen Jahresverlauf entwickelten sich alle Bereiche des deutschen Nutzfahrzeugmarktes deutlich positiv. Der Markt für leichte Nutzfahrzeuge wuchs um 14 Prozent auf 173.700 Transporter; die Neuzulassungen schwerer Lkw übertrafen mit das Vorjahresniveau mit 58.300 Einheiten um 7 Prozent. Mit plus 15 Prozent auf 4.100 Fahrzeuge wies der Absatz von Bussen im bisherigen Jahresverlauf die höchste Wachstumsrate auf.

Die Neuzulassungen von Anhängern legten im August ebenfalls zweistellig zu. Es wurden 25.000 Trailer zugelassen (+18 Prozent). Im bisherigen Jahresverlauf (Januar bis August) erhöhte sich ihr Absatz um 6 Prozent auf 211.700 Anhänger. Darunter sind 24.000 Sattelanhänger (+11 Prozent). Quelle: VDA

Top-Noten für Autowerkstätten Die deutschen Autofahrer bewerten ihre Kfz-Werkstätten mit der Note Eins. Das ergibt der jetzt veröffentlichte „Kundenmonitor Deutschland 2016“. Darin zeigten sich Autokunden mit der Leistung der Kfz-Betriebe „vollkommen zufrieden“. Das KfzGewerbe konnte sich mit der Bewertung 1,87 auf dem hohem Niveau der Vorjahre halten (2015: 1,9) und erreichte den zweiten Platz in der Gesamtwertung hinter den Optikern. Die 38.400 Kfz-Betriebe wickelten im Jahr 2015 insgesamt 70,6 Millionen Werkstattaufträge ab. Das waren durchschnittlich rund 1.670 Aufträge pro Betrieb. „Wenn eine Branche sich auf diesem hohen Niveau stabil zeigt, spricht das für die Top-Qualität der Arbeit, hohe Zuverlässigkeit und ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zwischen den Kunden und unseren Werkstätten“, kommentierte Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk das Ergebnis. Der Kundenmonitor basiert auf der repräsentativen Befragung von mehr als 33 000 deutschen Verbrauchern. Das Notenspektrum reicht von Eins (vollkommen zufrieden) bis Fünf (unzufrieden). Die Befragung wurde zwischen August 2015 und August 2016 durchgeführt. Quelle: Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.


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Herbst-Zeit bringt Stress für Autofahrer

Daher der Tipp: Fahrweise und Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen, bei trübem Wetter das Abblendlicht einschalten, damit auch die Rücklichter brennen. Auf dunkel gekleidete Fußgänger achten, Aquaplaning, morgendlichen Frost und überfrierende Nässe einkalkulieren. „Bauernglatteis“ Auch auf herbstlichen Straßen kann das Auto ins Schlingern kommen. So wirkt das Fahren auf feuchtem Laub wie eine GlatteisRutschpartie. Ähnliches gilt für Erdreich, dass durch landwirtschaftliche Fahrzeuge auf die Straße gebracht wird, das so genannte „Bauernglatteis“. Bei feuchtem Herbstwetter bildet sich ein Schmierfilm. Der erhöht die Schleudergefahr und verlängert den Bremsweg. Daher die Geschwindigkeit anpassen und den Abstand zum Vorausfahrenden vergrößern! Wildunfälle Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle. Meist morgens und in der Dämmerung kreuzen Tiere die Straßen, weil sie Nahrung oder Unterschlupf suchen. Dort, wo Schilder vor Wildwechsel warnen, gilt besondere Vorsicht: Ein Tier am Straßenrand bedeutet, das meist noch weitere folgen! Dann gilt: Tempo verringern, Fernlicht ausschalten und hupen! Ist eine Kollision nicht zu vermeiden: Vollbremsung einleiten und Kollision in Kauf nehmen. Das geht meist glimpflicher ab als durch Ausweichen den Gegenverkehr oder einen Baum zu treffen. Nebelschlussleuchte Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf nur brennen, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel unter 50 Meter beträgt – der Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Dann darf man auch nur mit 50 Kilometern pro Stunde fahren. Nicht selten sieht man eingeschaltete

Nebelschlussleuchten auf der Autobahn bei Regen und starker Gischt, das ist verboten! Verstöße kosten ab 20 Euro. Winterreifen Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen ein Muss. Die weiche Gummimischung ist optimal auf niedrige Temperaturen abge-

stimmt. Die Profiltiefe muss stimmen. Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Die Kfz-Betriebe empfehlen jedoch vier Millimeter. Das gibt mehr Sicherheit. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach zirka sechs Jahren härten die Sohlen aus und verlieren ihre Haftung. Daher rechtzeitig für neue Reifen sorgen.

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Der Herbst hat seine Tücken: Regen, Nebel und frühe Dunkelheit fordern volle Konzentration. Nasses Laub und „Bauernglatteis“ verwandeln viele Straßen in Rutschbahnen. Kreuzendes Wild gefährdet die Fahrten auf den Landstraßen.


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Spezial

Licht-Test: Düstere Bilanz bei Nutzfahrzeugen Defekte Beleuchtungsanlagen an Lkw und Bussen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Die Bilanz des Licht-Tests 2014 für Nutzfahrzeuge zeigt klaren Handlungsbedarf: Rund 42,8 Prozent der 10 000 Tests, die in die Statistik einflossen, weisen Mängel auf. Die Mängelquote ist damit auf dem höchsten Stand seit der ersten Erhebung 2006, so die Organisatoren Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) und Deutsche Verkehrswacht (DVW). Nach wie vor sind eine mangelhafte rückwärtige Beleuchtung (14,3 Prozent; 2013: 12,0 Prozent) und ein zu hoch eingestellter Hauptscheinwerfer (13,0 Prozent; 2013: 11,1 Prozent) die Hauptmängel. Keine Besserung gibt es auch bei den zu niedrig eingestellten Hauptscheinwerfern, die bei 9,5 Prozent (2013: 6,2 Prozent) aller Fahrzeuge, die in die Statistik eingingen, festgestellt wurden. Einen vollständig ausgefallenen Hauptscheinwerfer stellten die Prüfer bei 3,3 Prozent (2013: 2,0) der Lkw und Busse fest, einen Totalausfall bei 0,5 Prozent (2013: 0,2 Prozent). Mängel

beim Bremslicht traten zu 5,9 Prozent (2013: 4,6 Prozent) auf. Dies ist eine sehr unglückliche Bilanz, denn gerade in der dunkeln Jahreszeit stel-

len Lkw und Busse, die man nicht sieht oder die andere Verkehrsteilnehmer blenden, ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Der ZDK empfiehlt daher, die Lichtanlage mindestens einmal im Jahr prüfen zu lassen. ZDK-Präsident Jürgen Karpinski ergänzt: „Auch nach dem Licht-Test-Monat Oktober sollten insbesondere die Fahrer von Nutzfahrzeugen auf die Beleuchtung achten, diese regelmäßig kontrollieren und Mängel umgehend beheben lassen.“ Den Licht-Test für Pkw gibt es seit 1956, für Nutzfahrzeuge wird er seit 2006 angeboten. In den Nfz-Meisterbetrieben sowie bei speziell ausgerüsteten Werkstätten der Prüforganisationen können Fahrer den Test durchführen und die komplette Beleuchtungsanlage prüfen lassen.

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Schirmherr der Aktion ist Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Partner sind Suzuki, Osram, AutoBild, Fuchs Europe Schmierstoffe, der Zentralverband der Augenoptiker und der ADAC. Quelle: ZDK




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