Handwerk vor Ort 5/2015

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5/2015 14. Jahrgang WWW.HANDWERK.DE

Die Welt war noch nie so unfertig. Bau sie auf. Entdecke über 130 Ausbildungsberufe.

Das offizielle Magazin der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg EDITORIAL: Alle Potenziale des Arbeits- und Ausbildungsmarktes ausschöpfen… HANDWERK AKTUELL: Tag des Handwerks 2015 RECHT & FINANZEN: Thema heute: Gewerbliches Mietrecht KH & INNUNGEN: Im Wettbewerb um „Die gute Form 2015“ 4,– €

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Aus KH und Innungen

Versorgungswerk

Recht + Finanzen

Handwerk Aktuell

Inhaltsverzeichnis

Handwerk – vor Ort 5.2015

Offizielle Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Grantham-Allee 2–8 53757 St. Augustin Tel.: (02241)990-0 Fax: (02241)990-100 eMail: postfach@khs-handwerk.de www.khs-handwerk.de Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Radermacher Alois Blum

Editorial Alle Potenziale des Arbeits- und Ausbildungsmarktes ausschöpfen… . . 4

Handwerk Aktuell Handwerksbetriebe und Persönlichkeiten geehrt. . . . . . . . . . . . . 6

Versorgungswerk SIGNAL IDUNA: Fachkräfte gewinnen mit betrieblichen Zusatzleistungen . . . . .

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Aus KH und Innungen Langjährig Beschäftigte geehrt . . . . .

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Neueste Technik für die Kfz-Mechatroniker . . . . . . . .

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Erscheinungsweise: Zweimonatlich, beginnend im Januar eines jeden Jahres. Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21 – 23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de www.image-text.de Verleger: Lutz Stickel stickel@image-text.de Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigenberatung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigendisposition: Monika Schütz Tel.: (02183)334 | schuetz@image-text.de Grafik: Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Lore von der Linde Tel.: (02183)334 | von.der.linde@image-text.de Druck: van Acken Druckerei u. Verlag UG, Krefeld Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.

Arbeitskleidung – nicht jede Farbe ist erlaubt!. . . . . . . . . . 8 Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz gescheitert . . . . . . . 8 Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu . . . . . . . 8 Treffpunkt für Chefs, Mitarbeiter und Auszubildende . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Wettbewerb: „Sterne des Handwerks 2016“ gesucht . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Mit Billigöl am falschen Ende gespart . . . . . . . . . . . .

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Tischler-Nachwuchs stellt sich vor: Im Wettbewerb um „Die gute Form 2015“ . . . . . . . . . . .

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„Top Ausbildungsbetriebe“ 2015 ausgezeichnet. . . . . . . . . . . . . .

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Immer obenauf! . . . . . . . . . . . . . . . .

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Neues ESF-Bundesprogramm unterstützt Langzeitarbeitslose in der Region . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbund aktiv gegen Langzeitarbeitslosigkeit in der Region . . . . . . . . . . . Nutzung des Handys am Steuer auch als Navigationshilfe verboten . .

Seminar Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) für Bauleiter / leitende Monteure . . .

Recht + Finanzen Thema heute: Gewerbliches Mietrecht . . . . . . . . . .

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Lossprechung der Maurer und Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in Bonn . . 32 Betriebsbörse . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Jugend in Arbeit + . . . . . . . . . . . . . .

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Spezial Fleischer-Innung Bonn-Rhein-Sieg: Aus der Region für die Region . . . . .

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Einwilligungserfordernis Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers . . . . . . . . . . . . . 28

Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau: Vielseitige Bandbreite . . . . . . . . . . . . 38 Aluminium – Wirtschaftlich und wertsteigernd. . . . . . . . . . . . . . .

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www.back-dir-deine-zukunft.de . . . .

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Besser wir backen das Brot . . . . . . . .

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Alle Potenziale des Arbeits- und Ausbildungsmarktes ausschöpfen, ist die Devise des Handwerks im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Was heißt das genau, was ist zu tun? Die Ausbildung junger Menschen im dualen System steht dabei an erster Stelle. Wir müssen um den Einstieg qualifizierter und motivierter Schulabgänger kämpfen und die Attraktivität der Handwerksberufe noch deutlicher herausstellen als dies bisher geschehen ist. Es muss uns gelingen, den jungen Menschen und deren Eltern die Vorteile einer handwerklichen Ausbildung gegenüber anderen Bildungsgängen zu vermitteln. Die Durchlässigkeit unseres Ausbildungssystems bietet jedem Jugendlichen die Möglichkeit der individuellen Aufstiegsqualifikation, aufbauend auf der dualen Ausbildung. Eine Ausbildung als das Fundament des beruflichen Werdeganges ist eines der Argumente, die wir nutzen müssen, um Jugendliche aus allen Schulformen für das Handwerk zu gewinnen. Aber daneben gibt es weitere Potenziale, die auszuschöpfen sind. Die Einstiegsqualifizierung ist ein Instrument, das schwächere Jugendliche auf

eine Ausbildung vorbereiten soll. Das neue Modell einer „assistierten Ausbildung“ gehört ebenfalls zu dem Werkzeugkasten, um eine betriebliche Ausbildung zum Erfolg zu führen. Die Agentur für Arbeit fördert auch die Einzelumschulungen in den Unternehmen. Die Weiterbildung von Beschäftigten wird gefördert durch das Programm „WeGebAu“ und durch Bildungsschecks. An dieser Stelle könnten noch viele weitere Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit, der JobCenter oder des Landes NRW aufgezeigt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Arbeitgeber-Service der vorgenannten Einrichtungen. Heute möchten wir auf eine gemeinsame Initiative hinweisen, um Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung im Unternehmen zu erleichtern. Als Hintergrund gilt die Vorstellung, dass durch die Übernahme eines Arbeitslosen die Fachkräfte in den Unternehmen durch eine Arbeitsverlagerung entlastet werden sollen. Alle Akteure des Arbeitsmarktes in der Wirt-

schaftsregion Bonn·Rhein-Sieg wollen sich stärker als bisher um die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Unternehmen bemühen und aufzeigen, dass auch hier noch Potenziale zu schöpfen sind. Oft ist die Langzeitarbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet, sondern mangels einer qualifizierten Ausbildung, wegen des vermeintlichen Alters oder wegen einer Betriebsschließung eingetreten. Ein neues ESF-Bundesprogramm unterstützt die Arbeitgeber maßgeblich mit einem finanziellen Zuschuss. Über den neuen attraktiven Eingliederungszuschuss erhalten die Arbeitgeber ein gutes Angebot, um ihre Fachkräfte mit geförderten Langzeitarbeitslosen ohne Risiko zu entlasten. Alle Teilnehmer wollen einen aktiven Beitrag leisten, die häufig kritische Haltung zu Langzeitarbeitslosen aufzubrechen und den Unternehmen ein interessantes Angebot zu machen. Informationen zu dem Förderprogramm erhalten Sie beim JobCenter Bonn und dem JobCenter Rhein-Sieg. Ihre

Alois Blum

Thomas Radermacher

Hauptgeschäftsführer

Kreishandwerksmeister


ZZZ VSDUNDVVH NRHOQERQQ GH ¿ UPHQNXQGHQ

Unser Engagement für den Mittelstand. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, Motor für Wachstum und Innovation. Er schafft Ausbildungs- und Arbeitsplätze und investiert in Forschung und Entwicklung. Bereits jedes zweite Unternehmen in Köln und Bonn vertraut auf die Leistungen unseres Hauses. Damit sind wir der wichtigste Finanzpartner des Mittelstandes in der Region.

Gut für Köln und Bonn.

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Editorial

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Handwerksbetriebe und Persönlichkeiten geehrt Im Rahmen einer Festveranstaltung bei der RKG in Bonn anlässlich des deutschlandweiten „Tag des Handwerks“ ehrte die Kreishandwerkerschaft auch in diesem Jahr wieder herausragende Betriebe und Persönlichkeiten aus dem Handwerk. Zur Unterhaltung und zur Gewinnung neuer Erkenntnisse trug der Kabarettist Ferdinand Linzenich bei. Er zeigte auf, wie man mit Humor zum Erfolg kommt. Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher ging vor 140 Gästen auf die vielen leistungsfähigen Handwerksbetriebe ein, die engagierten Ausbilder und die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer aus den diesjährigen Gesellenprüfungen der Region Bonn/Rhein-Sieg, für die exemplarisch die Preisträger stehen. „Das Engagement derr Handwerksbetriebe ist wirklich vorbildlich h und verdient große Anerkennung“, so Radermacher. „Sie machen das Handwerk zu einem starken Wirtschaftsbereich und halten unsere Region am Laufen.“ Geehrt wurden Handwerker in drei Kategorien: „Besonderes Engagement“, „Herausragende Unternehmensstrategie als Handwerksbetrieb des Jahres 2015 “ und „Prüfungsbeste aus den Gesellen- und Abschlussprüfungen 2015“. Alois Blum, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn • RheinSieg, hob das vorbildliche Verhalten des Handwerks hervor, was die enorme Ausbildungsleistung und den Einsatz der Betriebe für die Jugend betrifft. „Das Handwerk erreicht durchschnittlich eine Ausbildungsquote von 8 % und bildet über seinen Bedarf aus. Viele Betriebe liegen auch deutlich darüber und verfolgen konsequent und mit Erfolg die Strategie, dem Facharbeitermangel im eigenen Betrieb entgegenzuwirken“, so Blum.

und Dienstleistungen in allen LebensbedD l ll L ebensbeb b reichen anzutreffen und reagiert sehr schnell auf die Marktbedürfnisse. Ohne die Handwerker wären wir nicht da, wo wir heute sind“.

» Moritz Krautien, Tischlerei Behn &

Nach der Veranstaltung im Hause der RKG in Bonn waren alle Preisträger stolz, Teil des Handwerks, der Wirtschaftsmacht von nebenan, zu sein.

» Julian Nelles, Küpper Söhne GmbH,

Krämer, Bonn » Jakov Seel, STM Scharrenbach & The-

len GmbH, Bonn » Malte Adolphs, MAB Maschinen- und

Aggregatebau GmbH, Much Bonn » Robert Maximilian Stein, Prinz Service

GmbH, Bonn » Nic Bennett Kaschub, Kaschub Karos-

Die Preisträger:

serie und Lack, Bonn

Kategorie „Besonderes Engagement als Lebensretter auf einer Baustelle in Rheinbach: » Dachdecker Stephan Schumacher

und Niels Deiters

» Tanja Roesberg, Cafe Breuer GmbH,

Bonn » Benjamin Hielscher, Gebr. Hielscher

GmbH & Co KG, Sankt Augustin » Abigail Harward, Juan Carlos Weyer,

Kategorie „Handwerksbetrieb des Jahres 2015“: » Holzbau Stocksiefen GmbH,

Bonn » Lisa Gläser, Franpet Frisörbetriebe

GmbH, Troisdorf

Niederkassel Thomas Radermacher wies abschließend nochmals auf die große Wirtschaftskraft des Handwerks hin. Die Handwerksbetriebe vor Ort sieht er für die Herausforderungen der Zukunft sehr gut aufgestellt. „Das Handwerk ist mit seinen Produkten

Kategorie „Prüfungsbeste 2015“: » Enrique Saß, Steinmetzbetrieb Markus

Weisheit, Siegburg Söderin, Zimmerei Schulz, Bonn

» Grim

Florian

Die Sponsoren: » Versorgungswerk e.V. » VR-Bank Rhein-Sieg/Volksbank Bonn Rhein-Sieg » IKK classic » SIGNAL IDUNA Gruppe


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Arbeitskleidung – nicht jede Farbe ist erlaubt! Bei der Ausstattung von Beschäftigten mit Arbeitskleidung im Betrieb aus dem Lebensmittelbereich darf man sich nicht allein an modischen Aspekten wie bestimmten Farben orientieren. Auch wenn dunkle Farben edel und gediegen wirken, sind sie nicht für jeden Bereich gestattet. Dies musste ein Inhaber einer Metzgerei erfahren, der sein Bedienungspersonal in bordeauxfarbene Hemden und schwarze Schürzen eingekleidet hatte. Die zuständige Gesundheitsbehörde beanstandete dies und gab dem Unternehmer auf, für helle Arbeitskleidung seines Personals zu sorgen, da nur so der Grad der Verschmutzung eindeutig optisch feststellbar sei.

Zu Recht, wie das mit dieser Frage beschäftigte Gericht entschied. Die verwendete dunkle Kleidung verstoße gegen die zu beachtenden Vorgaben der europäischen Lebensmittelhygieneverordnung. Hiernach müssen Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen. Diese Vorgaben erfülle nach Ansicht des Gerichts die streitbefangene dunkle Arbeitskleidung nicht. Die Eignung von Berufskleidung müsse tätigkeitsspezifisch und mit Blick auf die gebotene Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzes beurteilt werden. Die Verarbeitung leicht verderblicher, unverpackter Lebensmittel wie z. B.

in einer Metzgerei erfordere es, dass Arbeitskleidung sofort bei Verschmutzung gewechselt werde. Nur beim Tragen heller Arbeitskleidung können nach Ansicht des Gerichts Verschmutzungen, wie im konkreten Fall durch Blut und Fleischsaft, schnell und einfach bemerkt werden. Auch der Einwand des Metzgerei-Inhabers, dass die Beschäftigten die Arbeitskleidung ohnehin täglich wechselten, fand keine Berücksichtigung; er war zur Anschaffung neuer, heller Arbeitskleidung verpflichtet. (VG Berlin, Urt. v. 24.03.2015 – 14 K 344/11) RA in S. Schönewald, HWK Köln

Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz gescheitert Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht für abhängig Beschäftigte ab dem 01.01.2015 einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts von mindestens 8,50 € brutto je Zeitstunde vor. Mit Beschlüssen vom 01.07.2015 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 3 Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz nicht zur Entscheidung ange-

nommen, da sie sich als unzulässig erwiesen haben. 1. Arbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns zu bezahlen. Des Weiteren enthält das MiLoG Meldepflichten gegenüber der

Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden ab dem 01.01.2016 mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit. Die entsprechenden Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn erhöhen sich um jeweils 20 % auf 600.000,– € bzw. 60.000,– €. Damit Arbeitgeber unkompliziert und kurzfristig Arbeitnehmer als Aushilfen be-

schäftigen können, ist die pauschale Erhebung der Lohnsteuer mit 25 % des Arbeitslohns möglich. Die Lohnsteuerpauschalierung setzte voraus, dass der tägliche Arbeitslohn durchschnittlich 62,– € pro Arbeitstag nicht übersteigt. Als Folge der Einführung des Mindestlohns wird die tägliche Verdienstgrenze von 62,– € auf 68,– € (8,50 € für 8 Arbeitsstunden) angehoben. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 01.01.2015.

Zollverwaltung sowie Dokumentationspflichten. Eine Verfassungsbeschwerde von 14 ausländischen, auch im Inland tätigen Transportunternehmen genügt nach Auffassung des BVerfG nicht dem Grundsatz der Subsidiarität, denn die Unternehmen sind gehalten, sich zunächst an die Fachgerichte zu wenden. 2. Jugendliche (bis 18 Jahre) ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Dagegen wandte sich ein 17-jähriger Arbeitnehmer in der Systemgastronomie, der eine Verletzung des Grundgesetzes rügt, weil Volljährige für dieselbe Tätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Auch hier müssen nach Auffassung des BVerfG zunächst die Fachgerichte entscheiden. 3. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich verzögerte Einführung des Mindestlohnes für Zeitungszusteller war mangels hinreichender Angaben zur tatsächlichen Situation nicht genügend substantiiert und deswegen ebenfalls als unzulässig erklärt worden.


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Treffpunkt für Chefs, Mitarbeiter und Auszubildende Der Fachverband Tischler NRW lud am 4. und 5. September zum großen Branchentreffen in den Bochumer RuhrCongress ein – erstmals spezielles Programm für Azubis Zwei Tage lang bildete Bochum den Mittelpunkt für das nordrhein-westfälische Tischlerhandwerk. Bereits zum dritten Mal lud der Fachverband Tischler NRW am 4. und 5. September 2015 zum großen Branchentreffen in den Bochumer RuhrCongress ein. Neben den Betriebsinhabern kamen diesmal auch Mitarbeiter und Azubis besonders auf ihre Kosten. Mit einem Gestaltungs- und einem Karriereforum sowie Workshops und einem besonderen Rahmenprogramm warteten speziell auf diese beiden Zielgruppen zugeschnittene Höhepunkte. Mit über 940 Teilnehmern – darunter rund 400 Auszubildende – zählte der Treffpunkt in diesem Jahr einen absoluten Besucherrekord. Zum Auftakt widmete sich am Freitag der renommierte Psychologe Prof. Gerd Gigerenzer in seinem Impulsvortrag dem Thema „Risiko – wie man die richtigen Entscheidungen trifft“. Zm Mittelpunkt der Veranstaltung präsentierten sich auf rund 3.000 Quadrat-

metern über 50 Zulieferunternehmen – von Maschinen- und Werkzeugherstellern über Holzhändler bis hin zu EDVSpezialisten. In speziellen Themen-Treffs stellten einige von ihnen zusätzlich anhand von Kurzvorträgen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen vor. Drei Sonderschauen boten den Teilnehmern zudem vertiefende Einblicke in unterschiedliche Themen Wie sehen gelungene Gesellenstücke aus? Kann Design benotet werden? Im Gestaltungsforum erhielten die Auszubildenden wertvolle Hinweise für die Vorbereitung auf ihre Abschlussprüfung. „Kreative Ideen, gelungenes Design und die entsprechende handwerkliche Umsetzung bilden einen elementaren Bestandteil unseres Berufes“, sagt Rainer Söntgerath, Vorsitzender des Fachverbandes. „Es ist wichtig, sich diesem Thema bereits in der Ausbildung intensiv zu widmen.“ Das Karriereforum am Samstag zeigte dann die beruflichen Chancen und Wege nach der Gesellenprüfung auf. Einen weiteren Schwerpunkt des Treffpunktes bildeten die Workshops. Von der Optimierung der Werkstatt über die Zähmung von Zeitfressern bis hin zur LED-Technik und 3D-Visualisierung: Insgesamt 16 unterschiedliche Themen wurden an den beiden Tagen aufbereitet, präsentiert und diskutiert.

Der Treffpunkt Tischler 2015 schloss am Samstagnachmittag mit der Verleihung des Alfred-Jacobi-Preises, dem Innovationspreis des nordrhein-westfälischen Tischlerhandwerks. In diesem Jahr wurden Betriebe ausgezeichnet, die mit kreativen Ideen in den Bereichen „Über den Tag hinaus“ (Unternehmensstrategie) und „Die Mannschaft von morgen“ (Personalmanagement) punkten konnten.

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„Sterne des Handwerks 2016“ gesucht Wettbewerb kürt die besten Fahrzeugbeklebungen. Wer hat die kreativsten und zugleich funktionalsten Fahrzeugbeklebungen im Handwerk? Die Aktion Modernes Handwerk e. V. und Mercedes-Benz Deutschland Vertrieb Transporter und Vans wollen es beim Wettbewerb ‚Sterne des Handwerks‘ wieder wissen. Vom 1. Oktober bis zum 10. Dezember 2015 können sich eingetragene Handwerksbetriebe mit ihren teil- oder vollverklebten Firmenwagen bewerben. Je früher sie die Fotos ihrer Beklebungen auf www.sterne-des-handwerks.de hochladen, desto besser: Auf die ersten 100 Teilnehmer wartet ein kleines Dankeschön. Der Sieger kann sich zudem über einen nagelneuen Mercedes-Benz Vito freuen.

Dieser wird vor der Preisverleihung am 25. Februar 2016 auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München live im Gewinnerdesign beklebt. Eine Jury aus Handwerk, Marketing, Werbetechnik und Gestaltung wird auch die zweit- und drittbesten Einreichungen auszeichnen. Dazu beurteilt sie verschiedene Kriterien wie Konzept, Design, Funktionalität und Umsetzung der Beklebungen. Tipps und Anregungen zu diesen Themen gibt es auch online auf der Wettbewerbsseite. „Im vergangenen Jahr haben über 400 teilnehmende Handwerksbetriebe bei ‚Sterne des Handwerks’ auf das Potenzial

des Firmenwagens als mobile Werbemaßnahme aufmerksam gemacht und darüber hinaus die Vielfalt und den Ideenreichtum des Handwerks präsentiert“, berichtet Juryvorsitzende Prof. Dr. Birgit Ester, Leiterin des Instituts für Technik der Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e. V. (itb) in Karlsruhe. „Auch diesmal hoffen wir auf zahlreiche Einsendungen und den ein oder anderen neu gestalteten Firmenwagen, der sich vom letztjährigen Wettbewerb hat inspirieren lassen.“ Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie Tipps und Anregungen zur Fahrzeugbeklebung gibt es unter: www.sternedes-handwerks.de

Mit Billigöl am falschen Ende gespart Längst vorbei sind die Zeiten, als der KfzMeister nach 1.000 Kilometern den nächsten Ölwechsel empfahl. Heute sind Intervalle um 30.000 Kilometer bei modernen Motoren keine Seltenheit, sogar 50.000 Kilometer sind möglich. Dafür gibt es extrem leistungsfähige Motoröle, die erst nach aufwändigen Tests die Freigabe der Automobilhersteller erhalten. Wer seinem Fahrzeug hingegen billigen Schmierstoff unklarer Herkunft einfüllt, kann durchaus einen Motorschaden riskieren. „Immer wieder muss ich erleben, dass Autofahrer mit Motoröl in die Werkstatt kommen und von uns erwarten, diese Billigprodukte für den Ölwechsel zu verwenden“, sagt Kfz-Unternehmer Rolf Fritsche aus Köln.

ist, gibt es keine Garantie dafür, dass auch drin ist was draufsteht. Und keiner weiß, wie alt es ist. Das gilt insbesondere für vermeintliche Markenware aus dem Internet, die deutlich unter dem Werkstattpreis verkauft wird. „Da muss man stutzig werden“, so Fritsche. „Als Kfz-Meisterbetrieb können wir die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff nicht übernehmen“, betont er. Bei vielen Markenwerkstätten führt das „Mitbring-Öl“ deshalb auch zum Verlust der Mobilitätsgarantie - eine direkte Folge zum Nachteil für den Endverbraucher auch ohne Schadenereignis. „Im Problemfall muss sich der Kunde mit dem Lieferanten auseinandersetzen“, so der Kfz-Unternehmer. „Bei Internet-Bestellungen ist das oft nahezu aussichtslos.“

„Wir tun uns sehr schwer damit, da die Herkunft des Öls selten geklärt werden kann und auch nicht sicher ist, ob es die Freigabe des Herstellers hat.“

Wer auf Nummer sicher gehen wolle und sich sonst bei allen Wartungs- und Reparaturarbeiten auf die Qualitätsarbeit der Werkstatt des Vertrauens verlasse, sollte auch beim Motoröl keine Kompromisse eingehen.

Denn selbst wenn das Öl in Behältern mit bekannten Markenlogos abgefüllt worden

Dass Qualität ihren Preis hat, trifft natürlich auch auf das Motoröl zu. Diese flüssi-

gen Alleskönner sind aufwändig entwickelt worden, die Produktion unterliegt ständigen Qualitätskontrollen. Deshalb trägt hochwertiges LeichtlaufPremiumöl wesentlich dazu bei, den Motor über eine längere Betriebszeit sauber und leistungsfähig zu erhalten. Außerdem hilft es Kraftstoff zu sparen. Bis zu drei Prozent weniger sind drin. Das reduziert auch die CO2-Emissionen. Umwelt und Geldbeutel werden entlastet. Wer zum Beispiel 30 000 Kilometer im Jahr fährt und zirka drei Prozent Kraftstoff spart, hat am Jahresende ein Plus im Geldbeutel. Auch die regelmäßige Kontrolle des Ölstands ist wichtig. Bei einem zu niedrigen Ölstand leidet der Motor durch Überhitzung und Mangelschmierung. Bei einer Überfüllung entstehen Reibungsverluste mit hohem Spritverbrauch und unnötiger Umweltbelastung. Grundsätzlich ist zu empfehlen, den Ölwechsel und die Entsorgung des Altöls dem Kfz-Meisterbetrieb zu überlassen. Denn wenn beim Do-it-yourself-Verfahren Öl ins Erdreich läuft, richtet es dort erhebliche Umweltschäden an. Schon ein Liter Altöl kann eine Million Liter Trinkwasser verunreinigen.


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„Top Ausbildungsbetriebe“ 2015 ausgezeichnet Die Stiftung „Pro Duale Ausbildung“ der Handwerkskammer zu Köln hat die „Top Ausbildungsbetriebe“ des Jahres 2015 ausgezeichnet. Mit der Verleihung der Preise sollen die Unternehmen des Handwerks ausgezeichnet werden, die sich mit einem besonderen Engagement für den Berufsnachwuchs eingesetzt haben. Aus dem Bereich der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg waren in den drei Kategorien „Kreativität und Aktivität“, „hohes soziales Engagement“ und „besonders gute Ausbildungsergebnisse“ die Betriebe » Martin Böhm, Elektrobau in Troisdorf » Scharrenbach & Thelen GmbH, Me-

tallbau in Bonn » Markus Weisheit, Steinmetzhandwerk

in Siegburg nominiert. Martin Böhm erhielt aus den Händen von Kammerpräsident Hans Pe-

ter Wollseifer und Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider den begehrten Ausbildungspreis (Foto).

Die Welt war noch nie so unfertig. Bring sie in Schwung. Entdecke über 130 Ausbildungsberufe. handwerk.de

Die Kreishandwerkerschaft gratuliert den nominierten Unternehmen und dem Preisträger zu der besonderen Auszeichnung.

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Neues ESF-Bundesprogramm unterstützt Langzeitarbeitslose in der Region 250 langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden der beiden Jobcenter können ab sofort zusätzlich gefördert werden. Die Jobcenter Bonn und Rhein-Sieg rufen die Arbeitgeber in der Region zur Teilnahme auf. Das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose zielt auf eine nachhaltige Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt ab. Es richtet sich an Kundinnen und Kunden der Jobcenter, die seit über zwei Jahren arbeitslos sind, über keinen Berufsabschluss verfügen und in der Regel mindestens 35 Jahre alt sind. Dr. Hubertus Hille, Hauptgeschäftsführer der IHK, und Alois Blum, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg, meinen übereinstimmend: „Über den neuen attraktiven Eingliederungszuschuss erhalten unsere Unternehmen ein gutes

ten, sollen möglichst viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen gefunden werden. Ein intensives Coaching der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beschäftigungsaufnahme flankiert die Maßnahme. Ein finanzieller Ausgleich für den Arbeitgeber ergänzt das Angebot.

Angebot, um ihre Fachkräfte mit geförderten Langzeitarbeitslosen ohne Risiko zu entlasten. Wir möchten einen aktiven Beitrag leisten, die häufig kritische Haltung zu Langzeitarbeitslosen aufzubrechen. Damit verbinden wir die Hoffnung, Arbeitgebern und Arbeitslosen ein attraktives Angebot zu machen.“ Durch eine gezielte, bewerberbezogene Betriebsakquise, bei der spezielle Akquisiteure Arbeitgeber gewinnen und bera-

Bei 18 monatiger Teilnahmedauer werden die Lohnkosten der Arbeitgeber degressiv durch das Jobcenter gefördert: 6 Monate = 75% -> 9 Monate = 50%-> 3 Monate = 20%. Bei einer Intensivdauer von 36 Monaten 75% -> 65% ->50%. Jobcenter Bonn: Projektkoordinator Hermann Gödderz, 0228-8549-267, hermann.goederz@jobcenter-ge.de jobcenter rhein-sieg: Projektkoordinator Hartmut Schmidt, 02241-3978-504, hartmut.schmidt@jobcenter-ge.de


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Verbund aktiv gegen Langzeitarbeitslosigkeit in der Region

Ab sofort gehen die Akteure des Arbeitsmarktes abgestimmt gegen Langzeitarbeitslosigkeit vor. Darauf einigten sich heute Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Vertreter der Verwaltungen, der Ar-beitsagentur und der Jobcenter in der Region Bonn/ Rhein-Sieg.

Marita Schmickler-Herriger, Leiterin der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, ist überzeugt: „Wir müssen stärker als bisher unsere Kräfte bündeln und gemeinsam, abgestimmt und nachhaltig am Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit arbeiten.“ Jeder am Tisch Beteiligte, brachte in dem Arbeitsgespräch seine Ideen in einen Maß-

nahmeplan ein. Kurzfristig geht es darum die gesammelten Gedanken in einem Konzept zu konkretisieren. Im Kern soll eine veränderte Haltung von Gesellschaft und Unternehmen gegenüber Langzeitarbeitslosen erreicht werden. Beispielsweise einigten sich die Teilnehmer auf eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit mit BestPractice-Beispielen. Übereinstimmend zeigte sich zum Abschluss die Runde positiv gestimmt: „Wir wollen die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöhen Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben. Hierzu wollen wir die Türöffner sein.“

Nutzung des Handys am Steuer auch als Navigationshilfe verboten Das Smartphone darf während der Autofahrt nicht als Navigationshilfe oder zur Internetabfrage genutzt werden. Zum Sachverhalt: Der Autofahrer hielt sein Mobiltelefon, ein sog. „Smartphone“, mehrere Sekunden in der Hand und nutzte dessen Funktionen. Gegenüber den ihn kontrollierenden Polizeibeamten gab er an, nicht telefoniert, sondern nur auf das Gerät „geguckt“ zu haben. Er habe eine Werkstatt gesucht, nachdem die Motorkontrollleuchte aufgeleuchtet sei. Dafür erhielt er wegen vorsätzlicher verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer eine Geldbuße von 40,00 €. Das

Oberlandesgericht Hamm hat den Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts zuzulassen, verworfen. Das Oberlandesgericht ist der obergerichtlichen Rechtsprechung gefolgt, nach der auch die Nutzung der Navigationsfunktion des Mobiltelefons unter § 23 Abs. 1a StVO fällt. Nach § 23 Abs. 1a StVO dürfe ein Fahrzeugführer ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnehmen oder halten muss. Es sei nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und wenn bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Bereits der 5. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm habe mit Beschluss vom

18.02.2013 zutreffend ausgeführt, dass eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene „Benutzung“ in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Gerätes liege, also neben dem Telefonieren auch den Abruf von Navigationsdaten erfasse. § 23 Abs 1a StVO solle gewährleisten, dass der Fahrzeugführer auch dann, wenn er ein Mobiltelefon benutze, beide Hände frei habe, um die „Fahraufgabe“ zu bewältigen. Dementsprechend falle auch der Einsatz des Mobiltelefons für Abfragen über das Internet o.ä. unter § 23 Abs. 1a StVO. Quelle: OLG Hamm, Beschluss vom 15.1.2015, Az. 1 RBs 232/14

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14 Seminare Handwerk – vor Ort 5.2015

An alle Mitglieder

Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) für Bauleiter / leitende Monteure » Art und Umfang der Leistung / Rang-

Von den Fähigkeiten des Bauleiters / leitenden Monteurs hängt die fach- und termingerechte Abwicklung der Baustelle ab. Dabei muss er die Rechte und Pflichten der Vertragspartner kennen und angemessen handeln, um Ansprüche seines Arbeitgebers zu sichern oder unberechtigte Ansprüche des Auftraggebers abzuwehren. Dieses Basisseminar vermittelt dem Bauleiter / leitenden Monteur grundlegende Kenntnisse im Bereich des Vertragsrechts. Anhand von Beispielen lernt er die Grundlagen des Werkvertragsrechts und der VOB kennen, die für seine Arbeit auf der Baustelle unverzichtbar sind.

folgeregelungen » Auslegung der Leistungsbeschreibung

eines Bauvertrags » Vergütung von Bauleistungen: Ein-

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Themen: » VOB/B und AGB-Gesetz (Rechtscharakter der VOB/B) » Wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag

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heitspreisvertrag, Pauschalpreisertrag, Massenänderungen, Änderungen des Bauentwurfs, Forderung einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung Stundenlohnarbeiten Verzögerung des Baubeginns – Rechte des Auftragnehmers Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber/durch den Auftragnehmer Behinderungsanzeige/Bedenkenanmeldung Abnahmereife/Teilabnahme/Abnahme Mangelbeseitigungsansprüche Bedeutung von DIN-Normen Skontoregelungen

» Sicherheitsleistungen/Vertragserfül-

lungsbürgschaft/Mangelbeseitigungsbürg-schaft/Bürgschaft auf erstes Anfordern » Prüfbare Erstellung von Abschlagsund Schlussrechnungen » Vergütungsansprüche und ihre Verjährung » Die Vollmacht des Architekten Referent: Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns, Baugewerbliche Verbände, Düsseldorf Termin: Freitag, 06.11.2015, 9:00 Uhr - 16:30 Uhr Kosten: 145,– € zzgl. MwSt. (incl. Tagungsgetränke und Mittagsimbiss)

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Fax-Anmeldung (02241) 990 – 155

Bauvertragsrecht (BGB und VOB/B) für Bauleiter / leitende Monteure Hiermit melden wir zu o. g. Veranstaltung an: Adresse des Unternehmens (Rechnungsadresse):

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Diese Anmeldung ist verbindlich. Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können wir kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen ist die gesamte Tagesgebühr zu zahlen. Die Stornierung bedarf der Schriftform.

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Aus KH und Innungen Handwerk – vor Ort 5.2015

Die Kreishandwerkerschaft fragt…

Thema heute: Gewerbliches Mietrecht …die Kanzlei Meyer-Köring antwortet. Bei meinem Mietvertrag steht die Ausübung der Verlängerungsoption an. Worauf muss ich besonders achten? Zunächst einmal darauf, dass die Option eindeutig und fristgerecht ausgeübt wird. Ihr Schreiben an den Vermieter sollte am besten ausdrücklich erwähnen, dass Sie die Option zur Verlängerung um x Jahre gemäß § y Ihres Mietvertrages ausüben, und dazu das Datum angeben, an dem das Mietverhältnis jetzt nach der Verlängerung endet. Außerdem gilt wie immer, dass die Optionserklärung nur dann rechtzeitig erfolgt ist, wenn Ihr Schreiben am Tag des Fristablaufs beim Vermieter eingegangen ist. Wir empfehlen, das Schreiben vorab per Telefax an den Vermieter zu senden; durch das Faxprotokoll kann der Nachweis des Eingangs jedenfalls dann erbracht werden, wenn darauf die erste Seite Ihres Schreibens wiedergegeben ist. Das beliebte „Einschreiben mit Rückschein“ hilft nicht viel, weil mit dem Rückschein nur der Nachweis zu erbringen ist, dass etwas, nicht aber etwas genau Bestimmtes, dem Empfänger zugegangen ist. In meinen Mieträumen gibt es seit längerem Mängel an der Klimaanlage, die ich auch schon beim Vermieter gerügt habe. Verliere ich irgendwelche Rechte, wenn ich diese Rüge jetzt bei Ausübung der Option nicht noch einmal wiederhole? Gute Frage! In der Tat waren seit den 1970er Jahren die Gerichte der Ansicht, durch Ziehen der Option setze sich der bisherige Mietvertrag nicht fort, sondern es werde ein neuer Vertrag abgeschlossen. Zog deshalb ein Mieter eine Option, ohne einen Vorbehalt wegen solcher Probleme wie dem mit Ihrer Klimaanlage zu erklären, galt „Alles wieder auf Los“: der Mieter verlor er seine Rechte wegen dieser Mängel, die er ja bei (dem neuen) Vertragsschluss kannte oder leicht hätte erkennen können (§ 536b BGB). Diese merkwürdige Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof

jetzt allerdings endlich gekippt. Er entschied, dass Mieter, die schon wegen vorhandener Mängel mit dem Vermieter um Mängelbeseitigung streiten, sich nicht widersprüchlich verhalten, wenn sie die Mängel bei Optionsverlängerung nicht noch einmal rügen (Urteil vom 05.11.2014, Az.: XII ZR 15/12). Sie brauchen also das Problem mit der Klimaanlage in Ihrem Optionsschreiben nicht zu erwähnen. Ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Darin sind Kosten für Schnee- und Eisbeseitigung im letzten Winter enthalten, die mir völlig überhöht vorkommen. Ich bin sicher, dass der Vermieter dieselben Leistungen bei einer anderen Winterdienstfirma für die Hälfte hätte bekommen können. Was kann ich tun? Zuerst einmal schriftlich der Abrechnung wegen dieser Kostenposition widersprechen und Belegeinsicht verlangen. Wie erfolgreich Sie sich dann gegen die Umlage der Winterdienstrechnung wehren können, hängt davon ab, was Sie beweisen können. Zwar ist Ihr Vermieter verpflichtet, ordnungsgemäß zu wirtschaften und Ihnen nur erforderliche und angemessene Kosten in Rechnung zu stellen; einen Vergleich zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit muss er aber nicht anstellen. Sie müssen vielmehr als Mieter - und zwar mit Bezug zu Ihrem konkreten Mietobjekt! darlegen, dass der Vermieter die jeweilige Leistung deutlich billiger hätte beschaffen können (BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az.: XII ZR 170/13). Hier hilft also nur, bei anderen Unternehmen abzufragen, was sie für genau dieselbe Leistung bei demselben Objekt in demselben Zeitraum berechnet hätten. Ergibt sich dann eine wesentliche Abweichung (etwa: Differenz nicht unter 30%), können Sie vom Vermieter die Kürzung der Kostenposition auf den angemessenen Betrag verlangen. Ich bin ganz neu im Geschäft und habe letztes Jahr meine ersten Werkstatträu-

me gemietet. In der Nebenkostenabrechnung finde ich jetzt einen extrem hohen Betrag für „Verwaltungskosten“. Beim Blick in den von vorn bis hinten vorgedruckten Mietvertrag war ich total überrascht: da steht tatsächlich, dass Verwaltungskosten in der Höhe umgelegt werden, die „jeweils zwischen dem Vermieter und der Verwaltungsfirma vertraglich vereinbart sind, derzeit 2,5% der Jahresnettomiete“. Das kann doch nicht wahr sein. Mit solchem Kleingedruckten hatte ich doch überhaupt keine Erfahrung. Was können Sie mir raten? Leider nicht viel, außer, Ihren nächsten Mietvertrag lieber von einem Anwalt durchsehen zu lassen, bevor sie ihn unterschreiben. Auch Existenzgründer wie Sie gelten als Unternehmer (§ 14 BGB), und sind deshalb nicht wie ein Verbraucher vor jeglicher Art von ungünstigen AGBs („kleingedruckte“ Verträge sind rechtlich Allgemeine Geschäftsbedingungen) geschützt. Der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr entschieden, dass eine Verwaltungskostenumlage in einem Formularmietvertrag mit einem Existenzgründer auch dann noch wirksam ist, wenn die Kosten nicht beziffert oder höhenmäßig begrenzt sind; sie müssen sich nur im Rahmen des Ortsüblichen und Notwendigen halten (Urteil vom 10.09.2014, Az.: XII ZR 56/11). Der Abschluss eines Mietvertrages ist ein Risiko, das auch der geschäftliche Anfänger selbst tragen muss. Die Klausel in Ihrem Fall ist wirklich hart an der Grenze, zumal mindestens die sog. kaufmännische Verwaltung ureigene Vermieteraufgabe ist („Geld zählen, Rechnungen stellen, Rechnungen bezahlen“). Aber leider sind solche Vereinbarungen im Bereich der Gewerbemiete ziemlich üblich, zumindest in größeren Städten.

Unsere heutigen Fragen beantwortet Rechtsanwalt Thomas Krümmel, LL.M., Partner der Sozietät Meyer-Köring.


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Einwilligungserfordernis

Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers Der Kläger war im Sommer 2007 in die Dienste der Beklagten getreten, die ein Unternehmen für Klima- und Kältetechnik mit etwa 30 Arbeitnehmern betreibt. Im Herbst 2008 erklärte der Kläger schriftlich seine Einwilligung, dass die Beklagte von ihm als Teil der Belegschaft Filmaufnahmen macht und diese für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwendet und ausstrahlt. Danach ließ die Beklagte einen Werbefilm herstellen, in dem zweimal die Person des Klägers erkennbar abgebildet wird. Das Video konnte von der Internet-Homepage der Beklagten aus angesteuert und eingesehen werden. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien endete im September 2011. Im November 2011 erklärte der Kläger den Widerruf seiner „möglicherweise“ erteilten Einwilligung und forderte die Beklagte auf, das Video binnen 10 Tagen aus dem Netz zu nehmen. Dem folgte die Beklagte unter Vorbehalt Ende Januar 2012. Der Kläger verlangt die Unterlassung weiterer Veröffentlichung und Schmerzensgeld.

Die Klage war vor dem Arbeitsgericht teilweise und vor dem Landesarbeitsgericht vollständig ohne Erfolg geblieben. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Unterstellt, die Abbildungen vom Kläger in dem Video bedurften seiner Einwilligung nach § 22 KUG, so hatte die Beklagte diese erhalten. Auch das Erfordernis einer schriftlichen Einwilligung, das sich aus dem Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung ergibt, war im Falle des Klägers erfüllt.

Seine ohne Einschränkungen gegebene schriftliche Zustimmung erlosch nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein späterer Widerruf war grundsätzlich möglich, jedoch hat der Kläger für diese gegenläufige Ausübung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung keinen plausiblen Grund angegeben. Er kann daher eine weitere Veröffentlichung nicht untersagen lassen und würde durch diese in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.2.2015 – Az. 8 AZR 1011/13


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SIGNAL IDUNA startet Kampagne „Belegschaft versorgen“

Fachkräfte gewinnen mit betrieblichen Zusatzleistungen

Insbesondere gut ausgebildete Mitarbeiter wollen nicht nur ge- sondern auch umworben sein. Sie achten nicht nur darauf, dass die Bezahlung stimmt, sondern vermehrt auch auf Zusatzleistungen ihres Arbeitgebers.

plizierten Handhabung. Wenn er zudem einen Zuschuss zur Versorgung zahlt, wird er nicht nur seiner sozialen Verantwortung besonders gerecht, sondern fördert auch die Motivation der Arbeitnehmer und ihre Bindung an den Betrieb.

Auch mittelständische Betriebe haben verschiedene Möglichkeiten, um bei Mitarbeitern und Bewerbern zu punkten. Darauf macht die SIGNAL IDUNA Generalagentur Attig aus Bonn im Rahmen der Kampagne „Belegschaft versorgen“ aufmerksam. Hier werden wichtige Produkte im Rahmen der betrieblichen Versorgung gebündelt.

Kleine und mittlere Betriebe sollten auch über eine betriebliche Gruppenunfallversicherung nachdenken, so Filialdirektor Manuel Attig. Diese ist ab drei versicherten Personen, zu denen auch der Arbeitgeber selbst gehören kann, abzuschließen. Die betriebliche GruppenUnfallversicherung ergänzt den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, der zudem erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent greift. Die private Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.

Mitarbeiter von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren. Die Tarif-Bausteine lassen sich dabei miteinander kombinieren: von Vorsorgeleistungen, wie Schutzimpfungen, über Akutleistungen nach Unfällen bis hin zu umfangreichen Leistungen beim Zahnarzt. Seit Januar 2015 können Arbeitgeber die Kollektivverträge und die mitversicherten Mitarbeiter einfach und sicher über das Arbeitgeberportal verwalten. Die Leistungsabrechnung erfolgt direkt und datensicher zwischen dem Versicherer und dem Versicherten. Damit entstehen dem Arbeitgeber auch kein höherer Aufwand oder zusätzliche Belastungen, wenn der versicherte Mitarbeiter seine bKV in Anspruch nimmt. Seit dem 1. Januar 2015 können Arbeitnehmer gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz für sich und ihre Angehörigen um weitere Leistungsbausteine zu erweitern.

Schließlich kann auch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein attraktives betriebliches Zusatzangebot sein Mit einem Kollektivvertrag lässt der Arbeitgeber seine

Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Manuel Attig, Generalagentur Attig der Signal Iduna Gruppe, Godesberger Allee 105-107, 53175 Bonn Tel. 0228-3698750 oder 0176-10064731.

Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beispielsweise verschaffen sich Arbeitgeber Vorteile beim Wettbewerb um Fachpersonal. Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine bAV. Die Beiträge werden von den Bruttobezügen einbehalten und vom Arbeitgeber beispielsweise in eine Direktversicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber profitiert von der verwaltungsarmen und unkom-

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Langjährig Beschäftigte geehrt bruchs eine verlässliche Größe in der Personalentwicklung besonders wichtig ist. Die gute Mischung zwischen älteren Arbeitnehmern mit umfangreichen Erfahrungen und jüngeren Menschen, die sich aufgeschlossen und interessiert am Handwerk zeigen, ist das Erfolgsrezept einer nachhaltigen Dienstleistung für das örtliche Handwerk. Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher gratulierte den Jubilaren in Namen des Vorstandes ebenfalls ganz herzlich. » Achim Meurer, Verwaltung, 35 Jahre »

Das jährlich an einem Septembernachmittag stattfindende Sommerfest der Kreishandwerkerschaft ist eine hervorragende Gelegenheit, den langjährig Beschäftigten für den Einsatz in unserer Handwerksorganisation ganz besonders zu danken. Am 09. September 2015 war es dann wieder soweit. Bei herrlichem Wetter wurden im Handwerksbildungszentrum Siegburg die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geehrt, die 15 Jahre oder in einem Abstand von 5 weiteren Jahren in den unterschiedlichsten Funktionen der Kreishandwerkerschaft beschäftigt sind. Hauptgeschäftsführer Alois Blum hob in einer kurzen Ansprache hervor, dass in Zeiten des ständigen Wandels und Um-

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Betriebszugehörigkeit Rolf Miebach, KFZ Mechanikermeister, ÜBL, 35 Jahre BZU Ute Kotzian, Steuerberatungs- und Buchführungsstelle, 25 Jahre BZU Christina Offergeld, Steuerberatungsund Buchführungsstelle, 25 Jahre BZU Mirta Lehnhardt, Steuerberatungsund Buchführungsstelle, 15 Jahre Betriebszugehörigkeit

Neueste Technik für die Kfz-Mechatroniker In der Fahrzeugtechnik schreitet die Entwicklung rasant voran. Die praktische Ausbildung der Lehrlinge in den überbetrieblichen Lehrgängen muss sich dieser Herausforderung stellen und den angehenden Mechatronikern aktuelle Fahrzeugmodelle an die Hand geben, an denen sie die Mess- und Regeltechnik lernen und vertiefen können. Mit dem Geschenk eines neuen Mercedes-

Benz, Typ E 400 4M unterstützt die Daimler AG spürbar die Kreishandwerkerschaft und die Innung der Kraftfahrzeughandwerke Bonn · Rhein-Sieg bei der Bewältigung dieser Aufgaben. Das Fahrzeug wurde am Mittwoch, den 15.07.2015, um 10.00 Uhr,in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte KFZ, Ennemoser Str. 10, 53119 Bonn von Geschäftsführern der RKG Rheinische

Kraftwagen Gesellschaft mbH & Co. KG, Herrn Dr. Franz Rottländer und Herrn Stefan Salbeck an den Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn.RheinSieg Alois Blum sowie dem Obermeister der KFZ-Innung Manfred Jansen stellvertretend für die Kreishandwerkerschaft und die KFZInnung übergeben. Die Berufsorganisationen sind dringend auf Sachspenden angewiesen, um dem technischen Niveau des Automobilbereichs Rechnung zu tragen. Die Lehrlinge lernen in der überbetrieblichen Ausbildung die in dem Mercedes-Benz verbauten Elektronikkomponenten kennen und können Diagnose- und Wartungsarbeiten an diesem Fahrzeug durchführen. Auch Lehrlinge, die in Kleinbetrieben arbeiten, haben so die Gelegenheit, die komplexe Elektronik eines Neufahrzeugs kennen zu lernen und an ihr zu arbeiten. Kreishandwerkerschaft und Innung bedanken sich bei der Daimler KG für diese Bereicherung der überbetrieblichen Unterweisung.


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Im Wettbewerb um „Die gute Form 2015“ Tischler-Nachwuchs stellt sich im Siegburger Stadtmuseum vor

Felix Corrales

Niklas Schulz

Unerwartete Lösungen, erfrischend neue Ideen und trickreiche Details präsentierten 36 junge Gesellinnen und Gesellen der Tischler-Innung Bonn/Rhein-Sieg, die im Siegburger Stadtmuseum ihre Gesellenstücke einem breiten Publikum vorstellten. Die besten Stücke wurden durch eine Jury bewertet und prämiert. Den ersten Preis erhielt Felix Corrales aus Bonn. Sein filigraner Schreibtisch in massiver Eiche und schwarzem MDF überzeugte die Jury durch die Klarheit der Formensprache und die Leichtigkeit der Konstruktion. Bestehend aus zwei (Auflage-) Böcken und Platte, spiegelt er die Urform des Tisches wider. Der zweite Preis ging an Moritz Krautien (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Behn & Krämer, Bonn) für sein modulares Regalsystem in Eiche und MDF grau. Das durchdachte Systemregal funktioniert variabel und als Raumteiler. So kann es sich dem Wandel der Lebensumstände anpassen. Die Zuordnung der Materialien folgt der Funktion: Gestellrahmen, Führungen

Jennifer Becker

Lea Heider

Thomas Fischer

und Griffe in Holz, Korpusteile in durchgefärbtem MDF, Farbakzente in Lack. Handwerkliche Verarbeitung und modernes Erscheinungsbild sind in schöner Tischlerqualität zusammengeführt. Das TV Sideboard in Eiche, MDF von Tobias Schmidt (Ausbildungsbetrieb: Tischlerei Ferdinand, Siegburg) überzeugte die Jury durch sein wohlproportioniertes Verhältnis von Korpus und fragmentarischen Leisten und erhielt den dritten Preis. Die asymmetrischen Brüche in den Eichenprofilen geben dem TV-Möbel Rhythmus und dynamischen Charakter. Auf eigentlich materialfremdem Gebiet bewegte sich Niklas Schulz mit seinem Fahrradrahmen aus Holz. Die Ergänzung um eine Packtasche mit schön ausgeführter Klappe macht es zum Gesellenstück. Die Jury sprach eine Belobigung aus für den Mut, sich diesem ungewöhnlichen Thema zu stellen. Eine weitere Belobigung erhielt Lea Heider (Ausbildungsbetrieb: Tischlerei

Moritz Krautien

Tobias Schmidt

Nils Josten, Hennef ) für ihren Zeichentisch, der durch die experimentelle Verbindung der unterschiedlichen Materialien von Stahl und MDF auffällt. Das Verhältnis von Tragen und Lasten, von Horizontale und Vertikale wird hier spielerisch und unbekümmert umgesetzt. Schließlich sprach die Jury für das Sideboard in Multiplex und Ahorn von Jennifer Becker eine Belobigung aus. Das Gesellenstück nutzt Elemente des Retro-Designs (Fußgestell) und des Up-Cyclings (Bedruckte Verpackungsplatte) als Gestaltungselemente. Als Prüfungsbeste wurden ausgezeichnet: 1. Moritz Krautien, Ausbildungsbetrieb: Behn & Krämer, Bonn 2. Thomas Fischer, Ausbildungsbetrieb: Tischlerei Reiner Limbach, Hennef 3. Jennifer Becker, Ausbildungsbetrieb: Helm Design, Troisdorf

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Immer obenauf! 56 Dachdecker-Prüflinge aus der Region Bonn Rhein-Sieg erhielten am 20.8.15 aus den Händen des stellvertretenden Obermeisters Ralph Roberz und des Prüfungsausschussvorsitzenden Hans-Josef Niedecker ihren Gesellenbrief. Sie hatten sich mit Erfolg der Gesellenprüfung unterzogen und stehen nun dem Handwerk als qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. Roberz und der Vertreter des CarlReuther-Berufskollegs Kamran Kasemi betonten in ihren Ansprachen, dass mit dem Gesellenbrief auch mehr Verantwortung auf die neuen Gesellen zukomme. Man sei nicht mehr in der Ausbildung, sondern habe jetzt für die Qualität und Güte der Arbeit geradezustehen. Auch Weiterbildung sei angesagt. Der technische Fortschritt im Material, seiner Verarbeitung und in neuen Arbeitsfeldern sei rasant. Jede Gelegenheit zur Schulung im betrieblichen oder privaten Bereich müsse wahrgenommen werden, um auf Dauer seinen Arbeitsplatz zu sichern. Besonders hervorgehoben wurden die Prüfungsbesten Marc Engels (Ausbildungsbetrieb Hans Walterscheid GmbH), Rein-

Stellv. Obermeister Ralph Roberz und Prüfungsausschussvorsitzender Hans-Josef Niedecker (von links) gratulieren den Prüfungsbesten Marc Engels,Reinhard Rares Chira und Alexander Kron

hard Rares Chira (Ausbildungsbetrieb Schiebeling und Weber GmbH) und Alexander Kron (Ausbldungsbetrieb Hauptmann Windscheif ). Sie hatten die Prüfung mit der Gesamtnote „gut“ bestanden und erhielten vom stellvertretenden Obermeister Roberz ein praxisbezogenes Präsent. Nach der Üerreichung der Gesellenbriefe lud die Innung zu einem gewmeinsamen Abendessen in der Gaststätte „Zum Dorf-

brunnen“ in Bornheim-Waldorf ein.Stellvertretender Obermeister resümierte am Ende der Veranstaltung: „Ich freue mich, dass ca. 100 Gäste an der Lossprechung teilgenommen haben. Der Ausbildungsberuf „Dachdecker“ ist in der Region Bonn Rhein-Sieg stark gefragt. Mit jährlich 100 neuen Ausbildungsverträgen legen unsere Ausbildungsbetriebe einen sicheren Grundstein für ein starkes Fachkräftepotential.“

Lossprechung der Maurer und Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in Bonn Mutti wünschte sich einen Lehrer. Du baust lieber die Schule. Dieser flapsige Spruch aus der bundesweiten Imagekampagne „Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht von nebenan.“ verdeutlicht, was die jungen Leute, die zur Lossprechungsfeier der Baugewerks-Innung Bonn/ Rhein-Sieg erschienen, zu einer Ausbildung im Bauhandwerk bewegt hatte.

Über ihre abgeschlossene Ausbildung freuten sich sechs junge Fliesen-, Plattenund Mosaikleger sowie fünf Maurer im DelikArt Restaurant, Bonn, und erhielten durch Obermeister Karl-Reiner Meurer ihre Gesellenbriefe. Die jungen Gesellen blicken zufrieden auf ihre dreijährige Ausbildung zurück. „Man geht morgens auf die Baustelle und hinterlässt abends ein

schönes Badezimmer“, erzählte der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Tomas Grundschöttel (Ausbildungsbetrieb: Fliesen David, Siegburg) und der Maurer Fabian Schneider (Ausbildungsbetrieb Bau Team Schneider, Bonn) ergänzte: „Es wird sichtbar, was man geschafft hat. Außerdem macht es Spaß, an der frischen Luft zu arbeiten.“ Die berufliche Zukunft der jungen Gesellen beurteilt Obermeister Meurer grundsätzlich positiv: „Überdurchschnittlich viele erfahrene Mitarbeiter scheiden aus dem Berufsleben aus. Die Bauwirtschaft benötigt daher dringend gut ausgebildete Fachkräfte.“ Die Ausbildung ist auch finanziell attraktiv. 708,– EUR erhalten die Azubis im ersten Ausbildungsjahr und bereits 1.374,– EUR im dritten Jahr.


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Handwerk – vor Ort 5.2015

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Sie suchen junge Leute, die Ihr Unternehmen verstärken???

Sprechen Sie uns an!!! Max. 2 Wochen Probearbeiten! Einarbeitungszuschüsse bis 6 Monate mit bis zu 50% sind möglich! Nachdem die Nachfragesituation der Unternehmungen nach jungen arbeitsuchenden Menschen zu Beginn des Jahres etwas rückläufig war, spüren wir seit Frühjahr/ Sommer eine deutliche bis jetzt anhaltende Steigerung. Die Konzentration auf die Vermittlung von jungen Menschen unter 25 Jahren im Rahmen der Landesinitiative „Jugend in Arbeit +“ hat sich bewährt. Dies wird durch Ihre Resonanz deutlich. Schließlich engagieren wir uns bereits seit Anfang 2013 mit guten Ergebnissen in diesem Bereich und können beurteilen, was realistisch ist und was nicht. Hierfür steht ein Zeitbudget von 20 Stunden in der Woche zur Verfügung. Wenn Sie mich einmal nicht erreichen sollten, können Sie darauf vertrauen, dass Rückrufe so schnell wie möglich erfolgen und Emails zeitnah beantwortet werden. In der Regel bin ich zu folgenden Zeiten erreichbar. Montags: 13:30 – 17:00, Dienstags: 7:30 – 12:00 Mittwochs: 13:30 – 17:00, Donnerstags: 7:30 – 12:00 Freitags: 7:30 – 11:00 Die Kontaktdaten lauten: Mark Ditges, mail: ditges@khs-handwerk.de Fon: 02241 / 969040-290 · Fax: 02241/ 969040-292 Die Erfahrungen aus dem Jahren 2013/2014 haben gezeigt, dass sich der Einsatz für junge Menschen lohnt. Wir konnten etliche nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse initiieren. Trotz verringerter Stundenzahl setzt sich dieser Trend in 2015 mit steigender Tendenz durch – die Ergebnisse können sich sehen lassen. Das bestärkt uns darin, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben, uns im Rahmen von „JiA+“ einzusetzen. Das war und ist nur mit ihrer Hilfe und mit ihrer Nachfrage möglich. Auch das beste Programm kann ohne eine Nachfragesituation nicht funktionieren. Der allgegenwärtige Fachkräftemangel spielt uns hier zu. Zunehmend bekommen wir von den Unternehmen aller Gewerke zurückgemeldet, dass sich Chancen für junge Menschen ergeben können und eine große Bereitschaft besteht, hier eine Einarbeitungsleistung und Anlernphase im Sinne einer nachhaltigen Beschäftigung zu leisten. Die Faktoren des max. 2- wöchigen Probearbeitens und die Option eines Eingliederungszuschusses, der bis max. 6 Monate 50% betragen kann, sind hier probate Mittel, die erforderliche Einarbeitung der jungen Menschen zu vereinfachen und den Aufwand von Seiten des Betriebes zu relativieren.

Der organisatorische Aufwand ist gering und wir nehmen Ihnen im Kontakt zur den Arbeitsagenturen und Jobcentern so viel wie möglich ab. Überwiegend überzeugen die Jugendlichen durch eine gute Motivationslage und durch den Willen, sich beruflich zu festigen. Die individuelle Ausgangssituation wird von unserer Seite aus im Vorfeld in Gesprächen geprüft. Unsere Erfahrung im Bereich Personalvermittlung lässt hier in der Regel eine realistische Ersteinschätzung zu, die in der Folge im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs und eines Probearbeitens von Ihnen überprüft werden kann. Ein Probearbeiten ist immer unverbindlich und nach Rücksprache mit uns ohne Aufwand umsetzbar. Daraus ergeben sich Chancen für alle Beteiligten. Einige suchen ihr berufliches Ziel auf Helferbasis, um sich weiterführende Ziele zu erarbeiten, wiederum andere verfügen über einen Berufsabschluss. Auch die Bereitschaft, sich über eine Helfertätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausbildungsplatz zu erarbeiten wird immer wieder festgestellt. Junge Leute an sich zu binden heißt, sich die Fachkräfte von morgen zu sichern und Kenntnisse innerbetrieblich nach den eigenen Belangen zu vermitteln. Wer denkt, dass hier nur schwach aufgestellte junge Menschen zur Vermittlung zur Verfügung stehen, sollte sich durch die Praxis überzeugen lassen. Gerade im Augenblick rechnen wir vermehrt mit jungen Leuten, die auch über einen Ausbildungsabschluss oder erste Berufserfahrung verfügen – das wird die nächste Zeit zeigen. So oder so sollten Sie uns davon in Kenntnis setzen, wenn Sie Verstärkung suchen. Sprechen Sie uns einfach an!!!


Ansprechpartner im Überblick Zentrale: Telefon: (02241) 990-0 · Telefax: (02241) 990-100 eMail: postfach@khs-handwerk.de · Internet: www.khs-handwerk.de HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG Alois Blum, Dipl. Kfm. _____________________ blum@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -122 SEKRETARIAT Birgit Seifert _____________________________ postfach@khs-handwerk.de _________ (02241) 990 -124 ZENTRALE, AUSKÜNFTE, ABGASUNTERSUCHUNGEN Astrid Efferoth ___________________________ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -157 Michaela Kuppert _________________________ kuppert@khs-handwerk.de __________ (02241) 990 -110 JURISTISCHE BERATUNG UND VERTRETUNG Oliver Krämer, Assessor ____________________ kraemer@khs-handwerk.de _________ Wolfgang Schmeil, Assessor ________________ schmeil@khs-handwerk.de __________ Elke Siewert, Assessorin ___________________ siewert@khs-handwerk.de __________ Ernst Wittlich, Assessor ____________________ wittlich@khs-handwerk.de __________

(02241) 990 -120 (02241) 990 -123 (02241) 990 -105 (02241) 990 -166

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG Frank Jäger, Dipl. Kfm. _____________________ jaeger@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -109 STEUERBERATUNGS- UND BUCHFÜHRUNGSSTELLE Andreas Arens, Steuerberater, Dipl. Kfm.______ arens@kh-brs-steuerberatung.de ______ (02241) 990 -147 Christina Offergeld, Steuerberaterin _________ offergeld@kh-brs-steuerberatung.de ___ (02241) 990 -132 ÜBERBETRIEBLICHE UNTERWEISUNG Andreas Maybaum, Leitung ________________ maybaum@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -116 Manuela Eberz, Organisation _______________ eberz@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -177 AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSWESEN Dagmar Brast ____________________________ brast@khs-handwerk.de ____________ (02241) 990 -113 Siegrid Beunings _________________________ beunings@khs-handwerk.de _________ (02241) 990 -119 LEHRVERTRÄGE Carola Decrouppe _________________________ decrouppe@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -126 Astrid Efferoth ___________________________ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -157 TARIFAUSKÜNFTE Carola Decrouppe _________________________ decrouppe@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -126 JOB TICKET, SCHIEDSSTELLE-KFZ Eva Fleischhacker _________________________ fleischhacker@khs-handwerk.de ______ (02241) 990 -104 MITGLIEDERVERWALTUNG, BEITRAGSWESEN Marita Hiller _____________________________ hiller@khs-handwerk.de____________ (02241) 990 -121 JUGEND IN ARBEIT PLUS Mark Ditges _____________________________ ditges@khs-handwerk.de _________ (02241) 969040-290 SCHWEISSKURSE Rolf Busse _______________________________ busse@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -311


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Fleischer-Innung Bonn-Rhein-Sieg

Aus der Region für die Region Das Fleischerhandwerk in Bonn-Rhein-Sieg versteht sich als „Nahversorger aus der Region für die Region“ Adalbert Wolf, Obermeister der Fleischer-Innung Bonn · Rhein-Sieg: “Für den Verbraucher geht es hier im wahrsten Sinne des Wortes „um die Wurst“. Dieser achtet stärker als früher auf die Qualität von Fleisch und Wurst. Nur durch das vertrauensvolle Gespräch mit fachlich versierten Mitarbeitern am Tresen erhalten sie die

Adalbert Wolf, Obermeister der Fleischer-Innung

Garantie, hochwertige Waren einzukaufen. Je fester der Betrieb hierbei in der Region verwurzelt ist, desto größer ist das Vertrauen, das die Kunden den Experten entgegen bringen. Um dieses sicher zu stellen, wissen die Fleischer hierbei genau, von welchen Tieren das Fleisch stammt. Die Betriebe der Fleischer-Innung kennen die Bauernhöfe, auf denen die Rinder, Schweine und das Geflügel aufgewachsen sind und sind vertraut mit den Bewirtschaftungsmethoden, die der Landwirt gewählt hat“. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind auch die kurzen und damit schonenden Transportwege zu den regionalen Schlachtereien, die selbstverständlich ebenfalls transparent gemacht werden. Erst so ist es möglich die vielen Spezialitäten herzustellen – oft nach den in ihren Familien überlieferten Rezepten. Genau das macht die Qualität der Waren aus, welche die Verbraucher bei den Betrieben der Fleischer-In-

nung Bonn · Rhein-Sieg schätzen. Zudem erzeugt diese Transparenz Vertrauen. „Fleisch ist ein Stück Lebenskraft. Es besitzt viele Inhaltsstoffe, die der menschliche Körper braucht. Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen und Dokumentationen wird heute ein Qualitätsstandard erreicht, den es früher so nicht gab. Das fängt im Stall beim Bauern an und geht bis zur Abgabe der Fleisch- und Wurstwaren an den Konsumenten. Es gibt klare Vorgaben hinsichtlich der Kontrollen und Abläufe sowie geltende Hygienevorschriften.“, wie der Obermeister erläutert. Der Fleischer wird immer mehr zum Dienstleister. Häufig bietet er einen Partyservice mit kompletten Buffets für private und geschäftliche Veranstaltungen an. Im Laden gibt es in vielen Fleischereien ein Angebot an Speisen, vom belegten Brötchen bis hin zu kompletten warmen Mahlzeiten. All das wird von den


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Kunden vermehrt in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang ist die Verkäuferin als Ernährungsberaterin gefragt. Sie berät den Kunden auch in Zubereitungsfragen und gibt Tipps zum Kochen. Zur Vertrauensbildung beigetragen hat auch die f-Marke, die in ganz Deutschland ein Symbol für Qualität und die Leistungsfähigkeit des Fleischerhandwerks ist. In der Öffentlichkeit besitzt das Signet nicht nur einen hohen Bekanntheitsgrad, sondern genießt auch eine große Akzeptanz. Vor allem steht die f-Marke als „Einkaufswegweiser“ für Frische und Service aus Meisterhand. Adelbert Wolf weiß: “Eine wachsende Zahl an Verbrauchern legt heute Wert darauf, dass ihre Lebensmittel aus der unmittelbaren Region kommen. Zudem wollten viele Verbraucher lückenlos nachvollziehen, wo ihr Stück Fleisch oder die Wurst her kommt. Wenn dies gewährleistet ist und die Qualität stimmt, sind sie auch bereit, dafür einen höheren Preis zu bezahlen.“ Ganz wichtig ist, die Betriebe sitzen nicht irgendwo, sondern sind an ihren regionalen Standorten verwurzelt und somit für den Kunden greifbar. „Wenn ich etwas verkaufen würde, was nicht in Ordnung ist, würde sich das sehr schnell herumsprechen. Deshalb müssen wir jeden Tag unsere beste Leistung bringen.“ so der Obermeister und fährt fort: „Diese Verantwortung dem Kunden gegenüber drückt sich auch

auf andere Weise aus: Immer mehr Menschen reagieren allergisch auf bestimmte Stoffe. Deshalb ist es wichtig, dass der Kunde einen kompetenten Ansprechpartner hat, der erklären kann, was in der Wurst ist und was nicht.“ Das Fleischerhandwerk garantiert dabei nicht nur eine Vielfalt, die sich allein in der Innung Bonn-RheinSieg in weit über hundert Wurstsorten darstellt. Die Betriebe stehen auch für eine möglichst umfangreiche Verwertung – So werden alle Bestandteile der Tiere sinnvoll verwertet. Ein Berufsverständnis, das sich nur erhalten kann, wenn es genügend Auszubildende gibt. Daran allerdings mangelt es der Branche sehr. Dabei ist es ein krisensicherer Beruf, denn „gegessen wird immer.“ Das sehen offenbar immer weniger Jugendliche so. „Viele Fleischermeister suchen mittlerweile händeringend nach Lehrlingen“, so Adalbert Wolf. Seit Jahren bewerben sich immer weniger Schulabgänger. Er führt das neben dem „Geburtenknick“ vor allem auf veränderte Interessen zurück. Doch die Fleischerinnung Bonn. Rhein-Sieg begegnet den Nachwuchssorgen auch mit eigenen Initiativen. So wurde für die Ausbildungsbörsen in der Region die Aktion: „Wo liegt denn Haxe?“ ins Leben gerufen, die Jugendliche dazu animieren soll, sich mit dem Fleischerhandwerk zu beschäftigen. Auf einem großen Rollup ist eine Kuh abgebildet deren einzelne

Fleischstücke mit Buchstaben gekennzeichnet sind. Für ein Gewinnspiel müssen nun einzelne Begriffe richtig zugeordnet werden. Die richtige Lösung ergibt einen bekannten Begriff aus dem Fleischerhandwerk. Zu gewinnen ist ein Tablet PC. Die Broschüre „Lehrstelle? – Hast Du schon oder suchst Du noch?“ beschreibt die beiden Berufsbilder Fleischer und Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk/Fleischer (Fleischereifachverkäuferin), erläutert Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und bietet auf unterhaltsame Weise ein Eignungs-ABC bei dem sich die interessierten jungen Menschen selbst testen können, ob der jeweilige Beruf etwas für sie wäre. Die Broschüren werden auf allen Veranstaltungen, an denen Innungsbetriebe, das Berufskolleg oder offizielle Vertreter der Innung teilnehmen verteilt. (z.B. Ausbildungsmessen, Märkte, öffentliche

Veranstaltungen bei denen Fleischerbetriebe Verkaufsstände betreiben, Veranstaltungen des Berufskolleg usw.) Großen Anklang in der hiesigen Presse fand die Veranstaltung „Ausbildung im Fleischerhandwerk nur Plan B?“ die gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg durchgeführt wurde. Ziel war eine Präsentation der beiden Berufsbilder durch Auszubildende der Mittelstufe (2. Lehrjahr). Die Auszubildenden standen für Fragen der Presse zu deren Motivation den Beruf zu ergreifen zur Verfügung. Darüber hinaus erläuterten sie die Vielfältigkeit der Berufe und die guten Zukunftsaussichten nach der Ausbildung. Die Kooperation mit der Agentur für Arbeit war ein großer Erfolg, da sich viele junge Menschen, die die Presseartikel verfolgt hatten bei der Agentur für Arbeit und der Fleischerinnung Bonn Rhein-Sieg meldeten und Interesse an einer Ausbildung im Fleischerhandwerk bekundeten.

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Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau

Vielseitige Bandbreite Das Metallhandwerk ist ein bedeutender Partner vieler Bereiche des täglichen Lebens und der Wirtschaft. Ob in der Bauwirtschaft, im Maschinen- und Fahrzeugbau, im Sport, bei Luft- und Raumfahrt, im Verkehrswesen, der Medizintechnik, der Verpackungsindustrie oder als Zulieferer für die weiterverarbeitende Industrie. In vielen Bereichen geht ohne das Metallhandwerk nichts mehr. Die Fachgebiete des Metallhandwerks sind daher vielseitig und umfassen weitreichend Konstruktionstechnik, Metallbau, Stahlbau, Feinwerkmechanik, Schließ- und Sicherungstechnik, Metallgestaltung und Nutzfahrzeugbau. Auch im Fachgebiet Metallbau zeigt sich eine enorme Angebotspalette, die einen Bogen schlägt vom Fenster-, Türen- und Fassadenbau über Treppengeländer, Tore und Wintergärten bis hin zu Balkonbrüstungen, einbruchsicheren Gittertüren und vielem mehr. Dabei beginnt das Leistungsportfolio der Innungsfachbetriebe mit dem Planungsservice beim Kunden oder direkt auf der Baustelle, bevor ein millimetergenaues Aufmaß des neuen Metallbauelements erfolgt. Die dann in der Regel erstellten Ausführungszeichnungen sind die Richtschnur für alle am Bau be-

gut aufgestellten und bestens positionierten Innungsfachbetriebs ab.

teiligten Firmen und Handwerker. Und auch eine die Auftragsfertigstellung begleitende Objektbetreuung zählt zum Angebot der Innungsunternehmen. Moderne Konstruktionen Im Fertigungsbereich ist das Metallbauhandwerk mit modernster Technologie ausgestattet, die zum Beispiel die komplette Blech- Be- und Verarbeitung durchführt und Alu- und Edelstahlbleche passgenau schneidet sowie kantet. Für exakte und schnelle Planungsarbeiten stehen zumeist CAD-Arbeitsplätze zur Verfügung, wobei Planungen in 3D-Qualität bereits zum Standard gehören. Die Weiterverarbeitung erfolgt sodann in standardisierten Dateiformaten. Ein flexibler Datenaustausch und eine schnelle Kommunikation runden das moderne Erscheinungsbild des

Aber nicht nur in punkto Technologie haben die Experten die Nase vorn. Auch das Design entspricht modernsten Standards. So gehören beispielsweise schmiedeeiserne Zäune und Tore heute eher der Vergangenheit an. Elemente aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium hingegen liegen groß im Trend. Aus Metallrohren, -profilen und – blechen fertigen die Handwerker Türen, Tore, Wintergärten, Treppengeländer, Balkonbrüstungen, Vordächer oder Fenstergitter. Bei den auf Maß angefertigten Produkten können unterschiedlichste Werkstoffe kombiniert und beliebig veredelt werden. Die ganz großen Renner sind derzeit Edelstahl und Glas. Aber auch Elemente aus Messing, hochwertigen Kunststoffen oder Edelstahlseilen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Professionelle Oberflächenbeschichtung Auch für die Oberflächenbehandlung gibt es inzwischen eine Vielzahl an Möglichkeiten. So können Werkstücke feuerverzinkt, pulverbeschichtet oder lackiert werden. Aber auch hier ist unbedingt der Rat eines Fachmannes einzuholen. Denn nur


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der weiß, welche Beschichtung notwendig ist, um das Material auf Dauer gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Um beispielsweise Werkstoffe vor Rost zu bewahren, eignen sich Pulverbeschichtungen oder Lackierungen. Und als besonders unempfindlich stellen sich Edelstahlprodukte und feuerverzinkte Metalle dar. Bei bereits vom Rost gezeichneten Bauteilen muss dieser zuerst entfernt werden, bevor die Schutzfarbe – so genannte Bleimennige – aufgetragen wird. Erst im Anschluss daran erfolgt der Deckanstrich.

Stahl und Metall in allen Formen Eine moderne Schlosserei bietet heute eine Menge Möglichkeiten, die entsprechenden Werkstoffe zu bearbeiten und zu gestalten. Dabei stehen dem Handwerker spezielle Maschinen zur Verfügung, um Ideen und Entwürfe umzusetzen. Wie zum Beispiel ein besonderer Schneidbrenner. Dessen optischer Sensor fährt die Linien von technischen Zeichnungen ab und überträgt diese als Schneidflamme auf das Material. Höchste Präzision also bei

der Verwirklichung der gewünschten Form. Und überhaupt sind Arbeiten mit unterschiedlichen Formen und Werkstoffen bei den Fachbetrieben der Innung in den besten Händen. Die Ergebnisse können sich sehen lassen und reichen vom klassischen über das moderne bis hin zum extravaganten Design. Zur umfangreichen Angebotspalette der Metallbauer zählen in zunehmendem Maße auch innovative und funktionelle Carports aus Stahl und Metall. Diese bieten viele Vorteile, heben sich von der Masse ab und garantieren eine lange Lebensdauer. Aber auch im übrigen Baubereich erfreuen sich die langlebigen und robusten Materialien zunehmender Beliebtheit. Denn durch Lackieren, Verzinken oder

mit einer Pulverbeschichtung ist ein fast unbegrenzter Korrosionsschutz möglich. Regelmäßige und aufwendige Nachbehandlungen, wie etwa bei anderen Baustoffen, spielen daher keine Rolle mehr. Ein weiteres Argument für Stahl und Metall, das zu 100 Prozent recyclingfähig ist, stellt die zügige Montage der in der Regel vorgefertigten Bauteile dar. Organisation lohnt sich Die Organisation des Metallhandwerks ist geprägt von der regionalen Stufigkeit – die Unternehmen sind freiwillig Mitglied in den regionalen Innungen, diese schließen sich auf Landesebene zum Fachverband Metall NW zusammen und dieser wiederum bildet mit den anderen Landesverbänden den Bundesverband Metall. Die Form der Organisation orientiert sich an dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip – das bedeutet nichts anderes, als dass Entscheidungen und Unterstützungsmaßnahmen immer auf der möglichst niedrigsten Ebene ausgeführt werden. Quelle: Fachverband Metall NRW

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Aluminium – Wirtschaftlich und wertsteigernd

Welchen Vorteil bieten Fassaden aus Aluminium und Glas? Eine Fassade aus Glas und Aluminium ist ein Blickfang und wirkt filigran. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, dass der Werkstoff nahezu beliebig gestaltbar ist und sich mit einem hohen Vorfestigungsgrad praktisch in jeder Form herstellen lässt. Aufgrund der modularen Bauweise sind die Profile für nahezu alle Gebäude- und Fassadenkonzepte einsetzbarbar, im Neubau wie auch bei der Sanierung. Nur Aluminium bietet der Architektur diese Gestaltungsvielfalt in Form und Farbe. Eine schöne Fassade, qualitativ hochwertige Fenster und Balkone aus Aluminium dienen so der Wertsteigerung einer Immobilie. Und dies für lange Zeit, da Aluminium weder korridiert noch verrottet. Trotz filigraner Struktur ist der Werkstoff Aluminium sehr robust Mit einem spezifischen Gewicht von nur 2,7 ist Aluminium sehr leicht. Die Festigkeit ist jedoch enorm hoch, also ideal für großflächige Fenster, Türen und Fassaden. Zudem wird Aluminium eloxiert oder farbbeschichtet eingesetzt. Außer der Reinigung fällt keinerlei Wartung an. Balkone und Brandschutztüren müssen mehr als nur Witterung aushalten Hier macht sich die Qualität des Materials bezahlt. Aluminium ist nicht brennbar und seine hohe Festigkeit macht es sehr sicher. In Verbindung mit Spezialbeschlägen sind Alufenster und -türen zudem einbruchshemmend. Die robuste Modulbauweise der Balkonsysteme lässt viele Variationen zu. Wie schneidet das Material Aluminium bei der Ökobilanz ab? Bei der Bewertung des Energieverbrauchs darf man nicht ausschließlich auf die Herstellung des Produktes beschränken. Das Recycling gebrauchter Alumiumprodukte erspart beim Einschmelzen bis zu 95 Prozent der Energie, die für die erstmalige Erzeugung aus Rohstoffen erforderlich ist. Aluminium kann unendlich oft wieder eingeschmolzen werden. Die Qualität bleibt auch bei mehrmaligem Recyceln immer gleich - im Gegensatz zu Stahl oder Kunststoff. Aluminium ist in keiner Weise schädlich für die Umwelt. Auch im Brandfall entstehen keine umweltschädigenden Stoffe.


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www.back-dir-deine-zukunft.de Das Smartphone gehört für Jugendliche zum Alltag wie das tägliche Brot. Die Online-Plattform der Nachwuchskampagne des Deutschen Bäckerhandwerks passt sich dieser Entwicklung an: Die mobile Version von www.back-dir-deine-zukunft.de dem Nachwuchs immer und überall mit einem Klick den Überblick. Die mobile Ausgabe enthält eine für Smartphones optimierte Darstellung, die die Karriereplanung auch unterwegs möglich macht. Schnell auf dem Schulweg die Stellenausschreibungen gecheckt oder Freunden den Bäcker-Rapper präsentiert, die mobile Version von www.back-dir-deine-zukunft.de holt den Jugendlichen ab - egal wo er gerade ist. Von der Ausbildungsplanung bis hin zur Betriebsgründung – Die „App“ informiert Azubis und die, die es werden

wollen über die vielfältigen Möglichkeiten, die das Bäckerhandwerk für Sie bereithält. Auf der Website der Ausbildungsoffensive „Back dir deine Zukunft“ werden Schüler der Klassen 7 bis 10 an Haupt-, Real- und Gesamtschulen und Abiturienten angesprochen, die ihren zukünftigen Berufsweg planen. Ob die übersichtliche Ausbildungsbörse und kurze Videos aus dem Bäcker-Alltag, News aus der Branche oder attraktive Gewinnspiele – ab sofort gibt es die wichtigsten Anwendungen der Nachwuchsseite schnell und einfach auf dem Smartphone. Die Ausbildungsinitiative des Deutschen Bäckerhandwerks ist nicht nur mit der eigenen Webseite und der mobilen Version erfolgreich im Internet unterwegs: Mit über 130.000 Fans auf der Facebook-Seite www.facebook.com/back dirdeinezukunft, dem YouTube- Channel www.youtube.com/baeckerhandwerk mit

460.000 Videoabrufen und mehr als 300 Abonnenten ist die Nachwuchskampagne „Back dir deine Zukunft“ die erfolgreichste Nachwuchskampagne eines deutschen Verbandes.

Bernhard Rott Obermeister der Bäcker-Innung

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Besser wir backen das Brot Herz und Hand, Fleiß und Verstand, Spaß und Stolz und ein gutes Nudelholz – für Innungsbäcker ist ihr Handwerk mehr als ein Job. Es ist der Ruf der Nacht, der sie zu den Helden des Morgens macht. Ein Leben zwischen Handwerk, Technik, Marketing und Verkauf – in diesem kreativen Spannungsfeld zu arbeiten, ist für Innungsbäcker heutzutage Alltag. Denn neben seinem Hauptberuf als Brotgeber ist der moderne Bäcker immer mehr damit beschäftigt, seine Kunden von der Qualität seines Handwerks zu überzeugen – und sich von den großen Mitbewerbern, den Back-Shops und Supermärkten, abzuheben. Brot in Käfighaltung – das gibt es beim Innungsbäcker nicht. Innungsbäcker sind Menschen mit einem ganz besonderen Gespür für Ihr Produkt. Was hier in Form geknetet wird, hatte Zeit zum Reifen. So, wie die Brotkultur selbst. Seit Jahrhunder-

ten bestehend, hat sich in Deutschland eine Vielfalt entwickelt, die man anderswo vergeblich sucht. Und genau deshalb stehen Innungsbäcker nicht nur für gutes Brot, sondern auch für die Idee und die Geschichte dahinter. Brot ist nicht nur ein

Grundnahrungsmittel, sondern ein Kulturgut, das nur durch den Zusammenhalt der Bäcker zu weltweitem Ruhm und Ehre gelangen konnte. Nicht der Preis, sondern die Hingabe der Innungsbäcker macht ein Brot besser.


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