6/2014 13. Jahrgang
Das offizielle Magazin der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg eDItORIAl: Zügige Gesetzesänderungen erwünscht HANDweRK AKtUell: Perspektive Zukunft: Mit Ausbildung erfolgreich RecHt & FINANzeN: Alle Jahre wieder... Weihnachtsgeld KH & INNUNGeN: Handwerksbetriebe und Persönlichkeiten ausgezeichnet 4,– €
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Handwerk Aktuell
Inhaltsverzeichnis
Handwerk – vor Ort 6.2014
Offizielle Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg
Aus KH und Innungen Betriebsbörse . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Wild- und Geflügelwurstqualitätsprüfung 2014 . . . . . . . . . . .
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Langjährig Beschäftigte geehrt! . . . . .
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SEPA-Umstellung reibungslos verlaufen . . . . . . . . . . . . . . 6
Kreishandwerkerschaft zeichnet Handwerksbetriebe und Persönlichkeiten aus . . . . . . . . .
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Verschärfung der Umweltzonen – Härtefallregelungen . . . . . . . . . . . . . . 7
Innungsversammlung einmal anders . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Perspektive Zukunft: Mit Ausbildung erfolgreich. . . . . . . . . . 8
Tag des Friedhofs in Bonn: „An-denken, Vor-denken, Ge-denken“ . . . . . . . . . 34
Verleger: Lutz Stickel stickel@image-text.de
Berufsfelderkundungen: Nachwuchskräfte kennenlernen! . . . . . . 9
Brudertag der Innung für Metalltechnik . . . . . . . . . . . . . . .
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Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de
BIBB REPORT untersucht Akquiseverhalten von Unternehmen . .
Ausbildungsberufe stellen sich vor . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Jugend in Arbeit plus . . . . . . . . . . . .
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Spezial Ideal für das Handwerk und Kleinunternehmen: Transporter . . . .
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Autohandel: Qualität gestiegen, Handlungsbedarf erkannt . . . . . . . . .
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Herbst-Zeit bringt Stress für Autofahrer . . . . . . . . . . . . .
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Wichtige Tipps für die Auto-Fitness im Winter . . . . . . . . . .
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Brummis leuchten besser: Auch Nutzfahrzeuge profitieren vom Licht-Test . . . . . . . .
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Gute Noten für Kfz-Werkstätten . . . . . . . . . . . . . . . .
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Der Karosseriefachbetrieb ist Ihr Spezialist für Unfallinstandsetzung! .
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Auch nach dem Tod des Arbeitnehmers: Offener Urlaubsanspruch muss abgegolten werden . . . . . . . . . . 18
LKW-Maut . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Lkw Fahrzeugaufbauten und ihre technischen Möglichkeiten . . . .
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Versorgungswerk Beim Blick in die Wolken die Orientierung nicht verlieren: Cloudspeicher nicht immer datensicher . . . . . . . . . . . . . .
Kfz-Service: Billig-Portale sind kein tragfähiges Konzept . . . . . .
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Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Grantham-Allee 2–8 53757 St. Augustin Tel.: (02241)990-0 Fax: (02241)990-100 eMail: postfach@khs-handwerk.de www.khs-handwerk.de Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Radermacher Alois Blum Erscheinungsweise: Zweimonatlich, beginnend im Januar eines jeden Jahres. Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21 – 23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de www.image-text.de
Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigenberatung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigendisposition: Monika Schütz Tel.: (02183)334 | schuetz@image-text.de Grafik: Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Lore von der Linde Tel.: (02183)334 | von.der.linde@image-text.de Druck: Joh. van Acken GmbH u. Co. KG, Krefeld Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.
Editorial Zügige Gesetzesänderungen erwünscht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Handwerk Aktuell Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2014 . . . . . . . . . . . . . . 6
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Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher nahm am „Europäischen Parlament der Unternehmen“ teil . . . 12 Handwerksstatistik 2013/2014 des Westdeutschen Handwerkskammertages erschienen . . . . . . . . . .
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„Sterne des Handwerks 2015“ gesucht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Was tun? Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung . . . . . . . . .
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Recht + Finanzen Alle Jahre wieder... Weihnachtsgeld . . . . . . . . . . . . . . . .
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Thema: Wettbewerbsrecht – Gefahren im Internet. . . . . . . . . . .
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Lieferung von Stahl und Metallhalbzeugen: Wichtige Änderung im Umsatzsteuerrecht . . . . . . . . . . . . 18
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Editorial
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Zügige Gesetzesänderungen erwünscht Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW wurde vom Handwerk in weiten Teilen seit seinem Inkrafttreten am 01. Mai 2012 kritisiert. Es baut die Bürokratie weiter aus, unter der die Unternehmen und nicht zuletzt auch die öffentlichen Vergabestellen zu leiden haben. Einige gut gemeinte Vorgaben, die auf den Nachhaltigkeitsaspekten beruhen, sind praxisfremd in der Umsetzung und überfrachten die ohnehin schon ausufernden Anforderungen an die öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben. Die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:9008 sowie die Umweltzertifizierung nach DIN ISO 14001 werden in weiten Bereichen als zulässige Eignungsnachweise gefordert und schränken den Wettbewerb deutlich ein. Die Verpflichtung zur Präqualifikation greift immer weiter um sich. Manche Unternehmen,
die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, beurteilen dies positiv, wieder andere sehen dies mit einer weiteren Kostenbelastung verbunden. Wer sich in den Dschungel der öffentlichen Ausschreibungen begibt, muss entweder selbst hohe Fachkenntnisse der Materie besitzen oder gute Berater zur Hand haben. Wer liest schon detailliert die Vorbedingungen einer Ausschreibung, den Vertragstext oder die ergänzenden Vertragsbedingungen? Alles in allem betrachtet wundert es nicht, dass sich immer weniger Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Aber es gibt auch Lichtblicke. So hat der Europäische Gerichtshof mit einer Entscheidung Teile des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW für europarechtswidrig erklärt. Es ist nicht zulässig, dass die Landesregierung Auftragnehmern des Landes
und der NRW-Kommunen ohne nationale Einschränkung vorschreibe, im eigenen Unternehmen und bei Subunternehmen einen Mindestlohn von EUR 8,62 zu zahlen. Die Vorschrift behindere die Chancen von Firmen im EU-Ausland, bei Dienstleistungen fair am Europäischen Binnenmarkt teilzunehmen. Verwirrend ist dazu die Gesetzeslage, dass im Bund der gesetzliche Mindestlohn bei EUR 8,50 liegt. Zumindest wurde geklärt, dass das Land NRW für das EU-Ausland keine Lohnvorschriften machen darf. Es wurde bereits von der Politik angekündigt, das Gesetz in den kommenden Monaten zu entschlacken und den bürokratischen Aufwand für die Beteiligten erheblich zu verringern. Die Handwerksorganisationen auf Landesebene müssen hier Einfluss nehmen und die Chance nutzen, bessere Lösungen für die Handwerksunternehmen zu erreichen.
Alois Blum
Thomas Radermacher
Hauptgeschäftsführer
Kreishandwerksmeister
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Die Inkassostelle der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg informiert:
Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2014 Jeder Gewerbetreibende sollte vor Ablauf des Jahres die ausstehenden Forderungen daraufhin überprüfen, ob ihnen eine Verjährung droht! Zivilrechtliche Ansprüche wie Werklohnforderungen verjähren regelmäßig in 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach § 199 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Dies bedeutet, dass mit dem Ablauf des 31. Dezember 2014 grundsätzlich sämtliche Forderungen, die vor dem 1.1.2012 fällig geworden sind, der Verjährung unterliegen. Dringend gewarnt werden muss vor der oft vertretenen Auffassung, dass eine – insbesondere durch Einschreiben ausge-
sprochene – Mahnung die Verjährung unterbreche oder hemme. Diese Auffassung ist nicht richtig! Durch Eintritt eines Hemmungsgrundes kommt die Verjährung zum Stillstand, nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Verjährung weiter. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird nicht in die Verjährung eingerechnet. Die Verjährung ist u. a. gehemmt bei » vereinbartem Leistungsverweigerungsrecht » schwebenden Verhandlungen bis zur Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen. Die Verjährung tritt frü-
hestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. » Rechtsverfolgungsmaßnahmen (vor allem durch Klageerhebung oder Zustellung des Mahnbescheides im Mahnverfahren). Die Hemmung endet 6 Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des streitigen Verfahrens. Ferner beginnt die volle Verjährungsfrist neu, » wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in sonstiger Weise anerkennt, » oder wenn Vollstreckungshandlungen vorgenommen oder beantragt werden.
SEPA-Umstellung reibungslos verlaufen Die Umstellung auf SEPA ist in Deutschland reibungslos verlaufen. Seit dem 1. August 2014 werden auf Euro lautende Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Vereinen aller Euroländer grundsätzlich nur noch im einheitlichen SEPA-Format abgewickelt. „Die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Deutschen SEPA-Rat hat wesentlich zum erfolgreichen Abschluss der SEPA-Umstellung beigetragen“, sagte Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank. Dass es bei der Umstellung zum 1. August 2014 in Deutschland keine Schwierigkeiten geben würde, zeichnete sich bereits im Vorfeld ab. Nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft lag der SEPA-Anteil bei den Überweisungen im Juli 2014 bereits bei monatsdurchschnittlich fast 94 Prozent. Der Anteil der SEPA-Lastschriften lag bei monatsdurchschnittlich gut 86
im nationalen Format abgewickelt werden. Die ELV-Zahlungen lassen sich statistisch nicht vollständig herausrechnen. Bis zum 1. Februar 2016 muss für das ELV eine nutzerfreundliche SEPA-Variante entwickelt werden. Des Weiteren endet am 1. Februar 2016 auch die Übergangszeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, in der sie anstelle der IBAN noch Kontonummer und Bankleitzahl nutzen können.
Prozent. Anders als bei Überweisungen kann der Zielwert von 100 Prozent bei Lastschriften erst zum 1. Februar 2016 erreicht werden. Bis dahin darf das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) noch
„Die Umstellung von Überweisungen und Lastschriften auf das SEPA-Format ist ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Schaffung des Binnenmarktes im europäischen Zahlungsverkehr. Wir müssen aber auch unter SEPA Innovationen vorantreiben, um Europa im Zahlungsverkehr noch wettbewerbsfähiger zu machen“, sagte Thiele. Quelle: Deutsche Bundesbank
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Verschärfung der Umweltzonen – Härtefallregelungen Gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen und Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit durch anerkannte AU-Betriebe im Zuge der flächendeckenden Verschärfung der Umweltzonen in NRW mit Wirkung zum 1.07.2014 (Einfahrt nur noch mit grüner Umweltplakette, einzige Ausnahme: Münster) hat das Landesumweltministerium die Bindungswirkung der bisherigen Ausnahmeregelungen aufgehoben und die Bezirksregierungen und Kommunen aufgefordert, Härtefälle zu vermeiden. I. Ermessensspielraum für Kommunen Die Kommunen können nun nach eigenem Ermessen über Ausnahmegenehmigungen für private und gewerbliche Fahrzeughalter entscheiden und sind nicht mehr an die bisherigen Ausnahmeregelungen gebunden. Allerdings müssen sich die Kommunalverwaltungen hierfür immer die Zustimmung der Bezirksregierung einholen. II. Gegenseitige Anerkennung Eine einmal wegen sozialer Härte oder fahrzeugbezogenen Gründen (Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nachrüstung) erteilte Ausnahmegenehmigung wird von jeder Kommune anerkannt. Die Ausnahmegenehmigung muss sichtbar im Kfz mitgeführt werden. III. Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit Seit dem 8.08.2014 kann der Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit von allen anerkannten Überwachungsorganisationen und den anerkannten AU-Werkstätten ausgestellt werden. Dabei sind zwei Fälle des Nachweises der Nicht-Nachrüstbarkeit zu unterscheiden: a) Sonderregelung ab Umweltzone „grün“ (ab dem 01.07.2014, Ausnahme: Münster) Pkw, Nutzfahrzeuge (Kfz der Klassen N1, N2 und N3) sowie Reisebusse, welche nur die Voraussetzungen der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) erfüllen und vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter
oder dessen Rechtsvorgänger (Rechtsnachfolge durch Umfirmierung oder Erbfolge) können in die Umweltzone einfahren, wenn sie mit einem Nachweis der NichtNachrüstbarkeit versehen sind. Dieser Nachweis kann u.a. von den anerkannten AU-Werkstätten ausgestellt werden. Für die Recherche der Nachrüstbarkeit und ggf. den Nachweis für die Nicht-Nachrüstbarkeit können die Betriebe dem Kunden folgende Kosten in Rechnung stellen: » Fahrzeuge bis 3,5 t (Pkw und leichte Lkw) » 50,- EURO für Recherche und Bescheinigung über die Nicht-Nachrüstbarkeit » 30,- EURO bei Nachrüstbarkeit für Recherche und Liste mit den verwendbaren Filtersystemen » Fahrzeuge über 3,5 t (schwere Lkw) » 75,- EURO für Recherche und Bescheinigung über die Nicht-Nachrüstbarkeit » 50,- EURO bei Nachrüstbarkeit für Recherche und Liste mit den verwendbaren Filtersystemen
steller vor dem 01.01.2008 nicht aus den Zulassungspapieren belegen (z.B. Rechtsnachfolge bei Unternehmen), bedarf es einer Bestätigung durch die Zulassungsbehörde, die der Antragsteller auf eigene Kosten beizubringen hat.
Der Kfz-Betrieb bescheinigt die Zulassung auf den Halter vor dem 01.01.2008, wenn sie sich unstreitig aus den vorgelegten Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, ZB I und ZB II) ergibt. Lässt sich die Zulassung auf den Antrag-
Den Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit für diese Befreiung von Amts wegen stellen u.a. auch die anerkannten AU-Betriebe auf einem speziellen Formular aus. Die Kosten sind wie oben (a) dargestellt, anzusetzen.
Das vom Kfz-Betrieb ausgefüllte, unterschriebene und mit dem Firmenstempel versehene Formular gilt unmittelbar als Nachweis und muss von außen gut sichtbar im Fahrzeug mitgeführt werden. b) Nachweis für eine Befreiung von Amts wegen (Fahrzeuge mit roter Plakette) Formular: Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 (rote Plakette) kann eine Ausnahmegenehmigung beim Straßenverkehrsamt einer Kommune mit Umweltzone beantragt werden, wenn das Fahrzeug nicht nachrüstbar ist, vor dem 01.01.2008 auf den Antragsteller zugelassen wurde und eine wirtschaftliche und soziale Härte für bestimmte Fahrzwecke nachgewiesen werden kann.
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Perspektive Zukunft: Mit Ausbildung erfolgreich Jahresbilanz am Ausbildungsmarkt des wirtschaftsraums Bonn/Rhein-Sieg 2013/2014
v.l.: Ralf Steinhauer (Leiter der Berufsberatung/Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg), Alois Blum (Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg), Marita Schmickler-Herriger (Vor-sitzende der Geschäftsführung/Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg), und Jürgen Hindenberg (Ge-schäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg).
Die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, die Kreishandwerkerschaft Bonn/RheinSieg und die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg präsentierten in ihrer gemeinsamen Pressekonferenz am Donnerstag (30. Oktober) die Bilanz eines erfolgreichen Berufsberatungsjahres für die Region. Traditionell halten die Partner am Arbeitsmarkt die Pressekonferenz gemeinsam ab, flankierend zum erfolgreichen, gemeinsamen Agieren am Ausbildungsmarkt, für das die Agenturchefin Marita Schmickler-Herriger sich bei den Partnern bedankte. Zum Abschluss des Ausbildungsjahres bietet sich folgendes Bild bei der Agentur für Arbeit für die Region: Die von den Unternehmen gemeldeten Ausbildungsstellen stiegen auf 5.263. Das sind 360 oder 7,3 Prozent mehr als im bereits erfolgreichen Vorjahr. Marita Schmickler-Herriger, Leiterin der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg be-
dankte sich ausdrücklich bei den Arbeitgebern der Region für die gemeldeten Ausbildungsstellen. „Die Unternehmen in unserer Region haben erkannt, dass Ausbildung den Fachkräftebedarf und damit die Zukunft des eigenen Betriebes langfristig sichert. An dem guten Ergebnis der gemeldeten Ausbildungsplätze zeigt sich auch ein besonderer Vertrauensbeweis, den die Betriebe unserem Arbeitgeberservice entgegenbringen“, zeigte sich Schmickler-Herriger erfreut. Die Bewerberzahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 691 Jugendliche auf insgesamt 6.445. Das ist ein Zuwachs um 12 Prozent zum Vorjahr. Davon haben im Laufe des Berichtsjahres 3.994 Jugendliche die Schule verlassen. Schmickler-Herriger zog für das Berufsberatungsjahr 2013/2014 Bilanz: „Wir freuen uns sowohl über den starken Zuwachs an Ausbildungsstellen als auch an Bewerberinnen und Bewerbern. Beide Entwick-
lungen belegen, die Attraktivität der dualen Ausbildung.“ „Jedem engagierten Jugendlichen, der bei der Berufsberatung gemeldet ist, können wir den Berufseinstieg ermöglichen“, stimmten die Kooperationspartner am Ausbildungsmarkt überein. Das Ausbildungsjahr endete zwar mit dem 30.09., aber die Vermittlungsprozesse laufen individuell weiter. Nach wie vor gibt es offene Ausbildungsstellen, in die spät entschlossene Bewerber oder Ausbildungsplatzwechsler einmünden können. Somit bestehen Chancen für die Berufswähler und die Betriebe gleichermaßen. Zum 30. September 2014 schloss die Bilanz der Kreishandwerkerschaft Bonn. Rhein-Sieg mit einem Minus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr ab. Insgesamt wurden bis zum 30.09.2014 1.337 neue Ausbildungsverträge bei der Kreishandwerkerschaft eingereicht. Die Handwerksunternehmen in der Region
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Bonn/Rhein-Sieg konnten somit die hohe Ausbildungsleistung des Vorjahres nicht in allen Ausbildungsberufen erreichen, sodass insgesamt das Ergebnis nicht ganz zufriedenstellend ist. Dies ist allerdings keine regionale Ausnahme, sondern liegt im Trend des Kammerbezirks und des Landes NRW. „Die Messlatte liegt sehr hoch, wenn man den Fachkräftebedarf der Wirtschaft insgesamt vor Augen hat. Entsprechend hoch ist auch das Ausbildungsplatzangebot. Auch die Nachfrage der Abiturienten aus dem Überhang nach dem doppelten Abiturjahrgang des letzten Jahres trug dazu bei, offene Stellen zu besetzten“, so Alois Blum, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg. Die höchsten Steigerungsraten in der Ausbildung sind bei den KFZ-Berufen, in der Gebäudereinigerbranche sowie bei den Metallbauern und Dachdeckern festzustellen. Im Bäcker- und Fleischerhandwerk haben Bewerberinnen und Bewerber jederzeit
gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Die traditionell ausbildungsstärksten Handwerke in den Bereichen SHK, Elektro, Maler, und Tischler konnten ihre Vorjahresergebnisse nicht erreichen, auch weil nicht alle Ausbildungsstellen besetzt werden konnten. Während die Ausbildungsstellen bei den Friseuren und Raumausstattern unverändert besetzt werden konnten, gab es bei den Bäckern, den Fleischern und den Maurern deutliche Einbrüche. Die „Hitliste“ der 10 ausbildungsstärksten Ausbildungsbereiche wird angeführt vom KFZ Handwerk mit 254 neu abgeschlossen Verträgen, gefolgt von Anlagemechanikern (149), Friseuren (147), Elektro (141), Maler (115), Bäcker und Verkäuferinnen (109), Dachdecker (103), Metall (88), Tischler (57), Bau (41). Insgesamt liegt der Anteil der Auszubildenden an der Gesamtbelegschaft bei 8 %. Der Anteil der Abiturienten wächst kontinuierlich von 8,5% im Jahr 2011 auf 12% im Jahr 2012 und ca. 16%
im Jahr 2013. Der Anteil der Haupt- und Sonderschulabgänger betrug ca. 46% aller Ausbildungsverhältnisse, der Anteil der mittleren Abschlüsse lag bei 37%. Die Partner am Ausbildungsmarkt konzentrieren sich bereits auf das neu begonnene Ausbildungsjahr 2014/2015. „Bereits jetzt liegen für 2.716 Bewerber ca. 2.300 Stellen vor“, erläuterte Schmickler-Herriger. Einen besonderen Schwerpunkt aus 2014 legt die Agentur auch im nächsten Jahr mit dem Projekt ‚2. Chance – Spätstarter gesucht‘ auf die jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen bisher keine Ausbildung absolviert haben und nunmehr ihre Chance nutzen und in eine Qualifizierung einsteigen wollen. „Davon erhoffen wir uns, dass für diese Kundengruppe unstete Berufsbiographien möglichst in Zukunft der Vergangenheit angehören und wir langfristig Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig bekämpfen“, sagte Schmickler-Herriger.
Nachwuchskräfte kennenlernen! Berufsfelderkundungen in der Region Bonn · Rhein-Sieg Ganz nach dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hat die Landesregierung mit Partnern im Ausbildungskonsens in Nordrhein-Westfalen das „Neue Übergangssystem Schule-Beruf“ eingeführt. Schüler/innen aller Schulformen sollen sich demnach durch aufeinander aufbauende, systematische Standardelemente (bspw. Praktika und Beratungen) frühzeitig mit ihren Berufswünschen auseinandersetzen und sich intensiver auf das Erwerbsleben und die damit verbundenen Anforderungen vorbereiten.
soll im zeitlichen Rahmen eines Schultages stattfinden. » Vor- und Nachbereitung: Erfolgt in der Schule. Schüler/innen stellen mithilfe von Erkundungsbögen gezielte Fragen. » Versicherung: Die Schüler/innen sind während der Erkundung im Betrieb sowie auf dem Hin- und Rückweg über den Schulträger versichert. » Begleitung durch Lehrkräfte: Es kann mit der Schule abgeklärt werden, ob eine zusätzliche Aufsichtsführung durch eine Lehrkraft möglich ist.
Daher sollen Schüler/innen die Möglichkeit erhalten bereits in der Jahrgangsstufe 8 den Arbeitsalltag in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen und Geschäften praxisnah kennenzulernen und somit eine realistische Vorstellung davon entwickeln, was sie in einem Betriebspraktikum erwartet.
Was beinhaltet ein Berufserkundungstag? » Betriebsrundgang unter Anleitung von Auszubildenden/Beschäftigten » Besuch von Arbeitsplätzen und Erläuterung der Tätigkeiten » Nach Möglichkeit Austausch mit den Auszubildenden » Informationen über Praktika, Ausbildung » praktische, für das Berufsbild typische Übungen
Berufsfelderkundung – das Wichtigste auf einen Blick: » Zeitlicher Umfang: Die Erkundung
Termine: 26.01.-30.01.15 20.04.-24.04.15 15.06.-19.06.15 Weitere Informationen unter: www.berufsorientierung-bonn-rhein-sieg.de Ihre Ansprechpartner/innen zum Thema Berufsfelderkundung: Handwerkskammer zu Köln Dr. Thomas Eickhoff Tel.: 0221-2022-247 eickhoff@hwk-koeln.de Regionales Bildungsbüro Bonn Frau Katja Stöhr-El Saman Tel.: 0228- 77 4336 katja.stoehr-elsaman(at)bonn.de Regionales Bildungsbüro Rhein-Sieg-Kreis Frau Viktoria Kraus Tel.: 02241- 13 2779 viktoria.kraus(at)rhein-sieg-kreis.de
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nn · Rhein-Sie o B ft a ch rs e rk e onn, Kreishandw B it e rb A r fü r tu Agen gemeinsam: n e lt a st n ra e v g hein-Sie und IHK Bonn · R
e s r ö b s g n u d l i b Bonner Aus “ 6 1 0 2 / 5 1 0 2 t „Berufsstar
Die 18. Ausbildungsbörse findet statt in der Bonner Beethovenhalle am
Montag, den 11.3.2015 von 13:00 bis 18:00 Uhr. Auf der Messe bietet sich die Chance, nicht nur Ihr Handwerk zu präsentieren, sondern auch mit den späteren Ausbildungsbewerbern in Kontakt zu treten und sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Die Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg ist schon seit vielen Jahren mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten. Interessierten Handwerksbetrieben, die an der Messe teilnehmen möchten, stehen wir gern hilfreich zur Seite. Es entstehen keine Standgebühren!
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 6.2.2015. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Wir suchen engagierte Handwerksbetriebe, die ihr Handwerk mit einem Stand auf der Messe präsentieren. Bitte melden Sie sich bei der Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg, Grantham Allee 2-8, 53757 Sankt Augustin Ansprechpartnerin: Elke Bohlmann
Telefon (02241) 990-150 · bohlmann@khs-handwerk.de
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Betriebe setzen auf Praktika und die Arbeitsagentur – weniger auf das Internet
BIBB REPORT untersucht Akquiseverhalten von Unternehmen Bei der Suche nach Jugendlichen für ihre freien Lehrstellen setzen Betriebe auch in Zeiten zunehmender Passungsprobleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt eher auf traditionelle Vorgehensweisen. Im Vordergrund stehen dabei für die Unternehmen eindeutig das Betriebspraktikum und die Einschaltung der örtlichen Arbeitsagentur. Die neuen Medien, also zum Beispiel Online-Stellenbörsen, Betriebs-Webseiten und soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter, führen zwar kein Schattendasein, gehören aber bislang eher bei größeren Betrieben zum Standardangebot. Dies zeigen aktuelle Ergebnisse einer Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB hat innerhalb seines „Qualifizierungspanels“ in einer repräsentativen Untersuchung rund 2.000 Betriebe befragt, mit welchen Strategien und Instrumenten sie sich auf die Suche nach neuen Auszubildenden begeben. Seit einigen Jahren ist der Ausbildungsstellenmarkt dadurch gekennzeichnet, dass Betriebe und Jugendliche immer schwerer zu-
einander finden. Der Anteil der unbesetzten Ausbildungsplätze hat sich im Vergleich zum Angebot deutlich erhöht. Gleichzeitig steigt inzwischen auch wieder die Zahl der erfolglos suchenden Bewerberinnen und Bewerber und dies, obwohl die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen insgesamt sinkt. Auf diese Entwicklungen reagieren die Betriebe mit unterschiedlichen Instrumenten und Strategien. Bei den direkten, persönlichen Akquisewegen setzen sie in erster Linie auf das Betriebspraktikum (71 %). Etwa jeder zweite Betrieb informiert gezielt seine Belegschaft über freie Ausbildungsplatzangebote, ein knappes Drittel präsentiert sich auf - in der Regel eintägigen - Schul- oder Messeveranstaltungen, und etwa jeder fünfte Betrieb bietet eine Einstiegsqualifizierung an. Der mit Abstand am häufigsten eingeschlagene indirekte, das heißt breit streuende Weg, neue Auszubildende zu finden, führt über die örtliche Arbeitsagentur. Drei von vier Betrieben schalten ihre Vermittlungsdienste ein.
Deutlich zurückhaltender sind die Unternehmen jedoch bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Zeitungen, OnlineStellenbörsen, auf der eigenen Betriebs-Homepage oder in sozialen Netzwerken. Die Ergebnisse der BIBB-Untersuchung zeigen ferner, dass sich Betriebe auf dem Ausbildungsstellenmarkt umso vielfältiger und breiter präsentieren, je höher die schulische Vorbildung der bevorzugten Zielgruppe und je höher die Zahl der zu besetzenden Ausbildungsplätze ist. Werden Abiturientinnen und Abiturienten gesucht, so erfolgt die Suche im Durchschnitt über mindestens vier unterschiedliche Kanäle und damit über mindestens einen Kanal mehr als bei der Suche nach Hauptschülerinnen und -schülern.
Betriebe, die es zurzeit auf dem Ausbildungsstellenmarkt besonders schwer haben, sich zu behaupten, ziehen es demgegenüber vor, ihre Argumente für eine Ausbildung in ihrem Betrieb eher „direkt an den Mann beziehungsweise an die Frau“ zu bringen. Zu diesen Betrieben gehören zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Betriebe, die ausschließlich in gewerblichtechnischen Berufen ausbilden. Die Ergebnisse der BIBB-Betriebsbefragung sind veröffentlicht in der neuesten Ausgabe von BIBB REPORT, Heft 3/2014: „Betriebe auf der Suche nach Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerbern“. Die Datei kann im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/bibbreport kostenlos heruntergeladen werden.
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Vertreter der wirtschaft aus 30 europäischen Staaten fordern ein besseres Gleichgewicht zwischen Hochschul- und Berufsbildung
Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher nahm am „Europäischen Parlament der Unternehmen“ teil Immer mehr Gesetze, die deutsche Unternehmen beachten müssen, gehen auf Richtlinien der Europäischen Union (EU) zurück. Die Wirtschaftsorganisationen verstärken daher ihre Lobbyarbeit in Brüssel und Straßburg. Alle zwei Jahre tagt in Brüssel das „Europäische Parlament der Unternehmen“, Mitte Oktober nahmen dabei rund 750 Unternehmer aus 30 Staaten zu wirtschaftspolitischen Themen Stellung. 96 Delegierte entsendet die deutsche Wirtschaft, darunter drei Handwerksunternehmer aus der Region Köln-Bonn: Kammerpräsident Hans Peter Wollseifer, der Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Bonn/ Rhein-Sieg, Thomas Radermacher, und der Obermeister der Tischler-Innung Rhein-Erft, Frank Wilkening. Bei der Zusammenkunft in Brüssel versprach Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, den Unternehmern: „Wir wollen gute Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen in Europa schaffen“. In der Arbeitsgruppe „Qualifika-
tion“ verwies Wollseifer darauf, dass dank des dualen Systems der Berufsausbildung die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland „beispielhaft niedrig“ sei. „Der Meisterbrief ist der Garant für eine fundierte und breite Ausbildung im deutschen Handwerk“. Die EU sollte „ein besseres Gleichgewicht zwischen akademischer und beruflicher
Bildung fördern“, mehr als 90 Prozent der Mitglieder des Europäischen Parlaments der Unternehmen stimmten dieser Forderung zu. Mit überwältigender Mehrheit sprachen sich die Vertreter der Wirtschaft zudem dafür aus, dass „auf EU-Ebene mehr getan werden muss, um das Angebot dualer Ausbildungssysteme in den EUMitgliedstaaten zu stärken“.
Handwerksstatistik 2013/2014 des Westdeutschen Handwerkskammertages erschienen Einen fundierten und umfassenden Überblick zur wirtschaftlichen Lage des Handwerks in NRW liefert die neu veröffentlichte Handwerksstatistik 2013/2014 des Westdeutschen Handwerkskammertages. Dieses jährlich vom Dachverband der Handwerkskammern in NRW publizierte
Werk analysiert auf der Grundlage zahlreichen Datenmaterials die konjunkturelle Entwicklung des nordrhein-westfälischen Handwerks im Berichtszeitraum. Auf über 100 Seiten werden nicht nur die statistischen Daten zu wichtigen Kernbereichen des Handwerks übersichtlich dar-
gestellt, sondern auch in ihrer Bedeutung für das Handwerk in NRW analysiert, beleuchtet und ausgewertet. Die Handwerksstatistik 2013/2014 steht im Internet auf der Seite www.handwerknrw.de/service/ als kostenloser Download zur Verfügung.
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Editorial
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„Sterne des Handwerks 2015“ gesucht AMH und Mercedes-Benz küren die kreativste Fahrzeugbeschriftung des deutschen Handwerks. Der bundesweite Wettbewerb „Sterne des Handwerks“ ist in seine sechste Auflage gestartet. Auf den Betrieb mit der kreativsten Fahrzeugbeschriftung wartet getreu dem Motto „Gewinne einen Stern, der deinen Namen trägt“ der neue Mercedes-Benz Vito inklusive Fahrzeugbeschriftung. Alle eingetragenen Handwerksbetriebe sind aufgerufen, sich bis zum 12. Januar 2015 mit Fotos ihrer teil- oder vollverklebten Firmenwagen zu bewerben. Mitmachen kann man online unter www.sterne-des-handwerks.de. Die Experten-Jury aus Handwerk, Marketing, Werbetechnik und Design wird Konzept, Gestaltung, Funktionalität und Umsetzung aller Beklebungen unter die Lupe nehmen und die besten drei auswählen. Auch für die zweit- und drittbesten Teilnehmer gibt es attraktive Preise zu gewinnen: ein Team-VIP-Package für 5 Personen zur DTM bzw. ein Wochenendurlaub für zwei Personen.
Der Wettbewerb unter Schirmherrschaft der Aktion Modernes Handwerk e. V. und unterstützt von Mercedes-Benz Deutschland Vertrieb Transporter und Vans macht in seiner Neuauflage auf die Marketing-Potenziale des firmeneigenen Fuhrparks aufmerksam. „Mit ‚Sterne des Handwerks‘ wollen wir besonders innovativen werblichen Maßnahmen von Handwerksbetrieben eine Bühne bieten. Ihre Fahrzeuge prägen das Straßenbild unserer Städte und beeinflussen nachhaltig das Image des Handwerks in der Öffentlichkeit. Deswegen ist in diesem Jahr erneut die Beschriftung von Handwerkerfahrzeugen das Wettbewerbsthema“, so der AMH-Vorsitzende und Jurymitglied Joachim Wohlfeil. „Wir freuen uns auch diesmal auf großen Zuspruch und zahlreiche Einsendungen, die die Vielfalt und den Ideenreichtum des Gesamthandwerks unterstreichen.“ Die Vergabe der Preise findet am 12. März 2015 im Rahmen der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München statt. Neben der Ehrung des Siegers sowie der
Was tun? Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung An einigen Baustellen sind manchmal PKWs /Kleinlaster zu sehen, die keine Firmenaufschrift tragen, die aber offensichtlich Personen gehören, die an dem Bauvorhaben mitarbeiten. Ob es sich bei diesen Personen um Inhaber oder Mitarbeiter einer legal als Subunternehmer arbeitenden Firma handelt oder um Arbeitnehmer, die nur zum Schein selbstständig arbeiten kann auf den ersten Blick nicht unterschieden werden. Die notwendigen Feststellungen vor Ort können nur die zuständigen Behörden treffen. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Arbeitnehmer nicht selbstständig arbeiten, kann das Hauptzollamt über den Sachverhalt informiert werden. Indizien sind zum Beispiel die Bereitstellung von Material durch den Bauherren oder Hauptunternehmer, Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern auf der Baustelle, fehlende Fahrzeugbeschriftung und ähnliches mehr. Wichtig für das Hauptzollamt ist auch das amtliche Kennzeichen eines PKWs. Das Hauptzollamt in Köln nimmt Anzeigen entgegen unter der Rufnummer 02203 / 35 80 0. Anzeigen nehmen auch die Ordnungsämter entgegen, die schwerpunktmäßig die unberechtigte Ausübung des Handwerkes überprüfen. In der Vergangenheit hat sich der Rhein-Sieg-Kreis intensiv der Verfolgung der Schwarzarbeit gewidmet. In den letzten Jahren ist diese Abteilung jedoch zusammengeschmolzen auf eine Person. Ansprechpartner im Rhein-Sieg-Kreis ist Herr Lutz unter der Telefonnummer: 02241 / 13 22 92. In Bonn ist es der städtische Mitarbeiter Herr Sick unter der Telefonnummer: 0228 / 772 562.
Zweit- und Drittplatzierten ist eine Live-Beklebung des Gewinnerfahrzeugs vor Publikum geplant. Informationen zum Wettbewerb, den Preisen und Teilnahmebedingungen sowie eine Foto-Galerie mit allen Teilnehmerfahrzeugen gibt es unter www.sterne-deshandwerks.de. Über die Aktion Modernes Handwerk e. V. Die Aktion Modernes Handwerk (AMH) unterstützt Organisationen und Betriebe des Handwerks bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege. Getragen von rund 400 Mitgliedern – Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Betriebe und fördernde Mitglieder – vernetzt die AMH Marketing und Kommunikation des Handwerks, seiner Betriebe und Organisationen. Weitere Infos: www.amh-online.de.
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Alle Jahre wieder... Weihnachtsgeld Das Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung, die der Arbeitgeber aus Anlass des Weihnachtsfestes bzw. Ablauf des Kalenderjahres erbringt. Über den Wortsinn hinaus werden mit „Weihnachtsgeld“ auch (anteilige) 13. Monatsgehälter, Sonderzuwendungen und Jahressonderzahlungen bezeichnet. Anspruchsvoraussetzungen: Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Übung ergeben. Tarifvertrag: In fast allen Gewerken existieren tarifvertragliche Regelungen zum Weihnachtsgeld. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf das tarifvertragliche Weihnachtsgeld besteht unmittelbar bei Tarifbindung oder Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages.
Tarifbindung: Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht entsteht eine Tarifbindung nicht
bereits mit der Mitgliedschaft in einer Innung. Vielmehr müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte aus dem Tarifvertrag herleiten können. Zur Innungsmitgliedschaft muss also hinzukommen, dass der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.
Allgemeinverbindlicherklärung: Die Tarifbindung kann bei nichtgebundenen Arbeits-
vertragsparteien dadurch hergestellt werden, dass der Tarifvertrag durch den Bundesminister für Arbeit oder die entsprechenden obersten Landesbehörden für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dann gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Gewerks unmittelbar und zwingend. Zurzeit existiert im Bäckerhandwerk sowie im Dachdeckerhandwerk eine allgemeinverbindliche Regelung zum Weihnachtsgeld.
Bei bestehender Tarifbindung oder Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den tariflichen Anspruch unwirksam. Betriebsvereinbarung: Durch Betriebsvereinbarung können Arbeitgeber und Betriebsrat tarifvertragliche Regelungen auf alle Arbeitnehmer ausweiten. Arbeitsvertrag: Tarifverträge können auch durch den Einzelarbeitsvertrag einbezogen werden.
Betriebliche Übung: Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld kann durch gleichartige und wiederholte Zahlungen entstehen. Zahlt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ein Weihnachtsgeld gleichförmig in bestimmter Höhe oder nach einem bestimmten Schema (z. B. in Anlehnung an den Tarifvertrag), kann der Arbeitnehmer annehmen, dass das Weihnachtsgeld auch künftig auf Dauer gewährt werden soll. Beachte: Die betriebliche Übung entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber die Bindungswirkung im Arbeitsvertrag folgendermaßen ausdrücklich ausschließt: Vom Arbeitgeber gezahlte Gratifikationen/Sondervergütungen gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen, und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft.
Einmal aus einer betrieblichen Übung entstandene Ansprüche können nur noch durch eine einvernehmliche Vertragsänderung beseitigt werden. D.h. durch eine gegenläufige betriebliche Übung (sog. negative betriebliche Übung) wie z. B. die dreimalige Nichtzahlung eines Weihnachtsgeldes kann eine in Gang gesetzte betriebliche Übung nicht mehr beseitigt werden!
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Thema: Wettbewerbsrecht – Gefahren im Internet Welche rechtlichen Risiken bringt die werbliche Nutzung des Internet mit sich? Rechtliche Probleme entstehen regelmäßig im Rahmen der Nutzung fremder Inhalte, bei der Werbung in Suchmaschinen oder – sozusagen der Klassiker – wegen Fehlern bei der Anbieterkennzeichnung. Was wird beim Impressum falsch gemacht? Die eigene Unternehmenswebsite stellt einen so genannten Telemediendienst dar. Das Gesetz fordert hierfür eine so genannte Anbieterkennzeichnung, landläufig Impressum genannt. Dort sind grundsätzlich folgende Angaben aufzuführen: Vollständiger Name/Firma, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, E-Mail-Adresse, vorsorglich auch die Telefonnummer, die Aufsichtsbehörde, Handelsregister nebst HR-Nummer, Umsatzsteuer-ID, bei den so genannten Gesundheitshandwerken (z.B. Zahntechnik, Augenoptik) auch die Handwerkskammer und die berufsrechtlichen Regelungen. Die Angaben müssen vollständig und richtig sowie leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar (maximal zwei Klicks) sein. Die gesetzlichen Vorgaben des § 5 des Telemediengesetzes sind eigentlich recht einfach zu erfüllen, trotzdem werden nach wie vor viele Fehler gemacht. Und was bedeutet die Nutzung fremder Inhalte? Der eigene Webauftritt wird häufig „zusammengebastelt“. Man schaut, was andere so machen, und bedient sich dann mitunter im Internet. Werbliche gelungene Texte bzw. Bilder sind ja zumeist ohne technische Beschränkung im Internet verfügbar. Der Verstoß gegen Urheberrechte Dritter ist damit vorprogrammiert. Rechtlichen Streit gibt es regelmäßig, wenn Bilder aus Bilddatenbanken oder Kartenausschnitte für Anfahrtsbeschreibungen auf der eigenen Website ohne ordnungsgemäße Lizenz genutzt werden.
Was kann man tun? Die Rechteinhaber vorher fragen. Das wird vielfach aus Gründen vermeintlicher Kostenersparnis unterlassen. Der rechtliche Streit etwa um die Nutzung von Bilddateien ist allerdings regelmäßig sehr viel teurer als die vorherige Einholung einer Lizenz. Vorsicht ist auch bei der Beauftragung externer Dienstleister geboten. Mitunter bedienen sich auch Webdesigner aus unsicheren Quellen. Gelangt auf diesem Wege urheberrechtswidrig ein Bild auf die eigene Website, so haftet der Websiteinhaber gegenüber dem Rechteinhaber. Den Webdesigner kann man nur im Regresswege in Anspruch nehmen und sollte deshalb auf eine entsprechende vertragliche Absicherung achten. Was ist bei der Benutzung von Suchmaschinen zu beachten? Die Manipulation der Suchergebnisse ist rechtlich grundsätzlich bedenklich. Dies betrifft in erster Linie die Nutzung fremder Marken an Stellen, auf die Suchmaschinen zugreifen. So ist es beispielsweise unzulässig, fremde Marken als so genannte Meta-Tags im Seitenquelltext aufzuführen. Gleiches gilt für die Benutzung fremder Marken in Frame-Überschriften bzw. Kopfzeilen. Suchmaschinen greifen hierauf zu und die eigene Website wird trotz Eingabe einer fremden Marke in der Suchmaschine gefunden. Die Gerichte sehen hierin eine Benutzung der fremden Marke, die rechtlich unzulässig ist.
Ist das bei der Benutzung von Google AdWords ebenfalls problematisch? Bei der Manipulation der Werbeinblendungen, namentlich bei Google, ist die Rechtsprechung toleranter. Folgendes Beispiel: Unternehmen X nutzt die Marke Y des Konkurrenten als Google AdWord. Bei Eingabe der Marke Y in der Suchmaschine wird die Website des Konkurrenten als Treffer angezeigt, daneben aber erscheint die Werbeeinblendung von X. Dies ist grundsätzlich zulässig, wenn folgende Vorgaben eingehalten werden: Die Anzeige muss als solche erkennbar und von der Trefferliste optisch abgehoben sein; dies ist etwa bei Google der Fall. Die sichtbare AdWord-Anzeige darf die fremde Marke nicht beinhalten. Die eigene InternetDomain muss in der AdWord-Anzeige aufgeführt sein. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, so geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Nutzer der Suchmaschine erkennen kann, dass die Werbeanzeige von jemand anderem stammt. Was ist zu tun, wenn trotz allem die Abmahnung eines Wettbewerbers bzw. Rechtsanwalts in der Post liegt? Die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden, insbesondere auch die dort enthaltene Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die zumeist sehr kurz bemessen ist. Meistens ist eine außergerichtliche Klärung möglich. Wird nicht reagiert bzw. verstreicht die in der Abmahnung enthaltene Frist droht, ein Gerichtsverfahren, das meist mit erheblichen Mehrkosten und – nicht zu unterschätzen – auch mehr Ärger und Zeitaufwand verbunden ist. Im Zweifel sollte rasch Rechtsrat eingeholt werden. Dr. Stephan Dornbusch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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lieferung von Stahl und Metallhalbzeugen
Wichtige Änderung im Umsatzsteuerrecht Der Gesetzgeber hat zum 01. Oktober 2014 (mit Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014) die Umkehrung der Umsatzsteuerpflicht auf die Lieferungen von Stahl und metallischen Halbzeugen beschlossen. (§ 13b Abs.2, Nr. 11 UStG). Die betroffenen Produkte sind in der Anlage 4 des oben angeführten Gesetzes aufgeführt. Bislang gilt: Der Lieferant fakturiert mit Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab. Der Leistungsempfänger kann die Vorsteuer beim Finanzamt gel-
tend machen. Seit Oktober gilt für die Lieferung von Metallerzeugnissen aus Eisen und Stahl sowie Roheisen oder Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen etwas anderes. Bei diesen Lieferungen und vielen weiteren Erzeugnissen aus anderen Metallen schuldet künftig der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt. Der Lieferant darf dann nur noch Nettorechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. In den Rechnungen wird dann durch den Vermerk:
„Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach § 13 b Bas. 2 Nr. 11 UStG“ auf die neue Regelung hingewiesen. Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger selbst berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Er muss dazu den Umsatz in seiner eigenen Umsatzsteuervoranmeldung angeben und versteuern. Gleichzeitig kann er die Vorsteuer aus dieser Leistung abziehen, ohne dass dafür die Steuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein muss.
Auch nach dem tod des Arbeitnehmers
Offener Urlaubsanspruch muss abgegolten werden Die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat und dass dieser Urlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf. Der Verstorbene war vom 1.8.1998 bis zu seinem Tod am 19.11.2010 bei dem Unternehmen K+K beschäftigt. Von 2009 bis zu seinem Tod war er auf Grund einer schweren Erkrankung mit Unterbrechungen arbeitsunfähig. Bis er starb, hatte er 140,5 Tage offenen Jahresurlaub angesammelt. Die Witwe des Verstorbenen forderte von K+K eine Abgeltung für den von ihrem Ehegatten nicht genommenen Jahresurlaub. Das Unternehmen wies die Forderung zurück und äußerte Zweifel an der Vererbbarkeit der Abgeltung. Das mit der Sache befasste Landesarbeitsgericht möchte vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten gestattet, wonach im Fall der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht. Ferner möchte es wissen, ob eine solche Abgeltung von einem Antrag des Betroffenen im Vorfeld abhängt. In seinem Urteil erinnert der Europäische Gerichtshof daran, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts ist und dass die Ansprüche auf Jahresurlaub und auf Bezahlung während des Urlaubs zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs darstellen (EuGH, Urt. v. 20.1.2009 – C-350/06 und C-520/06). Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat, Anspruch auf eine Vergütung hat, um zu verhindern, dass ihm jeder Genuss des Anspruchs auf Urlaub vorenthalten wird (EuGH, Urt. v. 3.5.2012 – C-337/10). Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, nach denen dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung geschuldet wird, obwohl er krankheitsbedingt nicht in den Genuss seines be-
zahlten Jahresurlaubs kommen konnte. Der Europäische Gerichtshof betont, dass der Begriff des bezahlten Jahresurlaubs bedeutet, dass für die Dauer des Jahresurlaubs das Entgelt des Arbeitnehmers fortzuzahlen ist. Ein finanzieller Ausgleich im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers stellt die praktische Wirksamkeit des Urlaubsanspruchs sicher. Der unwägbare Eintritt des Todes des Arbeitnehmers darf nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub führen. Der Europäische Gerichtshof stellt deshalb klar, dass das Unionsrecht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Er stellt weiter fest, dass diese Abgeltung nicht davon abhängt, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag gestellt hat. Europäischer Gerichtshof Urteil vom 12.6.2014 – C-118/13
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Beim Blick in die Wolken die Orientierung nicht verlieren
Cloudspeicher nicht immer datensicher Viele Anwender nutzen inzwischen das sogenannte Cloud Computing, bei dem etwa Datenspeicher oder auch Software nicht mehr auf dem eigenen Rechner liegen, sondern online vorgehalten werden. Doch gerade unter dem Aspekt Datensicherheit sollte man sich überlegen, was man der Cloud anvertraut, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg. Wer zum Beispiel seine Fotos, Texte oder Musikdateien online speichert hat dadurch zwei große Vorteile. Erstens kann er überall und von jedem beliebigen PC, Tablet oder Smartphone auf diese Daten zugreifen, wenn eine Netzverbindung besteht. Zweitens spart er natürlich jede Menge Speicherplatz, was besonders für Mobilgeräte interessant ist. Das macht die Cloudspeicher attraktiv, zumal viele Anbieter einen gewissen Grundspeicherplatz gratis anbieten. Das Funktionsprinzip aller Onlinespeicher ist ähnlich. Nach Registrierung kann man seine Dateien direkt über den Internetbrowser auf seiner passwortgeschützten Online-Festplatte verwalten, also etwa hoch- und runterladen. Oder man bedient sich kleiner Hilfsprogramme, sogenannter
„Clients“, die im Dateimanager des Smartphones oder PC einen lokalen Ordner generieren. Hier kann man seine zu speichernden Dateien ablegen oder bereits online gespeicherte Daten aufrufen. Der Ordner synchronisiert sich nach Programmstart mit dem zugehörigen Onlinespeicher, sobald eine Netzverbindung besteht. Bereits bei der Auswahl seines Anbieters sollte man aufpassen. Empfehlenswert ist es, Unternehmen zu bevorzugen, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Sie unterliegen den vergleichsweise strengen deutschen Datenschutzbestimmungen. USamerikanische Unternehmen hingegen müssen auf Anfrage hin Nutzerdaten Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten zugänglich machen. Hier greift vor allem der „USA Patriot Act“, der FBI, NSA oder CIA Zugriff auf die Server ohne richterliche Anordnung gestattet. Dies gilt übrigens auch für die ausländischen Tochterunternehmen. Das mag für denjenigen egal sein, der lediglich Urlaubsfotos oder Musik online speichert, doch ob man hier beispielsweise Firmen-Daten ablegt, sollte man sich gut überlegen. Auf jeden Fall vorher aufmerksam die Geschäftsbedingungen lesen, bevor man per Mausklick zustimmt.
Sicherheitshalber sollte man seine Daten zudem bereits verschlüsselt in der Cloud ablegen, denn nicht alle Anbieter haben überzeugende Lösungen parat, was Datentransfer und -ablage angeht. Programme wie Boxcryptor, auch als App für Android und iOS erhältlich, verschlüsseln die Dateien schon auf der eigenen Festplatte. Hier muss man allerdings Einschränkungen etwa beim automatischen Hochladen von Fotos oder dem Streamen von Musik und Filmen in Kauf nehmen. Vorteilhaft, etwa für die Arbeit an gemeinsamen Projekten, ist die Möglichkeit, auch Außenstehenden Schreib- und Leserechte für online gespeicherte Daten einzuräumen. Die SIGNAL IDUNA empfiehlt Speicherinhabern, regelmäßig ihre vergebenen Berechtigungen zu kontrollieren und gegebenenfalls wieder zurückzunehmen. Fragen zum Thema Versorgungswerk beantwortet gerne Herr Manuel Attig, Generalagentur Attig der Signal Iduna Gruppe, Godesberger Allee 105-107, 53175 Bonn Tel. 0228-3698750 oder 0176-10064731.
Betriebsbörse Ansprechpartner: Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Frank Jäger, Tel. (02241)990-109, Fax (02241)990-154 · eMail: jaeger@khs-handwerk.de Angebote: 20140804 Malerbetrieb im Rhein-Sieg-Kreis sucht Nachfolger zum Jahresende. 3 Gesellen – 1 Bürokraft. 20140602 Tischlerei in Siegburg bietet Platz zur Mitbenutzung an. Großzügige Halle nach Bedarf mit eigenem Bankraum und Ausstellungsfläche möglich. Hochmoderner Maschinenpark vorhanden. 20141104 Schlosserei mit 300 qm Werkstattfläche in Bonn-Beuel zu vermieten. 20141106 Metallbaubetrieb im östlichen Rhein-Sieg Kreis mit kompletter Werkstatteinrichtung und Fuhrpark zu veräußern. Der Betrieb beschäftigt zur Zeit einen Gesellen und einen Auszubildenden. Guter Kundenstamm, keine Mitbewerber im näheren Umkreis. 20141304 Sanitär/Heizungsunternehmen in Bonn zu veräußern. 2 Gesellen – guter Kundenstamm. 20141401 Renomiertes Autohaus in bester Lage zwischen Köln und Bonn zu veräußern. Auch interessant als Zweitstandort für größere KFZ-Unternehmen. Details: Werkstatt mit 4 Hebebühnen, Ausstellungsraum, Empfang, 2 Büros, Lagerräume, Sozialräume, Waschanlage, großes Außengelände
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Wild- und Geflügelwurstqualitätsprüfung 2014
Bereits zum neunten Mal führte die Fleischer-Innung Bonn · Rhein-Sieg in Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Bonn/ Rhein-Sieg e.V. eine Wildwurstqualitätsprüfung durch. Zum fünften Mal fand parallel dazu eine Geflügelwurstqualitätsprüfung statt. Dabei hatten Metzgereien aus ganz Deutschland die Möglichkeit, ihre Wild- und Geflügelprodukte in insgesamt 6 verschiedenen Kategorien testen zu lassen. So beteiligten sich nicht nur Metzgereien aus dem Innungsgebiet Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, sondern auch aus Regionen wie Bad Hindelang, Rüdesheim, oder Hansestadt Seehausen. Es wurden Produkte wie Gamspaté mit Apfelcranberry, Wildsaumagen, Wildschweinschinken oder auch Geflügelleberwurst mit Pistazien und Geflügelsülze mit Champignons von einer fachkundigen Jury auf Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack getestet. Geprüft wurde im Carl Reuter Berufskolleg in Hennef. Die Jury bestand jeweils aus einem Metzger, einem Jäger und einem Verbraucher. Ganz besonders freuten sich die Ausrichter darüber, dass es sich 5 ehemalige „Bonnas“ nicht nehmen ließen, als Jurymitglieder zu fungieren und die Experten zu unterstützen. Die Qualität und Vielfalt der Produkte war beeindruckend. Nach insgesamt 3 Stunden standen die Sieger fest. Die Metzgerei Anton Koob aus Bad Neustadt gewann mit seinem „Wildschweinschinken“ den begehrten Clemens-August-Pokal der Fleischer-Innung Bonn • Rhein-Sieg und somit die 9. Deut-
Hier noch die einzelnen Pokalsieger: Wildwurst Qualitätsprüfung 2014 Gesamtsieger (Clemens August Pokal) und Sieger Kategorie D: Metzgerei An-
sche Wildwurstqualitätsprüfung. Über den Beethoven Pokal und somit den Gesamtsieg bei der 5. Deutschen Geflügelwurstqualitätsprüfung kann sich die Metzgerei Uwe und Volker Haupt aus Bonn freuen. Ihre „Geflügelkräuterleberwurst“ überzeugte die Jury in besonderem Maße. Die Teilnehmer erhalten dekorative Urkunden für die mit Gold, Silber und Bronzemedaillen ausgezeichneten Produkte. Darüber hinaus wurde auch noch jeweils ein Kategoriesieger ermittelt, der sich ebenfalls über einen Siegerpokal freuen konnte. Hier konnten 2 Betriebe aus dem Innungsbezirk Bonn • Rhein-Sieg als Pokalsieger glänzen. So gewann die Metzgerei Haupt bei der Wildwurstqualitätsprüfung auch in den Kategorien „Rohwurst“ und „Kochwurst“, sowie bei der Geflügelwurstqualitätsprüfung in der Kategorie „Wurstwaren in Glas oder Dose“ den Siegerpokal. Die Metzgerei Reske aus Bornheim gewann mit ihrem „Hasengulasch“ in der Kategorie „Fertiges Erzeugnis in Glas oder Dose. Insgesamt beteiligten sich 22 Metzgereien aus ganz Deutschland mit 75 Wildprodukten und 29 Geflügelprodukten an der Qualitätsprüfung.
ton Koob aus Bad Neustadt mit „Wildschweinschinken“ Sieger Kategorie A: Metzgerei Haupt aus Bonn mit „Rotwildsalami“ Sieger Kategorie B: Metzgerei Wild- und Wurst Manufaktur aus Bergtheim mit „Wildbratwurst grob gebrüht“ Sieger Kategorie C: Metzgerei Haupt aus Bonn mit „Rotwild Leberwurst mit Preiselbeeren“ Sieger Kategorie E: Metzgerei Koller-Allgäuer Fleischwerke GmbH aus Bad Hindelang mit „Gamspaté mit Apel-Cranberry Sieger Kategorie F: Metzgerei Achim Reske aus Bornheim mit Hasengulasch“ Geflügelwurst QP 2014 Gesamtsieger (Beethoven Pokal) und Sieger Kategorie C: Metzgerei Haupt aus
Bonn mit „Geflügelkräuterleberwurst“ Sieger Kategorie B: Metzgerei Kern GmbH aus Rohrbach mit „Gefülltes Hähnchen ohne Knochen“ Sieger Kategorie E: Metzgerei Haupt aus Bonn mit „Geflügel-Paté“ Sieger Kategorie F: Metzgerei Kern GmbH aus Rohrbach mit „Putenragout in der Dose“ Kategorien: A: Rohwurst; B: Brühwurst; C: Kochwurst; D: Kochpökelware/Rohpökelware; E: Wurstwaren in Dose oder Glas und F: Küchenfertiger Erzeugnis in Dose oder Glas
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Langjährig Beschäftigte geehrt!
Das jährlich an einem Septembernachmittag stattfindende Sommerfest der Kreishandwerkerschaft ist eine hervorragende Gelegenheit, den langjährig Beschäftigten für ihren Einsatz in unserer Handwerksorganisation ganz besonders zu danken. Am 10.09.2014 war es dann wieder soweit. Bei besten Wetterverhältnissen wurden im Handwerksbildungszentrum Siegburg im Rahmen des Sommerfestes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders geehrt, die 15 Jahre oder in einem Abstand von jeweils weiteren fünf Jahren in den unterschiedlichen Funktionen der Kreishandwerkerschaft beschäftigt sind. Heute kaum noch anzutreffen ist eine Betriebszugehörigkeit (BZU) von 45 Jahren, wie Sie Herr Andreas Maybaum erleben darf. Er ist ununterbrochen bei der Kreishandwerkerschaft beschäftigt und als Geschäftsführer zuständig für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bildungszentren. Daneben betreut er noch 3 Innungen.
Hauptgeschäftsführer Alois Blum hob in einer kurzen Ansprache besonders hervor, dass in Zeiten des ständigen Wandels und Umbruchs eine verlässliche Größe in der Personalentwicklung besonders wichtig ist. Die gute Mischung zwischen älteren Mitarbeitern mit umfangreichen Erfahrungen und jüngeren Menschen, die sich aufgeschlossen und interessiert am Handwerk zeigen, ist das Erfolgsrezept einer nachhaltigen Dienstleistung für das örtliche Handwerk. Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher gratulierte ebenfalls den Jubilaren im Namen des Vorstandes ganz herzlich. Ilse-Marie Appelt, Steuerberatungs- und
Monika Siebert, Verwaltung,
15 Jahre BZU
Heribert Nolden, Friseurmeister ÜBL,
15 Jahre BZU
Marita Hiller, Verwaltung, 20 Jahre BZU Gabriele Petri, Verwaltung,
20 Jahre BZU
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Buchführungsstelle, 15 Jahre BZU
20 Jahre BZU
Siegfried Lewin, Steuerberatungs- und Buchführungsstelle, 15 Jahre BZU
Karl-Heinz Udelhoven, Metallbaumeister
Brigitte Meinerzhagen, Steuerberatungs-
und Buchführungsstelle; 35 Jahre BZU
Ernst Wittlich, GF Verwaltung, 30 Jahre BZU
Astrid Efferoth, Verwaltung,
Andreas Maybaum, GF Verwaltung,
15 Jahre BZU
ÜBL, 30 Jahre BZU
45 Jahre BZU
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Editorial
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Aus KH und Innungen Handwerk – vor Ort 6.2014
Kreishandwerkerschaft zeichnet Handwerksbetriebe und Persönlichkeiten aus Im Rahmen einer Festveranstaltung im Stadtmuseum Siegburg und anlässlich des deutschlandweiten „Tag des Handwerks“ ehrte die Kreishandwerkerschaft auch in diesem Jahr wieder herausragende Betriebe und Persönlichkeiten aus dem Handwerk. Als Gastredner war Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbades des Deutschen Handwerks, geladen. In seinem Vortrag wies er auf die Notwendigkeit der Fachkräftegewinnung hin und lobte die duale Ausbildung im Verbund mit der Meisterprüfung als die Erfolgsgaranten für einen hohen Beschäftigungsstand. Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher ging vor 140 Gästen auf die vielen leistungsfähigen Handwerksbetriebe ein, die engagierten Ausbilder und die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer aus den diesjährigen Gesellenprüfungen der Region Bonn/ Rhein-Sieg, für die exemplarisch die Preisträger stehen. „Das Engagement der Handwerksbetriebe ist wirklich vorbildlich und verdient große Anerkennung“, so Radermacher. „Sie machen das Handwerk zu einem starken Wirtschaftsbereich und halten unsere Region am Laufen.“
Geehrt wurden Handwerker in drei Kategorien: „Besonderes Engagement“, „Herausragende Unternehmensstrategie“ und „Prüfungsbeste aus den Gesellen- und Abschlussprüfungen 2014“. Alois Blum, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn · RheinSieg, hob das vorbildliche Verhalten des Handwerks hervor, was die enorme Ausbildungsleistung und den Einsatz der Betriebe für die Jugend betrifft. „Das Handwerk erreicht durchschnittlich eine Ausbildungsquote von 8 % und bildet über seinen Bedarf aus. Viele Betriebe liegen auch deutlich darüber und verfolgen konsequent und mit Erfolg die Strategie, dem Facharbeitermangel im eigenen Betrieb entgegenzuwirken“, so Blum. Thomas Radermacher wies abschließend nochmals auf die große Wirtschaftskraft des Handwerks hin. Die Handwerksbetriebe vor Ort sieht er für die Herausforderungen der Zukunft sehr gut aufgestellt. „Das Handwerk ist mit seinen Produkten und Dienstleistungen in allen Lebensbe-
reichen anzutreffen und reagiert sehr schnell auf die Marktbedürfnisse. Ohne die Handwerker wären wir nicht da, wo wir heute sind“. Nach der Veranstaltung im Stadtmuseum Siegburg waren alle Preisträger stolz, Teil des Handwerks, der Wirtschaftsmacht von nebenan, zu sein. Die Preisträger: Kategorie „Besonderes Engagement in der Ausbildung: Reinhard Konzorr,
Tischlermeister und Ausbilder
Kategorie „Herausragende Unternehmensstrategie“: Lux-Werft und Schif-
fahrt, Niederkassel-Mondorf
Kategorie „Prüfungsbeste“: Sven Böh-
ner, Viola Luna Heckel, Nane Remagen, Christian Schulz, Christian Klaus Stürmer, Miriam Vogt Die Sponsoren:
» Versorgungswerk e.V. » VR-Bank Rhein-Sieg/Volksbank Bonn
Rhein-Sieg
» IKK classic » SIGNAL IDUNA Gruppe
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Innungsversammlung einmal anders Der Vorstand Sanitär-Heizung-Klima Bonn · Rhein-Sieg hatte lange überlegt: wie können wir die Innungsversammlung attraktiv gestalten? Die Sportbegeisterung des stellvertretenden Obermeisters Bernd Schöllgen war ausschlaggebend für die Entscheidung: nach der Versammlung beim DVGW in Bonn konnten die Mitglieder im benachbarten Telekom Dome ein Eurocup-Spiel der Telekom Baskets gegen CIA Zaragossa verfolgen ! Der Plan wurde am 29.10.14 umgesetzt und fand guten Anklang. 60 Teilnehmern wurde zunächst ein Fachvortrag von Herrn Dipl.Ing. Anton Wohlgemuth vom DVGW Cert zum Zertifizierungsverfahren des DVGW präsentiert. Zuvor hatte Obermeister Guido Odenthal die Unterneh-
mit der Goldenen Ehrennadel des Landesverbandes geehrt; die silberne Ehrennadel wurde Herrn Ulrich Berg verliehen. Danach wechselte man zum Telekom Dome, einer imposanten Basketball-Halle für bis zu 6000 Zuschauern. Auch wenn die Spielregeln nicht jedem geläufig waren, ließen sich die Teilnehmer von der Stimmung in der Halle mitreissen und mit Erfolg: durch einen Korb in der letzten Sekunde gewannen die Telekom Baskets mit 90 : 88, der Lärmpegel war auf Notarzt-Alarm (so der Generalanzeiger Bonn in seiner Berichterstattung). mer Heinz-Josef Zimmermann (siehe Bild) und Bernhard Liermann aus Anlaß ihrer 40-jährigen Innungsmitgliedschaft
Hätten die Telekom Baskets auch ohne die Unterstützung der 60 Innungsmitglieder gewonnen?
Tag des Friedhofs in Bonn am 20. September 2014 „An-denken, Vor-denken, Ge-denken“ Am Samstag, dem 20. September 2014 nahm die Bildhauer- und Steinmetz-Innung Bonn · Rhein-Sieg · Oberbergischer Kreis von 11.00 bis 16.00 Uhr am „Tag des Friedhofs 2014“ teil. Als Austragungsort stand in diesem Jahr die Mitte des Münsterplatzes in Bonn zur Verfügung. Auf einer großzügig bemessenen Fläche konnten sich Steinmetze, Bestatter, Friedhofsgärtner und Floristen mit Informationen und Aktionen einem zahlreichen Publikum präsentieren. Für die Bildhauer- und Steinmetz-Innung beteiligten sich die Firmen Frank Dohr und Hans Möhle mit einer „Lebenden
Werkstatt“, einer kleinen Ausstellung und einem Infostand. Hierbei bot sich eine hervorragende Gelegenheit die Leistungen eines Berufsstandes einem größeren Publikum zu präsentieren. Das gute Wetter und ein unerwartet reger Publikumsverkehr trugen maßgeblich zum guten Gelingen der Veranstaltung bei. Manch ein Stadtbummler näherte sich den Aufbauten auf dem Münsterplatz. Normalerweise abseits gelegen, wurde der Friedhof an diesem Tag mitten ins Bewusstsein der Passanten geholt.
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Brudertag der Innung für Metalltechnik
Am Samstag, den 30. August 2014 beging die Innung für Metalltechnik Bonn. Rhein-Sieg ihren traditionellen Brudertag. Insgesamt nahmen 25 Personen an dieser Veranstaltung teil. Nach der Teilnahme an der heiligen Messe im Bonner Münster
führte eine Busfahrt nach Xanten. Nach dem gemeinsamen Mittagessen in HotelRestaurant Neumaier nahmen die Teilnehmer an einer äußerst interessanten und lehrreichen Führung im Archäologischen Park Xanten teil.
Ausbildungsberufe stellen sich vor
Großer Andrang herrschte am 18.September 2014 in der neuen Stadthalle Troisdorf. Unternehmen und Berufsorganisationen nutzten die Gelegenheit, den Schülern aus dem Rhein-Sieg-Kreis ihre Ausbildungsmöglichkeiten vorzustellen. Auch die Kreishandwerkerschaft war mit zwei Innungen vertreten. Die Innung Sanitär-Heizung-Klima zeigte ihren Ausbildungsberuf „Anlagenmechaniker/in für
Sanitär-,Heizung- und Klimatechnik“ von der praktischen Seite: interessierte Jugendliche konnten sich nicht nur bei einem Lehrling und seinem Ausbildungsmeister über die Ausbildungsinhalte informieren, sondern auch auf einem Werktisch ihr handwerkliches Geschick testen. Auch die Innung für Elektrotechnik legte Wert auf die hautnahe Tuchführung mit dem Handwerk;an ihrem Stand
konnten die Schülerinnen und Schüler zusammen mit einem Lehrling Verdrahtungen üben. Die Angebote der beiden Innungen wurden rege angenommen (siehe Bilder). Obermeister Guido Odenthal und Obermeister Martin Böhm freuten sich über das positive Echo der Jugendlichen. Auch in Zukunft werden ihre Innungen aktiv für ihre Ausbildungsberufe werben.
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Jugend in Arbeit plus Je länger man sich mit einer Thematik und mit Menschen beschäftigt, umso mehr Einblicke werden gewonnen und umso mehr Handlungssicherheit stellt sich ein. Diesen Grundsatz können wir auch eindeutig für die Landesinitiative „Jugend in Arbeit plus“ feststellen. Im Landesvergleich stehen wir hinsichtlich der Vermittlungszahlen gut da. Dies ist umso wichtiger, da jedes geförderte Projekt natürlich nicht nur betriebswirtschaftlich überprüft wird, sondern auch hinsichtlich seiner Effizienz einer ständigen Beobachtung unterliegt. Regelmäßig sind wir gehalten, Vermittlungszahlen und Sachstandsberichte an übergeordnete Stellen zu liefern. Es handelt sich schließlich um eine Landesinitiative, insofern berichten wir auch im Endeffekt an das Land NRW. Vielen Dank an dieser Stelle, dass sie, für das Handwerk in Bonn/ Rhein-Sieg und die Kreishandwerkerschaft Bonn/ Rhein-Sieg, unsere Region in einem guten Licht erscheinen lassen. Das Jugendprogramm ist Netzwerkarbeit. Insofern ist unser Engagement im Rahmen von „Jugend in Arbeit plus“ im weitesten Sinne auch ein Multiplikator für unsere Innungen in der Region landesweit. Unsere Zahlen spiegeln wider, dass wir im regionalen Handwerk Chancengeber sind und unserer sozialen Verantwortung auch schwächer aufgestellten Jugendlichen gegenüber nachkommen. Natürlich werden die initiierten Beschäftigungsverhältnisse gefördert – Für die Unternehmen bleibt der Einarbeitungsaufwand und der kostet nicht nur Zeit für Wissensvermittlung, sondern in dem ein oder anderen Fall auch Nerven, Geduld und langen Atem. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass sich in den meisten Fällen diese Investition auszahlt. Jungen Leute, die man von der reinen Papierlage her niemals zu einem Vorstellungsgespräch geladen hätte, entwickeln sich zu akzeptierten Mitarbeitern – und Entwicklung setzt sich fort. Es ist schon spannend, das zu beobachten und – ehrlicher Weise – in einigen Fällen auch positiv überraschend, wie gut sich einige Jugendliche im Laufe der Zeit entwickelt haben. Somit erschließen wir für Helfer oder auch Gesellen auf der 1. Stufe des Berufsweges neue Einstiegsoptionen in nachhaltige Beschäftigung. Dies ist nur mit Ihrer Offenheit und Unterstützung möglich. Also: Lassen Sie uns auch weiterhin Chancengeber sein. Wenn es kaum noch Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt gibt, dann machen wir doch unsere eigenen und nutzen im Rahmen der Landesinitiative die Möglichkeiten, die sich bieten. Gerade einige der manchmal schwächer Aufgestellten zahlen sich bietende Beschäftigungsoptionen durch Einsatz, Motivation und Loyalität zurück. In der Regel bin ich zu folgenden Zeiten erreichbar. Montags: 13:00 – 17:00, Dienstags: 7:30 – 12:30 Mittwochs: 14:00 – 17:00, Donnerstags: 7:30 – 13:30 Freitags: 7:30 – 9:30 Die Kontaktdaten lauten: Mark Ditges, mail: ditges@khs-handwerk.de Fon: 02241 / 969040-290 · Fax: 02241/ 969040-292
Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zu der Landesinitiative, zu sich bietenden Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten von Seiten der Arbeitsagentur und/ oder Jobcenter oder auch zu Frage hinsichtlich möglicher Vorgehensweisen gerne an mich. Sprechen Sie mich einfach an. Aktuell haben wir Rückgriff auf Helfer/innen für verschiedene Fachrichtungen, einige kaufmännische Fachkräfte aus Bonn, Eitorf und Königswinter. Der Maler und Lackierer-Bereich ist immer wieder vertreten. Prinzipiell können wir 2 Wochen Probearbeiten und eine Maximalförderung für 6 Monate in Höhe von 50% in Aussicht stellen.
IHK Bonn · Rhein-Sieg Christiane Gröhnke 0228 / 72284-206 groehnke@boo.ihk.de Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Mark Ditges 02241 / 969040-290 mail: ditges@khs-handwerk.de
Ansprechpartner im Überblick zentrale: telefon: (02241) 990-0 · telefax: (02241) 990-100 eMail: postfach@khs-handwerk.de · Internet: www.khs-handwerk.de HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG Alois Blum, Dipl. Kfm. _____________________ blum@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -122 SEKRETARIAT Birgit Seifert _____________________________ postfach@khs-handwerk.de _________ (02241) 990 -124 ZENTRALE, AUSKÜNFTE, ABGASUNTERSUCHUNGEN Astrid Efferoth ___________________________ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -157 Michaela Kuppert _________________________ kuppert@khs-handwerk.de __________ (02241) 990 -110 JURISTISCHE BERATUNG UND VERTRETUNG Oliver Krämer, Assessor ____________________ kraemer@khs-handwerk.de _________ Wolfgang Schmeil, Assessor ________________ schmeil@khs-handwerk.de __________ Elke Siewert, Assessorin ___________________ siewert@khs-handwerk.de __________ Ernst Wittlich, Assessor ____________________ wittlich@khs-handwerk.de __________
(02241) 990 -120 (02241) 990 -123 (02241) 990 -105 (02241) 990 -166
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG Frank Jäger, Dipl. Kfm. _____________________ jaeger@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -109 STEUERBERATUNGS- UND BUCHFÜHRUNGSSTELLE Andreas Arens, Steuerberater, Dipl. Kfm.______ arens@kh-brs-steuerberatung.de ______ (02241) 990 -147 Christina Offergeld, Steuerberaterin _________ offergeld@kh-brs-steuerberatung.de ___ (02241) 990 -132 ÜBERBETRIEBLICHE UNTERWEISUNG Andreas Maybaum, Leitung ________________ maybaum@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -116 Monika Siebert, Organisation _______________ siebert@khs-handwerk.de __________ (02241) 990 -117 AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSWESEN Dagmar Brast ____________________________ brast@khs-handwerk.de ____________ (02241) 990 -113 Siegrid Beunings _________________________ beunings@khs-handwerk.de _________ (02241) 990 -119 LEHRVERTRÄGE Carola Decrouppe _________________________ decrouppe@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -126 Astrid Efferoth ___________________________ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -157 TARIFAUSKÜNFTE Carola Decrouppe _________________________ decrouppe@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -126 JOB TICKET, SCHIEDSSTELLE-KFZ Eva Fleischhacker _________________________ fleischhacker@khs-handwerk.de ______ (02241) 990 -104 MITGLIEDERVERWALTUNG, BEITRAGSWESEN Marita Hiller _____________________________ hiller@khs-handwerk.de____________ (02241) 990 -121 JUGEND IN ARBEIT PLUS Mark Ditges _____________________________ ditges@khs-handwerk.de _________ (02241) 969040-290 SCHWEISSKURSE Rolf Busse _______________________________ busse@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -311
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Ideal für das Handwerk und Kleinunternehmen
Transporter Wenn es darum geht schnell, flexibel und wirtschaftlich kleinere Mengen an Gütern von einem Standort zum Nächsten zu transportieren sind Kleintransporter unschlagbar. Kleine LKWs ohne Geschwindigkeitslimit Ganz im Gegenteil zu ihren größeren Brüdern, den LKWs verfügen Sie zwar nur über einen begrenztes Zuladungsvolumen, das sich meist im Bereich zwischen einer und eineinhalb Tonnen bewegt, dürfen aber von Gesetzes wegen mit deutlich höheren Geschwindigkeiten auf allen Spuren der Autobahnen bewegt werden. Ein weiterer Vorteil ist die Betriebserlaubnis: So dürfen Kleintransporter mit maximalen Gesamtgewichten von bis zu 3,5 Tonnen von Fahrzeugführern mit einer normalen Fahrerlaubnis der Klasse B bewegt werden. So entfallen teure Kosten für Logistikunternehmen, da die Klasse C Führerscheine für LKWs und Busse mehrere 10.000 Euro kosten und in der Regel von den Unternehmen für ihre Kraftfahrer bezahlt werden müssen. Nach der Straßenverkehrsordnung sind die kleinen Alleskönner als Hochdachkombis, also normale Personenkraftwägen zugelassen und unterschei-
növrieren. Sechsganggetriebe, adaptive Fahrwerke und Federbeine erhöhen besonders im Bereich der Fahrerkabine, die meist durch massive Aufbauten vom Ladebereich getrennt ist und bietet nachhaltigen Schutz der Insassen und ein komfortables Fahrgefühl.
den sich von normalen Fahrzeugen nur durch fehlende Seitenscheiben im hinteren Bereich. Beim Ladevolumen scheiden sich die Geister. Typischerweise liegen hier Volumina zwischen 2 und 19 Kubikmetern Stauraum. Insassensicherheit groß geschrieben Hersteller bis zu 220 Kilometer pro Stunde schneller Kleintransporter setzen seit der Neuentwicklung sprintstarker und verbrauchsarmer TurbodieselAntriebsaggregate immer mehr auf Leistung. So lassen sich moderne Transporter gebraucht oder als Neuwagen mit Längen von bis zu 6 Metern und Radständen über 4 Metern ähnlich wie konventionelle Kombifahr-zeuge ma-
Breites Spektrum optionaler Features im Inter- und Exterieur In Sachen Innenausstattung bieten viele Hersteller eine breite Palette an optionalen Features. Ob Lederlenker, Klimaautomatik oder Rückfahrkamera, kaum ein Kundenwunsch, den moderne Kleintransporter nicht erfüllen. In der Basisausstattung kommen die meisten Modelle aber meist in einer Dreisitzvariante und auf harten Arbeitseinsatz getrimmte Werkstoffe. Robuste Böden aus verschleißfesten Kunststoffen, Variable Gurtbefestigungssysteme und steife und stabile Wände bieten in Kombination mit Antirutschmatten eine perfekte Ladungssicherung auch bei höheren Geschwindigkeiten. Zusätzliche passive Sicherheitssystem wie das Antiblockiersystem ABS oder elektronische Stabilitätssystem ESP sind in dieser Klasse meist Standard und verringern weitere Gefahren im Straßenverkehr.
Autohandel: Qualität gestiegen, Handlungsbedarf erkannt Den aufgezeigten Handlungsbedarf als Ansporn nehmen und die erzielten Verbesserungen nicht unter den Teppich kehren: So bewertet ein Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Ergebnisse eines aktuellen Autohändlertests. Ein Beratungsunternehmen hatte für die Zeitschrift „auto motor und sport“ über 2000 Händler von 32 Automarken auf dem deutschen Markt in elf Kategorien durch Testkäufer unter die Lupe genommen. Im Vergleich zu der Untersuchung des Jahres
2013 attestierten die Tester, dass der Handel im Durchschnitt „um zwei Prozent zulegen konnte“. Nach Ansicht des ZDK sei das anerkennenswert und zeige, dass der Autohandel die aufgezeigten Verbesserungspotenziale ernst nehme und umsetze. Dass es trotzdem weiteren Handlungsbedarf gebe, sei nicht von der Hand zu weisen. Hier seien die Kfz-Unternehmer gefordert, im Sinne der Kundenzufriedenheit alle Register zu ziehen, so der Sprecher.
Andere Befragungen, wie jüngst der aktuelle „Kundenmonitor Deutschland 2014“, spiegelten hingegen eine hohe Zufriedenheit der Kunden mit den Kfz-Betrieben wider. Bei dieser repräsentativen Befragung von nahezu 32 000 deutschen Verbrauchern erhielten die Kfz-Betriebe die Note 1,91. Das brachte Platz 3 in der Gesamtwertung. Besser wurden lediglich die Optiker sowie die Versandapotheken bewertet. Quelle: Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.
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Herbst-Zeit bringt Stress für Autofahrer Der Herbst hat seine Tücken: Regen, Nebel und frühe Dunkelheit fordern volle Konzentration. Nasses Laub und „Bauernglatteis“ verwandeln viele Straßen in Rutschbahnen. Kreuzendes Wild gefährdet die Fahrten auf den Landstraßen. Daher der Tipp: Fahrweise und Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen, bei trübem Wetter das Abblendlicht einschalten, damit auch die Rücklichter brennen. Auf dunkel gekleidete Fußgänger achten, Aquaplaning, morgendlichen Frost und überfrierende Nässe einkalkulieren. „Bauernglatteis“ Auch auf herbstlichen Straßen kann das Auto ins Schlingern kommen. So wirkt das Fahren auf feuchtem Laub wie eine Glatteis-Rutschpartie. Ähnliches gilt für Erdreich, dass durch landwirtschaftliche Fahrzeuge auf die Straße gebracht wird, das so genannte „Bauernglatteis“. Bei feuchtem Herbstwetter bildet sich ein
Schmierfilm. Der erhöht die Schleudergefahr und verlängert den Bremsweg. Daher die Geschwindigkeit anpassen und den Abstand zum Vorausfahrenden vergrößern! Wildunfälle Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle. Meist morgens und in der Dämmerung kreuzen Tiere die Straßen, weil sie Nahrung oder Unterschlupf suchen. Dort, wo Schilder vor Wildwechsel warnen, gilt besondere Vorsicht: Ein Tier am Straßenrand bedeutet, das meist noch weitere folgen! Dann gilt: Tempo verringern, Fernlicht ausschalten und hupen! Ist eine Kollision nicht zu vermeiden: Vollbremsung einleiten und Kollision in Kauf nehmen. Das geht meist glimpflicher ab als durch Ausweichen den Gegenverkehr oder einen Baum zu treffen. Nebelschlussleuchte Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf
nur brennen, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel unter 50 Meter beträgt – der Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Dann darf man auch nur mit 50 Kilometern pro Stunde fahren. Nicht selten sieht man eingeschaltete Nebelschlussleuchten auf der Autobahn bei Regen und starker Gischt, das ist verboten! Verstöße kosten ab 20 Euro. Winterreifen Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen ein Muss. Die weiche Gummimischung ist optimal auf niedrige Temperaturen abgestimmt. Die Profiltiefe muss stimmen. Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Die Kfz-Betriebe empfehlen jedoch vier Millimeter. Das gibt mehr Sicherheit. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach zirka sechs Jahren härten die Sohlen aus und verlieren ihre Haftung. Daher rechtzeitig für neue Reifen sorgen.
Wichtige Tipps für die Auto-Fitness im Winter Winterreifen mit Profil, ausreichender Frostschutz, kraftvolle Batterien, sinnvolle Hilfsmittel gegen Schnee und Eis sowie nicht zuletzt regelmäßige Pflege halten das Auto auch im Winter fit. Die Meisterbetriebe der Kfz-Innungen geben wichtige Tipps, um mit dem Auto sicher durch die frostige Jahreszeit zu kommen. Winterreifen: Zu prüfen ist der Zustand
der Reifen. Gibt es Beschädigungen? Reicht das Profil? Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Die Kfz-Betriebe empfehlen jedoch vier Millimeter. Das gibt mehr Sicherheit. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach zirka sechs Jahren härten die Sohlen aus und verlieren ihre Haftung. Daher rechtzeitig für neue Reifen sorgen.
Frostschutz: Unverzichtbar für Kühler und Scheibenwaschanlage, hält bei knackiger Kälte alles im Fluss. Im Kühlwasser sorgt er dafür, dass Motor und Kühler bis etwa minus 25 Grad Celsius reibungslos funktionieren. Rost und Kalkablagerungen haben im Kühlsystem keine Chance. Tipp für die Scheibenwaschanlage: Nachdem der Cock-
tail ins Wischwasser gefüllt ist, die Anlage einmal betätigen – so fließt der Mix in alle Leitungen bis zu den Düsen. Batterie: Sie hat im Winter den meisten
Stress. Schwächelnde Akkus werden mit Ladegeräten auf Trab gebracht, Batteriewächter halten die Fahrer über den Lade-
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Handwerk – vor Ort 6.2014
zustand auf dem Laufenden. Die größte Herausforderung lautet jedoch: Strom sparen. Kurzstrecken möglichst vermeiden und Energiefresser wie Sitzheizung, Hifi-Anlage, Gebläse oder heizbare Heckscheibe sparsam einsetzen oder auf dem Weg in den Supermarkt um die Ecke gänzlich auf sie verzichten. Nützliches Zubehör: Sinnvoll sind Ab-
deckplane, Handfeger mit weichen Borsten, Eiskratzer und Defrosterspray für
freie Sicht. Der Enteiser für das Türschloss gehört in die Manteltasche! Ein Starthilfekabel bringt schlappe Batterien wieder auf Touren. Für die Fahrt in den Winterurlaub gehören Schneeketten, Handschuhe, Abschleppseil, warme Decken und Warnwesten ins Auto.
Die Kfz-Meisterbetriebe raten wöchentlich zur Fahrt in die Waschanlage. Vor der Normalwäsche mit Trocknung Schnee mit weichem Handfeger und groben Schmutz besonders in den Radkästen mit Hochdruckreiniger entfernen.
Wagenpflege: Ganz klar: Der Dreck muss weg, und zwar schnell. Sonst frisst sich der Cocktail aus Dreck, Salz, Lauge und Rollsplitt ruckzuck in die Autohaut. Ein sauberes Fahrzeug wird außerdem entscheidende Sekunden eher gesehen.
Einmal im Monat vertragen die Schmuddelautos eine Wellnesskur mit Heißwachs und Unterbodenpflege Quelle: Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.
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Brummis leuchten besser
Auch Nutzfahrzeuge profitieren vom Licht-Test Verfügung gestellt. Die Erfahrung zeigt: Jeder dritte Truck oder Bus war mit fehlerhafter Licht-Anlage unterwegs. Die Mängelquote von 34 Prozent ergab auf den Bestand hochgerechnet rund 800.000 Nutzfahrzeuge mit Licht-Mängeln.
Trucker und Busfahrer sollten regelmäßig die Beleuchtung ihres Fahrzeugs überprüfen lassen. Das gaben die Organisatoren des LichtTests, das Deutsche Kfz-Gewerbe und die
Verkehrswacht, jetzt bekannt. Anlass sei die hohe Mängelquote in der Statistik, betonte ein Sprecher der Kfz-Innung. Entsprechendes Aktionsmaterial werde den Werkstätten zur
Jeder fünfte Truck oder Bus war einäugig unterwegs und bei neun Prozent der überprüften Fahrzeuge waren sogar beide Scheinwerfer fehlerhaft. Jeder sechste Brummifahrer blendete den Gegenverkehr mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern. Die Bilanz nahm der Sprecher zum Anlass, an alle Trucker und Busfahrer zu appellieren, jetzt verstärkt auf eine intakte Beleuchtung zu achten. Gerade in der dunklen Jahreszeit und bei schlechten Witterungsverhältnissen stellten Nutzfahrzeuge ohnehin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar.
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Gute Noten für Kfz-Werkstätten „Vollkommen zufrieden“ mit der Leistung ihrer Kfz-Werkstätten sind die deutschen Autofahrer. Das ergibt der aktuelle „Kundenmonitor Deutschland 2014“. Er basiert auf der repräsentativen Befragung von nahezu 32 000 deutschen Verbrauchern. Sie vergaben die Note 1,91 für die Kfz-Betriebe. Das brachte Platz 3 in der Gesamtwertung. Besser wurden lediglich die Optiker sowie die Versandapotheken bewertet. Das Notenspektrum reicht von 1 (vollkommen zufrieden) bis 5 (unzufrieden). „Dieses Ergebnis spricht für ausgeprägte Kundenorientierung, zuverlässigen Service und die hohe Qualitätsleistung unserer Betriebe“, kommentierte Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk das Ergebnis.
Die 38 500 Kfz-Betriebe wickelten im Jahr 2013 insgesamt zirka 74 Millionen Werk-
stattaufträge ab, das waren durchschnittlich mehr als 1 900 Aufträge pro Betrieb.
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Der Karosseriefachbetrieb ist Ihr Spezialist für Unfallinstandsetzung! Sein geschultes Personal kann nicht nur Teile wechseln, sondern wird bereits im 1. Ausbildungsjahr mit der handwerklichen Blechbearbeitung vertraut gemacht. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Karosserie-Instandsetzung fachgerecht durchführen zu können. Oft ist es preiswerter, ein Teil instand zu setzen, anstatt es durch ein neues zu ersetzen. Der Karosseriefachbetrieb bietet neben der Kunststoffreparatur auch die neueste Technologie des lackschadenfreien Ausbeulens an. Auch schwere Unfälle mit Rahmenrichtarbeiten und anschließender Achsvermessung sind kein Problem. Die Fertigkeiten dazu werden in der Lehrausbildung ebenso bedacht wie Elektrik, Elektronik, Pneumatik und die fachgerechte Instandsetzung von Systemen wie z.B. Airbags, Klimaanla-
Behinderten-, Krankentransport-, Rettungsdienst-, Bestattungs- und gepanzerte Fahrzeuge herzustellen und zu reparieren.
gen und Achsen. Dieses Know How nutzt ein großer Teil der Karosseriefachbetriebe und bietet seiner Kundschaft Inspektions- und Wartungsarbeiten, Reifendienst, Autoglasservice, Abgas- und Hauptuntersuchungen an. Sie sind ebenfalls Spezialisten für den Umbau Ihres Fahrzeuges in ein Cabrio; fachgerechtes, preiswertes Tuning durchzuführen oder im gewerblichen und caritativen Bereich Sondereinsatz-,
Natürlich widmen sich die Spezialisten auch sehr gern den älteren Baujahren. Oft sind die Oldtimerrestauration und die damit eng verbundene Sattlerei mehr als nur ein zweites Standbein. Eben solche Standbeine sind der Caravanservice und die Herstellung und Reparatur von Pferde-, Sport-, oder auch Transportanhängern. Da selbst gut gepflegte Autos einmal ausfallen oder in einen Unfall verwickelt werden können, gehört zum Leistungsangebot einer großen Zahl von Fachbetrieben die Pannenhilfe und der Abschleppservice. Eine noch größere Zahl bietet Ihnen für den Fall der Fälle einen Hol- und Bring-Service oder Leihfahrzeuge an.
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LKW-Maut
Die LKW-Maut in Deutschland ist eine streckenbezogene Straßenbenutzungs-gebühr für schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr. Diese wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 2005 eingeführt und galt zunächst nur auf Bundesautobahnen und einigen stark frequentierten Bundesstraßen. Das zugehörige technische System wird von Toll Collect betrieben. Die Maut gilt für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die entweder ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt. Die Höhe der geschuldeten Maut bestimmt sich nach der auf den mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Wegstrecke sowie nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination (LKW mit oder ohne Anhänger, Sattelschlepper mit oder ohne Sattelauflieger oder Liftachsen im abgesenkten oder angehobenen Zustand) und nach der Emissionsklasse des Fahrzeugs. Im Entwurf zur neuen Eurovignettenrichtlinie sollten ab 2012 in allen EU-Staaten alle Fahrzeuge des Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Mautabgabe bezahlen. Deutschland hat bei den Verhandlungen zur EU-Richtlinie eine Ausnahmeregelung durchgesetzt, da im deutschen Mautsystem die Systemkosten bei einer Mautpflicht ab 3,5 Tonnen unangemessen hoch wären. Bei den zu erwartenden geringeren Mautgebühren für kleinere mautpflichtige Fahrzeuge würden die dann entstehenden Kosten über 30 % der Mauteinnahmen ausmachen. Da der Anteil der kleineren Fahrzeuge etwa viermal so viele Fahrzeuge umfasst, will man in Deutschland auf eine Mautpflicht bei Kleintransporter ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht verzichten.
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Lkw Fahrzeugaufbauten und ihre technischen Möglichkeiten Die Vielfalt der Nutzfahrzeuge ist groß. Es wird in der Nutzfahrzeugbranche nach folgenden Bauarten unterschieden: Zunächst nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges: Bis 3,5 t Gesamtgewicht: diese Gewichtsgröße ist interessant, weil diese Fahrzeuge mit dem normalen PKW- Führerschein gefahren werden können. Es sind ca. 1,9 Millionen Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht in Deutschland zugelassen!
Bis 7,49 t: Die ältere Fahrerlaubnis Klasse 3
(PKW) erlaubten das Führen von Transportern bis zu einem Gesamtgewicht von 7,49 t. Aus diesem Grund haben Vermietungsfirmen nach wie vor diese Fahrzeuge in hohen Stückzahlen in ihrem Angebot. Bis 11,99 t: Diese Fahrzeuge brauchen bis heute noch keine Autobahn-Maut zu bezahlen! Bis 40 t: Hierbei handelt es sich um das maximal zulässige Gesamtgewicht von Nutzfahrzeug-Zügen
Kfz-Service: Billig-Portale sind kein tragfähiges Konzept
Ohne große Überraschung nahm der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Berichte über die angekündigte Abwicklung des Werkstattportals Autoscout 24 zur Kenntnis. Die Millionenverluste, von denen in den Meldungen die Rede sei, kämen nicht von ungefähr, so ein Sprecher: „Kaufinteressenten schauen hier und da, aber zur Wartung oder Reparatur bringt man sein Auto fast immer in den Meisterbetrieb seines Vertrauens.“
Auf Kunden, die allein nach dem billigsten Angebot suchen, lasse sich beim Service offenbar kein tragfähiges Geschäftskonzept gründen, so der Sprecher weiter. Hingegen sehe man etwa für das DATWerkstattportal Fairgarage.de, das auf Qualität und transparente Preise setze, weiterhin eine erfolgversprechende Zukunft. Quelle: Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.
Eine weiter Unterscheidung ist die Art des Nutzfahrzeuges: Solo LKW,
LKW mit Zugabe-Anhänger, mit Zentralachsanhänger oder Fahrzeuge mit Sattelanhänger. Nicht zuletzt unterscheiden sich die Fahrzeuge nach der Art der Ladung die transportiert werden soll. Hier kommen Kastenwagen, Fahrzeuge mit geschlossenen Kofferaufbauten, offene Pritschen, Pritschenaufbauten mit Plane, Kipper, Kühlfahrzeuge zum Einsatz.
Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Wirtschaftlichkeit groß geschrieben Heute zählt beim Transporter vor allen Dingen die Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Einsatzbereiche. Ihr Kunde wohnt abseits befestigter Straßen? Irgendwo weit draußen am Ende einer meist schlammigen Straße? Kein Problem: Mit Sprinter, Crafter, und Co. stehen gleich mehrere Modelle zur Auswahl, die es mit jedem normalen Geländewagen aufnehmen können. Jedoch übertrumpfen die Lastesel die „echten“ Geländewagen mit deutlich größeren Laderäumen. Außerdem sorgen große Radstände und interessante Detaillösungen für beachtliches Ladevolumen. Sind spezielle Lösungen für bestimmte Branchen gefragt oder soll der Transporter vollends zur mobilen Werkstatt werden, lohnt sich der Blick in die umfangreichen Zubehörkataloge der Fahrzeugausstatter. Diese verstehen es, Fracht und Werkzeug gut und vor allem sicher zu verstauen. Und bedenkt man, was im Falle eines Unfalles sogar mit leichten Werkzeugen wie einem Schraubenzieher passieren kann, ist der Blick in die Kataloge und das Gespräch mit den Spezialisten auf jeden Fall dringend zu empfehlen. Immer mehr Hersteller gewöhnen ihren Transportern auch gute Manieren an der Zapfsäule an. Mit zum Teil verbauten 100-Liter Kraftstofftanks erzielen die Transporter Reichweiten von bis zu 1400 Kilometern (Werksangabe).
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