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MESSE Frühling

11.-12. märz messe ried

TÄGLICH 10-17 UHR

► Großes Einkaufs- & Beratungsangebot

► Freizeit, Tourismus & Wohlfühlen, Lifestyle und Wohnen

► Vortrags- & Bewegungsarena

Rechtsfolgen Der Ehescheidung

Betreuungsmöglichkeiten

Der 45-jährige Unternehmer M. ist mit der 35-jährigen F. verheiratet. Seit der Geburt ihrer gemeinsamen Kinder, dem 10-jährigen A. und der 3-jährigen B., hat F. ihren tollen Job, bei welchem sie gut verdient hat, aufgegeben, um die Kinder zu betreuen und den Haushalt zu führen. Als zum Vorschein kommt, dass M. seit Längerem mit seiner Sekretärin S. eine Affäre hat, lässt sich F. scheiden.

Welche Betreuungsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich der gemeinsamen Kinder bei einer Scheidung ?

► Genussland OÖ

► Kochshows mit Haubenköchen

► Weinlounge (Samstag, 11. März bis 21 Uhr)

Meist wird nach der Trennung der Kindeseltern ein Elternteil bestimmt, bei welchem sich die Kinder hauptsächlich aufhalten sollen. Dem anderen Elternteil wird je nach Alter der Kinder und den individuellen Umständen ein Kontaktrecht eingeräumt.

In den letzten Jahren haben sich allerdings auch andere Betreuungsmodelle herauskristallisiert, denen durchaus Berechtigung zukommt. Vielfach wird bereits das sogenannte Doppelresidenzmodell gelebt, bei welchem sich die Kinder annähernd gleich viel bei den Elternteilen aufhalten. Dieses Betreuungsmodell erlaubt es beiden Elternteilen, sowohl den Schulalltag als auch die Freizeit mit den Kindern zu gestalten.

► Familenkonzerte (Mai Cocopelli & Bluatschink)

► 2. Innviertler

Spieletage

► Mitmachbereich u.a. Radparcours

Online Tickets

Neben dem Doppelresidenzmodell gibt es auch das Nestmodell, bei welchem die Eltern die Kinder in einer (meist der vorher gemeinsamen) Wohnung betreuen. Derjenige Elternteil, der die Kinder gerade nicht betreut, verbringt die Zeit in seiner eigenen Wohnung. Dieses Modell kommt in der Praxis nur sehr selten vor, da die Eltern hier insgesamt drei Wohnungen benötigen.

Lesen Sie in unserer nächsten Ausgabe in dieser Serie mit Rechtsanwältin Susanne Aigner über die Auswirkungen des Doppelresidenzmodells auf Unterhaltsansprüche!

KONTAKT

Kramlehnerweg 1a

4061 Pasching

Tel.: 07229/23848 office@aigner-rechtsanwalt.at www.aigner-rechtsanwalt.at

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