„Brief aus Berlin“ Nr. 89

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Manfred Grund Mitglied des Deutschen Bundestages

Newsletter „Brief aus Berlin“ Nr. 89 vom 21. Juli 2010 Die PDF-Version | Online unter: http://www.manfredgrund.de/1235.0.html

Berlin, 21. Juli 2010

Inhalte 1. Marktanreizprogramm wieder geöffnet.............................. 1

Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de

2.

Arbeitsmarkt profitiert von richtigen Beschlüssen............ 2

3.

Modelle für Reform der Gemeindefinanzen ...................... 3

4.

Breitband für Thüringen .................................................... 4

5.

Leinefelde auf der EXPO 2010 ........................................... 5

6.

Ab 1. August Mindestlohn in Pflegebranche..................... 5

7.

Video-Depesche Nr. 50 geht online ................................... 6

8.

Überarbeitung meines Webauftritts ................................... 6

9.

Impressum.......................................................................... 6

1.

Marktanreizprogramm wieder geöffnet

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Seit einer Woche können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge für Mittel aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien gestellt werden. Allerdings gilt eine geänderte Förderrichtlinie. In jedem Fall werden sich die Bedingungen für Heizungszuschüsse ändern. Außerdem müssen Anträge, die vom 4. Mai bis 11. Juli gestellt wurden, neu gestellt und nach der überarbeiteten Förderrichtlinie beurteilt werden. Zuvor beim BAFA eingegangene Anträge werden die bekannte Förderung nach den alten Bedingungen erhalten. Bislang noch nicht bewilligte Anträge (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010) werden zügig bearbeitet und ausgezahlt. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen verkürzt die Bearbeitungsdauer!


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Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden. Für folgende Anlagen wird es deshalb ab sofort keine Förderung mehr geben (Ausnahme: Der Förderantrag lag am 3. Mai 2010 beim BAFA vor):   

Anlagen, die in Neubauten errichtet werden, Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.

Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen:   

Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Luft-WasserWärmepumpen Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei Wasser/WasserWärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung: - Solarkollektoren  Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung  Solarkollektoren zur Kälteerzeugung  Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung  innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung) - Biomasseanlagen - Pelletkessel  Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)  Holzhackschnitzelkessel Antragsformulare und die neuen Förderrichtlinien sind unter http://www.bafa.de abrufbar. 2.

Arbeitsmarkt profitiert von richtigen Beschlüssen

Das Ausland spricht vom deutschen „Job-Wunder“. Dabei ist es weniger ein Wunder. Zu einem großen Teil ist die Entwicklung


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nämlich das Ergebnis einer guten Politik. Beispielsweise hat sich die erweiterte Kurzarbeitergeld-Regelung in außergewöhnlicher Weise bewährt. Sie gilt als Brücke über die Krise. Deshalb wird sie zu Recht noch knapp zwei Jahre fortgeführt, bis hoffentlich alle den Weg geschafft haben. Entsprechende Änderungen wurden vor der Sommerpause mit dem Beschäftigungschancengesetz im Bundestag beschlossen. Dieser Erfolg müsste eigentlich auf fruchtbaren Boden fallen. Denn die Sorge vor einem Jobverlust treibt die Deutschen seit mehr als 20 Jahren um. Das bestätigt auch eine aktuelle Untersuchung des Meinungsforschungsinstitutes GfK: zwei Drittel sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Im europäischen Durchschnitt sind es 43 Prozent. Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist nicht nur gut für diejenigen, die wieder Arbeit gefunden haben oder trotz der Tätigkeit in einer Krisenbranche den Arbeitsplatz behalten konnten. Sie wirkt sich auch auf die Sozialkassen aus. Schon 100.000 Arbeitsuchende weniger bedeuten ein Plus von 1,6 Mrd. Euro bei der Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung sind es rund 0,5 Mrd. Euro. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung kommen nochmals mindestens 0,1 Milliarden Euro hinzu. Setzt man diese Zahlen in Relation zu den Entlastungen des Sparprogramms – hier kommen im Rahmen des größten Kraftaktes dieser Art in der Geschichte der Bundesrepublik 5 Mrd. Euro jährlich im Sozialbereich zusammen – wird deutlich, dass der auflebende Arbeitsmarkt ein unverzichtbarer Bestandteil einer erfolgreichen Haushaltskonsolidierung ist. Die Potenziale für weitere Einsparungen im sozialen Sektor wären nämlich äußerst begrenzt. Irgendwann bleiben nur noch „Sparvorschläge“ übrig, bei denen es sich in Wirklichkeit um Kostenverlagerungen handelt. Bisher hat die Politik viel Richtig gemacht. Das darf auch Anlass zur Freude geben. 3.

Modelle für Reform der Gemeindefinanzen

Würde die Gewerbesteuer abgeschafft und durch kommunale Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt, müsste dafür das Grundgesetz geändert werden. Dies erklärte die Bundesregierung auf Fragen im Finanzausschuss.


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Die Bundesregierung berichtete aus der Sitzung der von ihr eingesetzten Gemeindefinanzkommission. Dort wurden drei Modelle zur Stabilisierung der Finanzlage der Kommunen diskutiert. Das „Prüfmodell“ sehe vor, die Gewerbesteuer einschließlich der Gewerbesteuerumlage und der Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer abzuschaffen. Statt dessen bekämen Gemeinden und Städte einen mit Hebesatzrecht ausgestatteten Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer. Dieser Zuschlag soll dem aktuellen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechen (15 Prozent). Die Einkommensteuer-Tarifeckwerte sollen im Gegenzug um 15 Prozent sinken. Durch den Zuschlag bei der Körperschaftsteuer würde sich deren Steuersatz um 9,65 Prozentpunkte auf 24,65 Prozent erhöhen. Alternativ betrachtet wird ein Modell der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Dieses sieht eine Beibehaltung der Gewerbesteuer vor. Der Kreis der Steuerpflichtigen soll um Freiberufler erweitert werden. Die Bemessungsgrundlage steigt um die gezahlten Zinsen. Das dritte Modell stammt von der Stiftung Marktwirtschaft. An die Stelle der Gewerbesteuer trete eine Beteiligung der Kommunen am Lohnsteueraufkommen sowie eine neue kommunale Unternehmensteuer mit Hebesatzrecht. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte den Zwischenbericht. Die Vorgaben des Koalitionsvertrages würden zügig umgesetzt. Auch die FDP-Fraktion bezeichnete den ersten Schritt der Kommissionsarbeit als sehr erfolgreich. Das „Prüfmodell“ sei ohne spürbare Mehrbelastung der Bürger machbar. 4.

Breitband für Thüringen

Der Ausbau schneller Internetverbindungen auch im ländlichen Raum interessiert auch viele Thüringer. Die Landesregierung unter Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hat ein landesweites Markterkundungsverfahren gestartet. Im Thüringer Staatsanzeiger erfolgte eine entsprechende Ausschreibung. Weitere Informationen sind beim Breitbandkompetenzzentrum Thüringen (BKZ) zu bekommen: http://www.thüringen-online.de (Bitte beachten: Die URL mit deutschem Umlaut „ü“ ist korrekt wieder gegeben).


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Im ersten Newsletter des BKZ ist der Landkreis Nordhausen als Beispiel vorgestellt für den Ausbau mit schnellen Internetanschlüssen. 5.

Leinefelde auf der EXPO 2010

Nicht zu übersehen ist auf der EXPO Shanghai die Präsentation des beispielhaften Stadtumbaus von Leinefelde. Tausende Besucher aus China und der Welt können sich davon täglich überzeugen. Der Stadtumbau von Leinefelde war bereits zur Weltausstellung 2000 in Hannover externer Standort für die Umgestaltung sozialistischer Plattenbausiedlungen zu Wohnstandorten mit mehr Lebensqualität. Es ist die Verbindung aus vorhandener Bausubstanz, zukunftsweisender Projektierung, energetischer und ökologischer Modernisierung sowie die Einbindung der Bewohner in den Umbau, die Leinefelde nunmehr zum zweiten Mal EXPO-würdig macht. Mehr erfahren unter http://www.manfredgrund.de/1236.0.html 6.

Ab 1. August Mindestlohn in Pflegebranche

Die Dienst- und Arbeitgeber in der Pflege, also kirchliche und nichtkirchliche Einrichtungen, die Gewerkschaften und die Mitarbeitervertretungen haben einstimmig eine Lohnuntergrenze im Pflegesektor ermittelt. Mit der Mindestlohnverordnung der Bundesarbeitsministerin werden diese Tarifergebnisse für alle Anbieter und alle Beschäftigten ab 1. August 2010 verbindlich. Die Politik vollzieht allerdings den Beschluss der Pflegekommission und legt die Lohnhöhe nicht selbst fest. Verantwortlich bleiben die Tarifpartner. Ich hätte mir gewünscht, dass in Ost und West ein einheitlicher Lohn gelten würde. Denn in den neuen wie den alten Ländern zahlen Beitragszahler die gleichen Sätze und Pflegedienst ist in Deuna ebenso anstrengend oder produktiv wie in Detmold. Ein bundeseinheitlicher Mindestlohn wäre angemessen. Er ist hoffentlich in der Zukunft zu erreichen. Eine Dynamisierung ist bereits vorgesehen. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn sendet ein Signal mit Blick auf den 1. Mai 2011. Arbeitnehmer aus den EUBeitrittsländern in Osteuropa dürfen ab diesem Zeitpunkt hier ihre Leistungen anbieten. Sorgen in der Pflegebranche kann ich


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verstehen. Ich habe im Bundestag für die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz gestimmt, sodass der Mindestlohn auch für osteuropäische Pflegekräfte gelten wird. 7.

Video-Depesche Nr. 50 geht online

Noch ist die 50. Video-Depesche vom Besuch einer Gruppe Kommunalpolitiker aus dem nördlichen Unstrut-Hainich-Kreis noch nicht veröffentlicht. Bis Donnerstag soll das Video für Sie auf meiner Homepage und im YouTube-Kanal freigeschaltet sein. 8.

Überarbeitung meines Webauftritts

In den nächsten Wochen werde ich meine Internetseite umgestalten. Als Besucher sollten Sie davon eigentlich nichts mitbekommen. Unvorhergesehene Probleme könnten jedoch den Zugriff kurzzeitig beeinträchtigen. Dafür bitte ich vorab um Entschuldigung. Im Zuge der Neustruktur werde ich auch den Newsletter überarbeiten. Künftig soll der Versand direkt von der Homepage erfolgen und nicht mehr über den externen Anbieter Webmart (der mir seit fast zehn Jahren gute Dienste geleistet hat). Meine Mitarbeiter sind bemüht, auch diesen Wechsel für Sie möglichst unbemerkt abzuwickeln. Andernfalls ergeht auf diesem Wege ein gesonderter Hinweis an Sie. Zunächst einen schönen Sommer! Auf Wiedersehen im September! 9.

Impressum

Der „Brief aus Berlin“ für Bürger, Medien, Verwaltungen und Unternehmen mit aktuellen Infos aus der Bundespolitik. Herausgeber: Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1, 11011 Berlin Ich bin der Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 189 Eichsfeld Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I.


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Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 

Bestellen Sie auch den Newsletter der Thüringer CDUBundestagsabgeordneten: http://www.landesgruppe.de

Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen den Newsletter mit Quellenangabe gern weiter geben. Fragen | Kritik | Lob: manfred.grund(at)bundestag.de http://www.manfredgrund.de/4.0.html Homepage MySpace Twitter Flickr YouTube

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Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich ab dem 7. September 2010. V.i.S.d.P.: Manfred Grund, MdB Für Ihre Rückfragen: Ralf Kothe E-Mail: manfred.grund(at)bundestag.de


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