BERLIN-TICKER Nr. 144 vom 14. M辰rz 2013 Als elektronische Version unter: http://qr.net/kdGH
INHALTE 1. Neuauflage des Schlachteessens .................................................2 2.
Neue Homepage ist online ...........................................................2
3.
Keine Gefahr f端r unser Wasser.....................................................2
4.
Bessere Regelungen beim Fracking zum Schutz der Umwelt ...3
5.
Zehn Jahre nach der Agenda.........................................................4
6.
Was ist erforderlich f端r wirkliche Nachhaltigkeit?.....................5
7.
Ausbau der Stromnetze nimmt Konturen an..............................8
8.
Anstieg der Kosten der Energiewende begrenzen.....................8
9.
Newsletter f端r Kommunen: Rechtsanspruch besteht................8
MANFRED GRUND MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
1.
Das traditionelle Schlachteessen der MIT beginnt morgen 19 Uhr in Birkungen
Neuauflage des Schlachteessens
Das traditionelle Schlachteessen der Mittelstandsvereinigung MIT findet morgen in der Festhalle Siechen in 37327 Birkungen (Ortsteil der Stadt Leinefelde-Worbis) statt. Hauptredner wird mit Philipp Mißfelder der außenpolitische Sprecher der CDU/CSUFraktion im Deutschen Bundestag und Bundesvorsitzende der Jungen Union sein. Ehrengäste sind Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und Georgiens Botschafterin Gabriela von Habsburg. Die Halle ist ausgebucht. Wegen des sehr großen Interesses ist ein Zutritt nur nach Anmeldung möglich. http://qr.net/kdG7 2.
Neue Homepage ist online
Die im letzten Newsletter bereits angekündigte neue Homepage ist am 1. März 2013 online gegangen. Künftig finden Sie aktuelle Beiträge unter www.manfred-grund.de Meine alte Internetseite bleibt parallel online. Sie finden diese unter www.manfredgrund.de. Bitte aktualisieren Sie Ihre Lesezeichen und Abos, wenn Sie RSS-Feeds nutzen.
2 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
3.
Keine Gefahr für unser Wasser
Auf europäischer Ebene wird der Richtlinienentwurf zur Konzessionsvergabe novelliert. Berichterstattungen führten zu der Annahme, dass unser Trinkwasser privatisiert und damit zur teuren Handelsware werden würde. Dies ist zurück zu weisen! Bisher müssen Kommunen Dienstleistungskonzessionen nicht EU-weit ausschreiben. Sie sind allerdings an die allgemeinen Grundsätze des EU-Vertrags gebunden, die selten nur eingehalten werden. Nach den Vorschlägen der Kommission und nach zahlreichen Gerichtsentscheidungen auch in Deutschland soll sich dies nun ändern. Die Richtlinie sieht keineswegs, wie oft behauptet wurde, eine allgemeine „Liberalisierung“ der Trinkwasserversorgung vor. Nur dann, wenn eine Kommune selbst entschieden hat, die Stadtwerke – teilweise oder insgesamt zu privatisieren bzw. Dritte zu beauftragen, gelten die neuen Regeln, und zwar nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der Richtlinie abgeschlossen werden. Die Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass es den Kommunen selbst überlassen bleibt, zu entscheiden, wie sie ihre Dienstleistungen organisieren: 1) Die Richtlinie lässt kommunale Eigenbetriebe vollkommen unangetastet: Wenn eine Kommune Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (wie z. B.
Trinkwasserversorgung) selbst erbringt, fällt sie überhaupt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. 2) Selbst wenn die Kommune in ihren Stadtwerken einen privaten Partner hat, die Kommune in den Stadtwerken aber einen beherrschenden Einfluss ausübt, bleiben Konzessionen aus dem Anwendungsbereich ausgenommen, wenn die Stadtwerke ihr Geschäft auf dem Gebiet der Kommune erbringen.
Unsere Wasserversorgung steht nicht vor einer Liberalisierung
3) Nur für den Fall, dass die teilprivatisierten Stadtwerke mehr als 20 % ihres Geschäfts außerhalb ihrer eigenen Kommune erbringen, müssen Dienstleistungen künftig – genau so wie öffentliche Aufträge schon bislang – ausgeschrieben werden. 4) Stadtwerke mit privater Beteiligung, die sich auf das Gebiet der Kommune beschränken, wollen CDU und CSU vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen. Da die Entscheidungsfreiheit der Kommunen nicht eingeschränkt wird, entspricht der Vorschlag den Anforderungen der Subsidiarität ebenso wie unserer Forderung nach Vielfalt der Möglichkeiten bei der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge. Allerdings ist klar: Wer sich auf den Markt begibt oder einen privaten Partner bei den Stadtwerken als Miteigentümer aufgenommen hat, wird unter den o. g. Umständen eine öffentliche Ausschreibung vornehmen müssen, um in
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diesem Falle allen privaten Betreibern die gleichen Chancen zu geben und die Steuerund Gebührenzahler zu schützen sowie Transparenz der Verträge zu ermöglichen. Ende Februar 2013 hat Kommissar Michel Barnier angekündigt, Artikel 1 der Richtlinie um den Hinweis zu ergänzen, dass es ausdrücklich nicht das Ziel der Richtlinie ist, den Wassermarkt zu privatisieren, sondern dass Wasser auch künftig als öffentliches Gut anzusehen ist. 4.
Bessere Regelungen beim Fracking zum Schutz der Umwelt
Strom aus Wind und Sonne fällt unregelmäßig und unplanbar an. Zum Ausgleich der Schwankungen werden hocheffiziente Gaskraftwerke benötigt. Deutschland sitzt auf Gasreserven, konnte diese aber bislang nicht ausbeuten. Das Gas könnte mittels Fracking gewonnen werden. Fracking ist in Deutschland umstritten. Welche Vorteile sprächen dafür? Die geschätzte Menge Erdgas beträgt 2,3 Billionen m3. Bei einem Jahresverbrauch von 86 Milliarden Kubikmetern könnte dieses Gas für rund 25 – 30 Jahre ausreichen. Die Politik beschäftigt sich mit Fracking, um von Erdgas-Lieferungen aus Russland oder dem Nahen Osten unabhängig zu sein. Die Proteste dagegen nehmen wir in der Union ernst. Wir meinen, der Rechtsrahmen sollte wie folgt präzisiert werden:
In Wasserschutzgebieten ist Fracking auszuschließen! Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend vorgeschrieben, auch für die Chemikalien sowie die zurückfließende Mischung aus Lagerstätten- und Frackwasser. Einvernehmen der Wasserbehörden ist Voraussetzung. Es bleibt zu diskutieren, ob und inwieweit Regelungen bei Tiefen-GeothermieVorhaben erforderlich sind.
Verschiedene Gutachten haben das Thema Fracking beleuchtet (hier ein Yellow Paper des Infodienstes EurActiv: http://qr.net/keXd)
4 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat mit den beteiligten Ministerien folgende Änderungen noch in dieser Legislaturperiode vereinbart: Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung: in Wasserschutzgebieten und in Heilquellenschutzgebieten soll Fracking generell verboten werden. Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Zulassung nur nach einer UVP von Fracking-Technologien inklusive der Probebohrungen. Die UVP erfolgt unter Einbeziehung der Meinung der Öffentlichkeit und der Umweltbehörden. Bei der UVP findet auch eine Überprüfung der eingesetzten Chemikalien statt. Verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung: mit öffentlicher Auslegung von Antragsunterlagen: Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen durch Bürger
und Umweltverbände, öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung, Antragsunterlagen von Vorhaben sind im Internet zu veröffentlichen. Erweiterte Beteiligungsrechte der Wasserbehörden: Im Wasserhaushaltsgesetz werden die Beteiligungsrechte der Wasserbehörde gestärkt. Es wird ein technisches Regelwerk erarbeitet, das technische und betriebliche Anforderungen für ein gefahrloses Fracking formuliert. Die Entwürfe zur Änderung der UVP-BergbauVerordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes sollen von der Bundesregierung am 10. April 2013 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Dieses Verfahren soll vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 abgeschlossen sein. 5.
Zehn Jahre nach der Agenda
Vor zehn Jahren stellte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die „Agenda 2010“ vor. Es war seine radikale Abkehr der fünfjährigen rot-grünen „Wohlfühlpolitik“, die Deutschland fast ruiniert hätte. Die „Agenda 2010“ hatte einen wesentlichen Anteil daran, dass der Arbeitsmarkt wieder Schwung aufnehmen konnte. Neue Arbeit sorgte auch für neue Einnahmen in der Steuerkasse und den Sozialversicherungen.
Diese Woche hat die SPD den Entwurf eines Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2013 präsentiert. Es ist ein Zeugnis der politischen Unvernunft. Ebenso ist es familien- wie mittelstandsfeindlich.
Das Wahlprogramm der SPD widerspricht den bisherigen Überzeugungen des Kandidaten. Welche Politik würde er tatsächlich umsetzen? Die SPD will den Bürgerinnen und Bürgern tief in die Taschen greifen. Das verdient den Titel Abstiegsprogramm!
Warum? Trotz der demographisch eindeutigen Situation Deutschlands will die SPD die Rente mit 67 praktisch wieder aushebeln und wird damit zu einer Gefahr für die Generationengerechtigkeit. Sie will politisch ausgehandelte Mindestlöhne und schaltet damit den Sachverstand der Tarifpartner aus. Sie will doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglichen und damit ein wichtiges Instrument der Integration in einer kulturell immer heterogeneren Bevölkerung aus der Hand legen. Sie will das Betreuungsgeld abschaffen und Eltern damit die von uns endlich durchgesetzte Wahlfreiheit wieder beseitigen. Kandidat Peer Steinbrück macht Familien mit mehr als 3.000 Euro Einkommen zum steuerpolitischen Steinbruch. Wer in die Ausbildung seiner Kinder investiert, soll dafür kein Kindergeld mehr erhalten. Die Sparer will die SPD durch eine Erhöhung der Abgeltungssteuer von 25 auf 32 Prozent bestrafen.
5 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
6.
Was ist erforderlich für wirkliche Nachhaltigkeit?
Das Schlagwort der „Rente mit 69“ findet sich in einem aktuellen Bundestags-Dokument. Dies wird zu Irritationen und Ablehnungen führen. Aber: 1) Es handelt sich nicht um einen Gesetzentwurf. 2) Es plant niemand, die „Rente mit 69“ einzuführen. Was also hat es damit auf sich? Die Enquetekommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ hat sich in ihrer mehrjährigen Arbeit auch mit der Frage der Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigt. Es geht um Nachhaltigkeit, also alle Auswirkungen unseres Lebens auf die Umwelt aber auch auf die gesellschaftlichen Strukturen kommender Generationen. In einem Bericht der Enquetekommission wird eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre auf lange Sicht vorgeschlagen. Unter Verweis auf Vorschläge des Sachverständigenrats heißt es in einer Passage über finanzielle Risiken, die in der demographischen Entwicklung wurzeln:
„So würde ein über das Jahr 2029 hinausgehender Anstieg auf 69 Jahre im Jahre 2060 die Tragfähigkeitslücke der öffentlichen Haushalte voraussichtlich um 0,7 Prozentpunkte reduzieren.“
deshalb in Zweckgesellschaften auslagern, um eine schärfere Regulierung zu umgehen. Die Enquetekommission des Bundestages verlangt überdies eine europäische Bankenaufsicht mit „echten Durchgriffsrechten“.
Trotz Kritik (in Sondervoten deutlich gemacht) an diesem Konzept stimmten neben der Koalition auch SPD, Linke und Grüne am Montag zum Abschluss der Beratungen über einen von der Projektgruppe 4 unter Leitung von Edelgard Bulmahn (SPD) erarbeiteten Bericht dieser Expertise insgesamt zu.
Wie es in dem Bericht heißt, sind eine Reduzierung der Arbeitslosenzahlen, eine Ausweitung der Berufstätigkeit Älterer, eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote und eine Förderung der Zuwanderung nötig, um die „Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen“ in Deutschland zu sichern. Die Politik der Schuldenbremse wird, abgesehen von der Linksfraktion, positiv bewertet. Keine Mehrheit fand die Forderung von SPD, Linken und Grünen, zur Stabilisierung der Staatsfinanzen und zur Sicherstellung der Finanzierung öffentlicher Aufgaben auch die Staatsquote und damit die Einnahmen der öffentlichen Hand zu erhöhen, etwa über eine Anhebung des Spitzensteuersatzes und eine „angemessene Vermögensbesteuerung“.
Für Enquete-Vorsitzende Bulmahn markiert der Bericht der Projektgruppe 4 einen Erfolg der gesamten Enquetekommission: „Wir wollen Nachhaltigkeit nicht nur in Sonntagsreden proklamieren, sondern konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieses Prinzips präsentieren.“ Die langfristigen Handlungsoptionen in der Rentenversicherung waren nicht alleiniges Thema. Auf die Notwendigkeit tiefgehender Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte haben sich Koalition und Opposition gemeinsam geeinigt. Zu diesen Forderungen gehören deutlich höhere Eigenkapitalquoten bei Banken als international bislang geplant, bei systemrelevanten Kreditinstituten sollen noch strengere Anforderungen gelten. Verbriefungen von Krediten sollen nach dem Willen der Kommission erschwert werden. Vorgeschlagen wird zudem eine Regulierung der Schattenbanken: Es dürfe nicht geduldet werden, dass Banken ihre Aktivitäten allein 6 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
Umweltpolitisch herrschte wiederum weithin Einigkeit zwischen Koalition und Opposition bei der Zielsetzung, die Chemieindustrie in stärkerem Maße an der Leitlinie des nachhaltigen Wirtschaftens auszurichten. Schon in der Vergangenheit hätten technische Normen, Standards und Grenzwerte einen Prozess hin zu Energie- und Ressourceneffizienz ausgelöst, der mit zu einer starken internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Chemiebranche beigetragen habe. Zum Maßnahmenkatalog der Enquetekommission zählt unter anderem die Forderung, den
Einsatz von fossilen Rohstoffen durch die vermehrte Verwendung von Biomasse weiter zurückzudrängen. Mit Blick auf die Reduzierung von Treibhausgasen plädiert die Kommission in der Klimapolitik für eine Reform des EUEmissionshandels, etwa über eine Verknappung von Emissionszertifikaten. Der Bericht ist noch nicht online verfügbar.
Die Zukunft der Rentenversicherung ist ein stets heiß diskutiertes Thema
7 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
7.
Ausbau der Stromnetze nimmt Konturen an
Für den bundesweiten StromnetzEntwicklungsplan regelt die Koalition zügig alle notwendigen Schritte. Maßnahmen zur beschleunigten Planung gelten den wichtigen Höchstspannungsleitungen für den Offshore-Windstrom aus dem Norden für die Verbrauchszentren im Süden und Westen. Ebenso ermöglichen Union und FDP erstmals größere Pilotprojekte zur Erdverkabelung. Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler hat heute in einer Regierungserklärung die Vorstellungen für eine starke Energieinfrastruktur in Deutschland erläutert. Er wies vor allem die Nörgeleien der Opposition zurück. Wir wollen den Erfolg der Energiewende! 8 | „Berlin Ticker“ des Abgeordneten Manfred Grund
8.
Anstieg der Kosten der Energiewende begrenzen
Dass es notwendig ist, Subventionen für Erneuerbare Energien zu bremsen, zeigen die Kosten im letzten Jahr. Die Ökostromerzeuger erhielten 2012 erstmals rund 20 Milliarden Euro. Die zur Abnahme des Stroms verpflichteten Netzbetreiber erzielten damit an der Strombörse lediglich knapp drei Milliarden Euro. Der Subventionsanteil – bezahlt vor allem von privaten Verbrauchern – belief sich somit auf 17 Milliarden Euro = 85 Prozent. Der weitere ungebremste Ausbau der erneuerbaren Energie ohne Konsequenzen in der Vergütungsstruktur würde Strom binnen kurzer Zeit völlig unbezahlbar werden lassen. Deshalb ist richtig, dass die Bundesregierung handelt.
9.
Newsletter für Kommunen: Rechtsanspruch besteht
Für den Rechtsanspruch der Eltern für die Kleinkindbetreuung ab 1. August fehlen bundesweit knapp 12.000 Plätze. Dies hat der Deutsche Landkreistag mitgeteilt. Diese Richtigstellung ist zu begrüßen, weil mit Horrormeldungen von bis zu 220.000 fehlenden Plätzen viele Eltern verunsichert wurden. Die CDUgeführte Bundesregierung hat alles getan, um das Ziel des flächendeckenden Ausbaus der Kleinkindbetreuung zu erfüllen. Ausführlich berichtet der neue Newsletter „Kommunal relevant“ auch über Mobilfunk-Standorte, Wohnungsbau und Demografie: http://qr.net/kdHz (PDF 1,2 MB)
Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin (030) 22778014 manfred.grund@bundestag.de http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen Inhalte des Newsletters mit Quellenangabe gern weiter geben. Bildnachweis: Mit freundlicher Genehmigung Yvonne Binder (Seite 2 und 3).