Manfred Grund, MdB
BERLIN TICKER Nr. 176 vom 27. November 2014
Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de
Inhalte Editorial: Historisch ................................................................................. 1 Intensive Debatte zum Bundeshaushalt .............................................. 2 Zahl der Arbeitssuchenden erneut gesunken ..................................... 5 Ab 2015 gilt nur noch die neue Gesundheitskarte ............................ 5 Fracking ...................................................................................................... 6 Helene-Weber-Preis für Kommunalpolitikerinnen ............................ 8 Zahl der Woche: 2.154 ............................................................................. 9
Editorial: Historisch Während die Große Koalition in Berlin gerade mit dem ersten ausgeglichenen Haushalt seit Jahrzehnten das Vertrauen in Deutschlands Stabilität stärkt, macht sich in Thüringen eine Koalition der
1
BERLIN TICKER
Wahlverlierer daran, neue Ausgabenprogramme anzukündigen. Mögen andere in dem Wahlergebnis einen Auftrag sehen, einen Linken zum Ministerpräsidenten wählen zu dürfen. Ich teile die Sorge, die die Menschen
am 9. November auf dem Erfurter Domplatz zum Ausdruck gebracht haben. Es geht um die Beurteilung der DDR als Unrechtsstaat. Nicht nur, weil freie Wahlen, freie Meinungsäußerung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit mit Wohnsitzund Reisefreiheit jedem Bürger verweigert wurden. Sondern weil Stacheldraht, Grenzanlagen, Schießbefehl und führende Rolle der SED Ausdruck und Folge einer Ideologie waren, auf die sich die Mitglieder der sogenannten Linken noch heute gern berufen. Der ideologisch begründete Gestaltungsanspruch für alles und jeden ist das Problem – bis heute. Deshalb begrüße ich es, wenn am Vorabend der Ministerpräsidentenwahl am Landtag in Erfurt Thüringer Bürger gegen die Wahl eines
Politikers der Linken demonstrieren wollen. Wenn auch die Erklärungen von Rot-Rot-Grün in Thüringen bürgernah, modern und optimistisch klingen, ist zu warnen vor neuen Ausgabeprogrammen. Es ist nicht Aufgabe der Landespolitik, neue Sozialstaatsprogramme zu erfinden. Die erwarteten Haushaltsüberschüsse kommen nicht. Die Vorfreude auf das Weihnachtsfest war wohl Grundlage für den rotrot-grünen Koalitionsvertrag. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, für eigene Versprechungen nur auf die konsolidierten Kassen in Berlin zu schielen. Der Bund wird keine rot-rot-grünen Wunschlisten in Thüringen alimentieren! Ihr
Intensive Debatte zum Bundeshaushalt Der nächste Bundeshaushalt hat den Bundestag seit September intensiv beschäftigt. Eine ganze Woche lang wurde nochmals debattiert und morgen wird das Zahlenwerk beschlossen. Als das letzte Mal ein ausgeglichener Bundeshaushalt beschlossen wurde, tagte das Parlament noch in Bonn und die Fernsehübertragung wurde in schwarz-weiß ausgestrahlt. Deutschland schrieb das Jahr 1969. 45 Jahre später darf der ausgeglichene Haushalt wirklich historisch genannt werden. Der Bund wird 2015 mit 299,1 Milliarden Euro weniger ausgeben als 2010 (damals 303,7 Mrd. Euro). Der Bundestag selbst senkt seine eigenen Ausgaben 2015 um 1,3 Millionen auf 801 Millionen Euro.
2
BERLIN TICKER
Erstmals seit viereinhalb Jahrzehnten will der Bund 2015 auf neue Schulden verzichten und mit dem Geld auskommen, das ihm Bürger und Betriebe über Steuern, Beiträge und Gebühren zur Verfügung stellen. Eine verlässliche, eine berechenbare Finanzpolitik ist das Fundament für die wirtschaftliche Entwicklung. Die Menschen und die Märkte müssen wissen, wie es weiter geht. Nur wenn es dauerhaft gelingt, die einer älter werdenden Gesellschaft innewohnende Dynamik der Sozialausgaben zu begrenzen, wird sich die „Schwarze Null“ auf längere Sicht halten lassen. Trotzdem investiert der Bund und hilft den Kommunen: in den Jahren 2015 bis 2017 sind jeweils 1 Milliarde Euro vorgesehen. Dazu ist geplant, den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sowie für Heizung auf 500 Millionen Euro zu erhöhen. Für Kommunen in Thüringen sind das geschätzt 23 Mio. Euro pro Jahr > siehe auch „Berlin Ticker“ 172 vom 2. Oktober 2014. Im Hinblick auf den Anstieg der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen wird der Bund neben den Entlastungen, die bereits mit der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, dem Freizügigkeitsgesetz EU und der kostenlosen Überlassung von Liegenschaften des Bundes verbunden sind, den Ländern einen substanziellen Vorschlag unterbreiten.
Wir halten Wort: Keine neuen Steuern!
Die Kommunen werden durch den Bund dauerhaft entlastet. Auch die leicht sinkenden Konjunkturschätzungen für das nächste Jahr berücksichtigt der neue Bundeshaushalt. Ein Augenmerk setzt der Bildungsetat, der sich seit Antritt von Bundeskanzlerin Angela Merkel 2005 mehr als verdoppelt hat. Der Bund übernimmt die Gesamtkosten für das BAföG von Schülern und Studierenden. Der größte Etat verbleibt mit 125,5 Milliarden Euro bei Arbeit und Soziales (im Vergleich: Wirtschaft: 7,3 Milliarden Euro). Zusätzliche Ausgaben sind für das Arbeitslosengeld II, die Kosten der Unterkunft sowie das Elterngeld vorgesehen. Der Bund spart nicht zu Lasten von sozial Schwachen und künftigen Generationen! Mit dem Bundeshaushalt 2015 hält die Union auch ein zentrales Wahlversprechen ein: Die Ausgaben werden ohne Steuererhöhungen finanziert!
3
BERLIN TICKER
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben mit Änderungsanträgen den Regierungsvorschlag in einigen Punkten verändert: Innere Sicherheit Die Bundespolizei erhält zusätzlich 200 Stellen für den Schutz der zivilen Luftfahrt. Zusätzliche 5 Millionen Euro stellen wir für Schutz- und Einsatzbekleidung bereit. Weitere zusätzliche Mittel investieren wir in sichere Datennetze des Bundes. Auch den Etat für den Katastrophenschutz stockten CDU/CSU und SPD um 5 Millionen Euro auf. Humanitäre Hilfe Das Auswärtigen Amt bekommt 400 statt 187 Millionen Euro (Regierungsentwurf) für humanitäre Hilfe. Damit soll auf die weltweiten Krisen reagiert werden können. Kultur und Medien Um 130 Millionen Euro auf 2,2 Milliarden Euro steigen die Ausgaben für Kultur. Das Denkmalschutzprogramm für nationale bedeutsame Kulturdenkmäler profitiert, auch für das BauhausJubiläum wurden nochmals mehr Gelder vorgesehen. Die Deutsche Welle bekommt ebenso mehr Geld. Verkehr Der Entwurf der Regierung wurde bei Lärmschutzmaßnahmen (Bahn und Bundesfernstraßen) aufgestockt. Auch für Radwege an Bundesstraßen soll es bessere Bedingungen geben. Personal Das Personal von Bundeswehr bis zu den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sinkt 2015 planmäßig um 1.100 Personen auf 248.400 Stellen. Trotzdem haben wir 350 neue Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt, um Asylverfahren zu beschleunigen zu können. Zum Vergleich: In der alten Bundesrepublik vor 1990 standen 301.500 Bürger im Bundesdienst. Zur weiteren Stärkung des Wachstums werden wir für die Jahre 2016, 2017 und 2018 insgesamt 10 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen bereitstellen. Über die Verwendung der Mittel wird im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eckpunkte für den Haushalt 2016 entschieden.
4
BERLIN TICKER
Zahl der Arbeitssuchenden erneut gesunken Positive Meldungen verschickte heute die Arbeitsagentur Nordhausen. Die milden Temperaturen im Herbst sorgten für einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit in Nordthüringen. Die Zahl der Menschen ohne Arbeit ging zum Vormonat leicht um -0,2 Prozent (-20) auf 10.613 zurück. Gegenüber dem Vorjahr sank die Arbeitslosigkeit um -7,2 Prozent (-820). Im Landkreis Eichsfeld nahm die Arbeitslosigkeit nochmals ab: 2.670 Personen waren arbeitslos gemeldet, -2,3 Prozent (-63) weniger als vor vier Wochen und -6,0 Prozent (-171) weniger als im Vorjahr. 300 Personen mehr als letztes Jahr werden durch Qualifizierung oder durch Arbeitsgelegenheiten unterstützt. Karsten Froböse, Chef der Nordhäuser Arbeitsagentur, erklärte: „Im Ergebnis suchen 500 Personen weniger als vor einem Jahr einen wettbewerbsfähigen Arbeitsplatz. Das ist eine gutes Ergebnis.“
Ab 2015 gilt nur noch die neue Gesundheitskarte Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst spätestens zum Jahreswechsel die Versichertenkarte ab. Dann können gesetzlich Versicherte nur mit der neuen Karte zur Behandlung zum Arzt gehen. Das mit der Karte verknüpfte System der Telematikinfrastruktur sei komplex und werde schrittweise eingeführt, erklärt die Bundesregierung (Drucksache 18/3235). Die Daten sind bei Verlust der Karte noch weiter verfügbar, weil sie auch bei den „behandelnden Leistungserbringern vorhanden“ seien. Die medizinischen Daten werden dabei den Angaben zufolge verschlüsselt gespeichert. Nur mit dem individuellen Schlüssel, der auf der Karte abgelegt sei, könnten die Daten lesbar gemacht werden. Der Versicherte autorisiere jeweils den Zugriff auf die Daten mit einer PIN. Von diesem Verfahren seien nur die Notfalldaten ausgenommen. Da außer dem Patienten niemand über den Schlüssel für die Karte verfüge und es auch keinen „Generalschlüssel“ gebe, könnten Unberechtigte nicht auf die sensiblen medizinischen Informationen zugreifen.
5
BERLIN TICKER
Fracking Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für ein Gesetzes- und Verordnungspaket zu dem umstrittenen Thema Fracking vorgelegt. Mit Fracking soll die Gewinnung von Erdgas hierzulande durch Erzeugung von Rissen im Gestein mittels hydraulischen Drucks ermöglicht werden. Die USA nutzen Fracking intensiv. Damit sank die Abhängigkeit von Importen, was derzeit auch in Deutschland zu sinkenden Benzin- und Energiepreisen führt. Allerdings sind die Erfolge in den USA mit zum Teil erheblichen Umweltschäden erkauft. Die deutsche Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bevölkerung sehr ernst. Deshalb geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit bei neuen Regelungen. Der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers steht an erste Stelle. So will es bereits der Koalitionsvertrag. Das so genannte „unkonventionelle Fracking“ wird ohne Befristung verboten. Möglich soll die wissenschaftliche Untersuchung der Erdgasgewinnung mittels FrackingTechnologie in Deutschland bleiben. Im Lichte neuer Erkenntnisse wäre dann neu zu entscheiden. Diese Leitlinien legte die Bundesregierung zur öffentlichen Diskussion vor:
6
BERLIN TICKER
Das Fracking wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutzund Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung verboten. Den Ländern wird die Möglichkeit eingeräumt, darüber hinaus auch in der Umgebung von sensiblen Wasserentnahmestellen Verbote zu erlassen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
Eine Verwendung „umwelttoxischer“ Stoffe für jede Art des Frackings wird ausgeschlossen. Alle eingesetzten Gemische müssen veröffentlicht werden. Das Grundwasser ist ständig zu überwachen.
Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas im Schiefer- und Kohleflözgestein („unkonventionelles Fracking“) oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wird generell
und auf unbestimmte Dauer verboten. Damit wird das nutzbare Grundwasser umfassend geschützt. Erlaubt sind wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen. Hierfür gelten strenge Anforderungen, so zum Beispiel das Verbot des Einsatzes von wassergefährdenden Frackflüssigkeiten.
Nach 2018 können nur dann Genehmigungen für kommerzielle Bohrungen in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern Tiefe erteilt werden, wenn Erprobungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden und eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Sachverständigen anerkannter Forschungseinrichtungen und Behörden mehrheitlich die grundsätzliche Unbedenklichkeit hinsichtlich der Umweltauswirkungen bestätigt und weitere strenge Anforderungen zum Beispiel an die Unbedenklichkeit der Frackflüssigkeiten erfüllt sind. Eine solche Genehmigung liegt in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden in den Ländern. Erst die Zukunft wird zeigen, ob der Einsatz der FrackingTechnologie im Schiefer- und Kohleflözgestein umweltverträglich möglich sein wird.
7
BERLIN TICKER
Auch an das konventionelle Fracking im Sandgestein, das schon 320 Mal in Deutschland durchgeführt wurde, werden strenge Anforderungen gestellt. Diese Restriktionen beziehen sich insbesondere auf den Stoffeinsatz, die Vermeidung nachteiliger Wasserveränderungen und die Überwachung.
Die federführenden Bergbehörden müssen bei allen Zulassungen zum Fracking das Einvernehmen mit den Wasserbehörden herstellen.
An die Entsorgung von Rückflüssen und Lagerstättenwasser werden höchste Anforderungen nach dem Stand der Technik gestellt. Ein Verpressen in den Boden ist nur dann zulässig, wenn es unbedenklich und umweltfreundlicher ist als andere Entsorgungsmöglichkeiten. Zurückfließende Frackfluide dürfen nicht untertägig eingebracht werden.
Eine UVP-Pflicht – und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Frackingmaßnahmen sowie für die Entsorgung von Rückfluss und Lagerstättenwasser –wird in die UVP-Verordnung Bergbau eingeführt.
Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von FrackingMaßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen können, soll den Unternehmen auferlegt werden.
Das Gesetzes- und Verordnungspaket muss innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Danach erhalten Länder und Verbände ausreichend Zeit zur Stellungnahme. Die CDU-geführte Landesregierung in Thüringen hat bereits vor mehr als einem Jahr erklärt, die ihr gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, um Fracking in Thüringen auszuschließen. Mein Nordhäuser Landtagskollege Egon Primas hat dazu als für Umweltfragen zuständiger stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion gerade klargestellt: „Die Gewinnung von Erdgas mit dieser Technologie darf nur in Frage kommen, wenn Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können. Der Schutz von Umwelt und Natur und natürlich der Trinkwasserschutz hat für uns absoluten Vorrang.“
Helene-Weber-Preis für Kommunalpolitikerinnen Helene Weber ist eine der vier Mütter des Grundgesetzes, die maßgeblich zur Verankerung des Artikel 3 beigetragen haben: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“. Sie gibt ihren Namen für die Auszeichnung von engagierten Neueinsteigerinnen in der Kommunalpolitik unabhängig vom Lebensalter. Der Preis wird am 28. Mai 2015 in Berlin zum dritten Mal verliehen. Die Vorschlagsfrist für eine geeignete Bewerberin endet am 19. Januar 2015. Da das Familienministerium nur Vorschlage aus den Reihen der Bundestagsabgeordneten akzeptiert, bitte ich Sie, mir bis zum Jahresende Vorschläge zukommen zu lassen. Die betreffenden Kommunalpolitikerinnen sollten in der ersten oder
8
BERLIN TICKER
maximal in der zweiten Wahlperiode ein Mandat ausüben. Diese Auswahlkriterien werden angelegt:
Umfang des politischen Engagements Umfang des zivilgesellschaftlichen Engagements Besondere kommunalpolitische Leistungen Umfang und Qualität des frauen- und gleichstellungspolitischen Engagements Vorbildfunktion: Ausstrahlungskraft als Persönlichkeit und Beitrag zum Helene Weber-Kolleg
Die 15 Preisträgerinnen werden von einer unabhängigen Jury, der das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorsitzt und die mit Vertreter/innen der politischen Stiftungen, der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Frauenrates sowie mit einer Helene WeberPreisträgerin besetzt ist, ausgewählt.
Zahl der Woche: 2.154 Wegen Steuerhinterziehung sind von den Gerichten im vergangenen Jahr insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafen verhängt worden. Quelle: Bundesregierung auf Drucksache 18/3242
Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin (030) 22778014 manfred.grund@bundestag.de http://www.manfred-grund.de f https://www.facebook.com/manfredgrund Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch nicht bearbeiten
9
BERLIN TICKER
oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 172.