Der 82. Newsletter „Brief aus Berlin“

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Manfred Grund Mitglied des Deutschen Bundestages

Newsletter „Brief aus Berlin“ Nr. 82 vom 28. April 2010 Die PDF-Version | Online unter: http://www.manfredgrund.de/1197.0.html

Berlin, 28. April 2010

Inhalte 1. Klausur Fraktionsvorstand................................................. 1

Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-78014 Fax: +49 30 227-76374 manfred.grund@bundestag.de

2.

Neues Paket für den Arbeitsmarkt ..................................... 2

3.

Renteneckwerte 2010 ......................................................... 3

4.

Änderungen beim Gesetzentwurf für EEG-Novelle ........... 4

5.

Gewalt gegen Polizisten ahnden ........................................ 5

6.

Newsletter der Landesgruppe ............................................ 6

7.

Impressum.......................................................................... 7

1.

Klausur Fraktionsvorstand

Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Zu Beginn der Woche tagte der Vorstand von CDU/CSU in Brüssel. Die Fraktionsspitze hat sich dort Leitlinien für die kommenden Auseinandersetzungen aufgestellt. Als größte Fraktion im Deutschen Bundestag werden CDU und CSU auch künftig ihrem Auftrag gerecht werden, politische Debatten zu ermöglichen, die Regierung bei ihren Plänen zu begleiten und zugleich zu kontrollieren. Wichtigstes Thema war natürlich der Umgang mit dem hochverschuldeten Griechenland. Das EU-Mitglieds- und EuroLand ist vom finanziellen Zusammenbruch bedroht. Deshalb hat die Regierung von Giorgos Papandreou die anderen EU-Länder um Hilfe gebeten. Die EU hat im Vorfeld auf Vorschlag der deutschen Bundesregierung eine Beteiligung des Internationalen Währungsfonds eröffnet. Heute sprechen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble mit dem Präsidenten des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, sowie dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Jean-Claude Trichet, über die Krise.


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Der Bundestag muss etwaigen Krediten an Athen zustimmen. Am kommenden Montag soll in einer Sondersitzung der Haushaltsausschuss einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Kenntnis nehmen und beraten. Mit der Opposition wurde vereinbart, die Fraktionen am Dienstag über die Frage einer Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag bereits am Mittwoch entscheiden zu lassen. So könnte bis zum 19. Mai eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Am 19. Mai laufen Zahlungsziele für Griechenland ab. Wir erfahren, dass Währungsstabilität Voraussetzung einer soliden Wirtschaftsentwicklung ist. Damit werden aus Griechenlands Schulden unsere Probleme. Natürlich hat Griechenland als hilfesuchender Partner eine Bringschuld. Das Land muss sparen und ehrliche Zahlen vorlegen. Leider gibt es keine Alternative zur Hilfe. Doch ist es besser, Griechenland unter die Arme zu greifen, als den Euro zu riskieren. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Volker Kauder, glaubt, dass Hilfe aus Deutschland rasch möglich sind. Wir bestehen aber auf einer breiten Mehrheit im Bundestag. Der Vorstand von CDU/CSU bekräftigte, es werde eine eventuelle Beteiligung der Banken geprüft. Es geht nicht nur um Banken. Außerhalb der Banken traten Spekulanten auf. Die Euro-Länder könnten Griechenland im Jahre 2010 mit bis zu 30 Milliarden Euro unter die Arme greifen - Deutschland würde davon bis zu 8,4 Milliarden Euro übernehmen müssen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) gibt bis zu 15 Milliarden Euro. 2.

Neues Paket für den Arbeitsmarkt

Die christlich-liberale Koalition hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem gezielt die Chancen von Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden wachsen, ihre Beschäftigung zu behalten bzw. schnell eine neue zu finden. Ein Schwerpunkt liegt auf Gruppen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen: Junge Menschen, Alleinerziehende und Ältere. Arbeitsmarkt  Die Koalition verlängert die Kurzarbeit bis Ende März 2012. So erstattet die Bundesagentur für Arbeit weiter die Hälfte der Sozialbeiträge für die Kurzarbeiter eines Unternehmens und trägt sie ab dem sechsten Monat vollständig. Diese


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Investition in die Arbeitssicherheit kostet voraussichtlich 800 Millionen Euro. Der Bonus, den ein Betrieb erhält, der Azubis einer insolventen Firma übernimmt, damit diese ihre Lehre abschließen können, wird bis 2013 fortgeführt.

Soziales  Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahren wird spätestens sechs Wochen nach ihrem ALG II-Antrag ein sinnvolles Angebot für das Nachholen eines Schulabschlusses, für einen Ausbildungsplatz, eine Weiterbildung oder auch einen Therapieplatz gemacht. Außerdem hilft ihnen ein persönlicher Ansprechpartner, Herausforderungen von Ausbildung und Beruf zu meistern. Lehnen sie diese Angebote ab, dürfen Transferleistungen gekürzt werden.  Alleinerziehende sollen es leichter haben, Arbeit zu finden, indem die Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder verbessert werden. Dazu werden Zielvereinbarungen mit den Kommunen geschlossen.  Das Bundesprogramm „Perspektive 50 plus“, die die Beschäftigungschancen für Ältere erhöht, wird auf ganz Deutschland ausgeweitet.  Jugendliche aus Hartz IV beziehenden Familien werden besser gestellt: Ihre Verdienste bis 1200 Euro aus Ferienjobs werden zukünftig nicht mehr mit den Unterstützungsleistungen an die Eltern verrechnet. Weitere Maßnahmen sind das Gesetz zur Neuordnung der Jobcenter, womit die Betreuung von Langzeitarbeitslosen verfassungsrechtlich sicher geregelt wird (siehe Info vom 21. März 2010), sowie die Freigabe von 900 Millionen Euro für die Vermittlung am Arbeitsmarkt (siehe Info vom 22. April 2010). Noch ausführlicher können Sie diese Punkte nachlesen unter: http://www.cducsu.de//mediagalerie/getMedium.aspx?showport al=4&showmode=1&mid=2079 3.

Renteneckwerte 2010

Die Beiträge für die Rentenversicherung bleiben zum 1. Juli 2010 unverändert. Der Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 27,20 Euro, im Osten 24,13 Euro. Die Rentenhöhe 2010 ergibt sich aus dem Zusammenwirken der Rentenanpassungsformel und der Schutzklausel der CDU-geführten Bundesregierung. Maßgeblich ist die Lohnentwicklung des Jahres 2009. Infolge der Wirtschaftskrise sanken die Löhne in Höhe im Westen um 1 %,


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in den neuen Bundesländern gab es Lohnsteigerungen in Höhe von 0,61 %, also ein Plus. Die sogenannte „Riester-Treppe“ dämpft die diesjährige Anpassung rechnerisch um rd. 0,64 Prozentpunkte. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und Beitragszahlern auf die Rentenanpassung überträgt, wirkt in diesem Jahr mit rd. 0,51 Prozentpunkten ebenfalls anpassungsdämpfend. Ohne Rentengarantie wären die Renten 2010 gesunken – auch im Osten! Die Schutzklausel verhindert jedoch, dass die neuen aktuellen Rentenwerte geringer ausfallen als die bis zum 30. Juni 2010 geltenden aktuellen Rentenwerte. Durch die Anwendung der Schutzklausel bei der diesjährigen Rentenanpassung erhöht sich der Ausgleichsbedarf. Er wird dadurch abgebaut, dass positive Rentenanpassungen ab dem Jahr 2011 halbiert werden. Allgemeine Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte: Der allgemeine Rentenwert und der allgemeine Rentenwert (Ost) der Alterssicherung der Landwirte leitet sich aus dem normalen Rentenwert ab. Für Landwirte beträgt der allgemeine Rentenwert ab dem 1. Juli 12,56 Euro, der neue allgemeine Rentenwert (Ost) beläuft sich auf 11,14 Euro. 4.

Änderungen beim Gesetzentwurf für EEG-Novelle

In der letzten Woche erfolgte die öffentliche Anhörung zu den Plänen, die Einspeisevergütung für Solarstrom abzusenken. Im Nachgang zu dieser Anhörung verständigte sich die Koalition, den eigenen Gesetzentwurf zu ändern. Die bisherige Förderung zielte auf Markteinführung und war erfolgreich. Ab sofort geht es darum, neue Innovationen zu erzeugen. Dem widerspricht eine Überförderung, wie sie derzeit der Markt ergibt. Die Absenkung der Einspeisevergütung lässt Raum für weitere Investitionen und die Produktion in Deutschland und begrenzt die Kosten, die alle Stromverbraucher als Umlage für Solarstrom zahlen müssen. Im Einzelnen: Die Kosten für Fotovoltaik-Anlagen sind stark gesunken und haben – auch nach Aussagen der Branche – weiteres Senkungspotential. Dies muss zu einer Senkung der Förderung führen, und zwar  bei Dach- und Fassadenflächen um 16 % ab 1. Juli 2010  bei Freiflächen um 15 % ab 1. Juli 2010  bei Konversionsflächen nur um 11 % wegen höherer Kosten für die Nutzbarmachung


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Künftig wird die Degression der Einspeisevergütung vom Erreichen bestimmter Korridore abhängig sein. Für 2011 wurden diese Werte reduziert, damit keine unvorhergesehenen Folgen für die hiesigen Solarhersteller entstehen. Als Zielkorridor werden 3500 Mega-Watt jährlich festgelegt. Gegenüber den Planungen im EEG 2009 entspricht dies mehr als einer Verdoppelung. Werden dieses Jahr aber mehr als 4500 Mega-Watt Leistung installiert, sinkt die Vergütung im nächsten Jahr um zusätzlich 2,0 Prozent. Steigt die Leistung 2010 um mehr als 5500 MW, sinkt die Vergütung 2011 zusätzlich um 3 Prozent, bei mehr als 6500 MW um zusätzlich 4 Prozent. Ein neuer Zubau von 3500 MW / 4500 MW / 5500 MW im Jahre 2011, lässt die Vergütung im Jahre 2012 um 3,0 / 6,0 / 9,0 Prozent fallen. Für neue Anlagen auf Ackerflächen wird es ab 1. Juli 2010 keine Vergütung mehr geben. Ausnahmen gelten nur, wenn am 25. März 2010 ein gültiger Bebauungsplan für Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen bestanden hat. Dann darf der Anschluss spätestens am 31. Dezember 2010 erfolgen. Der wirtschaftliche Vorteil aus dem Eigenverbrauch von Solarstrom wird auf 8 Cent erhöht (bislang 3,6 Cent), wenn mehr als 30 % des produzierten Stromes selbst verbraucht werden. Dies gilt als Anreiz für intelligente Steuerung und den Einsatz von Speichertechnologien. 5.

Gewalt gegen Polizisten ahnden

Polizeibeamte sind in ihrer täglichen Arbeit immer häufiger direkter Gewalt ausgeliefert. Nicht nur in der Großstadt, wie in Berlin rund um die autonomen Mai-Feste, sondern von „Flensburg bis Passau“ hätten die „Beißhemmungen“ abgenommen. Der Respekt vor der Polizei ist dahin. Im Einzeldienst auf Streife und bei Routinekontrollen werden Polizisten teilweise tätlich angegriffen, geschlagen und getreten. Häufig verhindert nur die Schutzausrüstung Schlimmeres. Polizisten beklagen, dass nicht „restriktiv“ genug durchgegriffen werde. Auch Vertreter der Polizeigewerkschaften bemängeln die Situation: „Die Deeskalation ist gescheitert!“, sagte Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter kürzlich auf einem Podium der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen


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Bundestag. Polizisten und Juristen forderten Konsequenzen im Strafgesetzbuch. Zunächst müsse das vorhandene Recht ausgereizt werden, führte Clemens Lückemann, Bamberger Generalstaatsanwalt, aus. Dazu könnten viele Straftatbestände, etwa die gefährliche Körperverletzung, herangezogen werden. Grundsätzlich dürfe das Verfahren nicht sofort eingestellt werden, so der Staatsanwalt. Rechtswissenschaftler und Gewerkschaften zeigten Möglichkeiten der juristischen Verschärfung auf, wenn Polizisten im Sinne des § 113 des Strafgesetzbuches bei der Ausübung ihres Dienstes angegriffen würden, zum Beispiel die Anhebung des Strafrahmens auf vier Jahre Freiheitsstrafe und die Einführung einer Mindeststrafe. Niels Korte, Professor für Verwaltungsrecht, sprach sich für die Einführung eines Sondertatbestandes aus, der gezielt Polizisten als Staatsdiener mit all ihren Tätigkeiten und damit das Gewaltmonopol des Rechtsstaates schütze. Dieser Tatbestand könne auch auf andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst angewendet werden, die sich auch für unsere Gesellschaft besonders einsetzen – etwa Feuerwehrleute oder Rettungskräfte. Diese seien, so berichteten die Polizisten, auch immer häufiger Gewaltangriffen ausgesetzt. Einig waren sich Experten sowie Rechts- und Innenpolitiker der CDU/CSU: Diejenigen, die Gesundheit und Leben für unseren Rechtsstaat riskieren, müssen besser geschützt werden. CDU und CSU werden darauf drängen, brutal agierende Gewalttäter, die Polizisten angreifen, härter zu bestrafen. 6.

Newsletter der Landesgruppe

Am letzten Freitag hatte ich Sie auf den ersten Newsletter der Landesgruppe Thüringen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hingewiesen. Einige Leser haben auch den Newsletter bereits bestellt. Vielen Dank. Wenn auch Sie den Newsletter der Thüringer CDUBundestagsabgeordneten abonniert haben, prüfen Sie bitte, ob Sie das doppelte Anmeldeverfahren vollständig durchlaufen haben. Nach der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse auf der Seite http://www.lgth.de/newsletter-bestellen/ erhalten Sie umgehend eine E-Mail, in der Sie den Bestätigungslink anklicken müssen. Erst dann wird die Bestellung aktiv (Sollte der Link inaktiv sein,


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kopieren Sie die Zeile des Links und fügen sie in einem Browserfenster ganz oben ein, wo Sie sonst die Webadresse einer Seite eingeben [nicht in das Google-Suchfeld], dann Enter drücken). Dieses doppelte Anmeldeverfahren dient Ihrer Sicherheit. Denn nur Sie selbst können das Abo auslösen und bestätigen. Niemand anderem ist es möglich, von Ihrem Postfach diese Bestätigung für eine Bestellung des Newsletters abzusenden. So verhindern wir, dass Ihnen ungefragt Mails zugesandt werden. Der neue Newsletter der CDU-Bundestagsabgeordneten aus Thüringen ist absolut kosten- und werbefrei. In jedem verschickten Newsletter befindet sich aber auch ein Link, der Ihre Adresse sofort aus dem Verteiler für weitere Nachrichten löscht. Und Ihre Adresse wird von uns nicht weiter gegeben oder für andere Zwecke verwendet. 7.

Impressum

Manfred Grund, MdB Platz der Republik 1, 11011 Berlin Ich bin der Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis 189 Eichsfeld Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I. Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr. Sie dürfen den Newsletter mit Quellenangabe gern weiter geben. Fragen | Kritik | Lob: manfred.grund(at)bundestag.de http://www.manfredgrund.de/4.0.html Homepage MySpace Twitter Flickr YouTube

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Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich am 7. Mai 2010. V.i.S.d.P.: Manfred Grund, MdB Für Ihre Rückfragen: Ralf Kothe E-Mail: manfred.grund(at)bundestag.de


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