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KURZ NOTIERT
Sommerfest der KlĂźtzer Kirche KlĂźtz. „Ein Schiff, das sich Gemeinde nennt“ – so lautet das Motto fĂźr das Sommerfest der KlĂźtzer Kirchgemeinde. Am Sonntag, 10. Juli, beginnt es um 11 Uhr mit dem Familiengottesdienst in der Sankt-Marien-Kirche. Danach wird auf dem Kirchplatz gefeiert – mit Erbseneintopf aus der FeldkĂźche und hausgemachtem Kuchen (Kuchenspenden sind herzlich willkommen). FĂźr Unterhaltung und Kurzweil sorgen die Feuerwehrbläser und eine HĂźpfburg, eine Kirchenschiffrallye fĂźr Kinder und ein Kirchenschiffquiz fĂźr GroĂ&#x;e. In die Kirche locken Orgelspiel und offenes Singen von Kirchensommerliedern. Ein HĂśhepunkt sind auch die Kirchturmbesteigungen. Und auĂ&#x;erdem gibt es als besondere Aktion eine WettfloĂ&#x;fahrt auf grĂźner Wiese. Zum Abschluss des Sommerfestes ist um 16 Uhr Spirit of Joy aus Schwerin mit einem mitreiĂ&#x;enden Gospelkonzert in der Kirche zu Gast.
4FJUFO#MJDL Zum ersten Mal seit der Wende ist die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen im Landkreis Nordwestmecklenburg auf unter 10.000 gesunken Seite 2 Mecklenburg trifft Ludwig XIV - im Rahmen des Sommerprogramms im Grevesmßhlener Schlossgarten Seite 3 Spannende Rennen gab es bei den Drachenbootseglern vor Boltenhagen, mehr dazu auf Seite 12 Der MARKT präsentiert Matthias Reim, mehr lesen Sie auf Seite 13
Kämmerin wegen Betruges verurteilt
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Boltenhagens Finanzchefin muss 4.500 Euro Strafe zahlen (Boltenhagen/Wismar, mw). Bis zum heutigen Mittwoch haben Kämmerin Kathrin Dietrich und Ehemann Frank Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil des Wismarer Amtsgerichtes wegen gemeinschaftlichen Betruges einzulegen. Dietrich Neick, Amtsvorsteher KlĂźtzer Winkel und seit Ende Juni nach dem Verlust der Amtsfreiheit von Boltenhagen neuer Vorgesetzter der Kämmerin, will sich noch ein oder zwei Wochen Zeit lassen, bevor er Ăźber die berufliche Zukunft von Kathrin Dietrich entscheidet. „Wir haben im Moment sehr viel mit der Neuordnung der Verwaltung zu tun“, sagte Neick jetzt auf Anfrage der Redaktion, „wir mĂźssen uns erst noch mit den Akten beschäftigen.“ In spätestens ein oder zwei Wochen soll das Thema ‘Kämmerin’ aber auf den Tisch. Am fĂźnften Verhandlungstag fiel in der vergangenen Woche das Urteil im Betrugsfall Dietrich am Wismarer Amtsgericht. Frank und Kathrin Dietrich mussten sich verantworten, weil Boltenhagens BĂźrgermeister Olaf Claus das Ehepaar 2009 wegen Betrugs anzeigte. Die damals erste stellvertretende BĂźrgermeisterin Boltenhagens hat Bewerber fĂźr die Gemeindeverwaltung aufgefordert, Vermittlungsgutscheine von der ARGE abzugeben, damit ihr Mann von der 'Personalservice Dietrich' aus Wismar die Vermittlungsprovision erhält. Der Richter verurteilte das Ehepaar am vergangenen Mittwoch wegen gemeinschaftlichen Betrugs, zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro fĂźr Frank Dietrich und 4.500 Euro fĂźr seine Frau Kathrin. Von den vorgeworfenen vier Betrugshandlungen sind zwei gemeinschaftlich begangen worden. Es war auch bei Frau Dietrich nicht eine teilnehmende Handlung sondern eine gemeinschaftliche Handlung, „das hat das Gericht auch in mindestens einem Fall feststellen kĂśnnen“, so Richter Michael Bauer weiter. Die Beurteilung des Zeugen Sebastian M. sei durch die Zeugenaussagen von Olaf Claus problematisch gewesen. Hier konnte keine Feststel-
lung getroffen werden. „Die Protokolle, die er bei sich zusammenfasste, waren stark geprägt von eigenen Interessen“, so der Richter. Das Gericht konnte in diesem Fall nicht feststellen, dass keine Vermittlung durch Frank Dietrich stattgefunden hat und sprach die Angeklagten in diesem Punkt frei. Der Fall Hendrikje P. betrifft nur Frank Dietrich. Entscheidend fĂźr einen Freispruch des Angeklagten durch das Ge-
Wegen gemeinschaftlichen Betruges zu Geldstrafen verurteilt: Kathrin und Frank Dietrich. Foto: hfr
richt sei die Unterschrift von P. auf dem Vermittlungsvertrag gewesen. In diesem Fall sei auch nicht sicher feststellbar, ob Vermittlungshandlungen durchgefĂźhrt worden sind. Keinen Freispruch gab es im Fall Lutz H.. Nachdem Frank Dietrich von seiner Frau er-
fuhr, dass sich H. bei der Gemeinde als VerkehrsĂźberwacher beworben hatte, vereinbarte er einen Termin mit H. und schloss einen Vertrag ab. UngewĂśhnlich fĂźr das Gericht sei die RĂźckdatierung eben dieses Vertrages. „Auf die Frage ,Warum?' konnte Frank Dietrich keine GrĂźnde nennen“, erzählte der Richter. Nach Ansicht des Gerichts hat der Angeklagte bewusst das Arbeitsamt Ăźber den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen H. und Frank Dietrich getäuscht. „Dazu passt der Satz, und darĂźber habe ich auch keine Zweifel: ,Der Staat will doch beschissen werden'“, so der Richter. Der Zeuge H. hat zudem bei seiner Zeugenaussage den selben Satz zitiert. Der Richter betonte zudem, dass die Angeklagte Kathrin Dietrich, die als Kämmerin der Verwaltungsspitze angehĂśrt, mit verantwortlich ist, dass das Demokratieverständnis in der Gesellschaft und die kommunale Selbstverwaltung in Boltenhagen ein schlechtes Ansehen in der Ă–ffentlichkeit hat. „Sie haben sich selbst bedient. Sie haben Angaben Ăźber einen Bewerber an ihren Mann weitergegeben, in der Kenntnis davon, dass ihr Mann zu ihm hingeht, sich den Vertrag zurĂźckdatieren lässt und dann im Nachgang noch einen Vermittlungsgutschein zur Abzeichnung Ăźberreicht“, so der Richter abschlieĂ&#x;end. Ein weiterer Prozess gegen die Kämmerin kĂśnnte demnächst anstehen dabei geht es um die Unterschlagung von zwei Gutachten zum Nachteil des Käufers der Villa ,SĂźdwest’.
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