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Unterweisungspflichten im Arbeitsschutz
Die jährliche Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter ist seit jeher mit großem Organisationsaufwand verbunden. In Zeiten von Corona und Homeoffice bieten Online-Lösungen flexible Lösungen und finden daher immer größeren Zuspruch.
In Deutschland sind Verantwortung und Aufgaben im Arbeitsschutz klar definiert. Die Hauptregelwerke sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Regelwerke der
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Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Jeder Unternehmer ist verpflichtet, jährliche Unterweisungen für seine Mitarbeiter zu organisieren, durchzuführen und die Durchführung schriftlich nachzuweisen. Entweder erledigt er diese Aufgaben selbst oder er beauftragt eine andere Person damit, meist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dafür müssen oft mehrere Termine festgelegt und
Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Je nach Unternehmensgröße wird dann auch in mehreren Gruppen unterwiesen.
Corona schafft auch hier neue Hürden Was schon vor Corona ein großer Organisationsaufwand war, wird aktuell noch schwieriger. Denn die größte Herausforderung steckt in der Nachunterweisung der Mitarbeiter, die beim Unterweisungstermin ge fehlt haben – ob durch Urlaub, Krankheit oder Kundentermine. Aktuell sorgen Abstandsregeln und die Mindest-Quadratmeterzahl pro Teil nehmer für weitere Hürden. Viele Unternehmen haben keine ausreichend großen Räume und müs sen auf externe Schulungsräume zurückgreifen. Erleichterung bieten auch hier Online-Lösungen.
E-Learning-Plattformen Unterweisungen mit Hilfe von Online-Plattformen bieten mehrere große Vorteile für die Unternehmen. Die Mitarbeiter erhalten einen personalisierten Zugang, mit dem sie sich vom Büro, aber auch von zu Hause aus im Homeoffice problemlos über einen Browser Zugriff ver schaffen können. Durch den personalisierten Zugriff können den einzelnen Mitarbeitern die passenden Unterweisungsthemen zugeordnet werden. Ein Wis senstest oder Lernerfolgskontrollen prüfen das Wissen der Mitarbeiter und sichern sich die Aufmerksamkeit beim Bearbeiten der Themen. Am Ende wird ein schriftlicher Nachweis vom System generiert, mit dem die Unterweisung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Dies kann durch ein personalisiertes Zer tifikat erfolgen, aber auch durch eine Gesamtübersicht für den Kreis der Verantwortlichen. Die Online-Unterweisungen müssen analog den Frontalunterweisun gen arbeitsplatzbezogene Inhalte vorweisen können, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Gut zu wissen
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n Der vollständige Name des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) lautet „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ Es soll sämtliche Angestellte vor arbeitsbedingten Gesundheitsschäden sowie Arbeitsunfällen schützen. Seit 2013 beinhaltet das auch den Schutz vor psychischen Belastungen
Aline Geyer
Prokuristin Mathias Becker e. K. BVMW-Mitglied
www.e-norisk.de