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10 Punkte gegen den Abschwung
1. Einkommensteuer reformieren Hier gilt es vor allem, den Mittelstandsbauch abzuflachen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll nicht schon beim Anderthalbfachen des Durchschnittseinkommens gelten, sondern erst bei einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro. Auch die kalte Progression muss abgebaut werden – eine versteckte Steuererhöhung, die vor allem den Mittelstand belastet.
2. Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen
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3. Besteuerung von Kapitalgesellschaften anpassen Auf Unternehmensebene werden Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs mit Gewerbe- und Körperschaftsteuer belastet. Steuersystematisch weist dabei vor allem die Gewerbesteuer gravierende Mängel auf.
4. Gewerbesteuer abschaffen Die Gewerbesteuer zu streichen, würde den Mittelstand spürbar entlasten. Zum Ausgleich könnten Gemeinden stärker an den Gemeinschaftssteuern beteiligt werden.
5. Rechtsformneutrale Besteuerung ermöglichen Körperschaften unterscheiden sich in der Besteuerung maßgeblich von Personenunternehmen. Vier von fünf Mittelständlern sind Personenunternehmen und bezahlen Einkommensteuer. Mit der freiwilligen Nutzung des Optionsmodells, bei dem diese die Wahl zwischen der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer haben, kann eine rechtsformunabhängige Besteuerung und somit eine Gleichbehandlung möglich gemacht werden.
6. Steuerzinsen absenken Die Höhe des Zinssatzes ist seit dem Jahr 1961 unverändert, so wird auf Nachforderungen an das Finanzamt von Unternehmen ein Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr gefordert.
7. Abgeltungsteuer beibehaltenDie Rückkehr zur persönlichen Besteuerung vonKapitaleinkommen wurde häufig diskutiert. Einhergeht damit die Abschaffung der Abgeltungsteuer,die nach neuesten Erkenntnissen zu Steuerausfällenführen würde und hohe Einkommenkaum belastet. Der Mittelstand spricht sich daherausdrücklich für eine Beibehaltung der Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte aus.
8. Abschreibungsregeln vereinfachenHinsichtlich der Abschreibungsmodalitätenschafft die Steuerpolitik mehr Verwirrung als verlässlicheRahmenbedingungen. Ihre Entwicklungwar für die Unternehmen in den letzten Jahrenkaum vorhersehbar und hat dadurch ihre Investitionsentscheidungenverzerrt. Forderungen nacheiner Wiedereinführung der degressiven Abschreibungsind berechtigt. So zeigen Erfahrungenaus der Praxis, dass bestimmte Wirtschaftsgüterin den ersten Jahren schneller veralten alsin den Folgejahren.
9. Verlustvorträge nutzbar machenIm Steuer- und Handelsrecht können unter bestimmtenVoraussetzungen Verluste auf dasnächste Geschäftsjahr übertragen werden.
10. Unternehmensteuerrecht vereinfachenDas Steuerrecht belastet mittelständische Unternehmenmit hohen Bürokratie- und Befolgungskosten.Allein die Pflicht, eine Gewerbesteuererklärungabzugeben, kostet die Unternehmen lautStatistischem Bundesamt jährlich 1,9 Milliarden Euro. Häufig haben kleine und mittlere Unternehmen keine ausreichend große Steuerabteilung, sodass externe Berater eingeschaltet werden Alexandra Horn BVMW Leiterin Verbandskooperationen und Projektemüssen.
Alexandra Horn; BVMW Leiterin Verbandskooperationen und Projekte
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