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Stromanbieter ohne Risiko wechseln

Ein Experte gibt Verbrauchern Tipps und erklärt die Tücken

(djd). Bei steigenden Strompreisen und Preisanpassungen lohnt es sich für Verbraucher, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Worauf sie im Kleingedruckten achten sollten, wie der Wechsel des Energieversorgers reibungslos klappt und warum manche Sorgen unbegründet sind, erklärt ein Experte:

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Keine Angst vor Versorgungslücke Viele Verbraucher fürchten, dass sie bei einem Wechsel womöglich ohne Strom dastehen könnten, falls der neue Lieferant nicht nahtlos an den alten Vertrag anknüpfen kann. „Das kann nicht passieren“, sagt Markus Tronnier, „denn dafür müsste ein konzessionierter Elektriker in den Keller gehen und aktiv den Saft abdrehen. Bei einer Versorgungslücke springt immer der Grundversorger mit dem sogenannten Ersatzversorgungstarif oder Grundversorgungstarif ein“, erklärt der Geschäftsführer des unabhängigen Dienstleisters Wechselstrom, der für seine Kunden den günstigsten Tarif ermittelt. Das Leverkusener Unternehmen berät außer im Internet unter www. wechselstrom.eu auch unter Telefon 02171-77-68-990.

Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung

Sechs Wochen vor dem 1. März, 1. April oder dem Jahresende verschi- cken die meisten Energieversorger Preisanpassungsschreiben an ihre Kunden. Diese Frist von 6 Wochen ist gesetzlich festgelegt. In dem Fall rät der Experte zum Wechsel und betont: „Die Kündigung ist dann bis zum letzten Tag möglich, also dem 31. des Vormonats, da es bei Preisanpassungen keine Frist mehr gibt.“

Nicht auf die Jahresrechnung warten

Viele Energieversorger nehmen den Zählerstand innerhalb des Jahres auf, erstellen die Jahresrechnung und senden diese an ihre Kunden. Häufig passiert das genau dann, wenn der Vertrag sich wieder um ein Jahr verlängert. Zu diesem Zeitpunkt wäre ein Wechsel also ungünstig. Dagegen empfiehlt der Fachmann: „Besser frühzeitig informieren, auch ohne Jahresrechnung wechseln und profitieren!“

Auf Einschränkungen achten

In den Energieverträgen werden häufig Preisgarantien versprochen. Aber was ist zu beachten, wenn der Zusatz „eingeschränkte Preisgarantie“ lautet? „Das bedeutet, dass die wesentlichen Umlagen, die sich jährlich ändern, teilweise nicht von der Preisgarantie umfasst werden“, erläutert Markus Tronnier. Zu empfehlen sei es also, die eingeschränkte Preisgarantie genau zu studieren.

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