Aktiv 1-2 2013

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34. Jahrgang POSTE ITALIANE s.p.a. Spedizione in Abbonamento Postale D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n째 46) art. 1, comma 2, NE BOLZANO.

Nr. 1-2/2013

Infor mationsschrift des Autonomen S체dtiroler Gewer kschaftsbundes

Aktuell Bausparen in S체dtirol Aktuell Neues Familiengesetz

ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier

ASGB 40% Schwarz

Alt & Jung b ASGB-Jugend Fotowettbewer elyn Egger Ev Siegerfoto von

In der Arbeitswelt


I n halt

21 aktuell

Seite 4 –11

4 Endlich Weichen für Bausparen in Südtirol gestellt 5 Nehmen ältere Arbeitnehmer den Jugendlichen Arbeitsplätze weg? 6 Neuheiten im Bereich der Schutzmaßnahmen der Eltern 2013 8 Das neue Südtiroler Familiengesetz 10 Verbrauchertelegramm Fachgewerkschaften

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Banken Sparkasse - Betriebsprämie (ehem. VAP) Raiffeisenkassen - Kollektivvertrag unterzeichnet

Metallindustrie Neuerungen Kollektivvertrag

Metallhandwerk Landeszusatzvertrag unterzeichnet

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Öffentlicher Dienst Treffen mit den Landesräten Widmann und Bizzo

Landesbedienstete

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Seite 13 – 26

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25 Interview mit Dr. Stefan Pan Dienstleistungen

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32 32 33

NEWS Abschreibung Sanierungsspesen Besteuerung 10 Prozent Produktionsprämie

2

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Wichtige Termine Steuererklärung 2013 Das Patronat SBR informiert: Wichtige Neuerungen in Kurzform Altersrente für Frauen im Öffentlichen Dienst Wichtige Neuerungen bei Arbeitslosen- und Mobilitätsgeld

Rentnergewerkschaft

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Seite 27 – 34

Tagesfahrt nach Brescia und zum Iseo-See Jahresprogramm 2013 Rentnergruppe im Eisacktal

Seite 35

ASGB-J1u7g-2e0 nd Seite

ge 4 Seiten Beila n e m h zum herausne

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Kom m e n ta r

T o n y T s c h e n e tt

Das Familiengesetz Derzeit wird in unserem Lande viel über das in Ausarbeitung befindliche neue Familiengesetz diskutiert. Es enthält sicher gute Ansätze aber uns irritiert die Tatsache, dass die Finanzierung bis heute nie zur Sprache kam. Deshalb befürchten wir, dass die Familien in Zukunft anstatt mit mehr, mit weniger öffentlicher Unterstützung auskommen müssen. Die letzten Berichte über die steigende Armut in unserem Land müssen uns aufhorchen lassen. Die Familien brauchen unbedingt größere finanzielle Unterstützung und weniger bürokratischen Aufwand. Deshalb müssen die verschiedenen Familienbeihilfen zusammen gelegt, die Familiengelder erhöht und auch für StudentInnen über 18 Jahre ausbezahlt werden. Eine weitere Forderung des ASGB ist die längst überfällige Erhöhung der Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder.

geben, müsste der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, dass die Mütter/Väter bis zum dritten Lebensjahr des Kindes pensionsmäßig und finanziell abgesichert sind. Diese Angleichung an andere europäische Länder wäre dringend erforderlich und würde von den Familien sehr begrüßt werden. Anstatt unsinnige Projekte zu finanzieren (Flughafen, Safetypark, usw.) wären die Steuergelder für die Förderung der Familien sinnvoll und vor allem zukunftsträchtig angelegt. Abschließend drücken wir unsere Hoffnung aus, dass unsere Forderungen im Sinne der Familien im neuen Landesgesetz berücksichtigt werden. i m p r e ss u m

Eurer Tony Tschenett Vorsitzender des ASGB

Eigentümer u. Herausgeber: ASGB, 39100 Bozen, Bindergasse 30 Verantwortlicher Direktor: Helmuth Renzler

Die Diskussion darüber, ob Kleinkinder ab sechs Monaten in den Kinderhort gebracht oder zu Hause betreut werden, muss von den Familien entschieden werden können. Um diese Entscheidungsmöglichkeit zu

Druck: Fotolito Varesco Erscheint monatlich Eingetragen am Landesgericht, Bozen, am 23. März 1978, Nr. 7/78 R.St.

kostenlos abgeholt werden. Er wird auch in den Berufsschulen an die Lehrlinge verteilt. Der Lehrlingskalender wird in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften erstellt und vom Arbeitsförderungsinstitut herausgegeben. Er enthält wichtige allgemeine Informationen zur Lehre, zu den kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Zusatzrente. DasTeam Teamvon Das vonYoung Young +Directctistist für dich +Dire für dich da. da.Koste Kostenlos nlosund SCHR und vertraulich. EIBEN SCHR : online@you EIBEN @young-di : online ng-direct.i rect.it ANRUFEN: vertraulich. 8400 36 366 BESU 8400 CHEN: : Andreas-Hot ANRUFEN: BESU CHEN Andreas-Hofer-St fer-Str. 36 - 3910 36 366 Bozen INFORMIEREN: r. 36 - 391000Bozen INFOR www.youn MIEREN: www .young-direct.it g-direct.it

Le lin h r k a gs de len r 2012 20 12/13 /13

Fr Frage agenn ? Lehrlingskalender 2012/13 st stre ress ss ? Der neue Lehrlingskalender liegt in allen Büros auf und sor sor ge gekann nn ?

Mitarbeiter an dieser Nummer: Priska Auer Gottfried von Dellemann Markus Dibiasi Christian Egger Hermann Lochmann Yvonne Gabbia Stefan Gasser Richard Goller Karl Heiss Reinhard Innerhofer Petra Nock Friedl Oberlechner Alex Piras Klaus Schier Christine Staffler Christian Trafoier 2012 12/13 /13 20 Tony Tschenett Karin Wellenzohn Wally Wörndle Aufnahmen: Archiv ASGB Redaktionsleitung: Priska Auer Gestaltung: Priska Auer Layout & Grafik: Mediamacs Bozen

Lehrlingskalen der_dt_it.indd Lehrlingskalen 1 der_dt_it.indd 1

01.08.2012 13:04:0 5 01.08.2012 13:04:0 5

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a ktu e l l ASGB: Endlich wurden die Weichen für das Bausparen in Südtirol gestellt

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er ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett ist erfreut über die Tatsache, dass die Landesregierung das Bausparen nun auch in Südtirol anbieten und mit dem Zusatzrentenfonds Pensplan als Partner ein Bausparmodell erarbeiten will. Während das Bausparen in Österreich, Deutschland und vielen Ländern des Ostens ein längst gängiges und viel genutztes System zur Eigenheimfinanzierung ist, hat Italien dieses Modell total verschlafen. Deshalb zeigt sich der ASGB äußerst erfreut über das Vorhaben der Landesregierung diese Art der Eigenheimfinanzierung nun auch in Südtirol zu etablieren. „Die Wohnungspreise in Südtirol machen dem Großteil der Bevölkerung Schwierigkeiten ein Eigenheim zu erwerben. Deshalb fordert der AS-

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GB schon seit geraumer Zeit Maßnahmen, die dem Sparer den Kauf eines Eigenheims erleichtern. Dass die Landesregierung nun Nägel mit Köpfen macht, ist äußerst begrüßenswert, genauso wie die Tatsache, dass das Kapital vermutlich über den Zusatzrentenfonds angespart wird, was Steuererleichterungen garantiert“, sagt Tony Tschenett, Vorsitzender des ASGB. Laut Tschenett ist das das Ziel der Landesregierung, Bausparern verbilligte Kredite sowie höhere Verlustbeiträge zukommen zu lassen äußerst erfreulich. „Auch eine Kapitalaufstockung zu Gunsten des Bausparers durch das Land wäre ein möglicher Ansatz der Bevölkerung den Erwerb eines Eigenheims bzw. die Sanierung einer bestehenden Wohnung zu erleichtern.“, so

der Vorsitzende des ASGB. Dass die Landesregierung über die Durchführung weiterer Maßnahmen nachdenkt, wie die Unterstützung Privater bei der Sanierung Asbest belasteter Wohnungen oder die Ankurbelung der Sanierung bestehenden Wohnraums durch einen Vorschuss des Landes, von den vom Staat vorgesehenen zehnjährigen Steuerguthaben ist laut Tschenett äußerst begrüßenswert aber leider noch nicht sicher. „Der Weg, den die Landesregierung mit diesen Ansätzen verfolgt, ist absolut der richtige, schafft Arbeitsplätze und Unterstützung für Jung und Alt. Deshalb begrüßt und unterstützt der ASGB die Maßnahmen der Landesregierung“, so der ASGB-Vorsitzende abschließend.

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Die neuen Rentenbestimmungen haben die Diskussion über die Arbeitsmarktsituation in Südtirol neu entfacht.

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ie Jugendarbeitslosigkeit ist im sollte auch die Möglichkeit eines stuSteigen begriffen und stellt ein fenweisen Ausstieges aus der aktiven großes gesellschaftliches Problem dar. Arbeitswelt älterer Mitarbeiter bei Aber auch die Arbeitslosenzahlen der gleichzeitiger verpflichtender Anstelüber 55 Jährigen nehmen lung junger Mitarbeiter. besorgniserregend zu. Zwei Das würde bedeuten, dass gänzlich unterschiedliche ältere Mitarbeiter welchen Kategorien, welche dasselbe noch fünf bis zehn ArProblem haben. Die Lösung beitsjahre bis zur Pensiokann nicht ein Gegeneinannierung fehlen, ihr Arder sondern nur ein Miteibeitsverhältnis schrittweise nander sein. Wenn wir uns in ein Teilzeitarbeitsverdie Beschäftigungszahlen hältnis umwandeln; der von 2011 in der PrivatwirtBetrieb könnte gleichzeitig Helmuth Renzler schaft in Südtirol etwas näverpflichtet werden einen her ansehen, so können wir jungen Arbeitnehmer feststellen, dass insgesamt 144.149 durch einen zeitlich unbefristeten lohnabhängige Arbeitnehmer beschäf- Vollzeitvertrag anzustellen. Dies tigt waren. Von den 144.149 Lohnab- könnte durchaus durch einen finanzihängigen des Jahres 2011 waren ellen Anreiz Seitens der öffentlichen 106.835 Arbeitnehmer (68.009 Männer Hand gefördert werden. Andererseits und 38.827 Frauen) mittels eines zeit- sollte auch die Möglichkeit einer Teillich unbefristeten Arbeitsvertrages an- zeitbeschäftigung älterer Arbeitnehgestellt. 26.394 (10.910 Männer und 15.484 Frauen) waren mit einem zeitliche befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt. Dazu kommen noch 11.885 Saisonarbeiter (5.193 Männer und 6.692 Frauen). Zu diesen lohnabhängigen Arbeitnehmern gesellen sich auch noch 14.266 freie Mitarbeiter, also all jene Arbeitnehmer, welche Projektarbeiten durchführen. Während bei den Vollzeitbeschäftigten der größte Anteil den Arbeitnehmern mittleren Alters vorbehalten ist, sind bei den freien Mitarbeitern der größte Teil Jugendliche und ältere Arbeitnehmer.

mer bei gleichzeitigem Rentenbezug neu durchdacht werden. Diese Maßnahmen hätten den großen Vorteil, dass neue Arbeitsplätze für junge Arbeitnehmer geschaffen werden könnten, ohne dass dabei die älteren Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle verlieren würden. Dies ist nur ein Lösungsvorschlag um das Problem Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen. Der ASGB wird im Jahr 2013 all seine Kraft der Lösung dieses Problems widmen, entsprechende, umsetzbare Vorschläge ausarbeiten und den Sozialpartnern und der Politik vorlegen. Gemeinsam können wir es schaffen Jugendlichen wieder eine Perspektive zu geben und gleichzeitig älteren Arbeitnehmern den Arbeitsplatz zu erhalten damit sie direkt, trotz Erhöhung des Renteneinstiegsalters, von der aktiven Arbeitszeit in die Rente überwechseln können.

Wie könnten nun Lösungen aussehen: Es ist vordringliche Aufgabe der Wirtschaft und der öffentlichen Hand, neue Arbeitsplätze zu schaffen; dies kann durch Ansiedlung neuer Betriebe erfolgen und die öffentliche Hand ist gefordert, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Aber dies allein reicht noch bei weitem nicht aus, um die Arbeitslosenzahlen wieder zu senken. Angedacht werden

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Nehmen die älteren Arbeitnehmer den Jugendlichen wirklich die Arbeitsplätze weg?


a ktu e l l Neuheiten für das Jahr 2013 im Bereich der Schutzmaßnahmen der Eltern

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ie Regelung rund um den Schutz der Elternschaft wurde mit dem so genannten „Fornero–Gesetz“ 29/2012 um einige Neuheiten bereichert, wobei es sich einmal um die Vereinfachung der Freistellung von der Arbeit wegen Krankheit des Kindes handelt, zum zweiten um die Ausdehnung des Vaterschaftsurlaubes und schlussendlich um die Flexibilisierung der Elternzeit auch in Stunden. Mit Dekret vom 22.12.2012 werden nun diese Maßnahmen definiert. Wartestand bei Krankheit des Kindes

Der unbezahlte Wartestand wegen Krankheit des Kindes ist vereinfacht worden. Das ärztliche Zeugnis wird nun vom behandelnden Arzt des Kindes telematisch an die INPS verschickt sowie an den Arbeitgeber und an die arbeitende Mutter oder Vater, je nach-

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dem welcher Elternteil die Anfrage gemacht hat. Bei Krankheit des Kindes kann gemäß Artikel 47 und 51 des Einheits­ textes 151/2001 die Mutter oder alternativ der Vater bis zum dritten Lebensjahr unbegrenzt zu Hause zu bleiben, wobei die Krankheit und der Bedarf nach Pflege vom Arzt dokumentiert werden muss. Ab dem dritten bis zum achten Lebensjahr beschränkt sich dieses Anrecht pro Elternteil auf fünf Tage pro Jahr, es können also insgesamt zehn Tage im Jahr sein. Außerdem darf immer nur ein Elternteil im denselben Zeitrahmen diesen Wartestand nutzen, der Verzicht des anderen Elternteiles muss aufscheinen. Es muss auch darauf geachtet werden, dass der behandelnde Kinderarzt Angestellter der Sanität ist oder eine Konvention mit der Sanität hat. Diese Freistellung wird nicht bezahlt, sie zählt aber für die Pensions-

absicherung. Kollektivverträge können günstigere Bedingungen enthalten. Stundenweise Nutzung der fakultativen Freistellung wegen Elternschaft

Bei der Flexibilisierung der Elternzeit handelt es sich um die Möglichkeit einer stundenweisen Nutzung der fakultativen Freistellung wegen Betreuung des Kindes, die als Elternzeit bezeichnet wird. Mit 1. Jänner 2013 kann nun die im Artikel 32 des Einheitstextes 151/2010 beschriebene Freistellung auch stundenweise genommen werden, wobei diese Neuerung noch mit Kollektivverträgen geregelt werden muss. Insgesamt bleiben die maximalen zehn Monate fakultative Freistellung bis zum achten Lebensjahr des Kindes, falls ihn beide Elternteile nutzen. Wird die Elternzeit nur von einem Elternteil in Anspruch

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burtstermin angegeben. Dem Ansuchen um den freiwilligen Vaterschaftsurlaub muss die Verzichterklärung für den einen oder zwei Tagen der Mutter beigelegt werden mit den Zeiträumen, die sie für den obligatorischen Mutterschaftsurlaub schon genommen hat. Diese Erklärung muss auch an ihren Arbeitgeber geschickt werden. Dieser Elternurlaub kann nicht stundenweise, sondern nur tageweise genommen werden.

Verpflichtende Vaterschaftsurlaub von einen Tag und bis zu zwei freiwillige Tage

Beitrag für die Betreuung des Kleinkindes in den nachfolgenden elf Monaten nach dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub

Für die Jahre 2013 bis 2015 wird als Experiment ein verpflichtender Vaterschaftsurlaub eingeführt, welcher einen Tag umfasst und für alle Väter verpflichtend ist und zwar für Kinder, welche ab dem 1. Jänner 2013 geboren werden. Dieser Vaterschaftsurlaub wird zu 100 Prozent vergütet und muss innerhalb der ersten fünf Monate nach der Geburt des Kindes genommen werden. Weiteres hat der Vater innerhalb dieses Zeitrahmens die Möglichkeit, freiwillig einen oder zwei weitere Tage Vaterschaftsurlaub zu nehmen, wobei er sich aber mit der Mutter des Kindes absprechen muss, denn dieser Urlaub verkürzt den obligatorischen Mutterschaftsurlaub um diese Tage. Als Anregung für die Väter werden diese beiden Tage aber zu 100 Prozent bezahlt im Unterschied zu jenen der Mutter, welcher laut Gesetz nur 80 Prozent des Gehaltes zusteht. Ausgenommen sind natürlich die besseren kollektiven Vertragsregelungen. Dieser Vaterschaftsurlaub gilt auch für Adoptivkinder sowie anvertraute Kinder und auch für Väter, welche den Vaterschaftsurlaub laut Artikel 28 des Einheitstextes 151/2001 benutzen. Außerdem kann dieser Vaterschaftsurlaub gemeinsam mit der Mutter genutzt werden. Es braucht dafür ein schriftliches Ansuchen beim Arbeitgeber, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen, der dann für die telematische Weiterleitung an das NISF/ INPS sorgen muss. Wird der obligatorische Tag für die Geburt des Kindes genutzt, so wird der voraussichtliche Ge-

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Alternativ zur Elternzeit hat nun die Mutter die Möglichkeit, einen Beitrag für die Betreuung ihres Kindes zu erhalten, welcher für maximal sechs Monate ausbezahlt wird und einen Wert von 300 Euro monatlich hat. Diese Alternative gilt nach Ablauf der obligatorischen Arbeitsenthaltung wegen Mutterschaft für die nachfolgenden elf Monaten des Kindes. Als Betreuungsmöglichkeiten sind alle Formen zugelassen, privat wie auch die institutionellen. Bei der Wahl einer öffentlichen oder privaten Einrichtung erfolgt die Überweisung direkt an die betreffende Organisation, bei einer Wahl eines Baby Sitting Dienstes erhält die Antragstellerin Voucher im Gegenwert der oben erwähnten Summe. Als Alternative können beide Begünstigungen, Elternzeit und Betreuungsgeld in Teilen genommen werden, zum Beispiel drei Monate Elternzeit und drei Monate Betreuungsgeld. Um in den Genuss dieses Beitrages zu kommen, muss die Mutter ein telematisches Ansuchen an die NISF/INPS richten mit den genauen Angaben über die Anzahl der Monate und in welcher Form der Beitrag benutzt wird. Die verhältnismäßige Kürzung der Elternzeit für die Mutter wird vom NISF/INPS vorgenommen, welche für einen Elternteil nicht mehr als sechs Monate betragen, für beide Eltern maximal zehn Monate. Für dieses Betreuungsgeld werden pro Jahr von 2013 bis 2015 20 Millio-

nen Euro zur Verfügung gestellt, wobei die Vergabe über ein Wettbewerbsverfahren abgewickelt wird. Zugelassen zu diesem Ausleseverfahren werden alle arbeitenden Frauen von schon geborenen Kindern, welche noch nicht die gesamte Elternzeit aufgebraucht haben sowie werdende Mütter, welche ihren voraussichtlichen Geburtstermin innerhalb von vier Monaten während der Zeit der Wettbewerbsausschreibung haben. Es wird dann eine Rangordnung auf nationaler Ebene erstellt, welche der Einkommens- und Vermögensbewertung laut ISEE und der Anzahl der Familienmitglieder Rechnung trägt. Auch die Reihenfolge der Gesuche wird berücksichtigt. INPS veröffentlicht nach Ablauf des Wettbewerbes die entsprechende Rangordnung. Nach 15 Tagen der Veröffentlichung kann die Nutznießerin den Beitrag in Form von Voucher abholen, falls sie für diese Form optiert hat. Ausgenommen oder Reduzierungen von dieser Begünstigung sind:

• Mütter, welche zur Gänze einen kostenlosen Betreuungsdienst von einer öffentlichen oder konventionierten Einrichtung nutzen; • Mütter, welche schon Nutznießer des Sonderfonds laut Artikel 19, Absatz 3 des Dekretes vom 4. Juli 2006 Nr. 223 sind; • Bei Müttern mit Teilzeitvertrag wird die Verhältnismäßigkeit angewendet, was eine Reduzierung des Wertes von 300 Euro m Verhältnis der Wochenarbeitszeit bedeutet; • Mütter, welche versicherungsmäßig in den Sonderfonds eingeschrieben sind, können diese Begünstigung für maximal drei Monate in Anspruch nehmen; • Im Falle eines nachträglichen Rechtes auf „totaler Freistellung“ von der Arbeit wird die Begünstigung für den nachfolgenden Monat eingestellt, wobei von Rückzahlungsforderungen abgesehen wird.

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genommen, reduziert sich die maximale Zeit auf sechs Monate. Gesetzlich geregelt wurde auch die Vorankündigungsfrist von 15 Tagen an den Arbeitgeber für die Nutzung der fakultativen Freistellung, wobei das Gesuch die genauen Zeitangaben über den Beginn und das Ende enthalten muss. Mit Kollektivertrag werden angemessene Schutzmaßnahmen bei der Durchführung von Arbeitstätigkeiten in diesen Zeiträumen vereinbart.


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Das neue Südtiroler Familiengesetz Das neue Familiengesetz regelt die Rahmenbedingungen der zukünftigen Familienpolitik in unserem Land mit dem Ziel, die Familien in struktureller Hinsicht besser zu schützen. Das Familiengesetz sieht folgende Schwerpunkte vor: Die Förderung der Kleinkinder bis zu drei Jahren, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten der Familien Es muss festgestellt werden, dass die finanzielle Seite im Gesetz nicht definiert wurde, die Familien wissen also noch nicht, wie hoch eine eventuelle Unterstützung ausfallen würde. Wir haben uns bei unseren MitarbeiterInnen mit Kindern umgehört, was sie sich erwarten würden. Gisela Burger Mutter von zwei Kindern im Alter zwischen 22 und elf Jahren wünscht sich …

• Längere Elternzeit in der Privatwirtschaft oder wenigstens unbezahlter Wartestand. • Mehr freie Tage bei Krankheit des Kindes zur Zeit sind nur die ersten drei Lebensjahre des Kindes ohne zeitliche Begrenzung; vom dritten bis zum achten Lebensjahr gibt es pro Elternteil nur fünf unbezahlte Tage pro Jahr.

• Es gibt viele verschiedene Familiengelder: Familiengeld Lohnstreifen, Familiengeld Land, Familiengeld Region, Familiengeld Staat; überall andere Voraussetzungen und andere Termine; ein Zusammenführung dieser Gelder wäre eine große Erleichterung für die Familien. • Der Begriff “Alleinerzieher” müsste für alle Leistungen gleich interpretiert werden. • Die Erstwohnung sollte bei allen Leistungen frei sein. • Der Freibetrag von 2.840,51 Euro für zu Lasten lebende Kinder ist sehr niedrig und jahrelang nicht mehr angehoben worden.

• Anrecht auf Teilzeit nach Elternzeit (wenigstens für bestimmte Zeit); Momentan müssen viele Vollzeitbeschäftigte kündigen, da sie keine Teilzeitarbeitsstelle erhalten. Der Wiedereinstieg in den Beruf ist danach oft schwierig.

• Für studierende Kinder bräuchten die Familien mehr Unterstützung, da die Kosten, vor allem wenn die Kinder auswärts wohnen müssen, sehr hoch sind.

• Mehr Tagesmütter und zu günstigeren Preisen; viele Familien können sich heute aus finanziellen Gründen diese Möglichkeit nicht leisten. Viele Eltern hätten Tagesmütter lieber als Kindertagesstätten oder Kinderhorte, da die Kinder in kleineren Gruppen intensiver betreut werden können; Großeltern wären meistens die gefragtesten Betreuer; haben immer seltener Zeit, da sie später in Rente gehen können.

Vater von zwei erwachsenen Söhnen

• Für das Familiengeld, welches über den Lohnstreifen ausbezahlt wird, ist in der Privatwirtschaft in vielen Fällen um die Ermächtigung des NISF/INPS anzusuchen; die Wartezeiten sind sehr lang; wieso geht es im Öffentlichen Dienst ohne diese bürokratische Hürde?

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Christian Trafoier

Ganz Europa befindet sich in Krise, die Arbeitslosigkeit steigt. Es stellt sich die Frage, ob diese Arbeitslosenzahlen das Ergebnis des (unseres) Sparens ist oder sind es die Ergebnisse des Rationalisierens, wie z.B. pensionierte Angestellte nicht mehr ersetzt werden oder die programmlose Erhöhung des Pensionseintrittsalters. Ökonomen und Arbeitgeberverbände sollten sich mit uns Gewerkschaften

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schnellstmöglich an einen Tisch setzen, denn die soziale Krise wird wohl kaum mit einem „Fingerschnippen“ oder der Einführung von Steuern und Erhöhung der Abgaben abwendbar sein. Wenn Politik und Regierung mit „Reißbrett–Theorien“ reagieren, haben unsere Jugendlichen keine Zukunftsperspektiven. Aus dieser Krise können uns nur Wirtschaftswachstum und eine aktive Beschäftigungspolitik führen. Wegrationalisieren, streichen und beschneiden sind keine Erfolgsfaktoren gegen die Arbeitslosenzahlen. Es wird sich also zeigen, ob unser oberstes Ziel die Reduzierung der Staatsverschuldung sein muss oder Maßnahmen für eine gute, aktive Beschäftigungspolitik. Es sagt uns schon der Hausverstand, dass es ohne garantiertes Einkommen kein Auskommen geben kann. Die Stärkung der Kaufkraft und ein durchdachtes Rentensystem bedeutet eine Absicherung der Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven für die Jugend. Die Euro-Krise und die entsprechenden Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben sich einigermaßen beruhigt aber es wäre höchst an er Zeit, sich zur Beschäftigung Gedanken zu machen, wie z.B. eine Beschäftigungsgarantie für junge Arbeitslose oder Schulabgänger, wie sie EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor vorgeschlagen hat. Dabei soll die „Jugendgarantie“, allen Jugendlichen künftig innerhalb von vier Monaten irgendeine Form von Beschäftigung garantieren. Millionen von Jugendlichen können sich keine eigene Wohnung leisten; auch wenn das „Hotel-Mamma“ verspottet und belächelt wird, so ist es für die Jugendlichen oft die einzige Möglichkeit ein „Dach

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über dem Kopf “ zu haben. Es ist schon lange nicht mehr eine Frage des Wollens, sondern es ist inzwischen eine Frage des Geldes und es sich leisten zu können oder nicht.

Rosmarie Kuen Mutter einer zwölfjährigen Tochter

Meine Wünsche an das neue Familiengesetz sind folgende: • Freistellung der Eltern bei Krankheit des Kindes bis zum 13. Lebensjahr ( Ende Mittelschule). • Anerkennung der Erziehungszeiten, falls die Mutter nach Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht beibehalten kann und beim Kind zu Hause bleiben muss ( bis das Kind in den Kindergarten geht bzw. bis zum dritten Lebensjahr). • Unterstützung der Familie für eine Tagesmutter, falls die Mutter arbeiten gehen muss und nicht die Möglichkeit besteht, das Kind im Kinderhort unterzubringen. Dies ist besonders auf dem Lande , sprich in den Dörfern der Fall. • Sommerbetreuung für die Kinder im Pflichtschulalter. • Anhebung der Einkommensgrenze für zu Lasten lebenden Kinder bzw. Studenten.

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Ver bra u c h e rt e le g ra m m

Verbraucherzentrale Südtirol I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914 e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it

VZS vergleicht Kredite für Erstwohnungen:

Nachfrage sinkt, Spreads steigen weiter

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m 3. Trimester 2012 wurden im Vergleich zu selben Zeitraum des Vorjahres deutlich weniger Darlehen ausgeschüttet: -51,65 Prozent auf gesamtstaatlicher Ebene. Während die Referenzparameter für die kurzzeitigen Zinssätze (Euribor) absolute Tiefstwerte verzeichnen, praktizieren die Banken gleich hohe oder sogar höhere Aufschläge. Im Vergleich zur letzten Erhebung (Juni 2012) haben einige Banken

die Spreads erneut um 0,20-0,30 Punkte angehoben. Andere Banken wiederum, vor allem große nationale Bankengruppen, hatten die Spreads bereits überdurchschnittlich angehoben, auf teilweise mehr als vier Prozentpunkte. Ein „guter“ Spread läge heute bei 2,5 Prozent, auch wenn fast alle verglichenen Angebote eine Zinssatz-Untergrenze von drei Prozent bei variablen Darlehen vorsehen. Unter den besten An-

geboten für fix verzinste Darlehen auf 20 Jahre platzieren sich die Raiffeisenkasse Bruneck, die Südtiroler Sparkasse und die Südtiroler Volksbank, alle mit etwa fünf Prozent. Interessant ist auch das Angebot der Tiroler Sparkasse mit 4,45% fix auf 10 Jahre und Euribor 3M ohne Rundung +2,25 Prozent

für den Rest der Laufzeit. Bei den variablen Darlehen auf 20 Jahre gehen die Angebote von 2,80% der Südtiroler Volksbank (bestes Angebot) bis 4,70 Prozent von Unicredit: ein unglaublicher Unterschied. Mehrere Banken (Raiffeisenkassen, BTB, Südtiroler Sparkasse) bieten Angebote um etwa drei Prozent.

Alle Details des Vergleichs auf www.verbraucherzentrale.it sowie in unseren Beratungsstellen.

Dauer der Kfz-Versicherungen

Die automatische Verlängerung der Polizzen verschwindet

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b 2013 werden alle AutofahrerInnen bei Fälligkeit einen neuen Versicherungsvertrag abschließen müssen - und sich dabei nach günstigeren Verträgen umsehen können. Der Grund: alle Klauseln, die eine automatische Verlängerung der Kfz-Haftpflicht-Versicherung vorsehen, gelten nicht mehr - sie sind nichtig. So will es das jüngste Wachstumsdekret der Regierung (GD. Nr. 179 vom 18.10.2012, umgewandelt in Gesetz Nr. 221 vom 17.12.2012), welches einen

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n letzter Zeit beschwerten sich zahlreiche VerbraucherInnen über unerwünschte Werbeanrufe durch Telemarketing-Firmen, die ihre Produkte oder Dienste unter die Leute bringen wollten. Die in den

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neuen Artikel 170bis im Versicherungskodex (GvD. Nr. 209 vom 07.09.2005) eingeführt hat. Das Verbot der automatischen Erneue-

rung betrifft auch eventuelle Zusatzverträge, die zusammen mit der Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurden. Die Versicherungsge-

sellschaft muss den Versicherten mindestens 30 Tage vor Vertragsfälligkeit informieren, und die Deckung für nicht mehr als 15 Tage nach Vertragsablauf, bis zur Wirksamkeit der neuen Polizze, aufrecht erhalten. Durch dieses Dekret haben die VerbraucherInnen nun bei jeder Fälligkeit die Möglichkeit, sich nach den besten Angeboten umzusehen. Hierzu kann man z.B. den Vergleichsrechner „Tuo Preventivatore“, unter http://isvap.sviluppoeconomico.gov.it, verwenden.

Stopp den Werbeanrufen! Telefonbüchern gelisteten Abonnenten, die keine Anrufe zu Werbe-, Verkaufsoder Marktforschungszwecken mehr erhalten wollen, können „Einspruch“ gegen unerwünschte Anrufe erheben. Dazu trägt man die ei-

gene Telefonnummer im „Verzeichnis der Einsprüche“ ein. Die Eintragung ist kostenlos, und kann über das Internet, telefonisch über eine eigene grüne Nummer, per Einschreiben, Fax oder E-Mail erfolgen

(weitere Informationen hierzu auf www.registrodelleopposizioni.it). Die VZS erinnert daran, dass die Eintragung ins Register kostenlos ist und bis zu einem eventuellen Widerruf ihre Gültigkeit behält.

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Ver brauch e rt e le gra mm

Verbraucherzentrale Südtirol I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914

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e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it

Winterurlaub im Schnee

Ein Pistenunfall kann teuer werden

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er zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Die Europäische Krankenversicherungskarte gehört natürlich bei jeder Fahrt ins EU-Ausland, nach Norwegen, Island und in die Schweiz in die Geldtasche. Man bedenke aber, dass man mit dieser während eines vorübergehenden Aus-

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landsaufenthalts zwar Anspruch auf medizinisch erforderliche öffentliche Gesundheitsdienstleistungen hat, aber zu den selben Bedingungen wie die Bürger des Landes in welchem man sich begibt und eben nicht zu den Bedingungen seines Heimatlands. So muss man damit rechnen, dass auf einen Hubschraubereinsatz auch eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen kann, die man unter

Umständen selbst begleichen muss. Wer die Heimreise nicht mehr selbst organisieren kann, sondern einen Krankentransport zurück nach Hause braucht, muss die Kosten ebenfalls selbst tragen, da auch dies nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte gedeckt ist. Es ist also wichtig, vorab abzuklären, ob ein ausreichender Versiche-

rungsschutz besteht - etwa über die Kreditkarte oder über eine Mitgliedschaft bei einem Freizeit- oder Rettungsverein - ob man vielleicht bereits über eine ei­ gene Unfallversicherung verfügt oder ob der Skipass eine Versicherung enthält. Ist dies alles nicht der Fall, sollte man sich überlegen, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Weitere Infos: www.euroconsumatori.org

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Bei Minusgraden die Wohnung nicht auskühlen lassen!

Effektives Heizen schützt vor Feuchtigkeit und Schimmel

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rhöhte Heizkosten verleiten viele Mieter und Eigenheimbesitzer dazu, das Thermostat herunterzudrehen und nicht durchgehend genutzte Räume kühl zu lassen, um Energiekosten zu sparen. Der Verzicht aufs Heizen kann allerdings zu unerwünschten Nebeneffekten

S

führen. Denn kalte Raumluft nimmt weniger Feuchtigkeit auf: Schimmel oder Stockflecken auf Wänden, Möbeln und Textilien sind dann oft die Folge. Doch woher kommen Schimmelflecken an Ecken und Wänden, und wie kann effektiv und trotzdem energiesparend

geheizt und gelüftet werden, damit Schimmel keine Chance hat? Antworten auf diese Fragen geben die Infos der Bauberatung der Verbraucherzentrale Südtirol. Kostenlose Informationen rund ums Thema Bauen, Wohnen und Sanieren sind in den jeweiligen Informations-

blättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet unter www.verbraucherzentrale.it jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich.

Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen

eit knapp einem Jahr gibt es für die BürgerInnen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die Verbraucherzentrale und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben. Die

von allen Notaren im Notarssprengel Bozen angebotene Erstberatung befasst sich u.a. mit der Erläuterung der Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung eines eigenhändigen Testaments oder Kontrolle eines solchen, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder

den Schenkungen befassen. Auch können sich die VerbraucherInnen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren. Um in den Genuss einer kostenlosen Erst-Beratung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol

und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar des Notarssprengels Bozen vorgenommen werden. Seit letzten April konnten sich 140 VerbraucherInnen kostenlos über ihre Rechte in Sachen Erbschaft beraten lassen.

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol - Beilage zur Ausgabe Jänner/Februar Zwölfmalgreinerstraße 2 Bozen, eingetragen beim Landesgericht Bozen unter Nr. 7/95, verantwortlicher Direktor: W. Andreaus

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Sparkasse

Betriebsprämie (ehem. VAP) Einstufungen Einstufung

Schlüsselrolle (brutto jährlich)

Leitungzulage (brutto jährlich)

Marktleiter u. Direktor Sitz

Berufsprofil

QD 4 LIV

4.500,00.-

6.000,00.-

Direktor Filiale A

QD 4 LIV

-

4.000,00.-

Direktor Filiale B

QD 3 LIV

-

3.000,00.-

Direktor Agentur A

QD 3 LIV

-

2.000,00.-

Direktor Agentur B

QD 1 LIV

-

1.000,00.-

Business Banking Berater *1)

QD 2 LIV

-

-

Personal Banking Berater *1)

QD 1 LIV

-

-

Koordinator Beratung Banking *2+3)

3 AP 4 LIV

-

-

Berater Banking *3)

3 AP 4 LIV

-

-

Au s de n G e w e rksch a fte n

Banken

* 1) Der BBB u. PBB wird nach drei Jahren in der selben Einstufung, mit einer jährl. positiven Bewertung, ein "ad personam", bei Beförderung einzuverleiben, von 50 Prozent der Differenz zwischen bestehender Einstufung und der direkt höheren Einstufung anerkannt. * 2) Der KBB wird nach 24 Monaten in der selben Einstufung und mit einer jährl. Positiven Bewertung in den 24 Monaten die Einstufung als QD 1 LIV anerkannt. * 3) KBB: wenn Mitarbeiter über die Einstufung und Kompetenzen in diesem Berufsprofil nicht verfügen, wird für Mitarbeiter mit der Einstufung 3 AP 3 LIV ein variables Ausbildungsprogramm für 12 Monate erstellt bzw. 36 Monate wenn die Einstufung darunter liegt. Wenn der Direktor der Filiale neu ernannt wird, wird er für max. sechs Monate als QD 2 LIV mit einer Leitungszulage von 2.000 Euro beauftragt

D

Abkommen zur Vertriebsplattform, das vollständige Abkommen ist unter www.asgb.org abzurufen.

er ASGB-Banken hat in Bezug auf das Geschäftsjahr 2012 die Vereinbarung hinsichtlich der Auszahlung der Betriebsprämie (ehemals VAP) erneuert. Diese Vereinbarung, mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr, weist im Vergleich zu den Abkommen der Vergangenheit eine innovative Berechnungsformel auf, wobei allgemein übernommene Kriterien zum Tragen kommen.

Klassifizierung des Vertriebsnetzes

Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird diese Auszahlung der günstigeren Besteuerung unterworfen, die von den jeweiligen Bestimmungen hinsichtlich der ergebnisorientierten Vergütung vorgesehen ist. Demnach kann man davon ausgehen, dass die Höhe der Prämie ungefähr den voran gegangenen Jahren entspricht. Der Auszahlungstermin ist Juni 2013.

Kundenanzahl (30 Prozent), Deckungsbeitrag (20 Prozent), Gesamteinlagen (20Prozent), Ausleihungen (15Prozent), Anzahl d. Mitarbeiter (15 Prozent)

Sparkasse - Vertriebsplattform

Wir befinden uns zur Zeit in einem grotesken Zustand. Auf der einen Seite steuern wir auf eine enorme Arbeitsüberlastung in der Beraterstruktur zu, auf der anderen Seite sollen durch die bevorstehende Neusegmentierung zusätzlich Kunden zugewiesen werden. Wahrscheinlich geschieht das aufgrund des immer super ausfallenden Reportings. Die Mitarbeiter wollen sich nur von ihrer besten Seite zeigen, ohne auf kritische Punkte hinzuweisen bzw. Vorschläge zu erbringen, die Engpässe lösen könnten. Mit dem Ignorieren der Probleme wird der gesamten Belegschaft kein guter Dienst erwiesen. Jeder Kundensegmentierung folgen Versetzungen; deshalb vermutet der ASGB-Banken auch, dass beträchtliche Einschnitte in das Filialnetz folgen werden. Nachstehend veröffentlichen wir Auszüge aus dem

Nr. 1-2/2013

Sitze (Markt), Filiale A, Filiale B, Agentur A, Agentur B Einstufung der Filialen in Südtirol

Rage

> 3,5 < = 3,5; > 2 < = 2; > 1 < = 1; > 0,5 < = 0,5

Filiale A Filiale B Agentur A Agentur B Schalter

Alle Einheiten mit zwei Mitarbeiter/Innen werden als Schalter eingestuft. Vorübergehend wird das Filialnetz der restlichen Provinzen Italiens nach der Kontenanzahl eingestuft. „Corporate banking“

• Verantwortlicher Corporate Banking QD 4 LIV + Schlüsselrolle Euro 5.800,00.-/jährl. + ad personam Euro 2.000,00.-/jährl. alle Brutto

>

13


Au s de n G e w e rksch a fte n

• Corporate Berater QD 4 LIV + Schlüsselrolle Euro 4.500,00.- / jährl. Brutto Private banking

• Team Leader Private Banking QD 4 LIV + Schlüsselrolle Euro 4.500,00.-/jährl. Brutto • Privat Berater QD 3 LIV Kundenzuweisung

• • • • • •

Max. 80 gewichtete Kunden Business Banking Berater / Ersatz „pro tempore“ Max. 150 gewichtete Kunden Personal Banking Berater / Ersatz pro tempore Max. 140 gewichtete Kunden Business Banking Berater Max. 220 gewichtete Kunden Personal Banking Berater Max. 090 gewichtete Kunden Corporate Berater Max. 80 gewichtete Kunden Private Berater S e kt o r R a i f f e i s e n k a s s e n

Kollektivvertrag unterzeichnet GEHALTSERHÖHUNGEN Anlaufdatum

01.06.2012

01.06.2013

01/06/2014

INSGESAMT

4. Gehaltsstufe

70,21

70,20

98,29

238,70

3. Gehaltsstufe

61,64

61,65

86,30

209,59

2. Gehaltsstufe

54,79

54,80

76,71

186,30

1. Gehaltsstufe

52,74

52,74

73,84

179,32

46,00

47,00

77,00

170,00

Leitende Angestellte

3. Berufsebene 4. Gehaltsstufe 3. Gehaltsstufe

44,52

44,52

62,33

151,37

2. Gehaltsstufe

42,81

42,81

59,93

145,55

1. Gehaltsstufe

41,10

41,09

57,54

139,73

2. Gehaltsstufe

39,04

39,04

54,66

132,74

1. Gehaltsstufe

39,04

36,65

51,30

126,99

34,25

34,24

47,95

116,44

2. Berufsebene

1. Berufsebene Einheitsstufe

Vertragsdauer

21. Dezember 2012 bis 31. Dezember 2013 Gehaltserhöhungen

Der neue Vertrag sieht vom Juni 2012 bis Juni 2014 eine stufenweise Erhöhung des Grundlohnes um 170 Euro brutto (3. Berufsebene 4. Gehaltsstufe) vor. Für die bereits angereifte Lohnerhöhung ab Juni 2012 erfolgt anfangs 2013 eine Ausgleichszahlung, welche aber mit der bereits gewährten Vertragsvakanz verrechnet wird. Neuer bilateraler Fonds

Es wird ein neuer bilateraler Fonds zwischen den Sozialpartnern für eine einvernehmliche Beschäftigungspolitik und für die Sicherung der Arbeitsplätze in den von der Krise besonders betroffenen Banken gegründet. Die Fi-

14

nanzierung des Fonds erfolgt durch Beiträge von Seiten der Führungskräfte und der Verwaltungsräte. Der bisherige Beitrag für den Fonds zur Einkommenssicherung der Angestellten wird auf den neuen Fonds umgebucht und um 0,125% erhöht. Für- und Vorsorge

Auf gesamtstaatlicher Ebene ist eine Erhöhung der Beiträge für die Wechselseitige Krankenkasse von Seiten des Arbeitgebers um 0,12 Prozent und der Bediensteten um 0,08 Prozent vorgesehen. Die selbe Regelung wird in Südtirol auch für die Beiträge des WKV übernommen. Arbeitsplatzerhaltung

Verlängerung der Arbeitsplatzerhaltung für besondere Krankheitsbilder auf bis zu 40 Monate.

Nr. 1-2/2013


Erhöhung auf 100 Prozent der Entlohnung bei vorzeitiger Beanspruchung des Mutterschaftsurlaubes bei Risikoschwangerschaften. Mittlere Führungskräfte der ersten und zweiten Ebene

Versuchsweise Einführung, auf gesamtstaatlicher Ebene, der Bezahlung der Überstunden ab 1. Jänner 2013. Die

genaue Anwendung dieses Punktes wird in Südtirol noch durch ein eigenes Landesabkommen geregelt werden. Ergebnisprämie

Die Berücksichtigung der Verluste auf Grund „fauler Kredite“ bei der Berechnung der Ergebnisprämie konnte für das Geschäftsjahr 2012 auf einen Wert von 40 Prozent (ab 2013 auf 50 Prozent) beschränkt werden, während die Arbeitgeberseite Forderungen bis zu einer Bewertung von 100 Prozent gestellt hatte.

M e ta l l i n d u s t r i e

Neuerungen Metallkollektivvertrag

Au s de n G e w e rksch a fte n

Mutterschaftsurlaub

Der Nationale Kollektivvertag des Metallsektors wurde am 05.12.2012 unterzeichnet und hat Gültigkeit bis 31.12.2015. Die wichtigsten Neuerungen: Lohnerhöhungen Lohnerhöhung Jänner 2013

Lohnerhöhung Jänner 2014

Lohnerhöhung Jänner 2015

1

21,88 €

28,13 €

31,24 €

2

25,59 €

32,91 €

36,56 €

95,06 €

3

30,19 €

38,81 €

43,13 €

112,13 €

4

31,94 €

41,06 €

45,63 €

118,63 €

5

35,00 €

45,00 €

50,00 €

130,00 € 143,81 €

Kategorie

Gesamte Lohnerhöhung 81,25 €

5S

38,72 €

49,78 €

55,31 €

6

41,56 €

53,44 €

59,38 €

154,38 €

7

45,94 €

59,06 €

65,63 €

170,63 €

Neues Grundgehalt Kategorie 1

Grundgehalt Jänner 2013

Grundgehalt Jänner 2014

Grundgehalt Jänner 2015

1.238,44 €

1.266,57 €

1.297,81 €

2

1.363,11 €

1.396,02 €

1.432,58 €

3

1.506,69 €

1.545,50 €

1.588,63 €

4

1.570,59 €

1.611,65 €

1.657,28 €

5

1.679,89 €

1.724,89 €

1.774,89 €

5S

1.797,33 €

1.847,11 €

1.902,42 €

6

1.928,16 €

1.981,60 €

2.040,98 €

7

2.094,48 €

2.153,54 €

2.219,17 €

Neuerungen beim Krankenstand

Der Krankenstand hat sich bei kurzen Krankheiten wie folgt geändert. • Bei den ersten drei Krankenständen bis fünf Tage in einem Kalenderjahr werden die ersten drei Tage normal mit 100 Prozent berechnet. • Beim 4. Krankenstand bis fünf Tage in einem Kalenderjahr werden die ersten drei Tage mit 66 Prozent entlohnt. • Ab den 5. Krankenstand bis fünf Tage in einem Kalenderjahr werden die ersten drei Tage mit 50 Prozent entlohnt! Änderungen der Bezahlung von 100 Prozent bei langen Krankheiten

• 122 Kalendertage (vier Monate) bei Betriebszugehörigkeit bis drei Jahren • 153 Kalendertage (fünf Monate) bei Betriebszugehörigkeit zwischen drei und sechs Jahren • 214 Kalendertage (sieben Monate) bei Betriebszugehörigkeit über sechs Jahren

Nr. 1-2/2013

>

15


Au s de n G e w e rksch a fte n

Für längere Krankheiten wurde der Prozentsatz von 50 auf 80 Prozent erhöht. Die Arbeitsplatzgarantie wird wie vorher behandelt. Neue Kategorien

Ab den 01.01.2014 werden neue Kategorien eingeführt: Kategorie 3S und Kategorie 8 (Leitende Angestellte) • Es wird eine Kommission eingesetzt, welche die Kriterien für die Einstufung der Kategorien ausarbeitet. • Ebenfalls wird der Wechsel von der 1. in die 2. Kategorie und der Wechsel von der 2. in die 3. Kategorie neu geregelt, Außendienstzulage

• Voller Außendienst 42,80 Euro • Anteil für Mittags- oder Abendessen 11,72 Euro • Anteil für Übernachtung 19,36 Euro Arbeitsbeginn und Arbeitsende

Betriebe können nach eigenem Ermessen eine Flexibilität bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende einführen. Bereitschaftsdienst

Ab den 01.01.2014 werden höhere Beträge für den Bereitschaftsdienst ausbezahlt Kategorie

Tagesentlohnung 16 Stunden (gearbeiteter Tag)

24 Stunden (freier Tag)

Wochenentlohnung 24 Stunden Feiertag

6 Tage

6 Tage mit Feiertag

6 Tage mit Feiertag u. freiem Tag

1-2-3

4,82 €

7,22 €

7,81 €

31,3 €

31,89 €

34,29 €

4-5

5,72 €

8,99 €

9,63 €

37,61 €

38,25 €

41,52 €

Höher als 5

6,58 €

10,81 €

11,4 €

43,71 €

44,3  €

48,52 €

Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit

Ab den 01.06.2013 werden die Aufschläge für Schichtarbeit für folgende Punkte erhöht. • Nachtarbeit: bis 22:00 Uhr nach 22:00 Uhr von 15 auf 20 Prozent • Nachtarbeit an Feiertagen: Von 55 auf 60 Prozent • Nachtüberstunden an Feiertagen (über die 8. Stunde) von 30 auf 35 Prozent.

M e ta l l h a n d w e r k

Landeszusatzvertrag Metallhandwerk unterzeichnet Den Gewerkschaften ASGB Metall, FIOM und FIM ist es gelungen, nach langen Verhandlungen mit dem Landesverband der Handwerker einen neuen Landeszusatzvertrag für den Sektor Metallhandwerk zu unterzeichnen. Lohnerhöhungen Kategorie

Lohnerhöhung Jänner 2013

Lohnerhöhung Juni 2013

Gesamte Lohnerhöhung

Neue Landeszulage ab 01.06.2013

1

55,40 €

5,40 €

110,80 €

280,86 €

2

48,77 €

48,77 €

97,54 €

249,82 € 232,50 €

2B

47,49 €

47,48 €

94,97 €

3

40,00 €

40,00 €

80,00 €

207,59 €

4

35,94 €

35,93 €

71,87 €

186,75 €

5

33,16 €

33,15 €

66,31 €

172,76 €

6

29,95 €

29,94 €

59,89 €

155,40 €

16

Nr. 1-2/2013


SPAREN VERSCHWENDUNG

UNWORT DES JAHRES 2013 Das Wort „Sparen“ hat gute Chancen das Unwort des Jahres 2013 zu werden, denn es wird in den letzten Monaten geradezu inflationär verwendet. Sparen bei der Butter im Krankenhaus, Einsparungen bei den Personalkosten des Landes, römisches Spardiktat, Bausparen – diese Aufzählung könnte man beliebig lange fortführen. Vielmehr als mit dem „Sparen“ sollten wir uns jedoch mit der Verschwendung be-

schäftigen. Verschwendung geschieht in Südtirol täglich. Wenn wir damit aufhören würden, könnten wir uns Gedanken über das „Sparen“ sparen. Eine vernünftige Haushaltspolitik würde Gedanken über Sparmaßnahmen überflüssig werden lassen. Stattdessen wird

jugend@asgb.org

weiterhin der Verschwendung gefrönt. Stichwort: Medical School. Dieses Projekt soll unbedingt durchgeboxt werden. Anscheinend auch ohne Konsens der breiten Masse, denn wenn man die Reaktionen der Bevölkerung verfolgt, hört man viel contra und wenig pro. Das scheint aber nicht weiter zu stören, die „Granden“ stehen weiterhin zu diesem Projekt, dessen Kosten noch nicht voraussehbar sind. Die Kritik an diese Verschwendung kann man sich also getrost sparen, sie wird sowieso nicht gehört. In diesem Sinne muss man sich überlegen, ob das Wort „Verschwendung“ dem Wort „Sparen“ nicht Konkurrenz zum prestigeträchtigen Titel „Unwort des Jahres 2013“ machen wird!?


FOTOWETTBEWERB DIE DREI SIEGER DES FOTOWETTBEWERBS:

Die drei Sieger des Fotowettbewerbs: Ulrike Rehmann, Omar Azim, Evelyn Egger (nicht auf dem Bild Marieluise Dorfmann, die den dritten Platz belegte)

PREIS: OMAR AZIM 500 EURO

2. PREIS: ULRIKE REHMANN VIDEOKAMERA

3. PREIS: MARIELUISE DORFMANN KINOGUTSCHEINE


ALT UND JUNG GEMEINSAM IN DER ARBEITSWELT Eine der großen zukünftigen Herausforderungen in der Arbeitswelt wird das Thema „Jung und Alt gemeinsam in der Arbeitswelt“ sein. Um auf dieses Thema aufmerksam zu machen, haben der ASGB und die ASGB-Jugend einen Fotowettbewerb organisiert. Mitmachen konnte jeder, der ein Foto, das dem vorgegebenen Thema entsprach, einsandte. Zahlreiche Fotos sind beim ASGB eingetroffen und die Jury hatte es nicht leicht, die Siegerfotos auszuwählen. Um alle Interessierte aktiv bei der Auswahl der Fotos einzubinden, haben sich der ASGB und die ASGBJugend dazu entschlossen, einen weiteren Preis durch ein Facebook-Voting zu vergeben.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Berufsmatura endlich durchzusetzen wird von der ASGB-Jugend begrüßt. Ein Wermutstropfen an dieser Entscheidung ist jedoch die Tatsache, dass lediglich Lehrlinge, die das Berufsbildungsdiplom nach einer vierjährigen Lehrlingszeit erworben haben, die Berufsmatura ma-

chen dürfen. Jenen Lehrlingen die eine dreijährige Lehrzeit haben, bleibt die Berufsmatura verwehrt. Wir fordern mit aller Vehemenz, dies zu ändern und allen Lehrlingen die Matura zu ermöglichen. Ansonsten riskieren wir, die 59 Berufe mit dreijähriger Lehrzeit abzuwerten.

Wir dürfen den Gewinnern herzlich gratulieren!

Dieses Siegerfoto brachte Evelyn Egger 1.000 Euro.

MARCO PERRI

ANDREAS MAHLKNECHT

LEONHARD ANGERER


MILLIONENQUIZ DIE GROSSE VERSCHWENDUNG Die Verschwendung der Gelder in Südtirol geschieht leise. Darüber wird nicht gerne geredet, geschweige denn freiwillig aufgeklärt. Aus diesem Grund haben der ASGB und die ASGB-Jugend ein Ratespiel auf der Homepage des ASGB gestartet. Du wirst erstaunt

sein, wie viel von deinem Geld für unnütze Dinge ausgegeben wird. Das Millionenquiz kannst du Online auf www.asgb.org spielen!!

ASGB-Jugend | Bindergasse 30 |30100 Bozen | T 0471 308 272 | jugend@asgb.org


Grundgehalt Nationaler Kollektivvertrag 01.01.2012

Kategorie

Grundgehalt Ab Jänner 2013 mit Landeszulage

Grundgehalt Ab Juni 2013 mit Landeszulage

1

1.692,63 €

1.748,03 €

1.803,44 €

2

1.574,93 €

1.623,70 €

1.672,47 €

2B

1.487,12 €

1.534,61 €

1.582,09 €

3

1.429,98 €

1.469,98 €

1.509,98 €

4

1.347,81 €

1.383,75 €

1.491,68 €

5

1.298,12 €

1.331,28 €

1.364,43 €

6

1.237,88 €

1.267,83 €

1.297,77 €

Dieser Landeszusatzvertrag ist von großem Vorteil für all jene, die auf Basis des Grundlohnes arbeiten, denn diese Arbeiter erhalten die Lohnerhöhung zu 100 Prozent. Auch profitieren mit diesem Landeszusatzvertag die Lehrlinge des Metallhandwerks (ca. 1.200), da diese auf Grundlage der 5. Kategorie ihren Lohn erhalten. Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt ein Jahr, anschließend können neue Verhandlungen geführt werden. Mit diesem Vertrag ist es uns gelungen, den Unterschied zwischen den Grundgehältern der Metallindustrie und des Metallhandwerks zu reduzieren. Kategorie Metallhandwerk

Grundgehalt Ab Jänner 2013 mit Landeszulage

Kategorie Metallindustrie

Grundgehalt ab Jänner 2013

1

1.748,03 €

7

2.094,48 €

2

1.623,70 €

6

1.928,16 €

2B

1.534,61 €

5S

1.797,33 €

3

1.469,98 €

5

1.679,89 €

4

1.383,75 €

4

1.570,59 €

5

1.331,28 €

3

1.506,69 €

6

1.267,83 €

2

1.363,11 €

SS G Vorankündigung!!

Die SSG organisiert eine Busreise nach IRLAND

M

vom 20. bis 31. Juli 2013

it dem Bus starten wir von Bozen aus Richtung Deutschland, wo wir eine Nacht Halt machen. Am nächsten Tag geht es dann weiter Richtung Rotterdam, von wo aus wir mit der Fähre nach England reisen. Quer durch England erreichen wir dann die Ostküste und setzen mit der Fähre nach Irland über. Unsere Reise führt uns kreuz und quer durch Irland. Wir übernachten in 3-Sternehäusern und werden von einer kompetenten Reiseführung begleitet. Die Rückreise führt uns mit der Fähre nach Calais über Frankreich, wo wir wieder einen Zwischenstopp einlegen und dann nach Bozen zurückkehren. Die Details der Reise sind noch in Ausarbeitung! Alle Interessierten erhalten ab dem 18. Februar genaue Auskunft unter: ssg@asgb.org oder 0471 308256! Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Reisepreis bei 20 Teilnehmern: 1299€ Reisepreis bei 25 Teilnehmern: 1239€

Nr. 1-2/2013

21

Au s de n G e w e rksch a fte n

Neues Grundgehalt


Au s de n G e w e rksch a fte n

Für unsere Mitglieder ist uns kein Weg zu weit!

M

ASGB-Gebietskörperschaften „tourt“ durchs Land

it neuem Schwung Mitglieder direkt vor Ort, an ihren Arbeitsplätzen zu betreuen und zu vertreten, das ist das Motto mit welchem wir ins Neue Jahr gestartet sind. Wir Fachsekretäre, Karl Heiss, Hans Rungg, Brigitta Holzer und Reinhard Innerhofer wollen die Betreuung unserer Mitglieder und Bediensteten in den Gemeinden, Altersheimen, Bezirksgemeinschaften und Sozialdiensten weiter ausbauen und noch mehr in den Vordergrund unserer Arbeit stellen. Bereits im vergangenen Jahr ist es uns gelungen, durch den Ankauf eines zusätzlichen Dienstfahrzeuges das Angebot unserer Betreuung auszubauen. Vor allem die von unserer Fachgewerkschaft seit Jahren geleisteten Dienste bei der Abfassung der Steuererklärung Mod. 730 direkt an den Arbeitsplätzen wird von den Mitgliedern sehr geschätzt und gerne in Anspruch genommen. Auch in diesem Jahr sind wir wieder ab Mitte März unterwegs und machen die Steuererklärung vor Ort. Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, verstärkt Gewerkschaftsversammlungen, Informationsveranstaltungen sowie Beratungen zu:

Rentenzusatzversicherungen – Laborfonds Kontrolle und Erklärung der Lohnstreifen Mutterschutz und Elternzeiten Informationen zu Neuerungen bei Pensionsangelegenheiten und Beratung • Arbeitsrecht und Arbeitsschutz • Zusammenlegung von Dienstzeiten und Anerkennung, u.a.m. • • • •

unseren Mitgliedern vor Ort anzubieten. Ganz besonders wichtig sind weiterhin die Verhandlungen und der Abschluss von dezentralen Abkommen in den jeweiligen Körperschaften, die den Bediensteten in ihren Strukturen direkte Vorteile bringen. Hier wird der ASGB-Gebietskörperschaften mit seinen Fachsekretären verstärkt die Interessen seiner Mitglieder vertreten. Mit Einsatz und Freude werden wir weiterhin unsere Mitglieder und Bediensteten vertreten und hoffen, dass auch ihr uns in unseren Bemühungen unterstützt.

Jahreshauptversammlung mit anschließendem Törggelen

W

ie bereits in den vergangenen Jahren hat die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften ihre Mitglieder zur Jahreshauptversammlung, am Donnerstag, 22. November 2012, in den Köfererhof in Vahrn geladen. Über 100 Mitglieder sind der Einladung gefolgt. Als wich-

tigster Tagesordnungspunkt wurde über die laufenden und geplanten Aktionen der Gewerkschaften gegen die von der Politik verordneten Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst berichtet und diskutiert. Ziemlich schnell war festzustellen, dass großer Unmut über die Vorgangsweise der

politisch Verantwortlichen in dieser Angelegenheit herrscht. Die ständigen Angriffe der öffentlich Bediensteten und die Aussetzung der Sozialpartnerschaft könnten nicht länger

22

hingenommen werden, weitere Protestaktionen wurden beschlossen. Unter Allfälligem konnten weitere Anliegen besprochen und Fragen beantwortet werden. Mit einem Dank an die Mitglieder und der gleichzeitigen Bitte uns auch im kommenden Jahr bei unserer Arbeit zu unterstützen, wurde der offizielle Teil abgeschlossen und die Wirtsleute des Köfererhofes in Vahrn verwöhnten uns mit Köstlichkeiten aus der Eisacktaler Törggeleküche. Für die stimmungsvolle musikalische Unterhaltung sorgte unser Fachsekretär Karl Heiss mit seinen Musikkollegen (siehe Foto). Bis in die späten Abendstunden wurde gefeiert und diskutiert bis alle zufrieden und wohlauf den Heimweg antraten.

Nr. 1-2/2013


M

Wechsel des Kollektivvertrages

it Wirkung 1. Januar 2013 wird auf das Personal der SELGAS NET AG, für welches bisher der nationale Kollektivvertrag für die Bereiche Gas/Wasser gültig war, der nationale Kollektivvertrag für die Be-

schäftigten im Elektrosektor Anwendung finden. Von diesem Vertragswechsel betroffen sind 23 Mitarbeiter. Nach zwei Treffen zwischen den Gewerkschaften und dem Generaldirektor der SELGAS NET AG Miche-

le Gilardi, wurde das Abkommen, welches sich positiv für die Belegschaft auswirkt, unterzeichnet. Als Vertreter des ASGB hat der Sekretär Stefan Gasser das Abkommen unterzeichnet.

Öffentlicher Dienst S p a r m a SS n a h m e n i m ö f f e n t l i c h e n D i e n s t

Treffen mit den Landesräten Widmann und Bizzo

A

m 24. Jänner fand das erste Treffen der Gewerkschaften mit den Landesräten Widmann und Bizzo statt, bei welchem die verschiedenen Einsparungsmöglichkeiten besprochen wurden. Die Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes (Sanität, Landesbedienstete, Schule, Gebietskörperschaften) im ASGB waren jeweils mit einem Vertreter dabei. Diese Delegation hatte bereits vorab auf Ersuchen des Landesrates Widmann eine Liste mit Vorschlägen von Sparmaßnahmen an die Vertreter

ersten Treffens einigte man sich auf regelmäßige Treffen in den nächsten Wochen und Monaten. Abwechselnd wird es zu technischen und politischen Tischen kommen. Thema dieses Treffens waren zunächst die möglichen Ersparnisse durch die Verwendung von freier Software und die Optimierung der Koordinierung der einzelnen Verwaltungen. Die Vertreter der Gewerkschaften sehen eine mögliche Ersparnis auch in der Reduktion von Publikationen der öffentlichen Ämter. Weiters wur-

Au s de n G e w e rksch a fte n

Energiewerker

wurde eine drastische Reduzierung externer Berateraufträge verlangt. Das nächste Treffen, bei welchem die weiteren acht von den Gewerkschaften ausgearbeiteten Sparvorschläge besprochen werden, findet Ende Februar statt. Bis dahin werden sich IT-Experten in einer technischen Arbeitsgruppe mit den Möglichkeiten der konkreten Umsetzung der bereits diskutierten Vorschläge befassen und hoffentlich erste Ergebnisse vorlegen. Wir rufen weiterhin alle öffentlich Bediensteten auf, uns Vorschläge zu Einsparungen zuzuschicken. Sag auch du frei heraus wo deiner Meinung nach eingespart werden kann, oder wo Gelder verschwendet werden. Schick uns deine Vorschläge an:

• ASGB-Landesbedienstete asgbl@brennercom.net

• ASGB-Gebietskörperschaften bholzer@asgb.org • ASGB-Südtiroler Schulgewerkschaft ssg@asgb.org der Politik und der öffentlichen Verwaltung geschickt. Diese wurden gemeinsam mit den Fachgewerkschaften der konföderierten Gewerkschaften ausgearbeitet. Im Laufe dieses

Nr. 1-2/2013

de eine bessere Kontrolle der in den öffentlichen Ämtern vom Gesetz vorgesehenen Raumtemperaturen und eine Verringerung der Öffnungszeiten diskutiert. Ebenfalls

• ASGB-Gesundheitsdienst ejanuth@asgb.org • ASGB-Öffentlicher Dienst rinnerhofer@asgb.org

23


Au s de n G e w e rksch a fte n

Sparen am richtigen Ort Der ASGB begrüßt die Entscheidung der Südtiroler Landesregierung eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um mögliche Einsparungen im EDV-Bereich des gesamten öffentlichen Dienstes zu überprüfen. Alle Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben dies im Zusammenhang mit Alternativen zu den geplanten Personaleinsparungen des Landes gefordert. „Bevor das Land voreilig beim Personal einspart und damit Beschäftigung reduziert, Kaufkraft

schwächt und wichtige Dienste für den Bürger gefährdet, verlangen wir, dass alle anderen Bereiche durchforstet und auf deren Sparpotential hin untersucht werden“, so der Reinhard Innerhofer. Sekretär des öffentlichen Dienstes im ASGB. Allein im Edv-Bereich könnte durch die Vereinheitlichung der Systeme und die Nutzung der freien Software Millionen von Euro eingespart werden. Weitere Sparmöglichkeiten sehen die Gewerkschaften beispielsweise bei den Heizungskos-

ten. Bereits eine minimale zumutbare Senkung der Raumtemperaturen in den öffentlichen Gebäuden würde immense Einsparungen bringen und zudem der Umwelt nutzen. „Nun liegt es an den zuständigen Politikern diese beiden Vorhaben so schnell als möglich umzusetzen. Wir sind erfreut über die jetzige positive Aufnahme unserer Vorschläge seitens der Landesregierung und über die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit,“ so Innerhofer abschließend.

Landesbedienstete

Öffentlicher Dienst: Investieren oder sparen? An dieser Stelle werden wir in unregelmäßigen Abständen Interviews zu Aktuellen Themen veröffentlichen. Unser erstes Interview haben wir mit Dr. Stefan Pan, Präsident des Südtiroler Unternehmerverband, geführt.

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n letzter Zeit wurde der öffentliche Dienst des Öfteren in den Medien thematisiert, leider großteils in Zusammenhang mit Themen wie: Spending Review, Privatisierung, Entbürokratisierung und Stellenabbau. Äußerungen in diese Richtung kamen auch von Seiten des Südtiroler Unternehmerverbandes. Um der Sache auf den Grund zu gehen und die Sichtweise der Privatwirtschaft in Erfahrung zu bringen, haben wir Dr. Stefan Pan interviewt. Vorab aber unsere Stellungnahme zum Thema Öffentlicher Dienst: Investieren oder sparen? In Südtirol, so wie weltweit, wird der öffentliche Dienst oder zumindest große Teile davon in Frage gestellt. Öffentliche Dienstleistungen werden privatisiert und ausgelagert, mit der Folge, dass diese Dienstleistungen auf dem freien Markt konkurrenzfähig werden/bleiben müssen: NUR der Finanzkräftige kann dort seine Interessen realisieren. Die Reduzierung der öffentlichen Dienstleistungen werden von Seiten der Politik, durch die erforderlichen Sparmaßnahmen gerechtfertigt.

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Aber was versteht man unter „öffentlichen Dienst“? Die Brandbreite geht von den sozialen Dienstleistungen (Bildung, Gesundheit, soziale Dienste usw.,) über die Bereitstellung von Infrastrukturen (Energie, Wasser, Verkehr, Feuerwehr, Sicherheit, Kommunikation, Forst, usw.) bis hin zum Besitz der öffentlichen Hand von Industrie- und Dienstleistungsbetrieben. In diesem Sinne ist der öffentliche Dienst für die wirtschaftliche Entwicklung sehr wichtig. Der öffentliche Dienst garantiert, dass Werte wie Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit, Ausgleich und Unvoreingenommenheit gewahrt werden und trägt dazu bei, dass alle BürgerInnen einen gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Leistungen wie Bildung, Sicherheit oder Gesundheitsversorgung haben. Die BeamtInnen des öffentlichen Dienstes setzen sich dafür ein, dass von uns in Anspruch genommenen Dienste gewährleistet werden können. Sie verwalten und koordinieren die gesamten Verwaltungsabläufe der Ansuchen und Dienste jeglicher Art und setzen

dessen vorgegebenen rechtlichen Vor­aussetzungen um. Der ASGB-Landesbedienstete ist überzeugt, dass die Wirtschaftskrise nicht über Personalabbau und der Reduzierung öffentlicher Dienstleistungen erfolgen kann. Diese sollen mit angemessenem Personalstand und Sachmitteln ausgestattet werden. Nur motivierte MitarbeiterInnen können eine effiziente Verwaltung gewährleisten und bürgernahe Dienstleistungen anbieten. Wir Gewerkschaften tragen als Sozialpartner die Verantwortung, dass die Tarife und Bedingungen der Beschäftigten gerecht angewendet werden. Wir sind das Bindeglied zwischen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeber. Die Politik wird aufgefordert Sparmaßnahmen nicht nur mit dem Ziel eines oberflächlichen Ausgleichs zu finden, sondern gemeinsam und in Einvernehmen mit den Gewerkschaften die gesamtgesellschaftlichen Belange zu berücksichtigen, damit an den Stellen gespart wird, die die Lebensqualität und einen gerechter Zugang zu den Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht in Frage stellen.

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ASGB-LB: Sie fordern einen Abbau des öffentlichen Dienstes und erwarten sich dadurch Einsparungen. Inwiefern kann die Wirtschaft davon profitieren? Pan: Das ganze Land, wir alle profitieren davon, wenn wir eine schlankere Verwaltung und exzellente Dienste in der öffentlichen Hand haben. Wir haben viele bürokratische Abläufe und Strukturen, die in den letzten Jahren durch Eigendynamik über Gebühr gewachsen sind. Dies war möglich, weil unser Landeshaushalt seit Jahrzehnten sehr gut dotiert war und immer größer wurde. Wir sind alle froh darum, wir haben dadurch einen der höchsten Standards in Europa erreicht, aber dadurch ist teilweise auch der Blick für das Wesentliche verloren gegangen. In Südtirol arbeitet einer von fünf Erwerbstätigen in der öffentlichen Verwaltung, in Italien einer von sieben, in Deutschland einer von zehn. Ich denke, dass hier Spielraum besteht. Dabei möchte ich zwei Aspekte klar vorausschicken: Zum einen gibt es in Südtirol viele Beamte, die mit großem Einsatz und Können ihrer täglichen Arbeit nachgehen. Zum anderen soll niemand entlassen werden. Es gibt Wege, um schlanker zu werden, ohne dass jemand seine Stelle verliert: man kann sich an Trient ein Beispiel nehmen: Dort wird nur eine von fünf frei werdenden Stellen nach besetzt. Wenn wir fordern, dass die öffentliche Verwaltung schlanker und effizienter werden muss, dann fordern wir dies im Interesse der Allgemeinheit und nicht der Wirtschaft. Fakt ist: Das Geld, das wir zur Verfügung haben, wird weniger, die Dotierung des Landeshaushalts sinkt. Alle Haushaltskapitel müssen analysiert werden, gerade damit die vorhandenen Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Wenn 76 Prozent des Landeshaushaltes für laufende Ausgaben aufgewendet werden müssen, bleibt kaum Spielraum für strategische Investitionen. Nur wenn wir strategische Investitionen tätigen können, können wir die Wohlfahrt des Landes langfristig sichern. Wir leben in einem Kreislauf. Die Wirtschaft generiert die Gelder, die der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen. Wenn durch eine exzellente öffentliche Hand die Rahmenbedingungen besser werden, kann die Wirtschaft wiederum einen höheren Mehrwert generieren. Dies wird oft vergessen. Um Geld zur Umverteilung zu haben, muss es der Wirtschaft gut gehen. Dann geht es auch den Menschen und dem Land gut. ASGB-LB: Wie erklären Sie das Paradox, dass einerseits auch die Gehälter im öffentlichen Dienst

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schrumpfen und andererseits die Wirtschaft angekurbelt werden soll? Pan: Als Unternehmerverband verlangen wir bereits seit Jahren eine Reduzierung der Lohnnebenkosten. Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber für 100 Euro an den Arbeitnehmer bezahlten Lohn 114 Euro an den Staat in Form von Steuern und Abgaben abliefern muss. Hier ist sicher der Staat gefordert, aber auch das Land kann durch die Senkung des regionalen Irpef-Zuschlags für Arbeitnehmer, sowie des Irap-Satzes einen Beitrag leisten. Dies wäre eine strategische Maßnahme, die beispielsweise durch eine schlankere Verwaltung finanzierbar wäre. Weniger öffentliche Bedienstete, die leistungsgerecht entlohnt werden, müssen das Ziel sein.

Au s de n G e w e rksch a fte n

Interview mit Dr. Stefan Pan, Präsident des Südtiroler Unternehmerverband

ASGB-LB: Besteht Ihrer Ansicht nach nicht die Gefahr, dass durch die von Ihnen geforderte Privatisierung sämtlicher öffentlicher Dienste die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird? Pan: Eine Privatisierung sämtlicher öffentlicher Dienste ist nicht das Ziel. Die öffentliche Hand sollte sich aber aus all jenen Sektoren zurückziehen, die als nicht strategisch angesehen werden. Es ist zudem absolut notwendig, die Anzahl der öffentlichen Gesellschaften zu reduzieren. Nicht nur um zu sparen, sondern auch um die Effizienz des angeboten Dienstes zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. In Südtirol gibt es 230 Einrichtungen, Körperschaften und Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung. Der Großteil dieser ist nicht im öffentlichen Sektor tätig, sondern in Bereichen, in denen Konkurrenz zu privaten Unternehmen herrscht. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor kann durch Liberalisierungen erfolgen, aber auch durch echte Partnerschaften, besonders auch im Bereich des Bauwesens. ASGB-LB: Die Sozialpartner wissen, dass europaweit der Steuerdruck auf die einzelnen Bürger/innen und auf die Wirtschaft in Italien einer der höchsten ist. Wäre es nicht sinnvoll, gemeinsam etwas zu unternehmen, damit allen Bürger/innen und der Wirtschaft mehr Geld für die heimische Wirtschaft bleibt? Wie könnte Ihrer Meinung nach dieses Ziel erreicht werden? Pan: Vor beinahe drei Jahren haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften ASGB, AGB/CGIL, SGB/CISL und UIL/SGK den „Arbeitstisch der Sozialpartner“ gegründet. In regelmäßigen Abständen treffen wir uns zum Austausch über aktuelle wirtschafts- und sozialpolitische Fragen.

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Au s de n G e w e rksch a fte n

Diese finden in einem sehr konstruktiven Klima statt. Im Zuge des letzten Treffens Ende November hat der „Arbeitstisch der Sozialpartner“ den Landeshaushalt im Detail analysiert. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass es wichtig wäre, dem Haushalt eine strategische Ausrichtung zu geben. Um einen konkreten Beitrag zur Erreichung dieses Zieles zu leisten, haben die Sozialpartner entschieden, ab Jänner 2013 fünf Arbeitsgruppen zu spezifischen Themenkreisen einzurichten, um gemeinsam Maßnahmen zur Absicherung der Zukunft Südtirols zu erarbeiten. Dabei werden wir folgende Themen behandeln: Wirtschaft, öf-

fentliche Verwaltung, Sanitätswesen, Ausbildung und die Beziehung zwischen öffentlicher Verwaltung und Privaten. Ich denke, dass wir damit einen sehr konkreten Beitrag leisten werden. Auf nationaler Ebene steht unser Dachverband Confindustria mit den Gewerkschaften ebenfalls in engem Kontakt. Gemeinsames Ziel ist sicher, Bürger und Unternehmen zu entlasten. Vor allem aber können wir durch eine gelebte Sozialpartnerschaft wieder Vertrauen schaffen. Vertrauen schafft nachhaltiges Wachstum. Dr. Pan, wir danken für das Gespräch.

NEWS

Wir suchen engagierte und interessierte Vertreter/innen für berufsspezifische Fachgruppen

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as sind Fachgruppen: Gruppen von Mitgliedern mit spezifischen Berufsinteressen die eigene Ausschüsse bilden und die im Rahmen der vorliegenden Satzungen eigene Initiativen ergreifen können. Die Fachgruppen werden vom Vorsitzenden, von der Vorsitzenden oder/ und dem Landessekretär, der Landessekretärin koordiniert und organisiert. Ziel der Fachgruppen ist es, ein Bindeglied zwischen der Fachgewerkschaft und den Mitgliedern vor Ort zu sein, um auf aktuelle Anliegen und Problematiken schneller reagieren und Lösungen finden zu können. Für folgende Fachgruppen werden Vertreter/innen gesucht:

1) FACHGRUPPE STRAßENDIENST a) Berufsgruppen: Straßenwärter/innen, Spezialisierte Straßenwärter/innen und Facharbeiter/innen 2) FACHGRUPPE VERWALTUNG a) Berufsgruppen Sekretariatsassistent/innen und Verwaltungssachbearbeiter/innen b) Berufsgruppe Bibliothekar/innen 3) FACHGRUPPE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT a) Berufsgruppen der Land- und Forstwirtschaft 4) FACHGRUPPE HEIMERZIEHER/INNEN a) Berufsgruppe Heimerzieher/innen

5) FACHGRUPPE SCHULWARTE a) Berufsgruppen: Schulwarte, Hausmeister/in, Haushaltsgehilfe/Haushaltsgehilfin 6) FACHGRUPPE KINDERGARTEN (bereits aktiv) Es werden zusätzliche Vertreter/innen der Kindergartendirektionen: Bruneck, Meran; Brixen, Neumarkt, Ladinien und Schlanders, gesucht. 7) FACHGRUPPE BERUFSSCHULLEHRER/INNEN (bereits aktiv) Es werden zusätzliche Vertreter/innen der: LBS Handel und Grafik „Gutenberg“, LBS für Sozialberufe „Hanna Arendt“, LBS für Kunsthandwerk Gröden, Fachschule für Land und Hauswirtschaft Dietenheim, Fachschule Obst-Weinbau Laimburg, Fachschule für Land-Hauswirtschaft Salern und Musikschulen, gesucht. Hast du Lust und Interesse mitzuwirken? Dann kontaktiere uns einfach: ASGB-Landesbedienstete Wangergasse, 39 Bozen – Tel. 0471/974598 E-Mail: asgbl@brennercom.net www.asgb.org Die Teilnahme an den Fachgruppen zählt als Arbeitszeit.

Verstärkung des Informationsflusses Facebook: Seit kurzem ist der gesamte Öffentliche Dienst der ASGB auf Facebook. Wenn du stets auf dem aktuellen

Stand der Dinge sein willst, dann suche uns in Facebook unter 'ASGB Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes', und klicke auf 'gefällt mir'. Aktualisierung der Kontaktlisten für berufsspezifische Informationen: Um den Mitgliedern berufsspezifische Informationen senden zu können, sind alle Mitglieder der ASGB-Landesbediensteten gebeten, uns auf folgende E-Mail Adresse: asgbl@brennercom.net eine E-Mail mit: Betreff: Kontaktliste – Name - Nachname und Berufsbild zuzusenden. Vielen Dank für die Zusammenarbeit! Der Vorstand der ASGB-Landesbedienstete

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Ausgleichsruhetage für Mitglieder des Wahlausschusses

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ür Arbeitnehmer mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag, die zu Mitgliedern des Wahlausschusses ernannt wurden, gilt die Zeit der Abwesenheit während der Wahlen sowie für den Zeitraum der Abstimmung als Arbeitszeit in jeder Hinsicht. Wahlhelfer, Listenvertreter oder Wachpersonal haben außerdem Anrecht auf Ausgleichsruhetage für

die gearbeiteten arbeitsfreien Tage. Diese Ausgleichsruhetage sind mit den betrieblichen Anforderungen sowie mit dem Arbeitgeber abzusprechen. In diesem Zusammenhang erinnert die Ausrichtung des Verfassungsgerichtshofes, wonach der Arbeitnehmer das Anrecht hat den Ausgleichsruhetag für den Sonntag sowie für den arbeitsfreien Samstag (wenn

wenn die normale Arbeitszeit von Montag bis Freitag geht) in der Zeit unmittelbar nach den Wahlen zu genießen. In anderen Worten, die Arbeitnehmer haben das Recht an beiden Tagen nach den Wahlen (Dienstag und Mittwoch) bzw. am Tag nach der Wahl (wenn der Samstag ein normaler Arbeitstag ist) den Ausgleich in Anspruch zu nehmen.

Abschreibung Sanierungsspesen Abschreibung 36 Prozent

Für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten gilt folgende Regelung: Spesen bis zum 25. Juni 2012 können mit 36 Prozent abge-

schrieben werden mit einer Obergrenze von 48.000 Euro pro Immobilieneinheit; ab dem 26. Juni 2012 bis zum 30. Juni 2013 beträgt der Abschreibsatz 50 Prozent und eine Obergrenze von 96.000 Euro pro Immobilie; ab dem 1. Juli 2013 gilt

wieder die alte Regelung mit 36 Prozent und 48.000 Euro. Abschreibung 55 Prozent

Bis zum 30. Juni 2013 ist es noch möglich die Abschreibung im Ausmaß von 55 Prozent für energetisches Sanieren in Anspruch zu nehmen. Es gelten je nach Art der ausgeführten Arbeiten Obergrenzen von 30.000 bis 100.000 Euro. Weiterhin aufrecht bleibt die Bestimmung der ENEA Meldung, die innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Arbeiten von einem Techniker/Geometer telematisch verschickt werden muss. Die Meldung muss unter anderem die technischen Details zur Energieeinsparung enthalten. Ab 1. Juli 2013 besteht nur mehr die Möglichkeit der 36-prozentigen Abschreibung. Mitteilung für die Fortführung der Arbeiten 55 Prozent

Sollten die Arbeiten bereits im Jahr 2012 (oder auch vorher) begonnen haben, so ist auch heuer wieder eine eigene Mitteilung an die Agentur der Einnahmen über die Fortführung der Arbeiten zu versenden. Diese Mitteilung muss innerhalb der ersten 90 Tage des Kalenderjahres gemacht werden, heuer also bis spätestens 31.März. Für die Mitteilung werden die Rechnungen welche 2012 bezahlt wurden und ein Katasterauszug benötigt. Die ASGB-Büros sind behilflich bei der Abfassung dieser Erklärung.

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Di e n stle i stunge n de s A SG B

Parlamentswahlen


Di e n stle i stunge n de s A SG B

2013 – Was gibt es Neues Die gute Nachricht zuerst

Mit 1. Jänner steigen die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder. Die Steuerfreibeträge sind je nach Einkommen gestaffelt und betragen nun höchstens 900 Euro pro Kind. Für Kinder unter drei Jahren wurde der Freibetrag auf bis zu 1.220 Euro angehoben. Für behinderte Kinder gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 400 Euro. Als zu Lasten lebend gelten Kinder mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.840,51 Euro pro Jahr. Besteuerung der Miete

Bisher wurden anlässlich der Steuererklärung 85 Prozent der kassierten Miete der progressiven Besteuerung unterworfen; es galt demnach ein Freibetrag von 15 Prozent. Ab 1. Jänner 2013 wurde dieser Freibetrag auf fünf Prozent reduziert; d.h. 95

B

ei einigen Inhaberinnen einer Hausfrauenrente des Landes und einer Hinterbliebenenrente ist die Zusammenlegung der Daten vom „casellario unico“ nicht erfolgt. Diese

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it dem Redditometro, welches heuer zum ersten Mal zur Anwendung kommt, werden vom Staat physische Personen und deren familiäres Umfeld kontrolliert und zwar in Bezug auf das erklärte Einkommen und den Ausgaben, welche sie getätigt haben. Bei den Ausgaben werden z.B. der Erwerb von Immobilien, der Ankauf oder Besitz von Fahrzeugen, der Besitz von Zweitwohnungen oder der Verbrauch von Energie im Haushaltsbereich genauer unter die Lupe genommen. Erfasst werden die Einkommen und Ausgaben rückwirkend ab dem Steuerjahr 2009. Die Agentur der Einnahmen stellt in ei-

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Prozent der Miete wird progressiv besteuert. Es ist deshalb ratsam, bei der nächsten fälligen jährlichen Registrierung des Mietvertrages zu überprüfen, ob eventuell die sogenannte Ersatzbesteuerung bzw. Abgeltungssteuer (cedolare secca) günstiger ist. Bei dieser Möglichkeit wird die gesamte Miete besteuert; allerdings mit einem Steuersatz von 21 Prozent (19 Prozent bei konventionierten Mietverträgen in bestimmten Gemeinden). Außerdem fällt die Registergebühr weg und die jährliche ISTAT-Aufwertung der Miete darf nicht mehr angewandt werden. Erhöhung der Katastererträge

Die Katastererträge der landwirtschaftlichen Grundstücke (Besitzertrag und Bodenertrag) werden erhöht. Für die Landwirte steigen diese um fünf Prozent; für die sogenann-

ten Hobbybauern steigen sie um 15 Prozent. Autoversicherung

Autohaftpflichtversicherungen werden nicht mehr automatisch verlängert. Der Versicherungsschutz gilt nach Ablauf der Versicherung noch 15 Tage. Steuer auf Auslandsinvestitionen

Für das Steuerjahr 2011 wurde die IVIE, die Steuer auf Grund- und Gebäudebesitz im Ausland und die IVAFE, die Steuer auf Finanztransaktionen im Ausland eingeführt. Nun wurde festgelegt, dass diese Steuern erst ab dem Jahr 2012 zu bezahlen sind. Die Beträge welche bereits letztes Jahr über die Steuererklärung eingezahlt wurden, können als Acconto für das Jahr 2012 verrechnet werden.

Hausfrauenrente müssen deshalb die Steuererklärung, Mod. 730 oder UNICO PF, abfassen und die Besteuerung richtigstellen. Ob jemand konkret in diese Situation hineinfällt ist aus den „annotazioni“ auf

dem CUD ersichtlich. Steht dort der Vermerk, dass die Steuer bereits über das „casellario unico“ verrechnet wurde, so ist der Ausgleich gemacht und es ist keine Steuererklärung abzufassen.

Das Redditometro ner Aussendung klar, dass das Redditometro nur bei effektiven Verdachtsfällen, bei den sogenannten „finti poveri“ angewandt wird. Rentner, welche nur die Rente beziehen, werden demnach nicht kontrolliert. Ins Augenmerk der Agentur fallen vor allem jene Steuerzahler, welche einen übermäßig hohen Lebensstil im Verhältnis zu ihrem erklärten Einkommen haben. Diese beanspruchen oft Sozialleistungen, zu welchen andere, deren tatsächliches Einkommen weitaus geringer ist, keinen Zugang haben, weil sie ihr gesamtes Einkommen rechtmäßig erklärt haben. Dieser Ungerechtigkeit soll mit dem Redditometro entgegengesteu-

ert werden. Das zuständigen Ministerium hat die Agentur der Einnahmen beauftragt pro Jahr 35.000 Kontrollen durchzuführen, wobei jene Personen kontrolliert werden, bei denen zwischen Einnahmen und Ausgaben mindestens ein Fehlbetrag von 12.000 Euro ermittelt wurde. Die Abfassung des Redditometros ist sehr aufwändig, da vier Jahre Einkommen und Ausgaben zu dokumentieren sind, zielt aber darauf ab den schwarzen Schafen, von denen es in Italien leider viel zu viele gibt, auf die Schliche zu kommen. Die Steuerhinterziehung in Italien ist eines der größten Probleme des Staates.

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m 22. Jänner 2013 wurde das Gesetzesdekret unterschrieben welches die Regelung der Ersatzbesteuerung für die Produktionsprämien für 2013 beinhaltet. Der Betrag von 2.500 Euro bleibt unverändert, die Höchstgrenze des Vorjahreseinkommens (2012) wurde von 30.000 auf 40.000 Euro angehoben. Bisher waren Produktivität, Überstunden

oder Nachtarbeit ausschlaggebend für die Besteuerung mit zehn Prozent. Für 2013 zählt nur mehr die Steigerung der Produktivität als Parameter. Die Produktivitätssteigerung muss durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit, des Urlaubes, des zugewiesenen Aufgabenbereiches innerhalb des Betriebes und/oder durch technische Innovation er-

reicht werden. Auf dem Mod. CUD 2013 ist ersichtlich, ob eine eventuell zustehende Steuerbegünstigung auch effektiv im Jahr 2012 verrechnet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies noch über die Steuer­ e rklärung erfolgen. Die Zehn-Prozent-Besteuerung gilt nur im Privatsektor und nicht im öffentlichen Dienst.

Steuererklärungen 2013 für das Jahr 2012 Was gibt es Neues? • Zweitwohnungen werden nicht mehr der Einkommenssteuer unterworfen, nachdem für diese bereits die IMU bezahlt wurde; • dasselbe gilt für Wohnungen, die Angehörigen zur kostenlosen Nutzungsleihe zur Verfügung gestellt wurden; • im Jahr 2012 kassierte Mieten aus denkmalgeschützten Gebäuden müssen erstmals besteuert werden; dabei wurde ein Freibetrag von 35 Prozent eingeführt. • Beiträge an den Nationalen Gesundheitsdienst, welche mit der Autoversicherungspolizze eingezahlt wurden, können nur mehr abgeschrieben werden, wenn sie die 40 Euro überschreiten;

Steuerfreie Einkommen • Einkommen aus geringfügiger freier Mitarbeit, die mit Wertgutscheinsystem „Voucher“ vergütet wurden, brauchen anlässlich der Steuererklärung nicht besteuert werden, da hier bereits ein fixer Steuersatz in Abzug gebracht wurde. • Ebenso frei sind Einkommen gemäß Art. 69, 2. Absatz des Präs. Dek. 917/1986 von bis zu 7.500 Euro jährlich: Es handelt sich dabei um Einkommen aus der Tätigkeit für Amateursportvereine sowie um Einkommen

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aus der Tätigkeit als künstlerische Leiter z.B. Kapellmeister, Chorleiter usw. • Nach wie vor steuerfrei sind die erhaltenen Alimente für die Kinder; können also auch nicht vom Unterhaltszahler bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Allerdings müssen die Alimente die der ex Ehepartner erhält besteuert werden und können vom Unterhaltszahler anlässlich der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.

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Besteuerung 10 Prozent Produktionsprämie


Di e n stle i stunge n de s A SG B

Welche Dokumente muss/kann ich für das Modell 730/2013 mitbringen

• Mitgliedsausweis

• Mod. 730/12, bzw. Unico 2012 • Mod. CUD 2013 • Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder • Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen • IMU-Einzahlungsscheine von 2012 • Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2012 • Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2013 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde • CUD für Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder • Letzter Lohnstreifen für die Kontrolle der Steuerfreibeträge und der Daten des Arbeitgebers • Medikamente: es muss auf dem Kassenbeleg Art und Anzahl des Medikamentes und die Steuernummer des Patienten angeführt werden. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden! • Im Jahr 2012 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes • Massagen, Physiotherapie (keine Verschreibung mehr erforderlich!) • Im Jahr 2012 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung • Im Jahr 2012 bezahlte Prämien für Lebens- und Unfallversicherung (keine Krankenversicherung!) • Freiwillige Weiterversicherung für die Rente • Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente • Mietvertrag laut Gesetz 431/98 • Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (auch Ausland) + Einzahlungsbelege der Miete • Begräbnisspesen 2012 • Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2012 (nur „ex“-Ehepartner, nicht Kinder) • Einschreibegebühren Universität Jahr 2012 • Tierarztspesen betreffend Haustiere • Spendenbestätigung ausgestellt von der Organisation der gespendet wurde • Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent, bzw. 50 Prozent): • Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 Prozent) • Spesen für Kinderkrippe 2012 (nicht Kindergartenbeitrag!) • Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF-Saldo 2011 und IRPEF-Akonti 2012 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank) • Einzahlungsbestätigung Mod. F 24 für die Einzahlung der „Cedolare Secca“ , Acconti und/oder Saldo • Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw. (Mindestbetrag SSN € 40,00) • Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte • Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder • Spesen für pflegebedürftige Menschen abzüglich des Pflegegeldes • Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren

CUD Kinder

Falls die Kinder im Jahr 2012 gearbeitet haben ist es wichtig deren CUD, bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros oder bei den Fachsekretären.

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RENTNER und Arbeitslose, welche 2012 Arbeitslosengeld bezogen haben Im Rahmen der Sparmaßnahmen wird das Renteninstitut heuer die Formblätter CUD 2013 und O-BIS-M nicht mehr zuschicken. Die Formulare können über den vom Renteninstitut erhaltenen Pin-Code auf der Web-

seite des NISF/INSP selbst herunterladen werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich das CUD beim Abfassen der Steuererklärung direkt im Patronat oder Steuerbeistandzentrum des ASGB ausdrucken zu lassen.

Welche TERMINE sind zu berücksichtigen • 28. Februar 2013 Innerhalb diesen Datums sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten das Modell CUD 2013 auszuhändigen; • ab Mitte März bis 31. Mai 2013 Abfassen des Mod. 730 in den ASGB-Büros und vor Ort in den Betrieben; • Juli 2013 (August für die Rentner) Beginn der Verrechnung der Steuerschuld, bzw. des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen, bzw. Rente; • September 2013 Abänderung bzw. Streichung der Vorauszahlung für November 2012; • Oktober 2013 Mitteilung von eventuellen zusätzlichen abziehbaren Spesen für die Abfassung einer Richtigstellung des Mod. 730; • November 2013 Verrechnung des November-Akkontos auf Gehalt bzw. Rente.

Unsere Öffnungszeiten für die Abfassung der Steuererklärungen • Bozen: Mo-Fr: 8.30-12.00 14.00 – 17.00 Uhr Montag von 19.00 - 21.00 Uhr • Schlanders: Mo-Fr: 8.00-12.00 und von 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag Nachmittag geschlossen • Bruneck: Mo-Fr: 8.30 – 12.00 und von 14.00 – 18.00 Uhr Sa (nur im Mai): 8.30 – 10.30 Uhr •

Brixen: Mo-Fr: 8.30 – 12.30 15.00 – 18.00 Uhr Mittwoch nachmittags geschlossen Ausschließlich mit Voranmeldung (0472 / 834 515)

Sterzing: Di und Do: 9.00 – 13.00 und von 14.00 – 17.30 Uhr Mi 14.00 – 17.30 Uhr ausschließlich auf Voranmeldung (0472 / 834 515 oder 0472 / 765 040)

Meran: Mo – Do: 08.00 – 12.00 und von 14.00 – 18.00 Uhr Fr: 08.00 – 12.00 Uhr Freitag Nachmittag geschlossen ohne Voranmeldung

• Neumarkt: Nur mit Terminvereinbarung und zwar jeweils Freitag Nachmittag zwischen 14.00 und 17.00 Uhr unter der Nummer 0471 / 812 857

Steuererklärung 2013 – Bezirk Brixen - NEU Um lange Wartezeiten zu vermeiden, werden heuer die Steuererklärungen ausschließlich mit Vormerkung gemacht Bitte rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Telefon: 0472 / 834 515

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Di e n stle i stunge n de s A SG B

ACH T UNG


Di e n stle i stunge n de s A SG B

SBR D a s P at r o n at SBR i n f o r m i e r t:

Wichtige Neuerungen im Jahr 2013 in Kurzform Neue Voraussetzungen für die Altersrente der lohnabhängigen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Anlaufsdatum der Rente Ab 1. Januar 2011 Ab 1. Januar 2012 Ab 1. Januar 2013

Notwendiges Lebensalter für Lohnabhängige Frauen in Jahren

Notwendiges Lebensalter für selbständige Frauen in Jahren

Notwendiges Lebensalter für Lohnabhängige und Selbständige (Mann) in Jahren

Notwendige Mindestversicherungsbeiträge in Wochen

Notwendige Mindestversicherungsbeiträge in Jahren

60 62

60 Jahre 63 Jahre und 6 Monate

65 66

1040 1040

20 20

62 Jahre und 3 Monate *

63 Jahre und 9 Monate

66 Jahre und 3 Monate

1040

20

Quelle/Infographik: Helmuth Renzler

Altersrente für Frauen im Öffentlichen Dienst Ab dem 1. Jänner 2013 steigt das notwendige Lebensalter auf 66 Jahre und 3 Monate KALENDERJAHR

NOTWENDIGES LEBENSALTER

2011

61

2012

66

Ab 1. Jänner 2013

66 Jahre und 3 Monate

Quelle/Infographik: Helmuth Renzler

Anspruch auf Altersrente mit 15 Beitragsjahren *

Zum besseren Verständnis ein kurzer geschichtlicher Rückblick: • das Gesetzes vertretende Dekret 503 aus dem Jahre 1992 hat generell mit Wirkung ab 1.1.1993 die Mindestvoraussetzung zum Erreichen einer Altersrente von 15 auf 20 Beitragsjahren angehoben.Es hat aber auch Ausnahmesituationen vorgesehen, für welche die 15 Beitragsjahre aufrecht geblieben sind. Diese Sonderregelung betrifft unter anderem: a) lohnabhängige ArbeiterInnen und FreiberuflerInnen, welche innerhalb 31.12.1992 die 15 Beitragsjahre (Pflichtbeiträge, figurative Beiträge, freiwillige Weiterversicherung, Rückkauf, Zusammenlegung) bereits erreicht haben; b) lohnabhängige ArbeiterInnen und FreiberuflerInnen, welche innerhalb 26.Dezember 1992 zur freiwilligen Weiterversicherung zugelassen worden sind. Nachdem die Monti-Reform diese Ausnahmebestimmung nicht ausdrücklich abgeschafft hat, schreibt das Fürsorgeinstitut INPS/NISF in seinem Rundschreiben Nr. 16 vom 01.02.2013, in Abänderung der Rundschreiben aus dem Jahre 2012, dass die 15 Beitragsjahre bei den oben genannten Voraussetzungen als Mindestvorausset-

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zung zum Erreichen einer Altersrente die Monti-Reform überstanden haben und für einige Kategorien nach wie vor aufrecht geblieben sind. Wer kann 2013 eine Dienstaltersrente beziehen?

Um im Jahr 2013 eine Dienstaltersrente beziehen zu können, gelten die nachstehend angeführten neuen Bestimmungen: • Lohnabhängige Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Grundvoraussetzung um eine Dienstaltersrente beziehen zu können ist, dass der Arbeitnehmer wenigstens 35 Jahre an Versicherungsbeiträgen eingezahlt hat und innerhalb eines genau bestimmten Zeitpunktes ein Mindestlebensalter erreicht hat bzw. unabhängig vom geforderten Lebensalter wenigstens 40 Beitragsjahre nachweisen kann. Dies gilt für alle Kategorien von lohnabhängigen Arbeitnehmern. Bei der Berechnung der notwendigen 35 Mindestversicherungsjahren werden die Arbeitslosen- und Krankenzeiten nicht mitberücksichtigt, während sie hingegen für die notwendigen 40 Jahre, um unabhängig vom Lebensalter die Rente beziehen zu können, sofern mindestens 35 effektiv eingezahlte Versicherungsjahre nachgewiesen werden können, voll mitgezählt werden. Mitgezählt werden diese Ersatz-

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2013 eine vorzeitige Alterspension beziehen zu können, die selben Voraussetzungen wie sie für die Bediensteten in der Privatwirtschaft gelten und zwar als Frau 41 Jahre und fünf Monate und als Mann 42 Jahre und fünf Monate an eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen. Auch für die Öffentlich Bediensteten gelten weiterhin die alten Bestimmungen, sofern sie innerhalb 31.12.2011 die Voraussetzungen für den Bezug einer Dienstaltersrente angereift haben.

• Öffentlich Bedienstete: Als öffentlich Bediensteter benötigt man, um im Jahr

Notwendige Beitragsvoraussetzungen für Privatwirtschaft und Öffentlichen Dienst

Kalenderjahr

Männliche Lohnabhängige und Selbständige

Weibliche Lohnabhängige und Selbständige

Weitere Pensionierungsmöglichkeiten: Erreichen des notwendigen Lebensalters für Versicherte, welche ab dem 1. Jänner 1996 zum ersten mal versichert waren und mindestens 20 Beitragsjahre angereift haben

2012

42 Jahre und 1 Monat

41 Jahre und 1 Monat

63 Jahre

2013

42 Jahre und 5 Monate

41 Jahre und 5 Monate

63 Jahre und 3 Monate

2014

42 Jahre und 6 Monate

41 Jahre und 6 Monate

63 Jahre und 3 Monate

Di e n stle i stunge n de s A SG B

zeiten allerdings für die Berechnung der Rentenhöhe. Wer innerhalb 31. Dezember 2011 die Beitrags- und Lebensaltersvoraussetzungen für den Bezug einer Dienstaltersrente angereift hat, geht auch im Jahr 2013 mit den alten Bestimmungen (Quotenregelung und alte Renteneinstiegsfenster) in Rente oder Pension.

Quelle/Infographik: Helmuth Renzler

Renten und Pensionen werden den Lebenshaltungskosten angepasst Inflationsausgleich in Prozent

Einkommensstufen in Euro

3,00 Prozent

Für Renten bis zu 1.443,00 Euro brutto monatlich

Erhöhung bis zum Erreichen des höchstmöglichen Ausgleichsbetrages Kein Ausgleich

Für Renten zwischen 1.443,00 Euro und 1.486,29 Euro brutto monatlich Für Renten die 1.486,29 Euro brutto monatlich übersteigen

Quelle/Infographik: NISF/INPS Helmuth Renzler

Endgültige Mindestrentenbeträge des Jahres 2012 und vorläufige Rentenbeträge des Jahres 2013 Anlaufdatum der Renten

Mindestrentenbeträge der lohnabhängigen Arbeitnehmer und der Selbständigen

Sozialrenten

Sozialgelder

481,00 Euro

353,89 Euro

429,41 Euro

6.253,00 Euro

4.600,57 Euro

5.582,33 Euro

Vorläufiger monatlicher Rentenbetrag ab 1. Jänner 2013

495,43 Euro

364,51 Euro

442,30 Euro

Vorläufiger jährlicher Rentenbetrag ab 1. Jänner 2013

6.440,59 Euro

4.738,63 Euro

5.749,90 Euro

Monatlicher Rentenbetrag ab 1. Jänner 2012 Jährlicher Rentenbetrag ab 1. Jänner 2012

Quelle/Infographik: NISF/INPS Helmuth Renzler

Dies sind nur einige der Neuheiten des Jahres 2013. Wir werden in den nächsten Ausgaben des AKTIV noch genauer auf die einzelnen Bestimmungen eingehen.

Wichtige Neuerungen bei Arbeitslosen- und Mobilitätsgeld

D

as alte Arbeitslosengeld in der bisherigen Form hat ausgedient. Seit dem 1. Jänner 2013 wird es durch eine neue finanzielle Leistung ersetzt und heißt ab sofort ASPI. Diese neue finanzielle Leistung ersetzt das bisherige ordentliche Arbeitslosengeld, das Sonderarbeitslosengeld für den Bausektor, die Mobilität und das außerordentliche

Nr. 1-2/2013

Arbeitslosengeld für Lehrlinge. Das ASPI wird in Zukunft für die lohnabhängigen ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Genossenschaftsmitglieder, Lehrlinge, Künstler welche einer lohnabhängigen Tätigkeit nachgehen sowie für öffentliche Bedienstete welche mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag angestellt sind, angewandt. Neu ist auch die

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Di e n stle i stunge n de s A SG B

MINI ASPI welche das bisherige Arbeitslosengeld bei verringerten Beitragsvoraussetzungen ersetzt. ASPI und MINI ASPI

Das ASPI und die MINI ASPI ersetzen ab 1. Jänner 2013 das bisherige Arbeitslosengeld für alle nicht in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer mit normalen Beitragsvoraussetzungen sowie für alle nicht in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer mit verringerten Beitragsvoraussetzungen, das Sonderarbeitslosengeld für den Bausektor sowie das Mobilitätsgeld. Anspruch auf das ASPI und die MINI ASPI haben alle lohnabhängigen Arbeitnehmer, einschließlich der Lehrlinge, die mitarbeitenden Genossenschaftsmitglieder welche mit der Genossenschaft auch ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis eingegangen sind, Künstler welche beim ex ENPALS versichert sind und gleichzeitig auch eine lohnabhängige Arbeitstätigkeit ausüben sowie öffentlich Bedienstete mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. Keinen Anspruch auf das ASPI haben hingegen die öffentlich Bediensteten mit einem zeitlich unbefristeten Arbeitsvertrag; die zeitlich befristeten und unbefristeten landwirtschaftlichen Arbeiter (die sogenannten Otd und Oti) für welche weiterhin die bisherigen spezifischen Bestimmungen gelten (wenn auch mit den vom Reformgesetz 92/2012 geforderten Anpassungen); die Nicht EU-Bürger welche nach Italien mit einer saisonalen Aufenthaltsgenehmigung eingereist sind und für welche weiterhin die spezifischen Bestimmungen gelten. Voraussetzungen ASPI

a) Arbeitslosigkeit laut Bestimmungen des Legislativdekretes 181/2000; b) Beitragsvoraussetzungen von mindestens zwei Versicherungsjahren; c) Im Zweijahreszeitraum vor Beginn der Arbeitslosigkeit muss mindestens ein Jahr (52 Wochen) an Versicherungsbeiträge gegen die alte Arbeitslosigkeit oder seit dem 1. Jänner 2013 das neue ASPI eingezahlt worden sein. d) Auch Kündigungen berechtigen unter bestimmten Voraussetzungen zum Bezug der finanziellen Leistung durch das ASPI und zwar wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines gerechtfertigten Grundes erfolgt oder die Auflösung des Arbeitsverhältnis einvernehmlich im Rahmen einer Schlichtung erfolgt oder bei einem Kind bis zu dessen 1. Lebensjahres. Voraussetzungen MINI-ASPI:

a) Die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit erfüllen; b) Mindestens 13 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit an Versicherungsbeiträgen eingezahlt haben; c) Es sind hingegen keine Beitragsvoraussetzungen von mindestens zwei Jahren wie bei der ASPI für den

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Anspruch auf eine Auszahlung der finanziellen Leistung durch die MINI ASPI verlangt. • 75 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Entlohnung in den Fällen wo diese durchschnittliche Entlohnung für das Jahr 2013 gleich oder weniger als 1.180 Euro beträgt (Obergrenze welche vom Gesetz festgelegt worden ist); Dauer der finanziellen Leistung

Die finanzielle Leistung steht für das Jahr 2013 wie folgt zu: • Für acht Monate für die Versicherten welche jünger als 50 Jahre alt sind: • Für 12 Monate für die Versicherten welche 50 oder mehr Jahre alt sind. Die MINI-ASPI wird hingegen monatlich ausbezahlt und zwar für eine Anzahl an Wochen, welche der Hälfte der in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses versicherten Wochen entspricht. Die neuen Bestimmungen sehen aber eine schrittweise Erhöhung des Auszahlungszeitraumes der ASPI in den Jahren 2013 und 2014 vor. Kalenderjahr

Lebensalter

Dauer der Auszahlung

2013

Unter 50 Jahren Über 50 Jahren

8 Monate 12 Monate

2014

Unter 50 Jahren Von 50 bis 54 Jahren Über 54 Jahren

8 Monate 12 Monate 14 Monate

Quelle/Infographik: Helmuth Renzler

Einreichtermine

Der Anspruch auf die finanzielle Leistung beginnt ab dem 8. Tag der Arbeitsbeendigung bzw. dem darauffolgenden Tag der Antragstellung. Die Anträge sind ausschließlich telematisch zu stellen und zwar innerhalb von zwei Monaten ab Anspruchsvoraussetzung. Um diesen Termin feststellen zu können, wird Bezug genommen auf den zweiten Tag des übernächsten Monats und zwar unabhängig davon wie viele Tage ein Monat hat. Formblatt RED

Das Nationalinstitut für Soziale Fürsorge NISF/INPS hat in Jänner an Tausende von Rentnern das Formblatt RED Solet-10 versendet. Mit diesem Schreiben werden die Rentner aufgerufen das Einkommen des Jahres 2010 mitzuteilen.Wer das Einkommen nicht deklariert, der läuft Gefahr, dass die Rente nicht mehr ausbezahlt wird wird. Die Einkommen müssen innerhalb 28 Februar 2013 mitgeteilt werden. Die Einkommensmodelle RED können im Patronat ausgefüllt und telematisch verschickt werden. Das RED ist auf jeden Fall zu machen, unabhängig davon, ob 2011 bereits ein RED und/oder eine Steuererklärung gemacht wurde.

Nr. 1-2/2013


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Tagesfahrt nach Brescia und zum Iseo-See

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ir besichtigen die Hauptsehenswürdigkeiten der Innenstadt und fahren dann nach Iseo, wo wir mit Ausblick auf den See fein speisen werden. Die dortige Gegend heißt Franciacorta und ist für seine Schaumweine bekannt; wenn zeitlich möglich, kehren wir in eine nahe gelegene Weinkellerei ein. Die Route Jahresprogramm 2013

Rentnergruppe im Eisacktal Liebe Mitglieder aus dem Eisacktal, vor kurzem haben wir uns, die Aktionsgruppe der Rentner im Eisacktal, zu einer Sitzung getroffen. Thema war das Jahresaktionsprogramm 2013. Hier nun eine kurze Vorankündigung der geplanten Aktivitäten.

Donnerstag, 14. März 2013 um 14:30 Uhr • Treffpunkt „Gasthaus Dolomiten“ beim Bezirksbüro Brixen. • Gemeinsame Fahrt nach Milland • Besichtigung und Vorstellung des „Haus der Solidarität“, anschließend kleine Marende Anmelden innerhalb Freitag, 08. März Tel.Nr. 0472/834515 (Büro Brixen)

16.Mai 2013

für die Rückfahrt (Val Camonica, Tonalepass oder Autobahn oder Gardasee) wird am Ort entschieden. • Donnerstag, den 11. April 2013 für unsere Mitglieder der Bezirke Schlanders und Meran, mit Abfahrt um 6.30 in Schlanders mit den üblichen Zustiegsmöglichkeiten, um 7.15 in Meran und bei Bedarf beim Recyclinghof Lana. • Donnerstag, den 09. Mai 2013 für unsere Mitglieder der Bezirke Bozen und Neumarkt mit Abfahrt um 8.00 in Bozen vor dem Hotel Alpi mit Zustiegsmöglichkeiten im Autobahnparkplatz Bozen Süd und bei der Autobahnausfahrt Neumarkt. Kostenbeitrag: 47,00 € pro Kopf für Mitglieder und deren Familienangehörige. Im Preis inbegriffen sind die Fahrt und das Mittagessen mit Getränken und eventuell die Besichtigung einer Weinkellerei. Anmeldung und Barzahlung: die Vinschger melden sich bitte bei unserem Vorstandsmitglied Erwin Steiner, Tel. 0473/ 730 786 an und zahlen im ­ASGB-Bezirksbüro Schlanders ein. Alle anderen erledigen Anmeldung und Zahlung in den betreffenden ASGB-Büros. Flugblätter für diese Fahrt liegen in den ASGB-Büros auf. Meldeschluss ist der 29.3.2013, bzw. der 30.04.2013 Die Fahrt finden statt, wenn sich jeweils mindestens 40 Teilnehmer melden.

Frühlingfahrt

12.September 2013 Herbstfahrt

07. November 2013 Rentnertörggelen mit Vortrag bei Köfererhof in Neustift Die genauen Programme werden in den nächten Aktivzeitungen veröffentlicht und liegen rechtzeitig im Bezirksbüro Brixen auf. Bitte Termine vormerken und rechtzeitig anmelden!! Aktionsgruppe Eisacktal Michael, Karl, Paul, Franz ,Peter, Toni, Sigfried

Nr. 1-2/2013

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Brixen Vittorio Veneto-Straße 33 Tel. 0472 834515 Fax 0472 834220 e-mail: brixen@asgb.org

Bruneck St. Lorenzner-Straße 8 Tel. 0474 554048 Fax 0474 537226 e-mail: bruneck@asgb.org

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ASGB-Patronat Bozen Bindergasse 22 Tel. 0471 308210 Fax 0471 308211 e-mail: htratter@asgb.org

Schlanders Holzbruggweg 19 Tel. 0473 730464 Fax 0473 732120 e-mail: schlanders@asgb.org

Sterzing Untertorplatz 2 Tel. 0472 765040 Fax 0472 765040 e-mail: sterzing@asgb.org

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