Aktiv Nr. 1-2 | 2020

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Aus den Gewerkschaften

AKTUELL

Der kleinste Konzentrationsverlust könne in einer unvorstellbaren Katastrophe enden.

TRANSPORT UND VERKEHR

Entsprechen die Turnusse der SAD-Chauffeure den geltenden Gesetzen? Diese Frage stellt sich die Fachgewerkschaft Transport und Verkehr (GTV) im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB). Eine Antwort darauf soll nun die Staatsanwaltschaft finden. Die GTV hegt schon lange Bedenken, ob die Turnusse der Busfahrer den gesetzlichen Normen entsprechen oder ob die zugestandenen Ruhepausen ausreichen, die nötige Konzentration, die der verantwortungsvolle Beruf des Busfahrers mit sich bringt, zu gewährleisten. Felix von Wohlgemuth, langjähriger Anwalt der ASGB-GTV, wurde deshalb mit der Ausarbeitung einer Sachverhaltsdarstellung beauftragt, die Richard Goller, Sekretär der GTV, am 20. Dezember zur Überprüfung bei der Staatsanwaltschaft deponiert hat. Die Beanstandung einer möglichen Ungesetzlichkeit rührt nicht aus einer Schikane, die die GTV der SAD Nahverkehrs AG auferlegen will, sondern ist in erster Linie ein pragmatischer Vorstoß, um Chauffeure und Fahrgäste vor etwaigen Folgen zu schützen, die der Übermüdung oder dem Nachlassen der Konzentration geschuldet sind. Der ASGB teilt

nach einem ausführlichen Studium der Turnusse des aktuellen Winterfahrplans die nicht unbegründete Sorge, dass durch die massive Arbeitsbelastung des Personals und dessen Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Passagieren akute Gefahr in Verzug ist. Laut Goller sind die Witterungsverhältnisse und die Gegebenheiten, die Südtirols Straßen mit sich bringen – vor allem im Winter – eine tägliche Herausforderung für die Busfahrer. Der kleinste Konzentrationsverlust kann in einer unvorstellbaren Katastrophe enden. Um jegliche Mittäterschaft zu vermeiden und sich nicht einer moralischen Amtsunterlassung schuldig zu machen, hat der ASGB deshalb mittels Sachverhaltsdarstellung die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Gesetzesmäßigkeit der Turnusse von oft über neun Stunden und der kaum nennenswerten Pausen zu überprüfen. Er ist zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft die Bedenken der GTV, die Anlass für die Eingabe waren, teilt und dadurch die Belastung für das Personal der SAD spürbar abnimmt.

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