AKTUELL
Aus den Gewerkschaften
SSG
Neuer Landeskollektivvertrag in Kraft für Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art LANDESZULAGE UND ANPASSUNG AN DIE STAATLICHEN GEHALTSERHÖHUNGEN Für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 werden die Lohntabellen jenen des staatlichen Vertrages, also mit dort vorgesehenen Staffelungen angepasst. Dieselben Beträge werden nach dem Prinzip des Gleichgewichtes von der Landeszulage abgezogen. Somit erhöht sich am Januar 2020 das staatliche Grundgehalt.
2. Beitrag Arbeitgeber: sieben Prozent (ein Prozent Staat, zwei Prozent Land + zwei Prozent Land (automatisch) + zwei Prozent Land
ERGÄNZUNGSVORSORGE (LABORFONDS)
1. Beitrag Personal weiterhin mindestens ein Prozent Beitrag Arbeitgeber weiterhin drei Prozent 2. Beitrag Personal: mindestens zwei Prozent Beitrag Arbeitgeber: fünf Prozent (ein Prozent Staat, zwei Prozent Land + zwei Prozent Land)
Um in den Genuss der erhöhten Einzahlung vonseiten des Landes zu kommen, können alle Lehrpersonen innerhalb 28.02.2020 um die Erhöhung ihrer Beitragszahlung ansuchen. Der Vertrag zu den Vergütungen der Aufholmaßnahmen wird nun ohne zeitliche Begrenzung angewendet. Bisher war es notwendig, diesen Jahr für Jahr zu erneuern.
LEHRPERSONAL IN DER ERSTEN BESOLDUNGSSTUFE (0-8): 1. Beitrag Personal: mindestens 1 Prozent Beitrag Arbeitgeber: fünf Prozent (ein Prozent Staat, zwei Prozent Land + zwei Prozent Land automatische Erhöhung) Beitrag Personal: mindestens zwei Prozent
LEHRPERSONAL IN DEN OBEREN BESOLDUNGSSTUFEN (9-14, 15-20, 21-27, 28-34, 35+):
Um die Verspätung der Verhandlungen und den Verlust der erhöhten Beiträge für das Jahr 2019 zu kompensieren, ist eine Sanierung möglich, indem man im Jahr 2021 entsprechende Einzahlungen tätigt. Dies bedeutet, dass Lehrpersonen, welche bisher ein Prozent eingezahlt haben und im Jahr 2020 auf zwei Prozent gehen, vorübergehend für das Jahr 2021 einen weiteren Prozentpunkt einzahlen. Der Arbeitgeber zahlt dann entsprechend sieben Prozent ein. Diese Maßnahme ist mit einem eigenen Formular zu beantragen.
„DIFFIDE“ BZGL. DPCM 12/99 Das Land wird die Kosten für unrechtmäßig abgezogene Anteile an der Abfertigung ab 1. Jänner 2016 übernehmen und die Beträge mit Februar 2020 zurückerstatten.
ERHÖHUNG DER LANDESZULAGE FÜR LBA-MATURANTINNEN Ab Januar 2016 steht den Lehrpersonen der Grundschule mit befristetem Arbeitsvertrag, welche in-
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