1 minute read

AKTUELL Aus den Gewerkschaften Erneuerung des NAKV Handel und Dienstleistungen

Next Article
Fahrt zum Gardasee

Fahrt zum Gardasee

Auszug aus dem Abkommen vom 12.12.2022

DAS „AUSSERORDENTLICHES PROTOKOLL”

Advertisement

VOM 12. DEZEMBER 2022

BEINHALTET ZWEI

WICHTIGE NEUERUNGEN:

• Die Auszahlung eines einmaligen Pauschalbetrags „Una Tantum“ in Höhe von 350,- Euro brutto (IV. Kategorie)

• Eine Grundlohnerhöhung von 30,- Euro ab April 2023 (IV. Kategorie)

1. UNA-TANTUM-ZAHLUNG

Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls im Handelssektor tätig waren, erhalten einen einmaligen Pauschalbetrag. Die Auszahlung ist auf zwei Raten aufgeteilt. Die erste Rate wird mit dem Gehalt vom Januar 2023 ausbezahlt und die zweite Rate mit dem Gehalt vom März 2023.

ausgezahlt. Zum Dienstalter gerechnet werden: Mutterschaft, Elternzeit und Zeiträume im Lohnausgleich.

• Nicht zum Dienstalter gerechnet werden: Militärdienst, nicht vergütete Wartestände und sonstige nichtvergütete Arbeitsunterbrechungen.

• Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit.

• Das „Una Tantum“ fließt nicht in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung oder sonstiger Gehaltselemente ein.

2. GRUNDLOHNERHÖHUNG

Voraussetzungen

FÜR DIE AUSZAHLUNG:

• Die Beträge werden anteilsmäßig im Verhältnis zu den Monaten des Dienstalters im Zeitraum zwischen 2020-2022

• Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit.

This article is from: