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AKTUELL Aus den Gewerkschaften Erneuerung des NAKV Handel und Dienstleistungen
Auszug aus dem Abkommen vom 12.12.2022
DAS „AUSSERORDENTLICHES PROTOKOLL”
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VOM 12. DEZEMBER 2022
BEINHALTET ZWEI
WICHTIGE NEUERUNGEN:
• Die Auszahlung eines einmaligen Pauschalbetrags „Una Tantum“ in Höhe von 350,- Euro brutto (IV. Kategorie)
• Eine Grundlohnerhöhung von 30,- Euro ab April 2023 (IV. Kategorie)
1. UNA-TANTUM-ZAHLUNG
Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls im Handelssektor tätig waren, erhalten einen einmaligen Pauschalbetrag. Die Auszahlung ist auf zwei Raten aufgeteilt. Die erste Rate wird mit dem Gehalt vom Januar 2023 ausbezahlt und die zweite Rate mit dem Gehalt vom März 2023.
ausgezahlt. Zum Dienstalter gerechnet werden: Mutterschaft, Elternzeit und Zeiträume im Lohnausgleich.
• Nicht zum Dienstalter gerechnet werden: Militärdienst, nicht vergütete Wartestände und sonstige nichtvergütete Arbeitsunterbrechungen.
• Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit.
• Das „Una Tantum“ fließt nicht in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung oder sonstiger Gehaltselemente ein.
2. GRUNDLOHNERHÖHUNG
Voraussetzungen
FÜR DIE AUSZAHLUNG:
• Die Beträge werden anteilsmäßig im Verhältnis zu den Monaten des Dienstalters im Zeitraum zwischen 2020-2022
• Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit.