33. Jahrgang POSTE ITALIANE s.p.a. Spedizione in Abbonamento Postale D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n째 46) art. 1, comma 2, NE BOLZANO.
Nr. 11-12/2012
Infor mat ionsschrift des Autonomen S체dtiroler Gewer kschaftsbundes
Aktuell F체r eine konkrete Sozialpartnerschaft Aktuell Wir zahlen die Renten der Selbst채ndigen
ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier
ASGB 40% Schwarz
ng! u t h c A vergessen
Nicht weis edsaus ite li g it M Se den letzten auf der tnehmen zu en
Forderungen des ASGB
Landeshaushalt 2013
I n halt
26 aktuell
4 5 6 7 8
Forderungen des AGSG zum Haushaltsvorschlag 2013 Für eine konkrete Sozialpartnerschaft Das neue Familiengesetz Besuch aus Russland Verbrauchertelegramm
Thema
11
Seite 4 –10
Seite 11 – 12
Helmuth Renzler zur Rentenreform: Wir zahlen die Renten der Selbständigen
Fachgewerkschaften
Seite 13 – 27
Gebietskörperschaften Interview mit Arno Kompatscher Einsparungen im Personalbereich
13
6
Öffentlicher Dienst Land kündigt die Sozialpartnerschaft
21
SSG Lehrer wehren sich
22
Landesbedienstete Neue berufsspezifische Fachgruppen
24
Transport & Verkehr Ausbildung für Berufskraftfahrer
25
Bau & Holz Bauhandwerk: Entscheidung für gemeinsame Zukunft
Handel Arbeit auf den Weihnachtsmärkten
15
26
Dienstleistungen
Seite 28– 31
28
Maßnahmen zur Unterstützung der Beitragszahlungen von Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
30 31
Mieten: Neuregelung der finanziellen Unterstützung Landesbeitrag für zahnärztliche Leistungen
Rentnergewerkschaft
32 33 34
2
31
Seite 32 – 34
Törggelen immer beliebter Bericht über unsere Informationsversammlungen im Herbst Reise nach Paris
ASGB-J1u7g-2e0 nd Seite
ge 4 Seiten Beila n e m h zum herausne
Nr. 11-12/2012
Kom m e n ta r
T o n y T s c h e n e tt
Nicht alles ist schlecht
Auch in unserem kleinen Südtirol gibt es viele Probleme, die weltweite Krise ist auch bei uns angekommen. Wir müssen jeden Tag dagegen ankämpfen und unseres Bestes geben, damit Schlimmeres abgewendet werden kann. Es passiert aber auch überall auf der Welt und auch in unserem Land jeden Tag so viel Positves, über das niemand berichtet. Frauen und Männer geben täglich ihr Bestes, damit ihre Kinder und Schutzbefohlenen ein behütetes und glückliches Leben führen können. Frauen und Männer kümmern sich in unseren Krankenhäusern, Pflegeheimen und Altersheimen um kranke und alte Menschen und geben ihre ganze Kraft dafür. LehrerInnen und KindergärtnerInnen kümmern sich um die Ausbildung und Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen und dies oftmals viel intensiver, als es ihr Stundenplan vorsieht.
In unseren Städten und Dörfern gibt es unzählige soziale und kulturelle Vereine und Verbände, in denen die Südtirolerinnen und Südtiroler unentgeltliche, wertvolle Dienste für die Allgemeinheit leisten. Gerade auch jetzt in der Adventszeit, wo Kinder und Jugendliche z.B. ihre Zeit den alten Menschen in den Altersheimen widmen, wenn karitative Gruppen Weihnachtsmärkte zugunsten von Notleidenden in der dritten Welt organisieren und vieles mehr. Von diesen Aktionen berichten die Medien viel zu selten ganz nach dem Motto: Nur eine schlechte Nachricht ist eine gute Nachricht. Ich habe mich in meinem Kommentar heute nicht daran gehalten. In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine besinnliche Adventszeit, schöne, erholsame Weihnachtsfeiertage und für das Neue Jahr 2013 auch gute Nachrichten.
i m p r e ss u m Eigentümer u. Herausgeber: ASGB, 39100 Bozen, Bindergasse 30
Eurer Tony Tschenett Vorsitzender des ASGB
Fr Frage agenn ? Lehrlingskalender 2012/13 st stre ress ss ? Der neue Lehrlingskalender liegt in allen Büros auf und sor sor ge gekann nn ?
kostenlos abgeholt werden. Er wird auch in den Berufsschulen an die Lehrlinge verteilt. Der Lehrlingskalender wird in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften erstellt und vom Arbeitsförderungsinstitut herausgegeben. Er enthält wichtige allgemeine Informationen zur Lehre, zu den kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Zusatzrente. DasTeam Teamvon Das vonYoung Young +Directctistist für dich +Dire für dich da. da.Koste Kostenlos nlosund SCHR und vertraulich. EIBEN SCHR : online@you EIBEN @young-di : online ng-direct.i rect.it ANRUFEN: vertraulich. 8400 36 366 BESU 8400 CHEN: : Andreas-Hot ANRUFEN: BESU CHEN Andreas-Hofer-St fer-Str. 36 - 3910 36 366 Bozen INFORMIEREN: r. 36 - 391000Bozen INFOR www.youn MIEREN: www .young-direct.it g-direct.it
Verantwortlicher Direktor: Helmuth Renzler Druck: Fotolito Varesco Erscheint monatlich Eingetragen am Landesgericht, Bozen, am 23. März 1978, Nr. 7/78 R.St. Mitarbeiter an dieser Nummer: Priska Auer Gottfried von Dellemann Markus Dibiasi Andreas Dorigoni Christian Egger Hermann Lochmann Richard Goller Karl Heiss Reinhard Innerhofer Petra Nock Friedl Oberlechner Alex Piras 2012 12/13 /13 20 Christine Staffler Tony Tschenett Karin Wellenzohn Wally Wörndle
Le lin h r k a gs de len r 2012 20 12/13 /13
Wenn wir die Medienberichterstattung der letzten Monate und Jahre verfolgen, entsteht der Eindruck, dass unsere Welt ein schrecklicher Ort wäre. Dieser Eindruck verstärkt sich noch dadurch, dass wir durch die neuen Medien in Lichtgeschwindigkeit über negative Geschehnisse Weltweit informiert werden.
Lehrlingskalen der_dt_it.indd Lehrlingskalen 1 der_dt_it.indd 1
Aufnahmen: Archiv ASGB Redaktionsleitung: Priska Auer Gestaltung: Priska Auer Layout & Grafik: Mediamacs Bozen
01.08.2012 13:04:0 5 01.08.2012 13:04:0 5
Nr. 11-12/2012
3
a ktu e l l
Forderungen des ASGB zum Haushaltsvoranschlag 2013
U
nser Vorsitzender Tony Tschenett hatte die Gelegenheit, der III. Gesetzgebungskommission, die auch für den Haushalt des Landes Südtirol zuständig ist, die Forderungen des ASGB zum Haushalt 2013 zu unterbreiten, die wir nachstehend abdrucken. Vorausgeschickt, • dass auch in Südtirol die steigende Armut nicht ignoriert werden kann, • dass die Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit und jene der Mitbürger über 50 Jahre, im Steigen begriffen ist, • dass die Kaufkraft massiv sinkt und die Inflation und das Lebensalter steigen, fordert der ASGB den Landtag auf, folgende Punkte im Landeshaushalt 2013 zu berücksichtigen. In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass die Sozialpartner vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Was Rom gegenüber Südtirol macht, kann die Landesregierung nicht auch gegenüber der eigenen Bevölkerung machen. Die Gewerkschaften sind bei sozialpartnerschaftlichen Themen (z.B. Einsparungen bei öffentlich Bediensteten, Pendlergeld usw.) vorab einzubeziehen. In diesem Sinne sind die Ausgaben im gesamten Landeshaushalt zu durchforsten und gemeinsam nach sinnhaftem Sparpotential zu suchen. Auf jeden Fall müssen Arbeitsplätze in Krisenzeiten erhalten bleiben.
4
Der Kaufkraftschwund führt dazu, dass die Armut steigt und die Renten in Zukunft viel niedriger ausfallen werden. Der Landtag wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um die Kollektivvertragsverhandlungen in allen Bereichen auf territorialer Ebene zu ermöglichen und zu fördern (Tarifhoheit für Südtirol). Die Kollektivverträge im öffentlichen Dienst sind endlich abzuschließen. Wir fordern den Landtag auf, nicht einseitig Kollektivverträge zu verschlechtern und zu blockieren, wie im Landeshaushalt vorgesehen. Auch in diesem Punkt wird die Sozialpartnerschaft außer Acht gelassen. Auch im Transportwesen hat das Land die Zuständigkeit und wir fordern den zuständigen Landesrat auf, endlich die Verträge zu unterzeichnen. IRAP-Begünstigungen und Beitragsvergaben an Betriebe sind daran zu koppeln, dass Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden. Die Arbeitslosigkeit ist auch in Südtirol im Steigen begriffen, vor allem was die Jugend und die Menschen 50 + anbelangt. Wir fordern Investitionen in die aktive Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik (Lehrstellen, Weiterbildungsangebote für Menschen 50+, Modelle für Altersarbeitszeit). Südtirol braucht den sozialen Wohnbau in diesen unsicheren Zeiten mehr denn je. Der ASGB fordert die rasche Sanierung der ca. 800 leerstehenden Wohnungen des Wohnbauinstitutes. Dies würde auch die Bauwirt-
schaft in Südtirol ankurbeln, die vor großen Problemen steht. Jetzt wäre es an der Zeit an eine gezielte Förderung der Sanierung des Altbaubestandes zu denken, welcher ein riesiges Potential darstellt. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen von Mehrfamilienhäusern könnte die Unvereinbarkeit zwischen der staatlichen Steuerabschreibung laut Gesetz 449/97 und dem Landesgesetz vom 7. Juli 2010, Nr. 9/6 aufgehoben werden. Somit wäre neben einer Rückvergütung von 30 Prozent der anerkannten Kosten auch noch die Steuerabschreibung von 50 Prozent der zu Lasten gebliebenen Kosten möglich. Für jene die auf Grund ihres niedrigen Einkommens die Steuerabschreibung nicht beanspruchen können, müsste bei Anwendung des EEVE Faktors betreffend wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, eine wesentliche Erhöhung des Schenkungsbeitrages vorgesehen werden. Dies um Härtefälle zu vermeiden und zu verhindern, dass die Sanierungskosten für Familien zum Wohnungsverlust führen. Bausparen für junge Menschen wäre sinnvoll und förderungswürdig. In den Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung wird immer nur vom Sparen geredet. In diesen sensiblen Bereichen braucht es immer wieder Anpassungen an neue Herausforderungen und Entwicklungen, damit das derzeitige System erhalten und gefestigt werden kann. Von Privatisierungen ist grundsätzlich abzusehen. Der Landeshaushalt setzt sich zum größten Teil aus Steuergeldern der abhängig beschäftigten Bevölkerung zusammen. Wir fordern den Südtiroler Landtag auf alles in die Wege zu leiten, damit jeder Südtiroler Bürger nach seinen Möglichkeiten die Steuern bezahlt (auch die Bauern). Wir fordern den Landtag zudem auf, Druck auf die Gemeinden auszüben, damit diese eine Zusammenarbeit mit der Agentur der Einnahmen anstreben.
Nr. 11-12/2012
Alles appelliert derzeit an die „Sozialpartnerschaft“. Die gestern vom AFI (Arbeitsförderungsinstitut) organisierte Veranstaltung zeigte Wege auf, um dieses „Gummiwort“ mit Inhalten zu füllen.
„Bekenntnisse allein reichen nicht mehr. Was wir jetzt brauchen ist eine gelebte Sozialpartnerschaft. Hierfür müssen wir im Diskussionsprozess ein gemeinsames Verständnis darüber finden, was wir unter diesem Begriff verstehen“. So umriss Elmar Aichner Be-
zirkssekretär des Pustertales und zur Zeit Vorsitzender des Arbeitsförderungsinstituts das Ziel der Veranstaltung. Die Beiträge der Diskutanten machten deutlich, dass die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern zwar gegeben, gleichzeitig aber auch ausbaufähig sind. Dies gilt insbesondere für die verstärkte Nutzung der lokalen und betrieblichen Kollektivverträge, aber auch für gemeinsame Initiativen und
Konsultationen mit der Landesregierung angesichts der spürbaren Krise. Der Besuch des Präsidenten der österreichischen Bundesarbeitskammer Herbert Tumpel war Anlass für das AFI, über die Qualität und den Ausbau der Südtiroler Sozialpartnerschaft zu reflek-
Tony Tschenett, Ivan Bozzi (USEB), Herbert Tumpel, Präsident der österreichischen Arbeiterkammer
tieren. Österreich ist ein Beispiel dafür, dass eine gut funktionierende Konzertierung soziale Gerechtigkeit mit Wettbewerbsfähigkeit vereinbart und somit einen Standortvorteil schafft. Auch in Südtirol sind die Voraussetzungen gegeben, um die Sozialpartner-
schaft zu stärken. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Herausforderungen in Zukunft nicht kleiner werden. Gewerkschaften wie Unternehmen sind aufgerufen, gemeinsame Initiativen zu setzen: Qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, eine gerechte Verteilung des erwirtschafteten Einkommens und die Steigerung der Produktivität durch arbeitsorganisatorische Innovationen liegen im Interesse aller. Durch eine stärkere und bessere Nutzung der Kollektivverträge und der sozialpartnerschaftlichen bilateralen Einrichtungen können diese Ziele auch ohne Unterstützung der Landespolitik erreicht werden. „Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Phase steht die Südtiroler Sozialpartnerschaft vor einer wichtigen Bewährungsprobe. Um diese Situation zu überwinden braucht es Dialog- und Kompromissbereitschaft. Parallel dazu muss die Diskussion mit wissenschaftlichem Know-how angereichert werden. Das Arbeitsförderungsinstitut wird jedenfalls am Ball bleiben“, schlussfolgerte AFI-Direktor Stefan Perini am Ende der Veranstaltung.
N e u e M i ta r b e i t e r / I n n e n Mein Name ist Manuel Dengg und ich arbeite seit 8. Oktober 2012 im ASGB Bezirksbüro in Schlanders. Ich wohne in Stilfs im Vinschgau und absolvierte im Jahr 2011 die Handelsoberschule in Mals. Da ich die Tätigkeiten der Gewerkschaften schon immer interessant fand bewarb ich mich um die Stelle beim ASGB. Hallo alle miteinander, mein Name ist Thomas Ferrazin und seit 15. Oktober 2012 bin ich ein neuer Mitarbeiter der großen Gemeinschaft des Asgb. Ich bin neunzehn Jahre jung und meine große Leidenschaft ist Sport, vorwiegend Fußball. Ich habe mich beim Asgb beworben, weil ich eine Stelle suchte, wo ich mit vielen Menschen in Kontakt treten kann, da Kommunikation eine meiner
Nr. 11-12/2012
größten Stärken ist. Ihr werdet euch fragen, wo ihr mich finden könnt… ich sitze im Büro in Meran ;) Liebe LeserInnen, mein Name ist Jennifer Pizzardo. Ich arbeite seit Mitte November im Patronat des ASGB in Bozen. Um die Stelle im ASGB habe ich mich beworben, da ich sehr sozial eingestellt bin und der Meinung bin, dass die Gewerkschaft heutzutage eine große Stütze für die Gesellschaft ist. Ich arbeite sehr gerne mit Menschen zusammen und habe jetzt schon gemerkt das dies bei der ASGB das um und auf ist. Die Arbeit ist sehr vielseitig und interessant. Durch die Schulungen, Weiterbildungen und der Hilfe meiner Arbeitskollegen habe ich jetzt schon sehr viel gelernt und freue mich jetzt schon was mir die Zukunft bringt.
5
aktu e l l
Für eine konkrete Sozialpartnerschaft
a ktu e l l
E
Das neue Familiengesetz
in Strategiepapier als Grundlage dieses Gesetzesentwurfes wurde von der Landesregierung schon in der Sitzung vom 16.5.2011 genehmigt. Nun hat eine Steuerungsgruppe, welche sich aus Vertretern der verschiedensten Verbänden und Vereinen zusammensetzt, unter der Leitung der zuständigen Landesabteilung einen Entwurf ausgearbeitet, der nun von der Landesregierung formell genehmigt worden ist. Es handelt sich hauptsächlich um ein organisches Gesetz, das alle Maßnahmen des Landes und der Region, welche die Familie betreffen, in einem Gesetz zusammenfasst und sie somit übersichtlicher macht und auch auf einander abgestimmt werden können. Der Gesetzesentwurf gliedert sich in sechs Abschnitte, welche in der Über-
6
schrift die inhaltliche Zielsetzung ausdrücken: 1. Allgemeine Grundsätze und Ziele 2. Familienunterstützende Maßnahmen 3. Koordinierung der familienfördernden Maßnahmen 4. Kleinkinderbetreuungsdienste 5. Finanzbestimmungen 6. Schluss- und Übergangsbestimmungen Inhaltlich wurden im Besonderen drei Handlungsschwerpunkte ausgearbeitet: • Frühzeitige Stärkung der Elternkompetenz • Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Finanzielle Unterstützung
Familie wird als Begriff neu definiert, womit man der Pluralisierung der verschiedenen Lebensformen in einer modernen Gesellschaft von heute gerecht werden möchte. Eine klare Regelung hinsichtlich Zuständigkeit der Aufgaben im Bereich der Familienförderung zwischen Land und Gemeinde wird zukünftig Zweigleisigkeit unterbinden und Synergien schaffen, welche sicher schlussendlich den Familien zu Gute kommt. Auch eine territoriale Vernetzung und bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf Landes-, Gemeindeund Bezirksebene verspricht eine Aufwertung der Familienpolitik in unserem Lande. Weiteres werden Zeitpolitik sowie Wohn- und Lebensräume der Familien gefördert. Die Elternkompetenzen und ihre frühzeitige Stärkung mit besonderem Schwerpunkt der Vaterrolle ist her-
Nr. 11-12/2012
richtungen sowie Umschulungen für Berufs- Rückkehrerinnen. Als finanzielle Unterstützung der Familien wird die Leistung des Landes für Kinder von null bis drei Jahren beibehalten, hingegen für die minderjährigen Kinder werden die Mittel von Land, Region und Staat zur Verfügung gestellt, unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung und der finanziellen Familiensituation. Neu eingeführt wird mit diesem Gesetz ein Familienpass, der unbürokratisch allen Familien zu Gute kommen sollte. Familiengerechte Tarife und steuerliche Erleichterungen auf Landes- und Gemeindeebene sollen Familien finanziell erleichtern. Großer Raum wird der Regelung von Betreu-
ungs- und Begleitungsangebote eingeräumt: es ist von flexibler Zugang zu den Angeboten und bessere Abstimmung die Rede, flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbau von sozialpädagogischen Betreuung für Kleinkinder, ebenso für Schüler in intensiver Zusammenarbeit mit den Vereinen, Ausbau der ergänzenden und außerschulischen Betreuungsund Begleitungsangebote für Kinder aller Altersstufen. Garantiert wird auch die Betreuung pflegebedürftiger Familienmitglieder durch ein angemessenes System von Sach- und Geldleistungen. Für die Anerkennung von Zeiten für die Erziehung und Pflege wird sich das Land in Rahmen seiner Zuständigkeit einsetzen.
Besuch aus Russland Kürzlich weilte eine Delegation hochrangiger Gewerkschafter aus Russland und der autonomen Provinz Baschkirien auf Einladung des ASGB in Südtirol.
T
ony Tschenett wies in einer Aussprache mit der Delegation darauf hin, dass die Wirtschaft die Chancen der Globalisierung schnell wahrgenommen hat. Er stellte aber auch fest, dass sich in den letzten Jahren auch für die Arbeiterschaft einiges zum Positiven entwickelt hat. Die internationalen Kontakte tragen auch dazu bei, dass sich die Gewerkschafter Anregungen, Tipps und Unterlagen beschaffen können, mit denen sie in ihrer Gewerkschaft und in ihren Betrieben ihre Tätigkeit zum Wohle der Arbeiterschaft unterstützen können. Auch ein Besuch beim Fraktionssprecher der SVP, Elmar Pichler Rolle stand auf dem Programm. Die Gewerkschafter schilderten ihm die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in ihrem Land und wiesen darauf hin, dass der Erfahrungsaustausch und der Dialog mit dem ASGB, den sie bereits seit 23 Jahren pflegen, für sie sehr wichtig ist. Pichler-Rolle wies auf die vielen Ebenen, auf denen das Land Südtirol und die Südtiroler Wirtschaft bereits einen
Nr. 11-12/2012
regelmäßigen Austausch mit Russland pflegen. Er bedankte sich auch beim ASGB, da dieser der erste Südtiroler Verband war, das Kontakte zu den GUS-Staaten herstellte. Weitere Stationen des Besuches waren Betriebsbesichtigungen bei der Brauerei Frost in Meran und der Fa. Leitner AG in Sterzing, ein Erfahrungsaustausch mit unseren Fachsekretären der Industriebetriebe, ein Treffen mit Hans Widmann, Museumsbesuche und eine Dolomitenrund-
fahrt. Der ASGB freut sich, auf diesem internationalen Parkett seine Mitarbeit und den intensiven Erfahrungsaustausch bieten zu können und hofft, den Kollegen für ihre schwere und verantwortungsvolle Aufbauarbeit in Wirtschaft und Gesellschaft ihrer Regionen gute Hinweise für ihre Bemühungen zu Gunsten einer gerechteren Gesellschaft mitgegeben zu haben. Die russische Delegation mit ASGB-Mitarbeitern bei der Besichtigung der Brauerei Forst
7
aktu e l l
vorgehoben worden, wobei auch die Paarberatung und Begleitungsangebote für Kinder und Jugendliche ihre Berücksichtigung findet. Unter der Vereinbarkeit von Familie und Beruf strebt man die Förderung eines veränderten Geschlechterrollenverständnisses an, Anreize für Elternzeit der Väter zu schaffen, den beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen. Die Zertifizierung „audi familieundberuf “ soll auch auf kleinere und mittlere Betriebe ausgedehnt werden, Inhaber dieser Zertifizierung werden regelmäßig kontrolliert. Bei direkte und indirekte Fördermaßnahmen werden familienunterstützende Maßnahmen entsprechend anerkennt, gefördert werden auch innerbetriebliche Betreuungsein-
a ktu e l l
Verbra u c h e rt e le g ra m m
Verbraucherzentrale Südtirol I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914 e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it
Rechnungen und Dokumente gut aufbewahren
W
ie lange sollte man Rechnungen und Dokumente aufbewahren? Eine Frage, die wir uns stellen, wenn wir alte Unterlagen durchsehen: ist das nun Altpapier oder ein wichtiges Dokument? Leider gibt es immer noch Fälle, in denen VerbraucherInnen die Rechnungen nur wenige Monate nach deren Fälligkeit und Bezahlung wegwerfen: somit könnte eine auf diese Rechnung zustehende Gutschrift (oder auch nur die Bezahlung der Rechnung selbst) nicht mehr einwandfrei bewiesen werden. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.it) steht eine Liste der wichtigsten Aufbewahrungsfristen zur Verfügung. Nicht immer entsprechen die empfohlenen Aufbewahrungsfristen den gesetzlichen Verjährungsfristen; im Zweifelsfall ist es sicher besser, die Dokumente etwas länger aufzubewahren. Einige praktische Beispiele
• Abonnement TV (Zahlungsbelege): 10 Jahre • Autosteuer (Zahlungsbeleg): drei Jahre nach Fälligkeit, empfohlen mindestens fünf Jahre
• Darlehen (Zahlungsbeleg für Ratenzahlungen): für immer • Dokumente für die Steuererklärung: bis zum Ablauf des vierten Jahres nach Hinterlegung der Steuererklärung, empfohlen mindestens sechs bis sieben Jahre • Kassabelege für Einkäufe: 26 Monate (gelten auch für Garantierechte); bei Belegen aus chemischem Papier besser eine Kopie machen, da diese nicht so lange lesbar bleiben. • Kontoauszüge: zehn Jahre • Mieten (Zahlungsbelege): fünf Jahre • Rechnungsbelege für IMU-Zahlungen: fünf Jahre ab dem Zahlungsjahr • Rechnungen Gas, Strom, Müllabfuhr: fünf Jahre vom Gesetz vorgeschrieben, zehn Jahre empfohlen • Telefonrechnungen für Festnetz und Mobiltelfon: zehn Jahre empfohlen • Versicherungen (Zxahlungsbelege): ein Jahr nach Fälligkeit • Verkehrsstrafmandate: fünf Jahre
Sicher wohnen
Schutz vor Einbrüchen steuerlich absetzbar
E
inen Einbruch in den eigenen vier Wänden zu erleiden bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Viele Einbrüche könnten jedoch durch Anwendung einfacher Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden. Auch die In-
8
vestition in Einbruchssicherungs-Maßnahmen ist gut angelegtes Geld; der Aufwand für solche Maßnahmen kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Schlimmer als der materielle Schaden ist für die Betroffenen meist die
Vorstellung, sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen zu können. Durch einen Rundgang im und außerhalb des Hauses können Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkannt werden. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser, ungesicherte Gitterroste und vieles mehr. Die Behebung solcher Schwachstellen am eigenen Gebäude bzw. der Wohnung erfolgt durch Maßnahmen zur Einbruchssicherung. Die Investition in Einbuchssicherungs-Maßnahmen kann von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden. Für Maßnahmen im Zeitraum
zwischen 26. Juni 2012 bis einschließlich 30. Juni 2013 können 50 Prozent der Ausgaben (Betrag inklusive Mehrwertsteuer) abgesetzt werden; der Betrag muss zu gleichen Teilen auf zehn Jahre von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Im Grunde können all jene Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden, welche einem Diebstahl vorbeugen bzw. die Sicherheit des Gebäudes fördern. Wichtig: bei der Bezahlung der Rechnung ist darauf zu achten, dass auf den Bankbelegen der Zahlungsgrund, sowie die eigene Steuernummer und die Steuer- bzw. Mehrwertsteuernummer der Firma angeführt werden. Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it/wohnen.
Nr. 11-12/2012
Ver brau ch e rt e le g ra m m
Verbraucherzentrale Südtirol I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914
aktu e l l
e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it
Neues Glücksspieldekret sieht mehr Transparenz bei den Gewinnchancen und Werbeverbote vor
D
ie Umsätze für Lotto und Co. steigen rasant: allein im ersten Halbjahr 2012 hat die Zunahme in Italien gegenüber dem 1. Halbjahr 2011 24 Prozent (von 35,8 auf 44,3 Mia. Euro) und in Südtirol 25 Prozent (von 307 auf 385 Mio. Euro) betragen. Diese Summen fehlen dann beim Kauf von anderen Waren und Dienstleistungen. Die rasante Zunahme der Glücksspielumsätze wird zunehmend kritischer gesehen. Dies hat
auch die Verbraucherzentrale Südtirol bereits seit geraumer Zeit bewogen, auf die wachsenden Gefahren durch den - wenn auch unter staatlicher Aufsicht stehenden - Glückspiel-Wettbewerbsmarkt hinzuweisen. Am 18.06.2010 wurden Eingaben wegen mangelnder Transparenz bei den Glücksspielen bei den Parlamentsfraktionen und bei der Antitrustbehörde hinterlegt. Die Antitrustbehörde hat trotz mehr-
maliger Nachfragen noch nicht reagiert. Hingegen wurde vor wenigen Wochen auf Vorschlag des Gesundheitsministers Balduzzi von der Regierung ein Gesetzesdekret verabschiedet (GD Nr. 158/2012), welches mehr Transparenz bei den Gewinnchancen und Werbeverbote vorsieht. Damit wurde den SpielerInnen das Recht auf eine korrekte Information zuerkannt. Ab 01.01.2013 müssen bei der Glücksspielwerbung,
wo sie noch erlaubt ist, und auch auf den Spielabschnitten immer die Gewinnchancen angegeben werden. Sind viele Transparenzinformationen notwendig, müssen diese über Internet und in den Spiellokalen zur Verfügung stehen. Dazu würde in letzter Konsequenz auch die Veröffentlichung von bereits ausgelosten Gewinnen zählen, weil diese sich auf die verbleibenden Gewinnchancen stark auswirken.
Kapitalerhöhungen bei Südtiroler Banken
I
n diesen Wochen ist bei den lokalen Banken häufig von „Kapitalerhöhung“ die Rede. Den Kunden, aber auch Nichtkunden, wird die Zeichnung von neuen Bankaktien vorgeschlagen. Nun ist der Ankauf einer Aktie keine alltägliche Operation, und für all jene, die mit den Börsenabläufen nicht vertraut sind, ist ein solcher Kauf beileibe keine klassische Investition. Daher sollte man sehr vorsichtig sein, und einige grundlegende Informationen beachten. Im Falle einer Ka-
Nr. 11-12/2012
pitalerhöhung einer Gesellschaft (oder, wie in diesem Fall, einer Bank) handelt es sich nicht um eine „kurzlebige“ Investition wie jene an der Börse (heute kaufen, morgen verkaufen), sondern um eine längerfristige Operation. Man wird Aktionär oder Aktionärin der Bank, um es – zumindest für einige Jahre – zu bleiben. Es kann daher auch passieren, dass nach drei oder vier Jahren, aber auch früher, die Aktien einen Wertverlust von 20-30 Prozent im Verhältnis
zum Kaufzeitpunkt aufweisen. Es kann natürlich auch das Gegenteil passieren, also dass die Aktie nach diesem Zeitraum 2030 Prozent mehr Wert ist, aber das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Der Verkauf der Aktien. Auch dieser gestaltet sich nicht immer einfach: viele KundInnen der lokalen Banken melden uns, dass sie mehrere Monate warten mussten (oder immer noch warten müssen), um die vor einigen Jahren erworbenen Bankaktien ab-
stoßen zu können und das investierte Kapital wieder zu erhalten. Für einige von ihnen war diese Transaktion alles andere als „schmerzlos“, und statt eines „capital gain“ führte die Investition zu Verlusten auch im Ausmaß von 30 Prozent des investierten Kapitals. Mit besten Grüßen an die Empfehlungen der Bankberater, die beim Verkauf von einem „guten Geschäft“ sprachen. Daher: Vorsicht! Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.
9
a ktu e l l
Verbra u c h e rt e le g ra m m
Verbraucherzentrale Südtirol I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914 e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it
Weihnachtsgeschenke für Mensch und Umwelt
Z
ukunftsforscher stellen einen Wandel im Konsumverhalten und bei der Wahl von Geschenken, insbesondere Weihnachtsgeschenken, fest. Materielle Produkte verlieren dabei zunehmend an Bedeutung. Kein Wunder, denn die Haushalte sind schon voll von Kochbüchern, Kravatten, Pullovern, Geräten – sicher gut gemeinten Geschenken, die aber tief hinten im Schrank oder Abstellraum lagern. Aber was
schenkt man Menschen, die eh schon alles haben? Wie wäre es mit einem Geschenk, mit dem man etwas für Menschen und die Umwelt tut? Hier einige Geschenkideen.
schlägen. „Zeit für sich selbst“ ist kostbar. Daher kann man jungen Eltern diese Zeit schenken und auf die Kinder aufpassen oder eine zeitraubende Erledigung übernehmen.
Zeit schenken
Fähigkeiten verschenken
Etwas gemeinsam zu unternehmen (Spaziergang, Skitour, Ausflug, Ausstellungsbesuch, Theater usw.) kann ein schönes Geschenk sein. Am besten mit konkreten Terminvor-
Wer was gut kann, kann herausfinden ob er damit andere Beschenken kann. Wer
beispielsweise gerne Sachen auf dem Flohmarkt verkauft, und weiß dass der/die Beschenkte viel Zeug hat, das er/sie loswerden will, kann daraus sich daraus ein schönes Geschenk „basteln“. Oder jemand räumt gerne auf oder braucht einen Partner zum Joggen – der andere braucht jemanden, der ihn zu sportlicher Aktivität ermuntert.
Weitere Geschenktipps auf www.verbraucherzentrale.it/umwelt
Bei Flugverspätungen gibt es Geld: EuGH bestätigt Recht auf Ausgleichszahlungen
D
as neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Ausgleichsansprüchen der Passagiere bei Flugverspätungen dürfte für die Verbraucher noch mehr Klarheit bringen, was die Interpretation der Fluggastrechte-Verordnung anbelangt und hoffentlich mehr Einsicht bei jenen Fluggesellschaften, die sich bisher vehement gegen die Zahlung bei Verspätungen gesträubt haben. Schon 2009 hatte der Europäische Gerichtshof im sogenannten Stur-
geon-Urteil befunden, dass die bei Flugstreichungen vorgesehene Ausgleichszahlung auch bei Verspätungen ausbezahlt werden muss. Das Urteil vom 23.
Oktober 2012 (C-581/10 und C-629/10) bestätigt das erste Urteil auf ganzer Linie. Betroffen sind nicht
Verspätungen generell, sondern nur um jene ab 3 Stunden. Keine Ausgleichszahlung ist zudem geschuldet - weder im Falle einer Verspätung noch einer Streichung - wenn die Ursache nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden kann. Fluglotsenstreiks, Schneechaos, Vulkanasche sind typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände und Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften liegen.
Weitere Informationen auf www.euroconsumatori.org.
Ihre Meinung ist gefragt
Umfrage zu den Online Gütesiegeln Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) erhebt derzeit EU-weit mittels eines kurzen on-line Fragebogens, welche Bedeutung Online-Gütesiegel für Konsumenten haben. Ihre Meinung ist also gefragt! www.euroconsumatori.org
Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol - Beilage zur Ausgabe November/Dezember, Zwölfmalgreinerstraße 2 Bozen, eingetragen beim Landesgericht Bozen unter Nr. 7/95, verantwortlicher Direktor: W. Andreaus
10
Nr. 11-12/2012
The m a
Helmuth Renzler zur Rentenreform
Wir zahlen die Renten der Selbständigen Wenn wir weitere Rentenreformen zu Lasten der Lohnabhängigen vermeiden wollen, muss endlich die Wahrheit gesagt werden
E
s wird uns jeden Tag von allen Seiten verkündet, dass neue Rentenreformen notwendig sind um weiterhin die Renten ausbezahlen zu können und der Jugend in Zukunft eine öffentliche Rente zu garantieren. Erreicht werden soll dies mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters. Die seit 1. Jänner 2012 geltenden neuen Rentenbestimmungen wurden nach diesem Motto vorgenommen, ohne Rücksicht auf Verluste und mit dem Ergebnis, dass ganze Kategorien von Arbeitnehmern große Nachteile in Kauf nehmen müssen. Auch finanzielle Schwierigkeiten, weil viele Lohnabhängige von über 50 Jahren ihren Arbeitsplatz verlieren, auf Grund der heutigen Arbeitsmarktsituation keinen neuen finden und somit bis zum Renteneintrittsalter, welches nun bei einem Lebensalter von mehr als 65 Jahren liegt, kein geregeltes Einkommen mehr haben. Dazu gesellen sich noch psychische Probleme, denn wenn jemand mit über 50 Jahren hunderte von Bewerbungsschreiben schreiben muss und zum Großteil nicht einmal eine Antwort erhält, dann führt dies oft zu Depressionen und entsprechenden Krankheitsbildern. Aber auch die Tatsache, dass bestimmte Tätigkeiten mit einem höheren Lebensalter nur mehr sehr mühevoll durchgeführt werden können, führt schlussendlich zum Verlust des Arbeitsplatzes und zu einer unsiche-
Nr. 11-12/2012
ren finanziellen Altersversorgung. Dies sind einige der Argumentationen, die täglich durch die Medien gehen um die Bevölkerung von der Notwendigkeit solcher Reformen zu überzeugen. Alles Quatsch: Mit solchen Maßnahmen kann man kein öffentliches Rentensystem finanzieren. Ein gut funktionierendes Rentensystem beruht auf der Anzahl der Beitragszahler, auf einer guten wirtschaftlichen Situation sowie einer größeren Produktion. Und hier muss mit klaren und transparenten Zahlen gearbeitet werden. Um die Anzahl der Beitragszahler zu erhöhen, müssen neue Arbeitsplätze geschaffen und die bestehenden so gestaltet werden, dass auch ältere Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung voll entfalten können. Dies sind Maßnahmen welches es umzusetzen gilt um das öffentliche Rentensystem weiterhin finanzieren zu können. Gleichzeitig muss auch dafür gesorgt werden, dass alle Kategorien von Versicherten in gleichem Ausmaß zur Finanzierung des öfHelmuth Renzler bei einem seiner zahlreiche Vorträge
fentlichen Systems beitragen. Die in den Tabellen Seite 12 angeführten Zahlen zeigen ein großes Ungleichgewicht zwischen den von den Lohnabhängigen eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen und den dadurch bezogenen Leistungen und jenen der Selbständigen auf. Im Jahr 2010 und 2011 wurden von den verschiedenen Kategorien in Südtirol folgenden Rentenversicherungsbeiträge einbezahlt (siehe Tabelle). Die beiden Tabellen zeigen klar eine große Ungerechtigkeit auf. Es wird ersichtlich, dass die Lohnabhängigen im Jahr 2011 insgesamt 1.244.454.000 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen eingezahlt und nur 783.111.851 Euro an Rentenleistungen ausbezahlt bekommen haben. Sie haben also um 461.342.149 (vierhunderteinundsechzigmillionen...!!!!!) Euro weniger ausbezahlt bekommen als sie eingezahlt haben. Dieser Negativsaldo zwischen den von den Lohnabhängigen eingezahlten und kassierten Rentenleistungen kann schon seit Jahrzehnten nachgewiesen werden. Andererseits schauen diese Zah-
11
>
The ma
len bei den Selbständigen gänzlich anders aus. Die Selbständigen haben im Jahr 2011 insgesamt 292.204.000 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen beim NISF/INPS eingezahlt und im Jahr aber dafür 534.562.051 an Leistungen ausbezahlt bekommen, um 242.358.051 Euro mehr als sie eingezahlt haben. Auch dieser Trend kann schon seit Jahrzehnten beobachtet werden. Dies bedeutet, dass die Lohnabhängigen in Südtirol jedes Jahr viel mehr einzahlen müssen als sie an Rentenleistungen ausbezahlt bekommen während dies bei den Selbständigen genau umgekehrt ist. Bevor man nun bei den Lohnabhängigen das Renteneintrittsalter erhöht, muss man zuerst dafür sorgen, dass
auch die Selbständigen mehr Rentenversicherungsbeiträge einzahlen. Dies kann nur gelingen, wenn die Einkommenskontrollen der Selbständigen massiv verstärkt werden und die Steuer- und Beitragshinterziehung dieser Kategorien drastisch bekämpft werden. Wenn dies nicht geschieht, wird jede Rentenreform scheitern und wir Arbeitnehmer werden weiterhin stillschweigend große Nachteile in Kauf nehmen müssen. Nur wenn im Rentensektor Gerechtigkeit geschaffen, kann das öffentliche Rentensystem weiterhin aufrecht erhalten bleiben und auch in Zukunft angemessene Rentenbeträge ausbezahlen. Deshalb ist es auch auf Landesebene unbedingt notwendig, durch verstärkte Kontrol-
len und Inspektionen in allen Bereichen ein Gleichgewicht herzustellen. Dies kann gelingen, wenn die zuständigen Behörden verschärfte Kontrollen bei der Steuer-und der Beitragshinterziehung vornehmen. Dazu bedarf es allerdings einer Aufstockung des Personals bei der Steuerbehörde und einer massiven Neuanstellung von Arbeitsinspektoren. Eine solche Erhöhung von Arbeitsinspektoren wurde bisher von der Landesregierung leider immer wieder verhindert. Es wir höchste Zeit, im Interesse Aller, das dies in absehbarer Zukunft geschieht und dafür müssen wir Arbeitnehmer sorgen. Wir sind es leid dauernd für dumm verkauft zu werden und als Melkkühe des Landes herhalten zu müssen.
Vom NISF/INPS in Südtirol eingenommene Beiträge in den Jahren 2010 und 2011 (Werte in Tausend Euro)
2010
2011
Änderung in %
1.456.428
1.538.991
+ 5,67
1.142.849
1.213.076
+ 6,14
74.234
77.219
+ 4,02
101.599
107.950
+ 6,25
Landwirtschaftliche Unternehmen
24.284
25.781
+ 6,16
Bauern
40.124
40.322
+ 0,49
Arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten
65.018
66.713
+ 2,61
Freiwillige Weiterversicherung
2.640
2.332
- 11,66
Hausangestellte
5.680
5.597*
- 1,47
Laufende Beiträge Unternehmen (Ausgleichszahlungen für Mitarbeiter) Handwerker Kaufleute
* Arbeitnehmerbeiträge 2011 sind in rot abgedruckt
Quelle: NISF/INPS – Helmuth Renzler
Insgesamt wurden somit vom NISF/INPS in Südtirol von den verschiedenen Kategorien im Jahr 2010 1.456.428 Euro und im Jahr 2011 1.538.991.000 Euro an Sozialabgaben eingezahlt. Im Gegenzug wurden in denselben Jahren aber folgende Rentenleistungen ausbezahlt:
Die vom NISF/INPS in den Jahren 2010 und 2011 in Südtirol ausbezahlten Rentenbeträge
2010
2011
1.205.143.535
1.331.804.022
Rentenfonds der Lohnabhängigen
700.848.989
737.350.312
Selbständige (Handwerker, Kaufleute und Bauern)
480.780.924
527.886.643
27.407.315
43.715.466
2.011.106
2.046.073
Insgesamt
Ersatzfonds Integrierende Fonds Arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten Art. 2 Gesetz 335/95
3.181.935
4.723.377
Andere Fonds und Versicherungen
1.859.518
1.952.031
14.025.957
14.006.433
Fürsorgeleistungen (Sozialrenten u.ä.)
Quelle: NISF/INPS – Helmuth Renzler
12
Nr. 11-12/2012
I n t e r v i e w m i t d e m P r ä s i d e n t e n d e s G e m e i n d e n v e r b a n d e s , A r n o K o mp at s c h e r
Einsparungen im Personalbereich Am 30. November 2012 trafen sich unsere Vertreter Karl Heiss und Reinhard Innerhofer von der Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften mit dem Präsidenten des Südtiroler Gemeindenverbandes Arno Kompatscher zu einem Gespräch bezüglich der geplanten Einsparungen im Personalbereich. Wir geben das Gespräch in einem kurzen Interview wieder:
ASGB: Herr Kompatscher, die geplanten Einsparungen der Südtiroler Landesregierung beim Landes-, Sanitäts- und Lehrpersonal kennen wir mittlerweile ziemlich genau. Wir wissen auch, dass die Gemeinden bis zu 67 Miollionen Euro weniger an Landeszuweisungen erhalten, welche sicher zum Teil auch auf das Personal abgewälzt werden. Welche Ideen hat der Rat der Gemeinden diesbezüglich? Dr. Kompatscher: In den letzten Jahren sind von der Region und dem Staat sehr viele Kompetenzen auf die Gemeinden übertragen worden. Der heutige Stand der Dinge ist der, dass das Gemeindepersonal insgesamt überfordert und am Limit ist. Dies bestätigen uns auch die Zahlen der Krankheitsausfälle, die radikal zunehmen. Ich dementiere verschiedene Meinungen, die in der Bevölkerung zirkulieren, wonach keine guten Leistungen von öffentlich Bediensteten erbracht werden. Meiner Meinung nach arbeitet das Personal der Gebietskörperschaften vor allem in der Peripherie sehr gut. Einsparungspotential sehe ich höchstens im Rahmen einer Reorganisation von verschiedenen Diensten und Ämtern Gemeinden übergreifend und in den größeren Städten, die bezüglich Personalstand bisher in keinem Verhältnis zu den kleineren Gemeinden standen. ASGB: Was können wir uns darunter konkret vorstellen? Dr. Kompatscher: Es wird sicher niemand entlassen werden und ich finde es auch nicht sinnvoll von Zahlen beim Personalabbau zu sprechen, wie es einige Landespolitiker schon seit
Nr. 11-12/2012
weniger auskommen zu müssen. Wie stehen Sie dazu?
Arno Kompatscher
längerem tun. Allerdings werden auch wir unseren Beitrag zu den Sparzielen leisten müssen. Unsere Hauptaufgabe in den nächsten Jahren wird darin bestehen, die Arbeit mit dem aktuellen Personalstand auf die bestmögliche Art zu bewältigen. Da einzelne Pensionierungen nicht mehr nach besetzt werden, ergibt dies automatisch eine Reduzierung der Stellenpläne. Verschiedene Dienste müssen reorganisiert, d.h. von mehreren Körperschaften gemeinsam und dadurch auch wirtschaftlicher geführt werden wie z.B. Bauämter, Bauhöfe, Gemeindepolizei usw. Ich bin allerdings ein Gegner der Auslagerung von Diensten. ASGB: Die prekären Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst nehmen in Zeiten der Krise stark zu. Bisher wurden diese oft über Jahre hinweg, auch nicht immer ganz legal, verlängert. Die passiert nun aus Gründen des Personalabbaus nicht mehr, was für viele Familien bedeutet, mit einem Gehalt
Dr. Kompatscher: Die befristeten Arbeitsverhältnisse liegen mir besonders am Herzen. Ich weiß auch, dass davon sehr viele Frauen betroffen sind, die mit einem Ersatzauftrag für eine Mutterschaft udgl. arbeiten. Allerdings müssen diese nach der Rückkehr der Stelleninhaberin notgedrungen entlassen werden, was oft auch für die Verwaltung mit einer sehr schweren Entscheidung einhergeht. Außerdem können diese Bediensteten mit Ersatzauftrag die geltenden Mutterschaftsregelungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, da die Arbeitsverträge zeitlich zu kurz sind. Hier gilt mein Aufruf an die Sozialpartner, in den nächsten Jahren Vorschläge für eine bessere Neuregelung einzubringen. ASGB: Was halten Sie vom derzeitigen „Bruch der Sozialpartnerschaft“ der Landesregierung? Dr. Kompatscher: Ich bin der Meinung dass die Sozialpartner, sprich Gewerkschaften, unbedingt miteingebunden werden müssen. Nur wenn miteinander gesprochen wird, können Lösungen aufgezeigt bzw. gefunden werden. Wir haben das ja auch bei den Verhandlungen zum Bereichsvertrag erlebt. Beispielsweise hatten wir Arbeitgeber Anfangs die Wichtigkeit eines psychophysischen Erholungsurlaubes für das Personal unterschätzt. Zusammen haben wir dann einen sehr guten Kompromiss gefunden. ASGB: Vielen Dank für das Gespräch.
13
Au s de n G e w e rksch a fte n
Gebietskörperschaften
Au s de n G e w e rksch a fte n
ASGB k r i t i s i e r t B e z i r k s g e m e i n s c h a f t B u r g g r a f e n a mt
Freistellungen zur Zusatzausbildung für Pflegekräfte werden minimiert Die Fachgewerkschaft „Gebietskörperschaften“ im ASGB kritisiert die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt bezüglich der gesetzlich vorgesehenen Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer/innen. Obwohl das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes von 2009 für die weitere Berufsausübung eine Nachqualifizierung für die nach alter Regelung ausgebildeten Pflegekräfte vorsieht, stellt sich die Verwaltung der Bezirksgemeinschaft quer, indem sie die bezahlten Freistellungen für die Zusatzausbildung nur in einem minimalen Ausmaß gewährt.
„Wir fordern von einem öffentlichen Arbeitgeber wie es die Bezirksgemeinschaften sind, dass er eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung, welche Voraussetzung für die weitere Ausübung der Aufgaben eines Berufsbildes ist, auch als Arbeitszeit anrechnet“, erklärt der Fachsekretär der ASGB-Gebietskörperschaften, Karl Heiss. „Es geht bei den Sozialbetreuer/ innen, Behindertenbetreuer/innen und Alten- und Familienhelfer/innen auch um Aufgaben wie die Medikamentenverabreichung. Daher können die Bezirksgemeinschaften das Gesetz nicht weiter ignorieren. Die Realität ist nämlich, dass diese Mitarbeiter/innen ohne Zusatzausbildung den regulären Arbeitsablauf mit aufrecht erhalten, obwohl sie dies aus rechtlicher Sicht nicht mehr machen dürften, die Verantwortung dafür aber müssen sie trotzdem tra-
14
gen. Es wäre am einfachsten und aus rechtlicher Sicht in Ordnung, wenn die Bediensteten bestimmte Dienste aufgrund der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen einfach verweigerten, aber ihnen liegt etwas an den Menschen, die sie betreuen“, unterstreicht Heiss. Während einige Bezirksgemeinschaften die gesetzliche Verpflichtung und die Notwendigkeit der Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer erkennen würden und den Bediensteten den notwendigen bezahlten Sonderurlaub gewährten, würde sich die genannte Bezirksgemeinschaft nur auf ein Minimum beschränken, was sich klar gegen die Absicht des Gesetzes richte. Leidtragende dieser Haltung seien letztendlich vor allem die betreuten Menschen selbst, so Heiss weiter. „Was völlig fehlt, ist die Koordinierung dieser Angelegenheit auf Lan-
desebene. Diese Problematik dürfte erst gar nicht entstehen: es gibt ein Dekret des Landeshauptmannes mit Gesetzeskraft und dieses müsste von allen Körperschaften gleich eingehalten werden“, so der ASGB-Fachsekretär. Die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt zeige den ganz eindeutigen Trend, dass die Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen werden, mit Auswirkungen auf die Qualität der Dienste und mit Nachteilen für die sozial Schwächsten in der Bevölkerung. Der ASGB-Gebietskörperschaften fordert nun auch die säumige Bezirksgemeinschaft auf, den betroffenen Behindertenbetreuern/innen die entlohnten Freistellungen so zu gewähren, dass sie die gesetzliche Nachqualifizierung im Interesse der betreuten Personen erwerben können.
Nr. 11-12/2012
Land kündigt die Sozialpartnerschaft
S
eit mehr als vier Jahren wird im öffentlichen Dienst auf dem Rücken der Bediensteten vehement gespart, wir erinnern an den Aufnahmestopp seit 2008. Damit wird den Bürgern und Bürgerinnen unseres Landes die Möglichkeit eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst zu bekommen, verweigert. Seit dem Jahr 2010 wurden die Gehälter eingefroren und die Inflationsanpassung ausgesetzt. Mit dieser Maßnahme werden bis 2014 circa 50 Millionen Euro eingespart. Aber es ist noch nicht genug!
Jetzt kündigt die Landesregierung endgültig die Sozial partnerschaft mit den Gewerkschaften. Der Haushaltsentwurf sieht vor, dass die Landesregierung einseitig, ohne die Gewerkschaften einzubeziehen, über die zukünftigen Arbeitsregelungen der 35.000 öffentlich Bediensteten in Südtirol entscheiden kann. Die Gewerk-
schaften des öffentlichen Dienstes fordern die Politik auf, diesen Passus unverzüglich aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, die Verhandlungen mit den Sozialpartnern aufzunehmen und damit die Rechte der Gewerkschaften die Arbeitnehmerschaft des öffentlichen Dienstes zu vertreten, zu respektieren. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, sich gegen die geplanten Maßnahmen zu stellen, ihre Mitglieder darüber zu informieren und Notfalls zu aktivieren. Außerdem werden die laufenden Verhandlungen bis auf weiteres ausgesetzt. In der Folge wurden Termine mit verschiedenen Landtagsabgeordneten aller Parteien und Gruppierungen sowie den Mitgliedern der Finanzkommission, vereinbart und bei den anschließenden Aussprachen unsere Anliegen und Forderungen vorgebracht. Folgende Änderungen konnten bisher erreicht werden.
Hier für alle ersichtlich die Gegenüberstellung der zwei Entwürfe vor und nach den Abänderungen: Vorher Entwurf der Landesregierung
Nachher Entwurf der Gesetzgebungskommission
• Reduzierung der Ausgaben von mindestens 16 Millionen • Ausgabeneinsparungen von höchstens zwei Prozent (ca. Euro bei den Personalspesen. Entsprechende kollektivver20 Mio. Euro) der Personalkosten im Einvernehmen mit tragliche Bestimmungen finden keine Anwendung mehr. den Gewerkschaften innerhalb Mai 2013. Besagte MaßDie Gewerkschaften werden nur angehört. nahmen betreffen geltende vertraglich festgelegte Rechte und Bestimmungen zur Reorganisation der Dienste und des Personals. • Abschaffung der Mehrstunden für das Verwaltungs- und • … wurde vorläufig herausgenommen technische Personal des Sanitätsbetriebes • Kilometervergütung von ca. 0,55 auf 0,40 Euro reduziert
• … wurde vorläufig herausgenommen
• Vergütung der Verpflegungskosten von 25 auf 20 Euro reduziert
• … wurde vorläufig herausgenommen
• Stundenvergütung für die Begleitung oder Aufsicht der • … wurde vorläufig herausgenommen Schüler wird zur Hälfte gekürzt und auf 16 Stunden pro Tag beschränkt • Dauer der Unterrichtseinheiten mit 60 Minuten berechnet.
• … wurde vorläufig herausgenommen
Die Gefahr ist aber noch nicht gebannt!
D
ie Einsparungen von zwei Prozent bei den Personalkosten für 2013 und für den Dreijahreszeitraum 2013-2015, müssen trotzdem umgesetzt werden und der Aufnahmestopp bleibt aufrecht! Die Gewerkschaften wurden ihrerseits aufgefordert, Vorschläge für mögliche Einsparungen zu unterbreiten. Auch deine Vorschläge sind gefragt! Sag auch du uns frei heraus wo deiner Meinung nach eingespart werden kann, oder wo Gelder verschwendet wurden oder wer-
Nr. 11-12/2012
den. Deine Vorschläge kannst du innerhalb Dezember 2012 an die jeweiligen ASGB-Fachgewerkschaften schicken: ASGB-Landesbedienstete asgbl@brennercom.net ASGB-Gebietskörperschaften bholzer@asgb.org ASGB-Südtiroler Schulgewerkschaft ssg@asgb.org ASGB-Gesundheitsdienst ejanuth@asgb.org ASGB-Öffentlicher Dienst hrungg@asgb.org
15
Au s de n G e w e rksch a fte n
Öffentlicher Dienst
Au s de n G e w e rksch a fte n
V e r t r a g s r e c h t u n d G e h ä lt e r i n G e f a h r
Gewerkschaften starten Aktionen gegen die Gehaltskürzungen beim Personal 20 Millionen Euro will das Land im Jahr 2013 bei den Gehältern der öffentlich Bediensteten einsparen. Um diese Einsparungen durchführen zu können beabsichtigt die Landesregierung, den Kollektivvertrag per Gesetz oder mittels Landesregierungsbeschluss auszuhebeln. Diese Vorgangsweise ist für den ASGB-Öffentlicher Dienst und auch für die anderen Gewerkschaften inakzeptabel, deshalb rufen wir zum Protest gegen diese Maßnahmen auf. Wir sind bereit mitzuarbeiten, es muss aber in erster Linie dort gespart werden, wo das Geld verschwendet wird und nicht dort wo es sinnvoll für den Bürger eingesetzt wird. Besonders genau gilt es die laufenden Kosten im Landeshaushalt anzuschauen, denn die effektiven Personalkosten machen hier nicht einmal ein Drittel aus. Der Rest erfasst eine Unzahl von Posten und Spesen wie überzogene Mieten und Betriebskosten für Büros, externe Berateraufträge und „massenhaft Beiträge, welche oft allgemein und ohne Ende gewährt werden“. Hier findet sich jede Menge Sparpotenzial ohne rein auf die Personalkosten zurückzugreifen. Im Finanzgesetzentwurf seien zudem Einsparungen in der Höhe von 70 Millionen im Gesundheitswesen vorgesehen, die sich unweigerlich auch auf das Personal auswirken werden. In einem ersten Schritt hat der ASGB-Öffentlicher Dienst gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften im November landesweit Gewerkschaftsversammlungen abgehalten. Mehr als 2.000 Bedienstete des gesamten Öffentlichen Dienstes in Südtirol haben an diesen Versammlungen teilgenommen und damit ein klares Signal in Richtung Politik gegeben. Um die im Finanzgesetz-
16
entwurf verankerten einseitigen Kürzungen der Entlohnungen abzuwenden, machten die Gewerkschaften mobil. • Am Donnerstag, 06.12.2012 wurde das Finanzgesetz mit den Bestimmungen zur Kostenreduzierung im Landtag von Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder vorgestellt. Alle Gewerkschaften hatten an diesem Tag die Öffentlich Bediensteten zur Teilnahme an Gewerkschaftsversammlungen in Bozen von 8.00 bis 10.00 Uhr und von 10.00 bis 13.00 Uhr, sowie in allen Hauptorten Südtirols (Innichen, Bruneck, Brixen, Sterzing, Neumarkt, Meran und Schlanders), aufgerufen. • Zudem fanden folgende Kundgebungen vor dem Südtiroler Landtag statt: Dienstag 11., Mittwoch 12. und Donnerstag, 13. Dezember; von 16.30 bis 19 Uhr. Den politisch Verantwortlichen des Landes soll mit diesen Aktionen ganz klar aufgezeigt werden, dass wir mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sind. Es muss uns gelingen, dem Bürger und den politisch Verantwortlichen aufzuzeigen, dass wir für unsere Arbeitsplätze unseren Gehalt und unsere Rechte zu kämpfen wissen und dass wir bereit sind, auch vor weiteren Maßnahmen auch über Monate hin, gegen das Kaputtsparen des Dienstes am Bürger nicht zurückschrecken. Gemeinsam für die Zukunft des öffentlichen Dienstes, für unsere Arbeitsplätze, unsere Löhne und unsere Rechte!
Nr. 11-12/2012
Liebe Jugend im ASGB, schon wieder ist ein Jahr fast um! Das Jahr 2012 war ein turbulentes Jahr für die ASGB-Jugend.
Ein wichtiges Thema das uns auch nächstes Jahr begleiten wird ist „Jung und Alt gemeinsam in der Arbeitswelt“.
Wir hatten einen Wechsel im Jugendvorstand (Elisa Ros ist neues Vorstandsmitglied und unterstützt seit März tatkräftig die ASGB-Jugend) und haben uns regelmäßig mit anderen Jugendorganisationen in Südtirol getroffen um uns gemeinsam für die Anliegen der Jugendlichen in Südtirol einzusetzen.
Wir versuchen durch verschiedene Projekte den Dialog zwischen jungen und älteren Arbeitnehmern zu fördern um ein faires und konstruktives Miteinander im Betrieb zu ermöglichen.
Die neue staatliche Lehrlingsreform hat uns im Frühling und Sommer auf Trab gehalten. Wir haben versucht Lehrlinge und zukünftigen Lehrlinge bestmöglich über die Änderungen in der dualen Ausbildung zu informieren und die Gesellschaft auf Probleme in der Berufsausbildung hinzuweisen. Wir waren auch heuer wieder in vielen Berufsschulen und einigen Oberschulen zu Gast um die Jugendlichen über ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsleben zu informieren und ihre Fragen zum Thema Ausbildung, Sommerjob und Beruf zu beantworten.
Aktuell organisiert die ASGB-Jugend zusammen mit dem ASGB einen Fotowettbewerb zu diesem Thema, bei dem jeder mitmachen kann der ein passendes Foto auf unserer Homepage hochlädt. Natürlich gibt es da auch etwas zu gewinnen! (alle Informationen auf www. asgb.org) Einsendeschluss ist der 31. Dezember, im Anschluss an die Prä-
mierung der drei besten Fotos vergibt die ASGB-Jugend noch einen Publikumspreis dessen Sieger durch Facebookvoting bekanntgegeben wird. Unser größtes Anliegen ist es aber den Mitgliedern ein starker Partner zu sein, um sie zu allen arbeitsrelevanten Themen zu beraten und zu unterstützen und der Öffentlichkeit die Probleme und Anliegen der arbeitenden Jugend Südtirols aufzuzeigen und gemeinsam Lösungen zu finden. Wir wollen aber noch mehr erreichen! Dazu brauchen wir die Unterstützung und das Vertrauen der Jugendlichen und eine starke Stimme durch viele Mitglieder und Leute wie dich, die wissen das junge Arbeitnehmer eine Interessenvertretung brauchen.
Da dies die letzte Aktiv Ausgabe im Jahr 2012 ist, wünschen wir euch allen auf diesem Weg ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
jugend@asgb.org
Fragen und Antworten In dieser Ausgabe beantworten wir einige Fragen, die uns Jugendliche häufig stellen: Wieviel Urlaub steht mir zu? Jugendliche unter 16 Jahren haben Anrecht auf mindestens 30 Tage bezahlten Urlaub, Arbeitnehmer über 18 stehen mindestens 20 Tage bzw. vier Wochen zu. Anstelle der im Jahre 1977 abgeschafften kirchlichen Feiertage sind entlohnte Freistellungen zu gewähren. Die meisten Kollektivverträge sehen noch zusätzliche Urlaubstage bzw. freie Tage vor (z. B. im Rahmen einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung). Darf ich entscheiden wann ich meinen Urlaub nehme? Beim Thema Urlaub hat der Arbeitgeber das letzte Wort, aber zwei zusammenhängende Urlaubswochen müssen auf Anfrage des Arbeitnehmers innerhalb des Jahres der Anreifung gewährt werden. Wie setzt sich mein Lohn zusammen? Die Entlohnung besteht aus dem Grundlohn (die Kollektivverträge sehen für jede Kategorie einen entsprechenden Mindest-Grundlohn vor), der Kontingenzzulage (diese Zulage ist ein fixes Lohnelement, einige Kollektivverräge haben die Kontingenzzulage in den Grundlohn integriert), sonstigen Zulagen wie z.B.: betriebliche Zulage (Superminimo), Dienstalterszulage (wird alle zwei bis drei Jahre vorgenommen), Produktionsprämien, Außendienstzulage usw. Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich nur im Sommer gearbeitet habe? Rein geseztlich bist du nicht
verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, aber in vielen Fällen kommt es vor, dass beim Sommerjob zuviel Steurern eingezahlt wurden welche man beim Verfassen einer Steuererklärung zurückbekommt. Also besser mit dem CUD Modell, das euch der Arbeitgeber aushändigt in einem ASGB-Büro nachfragen ob ihr Geld zurückbekommt! Müssen Überstunden bezahlt werden? Als Überstunden werden vom Gesetz alle Arbeitsstunden bezeichnet, die über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Überstunden können entweder mit einem Überstundenzuschlag ausbezahlt oder durch Freistunden ausgeglichen werden (wenn Überstunden ausgeglichen werden, steht dir aber dennoch der Überstundenzuschlag zu) Kann ich meinen Lehrplatz innerhalb der Probezeit verlieren? Die Probezeit muss bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart werden. Während der Probezeit können beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis (auch das Lehrverhältnis) ohne Einhalten der Kündigungsfrist auflösen. Das Höchstausmaß der Probezeit wird von den Kollektivverträgen geregelt.
Die ASGB-Jugend ist beim Arbeitskreis „Arbeit und Bildung“ des Südtiroler Jugendrings dabei:
„Arbeit und Bildung“ im Fokus des Südtiroler Jugendringes 35,1 Prozent arbeitslose Jugendliche in Italien, 9,4 Prozent in Südtirol sind für den Südtiroler Jugendring (SJR) Anlass sich gezielt mit den Themen „Arbeit und Bildung“ auseinanderzusetzen. So wurde hierzu ein eigener Arbeitskreis innerhalb der SJR Strukturen gegründet, welcher Informationen sammeln und Maßnahmen ergreifen soll. In der vor kurzem stattgefundenen ersten Sitzung waren drei Experten geladen: Helmuth Sinn, Abteilungsdirektor der Abteilung Arbeit, und Stefan Luther, Direktor des Amtes für Arbeitsmarktbeobachtung, informierten über Daten, Zahlen und Fakten zur Jugendarbeitslosigkeit in
Italien und Südtirol. Josef Negri, Direktor des Unternehmerverbandes, gab seine Einschätzung der Situation aus Unternehmersicht wieder. Laut Sinn und Luther sind in Südtirol vor allem Personen, die nur den Mittelschulabschluss vorweisen können oder schlechte Sprachkenntnisse haben sowie Nicht-EU-Bürger/innen von Jugendarbeitslosigkeit betroffen, wobei Bozen inklusive Umland der „Problembezirk“ sei. Negri plädierte für bessere Sprachkenntnisse, mehr Techniker und Technikerinnen, und ein Mehr an Innovation, Forschung und Entwicklung. Auch sei zu hinterfragen, warum es in Südtirol so wenige Jungunternehmer/
Im Bild von links nach rechts: Igor Guizzardi, Helmuth Sinn, Stefan Luther, Josef Negri, Tobias Karbon, Alexandra Egger, Lukas Nothdurfter (weitere AK-Mitglieder nicht im Bild).
jugend@asgb.org
innen gebe. „Wir müssen jungen Leute die Angst nehmen zu scheitern“ so Negri. Lebhaft wurde gemeinsam diskutiert, was für die jungen Menschen am Arbeitsmarkt getan werden kann. Igor Guizzardi, SJR-Vorsitzender und Leiter des Arbeitskreises, dankte für die erhaltenen Informationen und Inputs und wird nun gemeinsam mit dem Arbeitskreis weitere Möglichkeiten überlegen. „Es ist unser Ziel die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit und der prekären Arbeitsverhältnisse zu hinterfragen und gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Institutionen Lösungsansätze auszuarbeiten“ so Guizzardi.
Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten im Handel Im Dezember 2011 beschloss die Regierung Monti eine völlige Niederlassungsfreiheit und Möglichkeit der durchgehenden Öffnungszeiten. Südtirol hingegen entschloss sich für eine strengere Regelung. Deshalb hat die Regierung dieses Landesgesetz angefochten. Im Februar 2013 ist ein Urteilsspruch des Verfassungsgerichtshofes zu erwarten. Der Beschluss der Landesregierung umfasst: 1. der Bürgermeister entscheidet für seine Gemeinde die Einschränkungen der Öffnungszeiten 2. Südtiroler Tourismusgemeinden, die jährlich 300.000 Übernachtungen gewährleisten, müssen an mindestens 22 Sonntagen und mindestens drei Feiertagen geschlossen bleiben und zwar der erste Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstsonntag. 3. die anderen Gemeinden (z.B. Bozen) müssen an 35 Sonn-und Feiertagen und an den drei oben erwähnten Feiertagen geschlossen bleiben. 4. Ausnahme sind die Südtiroler Grenzgemeinden Brenner, Graun, Innichen, Salurn und Taufers in Münstertal. Diese
können sich an die Gemeinden der Staats- und Provinzgrenze anpassen. 5. Die Öffnungszeiten der Geschäfte an Werktagen: von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Die Landesregierung hat eine Übergangsfrist von drei Monaten festgelegt. Bis dahin können sich die Gemeinden an die neuen Regelungen anpassen. Der freie Sonntag ist wichtig, da er meines Erachtens für die ganze Familie ein Tag der Erholung und des Beisammenseins ist. Diesen Tag an einem Werktag auszugleichen würde das Familienleben enorm beeinträchtigen, da vor allem Frauen und folglich vielfach Mütter im Handel tätig sind. ASGB- Jugend Elisa Ros
ASGB-Jugend | Bindergasse 30 | 39100 Bozen | T 0471 308 272 | jugend@asgb.org
Lehrer wehren sich
I
n den letzten Wochen war die Lehrerschaft einigen Angriffen von Seiten der Politik ausgesetzt. LR Widmann erklärte öffentlich (Dolomiten, 15.10.2012), Lehrer sollten endlich für die gesamte Zeit, für welche sie bezahlt werden auch arbeiten. Äußerungen wie diese zeigen nicht nur die geringe Wertschätzung der Berufskategorie sondern auch eine peinliche Unkenntnis der Arbeit und Arbeitsverträge derselben. LR Widmann scheint nicht zu wissen, dass die von ihm angesprochene Minutendifferenz zwischen der Unterrichtsstunde von 50 Minuten und der Arbeitsstunde von 60 Minuten von allen Kollegen und Kolleginnen eingebracht wird! Hierfür gibt es im Kollektivvertrag eine Bestimmung, welche das Einbringen der genannten Differenz von 10 Minuten genau regelt: Lehrerinnen und Lehrer beaufsichtigen die Schüler vor und nach dem Unterricht, während der Pause, in der Mensa und begleiten sie bei vielen Lehrausgängen, Ausflügen und mehrtätigen Lehrfahrten und bekommen dafür keine einzige Arbeitsstunde angerechnet. Fakt ist, dass die Unterrichtsstunden nicht einmal die Hälfte der Arbeitszeit von Lehrpersonen ausmachen. Die
Unterrichtsstunden müssen vor und nachbereitet werden, Arbeiten müssen korrigiert werden, es gibt wöchentliche Sitzungen an denen alle Lehrpersonen teilnehmen und auch Fortbildungen, welche zum Berufsbild gehören. Durchschnittlich kommen alle Lehrpersonen auf mindestens ca. 38-40 Arbeitsstunden pro Woche. Die Tatsache, dass Lehrpersonen nicht wie andere Berufskategorien ihre gesamt Arbeitszeit am Arbeitsplatz ableisten (viele von ihnen wären froh, wenn sie an ihrer Schule einen angemessenen Arbeitsplatz mit PC und allen notwendigen Materialen besäßen) darf nicht zur Anschuldigung führen, sie würden überhaupt wenig arbeiten. Im Jahre 2006 hat die Landesregierung eine Studie zur Arbeitsbelastung der Lehrer in Auftrag gegeben. Als genau diese Studie ergeben hat, dass Lehrer mehr als „nur“ 38 Stunden arbeiten, da hat man die Studie ignoriert und weggesperrt. Aus diesen und anderen Gründen haben die Fachgewerkschaften des Bereiches Schule zusammen mehrere Aktionen gestartet; diese reichen von einer Unterschriftenaktion, über Eingaben bei der Gesetzgebungskommission bis zur Mobilisierung aller Kolleginnen und
Kollegen und Freunde der Berufsklasse. Am 22.11.2012 riefen die SSG alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, abends und am Wochenende dem Landesrat zwischendurch eine E-Mail zu schreiben, gerade dann, wenn sie Arbeiten korrigieren bzw. für die Schule arbeiten. Als Landesrat für Personal sollte Herr Widmann ruhig wissen, wann „sein Personal“ arbeitet. N e u e r u n g e n i n d e r SSG
Neue Vorsitzende
D
ie bisherige Vorsitzende Heidi Frötscher ist seit 1. September in Pension/Teilzeit und steht nun grundsätzlich nur mehr für die Hälfte der Arbeitszeit der Gewerkschaft zur Verfügung. Der Vorstand hat die Arbeitsweise innerhalb der SSG neu organisiert und die Zuständigkeitsbereiche neu verteilt. Neue Vorsitzende ist PePetra Nock tra Nock. Dank an Heidi Frötscher für die jahrzehntelang geleistete Arbeit.
Gesundheitsdienst
Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten Fälligkeit am 31.12.2012
W
ir wollen alle ASGB-Mitglieder die eine Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich haben, daran erinnern, dass die bestehende Versicherungspolizze mit 31.12.2012 verfällt. Der Versicherungsbroker Marsh schickt allen Versicherten eine e-Mail zu, um an die Fälligkeit der Versicherungspolizze zu erinnern. Bei diesem e-Mail kann jeder selbst
Nr. 11-12/2012
die Versicherung verlängern und muss nur noch die Einzahlung tätigen. Alle ASGB-Mitglieder, welche sich entscheiden eine Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich mit Jänner abzuschließen, ersuchen wir bittenzirkssekretären/Innen oder beim ASGB Gesundheitsdienst zu melden. Es haben auch Versammlungen in den Gesundheitsbezirken von Bozen,
Meran, Brixen und Bruneck, mit Vertretern vom Versicherungsbroker Marsh und dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Gasser von der Rechtsanwaltskanzlei Pobitzer & Partner, stattgefunden. Bei diesen Versammlungen konnten Fragen und Unsicherheiten bezüglich grob fahrlässigem Verhalten am Arbeitsplatz im Gesundheitsbereich und im Verwaltungsbereich geklärt werden.
21
Au s de n G e w e rksch a fte n
SS G
Au s de n G e w e rksch a fte n
Verstärkung des Informationsflusses Facebook
Seit kurzem ist der gesamte Öffentliche Dienst der ASGB auf Facebook. Wenn du stets auf dem aktuellen Stand der Dinge sein willst, dann suche uns in Facebook unter ASGB Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes, und klicke auf gefällt mir. Aktualisierung der Kontaktlisten für berufsspezifische Informationen
Um den Mitgliedern berufsspezifische Informationen senden zu können, sind alle Mitglieder der ASGB-Landesbediensteten gebeten, uns auf folgende E-Mail Adresse: asgbl@brennercom.net eine E-Mail mit: Betreff: Kontaktliste – Name - Nachname und Berufsbild zuzusenden.Vielen Dank für die Zusammenarbeit! Landesbedienstete
L
Neue berufsspezifische Fachgruppen
iebe Mitglieder, der Vorstand der Fachgewerkschaft hat in seinen letzten Sitzungen beschlossen, neue berufsspezifische Fachgruppen zu gründen und bestehende auszuweiten. Somit sollen eventuelle Problematiken am Arbeitsort vorzeitig ermittelt werden, um gezielte Präventionsarbeit einzusetzen und Konfliktfälle vorzubeugen. Weiters wurde beschlossen, den Informationsfluss zwischen der Fachgewerkschaft und den Mitgliedern mittels Facebook und berufsspezifischen Verteilerlisten zu verstärken.
2) Fachgruppe Verwaltung
Fachgruppen: Wir suchen engagierte und interessierte Vertreter/innen für berufsspezifische Fachgruppen
5) Fachgruppe Schulwarte
Was sind Fachgruppen: Gruppen von Mitgliedern mit spezifischen Berufsinteressen die eigene Ausschüsse bilden und die im Rahmen der vorliegenden Satzungen eigene Initiativen ergreifen können. Die Fachgruppen werden vom Vorsitzenden, von der Vorsitzenden oder/und dem Landessekretär, der Landessekretärin koordiniert und organisiert. Ziel der Fachgruppen ist es, ein Bindeglied zwischen der Fachgewerkschaft und den Mitgliedern vor Ort zu sein, um auf aktuelle Anliegen und Problematiken schneller reagieren und Lösungen finden zu können. Für folgende Fachgruppen werden Vertreter/innen gesucht: 1) Fachgruppe Straßendienst
a) Berufsgruppen: Straßenwärter/innen, Spezialisierte Straßenwärter/innen und Facharbeiter/innen
22
a) Berufsgruppen Sekretariatsassistent/innen und Verwaltungssachbearbeiter/innen b) Berufsgruppe Bibliothekar/innen
3) Fachgruppe Land- und Forstwirtschaft
a) Berufsgruppen der Land- und Forstwirtschaft
4) Fachgruppe Heimerzieher/Innen
a) Berufsgruppe Heimerzieher/innen
a) Berufsgruppen: Schulwarte, Hausmeister/in, Haushaltsgehilfe/Haushaltsgehilfin
6) Fachgruppe Kindergarten (bereits aktiv)
Es werden zusätzliche Vertreter/innen der Kindergartendirektionen: Bruneck, Meran; Brixen, Neumarkt, Ladinia und Schlanders, gesucht.
7) Fachgruppe Berufsschullehrer/Innnen (bereits aktiv)
Es werden zusätzliche Vertreter/innen der: LBS Handel und Grafik „Gutenberg“, LBS für Sozialberufe „Hanna Arendt", LBS für Kunsthandwerk Gröden, Fachschule für Land und Hauswirtschaft Dietenheim, Fachschule Obst-Weinbau Laimburg, Fachschule für Land-Hauswirtschaft Salern und Musikschulen, gesucht. Hast du Lust und Interesse mitzuwirken? Dann kontaktiere uns einfach: ASGB-Landesbedienstete, Wangergasse, 39 39100 Bozen – Tel. 0471/974598 E-Mail: asgbl@brennercom.net – www.asgb.org Die Teilnahme an den Fachgruppen zählt als Arbeitszeit.
Nr. 11-12/2012
U
m unsere Rechte als öffentliche Bediensteten zu verteidigen, sind wir alle aufgefordert aktiv zu werden und mitzuarbeiten. Denn seit einiger Zeit stehen wir als öffentlich Bedienstete ständig unter Beschuss und es sieht so aus, als wären wir die Hauptverantwortlichen der Wirtschaftskrise! Das große Ziel der Wirtschaft ist es, die öffentlich Bediensteten mit denen der Privatwirtschaft
gleichzustellen, nur wem nützt es, der Wirtschaft oder dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin? Wir müssen uns nicht schämen öffentlich Bedienstete zu sein, denn wir stehen im Dienste der Bürger und Bürgerinnen Südtirols. In nächster Zukunft wird es sicher Einschneidungen in vertraglich geregelte Bestimmungen geben, aber wir wollen mitreden und mitwirken und dürfen nicht zulassen, dass über unse-
ren Köpfen hinweg einseitige Entscheidungen getroffen werden. Die Kürzung der Gelder im öffentlichen Dienst wird sich auf längere Sicht auch auf die Dienstleistungen auswirken und somit fast jeden Bürger unseres Landes betreffen und besonders die Jugend. Deshalb nochmals an alle Mitglieder, werdet aktiv, wir alle gemeinsam sind eine nicht zu unterschätzende Macht!
Transport & Verkehr
Ausbildung für Berufskraftfahrer mit Fahrerqualifizierungsnachweis D, DE
A
ufgrund einiger Anfragen hat der ASGB-GTV beim Handwerkerverband (LVH) bezüglich der Erneuerung des Fahrerqualifizierungsnachweises (CQC) , um ein Angebot angefragt. Das Angebot sieht vor, dass unsere Mitglieder den selben Preis wie die Mitglieder des LVH für jeden der fünf obligatorisch zu absolvierenden Modulen erhalten. Der Preisnachlass von 15 Prozent ergibt Gesamtkosten für die Erneuerung von 281 Euro + MwSt. Die fünf obligatorischen Module sehen jeweils sieben Stunden Weiterbildung vor. Modul 1:
Verhaltensnormen und Verantwortung des Fahrers – der Kurs findet im LVH statt Modul 2:
Fahrzeugtechnik und richtiges Fahren - Schwerpunkt „Treibstoffsparende Fahrweise“ der Kurs findet imSafety Park statt Modul 3:
Modul 7: Warentransport
Modul 4: Personentransport
Zusammenfassend sei vermerkt, dassfür die Führerscheininhaber der KategorienC +D zusammen bzw. für C oder D Führerscheininhaber je fünf Module zu sieben Stunden zu 100 Prozentabsolviert werden müssen.
Modul 5: Personentransport
Wohl wissend dass die meisten Unternehmer solche Kurse organisieren und die Arbeitnehmer somit mit der Zeiteinteilung organisatorische Vorteile haben, erscheint es uns wichtig auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Berufsbedingte Risiken, körperliche und geistige Belastungen und Kondition des Fahrers - im LVH Aufgaben des Fahrers in Bezug auf die Passagiere und des Unternehmens mit Schwerpunkt „Fahrsicherheit“ - im Safety Park Regeln und Vorschriften für den Transport von Personen - im LVH Modul 6: Warentransport
Auf- und Abladen der Ware, sowie diesbezügliche Aufgaben des Fahrers - Schwerpunkt „Ladungssicherung“ - im Safety Park
Nr. 11-12/2012
Regeln und Vorschriften für den Transport des Ladegutes - im LVH
Sollte jemand daran interessiert sein, so wendet euch an den Fachsekretär Richard Goller, der alle weiteren Informationen für euch bereit hält.
23
Au s de n G e w e rksch a fte n
Öffentlich Bedienstete nehmen ihre Zukunft in die Hand!
Au s de n G e w e rksch a fte n
V e r h a n d l u n g e n w u r d e n a u f g e n o mm e n
Kollektivvertrag „autoferrotranvieri“
E
ndlich sind die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivertrages (schon seit fünf Jahren fällig) auf nationaler Ebene auf Anordnung des Transportministers wieder aufgenommen worden. Bekanntlich hat der Verhandlungspartner "ASSTRA" die Verhandlungen eingestellt und somit die Angestellten des öffentlichen Nahverkehrs in eine unangenehme Perspektive versetzt. Auch aufgrund des letzten abgehaltenen Streiks im Sektor reagierte das Transportministerium und lud seinerseits
die Gewerkschaften zu einer Aussprache ein. Leider dringen zur Zeit nur sehr spärliche Informationen diesbezüglich durch. Weder ökonomische noch normative Vorschläge die auf den Tisch gebracht worden sind, wurden veröffentlicht. Sogar die regionalen Sekretäre der konföderierten Gewerkschaften behaupten diesbezüglich nicht informiert worden zu sein. Nur die Aussage vom Transportminister " er werde sich für eine Erneuerung noch im laufenden Jahr einsetzen" und die erneute Sitzungs-
einberufung für Ende November wurde bekannt. Es wäre in der Tat wünschenswert, wenn im Hinblick auf Weihnachten und ein ohnedies schwieriges neues Jahr für die Angestellten des Sektors der Vertrag unterzeichnet werden könnte, erklärt der Sekretär Goller Richard . Schon allein der verlorene Inflationsausgleich im Zeitraum der letzten fünf Jahre, verursacht durch das „nicht Erneuern“ des Kollektivertrages ist erheblich, ohne die längst fällige normative Seite zu berücksichtigen.
Chemie Bergbau F a . F i n s t r a l AG
Neuwahlen des Betriebsrates (EGV) und der Sicherheitssprecher (RLS)
A
m 22. und 23. Oktober fanden in alle sechs Südtiroler Werken der Finstral AG die Neuwahlen der EGV und der Sicherheitssprecher statt. Die Chemiegewerkschaften haben im Vorfeld beschlossen, einheitliche Listen zu erstellen. Die Wahlbeteiligung war in allen Werken gut und bewegte sich zwischen 66 bis über 90 Prozent und waren somit über dem Durchschnitt.
Nur im Werk Unterinn, wo zwei Wahlkreise eingerichtet wurden, mussten die Arbeiter und die Angestellten getrennt ihre Vertretung bestimmen. Dabei kamen die Arbeiter/innen mit 78 Prozent Wahlbeteiligung fleißig zum Wählen, die Angestellte haben aber die Mindestanzahl an Wahlteilnehmern nicht erreicht und so konnte kein Betriebsrat für den Bereich Angestellte gewählt werden. Die neuen Betriebsräte und Betriebsrätinnen sind:
• Werk Villnöss Deporta Herta, Pramsohler Ida, Lambacher Martin (auch Sicherheitssprecher) • Werk Kurtatsch Gruber Carmen, (auch Sicherheitssprecherin), Cavallari Eros, Bonacini Giuliano,
24
• Werk Unterinn - Arbeiter Gafriller Albin, Hermeter Robert, Mayr Johann (auch Sicherheitssprecher) • Werk Weber in Moos Rottensteiner Siegried, (auch Sicherheitssprecher), Tasser Valentin, Rungger Alois, • Werk Schabs Fusco Giuseppe, (auch Sicherheitssprecher), Algoed Eric, • Werk Barbian Buonomo Mario, Kusstatscher Waltraud, Gummerer Simone (auch Sicherheitssprecherin), Der ASGB-Chemie/Bergbau bedankt sich bei allen Kandidaten und wünscht den gewählten Betriebsräten und Sicherheitssprechern viel Erfolg in den drei Jahren ihres Mandates.
Nr. 11-12/2012
Bauhandwerk
Entscheidung für gemeinsame Zukunft Die Südtiroler Bauarbeiterkasse (SLBK) und die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen sollen wieder zusammengeführt werden. Dies haben die Spitzen der SLBK und des Landesverbandes der Handwerker (LVH) in einer Grundsatzentscheidung beschlossen.
D
ie SLBK, die 2005 gemeinsam vom LVH und dem ASGB gegründet worden ist, sowie die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen sollen wieder gemeinsam für das Südtiroler Baugewerbe tätig sein. Angesichts der Entwicklungen, die in der letzten Zeit zur Verunsicherung der Betriebe in der Südtiroler Baubranche geführt haben, ist man nach reiflicher Überlegung zum Schluss gekommen, dass ein gemeinsamer Weg für das Wohl der Betriebe und der Mitarbeiter die beste Lösung darstellt. In diesem Sinne wird sich der ASGB mit der im Rahmen der SLBK
gewonnenen Erfahrung aktiv und konstruktiv in die zukünftige gemeinsame Struktur einbringen. Die SLBK hat in den vergangenen sieben Jahren bewiesen, dass man mit einer schlanken Struktur effizient und im Sinne der Betriebe und Mitarbeiter arbeiten kann, nun gilt es, diesen Ansatz mit allen Sozialpartnern konsequent weiterzuführen. „Ja zur Fusion der beiden Kassen“, sagen wir allerdings unter der Voraussetzung einer grundlegenden Erneuerung des Systems. Für uns ist es von großer Bedeutung, dass den Mitarbeitern und den Betrieben die vorteilhaften Konditionen und um-
fangreichen Leistungen, die sie von der SLBK gewohnt sind, auch weiterhin gewährleistet und die Mittel sektorenspezifisch eingesetzt werden. Der LVH, der mit dem ASGB die SLBK gut verwaltet hat, vertritt mehr als 80 Prozent der Betriebe im Südtiroler Handwerk. Wir sind uns unserer Verantwortung durchaus bewusst und werden dieser zum Wohle der Klein- und Mittelbetriebe auch weiterhin mit aller Kraft nachkommen. Nicht zuletzt ist die derzeit schwierige Situation im Baugewerbe Grundlage für diese Entscheidung, um Sicherheit und Stabilität für die Zukunft zu schaffen.
Studienreise 2012 nach Tirol
D
ie diesjährige zweitägige Studienreise der Fachgewerkschaft Bau und Holz im ASGB führte die 14 Vorstandsmitglieder am 12. und 13. Oktober unter der Leitung der Fachsekretäre Werner Blaas und Friedl Oberlechner nach St.Johann in Tirol, wo unter fachkundigen Führung von Herrn Manfred Agerer die Firma FRITZ EGGER GmbH, eines der führenden europäischen Unternehmen in den Bereichen Spanplatten,
Produkten für den Möbel- und Innenausbau sowie Fußböden, besichtigtet wurde. 1961 gegründet, ist die Fa. EGGER GmbH mittlerweile auf 17 Werke in sieben Ländern mit insgesamt 6.800 Mitarbeitern gewachsen; davon sind allein im Stammwerk in St. Johann in Tirol 930 Beschäftigte. Nach einem gemeinsamen Mittagessen in der betriebsinternen Kantine ging es gut gelaunt weiter in unsere Unterkunft ins Hotel Christi-
na nach Pertisau am schönen Achensee, wo nach einem ergiebigen Abendessen der Rest des Abends in geselliger Runde ausklang. Am nächsten Tag stand noch ein Besuch bei den berühmten Swarowski–Kristallwelten in Wattens auf dem Programm, bevor wir dann die Heimreise nach Südtirol antraten.
Die Vorstandsmitglieder bei der Betriebsbesichtigung
Nr. 11-12/2012
25
Au s de n G e w e rksch a fte n
Bau & Holz
Au s de n G e w e rksch a fte n
Handel Handel
Feiertagsarbeit im Dezember
F
ür die Beschäftigten der Handelsbetriebe, welche im Dezember an den vorgesehenen Sonntagen und am 8. Dezember arbeiten, gelten folgende Bestimmungen: Die Arbeitsleistung, die an dem als wöchentlicher Ruhetag vorgesehenen Goldenen Sonntag und am Silbernen Sonntag und am 8. Dezember erbracht wird, muss mit 95 Prozent vergütet werden; zusätzlich be-
steht für die beiden Sonntage Anspruch auf einen Ersatzruhetag unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die am 8. Dezember erbrachte Arbeitsleistung wird hingegen eine höhere Anzahl von bezahlten Freistellungen gewährt. Etwaige andere Arbeitsleistungen an Sonn- und/oder Feiertagen während des Jahres werden mit einem
Aufschlag von 50 Prozent auf den Stundensatz vergütet. Der Ersatzruhetag muss innerhalb der gesetzlichen Fristen in Anspruch genommen werden. Für Arbeitnehmer, bei denen die Arbeit an Sonn- und Feiertagen der normalen Wochenarbeitszeit entspricht, da als wöchentlicher Ruhetag ein anderer Tag vorgesehen ist, gilt ein Aufschlag von 30 Prozent.
Auch 2012 keine Prämie im Handelssektor
A
uch in diesem Jahr hat die statistische Datenerhebung der Handelskammer Bozen einen negativen Index (-2,4 Prozent) für die Produktivitätssteigerung im Südtiroler Handels- und Dienstleistungssektor, bezogen auf das Jahr 2011, ergeben. Dieses Ergebnis, wel-
A
Anrecht auf die Produktivitätsprämie. Es bleibt zu hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage schon ab dem nächsten Jahr wieder erholt, damit diese Prämie verbunden mit einer Produktivitätssteigerung im gesamten Sektor wieder ausbezahlt werden kann.
Arbeit auf Weihnachtsmärkten
rbeitnehmer/innen auf dem Weihnachtsmarkt, die sich an einen festgelegten Stundenplan halten müssen und den Anweisungen des Arbeitgebers unterworfen sind, sollten mit einem Vertrag auf bestimmte Zeit
26
ches auf den Daten des letzten Jahres sowie auf dem Durchschnitt des vergangenen Dreijahreszeitraumes basiert, ist wie in den Jahren zuvor auf die anhaltende Wirtschaftskrise zurückzuführen. Somit besteht für die Beschäftigten dieses Sektor im Jahr 2012 kein
eingestellt werden. Es ist auch möglich, Teilzeitverträge für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen. Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, können auch die Wertgutscheine „Voucher“ für diese Tätigkeit verwen-
det werden. „Lavoro occasionale“ mit Abzug der sogenannten Vorsteuer von 20 Prozent ist bei solchen Arbeitsverhältnissen nicht angebracht, da es sich eindeutig um ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis handelt.
Nr. 11-12/2012
Au s de n G e w e rksch a fte n
Nahrungsmittelindustrie
N a h r u n g s m i tt e l i n d u s t r i e u n d K e l l e r e i - u n d S e n n e r e i g e n o s s e n s c h a f t e n
Kollektivvertrag erneuert
A
m 27. Oktober 2012, nach einer langen und schwierigen Verhandlung, wurde der neue Kollektivvertrag für die Lebensmittelindustrie für den Zeitraum 2012 2015 unterschrieben. Der Vertrag betrifft ca. 500.000 Arbeiter und war am 30. September abgelaufen. Die Gewerkschaften bewerten das Ergebnis positiv, denn mit dem Abschluss des Vertrages im derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist es gelungen, die Kaufkraft der Löhne zu schützen. Lohnerhöhung: Die durchschnittliche Lohnerhöhung im Dreijahreszeitraum 1.10.2012 bis 30.11.2015 beträgt 126 Euro, die in vier Raten ausbezahlt werden. Bilaterale Körperschaften: (Alifond, Fasa, Lebensversicherung) Einvernehmen über Notwendigkeit der Erweiterung und Ausbau der Leistungen. Der Beitrag von zwei Euro zu Lasten der Arbeiter für den Gesundheitsfond (Fasa) ist auf Jänner 2016 verschoben (war ab Jänner 2013 vorgesehen) Betriebsverhandlungen: Zur Abschwächung von Krisen-
situationen oder zur Sicherung der Arbeitsplätze bei bedeutenden Investitionen kann auf Betriebsebene dem Kollektivvertrag abweichende Bestimmungen ausgehandelt werden, die jedoch nur folgende Themen betreffen dürfen: Arbeitsleistung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit. Arbeit auf Zeit: Die Unterbrechung zwischen zwei Arbeitsverhältnissen mit Vertrag auf Zeit wird auf 20, bzw. 30 Tage reduziert. Die Unterbrechungen können durch Verhandlungen auf Betriebsebene zur Gänze aufgehoben werden. Wiederanstellung: Das Vorrecht auf Wiederanstellung bei Saisonarbeit oder bei Arbeit auf bestimmte Zeit muss innerhalb 14 Monaten (vorher 12) ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden, und zwar schriftlich. Freistellung bei Krankheit des Kindes: Die unbezahlte Freistellung bei Krankheit des Kindes wird von acht auf neun Tage pro Jahr innerhalb des 3. bis zum 9. Lebensjahr, anstatt vom 3. bis zum 8. Lebensjahr, erhöht.
Neue Mindestlöhne 2012 - 2015 MindestNeuer Neuer Neuer Neuer Monatslohn Erhöhung Erhöhung Erhöhung Erhöhung Kontin- KontinKat. Param. lohn am MindestMindestMindestMindestInsgesamt ab 1.10.12 1.04.13 1.05.14 1.10.15 genz genz 30.09.12 lohn lohn lohn lohn 1.10.15
1S
230
1948,23
67,15
2015,38
67,15
2.082,53
67,15
2.149,68
10,07
2.159,75
545,7
10,33
1
200
1694,1
58,39
1752,49
58,39
1.810,88
58,39
1.869,27
8,76
1.878,03
538,7
10,33
2.715,80 2.427,06
2
165
1397,66
48,17
1445,83
48,17
1.494,00
48,17
1.542,17
7,23
1.549,40
530,5
10,33
2.090,24
3A
145
1228,25
42,33
1270,58
42,33
1.312,91
42,33
1.355,24
6,35
1.361,59
525,8
10,33
1.897,75
3
130
1101,18
37,96
1139,14
37,96
1.177,10
37,96
1.215,06
5,69
1.220,75
522,3
10,33
1.753,40
4
120
1016,46
35,04
1051,5
35,04
1.086,54
35,04
1.121,58
5,25
1.126,83
520,0
10,33
1.657,15
5
110
931,76
32,12
963,88
32,12
996,00
32,12
1.028,12
4,82
1.032,94
517,7
10,33
1.560,92
6
100
847,07
29,2
876,27
29,20
905,47
29,20
934,67
4,38
939,05
515,3
10,33
1.464,69
Nr. 11-12/2012
27
Di e n stle i stunge n de s A SG B
R e n t e n z u s at z f o n d s
Maßnahme zur Unterstützung der Beitragszahlungen von Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Arbeitnehmer, welche in Südtirol in einen Zusatzrentenfonds wie dem Laborfonds eingeschrieben sind, können im Falle des krisenbedingten Verlustes des Arbeitsplatzes oder im Falle einer vorübergehenden Aussetzung des Arbeitsverhältnisses (Lohnausgleichskasse) oder in anderen Fällen einen Antrag um Unterstützung seitens der Autonomen Region Trentino-Südtirol stellen, welche in diesen Fällen die Weiterzahlung der Zusatzrentenbeiträge innerhalb der festgelegten Höhe und Zeiträume übernimmt. Empfangsberechtigte
Mitglieder geschlossener oder offener Rentenfonds, die mit der PensPlan Centrum AG eine Vereinbarung abgeschlossen haben oder nicht, welche die nötigen Voraussetzungen haben. Ausgeschlossen sind Mitglieder bestehender Fonds oder privater Rentenpläne (PIP). Die Voraussetzungen für die Maßnahmen sind
• seit mindestens zwei Jahren den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol zu haben • seit mindestens zwei Jahren in einen Rentenfonds eingeschrieben zu sein • die Beitragszahlung in den Rentenfonds im Jahr vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage nicht freiwillig ausgesetzt zu haben • die Beitragszahlung in den Rentenfonds für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht freiwillig unterbrochen zu haben • ein durchschnittliches Familieneinkommen von höchstens
28
57.000 Euro jährlich nach Abzug der Einkommenssteuer zu haben • ein Familienvermögen von höchstens 114.000 Euro nach Abzug des Wertes des Wohneigentums zu haben • sich aus folgendem Grund in einer wirtschaftlichen und familiären Notlage befunden zu haben (siehe Punkt „Dauer der Maßnahmen“) Dauer und Zeiträume
Die Maßnahmen können maximal 36 Monate beansprucht werden. Die Dauer variiert aufgrund der Situation der wirtschaftlichen Schwierigkeiten • Bezug von Arbeitslosengeld oder sonstiger Einkommensunterstützungen, die auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei Verlust des Arbeitsplatzes vorgesehen sind. Zeitraum Beginn und Ende des Bezuges des Geldes. • Bezug der Mobilitätszulage laut Gesetz vom 23. Juli 1991, Nr. 223 und laut Gesetz vom 19. Juli 1993, Nr. 236. Zeitraum Beginn und Ende des Bezuges des Geldes. • Tage vollständiger Suspendierung von der Arbeit mit Anrecht auf die ordentliche und außerordentliche Lohnausgleichskasse. Anzahl der vollständigen Tage der Suspendierung von der Arbeit (auch nicht aufeinander folgende Tage) während dem Zeitraum der Schwierigkeit. • Tage vollständiger Suspendierung von der Arbeit mit Anrecht auf die Bauarbeiter-Lohnausgleichskasse wegen schlechter Witte-
rung. Anzahl der vollständigen Tage der Suspendierung von der Arbeit (auch nicht aufeinander folgende Tage) im Zeitraum der wirtschaftlichen Schwierigkeit. • Anrecht auf die in den staatlichen Gesetzesbestimmungen vorgesehenen außerordentlichen Sozialbeihilfen. Zeitraum Beginn und Ende des Bezugs des Geldes. Bei LAK die Anzahl der Tage der vollständigen Suspendierung von der Arbeit (auch nicht aufeinander folgend) während der wirtschaftlichen Notlage. • Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber ausschließlich mit Verträgen für kontinuierliche und koordinierte Mitarbeit oder mit Verträgen für Projektarbeit, wobei die Personen, die eine direkte Rente beziehen, und die Mitglieder der Verwaltungs- und Kontrollorgane der Gesellschaften sowie die Mitglieder von Gremien und Kommissionen ausgeschlossen sind. Zeitraum, in dem nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht unmittelbar gearbeitet wurde. • Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die sich über den von dem jeweiligen Vorsorgeinstitut und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausziehen. Ab Ende des vom Vorsorgeinstitut oder vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum. • Schwierige finanzielle Situation der eigenen Familie infolge von Naturkatastrophen oder von besonders und außerordentlich schwerwiegenden Umständen. Zeitraum Beginn und Ende des Bezugs des Geldes. Das Gesuch kann mehrere Male eingereicht werden, für einen Gesamtzeit-
Nr. 11-12/2012
Modalitäten der Antragstellung
Das Gesuch muss direkt oder über die Patronate oder über sonstige Einrichtungen, die eine Vereinbarung abgeschlossen haben, bei der PensPlan Centrum AG eingereicht werden. Frist der Antragstellung
Das Gesuch muss immer bei Ende der Notsituation, d.h. Innerhalb von 36 Monate und auf jeden Fall binnen 30. Juni des Jahres eingereicht werden, das auf das Ende der Notsituation folgt. Gesuche, welche bei der PensPlan Centrum AG nach den genannten Fristen gesandt werden, werden abgelehnt. Stempelsteuer
Auf dem Gesuch ist eine Stempelmarke von 14,62 Euro anzubringen. Ausmaß des Eingreifens
In den Fällen von Arbeitsplatzverlust werden Beiträge zurückgelegt, die den von den Betroffenen im Laufe des Kalenderjahres vor dem Eintritt der Notsituation eingezahlten Durchschnittsbeiträgen entsprechen, wobei sie den Durchschnittswert der im selben Kalenderjahr beim repräsentativsten Rentenfonds, der mit der PensPlan Centrum AG eine Vereinbarung abge-
I
Modalitäten für die Rücklage
Die PensPlan Centrum AG eröffnet eine individuelle Rentenposition mittel buchhalterischer Rücklage der allen Versicherten zustehenden und aufgrund des Aufwertungssatzes laut Art. 2120 des Zivilgesetzbuches aufgewerteten Beiträge (1,5% fix + 75% der ISTAT-Aufwertung der vom ISTAT bestätigten Verbraucherpreise). Modalitäten für die Rückerstattung
Die zurückgelegten Beträge werden an den Rentenfonds ausbezahlt, welchem der Antragsteller im Moment des Ansuchens um Zusatzrentenleistung oder Gesamtablöse angehört. Voraussetzung für die Rückerstattung
Die Rückzahlung der Beträge können von denjenigen beansprucht
werden, die bei Erreichen der bei der jeweiligen gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehenen Voraussetzungen: • die Beitragszahlung in den Rentenfonds für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht freiwillig unterbrochen haben • auf die Zusatzrentenleistungen zugreifen (indem sie mindestens 2/3 des Kapitals in Rente umwandeln, falls sie sich für eine Auszahlung in Form von Rente entscheiden) bzw. alternativ dazu die Ablöse aufgrund von Pensionierung beantragen. Bei Ableben des Antragstellers werden die zurückgelegten Beträge vom Solidaritätsfonds einbehalten. Verbot der Häufung
Es kann nicht mehrmals für dieselbe Notsituation um die von den nachfolgenden Artikeln vorgesehenen Maßnahmen angesucht werden. Das genannte Gesuch um Unterstützung in einer wirtschaftlichen Notlage sowie die Gesuche für die weitere Leistungen, auch bezüglich der Rentenbeiträge für Erziehungsoder Pflegearbeit im Rahmen des Regionalen Familienpaketes und der Sozialvorsorge, die für die Eingeschriebenen von Zusatzrentenfonds in Südtirol vorgesehen sind, können beim Patronat des ASGB (Sozialer Beratungsring SBR) in Bozen oder im jeweiligen Bezirksbüro eingereicht werden.
Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung
m Rahmen der Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung werden von der Agentur der Einnahmen vermehrt Kontrollen durchgeführt. In diesem Zusammenhang weisen wir zum wiederholten Male darauf hin, dass Beschäftigte im Haushalt die Steuererklärung Modell UNICO PF (Mod.
Nr. 11-12/2012
schlossen hat, eingezahlten Beiträge nicht überschreiten dürfen. In den Fällen der Suspendierung von der Arbeit beziehen sich die zurückgelegten Beträge nur auf die tarifvertraglich vorgesehene Beitragszahlung zu Lasten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Die Höchstgrenze entspricht dem Durchschnittswert der Beiträge, ausschließlich der Abfertigung, die im Kalenderjahr vor dem Eintritt der Notsituation beim repräsentativsten Rentenfonds, der mit der Penplan Centrum AG eine Vereinbarung abgeschlossen hat, eingezahlt wurden.
730 ist für die Haushaltsbeschäftigten nicht möglich) abfassen und die eventuelle Steuerschuld mit dem Mod. F24 selbst einzahlen müssen. Dies deshalb, weil die Arbeitgeber keine Steuersubstitute sind und deshalb die entsprechende Lohnsteuer nicht über dem Lohnstreifen abgezogen werden kann.
Die Beschäftigten im Haushalt erhalten von ihren Arbeitgebern lediglich die Bestätigung für die eingezahlten Beiträge für Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Selten erhalten sie einen Lohnstreifen oder ein Modell CUD; wenn, dann immer ohne Abzug der entsprechenden Lohnsteuer.
29
Di e n stle i stunge n de s A SG B
raum von max. 36 Monaten und einen Gesamtbetrag von max. 4.600 Euro.
Di e n stle i stunge n de s A SG B
Mieten
F
Neuregelung der finanziellen Unterstützung für Mieter ab 1. Jänner 2013
ür alle Bürger, welche ab 1. Jänner erstmals für einen Beitrag zur Bezahlung der Miete ansuchen ist der jeweilige Sozialsprengel der richtige Ansprechpartner. Ab 1. Jänner 2013 wird nämlich das bisher vom Institut für den Sozialen Wohnbau ausgezahlte Wohngeld und das von den Sozialsprengeln ausgezahlte Mietgeld zu einer einzigen Leistung, genannt Mietbeitrag, zusammengeführt. Diese wird aber, auch was die Bedingungen für den Anspruch anbelangt, wesentlich abgeändert. Für den Bezug des Mietbeitrages ist die Vorlage der EEVE Erklärung bei den Sozialsprengeln notwendig. Für die Erstellung der EEVE Erklärungen werden folgende Dokumente benötigt: Anagrafische Daten
• Gültige Identitätskarte • Gültige Steuernummer • Invaliditätsnachweis • Genaue Adresse des aktuellen Wohnortes falls nicht dem Wohnsitz entsprechend Einkommen
• • • • •
Formblatt 730 oder UNICO Formblatt CUD Mwst. Erklärung (Selbständige) IRAP Erklärung (Selbständige) Ausländische Einkommen, die nicht im Fbl. 730 oder UNICO aufscheinen • Mietvertrag für die Erstwohnung und Angabe eventueller Beiträge für die Miete Landwirtschaftliche Einkommen
• Angabe der Großvieheinheiten • Erschwernispunkte • Angabe in Quadratmeter: Obstbau, Gemüseanbau, Weinbau, Beerenanbau, Gartenbau, Felder und Wiesen • Forstwirtschaft: Jährlicher Hiebsatz in Kubikmetern.
• Weitere Dokumente: • Trennungs- bzw. Scheidungsurteil bzw. -dekret. Immobilien
• Gebäude- bzw. Grundkatasterauszug • Immobilien im Ausland und Angabe der Nettowohnfläche Bewegliches Vermögen
• ABI und CAB Nummer der Bank • Saldo zum 31.12. des Vorjahres des beweglichen Vermögens • Dokumente über alle Arten des beweglichen Vermögens, wie Kapitalisierungsverträge, Versicherungspolizzen mit Kapitalisierung, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Staatspapiere, Depotscheine, Investmentfonds usw. Keinen Anspruch auf den Mietbeitrag haben jene Bürger, welche die von der Landesregierung festgelegten Nettoeinkommensgrenzen, berechnet mit den Regeln der EEVE, laut nachfolgender Tabelle überschreiten: Für all jene, welche das Wohngeld bereits bisher über das
Familienmitglieder
Nettoeinkommen laut EEVE Berechnung Monat Jahr
1 Person
1.321,92 €
15.863,04 €
2 Personen
1.729,51 €
20.754,12 €
3 Personen
2.247,26 €
26.967,12 €
4 Personen
2.709,94 €
32.519,28 €
5 Personen
3.139,56 €
37.674,72 €
6 Personen
3.525,12 €
42.301,44 €
Institut für den Sozialen Wohnbau bezogen haben ändert sich bis zur ersten natürlichen Vertragsfälligkeit (max. vier Jahre) nichts. Nach der ersten natürlichen Vertragsfälligkeit kann dann nur mehr über den Sozialsprengel um den Mietbeitrag angesucht werden.
St e u e r n
Besteuerung Mieteinnahmen 2013
S
eit 2011 besteht die Möglichkeit, die Mieten mit der so genannten „cedolare secca“ zu versteuern anstatt mit den herkömmlichen progressiven Steuersätzen. Diese bisherige Regelung sah vor, dass 85 Prozent der Mieteinnahmen der normalen Besteuerung unterworfen wurden. Ab einer bestimmten Einkommenshö-
30
he ist es vorteilhafter, die „cedolare secca“ anzuwenden. Dabei wird die gesamte Miete mit 21 Prozent (19 Prozent bei den begünstigten Mietverträgen) besteuert. Ab 2013 werden die 85 auf 95 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass bei der Besteuerung der Mieten mit der alten Regelung nur mehr einen Freibetrag von fünf Prozent ab-
gezogen wird. Die Einkommensgrenze, für die es sich ab 2013 rechnet für die „cedolare secca“ zu optieren, ist deshalb nun geringer als bisher. Die Änderung kann bei der jährlichen Registrierung des Vertrages gemacht werden. Es ist deshalb ratsam sich vorher zu erkundigen, ob sich die „cedolare secca“ auszahlt oder nicht.
Nr. 11-12/2012
it Beschluss der Landesregierung vom 29.10.2012 Nr. 1608 wurden die Kriterien zur indirekten kurativen zahnärztlichen Betreuung abgeändert. So fallen alle Rechnungen bzw. Honorarnoten von privaten Zahnärzten, welche ab ab 1. Januar 2013 ausgestellt werden, unter die neuen Bestimmungen. Ausgenommen sind die Leistungen laut Art. 2 des Landesgesetzes Nr. 16 vom 11. Mai 1988 in geltender Fassung (herausnehmbare und festsitzende Prothesen, Kronen, Brücke, herausnehmbare oder festsitzende Regulierungsapparate für Personen unter 18 Jahre). Für diese bleibt die derzeitige Regelung aufrecht (siehe Tebelle 2) Die neuen Bestimmungen ab 1.1.2013:
• • • • •
Einkommen laut EEVE Wohnsitz in Südtirol Eintragung beim Gesundheitsdienst Rechnung mindestens 200,00 €uro die Rechnung muss innerhalb sechs Monate nach Ausstellungsdatum eingereicht werden
In der Tabelle 1 sind die Vergütungen angegeben Tabelle 1
Gesamtbetrag der Rechnung 200,00 – 400,00 € 401,00 – 600,00 € 601,00 – 800,00 € 801,00 – 1.000,00 € 1.001,00 – 1.200,00 € 1.201,00 – 1.400,00 € über 1.400,00 €
Verfügbarer Betrag 50,00 € 75,00 € 100,00 € 125,00 € 150,00 € 175,00 € 200,00 €
Im Jahr kann der Höchstbetrag von 300,00 €uro an Vergütungen nicht überschritten werden. Tabelle 2
herausnehmbare Prothese festsitzende Prothese (Krone oder Brücke) herausnehmbarer Regulierungsapparat (Person unter 18 Jahre) festsitzender Regulierungsapparat (Person unter 18 Jahre)
maximal 55,00 €* (je Element) maximal 241,00 €* (je Element) maximal 1.949,00 €* maximal 2.635,00 €*
* d er Betrag wird laut Einkommenssituation der Familie, welche durch die EEVE Erklärung festgestellt wird, errechnet und kann zwischen null €uro und dem Maximalbetrag laut Tabelle 2 liegen. Das bedeutet, liegt das Familieneinkommen laut EEVE beim Faktor der wirtschaftlichen Lage bis 1,5, so werden 100% des Maximalbetrages ausbezahlt. Erhöht sich der Faktor der wirtschaftlichen Lage Richtung 3, so vermindert sich der Maximalbetrag linear. Wenn der Faktor 3 erreicht wird, gibt es noch 20% des Maximabetrages. Bei Überschreitung des Faktors 3 gibt es keinen Beitrag mehr. Falls die Vergütung die 50,00 € nicht erreicht, erlischt das Anrecht auf die selbe.
Für weitere Infos stehen die ASGB Büros gerne zur Verfügung.
Frage & Antwort Wie bereits in vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich unsere Mitarbeiterin Waltraud Wörndle mit Fragen rund um das regionale Familiengeld.
Wer kann um das Regionale Familiengeld ansuchen? Das Regionale Familiengeld ist eine finanzielle Zulage, die ab dem 2. Kind bis zum 18. Lebensjahr bzw. ab dem 1. Kind bis zum 7. Lebensjahr nach Einkommen und Vermögen gestaffelt ausbezahlt wird.
kann also durchaus vorkommen, dass mit dem neuen Berechnungsmodus viele erneut Anrecht auf das Familiengeld haben. Die entsprechenden Gesuche können in unseren ASGB Büros jederzeit ohne Terminvereinbarung gemacht werden.
Wie wird das Familiengeld berechnet? Es gibt Einkommensgrenzen nach Anzahl der Kinder. Zudem werden nun mit der EEVE-Erklärung bei lohnabhängiger Arbeit zehn Prozent vom Einkommen in Abzug gebracht. Ebenso werden jetzt die Arztspesen laut Steuererklärung, bezahlte Mieten bzw. Zinsen auf Hypothekardarlehen vom Einkommen abgezogen. Es
Bis wann kann man das Gesuch um das Regionale Familiengeld für das Jahr 2013 einreichen? Grundsätzlich kann das Gesuch mit der entsprechenden EEVE Erklärung innerhalb 31. Dezember 2012 eingereicht werden. Es gibt auch die Möglichkeit im Laufe des Jahres 2013 das Gesuch einzureichen, allerdings mit Laufzeit ab Gesuchstellung.
Nr. 11-12/2012
31
Di e n stle i stunge n de s A SG B
M
Der Landesbeitrag für zahnärztliche Leistungen
D i e S e i t e d e r R e n t n e r g e w e r k s c h a f t i m ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier
ASGB 40% Schwarz
Die lustige Runde der ASGB-Rentner
D
Törggelen immer beliebter
ie beiden Törggelepartien beim Gasthof Saubacher Hof in Barbian für das Wipptal, die Bezirke Meran und Schlan-
ders, bzw. jenes beim Gasthaus Unterweg in Afing für die Bezirke Bozen und Unterland waren auch heuer wieder voll ausgebucht.
Vorankündigung einer 5-Tagesreise nach Dalmatien Termin: 20. - 24.04.2013 Preise pro Person: im Doppelzimmer 379 Euro im Einzelzimmer 409 Euro Das Programm wird Mitte Jänner in allen ASGB-Büros aufliegen. Meldeschluss: 01.03.2013
Vorankündigung von Tagesfahrten Frühjahr 2013 Im April: Für Ende April planen wir für unsere Mitglieder aus Bozen, dem Unterland, dem Wipptal, Meran und dem Vinschgau eine Tagesfahrt nach Brescia und dem Idrosee. Mitte Mai: Tagesfahrt zu einer deutschen Sprachinsel. Genaueres werden wir in der nächsten Aktiv-Ausgabe mitteilen. 32
Während die Wipptaler sich vor dem Törggelen bei der Besichtigung des Städtchens Klausen auf das „Große Glück“ von Dürer zurückversetzt sahen, erkundeten Burggräfler und Vinschger eingehend die Knappenstadt Sterzing. Viele wanderten dann zu Fuß von Barbian zum Saubacherhof. Die Bozner und Unterlandler benutzten die Seilbahn nach Jenesien und wanderten dann nach kurzer Einkehr beim Gasthof zum Hirschen in einer knappen Stunde zum Gasthaus Unterweg. Eine besondere Note erhielten die drei Törggelen durch die musikalischen Darbietungen von Norbert von Spinn und unserem früheren Vorstandsmitglied Josef Mair aus Ratschings. Nach reichlichem Essen und Trinken traten alle zufrieden und vielleicht auch etwas weinselig die Heimreise an. Nr. 11-12/2012
D i e S e i t e d e r R e n t n e r g e w e r k s c h a f t i m ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier
ASGB Bericht über unsere Informationsversammlungen im Herbst 40% Schwarz
A
lle vier Versammlungen waren sehr gut besucht, offensichtlich wurden die Themen „Wie sieht die Zukunft unserer Renten aus“ sowie „Aktuelles zum Verbraucherschutz“ von unseren Mitgliedern als wichtig eingestuft. Rentenfachmann Helmuth Renzler erklärte u.a.was man unter erworbenes Recht zu verstehen habe und machte auf verschiedene Neuerungen und deren Hintergründe aufmerksam, wie z.B. bei der Hinterbliebenenrente, wenn bei neuen Eheschließungen zwischen den Ehepartnern ein Altersunterschied von 20 Jahren oder mehr besteht. Durch die Übernahme der defizitären INPDAP durch die IN-
PS/NISF habe sich ein Problem ergeben, das aber mittelfristig sicher bewältigt werden wird. Alles in allem seien unsere Renten nicht unmittelbar gefährdet, allerdings, könnte der Staat, wie bereits für 2012 und 2013 geschehen, Veränderungen bei der Anpassung der Renten an die Inflationsrate vornehmen, was einen Kaufkraftverlust bewirkt. Renzler wies darauf hin, dass jede von der INPS/NISF eingehende Post sofort zu öffnen, bzw. zu lesen und bei Unklarheiten dem Patronat vorzulegen sei. Walter Andreaus von der Verbraucherzentrale Südtirol machte auf Fälle aufmerksam, wie man
den Leuten heute versucht das Geld aus der Tasche zu ziehen; bei Verträgen müsse man besonders vorsichtig sein, bevor man seine Unterschrift darunter setzt. Man könne sich in Zweifelsfällen immer an die Verbraucherzentrale wenden, die auch Kostenvergleiche anstellt.Alle Rechnungen seien unbedingt aufzubewahren, denn nur so habe man bei positivem Gerichtsentscheid von strittigen Angelegenheiten Anrecht auf Vergütung. Beide Referenten blieben auf den vielen Fragen keine Antwort schuldig, so dass sich alle Teilnehmer mit großem Applaus bedankten, bevor man dann auf den gemütlichen Teil überging.
Im Bild die Teilnehmer an der Informationsversammlung in Sterzing
Nr. 11-12/2012
33
D i e S e i t e d e r R e n t n e r g e w e r k s c h a f t i m ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier
ASGB 40% Schwarz
Reise nach Paris vom 8. bis 14. Oktober 2012
U
m 7.00 Uhr ging die Fahrt mit einem erfahrenen und freundlichen Chauffeur los. Auf der Strecke zu unserer Zwischenstation Mülhausen im Elsass stieg unser Reiseleiter zu. In Mülhausen hatte wir genügend Zeit, die Altstadt und ihre romantischen Gassen und alten Fachwerkhäuser zu erkunde. Am zweiten Tag ging es weiter zu unserem Ziel, wo wir gleich durch eine zweistündige Stadtrundfahrt erste Eindrücke über diese pulsierende Großstadt mit ihren vielen Sehenswürdigkeiten gewinnen konnten. Am dritten Tag ging es bereits am Vormittag zum weltberühmten,leider von Touristen überlaufenen Schloss Versailles, am Nachmittag auf den Eiffelturm und am Abend konnten wir noch eine Schifffahrt auf der Seine genießen, um vom Wasser aus noch herrliche Erinnerungsfotos zu knipsen. Das dicht gedrängte Rei34
seprogramm führte uns am vierten Tag an die Loire (mit 1020 Kilometer der längst Fluss Frankreichs), wo wir das schönste der vielen Loire-Schlösser, das Chateau Chambord besuchen konnten. Am Nachmittag fuhren wir nach Orleans, um dort die mächtige Kathedrale Sainte-Croix und das alte Rathaus zu bewundern. Ein vorzügliches Abendessen konnten wir in Orleans einnehmen, bevor wir nach Paris zurück kehrten. Der Vormittag des fünften Tages stand zu unserer freien Vergügung und so konnte jeder auf eigene Faust mittels U-Bahn Paris erkunden (Notre Dame, Centre Pompidou, Kaufhaus Lafayette usw.). Am Nachmittag besuchten wir den Friedhof Pere Lachaise (40 ha groß), wo wir u.a. das Grab von Chopin, Oscar Wilde und Allan Kardec besichtigen konnten. Am Abend fuhren wir noch auf die
Terrasse des Turmes Tour Mountparnasse, auf 220 Meter Höhe, wo wir bei schönstem Wetter einen herrlichen Rundblick über Paris genießen konnten. Am sechsten Tag traten wir frühzeitig die Heimreise mit Zwischenstation in Strasbourg an. Dort wurden uns von einer Stadtführerin die berühmtesten Sehenswürdigkeiten der Altstadt mit der gigantischen Kathedrale in einem zwei Stunden dauernd Rundgang gezeigt. Am letzten Tag ging es dann gemütlich über die Schweiz und durch den Arlberg nach Hause. Die Teilnahme an dieser Reise hatte sich wirklich gelohnt. Ein besonderer Dank gilt dem Fahrer und dem Reiseleiter, die gekonnt diese Fahrt gestaltet haben. Aber auch den Teilnehmern sei gedankt, die durch ihre Pünktlichkeit zum guten Gelingen beigetragen haben. Nr. 11-12/2012
JÄNNER 2013
FEBRUAR
1 2 3 4 5 6
D M D F S S
Neujahr Dietmar Genoveva Angelika Emilie Hl. Drei Könige
7 8 9 10 11 12 13
M D M D F S S
14 15 16 17 18 19 20
M D M D F S S
21 22 23 24 25 26 27
M D M D F S S
28 29 30 31
M D M D
Sigrid Erhard Julian Gregor Thomas v. C. ⁄ 11 M Ernst 12 D Fest d. Taufe Jesu 13 M Reiner 14 D Arnold 15 F Marzellus 16 S Antonius 17 S Priska M € 18 Mario 19 D Fabian u. Sebastian 20 M Meinrad 21 D Vinzenz 22 F Heinrich 23 S Franz v. Sales 24 S Pauli Bekehrung 25 M Titus u. Timotheus D ‹ 26 Angela M. 27 M Thomas v. Aquin 28 D J. Freinademetz Martina Johannes Bosco
MÄRZ
1 F Reginald 2 S Mariä Lichtmess › 3 S Blasius
›
4 5 6 7 8 9 10
M D M D F S S
M D M D F S S
Ostermontag Franz v. Paula Richard Isidor Eva Jasmin Johannes
8 9 10 11 ⁄ 12 13 14
M D M D F S S
Walter Thomas v. Tolentino Engelbert ⁄ Stanislaus Herta Ida Valerian
15 16 17 18 € 19 20 21
M D M D F S S
Waltmann Benedikt Rudolf € Alexander Werner Hildegund Konrad v. Parzham
22 23 24 25 Verkünd. d. Herrn 26 Emmanuel ‹ 27 Ernst 28 Wilhelm Berthold 29 Gottlieb 30 Ostersonntag
M D M D F S S
Cajus Georg Helmut Staatsfeiertag Kletus Zita Peter
4 5 6 7 8 9 10
M D M D F S S
Rupert Oliva Fridolin Reinhard Gerhard Franziska Emil
U. L. Frau i. Lourdes Gregor II Aschermittwoch Valentin Siegfried Philippa € Benignus
11 12 13 14 15 16 17
M D M D F S S
Ulrich Maximilian Gerald Mathilde Luise Herbert Patrick
Simon Konrad Amata Gunthild Isabella Romana Matthias Ap.
18 19 20 21 22 23 24
M D M D F S S
Eduard Josef Claudia Christian Elmar Rebekka Karin
25 26 27 28 29 30 31
M D M D F S S
‹
MAI
1 2 3 4 5 6 7
Veronika Agatha Paul Miki Unsinniger Don. Gutmann Erich ⁄ Hugo
Walburga Gerlinde Gabriel Roman
APRIL
1 F Albin 2 S Karl 3 S Friedrich
›
›
‹
M Katharina v. S. D Pius
JUNI
M D F S S
Tag der Arbeit Athanasius Jakobus Ap. Florian Gotthard
6 7 8 9 10 11 12
M D M D F S S
13 14 15 16 17 18 19
M D M D F S S
20 21 22 23 24 25 26
M D M D F S S
27 28 29 30 31
M D M D F
Gundula Gisela Ulrike Beatus ⁄ 10 M Gordian Jakobus 11 D Chr. Himf., Muttertag 12 M Servatius 13 D Bonifatius 14 F Sophie 15 S Johannes Nepomuk 16 S Pascal M € 17 Erika 18 D Pfingstsonntag 19 M Pfingstmontag 20 D Konstantin 21 F Rita, Renate 22 S Wibert 23 S Dagmar M ‹ 24 Urban I 25 D Dreifaltigkeitssonntag 26 M Augustin 27 D German 28 F Maximin 29 S Ferdinand 30 S › Petronilla
›
JULI
1 S Simeon 2 S Fronleichnams.
1 2 3 4 5
3 4 5 6 7 8 9
M D M D F S S
Hildeburg Quirin Bonifaz Norbert Robert ⁄ Giselbert Herz-Jesu-Sonntag Diana Barnabas Kaspar Antonius v. Padua Hartwig Germana € Benno Rainer Elisabeth Romuald Margareta Ebner Alban Sighilde ‹ Edeltraud Johannes d. T. Eleonore Vigil Harald Diethild Peter u. Paul Otto
›
AUGUST
1 2 3 4 5 6 7
M D M D F S S
Theobald Mariä Heimsuchung Thomas Ap. Berta Lätizia Maria Theresia Willibald
8 9 10 11 12 13 14
M D M D F S S
Kilian Veronika Engelbert Oliver Nabor u. Felix Arno Roland
15 16 17 18 19 20 21
M D M D F S S
Egon Carmen Alexius Arnold Justa Elias Proph. Daniel Proph.
22 23 24 25 26 27 28
M D M D F S S
29 M 30 D 31 M
1 2 3 4
D F S S
Alfons v. L. Eusebius Lydia Rainer
5 6 7 ⁄ 8 9 10 11
M D M D F S S
Maria Schnee Verklärung d. Herrn ⁄ Albert Dominikus Edith Laurentius Klara v. Assisi
12 13 14 15 € 16 17 18
M D M D F S S
Hilaria Kassian € Meinhard Mariä Himmelfahrt Beatrix Elias Helena
19 20 21 Maria Magdalena ‹ 22 Brigitta 23 Christophorus 24 Jakob d. Ä. Ap. 25 Anna u. Joachim 26 Berthold 27 Nazarius 28 › 29 Marta Ingeborg 30 Ignatius v. Loyola 31
M D M D F S S
Ludwig Bernhard v. Clairvaux Maximilian ‹ Maria Königin Rosa v. L. Bartholomäus Ap. Patrizia
M D M D F S
Margareta Monika Augustinus Johannes Ent. Felix Raimund N.
Räume der Phantasie
ASGB
Mitgliedsausweis 2013
HKS 10 N - mattes Papier
Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsbund HKS 10 K Glanzpapier
I-39100 Bozen I-39042 Brixen I-39031 Bruneck I-39042 Sterzing I-39012 Meran I-39028 Schlanders I-39044 Neumarkt
Bindergasse 30 Vittorio Veneto-Str. 33 St. Lorenzner-Str. 8 Untertorplatz 2 Freiheitsstraße 182/c Holzbruggweg 19 Straße der Alten Gründungen Nr. 8
ASGB 40% Schwarz
Tel. 0471 308200 Tel. 0472 834515 Tel. 0474 554048 Tel. 0472 765040 Tel. 0473 237189 Tel. 0473 730464 Tel. 0471 812857
Hinweis
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ihr haltet das Dezember-Aktiv in den Händen, mit welchem wir euch auch den Mitgliedsausweis und einen Faltkalender mitschicken. Mitglieder, die den Beitrag jährlich bezahlen, bekommen den Mitgliedsausweis nicht mit dieser Zeitung zugeschickt. Sie erhalten ihn, wie üblich, nachdem sie den Mitgliedsbeitrag beglichen haben. Wir danken für euer Verständnis.
›
SEPTEMBER
OKTOBER
1 S Schutzengels.
D M D F S S
Remigius Schutzengelfest Ewald Franz v. Assisi ⁄ Flavia Rosenkranzsonn.
7 8 9 10 11 € 12 13
M D M D F S S
Markus Benedikta Sibylle Daniel Quirin Horst Gerold
14 15 16 17 18 ‹ 19 20
M D M D F S S
Hildegund Aurelia Hedwig Rudolf Lukas Evang. Frieda Wendelin
21 22 23 24 25 26 27
M D M D F S S
Ursula Kordula Jakob Anton M. C. Krispin Amand Wolfhard
2 3 4 5 6 7 8
M D M D F S S
Ingrid Gregor Rosa v. V. Roswitha Gundolf Regina Mariä Geburt
9 10 11 12 13 14 15
M D M D F S S
Korbinian Nikolaus v. T. Hilda Mariä Namen Tobias Kreuz-Erhöhung Mariä Schmerzen
16 17 18 19 20 21 22
M D M D F S S
Kornelius Hildegard v. B. Lambert Wilma Andreas K. T. Matthäus Ap. Moritz
⁄
Thekla Rupert Nikolaus v. F. Kosmas u. Damian › Vinzenz v. P. Lioba 28 M Michael 29 D 30 M 30 M Hieronymus 31 D 23 24 25 26 27 28 29
M D M D F S S
NOVEMBER
1 2 3 4 5 6
Simon u. Judas Hermelinde Dietger Wolfgang
€
‹
›
1 F Allerheiligen 2 S Allerseelen 3 S Hubert
DEZEMBER 2 3 4 5 6 7 8
M D M D F S S
Luzius Franz Xaver Barbara Reinhard Nikolaus Ambrosius 2. Advent
⁄
9 10 11 12 13 14 15
M D M D F S S
Valeria Angelina David Hartmann Luzia Berthold 3. Advent
€
‹ 16 17 Odo 18 Elisabeth v. Th. 19 Edmund 20 U. Lb. Frau in J. 21 Cäcilia 22 Klemens 23 Flora 24 Katharina v. A. › 25 Ida 26 Josaphat 27 Gunther 28 Friedrich 29 Andreas Ap. 30 31
M D M D F S S
Adelheid Johannes v. M. ‹ Philipp Urban Dominikus Hagar 4. Advent
M D M D F S S
Ivo Heiliger Abend Weihnachten Stephanstag Johannes Ap. Unsch. Kinder Lothar
⁄
4 5 6 7 8 9 10
M D M D F S S
Karl Borromäus Emmerich Leonhard Engelbert Gottfried Aurel € Leo
11 12 13 14 15 16 17
M D M D F S S
Martin Emil Eugen Alberich Leopold v. Ö. Othmar Gertrud v. H.
18 19 20 21 22 23 24
M D M D F S S
25 26 27 28 29 30
M D M D F S
M Egwin D Silvester
2013
Büro des ASGB
1 S 1. Advent
›
Landesleitung Bozen Tel. 0471 308200 Bindergasse 30 Fax 0471 308201 Bezirksbüro Brixen Tel. 0472 834515 Vittorio Veneto-Str. 33 Fax 0472 834220 Bezirksbüro Bruneck St. Lorenzner-Str. 8
Tel. 0474 554048 Fax 0474 537226
Bezirksbüro Meran Freiheitsstraße 182/c
Tel. 0473 237189 Fax 0473 258994
Bezirksbüro Schlanders Holzbruggweg 19
Tel. 0473 730464 Fax 0473 732120
Bezirksbüro Sterzing Untertorplatz 2
Tel. 0472 765040 Fax 0472 765040
Bezirksbüro Neumarkt Straße der Alten Gründungen 8
Tel. 0471 812857 Fax 0471 812857
DGA-Steuerabteilung Bindergasse 22 - Bozen
Tel. 0471 308286 Fax 0471 308284
ASGB-Patronat Bindergasse 22 - Bozen
Tel. 0471 308210 Fax 0471 308211
ASGB-Landesbedienstete Tel. 0471 974598 Wangergasse 39 - Bozen Fax 0471 1969365
ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier
Wir wünschen allen Mitgliedern und FreundInnen des ASGB fröhliche Weihnachten und ein glückliches Jahr 2013
ASGB 40% Schwarz
Der Bundesvorstand, der Leitungsausschuss und die MitarbeiterInnen des ASGB.
ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier
ASGB