Aktiv_2-3_2012:Aktiv_1-2_2006
33. Jahrgang POSTE ITALIANE SpA Spedizione in Abbonamento Postale D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n. 46) art. 1, comma 2, CNS BOLZANO.
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I n f o r m a t i o n s s ch r i f t d e s A u t o n o m e n S ü d t i ro l e r G e we r k s ch a f t s b u n d e s
AKTUELL Einsparungen durch Gesundheitsförderung AKTUELL VerbraucherTELEGRAMM
ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier
ASGB 40% Schwarz
PENSIONSREFORM Monti 2011
Sparmaßnahmen der Regierung Monti
INHALT
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AKTUELL
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Einsparungen durch gezielte Gesundheitsförderung
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ASGB-Führung trifft Präsidenten der Arbeitskammer Tirol
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4. März - Europäischer Tag des arbeitsfreien Sonntages
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Verbrauchertelegramm
THEMA
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Seite 8 – 11
Seite 12 – 18
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BANKEN SÜDTIROLER SPARKASSE AG: Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages INDUSTRIE Neuerungen im Bereich Metallindustrie TRANSPORT & VERKEHR Kollektivvertrag „autoferrotranvieri“ Ergebnisprämie der Firma SAD und SASA WEISSES KREUZ: Verhandlungen über die Erneuerung der Ergebnisprämie angelaufen
DIENSTLEISTUNGEN
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Steuern und Steuererklärung
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Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2011
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Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung
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Frage & Antwort
Seite 19 – 25
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MOD. 730/2012: Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung
Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen für das Jahr 2011 – NICHT VERGESSEN
RENTNERGEWERKSCHAFT
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Pensionsreform Monti 2011
FACHGEWERKSCHAFTEN
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Seite 4 – 7
Seite 26 – 27
5-Tages-Busreise nach Kroatien Tagesfahrt nach Verona und Vestenanova Älteste ASGB-Gewerkschaftsmitglied feiert seinen 101. Geburtstag
ASGB-Jugend
Seite 13-16 4 Seiten Beilage zum herausnehmen
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KOMMENTAR
T o n y
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Wir lassen nicht locker „Ich habe Angst, dass wir die Vollbeschäftigung in Südtirol nicht mehr aufrecht erhalten können, und auch die Jugendarbeitslosigkeit liege bereits über dem Durchschnitt“ betonte Landeshauptmann Luis Durnwalder kürzlich. In den letzten Jahren hat der ASGB vermehrt darauf hingewiesen, dass die Vollbeschäftigung in Südtirol in Gefahr ist, dass wir vor allem unter den Jugendlichen immer öfter prekäre Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben, und dass die Kaufkraft der Lohnabhängigen und Rentner im Sinken ist. Durch die im vergangenen Jahr von der italienischen Regierung vorgenommenen Sparpakete wird die Armut in unserem Land noch weiter steigen, wenn wir nicht gegensteuern.
Gegensteuern heißt für den ASGB: 1. Der Südtiroler Landeshaushalt: dieser muss zusammen mit den Sozialpartnern überprüft werden, mit dem Ziel, die Effizienz zu erhöhen und Verschwendungen jeglicher Art zu vermeiden um dadurch die Steuern für die Bürger zu reduzieren. 2. Jugendarbeitslosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse: wir müssen das neue staatliche Lehrlingsgesetz anpassen, um die Ausbildung der Lehrlinge zu garantieren und dadurch die Projektverträge zurückzudrängen. Außerdem sollte vermehrt in die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte im produzierenden Gewerbe investiert und das Bildungsangebot an das Arbeitsplatzangebot angepasst werden. Man muss die Jugendlichen informieren, dass die Nachfrage an Arbeitskräften in gewissen Berufen stark rückläufig sein wird. 3. Es braucht neue Arbeitszeitformen für altersgerechte Arbeit, da die Menschen durch die neue Pensionsreform länger arbeiten müssen. Außerdem braucht es konkrete Maßnahmen, vor allem für ältere Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, um diese wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. 4. Armut: dieser kann nur durch eine spürbare Stärkung der Kaufkraft entgegen gewirkt werden, d.h., es braucht den Abschluss und die Erneuerung von lokalen Zusatzkollektivverträgen, sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst. Außerdem braucht es seitens des Staates eine gerechte Steuerreform, welche eine Reduzierung der Steuern auf die Arbeit vorsieht. Wir werden auch in Zukunft unseren Politikern und Wirtschaftsverbänden die sozialen Ungerechtigkeiten im Lande aufzeigen, um die oben genannten notwendigen Maßnahmen zu erzielen. Tony Tschenett Vorsitzender des ASGB
IMPRESSUM Eigentümer u. Herausgeber: ASGB, 39100 Bozen, Bindergasse 30 Verantwortlicher Direktor: Hans Widmann Druck: Fotolito Varesco Erscheint monatlich Eingetragen am Landesgericht, Bozen, am 23. März 1978, Nr. 7/78 R.St. Mitarbeiter an dieser Nummer: Priska Auer Markus Dibiasi Christian Egger Richard Goller Hermann Lochmann Alex Piras Klaus Schier Christine Staffler Christian Trfoier Hanspeter Tratter Tony Tschenett Wally Wörndle Aufnahmen: Archiv ASGB Redaktionsleitung: Priska Auer Gestaltung: Priska Auer Layout & Grafik: Mediamacs Bozen
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Einsparungen durch gezielte Gesundheitsförderung
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ie kürzlich durchgeführte Pensionsreform greift tief in die Lebensentwürfe der arbeitenden Bevölkerung hier in Südtirol ein. Im Laufe ihres Arbeitsleben müssen sich alle Arbeitenden mit den Veränderungen der Pensionsregelung auseinandersetzen, wobei es besonders jene schon zum zweiten Mal trifft, welche auf die 50 zugehen oder sie schon überschritten haben. Frauen mit ihrer Mehrfachbelastung durch Beruf und Familie fühlen sich davon besonders betroffen. Vor allem die Generation der 1960-Jahre hat unter ganz anderen Bedingungen ihr Erwerbsleben aufgenommen, in jenen Jahren eine Familie gegründet, als die erste große Pensionsreform 1995 über die Bühne ging. Nun sind ihre Zukunftsperspektiven hinsichtlich ihres Eintrittsalters in die Pension ein zweites Mal in weite Ferne gerückt. Bekanntlich arbeiten Frauen vorwiegend im Dienstleistungssektor, wo ihr Einsatz an die Bedürfnisse von Menschen ausgerichtet ist. Ein Bereich, der von den Arbeitenden sehr vieles abverlangt und es stellt sich die Frage, wie gehen diese Frauen mit der Erkenntnis um, dass sie nun noch länger im Erwerbsleben bleiben müssen.
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Reagieren auch die Betriebe auf diese Pensionsreform, ist ihnen bewusst, dass diese auch für sie eine große Herausforderung ist? Der demografische Wandel in der Arbeitswelt wird eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre sein. Nicht nur, dass die Beschäftigten durch die neuerliche Pensionsreform immer älter werden, birgt die Flexibilisierung der Arbeitsplätze eine große Gefahr für die ältere Generation der unselbständig Erwerbstätigen. Naturgemäß nimmt die Leistung mit dem Alter ab, Fehlzeiten wegen Krankheit oder Unfälle werden zukünftig für Betriebe und Versicherungen und somit insgesamt für die Volkswirtschaft ein zunehmender Kostenfaktor sein. Daher gilt besonders in Zeiten der Einsparungen dafür zu sorgen, dass der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz noch größere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Laut einer Studie vom WIFO über krankheits- und unfallbedingte Fehlzeiten über das Jahr 2008 sind vor allem ältere Arbeitskräfte weniger häufig krank, aber dafür von langen Krankenstände betroffen, wobei sich bei den über 50-jährigen die Dauer der
Fehlzeiten deutlich erhöht. Somit werden die älteren Beschäftigten eine große Rolle bei der zukünftigen Entwicklung der Krankenstände spielen, wobei die Frauen wahrscheinlich wegen der größeren Belastung davon häufiger betroffen sind als Männer. Daher ist besonders der öffentliche Dienst gefordert, er beschäftigt bei uns in Südtirol die meisten Frauen und zwar in Berufen, die kräftezehrend und energieaufwendig sind (Alten- und Krankenpfleger, Kindergärtnerinnen, LehrerInnen usw.). Seit Jänner 2011 sind alle Betriebe gesetzlich verpflichtet, die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zu erheben, wobei das Land besonders säumig ist. Obwohl nun ein ganzes Jahr vergangen ist, ist diesbezüglich wenig bis nichts geschehen. Das INAIL hat schon reagiert und bietet allen Betrieben Einsparungsmöglichkeiten. Mit der Zertifizierung „Gesunder Betrieb“ können bis zu 30 Prozent der Unfallversicherung je nach Art des Betriebes und seiner Größe eingespart werden. Die „Stiftung Vital“ hat sich in diesem Bereich stark gemacht und hilft auf Anfrage den Betrieben, eine solche Zertifizierung zu erwerben.
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ürzlich fand in Innsbruck ein informelles Treffen zwischen dem Präsidenten der Arbeiterkammer Tirol, Erwin Zangerle und dem Vorsitzenden des ASGB, Tony Tschenett und Priska Auer statt. Dabei ging es in erster Linie um die Schwierigkeiten und täglichen Probleme der Arbeitnehmer dies- und jenseits des Brenners, die sehr ähnlich gelagert sind.
Prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, geringere Entlohnung der Frauen für die gleiche Arbeit, Löhne und Gehälter, die immer mehr an Kaufkraft verlieren und von den Kollektivverträgen nicht mehr wettgemacht werden können, diese Probleme sind in Nord- und Südtirol ähnlich anzutreffen. Zur Sprache kamen auch der Brennerbasistunnel, die geringe Be-
steuerung des Bauernstandes in beiden Teilen Tirols, die aufgrund der Finanzengpässe in den Staatskassen sowohl von Zangerle als auch von den Vertretern des ASGB als nicht mehr tragbar erachtet wird. In Krisenzeiten muss jeder Bürger gemessen an seinen Möglichkeiten seinen Beitrag zur Sanierung der Haushalte leisten.
4. März - Europäischer Tag des arbeitsfreien Sonntages
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ie europäische Allianz des arbeitsfreien Sonntages rief alle ihre Mitglieder und Unterstützer zu Aktionen am 4. März auf. Die Südtiroler Allianz für einen freien Sonntag lud zu einer Pressekonferenz, bei der die Wichtigkeit des arbeitsfreien Sonntages unterstrichen wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass in Zeiten der Finanz- und Wirt-
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schaftskrise, in denen sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften zunehmend unter Druck geraten, der arbeitsfreie Sonntag ein klares und sichtbares Zeichen dafür ist, dass die Menschen und unsere Gesellschaft nicht ausschließlich von Arbeit und Wirtschaft abhängig sind. Was die Sonntagsöffnung der Geschäfte anbelangt vertritt der ASGB
seit jeher die Meinung, dass es reichen muss, wenn man an sechs Tagen in der Woche seine Einkäufe erledigen kann. Eine „Rund um die Uhr“ Öffnung braucht niemand und ist auch für die Mehrzahl unserer Kaufleute nicht finanzierbar. Der Sonntag nimmt im kulturellen Leben und in der Tradition der europäischen Bevölkerung zudem eine besondere Stellung ein. Seit jeher bestimmt der Sonntag als Ruhetag unseren Lebensrhythmus ermöglicht die Pflege der familiären Beziehungen, und garantiert kulturelle und gesellschaftliche Begegnung zwischen den Menschen. Die Sonntagsruhe ist, nach dem Standpunkt der Gewerkschaften, eine bedeutende Errungenschaft der menschlichen Gesellschaft und Kultur, die es zu wahren und zu verteidigen gilt. Arbeitsleistungen am Sonntag sind nur dort vertretbar, wo es gilt, Leben, Gesundheit der Bevölkerung oder er Befriedigung dringender gesellschaftlicher Bedürfnisse sicher zu stellen. Für jene Menschen, die derartige Arbeitsleistungen erbringen müssen sind ein entsprechender Ausgleich an zusammenhängender Freizeit und die volle Möglichkeit der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu garantieren.
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AKTUELL
ASGB-Führung trifft Präsidenten der Arbeiterkammer Tirol
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VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL
AKTUELL
Verbrauchertelegramm
I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914 e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it
Südtirol wird immer mehr vom Zug-Fernverkehr abgehängt
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bwohl Südtirol an einer sehr wichtigen Zugachse liegt, sind mit dem neuen Fahrplan wieder zahlreiche Zugfernverbindungen gestrichen worden. So sind Lecce, Mailand und München zukünftig schlechter erreichbar. Gerade in Zeiten wo die Kosten für die Autonutzung beträchtlich steigen, ist eine gute Zuganbindung in die großen
Ballungsräume erforderlich. Daher wäre es notwendig, sich dafür einzusetzen, dass die nötigen Zugverbindungen ausgebaut werden. Voraussetzung dafür ist, die Fehlsteuerung bei den Verkehrsprojekten, mit denen die notwendigen Milliarden in Großprojekte gepumpt werden, zu beenden. Hier sind die Verkehrspolitiker in der
Pflicht, um angemessene Zugverbindungen als elementare Funktionsmerkmale für Arbeitskräftemobilität und Anbindung des Wirtschaftsstandortes sicherzustellen. In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) befürchtet man auch negative Auswirkungen auf den Regionalverkehr. „Die weitere Einschränkung der nationalen und internationalen Zugverbindungen
führt dazu, dass verstärkt Regional- und Interregionalzüge genutzt werden. Dies ist gut für die Auslastung, jedoch sind zu Spitzenzeiten diese Züge schon heute oft übervoll,“ meint der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus. „Wir befürchten daher noch schlechtere Reisebedingungen für die vielen Pendler.“
Flexible Wohnkonzepte sparen Geld
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on der Kindheit bis ins hohe Alter stellt jeder Lebensabschnitt andere Anforderungen an das Wohnen. Flexible, barrierefreie Wohnkonzepte bieten einen maximalen Komfort für alle Bewohner. Geld sparen
kann man bereits bei den Stufen vor der Eingangstür: werden diese durch eine kurze, flache Rampe ersetzt, ist der Zugang zur Wohnung bequemer. Aber auch bei den Innentüren und Balkontüren kann man auf die lästigen
Stolperschwellen verzichten. Die Kinder können freier spielen, und auch
mit Rollstuhl oder Gehhilfe gibt es keine Probleme.
Die im neuen Informationsblatt zusammengefassten Tipps der VZS Tipps zeigen auf, wo und wie langfristig Geld gespart werden kann; dieses ist unter http://www.verbraucherzentrale.it/17v17d68795.html und bei der VZS in Papierform kostenlos erhältlich.
Verbraucherprobleme im Binnenmarkt zukünftig einfacher lösbar?
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m Jahr 2010 hatte jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt; Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für nicht geregelte Verbraucherstreitigkeiten auf 0,4 % des BIP der EU. Die EU-Kommission will hier Abhilfe schaffen: es
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soll gewährleistet werden, dass alle EU-Verbraucher ihre Probleme ohne Einschaltung eines Gerichts lösen können. Unabhängig von der Art der Ware oder Dienstleistung es geht oder dem Ort des Vertragsabschlusses im Binnenmarkt, möchte die Kommission eine EU-weite, einheitliche Online-Plattform schaffen,
mit der sich vertragliche Streitigkeiten innerhalb von 30 Tagen vollständig beilegen lassen. Außerdem soll durch die ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution, lies Außergerichtliche Streitbeilegung)
gewährleistet werden, dass für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen gute außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen.
Mehr zum Thema auf den Webseiten des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen http://www.euroconsumatori.org.
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VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL
Verbrauchertelegramm
I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914
IMMOBILIEN-KAUF
Angeld oder Reuegeld?
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iner der Punkte, der bei der Unterzeichnung eines Kaufvorvertrags immer wieder für Zweifel sorgt, sind die Anzahlungen. Es macht einen großen Unterschied, ob diese als Angeld (caparra confirmatoria) oder Reugeld (caparra penitenziale)
geleistet werden. Ein Angeld ist die Bestätigung der mit dem Vorvertrag eingegangenen Bindung; zieht sich der Käufer aus dem Vertrag zurück, verliert er diese Summe. Zieht sich hingegen der Verkäufer zurück, muss dieser dem Käufer das Doppelte des be-
zahlten Angelds erstatten. Außerdem kann vor Gericht auf Vertragserfüllung und weiteren Schadenersatz geklagt werden. Das Reugeld steht der erfüllen-
den Vertragspartei zu; bei einem solchen hier kann kein weiterer Schadenersatz oder die Vertragserfüllung mehr eingeklagt werden, wenn der Vertrag platzt.
Weitere Informationen zu den Immobilienverträgen finden sich unter http://www.verbraucherzentrale.it/17v17d26246.html.
1. JÄNNER 2012
Verbot der Käfighaltung von Legehennen in der EU
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it 1. Jänner 2012 ist es soweit, und das Verbot für die Käfighaltung von Legehennen greift in ganz Europa. Was ändert sich? Die bisherigen Käfige, die 550 cm² pro Henne vorsahen, dürfen nicht mehr verwendet werden. Ab 2012 sind in
der Europäischen Union nur noch ausgestaltete Käfige erlaubt, die ein höheres Platzangebot (750 cm² pro Tier) sowie Scharrbereich, Sitzstangen und Nester bieten. Doch die Umsetzung geht in einigen Mitgliedsstaaten, darunter Italien, offenbar nur
schleppend voran.Als VerbraucherInnen können wir uns bereits heute dafür entscheiden, Eier aus artgerechter Haltung zu essen. Dabei hilft der Erzeugercode, eine ZahlenBuchstaben-Kombination, die auf dem Ei ablesbar ist. Die erste Stelle des Codes
gibt Auskunft über das Haltungssystem: - Ziffer 0: biologische Haltung - Ziffer 1: Freilandhaltung - Ziffer 2: Bodenhaltung - Ziffer 3: Käfighaltung
BERICHT ÜBER FLUGGASTRECHTE
Anzahl der Beschwerden steigt um knapp 60 Prozent
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m 28. Oktober 2011 hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECCNet) den neuen Fluggastrechte-Report vorgestellt. Von den 71.292 EU-Bürgern, die sich im Jahr 2010 an das ECC-Net gewandt haben, berichteten 12.622 von einer Verletzung ihrer Rechte als Flugpassagiere; durchschnittlich konnte für die
Verbraucher ein Betrag von 509 Euro eingeholt werden. Dank der Vermittlungstätigkeit zwischen den Verbrauchern und den Fluggesellschaften durch die EVZ, konnte bei immerhin 31 Prozent der behandelten Fälle eine gütliche Einigung erzielt werden. Die Anzahl der vom ECC-Net bearbeiteten Fluggastrechte-Fälle ist im Jahr
2010 um 59 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (damals gab es nur knapp 8.000 Reklamationen); eine beeindruckende Zahl wenn man bedenkt, dass die Gesamtzahl der behandelten Reklamationen „nur“ um 27 Prozent angestiegen ist. Weitere Informationen zum Fluggastrechte-Bericht auf http://www.euroconsumatori.org.
Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol - Beilage zur Ausgabe Nr. 75/2, Zwölfmalgreinerstraße 2 Bozen, eingetragen beim Landesgericht Bozen unter Nr. 7/95, verantwortlicher Direktor: W. Andreaus
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Pensionsreform Monti 2011 Seit 01. Januar 2012 gelten neue Pensionsbestimmungen, die aufgrund der Sparmaßnahmen der Regierung Monti eingeführt worden sind. Hier die wichtigsten Neuerungen. Pensionsberechnung
Der Pensionsanteil ab 01. Januar 2012 wird ausschließlich nach dem Beitragssystem errechnet. Der Pensionsanteil bis 31. Dezember 2011 wird weiterhin nach den bis dahin geltenden Bestimmungen errechnet. Wer also bis 31. Dezember 1995 18 Versicherungsjahre nachweisen kann, erhält weiterhin seinen Pensionsanteil bis 31. Dezember 2011 nach dem Entlohnungssystem berechnet.
höhung laut ISTAT-Daten erfolgen (wahrscheinlich vier Monate). Ab dem Jahr 2019 soll die Anpassung an die Lebenserwartung laut ISTAT im Zweijahresrhythmus erfolgen. Für selbständige Frauen bzw. Frauen, die im Sonderfonds des NISF/INPS eingetragen sind (freie Mitarbeiterinnen) gilt folgendes Min-
Hanspeter Tratter, Direktor unseres Patronates befasst sich mit der Pensionsreform Monti
destlebensalter. Auch hier kommt die Erhöhung laut durchschnittlicher Lebenserwartung laut ISTAT im Jahr 2013 und 2016 dazu. Ab dem Jahr 2019 soll die Anpassung an die Lebenserwartung im Zweijahresrhythmus erfolgen. Für Männer in der Privatwirtschaft,
Pensionsvoraussetzungen
Für alle, die innerhalb 31.12. 2011 die Pensionsvoraussetzungen (Altersbzw. Dienstaltersrente) erreicht haben, greifen die bis dahin geltenden Bestimmungen. Sie müssen das entsprechende Rentenantrittsfenster abwarten und können dann in Pension gehen. Für alle, die ab dem 01.01.2012 die Pensionsvoraussetzungen erreichen, gelten keine Rentenantrittsfenster mehr. Die Rente läuft mit dem Monat nach Pensionsvoraussetzung an. Es wird zwischen zwei Rentenarten unterschieden: 1. Altersrente 2. vorzeitige Altersrente „pensione anticipata“
Altersrente
Für Frauen in der Privatwirtschaft gilt ein Mindestlebensalter, dass in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen wird. Hinzu kommt die Erhöhung des Pensionsantrittsalters laut ISTAT-Daten ab 2013 (bereits beschlossen drei Monate). 2016 sollte eine weitere Er-
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Lohnabhängige Frauen in der Privatwirtschaft Jahr
2012 2013 2014/2015 2016/2017 2018
Quelle: il sole 24 ore
Mindestlebensalter
62 Jahre 62 Jahre und 3 Monate (3 Monate Erhöhung laut ISTAT sind mitgerechnet) 63 Jahre und 9 Monate (3 Monate Erhöhung laut ISTAT sind mitgerechnet) 65 Jahre und 7 Monate (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen) 66 Jahre und 7 Monate (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen)
Selbständige Frauen Jahr
2012 2013 2014/2015 2016/2017 2018
Quelle: il sole 24 ore
Mindestlebensalter
63 Jahre und 6 Monate 63 Jahre und 9 Monate (3 Monate Erhöhung laut ISTAT sind mitgerechnet) 64 Jahre und 9 Monate (3 Monate Erhöhung laut ISTAT sind mitgerechnet) 66 Jahre und 1 Monat (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen) 66 Jahre und 7 Monate (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen)
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Selbständige, jene, die in der Sonderverwaltung des NISF/INPS für freie Mitarbeiter eingetragen sind, Männer und Frauen des öffentlichen Dienstes gilt folgendes Mindestlebensalter. Auch hier kommt die Erhöhung laut durchschnittlicher Lebenserwartung laut ISTAT im Jahr 2013 und 2016 dazu. Ab dem Jahr 2019 soll die Anpassung an die Lebenserwartung im Zweijahresrhythmus erfolgen. Das Mindestlebensalter für das An-
recht auf eine Altersrente soll ab 2018 für alle gleich sein. Das Gesetz sieht vor, dass das Mindestlebensalter spätestens ab 2021 nicht unter 67 liegen darf (derzeit 66).
Flexible Regelung des Rentenantrittes der Altersrente bis zum 70. Lebensjahr
Das Aufschieben des Rentenantrittes
Männer (Privat/Selbständig/Öffentlich) und Frauen im öffentlichen Dienst Jahr
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Quelle: il sole 24 ore
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Mindestlebensalter
66 Jahre
66 Jahre und 3 Monate (3 Monate Erhöhung laut ISTAT sind mitgerechnet) 66 Jahre und 7 Monate (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen)
bis zum 70. Lebensjahres soll gefördert werden. Die Umwandlungskoeffizienten für die Berechnung der Rente nach dem Beitragssystem werden neu ermittelt und werden bis zum 70. Lebensjahr ausgeweitet (derzeit bis zum 65. Lebensjahr), will also heißen: je höher das Lebensalter zum Zeitpunkt des Rentenantrittes, desto günstiger der Umwandlungskoeffizient.
Vorzeitige Altersrente – pensione anticipata, Ex-Dienstaltersrente
Für alle, die ab 01.01.2012 die Pensionsvoraussetzungen erreichen, gibt es keine Dienstaltersrente (40 Jahre unabhängig vom Lebensalter oder Quote) mehr. Die neue vorzeitige Rente unterscheidet nicht mehr zwischen lohnabhängiger oder selbständiger Tätigkeit, privat oder öffentlich. Auch hier kommt die Erhöhung laut durchschnittlicher Lebenserwartung laut ISTAT im Jahr 2013 und 2016 dazu. Ab dem Jahr 2019 soll die Anpas-
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Für Frauen gilt 41 Jahre und 1 Monat, wobei jedes Kalenderjahr um 1 Monat erhöht wird Jahr
2012 2013 Ab 2014 Quelle: il sole 24 ore
Beitragsjahre
41 Jahre und 1 Monat 41 Jahre und 5 Monate (die 3 Monate Erhöhung laut ISTAT sind hier mitgerechnet) 41 Jahre und 6 Monate (2016, 2019 kommt die Erhöhung laut ISTAT dazu)
Für Männer gilt 42 Jahre und 1 Monat, wobei jedes Kalenderjahr um 1 Monat erhöht wird Jahr
2012 2013 Ab 2014 Quelle: il sole 24 ore
Beitragsjahre
42 Jahre und 1 Monat 42 Jahre und 5 Monate (die 3 Monate Erhöhung laut ISTAT sind hier mitgerechnet) 42 Jahre und 6 Monate (2016, 2019 kommt die Erhöhung laut ISTAT dazu)
sung an die Lebenserwartung im Zweijahresrhythmus erfolgen.
Rentenabzug auf die vorzeitige Rente bei Fehlen eines Mindestlebensalters
Die vorzeitige Rente kann unabhängig vom Lebensalter beantragt werden. Wenn aber das Rentenantrittsalter unter 62 liegt, wird der Rentenbetrag gekürzt, um ein Prozent für das 60. und 61. Lebensjahr, um zwei Prozent für die restlichen fehlenden Lebensjahre. Beispiel: Rentenantritt mit 59, dann beträgt die monatliche Kürzung der Rente vier Prozent (das ganze Leben lang). Die Rentenkürzung bezieht sich auf den Rentenanteil, der bis 2011 angereift ist (also bei den Rentnern der nächsten Jahre auf den Anteil errechnet nach dem Entlohnungssystem).
Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer im Privatsektor der Jahrgänge 1951/1952
ArbeitnehmerInnen im Privatsektor, die innerhalb 31.12.2012 Pensions-
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voraussetzungen nach den alten Regelungen erreicht hätten (Quote oder Altersrente/Frauen), fallen in Sonderbestimmungen:
2012 60 Jahre alt und hat 36 Beitragsjahre (also Quote 96). Laut alter Regelung hätte er unter Einhaltung des Rentenantrittsfensters mit 01.07.2013 die Dienstaltersrente antreten können. Nach neuer Regelung geht er mit 01.07.2016 (also mit 64) in Altersrente. Beispiel 2: lohnabhängige Frau wird im Februar 2012 60 Jahre alt. Sie geht mit den generellen Bestimmungen in Altersrente (2015: 63 Jahre und 9 Monate), also mit 01.12.2015. Beispiel 3: lohnabhängige Frau wird im November 2012 60 Jahre alt. Sie geht mit der Sonderregelung, also mit 64 in Rente: 01.12.2016 (mit der generellen Regelung muss sie länger warten).
Sozialgeld
Für das Anrecht auf das Sozialgeld wird (neben den geltenden Einkommensgrenzen), das notwendige Lebensalter an die Lebenserwartung laut ISTAT ab 2013 angeglichen.
• alle, die innerhalb 31.12.2012 die Quote 96 erreicht hätten (also 61 und 35 Beitragsjahre oder 60 und 36 Beitragsjahre)
• alle lohnabhängigen Frauen, die innerhalb 31.12.2012 60 Jahre alt werden und mindestens 20 Versicherungsjahre nachweisen können. Für diese gibt es die Möglichkeit, mit 64 die Altersrente anzutreten, wenn dies vorteilhafter ist als die generelle Regelung. Beispiel 1: Arbeitnehmer wird im Juni
Sozialgeld Jahr
2012 2013 bis 2015 2016 bis 2017 2018
Schwerwiegende Tätigkeiten - „lavori usuranti“
Laut D.Lgs Nr. 67/2011 fallen unter anderem folgende Berufsgruppen in die schwerwiegenden Tätigkeiten:
• Arbeiter in Bergwerken, Gruben und Tunneln – mit vorwiegender Tätigkeit Untertage
• kontinuierliche Tätigkeiten bei hohen Temperaturen
• Taucherarbeiten
Mindestlebensalter
65 Jahre 65 Jahre und 3 Monate (die 3 Monate Erhöhung laut ISTAT sind hier mitgerechnet) 65 Jahre und 7 Monate (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen)
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angesucht werden, in dem die Pensionsvoraussetzungen erreicht werden.
• Arbeiten mit Asbest • Arbeiten auf engstem Raum unter Druckluft
Ausnahmeregelungen für vorzeitige Rente und Altersrente
• händische Arbeiten mit Glas und -produkten
• Turnusarbeit mit Nachtarbeit (mindestens sechs aufeinanderfolgende Stunden) mit einer Unterteilung von 64 – 71 Nächten im Jahr, 72 – 77 Nächten im Jahr und über 78 Nächten im Jahr.
• Fahrer von Personentransporten mit nicht weniger als neun Sitzplätzen Die Voraussetzung ist weiterhin:
• mindestens sieben Jahre schwerwiegende Tätigkeit (das Jahr der Pensionierung inbegriffen) in den letzten zehn Jahren vor Pensionierung, wer innerhalb 31.12.2017 die Pensionsvoraussetzungen erreicht.
• Mindestens die Hälfte des Arbeitslebens, wer ab 01.01.2018 die Pensionsvoraussetzungen erreicht.
Wichtig: der Antrag um Anerkennung der schwerwiegenden Tätigkeiten muss immer innerhalb 01. März des Jahres
• Alle, die die Pensionsvoraussetzungen innerhalb 31.12.2011 nach den bis dahin geltenden Regeln erreicht haben, sind von den Neuerungen nicht betroffen, auch wenn das Rentenantrittsfenster erst in den Zeitraum nach dem 01.01.2012 fällt. Frauen, die sich für die Option laut Art. 1, Abs. 9 des Ges. 243 vom 23.08.2004 entscheiden sind von den neuen Bestimmungen ausgeschlossen. Dies bedeutet: Bis 31.12.2015 haben Frau, die sich für die Berechnung des gesamten Rentenbetrages nach dem Beitragssystem entschieden haben, weiterhin die Möglichkeit, mit 57 und 35 Beitragsjahren als Lohnabhängige und 35 Beitragsjahren und 58 als Selbständige in Pension zu gehen. Für eine bestimmte Anzahl folgender Kategorien, die noch festgelegt werden muss, gelten auch weiterhin die alten Pensionsbestimmungen, auch wenn die Pensionsvoraussetzungen nach dem 1. Januar 2012 erreicht werden. • jene, die sich in staatlicher Mobilität befinden (laut Art. 4 und 24 , Ges.
•
223 vom 23.07.1991 und laut Art. 7, Abs. 6 und 7 des Ges. 223/991) wenn das Gewerkschaftsabkommen vor dem 04. Dezember 2011 abgeschlossen worden ist und die Betroffenen innerhalb der Mobilität die Pensionsvoraussetzungen erreichen. Jene, die innerhalb 04.12.2011 die Ermächtigung zur freiwilligen Weiterversicherung erhalten haben. Bestimmte Kategorien von Staatsbediensteten.
Blockierung der jährlichen Anpassung der Rente an die Lebenshaltungskosten
Die Anpassung an die Lebenshaltungskosten im Jahr 2012 steht nur monatlichen Bruttopensionen bis 1.405,05 Euro zu. Pensionen, die diesen Betrag übersteigen, erhalten keine Anpassung. Für 2013 muss erst entschieden werden.
INPDAP und ENPALS werden aufgehoben
Die Pensionsinstitute INPDAP und ENPALS werden dem NISF/INPS einverleibt. Die Sonderregelungen dieser Pensionsinstitute sollen aber weiterhin bestehen bleiben. Für nähere Informationen können die Mitarbeiter des Patronates SBR jederzeit kontaktiert werden.
Für schwerwiegende Tätigkeiten gelten folgende Voraussetzungen Jahr
64 – 71 Nächte/Jahr
2012
Quote 98 (62 und 36 BJ oder 63 und 35 BJ)
72 - 77 Nächte/Jahr
78 Nächte/Jahr
Quote 97 (61 und 36 BJ oder 61 und 35 BJ)
96 (60 und 36 Beitragsjahre oder 61 und 35 Beitragsjahre)
2013 bis 2015
Quote 99 und 3 Monate (63 und 3 Monate und 36 BJ oder 64 und 3 Monate und 35 BJ)
Quote 98 und 3 Monate (62 und 3 Monate und 36 BJ oder 63 und 3 Monate und 35 BJ)
Quote 97 und 3 Monate (61 und 3 Monate und 36 BJ oder 62 und 3 Monate und 35 BJ)
2016 bis 2018
Quote 99 und 7 Monate (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen)
Quote 98 und 7 Monate (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen)
Quote 97 und 7 Monate (die hier enthalten 4 Monate Anpassung an die Lebenserwartung sind noch zu bestätigen)
Quelle: il sole 24 ore
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THEMA
• Schiffsbau
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Aus den Gewerkschaften
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BANKEN SÜDTIROLER SPARKASSE AG
Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages von 20 Prozent. Es wird der bessere kollektive Arbeitsvertrag des Bankensektors angewandt.
• Schalteröffnungszeiten: von 8 bis 22 Uhr sofern ein Abkommen mit den Gewerkschaften getroffen wird, ansonsten von 8 bis 20 Uhr.
• Einfrieren der Dienstaltersvorrückungen für 18 Monaten und
• Einfrieren und Limitieren der Abfertigungsberechnung (Tfr) für drei Jahre auf Gehalt und Dienstaltersvorrückung und tabellarische Beträge.
A
m 19. Januar 2012 wurde in Rom zwischen ABI und den Nationalen Gewerkschaften ein Abkommen für die Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages unterzeichnet, mit einer Laufzeit vom 01. Juni 2012 bis 30. Juni 2014.
Lasten der Funktionäre der Bank. Der Fonds erlaubt es, in den nächsten Jahren 16.500 Jugendliche neu einzustellen, mit der Absicht, bis 2018 auf 25.000 aufzustocken. Diese Jugendlichen werden mit einem um 18 Prozent reduzierten Gehalt eingestellt, welches nach vier Jahren das nationale Grundgehalt erreichen wird. Die Aufnahmen sollen alle mit unbefristeten Arbeitsverträgen erfolgen.
Der neue Vertrag sieht folgendes vor:
• Eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 170 Euro, anzupassen an die tabellarischen Grundgehälter und Einstufungen. (soll der Inflationsausgleich sein).
• Das Einrichten eines Fonds, welcher stabile Beschäftigung schaffen soll. Die Einzahlungen von vier Prozent gehen ausschließlich zu
•
So überraschend der Abschluss des Nationalen Kollektivvertrages für den ASGB Banken gekommen ist, so mangelhaft fällt auch unsere Bewertung aus. Seit nun schon über zehn Jahren werden Belegschaften ausgehungert und im „Bankenkolosseum den Löwen zum Fraß vorgeworfen“. Wenn das wirklich das beste Ergebnis langer und zäher Verhandlungen ist, dann ist dies wohl der erste abgeschlossene Kollektivvertrag, der Möglichkeit von „insozum Nachteil der BedienChristian Trafoier, urcing“ aller ausgelasteten ausfällt. Sekretär gerten Dienste mit folRom hat es sich einfach ASGB-Banken, genden Kriterien: mit gemacht und weitere VerSparkasse vertraglichen 40 Wohandlungen an die territochenstunden und Gehaltsreduzie- rialen Zusatzergänzungsverträge) rungen bei den Standardgehältern „delegiert“.
I N DUSTR I E
Neuerung im Bereich Metallindustrie
I
m Nationale Arbeitskollektivvertrag vom 15. Oktober 2009 wurden zwei Erhöhungen bezüglich des Be-
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trages an einen Zusatzrentenfonds von Seiten des Arbeitgebers beschlossen. Mit 01.01.2012 wird dieser Beitrag von der-
zeit 1,2 auf 1,4 Prozent angehoben, wenn auch der Arbeitnehmer mindestens 1,4 Prozent in den Fonds einzahlt.
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Liebe Jugend im ASGB! Im vergangenen Jahr haben wir uns als ASGB - Jugend eingehend mit arbeitsrelevanten Problematiken junger ArbeitnehmerInnen beschäftigt. Unser wichtigste Aktion im Jahr 2011 war „Prekär ist nicht fair“. Dabei haben wir besonders auf die Probleme und Ungerechtigkeiten der A-typischen Arbeitsverhältnisse aufmerksam gemacht. Immer mehr Jugendliche arbeiten auch in Südtirol in prekären Beschäftigungsformen und müssen mit einem geringeren Einkommen und ohne soziale Sicherheiten auskommen. Außerdem sind die Folgen einer prekären Beschäftigung volkswirtschaftlich sehr bedenklich, denn eine längere Lebensplanung wird dadurch unmöglich gemacht, zu viele Unsicherheiten behindern eine freie Gestaltung der persönlichen Zukunft. Der Vorwurf, dass wir Jugendliche nicht von zu Hause ausziehen oder nicht an einer Familienplanung denken, hängt nun mal konkret mit der Sicherheit eines geregeltes Einkommen zusammen. Eigenständiges Wohnen und eine eigene Familie kann ich mir als Jugendlicher erst dann leisten, wenn ich einen halbwegs sicheren Arbeitsplatz habe. Nun ist die Problematik der prekären Arbeitsverhältnisse der Jugendlichen in aller Munde, sogar der Landeshauptmann hat kürzlich darauf hingewiesen und er sieht in der Schaffung von sicheren Arbeitsplätze für die Jugendlichen einen wichtigen politischen Auftrag. Damit haben wir eines unser größten Ziele erreicht, die Öffentlichkeit ist für dieses Thema sensibilisiert worden. Der rechtzeitigen Absicherung für das Alter galt im letzten Jahr unsere besondere Aufmerksamkeit. Im November haben wir darüber eine neue Aktion gestartet, das Motto lautete „Rette deine Rente“. Uns ist es ein großes Anliegen, junge Menschen über die
Notwendigkeit einer Zusatzrente zu informieren, da die staatliche Rente mit der Berechnung nach dem Beitragsystem immer niedriger ausfallen wird, so dass es für ein würdiges Leben im Alter darum geht, rechtzeitig vorzusorgen. An den verschiedenen Berufs- und Oberschulen halten wir regelmäßig Vorträge und Informationsstunden ab. Die SchülerInnen erhalten eingehende Informationen über ihre Rechte und Pflichten als zukünftige ArbeitnehmerInnen, können natürlich auch Fragen stellen und werden somit über einen positiven Berufseinstieg vorbereitet. Neulich hat uns sogar eine Mittelschule gerufen, in der Berufsfindungswoche einen Informationsaustausch abzuhalten. Das ist wirklich beispielgebend! Wir haben im Jahr 2011 auch viele Kontakte mit andere Jugendorganisationen in Südtirol geknüpft, um weitläufig und in einem Netzwerk die Interessen der jungen ArbeitnehmerInnen zu vertreten. Das Jahr 2012 ist aus politischer Sicht ein großes Umbruchjahr. Wir werden uns auch als Südtiroler mit vielen Veränderungen und Neuheiten auseinander setzen müssen. Die Regierung „Monti“ ist sicherlich eine sehr effiziente und technische Regierung, die Italien aus dem Schuldenberg herauszumanövrieren hat. Jedoch dürfen die Einsparungen nicht nur den ArbeitnehmerInnen aufgebürdet werden, die Verteilung der Lasten sollte viel gerechter vorgenommen werden. Sicherlich unterliegt der Arbeitsmarkt einem grundlegenden Wandel, Flexibilität und Mobilität werden zu wichtige Voraussetzungen für einen Wirtschaftswachstum. Jedoch sollte die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes nicht nur auf prekäre Arbeitsverhältnisse aufgebaut werden, denn instabile Erwerbstätigkeit ist ein Armutszeugnis für eine reiche Gesellschaft und widerspricht den ethnischen Grundsätzen einer Demokratie. Das Risiko besteht darin, dass die Jahrzehnte lang erkämpften Rechte
jugend@asgb.org
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der Lohnabhängigen wieder abgeschafft werden und der Mensch nur als Ressource, als ein Objekt gesehen wird und seine Bedürfnisse und gerechtfertigten Anliegen zurückgedrängt werden. Hingegen sollte jeder als selbstständiges Subjekt wahrgenommen werden und verdient eine moralisch legitimierte Umgangsweise. Wir werden bei unserer nächsten Vollversammlung sehr viel über Anliegen und Probleme junger Menschen zu diskutieren haben. Es handelt sich dabei um Themen über uns Jugendliche, die angegangen werden müssen und nicht beschönigt werden dürfen. Auch bei uns in
Südtirol schaut der Arbeitsmarkt bei weitem nicht so rosig aus, wie er oft beschrieben wird. Daher lade ich alle Schüler und Schülerinnen, Studenten und Studentinnen, jugendliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ganz herzlich zu unserer Vollversammlung ein, welche am 1. März mit Beginn 18 Uhr in unserem Sitz in der Bindergasse 30 in Bozen stattfindet. Auf euer zahlreiches Kommen freue ich mich als Vorsitzende der ASGB- Jugend besonders. Eure Yvonne Gabbia
3. VOLLVERSAMMLUNG DER ASGB-JUGEND Am Donnerstag, 1. März 2012 um 18 Uhr im ASGB Sitz Bozen
TAGESORDNUNG: t t t t t t
Begrüßung durch die Vorsitzende Tätigkeitsbericht 2011 Tätigkeitsprogramm 2012 Wahl des neuen Vorstandmitgliedes Allfälliges Abschluss mit gemütlichem Umtrunk im Keller
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ZUSAMMENGEFASST
DAS NEUE LEHRLINGSGESETZ Am 10. Oktober ist eine umfassende Reform der Lehrverhältnisse in Kraft getreten. Ausschlaggebend für diese Neuregelung ist die sogenannte Biagi-Reform von 2003, die zu Konflikten zwischen dem Zentralstaat und den Regionen geführt hat. Die Regionen und das Land Südtirol sind nämlich für die Berufsausbildung zuständig, das Arbeitsrecht und die Regelung der Lehrverhält-
nisse fallen hingegen in die Zuständigkeit des Zentralstaates. Der neue Einheitstext soll zu einer Vereinheitlichung der Lehre und zu einer stärkeren Verbreitung der Lehrverträge in Italien beitragen. In Südtirol wird die duale Ausbildung schon seit Jahrzehnten mit Erfolg praktiziert, dies soll nun auch im restlichen Italien verwirklicht werden.
Die staatliche Reform der Lehrverträge sieht aber auch Neuerungen für Südtirols zukünftige Lehrlinge vor. Bis 25. April hat die Provinz nun Zeit die Lehrlingsordnung den Neuerungen des italienischen Einheitstextes anzupassen. Änderungen gibt es vorallem in der Dauer der Berufsausbildung und im Höchstalter der Lehrlinge.
AUCH STUDENTEN KÖNNEN ARBEITSLOSENGELD MIT VERRINGERTEN VORAUSSETZUNGEN BEANTRAGEN Studenten, die im letzten Jahr neben ihrem Studium gearbeitet haben, können das Arbeitslosengeld ansuchen. Das Ansuchen kann von Jänner bis maximal 31. März 2012 im Patronat (Sozialer Beratungsring - SBR) des ASGB gemacht werden. Ansuchen können Studenten die mindestens 78 Tage im Jahr 2011 gearbeitet haben.
Die Leistung erfolgt für so viele Tage wie gearbeitet worden ist bis maximal 180 Tage. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man ein erstes Arbeitsverhältnis mindestens zwei Jahre vor der Antragstellung hatte. Bei diesem Ansuchen spielt die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt keine Rolle.
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RÜCKBLICK Die Italiens Regierungschef Monti erklärte zu Beginn seiner Amtszeit, dass die Jugend die große „verschwendete Ressource“ Italiens sei. Deshalb würde er seine Maßnahmenpakete zur Rettung Italiens gezielt auf die Bedürfnisse der Jungen Leute ausrichten. Nun ist seit seiner Antrittsrede einige Zeit vergangen, doch sein Versprechen den Jugendlichen gegenüber war großteils heiße Luft. Sein sogenanntes „Dekret zur Rettung Italiens“ hatte eine einschneidende Rentenreform, eine Immobiliensteuer, weniger Steuererleichterungen und möglicherweise eine Mehrwertsteuererhöhung zum Inhalt. Die Hauptlast zur Konsolidierung des Staatshaushaltes tragen damit die abhängig Beschäftigten und Konsumenten – und damit auch der Großteil der Jugendlichen. Montis neues Projekt ist die Arbeitsmarktreform. Da stört es ihn auch nicht zu erklären, dass Italiens Jugendliche flexibler werden müssen. Außerdem wären fixe Arbeitsplätze sowieso monoton. Dass die sogenannte Monotonie - sei es für Finanzierungen, sei es für Familienplanungen - Sicherheiten bietet, scheint Monti entgangen zu sein. Der nächste Fauxpas folgte wenige Tage später – diesmal allerdings von der Innenministerin Annamaria Cancellieri. Sie meinte, die Italiener würden einen festen Arbeitsplatz in der Nähe von Mami und Papi wollen, was angesichts der großen Mobilität, die die moderne Welt lebt, Wunschvorstellungen von gestern wären. Diese Aussagen zeugen von mangelnder sozialer Sensibilität von Seiten der Regierung Monti. Im Zuge der Arbeitsmarktreform will Monti auch den Artikel 18 des Arbeiterstatutes abschaffen. Dieser Artikel garantiert Arbeitnehmern in Betrieben mit über 15 Angestellten einen umfassenden Kündigungsschutz und macht ungerechtfertigte Kündigungen von Seiten der Betriebe fast unmöglich. Arbeitnehmer und Gewerkschaften wehren sich mit aller Härte gegen die Abschaffung des Artikel 18 des Arbeiterstatutes, weil gekündigte Arbeitnehmer in Italien schnell ins soziale Nichts fallen, da es in Italien nur eine rudimentäre Arbeitslosenhilfe gibt. Deshalb wären in Italien soziale Netze (Arbeitslosengeld, Um- und Weiterqualifizierung), für die Zeit, in der man keine Arbeit hat besonders reformbedürftig. Außerdem sollte die „Technokratenregierung“
von Monti Zeitverträge gesetzlich auf ein Minimum beschränken (z.B. Saisonarbeit), denn die momentane Situation führt zum Abdriften einer gesamten Generation ins Prekariat. Die Arbeitsmarktsituation in Südtirol sieht letzthin auch recht trüb aus. Landeshauptmann Luis Durnwalder meinte kürzlich, dass die Vollbeschäftigung in Südtirol gefährdet sei, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit liege über dem Durchschnitt. Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung für Arbeit, erklärte, dass im Jänner 9,1 Prozent mehr Personen arbeitslos gemeldet waren als im Vorjahr. Laut Sinn hätte man eine bessere Entwicklung erwartet. Das Thema prekäre Arbeitsverhältnisse ist längst auch schon in Südtirol angekommen. Laut Studie der Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt sind 68 Prozent der bis 24 jährigen Arbeitnehmer von atypischen Arbeitsverhältnissen betroffen. Die Folgen dieser Arbeitsmarktsituation für die Zukunft sind schwer vorhersehbar. Fakt ist jedenfalls, dass die Unsicherheit unter den Jugendlichen eine stark verringerte Geburtenrate generiert und Investitionen in Eigenheime nicht mehr getätigt werden können. All dies hat Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaftssituation des Landes. Dass öffentlich Bedienstete einen Großteil der prekär Beschäftigten ausmacht ist höchst alarmierend, denn der öffentliche Dienst sollte eigentlich vorbildlich gegenüber der Privatwirtschaft wirken.
jugend@asgb.org
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Arbeitsfähigkeit erhalten – Verantwortung für Betriebe und Chance für Arbeitnehmer
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nter diesem Motto stand eine Tagung der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, die in der Landeshauptstadt Linz stattfand und an der auf Einladung der AK die Fachsekretäre Friedl Oberlechner und Klaus Schier und die Vorstandsmitglieder Adalbert Tschenett und Maximilian Fink teilnahmen. Die Tagung war mit vier Referaten sehr informativ gestaltet.
Referat 1: Der demographische Wandel ist gestaltbar Referat 2: Daten und Fakten zur Invaliditätspension Referat 3: Arbeiten bis 60/65: Wie kann das gehen? „Aktuelle Daten aus dem Arbeitsklima- Index“ Referat 4: Arbeitsfähigkeit erhalten – Invalidität verhindern „Verantwortung für die Betriebe und Chancen für die Arbeitnehmer/-Innen“. Bei diesen Referaten wurde den Teilnehmern schnell klar,
dass Aufgrund der Anhebung des Pensionsalters, und des demografischen Wandels die nächsten Jahre und Jahrzehnte ein rasches Umdenken der Wirtschaft bezüglich Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitgeber /Arbeitnehmer) und der Integration von Frauen und älteren ArbeiterInnen vorgenommen werden muss. Es müssen Arbeitsplätze für ältere Menschen geschaffen, neue Schichtmodelle erarbeitet und Schulungen und Weiterbildungen so angeboten werden, damit diese auch für die älteren ArbeiterInnen von Nutzen sind. Ein Punkt der sehr häufig angesprochen wurde war jener, dass Arbeitsgruppen aus jungen und älteren Arbeitnehmern zusammengestellt werden sollten, damit die Jungen von der Erfahrung der Alten profitieren und die jüngeren Arbeitnehmer die schwereren Arbeiten erledigen sollten. Nach einstimmiger Meinung der Referenten kann nur so ein gesundes Arbeiten bis 60/65 Jahren erreicht werden. Auch hier in Südtirol werden die Arbeitgeber in den nächsten Jahren in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften in den Betrieben eine Neugestaltung der Arbeitsplätze vornehmen müssen und so auf die Rentenreform reagieren.
TRANSPORT & VERKEHR
Kollektivvertrag "autoferrotranvieri"
Bezüglich des nationalen Kollektivvertrages „autoferrotranvieri“, der bei den Betrieben SAD und SASA, aber auch bei kleineren Konzessionären des öffentlichen Nahverkehrs zur Anwendung kommt, konnten keine Fortschritte erreicht werden. Seit dem Regierungswechsel in Rom
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sind zwar einige Streiks mit guter Beteiligung auf nationaler Ebene abgehalten worden, jedoch ohne nennenswerte positiven Auswirkungen für einen längst fälligen Kollektivvertrag des öffentlichen Nahverkehrs. Erst vor kurzem wurden von den Vertretern der Arbeitgeberverbände
wieder Vorschläge bezüglich normativen Teil eingebracht, die nicht akzeptabel sind, ganz zu schweigen vom ökonomischen Teil. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass in nächster Zukunft mit einer Unterzeichnung des Abkommens nicht gerechnet werden kann.
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Aus den Gewerkschaften
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Aus den Gewerkschaften
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Ergebnisprämie der Firma SAD und SASA
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ei der Firma SASA ist eine paritätische Kommission für die Bewertung der beanstandeten Fälle bezüglich Prämie zuständig. Diese Bewertungen wurde nun zu Ende geführt und somit könnte die Prämie mit dem nächsten Monatsgehalt ausbezahlt werden. Bei der Firma SAD steht eine Einladung der paritätischen Kommission noch aus. Zudem muss erwähnt werden, dass dieser schon letztes
Jahr neue Kriterien für die Sektion Zug für die sofortige Anwendung vorgelegt worden sind. Die Kommissionsmitglieder haben, wohl wis-
send dass dies nicht in ihre Zuständigkeit fällt, diese neuen Kriterien nur mit der Zusage der Firmenleitung akzeptiert, dass im Jahr 2010 niemand davon betroffen ist. Für das Jahr 2011 sind die Gewerkschaften nicht mehr gewillt, diese Kriterien ohne Diskussion hinzunehmen, da die Ausarbeitung und Genehmigung der Kriterien für die Ergebnisprämie in den Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaften fällt.
WEISSES KREUZ
Verhandlungen über die Erneuerung der Ergebnisprämie angelaufen
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ei der Sitzung des Betriebsrates und der Betriebsleitung des Weißes Kreuzes am 16.11.2011 wurde darauf verwiesen, dass mit 31.12.2011 das Abkommen bezüglich der Ergebnisprämie verfällt. Es wurde vereinbart, dass in einer technischen Gruppe (erweiterte EGV) die Detailänderungen besprochen werden sollen. Bei der Sitzung am 16.12.2011 wurde der Vorschlag für die Erneuerung kurz vorgestellt. Die Abwicklung der Erneuerung des Abkommens soll in zwei Phasen erfolgen: 1) Erarbeitung der technischen Änderungen, individuelle Bewertung usw. mit den Vertretern der EGV.
2) Verhandlung des finanziellen Teiles und Unterschrift des Abkommens mit den Sozialpartnern. Gleichzeitig wurden die EGV Mitglieder aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung Änderungsvorschläge zu bringen. Aus diesem Grund werden der Betriebsrat Josef Gasser und der Sekretär Richard Goller in nächster Zukunft einige Sektionen besuchen um Vorschläge und Änderungen von Seiten der Angestellten bezüglich Ergebnisprämie einzuholen. Selbstverständlich können Vorschläge auch über e-Mail (rgoller@asgb.org) oder telefonisch (0471/308240) eingebracht werden.
ABKOMMEN SILBERNAGL
Betriebsabkommen und Vereinbarung für die Ergebnisprämie unterschrieben v.l.n.r. Richard Goller, Werner Schieder und Markus Silbernagl unterzeichnen das Abkommen
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m 02. Februar konnte am Sitz des ASGB in Bozen das Betriebsabkommen mit der Firma Silbernagl unterzeichnet werden. Das
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Abkommen wurde vom Arbeitsberater der Firma Silbernagl ausgearbeitet. Werner Schieder in der Funktion als gewählter Betriebsrat, Richard Goller als zuständiger Fachsekretär der Gewerkschaft Transport& Verkehr und der Betriebsleiter Markus Silbernagl haben die Verhandlungen geführt. Mit dem Ergebnis der Verhandlungen waren alle Beteiligten zufrieden. Der Fachsekretär des ASGB bekundet die Überzeugung, dass ein Abkommen wie im vorliegenden Fall
Nachahmung finden sollte. Markus Silbernagl, der Geschäftsführer des gleichnamigen Busunternehmens, verwies bei der Unterzeichnung des Abkommens, auf das wichtigste Kapital seines Unternehmens, seine Mitarbeiter. Schon deshalb war es ein Anliegen seinerseits, ein Betriebsabkommen zu erarbeiten, mit dem, alle zufrieden sein können. Zudem enthält das Abkommen auch die obligatorische Niederschrift bezüglich der zehn Prozent Besteuerung von Prämie, Zweisprachigkeitszulage usw. Gleichzeitig wurde auch das Abkommen für die Ergebnisprämie für das Jahr 2011 und 2012 mit unterzeichnet.
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Dienstleistungen des ASGB
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Steuern und Steuererklärung Welche Neuigkeiten kommen auf uns zu? Mit 2012 treten einige neue Bestimmungen für die Steuererklärungen in Kraft, auf die wir hier etwas näher eingehen: Ersatzsteuer bzw. Abgeltungssteuer auf Mieteinnahmen ab 2011
• Stempelsteuer für den Mietvertrag im Ausmaß von
Privatpersonen, welche Einkünfte aus der Vermietung von Wohngebäuden und diesbezüglichen Zubehöre beziehen, haben die Möglichkeit, die Mieteinkünfte einer Ersatzsteuer, die sogenannte „Cedolare secca“ zu unterwerfen.
Die Registrierung des Mietvertrages ersetzt jetzt auch die polizeiliche Meldung. Wird die begünstigte Besteuerung angewandt, kann keine Mietanpassung vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung muss dem Mieter schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Die Mietverträge müssen auch weiterhin registriert werden, allerdings nur mit einmaliger Fixgebühr. Zu beachten ist, dass im Falle der Anwendung der Ersatzsteuer die jährliche Anpassung der Miete an die Inflation ausgeschlossen ist. Eigentümer, welche einen Mietvertrag registrieren müssen oder einen neuen Vertrag unterzeichnen, sollten sich vor Registrierung informieren, welche Besteuerung für sie vorteilhafter ist: die Ersatzbesteuerung (und der Nichtbezahlung der Registersteuer) oder die traditionelle Besteuerung der Mieteinnahmen (und somit für die Bezahlung der Registersteuer). Im Allgemeinen und vereinfacht kann man feststellen, dass sich für Steuerzahler, welche ein Gesamteinkommen von über 28.000 Euro aufweisen, sich die Anwendung der Ersatzsteuer auf die Mieteinkünfte auszahlt. Welche Be-
So funktioniert die Begünstigung Die Besteuerung erfolgt als Ersatzsteuer in Höhe von 21 Prozent der Jahresmiete. Für konventionierte Mietverträge in bestimmten Gemeinden beträgt sie 19 Prozent. Die Ersatzsteuer ersetzt folgende Abgaben:
• • • • • •
Einkommenssteuer Irpef regionalen Steuerzuschlag Gemeindesteuerzuschlag Registersteuer bei der Erstregistrierung des Vertrages im Ausmaß von zwei Prozent jährliche Registersteuer im Ausmaß von zwei Prozent Registersteuer für Verlängerungen und Auflösungen des Mietvertrages
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14,62 Euro pro 100 Zeilen
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Dienstleistungen des ASGB
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steuerung in einzelnen Fällen günstiger ist, hängt dann von verschiedenen Faktoren ab und muss genau berechnet werden.
Steuerabsetzbetrag 36 Prozent bei Renovierung von Wohnungen
Weiterhin aufrecht bleibt der Höchstbetrag von 48.000 Euro pro Immobilie; die Zahlung der Rechnungen muss anhand Bank- oder Postüberweisung erfolgen, auf dem folgende Angaben enthalten sein müssen: • Grund der Überweisung: „interventi di recupero del patrimonio edilizio; legge n. 449/1997; • Steuernummer des Interessierten; • steuerliche Daten des Subjekts, welches die Arbeiten ausführt; Wichtig ist auch, dass die Rechnungen und die entsprechenden Überweisungen auf jene Person ausgestellt sind, die die Abschreibung vornehmen will. Neu ist, dass seit dem 14. Mai 2011 keine Mitteilung mehr an das „Centro Operativo di Pescara“ notwendig ist. Ebenso neu ist, dass bei Verkauf der Immobilie im Kaufvertrag eine Klausel eingefügt werden kann, dass die Abschreibung weiterhin vom alten Besitzer in Anspruch genommen werden kann und nicht automatisch an den Käufer übergeht. Schließlich wurde noch neu eingeführt, dass bei der Steuererklärung die Katasterdaten der entsprechenden Immobilie, an der die Arbeiten durchgeführt wurden, eingetragen werden müssen.
Steuerabsetzbetrag 55 Prozent für energetische Sanierung
Dieser wurde vorläufig für das laufende Jahr 2012 verlängert. Ab 1. Jänner 2013 können energetische Sanierungen nur mehr zu 36 Prozent abgeschrieben werden mit den entsprechenden Auflagen für diese Abschreibungsmöglichkeiten. Noch nicht abgeschlossene Arbeiten – Mitteilung an die Agentur. Weiterhin aufrecht ist die Bestimmung, dass dass bei der Abschreibung der 55 Prozent, die übers Jahr hinausgehen, und noch nicht abgeschlossen wurden, innerhalb Ende März eine Mitteilung an die Agentur der Einnahmen gemacht werden muss, dass die Arbeiten über mehrere Steuerperioden gehen. Wer also im Jahr 2011 mit Arbeiten zur energetischen Sanierung begonnen, und noch nicht abgeschlossen hat, kann sich an eines unserer Büros wenden, um diese Mitteilung an die Agentur zu verfassen.
2.633 Euro pro Jahr. Diese Regelung war aber nur auf Studenten im Inland beschränkt. Parteien und Verbände sowie der ASGB haben sich dafür eingesetzt, diese Steuerbegünstigung auch auf Studenten im EU-Raum auszudehnen. Ab dem Steuerjahr 2012 soll die Steuerbegünstigung nun auch für Studenten im Ausland gelten. Diese Regelung kommt besonders den Eltern von Südtiroler Studenten zugute, da diese häufig in Österreich oder Deutschland studieren und bisher die steuerliche Begünstigung nicht in Anspruch nehmen konnten.
Regionale Zusatzsteuer IRPEF
In der Region Trentino Südtirol gelten diesbezüglich besondere Bestimmungen: Ab der Steuerperiode 2011 sind jene Personen befreit, die ein steuerpflichtiges Einkommen unter 15.000 Euro haben. Jene Personen, die ein steuerpflichtiges Einkommen bis einschließlich 70.000 Euro und in steuerlicher Hinsicht zu Lasten lebende Kinder haben, steht ein Steuerabzug in Höhe von 252 Euro pro Kind zu und zwar im Verhältnis zum Prozentsatz, zu welchem das Kind zu Lasen ist. Der Steuersatz des Regionalzuschlages beträgt 1,23 Prozent.
Ersatzsteuer auf Produktivitätsprämie
Für die im Laufe des Jahres 2011 ausbezahlten Produktivitätsprämien ist eine Ersatzsteuer von zehn Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro brutto vorgesehen und zwar bei einem lohnabhängigen Einkommen von max. 40.000 Euro brutto im Jahr 2010. Wurde die günstigere Besteuerung nicht angewandt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, dies anhand des Mod. 730 richtig zu stellen und damit ein entsprechendes Steuerguthaben zu erzielen.
IMU – die neue ICI
Im Jahr 2008 wurde die Liegenschaftssteuer ICI auf Erstwohnungen abgeschafft. Mit der ab 2012 geltenden Gemeindesteuer IMU wird nun auch wieder für Erstwohnungen eine neu gestaltete Liegenschaftssteuer eingeführt, die IMU. Die Berechnung Maßgeblich ist wie bisher bei der ICI der Katasterwert. Diese Bemessungsgrundlage wird zunächst um weitere fünf Prozent aufgewertet und anschließend dieser erhöhte Katasterwert (bei Wohnungen A/2, A/3 und Garagen bzw. Keller C/2, C/6 und C/7) mit dem Koeffizienten von 160 multipliziert (statt mit 100 wie bei der alten ICI!).
Mieten für Studenten im Ausland
Seit 2007 gab es die Möglichkeit, die Kosten für die Unterkunft von Studenten anlässlich der Steuererklärung abzuschreiben und zwar bis zu einem Höchstbetrag von
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Hebesätze Die Höhe der zu zahlenden Abgabe errechnet sich anschließend aus dem so gewonnenen Wert multipliziert mit dem entsprechenden Hebesatz, der vom Staat für Erst-
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wohnungen bei 4 Promille und mit 7,6 Promille für Zweitwohnungen festgelegt wurde. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, den Hebesatz bei Erstwohnungen um zwei Promille und bei Zweitwohnungen um drei Promille zu heben oder zu senken. Freibeträge Für die Hauptwohnung und deren Zubehör kommt wieder ein Freibetrag zur Anwendung. Dieser Freibetrag beträgt 200 Euro; für jedes Kind, (bis maximal acht Kinder d.h. maximal weitere 400Euro) welches sich in der Hauptwohnung ständig aufhält, darin meldeamtlich eingetragen ist und unter 26 Jahre alt ist, wird der Freibetrag um 50 Euro erhöht. Der Freibetrag kann von der Gemeinde bis zur Deckung der geschuldeten Steuer erhöht werden. Außerdem liegt es wiederum an den Gemeinden, die Wohnung der Senioren bzw. Menschen mit Behinderung mit Wohnsitz in Altersoder Pflegeheim der Hauptwohnung gleich zu stellen.
Abschreibung 20 Prozent
Die Abschreibung für den Ankauf von Kühlschränken, Kühltruhen, und Kombi-Geräte der Energieklasse A+ sowie von Hochleistungsmotoren ist nicht mehr verlängert worden. Diese Abschreibungsmöglichkeit ist im Jahr 2008 eingeführt worden, um den Verkauf von neuen Geräten anzukurbeln, damit der Energieverbrauch reduziert wird. Für das Jahr 2011 ist diese Möglichkeit nicht mehr erneuert worden.
Automatisierte Ratenzahlung INPDAP-Rentner:
Die Sicherheitsklausel („clausola di salvaguardia“) bei den INPDAP-Rentnern, deren Steuererklärung eine hohe Steuerschuld aufweist, greift auch heuer automatisch. Die Ratenzahlung wird aufgrund einer staatlichen Verordnung vorgenommen, die besagt, dass dem Rentner ein gewisser Mindestbetrag (doppelte des Lebensminimums) bleiben muss. Wer mit dieser Ratenzahlung nicht einverstanden ist und die gesamte Rentenrate für die Begleichung der Steuerschuld heranziehen möchte, muss beim Abfassen der Steuererklärung ein Formular unterschreiben. Wir leiten dies dann an die INPDAP weiter. CUD Kinder: Falls die Kinder im Jahr 2011 gearbeitet haben ist es wichtig deren CUD, bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.
Öffnungszeiten Steuererklärung:
Änderungen zum Vorjahr sind hervorgehoben - Bozen: Mo-Fr: 8.30-12.00 14.00 – 17.00 Uhr neu: Montag von 19.00 - 21.00 Uhr immer ohne Voranmeldung
TERMINE für das Modell 730:
• 29. Februar 2012 Innerhalb diesen Datums sind die Arbeitgeber und Renteninstitute verpflichtet, den Beschäftigten bzw. Rentnern das Modell CUD 2012 auszuhändigen;
• Mitte März bis 31. Mai 2012 Abfassen der Steuererklärungen in den ASGB-Büros und vor Ort in den Betrieben;
• Juli 2012 (August für die Rentner) Beginn der Verrechnung der Steuerschuld, bzw. des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen, bzw. Rente;
• September 2012 Abänderung bzw. Streichung der Vorauszahlung für November 2012;
• Oktober 2012 Mitteilung von eventuellen zusätzlichen abziehbaren Spesen für die Abfassung einer Richtigstellung des Mod. 730;
• November 2012 Verrechnung des November-Akkontos auf Gehalt bzw. Rente.
Nr. 2-3/2012
- Schlanders: Mo-Fr: 8.30-12.00 und von 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag Nachmittag geschlossen immer ohne Voranmeldung - Bruneck: Mo-Fr: 8.30 – 12.00 und von 13.30 – 18.00 Uhr Sa 8.30 – 10.30 Uhr immer ohne Voranmeldung - Brixen: Mo-Fr: 8.30 – 12.30 14.00 – 18.00 Uhr Voranmeldung möglich (0472 834 515) - Sterzing: Di und Do: 9.00 – 13.00 und von 14.00 – 17.30 Uhr Mi 14.00 – 17.30 Uhr ausschließlich auf Voranmeldung (0472 834515 oder 0472 765040) - Meran: Mo – Do: 08.00 – 12.00 und von 14.00 – 18.00 Uhr Fr: 08.00 – 12.00 Uhr Freitag Nachmittag geschlossen ohne Voranmeldung
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MOD. 730/2012
Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung • • • • • • • • •
Mitgliedsausweis Mod. 730/11, bzw. Unico 2011 Mod. CUD 2012 Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2011 Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2012 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder Medikamente: es muss auf dem Kassenbeleg Art und Anzahl des Medikamentes und die Steuernummer des Patienten angeführt werden. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden! Im Jahr 2011 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes Massagen, Physiotherapie, o.ä mit Verschreibung des Haus- bzw. Facharztes Im Jahr 2011 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung Im Jahr 2011 bezahlte Prämien für Lebens- und Unfallversicherung (keine Krankenversicherung!) Freiwillige Weiterversicherung für die Rente Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente Mietvertrag laut Gesetz 431/98 Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (nur für Italien) Begräbnisspesen 2011 Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2011 (nur „ex“-Ehepartner, nicht Kinder) Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2011 Tierarztspesen betreffend Haustiere Spenden Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent): Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 Prozent) Spesen für Kinderkrippe 2011 (nicht Kindergartenbeitrag!) Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF-Saldo 2010 und IRPEF-Akonti 2011 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank) Einzahlungsbestätigung Mod. F 24 für die Einzahlung der „Cedolare Secca“ , Acconti und/oder Saldo Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw. Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder Spesen für pflegebedürftige Menschen (Rechnung oder Quittung des Pflegepersonals oder -organisation), Bestätigung Arzt über Pflegebedürftigkeit Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren für zu Lasten lebende Familienmitglieder
• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros.
Zehn Prozent Besteuerung für produktivitätbezogene Entlohnung im Jahr 2012
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uch für das Jahr 2012 haben die Sozialpartner in Südtirol die territorialen Abkommen unterzeichnet, mit welchen für produk-
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tivitätbezogene Entlohnung die verringerte Einkommenssteuer von zehn Prozent zu entrichten ist. Arbeitnehmer, die im Privatsektor
beschäftigt sind und im Jahr 2012 Zahlungen für Überstunden, Nacht-, Feiertags-, Turnusarbeit oder Produktionsprämien erhal-
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ten, können somit einen geringeren Steuersatz geltend machen. Dieser verringerte Steuersatz wird bereits vom Betrieb mit dem Monatslohn
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berechnet. Die Obergrenze für die Anwendung des Steuersatzes von zehn Prozent beträgt 6.000 Euro; weiters darf das steuerpflichtige
Einkommen vom Jahr 2011 nicht über 40.000 Euro betragen. Weitere Informationen erteilen die ASGBBüros.
Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2011 Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2011 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz (innerhalb der Region) gefahren sind und dabei 1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste verkehren;
2. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen; 3. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 7 Km vom Wohnort entfernt ist;
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
Pro Kilometer ca. 0,0389 Euro.
Einreichetermin
• der Beitrag unter 150 Euro liegt; • der Betrieb einen anderen Fahrtenzuschuss bezahlt;
• der Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt;
• Anrecht auf kostenlose Benutzung
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eines Linienverkehrsmittel besteht.
Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt innerhalb 2. April 2012 beim Amt für Personennahverkehr, Crispistraße 10, Landhaus 3 B, 39100 Bozen, einzureichen.
NEU
Die 14,62 Euro für die Stempelmarke werden vom Beitrag verrechnet, müssen also nicht mehr dem Gesuch beigegeben werden. Ab heuer können die Gesuche auch Online eingereicht werden. Es muss eine Ablichtung des Personalausweises dem Gesuch beigelegt werden. Für weitere Informationen und Hilfestellungen wendet euch an unsere Büros.
Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung
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ines der vorrangigen Ziele der Regierung Monti ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. So kann die Agentur der Einnahmen seit dem 1. Jänner 2012 Einsicht in sämtliche Geschäftsvorfälle der Banken nehmen. Bei suspekten Behebungen oder Einlagen können Nachforschungen über die Herkunft der
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Beträge angestrengt werden. In diesem Zusammenhang könnten auch Konten von Arbeitnehmern und Rentnern kontrolliert werden. Dabei geht es vor allem um monatliche Schwarzzahlungen, die in vielen Bereichen leider zur Normalität gehören. Auch bisher wirkten sich Zahlungen außerhalb des Lohnstreifens
in vielerlei Hinsicht bereits negativ auf die Arbeitnehmer aus. So werden diese Zahlungen bei der Berechnung verschiedener Lohnelemente nicht berücksichtigt, bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall nicht miteinbezogen sowie bei der Berechnung der Arbeitslosenunterstützung außer Acht gelassen. Ein wesentlicher
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Nachteil ist jedoch, dass diese Gelder für die Berechnung der Rente und eventuellen Zusatzrente nicht zählen. Es ist also in jeder Hinsicht davon abzuraten, Schwarzgelder zu kassieren, da jetzt zu den persönlichen Nachteilen in Bezug auf Arbeitsund Sozialrecht, der direkte finanzielle Schaden dazukommt, wenn die Verwaltung die Nachbesteuerung der erhaltenen Gelder mit Strafen und Zinsen vornimmt. In diesem Zusammenhang müssen auch die Mietzahlungen erwähnt werden. Dort gibt es bereits sein einigen Jahren eine verstärkte Kontrolle um Schwarzzahlungen zu unterbinden. Es wird die Verhältnismäßigkeit der Miete zur Größe und Beschaffenheit der Wohnung ermittelt und wenn eine große Diskre-
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panz besteht, automatisch kontrolliert. Aufgrund der vereinfachten Einsichtnahme in die Konten von
Mieter und Vermieter können diese Kontrollen nun noch gezielter durchgeführt werden.
FRAGE & ANTWORT In dieser Ausgabe beschäftigt sich der Leiter unserer Dienstleistungsgesellschaft DGA, Christian Egger, mit den Steuerfreibeträgen für Kinder im Falle von Scheidung oder Trennung oder wenn ein Elternteil allein erziehend ist.
Ich habe mich von meiner Frau letztes Jahr getrennt. Das Trennungsurteil wurde am 30.Mai unterschrieben. Wir haben zwei Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren. Wie gebe ich die Freibeträge für zu Lasten lebende Kinder bei der heurigen Steuerklärung an? In Ihrem Falle muss man die Situation für 2011 in zwei getrennten Abschnitten betrachten. Bis zum 30. Mai 2011 gilt die Regelung, dass die Freibeträge generell je zur Hälfte genossen werden. Nur jener Elternteil, welcher das höhere Einkommen aufweist, kann 100 Prozent beanspruchen. Ab Juni 2011 sind die Freibeträge laut Trennungsurteil anzuwenden: Die gesetzliche Regelung geht dahin, dass die Freibeträge dem Sorgerecht folgen. Das bedeutet, dass bei gemeinsamen Sorgerecht (meist der Fall) die Freibeträge auch aufgeteilt werden müssen. Wird das Sorgerecht nur einem Elternteil zugesprochen, so hat dieser Elternteil Anrecht auf 100 Prozent der Freibeträge, unabhängig davon ob der andere Elternteil Alimente für die Kinder zahlt oder nicht. Sollten bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteiles die Freibeträge trotzdem aufgeteilt werden, so muss dies explizit im Trennungsurteil angegeben werden. Ich bin Alleinerzieherin und gebe deshalb die zu Lasten lebenden Kinder immer zu 100 Prozent an. Nun habe ich von der Agentur der Einnahmen einen Bescheid be-
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kommen, in dem mir 50 Prozent aberkannt werden, da der Vater der Kinder auch 50 Prozent beansprucht hat. Muss ich den Bescheid zahlen? In steuerlicher Hinsicht ist die Bezeichnung Alleinerzieher/in nur dann zulässig, wenn der andere Elternteil fehlt. Das trifft zu bei Ableben des anderen Elternteiles, bei Nicht-Anerkennung des Kindes oder bei Wiederaberkennung des Kindes aufgrund eines Gerichtsurteil. In allen anderen Fällen gilt die 50/50 Regelung. Es ist nicht relevant, ob der andere Elternteil mit Ihnen verheiratet ist oder nicht oder ob er für den Unterhalt der Kinder in finanzieller Hinsicht aufkommt oder nicht. Wir sind getrennt und im Trennungsurteil wurde mir das alleinige Sorgerecht für die Kinder zugewiesen. Ich habe ein Jahresbruttoeinkommen von 7.600 Euro. Wie sieht es bei mir mit den Freibeträgen aus? Ihr Einkommen ist unter der Grenze für die Anwendung der Steuerfreibeträge für die Kinder. In diesem Falle greift eine Ausnahmeregelung: Der andere Elternteil kann die Kinder zu 100 Prozent zu Lasten erklären, muss Ihnen aber anschließend den Betrag der Freibeträge auszahlen. Diese Regelung wurde eingeführt, damit im Falle von Trennung die Freibeträge nicht verloren gehen.
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Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen für das Jahr 2011 – NICHT VERGESSEN Innerhalb 31. März 2012 einreichen Wir erinnern daran, dass das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen für das Jahr 2011 innerhalb 31. März 2012 gestellt werden muss. Mitzubringen sind:
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Auszug der Arbeitszeiten 2011 gültige Identitätskarte und Steuernummer IBAN-Nummer der Bankverbindung EU-Bürger: Mod. U1 (E301), ausgefüllt vom zuständigen Institut betreffend des jeweiligen Wohnortes Nicht-EU-Bürger: Fotokopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung Nicht-EU-Bürger: vollständige Kopie des Reisepasses
Wenn gleichzeitig die Familienzulage beantragt wird:
• Einkommenserklärungen der letzten zwei Jahre
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft Innerhalb 31. März 2012 ansuchen Auch um das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld für das Jahr 2011 muss innerhalb 31. März 2012 angesucht werden. Mitzubringen sind:
• • • •
gültige Identitätskarte gültige Steuernummer IBAN-Nummer der Bankverbindung Nicht-EU-Bürger: Fotokopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung
selbstverständlich sind Ihnen die Mitarbeiter des Patronates SBR bei den Ansuchen gerne behilflich. BÜRO NEUMARKT
Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen Wir teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist. Die ASGB-Mitglieder sind gebeten, rechtzeitig telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit Wartezeiten vermieden werden können. Die Anmeldungen werden ab 9. März immer Freitags von 14:30 bis 17:30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegengenommen.
Öffnungszeiten abgeändert
Die Öffnungszeiten des ASGB-Büros Neumarkt wurden wie folgt abgeändert: Mittwoch, von 8:00 bis 12:00 Uhr Freitag, von 8:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr
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ASGB-Neumarkt Strasse der alten Gründungen 8 Tel. und Fax 0471812857
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ASGB 5-Tages-Busreise nach Kroatien (Insel KRK, Mali Losinji, Veli Losinji und Plitvicer Seen)
40% Schwarz
Reisetermin: 20. April – 24. April 2012 Liebes Mitglied, gemeinsam mit Eurotours schreiben wir eine 5-Tages-Busreise nach Kroatien aus. (Insel KRK, Mali Losinji, Veli Losinji und Plitvicer Seen)
• 1x Ganztagesausflug „KRK“ inklusive
Meldeschluss: 15. März 2012
• 1x Ganztagesausflug „Plitvicer Seen“
Mittagessen und Schifffahrt
• 1x Ganztagesausflug „Mali Losinj und Veli Losinj“ inkl. Mittagessen inklusive Mittagessen
(Detalliertes Programm liegt in allen ASGB-Büros auf) Preise (pro Person) Eurotours-Leistungspaket
• im Doppelzimmer • Fahrt im Komfortreisebus • • • • •
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inkl. aller Mauten und Gebühren Freundlicher und erfahrener Busfahrer Freundliche erfahrene Reiseleitung vor Ort im Rahmen der Ausflüge 4x Übernachtung im schönen Mittelklassehotel auf der Insel Krk 4x reichhaltiges Frühstücksbuffet 4x ausgezeichnetes Abendessen im Rahmen der Halbpension
€ 299
• im Einzelzimmer € 329 (nur beschränkt verfügbar) Mindestteilnehmer: 30 Personen – Abfahrt in Bozen vor Hotel Alpi nähe Busbahnhof, zuvor Zusteigemöglichkeit entlang der Strecke Wipptal/Eisacktal, danach noch bei den Autobahnmautstellen Bozen-Süd und Neumarkt. Die Abfahrtszeit ist noch offen.
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Tagesfahrt nach Verona und Vestenanova ASGB
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ir besichtigen in zwei Stunden die Hauptsehenswürdigkeiten von Verona und fahren anschließend nach Vestenanova, wo wir uns im Gasthof-Restaurant Zoccante mit einem 5-GängeMenü verwöhnen lassen. Am Nachmittag kehren wir in der Ölmühle Salvagno ein, wo man uns mit einem Willkommenstrunk und Häppchen empfangen wird und wo jeder, wenn er will, erstklassiges Olivenöl kaufen kann.
• Mittwoch, den 11. April 2012 für unsere Mitglieder der Bezirke Bozen-Neumarkt-Meran-Schlanders.
• Donnerstag, den 12. April 2012 für unsere Mitglieder der Bezirke Brixen-Sterzing.
Kostenbeitrag: 40,00 € pro Kopf für Mitglieder u. deren Familienangehörige. Im Preis inbegriffen sind die Fahrt, das Mittagessen mit Getränken und die Einkehr in die Ölmühle. 40% Schwarz
Anmeldung und Barzahlung in unseren Bezirksbüros. Die Schlanderser erledigen die Anmeldung und Zahlung bei unserem Vorstandsmitglied Erwin Steiner, Tel. 0473/ 730 374. Die Flugblätter mit Abfahrtszeiten u.a.m. liegen in allen ASGB-Büros auf. Meldeschluss ist der 6. April 2012 Die Fahrt findet statt, wenn sich für die jeweiligen zwei Bezirke mindestens 40 Teilnehmer melden.
R E N T N E R E I S A C K TA L
Die Patientenverfügung „Wenn Maßnahmen aber nur das Leiden und den Sterbeprozess verlängern, stellt sich die Frage, ob die sonst so segenreichen Errungenschaften der modernen Medizin noch im Interesse des Patienten sind...“ (aus der Broschüre Patientenverfügung vom Landesethikkomitee) Vortrag von Frau Martha von Wohlgemuth Hospizbewegung Brixen Donnerstag den 15. März 2012 um 15.00 Uhr im Restaurant „Dolomiten“ in Brixen, Vittorio Veneto Str. 33 (beim ASGB Bezirksbüro)
Anmeldung zum Vortrag im Bezirksbüro Brixen bis 10. März 2012 Tel.: 0472/834515
Ältestes ASGB-Gewerkschaftsmitglied feierte seinen 101. jährigen Geburtstag
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m 15. Jänner 2012 feierte Richard Staffler seinen 101. Geburtstag. Zu diesem Anlass besuchten ihn der Obmann der Rentnergewerkschaft, Adolf Buratti und die Vize-Obfrau Wilhelmine Tschenett in Gossensass, wo der Jubilar beheimatet ist. Strahlend und in geistiger Frische empfing er
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die Gratulanten aufs Herzlichste und freute sich über das mitgebrachte Präsent. Er wusste auch diesmal wieder gar einiges Interessante aus seinem Leben zu erzählen. Die Gratulanten bedankten sich dafür und wünschten ihm weiterhin Gesundheit und noch eine gute Zeit. 27
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ASGB Meine Gewerkschaft
FRÜHWARNUNG Ich kann dir das nicht sagen, den ASGB musst du fragen!
mediamacs.it
Spieglein, Spieglein an der Wand, wieviel Rente krieg ich auf die Hand?
Lass rrechtzeitig Lass echtzeitig ddeine eine V VERSICHERUNGSJAHRE ERSICHERUNGSJAHRE Arbeit war üüberprüfen, berprüfen, ddamit amit ddeine eine A rbeit nnicht icht umsonst umsonst w ar uund nd ddeine eine R RENTE ENTE nnicht icht ggekürzt ekürzt w wird. ird.
W IR M ACHEN D AS! WIR MACHEN DAS! Landesleitung Bozen Bindergasse 30 I-39100 Bozen TTel. el. 0471 308200 Fax 0471 308201 Inter net: www .asgb.org Internet: www.asgb.org e-mail: info@asgb.org
Brixen Vittorio Veneto-Straße Veneto-Straße 33 TTel. el. 0472 834515 Fax 0472 834220 e-mail: brixen@asgb.org
Bruneck St. Lorenzner-Straße 8 Tel. 0474 554048 Tel. Fax 0474 537226 e-mail: bruneck@asgb.org
Meran Freiheitsstraße 182/c Tel. 0473 237189 Tel. Fax 0473 258994 e-mail: meran@asgb.org
ASGB-Patronat Bozen Bindergasse 22 Tel. 0471 308210 Tel. Fax 0471 308211 e-mail: htratter@asgb.org
Schlanders Holzbruggweg 19 Tel. 0473 730464 Tel. Fax 0473 732120 e-mail: schlanders@asgb.org
Sterzing Untertorplatz 2 Untertorplatz Tel. 0472 765040 Tel. Fax 0472 765040 e-mail: sterzing@asgb.org
Neumarkt Straße der Alten Gründungen 8 Tel. 0471 812857 Tel. Fax 0471 812857 e-mail: neumarkt@asgb.org