Aktiv Nr. 3-5 | 2016

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37. Jahrgang POSTE ITALIANE s.p.a. Spedizione in Abbonamento Postale D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 2, NE BOLZANO.

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Infor mationsschrift des Autonomen Südtiroler Gewer kschaftsbundes

AKTUELL Kündigungen nur mehr Online BESCHÄFTIGUNG Neue Maßnahmen

TAG DER ARBEIT milie Soziales/Fa

1. Mai-Feier 2016

MITTEN drin statt nur dabei!

Kultur

ACHTUNG!

Arbeit

eier Für die 1.-Mai-F ein egutsch den Teilnahm für die g Preisverlosun ! n e abtrenn

Politik


I N HALT

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AKTUELL

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Seite 04 – 08

ASGB beanstandet die schleichende Privatisierung im Südtiroler Sanitätsbetrieb

5 Vorstellung neuer Mitarbeiterinnen 6 Kündigungen seit 12. März nur mehr über Internet möglich 7 Verbrauchertelegramm THEMA

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Seite 09 – 10

ASGB als App für iPhone und Android.

Seite 11 – 18

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Was gibt’s Neues im geförderten Wohnbau?

FACHGEWERKSCHAFTEN

ENERGIEWERKER Gewerkschaftstag der Energiewerker im ASGB

LANDESBEDIENSTETE Interview-Ecke mit Rudi Brunner

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Tätigkeitsbericht ASGB-Landesbedienstete Jahr 2015

GESUNDHEITSDIENST Gesundheitsreform in Südtirol

METALL Brixen: Metallbetriebe erweitern ihre Standorte

TRANSPORT & VERKEHR Die Mitarbeiter nicht vergessen

NAHRUNGSMITTEL Kollektivvertrag Lebensmittelindustrie erneuert

MEDIEN Wahlen des Betriebsrates (EGV) und des Sicherheitssprechers (RLS) bei Rai Bozen

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DIENSTLEISTUNGEN

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Förderung der Betreuung des Kleinkindes bei Verzicht auf Elternzeit auch 2016

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Neuerungen für die jetzt fällige Steuererklärung

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Seite 19 – 25

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Pendler - Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten

RENTNERGEWERKSCHAFT

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App sofort!

Seite 26 – 31

Bericht der Landestagung unserer Rentner Frühlingsfahrt zum Gardasee!

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KOM M E N TA R

TO N Y T S C H E N E TT

Mittendrin statt nur dabei In wenigen Tagen feiern wir in Völs am Schlern den Tag der Arbeit den wir wir heuer unter das Motto: „Mittendrin statt nur dabei“ gestellt haben. Unsere Gewerkschaft kämpft seit über 50 Jahren für die Rechte der Südtiroler Arbeiterschaft und Rentner im autonomiepolitischen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Sinne. Der ASGB war immer um Dialog bemüht aber auch darum, die Eigenheiten unserer Volksgruppe zu schützen und zu verteidigen. Dies ist zur Zeit wichtiger denn je, denn die zentralistischen Tendenzen der römischen Regierung und auch der nationalen Gewerkschaften, sind erkenn- und spürbar. Für den ASGB besonders existensbedrohend ist die Tatsache, dass seit September 2015 die Gewerkschaftsbeiträge unserer Mitglieder der Rentnergewerkschaft nicht mehr abgezogen werden (siehe Artikel Seite.....). Die zentralisitische Ausrichtung der nationalen Gewerkschaften in Südtirol zeigt sich bei ihrer Haltung zur Einsetzung eines provinzi-

alen Gesundheitsfonds. Seit sechs Jahren laufen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, der öffentlichen Delegation und den Gewerkschaften, mit dem Ziel, die in einigen Kollektivverträgen vorgesehenen Einzahlungen für sanitäre Rückvergütungen in einen Südtiroler Gesundheitsfonds fließen zu lassen. An der negativen Haltung der nationalen Gewerkschaften ist dieses Vorhaben bis heute gescheitert. Trotz aller Probleme die zur Zeit anstehen, lassen wir uns nicht davon abhalten, den 1. Mai gebührend zu feiern. Wir laden euch alle ein zu uns nach Völs zu kommen und ein Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts zu setzen. Euer Tony Tschenett Vorsitzender des ASGB

IMPRESSUM Eigentümer u. Herausgeber: ASGB, 39100 Bozen, Bindergasse 30 Verantwortlicher Direktor: Helmuth Renzler Druck: www.longo.media Erscheint monatlich Eingetragen am Landesgericht, Bozen, am 23. März 1978, Nr. 7/78 R.St. Mitarbeiter an dieser Nummer: Priska Auer Markus Dibiasi Andreas Dorigoni Alexandra Egger Brigitte Hofer Petra Nock Alexander Oberkofler Alex Piras Christine Staffler Tony Tschenett Stephan Vieider Hans Widmann Wally Wörndle Karin Wellenzohn Alexander Wurzer Aufnahmen: Archiv ASGB Redaktionsleitung: Priska Auer Gestaltung: Priska Auer Layout & Grafik: Mediamacs Bozen

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A KTU E L L ASGB beanstandet die schleichende Privatisierung im Südtiroler Sanitätsbetrieb Kürzlich hat der ASGB an die Südtiroler Landesregierung einen offenen Brief geschrieben, in dem er die schleichende Privatisierung im Südtiroler Sanitätsbetrieb kritisiert. Wir veröffentlichen den Brief nachstehend.

„Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, Wir erachten es in Folge der bisherigen Treffen mit dem Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Dr. Thomas Schael, als notwendig, dieses Schreiben an Sie zu richten, da den Gewerkschaften wichtige Informationen vorenthalten werden und da die Reformpläne des Generaldirektors weitreichende Auswirkungen haben könnten, welche weder im Sinne des Sanitätspersonals noch der Patienten sind: • Der Generaldirektor ist der Ansicht, dass die „nicht sanitären Leistungen“ (Einheitliche Vormerkungsstelle, EDV, Wartung der Hardware, Arbeitsmedizin, Lohnverwaltung, Medizintechnik, Magazine, Ökonomatsdienste,

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usw.) keinen Auftrag des Sanitätsbetriebes darstellen und beabsichtigt daher, diese Dienste auszulagern und zu privatisieren. • Uns Gewerkschaften hat Dr. Schael mitgeteilt, dass die Auslagerung nur eine der möglichen Optionen sei und dass noch keine Entscheidung getroffen wurde. Mitarbeiter/innen haben uns allerdings darüber informiert, dass der Generaldirektor in verschiedenen Treffen die Auslagerung von Diensten so gut wie beschlossen angekündigt hat. • Wir verweisen darauf, dass wir eine solche Entscheidung

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• Auch volkswirtschaftlich gesehen bringt eine Privatisierung Nachteile (Gelder bleiben womöglich nicht im Land, Steuergelder fließen nicht mehr in den Landeshaushalt). Hier kann als Beispiel die mögliche Auslagerung der einheitlichen Vormerkungsstelle dienen, welche im Falle einer Ausschreibung ohne weiteres auch ins Ausland vergeben werden könnte. • Im Landesgesetz zur Neuordnung des Gesundheitswesens (Nr. 7/2001) muss für bestimmte Bereiche das alleinige Bestimmungsrecht des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingegrenzt werden. Dies gilt etwa für Auslagerungen, Umstrukturierungen oder für die Reorganisation von Diensten und Abteilungen sowie für die Verwaltungsreform. In diesen Fällen fordern wir die vorherige Genehmigung durch die Landesregierung, welche die Einhaltung der autonomierechtlichen Grundsätze (Proporz und Zweisprachigkeit) überprüfen und garantieren soll. • Dass die Auslagerung von Diensten eine konkrete Absicht des Generaldirektors ist, zeigt sich in seiner gegenwärtigen Personalpolitik: Nachbesetzungen dürfen beim Verwaltungspersonal, bei den spezialisierten Hilfskräften aller Bereiche und beim nicht sanitären Personal nur mehr im Ausmaß von 50 Prozent erfolgen. Bereits jetzt haben Abteilungen mit Patientenaufkommen (z.B. Poliambulatorien, Kardiologie, Telefonzentrale) Schwierigkeiten wegen des fehlenden Verwaltungspersonals. Aus der Vorgangsweise des Generaldirektors wird ersichtlich, dass bestimmte Dienste personell so dezimiert werden sollen, dass eine Auslagerung gerechtfertigt erscheint und das wenige verbleibende Personal leichter in anderen Abteilungen untergebracht werden kann. • Auch die konsequente fehlende Nachbesetzung der Teilstellen, welche bei Rückkehr aus der Mutterschaft durch Umwandlung von Vollzeitverträgen in Teilzeitarbeit entstehen, sowie die Nichtgewährung der Arbeitsreduzierung aus teils schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen ist Teil dieser verfehlten Personalpolitik. Wir sehen aufgrund der dargestellten Vorgehensweise und inhaltlichen Ausrichtung der Reformpläne des neuen Generaldirektors dringenden Handlungsbedarf seitens der Landesregierung und fordern Sie daher als politische Entscheidungsträger auf, diesen Privatisierungstendenzen im öffentlichen Interesse entgegenzuwirken.“

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nicht akzeptieren, da mit den Privatisierungen der Proporz und die Zweisprachigkeit umgangen werden.

VORSTELLUNG neuer Mitarbeiterinnen Mein Name ist TAMARA AMORTH, ich bin 31 Jahre alt und arbeite seit Kurzem beim ASGB in Brixen.

Ich war 11 Jahre bei der Fa. Leitner in Sterzing tätig und bin seit Jahren Vorstandsmitglied des ASGB-Metall. In dieser Funktion habe ich bereits einen tieferen Einblick in die Tätigkeiten der Gewerkschafswelt und speziell in jene des ASGB erhalten. Da mir der Kontakt zu den Leuten sehr wichtig ist, habe ich mich entschieden, eine neue Herausforderung anzunehmen. Momentan geben mir meine neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bezirksbüro Brixen Einblick in meinen neuen Aufgabenbereich und bereiten mich auf meine Tätigkeiten vor, da ich in der Zeit der Steuererklärungen die Rezeption übernehmen werde.

Mein Name ist VERENA OBERHOFER, ich bin 27 Jahre alt und arbeite seit Kurzem in der ASGB Bozen.

Derzeit lerne ich Vormittags die Arbeiten im Patronat kennen und Nachmittags jene Arbeiten in der Rezeption beim ASGB in der Bindergasse in Bozen. Im Patronat befinde ich mich am Empfang wobei ich die Personen in Empfang nehme, eine Voraufnahme der Unterlagen mache und verschiedene Dokumente ausfülle. Am Nachmittag arbeite ich in der Rezeption des ASGB, nehme Telefonate entgegen und geben unseren Kunden verschiedene Auskünfte. Ich bekomme somit einen Einblick in die Arbeit des Patronates sowie in die Arbeit in der Rezeption. Die Arbeit ist sehr abwechslungsreich da sich in der Arbeitswelt immer wieder Neuerungen sowie Hürden ergeben die gelöst werden müssen.

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A KTU E L L

Kündigungen seit 12. März nur mehr über Internet möglich ASGB bietet diesen Dienst für Mitglieder an

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eit 12. März 2016 gibt es für die Arbeitnehmer/innen der Privatwirtschaft, welche ihren Arbeitsvertrag kündigen oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auflösen möchten, eine wichtige Neuheit: die Kündigung des Arbeitsverhältnisses darf nur mehr online mittels telematischer Übermittlung eines einheitlichen Kündigungsformulars erfolgen, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Der staatliche Gesetzgeber will damit dem Phänomen der so genannten Blankokündigungen bzw. der unfreiwilligen Kündigungen entgegentreten.

Wir geben hier einen Überblick über die neue Kündigungsprozedur: In welchen Fällen ist die neue Kündigungsform einzuhalten?

Bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers sowie bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber. Wer ist betroffen?

Alle Arbeitnehmer/innen der Privatwirtschaft müssen die neue Kündi-

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gungsvorschrift beachten, bis auf ein paar Ausnahmen. Welche Fälle oder Sektoren sind davon ausgenommen?

Nicht betroffen von dieser neuen Pflicht sind Kündigungen während der Probezeit sowie jene Auflösungen von Arbeitsverhältnissen, welche im Rahmen einer Schlichtungs- oder Zertifizierungskommission vorgenommen werden. Ebenso gänzlich ausgenommen von der telematischen Kündigungsprozedur sind die öffentlich Bediensteten, die Haushaltsangestellten (Colf) sowie Frauen während der Schwangerschaft und beide Elternteile bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bzw. innerhalb der ersten drei Jahre ab einer Adoption. Wie funktioniert das neue System?

Der Arbeitnehmer muss anstelle des bisherigen Kündigungsschreibens, welches dem Arbeitgeber mit Einschreibebrief zugesandt oder persönlich übergeben wurde, ein eigens vom Arbeitsministerium im Internet zur Verfügung gestelltes Formular online ausfüllen und versenden. Der Arbeitnehmer kann diese neue online-Kündigung selbst ausfüllen und übermitteln, muss hierfür aber zuerst beim NISF/INPS einen persönlichen PIN-Code anfordern, was mehrere Tage in Anspruch nimmt, und sich dann auf der Internetseite www. cliclavoro.gov.it registrieren. Wem diese Prozedur zu umständlich ist oder wer auch bezüglich der einzuhaltenden Kündigungsfrist sichergehen möchte, kann sich stattdessen an eine Gewerkschaft oder an ein Patronat wenden (unabhängig von seinem Wohnort oder Arbeitsort), welche für ihn die telematische Kündigung vornimmt. Der ASGB bietet

diesen Dienst über das Rechtsschutzbüro Bozen sowie über die einzelnen Bezirksbüros an. Für ­ASGB-Mitglieder ist der Dienst der telematischen Kündigung kostenlos. Das neue Kündigungsformular muss die Daten des Arbeitnehmers, des Betriebes, des Arbeitsverhältnisses und das Wirkungsdatum der Kündigung enthalten. Dem Kündigungsformular wird eine automatische Identifizierungsnummer sowie ein Übermittlungsdatum zugewiesen, um anschließend an die im Formular angegebene Emailadresse des Betriebes sowie an das zuständige Arbeitsamt versandt zu werden. Kann man die Entscheidung zurücknehmen?

Wer es sich nachträglich anders überlegt und das Arbeitsverhältnis trotz versandter telematischer Kündigung doch nicht beenden möchte, kann diese innerhalb von sieben Tagen mit derselben Prozedur widerrufen und somit das Arbeitsverhältnis weiterführen. Seit 12. März gilt es also zu beachten, dass keine andere Form zur Kündigung mehr zugelassen ist, außer es handelt sich um die weiter oben genannten Ausnahmefälle. Alle anderen Kündigungsformen gelten seit diesem Stichtag als unwirksam. Sollte der Arbeitnehmer bei der Kündigung nicht nach der neuen Prozedur verfahren, muss der Arbeitgeber ihn darauf hinweisen, dass die Kündigung ungültig ist und er diese vorschriftsmäßig auf telematischem Wege vornehmen muss. Für Arbeitgeber, welche in irgendeiner Form diese Kündigungsform umgehen oder abändern, sind hohe Geldbußen vorgesehen. Die Verwaltungsstrafen reichen von 5.000 bis 30.000 Euro.

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Ver brau ch e rt e le g ra m m

VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914 e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it

AK TU E L L

Gebühren für TIM „Voce“ steigen erneut Tariferhöhung geht zu Lasten jener, die die neuen Kommunikationsmittel nicht benutzen

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ür ca. 3 Millionen Nutzer gibt es die Möglichkeit den Rücktritt oder den Wechsel zu einem anderen Telefonanbieter bis innerhalb Ende März kostenlos vorzunehmen! Ab 1. April steigen die Tarife des Angebots Voce von Tim, bei welchem die monatlichen Fixgebühren 19 Euro betragen, von 0,10 auf 0,20 Cent pro Minute. Des weiteren beträgt die

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von TIM/Telecom Italia per Gesetz garantiert werden. Aber es gibt auch noch weitere zusätzliche Kosten: wer die Rechnung nicht per Dauerauftrag bezahlt, muss für die Zusendung der Rechnung bezahlen. Und durch die Umstellung auf monatliche Verrechnung (früher erfolgte diese alle zwei Monate) haben sich auch die Kosten für

die Bezahlung per Posterlagschein verdoppelt. Dieses Zahlungsmittel wird meistens von Senioren oder sozial schwachen Personen gewählt. Leider gibt es jedoch keine Möglichkeit, den Tariferhöhungen auszuweichen – außer man kündigt die Festnetzlinie gänzlich (hierbei gilt es, eventuelle Deaktivierungskosten zu beachten).

Was bedeutet das Glas-und-Gabel-Symbol?

uf Pfannenwendern, Kunststoffbechern oder Vorratsdosen befindet sich häufig ein Symbol, das ein Glas und eine Gabel zeigt. Doch nicht jeder kennt seine Bedeutung. Das Zeichen ist auf Gegenständen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet

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Verbindungsgebühr 0,20 Cent, und die Minuten werden „im Voraus“ abgerechnet. Diese Preissteigerung betrifft vor allem Senioren – insgesamt sind es über drei Millionen Nutzer in ganz Italien, welche keinen Internetanschluss haben und die Festnetzlinie nur nutzen, um Telefonate durchzuführen sowie erreichbar zu sein. Dieser Universaldienst müsste

sind. Produkte, die dieses Zeichen tragen entsprechen den Anforderungen der entsprechenden EU-Verordnung (EG 1935/2004), und geben beispielsweise keine Schadstoffe an Lebensmittel ab. Das Zeichen sagt jedoch nichts darüber aus, ob das Teil für die Spül-

maschine geeignet ist. Auch ob es in das Gefrierfach darf oder die hohen Temperaturen der Mikrowelle verträgt, bleibt offen. Hierfür gibt es wieder eigene Symbole. Sie sind jedoch nicht einheitlich, oft nur mit Aufklebern angebracht und variieren je nach Hersteller.

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Verbra u c h e rt e le g ra m m

VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914

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e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it

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Optimierungsmöglichkeiten bei Heizanlagen

as Einsparpotential durch die Optimierung einer Heizanlage ist meistens beträchtlich. Allein durch die Wärmedämmung der Rohre lassen sich rund 15 Prozent der Energieverluste vermeiden. Um Kosten zu sparen, können die Roh-

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re auch in Eigenregie mit einer Wärmedämmung versehen werden. Vor allem im Heizraum und den Kellerbereichen sind die Rohre meist leicht zugänglich und somit kann ohne großen Aufwand kostbare Energie eingespart werden. Durch

den Einsatz von programmierbaren Thermostatventilen kann jeder Wärmeabgabestelle - also jedem Heizkörper - jene Wassermenge zugewiesen werden, welche zur Beheizung des Raumes benötigt wird. Wird dann auch noch bei Abwesenheit

und nachts die Raumtemperatur abgesenkt, so sind Energieeinsparungen von zehn Prozent und mehr keine Seltenheit. Der effektive Spareffekt hängt dabei jedoch unmittelbar mit dem jeweiligen Heizverhalten zusammen.

Sind Light-Produkte immer kalorienärmer?

er ein paar Kilos abnehmen möchte, sollte bei Lebensmitteln, die mit „light“ oder „leicht“ werben, genau hinschauen. Diese Nahrungsmittel sind nicht automatisch kalorienarm. Denn „leicht“ sagt nichts darüber aus, wie hoch der Kaloriengehalt insgesamt ist. Es bedeutet lediglich, dass ein einzelner Nährstoff (z. B. Zucker

oder Fett) um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu ähnlichen Produkten reduziert sein muss. So sind Light-Kartoffelchips zwar fettärmer als andere Chips – aber immer noch gehaltvoll, wenn Kalorien eingespart werden sollen. Da Fett ein wichtiger Aromaträger ist, wird manchen fettreduzierten Lebensmitteln mehr Zucker zugesetzt.

Dieser sorgt für besseren Geschmack, liefert aber neue Kalorien. Auch Aromen und Verdickungsmittel werden häufig eingesetzt, um einen verringerten Fettgehalt zu kompensieren. Bei zuckerreduzierten Light-Produkten wird der Zucker häufig durch künstliche Süßungsmittel ersetzt. Gerade bei Fruchtjoghurts, Desserts oder

Fertigsalatsaucen sollte man die Nährwertangaben besonders genau lesen und mit herkömmlichen Produkten vergleichen. Und man sollte sich nicht dazu verleiten lassen, von einem Light-Produkt mehr zu essen als vom entsprechenden konventionellen Produkt – in der Meinung, man würde Kalorien einsparen.

Gefährliche Chemikalien in Outdoor-Ausrüstung

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reenpeace hat 40 Produkte aus 19 Ländern auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) testen lassen. Darunter waren so bekannte Marken wie The North Face, Salewa,

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Mammut, Jack Wolfskin und Co. Nur in vier Artikeln aller getesteten Marken wurden die schädlichen Chemikalien nicht nachgewiesen. PFC breiten sich in der Umwelt aus und sind

biologisch schwer oder gar nicht abbaubar. Elf Produkte enthielten sogar die besonders gesundheitsgefährdende Perfluoroktansäure (PFOA) aus der Gruppe der PFC. Das Interesse der Ver-

braucherInnen an sauberen Produkten ist groß. Und es gibt auch Alternativen. Sie sind zwar warm und trocken allerdings nicht ganz so schmutzabweisend wie die PFC-Ware.

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THE M A

Was gibt’s Neues im geförderten Wohnbau? Wir möchten aus aktuellem Anlass einige Informationen im Bereich des Geförderten Wohnbaues an unsere Mitglieder weiter geben. Eine Gesetzesänderung des Wohnbaugesetzes vom Nr.13/98 wurde kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht und könnte für einige Einzelpersonen oder Familien von Wichtigkeit sein:

Für junge Familien Das bisherige Gesetzesartikel 46-ter sah eine Begünstigung bei der Einkommensberechnung für junge Paare, welche verheiratet, und beide unter 35 Jahre alt waren, vor. Mit Datum 01.01.2017 wird es diese Bevorzugung bei der Einkommensbereinigung nicht mehr geben, jedoch der Vorteil bei der Punktevergabe wird aufrecht bleiben.

Für Gesuchsteller der 5. Einkommensstufe Besserverdienende Gesuchsteller, welche sich in der 5. Einkommensstufe (Bereinigtes Einkommen von 75.000

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und mehr) befinden, werden ab 01.01.2017 nicht mehr um eine Wohnbauförderung ansuchen können.

Was ist im neuen Gesetz noch vorgesehen? Energetische Sanierung des Dachbodens der elterlichen Wohnung Der Beschluss nr. 423 vom April 2015 (Mindestpunktezahl von 20 auf 23 bei Bau von Wohnungen) wurde abgeschwächt für Gesuchsteller, welche den Dachboden eines

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THE MA

bestehenden Gebäudes ausbauen wollen. In Zukunft gilt diese Art von energetischer Sanierung als Wiedergewinnung, auch wenn sie eine Kubaturerweiterung von mindestens 20 Prozent umfasst. Diese Gesuchsteller benötigen nur 20 Punkte.

Neue Interpretation der „Angemessenen Wohnung“ Bisher galt eine Wohnung als „angemessen und leicht erreichbar“, wenn Sie nicht mehr als 40 km vom Wohnort entfernt lag. Dies war besonders bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Zuweisung einer Förderung bzw. Sozialwohnung wichtig. In Zukunft wird eine Wohnung auch in einer Entfernung von mehr als nur 30 km bereits als „nicht angemessen oder leicht erreichbar“ gelten, sofern sie auf über 1.000 Meter Meereshöhe liegt.

Sozialbindung – Reduzierung der Sozialbindung (auch die bestehenden) a) Die Sozialbindung laut Art. 62 (zwanzigjährige Sozial­ bindung) wird auf zehn Jahre reduziert, wobei die Be-

dingungen des zweiten Bindungsjahrzehntes (Vermietung mit Ermächtigung an berechtigte Personen) auf den „zweiten Fünf-Jahres-Zeitraum“ verschoben wurden. Die Einschränkungen bei der Vermietung, welche bisher für das erste Bindungsjahrzehnt galten, werde auf die ersten fünf Jahre der Bindung herabgesetzt. b) Die Sozialbindung laut Art. 86 (dreißigjährige Sozial­ bindung) wird auf zwanzig Jahre reduziert, und kann wie folgt abgelöst werden: • im Zeitraum vom 10.bis zum 15. Jahr: mit einer Zahlung von zehn Prozent, • im Zeitraum vom 16.bis zum 20. Jahr: mit einer Zahlung von fünf Prozent.

Achtung bei Wohnungssanierung mit Steuerabschreibung von 50 Prozent: Meldung an das Arbeitsinspektorat nicht vergessen! Wer in seiner Wohnung Wiedergewinnungsarbeiten (Hydrauliker-, Maurer-, Elektroarbeiten usw. durchzuführen beabsichtigt, sollte zuerst klären, ob er einen Sicherheitskoordinator benötigt – denn davon hängt die Meldepflicht an das Arbeitsinspektorat ab, um die Arbeiten dann auch abschreiben zu können. Das Meldeblatt „Vorankündigung“ ist ein einfacher, aber wichtiger Vordruck, auf welchem z.B. der Bauherr, der Baubeginn und die Firmen angegeben werden müssen.

Wann muss ich die Meldung an das Arbeitsinspektorat machen? Vor Baubeginn immer dann, wenn.... a) wenn an einem Bauvorhaben mehr als ein Unternehmen tätig ist (auch zu unterschiedlichen Zeiten), wobei man als Unternehmen nicht Einzelfirmen, sondern Firmen mit Angestellten bezeichnet (die Arbeit von Handwerkern ohne Angestellte haben keine Auswirkung) b) wenn sich während der Arbeiten herausstellt, dass mehr als ein Unternehmen mit Angestellten tätig ist. c) wenn es sich um ein großes Bauvorhaben handelt (kommt bei normaler Wohnungssanierung nicht vor)

Wohin wird das Meldeblatt geschickt? Per Einschreiben mit Rückantwort an das Arbeitsinspektorat 19.2 in Bozen, Kanonikus-Michael Gamper-Straße Nr. 1. Eine Kopie der Vorankündigung ist zusammen mit den Rechnungen zum Zeitpunkt der Steuererklärung abzugeben.

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G E W E R K S C H A F T S TA G D E R E N E R G I E W E R K E R I M A S G B

Zeit weiterzudenken Am 12. März fand unter dem Motto: „Zeit weiterzudenken“ die 11. ordentliche Landesversammlung der Energiewerker im ASGB auf der Haselburg in Bozen statt.

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ansjörg Ungerer, der Landesobmann der Energiewerker im ASGB, ist zuversichtlich. Nicht immer waren sich die vier Gewerkschaften in der Vergangenheit einig gewesen.

Parallel zur Zusammenführung der beiden Energiegesellschaften sollte auch die Vereinheitlichung der Zusatzverträge stattfinden. Als erstes werden jene Abkommen davon be-

viel geregelt werden und wir sind dabei, eine sehr gute Einigung zu erzielen“, berichtet Ungerer. Damit sich die Alperia-Mitarbeiter bestmöglich vertreten fühlen, hat die

troffen sein, die die Arbeitszeitregelung zum Gegenstand haben. Dazu hat Alperia einen Vorschlag laut nationalem Kollektivvertrag für den Energiesektor vorgelegt. Auf die Arbeitszeiten selbst haben die Gewerkschaften keinen Einfluss, doch wollen sie darum kämpfen, „dass alles, was bisher gegolten hat, auch weiterhin gilt“, sagt Hansjörg Ungerer. Sprich, ausnahmslos alle Anhänge des Arbeitszeiten-Zusatzabkommens. Darin sind zum Beispiel Urlaub, Gleitzeit oder Arztvisiten geregelt. Um sich Gehör zu verschaffen, haben die vier Fachgewerkschaften eine Fachkommission gebildet und sich mehrmals mit der Alperia-Führung getroffen. „Es konnte bereits

GEW-ASGB kürzlich eine Mitglieder-Umfrage durchgeführt. Darin wurden Wünsche und Anregungen für die Arbeitszeitregelung abgefragt. Demnach sind 88 Prozent der Befragten „sehr“ oder „ziemlich zufrieden“ mit der derzeitigen Arbeitszeitregelung. Von der GEW wünschen sich mehr als die Hälfte, dass man sich für den freien Freitag Nachmittag einsetzt. „Die Ergebnisse werden wir als Leitfaden in die zukünftigen Verhandlungen mitnehmen“, kündigt Ungerer an. Bereits diese Woche wird der mit dem Betrieb ausgehandelte Vorschlag für die Arbeitszeit-Neuregelung auf der Alperia-Personalversammlung vorgestellt. „Wenn ihn das Personal für gut befindet, bleibt nur noch zu hoffen,

Au s de n G e w e rksch a fte n

ENERGIEWERKER

Der Freskensaal der Haselburg war bis auf den letzten Platz besetzt. Im Bild rechts: Tony Tschenett richtet Grußworte an die Versammlung.

Doch in dieser Sache „ist es schön, dass alle zusammen halten und gemeinsam auftreten“, so Ungerer. Es geht um die Verhandlungen mit der neuen Landesenergiegesellschaft Alperia. Konkret geht es um die neuen Arbeitsverträge für die mehr als tausend Mitarbeiter, die durch die Fusion von SEL und Etschwerke AG (AEW) seit 1. Jänner einen neuen Arbeitgeber haben. Zusatzabkommen wurden aufgekündigt

Im Zuge der Stromfusion hat Alperia sämtliche Zusatzabkommen, die die Mitarbeiter von SEL und AEW mit dem jeweiligen Betrieb abgeschlossen hatten, aufgekündigt.

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Au s de n G e w e rksch a fte n v.l.n.r. stehend Anton Pertl, Zentralbetriebsratvorsitzender der TIWAG, und am Präsidiumstisch Alexandra Egger, Margit Pedrazza, Markus Gräber, Elmar Aichner und Hansjörg Ungerer.

dass ihn die Direktion absegnet“, stellt Ungerer in Aussicht. Sorge wegen „Alperia-Tower“

Unumgänglich werden hingegen Versetzungen sein. „Verständlich“, sagt Ungerer, aber doch nicht ganz ohne, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter von Naturns nach Kardaun wechseln muss. Priorität hat für ihn in der ganzen Fusions-Sache allerdings, dass es zu keinen Entlassungen kommt. Entsprechende Zusicherungen hat es bereits sowohl vom Betrieb als auch von der Politik gegeben. Trotzdem macht die GEW zusätzlich Druck.

Die Landesversammlung hat nachstehende Resolution verabschiedet: Die GEW fordert Alperia und ihre Tochtergesellschaften auf, die Arbeiten mit eigenen Mitarbeitern auszuführen und in Zukunft nur in nachweislich notwendigen Fällen an externe Firmen zu vergeben. Dies führt zur Arbeitsplatzsiche-

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rung für die Mitarbeiter und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für unsere Jugend. „Bisher war es so, dass vor allem die SEL viele Arbeiten an externe Firmen, also an Firmen außerhalb der Provinz vergeben hat. Etschwerke hingegen hat bis auf die Grabungsarbeiten für Rohrverlegungen alle Arbeiten selbst verrichtet”, erklärt Ungerer, für den die Vorteile der internen Arbeitsvergabe auf der Hand liegen: Vor allem die heimische Wirtschaft profitiert davon, da viel Steuergeld in Südtirol bleibt und so im Land ausgegeben werden kann, „als Mehrheitseigentümer an der Gesellschaft sollte das Land jegliches Interesse daran haben, Arbeitsplätze zu sichern“, betont Ungerer. Sorge wegen „Alperia-Tower“

Sorgen bereiten ihm diesbezüglich auch Gerüchte um einen „Alperia-Tower“ in Bozen. „Es besteht die Gefahr, dass in Zukunft alles zentralisiert wird und eine Vielzahl an Arbeitsplätzen in der Peripherie verloren geht“, so Ungerer. Vor allem junge Leute liefen Risiko, im ländlichen Raum keine Arbeit mehr zu

finden. Unverständlich, insbesondere „in Krisenzeiten wie diesen, wo viel Nachfrage nach Jobs auch im Energiesektor besteht“. Was an den Zentralisierungs-Spekulationen dran ist, wird sich zeigen. Frust kommt bei Stefan Gasser, Sekretär der GEW auf, wenn er daran denkt, wie wenig Mitsprache die Gewerkschaften bei solchen Entscheidungen haben. „In Österreich zum Beispiel sieht das Gesetz vor, dass die Gewerkschaften durch einen Betriebsrat im Aufsichtsrat vertreten sind und Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht haben. In Italien ist das gesetzlich verboten“, bedauert Ungerer. Seinem Engagement für die Alperia-Mitarbeiter tut das keinen Abbruch. Im Gegenteil: “Wir werden bei den Verhandlungen hartnäckig bleiben und den Kampf weiterführen”, sagt er mit Überzeugung. Anton Pertl, Zentralbetriebsratsvorsitzender bei der TIWAG in Nordtirol, ging in seinem Referat zum Leitthema auf die verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Nord- und Südtirol ein, wobei der politische Wille dazu nicht immer vorhanden zu sein scheint.

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INTERVIEW-ECKE

Hier werden in unregelmäßigen Abständen Interviews zu aktuellen Themen wie Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur veröffentlicht.

Titel des Interviews: Elternzeit auch für Männer. Ja, das gibt es! Unter dem Motto: Erziehung ist nicht nur Frauensache! Interview mit Herr Rudi Brunner, seit 2010 Mitglied des ASGB. Er lebt mit seiner Frau Julia und den zwei Kindern Flora und Selma in Bozen. Berufsprofil Mitarbeiter für Integration Hobby: Laufen

ASGB: Zuallererst vielen Dank lieber Rudi, für deine Bereitschaft dich interviewen zu lassen. Rudi Brunner: Danke auch meinerseits, dass ich durch die tollen Erfahrungen, die ich gemacht habe, die Möglichkeit bekomme, auch anderen Vätern die “Vaterschaft” schmackhaft zu machen. ASGB: Wir haben uns entschlossen dich zu interviewen, weil du einer der wenigen Männer bist der zuhause bei den Kindern in Elternzeit bleibt. Wie ist es dazu gekommen? Hast du die Elternzeit für beide Kinder beansprucht? Rudi Brunner: Da ich schon im beruflichen Alltag mit Kindern arbeite und meine Frau nicht die Möglichkeit hatte, eine längere Elternzeit in Anspruch zu nehmen, haben wir uns gemeinsam dafür entschieden, dass ich bei beiden Mädchen zu Hause bleibe. ASGB: Wie hast du und wie erlebst du diese Zeit mi den Kindern? Rudi Brunner: Ich habe die Zeit mit meiner ersten Tochter sehr genossen, wir haben eine sehr gute Beziehung zueinander aufgebaut und ich konnte die täglich kleinen Fortschritte in der Entwicklung nicht nur von Erzählungen am Abendessen her miterleben. Die Elternzeit meiner zweiten Tochter steht vor der Tür und ich freue mich schon sehr darauf. ASGB: Wie reagiert die Außenwelt? Rudi Brunner: Meist positiv. Viele

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beneiden mich, wagen den Schritt aber selbst nicht. ASGB: Es ist sicher etwas sonderlich als fast einziger Mann z.B. am Spielplatz mit den Kindern zu sein. War es für dich peinlich? Rudi Brunner: Auf keinem Fall. Auf dem Spielplatz trifft man speziell am Nachmittag öfters Väter, bei Spielgruppen, Babyschwimmen und anderen Aktivitäten war es manchmal recht witzig als “Hahn im Korb”. ASGB: Wurdest du jemals wegen deiner Entscheidung kritisiert und diskriminiert? Rudi Brunner: Nein, die Einstellung zu diesem Thema hat sich in den letzten Jahren sicher verändert. ASGB: Was hast du aus dieser Erfahrung gelernt? Rudi Brunner: Haushalt und Kinder sind ein Vollzeitjob, oft auch noch mehr. Ich verstehe jetzt jede Frau, die am Abend ausgepowert ist und schon beim Eintreten des Partners in die Wohnung ihm das Baby in die Hand drückt. Aber ich möchte mich später an die vielen schönen Momente mit den Mädels erinnern können und die Gewissheit haben, dass ich nichts versäumt habe. Kinder werden so schnell erwachsen.

fehlen. Man(n) sollte sich aber im klaren sein, dass Vaterschaft kein Urlaub ist.

Au s de n G e w e rksch a fte n

LANDESBEDIENSTETE

ASGB: Hat dich der ASGB in deiner Entscheidung unterstützt und geholfen? Rudi Brunner: Man hat uns vor allem bei rechtlichen bzw. organisatorischen Dingen unterstützt. Dies war eine große Hilfe. ASGB: Was möchtest du unseren Mitgliedern ans Herz legen? Rudi Brunner: Erziehung ist nicht nur Frauensache. ASGB: Lieber Rudy, vielen Dank für das Interview. Wir hoffen, dass immer mehr Männer sich ,trauen’ die Elternzeit zu beantragen, und somit bei der Erziehung der Kinder mehr mitwirken können. Wir wünschen dir alles Liebe und viel Spaß!

ASGB: Würdest du es anderen Männern empfehlen und warum? Rudi Brunner mit seinen Töchtern

Rudi Brunner: Grundsätzlich würde ich es anderen Männern schon emp-

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TATIGKEITSBERICHT ASGB-Landesbedienstete Jahr 2015

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iebe Mitglieder, das Jahr 2015 war für unsere Fachgewerkschaft wieder ein sehr erfolgreiches Jahr, denn wir konnten u.a. rund 46 neue Mitglieder dazugewinnen. Dies freut uns wirklich sehr und bestärkt uns weiterhin in unserem Tun und Handeln. Unsere Mitglieder finden bei uns einen vertraulichen und professionellen Rahmen wo Probleme und Anliegen vom Arbeitsplatz besprochen werden können. Für alle Anliegen nehmen wir uns Zeit, damit sich das Mitglied wohl fühlt. Die Interessen unserer Mitglieder sind unser erstes Ziel. An den Verhandlungstischen unterscheiden wir uns mit einer loyalen, direkten und zielgerichteten Verhandlungsart.

Charakteristisch für das Jahr 2015 waren: • Das neues Personalgesetz • Das neues Abkommen zur Freistellung der Gewerkschaftsfunktionäre • Zahlreiche Versammlungen für die Berufsprofile, bzw. Bereiche: Schulwarte, Verwaltung, Kindergarten, Berufsschule, Mitarbeiter für Integration.

• Die Umfrage und Versammlungen für das Hilfspersonal Wenn du Lust und Zeit hast, dann komm uns doch mal besuchen oder ruf oder schreib uns einfach. Auf Rückmeldungen freuen wir uns immer sehr! Wir danken dir weiterhin für dein Vertrauen! Das Team ASGB-Landebedienstete Karin Wellenzohn (Fachsekretärin), Brigitte Hofer und Irene Tappeiner der Vorsitzende Erwin Pfeifer FACEBOOOK - Wenn du stets auf dem aktuellen Stand der Dinge sein willst, dann suche uns in Facebook unter ‘ASGB Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes’ und klicke auf ,gefällt mir’ ASGB-Landesbedienstete, E-Mail: asgbl@asgb.org, Tel. 0471/974598, Landhaus, 3/b, Silvius Magnag Platz, 3, 39100 Bozen. Facebook: www.facebook.com/asgb Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes.

SSG UND ASGB LANDESBEDIENSTETE ORGANISIEREN

„Die strafrechtliche Verantwortung im Rahmen der Aufsichtspflicht“ Referent: Staatsanwalt Dr. Axel Bisignano Zielgruppe: Lehrpersonen aller Schulstufen und Kindergartenpersonal Ort:

Waltherhaus Bozen

Zeit:

Montag, 18.04.2016 von 15.00 bis 17.00 Uhr Montag, 30.05.2016 von 15.00 bis 17.00 Uhr

Dabei werden u. a. folgende Fragenkomplexe angesprochen: • Aufsichtspflicht generell und im Speziellen für den Bildungsbereich. • Gibt es Unterschiede zwischen der Aufsicht von Kleinkindern, bzw. Schülern der verschiedenen Schulstufen? • Ändert sich die Aufsichtspflicht bei volljährigen Jugendlichen? • Aufsicht bei Ausflügen? • Was muss im Vorfeld eines Ausfluges alles abgeklärt werden, damit das Risiko für Lehrpersonen minimiert wird? • Wie konkret müssen die Verhaltensrichtlinien formuliert werden? Müssen diese mit der Unterschrift der Eltern/Schüler zur Kenntnis genommen werden? Ob diese Fortbildung als solche gewertet werden kann, muss mit der jeweiligen Schulführungskraft abgeklärt werden! Gerne stellen wir eine Besuchsbestätigung aus.

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Nr.3-5/2016


Au s de n G e w e rksch a fte n

GESUNDHEITSDIENST

L

Gesundheitsreform in Südtirol

andesrätin Stocker hat kürzlich den Entwurf zur Überarbeitung des Landesgesetzes Nr. 7/2001 vorgestellt. Dieser Vorschlag sieht die Beibehaltung der 1. Führungsebene, der Generaldirektion (General-, Verwaltungs-, Pflege- und Sanitätsdirektor/ in) vor. In der 2. Führungsebene hingegen sind große Änderungen vorgesehen. Während die vier Bezirksdirektoren/innen in diesem Vorschlag für das Territorium zuständig sind, wird ein/e Direktor/in des Krankenhaus-Netzes und ein/e Direktor/in des Departments für Gesundheitsvorsorge geschaffen. In der 3. Führungsebene sind ärztliche Leiter, Pflegedienstleiter und Verwaltungsleiter der verschiedenen Krankenhäuser vorgesehen (wobei der ärztliche Leiter

Nr.3-5/2016

eigentlich, laut Organigramm, zur der 2. Führungsebene zugeordnet ist). Bei diesen drei Führungsfiguren sollte der ärztliche Leiter dabei eine organisatorische Koordination übernehmen. Genau hier sehen Berufsverbände und Gewerkschaften im Pflege-, sanitätstechnischen-, Reha- und Präventionsbereich eine große Gefahr die Schwächung dieser Berufsbilder. Seit Jahren haben sich diese Berufsbilder nun schon zu einem eigenverantwortlichen und kompetenten Teil des Gesundheitswesens entwickelt. Genau diese positive Entwicklung sieht man durch diesen Entwurf zur Neuordnung des Landesgesetzes 7/2001 in Frage gestellt. Aus diesem Grund haben die Fachgewerkschaften und Berufs-

verbände gemeinsam einen Brief an Landesrätin Stocker geschrieben, in welchem sie vor einer Verschlechterung der momentanen Situation warnen. Weiters gibt es bei diesem Entwurf sehr viele Bedenken in Bezug auf die hierarchischen und funktionellen Zuständigkeiten. „Unser Eindruck ist der: War das bisherige Organigramm auf dem Papier verständlich und in der Umsetzung nicht immer ganz effizient, so ist dieser neue Vorschlag nicht einmal auf dem Papier klar. Es ist nicht verständlich, wie das Ganze ablaufen soll, wer wofür zuständig ist usw. Wie stellt man sich eine konkrete Umsetzung vor, das ist die Frage, die sich die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst stellt.

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Au s de n G e w e rksch a fte n

M E TA L L

D

BRIXEN: Metallbetriebe erweitern ihre Standorte

ie Industriegewerkschaften im ASGB sind erfreut darüber, dass die Betriebe Alupress und Duka ihre Standorte in Brixen erweitern. Friedrich Oberlechner, zuständig für den Bereich Bau/Holz im ASGB, erhofft sich davon qualitativ hochwertige Aufträge für heimische Baubetriebe und folglich die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Klaus Schier, Fachsekretär der Metaller im ASGB, zeigt sich erfreut über die Tatsache, dass Alupress und Duka expandieren und somit im Bereich Metall neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Dies zeige, dass der Standort Südtirol für international tätige Firmen durchaus interessant ist und dass die

Gemeindepolitiker in Brixen ihre Hausaufgaben gemacht haben.

„Einfache und rasche Abläufe schaffen Arbeitsplätze“ Dutzende Millionen an Investitionen, hunderte neue Arbeitsplätze: der Einsatz der Unternehmen Alupress/ Durst und Duka für Brixen zeigt einmal mehr, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes nicht nur gute Wirtschaftspolitik, sondern vor allem auch gute Sozialpolitik sind, so der Unternehmerverband.„Dass die Gemeinde Brixen rasche Antworten, sichere Zeiten und schnelle Abläufe garantiert hat, hat wesentlich zur Entscheidung der beiden Unternehmen

beigetragen, die Betriebe in Brixen zu erweitern. Die Vereinfachung der Beziehungen zwischen öffentlicher Verwaltung und Unternehmen kostet nichts, aber führt – wie in diesem Fall – zu großartigen Ergebnissen. Dieser Weg muss weiter gegangen werden: in Südtirol haben wir viele herausragende Betriebe. Werden diese von einer effizienten öffentlichen Verwaltung unterstützt, hat Südtirol alle Karten in der Hand, um international in der Oberliga mitzuspielen“, so der Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol, Stefan Pan. „Neben einer effizienten Verwaltung braucht es für die Wettbewerbsfähigkeit einer Region auch konkurrenzfähige Energiepreise, Steuererleichterungen und die Erreichbarkeit auf allen Ebenen.“

TRANSPORT & VERKEHR

Die Mitarbeiter nicht vergessen Die Gewerkschaft für Transport und Verkehr im ASGB begrüßt die vom Land präsentierten Zahlen über die zunehmende Inanspruchnahme des öffentlichen Nahverkehrs in Südtirol, ruft aber gleichzeitig das Land und die Bus- und Bahnbetriebe dazu auf, auch an jene Kategorie zu denken, die Tag für Tag den zahlreichen Arbeitspendlern, Schülern, Urlaubern und anderen Fahrgästen einen sehr nützlichen und gut funktionierenden Dienst bietet. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Südtiroler Transportunternehmen versuchen nämlich, soweit es ihnen möglich ist, immer einen sicheren und pünktlichen Personentrans-

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port zu gewährleisten. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man die oft schwierigen Wetter-, Verkehrsund Arbeitsbedingungen mitberücksichtigt“, stellt der Fachsekretär der

ASGB-GTV, Richard Goller fest. „Wir stehen mit der Arbeitgeberseite noch in zähen Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrages, da diese den Abschluss gezielt hinauszögert“, schildert Goller die aktuelle Stimmung. Es sei daher nicht korrekt, so Goller, dass die Politik und die Arbeitgeber mit den - ohne Zweifel erfreulichen - Zahlen und Ergebnissen des öffentlichen Nahverkehrs in den Medien glänzen wollen, dabei aber die eigentlichen Erbringer dieses guten öffentlichen Services, nämlich das Personal, mit ihren Forderungen links liegen lassen. „Wir sehen diese mangelnde Bereitschaft der Arbeitgeberseite, den längst verfallenen Kollektivvertrag für das Personal von Bus und Südtirol Bahn zu erneuern, als geringe Wertschätzung für die gute geleistete Arbeit an“, sagt Goller und ergänzt, dass auch die Landespolitik die Arbeitgeberseite auf ihre verantwortliche Rolle verweisen sollte.

Nr.3-5/2016


Kollektivvertrag Lebensmittelindustrie erneuert Kürzlich wurde der nationale Kollektivvertrag für die Lebensmittelinudstrie unterzeichnet, der eine Laufzeit von vier Jahren hat (01.12.2015 – 30.11.2019). Nachstehend ein kurzer Auszug der wichtigsten Neuerungen

Vertragsordnung Es wurde vereinbart, dass in jenen Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt, Vertragsverhandlungen von den Gewerkschaften direkt geführt werden können.

Sicherheitssprecher Die Stunden für die zusätzliche Weiterbildung im Bereich Sicherheit wurden von acht auf zehn erhöht (42 Stunden jährlich).

Zeitgemäßes Arbeiten Auf Freiwilligkeit beruhend kann der Zugang zu Telearbeit geregelt werden.

Part-time Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit wurde von fünf auf sieben Prozent, gerechnet auf die gesamte Belegschaft, erhöht. Vor der Anstellung von Teilzeitkräften müssen die Vollzeitbeschäftigten informiert und etwaige Anfragen derselben in Betracht gezogen werden. Recht auf Vorrang bei Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit. Die Ablehnung des Beschäftigten auf Umwandlung in Vollzeit oder umgekehrt, stellt keinen triftigen Entlassungsgrund dar. Es besteht die Möglichkeit, die Elternzeit in Teilzeit umzuwandeln.

Rechte und Freistellungen Freistellungen aus schwerwiegenden Gründen: Die Ar-

beiter haben Anrecht auf vier Tage bezahlte Freistellung im Todesfall eines Verwandten, die Freistellungen werden nicht mehr pro Jahr berechnet, sondern pro Todesfall. Bei Krankheit des Kindes im Alter zwischen drei und neun Jahren können zehn Tage (bisher neun) unbezahlte Freistellungen im Jahr beansprucht werden, benutzbar auch in Gruppen von vier Stunden. Für den Elternurlaub muss nicht mehr zwingenderweise ein ganzer Tag genommen werden, es können auch nur vier Stunden beansprucht werden,

Einstufungen Gesetzlich vorgesehene Umstufung kann nur bei betrieblicher Neuorganisation und/oder mittels Vereinbarung mit der EGV vorgenommen werden.

Sanitätsfonds Die Beteiligung mit zwei Euro zu Lasten der Beschäftigten wird auf 1. Juni 2020 verschoben. Im Fonds sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um weitere Leistungen zu gewährleisten, z.B. : Finanzielle Hilfe an jene Arbeiter, die unfreiwillig den Arbeitsplatz verlieren und nicht mehr als zwei Jahre bis zur Pensionierung benötigen; Der Fonds übernimmt bei freiwilliger Umwandlung von Vollzeit in Teilzeit zur Beibehaltung des Arbeitsplatzes (Voraussetzung: zwei Jahre vor Erreichen der Altersrente) die gesamten Sozialabgaben für die Abdeckung der Rente.

Neue Mindestlöhne 2016 - 2019 Einstuf­ung

Parameter Kontingenz Kontingenz

Mindestlohn am 30/11/15

Erhöhung ab 01.01.16

Neuer Grundl. ab 01.01.16

Erhöhung ab 01.10.16

Neuer Erhöhung Grundl. ab ab 01.10.16 01.10.17

Neuer Erhöhung Grundl.ab ab 01.10.16 01.10.18

Neuer Erhöhung Grundl. ab ab 01.10.18 01.09.19

Neuer Grundloh ab 01.09.19

TOTALE (Grundlohn & Kontingenz ab 01.09.19)

1S

230

545,72

10,33

2.159,75

33,58 2.193,33

25,18 2.218,51

33,58 2.252,09

41,97 2.294,06

41,97

2.336,03

2.892,08

1

200

538,7

10,33

1.878,03

29,20 1.907,23

21,90 1.929,13

29,20 1.958,33

36,50 1.994,83

36,50

2.031,33

2.580,36

2

165

530,51

10,33

1.549,40

24,09 1.573,49

18,07 1.591,56

24,09 1.615,64

30,11 1.645,75

30,11

1.675,86

2.216,70

3A

145

525,83

10,33

1.361,59

21,17 1.382,76

15,88 1.398,64

21,17 1.419,81

26,46 1.446,27

26,46

1.472,73

2.008,89

3

130

522,32

10,33

1.220,75

18,98 1.239,73

14,23 1.253,96

18,98 1.272,94

23,72 1.296,66

23,72

1.320,38

1.853,03

4

120

520,0

10,33

1.126,83

17,52 1.144,35

13,14

1.157,49

17,52 1.175,01

21,90 1.196,91

21,90

1.218,81

1.749,13

5

110

517,65

10,33

1.032,94

16,06 1.049,00

12,04 1.061,04

16,06 1.077,10

20,07 1.097,17

20,07

1.117,24

1.645,22

6

100

515,31

10,33

939,05

14,60

10,95

14,60

18,25

18,25

1.015,70

1.541,34

Nr.3-5/2016

953,65

964,60

979,20

997,45

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Au s de n G e w e rksch a fte n

NAHRUNGSMITTEL


Au s de n G e w e rksch a fte n

D R U C K & PA P I E R

Wahlen des Betriebsrates und des Sicherheitssprechers bei Athesia Druck Bozen

A

m 8. und 9. März fanden bei der Druckerei Athesia die Neuwahlen der EGV und der Sicherheitssprecher statt. Dabei wurden drei Betriebsräte, von denen einer auch Sicherheitssprecher macht und zusätzlich weitere zwei Sicherheits-

ASGB-Druck & Papier bedankt sich bei den zahlreichen Wählern und den Kandidaten. Den gewählten Be-

triebsräten und Sicherheitssprecher wünscht der ASGB viel Erfolg in den drei Jahren ihres Mandates.

GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN

Lust auf berufliche Veränderung? Mitarbeiter/in gesucht

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften sucht eine/n MitarbeiterIn zur Verstärkung ihres Teams für den Bezirk Bozen und Überetsch–Unterland. Geboten werden:

• flexible Arbeitszeiten • persönliche Entfaltungsmöglichkeiten • abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit Voraussetzungen:

• Vollzeitbedienstete/r einer Gemeinde, einer Bezirksgemeinschaft oder eines Seniorenheimes • Führerschein B • Teamfähigkeit sprecher gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71 Prozent und liegt im Durchschnitt. Da nur der ASGB Kandidaten stellte, erhielten wir auch die gesamten Sitze. Die Neugewählten sind: Christian Schenk, Mathias Mair, Marina Riz für den Betriebsrat und Thomas Ebner und Devid Anglanisind die zusätzlichen Sicherheitssprecher. Der

Informationen zur Freistellung:

durch eine gewerkschaftliche Freistellung bleibt man Bedienstete/r des Herkunftsbetriebes und wird weiterhin von diesem bezahlt. Wenn man die Freistellung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, kehrt man als Bedienstete/r wieder in den Betrieb zurück und hat Anrecht auf einen Arbeitsplatz, welcher dem eigenen Berufsbild entspricht. Bei Interesse melde dich bitte innerhalb 31.05.2016 mittels E-Mail bholzer@asgb.org

MEDIEN

Wahlen des Betriebsrates und des Sicherheitssprechers bei Rai Bozen

A

m 1. und 2. März fanden in allen Sitzen der Rai (auf dem gesamten Staatsgebiet) die Neuwahlen der EGV und der Sicherheitssprecher statt. Bei der Rai Südtirol war die Wahlbeteiligung mit fast 83 Prozent überdurchschnittlich hoch. Von den sechs Sitzen

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konnte der ASGB drei für sich gewinnen. Die drei neuen ASGB Betriebsräte sind: Stefan Piazzi, Yvonne Miracolo und Heike Tschenett. Die weiteren drei Sitze wurden zwischen den Gewerkschaften AGB/CGIL mit zwei und SGK/UIL mit einem aufgeteilt. Als Sicher-

heitssprecher wurde Thomas Mahlknecht wiedergewählt. Auch er ist ASGB-Mitglied. Der ASGB-Medien bedankt sich bei ­ den Kandidaten und wünscht allen gewählten Betriebsräten und dem Sicherheitssprecher viel Erfolg in den drei Jahren ihres Mandates.

Nr.3-5/2016


U

m die Berufsrückkehr der Mütter in die Arbeitswelt zu erleichtern, wurde mit der Arbeitsmarktreform Nr. 92/2012 ein Projekt eingeführt, das einen Beitrag für den Baby-Sitting-Dienst als Alternative zur Elternzeit vorsieht. Dieses Projekt wird mit einer Finanzierung im Stabilitätsgesetz 2016 weitergeführt.

gen, Elternzeit und Beitrag sind auch kombinierbar, so kann zum Beispiel eine Mutter für drei Monate die Elternzeit beanspruchen und für drei Monate den Gutschein. Die Arbeitsaufnahme kann auch in einem Teilzeitarbeitsverhältnis erfolgen.

Zielgruppe sind Mütter mit Anrecht auf Elternzeit

Alle Betreuungsmöglichkeiten sind zugelassen, private wie auch institutionelle. Bei der Wahl einer öffentlichen oder privaten akkreditierten Einrichtung erfolgt die Abrechnung nach den Anwesenheitstage direkt bei der betreffenden Organisation, bei einer Wahl eines Baby-Sitting-Dienstes erhält die Antragstellerin einen Gutschein. Der Gutschein oder der Beitrag wird monatlich abgerechnet und

Um diese Förderung können alle Mütter mit Anrecht auf Elternzeit ansuchen, unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich angestellt sind. Sie müssen den obligatorischen Mutterschaftsurlaub beendet haben und anstelle der Elternzeit in den nachfolgenden elf Monaten die Arbeit wieder aufnehmen. Die Förderung wird pro

Form der Kleinkind-Betreuung

in digitaler Form an die INPS/NISF über ein Patronat oder über die PIN-code. Das Ansuchen ist in digitaler Form an das Nationale Fürsorgeinstitut zu richten. Die verhältnismäßige Kürzung des Anspruches auf Elternzeit wird vom Nationalen Fürsorgeinstitut vorgenommen. Da die Förderung innerhalb der vorhandenen Ressourcen verteilt werden muss, wird die Einkommens- und Vermögensbewertung (ISEE) sowie dieAnzahl der Familienmitglieder berücksichtigt, aber auch die Reihenfolge der Gesuche, die grundsätzlich bis 31.12.2016 eingereicht werden können. Die Antragstellerinnen erhalten über die Zulassung zur Förderung eine entsprechende Information. Nutznießerinnen, die für den Voucher optiert haben, müssen ihn bei sonstigen Verfall innerhalb von 120 Tagen am Sitz der INPS/NISF in ihrem Einzugsgebiet abholen.

Keinen oder einen reduzierten Anspruch auf diese Begünstigung haben: • Mütter ohne Anspruch auf Elternzeit, wie Hausangestellte oder Heimarbeit; • Mütter, welche zur Gänze einen kostenlosen Betreuungsdienst von einer öffentlichen oder einer konventionierten Einrichtung nutzen; • Mütter, welche schon Nutznießer des Sonderfonds laut Artikel 19, Absatz 3 des Dekretes vom 4. Juli 2006 Nr. 223 sind; • Mütter, welche versicherungsmäßig im Sonderverwaltungsfond eingeschrieben sind, können diese Begünstigung für maximal 3 Monate in Anspruch nehmen; Kind für maximal sechs Monate gewährt. Einzige Ausnahme sind Mütter, die im Sonderverwaltungsfonds eingeschrieben sind, sie können ihn pro Kind für maximal drei Monate beanspruchen. Beide Begünstigun-

Nr.3-5/2016

kann somit nicht weiter aufgeteilt werden. Er hat einen Wert von maximal 600 Euro pro Monat und wird für maximal sechs Monate ausbezahlt. Bei Teilzeitarbeit wird er im Verhältnis reduziert. Ansuchen nur

NEU: Selbständig erwerbstätige Mütter haben laut Stabilitätsgesetz 2016 auch Anspruch auf diese Förderung. Das entsprechende Dekret muss noch veröffentlicht werden, erst dann können sie darauf zugreifen.

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Di e n stle i stunge n de s A SG B

Förderung der Betreuung des Kleinkindes bei Verzicht auf die Elternzeit auch 2016


Di e n stle i stunge n de s A SG B

Neuerungen für die jetzt fällige Steuererklärung Wie bereits im letzten AKTIV veröffentlicht, beginnt die Abfassung der Steuererklärung Mitte April und geht voraussichtlich bis zum 30. Juni 2016. Rentner und Arbeitnehmer, die im Jahr 2015 nur ein Einkommen hatten und eine Erstwohnung besitzen brauchen nach wie vor keine Steuererklärung abzufassen. Allerdings kann immer eine Steuererklärung abgefasst werden, wenn Ausgaben vorhanden sind, die eine Steuerersparnis mit sich bringen.

A

ußer den üblichen Abschreibungen (Arztspesen, Lebensversicherung, Zinsen von Hypothekardarlehen, Spenden usw.) wurde versucht, den Familien entgegenzukommen. So können heuer Ausgaben für Kindergarten, Volks-, Mittel- und Oberschulen für das Jahr 2015 in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei können Einschreibegebühren für den Kindergarten und Privatschulen sowie die Ausgaben für die Mensa in Höhe von insgesamt 400 Euro pro Kind abgeschrieben werden. Weiterhin aufrecht bleiben die Abzüge für die Betreuung der Kleinkinder bis zu drei Jahren im Ausmaß

von 632 Euro im Jahr sowie die Studiengebühren für Studenten und die Miete für Studenten, wenn die UNI sich in einer anderen Provinz befindet und mindestens 100 km vom Wohnort entfernt ist. Abschreiben kann man auch weiterhin die Einschreibegebühren in den verschiedenen Sportvereinen, die im CONI eingetragen sind; dabei sind 210 Euro pro Kind vorgesehen. Wie bereits im vergangenen Jahr können auch heuer die Mieter von Institutswohnungen den Steuerbonus für Mietverträge in der Steuererklärung in Anspruch nehmen. Die Mieter von Sozialwohnungen erhalten vom WOBI eine Bestätigung, die anlässlich der Abfassung der Steuererklärung beigelegt werden kann.

Der Steuerbonus beträgt bei einem Einkommen bis zu 15.493,71 Euro: 900 Euro von 15.494,00 bis 30.987,41 Euro : 450,00 Euro

Aber auch für Mieter von Privatwohnungen gibt es einen ähnlichen Steuerbonus, sofern sie die Einkommensgrenze von 30.987,41 Euro nicht überschreiten und keinen Mietzuschuss von der öffentlichen Hand erhalten.

Neuerungen für nächstes Jahr Wie bereits bekannt, wurde die Möglichkeit zum Steuerabzug für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und Umbauarbeiten von Wohngebäuden von 50 Prozent sowie für die energetische Sanierung um ein weiteres Jahr verlängert. Allerdings sind die entsprechenden Voraussetzungen strengstens einzuhalten und zu befolgen; weshalb es unbedingt notwendig ist, sich vorher über die entsprechenden Bestimmungen zu informieren. Möbelbonus für junge Paare: Für junge verheiratete oder auch nur zusammenlebende Paare, die eine Erstwohnung gekauft haben, gilt für den Kauf von Möbeln im Jahr 2016 eine abschreibbare Obergrenze von 16.000 Euro einzuzahlen mit den Bestimmungen über die Sanierung (Art. 16 bis DPR 917/86). Allerdings müssen diese Paare seit mindestens drei Jahren zusammenleben und einer der beiden muss jünger als 35 sein.

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Nr.3-5/2016


Di e n stle i stunge n de s A SG B Öffnungszeiten der ASGB Büros während der Zeit der Steuererklärungen Hauptsitz BOZEN

Bezirksbüro BRUNECK

Bindergasse 30

St. Lorenzner-Straße 8

DIENSTAG BIS FREITAG: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 17:00 Uhr

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:00 Uhr, im Monat Mai auch Samstags von 08:30 bis 10:30 Uhr

MONTAG: 08:30 bis 12.00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr, 19:00 bis 21:00 Uhr

Bezirksbüro MERAN

Bezirksbüro BRIXEN Vittorio-Veneto-Straße 33 MONTAG BIS DONNERSTAG: 08:30 bis 12:30 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr FREITAG: 08:30 bis 12:30 Uhr, Nachmittags geschlossen.

Bezirksbüro STERZING Untertorplatz 2 DIENSTAG UND DONNERSTAG: 09:00 bis 13:00 Uhr sowie von 14:00 bis 17:30 Uhr MITTWOCH: 14:00 bis 17:30 Uhr Die Steuererklärungen werden ausschließlich nach Terminen abgefasst, Tel. 0472/834515.

Nr.3-5/2016

Freiheitsstraße 182/c Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bezirksbüro SCHLANDERS Holzbruggweg 19 Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:00 Uhr; Dienstag und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bezirksbüro NEUMARKT Straße der Alten Gründungen 8 Die Steuererklärungen in Neumarkt werden nach Terminvereinbarung abgefasst. Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen ab Freitag, den 11. März 2016 immer Freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr unter der Tel. 0471/812857 oder per mail an mdibiasi@asgb.org entgegengenommen.

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Di e n stle i stunge n de s A SG B

Mod. 730/2016 - Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung • Mitgliedsausweis • Mod. 730/15, bzw. Unico 2015 • Mod. C.U. 2016 (auch vom Ehepartner und Kindern) • Mod. C.U. 2016 für Rentner und Arbeitslose wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt (Personalausweis mitbringen!) • Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder • Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung) • Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden! • Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung • Rechnungen für Massagen oder Physiotherapie • Zinsbestätigung der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung • Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge • Freiwillige Weiterversicherung für die Rente • Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente • Mietverträge (Vermieter und Mieter) • Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (auch Ausland) und Einzahlungsbelege der Miete • Begräbnisspesen • Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen - Ex-Ehepartner und Urteil • Einschreibegebühren Universität • Tierarztspesen für Haustiere • Spendenbestätigung ausgestellt von der Organisation der gespendet wurde • Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen • Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten bei Sanierung • Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 bzw. 65 Prozent) • Spesen für Kinderkrippe • Einzahlungsbelege für Kindergarten, Volks-, Mittel und Oberschule ab 16.07.2015 (auch Privatschulen) • Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für Saldo 2014 und Akkonti 2015 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank) für IRPEF, (cedolare secca) • Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte • Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von fünf bis 18 Jahren • Pflegespesen abzüglich des Pflegegeldes • Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren und Zusammenlegung von Versicherungszeiten • Zusätzliche Einzahlungen für Zusatzrente. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden. C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U., bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.

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Nr.3-5/2016


Di e n stle i stunge n de s A SG B

PENDLER - Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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ie Landesregierung gewährt Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines Kalenderjahres) vom üblichen Aufenthaltsort in einem Staat der EU oder in der Schweiz zum Arbeitsplatz in der Provinz Bozen pendeln müssen oder vom üblichen Aufenthaltsort in der Provinz Bozen zum Arbeitsplatz in einem Staat der EU oder in der Schweiz pendeln müssen und eine Strecke von mehr als 18 Kilometern zurücklegen müssen, auf welcher keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren.

Der Beitrag wird in folgenden Fällen gewährt: a) wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können, da das erste öffentliche Verkehrsmittel den Arbeitsplatz nach Beginn des Arbeitsturnus erreicht und/oder das letzte öffentliche Verkehrsmittel vor Ende des Arbeitsturnus abfährt; b) wenn die Gesamtwartezeit bei Benutzung der am besten geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel, einschließlich etwaiger Fußwege,

Nr.3-5/2016

mindestens 60 Minuten beträgt; c) wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Strecke von mehr als 10 Kilometer vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zur nächstgelegenen Haltestelle mit Parkplatzmöglichkeit zurücklegen müssen, wo ein öffentlicher Liniendienst mit einer Gesamtwartezeit von weniger als 60 Minuten zur Verfügung steht; in diesem Fall steht der Beitrag nur für die Entfernung zwischen dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und der genannten Haltestelle zu. Der Beitrag wird ausschließlich für die Strecke im Landesgebiet berechnet, auch wenn der Beitrag nur für die Entfernung zwischen dem üblichen Aufenthaltsort und der Haltestelle zusteht.

Der Beitrag wird in folgenden Fällen nicht gewährt: • wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein kostenloses Dienstfahrzeug benutzen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen; • wenn der Beitrag weniger als 200 Euro beträgt; • wenn das individuelle Bruttogesamteinkommen (sämtliche Einkommen ohne Abzug der absetz-

baren Aufwendungen) jährlich mehr als 50.000 Euro beträgt. • Der Beitrag wird folgendermaßen berechnet: der Betrag von 0,05 Euro (Einheitsbetrag pro Kilometer) multipliziert mit der Anzahl der Kilometer für die Hin- und Rückfahrt und der Anzahl der Arbeitstage, an denen Anrecht auf den Beitrag besteht. Die Beitragsgesuche für das Jahr 2015 müssen ab 1. April 2016 bis zur Ausschlussfrist vom 30. Juni 2016 eingereicht werden. Die Beitragsgesuche müssen ausschließlich online eingereicht werden: Der Betrag für die Stempelmarke von 16 Euro wird laut Genehmigung der Landesdirektion der Agentur für Einnahmen auf virtuellem Wege eingehoben und vom gewährten Beitrag einbehalten. Dieser Betrag ist jedenfalls auch bei Nichtgewährung des Beitrages zu bezahlen. Eventuelle Richtigstellungen bezüglich des Ansuchens um Fahrkostenbeitrag können dem Amt für Personenverkehr mittels E-mail an die Adresse: PendlerBeitraege@provinz.bz.it, mittels Fax an die Nr. 0471/415499 oder mittels Post an das Amt für Personenverkehr, Silvius-Magnago-Platz 3/Landhaus 3B, 39100 Bozen zugestellt werden.

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Di e n stle i stunge n de s A SG B

Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten Bei der rentenmäßigen Absicherung der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten handelt es sich um einen Zuschuss, der von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz Bozen (ASWE) ausbezahlt wird, sofern jemand aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von der Arbeit fernbleibt und somit nicht rentenversichert ist (z.B. kein Arbeitslosengeld bezieht) oder in Teilzeit arbeitet.

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er Zuschuss wird rückwirkend gewährt (z.B. Gesuch im Jahr 2016 für das Fernbleiben während des Jahres 2015) und zwar für die freiwillige Einzahlung der Rentenbeiträgen in die Pensionskasse (NISF/INPS), aber auch um einen Zusatzrentenfond aufzubauen. Auf den Zuschuss zur Absicherung der Erziehungzeiten haben öffentlich Bedienstete keinen Anspruch. Im Falle von Pflegezeiten haben hingegen nur Vollzeitbedienstete der öffentlichen Verwaltung kein Anrecht (Teilzeitbedienstete haben Anrecht).

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Der Zuschussfür den Aufbau einer Zusatzrente wird nicht direkt an die Antragsteller ausbezahlt, sondern wird auf einer persönlichen und eigens dafür erstellten Position beim Rentenfond „Pensplan“ hinterlegt. Erst beim Erreichen des Anrechts auf die Zusatzrentenleistung wird diese Position ausbezahlt und nur unter der Voraussetzung, dass eine Regelmäßigkeit der Beitragszahlungen im eigenen Rentenfond von fünf Jahren nachgewiesen wird (mindestens ein Einzahlung pro Jahr) und dass die bei ihrer/seiner Rentenposition einge-

zahlten Rentenbeiträge nicht vollständig zurückgekauft worden sind. Voraussetzungen, die auf die antragstellende Person zutreffen, sind:

• fünf Jahre Wohnsitz in der Region oder historischer Wohnsitz von 15 Jahren (auch unterbrochen) in der Region, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches, • in die Kategorie abhängige Erwerbstätige, selbständige Erwerbs-

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Voraussetzungen, die auf das Arbeitsverhältnis zutreffen:

• Fernbleiben von der Arbeit / Arbeitsausstand für die Pflege eines Angehörigen der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder für die Betreuung und die Erziehung der Kleinkinder bis zu drei Jahren (oder für drei Jahre ab Adoption oder Anvertrauung); als Arbeitsausstand versteht man Zeitspannen, während denen die Lohnabhängigen einen unbezahlten Wartestand (ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung) genießen oder nicht beschäftigt bzw. rentenversichert sind, Selbständige oder Freiberufler die die Arbeit (teilweise) aufgeben (auch wenn sie die Pflichtbeiträge für die Rente weiterzahlen), • Arbeitsverhältnis in Teilzeit von höchstens 70 Prozent, und für die Erziehung nur innerhalb der ersten fünf Lebensjahre des Kindes (oder innerhalb der ersten fünf Jahre ab Adoption). Höhe und Dauer des Zuschusses im Falle von Erziehungszeiten:

• bei Arbeitsausstand beträgt der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente bis zu 4.000 Euro pro

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Jahr; im Falle vom Einzahlungen der Rentenbeiträge beim NISF/ INPS beträgt der Zuschuss bis zu 7.000 Euro pro Jahr; er wird für maximal 24 Monate pro Kind gewährt, bei Vaterkarenz (Elternzeit des Vaters) von mindestens drei Monaten wird der Zuschuss auf 27 Monate pro Kind ausgedehnt und zwar immer innerhalb des 3.Lebensjahres des Kindes (bei Adoption für drei Jahre ab Anvertrauung), • bei Beschäftigung in Teilzeit von maximal 70 Prozent beträgt der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente bis zu 2.000 Euro pro Jahr, im Falle des Zuschusses für die Einzahlungen der Rentenbeiträge beim NISF/INPS beträgt der Zuschuss bis zu 3.500 Euro pro Jahr; er wird für maximal 48 Monate pro Kind gewährt, bei Vaterkarenz (Elternzeit des Vaters) von mindestens drei Monaten wird der Zuschuss auf 51 Monate ausgedehnt und zwar innerhalb des 5. Lebensjahres des Kindes (bei Adoption für fünf Jahre ab Anvertrauung). Höhe und Dauer des Zuschusses im Falle von Pflegezeiten:

• bei Arbeitsausstand beträgt der Zuschuss im Falle von Lohnabhängigen bis zu 4.000 Euro pro Jahr und zwar bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine Rente. Der Zuschuss wird auf 7.000 Euro pro Jahr aufgestockt, wenn pflegebedürftige Kinder (minderjährige Zivilinvaliden oder denen eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent zuerkannt worden ist, Zivilblinde oder Taubstumme) oder ihnen gleichgestellte Personen im Alter unter fünf Jahren betreut werden. Im Falle von Einschreibung bei Erziehungseinrichtungen und Tagesstätten für Behinderte kann der Zuschuss jedenfalls 4.000 Euro pro Jahr betragen. Bei Selbständig Erwerbstätigen werden

diese Beträge um jeweils zehn Prozent reduziert. • Bei Beschäftigung in Teilzeit von maximal 70 Prozent wird der Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Jahr ausbezahlt; auch in diesem Falle kann der Zuschuss bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine Rente gewährt werden. Einreichtermin für die Gesuche:

• innerhalb 30. Juni für Lohnabhängige, Hausfrauen, StudentInnen, • innerhalb 30.September für selbständig Erwerbstätige oder Freiberufler; bevor die Selbständigen oder die Freiberufler die Arbeit unterbrechen, müssen sie auf jeden Fall mit einer Mitteilung bestätigen, dass sie der Arbeit (teilweise) fernbleiben, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen; dies ist eine pflichtige Voraussetzung, um den Beitrag zu erhalten. Notwendige Unterlagen:

• Kopie Identitätskarte AntragstellerIn, • anagrafische Daten (inklusive Steuernummer) des Kindes, • anagrafische Daten des anderen Elternteiles, • bei Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente: Kopie des Saldo des eigenen Zusatzrentenfond, wo ein Mindestbetrag von 360 Euro aufscheinen muss oder eine Regelmäßigkeit der Einzahlungen, wenn die Einschreibung in den Rentenfonds mehr als sechs Monate zurückliegt; bei Zuschuss für die Einzahlungen beim NISF/INPS: Kopie der Einzahlungsscheine, • bei Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente: Kopie des Briefes des Arbeitgebers, der die genossenen Mutterschaftszeiten/Vaterschaftszeiten bestätigt. Weitere Informationen finden sie unter der Rubrik „Rente“ auf folgender Internetseite: http://www.provinz.bz.it/aswe

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tätige oder Freiberufler, eingetragen in der Sonderverwaltung beim NISF/INPS, • die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben und auf dem Familienbogen aufscheinen, • die zustehenden Mutterschaftszeiten müssen bereits genossen sein, • am Datum des Antrages in einen Zusatzrentenfond eingeschrieben sein mit einem Mindestsaldo von 360 Euro oder sollte der Zusatzrentenfonds länger als sechs Monate bestehen, muss eine regelmäßige Einzahlung gewährleistet sein, • nicht im öffentlichen Dienst tätig sein oder eine direkte Rente (Altersrente oder vorzeitige Altersrente) beziehen.


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Bericht über die Landestagung ASGB unserer Rentner 40% Schwarz

Am 09. März d.J. nahmen 120 Delegierte an der V. Ordentlichen Landesversammlung der Rentnergewerkschaft im ASGB teil. Die Landesversammlung beschäftigte sich ausführlich mit der anstehenden Gesundheitsreform und machte auch in einer Resolution deutlich, was sich die Rentner im ASGB von der zukünftigen Gesundheitspolitik erwarten.

I

m ersten Grußwort ging der Vorsitzende des ASGB, Kollege Tony Tschenett, gleich auf die absurde Situation ein, dass das Arbeitsministerium dem NISF/INPS untersagt hat, mit dem ASGB die Konvention zu erneuern, aufgrund der das Renteninstitut jahrzehntelang die Gewerkschaftsbeiträge von den Renten einbehalten und der Rentnergewerkschaft im ASGB überwiesen hat. Der Grund für diese unverständliche Haltung und Aktion des Arbeitsministeriums besteht darin, dass der ASGB nicht Mitglied des CNEL (Nationaler Rat für Wirtschaft und Arbeit) sei. Dies ist eine eindeutige Diskriminierung gegenüber dem ASGB, weil andere Gewerkschaften auch nicht Mitglied dieses Vereines sind und für sie trotzdem die Gewerkschaftsbeiträge abgezogen und überwiesen werden. Dadurch verliert die Rentnergewerkschaft sehr viel Geld, was für die

Arbeit und die Betreuung unserer Mitglieder und für eine massive Interessenvertretung aller RentnerInnen natürlich fehlt. Tony Tschenett unterstrich zudem die unablässigen Bemühungen des ASGB für eine hochwertige Gesundheitsbetreuung für alle, unabhängig vom sozialen Status. Ein besonderes Anliegen sei der Abbau der Wartezeiten für fachärztliche Visiten. Zukünftig sollten die Senioren nicht durch eine Übertechnologisierung der Informationsdienste überfordert werden. Schließlich dankte der Vorsitzende des ASGB allen Mitarbeitern, den ausgeschiedenen und den neuen Vorstandsmitgliedern. Ein besonderer Dank gilt dem langjährigen Obmann der Rentnergewerkschaft, Adolf Buratti. Die zuständige Landesrätin für das Gesundheitswesen (und für andere wichtige Bereiche wie So-

ziales, Arbeit, Sport und Einwanderung), Frau Martha Stocker, betonte, dass es für sie wichtig sei, dass die vier Rentnergewerkschaften in der derzeitigen Phase der Diskussion um die Gesundheitsreform eine gemeinsame Ausrichtung gefunden haben. Sie verweist in der Folge darauf, dass die erhöhte Lebenserwartung eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem der Zukunft darstellt. Das bedeutet, dass die finanziellen Mittel nicht beschnitten, sondern erhöht werden müssen. Gleichzeitig muss die Versorgung auf dem Lande potenziert und die finanziellen Mittel dementsprechend verlagert werden. Sie geht außerdem auf den Ärztemangel ein und verweist darauf, dass dieser in ganz Europa gleichermaßen spürbar ist. Sie unterstreicht, dass es noch vieler Maßnahmen bedarf, um den besonderen Bedürfnissen der

v.l.n.r. der Vorsitzende Tony Tschenett dankte dem Vorstand für seinen Einsatz. Am Präsidiumstisch Wilhelmine Tschenett, Stephan Vieider, Walther Andreaus, Sigfried Obkircher, Hans Egger und Karl Niedrist.

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Nr.3-5/2016


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Ein Blick in den vollbesetzten Saal des Kolpinghauses

Senioren gerecht zu werden. Im Namen der konföderierten Rentnergewerkschaften ergriff Klaus Reider vom CISL/SGB das Wort. Er ging auf die mangelnde Wertschätzung der Rentner in der Gesellschaft ein. Manchmal entsteht das Gefühl, dass sie eher eine Last anstatt eine Bereicherung sind. In Wirklichkeit sind sie oft Teil der Lösung vieler Probleme. Die Politik muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass den Risiken des Älterwerdens vorgebeugt werden kann. Diesen Zweck verfolgt das Einvernehmensprotokoll, abgeschlossen zwischen der Landesregierung und den Rentnergewerkschaften, welches die Ziele für die Zukunft formuliert. Gleichzeitig muss die Solidarität zwischen den Generationen wachsen. Rentner verfügen über ein großes Zeitkapital, das für vielfältige Engagements genutzt werden kann. Einen Kernpunkt der Landesversammlung stellte der TätigNr.3-5/2016

keitsbericht, verbunden mit Hinweisen auf die zukünftigen gewerkschaftlichen Aktivitäten, vom neuen Sekretär, Kollegen Stephan Vieider dar. Zu Beginn ging er auf die personellen Veränderungen an der Gewerkschaftsspitze ein. Auch er bedankte sich bei den Vorgängern, allen voran bei Adolf Buratti, bei Hermann Lochmann und Gottfried v. Dellemann. In einer Schweigeminute gedachte die Landesversammlung des Pioniers unserer Gewerkschaft, des Kollegen Salvator Nicolussi, stellvertretend für alle verstorbenen Aktivisten und Mitglieder. Kollege Vieider konnte eine Reihe von Tätigkeiten aufzählen, die alle darauf ausgerichtet waren, die Interessen der RentnerInnen auf allen Ebenen zu vertreten. Jahr für Jahr wurden in den Bezirken Informationsversammlungen zu den verschiedensten Themen abgehalten, wie Mieterschutz, Mietverträge, Kondomi-

niumsfragen, Sanierung von Wohnungen, Erbschaftsrecht, Pflegesicherung, Kaufkraftverlust der Renten, Mindestrente, Abo für Senioren, Hinterbliebenenrente, chronische Krankheitsbilder, Schmerztherapie, Palliativ­ pflege, Patientenverfügung und gesunde Ernährung. Kollege Vieider betonte seiner Erfahrung als Gewerkschafter nach, dass die RentnerInnen nicht von der Politik passiv verwaltet werden wollen. Sie wollen sich vielmehr selbst in das gesellschaftliche Leben einbringen und Prozesse mitgestalten – aktives Altern eben! Sie wollen nicht eine Last, sondern eine wichtige Ressource für die Gesellschaft sein. Politik geht uns alle an, weil das Alter zu einem Querschnittthema in der Politik geworden ist. Die demographischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen haben weitreichende Konsequenzen für nahezu alle Bereiche der Politik. Politik für Senioren bedeutet 27


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sowohl Generationen-, als auch Familien-, Sozial-, Gesundheits-, Raumordnungs-, Wohnungs-, Verkehrs-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitpolitik. Daher wollen und müssen wir auch als Rentner noch energischer und entschlossener politische Einflussnahme ausüben, um die Altersversorgung gerechter und sozialer zu gestalten. Ausführlich ging Kollege Vieider auf das Einvernehmensprotokoll ein, welches am 18. Jänner 2016 zwischen den Vertretern der Rentnergewerkschaften und dem Assessorat für Gesundheit und Soziales unterzeichnet wurde. Grundlegendes Ziel des Abkommens ist es, zeitgemäße Betreuungsformen für ältere Menschen in unserem Land zu definieren und deren Angebot zu forcieren, um allen Senioren ein Altern in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in unseren Bezirksbüros Kopien dieses Einvernehmensprotokolls zur Verfügung stehen. Der Hauptpunkt der Landesversammlung war sicher das Referat des neuen Generaldirektors des Sanitätsbetriebes, Dr. 28

Thomas Schael. Gleich einleitend betonte er, dass die Senioren ein Hauptanliegen des Sanitätsbetriebes sind. Es geht dabei um die Gesundheitsversorgung vor Ort und die Betreuung von Alten und chronisch Kranken. Ebenso betont er, dass die Betreuung landesweit in gleichem Maße garantiert sein muss. Er verweist darauf, dass der Sanitätsbetrieb täglich 3,4 Millionen Euro umsetzt. Er spricht die Überlastung der Notaufnahmen an, was auf die mangelnde Versorgung vor Ort zurückzuführen ist. Er stellt fest, dass die Hausbetreuung vor Ort eine Schwachstelle ist. Diese muss wesentlich verstärkt werden. Er verweist darauf, dass sich im Jahr 2030 ein Drittel unserer Bevölkerung im Rentenalter sein wird. Das sei eine große Herausforderung. 70 Prozent des Gesundheitsbudgets wandert in die Krankenhäuser. Schließlich sprach er die digitale Ausstattung des Sanitätsbetriebes an. Er betonte, dass die Sanität robuste Informationssysteme braucht, um für alle Fälle gerüstet zu sein. Er gab zu, dass der Sanitätsbetrieb zu wenig bürgerorientiert, nicht bedarfsorientiert und zu bürokra-

tisch ist. Auch an dieser Stelle ein Hinweis: Mehr Informationen zum Referat können sie im Landessekretariat der Rentnergewerkschaft erfahren. Nach dem Referat entwickelte sich eine spannende Diskussion zu den verschiedensten Themen wie Wartezeiten, Ticketbefreiung, Ärztemangel, Ärzte- und Managergehälter, Einwanderer, kleine Krankenhäuser.

Anschließend wurden vier Resolutionen zu folgenden Themen behandelt und einstimmig verabschiedet: • Aktuelle wirtschafts- und

sozialpolitische Situation

• Gesundheitsversorgung • Zuständigkeiten des Landes

im sozialen Bereich

• Wachsende soziale

Ungerechtigkeit

Die Landestagung wurde mit Rhythmen der Mädchen-Saxgruppe „Schlern-Saxcess“ auflockernd umrahmt. Nr.3-5/2016


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Gewerkschaftsabzug auf Renten ASGB 40% Schwarz

Lieber Rentnerinnen und Rentner, seit September 2015 werden aufgrund rungsbestimmung von 1978 ausschließlich einer Weisung des Arbeitsministeriums in der Provinz Bozen tätig sein darf. Sofort die Gewerkschaftsbeiträge nicht mehr nach der ablehnenden Mitteilung von Seiten abgezogen. Aufgrund einer 1988 unter- des INPS haben wir bei den politischen Stelzeichneten Konvention zwischen dem AS- len in Rom interveniert. Senator Hans BerGB und dem NISF/INPS und ex-INPDAP ger ist permanent in Kontakt mit dem INPS wurden unserer Gewerkschaft die Mit- und dem Arbeitsministerium um eine ragliedsbeiträge monatlich überwiesen. Im sche Lösung dieser unguten Angelegenheit Frühjahr 2015 haben wir ein Schreiben zu erreichen. Der ASGB hat gehofft, des ­INPS erhalten, dass die Kondass die Angelegenheit ehestens gevention für alle Gewerkschaften löst wird; leider sind aber bereits erneuert werden muss. Daraufhin sieben Monate vergangen und es HTIG! IC W haben wir die erforderlichen Unwird wahrscheinlich noch einige terlagen an das INPS-Rom geMonate dauern wird. schickt. Im Juli 2015 hat uns das Das bedeutet für unsere GeINPS-Rom mitgeteilt, dass das Arwerkschaft einen großen finanzielbeitsministerium aufgrund der Tatsache, len Verlust. Aus diesem Grunde hat der der der ASGB nicht Mitglied des CNEL Leitungsausschuss beschlossen, dass die (Consiglio nazionale per l’Economia e La- Rentner für diese beitragslose Zeit einen voro) ist, die Konvention nicht erneuert Jahresbeitrag von 45 bzw. 75 Euro bezahwerden kann. len. 45 Euro bezahlen jene Rentner, deren Es ist eigenartig, dass dem ASGB die Er- Jahresbruttorente unter 15.000 Euro liegt, neuerung der Konvention verweigert wur- alle anderen zahlen 75 Euro. de, während andere Gewerkschaften, die Wir rechnen mit eurem Verständnis und auch nicht in den CNEL eingeschrieben ersuchen euch bei Gelegenheit, z.B. im sind, die Konvention sehr wohl erhalten Rahmen der Abfassung der Steuererklähaben (z.B. die autonome Gewerkschaft der rung, in einem unserer Büros den Beitrag Aostaner, die ebenfalls eine Minderheiten- zu entrichten. gewerkschaft ist). Zudem verweisen wir Wir bedanken uns im Voraus darauf, dass der Abzug der Gewerkschaftsund verbleiben beiträge auf die Renten 27 Jahre lang ohne diese Mitgliedschaft im CNEL funktioniert mit freundlichsten Grüßen hat. Der ASGB könnte gar nicht Mitglied Tony Tschnett des CNEL sein, da man dazu in mindestens Vorsitzender des sechs Regionen Italiens tätig sein muss, woLeitungsausschuss des ASGB bei der ASGB auf Grund der DurchfühNr.3-5/2016

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BEZIRK MERAN

Frühlingsfahrt zum Gardasee!!

ASGB 40% Schwarz

Die Gewerkschaft der Rentner Bezirk Meran organisiert für die Mitglieder und Familienangehörigen am Mittwoch, den 04. Mai 2016 eine Tagesfahrt zum Gardasee mit Besichtigung einer Ölmühle in Malcesine und Verkostung von Olivenöl. Zum Mittagessen geht es nach Bardolino.

Kosten 40 Euro pro Person (im Preis inbegriffen ist, Busfahrt, Ölverkostung und Mittagessen mit Getränk).

Abfahr Ab Rabland (Bushaltestelle SAD) um 07.45 Uhr, Töll (Gasthaus Edelweiss) um 07.50 Uhr, Algund (Bushaltestelle NKD) um 07.55 Uhr, Meran (Praderplatz) um 08:00 Uhr, Lana (Recyclinghof) um 08.15 Uhr. Zusteigmöglichkeiten entlang der Strecke.

Anmeldungen ASGB Büro Meran (0473 237 189) mit genauer Angabe des Zusteigeortes und der Telefonnummer. Die Anmeldung wird erst durch die Zahlung verbindlich. Meldeschluss ist am Freitag, den 27. April 2016.

: Kontakttelefon 634 77 Josef +39 338 44

Herbstreise nach Kroatien vom 8.bis zum 12. Oktober 2016 Die Rentnergewerkschaft organisiert in Zusammenarbeit mit Eurotours Kitzbühel eine Reise nach Kroatien und zwar mit folgendem Programm: • • • •

Busreise in den Raum Kvarner Besichtigung der Klosterinsel Kosljun Kaiserschifffahrt entlang der Kvarner Bucht Besuch der Insel Rab und der Insel Pag und Heimreise

Die Reise wird bei einer Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen durchgeführt. Der Preis beträgt pro Person 379 Euro im Doppelzimmer und 409 Euro im Einzelzimmer. Die Anmeldungen werden vormittags beim ASGB Bozen telefonisch unter der Nummer 0471/308250 entgegengenommen. Das detaillierte Programm ist auf der Homepage des ASGB (www.asgb.org) einsehbar. 30

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R E N T N E R B E Z I R K E I S A C K TA L

ASGB Die Aktionsgruppe der Rentner im Eisacktal stellt euch die geplanten Aktivitäten vor 40% Schwarz

F R Ü H L I N G S FA H RT 2 0 1 6

Fahrt nach Tremosine oberhalb des Gardasees • Besichtigung einer Genossenschaftskäserei Donnerstag, 19. Mai

H E R B S T FA H RT 2 0 1 6

Fahrt nach Tirol • Besuch einer Werkzeugund Eispickel-Schmiede in Fulpmes • Besuch Einkaufzentrum DEZ Donnerstag, 15. September

H E R B S TT R E F F E N 2 0 1 6

Jahresabschluss mit Törggelepartie und Vortrag Köfererhof in Neustift 10. November Die ausführlicheren Programme liegen im Bezirksbüro Brixen auf. Termine bitte vormerken und rechtzeitig anmelden und zwar unter der Telefonnummer:

ABTRENNEN UND ZUR 1.-MAI-FEIER MITNEHMEN!

0472 – 834515

Wir freuen uns auf eure Teilnahme

1. Mai-Feier 2016

Michael, Karl, Paul, Franz, Peter, Toni und Siegfried

Teilnahmegutschein für die Preisverlosung

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Nr.3-5/2016

Für diesen auf der Rückseite ausgefüllten Gutschein erhalten alle bei der 1.-Mai-Feier anwesenden Mitglieder des ASGB eine Losnummer für die Preisverlosung sowie für die Kinder unter 10 Jahren einen Gutschein für das Preisfischen und für einen Luftballon.

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ofort!

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Hier geht‘s zur APP

ABTRENNEN UND ZUR 1.-MAI-FEIER MITNEHMEN!

Hiermit beantragt das unterfertigte ASGB-Mitglied eine Losnummer für die 1.-Mai-Preisverlosung, sowie ­einen Gutschein für das Preisfischen und einen Luftballon für K ­ inder unter 10 Jahren

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Unterschrift

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