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33. Jahrgang POSTE ITALIANE SpA Spedizione in Abbonamento Postale D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n. 46) art. 1, comma 2, CNS BOLZANO.

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I n f o r m a t i o n s s ch r i f t d e s A u t o n o m e n S 端 d t i ro l e r G e we r k s ch a f t s b u n d e s

AKTUELL Wahlen Laborfonds: ASGB erfolgreich AKTUELL Volltanken um 10 Prozent teurer

ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier

ASGB 40% Schwarz

ACHTU NG!

-Feier F端r die 1.-Mai tschein u eg den Teilnahm f端r die is Pre verlosung abtrennen!

REGIERUNG MONTI

Die Arbeitsreform umkrempeln


INHALT

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IMMOBILIENSTEUER (IMU): ASGB gegen zusätzliche Besteuerung der Erstwohnung

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ASGB erringt bei der Delegiertenwahl des Laborfonds erneut die meisten Stimmen

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EbK: 500 Euro für die besten Lehrlinge und Fachschüler Verbrauchertelegramm

THEMA

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Seite 10 – 12

Pensionsreform Monti

FACHGEWERKSCHAFTEN

Seite 13 – 26

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GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN 9. GEWERKSCHAFTSTAG - ASGB-GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN Über die Dummheit des Sparens

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Neuwahlen im ASGB-Gebietskörperschaften

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LANDESBEDIENSTETE Endlich eine Plattform zur Arbeitszeit des Kindergartenpersonals und Mitarbeiter für Integration

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GESUNDHEITSDIENST Neuer Experte im Gesundheitsdienst Arbeitszeitkonto abgeschafft

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DRUCK & PAPIER Neue Obfrau gewählt

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METALL Vorstandssitzung in der Fa. Leitner AG in Sterzing

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TRANSPORT & VERKEHR Hermann Schgaguler neuer Obmann

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SSG Bildungsreise 2012 nach Danzig, Stockholm, Kopenhagen, Wismar

DIENSTLEISTUNGEN

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25 Seite 27 – 32

Sommerjobs für Jugendliche Erste Mittelstandswohnungen in Bozen ausgeschrieben SBR: Änderungen des Beitrages für Erziehungs- und Pflegezeiten

RENTNERGEWERKSCHAFT

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Seite 33 – 35

2007-2011 ein Kurzbericht zu vier Jahre Tätigkeit Fahrt ins Nonstal und Sulzberg (Val di Sole) 7-Tages-Busreise nach Paris

ASGB-Jugend

Seite 17-20 4 Seiten Beilage zum herausnehmen

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KOMMENTAR

T o n y

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T s c h e n e t t

Jung + Alt – Gemeinsam in die Arbeitswelt von morgen so lautet das Motto unserer heurigen 1. Mai-Feier, welche wir traditionell am Festplatz in Völs am Schlern abhalten. Wir haben dieses Motto gewählt, da die derzeitigen Umwälzungen in Italien, ja in ganz Europa, ganz klar in eine Richtung gehen, welche vorsieht, dass wir alle länger arbeiten müssen. Dies hat wiederum zur Folge, dass wir uns, Jung und Alt, so organisieren müssen, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander diesen Weg gehen. Außerdem sind Ältere und Jüngere von Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich stark betroffen. Bei älteren Arbeitnehmern dauert Arbeitslosigkeit zudem im Schnitt länger als bei jüngeren. Für viele Betriebe sind Ältere nach wie vor zweite Wahl, wenn es um Besetzung freier Stellen geht. Vier von zehn Unternehmen in Deutschland hatten 2002 keine Beschäftigten mehr, die 50 Jahre und älter sind. Diese Verschwendung von Erfahrung, Kenntnissen und Kompetenzen ist weder betriebs- noch volkswirtschaftlich sinnvoll und in Zukunft aus Pensionsgründen auch nicht mehr möglich. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels werden sich die Unternehmen den Herausforderungen mit älteren Belegschaften schon bald stellen müssen. Demnach waren 2011 in Südtirol durch-

schnittlich 16.000 über 55-jährige Lohnabhängige, das sind um 9.000 mehr als noch vor zehn Jahren; Ende 2016 wird es bereits über 23.000 Lohnabhängige geben, die über 55 Jahre alt sind. Wer die Arbeitsfähigkeit des Menschen bis ins gesetzliche Rentenalter erhalten, entwickeln und verbessern möchte, darf damit nicht erst anfangen, wenn dieses Potenzial durch eine über Jahre andauernde schlechte Arbeitsgestaltung und versäumte Qualifizierung bereits verschüttet bzw. verkümmert sind. Gefragt ist vielmehr eine Gestaltung der Arbeit, die den Menschen im gesamten Verlauf seines Erwerbslebens angemessen fordert, fördert und gesund erhält. Dass es ohne die Älteren in Zukunft nicht geht, ist angesichts der demographischen Entwicklung unbestreitbar. Damit es mit den Älteren in die Zukunft geht, müssen allerdings Voraussetzungen geschaffen werden, und da sind wir alle gefordert.

Tony Tschenett Vorsitzender des ASGB

IMPRESSUM Eigentümer u. Herausgeber: ASGB, 39100 Bozen, Bindergasse 30 Verantwortlicher Direktor: Helmuth Renzler Druck: Fotolito Varesco Erscheint monatlich Eingetragen am Landesgericht, Bozen, am 23. März 1978, Nr. 7/78 R.St. Mitarbeiter an dieser Nummer: Priska Auer Markus Dibiasi Peter Enz Christian Egger Richard Goller Hermann Lochmann Alex Piras Christine Staffler Christian Trfoier Hanspeter Tratter Tony Tschenett Karin Wellenzohn Wally Wörndle Aufnahmen: Archiv ASGB Redaktionsleitung: Priska Auer Gestaltung: Priska Auer Layout & Grafik: Mediamacs Bozen

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IMMOBILIENSTEUER (IMU)

ASGB gegen zusätzliche Besteuerung der Erstwohnung Der ASGB hat die Südtiroler Gemeinden und das Land aufgefordert, die Südtiroler Bürger von der neu eingeführten Immobiliensteuer (IMU) auf die Erstwohnung so gering wie möglich zu halten. Dafür gilt es die zur Verfügung stehenden gesetzgeberischen Spielräume voll zu nutzen.

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and und Gemeinden müssen in diesen Krisenzeiten konkrete Zeichen setzen, um den enormen und steigenden Steuer- und Abgabendruck, der auf den Südtirolern und ihren Familien lastet, spürbar zu reduzieren. Nachdem es laut staatlichen Bestimmungen nicht möglich ist, die Erstwohnung samt Zube-

hör gänzlich von der IMU zu befreien, muss diese zusätzliche Steuerbelastung so gering wie möglich gehalten werden. Das Autonomiestatut gibt dem Land die Möglichkeit, mit einem eigenen Landesgesetz die Gemeinden zu ermächtigen, den Mindesthebesatz von zwei Promille vorzusehen. Die Po-

litik selbst betont oft, dass ein Eigenheim auch eine vernünftige Art der Altersvorsorge darstellt. Dann darf aber konsequenterweise diese vor allem für lohnabhängige Arbeitnehmer mühsame Investition nicht auch noch mit einer jährlichen Steuer bestraft werden. Bei der IMU handelt es sich um eine Wiedereinführung der sogenannten ICI, wobei aber die Berechnungsgrundlage der IMU deutlich erhöht wird, was die Ungerechtigkeit dieser Steuer noch deutlicher macht. Da die Regierung Monti den Steuerdruck weiter erhöht hat und von den angekündigten Konjunktur fördernden Maßnahmen nichts zu erkennen ist, ist die lokale Politik gefordert, notwendige Korrekturen zugunsten der eigenen Bevölkerung vorzunehmen. Der Vorsitzende Tony Tschenett und Priska Auer haben dieses Thema kürzlich auch mit Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder erläutert (siehe Foto).

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Wahlerfolg ist Bestätigung für jahrelangen Einsatz für die Zusatzrente

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ie Kandidatenliste des ASGB hat wie bereits bei den vergangenen Laborfonds-Wahlen von allen Gewerkschaftslisten am meisten Zuspruch von den wahlberechtigten Arbeitnehmern erhalten: von den 17 Sitzen, die den Arbeitnehmervertretungen in der Delegiertenversammlung des Laborfonds zustehen, gingen acht an den ASGB, die restlichen neun entfielen gemeinsam auf die Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL. Die weiteren Sitze im Delegiertenrat gehen an die Gewerkschaften des Trentino und an die Arbeitgeberverbände. Dieser Wahlerfolg des ASGB ist die neuerliche Bestätigung für seinen jahrelangen Einsatz im Bereich Zusatzrente und für einen eigenständigen lokalen Zusatzrentenfonds wie es der Laborfonds für die lohnabhängig Beschäftigten des privaten und öffentlichen Sektors in Südtirol und dem Trentino ist. Der ASGB bedankt sich bei allen Vorstandsmitgliedern, Betriebsrä-

ten, Aktivisten und Mitgliedern, die den ASGB bei diesen Wahlen unterstützt und somit zum Erfolg beigetragen haben und bedankt sich bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die der Kandidatenliste des ASGB das Vertrauen gegeben und somit die bisherige Arbeit des ASGB gutgeheißen haben. Die neugewählte Delegiertenversammlung bleibt für drei Jahre im Amt und hat die Aufgabe, den Verwaltungsrat des Laborfonds sowie dessen Präsidenten neu zu bestellen. Dem Verwaltungsrat obliegt es dann, die Vermögensverwalter von Laborfonds durch ein öffentliches Auswahlverfahren zu bestimmen und ihre Arbeit kontinuierlich zu überprüfen, um die Gelder der Arbeitnehmer möglichst sicher und rentabel anzulegen. Was das Zusatzrentensystem in Südtirol im Allgemeinen betrifft, ist der ASGB ständig bemüht, die Rahmenbedingungen zu verbessern. So konnte auf Vorschlag und Druck des ASGB über

ein Regionalgesetz erreicht werden, dass in jenen Fällen, wo ein Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, die dem Arbeitnehmer zustehenden Zusatzrentenbeiträge (Arbeitgeberbeitrag, Arbeitnehmerbeitrag, Abfertigungsanteil) in den Fonds einzuzahlen, PensPlan dem betroffenen Arbeitnehmer eine kostenlose Beratung bzw. einen kostenlosen Rechtsbeistand garantiert, um die ausständigen Beiträge einzuholen. Vor allem bei der Jugend in Südtirol, jener Generation, die von den Rentenreformen in Zukunft am meisten betroffen ist, ist der ASGB beim Thema Zusatzrente und Zusatzvorsorge um Information, Aufklärung und Beratung bemüht. In diesem Sinne engagiert sich insbesondere die ASGB-Jugend, indem sie Südtirols Jugendliche Lehrlinge, junge Arbeitnehmer, Oberschüler und Studenten anspricht und interessante Leistungen bietet. Mehr Info dazu unter www.asgb.org/jugend/news.html

Die ASGB-VertreterInnen im neuen Delegiertenrat LABORFONDS

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Christine Staffler

Josef Guadagnini

Vorsitzende Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete

Beschäftigter im Versuchszentrum Laimburg Vorstandsmitglied ASGB-Landwirtschaft

Alex Piras

Stefan Erschbamer

Stellvertretender Vorsitzende des ASGB

Gesundheitsbezirk Bozen Landesobmann ASGB-Gesundheitsdienst

Oswald Alois Angerer

Markus Dibiasi

Beschäftiger der Fa. Hoppe AG, Laas Vorstandsmitglied ASGB-Metall

Landessekretär ASGB-Medien Bezirkssekretär Neumarkt

Priska Auer

Beatrix Angerer

Mitarbeiterin Landessekretariat Bozen Leitungsausschussmitglied

Bezirkssekretärin ASGB-Brixen

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ASGB erringt bei der Delegiertenwahl des Laborfonds erneut die meisten Sitze


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EbK: 500 Euro für die besten Lehrlinge und Fachschüler Auf eine besondere Prämie durften sich auch heuer wieder Südtirols beste Lehrlinge und Fachschüler/innen des Sektors Handel und Verwaltung freuen.

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er die Lehrlingsausbildung oder die Fachschule im Jahr 2011 mit einer Endnote von 9,5 oder höher abgeschlossen hatte, wurde von der bilateralen Körperschaft des Handelssektors (EbK) mit einer Prämie von 500 Euro belohnt. Vor kurzem wurden die besten Lehrlinge und Fachschüler des Bezirks Pustertal und Eisacktal/Wipptal im Rahmen der diesjährigen Bezirksversammlungen des Handelsund Dienstleisterverbandes Südtirol (hds) prämiert. Folgende Absolventen/innen der Gruppe „Verkäufer/innen“ erhielten die Prämie vom stellvertretenden Vorsitzenden des ASGB und derzeitigen EbK-Präsidenten Alex Piras überreicht: Margit Ausserhofer, Raphaela Kamelger (beide Pustertal) sowie Andreas Leit-

ner (Eisacktal). Als beste Fachschülerin wurde Juliane Piok (Eisacktal) prämiert. Mit der Prämierung soll einerseits die herausragende Leistung der Lehrlinge und Fachschüler hervorgehoben werden. Es ist auch eine gute Gelegenheit, der EbK selbst sowie dem funktionierenden dualen Ausbildungssystem im Südtiroler Lehrlingswesen mehr mediale Aufmerksamkeit zu verschaffen. Zurzeit steht das Südtiroler Lehrlingswesen auch wegen der laufenden Gesetzesreform im Mittelpunkt des politischen Geschehens, an der auch der ASGB zusammen mit den Sozialpartnern beteiligt ist. Die EbK arbeitet eng mit den Berufsschulen Südtirols sowie mit dem Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung der Provinz Bozen zusam-

men. Die Bilaterale Körperschaft ist vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag für den Tertiärsektor vorgesehen und wird gemeinsam vom Handelsund Dienstleistungsverband Südtirol (hds) und den Fachgewerkschaften des Handelssektors verwaltet. Sie bietet den Mitgliedern eine Reihe von Dienstleistungen und Unterstützungen an, die sich an Arbeitgeber und Angestellte richten. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Einzahlung der Beiträge für EbK und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten. Seit Beginn des Jahres 2012 bietet die EbK ihren Mitgliedern eine Reihe weiterer, neuer Dienstleistungen an. Diese betreffen die Bereiche Weiterbildung, Geburtenprämie oder Geschäftsumbau (Unterstützung bei Lohnweiterzahlung).

Alle Informationen sind im Internet unter www.ebk.bz.it oder http://www.asgb.org/fachgewerkschaften/handelhotel-und-gastgewerbe/handel-und-dienstleistungen.html abrufbar. Im Bild die Verleihung der Prämie: v.l. Andreas Leitner, Alex Piras, Juliane Piock und Direktor Martin Rederlechner

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VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL

Verbrauchertelegramm

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AKTUELL

e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it

TREIBSTOFFPREISE

Volltanken seit heuer um 10 Prozent teurer

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enzin und Diesel sind in den letzten beiden Monaten um zehn Prozent teurer geworden. In Südtirol gibt die Durchschnittsfamilie für Treibstoffe pro Jahr (Daten 2010) 2.328 Euro aus. Dies sind 194 Euro im Monat. Damit stiegen die Belastungen für Familien Südtiroler allein durch die Erhöhungen in den letzten beiden Monaten um fast 240 Euro pro Jahr und für viele AutofahrerInnen ist somit die Schmerzgrenze erreicht. Und Experten erwarten weitere diesbezügliche Preissteigerungen. Da ist es dann wohl sinnvoller, das Auto ab und an stehen zu lassen und öfter mal das Fahrrad oder Schusters Rappen zu

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benutzen. Jedoch gibt es Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind und längere Strecken mit ihrem Fahrzeug zurücklegen müssen. In diesen Fällen kann ein Umstieg auf Alternativen wie Flüssig- oder Methangas eine Überlegung wert sein. Denn die Vorteile liegen auf der Hand: Flüssiggas ist bei den aktuellen Treibstoffpreisen 50 Prozent, Methangas gar rund 70 Prozent günstiger als Benzin. Die rapide gestiegenen Treibstoffkosten sind für die Familien und auch die Wirtschaft sehr belastend. Daher sollte von Seiten des Landes überlegt werden, auf einen Teil der Steuern zu verzichten und so eine

10-15prozentige Preissenkung zu ermöglichen. Aufgrund des dadurch entstehenden Umwegnutzens und der Anziehungskraft interessanter Treibstoffpreise könnte die Landeskasse trotzdem die Einnahmen beibehalten und Bürger und Wirtschaft wä-

ren in dieser konjunkturell schwierigen Phase entlastet. Steuerreduzierungen allein in Grenzgemeinden sind zu wenig, sie können den Tank- und Einkaufstourismus sowie die damit verbundenen Einnahmeausfälle der Landeskasse nicht aufhalten.

BENZIN-SCHMUGGEL

Drakonische Strafen

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ei den derzeitigen Spritpreisen scheint die Idee verlockend: ein Abstecher nach Österreich, diverse Kanister an der Tankstelle gefüllt, und schon hat man einige Euro an Spritgeld gespart. Aber Vorsicht! Wenn jemand

unerlaubte Mengen Benzin nach Italien importiert, droht der Verlust des Fahrzeugs und eine Strafe von etwa 7.700 Euro. Erlaubt ist der Transport von maximal zehn Litern Benzin in einem homologierten Kanister.

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Der Ausverkauf hilft sparen …. wirklich? „Skonto“ oder „Ausverkauf“: diese Begriffe üben einen nicht zu leugnenden Reiz aus. Kaum jemand ist gegen die Verlockung eines Einkaufs zu Schnäppchenpreisen gewappnet. Wie viel kostet aber eine Ausverkaufs-Kampagne den Händler? Um dies zu überprüfen, hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) die Preise von 166 Elektro- und 152 Elektronik-Artikeln beim selben Händler am 13. Dezember sowie am 11. Jänner erho-

ben und verglichen. Von den 318 am 13.12.2011 erhobenen Produkten waren am 11.01.2012 insgesamt 64 nicht mehr erhältlich. Von den restlichen 254 Produkten waren zehn teurer und 67 billiger. „Betrachtet man die Produkte einzeln“ kommentiert Walther Andreaus, VZSGeschäftsführer „so können die Angebote durchaus günstig sein. Betrachtet man jedoch das gesamte Sortiment, so ist der Verdienst für den Händler

insgesamt nur minimal geringer. Der Ausverkauf wird zum Verramschen der ungeliebten Geräte genutzt – betrachtet man diese Zahlen, scheint dies der Fall zu sein. Um wirklich günstig zu sein, müssten die Abschläge spürbarer sein, und vor allem mehrere Produkte umfassen.“ Der Tipp: das gewünschte Produkt sollte schon vor Beginn des Ausverkaufs gewählt werden, damit dann der effektive Skonto ermittelt werden

kann. Ist das gewünschte Produkt nicht mehr verfügbar und man wählt ein anderes, sollte man sich stets fragen: würde ich dies auch kaufen, wenn es nicht reduziert wäre?

STROM- UND GASRECHNUNGEN

Regelmäßige Ablesung der Zähler hilft sparen

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n diesen Zeiten der fortdauernden Krise lohnt es sich, die eigenen Gewohnheiten beim Verbrauch von Strom, Heizöl,

Gas und Wassergenau zu kennen. Vielen von uns kennen den tatsächlichen Verbrauch und die eigenen Verbrauchsgewohn-

heiten wenig bis gar nicht: dies führt dazu, dass unter Umständen Ressourcen verschwendet werden; solcherart steigen die Rech-

nungen für Strom, Gas, Wasser und Müll, und dies bringt eventuell sogar die ganze Haushaltsplanung ins Schlittern.

Einige Tipps zum bewussten Umgang mit den Versorgungsgütern

B

ei der Kontrolle von Strom- und Gasrechnungen sollte nicht nur der zu zahlende Betrag kontrolliert werden, sondern auch die Übersichten und die Ablesungen des Zählers, aus welchen der geschuldete Betrag berechnet wird. Der Rechnungsbetrag ist letztendlich nur

das Folgeergebnis des Zählerstands, nicht umgekehrt! Einmal pro Monat (oder alle zwei Monate) sollte man die Zähler direkt selbst ablesen, und dieses Ergebnis vermerken. Einmal pro Jahr (vielleicht am Jahresende?) sollte auch der Wasserzähler abgelesen werden.

Eine praktische Hilfe bietet die Energie-Check-Karte der VZS (siehe unter http://www.verbraucherzentrale.it/13.html). Weitere nützliche Tipps zum Energiesparen auf http://www.verbraucherzentrale.it/energie.

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AUSZAHLUNG DER RENTEN AN ZIVILINVALIDEN

Diese kann über jede Bank erfolgen

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or einiger Zeit hatten sich Mitglieder der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), EmpfängerInnen von Zivilinvaliditätsrenten mit einem Problem an die VZS gewandt: nach den Richtlinien der Landesverwaltung konnte diese Rente ausschließlich

am Schalter eines Postamts behoben werden, oder aber mittels Überweisung auf ein Kontokorrent bei einer Bank in der Wohnsitzgemeinde (lautend auf den Namen des Renteninhabers) ausbezahlt werden. Die VZS hat die ganze Angelegenheit dem Wirt-

schafts- und Finanzministerium zur Prüfung vorgelegt. Vor kurzem traf nun die Antwort des Ministeriums ein, welche klarstellte, dass „Die Empfänger einer Rente (...) die Auszahlung der Rente auf ein Kontokorrent, welches auf ihren Namen lautet, verlangen

können“. Fazit: die Auszahlung der Rente kann auf ein Kontokorrent bei jedem Bankinstitut, das auf den Renteninhaber lautet, erfolgen. Unabhängig davon, ob die Bank in Südtirol oder außerhalb liegt, oder es sich um eine Online-Bank handelt.

Neue Bestimmungen für Heizanlagen

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eit 1. Jänner 2012 gelten neue Bestimmungen zu den Heizanlagen: in Zukunft entfällt die jährliche Abgasmessung für kleine Öl- bzw. Gasheizungen, wie sie häufig in Einzelwohnungen zu finden sind. Für größere Anlagen wurden die Bestimmungen hingegen verschärft und vor allem werden erstmals auch Holzheizungen jährlich kontrolliert. Betroffen sind sowohl Ölund Gasheizungen, als auch Holzheizanlagen. Die neuen Bestimmungen legen die Emissionsgrenzwerte, die Regelmäßigkeit und die Art der Kontrollen der Heizanlagen je nach Anlagengröße fest. Wie bereits seit Jahren bewährt, muss der Betreiber auch mit der neuen Regelung seine Öl- oder Gasheizanlage einmal im Jahr von einem ermächtigten Kaminkehrer messen

lassen. Damit ist die Anlage stets gut eingestellt und Emissionen und Verbrauch werden auf einem

optimalen Niveau gehalten. Neu ist allerdings, dass die Bestimmungen nur mehr für Öl- und Gas-

heizanlagen über 35 Kilowatt gelten, bei diesen aber die Grenzwerte angepasst wurden, während bisher auch kleinere Anlagen über 15 KW in Betracht gezogen wurden. Neu ist weiters, dass mit der neuen Bestimmung erstmalig auch Holzheizanlagen über 35 Kilowatt in Betracht gezogen werden: Auch bei diesen muss ab dem 1. Jänner 2012 ein Mal im Jahr eine Emissionsmessung durch den ermächtigten Kaminkehrer durchgeführt werden. Die Liste der ermächtigten Kaminkehrer ist unter http://www.provinz.bz.it/u mweltagentur/ einsehbar. Das Ergebnis der Messungen muss der Kaminkehrer dem Betreiber mittels einer entsprechenden Bescheinigung zustellen. Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 09/16

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol - Beilage zur Ausgabe Nr. 09/16, Zwölfmalgreinerstraße 2 Bozen, eingetragen beim Landesgericht Bozen unter Nr. 7/95, verantwortlicher Direktor: W. Andreaus

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Entwurf zur Arbeitsmarktreform Die Arbeitsmarktreform soll laut Regierung Monti, das erstarrte italienische System dynamischer und flexibler machen und dadurch Wachstum und qualitative Arbeitsplätze schaffen. Dies soll durch Aufweichung des Kündigungsschutzes aus „wirtschaftlich objektiven und außergewöhnlichen Gründen“ erfolgen. Gleichzeitig sollen stabilere Arbeitsplätze prämiert werden, indem man den jahrelangen anhaltenden Missbrauch von unsicheren (prekären) Arbeitsverträgen einem Riegel vorschiebt.

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iese Reform wird im Interesse der Allgemeinheit auf Staatsund regionaler Ebene proklamiert, damit der Arbeitsmarkt besser funk-

tioniert, verträglich ist mit einem Wachstum der Betriebe, die Arbeitsplätze geschützt und auch neue geschaffen werden. Auf den öffentlichen

Dienst will man ein wachsames Auge werfen und erforderliche Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff nehmen.

Die wichtigsten Änderungen der verschiedenen Typen von Arbeitsverträgen, welche als prekär eingestuft werden Der befristete Arbeitsvertrag Für den Betrieb teurer, die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird prämiert Die Sozialabgaben werden bei einem befristeten Arbeitsverhältnis um 1,4 Prozent erhöht, mit Ausnahme von Ersatz- und Saisonaufträgen. Diese Mehrausgaben sind für einen Solidaritätsfonds bestimmt, der neuen Form der Arbeitslosenunterstützung (aspi), welche ab 2013 das schrittweise bisherige Arbeitslosen- und Mobilitätsgeld ersetzen soll. Der Betrieb kann die Rückzahlung dieser Erhöhung einfordern und zwar in Form eines Bonus für sechs Monate, wenn das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird und die Probezeit als positiv bestanden gilt. Die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses wird, einschließlich Verlängerung, auf maximal 36 Monate beschränkt. Die Intervalle zwischen einem und dem nachfolgenden Vertrag werden verlängert, bei Verträgen mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten gelten nun 60 Tage und für Zeitverträge von mehr als sechs Monaten gelten 90 Tage. Verlängerungen können nur mehr in Ausnahmefällen gemacht werden: bei Verträgen unter sechs Monaten für höchstens 30 Tage, bei Verträgen von über sechs Monaten für höchstens 50 Tage. Auch die Zeit für Anfechtungen werden angehoben, bei außergerichtlichen in Form

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Zielgruppe für diese Form von Arbeitsverträgen sind Arbeitnehmer mit einem Alter über 50 Jahren, welche mehr als 12 Monate arbeitslos sind. Für Betriebe, welche diese Zielgruppe in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigen, werden die Sozialabgaben für 12 Monate um 50 Prozent gekürzt, bei Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gilt diese Einsparung für weitere 18 Monate.

muss auf regionaler Ebene mit den Sozialpartnern in Form eines Einheitstextes bis zum 25. April 2012 erfolgen, damit junge Arbeitnehmer davon profitieren können. Einige Korrekturen müssen dabei berücksichtigt werden. So wird eine Einschränkung für die Neuaufnahmen von Lehrlingen vorgegeben. Mindestens 50 Prozent der alten Lehrlingsverträge der letzten drei Jahre müssen bestätigt werden. Die bestehende Verhältnismäßigkeit der Anzahl von Lehrlingen und von spezialisierten Arbeitern (1 zu 1) wird nun mit einem Verhältnis von 3 zu 2 festgelegt. Außerdem wird, beschränkt auf Saisonbetriebe, eine Mindestdauer von sechs Monaten eingeführt. Das Lernen im Betrieb wird durch eine Vereinfachung aufgewertet werden, einmal betrifft dies die Rolle des Tutors und zum zweiten die Bewertung und Begutachtung des Lehrlings. Es wird zukünftig ein „Bildungsbüchlein“ eingeführt, wo die Lernfortschritte festgehalten werden müssen. Somit soll dem dualen Lehrlingssystem mehr Gewicht gegeben werden.

Der Lehrlingsvertrag

Der Teilzeitvertrag

von der Umsetzung des dualen Ausbildungssystems erwartet man einen entscheidenen Rückgang der Arbeitslosigkeit unter den Jugendlichen

Vorbeugung von Willkür bei Stundenplanänderung

von einem Schlichtungsverfahren von 60 auf 120 Tagen, für Anfechtungen vor dem Arbeitsrichter können nun 330 Tage verstreichen. Falls ein Richter eine unrechtmäßige Anstellung auf Zeit feststellt, steht dem Betroffenen zusätzlich zu einer Entschädigung im Ausmaß von 2,5 bis 12 Monatsgehältern die Umwandlung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu.

Der Eingliederungsvertrag Die bestehende rechtliche Regelung wird auch auf ältere Arbeitnehmer ausgedehnt

Die Umsetzung des neuen Gesetzes zum Lehrlingswesen Nr. 167/2011

Die jetzige Regelung bleibt aufrecht, wobei aber die Teilzeitbeschäftigten vor willkürlichen Stundenplanabänderungen geschützt werden sollen. Zusätzlich zur Beibehaltung einer

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Vorankündigung an den Arbeitnehmer von fünf Tagen bei Abänderung des Stundenplans, wird eine verpflichtende Mitteilung an das zuständige Amt eingeführt, welche auch in einfacher Form über SMS, Fax oder PEC durchgeführt werden kann. Außerdem soll aus persönlichen oder anderen noch zu definierenden und vertraglich abgesicherten Gründen eine Rückkehr in Vollzeit ermöglicht werden.

Der Vertrag auf Abruf Unterbindung von Missbrauch durch amtliche Mitteilung Um auch bei dieser unregelmäßigen Anstellungsform Missbrauch zu unterbinden, wird bei jedem Abruf des Arbeiters eine verpflichtende amtliche Mitteilung eingeführt. Aufgehoben werden Artikel 34, Absatz 2 und Artikel 37 des Durchführungsgesetzes Nr. 276/2003. Ersterer spricht von der Zielgruppe der unter 25-Jährigen und der über 54–Jährigen oder der Rent-

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ner, beim zweiten Artikel handelt es sich um die Bereitschaftszulage, welche nun abgeschafft wird.

Die Projektarbeit Genaue Definition und Einschränkung dieser Einstellungsform – graduelle Erhöhung der Beitragszahlungen zu Lasten des Arbeitsgebers Die vorgeschlagenen Abänderungen verfolgen das Ziel, diese Form der freien Mitarbeit einzuschränken, damit sie nicht als Ersatz für ein unabhängiges Arbeitsverhältnis missbraucht wird. Daher berufen sich die Verbesserungen mehr auf den normativen Teil als auf den wirtschaftlichen Teil. Die Projektarbeit wird als solche restriktiver definiert, sie darf nicht eine reine Beschreibung der Haupttätigkeit des Betriebes sein, welche sich ständig wiederholt. Bei Projektarbeit geht es um eine „herausragende Professionalisierung“ des Arbeitsbereiches, die

nicht vergleichbar ist mit Arbeitsbereichen der Angestellten im lohnabhängigen Arbeitsverhältnis. Außerdem werden eventuelle im Vertrag enthaltende Klauseln über einen einseitigen Rücktritt des Auftragsgebers vor Ablauf der festgelegten Frist oder vor Vollendung des Projektes als nichtig erklärt. Aufrecht bleiben weiterhin mehrere Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, wie gerechtfertigte Gründe, nachgewiesene fehlende Professionalität, welche die Durchführung des Projektes verhindert. Weiteres wird festgehalten, dass bei einem nachweislich fehlenden spezifischen Projekt dieser Vertrag einem unbefristeten Arbeitsvertrag gleichzusetzen ist. Die größte Errungenschaft ist aber sicher, dass für diese freie Mitarbeit nun in den nächsten Jahren eine graduelle Erhöhung der Beitragszahlungen an das Fürsorgeinstitut zu leisten ist, so dass im Jahre 2018 annähernd derselbe Prozentsatz wie für ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis erreicht wird.

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Die selbständige Mitarbeit und Verwendung einer eigenen Steuernummer Sanktionierung bei Missbrauch Damit die Beschwerdeflut von Scheinselbständigen eingedämmt wird, wird mit einer strengen Reglementierung ein Missbrauch von gelegentlicher und autonomer Mitarbeit anstelle von lohnabhängigen Arbeitsverträgen verhindert. Es handelt sich immer dann um eine Scheinselbständigkeit, wenn die Arbeit des Mitarbeiters dauerhaft und regelmäßig ist. In Zahlen ausgedrückt bedeutet jede Mitarbeit im selben Betrieb mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Monaten im Laufe eines Jahres und einer Gewinnspanne von mehr als 75 Prozent seines jährlichen Gesamteinkommens keine Selbständigkeit, sondern es handelt dabei um eine lohnabhängige Arbeit. Zusätzlich muss der Mitarbeiter auch noch auf Grund seiner Tätigkeit über einen Arbeitsplatz im Betrieb oder in einer Außenstelle verfügen. Wenn im Zuge einer rechtlichen Überprüfung einer rechtmäßigen Benützung der Steuernummer auf Grund dieser Indikatoren die Mitarbeit als abgestimmte und kontinuierliche Mitarbeit ermittelt wird, so wird dies sanktioniert und zwar auf Grund des Artikels 69, Absatz 1 des Legislativ Gesetz 276/03. Es erfolgt rückwirkend die Umwandlung des autonomen Arbeitsverhältnisses in ein unselbständiges.

Die Mitarbeit im Familienbetrieb Entsprechende Begünstigung wird stark eingeschränkt Diese Möglichkeit wird zukünftig nur mehr auf Familienmitglieder ersten Grades und auf den Ehepartner beschränkt werden.

Nebentätigkeiten Einschränkung der Gelegenheitsarbeit und Verbesserung für Ausländer Um die Anwendungsmöglichkeiten der Gutscheine bei Stundenentlohnung, als „voucher“ bekannt, ein-

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zuschränken, wird die Regelung dahingehend überarbeitet, dass sie zum Einkommen zählen, was besonders Ausländern zu Gute kommt, um die Mindestvoraussetzung für eine Arbeitsgenehmigung zu erreichen.

Der Praktikumsvertrag Wird mit Rahmenrichtlinien reglementiert Auf Staatsebene werden Rahmenrichtlinien zu den Praktikumsverträgen erlassen, welche für die Regionen bindend sind, wobei auf territorialer Ebene zusätzliche Abkommen gemacht werden können. Auch hier geht es darum, Missbrauch von Jugendarbeit vorzubeugen bzw. zu verhindern. Der Lernfaktor soll bei einem Praktikum und ähnlichen Formen im Vordergrund stehen.

Die Überarbeitung des Kündigungsschutzes Der wohl umstrittenste Reformvorschlag Die wohl umstrittenste Reform betrifft den Artikel 18 des Arbeiterstatutes, welcher gelockert werden soll, damit die oben beschriebenen Verbesserungsmaßnahmen zum Wohle der Arbeitnehmer von den Betrieben auch angewandt werden. Die Wiedereinstellung eines Arbeiters aus betriebsbedingtem Grund, welcher von dem Richter als nicht zulässig erachtet wird, wird nun mit einer Entschädigungszahlung ersetzt. Diese kann zwischen 15 und 27 Monate ausmachen. Kann der Gekündigte aber beweisen, dass seine Entlassung aus unzulässigen disziplinarischen oder diskriminierenden Gründen erfolgt ist, ordnet der Richter die Wiedereinstellung an und die verlorenen Gehälter werden ihm nachgezahlt, wobei die Höchstgrenze im ersteren Fall 12 Monatsgehälter beträgt und im zweiten Fall fünf. Bei Verzicht auf die Wiedereinstellung fällt die Entschädigung höher aus, sie umfasst dann in beiden Fällen 15 Monatsgehälter. Eine Einigung zwischen den beiden Vertragspartnern ist auch auf dem Schlichtungswege möglich, muss aber auf jeden Fall

versucht werden, bevor der Gekündigte sich an den Richter wendet. Um diese oben beschriebenen Ziele schneller zu erreichen, soll eine eigene spezifische Einrichtung beim Arbeitsgericht die gesamte Prozedur bis zur Fällung eines Urteils vereinfachen und damit beschleunigen. Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem die zukünftige soziale Absicherung aller Angestellten (auch Lehrlinge, Schauspieler und öffentlich Bedienstete) in Zeiten von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit durch Errichtung einer neuen Versicherung mit neuer Regelung der Beitragszahlungen und Arbeitslosenunterstützung. Bis 2017 wird die derzeitige Mobilitätsentschädigung, zu Gunsten dieser Versicherungsleistung, abgeschafft. An den Voraussetzungen wird nichts verändert. Der Bezugszeitraum wird maximal 12 Monate sein, für Arbeitnehmer über 55 Jahre umfasst er 18 Monate. Der Höchstbetrag von monatlich 1.119 Euro wird jährlich aufgewertet, wobei nach den ersten sechs Monaten um 15 Prozent weniger ausbezahlt werden und in den weiteren sechs Monate eine weitere Kürzung von 15 Prozent hingenommen werden muss. Diese Kürzungen werden immer dann unterbrochen, wenn die Arbeitslosigkeit mit einem Arbeitsvertrag von mehr als sechs Monaten unterbrochen wird. Außerdem wird für all jene Bereiche ein Solidaritätsfonds für Ausgleichszahlungen errichtet, welche bis heute noch über keinen verfügt haben. Alle Betriebe mit mehr als 15 Angestellten sind verpflichtet, dort ihre Beiträge einzuzahlen. Weitere Maßnahmen betreffen die höhere Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt, die Einschränkung der Diskriminierung der Mütter hinsichtlich „freiwilliger Kündigung“, geeignete Mittel um das Recht auf Arbeit auch Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, Schutz von älteren Arbeitnehmern, Nichtigkeit einer „weißen Kündigung“, Gegenmaßnahmen zur Schwarzarbeit bei Ausländern und, ein Kuriosum am Rande, drei Tage Vaterschaftsurlaub bei Geburt eines Kindes.

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G EB I ETSKÖRPERSCHAFTEN

Der große Saal des Kolpinghauses war bis auf den letzten Platz besetzt.

9 . G E W E R K S C H A F T S TA G - A S G B - G E B I E T S K Ö R P E R S C H A F T E N

Über die Dummheit des Sparens

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m 1. März fand, nach langer und gründlicher Vorbereitung, der 9. Gewerkschaftstag der Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften im ASGB statt. Weit mehr als 150 Delegierte aus Seniorenheimen, Bezirksgemeinschaften und Gemeinden und aus unterschiedlichsten Berufsbildern trafen pünktlich im Kolpinghaus in Bozen ein. Mit Spannung, Erwartung und Genugtuung verfolgten die Vertreter der Mitglieder des ASGB Gebietskörperschaften das Hauptreferat des Tages zum Thema „Über die Dummheit des Sparens.“ Hans Tappeiner, Management- und Bildungsberater aus Latsch, provozierte und umgarnte die Anwesenden samt Politikern und Medienvertretern mit seinen Thesen und hinterließ noch tagelang Spuren in den Medien und in den Köpfen, wie die vielfältigen Kommentare und Rückmeldungen bewiesen. Arno Kompatscher (Gemeindenverband), Elmar Pichler Rolle (SVPFraktionssprecher), Petra Weiß (Generalsekretärin BZG Burggrafenamt), Karl Heiss (ASGB Gebietskörperschaften) und das Publikum diskutierten unter der geschickten Regie von Maren Schöpf (ehemals Südti-

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rol1) über Aktuelles und Künftiges in den Gebietskörperschaften. Nach der Pause ging es dann um Internes: der Tätigkeitsbericht wurde verlesen, ein neuer Vorstand und Rechnungsrevisoren gewählt sowie die Ziele für die Arbeit der nächsten Jahre anhand von Resolutionen bestimmt. Langjährige Mitglieder des ASGB Gebietskörperschaften bekamen ein

kleines „Dankeschön“ für ihre Treue und ihren Beitrag zum Bestand der Gewerkschaft. Der 9. Gewerkschaftstag der Bediensteten der Gebietskörperschaften war rückblickend ein Ereignis, das noch einige Zeit in Herz und Verstand nicht nur der Anwesenden herumrumort: das heißt also, es war ein ausgesprochen erfolgreicher Tag!

v.l.n.r. Hans Rungg, Reinhard Innerhofer, Priska Auer und Karl Heiss

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Neuwahlen im ASGB-Gebietskörperschaften

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er Gewerkschaftstag unserer Fachgewerkschaft vom 1. März 2012 im Kolpinghaus von Bozen kann aufgrund der vielen positiven Aussagen der Delegierten und der Gäste als voller Erfolg gewertet werden. Der neugewählte Landesvorstand trat am 22. März zur konstituierenden Sitzung zusammen. Landessekretär Karl Heiss hielt einen

v.l.n.r. Reinhard Innerhofer, Hans Rungg, Mia Amatuzzio, Brigitta Holzer, Elisa Ros und Yvonne Gabia von der ASGB-Jugend und Karl Heiss.

kurzen Rückblick auf den 9. Gewerkschaftstag der Fachgewerkschaft und dankte allen, die aktiv bei der Organisation mitgeholfen haben. Gelobt wurde die hervorragende Organisation aber auch das gewählte Thema des Gewerkschaftstages „Über die Dummheit des Sparens“ von den anwesenden Vorstandsmitgliedern. Besonders das Kurzreferat, aber auch die anschließende Podiumsdiskussion mit den politischen Vertretern und Maren Schöpf als Moderatorin kam gut an. Die positiven Rückmeldungen vieler Delegierten waren eine zusätzliche Bestätigung

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für das gute Gelingen. Erfreut zeigte sich Karl Heiss darüber, dass sich so viele bereits erfahrene Vorstandsmitglieder erneut der Wiederwahl gestellt haben. Besonders freute er sich aber über die neuen Landesvorstandsmitglieder Andreas Florineth, Laurentius Eder und Reinhard Innerhofer. Kollege Markus Kaspar wurde wegen Abwesenheit beim Gewerkschaftstag

Wahl an, Reinhard Innerhofer als Obmann, Mia Amatuzzio als Stellvertreterin. Zur Wahl des Landessekretärs nahm Karl Heiss Stellung und erklärte die derzeitige Situation innerhalb der Fachgewerkschaft. In der anschließenden Diskussion einigte man sich durch den Verzicht von Karl Heiss auf eine Kandidatur darauf, Hans Rungg als Landessekretär

nachträglich einstimmig in den Vorstand kooptiert. Die Neumitglieder stellten sich kurz vor und wurden von den Anwesenden mit Applaus in der Runde aufgenommen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt sah die Wahl der/des Obfrau/Obmannes sowie die Wahl des Landessekretärs vor. In einer kurzen intensiv geführten Diskussion wurde über den Wahlmodus und die Kandidaten/Innen diskutiert. Man einigte sich schließlich auf eine geheime Wahl des/der Landesobmannes/Obfrau. Für eine Kandidatur stellten sich Mia Amatuzzio und Reinhard Innerhofer. 24 gültige Stimmzettel wurden abgegeben, die Wahl brachte folgendes Ergebnis: Reinhard Innerhofer erhielt 17 Stimmen, Mia Amatuzzio sieben Stimmen. Beide nahmen ihre

zu ernennen. Brigitte Holzer wurde als Koordinatorin der Fachgewerkschaft bestätigt. Die gewählten Gremien und der Landesvorstand bleiben vier Jahre im Amt. Die Termine für die nächsten Vorstandssitzungen wurden bereits festgelegt. Als letzten Tagesordnungspunkt freuten wir uns über den Besuch der ASGB-Jugend. Das Team der ASGBJugend berichtete über die bisherige Tätigkeit und die vielen Aktionen und gab einen Einblick in die künftigen Vorhaben und Ziele. Der gesamte Vorstand ist überzeugt, dass gerade die Jugendarbeit in unserer Gewerkschaft von großer Wichtigkeit ist und lobte die bisherige vielfältige Tätigkeit und das große Engagement und sicherte auch die Unterstützung der Fachgewerkschaft zu.

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LAN DESB EDI ENSTETE

Vorstellung des endgültigen Entwurfes des Kollektivvertrages für Landeslehrer

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nnerhalb einer Woche wurden in den Ortschaften Meran, Bozen, Schlanders, Bruneck und Brixen den Kolleginnen und Kollegen der Landesberufsschulen, der Fachschulen für land-, forst und hauswirtschaftliche Berufsbildung und der Musikschulen der endgültige Entwurf des Kollektivvertrages für Landeslehrer vorgestellt. Da es zur Vorstellungsrunde des letzten Jahres keine wesentlichen Änderungen gegeben hat, wurde auch keine Abstimmung mehr gemacht, sondern es wurde lediglich erneut informiert. Grundsätzlich hat es bei allen Veranstaltungen positive und unterstützende Rückmeldungen gegeben. Die vereinzelten negativen Stimmen waren

sehr spärlich und (es gab ein nicht unterzeichnetes Schreiben) diese fußten auf teilweise bis ganz falsche Informationen. Das Vertragswerk ist sicher nicht das Ideal, aber es bringt für alle Lehrer Verbesserungen mit sich. Was aber das Wichtigste ist, dass wir endlich einen Kollektivvertrag bekommen (wir warten seit 1995) und uns nicht mehr auf vertragsfreiem Boden befinden. Nach Inkrafttreten beginnt die eigentliche Arbeit der Umsetzung. Damit die Umsetzung im Sinne des Vertrages erfolgt, ist jeder einzelne Lehrer gefordert. Dieser Vertragstext, der in zehnjähriger mühsamer Arbeit aufgesetzt wurde, hat den großen Vorteil, dass

alle Gewerkschaftsverbände (ASGB, CISL, GS und CGIL) den Entwurf geschlossen mittragen und ihn auch gemeinsam vertreten haben. Das Hinauszögern des Abschlusses kann somit nicht den Gewerkschaften angelastet werden. Wir hoffen wirklich stark, dass die Vorunterzeichnung sehr bald erfolgen wird. Dann geht das gesamte Werk in die Landesregierung, wobei wir hoffen, dass die Mitglieder der Landesregierung ihren eigenen Vertragsbeauftragten vertrauen und die Zustimmung zum Vertrag geben. Es wäre sehr befremdend, wenn die Landesregierung etwas zurückwirft, was die eigenen Beamten in ihrem Auftrag ausgehandelt haben.

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Endlich eine Plattform zur Arbeitszeit des Kindergartenpersonals und Mitarbeiter für Integration

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er ASGB hat in Zusammenarbeit mit allen Gewerkschaften im Dezember mit einem Schreiben Dr. Schaller aufgefordert einen Verhandlungstisch zur Arbeitszeit des Kindergartenpersonals einzurichten. Dieser übermittelte das Schreiben an den Leiter der Verhandlungsagentur, Dr. Gaiser und beauftragte ihn die Vorbereitung für die konkrete Aufnahme der Vertragsverhandlungen in die Wege zu leiten. Den Rohentwurf haben wir bereits ausgearbeitet und den InspektorInnen vorgestellt. Darauf hin haben wir im ganzen Land Versammlungen organisiert, welche sehr gut besucht waren. Es wurde über die unterschiedlichsten Modelle der zukünftigen Arbeitszeit im Kindergarten diskutiert. Vorschläge und Anregungen haben wir gesammelt um sie in den künftigen Verhandlungen einfließen zu lassen. Unsere Aufgabe ist es

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nun, eine definitive Plattform auszuarbeiten und bei der Verhandlungsagentur einzureichen, welche sie dann an die Landesregierung weiterleitet. Die Landesregierung entscheidet, ob der Verhandlungstisch eingerichtet wird. Die Grundlage der Plattform ist das Bereichsabkommen für das Lehrpersonal der Berufsschulen, der Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung sowie der Musikschulen. Mit diesem Bereichsabkommen fordern wir die Umsetzung des Bildungsgesetzes, indem der Kindergarten als erste Bildungsinstitution anerkannt wurde. Wir fordern ein Jahresstundenkontingent, wie es für das Lehrpersonal des Landes vorgesehen ist. Weiters fordern wir, dass eine Unterrichtsstunde mit den Kindern eine Mehrbewertung erfahren muss. Es kann nicht sein, dass eine Unterrichtsstunde mit

einer Verwaltungsstunde gleichgesetzt wird. Deshalb wird ein gerechter Umrechnungskoeffizient gefordert. Die Folge dieser Mehrbewertung wäre eine Verkürzung der Arbeitszeit mit den Kindern. Ein Stundenpensum für Tätigkei-

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ten, die für den Unterricht erforderlich sind. Dieses Stundenpensum soll in Zukunft auch für die pädagogische Mitarbeiterin eingeführt werden. Weiters die Einführung der 20 zusätzlichen Ruhetage. Das sind n

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die wichtigsten Grundsätze unserer Plattform. Dasselbe Prinzip zur Berechnung der Jahresarbeitszeit muss auch für die Mitarbeiter für Integration gelten. Wir werden euch weiter auf dem Laufenden halten.

Bitte sendet uns weitere Vorschläge und Anregungen zur Arbeitszeit. Dieses Abkommen soll euch die Arbeit im Kindergarten in Zukunft erleichtern. Unsere Mailadresse ist asgbl@brennercom.net.

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Steuererklärung Modell 730

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er ASGB-Gesundheitsdienst bietet auch heuer wieder die Möglichkeit, in den Monaten April und Mai die Steuererklärung direkt in den Krankenhäusern zu machen. Wir bieten diese Dienstleistung allen Bediensteten der Gesundheitsbezirke an. Mitglieder des ASGB-Gesundheitsdienstes erhalten für die Abfassung der Steuererklärung einen vergünstigen Preis!

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, bitten wir alle Interessierten ab sofort, Termine für folgende Zeiträume zu vereinbaren: Krankenhaus BOZEN 19. - 27. April 2012

Krankenhaus MERAN 2. - 11. Mai 2012

Krankenhaus SCHLANDERS 18.4. + 9.5. + 16.5.2012 Krankenhaus BRIXEN 10. - 13. April 2012

Krankenhaus STERZING 16. - 18. April 2012 Krankenhaus BRUNECK 2. - 11. Mai 2012

Krankenhaus INNICHEN 14. - 16. Mai 2012

Kontakt: Alex Oberkofler

Tel. 331 6222625

Kontakt: Hildegard Gander

Tel. 328 3807281

Kontakt: Verena Dorfmann

Tel. 349 8728102

Kontakt: Andreas Dorigoni

Tel. 328 3807311

Neuer Experte im Gesundheitsdienst

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er Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst ist es gelungen, ihr Team weiter zu verstärken und somit allen Mitgliedern einen noch besseren Dienst anzubieten. Seit einigen Wochen arbeitet Alexander Oberkofler ganztägig für unsere Gewerkschaft. Alexander war in den letzten Jahren als Verwaltungsinspektor und geschäftsführender Amtsdirektor im Pensionsamt des Gesundheitsbezirkes Bozen tätig. Davor hat er mehrere Jahre Erfahrungen im Lohnsektor gesammelt und ist somit ein idealer Ansprechpartner für die verschiedensten Angelegenheiten bzw. Probleme, die zwischen Mitglieder und Verwaltung auftreten können. Vielen ist dieses Gesicht kein unbekanntes mehr. In den letzten zwei

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Jahren ist er als Vertreter des Südtiroler Sanitätsbetriebes in den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen und Bruneck bei den bestens besetzten Vortragsreihen „Part-time und Altersvorsorge“ neben Frau Dr. Veronika Meraner (Direktorin des exINPDAP) als Referent aufgetreten. Auch diese Erfahrung kann in die Tätigkeit der Gewerkschaft eingebunden werden. In den nächsten Wochen wird sich Alexander zwar mit der Abfassung von Steuererklärungen beschäftigen, jedoch spätestens ab Juni 2012 wird er dann in allen vier Gesundheitsbezirken Referate u.a. über die neuen Pensionsbestimmungen halten. Außerdem sind auch individuelle Sprechstunden geplant, wobei einzelne Situationen genauer analysiert wer-

den können. Nutzt die Gelegenheit, die Termine, wann und wo Alexander Oberkofler zu treffen ist, werden rechtzeitig bekannt gegeben. STECKB R I EF

Vorname: Alexander Nachname: Oberkofler Geburtstag: 03.06.1977 Wohnort: Bozen Hobby: Musik, Jus-Studium Sport: Tennis, Radfahren e-mail: aoberkofler@asgb.org

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Liebe Jugend im ASGB! Am 16. März haben wir anlässlich einer Pressekonferenz über die Situation der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt informiert: Der Übergang von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit ist heute für viele Jugendliche weit schwieriger und länger als in ihrer Elterngeneration. Wesentlich höhere Arbeitslosenquoten als unter den übrigen Erwerbspersonen und häufig prekäre Arbeitsverträge sorgen für Unzufriedenheit und Zukunftsängsten unter den Jugendlichen. Laut Studie der Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt sind 32 Prozent der bis 24 jährigen Arbeitnehmer von atypischen Arbeitsverhältnissen betroffen. Die Arbeitslosenquote unter den Jugendlichen zwischen fünfzehn und vierundzwanzig Jahren beträgt in Südtirol 6,4 Prozent und ist damit mehr als doppelt so hoch als die Gesamtarbeitslosenquote. Da sich der Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsmuster kontinuierlich verändern, wird das Zusammenspiel von Bildung und Beschäftigung immer wichtiger. Deshalb muss sich die Ausbildung an die Veränderungen am Arbeitsmarkt anpassen, denn die erfolgreiche Suche eines Arbeitsplatzes nach der Ausbildung bzw. dem Studium, hängt immer stärker von der Qualifikation des Jugendlichen ab. Wobei unter Qualifikation nicht nur das Abschlussdiplom zu verstehen ist, sondern auch weitere Kompetenzen, Praktikaerfahrungen, Auslandsaufenthalte, Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement usw..

Reform der Lehrverhältnisse Am 10. Oktober 2011 ist eine umfassende Reform der Lehrverhältnisse in Kraft getreten.. Der neue Einheitstext soll zu einer Vereinheitlichung

der Lehre und zu einer stärkeren Verbreitung der Lehrverträge in Italien beitragen. In Südtirol wird die duale Ausbildung schon seit Jahrzehnten mit Erfolg praktiziert, dies soll nun auch im restlichen Italien verwirklicht werden. Die Lehrlingszahlen sind in Südtirol seit Jahren rückläufig, deshalb bietet das neue Lehrlingsgesetz eine gute Chance das Image der Lehrberufe aufzuwerten und gleichzeitig das Bildungsangebot in Südtirol verstärkt an den Arbeitsmarkt und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Image der Lehrberufe aufwerten: Durch das neue Lehrlingsgesetz hat Südtirol die Möglichkeit das Image der Lehre aufzuwerten um den rückläufigen Lehrlingszahlen entgegenzuwirken und qualifizierte Fachkräfte auszubilden. Das Konzept „Lehre“ sollte überarbeitet werden, denn noch immer herrscht in vielen Köpfen das Vorurteil vor, die Lehre sei eine „Einbahnstraße“ , mit der man geringere Karrierechancen hat, als z.B. mit einer Matura. Die neuen Formen der Lehre bieten flexiblere Möglichkeiten und bauen aufeinander auf.

Anpassung des Bildungsangebotes Immer mehr Jugendliche in Südtirol fühlen sich verunsichert wenn sie an ihre berufliche Zukunft denken und sind mit der Wahl der Berufsmöglichkeiten oft überfordert. Junge Menschen brauchen bessere Orientierungshilfen, damit sie die Anforderungen der Arbeitswelt kennenlernen, um eine rationale Berufs- oder Studienwahlentscheidung treffen zu können. Um eine Vollbeschäftigung der Jugendlichen zu garantieren, muss die berufliche Ausbildung stets den Anforderungen der Berufswelt gerecht werden. So herrscht noch immer ein großer Bedarf an Fachkräften für technische Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

jugend@asgb.org


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Die beste Prävention gegen Arbeitslosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse ist eine gute Ausbildung in Schulen und Betrieben. Die Bildungspolitik muss sich verstärkt darum kümmern, Maßnahmen oder soziale Auffangnetze zu finden um Schulabbrüche bzw. Lehrabbrüche zu vermeiden, denn diese jungen Menschen haben die schlechtesten Karten auf dem Arbeitsmarkt. Relativ neu ist der Umstand, dass auch die Jungakademiker unter der Arbeitsmarktsituation in Südtirol leiden. War unter der Elterngeneration ein Studium noch Garant für ein schnelles Eintreten ins Arbeitsleben, müssen heute viele Jugendliche lange für adäquate Arbeitsplätze suchen, wobei diese in der Regel, zumindest am Anfang, schlecht bezahlt und befristet sind. Laut AlmaLaurea, einem Konsortium italienischer Universitäten, verdienen Studienabgänger in Italien im Durchschnitt nur 1.078 Euro netto im Monat. Deshalb sind viele Universitätsabgänger bereit ins Ausland auszuwandern. Dies macht eine Studie des italienischen Meinungsforschungsinstitutes Eurispes deutlich, wonach 49,1 Prozent der Norditaliener bereit wäre auszuwandern. Als Grund dafür geben 30 Prozent der Befragten an, dass das Prekariat in der Arbeitswelt das schlimmste Übel sei. Diese Studie ist sicherlich nicht eins zu eins auf Südtirol übertragbar, aber die Tendenz, das Glück im Ausland zu suchen ist auch bei uns zu finden. Tatsache ist, dass die Wohnkosten in Südtirol in fast unbezahlbare Sphären gestiegen sind, für die meisten Studienabgänger nicht leistbar. Auch andere notwendige Güter wie Benzin und Lebensmittel sind in Südtirol bedeutend teurer als im Ausland. Ein gesundes Verhältnis zwischen Einkommen und Lebenshaltungskosten ist nicht mehr gegeben.

Deshalb fordert die ASGB-Jugend die Politik dazu auf, umgehend auf die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Probleme der Jugendlichen zu reagieren. Folgende Punkte müssen schnellstmöglich geklärt werden: t

Man muss sich dringendst damit auseinandersetzen, warum die Lebenshaltungskosten in Südtirol so viel höher liegen, als im restlichen Europa und wie man diesem Trend entgegenzusteuern kann.

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Eine Studie in Auftrag geben, in welchen Bereichen es einen Lehrstellenmangel bzw. Lehrlingsmangel gibt, Prognosen für die Zukunft.

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Es gilt auch, genau wie bei den Lehrberufen, die Studenten zu informieren, dass das Arbeitsplatzangebot in gewissen Sektoren rückläufig sein wird und das Bildungsangebot an das Arbeitsplatzangebot anzupassen.

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Die Politik ist gefordert, ein Anreizsystem für die Wirtschaft zu finden, für Unternehmen, die unbefristete Arbeitsverträge vergeben.

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Die öffentliche Verwaltung ist gefordert, von ihrer momentanen Personalpolitik der befristeten Arbeitsverträge abzuweichen und als Vorbild für die Privatwirtschaft zu agieren.

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Man muss die Stabilisierung der Lebensverhältnisse von sozial schwachen Familien fördern, durch Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsangebote und flexible Arbeitszeiten für die Eltern und einer umfassenden kostenlosen Betreuung, gekoppelt mit Nachhilfe, nach der Schule, für deren Kinder.


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Urlaub einmal anders? Sprachreisen für Jugendliche und Erwachsene. Eine Sprachreise ist nicht nur eine effiziente Möglichkeit, um eine Fremdsprache zu lernen, es ist auch ein richtiger Spaß und Abenteuer. Neue Länder, Städte und Menschen kennen lernen, bei einer Familie leben und gleich die Sitten und Gebräuche besser verstehen. Spaß, Unterhaltung und nebenbei spielerisch noch eine Fremdsprache seiner Wahl lernen. Das alles beinhaltet ein Aufenthalt in fernen Ländern, in Kombination mit dem Besuch einer Sprachschule.

Gibt es Förderungen von der Autonomen Provinz? Sowohl Italienisch, als auch Fremdsprachen werden von der Provinz gefördert. Voraussetzung: bereinigtes Einkommen unter 30.000 €. Informationen erhält man beim Amt für Hochschulförderungen Tel. 0471 412945. Wo kann ich mich informieren? Wir vom ASGB haben für die Organisation der Sprachreisen einen kompetenten Partner ausgewählt. Infos und Anmeldungen beim

PEGASUS – Institut Wie funktioniert das? Zuerst entscheidest du dich natürlich, welche Sprache dich interessiert und in welchem Land du sie lernen willst. Englisch kann man beispielsweise in England, Irland, Malta, Australien, Neuseeland oder auch in Kanada oder den USA lernen, Spanisch in Spanien, Französisch, Italienisch, sogar Russisch, Japanisch oder Chinesisch. Du entscheidest. Dann wählst du deine bevorzugte Zeit aus. Es gibt keine fixe Starzeiten, du kannst die Reise individuell planen. Wo werden die Teilnehmer untergebracht? Du kannst auswählen. Sehr oft wird die Unterkunft bei einer Familie vor Ort ausgewählt. Da lernst du gleich nette Leute kennen, bist sofort integriert und hast Kontakt mit den Einheimischen. Es ist natürlich auch möglich in einem Studentenwohnheim, einer Wohngemeinschaft oder auch in einem Hotel zu logieren. Wie lange sollte man eine Sprachreise machen? Hier gilt natürlich, je länger desto besser. Minimum sind zwei Wochen, ideal sind drei oder mehr. Eine Sprache lebt mit der Übung.

Markus Lintner Museumstr. 18 - Bozen Tel. 0471 978875 www.pegasus.bz.it | info@pegasus.bz.it

Unser Angebot für alle ASGB Mitglieder: Zwei Wochen Florenz, Unterkunft in einer Familie (inklusive HP), 25 Wochenstunden Unterricht für nur 1.040,00 €

FLORENZ

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FRÜHSCHOPPEN bei der 1. Mai Feier Die ASGB-Jugend organisiert auch heuer wieder einen Frühschoppen ab 9 Uhr anlässlich der 1. Mai Feier des ASGB in Völs. Zusätzlich findet ein Dartsturnier statt, bei dem es tolle Preise zu gewinnen gibt.

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Kosten: 5 € okarten (zu 6€) werden als Kin n zurückgegebe

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G ESU N DH EITSDI ENST

Arbeitszeitkonto abgeschafft Das Arbeitszeitkonto wurde mit Unterzeichnung des Bereichskollektivvertrages im Dezember 2011 in seiner bisherigen Form abgeschafft. In welcher Form können die Stunden im Arbeitszeitkonto beansprucht werden?

Ausgleich Stunden: Die Stunden im Arbeitszeitkonto können mit den bisher genehmigten Zuschlägen in einem Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Vertrages vom Bediensteten ausgeglichen werden.

Ausbezahlung Stunden: Auf Antrag des Bediensteten können die Stunden mit den bisherigen Zuschlägen ausbezahlt werden. Es steht den Bediensteten frei ob sie die Stunden ausgleichen oder ausbezahlt haben möchten. Eine Kombination beider Lösungsmöglichkeiten ist auch zulässig (z.B. bei 100 Stunden können 50 ausbezahlt und 50 ausgeglichen werden). Nach Ablauf der Frist von zwei Jahren werden die im Arbeitszeitkonto verbliebenen Stunden vom Betrieb ausbezahlt und das Konto wird somit gelöscht.

NEUER BEREICHSKOLLEKTIVVERTRAG

Erhöhung der Nacht- und Feiertagszulage Die Nacht- und Feiertagszulage wurde mit dem neuen Bereichskollektivvertrag an jene der Ärzte angeglichen und wird für die betroffenen Mitarbeiter folgende Erhöhungen erfahren: - Nachtdienst-Zulage: Erhöhung um 1,14 Euro pro Stunde Beispiel: bei einem Nachtdienst von 10 Stunden erhält man 11,40 Euro mehr an Nachtdienstzulage - Feiertags-Zulage: Stundensatz: Erhöhung um + 1,21 Euro Pro Feiertag: Erhöhung um + 1,84 Euro Beispiel: bei einem Feiertagsdienst von acht Stunden erhält man 11,52 Euro mehr an Feiertagszulage

ÖFFENTLICH ER DI ENST EGV WAHLEN BEI AGENTUR DER EINNAHMEN UND INAIL

Ein großer Erfolg für den ASGB

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ie sich bereits bei den Delegiertenwahlen zum Laborfonds erwiesen hat, steht der ASGB zur Zeit bei der Gunst der Wählerinnen und Wähler ganz oben. Dies wurde Anfang März auch durch die bei der Agentur der Einnahmen und beim INAIL stattgefundenen Wahlen der Einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen (EGV/RSU) bewiesen. In beiden Verwaltungen konnte der ASGB eine Stimmenanzahl erzielen, welche ein Vielfaches der wahlberechtigten ASGB Mitglieder in der jeweiligen Verwaltung darstellt. Der Grund dafür liegt in der seriösen

Gewerkschaftsarbeit und bei den hervorragenden Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich für die ASGB Liste zur Verfügung gestellt haben. So konnte bei der Agentur der Einnahmen unsere Spitzenkandidatin Simonetta Delago ein Wahlergebnis erzielen, welches sowohl das Image unserer Gewerkschaft, als auch dessen Verhandlungsposition erheblich verstärken wird. Das selbe gilt auch für unsere Spitzenkandidatin beim INAIL, Frau Dr. Renate Pramstaller, welche mit einem Traumergebnis in ihrem Be-

zirk Brixen aufwarten konnte, welches auf eine ganz besondere Wertschätzung von Seiten ihrer Kolleginnen und Kollegen schließen lässt. Wir bedanken uns bei allen weiteren Kandidatinnen und Kandidaten und ganz besonders bei allen Wählerinnen und Wählern, welche zur Erzielung dieses Wahlergebnisses beigetragen haben und wünschen den in die EGV gewählten Kolleginnen viel Freude und Engagement bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit und werden ihnen weiterhin unsere tatkräftige Unterstützung zukommen lassen.

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Betriebliche Krankenkasse EMVA – Neuerungen 2012

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as am 24.12.2009 von der Südtiroler Sparkasse und den Gewerkschaftsvertretern unterschriebene Zusatzabkommen sieht unter anderem vor, dass ab 1. Jänner 2012 eine Vergütungspauschale von jährlich 150 Euro für jeden Eingeschriebenen (auch für zu Lasten lebende eingeschriebene Familienmitglieder anwendbar) eingeführt wird, die für andere, bislang vom Vergütungskatalog ausgeschlossene Leistungen, beansprucht werden können.

Nachstehend einige Informationen

Für die unten angeführten sanitären Leistungen, die bislang von den Vergütungsbeträgen der betrieblichen Krankenfürsorge EMVA nicht vorgesehen waren, kann eine Vergütung von maximal 75 Prozent der Kosten, unter Berücksichtigung eines jährlichen Höchstbetrages von 150 Euro für jeden Eingeschriebenen und für jedes zu Lasten lebende eingeschriebene Familienmitglied, beansprucht werden. Die Vergütungspauschale ist für drei Jahre zusammenlegbar (insgesamt maximal 450 Euro) und familienbezogen (maximal 450 Euro für jedes eingeschriebene Familienmit-

glied: z.B. bei vier eingeschriebenen Familienmitgliedern maximal 1.800 Euro) nutzbar. Als „andere Leistungen“ können folgende bezeichnet werden: 1. Ticketkosten, die bei Leistungen im Rahmen des Nationalen Krankenfürsorgedienstes anfallen; 2. Kosten für Arztvisiten bei Allgemeinmedizinern, einschließlich jene für die Führerscheinerneuerungen; 3. Kosten für Ambulatoriumsleistungen wie physiotherapeutischeund Rehabilitationsbehandlungen, die von Fachpersonen (Physiotherapeut, Heilmasseur, Osteopath, Logopäde) aufgrund einer ärztlichen Verschreibung mit Angabe der Diagnose ausgeführt und als medizinische Leistungen verrechnet werden; 4. Kosten für Laboruntersuchungen und diagnostische Sachverständigungsgutachten (z.B. Angiographie, Ultraschall, Röntgendiagnostik, Magnetresonanz, Urographie, Computertomograph usw.), 5. Kosten für das „day-hospital“; 6. Kosten für Psychotherapie und psychologische Gutachten;

7. Kosten für Akupunktur- und Schmerztherapieanwendungen, die von einem Arzt ausgeführt und als medizinische Leistungen verrechnet werden; 8. Kosten für die Anschaffung eines Rollstuhls für Menschen mit Behinderung, aufgrund Vorlage einer entsprechenden ärztlicher Verschreibung mit Angabe der Diagnose; 9. Kosten für die Anschaffung eines Krankenbettes für die häusliche Betreuung von Langzeitkranken, aufgrund Vorlage einer entsprechenden ärztlicher Verschreibung mit Angabe der Diagnose; 10. Kosten für Krankentransporte im Rettungswagen oder Flugambulanz, falls es sich um einen Unfall, oder um Menschen mit Behinderung oder falls es sich um eine Krankheit, die eine Invalidität verursacht, handelt. Von jeglicher Rückvergütung ausgeschlossen bleiben Kosten für den Ankauf von Arzneimittel und Kontaktlinsenflüssigkeiten, für Therapien und Massagen, die in Wellnesszentren durchgeführt werden, für Thermalkuren, für ärztliche Gutachten und Atteste (z.B. Bescheinigung bezüglich den Gesundheitszustand).

D R U C K & PA P I E R

Neue Obfrau gewählt

D

er Obmann des ASGB-Druck & Papier, Athur Stoffella ist bereits seit Jahren in Rente. Auf Wunsch des Vorstandes blieb er aber weiterhin als Obmann tätig. Nun hat er seinen Rücktritt erklärt, um einer noch im Berufsleben stehenden Kol-

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legin das Amt zu übergeben. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 26. März 2012 die Kollegin Marina Patrizia Riz einstimmig zur neuen Obfrau gewählt. Die Kollegin ist in der Abteilung Druckvorstufe bei der Fa. Athesiadruck beschäftigt und seit Jah-

ren Mitglied des Fachvorstands. Sie wird diesen nun auch im Bundesvorstand vertreten. Auf Wunsch des gesamten Vorstandes wurde Kollege Stoffella wegen seiner Verdienste für die Druckergewerkschaft zum Ehrenobmann ernannt.

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BAU TA U S E N D E A R B E I T S P L Ä T Z E V E R L O R E N

Kundgebung der Bauarbeiter in Rom

A

m Samstag, den 3. März fand in Rom eine Kundgebung der Bauarbeiter statt. Unter den 30.000 Teilnehmern befand sich auch eine Delegation des ASGB. In den Ansprachen wurde noch einmal die schlechte Situation im Bausektor unterstrichen. In den letzten drei Jahren sind im Baugewerbe bereits 300.000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Auch in diesem Jahr ist bereits im Januar die Produktion um 7,8 Prozent zurückgegangen. Wir erleben eine Krise wie seit der Nachkriegszeit nicht mehr. Auch in Südtirol sind in den letzten drei Jahren an die 2.000 Arbeitsplätze im Bausektor verloren gegangen. Bei der Kundgebung haben alle Gewerkschaften gemeinsam ihre

Plattform untermauert, mit welcher der Sektor wieder angekurbelt werden soll. Gefordert wird unter anderem die

bestehende sanierungsbedürftige Bausubstanz zu fördern und hunderte halbfertige Projekte zu beenden.

BAUARBEITERKASSEN

Um Studienstipendien ansuchen

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er ASGB- Bau erinnert daran, dass die Bauarbeiterkassen der Provinz Bozen (SLBK + BAK) an Kinder von Bauarbeitern (auch jenen, die bereits in Rente sind) Studienbeihilfen ausbezahlen (Ober-

schüler und Universitätsstudenten). Der entsprechende Antrag ist innerhalb 30. Juni 2012 zu stellen, wobei für Oberschüler 166 Euro und für Universitätsstudenten 387 Euro gewährt werden. Für die Ab-

fassung des Gesuches können sich die Betroffenen an die Büros des ASGB wenden, welche die Ansuchen dann auch direkt an die jeweils zuständige Bauarbeiterkasse weiterleiten.

M E TA LL

Vorstandsitzung ASGB Metall Kürzlich traf sich auf der Vorstand des ASGB-Metall in der Fa. Leitner AG in Sterzing zu einer Vorstandssitzung. Im Rahmen dieser Sitzung berichteten die einzelnen Vorstandsmitglieder kurz über die Situation in ihren Betrieben. Anhand dieser Berichte kann festgestellt werden, dass die derzeitige Situation im Metallsektor stabil ist, in einigen Betrieben konnte eine Auftragszunahme festgestellt werden; die Konsequenz

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daraus ist, dass Neuanstellungen vorgenommen wurden und noch werden. Diese Neuanstellungen sind positiv zu bewerten, haben aber den bitteren Beigeschmack, dass es sich oft um befristete Arbeitsverträge handelt. Der Betriebsratsvorsitzende der Fa. Leitner AG, Max Fink organisierte für den Metallvorstand eine Betriebsbesichtigung Die Vorstandsmitglieder wurden von Mitarbeitern der Betriebsleitung empfangen und in

die Produktpalette bzw. Philosophie der Firma eingeführt. Die anschließende Betriebsführung war für die Vorstandsmitglieder sehr interessant, da auch die verschiedenen Produktionslinien der Firma vorgestellt wurden. Der ASGB bedankt sich bei der Firma Leitner AG für die Möglichkeit des Besuches, bei Helmuth Gschließer für die Betriebsführung und bei Max Fink und Daniela Mair für die Organisation.

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Aus den Gewerkschaften

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TRANSPORT & VERKEHR

Hermann Schgaguler neuer Obmann Richard Goller hat im November Gewerkschaftsarbeit gewinnen. Auf 2010 seine Tätigkeit als Fachsekre- Anfrage des Fachgewerkschaftsvortär der Gewerkschaft ASGB-GTV standes hat Schgaguler an der Voraufgenommen und gleichstandssitzung am 09. zeitig seinen Rücktritt als März 2012 teilgenommen, Obmann eingereicht. In um sich auch diesbezügder Zeit vom November lich ein Bild zu machen. 2010 bis November 2011 Bei erwähnter Sitzung hat dieses Amt zeitweilig versprach Hermann bis Reinhard Lanthaler überam 25. März definitiv nommen. Seit 1. April über die Annahme der Hermann 2011 hat die FachgewerkRolle als Obmann eine Schgaguler schaft wieder einen neuen Entscheidung zu treffen; Obmann und zwar Herdiese Entscheidung ist mit mann Schgaguler. einer Zusage von Hermann SchgaDer gebürtige Kastelruther, der guler ausgefallen. seit einigen Jahren in Völser Aicha Er steht folglich seit 1. April 2012 wohnt und bei der SAD Bus fährt, der Fachgewerkschaft GTV als Obkonnte seit November 2010 in seiner mann vor. Laut Beschluss des VorRolle als SAD Fachgruppen-Mit- standes sollte auch ein Obmannglied einen Einblick in die Materie Stellvertreter gefunden werden, der

allerdings einer anderen Fachgruppe angehören sollte, um einen Ausgleich zu schaffen aber auch um mehr Informationen und Reklamationen von den Beschäftigten der verschiedenen unserer Fachgewerkschaft angehörenden Gruppierungen zu bekommen. Auf Grund dieser Notwendigkeit wird sich der neue Obmann in nächster Zukunft auf der Suche begeben, sich bei dieser Gelegenheit in allen Landesteilen vorstellen und für Gespräche zur Verfügung stehen. Wir wünschen Hermann Schgaguler an dieser Stelle viel Freude und Geschick bei dieser Aufgabe zum Wohle unserer Mitglieder und eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sekretär Richard Goller.

Kollektivvertrag „autoferrotranvieri“ Leider gibt es in dieser Angelegenheit nichts Neues und schon gar nichts Positives zu berichten. Die Verhandlungen in Rom sind festgefahren und in nächster Zukunft ist auch keine Einigung in Sicht. Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, ist von den Vertragspartnern

aufgrund der finanziellen Lage des Staates, der Vorschlag eingebracht worden, keine Nachzahlung vorzusehen und mit den Verhandlungen bezüglich des ökonomischen Teils neu zu beginnen. Angesichts der Tatsache, dass der Vertrag schon seit 31.12.2008 verfallen ist und zudem der erste Vor-

schlag für die Erneuerung, eingebracht von den nationalen Gewerkschaften, auch schon als hinfällig bezeichnet werden kann. Er war mit einer Laufzeit von drei Jahren vorgesehen, also bis 31.12.2011. Auch deshalb haben die Gewerkschaften negativ reagiert und die Verhandlungen ausgesetzt.

NAHRUNGSMITTEL BIERBRAUEREI FORST

Mitarbeiter erhalten neues Betriebsabkommen

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urch den unermüdspezifischen Kriterien (z. lichen Einsatz der B. geleistete Arbeitsstundrei gewählten ASGB-Beden, Produktion, Verkauf triebsräte und mit Unterusw.) konnten für das stützung des Fachsekrelaufende Jahr 2012 als tärs Paul Christanell wurBasis bzw. für die nachde am 22. März 2012 im folgenden Jahre 2013, Sitz der Brauerei Forst ein 2014 und 2015 die LeisPaul Christanell neues Betriebsabkommen tungsprämien geschaffen unterzeichnet. Durch die und somit um 75 Euro Erstellung und Ausarbeitung von für die nächsten drei Jahre erhöht

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werden. In den Genuss dieses Betriebsabkommens fallen ungefähr 250 Beschäftigte der Brauerei Forst.

Leistungsprämien 2012 2013 2014 2015

– – – –

Euro Euro Euro Euro

2.043 2.118 2.193 2.268

Brutto Brutto Brutto Brutto

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SSG

SSG Bildungsreise 2012 nach Danzig, Stockholm, Kopenhagen, Wismar

Termin: 4. bis 14. August 2011 1. TAG

Wir reisen heute nach Berlin an und übernachten dort. Da heuer das Friedrich Jahr gefeiert wird, organisieren wir gerne eine Tour zu Friedrich dem Großen in Potsdam, mit eventueller Besichtigung von Schloß Sanssouci. Der Rest des Abends steht allen zur freien Verfügung. 2. TAG

Wir fahren weiter über die deutsch – polnische Grenze bis

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nach Danzig, wo wir die nächste Übernachtung haben werden. Der Tag steht heute zur freien Verfügung. 3. TAG

Die polnische Hafenstadt Gdynia, Danzig und Sopot bilden zusammen die Wirtschaftsregion Dreistadt. Wir haben heute eine Führung in Dreistadt, die in Danzig beginnt. Weiter fahren wir nach Sopot, welches besonders wegen seiner 516 m langen Mole, dem Zentrum des Kurortes, berühmt ist. Gegen 19.00 Uhr gehen wir dann in

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penhagen. Besichtigungspunkte sind unter anderen die kleine Meerjungfrau, das Opernhaus sowie das Hafenviertel Nyhavn. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. 9. TAG

Nach dem Frühstück fahren wir über die Inseln Seeland und Lolland nach Gedser zur Fährüberfahrt nach Rostock. Nach Ausschiffung fahren wir weiter nach Wismar und haben in der alten Hansestadt Wismar eine Übernachtung. 10. TAG

Gdynia an Bord des Schiffes der Stena Line und treten um 21.00 Uhr die Überfahrt in das schwedische Karlskrona an. Wir übernachten in den gebuchten Kabinen. Das Abendessen nehmen wir an Bord ein.

Wir treten heute die erste Teilstrecke der Heimreise an und fahren bis nach Würzburg, wo wir eine Zwischenübernachtung haben. 11. TAG

4. TAG

Nach dem Frühstückbuffet an Bord verlassen wir das Schiff gegen 07.30 Uhr und wir fahren weiter nach Stockholm, wo wir unser Hotel für die nächsten drei Übernachtung beziehen werden. 5. TAG

Vormittags besichtigen wir bei einer Stadtführung die bekanntesten Sehenswürdigkeiten des „Venedigs des Nordens“ wie z.B.: das Stadshuset, die Altstadt Gamla Stan und das königliche Schloss. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. 6. TAG

Wir unternehmen heute einen Ausflug durch die Region Sörmland, dem Teil, in dem die meisten Erzählungen von Inga Lindström verfilmt wurden. Stationen auf dieser Tour sind Mariefred, die kleine Stadt am Mälarensee, mit dem bekannten Schloß Gripsholm, welches wir auch besichtigen werden, und noch viel mehr Schauplätze der Lindström Verfilmungen. Begleitet werden wir von einer kompetenten Reiseleitung.

In Würzburg unternehmen wir einen Altstadtrundgang. Danach treten wir die Heimreise in die Ausgangsorte an.

Die im Preis enthaltenen Leistungen sind

• Busfahrt mit modernem Reisebus ab/ bis Südtirol • Fährüberfahrt mit Stena Line von Gdynia – Karlskrona mit Frühstücksbuffet in 2-Bett Innenkabinen • Abendessen auf der Fährüberfahrt • 2 x Fährüberfahrt Helsingborg – Helsingör und Gedser-Rostock (Tagespassagen) • 9 x Übernachtung mit Halbpension in gehobenen Mittelklassehotels in den jeweiligen Städten • Ganztagesführung in Dreistadt • Halbtägige Stadtführung in Stockholm und Kopenhagen • Ganztagesausflug in die Region Sörmland • Altstadtrundgang in Würzburg (1,5 h) • Eintritt Dom Oliwa mit Orgelkonzert • Eintritt Mole in Sopot • Eintritt & Führung Schloss Gripsholm

Preise 7. TAG

Wir verlassen Stockholm und gelangen an den Vätternsee, Schwedens zweitgrößtem See. Wir empfehlen einen Zwischenstopp beim beschaulichen Städtchen Gränna, welches durch die Zuckerstangen-Konditorei sehr bekannt ist. Nach der Fährüberfahrt Helsingborg – Helsingör erreichen wir am Abend Kopenhagen. 8. TAG

Am Vormittag unternehmen wir eine Stadtführung in Ko-

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Normalpreis im Doppelzimmer 1.440 € SSG Mitglieder & deren Kinder im Doppelzimmmer 1.360 € Einzelzimmeraufpreis 379 €

Anmeldeschluss:

bis Freitag, 08.06.2012 mittels Telefon: 0471 308256 SSG Büro mittels Fax: 0471 308201 via e-mail: ssg@asgb.org

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Sommerjobs für Jugendliche

B

ald beginnen die Sommerferien wieder und viele Jugendliche sind bereits auf der Suche nach einem geeigneten Job. Wer zum ersten Mal nach einem Schülerjob sucht, sollte sich zunächst einmal über die Regelungen informieren um nichts falsch zu machen. Neben der Aufbesserung des Taschengeldes hat ein Sommerjob auch noch weitere Vorteile. In erster Linie dient er als Einstimmung auf den späteren Arbeitsalltag, wo Pünktlichkeit und Motivation vorausgesetzt werden. Dann kann der interessierte Schüler aber auch in verschiedenen Ferienjobs unterschiedliche Berufe erkunden, um sich bei der späteren Berufsfindung leichter entscheiden zu können. Aber auch in Bewerbungen zeigt so ein Job den Fleiß und die Motivation des Schülers und verbessert somit seine Chancen auf eine Lehrstelle oder einen Arbeitsplatz. Hier möchten wir die wichtigsten Möglichkeiten für einen Sommerjob näher beschreiben: Ausbildungs- und Orientierungspraktikum

Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum bietet allen, die noch zur Schule gehen oder schon studieren, die Möglichkeit, Erfahrungen in

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der Arbeitswelt zu sammeln, Orientierungshilfe zu geben und die Ausbildung am Arbeitsplatz. Bei diesem Praktika handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Voraussetzung ist der Besuch einer Ober- oder Fachschule und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Zwischen dem Betrieb und dem Jugendlichen, der das Praktikum absolviert, wird ein monatliches Taschengeld vereinbart.

werden, eingehen. Im Mittelpunkt steht die Arbeitsleistung, die gemäß Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages entlohnt wird. Mit Ende des Arbeitsvertrages steht den Beschäftigten die Abfertigung, 13. und eventuell 14. Monatslohn sowie Urlaub im Verhältnis zu den gearbeiteten Monaten zu.

Geringfügige Beschäftigung Sommerarbeitsverträge für Jugendliche

Hier handelt es sich um befristete Arbeitsverträge für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben und die in der Schule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Arbeitswelt umsetzen möchten. Anders als bei einem Praktikum haben die Jugendlichen Anrecht auf eine reduzierte Entlohnung, die in den jeweiligen Sektoren gilt. Die Tätigkeit muss in der Regel mit dem besuchten Schultyp in Zusammenhang stehen.

Befristete Arbeitsverträge

Dabei handelt es sich um eine befristete Saisonarbeit. Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, können solche Arbeitsverträge, die vor allem im Gastgewerbe angeboten

Dabei handelt es sich um ein atypisches Arbeitsverhältnis, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, jünger als 25 Jahre alt sind, bei einer Oberschule oder einer Universität eingeschrieben sind und während der Ferienzeit eine gelegentliche Tätigkeit ausüben. Bezahlt wird mit Wertgutscheinen/Voucher, die die Jugendlichen bei den Postämtern einlösen können. Der Arbeitgeber ist von der Einheitsmeldung befreit, muss die Betreffenden aber beim Arbeitsunfallversicherungsinstitut melden. Die genannten Jugendlichen sind zudem Renten versichert. Für alle Sommerjobs gilt, dass die Jugendlichen nur mehr dann steuerlich zu Lasten lebend gelten, wenn sie das jährliche Bruttoeinkommen 2.841 Euro nicht überschreiten. Dabei gilt bei Oberschülern auch das Stipendium als Einkommen.

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Dienstleistungen des ASGB

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MOD. 730/2012

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung • • • • • • • • •

Mitgliedsausweis Mod. 730/11, bzw. Unico 2011 Mod. CUD 2012 Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2011 Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2012 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder Medikamente: es muss auf dem Kassenbeleg Art und Anzahl des Medikamentes und die Steuernummer des Patienten angeführt werden. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden! Im Jahr 2011 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes Massagen, Physiotherapie, o.ä mit Verschreibung des Haus- bzw. Facharztes Im Jahr 2011 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung Im Jahr 2011 bezahlte Prämien für Lebens- und Unfallversicherung (keine Krankenversicherung!) Freiwillige Weiterversicherung für die Rente Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente Mietvertrag laut Gesetz 431/98 Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (nur für Italien) Begräbnisspesen 2011 Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2011 (nur „ex“-Ehepartner, nicht Kinder) Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2011 Tierarztspesen betreffend Haustiere Spenden Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent): Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 Prozent) Spesen für Kinderkrippe 2011 (nicht Kindergartenbeitrag!) Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF-Saldo 2010 und IRPEF-Akonti 2011 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank) Einzahlungsbestätigung Mod. F 24 für die Einzahlung der „Cedolare Secca“ , Acconti und/oder Saldo Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw. Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder Spesen für pflegebedürftige Menschen (Rechnung oder Quittung des Pflegepersonals oder -organisation), Bestätigung Arzt über Pflegebedürftigkeit Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren für zu Lasten lebende Familienmitglieder

• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros.

BÜRO NEUMARKT

Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuerklärungen

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ir teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen not-

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wendig ist. Die ASGB-Mitglieder sind gebeten, rechtzeitig einen Termin telefonisch zu vereinbaren, damit Wartezeiten vermieden werden können.

Die Anmeldungen werden immer Freitags von 14:30 bis 17:30 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegengenommen.

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GEMEINDE BOZEN

Erste Mittelstandswohnungen ausgeschrieben

D

ie Gemeinde Bozen hat in der Zone Kaiserau eine Rangliste zur Zuweisung von 50 Mittelstandswohnungen, welche in der Form des Ratenkaufs vergeben werden, ausgeschrieben. Die Gesuche um die Aufnahme in die Rangliste für die Zuweisung einer Mittelstandswohnung von Antragstellern, welche die Voraussetzungen erfüllen, um in der Gemeinde Bozen geförderten Baugrund bzw. Baukubatur zugewiesen zu bekommen, können bis zum 2. Mai 2012 über die Genossenschaften, welche die Ausschreibung zum Bau dieser Wohnungen ge-

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wonnen haben, beim Amt für Wohnbau der Stadtgemeinde Bozen eingereicht werden.

Nachfolgend die allgemeinen Bestimmungen über den Ratenkauf von Mittelstandswohnungen

Diese Art von Wohnungen kann von Gemeinden, gemeinnützigen Körperschaften bzw. Gesellschaften oder

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Genossenschaften gebaut werden. Vorgesehen ist, dass die zukünftigen Eigentümer eine Anzahlung über einen Teil des Kaufpreises (höchstens 25 Prozent) der Wohnungen leisten. Der Kaufpreis entspricht den effektiven Kosten für die Erstellung der Wohnungen, von denen wiederum der Landesbeitrag in Abzug gebracht wird. Danach sind zehn Jahre lang Monatsraten zu zahlen, die dem Landesmietzins entsprechen. Mit der Gemeinde oder den gemeinnützigen Körperschaften bzw. Gesellschaften oder Genossenschaften können aber auch höhere Monatsraten vereinbart werden. Nach zehn Jahren, dem Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums, muss der Restbetrag überwiesen werden. Dieser entspricht den effektiven Kosten für die Realisierung der Wohnung, abzüglich des Landesbeitrages, abzüglich der geleisteten Anzahlung und dem eventuell vereinbarten Überschuss der bezahlten, monatlichen Raten. Für diese Wohnungen kann keine Wohnbauförderung, da schon im Kaufpreis verrechnet, für den Kauf oder Neubau der Erstwohnung in Anspruch genommen werden.

oder die Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen worden ist; dies gilt nicht für den Fall, dass eine neue Familie gegründet wird; • er/sie muss das 23. Lebensjahr vollendet haben, falls es sich um ledige Antragsteller ohne unterhaltsberechtigte Familienangehörige handelt; diese Voraussetzung kommt bei Antragstellern mit Behinderung nicht zur Anwendung; • bei der Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie wird der Bestand des Immobiliarvermögens der Eltern, Schwiegereltern und Kinder berücksichtigt, auch wenn diese nicht zusammenleben; • Staatsbürger von Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen bei Einreichen des Gesuches sich ohne Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren regulär im Landesgebiet aufhalten und im Landesgebiet mindestens eine dreijährige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.

Zugangsvoraussetzungen für geförderten Baugrund Zugangsvoraussetzungen

Die Wohnungen dürfen nur an Personen vergeben werden, die über ein Gesamteinkommen verfügen, das zwischen der 2. (ab 20.500 Euro bereinigtes Einkommen) und 5. Einkommensstufe (bis 51.300 Euro bereinigtes Einkommen) liegt und die sonstigen Voraussetzungen besitzen, um zu den Wohnbauförderungsmaßnahmen des Landes für Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Erstwohnungen zugelassen zu werden.

Allgemeine und spezifische Voraussetzungen der Antragsteller/in

Werden die Wohnungen auf Flächen errichtet, die dem geförderten Wohnbau vorbehalten sind, müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt werden: • Wohn- oder Arbeitsplatz in der Gemeinde, in der die Wohnung errichtet wird; • Mindestpunktezahl 16; • nicht Eigentümer eines zum Bau einer Wohnung von wenigstens 495 Kubikmetern ausreichenden Grundstückes in einem Ort sein, der leicht erreichbar ist bzw. ein solches Grundstück in den fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches nicht veräußert haben.

• Er/sie muss seit mindestens fünf Jahren in der Provinz ansässig sein bzw. den Arbeitsplatz in der Provinz haben; • er/sie darf nicht Eigentümer einer dem Bedarf der Familie angemessenen und leicht erreichbaren Wohnung sein (innerhalb 40 km des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes), das Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrecht an einer solchen Wohnung haben; dasselbe gilt für den Ehepartner oder die in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person; • in den fünf Jahren vor Einreichen des Gesuches darf ein solches Recht nicht veräußert worden sein; dasselbe gilt für den Ehepartner oder die in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person; • er/sie darf nicht Mitglied einer Familie sein, die bereits zu einem öffentlichen Beitrag für den Bau, den Kauf

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Bevorzugungskriterien und Punktebewertung

Dem Antragsteller für eine Mittelstandswohnung werden je nach bereinigtem Familieneinkommen, Ansässigkeitsdauer usw. verschiedene Bevorzugungskriterien zuerkannt und auf deren Grundlage die Punktezahl berechnet.

Erstellung der Rangordnung

Die Rangordnung wird auf Grund der Punkteanzahl, die anhand der oben genannten Bevorzugungskriterien errechnet wird, erstellt, wobei zusätzliche Punkte für die Dauer der Ansässigkeit in der Gemeinde Bozen vergeben werden. Für die Gemeinden, gemeinnützigen Körperschaften bzw. Ge-

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sellschaften oder Genossenschaften bestehen folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

5. Einkommensstufe: max. 10% (max. 10.560,00 Euro) Vorkehrungen gegen die Spekulation

- Das Wohnbauförderungsgesetz sieht für den Bau der Mittelstandswohnungen die Gewährung eines einmaligen Beitrages vor, der nach den gesetzlichen Baukosten (= 1.320 Euro für 2010) einer Wohnung mit einer Konventionalfläche von 80 m² sowie der Einkommensstufe des zukünftigen Mieters / Eigentümers bemessen wird: 2. Einkommensstufe: max. 40% der Baukosten einer Wohnung mit einer Konventionalfläche von 80 m² (max. 42.240 Euro) 3. Einkommensstufe: max. 30 % (max. 31.680 Euro) 4. Einkommensstufe: max. 20% (max. 21.120 Euro)

Die Wohnungen, die für den Mittelstand errichtet werden, haben eine soziale Funktion. Um Spekulationen vorzubeugen, unterstehen sie folgenden Regeln. • Das Wohnbauinstitut hat für die Dauer von zehn Jahren ab Abschluss des Kaufvertrags ein Vorkaufsrecht an diesen Wohnungen; • Wohnungen, die nicht auf gefördertem Baugrund errichtet werden, müssen laut den Bestimmungen des Landesraumordnungsgesetzes (Art. 79) konventioniert werden; • für Wohnungen, die auf gefördertem Baugrund errichtet wurden, wird die Sozialbindung laut Wohnbauförderungsgesetz (Art.62 und 86) angemerkt.

SBR

Änderungen des Beitrages für Erziehungs- und Pflegezeiten

Beitrag Erziehungszeiten

Wer innerhalb des dritten Lebensjahres des Kindes nicht erwerbstätig ist oder teilzeitbeschäftigt ist, kann für die Rentenabsicherung einen Beitrag der Region erhalten. Voraussetzung ist u.a. die Rentenabsicherung durch freiwillige Weiterversicherung beim NISF/INPS, Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds.

Beitrag Pflegezeiten

Der Zuschuss ist ein Beitrag für die Rentenabsicherung der Zeiträume, in denen keine sozialversicherte Tätigkeit ausgeübt wird, um pflegebedürftige Angehörige zu pflegen. Auch hier gilt u.a. Zahlung freiwilliger Versiche-

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rungsbeiträge beim NISF/INPS bzw. Zahlung in einen Rentenzusatzfonds als Voraussetzung.

Neu ist ab 2012 bei Zahlung in einen Zusatzrentenfonds

Für beide Leistungen müssen die AntragstellerInnen nicht mehr den Betrag an den Zusatzrentenfonds vorstrecken! Das zuständige Amt zahlt direkt den Beitrag an den Zusatzrentenfonds ein. Wir erinnern daran, dass die Ansuchen um Beitrag Erziehungszeiten und Beitrag Pflegezeiten innerhalb 30. Juni 2012 (Bezugsjahr 2011) zu stellen sind. Nähere Informationen dazu erteilt unsere PatronatsmitarbeiterInnen.

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Dienstleistungen des ASGB

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Änderungen zum regionalen Familienpaket Im Amtsblatt der Region TrentinoSüdtirol Nr. 7 vom 14. Februar 2012 wurden Änderungen zum regionalen Familienpaket veröffentlicht.

Änderungen des regionalen Familiengeldes

Das regionale Familiengeld steht zu, bei mindestens zwei minderjährigen Kindern bzw. bei einem Kind, für die ersten sieben Lebensjahre oder einem behinderten Kind, unter Berücksichtigung bestimmter Einkommensgrenzen. Bis jetzt hatten alle Anrecht auf das regionale Familiengeld, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Region Trentino-

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Südtirol hatten oder einen historischen Beleg des Wohnsitzes von fünfzehn Jahren in der Region nachweisen konnten, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichen des Gesuches. Dies wurde abgeändert und seit 01. Januar 2012 können italienische Staatsbürger das regionale Familiengeld beantragen, wenn sie mindestens einen Tag vor Antragstellung ihren Wohnsitz in der Region haben. Alle anderen EU-Bürger müssen nicht mehr den Wohnsitz in der Region haben, sondern in der Region eine abhängige oder selbständige Erwerbstätigkeit nachgehen. Für Nicht-EU-Bürger gilt weiterhin der Nachweis des fünfjährigen Wohnsitzes, gleichzeitig wurde der histori-

sche Wohnsitz von fünfzehn Jahren abgeschafft. Bisher wurde beim ersten Ansuchen das regionale Familiengeld mit dem Monat nach Antragstellung ausbezahlt, es war keine Nachzahlung vorgesehen. Neu ist, sollte der Erstantrag binnen neunzig Tagen nach Geburt des Kindes gestellt werden, wird das Familiengeld ab dem ersten Monat nach Geburt gewährt. Weiterhin aufrecht bleibt, dass das regionale Familiengeld jährlich von September bis Dezember erneuert werden muss. Dafür muss immer auch die EEVE-Einkommens- und Vermögenserklärung gemacht werden. Die MitarbeiterInnen des Patronates SBR stehen für weitere Auskünfte gerne jederzeit zur Verfügung und sind bei den Anträgen gerne behilflich.

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D i e S e i t e d e r R e n t n e r g e w e r k s c h a f t i m ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier

Tagesfahrt nach Salzburg

ASGB

(Mehrstündiger Aufenthalt nach dem Mittagessen) vormittags Besichtigung von Gut Aiderbichl (ein Tierasyl) in Henndorf 40% Schwarz

- Mittwoch, 23. Mai 2012 für unsere Mitglieder der Bezirke Bozen/Neumarkt – Meran/Schlanders. Meldeschluss ist der 10. Mai 2012 - Mittwoch, den 6. Juni 2012 für unsere Mitglieder aus dem Bezirk Sterzing Meldeschluss ist der 25. Mai 2012 Kostenbeitrag: 45 Euro pro Kopf für Mitglieder und deren Familienangehörige. Im Preis inbegriffen sind die Fahrt, das Mittagessen ohne Getränk und der Eintritt im Tierasyl. Anmeldung und Barzahlung in unseren Bezirksbüros. Für den Bezirk Schlanders muss die Anmeldung bei unserem Vorstandsmitglied Erwin Steiner, Tel. 0473/ 730 786 erfolgen. Die Flugblätter mit Abfahrtszeiten u.a.m. liegen in den ASGB-Büros auf. Die Fahrt findet statt, wenn sich jeweils mindestens 40 Teilnehmer melden. R E N T N E R E I S A C K TA L

2007 – 2011 ein Kurzbericht zu vier Jahre Tätigkeit

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ach langem Dornröschenschlaf konnte im Jahr 2007 eine Gruppe von Aktivisten die vorhandenen Wünsche bei den Mitgliedern im Eisacktal mehr Veranstaltungen durchzuführen, erfüllen. Es gelang positive Zeichen zu setzen und eine treue Teilnehmerrunde für alle Veranstaltungen zu finden. Die sogenannte Aktionsgruppe traf sich zu 15 Besprechungen und Planungen für Vorträge mit interessanten Themen und hervorragenden Referenden. Vorträge jeweils im Frühjahr und Herbst, Themen z. B. Erbschaftsrecht, Palliativbetreuung, Sanitätsreform, Verbraucherzentrale „Spartreff“, Weißes

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Kreuz „Notfall-Ruf“, Positive Lebenseinstellung im Alter, wie gesund sind unsere Lebensmittel usw. Weiters wurden zweimal jährlich im Frühjahr und Spätsommer Fahrten mit geschichtlichem und kulturellem Inhalt vorbereitet und durchgeführt. So z. B. Der Besuch von Schloss Prösels, die Brauerei Forst und Algunder Waalweg, Lessinische Berge mit Naturbrücke „Ponte Veja“ und Museum, Achensee Steinölbrennerei und Schifffahrt, Verona und Custozza, Suganatal mit Museum sowie Sellatal mit Naturkunstwerken, Kärntner Mölltal Reißeckbahn und Mühldorfer Stauseen. Es gelang immer schöne

Lokale für das leibliche Wohl zu finden, was durch Zufriedenheit und Lob der Teilnehmer belohnt wurde. Großer Dank gebührt den MitarbeiterInnen des Bezirksbüros Brixen für ihre Unterstützung und Hilfe, besonders unserer Bezirksleiterin Beatrix Angerer. Mitglieder der Aktionsgruppe und Ansprechpartner für Alle sind: Karl Niedrist, Lüsen; Siegfreid Gruber, Vintl; Peter Stuffer, Villnöss; Franz Pfattner, Latzfons; Anton Blasbichler und Michael Meier, Feldthurns; Paul Tartarotti, Lajen. Wir hoffen auch in Zukunft auf rege Teilnahme bei den Veranstaltungen. 33


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R E N T N E R E I S A C K TA L

Fahrt ins Nonstal und Sulzberg (Val di Sole) Donnerstag, den 10. Mai 2012 • Fahrt über San Michele ins Nonstal bis ins Vigo di Ton. Besichtigung des Castel Thun, vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert, Wohnstätte der alteingesessenen Familie Thun (Führung in deutscher Sprache) • Weiter ins Nons-Tal über Cles am Stausee „Lago di San Giustina“ vorbei in den Sulzberg (Val Sole) Richtung Tonale Pass nach Civezzana, dort halten wir ausgedehnte Mittagspause. • Rückfahrt nach Rumo über Proveis, eine der deutschen Gemeinden am Nonsberg, ins Ultental nach Lana, übers Etschtal und Eisacktal zurück zum Ausgangspunkt. Mittagspause in der Locanda San Martino Hauseigenen Spezialitäten Vorspeise, Hauptspeise, Nachtisch und Getränke 34

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Anmeldung ab sofort mit Einzahlung im Bezirksbüro Brixen Tel. 0472/834515. Meldeschluss innerhalb Freitag 04. Mai 2012. Kostenbeitrag Mitglieder und Partner 40 Euro Nichtmitglied 45 Euro

Abfahrten und Haltestellen Vintl Bar Resi Mühlbach Rogen Vahrn Obi Brixen Max Schrambach Haltestelle Klausen Autobahneinfahrt

6:30 6:40 6:50 7:00 7:10 7:20

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7-Tages-Busreise nach Paris 08. Oktober – 14. Oktober 2012

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Liebes Mitglied, gemeinsam mit Eurotours schreiben wir eine 7-Tages-Busreise nach Paris aus. (Mulhouse, Paris, Loire, Straßburg) Reisetermin 08. Oktober – 14. Oktober 2012 Meldeschluss 31. Mai 2012 (Detailliertes Programm liegt in allen ASGB-Büros auf) Eurotours-Leistungspaket

• Fahrt im Komfort-Reisebus inkl. aller Mauten und Gebühren

• Freundlicher und erfahrener Busfahrer • Freundliche und erfahrene Reiseleitung • 1x Übernachtung im Hotel Ibis Mulhouse Centre in Mulhouse inkl. französischem

• Frühstücksbuffet oder gleichwertig • 4x Übernachtung im Hotel Campanile porte de Bagnolet in Paris inkl. französischem

• Frühstücksbuffet oder gleichwertig • 1x Übernachtung im Hotel Ibis Strasbourg centre gare in Strasbourg inkl. französischem

• Frühstücksbuffet • 6x Abendessen im Hotel oder im Partnerrestaurant im Rahmen der Halbpension

Preise (pro Person)

• Stadtführung in Paris • 1x Auffahrt zum Eifelturm (2. Etage) • Ganztagesausflug Loire mit örtlicher

• im Doppelzimmer

Reiseleitung Besichtigung des Chateau Chambord Besichtigung von Schloss Versailles Besichtigung der Stadt Orleans 1x Seine-Schifffahrt Örtliche Führung von Le Marais und dem Friedhof Pere Lachaise • 1x Auffahrt Tour Montparnasse • 1x Stadtführung Straßburg

Mindestteilnehmer: 30 Personen – Abfahrt in Bozen vor Hotel Alpi nähe Busbahnhof, zuvor Zusteigemöglichkeit entlang der Strecke Wipptal/Eisacktal. Die Abfahrtszeit ist noch offen.

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im Einzelzimmer

769 Euro 929 Euro

Anmeldung ausschließlich im ASGB-Sitz Bozen, Bindergasse 30, Tel. 0471/308204 bzw. nachmittags auch unter Tel. 0471/308 264. Zahlung ausschließlich in Bar in allen ASGB-Büros.

ABTRENNEN UND ZUR 1.-MAI-FEIER MITNEHMEN!

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Teilnahmegutschein für die Preisverlosung

Für diesen auf der Rückseite ausgefüllten Gutschein erhalten alle bei der 1.-Mai-Feier anwesenden Mitglieder des ASGB eine Losnummer für die Preisverlosung sowie für die Kinder unter 10 Jahren einen Gutschein für das Preisfischen und für einen Luftballon. 40% Schwarz

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ABTRENNEN UND ZUR 1.-MAI-FEIER MITNEHMEN!

Hiermit beantragt das unterfertigte ASGB-Mitglied eine Losnummer für die 1.-Mai-Preisverlosung, sowie einen Gutschein für das Preisfischen und einen Luftballon für Kinder unter 10 Jahren

Unterschrift

lücks Preisverlo topf d sung nicht en Mitglie und verge d ssen! sausweis ASG

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