Aktiv Nr. 5-7 | 2021

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Dienstleistungen

AKTUELL

PATRONAT

Das Überbrückungskindergeld ab 1. Juli 2021 Ab dem 1. Juli 2021 gibt es für Familien mit einem Einkommen aus selbständiger Arbeit das erste Kindergeld, gleichzeitig wird das Familiengeld erhöht, das für Familien mit einem Einkommen aus unselbständiger Arbeit bestimmt ist. Familien, die bisher keinen Anspruch auf das Familiengeld erheben konnten, werden als erste einen Nutzen vom universellen Kindergeld beziehen können. Dieses Kindergeld hat derzeit nur einen vorübergehenden Charakter, mit dem die zweite Jahreshälfte 2021 überbrückt wird und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 gültig ist. Gleichzeitig wird auch das Familiengeld erhöht, das den Arbeitnehmerfamilien über den Lohn ausgezahlt wird. Mit dem 1. Jänner 2022 wird dann für alle Familien das universelle Kindergeld eingeführt werden, das die derzeit geltenden familienun-

terstützenden Maßnahmen des Staates ersetzen wird.

WELCHE FAMILIEN KÖNNEN EINEN ANTRAG UM DAS ÜBERBRÜCKUNGS-KINDERGELD STELLEN? All jene Familien, die bisher keinen Anspruch auf das Familiengeld erheben konnten, werden als erstes mit dem

Kindergeld bedacht. Das betrifft nun jene Familien, die als Selbständige für ihr Einkommen sorgen oder als Arbeitslose kein Arbeitslosengeld mehr beziehen oder auch keiner Erwerbsarbeit nachgehen oder nur gelegentliche Jobs annehmen und somit unter die Kategorie der Geringverdiener fallen. Familien, die das Grundeinkommen (Rdc) beziehen, erhalten das Kindergeld automatisch ausgezahlt.

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