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Begünstigter Rückkauf von Studienzeiten und nicht gedeckter Beitragszeiten Studienzeiten, in denen man nicht versichert war, sowie andere nicht versicherte Zeiträume verzögern oftmals den Antritt der Rente. Italien sieht für diese Personengruppen mehrere Möglichkeiten vor, diese Perioden nachzukaufen um damit den Rentenantritt vorzuverlegen. Im Wesentlichen gibt es folgende Möglichkeiten, Rückkäufe zu tätigen:
• Rückkauf von nicht gedeckten Beitragszeiten • Begünstigter Rückkauf von Studienzeiten • Rückkauf von Studienzeiten von nicht beschäftigten Personen • Regulärer Rückkauf von Studienzeiten
Rückkauf von nicht gedeckten Beitragszeiten Diese Möglichkeit wurde als Pilotprojekt für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 eingeführt und betrifft jene Personen, die
Beitragslücken im Zeitraum zwischen 01.01.1996 und 29.01.2019 aufweisen. Es können höchstens fünf Jahre, welche weder durch effektive noch durch figurative Beiträge abgedeckt sind, nachgekauft werden. Das Angebot richtet sich an Lohnabhängige, Selbstständige und Personen in der Sonderverwaltung des NISF/INPS, die bis 31.12.1995 keine Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt haben. Die Höhe der Beitragsleistung wird anhand von 33 Prozent der Entlohnung der vergangenen zwölf Monate berechnet und kann als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlt werden. Die Ausgaben können zur Hälfte über fünf Jahre steuerlich abgesetzt werden.
Begünstigter Rückkauf von Studienzeiten Der günstige Rückkauf kann für Studienjahre angewandt werden, die nach 31/12/1995 absolviert worden sind, denn sie werden für die Rente nach dem beitragsbezogenen System berechnet. Diese Möglichkeit gibt es bei Erfüllen gewisser Voraussetzungen auch für Studienjahre vor 01/01/1996. Dazu muss die Person allerdings für die Berechnung der Rente mit dem beitragsbezogenen System optieren. D.h. alle Beitragszei-
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