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ANE s.p.a. ne in o Postale 2003 /2004 n° 46) mma 2, ANO.

GATA – RCUE

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33. Jahrgang POSTE ITALIANE s.p.a. Spedizione in Abbonamento Postale D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 2, NE BOLZANO.

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I n fo rma t io n s s chri f t d e s Aut o no me n S ü dt i ro l er G ew erk s cha ft s bu nd e s

AKTU ELL Schrumpfende Kaufkraft AKTU ELL Regierung Monti

ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier

ASGB 40% Schwarz

Älter werden, Zukunft haben


INHALT

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1. MAI-FEIER 2012: „Jung und Alt gemeinsam in die Arbeitswelt von Morgen“

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Gesetzesentwurf der Regierung Monti

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WOHNBAUFÖRDERUNG: Abänderung des Landesgesetzes

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Verbrauchertelegramm

Schrumpfende Kaufkraft und Gegenmaßnahmen PFLEGEGELD UND ZWEIJÄHRIGER WARTESTAND: Erfolgreiche Intervention des ASGB bei Landesrat Theiner DIE ZUKUNFT DER FRIEDENSGERICHTE: Fachgruppe des ASGB trifft SVP-Fraktionschef Elmar Pichler Rolle

THEMA

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LAND ESB ED I ENSTETE Neuorganisation der Fachgewerkschaft Landesbedienstete LANDWI RTS CHAF T Neuer Kollektivvertrag für die Obstmagazine

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Neuer Landeskollektivvertrag für landwirtschaftliche Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher unterzeichnet METALL Rückblick auf das erste Halbjahr 2012 Seite 29– 32

Familienzulage: Jetzt beim Betrieb ansuchen Laborfonds startet Atkion zur Kosteneinsparung Steuern: Neues in Kürze Frage & Antwort

RENTNERGEWERKSCHAFT

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GES U NDHEITSDI ENST PARKPLATZGEBÜHREN Gewerkschaftsversammlungen in allen Krankenhäusern

DIENSTLEISTUNGEN

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Seite 22 – 23

Älter werden – Zukunft haben

FACHGEWERKSCHAFTEN

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Bericht über unsere 5-Tagesreise nach Kroatien Bericht über die Tagesfahrt nach Verona und Vestenanova Bericht über die Tagesfahrten nach Gut Aiderbichl und Salzburg

ASGB-Jugend

Seite 17-20 4 Seiten Beilage zum herausnehmen

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KOMMENTAR

T o n y

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T s c h e n e t t

Älter werden – Zukunft haben Durch die Anhebung des Pensionsalters wird die Frage immer dringender, wie sich jeder Arbeitnehmer seine Arbeitsfähigkeit bis in das hohe Alter bewahren und dadurch einen aktiven Beitrag für unsere Wirtschaft und unserem Sozialsystem leisten kann. Die Arbeitsfähigkeit ist sehr individuell und hat somit kaum eine allgemeingültige Definition. Fakt ist aber, dass durch die individuelle Arbeitsfähigkeit die Leistung erbracht wird, welche sich durch Zeit und Produktivität messen lässt. Auch setzt sich die Arbeitsfähigkeit aus verschiedene Fähigkeiten zusammen, die sich in unterschiedliche Bereiche eingliedern lassen: in emotionale, elementare, spezielle und soziale Fähigkeiten und zur Abrundung aller Fähigkeitsbereiche, das Selbstbild. Verschiedene und ganz natürliche Faktoren lassen den menschlichen Körper altern, wobei aber die Zusammenhänge mit Stresserkrankungen immer mehr auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse an Bedeutung gewinnen. Diese Erkrankungen sind in unserer Wohlstandsgesellschaft zu einem Volksleiden geworden, wobei die Wirtschaftskrise in den letzten Jahren einen nicht unerheblichen Beitrag dazu geleistet hat. Leistungswahn bzw. Produktionssteigerung sind zum vermeintlich einzigen Ausweg aus dieser Krise geworden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass man mit schlechter Arbeit, einer schlechten Arbeitskultur und unglücklich kranke Beschäftigte keinen Wirtschaftserfolg verbuchen kann. Zum Glück reifen die Arbeitsschutzbestimmungen in der Arbeitswelt hinsichtlich stofflicher Art, ein Rückgang bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen ist deutlich spürbar.

Die stärksten Gesundheitsgefahren sind daher nicht mehr stofflicher Art, sondern liegen im Bereich der Arbeitsorganisation. Der finnische Prof. Juhani Ilmarinen hat 35 Jahre lang Forschung und Entwicklung über das Alters- und Generationsmanagement betrieben. Von ihm stammt die Erkenntnis, dass die Arbeitsfähigkeit zu 60 Prozent von den Betrieben abhängt. Im Mittelpunkt seiner Forschung steht die Herausforderung der immer älter werdenden Bevölkerung, Zwei zentrale Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: 1. Wie können ältere, erfahrene Beschäftigte motiviert werden, länger gut zu arbeiten? 2. Wie können Unternehmer motiviert werden, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die Erfahrung und Kompetenz der Älteren im Unternehmen behalten? Die von uns organisierte Tagung zu diesem Thema (siehe Seite 22) hat Lösungsansätze aufgezeigt und wir sind zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, ein entsprechendes Netzwerk in Südtirol aufzubauen. Erholungsphasen sind für uns alle wichtig, um den Anforderungen des Alltages besser stand halten zu können; in diesem Sinne wünsche ich euch und euren Familien einen schönen Sommer und erholsame Tage an denen ihr Kraft und Energie tanken könnt. Tony Tschenett Vorsitzender des ASGB

IMPRESSUM Eigentümer u. Herausgeber: ASGB, 39100 Bozen, Bindergasse 30 Verantwortlicher Direktor: Helmuth Renzler Druck: Fotolito Varesco Erscheint monatlich Eingetragen am Landesgericht, Bozen, am 23. März 1978, Nr. 7/78 R.St. Mitarbeiter an dieser Nummer: Priska Auer Gottfried von Dellemann Markus Dibiasi Christian Egger Hermann Lochmann Alexander Oberkofler Alex Piras Klaus Schier Christine Staffler Hanspeter Tratter Tony Tschenett Karin Wellenzohn Wally Wörndle Aufnahmen: Archiv ASGB Redaktionsleitung: Priska Auer Gestaltung: Priska Auer Layout & Grafik: Mediamacs Bozen

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1. Mai-Feier 2012

„Jung und Alt gemeinsam in die Arbeitswelt von Morgen“ so lautete das Motto der diesjährigen 1. Mai-Feier unserer Gewerkschaft. Trotz des kühlen Wetters und der niedrigen Temperaturen sind wieder viele Mitglieder und ihre Familien zu unserem Fest nach Völs gekommen.

P

riska Auer konnte auch wieder viele Ehrengäste begrüßen, den Landeshauptmann Luis Durnwalder, den Bürgermeister von Völs und Präsidenten des Verbandes der Gemeinden, Arno Kompatscher, die Landesrätin Sabina Kasslatter-Mur, den Fraktionssprecher der SVP im Südtiroler Landtag, Elmar Pichler-Rolle, die Landtagsabgeordneten Ulli Mair und Siegmar Stocker (Freiheitliche), Eva Klotz (Südtiroler Freiheit), Christoph Gufler von den Arbeitnehmern in der

Arno Kompatscher, Bürgermeister von Völs

negativen Nachrichten positiv in die Zukunft zu blicken. Der Landeshauptmann bedankte sich beim ASGB dafür, dass er sich nicht nur am Tag der Arbeit, sondern 365 Tage im Jahr für die arbeitenden Menschen einsetzt. Er bekundete sei-

Priska Auer begrüßte die Ehrengäste

SVP, den Vizedirektor des LVH, Thomas Hager, den ehemaligen Präsidenten des Laborfonds, Josef Hofer, den Generalsekretär des AGB/CGIL, Lorenzo Sola, den Herausgeber der Tageszeitung, Arnold Tribus, den Direktor des AFI, Karl Gudauner u.a.m. Der Bürgermeister von Völs drückte seine Freude darüber aus, dass der ASGB seit über 30 Jahren seine 1.MaiFeier in seiner Gemeinde abhält. Er ermutigte die Menschen trotz der vielen

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Landeshauptmann Luis Durnwalder, ein Treuer Gast von unserer 1. Mai-Feier

nen Einsatz alles zu unternehmen, damit in unserem Lande jeder eine Arbeit hat. Er forderte die Arbeitgeberverbände auf, endlich Zusatzabkommen auf Landesebene zu unterzeichnen.

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müssen. Dies hat wiederum zur Folge, dass wir uns, Jung und Alt, so organisieren müssen, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander diesen Weg gehen.

Tony Teschenett

Unser Vorsitzender Tony Tschenett, ging seinem Referat näher auf das Tagungsmotto ein. Wir veröffentlichen nachstehend einen Auszug aus seiner Rede: Wir haben dieses Thema gewählt, da heuer das europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen ist. Das allgemeine Ziel des Europäischen Jahres besteht darin, die Schaffung einer Kultur des Aktiven Alterns in Europa zu fördern. Dadurch soll der Zusammenhalt zwischen den Generationen als Grundlage einer Gesellschaft für jedes Lebensalter gestärkt werden. Die derzeitigen Umwälzungen in Italien und in ganz Europa, gehen ganz klar in eine Richtung, welche vorsieht, dass wir alle länger arbeiten

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Außerdem sind Ältere und Jüngere von Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich stark betroffen. Bei älteren Arbeitnehmern dauert Arbeitslosigkeit zudem im Schnitt länger als bei jüngeren. Um eine Vollbeschäftigung der Jugendlichen zu garantieren, muss sich die berufliche Ausbildung stets den Anforderungen der Berufswelt anpassen. Deswegen fordert der ASGB für unsere Jugend: 1. das neue staatliche Lehrlingsgesetz muss angepasst werden, um die Ausbildung der Lehrlinge zu garantieren und dadurch die Projektverträge zurückzudrängen. Durch das neue Lehrlingsgesetz haben wir die Möglichkeit, das Image der Lehre aufzuwerten und den rückläufigen Lehrlingszahlen entgegenzuwirken. 2. es sollte vermehrt in die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte im produzierenden Gewerbe inves-

tiert und das Bildungsangebot an das Arbeitsplatzangebot angepasst werden. Man muss die Jugendlichen darüber informieren, dass die Nachfrage an Arbeitskräften in gewissen Berufen stark rückläufig ist. 2. die Bildungspolitik muss sich verstärkt darum kümmern, Maßnahmen oder soziale Auffangnetze zu finden um Schulabbrüche bzw. Lehrabbrüche zu vermeiden, denn diese jungen Menschen haben die schlechtesten Karten auf dem Arbeitsmarkt. 3. Es muss mehr in Forschung und Entwicklung investiert werden, damit Uni-Abgänger in Südtirol bleiben bzw. nach Südtirol zurück kehren können. 4. Wir alle gemeinsam müssen bestrebt sein und darauf achten, dass die einheimischen Betriebe bei Vergabe der Arbeiten stets den Vorzug erhalten, da dies auch die Arbeitsplätze in unserem Land sichert und die Steuer im Lande bleibt. Der demografische Wandel wird in den nächsten Jahrzehnten eine Reihe vonerheblichen Veränderungen am

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Arbeitsmarkt und in den Betrieben mit sich bringen. Daher werden sich die Unternehmen den Herausforderungen mit älteren Belegschaften schon bald stellen müssen. In Südtirol gab es 2011 ca. 16.000 über 55-jährige Lohnabhängige, das sind um 9.000 mehr als noch vor zehn Jahren; Ende 2016 wird es bereits über 23.000 Lohnabhängige geben, die über 55 Jahre alt sind. Vor allem diese Zunahme der Zahl der älteren Arbeitnehmer wird eine „altersgerechte Erwerbsarbeit“ unumgänglich machen. Dies auch deshalb, weil der Staat im letzten Jahr eine neue Pensionsreform gemacht, und das Rentenalter einfach angehoben hat, ohne z.B. in seiner Arbeitsmarktpolitik die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Menschen auch länger arbeiten können. Wie das Südtiroler Wirtschaftssystem in die Lage versetzt wird, lohnabhängige Arbeitnehmer mit einem Lebensalter von über 60 Jahren weiterhin angemessen zu beschäftigen, wird meiner Meinung nach eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte darstellen. Wer sich erst in zehn Jahren mit dem demografischen Wandel beschäftigt, verschläft nicht nur die Zukunft, sondern wird auch beträchtliche Wettbewerbsnachteile erdulden müssen. In Zeiten der endlosen Diskussionen zum Freistaat, zur Vollautonomie und ähnlichen politischen Zu-

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deres als eine Reihe von zusätzlichen oder erhöhten Steuern, die vor allem der Arbeiterschaft das Wasser abgraben. Die Arbeitsmarktreform Monti verdient diesen Namen nicht, da sie keine neuen Arbeitsplätze schafft, sondern durch die Einführung immer neuer Steuern, Arbeitsplätze vernichtet. Als ein Beispiel dafür nenne ich die IMU.In diesem Zusammenhang fordern wir die Gemeinden auf, bei den Erstwohnungen den niedrigst möglichen Wert anzuwenden und dafür die Zweitwohnungen umso höher zu besteuern. Positives hierzu war zuletzt aus den Medien zu vernehmen. kunftsszenarien verweise ich auf ein Problem, das der Arbeiterschaft und den Rentnern viel mehr unter den Nägeln brennt und das ist das Auskommen mit dem Einkommen, welches eben auch davon abhängt, in wieweit Südtirol die Rahmenbedingungen für die eigene Bevölkerung selbst bestimmen kann. Es ist Realität, dass die Vertragsverhandlungen zwischen den Sozialpartnern erfolgen und so soll es auch bleiben. Das Problem ist, dass diese Tarifautonomie lokal sehr stark eingeschränkt ist. Dazu ist zu vermerken, dass die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft von Sizilien bis

zum Brenner bei unterschiedlichen Lebenshaltungskosten dieselbe Gültigkeit haben und wir uns sehr schwer tun, auf provinzialer Ebene Zusatzabkommen abzuschließen. Zur Vollautonomie gehört für uns auch die Vertragsautonomie der Kollektivverträge in der Privatwirtschaft. Dies hätte die positive Auswirkung, dass die Steuer auf Arbeit niedriger gehalten werden und so die Löhne den Lebenshaltungskosten in unserem Lande angepasst werden könnten. Für uns sind die bisherigen Reformen der Regierung Monti nichts an-

In letzter Zeit wird viel über Steuergerechtigkeit geredet, wir finden aber, dass auch über die gerechte Vergabe von Landesbeiträgen geredet und umverteilt werden muss. Immer mehr Mitglieder und Arbeitnehmer beklagen, dass man für´s Arbeiten und Steuerzahlen „bestraft“ wird, wie etwa bei den Landesbeiträgen. Je höher die Abgaben für die Allgemeinheit, desto weniger bekommt man bei Bedarf (Familiengeld, Erstwohnung, Miete usw.) zurück. Das ist nicht unsere Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit und bestraft vor allem jene Fa-

milien, bei denen heute beide Elternteile arbeiten „müssen“. Es besteht ein Unterschied zwischen den wirklich Bedürftigen mit niedrigem Einkommen, die wirklich auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind und jenen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur geringe Einkommen erklären können. In letzterem Fall fordern wir, dass bei den Landesbeiträgen genau geschaut wird, wie groß die Beteiligung am Steueraufkommen ist und dies bei den Landesbeiträgen berücksichtigt wird“.

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Das obligatorische Karterle darf nicht fehlen

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Gesetzesentwurf der Regierung Monti „Dringende Maßnahmen zum Wirtschaftswachstum“ – Stand 19. Juni 2012 Um die italienische Wirtschaft anzukurbeln, hat die Regierung Monti einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der folgendes vorsieht:

Der erste Teil betrifft dringende Maßnahmen für die Sektoren Bau und dem Verkehrswesen (Artikel 1 bis 17). Der zweite Teil enthält Maßnahmen die öffentliche Verwaltung, wobei es vor allem um die Umsetzung der Digitalisierung und um die Transparenz bei den Ausgaben von öffentlichen Geldern geht (Artikel 18 bis 22). Der dritte Teil umfasst dringende Maßnahmen über eine gezielte För-

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derung des Wirtschaftswachstumes (Artikel 23 bis 59). Der vierte Teil enthält Vorgaben finanzieller Natur betreffend ausländische Versicherungsgesellschaften (Artikel 60 bis 61). Der dritte Teil enthält die dringend notwendigen Neuerungen, daher wollen wir uns mit diesem eingehender beschäftigen. Da es sich jedoch um einen Gesetzesentwurf handelt, wer-

den noch Änderungen angebracht werden. Außerdem ist diese Zusammenfassung nur eine Übersicht über die wichtigsten Erneuerungen und kann daher nicht ins Detail gehen. Kapitel 1 legt machbare Schritte für ein Wirtschaftswachstum fest, damit die Beschäftigungsquote mit Schwerpunkt von qualitativen Arbeitsverträgen ansteigt. Die öffentlichen Ausgaben sollen in einem ausgewogenen sozialen Verhältnis mit Rücksicht

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Für die vielen arbeitslosen Italiener mit Universitätsabschlüssen wird die Anstellung auf unbestimmte Zeit für Forschungs- oder Innovationsprojekte gefördert: Die Bezuschussung der Unternehmer mit 35 Prozent bei neuen Einstellungsverfahren, Einsparungen für die Pflichtbeiträge an INPS und IRPEF, welche wiederum für Neueinstellungen zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzpolizei erhält die Kompetenz, Kontrollen über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen, welche die Wirtschaftsentwicklung betreffen. Entgegen kommt man Betrieben und

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der Industrie, welche sich auf Grund der Wirtschaftskrise in finanziellen Schwierigkeiten befinden, damit Insolvenzen verhindert werden. So gewährt man den Betrieben ein Jahr Aufschub auf die Ratenzahlung jener Kredite, welche auf Grund des Gesetzes Nr. 46/1982 gewährt wurden. Um der starken Krise im Industriebereich zu begegnen, werden zwei grundlegende Elemente in einem politischen Projekt eingeführt, welches eine wirtschaftliche Aufwertung der Industrie und die damit verbundene Umstellung hinsichtlich Produktionssteigerung fördert, wobei die Subsidiarität zwischen den regionalen und staatlichen Kompetenzen gewährt werden müssen. Die Industriebetriebe müssen nun termingerecht die entsprechende Dokumentation bzw. die entsprechenden Fortschritte vorweisen, wenn sie im Genuss dieser Förderung gekommen sind, ansonsten wird die Fördermaßnahme gestrichen. Im Gegenzug wird die Prozedur für den Erhalt der Fördermittel vereinfacht und somit beschleunigt. Die bisher nicht genützten Mittel (1,2 Milliarden Euro) des Rotationsfonds können zukünftig (ab Mitte des Jahres 2013) auch für den Fonds des Wirtschaftswachstumes genutzt werden. Weitere finanzielle Mittel werden umgeschichtet. Kleine und mittlere Betriebe haben zukünftig auch Zugang zum Finanzmarkt, welche bis jetzt nicht die Voraussetzungen hatten, so dass sie in den heimischen Wirtschafts- bzw. Währungsmarkt investieren können. Auch die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Konkurse werden vereinfacht und effizienter gestaltet, bringen aber keine Mehrausgaben mit sich. In sieben weiteren Artikeln erhält der Energiesektor Unterstützung, wobei nicht nur auf die erneuerbaren Energien hingewiesen wird, sondern auch die Eigenproduktion von Gas und Erdöl gefördert wird, außerdem soll die Einfuhr derselben

aus nicht EU-Ländern, welche für den Export staatliche Förderungen erhalten und somit den heimischen Markt kaputt machen, nur mit einer Genehmigung ermöglicht werden. Auch wird das Gesetz über den Export von Gütern neu geordnet, wobei man durch eine Vereinfachung des Reglements den Handel mit dem Ausland und den Absatz erleichtern möchte. Die Handelswaren „Made in Italy“ werden durch strengere Strafmaßnahmen geschützt. Auch die Genossenschaften werden zukünftig strenger kontrolliert und bei Steuerdelikten sanktioniert. Man erwartet sich dadurch eine Mehreinnahme von einer Million Euro an Steuern. Größere Betriebe, welche Insolvenz anmelden, haben zukünftig mit strengeren Auflagen bezüglich der Verwaltung zu rechnen. Sie müssen sich einer professionelle Unterstützung und Beratung bedienen. Die im Gesetzesdekret vom 13. August 2011 Nr. 138 enthaltenen Maßnahmen der Vereinfachung der Organisation und Abwicklung des öffentlichen Dienstes im Sinne von mehr Effizienz und Einsparungen werden beschleunigt. Auch das Zivilgericht wird mit einigen Maßnahmen neu geregelt, um mehr Leistungsfähigkeit zu erreichen, wobei man sich an die englischen und deutschen Gerichtbarkeit anlehnt. Dasselbe gilt auch für das Schlichtungsverfahren. Mit Fördermaßnahmen gemäß dem bestehenden Fonds laut Gesetz Nr. 296/06 möchte man die Jugendarbeit verringern und zwar für Betriebe, welche im Bereich „green economy“ tätig sind und Facharbeiter einstellen. Außerdem wird ein Fonds bei einer Agentur in der Landwirtschaft errichtet, mit welchen man die Verteilung von Lebensmittel an notleidende Personen reglementiert, welche in Italien leben. Weitere dringende Maßnahmen betreffen die Landwirtschaft, insbesondere die Genossenschaften.

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auf die unterschiedlichen territorialen Bedürfnisse in einem wachsenden ökonomischen-sozialen Gleichgewicht verteilt werden. Auf Staatsebene werden die Instrumente zur Förderung des Unternehmertums durch Aufhebungen von Bestimmungen, Vereinfachungen der Prozeduren und einer Neuformulierung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen neu geregelt. Mit Priorität für Projekte im Interesse der nationalen Allgemeinheit wird durch eine gezielte Finanzierung die Produktionssteigerung angeregt, welche einen Zuwachs des technologischen Vermögens des italienischen Staates beinhaltet. Drei strategische Voraussetzungen müssen erfüllt werden: das Vorantreiben von Forschungsprojekten und die Entwicklung von Innovation, die Ankurbelung der Produktivität mit Schwerpunkt Süden und schlussendlich die Förderung von ausländischen Unternehmer in Italien mit Anreize von Investitionen aus dem Ausland. (Die Ausschüttung des vorgesehen Fonds sieht in der Verteilung im Süd- Nordgefälle ein Verhältnis von 85 zu 15 Prozent zu Gunsten des Südens vor, wobei dieser Fonds auf Grund von bestehenden finanziellen Mitteln gefüttert wird).

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DIE VERSÖHNUNG DER ÖKONOMIE MIT SOZIALEN UND ÖKOLOGISCHEN ERFORDERNISSEN

Kurzbericht über eine Konferenz, organisiert von AFI und FUB

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ine Konferenz über die Gemeinwohlökonomie hat am 22. Mai 2012 in der Freien Universität Bozen stattgefunden. Organisiert wurde diese Veranstaltung vom Arbeitsförderungsinstitut (AFI) und Freien Universität Bozen (FUB). Die Universitätsprofessorin Susanne Elsen hat sich mit der Frage befasst, ob es zwischen der Ökonomie und den sozialen und ökologischen Erfordernissen einen Ausgleich geben kann, sie hat darüber referiert, dass der Sinn der Wirtschaft darin liegen müsste, die menschlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Die wichtigste Aufgabe der Ökonomie ist die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse, schöpferische Beteiligung und ökologische Anpassung. Ökosoziales Wirtschaften bedeutet, sich mit Fragen auseinanderzusetzen, wie: Was ist Wirtschaften? Was ist vernünftig? Welches Verhältnis besteht zwischen Natur, Wirtschaft und Gesellschaft? Was ist Produktivität?, wobei die Antworten eigentlich schon jeder kennt, die Umsetzung jedoch nur sehr langsam vorangeht. Dazu bräuchte es Mut für ein neues, politischen Wirtschaftssystem. Die Ökonomie versteht sich als auto-

nomes System und negiert die sozialen und ökologischen Erfordernisse. Die daraus resultierenden Folgen in sozialer wie ökologischer Hinsicht werden auf die Gesellschaft abgewälzt, die Gewinne kassiert. Es wird auf die Selbstregulierung des Marktes beharrt, jede politische Steuerung abgelehnt und dies als Dienst am Gemeinwohl verkauft. Der Mensch wird als Individuum geprägt, wobei nur die marktförmige Erwerbsarbeit zählt, um durch Konkurrenz und Wettbewerb kurzfristige Gewinnmaximierung zu erzielen. Die Natur wird als kostenlose Quelle von Ressourcen und als Ablageplatz für Abfälle benutzt. Es herrscht die Überzeugung, dass Wachstum und freier Markt Wohlstand erzeugen. Dem gegenüber steht eine wirtschaftshistorische Entwicklung, welche schon im Jahre 1944 von Karl Polanyi aufgezeigt wurde. Laut ihm erfordert die Zukunft die bewusste Rückführen des Wirtschaftens in den gesellschaftlichen und ökologischen Zusammenhang. Die Abkehr vom neoliberalen Denkmuster findet schon seit mehreren Jahren statt und findet langsam aber sicher Einzug in wirtschaftliche und politische Prozesse. Dies führt auf

Erkenntnisse zurück, dass grenzenloser Wachstum in einer Welt begrenzter Ressourcen nicht mehr möglich ist. Frau Prof. Elser zeigte auch ihre Erfahrungen auf, welche sie durch ihre Mitarbeit an vielen Projekten in Südtirol machen konnte. So hat Günter Reifer vom Terra-Institut das neue Modell der Gemeinwohlbilanz erklärt und auf verschiedene Südtiroler Unternehmer hingewiesen, welche bereit sind, dieses Modell in einer Kooperation seines Institutes weiterzuentwickeln. Dieses neue Wirtschaften orientiert sich am Gemeinwohl, wobei in ständiger und begleitender, auf wissenschaftlicher Ebene basierten Diskussion die Indikatoren verfeinert werden, welche die Natur berücksichtigen, eine faire Behandlung der Mitarbeiter garantieren, mit dem Gewinn verantwortungsvoll umgehen und unter Einbindung des Territoriums nach einem Punktesystem bei der Wertung mitberücksichtigen. Die Unternehmen arbeiten nicht mehr in Konkurrenz zueinander, sondern die „Gemeinwohl- Bilanz“ wird als gemeinsames oberstes Ziel anerkannt, Profit sollte nur mehr eine Nebenrolle spielen.

DAS NEUE WACHSTUMSDEKRET DER REGIERUNG MONTI

Sanierungen sollen Bauwirtschaft ankurbeln

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m neuen Wachstumsdekret der Regierung Monti, welches vom Ministerrat kürzlich verabschiedet wurde und rasch in Kraft treten soll, ist neben anderen wichtigen Maßnahmen eine äußerst positive Abänderung der Bestimmungen über den Steuerabzug bei Sanierungen vorgesehen. So soll der Prozentsatz des Steuerabzuges, ab in Kraft treten des Dekretes, von 36 auf 50 Prozent und gleichzeitig auch

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der Höchstbetrag der Ausgaben auf welchen der Steuerabzug anwendbar ist von 48.000 auf 96.000 Euro bis zum 30. Juni 2012 erhöht werden. Gleichzeitig wird der Steuerabzug für die energetischen Sanierungen (55% Steuerabzug) , welcher mit Ende dieses Jahres auslaufen würde, bis zum 30. Juni 2013 verlängert, wobei dieser jedoch ab Jänner 2013 von 55 auf 50 Prozent verringert wird. Alle anderen

Bedingungen bleiben die selben wie bisher. Ganz besonders wichtig ist bei beiden Maßnahmen, dass bei den Banküberweisungen das jeweilige Gesetz und die Steuernummer des Überweisenden und des Begünstigten angeführt werden um der Bank den Vorsteuerabzug von vier Prozent auf den Rechnungsbetrag zu ermöglichen. Wird der Vorsteuerabzug nicht durchgeführt ist eine Steuerabschreibung nicht zulässig.

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Schrumpfende Kaufkraft und Gegenmaßnahmen Die mageren Kollektivvertragsabschlüsse in der Privatwirtschaft, die Einfrierung der Gehälter im öffentlichen Dienst, die niedrigen Renten und die stagnierende Wirtschaft führen dazu, dass die Südtiroler Arbeiternehmerschaft und die Rentner langsam aber sicher zu den Verlierern der Gesellschaft gehören. Der Vorsitzende des ASGB Tony Tschenett, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Walther Andreaus und der Rentenexperte Helmuth Renzler nahmen in einer Pressekonferenz dazu Stellung. Tony Tschenett zeigte auf, dass die Lohnerhöhungen von 2008 auf 2012 kaum die Inflation abdecken. Ein Beispiel: eine Kellnerin im Tourismussektor verdiente am 01. Juli 2007 1.294,60 Euro brutto (1.068,12 Euro netto), am 1.März 2012 1.473,72 Euro

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brutto (1.179,38 Euro netto). Das sind 179, 12 Euro brutto (111,26 Euro netto) mehr. Die Inflation beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 13,9 Prozent, als 179,94 Euro brutto. Dabei, so unser Vorsitzender, erhält die Kellnerin als Zusatzelement zwar 35 Euro brutto im Monat, das wird aber den steigenden Nächtigungszahlen, die der Tourismus in Südtirol aufzuweisen hat, nicht gerecht. Walter Andreaus von der Verbraucherzentrale stellt fest, dass wir in Südtirol in vielen Bereichen europaweit die höchsten Preise haben, so bei Strom, Treibstoff, Heizöl, Autoversicherung, Bankspesen, Lebensmittel usw. Die Preissteigerung gerade bei den LeWalther Andreaus, Tony Tschenett und Helmut Renzler anlässlich der Pressekonferenz

bensmitteln ist enorm, so Andreaus. Ein- und derselbe Warenkorb kostete 2005 noch 90 Euro, heute bereits 127,77 Euro, das ist eine Preissteigerung von 42!! Prozent, die Inflation betrug in diesem Zeitraum „nur“ 19 Prozent. Vor allem die Grundnahrungsmittel wie Reis oder Mehl sind um 100 Prozent teurer geworden. Von dieser Situation besonders betroffen sind die Rentner, so Helmuth Renzler. Für jeden Rentner, der nicht den vollen staatlichen Inflationsausgleich bekommt, ist die Altersarmut vorprogrammiert. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Kaufkraft in Südtirol um 18,7 Prozent, im Trentino um 21,4 Prozent und im Bundesland Tirol nur um einen Prozent gesunken ist. Tony Tschenett stellte fest, dass der zunehmenden Verarmung der Bevölkerung nur die Wirtschaft mit Zusatzabkommen Abhilfe schaffen kann. Eine Verkäuferin am Brenner bekommt über einen Zusatzvertrag nur acht Euro brutto mehr als eine Verkäuferin in Sizilien, hat aber ungleich höhere Lebenshaltungskosten zu tragen. Auch die Politik ist in die Pflicht zu nehmen, sie muss gerade aufgrund der neuen Belastungen wie z.B. die IMU, Druck auf die Wirtschaft machen, damit diese endlich bereit ist Zusatzabkommen abzuschließen. Auch das Beitragssystem ist zu überdenken, viele Beiträge gehen in die falsche Richtung, so Tschenett abschließend.

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E R F O L G R E I C H E I N T E R V E N T I O N D E S A S G B B E I L A N D E S R AT T H E I N E R

Pflegegeld und bezahlter zweijähriger Wartestand laut Ges.104/92 Kurz zur Vorgeschichte: Mit Beschluss Nr. 1992 der Landesregierung vom 19.12.2011 wurde bestimmt, dass ab 1. Jänner 2012 der bezahlte maximal zweijährige Wartestand laut Ges. 104/92 nur mehr teilweise mit der Auszahlung des Pflegegeldes vereinbar ist und zwar in dem Sinne, dass für alle Pflegebedürftigen, ganz gleich welcher Stufe, nur mehr der Anspruch auf das Pflegegeld der ersten Stufe aufrecht geblieben wäre, sofern der Wartestand für mehr als zehn Tagen pro Monat beansprucht würde. Diese offensichtlich ungerechte und nicht mit den Sozialpartnern abgesprochene Sparmaßnahme wurde vom ASGB mittels eines Briefes an Landesrat Theiner aufs Schärfste angeprangert und abgelehnt. Die Argumentation

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des ASGB lief im Wesentlichen darauf aus, dass diese Form der Unvereinbarkeit gerade jene, welche den höchsten Bedarf an Hilfe benötigen, wie jene der dritten oder vierten Pflegestufe, am stärksten benachteiligt. Außerdem wurde die Gefahr einer womöglich notwendigen Entlassung einer fest angestellten Pflegekraft beim Verlust von ca. 1.300 Euro Pflegegeld monatlich durch die Rückstufung von der vierten auf die erste Stufe deutlich gemacht. Nach einem Antwortschreiben des zuständigen Abteilungsdirektors mit sehr schwachen Gegenargumenten ist es schließlich am 03.04.2012 zu einer Aussprache zwischen dem Vorsitzenden des ASGB Tony Tschenett gemeinsam mit Leitungsausschussmitglied Priska Auer und Landesrat Thei-

ner gekommen. Offensichtlich konnten die vom ASGB mit einer fundierten Problembeschreibung vorgebrachten Argumente den Landesrat von deren Stichhaltigkeit überzeugen, denn am 18. Juni 2012 wurde obiger Beschluss im Sinne des ASGB Vorschlages abgeändert. Die aktuelle Situation ist also folgende, dass bei Beanspruchung des bezahlten maximal zweijährigen Wartestandes laut Ges. 104/92 von mehr als zehn Tagen im Monat das ausbezahlte Pflegegeld des betroffenen Monats von der 4. Stufe auf die 3., von der 3. Stufe auf die 2. und von der 2. Stufe auf die 1. verringert wird. Der Anspruch auf das Pflegegeld für die 1. Stufe bleibt auf jeden Fall erhalten.

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Abänderung des Landesgesetzes Am 8. Juni d.J. wurde vom Landtag die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes genehmigt.

Die wichtigsten Abänderungen betreffen folgende Punkte • Die Erhöhung der vorgesehenen Darlehensbeträge zur Berechnung der Förderung von 10.000 Euro für Gesuchsteller, welche sich verpflichten in ihre Hausgemeinschaft Geschwister mit einer Invalidität von mindestens 74 Prozent aufzunehmen. • Die Errichtung einer Agentur für die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften betreffend die Sozialbindung für den geförderten Wohnbau. Die entsprechenden Befugnisse können von den Gemeinden übertragen werden. • Eine Überschreibung der Wohnbauförderung bei Ableben eines Ehegatten kann auch dann erfolgen, wenn der hinterbliebene Ehegatte die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung nicht erfüllt sofern er die Wohnung tatsächlich bewohnt. • Die Landesregierung kann die Fördermaßnahmen erhöhen um die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude zu begünstigen. • Die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau kann auch an Gesuchsteller mit Ansässigkeit in einer Nachbargemeinde erfolgen. Voraussetzung dafür ist allerdings das Einverständnis der beiden betroffenen Gemeinden. • Gesuchsteller um Sozialwohnung welche die angebotene, angemessene Wohnung ablehnen, werden aus der Rangordnung gestrichen und können für acht Jahre nicht mehr ansuchen. • Ein sehr delikates Kapitel der Gesetzesänderungen betrifft das Wohngeld. • Für den Bezug des Wohngeldes wird mittels der Gesetzesänderung ein Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Familie und Jahr festgeschrieben, welcher aber bereits

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seit Jahren angewandt wurde. Neu ist hingegen, dass Beträge bis zu 50 Euro monatlich nicht mehr ausgezahlt werden, während bisher Beträge zwischen zehn und 50 Euro einmal jährlich als Gesamtsumme ausbezahlt wurden. Diese Maßnahme dürfte laut Auskunft von Mitarbeitern des Wohnbauinstitutes in erster Linie Alleinstehende mit kleinen Wohnungen und höherem Einkommen treffen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Politik endlich verstehen muss, dass heutzutage auch 600 Euro als Jahresbetrag für die meisten Bürger keine Kleinigkeit ist und dass die öffentliche Hand wenn sie schon „kleine“ Beträge nicht auszahlt, das selbe Prinzip auch beim Kassieren anwenden sollte. • In den Übergangs- und Schlussbestimmungen erfolgt die Abschaffung des Wohngeldes in der heutigen Form, ausgenommen sind Inhaber von Mietverträgen, welche bereits vor dem 1. Jänner 2013 das Wohngeld bezogen haben. Für diese sieht eine Übergangsregelung vor, dass, bis zur ersten Fälligkeit des Mietvertrages, das Wohngeld zu denselben Bedingungen weiter ausgezahlt wird. Neue Anträge sind ab 1. Jänner 2013 bei den Sozialsprengeln einzureichen. Die Voraussetzungen dafür und die entsprechenden Beträge werden mittels Durchführungsbestimmungen von der Landesregierung definiert.

tung. Es ist verständlich, dass sich bei den Beziehern des Wohngeldes zunehmend Unruhe und Besorgnis verbreitet hat, vor allem da gerade in Zeiten, in denen die Besitzer von Immobilien die drastisch zunehmende Steuerbelastung auch für vermietete Immobilien (IMU) auf die Mieten abzuwälzen versuchen. Eine gute, transparente und demokratische Verwaltung hätte bereits vor der Abänderung des Landesgesetzes die Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet und diese dann zusammen mit statistischen Daten und Modellrechnungen über die soziale Treffsicherheit der abgeänderten Maßnahmen den Sozialpartnern zur Begutachtung vorgelegt und diese anschließend mit einem gemeinsamen Konsens versehen der Bevölkerung vorgestellt und erklärt.

Kommentar Die Art und Weise wie die Abänderung des Landesgesetzes und insbesondere des Wohngeldes von Seiten der Politik angegangen wurde ist wahrlich kein Beispiel für gute, transparente und demokratische Verwal-

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WOHNBAUFÖRDERUNG


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DIE ZUKUNFT DER FRIEDENSGERICHTE

Fachgruppe des ASGB trifft SVP-Fraktionschef Elmar Pichler Rolle Die Friedensgerichte könnten Gerichts- und Strafsachen bürgernah und vor allem einfach zugänglich gestalten, dieses Potential wird leider nicht ausgeschöpft und die angekündigte Schließung sowohl der Außenstellen des Landesgerichtes Bozen als auch der Friedensgerichte hat gerade in Südtirol äußerst negative Auswirkungen.

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ehn Friedensgerichte gibt es derzeit in Südtirol. Sie sind für Streitfälle mit einem Wert bis 5.000 Euro, für Schadenersatzanträge bei Unfällen bis 30.000 Euro und für geringe Vergehen wie Ehrenbeleidigungen zuständig. Die römische Regierung sieht nun in zwei getrennten Verfahren die Abschaffung aller Außenstellen der Landesgerichte sowie jener Friedensgerichte vor, welche bestimmte Parameter nicht erfüllen. Für Südtirol und das Trentino gilt aber wohl eine Ausnahme, denn aufgrund eines eigenen Gesetzes ist die Region für die Gebäude und das Personal mit Ausnahme der Richter - zuständig. Somit dürfte die staatliche Regelung greifen, wonach jene Friedensgerichte aufrecht bleiben können, für deren Kosten die Lokalverwaltungen aufkommen. Noch aber ist dies nicht sicher und daher macht man sich beim ASGB ge-

wisse Sorgen um die Zukunft des Personals. SVP-Fraktionschef Elmar Pichler Rolle erklärte, dass die SVP im Regionalrat für die Erhaltung der Friedensgerichte eintrete. Man habe allerdings dem Vorschlag der Regionalregierung zugestimmt, die jeweils drei kleinsten Friedensgerichte in beiden Landesteilen zu schließen. In Südtirol wären dies Kaltern, Klausen und Welsberg. Der ASGB bemerkte dazu, dass es im Trentino derzeit zwölf und in Südtirol zehn Gerichte gibt und dass allein das Friedensgericht Klausen gleich viele Fälle im Jahr vorweisen könne wie jene drei Gerichte, die im Trentino geschlossen würden, zusammen. Man wünsche sich daher mehr Ausgewogenheit. Richard Aschbacher, Hans Rungg und Antonia Celoan Ventura vom ASGB verwiesen aber vor allem auf die Bürgernähe der bestehenden Friedensgerichte. So könnte das römische

Parlament die Zuständigkeiten der Friedensgerichte erhöhen, um die Landesgerichte zu entlasten. Weiters könnten die Friedensgerichte in Südtirol die Ausgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen übernehmen ebenso wie Auszüge aus dem Strafregister und die Entgegennahme von Strafanzeigen. Die Friedensgerichte könnten zudem den Bürgern vor Ort einen digitalen Zugang zu Gerichtsakten ermöglichen; zudem gebe es Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft und den Verbraucherschützern. "Der ASGB hat eine Reihe von guten Vorschlägen unterbreitet, welche die Friedensgerichte aufwerten und den Bürgern kurze Wege garantieren. Es liegt jetzt an der Politik, ein solches Konzept für Südtirol weiter zu entwickeln, denn dieses kann auch dazu beitragen, Kosten zu senken", so SVP-Fraktionschef Pichler Rolle.

Im Bild: Hans Rungg, Antonia Celoan Ventura und Elmar Pichler Rolle

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RADFAHREN: gut für Gesundheit und Brieftasche

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usgerüstet mit einem gut ausgestatteten Fahrrad lassen sich Strecken um die fünf km oft schneller als mit Auto, Bus oder Bahn zurücklegen. Und schon 30 Minuten Radfahren pro Tag senken das Erkrankungsrisiko um ca. 40 Prozent. Und man kann der Treibstoffteuerung nach Möglichkeit einfach „davonradeln“. Über den Winter eingestaubten Fahrräder sollten spätestens jetzt wieder auf Vordermann gebracht werden. Und wer nach der Wintersaison den Kauf eines Rads erwägt, findet

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hier einige Tipps, um die Kaufentscheidung zu erleichtern: - Bremsen: Trommelund Rücktrittbremsen schützen vor Nässe und sind kaum wartungsanfällig. - Bereifung: „Unplattbare“ Reifen können vor spitzen Gegenständen schützen und die Lebensdauer verlängern. Sogenannte Ballonreifen, die ca. 50 bis 60 mm dick sind, helfen, holprige Strecken abzufedern. - Luftdruck: Der richtige

Luftdruck erhöht die Leichtgängigkeit und den Fahrkomfort, er ist meist auf der Reifenaußenseite zu finden. - Federungen: Vollfederungen sind rückenfreundlicher, erhöhen jedoch das Eigengewicht des Rades sowie den Pflegeaufwand. Vollgefederte Räder benötigen oft spezielle Transportvorrichtungen für Einkäufe oder Kindersitze. Oft werden diese bereits mitgeliefert. - Lenker: Multifunktionslenker ermög-

lichen mehrere Sitzpositionen. - Rahmenhöhe und -länge: Sie sollten sich nach der Körpergröße richten. - Sattel: Gute Gelsättel wirken bei längeren Strecken druckentlastend. - Schaltungen: Kettenschaltungen ermöglichen eine feinere und variablere Einstellung der Gänge, benötigen jedoch mehr Pflege und sind verschleißanfälliger. Für kürzere Strecken empfiehlt sich eine Nabenschaltung.

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Getrennter Verkauf von Parkplätzen möglich

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it dem sog. „Decreto Semplificazioni“ (umgewandelt in Gesetz 35/2012) hat die Regierung Monti festgelegt, dass Parkplätze, die zu Wohneinheiten gehören, fortan auch getrennt verkauft werden dürfen. Das Eigentum dieser

Parkplätze darf jedoch nur dann übertragen werden, wenn der Parkplatz einer anderen Wohneinheit innerhalb derselben Gemeinde zugewiesen wird. Die bis dato gültige Norm (sog. Legge Tonioli Nr. 122/89) legte fest, dass an Wohneinheiten gebun-

dene Parkplätze nicht getrennt von diesen verkauft werden durften. Wurde diese Norm verletzt, war der Kaufvertrag nichtig. Die von der Regierung Monti eingeführte Neuerung macht es nun möglich, Wohnung und Parkplatz getrennt von einan-

der zu verkaufen, was unter Umständen finanzielle Vorteile mit sich bringen kann. Ausgenommen sind Parkplätze, die von der Gemeinde im örtlichen Parkplatz-Plan vorgesehen wurden und auf Gemeinde-Grund oder Untergrund errichtet sind.

A N D A R L E H E N G E K O P P E LT E V E R S I C H E R U N G S D E C K U N G E N

Ab 2. April Schluss mit den Interessenkonflikten

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eit dem Frühjahr schaffen zwei Neuerungen Abhilfe bei überteuerten Versicherungen in Zusammenhang mit Darlehen. Auf der einen Seite das sogenannte Liberalisierungsdekret, welches für Banken, Kreditinstitute und Finanzvermittler verpflichtend vorsieht, dass neben dem eigenen Pro-

dukt mindestens zwei Kostenvoranschläge von zwei weiteren Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden müssen. Auf der anderen Seite hat die Aufsichtsbehörde ISVAP mit der Verordnung Nr. 2946 (Bestimmungen zum Bereich Interessenskonflikte bei Versicherungsvermittlern), welche

seit 2. April 2012 in Kraft ist, festgelegt, dass das kreditgebende Institut nicht mehr gleichzeitig Begünstigter und Vermittler einer Versicherungspolizze sein kann. Tipp: wer beabsichtigt, ein Darlehen abzuschließen, sollte sich an jene Vermittler (Bank- und Finanzinstitute) wenden, welche

nicht verpflichtend den Abschluss eines Versicherungsvertrages bei ihnen vorsehen, sondern den KonsumentInnen die Freiheit gewähren, sich selbst das für sie günstigste Versicherungsprodukt auf dem Markt auszusuchen. Bei Zweifeln wenden sie sich an die BeraterInnen der Verbraucherzentrale!

B E T R Ü G E R I S C H E I N S E R AT E I M I N T E R N E T

tets wiederkehrende Anfragen beim Europäischen Verbraucher-

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zentrum (EVZ) belegen es: Der bei den Verbrauchern immer beliebter werdende

Marktplatz Internet bietet nicht nur eine riesige Auswahl an interessanten Angeboten weltweit, er birgt auch regelrechte Fallen, in die man leider nur allzu schnell tappt. Einmal mehr möchte das EVZ die Verbraucher auf gängige Muster aufmerksam machen. Auf Platz 2 findet sich die „Smartphonefalle“: In den letzten Jahren berichten Verbraucher immer wieder von Kleinanzeigen im Internet, bei welchen günstig die Vorgängermodelle des neuesten iPho-

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Die Hitliste der gängigsten Fallen

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z nes angeboten wurden. Wer auf das Inserat reagierte, bekam gleich mehrere Exemplare angeboten, zu einem unschlagbar günstigen Preis. Auch in diesen Fällen, gab der Verkäufer meist an, in England zu wohnen. Nach einer ersten Anzahlung werden immer weitere Beträge für angebliche Zollgebühren, Mehrwertssteuer, Frachtgebühren usw. gefordert, wiederum meist mittels Bargeldtransferdienst. Das Smartphone wird natürlich nie geliefert.

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FAST EIN VIERTEL ALLER JUGENDLICHEN IN

EUROPA IST ARBEITSLOS Fünfeinhalb Millionen Menschen zwischen 14 und 25 Jahren sind arbeitlos (Stand: März 2012), das sind 22,6 Prozent der erwerbsfähigen Jugendlichen. Diese Zahl zeigt uns das katastrophale Ausmaß der Krise, welche die Wirtschaftspolitik seit den 90er Jahren verschuldet hat und in der die Jugendlichen die Leidtragenden sind. Die Jugendarbeitslosigkeit ist in allen europäischen Ländern gestiegen und ist in manchen Ländern sogar dop-

pelt so hoch als die Arbeitslosenquote der anderen Altersgruppen. In Krisenzeiten ist es besonders schwer, eine sichere Arbeit zu finden, Unternehmen stellen keine neuen Mitarbeiter mehr ein und entlassen werden meist die, die erst seit kurzem dabei sind.

jugend@asgb.org

Doch nicht alleine die Krise ist Schuld an der schlechten Situation der Jugendlichen in Europa, sondern die Sparpolitik der Länder. Sparen ist natürlich richtig, aber eine unübererlegte und nur kurzfristig ausgelegte Sparpolitik verhindert, dass sich der Arbeitsmarkt erholt und neue Arbeitsplätze entstehen. Die Politker müssen ihren aktuellen Sparkurs ändern, denn wie bitteschön sollen wir aus der Schuldenkrise rauskommen, wenn jeder vierte Jugendliche keine Arbeit hat und deshalb nicht einmal für sich selbst sorgen kann?


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Quelle: Eurostat, dieses Diagramm zeigt die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2008 vor den Sparpaketen (hellblaue Balken) und danach im Jahr 2011 (dunkelblaue Balken). In einigen euopäischen Ländern hat sich durch die Sparpolitik die Jugendarbeitslosigket beinahe verdoppelt.

Viele der arbeitslosen Jugendlichen sind nicht etwa schlecht ausgebildet und deshalb vielleicht selber schuld an ihrer Situation. Immer mehr Uniabsolventen finden keine Arbeit oder müssen sich mit Praktika oder durch gelgentliche Projektarbeit über Wasser halten. Ein Hochschulabaschluss war noch vor einigen Jahren beinahe ein Garant für einen sicheren Job und man gab jungen Menschen die Illusion, mit dem Diplom kämen automatisch die Jobangebote und das viele Geld. Junge Menschen werden nicht auf die Realität des Arbeitsmarktes vorbereitet und diese sieht nun mal so

aus, dass es nicht genügend Arbeitsplätze in gewissen Branchen gibt. In Südtirol wird die Krise zumindest medial verdrängt. Schlagwörter wie Vollbeschäftigung und Fachkräftemangel beschönigen die Situation der Jugendlichen in Südtirol. Denn auch hier ist es nicht mehr so einfach, einen sicheren Arbeitsplatz zu finden. In Südtirol sind 9,4 Prozent der Jugendlichen arbeitslos, ein Wert der sicherlich nicht unter die Definition Vollbeschäftigung fällt. Ein weiteres Problem sind die prekären Arbeitsverhältnisse, die auch hier für die Jugend an der Tagesordnung stehen. Gleichzeitig aber beklagen sich viele

Unternehmen und auch so mancher Politker über den Fachkräftemangel in Südtirol und versuchen Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben.Viele Südtiroler Universitäts -bzw. Hochschulabgänger leben und arbeiten lieber im Ausland. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass dort oft unbefristete Arbeitsverhältnisse, höhere Löhne und niedrigere Lebenshaltungskosten winken. Politik und Wirtschaft sollten sich deshalb darauf konzentrieren, die Lebens und Arbeitsbedingungen der Jugendlichen in Südtirol zu verbessern, dann hätten sie auch weniger Probleme, qualifiziertes einheimisches Personal zu finden.


er el te le hen nn shs-

ch ie er ser mi-

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ZUSAMMENGEFASST

Laufwunder 2012 Die ASGB-Jugend hat heuer gemeinsam mit den einigen Schülerinnen des Sozialwissenschaftlichen Gymansiums das Projekt „Laufwunder“ unterstützt. Vom 21. April bis zum 9. Juni 2012 haben in 26 Südtiroler Ortschaften insgesamt 30 Laufwunder stattgefunden! Über 3.100 Grund-, Mittel- und OberschülerInnen aus 30 Schulen haben sich an der vierten Ausgabe des CharityLaufes der youngCaritas beteiligt und in 90 Minuten insgesamt etwa 20.000 Kilometer zurückgelegt. Das ist knapp die Hälfte der Länge des Äquators! Persönliche SponsorInnen, haben für jede gelaufene Runde einen vorher festsetzten Betrag in der Größenordnung gespendet. Landesweit konnten dadurch fast 80.000 Euro gesammelt werden, die zu 100% dem Kinderpatenschaftsprojekt der Caritas in Kenia zugutekommen. Es ist in Korogocho angesiedelt, einem Elendsviertel der kenianischen Hauptstadt Nairobi. Der Alltag dort ist geprägt von Armut, Krankheit, Analphabetismus und Gewalt. Im Bild die Läuferinnen der Klasse 5D 3D Alina, Giada, Johanna, Jolitta, Johanna, Melanie, Maria, Valentina

Herbstfest nach

Rosenheim Auch heuer wieder fährt die ASGB-Jugend zusammen mit der Fachgewerkschaft der Energiewerker am 8. und 9. September nach Rosenheim zum Herbstfest. Für Informationen: aegger@asgb.org oder 0471 308 272


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Fahren ab 17 Laut einer Neuerung der italienischen Straßenverkehrsordnung dürfen nun Jugendliche mit 17 Jahren an das Steuer eines Autos.

Vorraussetzungen dafür sind: - der Jugendliche ist im Besitz eines A1 Führerscheins - Begleitung einer erwachsenen Person, die jünger als 60 und seit mindestens zehn Jahren einen gültigen Führerschein (B oder höher) hat, sowie in den letzten fünf Jahren keinen Entzug der Fahrerlaubnis aufweist. - der Jugendliche muss einen Vorbereitungskurs bei einer Fahrschule besuchen Antrag auf Ermächtigung für „begleitendes Fahren“ 1) Der Antrag zur Erstellung der Genehmigung des begleitendes Fahrens muss auf einem eigens dafür vorgesehenen Formblatt gemacht werden, welches an den Schaltern der Abteilung Mobilität (Landhaus 3B, Erdgeschoss, Crispistraße 10, 39100 Bozen) aufliegt und vom Minderjährigen und vom Elternteil oder vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden muss. Das Amt für Führerscheine und Fahrerlaubnis überprüft den Antrag und stellt eine Bestätigung aus. Diese ermächtigt den Minderjährigen an einem Vorbereitungskurs bei einer Fahrschule teilzunehmen. 2) Teilnahme am Vorbereitungskurs: Um die Ermächtigung zum begleitenden Fahren zu erlangen, muss der Minderjährige einen Vorbereitungskurs bei einer Fahrschule besuchen. Dieser Fahrkurs beinhaltet mindestens 10 effektive Fahreinheiten von denen mindestens 4 auf einer Autobahn oder außerstädtischen Straßen und 2 Fahreinheiten bei nächtlicher Sicht beinhalten muss. Der Fahrkurs endet mit der Aushändigung einer Teilnahmebestätigung an den Jugendlichen seitens der Fahrschule, samt der Fahrunterrichtsbescheinigung zu den geleisteten Unterrichtseinheiten. Der Kurs gilt auch zum Zwecke der Vorbereitung zur Prüfung des Führerscheins der Kategorie B. 3) Ausstellung der Ermächtigung „Begleitendes Fahren“: Nach dem Vorbereitungskurs an der Fahrschule kann um die Ermächtigung zum begleitenden Fahren angesucht werden. Diese Ermächtigung befähigt den Jugendlichen mit einer ernannten Begleitperson, die die oben erwähnten Vorraussetzungen erfüllt, zu fahren.

ASGB-Jugend | Bindergasse 30 |39100 Bozen | T 0471 308 272 | jugend@asgb.org


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Vorsorge senkt Zahnarztkosten

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eträchtliche Kosten, vor allem für den kostspieligen Zahnersatz, können durch eine gezielte Vorsorge vermieden werden. Vorbeugung ist dabei angesagt! Eine sinnvolle Vorsorge beruht auf regelmäßiger Mundhygiene, um Parodontose und Karies zu vermeiden. Fluoride helfen, den Zahnschmelz zu härten und die entmineralisierte Zahnoberfläche und zu reparieren. Für eine wirksame Vorsorge ist auch eine zahnschonende Ernährung nicht zu vergessen. Wichtig ist es, nach dem Naschen die Zähne zu putzen. Als sehr wirksam gegen Karies hat sich vor allem bei Kindern die Versiegelung der Fissuren erwie-

sen. Weitere Tipps auf www.verbraucherzentrale.i t/16v16d58059.html. Wei-

tere Infos in Sachen Zahnarztkosten erhalten sie beim Zahnarztfuchs der

VZS (zak@verbraucherzentrale.it, Terminvormerkung 0471-975597).

SCHLUSS MIT WERBEANRUFEN: Garant straft drei Firmen

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ie in den Telefonbüchern gelisteten Abonnenten, die keine Anrufe zu Werbe-, Verkaufs- oder Marktforschungszwecken mehr erhalten wollen, können „Einspruch“ gegen unerwünschte Anrufe erheben. Dazu trägt man die eigene Telefonnummer im „Verzeichnis der Einsprüche“ ein. Die Eintragung ist kostenlos, und kann über das Internet, telefonisch über eine eigene grüne

Nummer, per Einschreiben, Fax oder E-Mail erfolgen (weitere Informationen hierzu auf http://www.registrodelleopposizioni.it). Der Garant für Privacy hat vor kurzem drei Gesellschaften für die Verletzung der Normen über das Telemarketing abgestraft (Verfügung 75/2012). Diese drei Gesellschaften stellten Call-Center-Dienste für Werbung und Verkauf an Drittfirmen zur

Verfügung; dabei wurden jedoch auch Telefonnummern kontaktiert, die im Verzeichnis der Einsprüche eingetragen waren. Außerdem hatten die Gesellschaften ihre Telefonnummern „anonymisiert“, und so die VerbraucherInnen an der Ausübung ihrer Rechte gehindert, obschon der Privacy-Kodex den Telemarketing-Firmen ausdrücklich untersagt, ihre Identität zu verschleiern

oder zu verbergen. Wer im Verzeichnis der Einsprüche eingetragen ist und dennoch Werbeanrufe erhält, sollte dem jeweiligen Gesprächspartner sofort sagen, dass man keine weiteren Anrufe zu erhalten wünscht. Wird dem nicht entsprochen, kann man die jeweiligen Gesellschaften dem Garant für Privacy melden: www.garanteprivacy.it/garante/navig/jsp/index.jsp?docName=scrivi.

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol - Beilage zur Ausgabe Nr. 30/37, Zwölfmalgreinerstraße 2 Bozen, eingetragen beim Landesgericht Bozen unter Nr. 7/95, verantwortlicher Direktor: W. Andreaus

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Älter werden – Zukunft haben Unter diesem Motto fand am 29. Mai 2012 eine Tagung des ASGB in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Handwerker und dem Oberösterreichischen Netzwerk „Älter werden – Zukunft haben“ statt.

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s ist gelungen, namhafte ReferentInnen und DiskussionsteilnehmerInnen zu gewinnen, die im bis auf den letzten Platz besetzten Saal des Kolpinghauses dieses Thema aufbereiteten und Lösungsvorschläge aufzeigten.

Dr. Sinn, Abteilungsdirektor des Amtes für Arbeit führte aus, dass die Menschen immer älter werden und auch länger am Arbeitsplatz bleibe müssen, nicht nur wegen der Pensionsreform, sondern auch, weil in absehbarer Zeit nicht mehr

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genug junge Arbeitskräfte nachkommen werden. Dadurch kommt es zu einem problematischen Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Nicht-Erwerbspersonen.

Eveline Brück von der Fa. Hoppe wies darauf hin, dass Europa aufgrund der demografischen Entwicklung auf Immigration angewiesen ist. Allerdings ist Europa im Anwerben hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Pakistan, Indien usw. nicht sehr erfolgreich, diese gehen in die USA oder nach Australien,

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so die Personalchefin. Was die „Generation Silberlocke“ in den Betrieben angehe, so bedürfe es einer kontinuierlichen Personalführung, dann weiß man genau, welcher Arbeitnehmer wo am besten eingesetzt werden kann, so Brück. Das oberösterreichische Netzwerk „Älter werden – Zukunft haben“ hat Initiativen in die Wege geleitet, die es dem Arbeitnehmer auch über 60 Jahren ermöglichen, gesund und effizient zu bleiben und so am Arbeitsplatz zu bestehen. In diesem Netzwerk arbeiten bereits 42 Betriebe, die Krankenkassen, das Berufsförderungsinstitut, die Sozialpartner und a.m. mit.

Mirna Prebanda, beschäftigt bei Arbeiterkammer Oberösterreich und Betreuerin dieses Projektes, führte aus, dass mit Vorurteilen aufgeräumt werden und ein neues Rollenbild „älterer Beschäftigter“ kreiert werden muss, welches zu einer besseren Bewältigung des demografischen Wandels in der Arbeitswelt beitragen sollte. Außerdem müssen betriebliche und überbetriebliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, auch im Alter noch Lebensqualität zu haben und das Miteinander von Jüngeren und Älteren zu einem Erfolgsfaktor des Unternehmens zu entwickeln.

Michl Seeber, Firmenchef der Sterzinger Leitner AG bekräftigte, dass in seinem Betrieb eine Analyse der Altersstruktur gemacht wurde. „Oft sind sogar eher die älteren Monteure mit 60 Jahren und mehr bereit, rund um die Welt zu fliegen. Diese Menschen sind unglaublich kräftig“ so Seeber. Laut Seeber flüchten die Arbeitnehmer oft in den Ruhestand, da das italienische Rentensystem nicht kalkulierbar ist. Seeber sprach sich auch dafür aus, das Arbeitsrecht zu europäisieren, damit die Betreibe konkurrenzfähig bleiben.

reichischem Muster, muss das mittelfristige Ziel sein, so Tony Tschenett.

Franz Schropp, Geschäftsführer des bayerischen Vorzeigeprojektes VERA, berichtete von dessen den Tätigkeiten. Junge Auszubildende, die ihre Lehre abbrechen wollen, werden mit Hilfe von Paten, die ihnen zur Seite gestellt werden, an der Stange gehalten. Diese Paten sind Pensionisten, die noch etwas bewirken möchten und die ihr Wissen und ihre Lebenserfahrungen an die jungen Menschen weitergeben. Für Engelbert Schaller, oberster Personalchef des Landes, müssten die Mitarbeiter motiviert werden, damit sie gerne zur Arbeit kommen und diese keine Last, sondern eine Freude ist. Auch sollte laut Schaller die Zusatzrente verpflichtend für alle eingeführt werden. Als ersten Erfolg unserer Tagung kann man zwei Begehrenanträge werten, die der Fraktionsvorsitzende der SVP im Südtiroler Landtag, Elmar Pichler Rolle eingebracht hat, damit nach dem Vorbild Oberösterreichs und Bayerns auch in Südtirol ein Netzwerk für ältere Arbeitnehmer geschaffen wird, um Druck auf die römische Regierung zu machen, auch in Italien die Altersteilzeit für physisch-psychisch besonders anstrengende Berufe vorzusehen.

LVH-Präsident Gert Lanz unterstrich, dass nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten können. Die Arbeitnehmer müssen Motivation mitbringen, das ist laut Lanz Voraussetzung für alle Tätigkeiten. Der Vorsitzender des ASGB, Tony Tschenett bekräftigte, dass die Kollektivverträge für ältere Arbeitnehmer abgeändert werden müssen, damit z.B. auch Altersteilzeit möglich wird. Der Aufbau eines Netzes nach Oberöster-

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Aus den Gewerkschaften

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G ESU N DH EITSDI ENST P A R K P L AT Z G E B Ü H R E N

Gewerkschaftsversammlungen in allen Krankenhäusern Der ASGB-Gesundheitsdienst veranstaltete zusammen mit Gewerkschaftsvertreten des nicht-ärztlichen Personals zum ersten Mal zeitgleich in allen Südtiroler Krankenhäusern Gewerkschaftsversammlungen. Die Landesregierung erzwingt die Gleichstellung zwischen den Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes und den Bediensteten des Landes. Der Anlass der Versammlungen: die Einführung der Parkplatzgebühr für die Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit 1. Juli 2012. Im Gesundheitsbezirk Bruneck (KH Bruneck und KH Innichen), Brixen (KH Brixen und KH Sterzing) und Meran (KH Meran und Schlanders) wurden die Versammlungen einheitlich am 07. Juni 2012 abgehalten – im Krankenhaus Bozen fand die Informationsveranstaltung am 08. Juni 2012 statt. Die Versammlungen waren Großteils sehr gut besucht. Die Anwesenden zeigten sich sehr interessiert und brachten ihren Unmut zum Ausdruck. Die Bediensteten sind durchaus bereit ein Beitrag zu be-

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zahlen, sie verlangen aber eine gerechte Abrechnung. In einigen Krankenhäusern stehen nicht genügend Parkplätze zur Verfügung. Bevor abkassiert wird, soll das Land dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen vorhanden ist. Rückblick

Mit Beschluss Nr. 3155 der Südtiroler Landesregierung vom 30.12.2009 sollten die Parkplatzgebühren für die Bediensteten bereits mit 1. April 2010 eingeführt werden. Der ASGB-Gesundheitsdienst verurteilte schon damals den Beschluss und brachte dies mit einer Pressekonferenz zum Ausdruck. In allen Südtiroler Krankenhäusern organisierte der ASGB-Gesundheitsdienst im März 2010 Unterschriftenaktionen gegen die Einführung der Parkplatzgebühren; das Ergebnis dieser Aktion: ca. 3 000 Bedienstete beteiligten sich daran. Die Parkplatzgebühr wurde nicht mit 1. April 2010 eingeführt. Mit Beschluss Nr. 1827 vom 08.11.2010 überarbeitete die Landes-

regierung die vorhergehende Regelung neu. Diesmal sollte die Parkgebühr mit 01. Jänner 2011 eingeführt werden. Zähe und langwierige Verhandlungen sowie reger Schriftverkehr mit dem Land aber auch mit dem Betrieb folgten – auch diesmal wurde der Beschluss der Landesregierung nicht mit 1. Jänner 2011 angewandt. In der Sitzung vom 13.02.2012 behandelte die Landesregierung den Beschluss vom November 2010 erneut – nun sollen die Parkplatzgebühren mit 1. Juli 2012 eingeführt werden. Die Politik bleibt stur; das Sanitätspersonal wird mit den Landesbediensteten gleichgesetzt, obwohl die Arbeitsbedingungen nicht verglichen werden können. Kurze Zusammenfassung der aktuellen Regelung

• Monatliche Parkplatzgebühr für überdachte Parkplätze: ca. 32,60 Euro (Mwst. wird nicht mehr dazu gerechnet) – dennoch wird die Gebühr jährlich an die Inflation angepasst • für Parkplätze im Freien wird die die Gebühr halbiert

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• Turnuspersonal und Teilzeitkräfte (mit einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 50% Prozent) bezahlen die Hälfte • Befreit sind: - Invaliden (Sonderausweis erforderlich ) - Bedienstete, welche ihren Arbeitsplatz nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können bzw. dafür unzumutbare Fahrzeiten in Anspruch nehmen müssen.

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Mehrausgaben von Seiten des Betriebes ganz abgesehen. Die ungleiche Behandlung der Bediensteten sorgt für großen Unmut. Der ASGB-Gesundheitsdienst wehrt sich besonders dagegen, dass die Mitarbeiter/Innen der unteren Gehaltsstufen, die einzigen sein sol-

ab 1. Juli 2012 mehr Ausgaben dazu! In den nächsten Jahren kann mit keiner Gehaltserhöhung gerechnet werden – auf Grund des Sparpaketes wurden die Gehälter eingefroren. Das Personal des Südtiroler Sanitätsbetriebes wird regelrecht abgezockt! Die Bezirkssekretäre/Innen des

Der Beschluss enthält sogenannte „Sonderregelungen“ – zur Kasse gebeten werden Berufsgruppen der unteren Funktionsebene: sie zahlen die volle Gebühr und sind von den Sonderfällen ausgeschlossen. Hier ist die Rede von Bediensteten des technischen Dienstes (Tischler, Schlosser, Hydrauliker, Ausgeher, Sekretäre/Innen, usw. Der ASGB-Gesundheitsdienst weist auf folgende Problematik hin

Die geplante Anwendung ist kompliziert und der bürokratische Aufwand ist enorm, von den zusätzlichen

len, die den vollen Betrag bezahlen müssen. Mit in Kraft treten des Bereichsvertrages im Jänner 2012 wurde dem nicht-ärztlichen Personal eine minimale Gehaltsaufbesserung gewährt. Nun kommen auf die Bediensteten

Die Versammlungsteilnehmer, Krankenhaus Meran

ASGB-Gesundheitsdienstes stehen für Auskünfte und Unklarheiten zu der Regelung den Parkplatzgebühren zur Verfügung.

Elastische Klausel – 2:0 für die Bediensteten

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ereits im Jahre 2010 hatten drei Teilzeitbedienstete ein Gerichtsverfahren gegen den Südtiroler Sanitätsbetrieb angestrengt, weil von ihnen Sonderschichten verlangt worden sind. Im Gegenzug war der Betrieb jedoch nicht bereit, die eigen dafür vorgesehene „elastische Klausel“ auszubezahlen. Es handelt sich dabei um eine monatliche Zulage, die vertraglich verankert ist und zwischen einem Wert von 25 und 128 Euro liegt. Die Landesverwaltung hatte dafür dem Sanitätsbetrieb sogar einen eigenen Fonds zur Verfügung gestellt. Bei diesem ersten Verfahren im Jahre 2010 hatten alle drei Teilzeitbedienstete Recht bekommen, doch

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der Betrieb wollte das Urteil nicht hinnehmen und hat dagegen Berufung eingelegt. Der Berufungsrichter hat nun in allen drei Fällen die Entscheidung aus erster Instanz bestätigt und erneut gegen den Sanitätsbetrieb entschieden. Dieser muss nun neben Schadensersatz auch noch die Gerichtsspesen beider Instanzen übernehmen. Außerdem gab es teilweise für diese Bediensteten keinen eigenen schriftlichen Arbeitsvertrag, wofür eine saftige Strafe ansteht. Alles zusammengenommen ergibt es eine stolze Summe! In der Zwischenzeit sind weitere 150 Fälle ausgeforscht worden. Auch bei diesen hat die elastische Klausel keine Anwendung gefunden, wobei

es in 20 Fällen keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt. Gemeinsam sind diese vor die Schlichtungskommission gezogen; der Sanitätsbetrieb hat sich jedoch auf die Verhandlungen nicht eingelassen, weil er den Ausgang der Gerichtsverfahren abwarten wollte. Nun steht es 2:0 für die Bediensteten, der Betrieb lässt sich nach wie vor nicht in die Karten schauen und zeigt sich zugeknöpft. Bis jetzt konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden, ob der Betrieb auch noch die letzte Instanz der Berufung vor dem Kassationsgerichtshof ausloten wird, bzw. wie er sich in den anderen 150 Fällen verhalten will, die momentan vor der Schlichtungskommission geparkt sind.

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GESUNDHEITSBEZIRK BRUNECK

Verlosung des Hauptpreises

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ei der jährlichen Weihnachtsfeier, die der ASGB-Bezirksvorstand Bruneck für seine Mitglieder organisiert, wurden im vergangenen Jahr im Rahmen einer Tombola interessante Sachpreise verlost – als Hauptpreis gab es ein WellnessWochenende im 4 Sterne Hotel Alte Mühle in Sand in Taufers zu gewinnen. Die glückliche Gewinnerin des

Hauptpreises ist Frau Maurberger Sylvia, Krankenpflegerin im Krankenhaus Innichen. Der WellnessGutschein wurde von Frau Christine Ellemunter, Vorsitzende des ASGBBezirksvorstandes Bruneck, übergeben. Der gesamte ASGB-Vorstand im Gesundheitsbezirk Bruneck wünscht Frau Maurberger ein schönes und vor allem erholsames Wochenende.

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Betrieben für die tollen Preise bedanken, die uns für die Tombola zur Verfügung gestellt wurden!

BEREICHSÜBERGREIFENDER VERTRAG

Ansuchen um Vorschuss auf die Abfertigung

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etzt ist es wieder soweit! Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31.Oktober kann ein Vorschuss auf die Abfertigung beantragt werden. Laut Anlage 2 des bereichsübergreifendem Kollektivvertrages von 2008 haben diese Möglichkeit alle Bediensteten der öffentlichen Körperschaften, die mindestens acht effektive Dienstjahre im öffentlichen Dienst aufweisen können. Angesucht werden kann für: • Ausgaben im Gesundheitsbereich • Kauf oder Bau, inklusive Wiedergewinnung, der Erstwohnung • Zahlung des aufgrund eines Vollstreckungsurteiles geschuldeten Betrages • schwere Verschuldung • Ausbildungskosten der Kinder • Neugestaltung, Neueinrichtung oder außerordentliche Instandhaltung der ständigen Wohnung der Gesuchsteller • Heirat • unbezahlten Wartestand, Sonderurlaub oder Teilzeitbeschäftigung aus begründeten familiären Erfordernissen • andere gewichtige und schwerwiegende Gründe Die Anträge um Vorschuss auf die Abfertigung müssen bei der zuständigen Verwaltung eingereicht werden. Bei der Vorbereitung der Unterlagen bzw. bei der Abfassung der Gesuche sind euch die Bezirkssekretäre in den jeweiligen Krankenhäusern gerne behilflich. LAN DESB EDI ENSTETE

Neuorganisation der Fachgewerkschaft Landesbedienstete Die Fachgewerkschaft der ASGB-Landesbediensteten teilt mit, dass es seit Juni 2012 eine neue Rollenbesetzung gibt: Vorsitzender: Erwin Pfeifer Landessekretärin: Karin Wellenzohn Operativer Ausschuss: Erwin Pfeifer, Karin Wellenzohn, Helene Mayr, Sabine Giuntini, Irene Tappeiner, Rudolph Pernstich und Margit Pfeifer. Delegierter Bundesvorstand: Peter Enz, Sabine Giuntini, Rudolph Pernstich, Ivan Plasinger und Karin Wellenzohn Im Bild Helene Mayr – stv. Vorsitzende, Erwin Pfeifer – Vorsitzender, Karin Wellenzohn – Landessekretärin.

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LAN DWI RTSCHAFT

Neuer Kollektivvertrag für die Obstmagazine Laufzeit: 2012 -2015

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ach acht Verhandlungsrunden konnte Mitte April am Sitz des Raiffeisenverbandes in Bozen ein neuer Landesarbeitskollektivvertrag für alle abhängig Beschäftigten der genossenschaftlichen und privaten Obstmagazine Südtirols erzielt werden, welcher rückwirkend ab 1. Januar 2012 gültig ist. Die Lohnerhöhungen für 2012 und 2013

Die Lohnerhöhungen für alle Einstufungen von ArbeiterInnen, Angestellten und Lehrlingen der Obstmagazine Südtirols betragen beginnend ab 1. Januar 2012 rückwirkend drei Prozent und ab 1. Januar 2013 zwei Prozent. Bezahlte Pausenregelung verbessert

lohn mit einem Mindestbetrag von 2,5 Euro pro effektivem Arbeitstag; bei Schichtarbeit an Samstagen wird eine Zulage von mindestens fünf Euro pro Arbeitstag ausbezahlt. Leiharbeit darf nur für die Abdeckung von Arbeitsspitzen eingeführt und angewandt werden. Der Bedarf von Mehrarbeit wird den MitarbeiterInnen mit einer Vorankündigung von einem Tag mitgeteilt, andernfalls ist diese nur freiwillig zu leisten.

Fix beschäftigte ArbeiterInnen können sich beim Zeitausgleich von geleisteter Mehrarbeit sowohl die Überstundenzuschläge auszahlen lassen, als auch durch erhöhten Zeitausgleich beanspruchen. MitarbeiterInnen in alternierender Schichtarbeit oder mit durchgehender Arbeitszeit erhalten eine sechsprozentige Zulage auf den Grund-

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Neue Paramenterskala für Entlohnungen ab 2014

Ab 1. Jänner 2014 werden neue Parameter für die kollektivvertraglichen Lohnstufen und Entlohnungen festgeschrieben. Erhöhte Produktionsprämie

Versicherungsschutz, Mutterschaft, Arbeitssicherheit

Die Produktionsprämie wird für die 4. Lohnstufe rückwirkend ab 1. Jänner 2012 um 15 Euro brutto pro Monat und um weitere 15 Euro brutto ab 1. Jänner 2013 angehoben.

Das Personal der Obstmagazine in den CA-Zellen unter kontrollierter Atmosphäre bekommt nun mit diesem neuen Landesvertrag einen er-

Verbesserte Dienstaltersprämie

MitarbeiterInnen, mit mindestens acht Arbeitssaisonen, von je mindestens sechs Monaten wird erstmals eine Prämie von 60 Arbeitsstunden bis Mai 2012 ausbezahlt. Die Prämie steht dann jeweils nach weiteren fünf Arbeitssaisonen (von mindestens sechs Monaten) wieder zu.

Eine bezahlte Pause von 15 Minuten gilt nun, falls aufgrund des geringeren Arbeitsaufkommens weniger als sechs Stunden gearbeitet wird und dies den Beschäftigten nicht mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt wurde. Eine bezahlte Pause von 15 Minuten erhalten auch die SchichtarbeiterInnen an Arbeits-Samstagen, auch wenn sie weniger als sechs Stunden arbeiten. Arbeitszeitausgleich, Leiharbeit und Mehrarbeit

beitssicherheit und zum betrieblichen Gesundheitsschutz.

Zusatzrentenbeitrag Arbeitgeber für Zusatzrente erhöht

höhten Versicherungsschutz bei Todesfall oder bleibender Invalidität von mindestens 150.000 Euro. Die obligatorische MutterschaftsErsatzentlohnung von fünf Monaten für saisonale und fixe ArbeiterInnen wird mit diesem Landeskollektivvertrag von 80 auf 100 Prozent erhöht, wie dies bisher schon für die Angestellten der Obstmagazine der Fall war. Vollinhaltliche Anwendung der neuen Bestimmungen zur Ar-

Der monatliche Arbeitgeberbeitrag für alle Mitglieder des Rentenzusatzfonds konnte von 1,5 auf 1,7 Prozent des Bruttolohnes angehoben werden. Freistellungen bei Geburt eines Kindes auch bei Angestellten eingeführt

Bei Geburt eines Kindes hat der Vater Anspruch auf eine bezahlte Tagesfreistellung von der Arbeit entweder am Tag der Geburt oder dem darauf folgenden.

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Neuer Landeskollektivvertrag für landwirtschaftliche Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher unterzeichnet

Die Verhandlungspartner stellen sich dem Fotografen.

Der neue Landeskollektivvertrag wurde am 7. Juni 2012 am Sitz des Bauernbundes unterzeichnet; er gilt bis zum 31. Dezember 2015. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren, der wirtschaftliche Teil gilt zwei Jahre. Entlohnung

Die Lohnerhöhung beträgt insgesamt 5,2 Prozent. Ab Juni 2012 werden die Grundlöhne um 2,7 Prozent und ab 1. Januar 2013 um weitere 2,5 Prozent erhöht. Die provinziale Ergänzungszulage für Fixarbeiter im Höhe von ca. 33 Euro wird ab 1. Juni 2012 in den Grundlohn integriert.

Die Entschädigung für Bereitschaftsdienst wurde auf 1,20 Euro pro Stunde erhöht. Überstunden

Der Zuschlag bei normalen Überstunden für Land- und Gartenbauarbeiter wird mit 32 Prozent festgelegt. Verzichtet der Arbeitgeber auf den kollektivvertraglich vorgesehenen Zeitausgleich, beträgt der Aufschlag für Überstunden bei Erntehelfern hingegen pauschal 15 Prozent. Von Seiten des ASGB nahmen Norbert von Spinn und Priska Auer an den Verhandlungen teil.

M E TA LL

Rückblick auf das erste Halbjahr 2012

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as erste Halbjahr 2012 war nicht einfach für viele Beschäftigte in kleineren und mittleren Betrieben. Aufgrund der Wirtschaftskrise und der Krise im Bausektor waren und sind viele kleinund mittelständische Betriebe gezwungen um Lohnausgleich anzusuchen. Mit der Hilfe des ASGB wurden diese Ansuchen auch genehmigt und es konnte dadurch kurzfristig geholfen werden. Auf längere Sicht gesehen wird der Lohnausgleich aber kein Mittel sein Betrieben aus der Krise zu

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lang dem ASGB für die helfen, deshalb ist die Pogroßen Industriebetriebe litik gefordert wirtschaftsWalther Andreaus, Gefördernde Maßnahmen zu schäftsführer der Südtiroler ergreifen um einen AufVerbraucherzentrale als schwung zu bewirken. Gastreferent zu gewinnen, Der ASGB Metall wird der den Beschäftigten einige auf jeden Fall versuchen Tipps geben konnte wie Arbeitsplätze zu schützen Klaus Schier man mit wenig Aufwand und für seine Mitglieder Geld sparen kann. Es sei zur Stelle zu sein. Ein weiterer Schwerpunkt des ersten Halbjah- nochmals erwähnt, dass die Mitglieder res waren die Gewerkschaftsversamm- des ASGB bei der Verbrauchzentrale lungen in den Betrieben die durchaus einen kostenlosen Versicherungscheck positiv aufgenommen wurden. Es ge- in Anspruch nehmen können.

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Die 14. Monatsrente (Quattrodicesima)

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ie 14. Monatsrente steht Rentnern mit einem Lebensalter von mindestens 64 zu und wird einmal jährlich im Juli ausbezahlt, unter Berücksichtigung bestimmter persönlicher Einkommensgrenzen. Das persönliche Einkommen darf 1,5 mal die Mindestrente nicht übersteigen ( 2011: 9.370,35). Laut Gesetz werden nicht Familienzulagen, Begleitgeld, Wert der Erstwohnung, Betrag der Abfertigung, Kriegsrenten, und Zulagen für Blinde und Taubstumme nicht als Einkommen berechnet. Alle anderen Einkommen, auch ausländische, zählen zum Ein-

kommen. Der Betrag der 14. Monatsrente ist nach der Summe der Beitragsjahre gestaffelt, getrennt nach Arbeitnehmerrenten und Renten aus selbständiger Tätigkeit; er kann auch nur als Teilbetrag zustehen, wenn die Einkommensgrenze leicht überschritten wird. Bezieher von Zivilinvalidenrenten, von Sozialrenten oder Beitragsjahre Arbeitnehmer

Bis 15 15 bis 25 Über 25

Beitragsjahre Selbständige

Bis 18 18 bis 28 Über 28

Zuschlag

Sozialgeldern steht laut gesetzlichen Bestimmungen die 14. Monatsrente nicht zu. Alle die erst kürzlich 64 geworden sind oder bald 64 Jahre alt werden, sollten sich rechtzeitig im Patronat SBR des ASGB informieren. Wer bereits die 14. Monatsrente erhalten hat, muss sie nicht neu beantragen. Höchsteinkommen (Einkommensgrenze + Zuschlag)

336,00 Euro 9.706,34 Euro 420,00 Euro 9.790,34 Euro 504,00 Euro 9.874,34 Euro

NICHT VERGESSEN: Jetzt um die Familienzulage beim Betrieb neu ansuchen!

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ür die Familienzulage, gültig vom 01. Juli 2012 bis 30. Juni 2013, muss jetzt das Gesuch ausgefüllt und beim Arbeitgeber abgegeben werden. Anrecht auf eine Familienzulage haben alle Arbeitnehmerfa-

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milien, deren besteuerbares Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und das Arbeitnehmereinkommen mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens entspricht. Mitzubringen sind die Einkommen

der Familien des Jahres 2011 (Steuererklärung 2012) und die CUD 2012. Die Mitarbeiter des Patronates SBR sind beim Ausfüllen gerne behilflich.

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Dienstleistungen des ASGB

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Dienstleistungen des ASGB

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Laborfonds startet Aktion zur Kosteneinsparung

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it dem Ziel, die außerordentlich hohen Postund Druckspesen, die durch die jährliche Zusendung des Auszuges der individuellen Zusatzrentenposition entstehen, deutlich zu reduzieren, versucht der Laborfonds nun die eingeschriebenen Mitglieder dazu zu bewegen, sich den jährlichen Auszug ab dem nächsten Jahr nur mehr per Email anstatt auf dem Postweg zusenden zu lassen, vorausgesetzt natürlich, dass das einzelne Mitglied auch über eine erreichbare e-mail-Adresse verfügt. Wer sich für die Zusendung des Auszuges per Email entscheidet, leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Schonung der Umwelt, da sich damit in vielen Fällen auch das Ausdrucken der Position vermeiden lässt.

Wer von dieser Möglichkeit (Versand per Email) Gebrauch macht, erhält zudem eine Reduzierung des jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages an den Laborfonds von derzeit 10,- auf 8,- Euro. Die Änderung der Versandart kann entweder bei den ASGB-Büros oder selbst im Internet unter www.laborfonds.it (im Login Mitgliederbereich für Arbeitnehmer) über das von Laborfonds zugesandte Passwort vorgenommen werden. Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir auch, die kostenlose Zusatzrentenberatung des ASGB in Anspruch zu nehmen. Diese kann von allen, unabhängig ob sie bereits in einen Rentenfonds eingeschrieben sind oder nicht, in Anspruch genommen werden.

Regionales Familiengeld

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it dem Ansuchen des regionalen Familiengeldes 2012 wurde erstmals die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) eingeführt. Mit Mai 2012 wurden die Gesetzesbestimmungen rückwirkend abgeändert und nun werden auch die Absetzbeträge, die Grundlage der EEVEBerechnung sind, berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die bereits aus-

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bezahlten regionalen Familiengelder neu berechnet werden und eine Nachzahlung ausbezahlt wird und dass all jene, deren Einkommen und Vermögen über dem vorgesehenen Grenzwert gelegen wäre, neu überprüft werden. Wer also im Herbst 2011 das regionale Familiengeld für das Jahr 2012 nicht erneuert hat, kann sich jetzt in den Patronatsstellen infor-

mieren, ob er aufgrund der neuen Bestimmungen, rückwirkend ab Jänner 2012, das regionale Familiengeld beantragen könnte. Wir erinnern daran, dass ab September 2012 das regionale Familiengeld wieder erneuert werden muss (für das Jahr 2013), dafür wird wieder die EEVE-Erklärung benötigt, die von den PatronatsmitarbeiterInnen gerne jederzeit abgefasst wird.

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STEUERN - Neues in Kürze Rückerstattung Autosteuer

Ab heuer ist es möglich im Fall von Abmeldung des Fahrzeugs, Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder Diebstahls, die Rückerstattung des Betrages der nicht genossenen Monate zu beantragen. Der Diebstahl muss im Automobilregister (PRA) aufscheinen. Um Anrecht auf eine Rückerstattung zu haben müssen noch mindestens vier Monate ab Abmeldung bezahlt worden sein. Weiters muss die Abmeldung ab 01.01.2012 erfolgt sein. Benötigt für den Antrag wird der Abschnitt über die bezahlte Steuer sowie die Daten des PKW und des Inhabers. Das Formular für die Rückerstattung ist beim Amt für Motorisierung oder bei der ACI-Landesstelle erhältlich.

Auslandsvermögen

Personen welche im Ausland ein Vermögen von über 10.000 Euro besitzen, müssen dies erklären. Dies stellt keine Neuerung zum letzten Jahr dar. Neu dazugekommen ist die ausländische Immobiliensteuer, welche zu entrichten ist. Das Auslandsvermögen, welches zu erklären ist, betrifft Finanzvermögen wie Beteiligungen, Geldanlagen, Aktien, Wertpapiere einerseits und Immobilienbesitz andererseits. Die Erklärung erfolgt über die Steuererklärung Mod. UNICO PF. Für den Immobilienbesitz wird heuer zusätzlich die IVIE (imposta sui valori immobili all'estero) berechnet. Der Betrag der Steuer wird gleich ermittelt wie bei der IMU. Anstelle des Katasterwertes wird der Wert herangezogen, welcher für die Berechnung einer eventuell geschuldeten Steuer im Ausland benützt wird. Die Berechnung erfolgt dann gleich wie für die IMU mit den staatlichen Bestimmungen: 7,6 Promille, bzw. 4 Promille wenn Hauptwohnung. Auch der Freibetrag von 200 Euro kommt bei Hauptwohnung zur An-

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wendung. Wurde im Ausland bereits eine Steuer auf die Immobilie bezahlt, kann diese abgezogen werden. Die Zahlung erfolgt auch in zwei Raten, Acconto und Saldo. Wurde bereits ein Mod. 730 gemacht, so kann, bzw. muss die Erklärung trotzdem mit dem UNICO PF gemacht werden, als Zusatzerklärung. Der Einzahlungstermin der Accontosteuer ist der selbe wie für die IRPEF und ist der 09.Juli 2012, bzw. der 20.August 2012 mit 0,4 Prozent Aufschlag. Der Saldo wird innerhalb 30. November 2012 fällig.

Bewertung der Einkommen 2010

Viele Steuerzahler erhalten zur Zeit ein Schreiben von der Agentur der Einnahmen in dem sie auf Bewertungen der Einkommen für das Steuerjahr 2010 hingewiesen werden. Laut Schreiben der Agentur waren bestimmte Ausgaben, verglichen mit den Daten der Steuererklärung, mit dem erklärten Einkommen nicht kompatibel. Es geht dabei vor allem um den Kauf von Immobilien, Abschluss von Darlehen, Kauf von Autos oder Abschluss von Versicherungen. Aus der dem Schreiben beigelegten Aufstellung ist ersichtlich, welche Ausgaben von der Agentur überprüft werden. Bei der Überprüfung der Erklärung für das Jahr 2010 wird die Agentur, wenn die Gesamtkosten deutlich die angegebenen Einkünfte übersteigen, eine Bewertung vornehmen. Im Besonderen kann die Agentur Einsicht in die Dokumentation nehmen um zu klären, ob andere, nicht erklärte Einkommen oder steuerfreie Erträge vorliegen. Sollte der Steuerzahler nicht in der Lage sein, die Vereinbarkeit der Kosten mit dem erklärten Einkommen zu belegen, behält sich die Agentur der Einnahmen vor, die Ermittlung

des Gesamteinkommens in die Wege zu leiten. Schließlich wird in diesem Rundschreiben empfohlen, bei den kommenden Steuererklärungen die Vereinbarkeit der Ausgaben mit den erklärten Einkommen zu prüfen. Grundsätzlich geht es der Agentur der Einnahmen darum, nicht deklarierte Einkünfte, zum Beispiel aus Mieten oder Schwarzarbeit zu ermitteln. Dies ist ein weiterer Schritt gegen die Steuerhinterziehung.

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Ersatzbesteuerung zehn Prozent

Die Ersatzbesteuerung für Einkommen aus Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Leistungsprämien und Produktivitätsprämien im Ausmaß von zehn Prozent ist für das Jahr 2012 bestätigt worden; allerdings wurden die Voraussetzungen bezüglich Anwendbarkeit und Einkommensgrenzen beträchtlich verändert. Beide Höchstgrenzen wurden wie folgt gekürzt bzw. neu geregelt: • um im Jahr 2012 weiterhin in den Genuss der Ersatzbesteuerung zu kommen, darf ein Arbeitnehmer im Jahr 2011 das besteuerbare Einkommen von 30.000 Euro nicht überschreiten (bisher waren es 40.000 Euro), inklusive der ersatzbesteuerte Beträge. • Der Höchstbetrag im Jahr 2012 der unter die Ersatzbesteuerung fallen kann, wurde von 6.000 auf 2.500 Euro herabgesetzt.

Abschreibung 36 oder 55 Prozent

Wurde es versäumt, im ersten Jahr die Abschreibung der 36 oder 55 Prozent in Anspruch zu nehmen, kann man, wenn alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden,

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Dienstleistungen des ASGB

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in den nachkommenden Jahren mit den restlichen Raten beginnen.

IMU – Gemeinde Bozen

Entgegen der Ankündigung der Gemeinden, dass die IMU von Amts wegen berechnet und den Immobilienbesitzern zugeschickt wird, hat die Gemeinde Bozen in den meisten Fällen nur das leere Formblatt zugesandt. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das nicht bedeutet, dass keine IMU zu zahlen ist. Immobilienbesitzer sollten sich deshalb umgehend an das zuständige Amt der Gemeinde Bozen oder an eines unserer Büros wenden, um das eventuelle Akkonto zu berechnen. Die verspätete Einzahlung kann jederzeit mit einem geringen Aufschlag getätigt werden.

Verrechnung Modell 730

Nachdem der Termin für die Abfassung des Formblattes 730 ver-

längert wurde, verzögert sich auch deren Kontrolle bzw. der Versand an die Agentur der Einnahmen sowie die Mitteilung an die Steuersubstitute. Es kann deshalb durchaus vorkommen, dass die Verrechnung der Steuerguthaben bzw. der Steuerschuld erst mit dem Augustlohnstreifen vorgenommen wird. Sollte aber auch mit dem Augustlohn die Verrechnung nicht vorge-

nommen worden sein, sollten sich die Steuerzahler an den Steuerdienst wenden. Zu beachten ist, dass es vor allem in Kleinbetrieben vorkommen kann, dass die Verrechnung eines größeren Guthabens nicht mit einem Monatslohn möglich ist; es kann deshalb passieren, dass sich die Auszahlung des Guthabens über mehrere Monate hinauszieht.

FRAGE & ANTWORT Wie bereits in einigen vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich unsere Mitarbeiterin Wally Wörndle mit Fragen rund um die Steuererklärungen

Kann man jetzt noch eine Steuererklärung abfassen? Wer es versäumt hat innerhalb 20. Juni das Mod. 730 abzufassen, hat noch bis Ende September Zeit das Mod. UNICO abzufassen. Einziger Unterschied dabei ist, dass eine eventuelle Steuerschuld bei der Bank eingezahlt werden muss und ein eventuelles Steuerguthaben auf das nächste Jahr übertragen wird. Müssen Studenten, die voriges Jahr ein paar Wochen gearbeitet haben, eine Steuererklärung abfassen? In den meisten Fällen erhalten Studenten beim Abfassen der Steuererklärung ein Guthaben, das innerhalb von ca. drei Jahren direkt von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt wird. Am Besten ist es, wenn sich die Betreffenden an eines unserer Büros wenden, um zu klären, ob es sinnvoll ist, eine Steuererklärung zu ma-

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chen. Das gilt auch für jene Steuerpflichtigen, die im vergangenen Jahr nur teilweise, das heißt nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben. Meist ergibt eine entsprechende Steuererklärung ein Steuerguthaben. Wie verhält es sich mit den Studenten, die im Ausland arbeiten? Grundsätzlich ist jedes Einkommen in Italien als solches zu besteuern. Auf jeden Fall gelten Studenten, die im Ausland mehr als 2.840 Euro verdienen, in Italien nicht mehr als zu Lasten lebend, d.h. für diese können die Eltern die Steuerfreibeträge nicht mehr beanspruchen. Ob die Studenten eine Steuererklärung abfassen müssen oder nicht, hängt von der Höhe des Einkommens und vom Zeitraum der Tätigkeit im Ausland ab. Am besten ist es, die jeweilige persönliche Situation abzuklären.

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Bericht über unsere 5-Tagesreise ASGB nach Kroatien 40% Schwarz

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inen solchen Ansturm, wie für diese Reise, hatten wir noch nie. Mit vollen drei Bussen starteten wir am 20. April in aller Herrgottsfrühe, um am Nachmittag unsere Zimmer im Hotel Belikamik auf der Insel Krk zu beziehen. Am nächsten Morgen besichtigten wir mit Führung den romantischen Hafen und die Altstadt, bevor wir eine eineinhalb-

Im Bild ein Teil der Reisegruppe nach Kroatien

stündige Schifffahrt mit musikalischer Umrahmung von Punat aus, dem größten Yachthafen der Kvarner Bucht, unternahmen. In Vrbik, einem mittelalterlichen Dorf gingen wir dann Mittagessen. Am nächsten Tag fuhren wir mit einer Fähre auf die Insel Cres

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und dann mit dem Bus nach Mali Losinj mit kurzem Aufenthalt sowie weiter zu dem bezaubernden Veli Losinj, das wir nach dem Mittagessen auf eigene Faust erkundeten. Von Cres, der gleichnamigen Hauptstadt der Insel, fuhren wir mit der Fähre zurück nach Krk. Am nächsten Tag ging die Fahrt zu den Plitvicer Seen. Der Nationalpark Plitvice diente be-

Der hier kurz geschilderte zeitliche Ablauf betraf nur einen Teil der Reisegesellschaft, denn wegen der hohen Gästezahl verlief das Programm zeitlich verschieden. Als wir aber die Heimfahrt antraten, war eines klar, es war wohl eine der schönsten Reisen, bestens organisiert und immer mit Super-Reiseleitern begleitet, dazu äußerst preiswert,

kanntlich als Kulisse der KarlMay-Verfilmungen (der Schatz am Silbersee). Wir waren überwältigt von der großartigen Schönheit dieses Gebietes, das jahrhundertealte Wälder, Quellen und Wasserläufe sowie 16 blaugrüne, kristallklare Seen umfasst, die miteinander durch stufenförmige Wasserfälle verbunden sind. Das Abendessen nahmen wir in unserem Hotel ein.

wie wir vor Ort im Vergleich mit einer anderen Reisegruppe feststellen konnten. Die wenigen gesundheitlichen Probleme, die es gab, konnten durch die Vermittlung von Obmann Adolf Buratti vor Ort zufriedenstellend gelöst werden. Weil alle so begeistert waren, könnte eine weitere Reise nach Kroatien nächstes Jahr im Frühjahr in Betracht gezogen werden. 33


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Bericht über die Tagesfahrt nach Verona und Vestenanova

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m 11. April war diese Fahrt angesagt für die Bezirke Bozen-Neumarkt-MeranSchlanders, am 12. April für die Bezirke Brixen-Sterzing. Alle drei Fahrten konnten durchgeführt werden. Am Vormittag besichtigten wir den historischen Stadtkern von Verona , Piazza dell' Erbe und Pi-

azza dei Signori. In Vestenanova ließen wir uns mit einem 5-GängeMenü verwöhnen. Leider war die erste Fahrt verregnet, dafür hatten die Wipptaler am nächsten Tag herrliches Wetter. Sehr gut angekommen ist die Besichtigung der Ölmühle Salvagno, wo wir aufs herzlichste empfangen wurden.

Viele deckten sich mit erstklassigem Olivenöl und anderen Köstlichkeiten ein. Es war eine gelungene Fahrt, wo das kulturelle Moment mit dem kulinarischen auf eine angenehme Art verbunden werden konnte und entsprechend zufrieden gaben sich die teilnehmenden Gäste.

Ankündigung eines Törggelen beim Gasthof Unterweg in Glaning am 18. Oktober 2012 Das Törggelen (Gerstsuppe, Schlachtplatte, Krapfen, Kastanien und zu trinken (Wein und Wasser) so viel man will) wird mit einer ca. einstündigen Wanderung verbunden sein. Treffpunkt ist in Jenesien beim Hirschenwirt um 11.00 Uhr. Die Heimfahrt erfolgt um 16.45 mit dem Linienbus Domanegg. Anmeldung ausschließlich im ASGB-Haus Bozen (Tel. 0471/ 308 200 oder 308 264). Maximale Teilnehmerzahl 45. Es können Mitglieder aus allen Landesteilen teilnehmen. Kostenbeitrag 22 Euro.

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Bericht über die Tagesfahrten nach Gut Aiderbichl und Salzburg

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ie fanden statt am 23. Mai für unsere Mitglieder aus den Bezirken Bozen/Unterland, Meran/Schlanders und am 6. Juni für die Wipptaler. Gut Aiderbichl hat sehr beeindruckt, wie dort die Tiere in großer Freiheit gepflegt und gehegt werden. Die Führung erläuterte, dass es hier um ein Asyl für alte und aus den verschiedensten Gründen von den Eigentümern überlassene Tiere handelt (Esel, Pferde, Kühe, Ziegen, Hunde, Katzen, Hirsche u.a.m.) , dass es hier keine Aufzucht gibt und deshalb diese Tiere mit Ausnahme des Hirschen (weil nur bei einem Jungtier durchführbar) sterilisiert wurden. Die Einnahmen aus den Eintritten decken ein Drittel der Gesamtausgaben. Es war ein idyllischer Anblick, so viele und so verschiedene Tiere friedlich zusammen zu sehen. Die für Hunde und Katzen extra möblierten Wohnräume sahen einige aller-

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dings als etwas zu übertrieben an. Weiter ging die Fahrt nach Salzburg, wo wir zu Mittag aßen um danach gute zwei Stunden Salzburg zu besichtigen. Die Mozart Stadt hat uns mit ihren herrlichen Barock- und Renaissance-Bau-

ten sehr beeindruckt. Es waren die Pfingstfestspiele angesagt und entsprechend hoch war die Besucherzahl aus aller Welt. Wir haben einen unvergesslichen Tag verbracht und traten zufrieden die Heimreise an.

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FRÜHWARNUNG Ich kann dir das nicht sagen, den ASGB musst du fragen!

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Spieglein, Spieglein an der Wand, wieviel Rente krieg ich auf die Hand?

Lass rrechtzeitig Lass echtzeitig ddeine eine V VERSICHERUNGSJAHRE ERSICHERUNGSJAHRE Arbeit war üüberprüfen, berprüfen, ddamit amit ddeine eine A rbeit nnicht icht umsonst umsonst w ar uund nd ddeine eine R RENTE ENTE nnicht icht gekürzt gekürzt wird. wird.

W IR M ACHEN D AS! WIR MACHEN DAS! Landesleitung Bozen Bindergasse 30 I-39100 Bozen TTel. el. 0471 308200 Fax 0471 308201 Inter net: www .asgb.org Internet: www.asgb.org e-mail: info@asgb.org

Brixen Vittorio Veneto-Straße Veneto-Straße 33 TTel. el. 0472 834515 Fax 0472 834220 e-mail: brixen@asgb.org

Bruneck St. Lorenzner-Straße 8 Tel. 0474 554048 Tel. Fax 0474 537226 e-mail: bruneck@asgb.org

Meran Freiheitsstraße 182/c Tel. 0473 237189 Tel. Fax 0473 258994 e-mail: meran@asgb.org

ASGB-Patronat Bozen Bindergasse 22 Tel. 0471 308210 Tel. Fax 0471 308211 e-mail: htratter@asgb.org

Schlanders Holzbruggweg 19 Tel. 0473 730464 Tel. Fax 0473 732120 e-mail: schlanders@asgb.org

Sterzing Untertorplatz 2 Untertorplatz Tel. 0472 765040 Tel. Fax 0472 765040 e-mail: sterzing@asgb.org

Neumarkt Straße der Alten Gründungen 8 Tel. 0471 812857 Tel. Fax 0471 812857 e-mail: neumarkt@asgb.org


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