33. Jahrgang POSTE ITALIANE s.p.a. Spedizione in Abbonamento Postale D.L. 353/2003 (conv. in L. 27/02/2004 n째 46) art. 1, comma 2, NE BOLZANO.
Nr. 9-10/2012
Infor mat ionsschrift des Autonomen S체dtiroler Gewer kschaftsbundes
Aktuell Handwerk baut auf goldenem Boden Aktuell Gemeindetarife 2012
ASGB HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K Glanzpapier
ASGB 40% Schwarz
Fotowettbewerb
Jung & Alt, gemeinsam in der Arbeitswelt
I n halt
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Fotowettbewerb: Wenn Jung und Alt zusammenarbeiten … „So baut das Handwerk auf goldenen Boden Gemeindetariffe 2012: Wohnen und Lokalsteuern tragen zur Verarmung der Arbeitnehmerfamilien bei Karriere – wer will noch Chef werden? Die Arbeitsmarktreform, Gesetz vom 28. Juni 2012, Nr. 92 Verbrauchertelegramm
Thema
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Seite 4 –14
Seite 15 – 18
Südtirol: Ohne Altbausanierung kein Klimaland
Fachgewerkschaften
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Nahrungsmittel Mila und Senni (Milkon) Erneuerung des Betriebsabkommens
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Öffentlicher Dienst Stellenabbau schadet Südtirol
Metall Kollektivvertragsverhandlungen laufen
Banken NEIN zum „Hohn“-Vertrag im Bankensektor
Gesundheitsdienst Versicherungsangebote für ASGB-Mitglieder im Gesundheitsbereich
Freiberufler Lehrlingswesen im Sektor Freiberuf geregelt
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Dienstleistungen
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Abschreibung Mieten für Studenten im Ausland Neu: Ticketbefreiung Sanitätsbetrieb Zahlen der Schul- und Lehrabrüche sind alarmierend und führen zu steigenden Arbeitslosenzahlen in Südtirol
Rentnergewerkschaft
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Seite 34– 35
Seite 36 – 39
Törggelen der Rentnergewerkschaft Informationsversammlungen der Rentnergewerkschaft Fischessen der Rentnergewerkschaft
ASGB-J1u9g-2e2 nd Seite
ge 4 Seiten Beila n e m h zum herausne
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Kom m e n ta r
T o n y T s c h e n e tt
Sparen, aber am richtigen Ort Seit Monaten vergeht in Europa kein Tag, an dem nicht über Sparen und Haushalten berichtet, diskutiert und kritisiert wird. Auch in unserem Land schrumpft, aufgrund der schlechten Wirtschaftslage und der Jahrzehnte langen Misswirtschaft der italienischen Politik, der Landeshaushalt; als Folge davon wird überall nach Sparpotential gesucht. Auch wir als ASGB bringen unsere Anregungen und Forderungen ein und erwarten uns, dass die soziale Komponente nicht zu kurz kommt. Wir fordern z.B. Einhalt bei den Protzbauten, was nicht bedeutet, dass nicht erneuert und modernisiert werden soll aber bitte mit Augenmaß und nicht in größenwahnsinnigen Dimensionen. Wir sind z.B. seit jeher gegen den Ausbau des Flughafen, der nur wenigen nützt; auf der anderen Seite wird tausenden von Pendlern die Zulage aus Geldmangel gestrichen. Da läuft etwas falsch in unserem Land. Wir haben nichts dagegen, dass Straßen ausgebaut und erneuert werden, aber ist z.B. ein Küchelbergtunnel notwendig, der über 200 Millionen Euro kosten soll, wäre nicht ein Projekt anzustreben, welches für den Steuerzahler günstiger wäre. Mit dem ersparten Geld könnten Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit junge Menschen
und Menschen über 50 in unserem Land leichter einen Arbeitsplatz finden könnten, indem man den Betrieben Steuererleichterungen gewährt, wenn sie für diese Kategorien Arbeitsplätze bereitstellen. Wir haben kürzlich ein Schreiben an unseren Landeshauptmann gerichtet, in welchem wir ihm unsere Vorschläge betreffend Altbausanierung von Mehrfamilienhäusern in den Städten und größeren Ortschaften als Ankurbelung der lokalen Wirtschaft unterbreitet haben. Es gibt auch in diese Richtung viel zu tun und viel Potential für die Zukunft unseres Landes. Wir werden die Entwicklung weiterhin kritisch verfolgen aber auch konstruktiv unsere Beiträge liefern, damit die arbeitende Bevölkerung von den ganzen Sparmaßnahmen nicht überrollt wird. Tony Tschenett Vorsitzender des ASGB
i m p r e ss u m Eigentümer u. Herausgeber: ASGB, 39100 Bozen, Bindergasse 30 Verantwortlicher Direktor: Helmuth Renzler Druck: Fotolito Varesco Erscheint monatlich Eingetragen am Landesgericht, Bozen, am 23. März 1978, Nr. 7/78 R.St. Mitarbeiter an dieser Nummer: Priska Auer Gottfried von Dellemann Markus Dibiasi Christian Egger Hermann Lochmann Alex Piras Klaus Schier Christine Staffler Hanspeter Tratter Tony Tschenett Karin Wellenzohn Wally Wörndle Aufnahmen: Archiv ASGB Redaktionsleitung: Priska Auer Gestaltung: Priska Auer Layout & Grafik: Mediamacs Bozen
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F o t o w e tt b e w e r b
Wenn Jung und Alt zusammenarbeiten ... Um den Dialog zwischen Jung und Alt zu fördern, um auf Vorteile der Zusammenarbeit zwischen Alt und Jung, aber auch auf Vorurteile aufmerksam zu machen, veranstalten der ASGB und die ASGB-Jugend einen Fotowettbewerb.
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ie unaufhaltsame Alterung der Bevölkerung macht auch vor Südtirol nicht Halt. Die hohe Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenraten verschieben die Altersstruktur zugunsten der älteren Bevölkerungsgruppe. Als Konsequenz dieser Entwicklung werden sich die Betriebe zukünftig mit einem steigenden Durchschnittsalter der Belegschaft auseinandersetzen müssen, da zum einen die Deckung des Arbeitskräftebedarfs mit jüngeren Arbeitnehmern schwieriger wird, zum anderen müssen ältere Mitarbeiter länger im Betrieb verbleiben, da das reguläre Renteneintrittsalter immer weiter angehoben wird. Dieses Phänomen ist heute oft negativ behaftet, eigentlich ist es aber so, dass mit dem Älterwerden kein Abbauprozess stattfindet, sondern vielmehr ein qualitativer Umbauprozess. Die Betriebe werden in Zukunft gefordert sein, die Arbeit der älteren Arbeitnehmer durch Senkung körperlich schwerer Aufgaben, durch die Verstärkung geistig schwieriger Aufgaben, ihren Fähigkeiten anzupassen. Die jüngeren ArbeitnehmerInnen können vom Wissensschatz der älteren Generation profitieren, wenn gezielt ein sozialpartnerschaftlicher Zugang zwischen den Generationen gefunden wird. Konkurrenz zwischen Alt und Jung ist fehl am Platze. Der Betrieb profitiert in höchstem Maße
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vom Wissenstransfer, wenn ein Weg für ein faires Miteinander innerhalb des Betriebes gefunden wird.
Folgendes gibt es zu gewinnen Preis: 1.000 Euro Preis: Camcorder Toshiba Preis: Kinogutscheine Zusatzpreis: 500 Euro Die ASGB-Jugend vergibt einen Zusatzpreis von 500 Euro, der Sieger wird durch ein Onlinevoting auf der Facebook Seite der ASGB-Jugend ermittelt.
Teilnahmebedingungen Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist kostenlos und steht allen Personen offen, egal ob alleine oder im Team. Um teilzunehmen registriert euch sich auf www.asgb.org. Aus allen eingesandten Fotos werden nach Ablauf der Einreichsfrist von einer Jury die besten drei Fotos ausgewählt. Im Rahmen einer Pressekonferenz werden die Gewinner bekanntgegeben. Alle eingesandten Fotos werden im Hauptsitz des ASGB in Bozen, Bindergasse Nr. 30 ausgestellt und sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
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In Rekordzeit wurde Anfang September von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden das Landesabkommen zur Neuregelung des Lehrlingswesens in den Bereichen Industrie und Handwerk der Autonomen Provinz Bozen Südtirol in folge des neuen Landesgesetzes über das Lehrlingswesen unterschrieben. Nachstehend ein Gespräch mit LVH-Vizepräsident Martin Haller und dem Vorsitzenden des ASGB,Tony Tschenett. Was bedeutet dieses Abkommen für Betriebe und für Lehrlinge? Martin Haller: Das Abkommen bildet
eine gute Basis für die Entwicklung der dualen Ausbildung für Jugendliche zwischen 15 und 26 Jahren.
Tony Tschenett: Durch die Verein-
heitlichung zwischen Industrie und Handwerk bringt das neue Abkommen weniger Bürokratie dafür Klarheit in der Anwendung mit sich.
Was ist neu an diesem Abkommen? Tony Tschenett: Neu ist zunächst die
Tatsache, dass es jetzt nur noch ein einziges Abkommen in der Materie gibt. Das heißt, es gibt zwischen Industrie und Handwerk in der Ausbildung von Lehrlingen keine Abweichungen mehr. Zweitens: Es wurden die Prozentsätze der Entlohnung der Lehrlinge für beide Sektoren angeglichen. Neu ist auch, dass die gleiche Behandlung im Falle von Krankheit und Arbeitsunfällen vorgesehen wird und schließlich die Probezeit: sie ist jetzt für alle gleich.
10.7.2012 abgeschlossen wurden, an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen sind. Dazu werden die Betriebe eine schriftliche Auforderung erhalten. Die Verträge, die nach 11.7.2012 abgeschlossen wurden, werden automatisch angeglichen.
kurse im Bereich Arbeitssicherheit abgedeckt werden.
Was sind die Gründe für die Gewerkschaften und für den LVH, dieses Abkommen in dieser Form zu unterschreiben? Tony Tschenett: Für uns war die
Vereinheitlichung zwischen Industrie und Handwerk sehr wichtig. Endlich konnten die Prozentsätze der Entlohnung in beiden Sektoren angeglichen werden.
Martin Haller: Das Handwerk baut auf goldenen Boden. Dieser Kollektivvertrag ist Ausdruck der Lehre als eine lebendige Ausbildung für jeden jungen Mann und jede junge Frau, die keinen Job suchen, sondern einen Beruf mit Zukunft. Für die Betriebe ist es nach wie vor interessant, Lehrlinge auszubilden. Wir Handwerker dürfen nie vergessen, dass die Ausbildung von Jugendlichen immer ein Erfolgsfaktor ist.
Martin Haller: Für den LVH war es wichtig, dass das Abkommen umgehend zu Stande kommt, damit die Betriebe und die Lehrlinge wissen, was auf sie zukommt. Es war uns wichtig, dass auch der finanzielle Rahmen für die Betriebe passt. In den zusätzlichen Ausbildungsstunden an der Berufsschule sollten die Pflicht-
Tony Tschenett: Dieses Abkommen ist innerhalb drei Verhandlungsrunden, also in Rekordzeit, unterschrieben worden. Mit diesem Abkommen und dem neuen Landesgesetz können sowohl Betriebe als auch Lehrlingen auf klare Rahmenbedingungen zurückgreifen. Ich finde sie stellen für die Betriebe eine gute Chance dar, einen attraktiven
Welche Botschaft an die Eltern eines Jugendlichen und an die Betriebe verbindet man mit diesem Abkommen?
Martin Haller: Neu ist, dass die ge-
samte Materie sehr transparent geregelt wurde. Wichtig für uns war, dass der Lehrling jetzt je nach Ausbildungsjahr, sprich seinen Leistungen entsprechend, entlohnt wird. Die Einstufung der Entlohnung während der Ausbildungszeit ist somit nachvollziehbarer.
Ab wann wird es angewandt? Tony Tschenett: Das Abkommen ist
am 1. September 2012 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2015 gültig. Das Abkommen sieht als Übergangsbestimmung vor, dass die Lehrverträge, die zwischen 26.04.2012 und
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„So baut das Handwerk auf goldenem Boden“
Tony Tschenett und Martin Haller beim Interview
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Wieso gibt es Lehreberufe mit drei und Lehrberufe mit vier Lehrjahren? Martin Haller: Das Handwerk hat
Ausbildungsplatz anzubieten und für den jungen Menschen eine Ausbildung mit Perspektive anzutreten. Worin liegt der Vorteil, dass heute das Handwerk kürzere Lehrzeiten hat und die Industrie längere? Martin Haller: Die Struktur der Be-
triebe in Industrie und Handwerk lässt in der Praxis nicht zu, dass Lehrlinge sehr unterschiedlich ausgebildet werden. Für gleiche Berufsbilder haben wir also jetzt auch gleiche Lehrzeiten. Außerdem haben die staatlichen Vorgaben keinen großen Spielraum zugelassen.
Tony Tschenett: Die Vereinheitlichung der Lehrlingsausbildung in Industrie und Handwerk war bei uns Grundgedanke aller Bemühungen. Welche Vorteile bringt ein Lehrvertrag für den Betrieb?
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Martin Haller: Mit dem neuen Landesgesetz und mit diesem neuen Kollektivvertrag kann sich der Betrieb Lehrlinge weiterhin leisten. Für Betriebe sind nach wie vor reduzierte Sozialabgaben für Lehrlinge vorgesehen. Außerdem sieht das Ministerium in Rom für das Jahr 2012 eine einmalige Förderung für Lehrbetriebe in Höhe von 5500 Euro vor. Hier empfehle ich, die Internetseite www.italialavoro.it zu konsultieren. Wie viel verdient ein Lehrling heute? Tony Tschenett: Die Entlohnung des Lehrlings ist an der Bruttogesamtentlohnung des qualifizierten Facharbeiters gekoppelt. Für den ersten Halbjahr sind 40 Prozent, für den zweiten Halbjahr 45 Prozent, für den dritten Halbjahr 50 Prozent, für das vierte Halbjahr 60 Prozent, für das dritte Jahr schon 80 Prozent und für den vierten Jahr 85 Prozent vorgesehen.
108 Lehrberufe. Die technischen Voraussetzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Leider hat der Gesetzgeber diesen unterschiedlichen Anforderungen nicht in allen Berufen Rechnung getragen. Das neue Landesgesetz sieht nach der herkömmlichen Lehre die so genannten „berufsspezialisierende Lehre“ vor. Sie kommt nach der Fachschule, nach der Matura oder nach einer abgeschlossenen Lehre in Frage, wenn ich mich z.B. als ausgebildeter Elektrotechniker im Bereich Fotovoltaik spezialisieren will.
Tony Tschenett: Für die berufsspezialisierende Lehre werden in Kürze die Verhandlungen für den Kollektivvertrag stattfinden. Welchen Einfluss wird dieses Abkommen auf die Lehrlingsausbildung haben? Martin Haller: Ich nehme an, dass
das neue Landesgesetz und das neue Abkommen der dualen Ausbildung in der Gesellschaft mehr Anerkennung erfährt. Auch die Perspektive der Matura in der Berufsbildung wird die Lehre aufwerten.
Tony Tschenett: Ja, die Möglichkeit
der Matura wird dem einen oder anderen Jugendlichen die duale Ausbildung schmackhafter machen.
Interview:
Margareth Bernard LVH
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G e m e i n d e ta r i f e 2 0 1 2
Wohnen und Lokalsteuern tragen zur Verarmung der Arbeitnehmerfamilien bei Die Beobachtungsstelle für Preise und Tarife der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol veröffentlicht die Gemeindetarife für Wohnen und Lokalsteuern des Jahres 2012, welche von den einzelnen Gemeinden mitgeteilt wurden.
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m Jahr 2012 gibt eine Beispielfamilie durchschnittlich 371,01 Euro für diese Gemeindetarife aus. Dies entspricht einer Steigerung von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die kräftigsten Erhöhungen zeigen sich bei den Tarifen für Trinkwasser und für Kanalisation und Abwasserklärung mit einer mittleren Steigerung von jeweils 6,0 Prozent. Nun stellt sich für einen Normalbürger die Frage: Wenn schon die Lokalsteuern offiziell so angestiegen sind und außerdem noch die normalen Preiserhöhungen für Lebensmittel, Strom, Gas und vor allem Benzin sowie anderer Konsumgüter hinzugezählt werden müssen, wie hoch ist dann die Teuerungsrate wirklich im Jahr 2012? Zu all diesen „normalen“ Preissteigerungen muss auch noch die IMU-Steuer hinzugezählt werden. Alles in Allem wird Ende des Jahres vermutlich für die Arbeitnehmerfamilien eine Ausgabenerhöhung im Ausmaß eines Monatslohnes zu verzeichnen sein. Und wo bleiben im Gegenzug die Lohnerhöhungen? Seit mehr als einem Jahrzehnt sind keine realen Lohnerhöhungen mehr zu verzeichnen und auch die Inflationsangleichungen wurden zum Teil eingefroren oder hinken weit der realen Preissteigerung hinterher. Wie soll das von der arbeitenden Bevölkerung finanziert werden und was steckt wirklich dahinter? Wenn Preise ansteigen dann gibt es sicherlich jemand der davon profitiert. Da es aber nicht die Lohnabhängigen sind, wer dann? Die Beantwortung dieser Fragen ist aus finanztechnischer Sicht sicherlich nicht einfach zu beantworten und für einen Laien wahrscheinlich auch unverständlich. Tatsache aber ist, dass es bei jeder Preissteigerung jemanden gibt der damit verdient und jemanden der
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dabei verliert. Das hängt vor allem mit den Geldanlagen und den entsprechenden dafür zu bezahlenden Zinsen zusammen. 90 Prozent der ausbezahlten Zinsen gehen an zehn Prozent der Bevölkerung die somit immer reicher wird während 90 Prozent der Bevölkerung immer ärmer wird. Zu den Verlierern gehören unweigerlich die Konsumenten und hier vor allem die Lohnabhängigen. So lange unser heutiges Geldsystem besteht, muss die
Wirtschaft immer mehr produzieren um immer mehr Wachstum zu erzielen damit dieses System aufrecht erhalten bleibt. Wird kein Wachstum mehr erzielt, spricht man von Rezession und Wirtschaftskrise was sich dann wiederum negativ auf die Lebensqualität der Arbeiter auswirkt. Es wird höchste Zeit, dass wieder ein Gleichgewicht zwischen Preissteigerungen und Lohnentwicklungen hergestellt wird, denn es kann nicht
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sein, dass ganze Bevölkerungsschichten durch eine falsche Wirtschaftspolitik verarmen während einige immer reicher werden. Wir können in Südtirol beginnen und die Belastungen der Familien durch die Senkung von Gemeindetarife eindämmen, wie z.B. durch die Abschaffung der Gemeindezusatzsteuer welche noch in 14 Südtiroler Gemeinden (Vintl, Meran, Bozen, Brixen, Branzoll, Auer, Salurn, Terlan, Villanders, Leifers, Eppan, Montan, Sarntal und Tramin) eingehoben wird. Der durchschnittliche IRPEF-Zuschlag beträgt in diesen Gemeinden pro Person im Jahr 121,15 Euro. Außerdem muss die Belastung der Arbeiterfamilien durch die IMU so gering wie möglich gehalten werden und dies durch die Erhöhung der Freibeträge bzw. durch massiven Druck auf die italienische Regierung, damit diese ungerechte Steuer wieder abgeschafft wird oder eventuell vom Land übernommen wird. Die Preisentwicklung muss in Südtirol verstärkt kontrolliert werden, damit die Familien wieder ein Auskom-
men mit ihrem Einkommen haben. In diesem Zusammenhang sei davor gewarnt, immer so zu tun als könnte man auf lokaler Ebene nichts unternehmen. Die jährliche Teuerungsrate liegt in Südtirol weitaus höher als im restlichen Staatsgebiet und ist somit zum Großteil hausgemacht. Auch hier gibt es genug Möglichkeiten einzuwirken und somit indirekt dafür zu sorgen, dass den Familien wieder mehr Kaufkraft zur Verfügung zu steht. Ohne genügend
Helmuth Renzler
Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung und somit ohne Steigerung des Inlandkonsums kann es kein Wirtschaftswachstum geben. Die Steuerbelastungen für die Lohnabhängigen und die Wirtschaft müssen massiv gesenkt und gerechter gestaltet werden. Einiges kann auf Landes- und Gemeindeebene unternommen werden, anderes muss auf Staats- oder Europäischer Ebene erfolgen. Wir alle sind aufgefordert unseren Einfluss in allen Bereichen geltend zu machen damit hier endlich etwas geschieht. Der ASGB wird sich seiner Verantwortung nicht entziehen und an vorderster Front bei der Durchsetzung dieser für die Arbeitnehmer überlebenswichtigen Maßnahmen stehen. Wenn dies nicht bald erfolgt dann wird es wohl mit dem sozialen Frieden vorbei sein wobei die Folgen vorhersehbar sind. Die Geschichte hat es uns vorgemacht, deshalb sind alle Verantwortungsträger gut beraten, wenn sie diesem Umstand Rechnung tragen; die Geduld der Bevölkerung neigt sich langsam dem Ende zu.
Europäische Gewerkschaften fordern „Sozialvertrag“ Als Ergänzung zum EU-Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sollten Sozialstandards abgesichert werden, fordert der Europäische Gewerkschaftsbund.
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er Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert einen „Sozialvertrag“, der den EU-Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin ergänzen soll. Wie ÖGB-Präsident Erich Foglar nach Beratungen des EGB in Brüssel sagte, sei eine entsprechende Resolution als
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auf Alibi-Aktionen beschränke. „Wir brauchen dringend Kaufkraftnachfrage und abgesicherte Sozialstandards“, sagte der ÖGB-Chef. Der EGB wehre sich gegen Niedriglohnpolitik, Deregulierung und Dumping von Lohn-, Steuerund Sozialstandards.
EZB soll Eurobonds ausgeben
n seiner Resolution fordert der EGB außerdem „dringende Maßnahmen, um die Schuldenkrise zu einem Ende zu bringen. Der EZB solle man die Rolle eines Kreditgeber der letzten Zuflucht geben, und ihr damit ermöglichen, Eurobonds herauszuge-
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Forderung an den nächsten EU-Gipfel beschlossen worden. Foglar betonte, eine Sozialcharta müsse sicherstellen, dass die Autonomie der Sozialpartner in Tarifverhandlungen sakrosankt sei, dass sie in europäische Entscheidungen eingebunden seien, und sich dies nicht
ben“. Derzeit sei die EZB „die einzig wirksame Krisenfeuerwehr“. Wie Eurobonds technisch gestaltet würden und wie sie heißen, sei letztlich nicht so wichtig. Foglar sieht die Situation in der Euro-Schuldenkrise heute noch kriti-
scher als vor ein oder zwei Jahren. Die EU-Spitzen hätte „ein viel zu zögerliches Krisenmanagement“ gemacht. Wenn die Bürger die Fehler der Finanzmärkte aufgebürdet bekommen, werde am Ende die Akzeptanz für die EU fehlen.
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Ein zusammenfassender Bericht aus einem interessanten Artikel mit diesem Titel, der im „Manager Magazin“ vom August 2012 erschienen ist
er Hochschullehrer Konstantin Korotov der an der European School of Management and Technology unterrichtet, wird in letzter Zeit immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass für viele talentierte und gut ausgebildete junge Menschen die Karriereleiter im Führungsmanagement immer weniger das angestrebte Ziel ist. Junge Talente werden von Unternehmern zur Veredelung ihrer Führungsaufgaben nach Berlin in diese, von deutschen Unternehmern gegründete private Hochschule geschickt. In den letzten fünf Jahren steigt der Trend der führungsunwilligen Topkräfte stetig aber sicher an, die Scheu vor dem klassischen hierarchischen Aufstiegsmodell wächst, so dass es Unternehmern nicht erspart bleiben wird, sich mit diesem Phänomen auseinander zu setzen. In einer wissenschaftlichen Studie will er aufzeigen, warum diese Entwicklung von den besten Köpfen „ja zur Fachkarriere und nein zur Führungskarriere“ überhaupt entstanden ist und wie man ihr wirkungsvoll begegnen könnte. Klar belegt schon heute eine Umfrage des deutschen Führungskräfteverband, dass die Bereitschaft, wie Führungsverantwortung zu übernehmen und die Fähigkeit, Aufgaben zu delegieren, Ziele zu definieren und Prozessfortschritte zu überwachen, oder berufliche Ziele über die privaten Belange zu stellen, aber auch der Wunsch nach einem hierarchischen Aufstieg zu Gunsten von mehr Zeit für Familie und Freunde zu haben und der Wunsch nach echter Work-Life-Balance gewichen sind. An der Spitze der Karriere-Verweigerer steht die „Genaration Y“, welche man die zwischen 1981 und 1994 Geborenen bezeichnet, die ihre schulische Laufbahn beendet haben, schon einige Jahre Berufserfahrung aufzuweisen haben und auf den Wechsel der Führungsebene vorbereitet werden. Der hohe Leistungsdruck und wenig Zeit fürs Privatleben sind die häufigsten genannten Motive für einen Verzicht
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auf den Karrieresprung. Als weitere Gründe folgen keine Lust auf Personalverantwortung und Administration, interne Ränkespiele und Sorge um den Verlust professioneller Identität. Es ist aber nicht so, dass die Kuschelgeneration nicht leistungsbereit ist, sie verstehen sich als Bannerträger der Sinnsuche im Job, sie will gestalten, aber in einem kleinen gemütlichen Rahmen. Stressresistenz und Problembereitschaft haben deutlich abgenommen, sie wollen und können dies nicht mehr als Werte leben, dafür wollen sie etwas bewegen, aber bitte ohne Konflikte und ohne Befehle. Die Selbstverwirklichung lebt sich im Gestaltungsdrang aus, die Arbeit soll spannend, abwechslungsreich und sinnvoll sein, wobei ihnen die Auseinandersetzung an Sachthemen wichtiger ist als die Übernahme von Verantwortung im Personalwesen. Große wie auch kleinere Unternehmen stehen vor der Herausforderung,
über Führung nachzudenken, ihre Komplexität in Frage zu stellen, damit sie wieder attraktiver wird. Laut IBM-Studie von 1500 CEOs wird die Komplexität der Führungsaufgabe weltweit als die größte Herausforderung benannt. Sie hat ein Rekordhoch erreicht und man setzt sich mit den Fragen auseinander, wie kam es zu dieser Entwicklung und wie begegnet man ihr. So prophezeien heute schon Spitzenmanager, dass es künftig weniger Hierarchien und kleinere Einheiten geben wird, welche nicht mehr protokollarisch geführt werden, sondern virtuell. Weiters wird die eigene Vorbildfunktion eine besondere Bedeutung haben; mit Werten führen und sie selbst leben wird die zukünftige Herausforderung der Führungsspitze sein, so dass die „verwöhnte Kuschelgeneration“ ihre Sehnsucht nach Weltverbesserung in ihrer Arbeit erfüllen kann und ihr nicht den Rücken zudreht.
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Karriere – wer will noch Chef werden?
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Die Arbeitsmarktreform Gesetz vom 28. Juni 2012, Nr. 92 Das italienische Parlament hat am 27. Juni 2012 die Arbeitsrechtsreform verabschiedet. Diese ist in vier verschiedene Bereiche unterteilt: Arbeitsverträge, aktive Arbeitsmarktpolitik, soziale Abfederungsmaßnahmen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im folgenden ein kurzer Überblick über die Neuerungen:
A) Arbeitsverträge Befristeter Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag kann immer dann befristet werden, wenn technische, produktive, organisatorische, oder ersatzmäßige Gründe vorliegen. Wenn diese Gründe vorliegen, ist ein befristeter Arbeitsvertrag ein gleichwertiger Arbeitsvertrag. Der befristete Arbeitsvertrag muss einen schriftlichen Termin enthalten, wann das Arbeitsverhältnis endet. Was sich ändert: Die Anstellungen mit befristetem Arbeitsvertrag verteuern sich für die Unternehmen; die Sozialbeiträge steigen um 1,4 Prozent um das neue Arbeitslosengeld (Aspi) zu finanzieren. Sollte das befristete Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden, hat der Arbeitgeber Anrecht auf eine teilweise Rückvergütung der zusätzlich bezahlten Sozialbeiträge (bis zu sechs Monate der bereits bezahlten Beiträge). Die Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber, mit aufeinander folgenden befristeten Verträgen, ist bis zu einer Höchstdauer von 36 Monaten zulässig. Zwischen einer befristeten Beschäftigung und der nächsten beim gleichen Arbeitgeber ist eine Unterbrechung von mindestens 60 Tagen vorgeschrieben. Wenn der befristete Arbeitsvertrag eine Dauer von mindestens sechs Monaten hat, sind mindestens 90 Tage Unterbrechung vorgeschrieben. Der befristete Arbeitsvertrag kann nach Ablauf höchstens für 30 Tage verlängert werden (höchstens 50 Tage bei einer Befristung ab sechs Monaten).
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Für diese Verlängerung ist eine vorherige Meldung an das Arbeitsamt erforderlich.
tragssatz schrittweise dem der abhängig Beschäftigten anzupassen.
Lehrverhältnis
Die Arbeit auf Abruf stellt ein abhängiges Arbeitsverhältnis dar, bei dem sich der Arbeitnehmer für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zur Verfügung des Arbeitgebers stellt.
Das Lehrverhältnis ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag für unter 30jährige. Man unterscheidet zwischen drei Arten von Lehrverhältnissen (traditionelle Lehre, Spezialisierungslehre, Diplom-Lehre). Abgesehen von den Saisonbetrieben beträgt die Mindestdauer der Lehre sechs Monate. Was sich ändert: Ab 1. Jänner des kommenden Jahres, darf das Verhältnis zwischen Lehrlingen und qualifizierten Arbeitskräften in Betrieben mit weniger als zehn Angestellten nicht mehr als 1:1 betragen, in größeren Betrieben nicht mehr als 3:2. Ziel dieser Änderungen ist, das Lehrverhältnis zum wichtigsten Zugang zur Beschäftigung zu machen. Projektarbeit
Arbeit auf Abruf
Was sich ändert: Das Mindestalter sinkt von 25 Jahre auf 24 Jahre, während das Höchstalter von 45 auf 55 Jahre steigt. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, für Arbeiten die mehr als 30 Tage dauern, präventiv an die zuständige Arbeitsbehörde Meldung zu erstatten. Sollte dies nicht geschehen, ist eine Strafzahlung zu leisten. Keine generelle Anwendbarkeit an Wochenenden bzw. zur Urlaubszeit sind mehr vorgesehen, aber bereits bestehende Verträge gelten noch ein Jahr ab Inkrafttreten ( bis 17. Juli 2013) der neuen Regelung. Jeder einzelne Abruf muss per Fax, Email oder SMS gemeldet werden.
Bei der Projektarbeit handelt es sich um eine selbstständige, zeitlich begrenzte Tätigkeit, die kein normales, untergeordnetes Arbeitsverhältnis darstellt.
Gelegentliche Zusatzbeschäftigung
Was sich ändert: Projektmitarbeiter dürfen nur mehr für ein klar Projekt darf nicht mit dem Unternehmenszweck des Auftraggebers übereinstimmen. Das Endergebnis, das durch das Projekt erreicht werden soll, muss in schriftlicher Form festgeschrieben werden. Die Vergütungen dürfen die für den jeweiligen Sektor festgelegten Mindestbeiträge nicht unterschreiten. Ab kommendem Jahr steigen die Sozialbeiträge für die Projektarbeiter auf 28 Prozent. Bis zum Jahr 2018 ist eine weitere stufenweise Erhöhung auf 33 Prozent vorgesehen, um den Bei-
Was sich ändert: Künftig müssen die Voucher nummeriert und mit Datum versehen sein. Die Arbeitsmarktreform ermöglicht die gelegentliche Zusatzbeschäftigung in allen Sektoren, von Seiten jedes Auftraggebers mit jedem Arbeiter (außer einiger Ausnahmen im Landwirtschaftlichen Sektor), bis zu einer Maximalentschädigung von 5.000 Euro jähr- >
Für gelegentliche Zusatzbeschäftigungen erfolgt die Entlohnung mit Lohngutscheinen (Voucher). Damit wird die Sozialversicherung gewährleistet.
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lich. Im Unterschied zur vorher gültigen Regel, gilt das Limit von 5.000 Euro nicht mehr pro Auftraggeber, sondern darf die 5.000 Euro jährlich, alle Auftraggeber zusammengerechnet, nicht überschreiten. Im landwirtschaftlichen Sektor wird die bisher gültige Regelung, mit einigen Einschränkungen bestätigt: Hausfrauen werden zukünftig von der Ausübung der gelegentlichen Zusatzbeschäftigung ausgeschlossen, Pensionisten und Studenten unter 25 Jahren können weiterhin mittels Voucher bezahlt werden. Arbeiten für landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 7.000 Euro Umsatz dürfen nicht von Personen, die im Vorjahr in den Personallisten der landwirtschaftlichen Arbeiter geführt wurden ausgeübt werden. Arbeiten zugunsten Handelsbetrieben und Freiberuflern dürfen pro Auftraggeber nicht 2.000 Euro überschreiten, alle Arbeiten zusammen dürfen jährlich nicht 5.000 Euro überschreiten. In bestimmten Fällen sind Voucher auch im öffentlichen Dienst einsetzbar. Empfänger von Arbeitslosengeld haben die Möglichkeit pro Auftraggeber 3.000 Euro für gelegentliche Zusatzbeschäftigung zu verdienen, natürlich immer nur bis zu einem Limit von 5.000 Euro jährlich. Scheinselbständige
Wenn ein Selbständiger mit eigener Mehrwertsteuernummer für einen Auftraggeber tätig ist, darf es sich nicht um ein verdecktes Arbeitsverhältnis handeln. Was sich ändert: Scheinselbständigkeit wird vermutet, wenn zwei der folgenden Voraussetzungen gegeben sind: • Die Leistung für den gleichen Auftraggeber erfolgt für die Dauer von mehr als acht Monaten in einem Jahr. • Der Beauftragte verfügt über einen eigenen Arbeitsplatz im Betrieb • Der Selbständige bezieht durch die Leistung von einem Auftraggeber mehr als 80 Prozent seiner freiberuflichen Tätigkeit. Wenn ein Scheinselbständigkeit festgestellt wird, wird das Auftragsver-
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hältnis mit dem Selbständigen vom Beginn der Tätigkeit an in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt.
B) Abänderung des Kündigungsschutzes
(Artikel 18 des Arbeiterstatuts)
Neuregelung der Rechtsfolgen bei unbegründeter bzw. ungerechtfertigter Entlassung durch Betriebe über 15 Beschäftigten: • Diskriminierende Entlassung: Rückwirkende Wiedereinstellung und Nachzahlung des Lohns (mindestens fünf Monatsgehälter). Bei Verzicht der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung zusätzliche Entschädigung in Höhe von 15 Monatsgehältern (gilt auch für Betriebe bis zu 15 Beschäftigten) • Ungerechtfertigte Entlassung aus gerechtem Grund oder gerechtfertigtem Anlass: Rückwirkende Wiedereinstellung und Schadenersatz von maximal 12 Monatsgehältern. Bei Verzicht der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung zusätzlich Entschädigung in Höhe von 15 Monatsgehältern • Entlassungen aus wirtschaftlich-organisatorischen Gründen: Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten sind verpflichtet, einen Schlichtungsversuch beim Arbeitsservice zu beantragen, bevor sie Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen entlassen können. In allen anderen Fällen ungerechtfertigter Entlassung ist keine Wiedereinstellung mehr vorgesehen, sondern allein ein Schadenersatz von 12 bis 24 Monatsgehältern (bei reinen Formfehlern 6 bis 12 Monatsgehälter)
C) Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers Als Kündigung bezeichnet man den Rücktritt vom Arbeitsvertrag von Seiten des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vom Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungsfris-
ten einzuhalten, ansonsten muss er eine Schadenersatzzahlung leisten. Was sich ändert: Die Kündigungen bzw. einvernehmliche Auflösungen der Arbeitsverhältnisses müssen durch eine Unterschrift des Arbeitnehmers auf dem Abmeldeformular bestätigt werden. Alternativ dazu kann die Selbstkündigung bei den Arbeitsvermittlungszentren bestätigt werden. Falls der Arbeitnehmer die Kündigung nicht bestätigt, muss der Arbeitgeber ihn dazu auffordern, dies innerhalb von sieben Tagen vorzunehmen. Kündigungen in blanko werden mit einer Strafe bis zu 30.000 Euro belegt.
D) Arbeitslosenunterstützung und Lohnausgleich • Ausdehnung des Anwendungsbereiches auch auf Lehrlinge, Genossenschaftsmitglieder und Projektmitarbeiter; • Zusammenführung von Arbeitslosen- und Mobilitätsgeld; • Einheitliche Bezugsdauer von 12 Monaten (18 bei über- 55-Jährigen); • Übergangszeit für die Mobilität (bis 2016); • Ausdehnung des Lohnausgleichs auf alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten durch Gründung eigener Fonds, die vom INPS verwaltet werden; • Möglichkeit für die bilateralen Körperschaften, zusätzliche Sozialleistungen vorzusehen. Weitere Maßnahmen
• Teilzeit: Rücktritt von den elastischen bzw. flexiblen Klauseln aus familiären oder gesundheitlichen Gründen; • Regelung der Praktika in Staat-Regionen-Konferenz; • Berechnung der Pflichtquote für die Aufnahme von Menschen mit Behinderung; • ein Tag Freistellung für die Väter, Betreuungsgutscheine; • Kündigungen innerhalb des dritten Lebensjahres des Kindes sind beim Arbeitsinspektorat zu bestätigen (bisher nur Kündigungen innerhalb des 1. Lebensjahres).
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Ver brau ch e rt e le g ra m m
Verbraucherzentrale Südtirol I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914
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e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it
An Darlehen gekoppelte Lebensversicherungen VZS: seit 1. Juli gelten neue Regeln
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it 1. Juli ist eine Verordnung der Aufsichtsbehörde ISVAP in Kraft getreten, welche die „Mindestinhalte“ der an Darlehen gekoppelten Polizzen neu regelt (Nr. 40 vom 03.05.2012), gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Liberalisierungen (Nr. 27/2012).
Falls die Vergabe des Darlehens oder des Kredits vom Abschluss einer Lebensversicherungspolizze abhängig ist, muss die Bank dem Kunden mindestens zwei verschiedene Kostenvoranschläge von zwei anderen Versicherungsgruppen vorlegen, und dem Kunden die
Möglichkeit einräumen, selbst ein günstigeres Angebot zu suchen (dafür hat er 10 Arbeitstage ab Übergabe der Kostenvoranschläge Zeit). Die vom Kunden gewählte Polizze muss von der Bank akzeptiert werden, sofern sie den auferlegten Mindestbedingungen entspricht;
die Wahl der Polizze darf den Zinssatz des Darlehens (bzw. des Kredits) nicht beeinflussen. Um die einzelnen Kostenvoranschläge besser vergleichbar zu machen, wurde eine Standardvorlage erarbeitet. Detaillierte Infos auf www.verbraucherzentrale.it.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Höhere Deckungen Ab Juni 5 Mio. Euro gesetzliche Mindestversicherungssumme
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pätestens mit 12.06.2012 wurden bei allen bereits bestehenden oder neu abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherungen die Mindestversicherungssummen verdoppelt. Bis zu diesem Zeitpunkt, lag diese, vom Gesetz fest gelegte Summe, bei 2,5 Mio. Euro bei Personenschäden und bei 500.000 Euro bei Sachschä-
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den. Ab nun gilt eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. Euro bei Personenschäden und 1 Mio. Euro bei Sachschäden. Bis zu dieser Summe deckt die Versicherung die Schäden, die Dritte infolge ei-
nes Verkehrsunfalls erleiden. Diese verpflichtende Erhöhung ist in einer Europäischen Richtlinie festgelegt. Die Erhöhung dürfte die Prämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung kaum beeinflussen, bietet dafür aber sehr viel mehr Schutz für alle AutofahrerInnen, vor allem bei sehr schweren Verkehrsunfällen.
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Verbra u c h e rt e le g ra m m
Verbraucherzentrale Südtirol I-39100 Bozen, - Zwölfmalgreiner Str. 2 Tel. (0471) 975 597 - Fax (0471) 979 914 e-mail: info@consumer.it - www.verbraucherzentrale.it
Telefonieren im EU-Ausland jetzt billiger Ab 1. Juli gelten neuen Roaming Tarife Für die zahlreichen Verbraucher, die in einem anderen EU Land Urlaub machen wollen, gibt es eine gute Nachricht: mit dem Handy nach Hause telefonieren, SMS schreiben und mobiles Surfen im EU-Ausland wird günstiger. Die neuen Kosten: • ausgehender Anruf maximal 0,27 Euro plus MwSt. pro Minute; • ein im Ausland angenommener Anruf maximal 0,08 Euro plus MwSt. pro Minute; • versandte SMS 9 Cent plus MwSt.;
• erhaltene SMS: kostenlos; • Daten Roaming: max. 70 Cent plus MwSt. pro Megabyte (MB) für Datenabruf oder Internet-Surfen im Ausland (abgerechnet wird pro Kilobyte). Diese Obergrenzen sind lediglich Höchstpreise, die jeweiligen Mobilfunkanbieter können natürlich bessere Konditionen anbieten. Achtung: Die neuen Höchstpreise gelten nicht außerhalb der EU wie beispielsweise in der Schweiz, Kroatien oder in der Türkei.
Stempelsteuer auf Bankkonten: so kann sie vermieden werden
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eit Jahresbeginn gibt es immer wieder Zweifel in Bezug auf die Stempelsteuer; Klarheit schafft nun ein Dekret des Wirtschaftsministeriums (vom 24.05.2012, veröffentlicht am 01.06.2012). Seit 1. Jänner 2012 beträgt die jährliche Stempelsteuer auf Kontoauszüge und Sparbücher (Banken oder Post)
34,20 Euro für natürliche Personen und 100 Euro für juridische Personen. Wie nun das Dekret bestätigt hat, sind Konten oder Sparbücher, deren mittlere Einlage weniger als 5.000 Euro beträgt, von der Stempelsteuer befreit. Vorsicht: hat ein Kunde bei einer Bank mehrere Konten oder Sparbücher, die zwar einzeln
unter 5.000 Euro liegen, in Summe aber darüber sind, ist die Stempelsteuer auch geschuldet, und zwar für jedes Vertragsverhältnis. In Bezug auf die „mittlere Einlage“ und die Perioden, die für Berechnung herangezogen werden, legt das Dekret fest, dass die Steuer auf den jeweiligen Zeitraum bezogen ist, wenn die
Kontoauszüge über das Jahr verteilt periodisch zugesandt werden, oder das Konto mitten im Jahr eröffnet oder geschlossen wird. Um also festzustellen, ob die Steuer z.B. für das erste Trimester im Jahr geschuldet wird, muss die „mittlere Einlage“ eben jenes Trimesters herangezogen werden.
Anschaffung von Hunden und Katzen Vorsicht beim Kauf, auch übers Internet!
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nlässlich des kürzlich bekannt gewordenen Betrugsfalls (übers Internet sollten Welpen verkauft werden, die es gar nicht gab), stellt sich die Frage, wie die KäuferInnen vor solchen Betrugsversuchen geschützt werden können, und wie die Gesundheit von Jungtieren gewährleistet werden kann. Jungtiere sollten nie im Internet, auf Märkten oder Messen gekauft wer-
den. Ansteckende Krankheiten vermehren sich bei diesen Gelegenheiten besonders leicht, weil die Tiere in engen Kontakt mit anderen kommen. Wenn
ein junges Tier unbedingt in einer Tierhandlung gekauft werden muss, dann ist nach den genauen Daten seiner Herkunft zu fragen. Diese Daten sind zu überprüfen, jeder seriöse Züchter verfügt heute über eine Homepage. Das Jungtier muss über einen Impfpass verfügen, welcher außer dem Geburtsdatum auch die Vermerke über Behandlungen gegen Parasiten sowie über die von
einem Tierarzt vorgenommenen Impfungen aufweist. Auf keinen Fall sollten Jungtiere gekauft werden, welche vor der 8. Lebenswoche von der Mutter getrennt wurden. Dieses Alter ist unbedingt notwendig, um eine normale psychische Entwicklung des Tieres sicherzustellen. Weitere Infos zum bewussten und Tier gerechten Erwerb auf www.verbrauchezentrale.it.
Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol - Beilage zur Ausgabe Nr. 44/51, Zwölfmalgreinerstraße 2 Bozen, eingetragen beim Landesgericht Bozen unter Nr. 7/95, verantwortlicher Direktor: W. Andreaus
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Südtirol: Ohne Altbausanierung kein Klimaland
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o erfolgreich die Förderungen des Landes und des Staates, gemeinsam mit der Verwirklichung des KlimaHaus Modelles mittlerweile bei Neubauten sind, so fern scheint die Verwirklichung der politischen Vision Klimaland Südtirol, wenn wir uns die nackten Zahlen anschauen. Drei Viertel aller Südtiroler Wohnungen sind älter als 25 Jahre und weisen einen Primärenergieverbrauch bis zum Dreifachen der sogenannten „C-Klasse“ nach KlimaHaus Einstufung auf. In jener Zeit wurde so gut wie nie an einen Vollwärmeschutz gedacht, weder bei den Außenwänden, dem Dach, noch bei den Fenstern und es
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kamen fast nur fossile Energieträger zum Einsatz. Gleichzeitig hat in allen Bereichen und insbesondere im Fensterbau die technische Innovation zu enormen Verbesserungen der Dämmwerte geführt. Diese Fakten lassen erahnen wie enorm die Energieverschwendung bzw. das Energiesparpotential ist. Es gibt viel zu tun! Die Politik ist gefordert die entsprechenden Rahmenbedingungen zu verwirklichen, damit eine Innovationswelle auch den Altbestand energetisch auf das Niveau zumindest einer KlimaHaus „C-Klasse“ bringt. Eine Anpassung und Neuausrichtung der Landesförderung für Energiesparmaßnahmen ist dringend
notwendig, da das Land bei den staatlichen Steuerabschreibungen zur Zeit wohl keine Möglichkeit der Einflussnahme hat. Der ASGB hat entsprechende Vorschläge bereits an die zuständigen Politiker weitergeleitet. Für Altbauten gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten, das Gebäude dem heutigen Stand der Dämmungsund Energiespartechnik anzupassen.
Die Vorteile liegen auf der Hand
• Der Bewohner eines energetisch sanierten Gebäudes profitiert durch deutlich höheren Wohnkom-
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fort und stark reduzierte Heizkosten. Nicht zu vergessen und immer wichtiger, angesichts der zunehmenden „Tropenhitze“ im Sommer, ist der positive Effekt der Außendämmung auch auf die geringere Aufheizung der Innenräume. • Der Eigentümer schützt sein Gebäude vor Schäden, hervorgerufen durch undichte Gebäudehüllen, Tauwasserbildung oder Schimmelpilz. Zudem erhöht er dessen Wert bei Verkauf oder Vermietung. Denn bereits heute ist die Angabe der Energieeffizienz bei jeder Immobilienveräußerung Pflicht und wird in Zukunft maßgeblich den zu erzielenden Preis bzw. die Werterhaltung mitbestimmen. • Sanierungen sind sowohl kapitalals auch arbeitsintensiv und somit eine Maßnahme zur Förderung des lokalen Wirtschaftskreislaufes und der Arbeitsplatzerhaltung. Innovation wird gefördert und qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen. • Weniger verheizte fossile Brennstoffe bedeuten weniger Treibhausgase, weniger Rauchgase und weniger Feinstaub und leisten somit einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Nachfolgend die zur Zeit vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen bzw. die entsprechende Landesförderung (Stand September 2012):
Steuerabzug für Sanierungen (Ges. 449/97) von 50 bzw. 36 Prozent Der Prozentsatz des Steuerabzuges für Sanierungen wurde seit Juni 2012 von 36 auf 50 Prozent erhöht und gleichzeitig auch der Höchstbetrag der Ausgaben auf welchen der Steuerabzug anwendbar ist von 48.000 auf 96.000 Euro. Diese beiden Abänderungen gelten bis zum 30. Juni 2013. Anschließend wird der Steuerabzug, voraussichtlich, wieder mit den vorher genannten Höchstgrenzen Anwendung finden. Berechtigte
Die Eigentümer, die zusammenlebenden Familienangehörigen, die
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Mieter, die Leihnehmer und die Inhaber eines Realrechtes, von Wohngebäuden und deren Zubehör. Wichtige Schritte
Bei der Gemeinde informieren ob eine Baukonzession, Bauermächtigung oder Baubeginnmeldung für die Durchführung der Arbeiten, notwendig ist. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, falls es sich um Arbeiten der außerordentlichen Instandhaltung in der Wohnung handelt, eine Meldung an das Bauamt der jeweiligen Gemeinde zu machen bzw. sich bestätigen zu lassen, dass es sich um Arbeiten der außerordentlichen Instandhaltung handelt, für welche keine oben vorgesehene Meldung notwendig ist. Alle Maßnahmen müssen bereits bestehende Gebäude betreffen. Somit sind Neubauten bzw. Erweiterungen von der Förderung ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist der Abbruch und originalgetreue Wiederaufbau eines Gebäudes, welcher nicht als Neubau bewertet wird. Bei Bau oder Kauf einer Garage muss im registrierten Kauf(vor)vertrag bzw. der Baukonzession die Garage als Zubehör für die Wohnung aufscheinen und sie muss als solche im Grundbuch eingetragen werden. Alle Zahlungen ausschließlich mit Banküberweisung durchführen und dem Schalterbeamten mitteilen, dass es eine Überweisung im Sinne des Gesetzes Nr. 449/97 ist! Alle Arbeiten nur gegen Rechnung bezahlen und die Firma auf den eventuell anzuwendenden begünstigten Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent aufmerksam machen. Außerdem muss, wenn es sich um Arbeiten der ordentlichen oder außerordentlichen Instandhaltung handelt, beim Vorhandensein von bedeutenden Gütern, der begünstigte Anteil getrennt von jenem mit dem ordentlichen Mehrwertsteuersatz angeführt werden. Bei gleichzeitiger Erweiterung eines Wohngebäudes müssen die Ausgaben für die Erweiterung separat verrechnet werden und dürfen nicht abgeschrieben werden. Eine Erklärung der Firma über die Einhaltung der Sicherheitsbestim-
mungen und die ordnungsgemäße Einzahlung der Sozialbeiträge verlangen. Eventuelle Meldung an das Amt für technischen Arbeitsschutz K. M. Gamperstraße, 1 Bozen (laut Legislativdekret 494/96 ist die Baufirma zur Meldung verpflichtet, bei Baustellen mit über 200 Mann/Einheiten bzw. besonderer Gefährlichkeit). Alle Rechnungen und die Banküberweisungsbestätigungen mit Angabe des Gesetzes und den Steuernummern des Begünstigten und des Überweisenden aufbewahren und bei der nächsten Steuererklärung mitbringen. Die Steuerabschreibung für Sanierungen laut Ges. 449/97 ist mit eventuellen Landesbeiträgen vereinbar, wobei jedoch nur der jeweils zu Lasten verbliebene Betrag bei der Steuerabsetzung berücksichtigt werden darf.
Steuerabzug für energetische Sanierungen (Ges. 296/2006) von 55 Prozent Der Steuerabzug für energetische Sanierungen wurde im August, bei der Umwandlung in ein Gesetz, durch eine Abänderung des ursprünglichen Dekretes vom Juni 2012, bis zum 30. Juni 2013 zu denselben Bedingungen wie bisher und im Ausmaß von 55 Prozent bestätigt. Berechtigte
Die Eigentümer, die zusammenlebenden Familienangehörigen, die Mieter, die Leihnehmer und die Besitzer eines Realrechtes, sei es von Wohn- als auch von gewerblichen Gebäuden und deren Zubehör. Auch juristische Personen, Gesellschaften bzw. Körperschaften und Betriebsinhaber können die Steuerbegünstigung beanspruchen. Art der Energiesparmaßnahmen
Maßnahme laut Abs. 344: Maßnahmen, welche die Erreichung der staatlich vorgeschriebenen Energiekennzahl eines gesamten Gebäudes ermöglichen. Die Maßnahmen sind
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Voraussetzungen
Alle Maßnahmen müssen bereits bestehende und beheizte Gebäude betreffen. Somit sind Neubauten bzw. Erweiterungen von der Förderung ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist
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der Abbruch und originalgetreue Wiederaufbau eines Gebäudes, welcher nicht als Neubau bewertet wird. Die Zahlungen müssen mit Banküberweisung erfolgen, wobei auf der Überweisung der Zahlungsgrund (Ges. 296/2006), die Steuernummer/ Mehrwertsteuernummer des Überweisenden und die Steuernummer/ Mehrwertsteuernummer des Begünstigten angegeben werden müssen. Bei Maßnahmen welche die allgemeinen Teile eines Kondominiums betreffen muss eine Kopie des Beschlusses der Miteigentümerversammlung und der Tausendsteltabelle aufbewahrt und anlässlich der Steuererklärung vorgezeigt werden. Für den Steuerabzug notwendige Dokumente
a) Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen: Die Maßnahmen müssen durch einen zugelassenen Sachverständigen (Ingenieur, Architekt, Geometer oder Fachingenieur) bestätigt werden. Für den Austausch von Fenstern bzw. der Heizkessel mit einer Leistung unter 100 kW und den Einbau von Sonnenkollektoren kann obige Bestätigung auch durch eine Zertifizierung der Herstellerfirma ersetzt werden. b) KlimaHaus Energieausweis bzw. Energetischer Nachweis: Der Steuerpflichtige, welcher die Abschreibungsmöglichkeit nutzen will, muss, zur Zertifizierung des Primärenergieverbrauches für die Heizung des Gebäudes entweder den KlimaHaus Energieausweis, oder einen von einem Techniker, welcher im Berufsalbum der Ingenieure, Architekten, Geometer oder Fachingenieure eingetragen ist, unterzeichneten energetischen Nachweis, laut Anlage A der Durchführungsbestimmung, erwerben. Für die Maßnahme laut Abs. 344 ist der KlimaHaus Energieausweis verbindlich vorgeschrieben. Für den Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung in einzelnen Wohneinheiten bzw. von Sonnenkol-
lektoren ist weder ein KlimaHaus Energieausweis noch ein energetischer Nachweis notwendig. Der KlimaHaus Energieausweis bzw. der energetische Nachweis muss nach der durchgeführten Energiesparmaßnahme ausgestellt worden sein. Die Spesen für den vorhin genannten KlimaHaus Energieausweis bzw. energetischen Nachweis können ebenfalls von der Steuer abgezogen werden.
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im Detail nicht festgelegt, sodass grundsätzlich die Spesen für jede Art von Eingriff, welcher Auswirkungen auf die Verringerung des Primärenergieverbrauches für die Heizung eines Gebäudes hat, abziehbar sind, sofern obiger Grenzwert erreicht wird. Der zulässige Höchstbetrag des Steuerabzuges für diese Maßnahme ist 100.000 Euro je Gebäude bzw. für die allgemeinen Anteile eines Kondominiums. Maßnahme laut Abs. 345: Maßnahmen zur Verringerung des Wärmedurchgangskoeffizienten, innerhalb der vorgesehenen Grenzwerte, der vertikalen Strukturen (Wände) und der horizontalen Strukturen (Böden und Geschossdecken zu unbeheizten Räumen, Dächer) der Außenhülle eines Gebäudes und/oder der Fassadenverglasungen bzw. Fenster (inklusiv Fensterstöcken bzw. eventuellen eingebauten Verschattungsmechanismen wie Rollokästen und Rollos u.s.w.). Die Maßnahmen laut Abs. 345 können ein ganzes Gebäude betreffen oder auch nur einzelne Teile bzw. Wohnungen. Der zulässige Höchstbetrag des Steuerabzuges für diese Maßnahme ist 60.000 Euro je Baueinheit. Maßnahme laut Abs. 346: Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung. Der zulässige Höchstbetrag des Steuerabzuges für diese Maßnahme ist 60.000,00 € je Baueinheit. Maßnahme laut Abs. 347: Erneuerung einer bestehenden Heizanlage durch Einbau eines Heizkessels mit Brennwerttechnik und gleichzeitige Anpassung der Heizungsregelung (Thermostatventile bzw. witterungsgeführte Regelung) an die Vorgaben laut Durchführungsbestimmung. Die selbe Förderung ist ab 2008 auch für den Einbau von Wärmepumpen bzw. Erdwärmeheizsystemen vorgesehen. Der zulässige Höchstbetrag des Steuerabzuges für diese Maßnahme ist 30.000 Euro.
c) Technischer Bericht über die durchgeführten Maßnahmen: Die durchgeführte Energiesparmaßnahme muss mittels eines unter Anlage E der Durchführungsbestimmung vorgesehenen technischen Berichtes von einem im Berufsalbum eingetragenen Techniker, genau laut Vorgabe, beschrieben und unterzeichnet werden. Im technischen Bericht müssen u. a. die voraussichtliche Ersparnis an Primärenergie für die Heizung, die Kosten der Maßnahmen bzw. die für den Steuerabzug beanspruchten Kosten und jene des Technikers, welche ebenfalls abgezogen werden können, angeführt werden. Für den Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung bzw. von Sonnenkollektoren genügt die vereinfachte Version, unter Anlage „F“ der Durchführungsbestimmungen, des technischen Berichtes, welche auch vom Beansprucher des Steuerabzuges selbst ausgefüllt und unterzeichnet werden kann. d) Empfangsbestätigung der telematisch eingesandten Dokumente Innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Arbeiten muss der technische Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und falls vorgesehen, der KlimaHaus Energieausweis bzw. der energetische Nachweis telematisch an die ENEA gesendet werden. Der Steuerabzug für die energetische Sanierung laut Ges. 296/2006 ist mit eventuellen Landesbeiträgen nicht vereinbar! Bei Gesamtsanierung eines Wohngebäudes kann für die vom Steuerabzug von 55 Prozent nicht betroffenen
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Arbeiten, auch der Steuerabzug von 36 Prozent beansprucht werden, sofern die entsprechenden Bedingungen eingehalten werden. Für Maßnahmen deren Zahlungen mehrere Kalenderjahre betreffen ist eine zusätzliche Mitteilung an die Agentur der Einnahmen notwendig. Betroffene Steuerpflichtige
Die Mitteilung betrifft nur jene Steuerpflichtige, welche im laufenden Jahr energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen und diese über das Kalenderjahr hinaus fortführen, sofern auch die entsprechenden Zahlungen auf mehrere Kalenderjahre aufgeteilt werden. Keine zusätzliche Mitteilung ist für folgende Fälle notwendig
Die Mitteilung muss nicht erfolgen, wenn die Sanierungsmaßnahmen im selben Jahr begonnen und abgeschlossen werden. Ebenfalls keine Mitteilung ist dann notwendig, wenn die Sanierungsmaßnahmen zwar über mehrere Kalenderjahre fortgeführt werden, aber die Zahlungen alle im selben Kalenderjahr getätigt werden. Versendung der Mitteilung
Diese Mitteilung an die Agentur der Einnahmen ist ausschließlich telematisch zu versenden. Die Mitteilung ist, spätestens, innerhalb 90 Tage nach Ende des Kalenderjahres, in welchem die Arbeiten begonnen haben und die erste Vorauszahlung getätigt wurde, zu versenden.
LANDESFÖRDERUNG für Energiesparmaßnahmen (30 Prozent) Geförderte Maßnahmen
a) Austausch von Fenstern in Gebäuden unter Ensembleschutz b) Fernheizwerke
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c) Geothermische Wärmepumpen d) Hackschnitzel- Pelletsheizanlagen e) Photovoltaikanlagen ohne Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz f) Sensibilisierungskampagnen g) Stückholzvergaserkessel h) Thermische Solaranlagen und Solaranlagen für die Raumheizung i) Windkraftwerke ohne Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz k) Wärmedämmung von Außenmauern l) Wärmedämmung von Dächern m) Wärmerückgewinnung aus Kühlung von Produkten. Für die von privaten Hauseigentümern hauptsächlich in Frage kommenden Förderungen unter d), g), h), k) und l) gilt eine Mindestinvestitionssumme (ohne MwSt.) von 6.000 Euro. Die Förderung beträgt 30 Prozent der anerkannten Ausgaben (ohne MwSt.) Bei Wärmedämmung an Gebäuden (Maßnahme k und l) gelten folgende Bedingungen: • Baukonzession vor dem 12. Jänner 2005 • Erreichung mindestens der KlimaHaus „C“ Zertifizierung Von einer Förderung für diese Maßnahme ausgeschlossen sind Aufbauten
von neuen Stockwerken, Zubauten, Abbruch und Wiederaufbau. Allgemeine Bedingungen
• für jede Maßnahme ein eigenes Gesuch, einzureichen vor Beginn der entsprechenden Arbeiten. a) Unternehmen müssen das Gesuch vor Ausstellung der ersten Rechnung – diese Maßnahme betreffend – einreichen. b) bei privaten Antragstellern können eventuell Anzahlungsrechnungen und Planungsrechnungen vor dem Antragsdatum ausgestellt sein. • dem Gesuch (mit Stempelmarke) ist ein Kostenvoranschlag sowie die, falls vorgeschrieben, Genehmigung der Gemeinde für die durchzuführenden Arbeiten und je nach Maßnahme ein eigenes Datenblatt und ein technischer Bericht bei zu legen. • die Beitragsauszahlung erfolgt anhand der bezahlten Originalrechnungen, einzureichen bei schriftlicher Anfrage des Amtes. Achtung! Es gilt ein Häufungsverbot mit anderen Beiträgen bzw. Begünstigungen jeglicher Art die von europäischen oder staatlichen Bestimmungen vorgesehen sind.
Gesuchabgabe und Auskünfte Landesamt für Energieeinsparung BOZEN, Mendelstraße 33, Parterre Tel. 0471 414720 Fax 0471 414739 E-Mail: energieeinsparung@provinz.bz.it Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Donnerstag: 8.30 - 13.00, 14.00 – 17.30 Infos und Vordrucke unter: http://www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-az.asp?utm_ source=homepage-de&utm_medium=DiensteAZ&utm_content=E&utm_ campaign=buergernetz&bnsvaz_svid=1009960 http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/energie/ energieeffiziente-altbausanierung.asp
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BEWERBUNGSTRAINING
FÜR JUGENDLICHE
WAS IST DER RICHTIGE BERUF FÜR DICH UND WIE KANNST DU DICH BEWERBEN?
Der Arbeitsmarkt in Italien ist am Boden. Leider ist auch Südtirol von dieser Situation nicht verschont geblieben. Vor allem die Jugendarbeitslosigkeit hat neue Rekordwerte erreicht. Nach reiflicher Überlegung, wie wir die Jugendlichen bei ihrer Arbeitssuche unterstützen können, haben wir uns entschieden, ein Bewerbungstraining für ASGB-Jugend Mitglieder in Zusammenarbeit mit „Personal Consulting“ zu organisieren.
Inhalt des Bewerbungstrainings: Berufswahl: Welcher Beruf macht mir Spaß, wo liegen meine Stärken und wie finde ich meinen Traumjob? Bewerbungsunterlagen: Wie schreibe ich einen Lebenslauf oder ein Bewerbungsschreiben?
jugend@asgb.org
Vorstellungsgespräch: Wie präsentiere ich mich meinem zukünftigen Arbeitgeber? Ziel des Bewerbungstrainings ist es, den Jugendlichen Tipps und Tricks zur Berufswahl und Bewerbung mit auf den Weg zu geben. Das Angebot wurde von den Jugendlichen dankbar angenommen und die freien Plätze waren schnell vergeben. Das Training findet Dienstag den 16. und 23. Oktober jeweils von 18 bis 20 Uhr statt. Ziel des Bewerbungstrainings ist es, eine Bestandsanalyse der Stärken
< Fortsetzung: Bewerbungstraining für Jugendliche Wir sind dabei weitere Termine für das Bewerbungstraining in den Bezirken Bozen, Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders zu organisieren. Wenn Interesse an einem Bewerbungstraining hat, kann sich im ASGB-Jugend
NACHGEFRAGT
und der Interessen der Teilnehmenden zu erheben um herauszufinden welcher Beruf der geeignete ist. Hauptsächlich wird der Fokus aber darauf gelegt, den Teilnehmern aufzuzeigen, wie sie sich am Besten beim zukünftigen Arbeitgeber präsentieren.
Büro unter der Telefonnummer 0471 308272 oder per E-Mail aegger@asgb. org informieren. Die genauen Termine werden bekanntgegeben sobald sich genügend Interessenten gemeldet haben.
SIGRID STROBEL Inhaberin von Personal Consulting und Referentin des Bewerbungstrainings für Jugendliche
Was gehört in eine Bewerbungsmappe? Mittlerweile erhalten und verlangen Arbeitgeber Bewerbungen On-Line. Hier gilt weniger ist mehr. Alles über 3 Seiten halte ich bei einem Berufseinsteiger für überzogen. Nicht fehlen darf der Lebenslauf. Das Format Europäischer Lebenslauf ist NICHT ideal. Diese Meinung hält sich zwar hartnäckig aber er ist nur eine Erleichterung für den Schreibenden. Wer das lesen und interpretieren muss ist mit diesem Format schlichtweg frustriert. Schön ist ein Anschreiben das die Motivation des Kandidaten enthalten soll. Zeugnisse und Diplome sind „ nice to have“ werden aber in Südtirol selten gefragt. Dies ist im Ausland ganz anders. Das wichtigste ist jedoch, und es ist unglaublich wie oft das passiert, die Telefonnummern und die E-Mail muss richtig sein. Sie müssen am Telefon abnehmen und die angegebene Mailbox kontrollieren, sogar nachdem Sie einen Job gefunden haben.
Wie verläuft ein Vorstellungsgespräch? Wie soll ich mich meinem vielleicht zukünftigen Arbeitgeber präsentieren? Hier kann man nicht verallgemeinern, da jede Stelle, jedes Unternehmen, jede Abteilung und jeder Kandidat, anders ist. Vielleicht nur so viel: Seien Sie pünktlich. Sie müssen wissen mit wem Sie sprechen werden. Namen und Funktion der Person. Sie sollten sich über das Unternehmen informiert haben zumindest was darüber im Internet steht.
DAS NEUE MODELL DER LEHRLINGSAUSBILDUNG Das neue Lehrlingsgesetz gilt für alle Jugendlichen die nach dem 11. Juli 2012 einen Lehrvertrag abgeschlossen haben.
Dreijährige Lehrberufe, die zu einer Qualifikation führen Autotapezierer, Bäcker, Baumschuler, Bautechnischer Zeichner, Binder, Blechblasinstrumentenbauer, Bodenleger, Brauer und Mälzer, Buchbinder, Büchsenmacher, Bürofachkraft, Chemielaborant, Destillateur, Drechsler, Drogist, Druckfertiger, Fachkraft für Lebensmittelherstellung, Federkielsticker, Fliesen-, Plattenund Mosaikleger, Florist, Galvaniseur, Gärtner, Gebäudereiniger, Gerber, Glaser, Hafner, Holzblasinstrumentenbauer, Kaminkehrer, Keramiker, Koch, Konditor, Kürschner, Laborassistent, Lagerverwalter, Lederwarenerzeuger, Maschinenschnitzer, Metzger, Molkereifachmann, Offsetdrucker, Pferdefachmann Vierjährige Lehrberufe, die zu einem Berufsbildungsdiplom führen Aufzugsanlagentechniker, Bau- und Galanteriespengler, Dachdecker, Damenschneider, Elektromechaniker, Elektrotechniker, Elektroniker, Fahrradmechaniker, Fassmaler, Feinmechaniker, Feuerungsanlagentechniker, Fotograf, Friseur, Glasmaler und -dekorateur, Gold- und Silberschmied, Herrenschneider, Holzbildhauer, Holzschnitzer, Installateur von Heizungs- und sanitären Anlagen, Kälte- und Klimatechniker, Karosseriebauer, KFZ-Techniker, Kommunikationstechniker, Kunstschmied,
19 JAHRE
STAATL. ABSCHLUSSPRÜFUNG
BERUFSBILDUNGSDIPLOM
AUFNAHMEPRÜFUNG
STAATL. ABSCHLUSSPRÜFUNG BERUFSBILDUNGSDIPLOM
18 JAHRE BERUFSQUALIFIKATION
BERUFSQUALIFIKATION
17 JAHRE
16 JAHRE VIERJÄHRIGE LEHRBERUFE
DREIJÄHRIGE LEHRBERUFE
15 JAHRE
BERUFSGRUNDSTUFE 14 JAHRE
OBERSCHULE
BERUFSFACHSCHULE
MITTELSCHULE
Landmaschinenmechaniker, Maler und Lackierer, Maschinenbaumechaniker, Maurer, Mechatroniker, Mediengestalter/Mediendesign, Mediengestalter/ Medienoperating, Mediengestalter/ Medientechnik, Optikerassistent, Orgelbauer, Orthopädiemechaniker, Orthopädieschuhmacher, Schlosser, Schmied, Schönheitspfleger, Seilbahntechniker, Steinbildhauer, Technischer Zeichner für Anlagen, Tischler, Uhrmacher, Vergolder, Verzierungsbildhauer, Werkzeugmacher, Zahntechnikerassistent, Zimmerer
Fahrt zum Rosenheimer Herbstfest Weil die gemeinsame Fahrt von den Energiewerkern im ASGB mit der ASGB-Jugend nach Rosenheim 2011 ein voller Erfolg war, haben wir diese heuer vom 8. bis 9. September wiederholt. Mit vollem Bus ging es über Lana, Vilpian, Bozen, Klausen, Brixen, Sterzing nach Rosenheim, wo wir gegen Mittag ankamen. Nachdem wir das Hotel bezogen haben, ging es direkt aufs Fest, wo Arthur Bacher für jeden Teilnehmer Bons für zwei Maß Bier und ein Hähnchen besorgte. Nach gemeinsamer Stärkung trennte sich die Gruppe so langsam. Viele genossen die Attraktionen der verschiedenen Fahrgeschäfte, andere blieben im Festzelt und wiederum andere wechselten ins Pommery-Zelt oder besichtigten einfach die Festwiese. Ab 17:00 Uhr hatte Arthur Bacher einen Tisch im Auerbräu Festzelt reserviert, wo sich die meisten Teilnehmer wieder trafen, um gemeinsam zu tanzen und feiern. Gegen Mitternacht wurden wir vom Busfahrer am Eingang der Festwiese abgeholt und zurück zum Hotel gefahren. Viele wollten jedoch lieber in die Stadt gehen und das Rosenheimer Nachtleben erkunden. Jene, die sich entschieden haben mit dem Bus ins Hotel zu fahren, nahmen noch zusammen einen Absacker an der Hotelbar. Anschließend gingen die meisten ins Bett.
Am nächsten Tag gab es noch ein reichhaltiges Frühstück, dann starteten wir mit dem Bus wieder nach Hause. Wir freuen uns, dass die Fahrt wieder ein voller Erfolg war und so regen Zuspruch erhalten hat. Deshalb möchten wir uns nochmals bei den Organisatoren, alles voran Arthur Bacher, herzlich bedanken und hoffen, dass wir nächstes Jahr diese Reise wiederholen.
GEGEN ARBEITSLOSE JUGEND
„Mehr Beratung und Aufklärung gefordert“ Herausforderungen für die Jugend am Südtiroler Arbeitsmarkt informiert. „Es braucht mehr Beratung und Aufklärung über die Perspektiven am Arbeitsmarkt“, lautet die gemeinsame Forderung der drei Jugendorganisationen. ASGB-Jugend setzt auf Lehrlingsreform und die Stärkung der Kaufkraft
Die ASGB-Jugend, die Junge Generation in der SVP und die Südtiroler HochschülerInnenschaft haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz im August über
Alexander Wurzer von der ASGB-Jugend lobt deswegen die Lehrlingsreform: Mit ihr könne man „Facharbeiter ausbilden und ihnen trotzdem die Möglichkeit eröffnen, nach Lehrabschluss ihre Zukunft flexibler zu gestalten“. Dahingehend zielt Wurzer auch auf die Kaufkraft der Südtiroler ab. Diese müsse gestärkt werden: „Das unausgewogene Verhältnis von Lebenserhaltungskosten und Einkommen ist ein häufiger Grund für die Abwanderung von Fachkräften“.
ASGB-Jugend | Bindergasse 30 |39100 Bozen | T 0471 308 272 | jugend@asgb.org
ZUSAMMENGEFASST
REISEBERICHT
Au s de n G e w e rksch a fte n
Nahrungsmittel
Mila und Senni (Milkon)
Erneuerung des Betriebsabkommens Die wichtigsten Neuerungen Normativer Teil Arbeitszeit
Die bezahlte Pause von 25 Minuten wurde auf 30 bezahlte Minuten erhöht. Diese Regelung gilt ab 01.10.2012. Betriebskantine
Die Selbstbeteiligung der Mitarbeiter beträgt weiterhin 2,70 Euro. Die Mitarbeiter, welche Nachtschicht haben, beteiligen sich mit 0,85 Euro für ein belegtes Brot.
Wirtschaftlicher Teil Naturalleistungen
Den Mitarbeitern steht täglich ein Liter Milch und 2,5 Kg Butter monatlich zu,
welche sie in Form von 78 Euro monatlich brutto ausbezahlt erhalten, die bedeutet eine Erhöhung dieses Betrag von 7 Euro (von 71 von78 Euro). Produktivitätsprämie
Für das Jahr 2012 wird im März 2013 folgende Prämie in Auszahlung gebracht (siehe Tabelle). Als Basiswert wird für jeden Mitarbeiter, der seiner Einstufung entsprechende Grundlohn herangezogen; dieser verändert sich mit den tabellarischen Anpassungen laut Kollektivvertrag, wobei die jeweils zuletzt gültige Anhebung für die Berechnung der Prämie herangezogen wird. Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds
Mit Wirksamkeit 01.10.2012 wird
Einstufung
Parameterwert
Basisprämie*
3 A 3 4 5 6
145 130 120 110 100
1.228,25 Euro 1.101,18 Euro 1.016,46 Euro 931,77 Euro 847,07 Euro
Variabler Wert der Prämie
246,50 221,00 204,00 187,00 170,00
Euro Euro Euro Euro Euro
der Arbeitgeberbeitrag an den vom Mitarbeiter gewählten Zielfonds (Laborfonds/Raiffeisen, offener Pensionsfonds) auf 1,3 Prozentpunkte für alle betroffenen Mitarbeiter angehoben. Zusatzkrankenversicherung
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle der Verlängerung des Abkommens vom 18. November 2010 und 28. November 2011 zur Krankenvorsorge auf territorialer Ebene jene Mitarbeiter, die dem lokalen Krankenabsicherungsfonds (derzeit Cesare Pozzo) beitreten, von einer eigenen Beitragsleistung befreit sind. Der laut Kollektivvertrag vorgesehene Mitarbeiteranteil wird in diesem Fall vom Arbeitgeber übernommen.
Dauer und Gültigkeit des Vertrages
Der Vertrag gilt bis zum 30.09.2015; der wirtschaftliche Teil gilt bis zum 01.10.2014.
* Verändert sich mit den laufenden kollektivvertraglichen Anpassungen
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Au s de n G e w e rksch a fte n
Öffentlicher Dienst Die Vertreter des öffentlichen Dienstes bei der Pressekonferenz: v.l.n.r. Karl Heiss, Reinhard Innerhofer, Karin Wellenzohn und Alexander Oberhofer
Stellenabbau schadet Südtirol Südtirol muss sparen. Die Landesregierung will deshalb Stellen im öffentlichen Dienst reduzieren. Der ASGB sieht darin keine Lösung, denn unbegrenzte Stellenstreichung nützt wenig(en) und schadet viel(en)
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ie Fachgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes brachten im Rahmen der Pressekonferenz ihren Unmut über die Vorgangsweise der politisch Verantwortlichen in Südtirol gegen die geplante Stellenstreichung zum Ausdruck. Mit dieser Pressekonferenz wollte der Öffentliche Dienst im ASGB ein starkes Zeichen gegen die ständigen Angriffe auf die Öffentlich Bediensteten setzen. Die staatlich verfügten und vom Land anscheinend gern übernommenen Sparmaßnahmen, treffen hauptsächlich die Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes. Die Bewältigung der Krise darf aber nicht großteils auf dem Rücken der lohnabhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes lasten. Der Öffentliche Dienst muss aufgewertet werden, da er
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grundlegende Dienste im Gesundheitswesen, der Bildung und Dienstleistungen für die Bürger unseres Landes bietet. Er muss auch weiterhin in die Lage versetzt werden, als Wirtschaftszweig zum Aufschwung, zum Fortschritt und zur Wettbewerbsfähigkeit des Landes beizutragen. Die Maßnahmen treffen den öffentlichen Dienst und deren Bediensteten in Südtirol hart, vor allem durch den verfügten Vertragsverhandlungsstopp bis 2014 und den drohenden und teilweise willkürlichen Stellenabbau.
desregierung will sogar darüber hinausgehen und fünf oder mehr Prozent einsparen, wie bekannt wurde „Die Politik handelt verantwortungslos“, meint der ASGB dazu. Auf einer Pressekonferenz schilderte der ASGB seine Ansichten über den Personalabbau im öffentlichen Dienst. „Der öffentliche Dienst büßt für das Komplettversagen der politischen Seite“, so Reinhard Innerhofer, Koordinator der Fachgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes.
Forderungen
„Wir haben unsere Hausaufgaben schon gemacht“
Rom fordert eine Reduzierung von drei Prozent des Personals. Die Lan-
Einsparungsprozesse, wie sie die Landesregierung fordert, seien laut
Nr. 9-10/2012
„Ältere Gesellschaft benötigt mehr Gesundheitsleistungen“
Auch das Gesundheitswesen gehört zu den Bereichen, in denen gespart werden soll. „Die Gesellschaft wird älter und hat mehr Anspruch auf Gesundheitsleistungen“, erklärte Alexander Oberkofler, Fachsekretär der Fachgewerkschaften des Gesundheitdienstes. „Der Landeshauptmann hat versprochen, dass keine weiteren Betten abgebaut werden. Der ASGB wird das kontrollieren.“ Wenn im Gesundheitswesen gespart werden muss, werde dies laut ASGB vor allem in puncto Qualität gefährlich. „Dann muss beim Einkauf gespart werden, und billigere Ware steht oft für schlechte Qualität“, meint der ASGB. Gemeinden erhalten 14 Prozent weniger
Der ASGB rechnet nach: 66 Millionen Euro weniger an Landeszuweisungen erhalten die Gemeinden, im Vergleich zum Vorjahr seien das 14 Prozent weniger. Zahlreiche Gemeinden würden dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. „Traditionsgemäß wird immer beim Kostenfaktor Nummer eins gespart – beim Personal“, sagte Karl Heiss, Fachsekretär der Fachgewerkschaften der Gebietskörperschaften und wies darauf hin, dass so auch die
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Gemeinden vom Stellenabbau nicht verschont bleiben. „Und das, obwohl schon wenig Personal vorhanden ist. Dadurch muss die Qualität verringert werden“, führte Heiss das Problem weiter aus. ASGB will mit eingebunden werden
Laut eigenen Angaben hat der ASGB bereits eine Reihe an konkreten Vorschlägen ausgearbeitet, er warte nun auf eine Einladung der politischen Verantwortlichen, um diese zu präsentieren und darüber zu debattieren. „Personalreduzierung heißt nicht automatisch sinnvoll sparen. Reformen ja, aber bitte nur mit uns, nicht über unsere Köpfe hinweg“, fordert Innerhofer. Die Fachgewerkschaften des öffentichen Dienstes haben an Landesrat Widmann ein Schreiben um eine dringende Aussprache gerichtet, welches wir nachstehend vollinhaltlich abdrucken. „Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, haben die Fachgewerkschaften des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) im Öffentlichen Dienst als Reaktion auf Ihre diesbezüglichen Aussagen als Personallandesrat und auf die undurchsichtigen Sparpläne der Landesregierung am 4. September 2012 eine Pressekonferenz zum Thema Personaleinsparungen im Öffentlichen Dienst in Südtirol abgehalten. Wir haben in dieser Pressekonferenz bemängelt, dass die Landesregierung Sparpläne beschließt, ohne die zuständigen Gewerkschaften einzubinden und dass das Land Südtirol sich selbst zu mehr Einsparungen verpflichten will als von Rom vorgegeben, obwohl Südtirol im Unterschied zum restlichen Italien seine Hausaufgaben längst erfüllt hat. Da es Ihrerseits keine Resonanz auf unsere Pressekonferenz und zu unserer Forderung gab, sich mit den zuständigen Fachgewerkschaften an einen Tisch zu setzen, erneuern wir hiermit unsere Forderung, bei der Reorganisation und den Sparmaß-
nahmen in der Öffentlichen Verwaltungen als Sozialpartner eingebunden zu werden. Art. 7, Abs. 1 und 2, des geltenden Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) „Recht der Gewerkschaften auf Information“ sieht u.a. Folgendes vor: „die einzelnen Verwaltungen informieren im Voraus die Gewerkschaften mit Vertretungsanspruch des jeweiligen Bereiches über die Maßnahmen allgemeiner Natur, die sich auf die Arbeitsverhältnisse auswirken und nicht Gegenstand der Vertragsverhandlungen sind“. Zudem hat die Landesregierung einen Beschluss zur Kürzung bei Außendienst, Kilometergeld und Essensgutscheinen gefasst, obwohl im Kollektivvertrag dies als gemeinsame Verhandlungsmaterie festgeschrieben ist. Daher sehen wir es als Pflicht eines für das Personal zuständigen Landesrats, die Sozialpartner anzuhören, sie im Detail über das Ausmaß und die Art der geplanten Stellenstreichungen zu informieren und gemeinsam eine sinnvolle Reorganisation der Öffentlichen Verwaltungen vorzunehmen. Wir erinnern Sie daran, dass wir – im Sinne der durchaus notwendigen und möglichen Einsparungen - bereits öfters versucht haben, unsere Vorschläge einzubringen, wofür uns leider bislang nicht die Möglichkeit gegeben wurde. Wir hoffen sehr, dass Sie unsere Bemühungen, im Öffentlichen Dienst die Qualität der Dienstleistungen für den Bürger aufrecht zu erhalten, zu schätzen wissen und ersuchen Sie daher aufgrund dieser dringenden Angelegenheit und auch im Sinne des oben genannten Art. 7 des BÜKV um einen Termin, der eine angemessene Behandlung dieses Themas noch vor weiteren Beschlüssen der Landesregierung und noch vor Aufnahme Ihrer Sparpläne in das Haushaltsgesetz für 2013 ermöglicht. Die Fachgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes erwarten sich auf ihre Forderungen eine rasche Antwort seitens der politisch Verantwortlichen unseres Landes. Sollte keine Reaktion oder Einladung zur Aussprache erfolgen sind weitere Aktionen zu erwarten.
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Au s de n G e w e rksch a fte n
ASGB schon seit Jahren verwirklicht geworden. Etwa bei der Verwaltungsreform der Sanität, wo vier Sanitätsbetriebe zu einem zusammengelegt wurden, oder beim Landespersonal, wo bei 4.500 Stellen 280 eingespart wurden. Auch für die Wirtschaft sei der Stellenabbau im öffentlichen Dienst laut ASGB ein Nachteil: „Ein Abbau der Dienstleistungen bewirkt, dass bei Ansuchen um Beiträge, welche auch von den Wirtschaftsverbänden gefordert werden, die Bearbeitungszeiten erheblich verlängert werden.“
Au s de n G e w e rksch a fte n
M e ta l l
Kollektivvertragsverhandlungen laufen Die Verhandlungen zu Erneuerung des Kollektivvertrages sind sowohl im Sektor Industrie als auch im Sektor Handwerk angelaufen
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m Sektor Industrie wurden zwei Plattformen für den neuen Kollektivvertrag eingereicht, zum einem von der FIOM/CGIL, und zum anderen
jene der FIM/CISL und UILM/UIL, welche als Verhandlungsbasis dient. Nachdem die FIOM/CGIL den letzten Kollektivvertrag nicht unter-
Firma Durst
Dank an verdienten Metaller
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ir als Metallvorstand bedanken uns bei Josef Treyer für seine langjährige Mitarbeit im Metallvorstand und im Betriebsrat der Firma Durst. Willkommen heißen dürfen wir seine Nachfolgerin im Metallvorstand , Miriam Treyer und den Betriebsrat Michael Wierer und ihnen viel Freude und Genugtuung in ihrem neuen Aufgabenbereich wünschen.
v.l.n.r. Michael Wierer, Josef und Miriam Treyer
zeichnet hat, verweigert man ihr jetzt die Teilnahme an den Verhandlungen. Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei nationale Gewerkschaften an den Verhandlungen teilnehmen, ist die Position der Arbeitnehmer sehr geschwächt und wir als ASGB Metall befürchten, dass die Verhandlungen ohne große Fortschritte verlaufen werden. Aus diesem Grund müssen wir verstärkt auf die zweite Verhandlungsebene drängen, um so unseren Mitgliedern ein gutes Gehalt zu ermöglichen. Im Sektor Handwerk sind der ASGB Metall und die anderen Metallgewerkschaften seit längerem in Verhandlungen mit dem Handwerkerverband und der CNA um den Landeszusatzvertrag zu erneuern. Die Verhandlungen gestalteten sich zäh und langwierig; jetzt sind wir aber an einem Punkt angelangt, der bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage durchaus akzeptabel ist. Wir als ASGB würden diesen Vertrag gerne unterschreiben, aber leider fehlt die Bereitschaft der italienischen Gewerkschaften dies ebenfalls zu tun; somit gehen den Metallhandwerkern in Südtirol Gelder verloren, die sie sehr notwendig hätten.
Chemie
Kollektivvertrag Chemie unterschrieben am 22. September 2012 wurde der Nationale Arbeitskollektivvertrag für den Sektor Chemie und Pharmazie unterzeichnet.
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er Vertrag für die ca. 190.000 Beschäftigten auf Staatsebene wäre zwar erst im Dezember 2012 ausgelaufen, die Verhandlungen zu Erneuerung waren aber schon seit einiger Zeit im Gange. So konnte schon vor Ablauf des Vertrages eine Einigung gefunden werden. Der ASGB-Chemie veröffentlicht die wichtigsten Neue-
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rungen: Es werden vier Lohnerhöhungen erfolgen und zwar ab 1.Dezember 2012 durchschnittlich 10 Euro als Differenz zwischen der programmierten und effektiven Inflation, ab 1. Januar 2013 durchschnittlich monatlich 33 Euro, ab 1. Januar 2014 durchschnittlich monatlich 43 Euro, ab 1. Januar 2015 durchschnittlich 47 Euro und ab
1. Oktober 2015 durchschnittlich 14 Euro. Die Betriebe werden in Zukunft 0,20 Prozent mehr in die Zusatzrentenkasse für die Beschäftigten einzahlen. In den nächsten Tagen sind Versammlungen in den Betrieben geplant, um den Beschäftigten die Neuerungen präsentieren. Laufzeit: 01.01.2013 bis 31.12.2015.
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Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall außerhalb der Arbeit
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ie Vertragsparteien haben beschlossen, nachträglich den Art. 39 des Nationalen Kollektivvertrages für die Beschäftigten des Sektors Gummi und Plastik-Industrie wie folgt abzuändern: Nach Überschreitung der Höchstgrenze zur
Beibehaltung des Arbeitsplatzes und der wirtschaftlichen Behandlung wegen einer schweren Krankheit, kann der/die Beschäftigte, nach schriftlichem Ansuchen, um einen unbezahlten Wartestand von bis zu fünf Monaten ansuchen. Dieser
Wartestand wird für die Berechnung der Zeit für die Beibehaltung des Arbeitsplatzes nicht herangezogen. Für weitere Informationen steht der Sekretär des ASGB-Chemie/Bergbau, Kollege Markus Dibiasi gerne zur Verfügung.
D r u c k & Pa p i e r Papier und Karton
Nationaler Kollektivvertrag am 13.09.2012 erneuert Die wichtigsten Neuerungen
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ie Gültigkeit wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2015 festgelegt. Die Bestimmungen des interkonföderalen Abkommens vom 21. September 2011 und die neuen Bestimmungen über das Lehrlingswesen wurden in den Vertrag übernommen. Der Artikel über die Einstufungen wurde in einigen Teilen abgeändert und den neuen Erfordernissen angepasst. Im Artikel über Arbeitszeit wurde für die Turnusarbeit in einigen Punkten abgeändert und die Möglich-
keit geschaffen, für alle Beschäftigten eine Stundenbank einzuführen. Die Bestimmungen über die Arbeitssicherheit wurden verbessert. Bei den Überstunden wird der EGV eine größere Mitsprache eingeräumt. Es soll ein einheitlicher Sanitätsfonds für die Beschäftigten der grafischen Betriebe und der Betriebe im Sektor Papier und Karton eingerichtet werden und dieser soll mit 1. Januar 2014 operativ werden. Die Abwesenheit wegen Krankheit muss,
wenn möglich, vor Arbeitsbeginn dem Betrieb mitgeteilt werden. Die Krankschreibung vom Arzt bzw. die Protokollnummer der telematischen Übermittlung muss innerhalb zwei Tagen an den Betrieb übermittelt werden. Abwesenheiten wegen Krankheit von bis zu drei Tagen, werden für die Erreichung der Arbeitsplatzbeibehaltung doppelt berechnet. Dies gilt aber erst nach dem vierten Vorfall. Ab 1 Januar 2013 werden einige Lohnelemente zusammengefasst.
Die neuen Lohntabellen ab 1/11/2012
ab 1/01/2013
ab 1/01/2014
ab 1/01/2015
Kat
Erhöhung
Neuer Grundlohn
Neuer Grundlohn
Erhöhung
Neuer Grundlohn
Erhöhung
Neuer Grundlohn
Q AS A B1 B2S B2 C1S C1 C2 C3 D1 D2 E
49,02 48,82 41,57 36,86 35,69 34,12 31,57 30,00 27,25 25,29 23,73 21,76 19,61
1715,13 1708,26 1454,42 1289,77 1248,62 1193,73 1104,54 1049,66 953,61 885,00 830,12 761,51 686,05
2302,84 2295,80 2029,90 1856,29 1812,35 1756,14 1661,29 1605,11 1504,43 1432,80 1375,49 1303,53 1224,57
65,36 65,10 55,42 49,15 47,58 45,49 42,09 40,00 36,34 33,73 31,63 29,02 26,14
2368,20 2360,90 2085,32 1905,44 1859,93 1801,63 1703,38 1645,11 1540,77 1466,53 1407,12 1332,55 1250,71
65,36 65,10 55,42 49,15 47,58 45,49 42,09 40,00 36,34 33,73 31,63 29,02 26,14
2433,56 2426,00 2140,75 1954,59 1907,51 1847,12 1745,47 1685,11 1577,11 1500,26 1438,75 1361,57 1276,86
Nähere Informationen werden in einer Belegschaftsversammlung erteilt.
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Au s de n G e w e rksch a fte n
K o l l e k t i vv e r t r a g G u m m i & P l a s t i k- I n d u s t r i e
Au s de n G e w e rksch a fte n
Banken
NEIN zum „Hohn“-Vertrag im Bankensektor Das „Paket“ ist an den Absender zurückzuschicken Die Fakten • • • • • • • • • • • • • •
keine Lohnerhöhungen für 2011 und die ersten fünf Monate 2012; keinen Inflationsausgleich für die letzten drei Jahre; durchschnittlich erklärte Lohnerhöhung von 50 Euro ab Juni 2012; weitere 50 Euro ab Juni 2013 und weitere 70 Euro ab Juni 2014; Erhöhungen, welche nicht zur Berechnung der Abfindungen, Pensionsfonds, und Rente herangezogen werden; Abfindung berechnet für drei Jahre nur auf das Gehalt, Dienstalter und ehemaliger Tabelle Umstrukturierung (ex ristrutt. tabellare); Einfrieren der Dienstaltersvorrückung für 19 Monate; Verträge für Neuzugänge mit Gehaltskürzungen von 20 Prozent und 40 Wochenstunden; Diensteinstieg mit tabellarischer Gehaltskürzung von 18 Prozent; einen Tag im Jahr weniger „Urlaub“ in Form von gekürzter Stundenbank oder einem abgeschafften Feiertag für fünf Jahre z.G. von Einstellung neuer Mitarbeiter; Arbeitszeiten von 8-20 Uhr oder sogar 7-22 Uhr; Verpflichtung rückständige Urlaube und bestehenden Urlaub aufzubrauchen; Vertretbarkeit der Führungskräfte (Q) von Q1 bis Q4; Zusammenschluss von VAP und Anreizprämie mit dem Risiko auch ersteren zu verlieren;
War das die von den Arbeitnehmern in Rom angenommene Plattform? • Mussten wir ein Jahr auf diese „brillianten Leistungen“ warten? • Wenn uns die Krise in der Verhandlungsphase eingeholt hat, wäre es nicht notwendig gewesen die Plattform anzupassen? • Gäbe es nicht noch ein „ähnliches Instrument“ um die Banken zu finanzieren? Dieses Abkommen zum Kollektivvertrag unterzeichnet am 19. Januar d. J. ist das Schlechteste seit vielen
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Jahren und schlägt definitiv den vom Jahr 2005, welcher den Lehrvertrag einführte, und auch den von 1999,
der die Grundlagen für eine zehnprozentige Senkung der Arbeitskosten einführte.
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• sie griff die Probleme des Sektors auf • setzte die Arbeitsplatzbeschaffung in den Mittelpunkt • berücksichtigte die verlorene Kaufkraft • zielte darauf ab die vorgesehenen Verträge zu verteidigen. Im Vorwort wurde unterstrichen, wie die Banken verantwortungsbewusst, fair und nachhaltig, unter Senkung des wirtschaftsorientierten
Drucks arbeiten sollten. In den Versammlungen hatte wir einige kritische Punkte angeführt (wie z.B. Personalvertreter in Verwaltungsräte zu entsenden), aber es schien uns angebracht, nicht die Verhandlungen zu gefährden. Es wurde dafür ein Tagesordnungspunkt eingefügt der vorsieht, wieder in die Betriebsversammlungen zu gehen, wenn die Verhandlungen in eine andere Richtung gehen sollten. Wir fragen uns, warum das jetzt nicht geschehen sollte? Es stehen nun die Verhandlungen des gesamten Zusatzergänzungsvertrages der SÜDTIROILER SPARKASSE AG an. Es wäre wünschenswert, wenn das Mitglied des Verwaltungsrates an den
Verhandlungen teilnehmen würde. Sollte der „Hohn-Vertrag 2012“ Anlass sein, um einmal mehr „nur“ bei Angestellten und „Quadri“ Einsparungen zu erwirken, werden die Verhandlungen für alle Beteiligten kaum erfolgversprechend laufen. Wir sind der Meinung, dass Einsparungen bei ALLEN Beteiligten dieser Bank gemacht werden müssen, auch bei Vorstand und Führungskräfte. In diesem Sinne sollten Überlegungen angestellt werden, ob auch die Aktionäre ihren Beitrag leisten und auf eine Dividendenausschüttung verzichten. Die Gewerkschaften müssen wieder eine härtere Gangart einschlagen, bevor es endgültig zu spät ist.
L a nd e s b e d i e n s t e t e
Der Vorstand der Landesbedienstete dankt Christine Staffler
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or einigen Monaten hat Christine Staffler ihre Funktionen in unserer Fachgewerkschaft zurückgelegt und hat im ASGB neue Aufgaben übernommen Christine übernahm 1997 den Vorsitz, blieb 15 Jahre im Amt und leitete in dieser Zeit auch unser Sekretariat. In dieser Zeit leitete sie über 100 Vorstandssitzungen, unzählige Mitgliederversammlungen und war maßgeblich am Aufbau unserer Fachgewerkschaft beteiligt. Die Mitgliederzahl unserer Fachgewerkschaft hat sich in dieser Zeit verdreifacht. Ein besonderes Anliegen war für sie das Kindergartenpersonal. Da sie selbst Kindergärtnerin ist, konnte sie ihre Erfahrung in diesem Bereich besonders gut einbringen und beachtliche Erfolge bei den Verhandlungen erzielen. Sie pflegte die Zusammenarbeit Christine mit den anderen Staffler Fachgewerkschaften. Viel Einsatz zeigte Christine bei der Ausarbeitung der Bereichsverträge, des Bereichsübergreifen-
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den Vertrages und des Arbeitszeitvertrages. Sie baute die Bereiche des Kindergartens, der Berufsschullehrer und Mitarbeiter für Integration aus und kümmerte sich um die Anliegen der Landesbediensteten. Sie hatte auch immer ein offenes Ohr für die Probleme der einzelnen Mitglieder unserer Fachgewerkschaft und konnte vielen auch mit einer Lösung helfen.
Kürzlich wurde Christine Staffler im Rahmen eines gemeinsamen Mittagessens mit dem Vorstand der Fachgewerkschaft Dank und Anerkennung ausgesprochen für den unermüdlichen Einsatz und für die geleistete Arbeit in all den Jahren. Die Vorstandsmitglieder wünschen Ihr auch auf diesem Wege für die weitere Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Neuorganisation der Fachgewerkschaft Die Fachgewerkschaft der ASGB-Landesbediensteten teilt mit, dass es seit Juni bzw. September 2012 eine neue Rollenbesetzung gibt: Vorsitzender: Erwin Pfeifer Landessekretärin: Karin Wellenzohn Operativer Ausschuss: Erwin Pfeifer, Karin Wellenzohn, Helene Mayr, Sabine Giuntini, Irene Tappeiner, Rudolph Pernstich, Brigitte Hofer, Margit Pfeifer. Delegierter Bundesvorstand: Peter Enz, Sabine Giuntini, Rudolph Pernstich, Ivan Plasinger, Karin Wellenzohn. Bereichsleitung – Bildung: Karin Wellenzohn Bereichsleitung – Verwaltung: Brigitte Hofer
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Au s de n G e w e rksch a fte n
Die Plattform am ersten Verhandlungstisch im Frühjahr 2011 erstaunte uns, ging sie völlig in die entgegengesetzte Richtung:
Au s de n G e w e rksch a fte n
G e s u nd h e i t s d i e n s t
Versicherungsangebote für ASGB-Mitglieder im Gesundheitsbereich
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ufgrund der immer komplexeren Aufgabenbereiche im Gesundheitsbereich müssen sich die MitarbeiterInnen sich so gut wie möglich abzusichern. Jede/r Mitarbeiter/in ist von Seiten des Südtiroler Sanitätsbetriebes gegen fahrlässiges Verhalten am Arbeitsplatz versichert, dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässiges Verhalten am Arbeitsplatz! Dem ASGB-Gesundheitsdienst ist es gelungen zwei Versicherungsgesellschaften für interessierte ASGB-Mitglieder ausfindig zu machen. Eine Versicherungsgesellschaft bietet eine Haftpflichtversicherung für grob fahrlässiges Verhalten im Gesundheitsbereich an, die andere bietet Schutz bei verwaltungsrechtlicher oder buchhalterischer Haftung. In der Gesetzgebung gibt es keine genaue Definition für das grob-fahrlässige Verhalten. Jeder Vorfall wird vor Gericht individuell entschieden. Die
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Versicherungspolizze greift bei Ausübung der Tätigkeiten im Rahmen des lohnabhängigen Arbeitsverhältnisses. Die Versicherungen bieten Schutz: • bei einer „direkten Klage“ des Geschädigten • beim Regressanspruch des Arbeitgebers • bei einer Anklage von Seiten des Rechnungshofes Die Versicherungspolizzen sind bis zu einem bestimmten Zeitraum rückwirkend gültig und es wird kein Selbstbehalt eingefordert. Je nach Berufsgruppen ändern sich die Versicherungsprämien. Für weitere Informationen und Auskünfte stehen die Sekretäre und das Landessekretariat im ASGB-Gesundheitsdienst zur Verfügung.
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Au s de n G e w e rksch a fte n
Transport & Verkehr K o l l e k t i vv e r t r a g
Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages „autoferrotranvieri“, Es gibt nichts Positives zu vermerken
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it der Unterzeichnung des Kollektivertrages für den Sektor Eisenbahn (attivitá ferroviarie) am 28.07.2012 ist für diese Gruppierung ein Abschluss erreicht worden. Im Sektor TPL (trasporto pubblico locale) hingegen ist leider ein großer Schritt nach hinten zu verzeichnen. In erster Linie ist der Mobilitätsvertrag, der als unterzeichneter Rahmenvertrag für alle im öffentlichen Verkehr existierenden Verträge gelten sollte, von den Verbänden ASSTRA und ANAF aufgekündigt wurde. Das Transportministerium hat diese Kündigung jedoch nicht angenommen. Somit gilt der oben erwähnte und seit Ende 2007 verfallene Kol-
lektivertrag weiterhin. Deshalb ist auf nationaler Ebene ein Streik für den 02. Oktober 2012 ausgerufen
worden. Angesichts der Wichtigkeit beteiligten sich auch die regionalen Gewerkschaften am Streik.
Silbernagl
Vorschlag für die Erneuerung des FQN
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m 11.09.2012 wurde vom ASGB-GTV eine Belegschaftssitzung mit dem Thema „Erneuerung Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC)“ einberufen. Zu dieser Sitzung wurde der Inhaber und Geschaftsführer der Firma Silbernagl eingeladen. Er berichtete über das
Vorhaben der diesbezüglich bis in einem Jahr notwendigen Erneuerung des genannten Zusatzführerscheines. Gleichzeitig wurde vom Sekretär des ASGB-GTV Goller Richard das aktuelle Thema 10 Prozent Versteuerung auf der Tagesordnung gesetzt. Auch hierzu gab Markus Silbernagl sein
Stellungnahme ab. Nach einigen spezifischen Fragen von Seiten der Belegschaft an Herrn Silbernagl wurde mit Dank und Applaus verabschiedet. Abschließend informierten sich die Angestellten über den aktuellen Stand des Abkommens bzgl. der Ergebnissprämie fürs laufende Jahr.
W e i SS e s K r e u z
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Abhaltung von Sprechstunden
ei der nächsten EGV Sitzung wird sich der ASGB-Betriebsrat Gasser Josef bei der Betriebsleitung des WK einsetzen, dass in Zukunft in verschiedenen Sektionen und regelmäßigen Abständen Sprechstunden abgehalten werden können. Dies muss selbstverständlich
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Josef Gasser
ohne Beeinträchtigung der Arbeitszeiten der in der Sektion Beschäftigten vollzogen werden. Durch eine Ankündigung und Publizierung der vorgesehenen Sprechstunden soll auch erreicht wer-
den, dass die Angestellten sich darauf einrichten können, vom Betriebsrat und Gewerkschaftsvertreter Auskunft und Antwort auch zu persönlichen Angelegenheiten zu erhalten. Bei einer Erlaubnis des Betriebes, von der wir ausgehen, wird der ASGB diese Möglichkeit in Anspruch nehmen und in einigen Sektionen Sprechstunden abhalten.
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Freiberufler
Lehrlingswesen im Sektor Freiberuf geregelt
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ine einheitliche Regelung für die Lehrlinge gibt es seit Kurzem im Sektor Freiberuf. Der Arbeitgeberverband der Südtiroler Freiberufler und die Fachgewerkschaften des Dienstleistungssektors, darunter auch der ASGB-Handel/Dienstleistungen, haben Ende August ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil es sich hierbei um einen Sektor mit sehr unterschiedlichen Berufssparten handelt. Die Lehrlinge von Rechtsanwaltskanzleien, Notaren, Arbeitsrechts- und Wirtschaftsberatern fallen ebenso in dieses territoriale Abkommen, wie die Lehrlinge von Architekten-, Geometer- und Ingenieurstudios, von privaten Arztpraxen und verschiedenen anderen freiberuflichen Tätigkeiten. Das Abkommen regelt im Rahmen der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Vorgaben u.a. die Berufsbilder und die Dauer der Lehre, die Einstufungen und die Prozentsätze der Entlohnung, die Anerkennung eventueller Bildungsguthaben und
andere Aspekte wie die Lehre in Form eines Teilzeitvertrages.
Traditionelle Lehre (zum Erwerb einer Qualifikation oder eines Berufsbildungsdiploms) Diese Art von Lehrverhältnis stellt in Südtirol den wichtigsten Pfeiler in der Berufsausbildung dar und kennt mittlerweile die verschiedensten Bezeichnungen: Grundlehre, Lehre A, Berufslehre oder Lehre zur Erfüllung der Bildungspflicht. Mit einem solchen Lehrvertrag können Jugendliche im Alter zw. 15 und 25 Jahren angestellt werden. Die Lehrlinge werden hierbei in die 3. Kategorie des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages (NAKV) des Sektors Freiberuf eingestuft. Die Prozentsätze für die Entlohnung betragen bei der dreijährigen Lehre, welche zum Abschluss eines Lehrzeugnisses (Qualifizierung) führt: 68 Prozent im ersten Lehrjahr
80 Prozent im zweiten Jahr 90 Prozent im dritten Jahr Die dreijährige Lehre ist vorgesehen für: Bürofachkräfte, bautechnische Zeichner, Chemielaboranten, Laborassistenten und Zahnarzthelfer/innen. Die Anzahl der Berufsschulstunden beträgt insgesamt 1.200 Stunden. Für die vierjährigen Berufsbilder, welche zum Erwerb eines Lehrdiploms führen, sind folgende Entlohnungssätze vorgesehen: 68 Prozent im ersten Lehrjahr 75 Prozent im zweiten Jahr 85 Prozent im dritten Jahr 90 Prozent im vierten Jahr Unter diese Berufsbilder fallen: technischer Zeichner für Anlagen, Aufzugsanlagentechniker, Mediengestalter (Design, Operating, Technik). Die Anzahl der theoretischen Ausbildungsstunden beträgt hier insgesamt 1.600 Stunden, wobei im vierten Lehrjahr 160 Stunden von der Berufsschule angeboten werden. Für bereits erworbene Abschlüsse von Ausbildungen oder Schulklassen wird je nach Schuljahr und Schultyp ein bestimmtes Bildungsguthaben zur Verkürzung der Lehrzeit anerkannt.
Teilzeitlehrvertrag Die Lehrlingsausbildung kann auch in Form eines Teilzeitvertrages erfolgen, allerdings im Ausmaß von mindestens 60 Prozent eines Vollzeitvertrages, um die Erlernung des Berufes zu garantieren. Die vom Land vorgesehenen Berufsschulstunden müssen trotz Teilzeit vollständig besucht werden.
Berufsspezialisierende Lehre Diese Art von Lehre, oft auch als Lehre B bezeichnet, ist vor allem im restlichen Staatsgebiet verbreitet, ge-
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Freiberuf wurde die Entlohnung für diesen Lehrtyp folgendermaßen festgelegt: 75 Prozent im ersten Lehrjahr 85 Prozent im zweiten Jahr 95 Prozent mi dritten Jahr Der Lehrlingslohn wird auf der Grundlage der 4. Kategorie des NAKV Freiberuf berechnet, in welcher die Lehrlinge eingestuft sind. Eine interessante Neuheit stellt bei diesem Lehrtyp die Ausbildung zum „Lohnsachbearbeiter“ dar. Diese Ausbildung startet im Herbst 2012 und soll Jugendlichen in Südtirol im Bereich des Arbeitsrechts berufliche Perspektiven eröffnen.
Forschungslehre Diese in Südtirol noch wenig angewandte Lehre ermöglicht einen Oberschul- oder Universitätsabschluss in
Kombination mit einem Lehrvertrag. Gleichzeitig sollen Uni-Absolventen durch diesen Lehrtyp das für den Zugang zu den Kammerberufen erforderliche Praktikum ableisten können, mit einer besseren arbeitsrechtlichen und sozialen Absicherung. Auch diese Art von Lehre ist für Jugendliche zw. 18 und 29 Jahren zugänglich, für jene mit einer beruflichen Qualifikation (dreijährige traditionelle Lehre) bereits ab 17 Jahren. Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise und der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Italien und in Europa ist die Lehrlingsausbildung in der Form, wie sie in Südtirol seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, eine wirkliche Chance für die Jugendlichen, um in die Berufswelt einzusteigen und einen qualifizierten Beruf zu erlernen, der langfristig ein Einkommen sichert und eine angemessene Lebensplanung ermöglicht.
Gebietskörperschaften
Sprechstunden in den Bezirken Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften baut die Betreuung ihrer Mitglieder in den Bezirken aus. Ab sofort werden folgende Sprechstunden angeboten: Sprengel Innichen Jeden Dienstag, 09.30 – 10.30 Uhr ASGB-Bruneck Jeden Mittwoch, 09.00 – 12.00 Uhr ASGB-Sterzing 1. + 3. Freitag im Monat, 09.00 – 11.00 Uhr
Sollte Interesse an einem persönlichen Beratungsgespräch bestehen, genügt es an den genannten Termin vorstellig zu werden oder sich telefonisch mit einem Fachsekretär in Verbindung zu setzen. Außerdem bietet die Fachgewerkschaft im Rahmen ihrer Herbstaktion Versammlungen in den einzelnen Strukturen zu folgenden Themen an: Pensionsreform, Versicherungen, psychophysischer Erholungsurlaub, Stellenabbau im öffentlichen Dienst und seine Folgen. Sollte Interesse an der Abhaltung einer Versammlung bestehen, kann man sich an die Fachsekretäre wenden:
ASGB-Neumarkt 1. + 3. Mittwoch im Monat, 14.30 – 15.30 Uhr
Für Sarntal, Sterzing Karl Heiss, Tel. 328 3807314
AH Mals 2. Dienstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr
Für Meran und Mals Hans Rungg, Tel. 335 6935000
Sprengel Sarntal 1. Dienstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr
Für Innichen und Bruneck Reinhard Innerhofer, Tel. 389 0744940
ASGB-Meran 2. + 4. Mittwoch im Monat, 15.00 – 17.00 Uhr
Für Neumarkt Brigitta Holzer, Tel. 328 5932116
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Au s de n G e w e rksch a fte n
winnt aber auch in Südtirol an Bedeutung. Es geht vor allem darum, auf der Grundlage einer abgeschlossenen Erstausbildung (Lehre, Vollzeitschule oder Matura) eine arbeitsrechtliche Qualifizierung zu erlangen. Die Ausbildung ist bei dieser Art von Lehre weitgehend auf den ausbildenden Betrieb zugeschnitten, das heißt, sie erfolgt - bis auf den allgemeinbildenden und fächerübergreifenden Teil von 120 Stunden im Dreijahreszeitraum - innerhalb des Betriebes. Für einige Berufsbilder der berufsspezialisierenden Lehre hat das Land mit den Sozialpartnern eine eigene Bildungsordnung vorgesehen, so z.B. für den Betriebsbuchhalter. Eine berufsspezialisierende Lehre können Jugendliche zw. 18 und 29 Jahren eingehen sowie Jugendliche, die eine traditionelle dreijährige Lehre abgeschlossen haben und noch nicht 18 Jahre alt sind. Im Sektor
Di e n stle i stunge n de s A SG B
F o r m b l att M o d e l l 7 3 0
Verrechnung Steuerschuld bzw. Steuerguthaben
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ekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim Formblatt Modell. 730 über den Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die eventuelle Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben auf dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurden. Hat ein
Arbeitnehmer in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt oder der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben wahrscheinlich nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden; allerdings muss das dem Steuerbeistands-
zentrum des ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch nachträglich über die Bank eingezahlt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, zu kontrollieren, ob die Steuerschuld auch tatsächlich abgezogen wurde. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Abschreibung Mieten für Studenten im Ausland
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b dem Steuerjahr 2012 können nun auch die Mieten für die Studenten im Ausland mit der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Die entsprechenden Bestimmungen sind nicht mehr nur für die Mietverträge laut Gesetz 431/1998 anwend-
bar, sondern für alle Mietverträge. Eine wesentliche Bedingung ist, dass sich der Sitz der Universität mindestens 100 km entfernt vom Wohnsitz des Studenten befindet. Weiters muss der Mietvertrag in derselben oder in einer angrenzenden Gemeinde der
Universität abgeschlossen worden sein. Der abziehbare Höchstbetrag ist mit 2.633,00 Euro pro Familie (unabhängig davon wie viele Studentenmietverträge vorhanden sind) festgelegt worden, das bedeutete eine Steuerersparnis von 500 pro Jahr.
Abschreibung Physiotherapien
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echnungen von Physiotherapien sind auch ohne ärztliche Verschreibung abschreibbar, wenn der
Therapeut in das vorgesehene Verzeichnis der nationalen Physiotherapeuten eingetragen ist. Die getätigten
Ausgaben gelten als Arztspesen. Die Steuerersparnis beträgt 19 Prozent vom Rechnungsbetrag.
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Neu: Ticketbefreiung Sanitätsbetrieb
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ür die Ticketbefreiung in der Sanität ist keine Eigenerklärung mehr auszufüllen (bisher war diese immer mit September zu erneuern). Ab 1. November 2012 wird ein Verzeichnis eingerichtet, welches allen Ärzten und dem Sanitätsbetrieb über das Informationssystem der Gesundheitskarte zur Verfügung ste-
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hen wird und welches mit Daten der Agentur der Einnahmen bzw. des NISF/INPS ergänzt wird. Die Eigenerklärung für die unter 14-jährigen bzw. über 65 Jährigen mit einem jährlichen Familieneinkommen unter 36.151,98 Euro, für Sozial- und Mindestrentner über 60 sowie für steuerlich zu Lasten leben-
de Familienmitglieder muss nicht mehr abgegeben werden. Arbeitslose müssen sich für die Ticketbefreiung direkt an den Sanitätsbetrieb wenden. Die Ticketbefreiung aus wirtschaftlichen Gründen (Kodex 99) wird weiterhin über die finanzielle Sozialhilfe abgewickelt. Ab 1. November müssen die Ärzte bei der Verschreibung von Medikamenten bzw. fachärztlichen Visiten den vorgesehenen Befreiungscodes angeben. Die derzeit noch geltenden Eigenerklärungen 2012 werden bis 31. Oktober 2012 verlängert. Wer sicherstellen möchte, ob er als Anspruchsberechtigter im Verzeichnis der Ticketbefreiung aufscheint, kann dies beim Hausarzt oder beim Sanitätsbetrieb überprüfen lassen.
Nr. 9-10/2012
Di e n stle i stunge n de s A SG B
Zahlen der Schul- und Lehrabbrüche sind alarmierend und führen zu steigenden Arbeitslosenzahlen in Südtirol
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ein Tag vergeht ohne Hiobsbotschaften über die Jugendarbeitslosigkeit in Südtirol. Sie ist im Vergleich zu Italien zwar immer noch gering, die Situation verschlechtert sich aber zusehends. Schockierend ist, dass die Hälfte aller arbeitssuchenden Jugendlichen nur über einen Grundschulabschluss verfügen. Die ASGB-Jugend hat in der Vergangenheit bereits des öfteren auf die Situation der Schulabbrüche hingewiesen. Nun hat Michael Mayr, Direktor des Amt für Arbeitsservice, erklärt, dass 2011 470 Schulabbrecher in den Listen aufgeschienen sind. Noch höhere Quoten gibt es bei
Nr. 9-10/2012
den Lehrabbrüchen. Diese Zahlen sind mehr als besorgniserregend, vor allem vor dem Hintergrund, dass eine gute Ausbildung für den Einstieg ins Arbeitsleben essenziell ist, ansonsten drohen prekäre Arbeitsverhältnisse und im schlimmsten Fall Arbeitslosigkeit. Erfreulich ist der Umstand, dass die Landesregierung sich diesem Problem angenommen hat und in den nächsten Wochen mit den Sozialpartnern ein Programm ausarbeiten will, um diese traurigen Tatsachen in den Griff zu bekommen. Die ASGB-Jugend macht sich schon seit geraumer Zeit Gedanken, wie man
dieses Problem in den Griff bekommen kann und hat gemeinsam mit dem Landesverband der Handwerker ein Projekt in Planung, das sich damit beschäftigt, Schulabbrecher wieder einzugliedern. Da die Schul- und Lehrabbrecher von heute die Sozialhilfeempfänger von morgen sind, muss in aller Eile ein Maßnahmenpaket geschnürt werden, mit dem Ziel, die von Abbrüchen betroffenen Jugendlichen aufzufangen und auf ihre Zukunft vorzubereiten. Außerdem muss dringendst eine Analyse gemacht werden, welche die Hauptgründe für die vielen Abbrüche sind.
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Törggelen beim Gasthof Saubacher Hof in Barbian Am Dienstag, den 23. Oktober 2012 Abfahrt: in Gossensass um 9.30 (Reisebus Kofler) mit Zustiegsmöglichkeit entlang der Strecke (bitte bei Anmeldung genau anführen). Kostenbeitrag: 29 Euro Im Preis inbegriffen sind die Fahrt, das Mittagessen (Gerstsuppe, Schlachtplatte) und am Nachmittag Krapfen und Köstn. Inbegriffen sind zudem ein Li-
ter Wein, ein Liter Wasser und ein Liter Apfelsaft je sechs Personen. Anmeldung und Zahlung im ASGB-Bezirksbüro Sterzing, Untertorplatz 2, Tel. 0472/ 765 040 und zwar dienstags und donnerstags von 9.00 – 13.00 und von 14.00 – 17.30 Uhr, Mittwoch nur nachmittags. Sollten Plätze übrig bleiben, so können auch Freunde der Mitglieder teilnehmen.
Am Mittwoch, den 24. Oktober 2012 mit unserem Zieharmonikaspieler Flocky Abfahrt: in Schlanders um 7.15 (Bus Mayenburg Reisen) mit Zustiegsmöglichkeit entlang der Strecke, in Meran um 8.00 beim Praderplatz (Nähe Zugbahnhof) und noch bei Bedarf beim Recyclinghof Lana. Vor dem Törggelen machen wir einen Abstecher in die Knappenstadt Sterzing, wo wir mit einer Führung ungefähr 1 Stunde verbringen werden. Die Heimfahrt ist gegen 17.00 vorgesehen. Kostenbeitrag: 31 Euro
Im Preis sind diesselben Leistungen wie oben angeführt und zusätzlich die Führung in Sterzing inbegriffen. Anmeldung und Zahlung im Bezirksbüro Meran in der Freiheitsstraße 182/C, Tel. 0473/ 237 189. Mitglieder aus dem Vinschgau mögen sich bitte beim Vorstandsmitglied Erwin Steiner, Schlanders, Tel. 0473/ 730 786 anmelden und im ASGB-Bezirksbüro Schlanders, Holzbruggweg 19 einzahlen.
Meldeschluss für diese zwei Törggelen ist der 19.10.2012
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Nr. 9-10/2012
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Törggelen beim Gasthaus UnterwegASGB in Jenesien (Afing) 40% Schwarz
mit unserem Zieharmonikaspieler Flocky am Donnerstag, den 18. Oktober 2012 Wir treffen uns um 11.15 beim „Hirschenwirt“ in Jenesien. Zur Talstation der Seilbahn fährt der Stadtbus Nr. 12 die halbe und die volle Stunde von der Perathonerstraße aus. Vor dem Törggelen wandern wir eine knappe Stunde hinunter zum Gasthaus Unterweg. Jene, die nur am Törggelen teilnehmen wollen, können sich um 12.30 dort einfinden. Inbegriffen sind das Mittagessen (Gerstsuppe,
Schlachtplatte) und am Nachmittag Krapfen und Köstn sowie Wein und Mineralwasser nach Belieben. Heimfahrt mit Linienbus Domanegg um 16.45. Kostenbeitrag: 22 Euro Anmeldung (Tel. 0471/ 308 200) und Zahlung im ASGB-Haus Bozen innerhalb 16.10.2012.
Informationsversammlungen der Rentnergewerkschaft zum Thema „Wie sieht die Zukunft unserer Renten aus“ sowie „Aktuelles zum Verbraucherschutz“ Referenten: Rentenfachmann Helmuth Renzler und Walther Andreaus von der Verbraucherzentrale Südtirol. Anschließend gemütliches Beisammensein bei einer Marende. Für die Teilnahme ist die Anmeldung spätestens vier Tage vor der jeweiligen Versammlung erforderlich.
Bezirk Bozen/Unterland Freitag, 26.10.2012 im Kolpinghaus Bozen mit Beginn um 15.00 Anmeldung unter Tel. 0471/ 308 200.
Bezirk Vinschgau Mittwoch, 14.11.2012 im Landhotel Anna, Mühlgasse 13 mit Beginn um 15.00 Anmeldung nur beim Vorstandsmitglied Erwin Steiner, Schlanders, Tel. 0473/730 786.
Bezirk Meran Freitag, 16.11.2012 in der Bar-Restaurant Schießstand in Untermais mit Beginn um 15.00 für unsere Mitglieder des Bezirks Meran. Anmeldung unter Tel. 0473/ 237 189.
Wipptal Dienstag, 20.11.2012 im Kolpinghaus Sterzing mit Beginn um 15.00 Anmeldung unter Tel. 0472/ 765 040. Auf ein zahlreiches Erscheinen freut sich Obmann Adolf Buratti. Nr. 9-10/2012
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Fischessen in Occhiobello am Po Am Donnerstag, den 8. November 2012
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m Donnerstag, den 8. November organisieren wir für unsere Mitglieder der Bezirke Bozen und Unterland das traditionelle Fischessen im Flußrestaurant „Il Molino sul Po“. Auf der Heimfahrt besichtigen wir – wenn zeitlich möglich – das Einkaufszentrum „La Grande Mela“.
Kostenbeitrag: 43 Euro pro Kopf (für Mitglieder/Familienangehörige). Inbegriffen sind die Fahrt, das Mittagessen ( Vorspeisen vom Buffet, alle weiteren Gänge am Tisch serviert, Wasser, Wein nach Belieben, Kaffee und
Likör. Abfahrt in Bozen vor dem Hotel Alpi (Nähe Busbahnhof) mit Reisebus Mahlknecht um 7.30 Uhr mit Zustiegsmöglichkeit auch an den Autobahneinfahrten Bozen-Süd und Neumarkt. Anmeldung und Zahlung im ASGB-Sitz Bozen (Tel. 0471/ 308 200) und im ASGB-Bezirksbüro Neumarkt (Tel. 0471/ 812 857). Meldeschluss ist der 5. November 2012. Die Fahrt findet statt, wenn sich mindestens 40 Teilnehmer melden.
Fischessen in Vicenza (Motta Costabissara) Am Freitag, den 9. November 2012
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m Freitag, den 9. November 2012 organisieren wir für unsere Mitglieder der Bezirke Meran und Schlanders ein Fischessen in der Trattoria „Il Calesse di Piero“. Es handelt sich um denselben Gastwirt, der uns bereits zweimal bewirtet, jetzt aber in Costabissara ein schöner gelegenes Lokal bezogen hat. Vor dem 38
Mittagessen besichtigen wir das Stadtzentrum von Vicenza, nach dem Mittagessen – sofern zeitlich möglich - kehren wir in einer Kellerei ein. Kostenbeitrag: 45 Euro pro Kopf. Inbegriffen sind die Fahrt, das Mittagessen (sechs Vorspeisen, zwei erste Gerichte und vier Hauptspeisen, Nachspeise, Nr. 9-10/2012
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Wasser, Wein nach Belieben, Kaffee und Likör sowie eventuell in der Kellerei Häppchen mit Weinverkostung. Abfahrt in Schlanders um 6.30 Uhr mit Reisebus Schupfer mit Zustiegsmöglichkeit entlang der Strecke, in Meran um 7.15 Uhr am Thermenparkplatz und bei Bedarf am Recyclinghof Lana. Anmeldung und Zahlung im Bezirksbüro Meran in
der Freiheitsstraße 182/C, Tel. 0473/ 237 189. Mitglieder aus dem Vinschgau mögen sich bitte beim Vorstandsmitglied Erwin Steiner, Schlanders, Tel. 0473/ 730 786 anmelden und im Bezirksbüro Schlanders, Holzbruggweg 19 einzahlen. Meldeschluss ist der 5. November 2012. Die Fahrt findet statt, wenn sich mindestens 40 Teilnehmer melden.
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Einladung zu einer Informationsversammlung Am Donnerstag 8. November 2012 findet um 15.00 Uhr im Gasthof Köfererhof in Neustift eine Informationsversammlung der Rentnergewerkschaft, Bezirk Brixen statt. Die Themen sind folgende: „Wo finde ich Hilfe und Ansprechpartner bei persönlichen Problemen oder in der Familie?“ Informationen zu Mindest- und Hinterbliebenenrente für Männer und Frauen. Nach dem offiziellenTeil sind alle zu einer Marende eingeladen. Anmeldung bis 2. November im Bezirksbüro 0472 / 834 515
Eine schöne Sommerwanderung
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etreu dem Motto „Lasset das Auto zuhause“ folgten an die zwanzig rüstige Wipptaler, sowohl Männer wie Frauen der Aufforderung des Obmanns zu einer Wanderung am Ritten. Nach der Bahnfahrt genossen wir die herrliche Aussicht mit der Schwebebahn und erkannten im Katzengraben die zahlreichen Erdpyramiden. Der Obmann nutzte diese Zeit mit einem geschichtlichen Abriss, und in Oberbozen angelangt, empfing uns die herrliche Bergluft und wir labten uns bei Kaffee und einem
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Gläschen Wein. Dann begann die Wanderung, vorbei am Kaserhof, wo wir uns aber Zeit nahmen, die dortigen Lamas eingehend zu betrachten. In einer etwa zweistündigen Wanderung kamen wir dann über das Riggermoos zum herrlich gelegenen Lobishof, wo wir ausgiebig Mahlzeit hielten. Danach wanderten wir denselben Weg zurück zur Schwebebahn. Alle bekundeten ihre Zufriedenheit und meinten, man sollte solche Ausflüge öfter machen.
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F OTO W E T T B E W E R B
JUNG & ALT
GEMEINSAM IN DER ARBEITSWELT