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Regionaler Beitrag
Das Finanzvermögen ist anzugeben, falls der Betrag von 5.000 Euro überschritten wird. Die ausführliche Checkliste ist im Internet abrufbar – www.mycaf.eu
Bitte beachten:
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1. das Abfassen der EEVE für jedes
Familienmitglied ist Voraussetzung für den Antrag ums Landeskindergeld; 2. jede Änderung der Familienzusammensetzung, des Wohnsitzes sowie der Bankdaten müssen innerhalb kürzester Zeit den
Mitarbeiter*innen des Patronats
KVW-ACLI mitgeteilt werden; 3. auch wenn im vergangenen Jahr kein Antrag um Landeskindergeld gestellt oder dieser abgelehnt wurde, soll der Antrag im
Herbst eingereicht werden, wenn sich die Einkommens- und/oder
Vermögenssituation und/oder Fa
milienzusammensetzung geändert haben. Das zuständige Amt führt Stichprobenkontrollen und alltägliche Kontrollen durch. Falscherklärungen werden mit Strafen und Widerruf der gesamten Begünstigung geahndet. Das Landeskindergeld ist vereinbar, kann also gleichzeitig bezogen werden, mit dem Landesfamiliengeld in der Höhe von 200 Euro im Monat, dem staatlichen Familiengeld und den Familienzulagen auf dem Lohnstreifen. Terminvereinbarung für die EEVE unter www.mycaf.eu
Regionaler Beitrag für Rentenabsicherung
Erziehungszeiten und Pflegezeiten
TEXT: ELISABETH SCHERLIN
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag bis maximal 9.000 Euro, wenn Antragsteller*innen mit Kindern unter drei Jahren (für Adoptionen oder Anvertrauung beginnen die drei Jahre ab dem Datum der Verfügung) Pensionsbeiträge in die Pflichtversicherung einzahlen oder Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind. Ein Beitrag bis maximal 4.000/7.000 Euro wird gewährt, wenn freiwillige Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um Zeiträume der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen abzudecken. Die Antragsteller*in muss Familienangehörige in der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder einen Familienangehörigen unter fünf Jahren mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent betreuen. Für den Zeitraum 2019 muss der Antrag bis zum 31. Oktober 2020 im Patronat Acli-KVW telematisch eingereicht werden. Informieren Sie sich in einem Büro des Patronats KVW-Acli!
FÄLLIGKEITEN
Bis 31. Dezember 2020 31. Oktober 2020 Saisonsende 2020
Verlängerung Landeskindergeld für das Bezugsjahr 2021 Zuschüsse für Rentenabsicherung von Erziehungs- und Pflegezeiten Überprüfung Notwendigkeit Antrag NASpI im Patronat