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Kunden-Vertrag In 3 Schritten zu Ihrem Geld.

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anmeldeformular ausfüllen • Entscheiden Sie sich für einen Tarif • Bitte in Druckbuchstaben vollständig ausfüllen. • Zur schnelleren Registrierung bei eDebtster können Sie den Vertrag auch faxen.

∆ Per eMail erhalten Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort

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forderungen einstellen • • •

Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort in das System ein. Erfassen Sie Ihre Forderungen online im eDebtster-System. Im Regelbetrieb kann eine Schnittstelle zur eigenen Buchhaltung oder zum eigenen Warenwirtschaftssystem eingerichtet werden.

∆ Volle Transparenz in allen Mahnschritten vom Anwalt

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Experten arbeiten lassen • • • •

Sofortige Weitergabe der Forderungen an den Rechtsanwalt. Keine zusätzlichen Gebühren für das außergerichtliche Verfahren. Bei Nichtzahlung Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Forderungsverfolgung bis zur Vollstreckung und Titelüberwachung.

∆ Automatische Weiterleitung in das gerichtliche Mahnverfahren! Die Erfolgsquote mit eDebtster ist überdurchschnittlich hoch.

Zusätzlich: Bonitätsprüfung und Adressermittlung Ihr eDebtster Vertriebspartner:

eDebtster - ein Service der debtcollect GmbH Düsseldorfer Straße 44 10707 Berlin Telefon: 0800 - eDebtster (0800/3332878) Telefax: 0800 - eDebtFax (0800/3332832) Email: info@eDebtster.de Web: www.eDebtster.de


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Kunden-Vertrag

Ja, ich möchte die Vorteile von eDebtster nutzen und meine Forderungen durch Rechtsanwälte über die eDebtster-Plattform realisieren.

Kundendaten Bitte füllen Sie die Felder sorgfältig und vollständig aus. Vorname

Ich wähle folgenden Tarif:

name

Standard

Firma

• • •

Rechtsform

HRB

einmalige Jahresgebühr von 399 € zuzügl. MwSt. 1 Jahr kostenfreie Einstellung von Forderungen. keine Rechtsanwaltsgebühren vorgerichtlich

∆ Nur Anwaltpauschalen im gerichtlichen Verfahren!

Amtsgericht

Branche

Premium

gesetzlicher Vertreter

• • •

Strasse und Hausnummer

PLZ

Ort

einmalige Jahresgebühr von 599 € zuzügl. MwSt. 1 Jahr kostenfreie Einstellung von Forderungen. keine Rechtsanwaltsgebühren vorgerichtlich

∆ Freistellung der Rechtsan waltsgebühren im gerichtlichen Mahnverfahren!

Telefon

Telefax

Mobil

email

Ja, ich akzeptiere die allgemeinen

Geschäftsbedingungen der debtcollect GmbH.

Bankverbindung Bitte füllen Sie die Felder sorgfältig und vollständig aus. Die Jahresgebühren werden nach der Registrierung in Rechnung gestellt und von Ihrem Konto per Lastschrift eingezogen. Alle weiteren Gebühren für Zusatzleistungen werden monatlich abgerechnet. Kontoinhaber

Hiermit erteile ich Ihnen widerruflich eine kostenlose Bankeinzugsermächtigung für die jeweils zur Zahlung fälligen Beträge bei nebenstehendem Kreditinstitut.

name der Bank

Bankleitzahl

Kontonummer

0107

Unterschrift

Vertriebskennziffer Ort, Datum

Unterschrift

debtcollect GmbH | Düsseldorfer Straße 44 | 10707 Berlin | Telefon: 0800 3 33 28 78 | Telefax: 0800 3 33 28 32 | info@eDebtster.de | www.eDebtster.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen der debtcollect GmbH 1. Vertragsgegenstand

Die debtcollect GmbH („debtcollect“) unterstützt Inhaber von unstrittigen und im Verzug befindlichen Forderungen („Gläubiger“) bei der Beitreibung dieser Forderungen durch Rechtsanwälte. Dafür stellt debtcollect eine Internet-Plattform zur Verfügung, die der Kommunikation zwischen Gläubigern und Rechtsanwälten dient. Außerdem übernimmt debtcollect im unten beschriebenen Rahmen die Finanzierung des anwaltlichen Forderungseinzugs. debtcollect schuldet den Einzug der Forderungen nicht selbst. Der Einzug wird ausschließlich über die mit der Plattform arbeitenden Rechtsanwälte vorgenommen. debtcollect dient ausschließlich als Kommunikationsplattform zwischen Gläubiger und Anwalt. Dieser Service der debtcollect GmbH wird unter dem namensrechtlich geschützten und beim Patentamt in München eingetragenen Markennamen eDebtster geführt.

2. Mandatserteilung über die Internetplattform

Nach der Registrierung auf der Internet-Plattform kann der Gläubiger Forderungen datenmäßig in die Internet-Plattform einstellen. Der Gläubiger stellt alle zum Forderungseinzug notwendigen Daten in die Plattform ein. Damit gibt er die in Verzug befindlichen Forderungsansprüche zur Mandatsübernahme durch einen mit der Plattform zusammenarbeitenden Rechtsanwalt frei. Der Gläubiger stimmt grundsätzlich zu, dass der vermittelte Rechtsanwalt auch berechtigt ist, Untermandatierungen oder Mandatsweitergaben zu erteilen. Die entgegennehmende Rechtsanwaltskanzlei sichert dem Gläubiger eine gleichbleibende Qualität zu. Der das Mandat entgegennehmende Rechtsanwalt bestätigt dem Gläubiger die Mandatsübernahme per E-Mail. Dadurch kommt zwischen dem Gläubiger und dem Rechtsanwalt eine Mandatserteilung nach den gesetzlichen Vorschriften zustande. Einwendungen gegen die Wahl des Rechtsanwaltes sind unverzüglich schriftlich gegenüber debtcollect geltend zu machen. Bei Einstellung der Forderungen des Gläubigers in die Internet-Plattform muss sich der Schuldner gemäß § 286 BGB oder besonderer Vereinbarung in Verzug befinden. Im übrigen dürfen die Forderungen weder erkennbar streitig noch wirtschaftlich uneinbringlich sein.

3. Freistellung

debtcollect stellt den Gläubiger von den außergerichtlichen gesetzlichen Anwaltsgebühren frei, wenn und soweit die Anwaltsgebühren beim Schuldner außergerichtlich nicht beigetrieben werden konnten und sie anschließend weder im gerichtlichen Mahnverfahren noch im streitigen Verfahren weiter geltend gemacht werden. Die Freistellung gilt jedoch nicht, wenn die Geltendmachung wegen berechtigter Einwendungen nicht erfolgt. Von der Freistellung jedenfalls nicht erfasst sind Kosten für präventive Auskünfte sowie die Drittkosten, wie Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren. Die Drittkosten werden dem Gläubiger von dem Rechtsanwalt, die Kosten für die präventiven Auskünfte von debtcollect in Rechnung gestellt. Für den Gläubiger sind die Adressermittlungen und gegebenenfalls notwendigen Schuldnerabfragen, die automatisch in den Mahnlauf integriert sind, mit der Jahresgebühr abgegolten. Der Anspruch des Gläubigers auf Freistellung von den Anwaltsgebühren für die Beitreibung der jeweiligen Forderung entsteht mit vollständiger Zahlung der Vergütung an debtcollect (Ziffer 6). Soweit eine Zahlung bzw. Teilzahlung des Schuldners erfolgt, gilt Ziffer 4. Im gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren richten sich die vom Gläubiger im Nichterfolgsfall zu tragenden Anwaltsgebühren nach dem mit debtcollect abgeschlossenen Tarif. Mit Abschluss des Tarifes eDebtster Standard mit debtcollect hat der Gläubiger die der eDebtster-Webseite (www.eDebtster.de) zu entnehmenden pauschalen Gebühren an die Rechtsanwälte zu zahlen. Soweit die anwaltlichen Gebühren nicht bei dem Schuldner beigetrieben werden können, tritt der Gläubiger den ihm gegen den Schuldner zustehenden Anspruch auf anwaltliche Kostenerstattung an den Rechtsanwalt an Erfüllungs Statt in Höhe des Teils ab, der der Differenz des gesetzlichen Gebührenanspruchs und der von dem Gläubiger gezahlten Gebührenpauschale entspricht. Die Abtretung an Erfüllungs Statt ist auf die §§ 803-863 und §§ 899-915b der Zivilprozeßordnung beschränkt. Für den Fall späterer Zahlungen durch den Schuldner werden die pauschalen Gebühren an den Gläubiger zurückgezahlt bzw. verrechnet, soweit sie den abgetretenen Teil überschreiten. Mit Abschluss des Tarifes eDebtster Premium stellt debtcollect den Gläubiger von der Zahlung der anwaltlichen Gebühren auch im gerichtlichen Mahnund Zwangsvollstreckungverfahren wie folgt frei. Soweit die anwaltlichen Gebühren nicht bei dem Schuldner beigetrieben werden können, tritt der Gläubiger den Teil des ihm gegen den Schuldner zustehenden Anspruches auf anwaltliche Kostenerstattung an den Rechtsanwalt an Erfüllungs Statt ab, der der Differenz des gesetzlichen Gebührenanspruchs und der von debtcollect gezahlten Gebührenpauschale entspricht. Die Abtretung an Erfüllungs Statt ist auf die §§ 803-863 und §§ 899-915b der Zivilprozeßordnung beschränkt. Die Freistellung von Anwaltsgebühren gilt nicht wenn der Schuldner Einwendungen und bzw. oder Einreden gegen die Forderung geltend macht. In diesem Fall fällt die Freistellung der Anwaltsgebühren weg und der Anwalt ist berechtigt, seine anwaltlichen Gebühren gegenüber dem Gläubiger direkt zu berechnen.

4. Zahlungen des Schuldners

Wenn der Schuldner vollständig bezahlt, werden die eingegangenen Gelder innerhalb von 7 Tagen an die Beteiligten entsprechend ausgezahlt. Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Schuldner, werden die eingehenden Zahlungen nach Eingang der letzten Rate ausgezahlt.

Für den Fall der vereinbarten Teilzahlung sowie im Fall des Abbruchs der Ratenzahlungen, wird zunächst der Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Anwaltsgebühren dann der Anspruch auf Drittkosten dann die angelaufenen Zinsen und dann die Hauptforderung des Gläubigers getilgt. Die Abrechnungen der einzelnen Mandate erfolgen zwischen dem bearbeitenden Rechtsanwalt und dem Gläubiger. Hierzu zählt auch die Geltendmachung der Umsatzsteuer, soweit der Gläubiger Vorsteuerabzugsberechtigung ist.

5. Vereinbarungen mit dem Gläubiger

Schließt der Gläubiger direkte Vereinbarungen mit dem Schuldner, erhält er Rücklieferungen oder leistet der Schuldner Zahlungen an den Gläubiger, so ist der Rechtsanwalt unverzüglich zu unterrichten. Teilzahlungen sind dabei wie unter Ziffer 4 zu verrechnen. Unterbleibt dies oder die Unterrichtung des Rechtsanwalts gemäß Satz 1, entfällt der Freistellungsanspruch gegen debtcollect gemäß Ziffer 3. debtcollect übernimmt für die eingestellten Forderungen keine Verjährungskontrolle. Jedoch weist debtcollect darauf hin, dass bei gerichtlichen Mahnbescheiden nur bei einer ordnungsgemäßen Beauftragung der Rechtsanwälte bis 20 Tage vor Eintritt der Verjährung, die Verjährungsunterbrechung gewährleistet ist. Bei späteren Aufträgen oder bei Ignorieren von Rückfragen der bearbeitenden Rechtsanwaltskanzlei kann keine Gewährleistung für die rechtzeitige bzw. verjährungsunterbrechende Bearbeitung des gerichtlichen Mahnbescheides übernommen werden. Der Gläubiger erklärt sich damit einverstanden, daß der Rechtsanwalt mit dem Schuldner Zahlungsvereinbarungen trifft oder Forderungen stundet, soweit die Forderung im Rahmen der Beitreibung innerhalb eines Jahres vom Schuldner bezahlt wird.

6. Vergütung

Die vom Gläubiger an debtcollect für die Bereitstellung der Plattform sowie die Kostenfreistellung zu zahlende Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste auf der Homepage www.eDebtster.de. Die danach zu entrichtende Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die bei Auftragserteilung gültigen Konditionen. Die Rechnungsbeträge sind sofort fällig und werden vom Konto des Gläubigers abgebucht.

7. Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag läuft über eine Dauer von 12 Monaten ab Vertragsunterzeichnung. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.

8. Haftung, Verjährung

debtcollect haftet außer im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nur für Schäden, welche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Schadensersatzverpflichtung ist dabei betragsmäßig auf das 10-fache der für den Auftrag gezahlten Vergütung (Ziffer 6) begrenzt. Alle aus diesem Vertragsverhältnis gegen debtcollect resultierenden Ansprüche verjähren 6 Monate ab Datum der Endabrechnung.

9. Datenschutz

Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet, weitergegeben und gespeichert werden, soweit dies für den Einzug der Forderungen und zum Betrieb einer Schuldnerdatenbank erforderlich ist. Etwaige Auskünfte, welche der Gläubiger über die Bonität des Schuldners erhält, oder sonstige Auskünfte sind nur für ihn selbst bestimmt. Quellen der Auskünfte werden dem Gläubiger nicht genannt. Der Gläubiger wird den Inhalt der Auskünfte nur für die Zwecke verarbeiten oder nutzen, für deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden und ihn insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Bei einer Weitergabe der Auskünfte an Dritte wird ein pauschaler Schadenersatz i. H. von 500,- Euro je Zuwiderhandlung fällig, wobei dem Gläubiger der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale eingetreten ist.

10. Verschwiegenheitsverpflichtung

Der Gläubiger erklärt sich ausdrücklich, mit der Weitergabe der zum Zwecke der Forderungsbeitreibung und Geltendmachung jeweils erforderlichen Informationen, insbesondere der Schuldnerdaten einverstanden. Der Gläubiger entbindet den Rechtsanwalt weiterhin, von der anwaltlichen Schweigepflicht gegenüber den Mitarbeitern der debtcollect.

11. Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtsstand

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis sowie den Einzelaufträgen entstandenen Streitigkeiten ist bei Kaufleuten Berlin. Bei Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen. Stand Februar 2007


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