Andreas Natter
„Verlieren wir uns nicht in Sentimentalitäten“
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Die Schweizer Flüchtlingspolitik während der Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945)
Der Leiter der unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung des Verhältnisses der Schweiz zum Nationalsozialismus, Jean-François Bergier, führte am 10. Dezember 1999 als die wichtigsten Eckdaten für die Schweizer Flüchtlingspolitik Folgendes an: „Für die schweizerische Flüchtlingspolitik waren zwei Jahre von zentraler Bedeutung. 1938 war die Schweiz an der Kennzeichnung der Pässe deutscher Juden durch den ‚J’-Stempel beteiligt, und im August 1942 schloss sie die Grenze für Flüchtlinge ‚nur aus Rassegründen’.“2 In diesem Zusammenhang stellen sich zwei zentrale Fragen: Was wäre geschehen, wenn die Schweiz 1938 nicht auf eine Kennzeichnung der Pässe deutscher Juden durch den „J“-Stempel gedrängt hätte? Was hätte es für Konsequenzen gehabt, wenn die Schweiz im August 1942 ihre Grenze für „rassisch“ verfolgte
1 Hoerschelmann, Claudia: Exilland Schweiz: Lebensbedingungen und Schicksale österreichischer Flüchtlinge 1938-1945. (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Institutes für Geschichte und Gesellschaft 27.) Innsbruck 1997. S. 25. 2 Bergier, Jean-François (Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg): Pressekonferenz; Einleitungsreferat: Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus – die wichtigsten Ergebnisse. Bern 10. Dezember 1999. http://www.uek.ch/de/ presse/pressemitteilungen/991210d.htm am 02.04.2008.
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Karikatur aus der „Volksstimme“ am 27.08.1938