Pilotprojekte Inklusive Schulen planen und bauen Bundesweiter Wettbewerb für Schulträger/innen für die Begleitung ihres Schulbauprojektes in der Phase Null Zusätzliche Infoveranstalt ung
28.01.201a6m
in KÖLN
www.schulen-
planen-und-b
auen.de
2
Inhalt Vorwort––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 3
Allgemeine und besondere Wettbewerbsbedingungen––––––––––––––––––––––––4
1.
Anlass des Wettbewerbs–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––4
2.
Ziel des Wettbewerbs––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 5
3.
Termine des Wettbewerbs–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 5
4. Wettbewerbsteilnehmende–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 6 5. Betreuung–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 7 6.
Wettbewerbsunterlagen und -Informationen–––––––––––––––––––––––––––––––––– 7
7.
Nachzuweisende Leistungen für den Wettbewerbsbeitrag––––––––––––––––––– 8
8.
Rückfragen und Informationsveranstaltungen–––––––––––––––––––––––––––––––– 13
9.
Schriftliche Rückfragen–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 13
10. Abgabe der einzureichenden Unterlagen––––––––––––––––––––––––––––––––––––––14 11. Bewertung der Wettbewerbsbeiträge––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––14 12. Auswahlkommission–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 15 13. Preise–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 15 14. Mehrwert für alle Teilnehmenden––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 16 15. Nutzung der eingereichten Unterlagen––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 16 Impressum––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 18
3
Vorwort Der Um- und Neubau von Schulgebäuden ist gegenwärtig eine der wichtigsten öffentlichen Bauaufgaben. Diese unterliegt in jüngster Zeit einem weiteren Handlungsdruck infolge der Anforderungen der schulischen Inklusion. Hinzu kommen weitere Herausforderungen wie der Ganztag, bildungspolitisch bedingte Umstrukturierungen und Schulzusammenlegungen, der nach wie vor beträchtliche Sanierungsstau und die demografische Entwicklung mit regional unterschiedlichen Trends. Der aktuelle Zwang der Schulträger/innen, Schulen neuund umzubauen, bietet aber auch eine große Chance: Anstehende Baumaßnahmen können zum Anlass genommen werden, das eigene pädagogische Profil weiterzuentwickeln und daraus konkrete Anforderungen für die räumliche Umgestaltung zu formulieren. Mit der Auslobung des bundesweiten Wettbewerbs „Pilotprojekte Inklusive Schulen planen und bauen“ möchte die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft alle an Schulbau Beteiligten bewegen, sich mit der Zukunft von Schule zu beschäftigen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Anforderungen, die die Umstellung auf ein inklusives Bildungssystem stellt. Mit unserem Ansatz einer „Pädagogischen Architektur“ arbeiten wir in der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und in der Montag Stiftung Urbane Räume seit 2006 intensiv daran, wie ein leistungsfähiger Schulbau heute gelingen kann. In vielen Projekten haben wir Wissen und Erfahrung gesammelt und gemeinsam mit führenden Expert/innen aus Pädagogik, Architektur und Verwaltung weiterentwickelt. Die Ergebnisse sind in dem Buch „Schulen planen und bauen. Grundlagen und Prozesse“ zusammengefasst. An dem Handbuch orientiert sich auch dieser Wettbewerb: Zu gewinnen gibt es einen umfangreichen Wissenstransfer in Form von Beratungsleistungen, Workshops und einer professionellen Begleitung der Phase Null. Das Ziel ist eine fundierte Planung nutzerorientierter Lernräume, die auch sich weiter wandelnde Anforderungen erfüllen können.
Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs erarbeiten sich in Form ihres Wettbewerbsbeitrags bereits einen Mehrwert im Sinne wertvollen Grundlagenwissens für die erfolgreiche Realisierung ihres Schul(um-)bauprojekts. Der Wettbewerb „Pilotprojekte Inklusive Schulen planen und bauen“ öffnet darüber hinaus den Erfahrungsschatz der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft aus der langjährigen, intensiven Arbeit für ein chancengerechteres, leistungsfähigeres Bildungssystem und eine qualitätvolle pädagogische Architektur. Mit dem vorliegenden Wettbewerb wollen wir öffentliche Schulträger/innen ermuntern, die Erkenntnisse aus erfolgreichen Schulbauprojekten zu nutzen, den Um- und Neubau von Schulen zukunftsgerecht zu gestalten und sich für eine pädagogisch-architektonisch-städtebauliche Gestaltung ihrer Bildungseinrichtungen einzusetzen. Dadurch können sie dazu beitragen, dass Schule heute und zukünftig fundiert und zeitgemäß ihren Auftrag erfüllen kann.
4
Inklusive Schulen planen und bauen
Allgemeine und besondere Wettbewerbsbedingungen 1. Anlass des Wettbewerbs Im Jahr 2012 haben die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und die Montag Stiftung Urbane Räume den ersten Schulbauwettbewerb mit dem Titel »Pilotprojekte Schulen planen und bauen« ausgelobt. Anlass war damals das Erscheinen des von den Stiftungen herausgegebenen Handbuchs »Schulen planen und bauen – Grundlagen und Prozesse«. Mittlerweile in der zweiten Auflage erschienen, gibt das Handbuch die Erfahrungen der Montag Stiftungen und ihrer Autoren – führende Experten aus den Bereichen Pädagogik, Architektur und Verwaltung mit langjähriger Erfahrung in der Schulentwicklung und dem Planen und Bauen von Schulen – zur erfolgreichen Gestaltung der Phase Null weiter. Abb. 1: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg., 2015): »Phase Null: Der Film«; jovis Verlag Berlin, Friedrich Verlag Seelze
Der Start des neuen Wettbewerbs 2015 wird wieder durch eine neue Veröffentlichung begleitet: »Phase Null – der Film« zeigt, wie in einem der Gewinnerprojekte aus dem Wettbewerb 2012/2013, der Geschwister-SchollStadtteilschule in Hamburg, die Phase Null in einem partizipativen Prozess gestaltet wird. Dazu hat ein Filmteam über mehrere Monate jeden Planungsschritt begleitet. Der Film gibt Einblicke, wie eine Phase Null in der Praxis konkret aussehen kann und ist pünktlich zum Start des neuen Wettbewerbs erschienen. Der Erfolg des ersten Wettbewerbs und die inhaltliche Weiterentwicklung des Themas »Pädagogische Architektur« haben die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft dazu veranlasst, diesen zweiten Wettbewerb auszuloben: »Pilotprojekte Inklusive Schulen planen und bauen«. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr darauf, das Ziel einer pädagogischen Architektur mit den Anforderungen einer inklusiven Schule zu verbinden.
Inklusive Schulen planen und bauen
2. Ziel des Wettbewerbs Ziel des Wettbewerbs »Pilotprojekte Inklusive Schulen planen und bauen« ist es, fünf Träger/innen für Schul(um)bauprojekte zu finden, die speziell auf Inklusion ausgerichtete Schulentwicklungskonzepte räumlich umsetzen und sich bei der Durchführung der Phase Null an den Empfehlungen des Handbuchs »Schulen planen und bauen« orientieren wollen. Die fünf Preisträger/innen erhalten von der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft eine professionelle Strukturierung und Begleitung der Phase Null im Gegenwert von insgesamt bis zu 500.000 Euro (siehe auch »13. Preise«). Die während der Planung und Realisierung der Pilotprojekte gesammelten Erfahrungen fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung der im Handbuch geschilderten Abläufe und Verfahren mit ein.
5
3. Termine des Wettbewerbs Versand der Auslobungsunterlagen
ab Dienstag, 15.09.2015
Informationsveranstaltung SüdZin München
Donnerstag, 05.11.2015, 10-15 Uhr
usätzliche Infoveranstalt ung Informationsveran-
28.01.201a6m
staltung Nord/Ost in Wolfsburg in KÖ
LN
www.schulen-
planen-und-b
Informationsveranstaltung West in Köln Frist für Rückfragen Beantwortung der Rückfragen Frist zur Abgabe der Unterlagen Vorprüfung Beschluss des Stadt-/ Gemeinderates/ Kreistages
Abb. 2: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Montag Stiftung Urbane Räume gAG (Hrsg., 2012): »Schulen planen und bauen: Grundlagen und Prozesse«; jovis Verlag Berlin, Friedrich Verlag Seelze
Mittwoch, 11.11.2015, 10-15 Uhr
auen.de
Freitag, 13.11.2015, 10-15 Uhr
Freitag, 04.12.2015, 18 Uhr
bis Freitag, 18.12.2015 Freitag, 08.04.2016, 18 Uhr 15.-17. KW 2016
bis Freitag, 29.04.2016
Sitzung der Auswahlkommission
10.-11.5.2016
Versand Protokoll der Sitzung der Auswahlkommission
20./21. KW 2016
Beginn Begleitung Phase Null
ab Juni 2016
6
Inklusive Schulen planen und bauen
4. Wettbewerbsteilnehmende Der Wettbewerb »Pilotprojekte INKLUSIVE SCHULEN PLANEN UND BAUEN« wendet sich bundesweit an Städte, Gemeinden, Gebietskörperschaften, Landkreise, interkommunale Arbeitsgemeinschaften und an freie Träger/ innen anerkannter Ersatzschulen im Sinne des Art. 7 (4) GG, die an der Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung inklusiver Schulbauprojekte in Deutschland nach den von den Montag Stiftungen erarbeiteten und im Handbuch »Schulen planen und bauen« publizierten Ideen, Möglichkeiten und Konzepten interessiert sind.
Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Schulträger/innen, die ein Mitglied der Auswahlkommission und/oder der Vorprüfung stellen.
Geeignete Bauprojekte im Sinne dieses Wettbewerbs sind Neubauten, Erweiterungen und Umbau-/Sanierungsprojekte jeder baulichen Größenordnung von Schulen aller Schulstufen und lokalen Schulverbünden. Sofern die Zusammenlegung mehrerer Standorte mit Schaffung eines konzeptionellen Zusammenhangs beabsichtigt ist, soll hierfür nur ein Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ansonsten besteht keine zahlenmäßige Beschränkung für die Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen durch einen Schulträger/in. Die Projekte sollen sich in einer frühen Entwicklungs- und Konzeptphase befinden, demnach sollen noch keine Festlegungen hinsichtlich der Architektur getroffen sein. Eine Festlegung auf Neubau oder Sanierung muss noch nicht stattgefunden haben. Die angestrebte Schulart sowie der Standort sollen jedoch vor Wettbewerbsteilnahme geklärt sein. Ansprechpartner/innen, verantwortliche Verfasser/innen des Wettbewerbsbeitrages und Unterzeichnende der Verfassererklärung sind seitens der Verwaltung die zuständigen und legitimierten Vertreter/innen der jeweiligen Fachämter für Schul- und Bauwesen sowie die beteiligte Schulleitung. Bei freien Schulträger/innen unterzeichnen neben der Schulleitung die Vorstände bzw. Geschäftsführer/innen des Trägervereins/der Trägergesellschaft.
LeitLinien für Leistungsfähige schuLbauten in DeutschLanD
Abb. 3: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Montag Stiftung Urbane Räume gAG, Bund Deutscher Architekten, Verband Bildung und Erziehung (Hrsg., 2013): »Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland«; Selbstverlag, Berlin
Inklusive Schulen planen und bauen
5. Betreuung Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt durch:
ulrich hartung gmbh Fritz Schroeder-Ufer 37 53111 Bonn Ansprechpartner: Bernd Op‘t Eynde Tel.: 0228 286142-14 Fax: 0228 286142-29 Mail: ispb@stadt-projekt.de Web: www.stadt-projekt.de
7
6. Wettbewerbsunterlagen und -informationen Die Teilnehmenden des Wettbewerbs »Pilotprojekte Schulen planen und bauen« erhalten die folgenden Unterlagen: • den vorliegenden Auslobungstext • eine Präsentation der Wettbewerbsbedingungen (im Format ppt[x] bzw. pdf, auf CD bzw. zum Download) • den Vordruck der Verfassererklärung • den Vordruck des Faktenblattes • einen Formulierungsvorschlag für den Beschlussentwurf des Rates (s. 7.8.) Zudem werden sämtliche wettbewerbsrelevanten Informationen und Unterlagen auf der Webseite (www. schulen-planen-und-bauen.de/der-wettbewerb) veröffentlicht bzw. sind dort abzurufen. Neben allgemeinen Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie den beteiligten Institutionen und Akteur/innen zählen dazu auch aktuelle Informationen, Protokolle der Informationsveranstaltungen, Fragen und Antworten, Dokumentationen und ergänzende Inspirationsmedien.
8
Inklusive Schulen planen und bauen
7. Nachzuweisende Leistungen für den Wettbewerbsbeitrag
7.1. Teilnahme an einer Informationsveranstaltung
Für eine Teilnahme am Wettbewerb sind die unter 7.1 bis 7.8 beschriebenen Leistungsnachweise zu erbringen. Für die Abgabe des Wettbewerbsbeitrags gilt Folgendes: • zusammenhängende Mappe oder Broschüre • sowohl analog als auch digital (pdf, Dateigröße max. 20 MB) • Gliederung gemäß dieser Auslobung (7.1. bis 7.8.) • Format DIN A3 hoch oder quer
Zur Inspiration und Information der Teilnehmenden geben Expert/innen aus Pädagogik, Architektur und Verwaltung eine Einführung in die integrierte Planung der Phase Null (45./46. KW 2015). Im Rahmen der Veranstaltung können auch Fragen zum Wettbewerb und zur Pilotphase erörtert werden. Es besteht Gelegenheit zum Austausch zwischen den Teilnehmenden, den Expert/innen und den Vertreter/innen der Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft.
Darüber hinausgehende Formate oder andere Medien werden aus Gründen der Gleichbehandlung der Teilnehmenden nicht bewertet.
LEISTUNG: • Teilnahme an einer Informationsveranstaltung NACHWEIS: • Nachweis der Teilnahme mindestens eines Mitglieds der integrierten Planungsgruppe (siehe 7.2.) durch Ausfertigung einer Teilnahmebestätigung während der Veranstaltung.
Zusätzliche Infoveranstalt ung
28.01.201a6m
in KÖLN
www.schulen-
planen-und-b
auen.de
7.1.
7.2.
7.3.
7.4.
7.5.
7.6.
7.7.
7.8.
Teilnahme an einer Informationsveranstaltung
Einrichtung einer integrierten Planungsgruppe
Faktenblatt zum Vorhaben
Pädagogische Bestandsaufnahme
Kommunale Bestandsaufnahme (Schulentwicklungsplanung)
Räumliche Bestandsaufnahme Standort und Gebäude
Motivation und Offenheit für neue Ideen
Beschluss des Stadt-/ Gemeinderates/Kreistages
45./46.KW 2015
bis 08.04.2016
Abb. 4: Übersicht über die zeitliche Abfolge der zu erbringenden Teilleistungen
bis 29.04.2016
Inklusive Schulen planen und bauen
7.2. EINRICHTUNG EINER INTEGRIERTEN PLANUNGSGRUPPE Optimale Ergebnisse einer integrierten Planung lassen sich in der Phase Null nur durch die Beteiligung einer handlungsfähigen und autorisierten Akteursgruppe erzielen, die sich aus Vertreter/innen der Verwaltung und der Schule zusammensetzt. Im Wettbewerbsbeitrag soll dokumentiert werden, dass sich diese Vertreter/innen bereits zusammengefunden haben. LEISTUNG: • Bereitstellung einer organisatorischen Basis für gemeinsame Prozesse zwischen Schule, Verwaltung, Politik und Planung NACHWEIS: • Darstellung eines Organigramms der integrierten Planungsgruppe mit Benennung der Namen und Funktion ihrer Mitglieder, darunter • mindestens zwei Vertreter/innen aus der Verwaltung (Fachamt Schule/Fachamt Jugend/ Fachamt Planen/Fachamt Bauen) • ein/e Vertreter/in aus der Schule zum Nachweis interdisziplinärer Fachkompetenz. • Darstellung des bisherigen Verlaufs der Kommunikation in der Planungsgruppe und der Partizipation weiterer Akteure. Außerdem soll in geeigneter Form der Nachweis erbracht werden, dass die integrierte Planungsgruppe • mit eigener Steuerungskompetenz ausgestattet und • bereits durch übergeordnete Gremien autorisiert ist. Vorerfahrungen in integrierten Planungsprozessen sollen – falls vorhanden – benannt werden.
9
7.3. FAKTENBLATT ZUM VORHABEN Die integrierte Planungsgruppe stellt die Eckdaten des Schulbauprojekts stichwortartig auf einem Faktenblatt zusammen. LEISTUNG: • kurze und prägnante Zusammenstellung der Eckdaten und Rahmenbedingungen des Schulbauprojekts, Nennung wesentlicher Meilensteine bezüglich der angestrebten Terminschiene in der Planung und im Bau NACHWEIS: Ergänzung des vorgegebenen Formblatts um die geforderten Angaben: • Name und Adresse der Schule • Name und Adresse des/der Schulträgers/der Schulträgerin • Art der Baumaßnahme • (angestrebter) Schultyp • Schulstatus • Standortalternative • Zügigkeit • Schüler/-innenzahl • Baujahr(e) • geplanter Baubeginn • Nachweis/Erklärung zum für die Teilnahme erforderlichen Ratsbeschluss
10
7.4. PÄDAGOGISCHE BESTANDSAUFNAHME UND SCHULENTWICKLUNGSERFAHRUNG DER SCHULE INSBESONDERE UNTER DER PERSPEKTIVE DER INKLUSIVEN SCHULENTWICKLUNG Damit pädagogische Architektur das pädagogische Konzept der Schule sinnvoll unterstützen kann, ist Konsens über pädagogische Prioritäten und Ziele eine essenzielle Voraussetzung integrierter Schulbauplanung. Daneben sind bereits in Alltagsstrukturen umgesetzte pädagogische Schlüsselthemen insbesondere im Kontext Inklusion und Ganztag ein wichtiger Indikator für Erfahrung und Engagement der Akteursgruppe in der Schulentwicklung. LEISTUNG: • Beschreiben der Erfahrungen in der inklusiven Schulentwicklung, der pädagogischen Ausgangssituation und der Absichten/Zielsetzung/des Konsens zur Abschätzung des Innovationspotenzials im Sinne eines Pilotprojekts. NACHWEIS: Kurzbeschreibung (max. drei Seiten DIN A4): • pädagogisches Profil mit Darstellung der Schulform und der mittel- und langfristigen Entwicklungsziele; Erfahrung in der inklusiven Schulentwicklung und Umsetzung pädagogischer Schlüsselthemen in alltagsrelevante Strukturen; Besonderheiten des pädagogischen Konzepts bezogen auf die konkrete Umsetzung der inklusiven Leitidee; Unterstützung von Innovationsansätzen durch das Schulkollegium und den Schulträger/ die Schulträgerin • Fortbildungsmaßnahmen, durchgeführte Workshops, Inspirationsreisen, Kolloquien (Wann? Wer hat sich beteiligt? Welche Ergebnisse sind daraus hervorgegangen?) • bestehende schulinterne Organisationsinstrumente/Gremien wie z. B. Baugruppe, Inklusionsgruppe, erweiterte Schulleitung • Kooperationen mit der Schul- und Bauverwaltung
Inklusive Schulen planen und bauen
7.5. KOMMUNALE BESTANDSAUFNAHME (SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG) Eine kommunale Bestandsaufnahme gibt Aufschluss über qualitative und quantitative Entwicklungsperspektiven in der Schulplanung. Sie trifft Aussagen über Bedarfe, Rahmenbedingungen, finanzielle Möglichkeiten sowie die politische Ziel- und Prioritätensetzung. Zu nennen sind hier beschlossene/in Planung befindliche/geplante oder bereits umgesetzte • an Inklusion orientierte kommunale Leitbildprozesse (Bewusstseinsbildung) und • kommunale Aktions-/Inklusionspläne. Die Einbindung des im Rahmen des Wettbewerbs bearbeiteten Standorts kann nur so gut gelingen, wie sich die Projektziele in die kommunale Gesamtplanung einfügen. Schließlich ergibt sich aus der kommunalen Bestandsaufnahme auch ein möglicher Vorbildcharakter des Wettbewerbsbeitrages für die kommunale Bildungslandschaft. LEISTUNG: • Darstellung des Bedarfes und der Integration des Standortes in die kommunale Bildungslandschaft auf maximal 5 Seiten DIN A4 NACHWEIS: • Zusammenfassung der projektbezogenen Erkenntnisse der inklusiven Schulentwicklungsplanung • quantitativer Bedarfsnachweis (Prognose Schülerzahl aus der SEP) • qualitativer Bedarfsnachweis (Standortanalyse, Gremienbeschlüsse) • Darstellung der Deckungsgleichheit der Ziele des Projekts mit den Zielen der kommunalen Gesamtplanung in Bezug auf Inklusion
Inklusive Schulen planen und bauen
7.6. RÄUMLICHE BESTANDSAUFNAHME STANDORT UND GEBÄUDE An dieser Stelle sollen die Eignung des (geplanten) Standorts und ggf. des Gebäude(bestand)s dargestellt werden. In der Bestandsaufnahme soll erkennbar sein, ob Standort – und im Falle eines Umbaus – das Gebäude für das Vorhaben generell geeignet sind oder schwerwiegende Hindernisse bestehen. Auch soll die Einbindung in die Nachbarschaft und das Quartier deutlich werden. LEISTUNG: • Bestandsaufnahme und -analyse von Quartier, Grundstück und Gebäude; Beschreibung der Quartiersentwicklung NACHWEIS: Darstellung der Ist-Situation des Grundstücks/der Schule hinsichtlich Standort und räumlicher Struktur • Rahmenbedingungen des Grundstücks: • Lage, Größe • Deutsche Grundkarte M. 1:5000 (DGK5) für den Standort, Umgriff rd. 1 km, Darstellung von Verflechtungen mit dem Quartier • Lageplan des Grundstücks M. 1:200 zur Beurteilung des Grundstücks und der Nachbarschaft (mit entspr. Umgriff), max. Papierformat DIN A1, gefaltet auf DIN A3 • Bestand, Entwicklungsabsichten (Skizze Baufläche, Freiraum) im Lageplan • falls vorhanden: Bebauungsplan • Stärken/Schwächen-Analyse des Standorts • Rahmenbedingungen des Gebäudes: • Baujahr • Denkmalschutz • bereits erfolgte/geplante Sanierungsmaßnahmen, Jahr • Grundriss Regelgeschoss
11
7.7. MOTIVATION UND OFFENHEIT FÜR NEUE IDEEN Ein weiterer, für eine erfolgreich durchzuführende Phase Null wichtiger Aspekt ist die Motivation der integrierten Planungsgruppe, das anstehende Schul(um)bauprojekt unter den Rahmenbedingungen der Inklusion engagiert zu entwickeln und ihre Bereitschaft, für dieses Ziel neue Wege zu gehen. Die integrierte Planungsgruppe erhält an dieser Stelle die Gelegenheit, sich selbst, ihre Ideen und Zukunftsvisionen zu präsentieren. LEISTUNG: • Austausch zwischen den Beteiligten über Ideen, Ziele, Optionen und Alternativen NACHWEIS: • Statement der Planungsgruppe bezüglich ihrer Teilnahmemotivation und Veränderungsbereitschaft (»Warum wir besonders gut als Pilotprojekt geeignet sind«, max. 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) • Skizzierung möglicher/gewünschter Konsequenzen der Phase Null für den späteren Schulalltag und den gebauten Raum (max. 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
12
7.8. BESCHLUSS DES STADT-/GEMEINDERATES/ KREISTAGES Der deutliche Beschluss des Stadt-/Gemeinderates/ Kreistages bestätigt die Teilnahme am Wettbewerb und die Bereitschaft zur Unterstützung einer anschließenden Phase Null, die sich am Handbuch »Schulen planen und bauen« orientiert . Bei anderen Zuständigkeiten (Stadtstaaten/Bund/Länder/private Träger/in) ist der Beschluss analog durch das für die endgültige Investitionsentscheidung zuständige höchste Gremium beizubringen. Ein Formulierungsvorschlag für den zu fassenden Beschluss ist in den Wettbewerbsunterlagen enthalten. Damit geben die Entscheidungsträger/innen der integrierten Planungsgruppe und der gewählten Organisationsstruktur die notwendige Rückendeckung für den weiteren Planungsprozess. Der Nachweis über den gefassten Beschluss kann bis zum 29.04.2016 nachgereicht werden (siehe auch »3. Termine des Wettbewerbs«). Weitere Beschlussvorlagen, die im Kontext des Projektes von Bedeutung sein können, sowie eventuell schon von der Verwaltung durchgeführte oder extern vergebene (Prüf-)Aufträge bitte mit einreichen. LEISTUNG: • Autorisierung des Projektteams • Selbstverpflichtung, Dokumentation der politischen Willensbekundung • Aussage zur Finanzierung des anschließenden Planungs- und Bauprozesses NACHWEIS: • Beschluss des Stadt-/Gemeinderates/Kreistageszum Neu-/Umbau des Schulstandortes Ohne den Nachweis des geforderten Beschlusses ist eine Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich.
Inklusive Schulen planen und bauen
Inklusive Schulen planen und bauen
8. Rückfragen und Informationsveranstaltungen Die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft richtet für die Teilnehmenden des Wettbewerbs in der 45./46. Kalenderwoche (05.11.2015 bis 13.11.2015) insgesamt drei Informationsveranstaltungen in München, Wolfsburg und Köln aus. Der Nachweis der Teilnahme an einer der Informationsveranstaltungen ist Bestandteil des zu einem späteren Zeitpunkt einzureichenden Wettbewerbsbeitrages und somit obligatorisch. Nicht wahrgenommene Informationsveranstaltungen können nicht durch andere Leistungen kompensiert werden. In Vorträgen von Expert/innen aus Pädagogik, Architektur und Verwaltung wird den Teilnehmenden anhand gelungener Beispiele aus der Praxis dargelegt, welchen Mehrwert die Durchführung einer Phase Null generiert und welche Relevanz sie für den gesamten Prozess besitzt. Außerdem wird während der Informationsveranstaltungen eine Fragerunde zum Verfahrensmanagement und Reglement des Wettbewerbs angeboten. Der gemeinsame Ausklang der Veranstaltung gibt den Teilnehmenden Gelegenheit zum Austausch und zur Netzwerkbildung. Bei den Informationsveranstaltungen sind Vertreter/ innen der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Mitglieder der Auswahlkommission sowie des Verfahrensmanagements anwesend. Um den Wettbewerbsteilnehmenden gleichwertige Teilnahmevoraussetzungen zu gewährleisten, werden die Ergebnisse und Rückfragen aller Informationsveranstaltungen dokumentiert und spätestens zwei Wochen nach der letzten Informationsveranstaltung auf der Wettbewerbshomepage veröffentlicht.
13
9. Schriftliche Rückfragen Rückfragen zur Auslobung und zum Reglement können schriftlich bis zum 04.12.2015 an das Wettbewerbsmanagement gestellt werden. Die eingegangenen Fragen und Antworten werden, thematisch zu Gruppen zusammengefasst, allen Teilnehmenden und Verfahrensbeteiligten bis zum 18.12.2015 per E-Mail zugesandt bzw. auf der Wettbewerbshomepage veröffentlicht; sie werden Bestandteil der Auslobung.
14
10. Abgabe der einzureichenden Unterlagen Die unter Ziffer 7. benannten Nachweise über Leistungen und Unterlagen sind bis zum 08.04.2016, 18 Uhr, in analoger wie digitaler Form entweder persönlich bei ulrich hartung gmbh, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, oder mit gleichlautendem Tagesstempel bei einem Logistikdienstleister einzureichen. Wettbewerbsbeiträge, die mit Tagesstempel vom 08.04.2016 eingereicht werden und bei ulrich hartung bis zum 15.04.2016 eingehen, sind zur Teilnahme zugelassen. Der einzureichende Nachweis über den Beschluss des Stadt-/Gemeinderates/Kreistages zum Nachweis der Legitimation der Teilnahme am Wettbewerb kann bis Freitag, 29.04.2016, 18 Uhr bei ulrich hartung gmbh per Brief, Fax oder E-Mail nachgereicht werden (Kontakt siehe »5. Betreuung«). Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei ulrich hartung gmbh.
Inklusive Schulen planen und bauen
11. Bewertung der Wettbewerbsbeiträge Die Wettbewerbsbeiträge müssen folgende formale Kriterien zwingend erfüllen, um zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen zu werden: • fristgerechte persönliche Überbringung bzw. fristgerechter Versand der Unterlagen • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen Die Wettbewerbsbeiträge mit den in 7.1.-7.8. beschriebenen Bestandteilen werden schließlich von der Auswahlkommission anhand der folgenden Kriterien bewertet: • Legitimation durch Beschluss des höchsten zuständigen Gremiums (7.8.) • Fachlichkeit, Partizipation, Steuerungskompetenz und Autorisierung der integrierten Planungsgruppe (7.2.) • pädagogisches Konzept/Raumnutzungsansatz (7.4./7.5.) • Eignung des Gebäudes und Standortes (7.6.) • Motivation der Beteiligten (7.7.) • Innovation, Kreativität, Idee • Realisierbarkeit und Eignung als inklusives Pilotprojekt Bei der Beurteilung orientiert sich die Auswahlkommission an den zentralen Herausforderungen für die Partner/innen im Schulbau gemäß den »10 Thesen« aus dem Handbuch »Schulen planen und bauen«, insbesondere an der These 5: »Förderung in einer inklusiven Schule geschieht in heterogenen Gruppen«. Die vorstehende Reihenfolge der Kriterien beinhaltet keine Rangfolge.
Inklusive Schulen planen und bauen
12. Auswahlkommission • •
• •
•
•
Dr. Karl-Heinz Imhäuser (Pädagogik), Vorstand der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Dipl.-Ing. Architektin Barbara Pampe (Architektur, Vorsitzende), Projektbereichsleitung Pädagogische Architektur Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Helmut Krayer, Vorstand der Carl Richard Montag Förderstiftung Prof. Dr. Kersten Reich (Pädagogik), Internationale Lehr- und Lernforschung, Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität Köln Prof. Dipl.-Ing. Martin zur Nedden (Städtebau/ Stadtentwicklung), Wissenschaftlicher Direktor und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Urbanistik Rainer Schweppe (Verwaltung), Leiter Referat für Bildung und Sport der Stadt München
Vorprüfung: • Kirstin Bartels, Architektin, Cityförster Hamburg • Raimund Patt, Schulentwickler, Schulhorizonte Entwicklungsbüro Bildung, Niederkassel • Jochem Schneider, Planer, bueroschneidermeyer, Köln/Stuttgart • Dr. Otto Seydel, Schulentwickler, Institut für Schulentwicklung, Überlingen • Ulrike Heuer, Leiterin des Amtes für Schulentwicklung, Stadt Köln • Ulrich Paßlick, Stadtbaurat, Stadt Bocholt
15
13. Preise Die fünf Preisträger/innen erhalten eine intensive Begleitung in der Phase Null ihres Projektes. Ziel ist die Entwicklung eines integrierten Schul- und Raumprogramms unter den Rahmenbedingungen der Inklusion als belastbare Grundlage für die jeweilige Baumaßnahme. Es werden fünf Preise in Form von geldwerten Leistungen im Gesamtwert von bis zu 500.000 € vergeben. Es ist vorgesehen, jede/n der fünf Preisträger/innen mit geldwerten Leistungen im Gegenwert von bis zu 100.000 € in Abhängigkeit von den erforderlichen Planungsleistungen zu fördern. Der Auswahlkommission bleibt eine Änderung der Aufteilung der insgesamt ausgelobten geldwerten Leistungen im Gegenwert von 500.000 € vorbehalten. In der Begleitung enthalten sind u. a.: • Planung und Durchführung von Meetings und Workshops • inhaltliche und organisatorische Unterstützung • Beratung bei spezifischen Projektanforderungen • Moderation/Mediation • begleitende Evaluation/Dokumentation Die Bestandteile dieses Leistungskatalogs werden von Mitgliedern eines Fachteam-Pools erbracht, die unmittelbar von der Ausloberin des Wettbewerbs beauftragt werden. Die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft übernimmt die Kosten für die Beratungs- und Begleitungsleistungen während der Phase Null in Höhe des durch die Auswahlkommission zugesprochenen Preisgeldes. Die Preisträger/ innen können bei Bedarf die Beratung über die durch das Preisgeld abgedeckten Leistungen hinaus erweitern, sofern sie die Kosten hierfür selbst tragen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass die Phase Null in den Preisträgerprojekten bis zum September 2016 beginnt und zum Ende des Schuljahres 2016/2017 abgeschlossen ist. Die erforderliche Terminkoordinierung soll bereits vor den Sommerferien 2016 erfolgen.
16
14. Mehrwert für alle Teilnehmenden Alle Teilnehmenden, auch die, die später nicht zu den Preisträger/innen gehören, profitieren durch das Verfahren von einem informationellen Mehrwert. Sie werden für die Thematik sensibilisiert und in die Lage versetzt, die wesentlichen Aspekte ihres Schul(um-)bauprojektes im Rahmen der Umsetzung der Inklusion näher zu beleuchten und seine Inhalte zu konkretisieren. Das Netzwerk, das sich unter den Teilnehmenden bildet, ermöglicht und fördert den interkommunalen Informationsaustausch. Außerdem werden innerhalb des Netzwerks durch die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft kontinuierlich Informationen kommuniziert.
Inklusive Schulen planen und bauen
15. Nutzung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge Mit der Abgabe der Wettbewerbsunterlagen erklären die Teilnehmenden verbindlich ihre Bereitschaft, im Falle der Auswahl und Prämierung durch die Auswahlkommission den weiteren Projektverlauf an den im Handbuch geschilderten Verfahren zu orientieren, mit der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und ihren Prozessbegleiter/innen gemeinsam weiterzuentwickeln und zu evaluieren. Daneben erklären sich alle Teilnehmenden mit der Veröffentlichung der Projektideen sowie der Dokumentation und Veröffentlichung der Inhalte der Phase Null einverstanden. Da durch den Wettbewerb die Vernetzung zwischen den lokalen Akteur/innen verstärkt und gefestigt werden soll, stimmen die Wettbewerbsteilnehmenden mit der Anmeldung der Bekanntgabe ihrer Kontaktdaten an die anderen Teilnehmenden zu.
Inklusive Schulen planen und bauen
17
18
Impressum Wettbewerbsauslobung Verantwortlich Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Gemeinnützige Stiftung Adenauerallee 127 53113 Bonn * jugend-und-gesellschaft@montag-stiftungen.de Bearbeitung Barbara Pampe, Thorsten Schulte Bernd Op‘t Eynde, Hermann Ulrich
Wettbewerbsbetreuung
ulrich hartung gmbh Bernd Op‘t Eynde Fritz-Schroeder-Ufer 37 53113 Bonn Tel.: 0228 286142-14 Fax: 0228 286142-29 * ispb@stadt-projekt.de 8 www.stadt-projekt.de
Gestaltung ulrich hartung gmbh, Bonn Denkwerkstatt der Montag Stiftungen, Bonn Produktion evenios publishing, Troisdorf Bonn, September 2015
Hinweis Aus Gründen der besseren Geschlechtergerechtigkeit wird auf die ausschließliche Verwendung der männlichen Sprachform verzichtet.
www.montag-stiftungen.de www.schulen-planen-und-bauen.de
Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft Gemeinnützige Stiftung Adenauerallee 127 53113 Bonn Telefon: +49 (0) 228 2 67 16-310 Telefax: +49 (0) 228 2 67 16-311 www.montag-stiftungen.de/jugend-und-gesellschaft
Ansprechpartner für Fragen zur Auslobung:
Bernd Op‘t Eynde c/o ulrich hartung gmbh Fritz-Schroeder-Ufer 37 53111 Bonn Telefon: +49 (0) 228 286142-14 Telefax: +49 (0) 228 286142-29 ispb@stadt-projekt.de www.stadt-projekt.de
Informationen zum Wettbewerb: www.schulen-planen-und-bauen.de/der-wettbewerb